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Wegweiser für Schulen und Eltern Umgang mit ...

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<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen<br />

Ein <strong>Wegweiser</strong> für <strong>Schulen</strong> <strong>und</strong> <strong>Eltern</strong> im Landkreis Mittelsachsen


Inhaltsverzeichnis<br />

VORWORT<br />

I. Allgemeine Informationen 4<br />

a. Begriffsklärung 4<br />

b. Ursachen <strong>und</strong> Folgen von Schulverweigerung 5<br />

c. Zielsetzung <strong>und</strong> Inhalte der Handreichung 5<br />

II. Schulpflicht <strong>und</strong> Schulpflichtverletzung 6<br />

a. Schulgesetz für den Freistaat Sachsen 6<br />

b. Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer 6<br />

c. Handreichung „Zurückgewinnen! <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schuldistanz“ 7<br />

III. Schulisches Verfahren im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen 8<br />

IV. Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen 10<br />

a. Schulpsychologische Beratung 11<br />

b. Ges<strong>und</strong>heitsamt - Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztlicher Dienst 12<br />

c. Familien- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen 13<br />

d. Schulsozialarbeit 15<br />

e. Schulverwaltung 16<br />

f. Allgemeiner Sozialer Dienst 17<br />

g. Ordnungsamt 18<br />

h. Polizei 20<br />

i. Praxisprojekte im Landkreis Mittelsachsen 20<br />

(1) Schulverweigerung - die 2. Chance 21<br />

(2) Kompetenzagentur Freiberg 22<br />

(3) Mittelschule Döbeln - Projekt „Produktives Lernen“ 23<br />

V. Fallbeispiel Michaela 24<br />

VI. Literatur 25<br />

IMPRESSUM<br />

2


Vorwort<br />

Sehr geehrte Leserinnen <strong>und</strong> Leser,<br />

das Thema Schulverweigerung <strong>und</strong> der <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

Schulpflichtverletzungen stellt auch an <strong>Schulen</strong> im Landkreis<br />

Mittelsachsen eine Herausforderung dar. Junge Menschen, die ihrer<br />

Schulpflicht nicht nachkommen <strong>und</strong> die Teilnahme am Unterricht<br />

verweigern, beschäftigen zunehmend <strong>Schulen</strong>, das Jugend- sowie<br />

Ordnungsamt, Amtsgericht <strong>und</strong> Polizei.<br />

Schulverweigerndes Verhalten führt zu Brüchen <strong>und</strong> Instabilitäten<br />

in der Schulbiographie <strong>und</strong> hat zumeist schlechte Schulleistungen,<br />

im schlimmsten Fall das Nichterreichen des Schulabschlusses<br />

zur Folge. Durch eine dauerhafte Abwesenheit vom schulischen<br />

Unterricht verspielen junge Menschen oft ihre Chancen auf eine<br />

berufliche Zukunft <strong>und</strong> es erhöht sich das Risiko einer dauerhaften<br />

Ausgrenzung von Bildung, Erwerbsarbeit <strong>und</strong> gesellschaftlicher<br />

Teilhabe.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat sich der Landkreis Mittelsachsen die Aufgabe gestellt, Transparenz<br />

hinsichtlich der vorhandenen rechtlichen Bestimmungen <strong>und</strong> Verfahrensabläufe im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

Schulpflichtverletzungen zu schaffen. Im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns müssen dabei<br />

vor allem Maßnahmen im Wirkungsbereich der Schule stehen. Jedoch werden nicht in jedem Fall die<br />

schulischen Maßnahmen ausreichen, um die betreffenden Jugendlichen wieder zu einem regelmäßigen<br />

Schulbesuch zu bewegen. Daher sind sowohl die <strong>Schulen</strong> als auch die sorgeberechtigten <strong>Eltern</strong> auf<br />

eine Vernetzung <strong>mit</strong> den entsprechenden Fachstellen wie beispielsweise der Schulsozialarbeit, dem<br />

