Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster
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4. Energieeinsparrecht (EnEG)<br />
Das „Gesetz zur Einsparung <strong>von</strong> Energie<br />
in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz<br />
- EnEG)“ ermächtigt die Bundesregierung,<br />
mit Zustimmung des Bundesrates eine<br />
entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.<br />
Die Verordnung über energiesparenden<br />
Wärmeschutz und energiesparende<br />
Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung<br />
- EnEV) trat<br />
am 01.02.2002 in Kraft und löste die bisher<br />
gültige Wärmeschutzverordnung und<br />
die Heizungsanlagen-Verordnung ab. Sie<br />
wurde am 02.12.2004 novelliert.<br />
Informationen im Internet unter<br />
http://www.stmi.bayern.de/bauen/<br />
baurecht/bautechnik/ und<br />
Deutsche Energie-Agentur (DENA)<br />
http://www.deutsche-energieagentur.de/.<br />
4.1 Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV)<br />
Bei uns werden fast 40 % der eingesetzten<br />
Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung<br />
verwendet.<br />
Ziele der EnEV sind<br />
• Absenkung des Energiebedarfs bei<br />
Neubauten um durchschnittlich 30 %<br />
auf den sogenannten Niedrigenergiestandard,<br />
• ein wirksamer Beitrag zur Klimavorsorge<br />
(erneuerbare Energien<br />
werden in der Verordnung besonders<br />
berücksichtigt),<br />
• Gesamtbilanzierung der Gebäudehülle<br />
und Anlagentechnik, d. h. ein<br />
weniger hoher Standard im baulichen<br />
Wärmeschutz kann künftig durch eine<br />
effizientere Gebäudetechnik ausgeglichen<br />
werden - und umgekehrt.