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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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4. Energieeinsparrecht (EnEG)<br />

Das „Gesetz zur Einsparung <strong>von</strong> Energie<br />

in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz<br />

- EnEG)“ ermächtigt die Bundesregierung,<br />

mit Zustimmung des Bundesrates eine<br />

entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.<br />

Die Verordnung über energiesparenden<br />

Wärmeschutz und energiesparende<br />

Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung<br />

- EnEV) trat<br />

am 01.02.2002 in Kraft und löste die bisher<br />

gültige Wärmeschutzverordnung und<br />

die Heizungsanlagen-Verordnung ab. Sie<br />

wurde am 02.12.2004 novelliert.<br />

Informationen im Internet unter<br />

http://www.stmi.bayern.de/bauen/<br />

baurecht/bautechnik/ und<br />

Deutsche Energie-Agentur (DENA)<br />

http://www.deutsche-energieagentur.de/.<br />

4.1 Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV)<br />

Bei uns werden fast 40 % der eingesetzten<br />

Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung<br />

verwendet.<br />

Ziele der EnEV sind<br />

• Absenkung des Energiebedarfs bei<br />

Neubauten um durchschnittlich 30 %<br />

auf den sogenannten Niedrigenergiestandard,<br />

• ein wirksamer Beitrag zur Klimavorsorge<br />

(erneuerbare Energien<br />

werden in der Verordnung besonders<br />

berücksichtigt),<br />

• Gesamtbilanzierung der Gebäudehülle<br />

und Anlagentechnik, d. h. ein<br />

weniger hoher Standard im baulichen<br />

Wärmeschutz kann künftig durch eine<br />

effizientere Gebäudetechnik ausgeglichen<br />

werden - und umgekehrt.

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