Allgemeinen Sozialen Dienst oder auch der Ordnungsbehörde angewiesen.<br />

Ziel muss es sein, im Falle von Schulverweigerung den betroffenen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern den<br />

Wiedereinstieg in die Schule zu erleichtern. Die vorliegende Handreichung soll den beteiligten Personen<br />

<strong>und</strong> Institutionen in der Praxis Hilfestellung <strong>und</strong> mehr Sicherheit im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen<br />

geben, indem sie die Verfahrensabläufe sowie die Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis<br />

Mittelsachsen übersichtlich darstellt. So können frühzeitig Hilfsangebote wahrgenommen <strong>und</strong> die<br />

notwendigen Handlungsschritte eingeleitet werden.<br />

Ihr Landrat<br />

Volker Uhlig<br />

3


I. Allgemeine Informationen<br />

I. Allgemeine Informationen<br />

Schulverweigerung <strong>und</strong> da<strong>mit</strong> einhergehende Verletzungen der Schulpflicht sind leider keine<br />

Ausnahme. Vor allem an Förder- <strong>und</strong> Mittelschulen sowie an Berufsbildenden <strong>Schulen</strong> ist die Anzahl<br />

gemeldeter Schulpflichtverletzungen nach wie vor hoch. Statistisch kann jedoch nicht genau belegt<br />

werden, wie viele Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zeitweise oder dauerhaft der Schule fernbleiben oder den<br />

Unterricht durch permanentes Stören oder mentale Abwesenheit verweigern. Hochrechnungen<br />

aufgr<strong>und</strong> einzelner Erhebungen führen zu Schätzungen von r<strong>und</strong> 1-2 %. Diese Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

bleiben häufiger ohne Schulabschluss <strong>und</strong> haben da<strong>mit</strong> langfristig geringere Chancen auf dem<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt.<br />

Schulpflichtverletzungen muss möglichst frühzeitig begegnet werden. Aus bisherigen Erfahrungen<br />

wird dabei deutlich, dass die Problematik Schulverweigerung nicht in jedem Fall allein durch die<br />

Schule gelöst werden kann <strong>und</strong> Strategien zur Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten sich<br />

nicht ausschließlich darauf beschränken lassen, ordnungsrechtliche Schritte einzuleiten. Hier sollten<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Interventionen vorrangig pädagogisch ausgerichtet sein <strong>und</strong> möglichst präventiv<br />

auf allen Handlungsebenen ansetzen.<br />

a. Begriffsklärung<br />

Als Schulverweigerer werden Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bezeichnet, die über einen längeren<br />

Zeitraum hinweg dem Unterricht fernbleiben oder sich den schulischen Anforderungen mental<br />

entziehen. Schulverweigerung wird <strong>mit</strong> den unterschiedlichsten Begriffen, wie beispielsweise<br />

Schuldistanz, Schulabsentismus, Schulschwänzen, Schulphobie, Schulverdrossenheit oder auch<br />

Schulpflichtverletzung bezeichnet wird. Alle Begrifflichkeiten haben jedoch eines gemeinsam: Kinder<br />

<strong>und</strong> Jugendliche entziehen sich der gesetzlich geregelten Schulpflicht.<br />

Die Möglichkeiten zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> schulverweigernden Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen unterscheiden<br />

sich dabei in drei Handlungsfelder Prävention - Intervention - Rehabilitation:<br />

Die pädagogischen Maßnahmen der Schule können dem Bereich der Prävention zugeordnet werden.<br />

Diese beinhalten allgemein Aktivitäten vorbeugender <strong>und</strong> unterstützender Art. Dabei geht es vor<br />

allem darum, möglichst frühzeitig <strong>mit</strong> geeigneten schulischen <strong>und</strong> elterneinbeziehenden Maßnahmen<br />

eine Schulpflichtverletzung gar nicht erst aufkommen zu lassen.<br />

Das Handlungsfeld der Intervention beinhaltet pädagogische <strong>und</strong> sozialpädagogische Maßnahmen<br />

der <strong>Schulen</strong> im eigenen Wirkungskreis <strong>und</strong> in Kooperation <strong>mit</strong> anderen Institutionen sowie<br />

