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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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(zu 2.)<br />

Art. 6 Abs. 2 DSchG<br />

Die Erlaubnis kann versagt werden,<br />

wenn gewichtige Gründe des Denkmalschutzes<br />

für die unveränderte Beibehaltung<br />

des bisherigen Zustands sprechen.<br />

Art. 6 Abs. 3 DSchG<br />

Ist eine Baugenehmigung erforderlich,<br />

so entfällt die Erlaubnis. Die Baugenehmigung<br />

kann versagt werden, wenn<br />

die o. g. Gründe vorliegen.<br />

Art. 11 DSchG Denkmalschutzbehörden<br />

Untere Denkmalschutzbehörde ist die<br />

Kreisverwaltungsbehörde (in Nürnberg<br />

gehört sie zum städtischen Hochbauamt),<br />

höhere die Regierung, oberste das zuständige<br />

Staatsministerium.<br />

Art. 12 Landesamt für Denkmalpflege<br />

Das Landesamt für Denkmalpflege ist die<br />

staatliche Fachbehörde für alle Fragen<br />

des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.<br />

Es ist dem Staatsministerium unmittelbar<br />

nachgeordnet.<br />

...<br />

Art. 25 Erteilung <strong>von</strong> Bescheinigungen<br />

für steuerliche Zwecke<br />

Bescheinigungen für die Erlangung <strong>von</strong><br />

Steuervergünstigungen werden vom Landesamt<br />

für Denkmalpflege erteilt.

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