Ordnungsmaßnahmen, um Verweigerungshaltungen möglichst abzuschwächen bzw. zu beseitigen.<br />

Bei der Rehabilitation ist die Wiedereingliederung der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen in den Schulalltag<br />

oberstes Ziel. Hierbei wird die Schülerin oder der Schüler für einen bestimmten Zeitraum in<br />

außerschulische Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsangebote einbezogen (z.B. Kinderärzte, Therapeuten,<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie).<br />

4


I. Allgemeine Informationen<br />

b. Ursachen <strong>und</strong> Folgen von Schulverweigerung<br />

Soziale Probleme, Konflikte <strong>mit</strong> Lehrern <strong>und</strong>/oder Mitschülern, Angst vor Leistungsversagen<br />

oder gar Unterforderung im Unterricht, für Schulverweigerung kann es viele Ursachen geben.<br />

In den meisten Fällen ist das Fernbleiben vom Unterreicht jedoch nicht auf eine Ursache allein<br />

zurückzuführen. Die Gründe <strong>und</strong> Motive für schulverweigerndes Verhalten bei jungen Menschen<br />

sind meist vielfältig <strong>und</strong> oft durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren bedingt. Hier<br />

können die Ursachen sowohl im individuellen Bereich (z.B. Schulangst, Trennungsangst, Selbstwert<br />

<strong>und</strong> Zukunftsängste) als auch im schulischen Umfeld (z.B. Über- bzw. Unterforderung, Lernumfeld)<br />

oder im sozialen Nahraum (z.B. Familiensituation, Fre<strong>und</strong>eskreis) liegen.<br />

Neben individuellen Auswirkungen auf die betroffenen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler haben<br />

Schulpflichtverletzungen ebenfalls weitreichende gesellschaftliche Folgen. Hier können schulischer<br />

Leistungsabfall <strong>und</strong> schlechte Noten aufgr<strong>und</strong> der Versäumnisse in der Schule im ungünstigen<br />

Fall zu einem geringeren oder gar keinem Schulabschluss <strong>und</strong> zu späteren beruflichen <strong>und</strong><br />

gesellschaftlichen Benachteiligungen führen. Ohne Schulabschluss ist ein erfolgreicher Einstieg<br />

ins Berufsleben fast unmöglich <strong>und</strong> zukünftiger Unterstützungsbedarf vorprogrammiert.<br />

c. Zielsetzung <strong>und</strong> Inhalte der Handreichung<br />

Die vorliegende Handreichung „<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen. Ein <strong>Wegweiser</strong> für <strong>Schulen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Eltern</strong> im Landkreis Mittelsachsen“ soll vor allem den <strong>Schulen</strong> - aber auch <strong>Eltern</strong> <strong>und</strong> Personen,<br />

die in ihrer täglichen Arbeit <strong>mit</strong> dem Thema konfrontiert sind - als <strong>Wegweiser</strong> hinsichtlich der<br />

wichtigsten Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen dienen <strong>und</strong> enthält sowohl<br />

Hinweise zum Arbeitsfeld als auch die entsprechenden Kontaktinformationen.<br />

5


II.<br />

Schulpflicht <strong>und</strong> Schulpflichtverletzung<br />

II.<br />

Schulpflicht <strong>und</strong> Schulpflichtverletzung<br />

In Deutschland ist die allgemeine Schulpflicht gesetzmäßig festgelegt. Nach Artikel 7 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes untersteht das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates. Da die einzelnen<br />

B<strong>und</strong>esländer für das Schulwesen selbst verantwortlich sind, haben sie eigene Schulgesetze<br />

erlassen, in denen die Schulpflicht geregelt ist, so auch der Freistaat Sachsen.<br />

a. Schulgesetz für den Freistaat Sachsen<br />

In Sachsen besteht eine Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) <strong>und</strong> eine Berufsschulpflicht (in der<br />

Regel drei Schuljahre) für alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt bzw. ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte im Freistaat Sachsen haben (§§ 26 ff. SchulG).<br />

Die Schulpflicht erstreckt sich dabei auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts <strong>und</strong> der übrigen<br />

verbindlichen Veranstaltungen der Schule.<br />

Die Sorgeberechtigten haben den Schulpflichtigen gemäß § 31 SchulG an einer öffentlichen Schule<br />

oder einer genehmigten Ersatzschule anzumelden. Bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses<br />

ist die Anmeldebestätigung der aufnehmenden Berufsbildenden Schule in der abgebenden Schule<br />

zu hinterlegen, um die Erfüllung der Berufsschulpflicht gemäß § 28 SchulG nachzuweisen. Die<br />

Sorgeberechtigten sind dabei sowohl für die An- <strong>und</strong> Abmeldung als auch für die Erfüllung der<br />

Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich.<br />

Falls der gesetzlich geregelten Schulpflicht nicht nachgekommen wird, drohen unterschiedliche<br />

Sanktionen, wie beispielsweise Bußgeldverfahren oder die zwangsweise Zuführung zur Schule.<br />

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen ist im Internet verfügbar unter:<br />

http://www.revosax.sachsen.de<br />

b. Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer<br />

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,<br />

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit, Jugend <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> des<br />

Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Zurückdrängung von Schulpflichtverletzungen <strong>und</strong><br />

Schulverweigerung (VwV Schulverweigerer) verfolgt das Ziel eines einheitlichen Konzeptes beim<br />

<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen von minderjährigen Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern.<br />

6


II.<br />

Schulpflicht <strong>und</strong> Schulpflichtverletzung<br />

Neben dem allgemeinen Verfahrensablauf zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, die dem<br />

Unterricht fernbleiben, beinhaltet die Verwaltungsvorschrift zudem Hinweise zur Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

für polizeiliches Handeln bei Vorliegen einer Schulpflichtverletzung.<br />

Die seit 2002 gültige Fassung der Verwaltungsvorschrift sieht in ihrer Handlungsabfolge neben<br />

kommunikativen <strong>und</strong> kooperativen Strategien auch eine Reihe sanktionierender Maßnahmen vor:<br />

• schulische Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 SchulG<br />

• Ordnungswidrigkeitenanzeigen gemäß § 61 SchulG<br />

• zwangsweise Zuführung zur Schule durch die Polizei gemäß § 61 SächsPolG<br />

Die aktuell gültige Fassung der Verwaltungsvorschrift ist im Internet verfügbar unter:<br />

http://www.revosax.sachsen.de<br />

c. Handreichung „Zurückgewinnen! <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schuldistanz“<br />

Schuldistanz <strong>und</strong> folglich die Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht muss im Interesse der Kinder<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen ernst genommen werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat das Sächsische Ministerium<br />

für Kultus 2007 eine Handreichung zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> schuldistanziertem Verhalten im Freistaat<br />

Sachsen veröffentlicht.<br />

Anhand einer Fallskizze werden in dieser Publikation wesentliche Schwerpunkte im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

schulverweigerndem Verhalten zusammengefasst. Die Handreichung soll Anregungen geben, um<br />

Handlungsstrategien beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsversäumnissen zu entwickeln <strong>und</strong><br />

auszubauen. Zu den im ersten Teil der Handreichung beschriebenen Handlungsstrategien <strong>und</strong><br />

<strong>Umgang</strong>sweisen werden im zweiten Teil konkrete Materialien <strong>und</strong> Arbeitshilfen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die Handreichung „Zurückgewinnen! <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schuldistanz - Eine Handreichung für<br />

Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer“ steht zur Verfügung unter:<br />

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11138<br />

7


III.<br />

Schulisches Verfahren im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen<br />

III.<br />

Schulisches Verfahren im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulpflichtverletzungen<br />

Handlungsstrategien zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schulverweigerung <strong>und</strong> Schulpflichtverletzungen sollen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine Verhaltensänderung der betroffenen Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen bewirken, da<strong>mit</strong> diese<br />

wieder regelmäßig den Unterricht besuchen. Bevor dazu jedoch Möglichkeiten der Sanktionierung in<br />

Betracht gezogen werden, sollten pädagogische Maßnahmen, wie z.B. Gespräche <strong>mit</strong> den Betroffenen<br />

sowie deren Sorgeberechtigten oder entsprechende Erziehungs- <strong>und</strong> Ordnungsmaßnahmen gemäß<br />

§ 39 SchulG ausgeschöpft werden. Hierzu ist es notwendig, dass <strong>Schulen</strong> eine gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Regelung zum <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Unterrichtsfehlzeiten <strong>und</strong> Entschuldigungsfristen treffen. Der folgende<br />

Verfahrensablauf ist angelehnt an die Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer:<br />

1. Anwesenheitskontrollen durchführen<br />

• Anwesenheitskontrolle zu St<strong>und</strong>enbeginn<br />

• Abwesenheiten schriftlich vermerken <strong>und</strong> der Klassenlehrkraft melden<br />

2. Unterrichtsversäumnissen sofort nachgehen<br />

• Ursache jedes Fehlens bei Schüler erfragen<br />

• Information der Sorgeberechtigten nach der zweiten unentschuldigten Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />

• Festlegung von Maßnahmen (z.B. Nacharbeit versäumter St<strong>und</strong>en)<br />

• bei Wiederholung Schulsozialarbeiter/in oder Beratungslehrer/in einbinden<br />

3. ab dem dritten unentschuldigten Fehltag im Schulhalbjahr<br />

• Klassenkonferenz unter Einbeziehung des Beratungslehrers bzw. Schulpsychologen, wenn<br />

Fehlen bereits wiederholt auftritt<br />

• Gespräch <strong>mit</strong> den Sorgeberechtigten zu Ursachen <strong>und</strong> notwendigen, geeigneten Maßnahmen,<br />

Information zu vorhandenen Beratungsangeboten außerhalb der Schule sowie Hinweise zu<br />

weiterem Ordnungsverfahren<br />

• schriftliche Dokumentation des Gesprächs<br />

4. bei weiterem Fehlen<br />

• Problemlösegespräch zwischen allen Beteiligten (Schüler, <strong>Eltern</strong>, Klassen-, Beratungslehrkräfte,<br />

Schulsozialarbeiter, Schulleitung) zur Erarbeitung eines gemeinsamen Handlungsplanes,<br />

Protokollierung der Gesprächsergebnisse<br />

• bei Unwirksamkeit des vereinbarten Handlungsplans Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> dem Allgemeinen Sozialen Dienst bzw. Schulverweigererprojekten<br />

• nach dem 5. Tag unentschuldigten Fehlens in einem Schulhalbjahr Einleitung eines<br />

Ordnungswidrigkeitsverfahrens <strong>mit</strong>hilfe des Meldeformulars Schulverweigerung<br />

• Beantragung der zwangsweisen Zuführung zur Schule, wenn genannte Maßnahmen kein Erfolg<br />

erzielen<br />

5. bleiben Maßnahmen ohne Erfolg<br />

• Beteiligung der Regionalstelle Chemnitz der Sächsischen Bildungsagentur <strong>und</strong> des Jugendamtes<br />

• weitergehende Maßnahmen veranlassen (z.B. alternative Beschulung)<br />

8


Allgemeiner Verfahrensablauf bei Meldung einer Schulpflichtverletzung<br />

1. Information der <strong>Eltern</strong> durch die Schule<br />

kein Erfolg<br />

Information an<br />

Allgemeinen Sozialen Dienst<br />

(ASD)<br />

2. Information der <strong>Eltern</strong> durch die Schule<br />

<strong>und</strong> Gespräch<br />

kein Erfolg<br />

Verfahren einstellen<br />

Meldung der Schulpflichtverletzung an<br />

zuständige Ordnungsbehörde durch die<br />

Schulleitung<br />

Besprechung weiterer<br />

Schritte <strong>mit</strong> Schule <strong>und</strong> unter<br />

Einbeziehung des<br />

Allgemeinen Sozialen Dienst<br />

Zusendung eines Anhörungsbogens durch<br />

zuständige Ordnungsbehörde an <strong>Eltern</strong><br />

<strong>und</strong>/oder Schülerin/Schüler<br />

Stellungnahme<br />

keine Stellungnahme<br />

Zahlung nicht sofort<br />

möglich<br />

Bußgeldbescheid<br />

Einspruch<br />

Amtsgericht<br />

entscheidet über<br />

weiteres Verfahren<br />

kein Einspruch <strong>und</strong><br />

keine Zahlung<br />

Ratenzahlung oder Antrag auf<br />

Umwandlung in<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en möglich<br />

Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsverfahren beim<br />

Amtsgericht<br />

9


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

Zeigen die Maßnahmen der Schule keinen Erfolg, können außerschulische Partner wie<br />

Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Bezirkssozialarbeiter oder entsprechende Beratungsstellen<br />

Unterstützung geben. Die erfolgreiche Reintegration der betroffenen Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen in<br />

den Lernort Schule setzt dabei die aktive Zusammenarbeit aller Beteiligten am Beratungs- <strong>und</strong><br />

Veränderungsprozess voraus.<br />

Außerschulische Partner im Bereich der Prävention <strong>und</strong> Intervention sind neben dem Allgemeinen<br />

Sozialen Dienst <strong>und</strong> der Schulsozialarbeit im Landkreis Mittelsachsen auch die örtlichen Familien- <strong>und</strong><br />

Erziehungsberatungsstellen, die Schulpsychologische Beratung <strong>und</strong> die Schulverwaltung. Daneben<br />

beschäftigen Schulverweigerer ebenso das Ordnungsamt, die Polizei sowie spezielle Praxisprojekte,<br />

wie die Kompetenzagentur Freiberg oder das Projekt „Schulverweigerung - die 2. Chance“. Diese<br />

Anlaufstellen werden im Folgenden vorgestellt.<br />

10


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

a. Schulpsychologische Beratung<br />

Schulpsychologische Beratung ist Aufgabe des Freistaates Sachsen <strong>und</strong> erfolgt<br />

schulartübergreifend. Die schulpsychologische Beratung steht Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern <strong>und</strong><br />

deren Sorgeberechtigten sowie den Schulleitungen, Lehrern <strong>und</strong> der Schulaufsichtsbehörde zur<br />

Verfügung. Die Schulpsychologen beraten besonders bei Fragen der Schullaufbahn <strong>und</strong> bei Lern<strong>und</strong><br />

Verhaltensauffälligkeiten:<br />

• Schullaufbahn<br />

o Schulfähigkeit <strong>und</strong> Einschulung<br />

o sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

o Bildungswege, z.B. beim Übergang an weiterführende <strong>Schulen</strong>, bei<br />

Schulwechsel<br />

• Lernen <strong>und</strong> Verhalten<br />

o allgemeine Lernschwierigkeiten<br />

o Konzentrations- <strong>und</strong> Aufmerksamkeitsprobleme<br />

o vermutete Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche<br />

o Schul- <strong>und</strong> Prüfungsängste<br />

o Schulmüdigkeit <strong>und</strong> Schulverweigerung<br />

o Konflikte zwischen Schülern, Lehrern <strong>und</strong> <strong>Eltern</strong><br />

o soziale Auffälligkeiten in der Schule<br />

Die Beratung erfolgt:<br />

• freiwillig, d.h. <strong>mit</strong> Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die <strong>Eltern</strong>) <strong>und</strong> der<br />

Schülerin bzw. des Schülers, wenn sie bzw. er das 14. Lebensjahr erreicht hat,<br />

• vertraulich, d.h. bei Wahrung der beruflichen Schweigepflicht,<br />

• neutral <strong>und</strong> berufsethisch sowie wissenschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen verpflichtet,<br />

• kostenfrei <strong>und</strong> auf Veranlassung der Ratsuchenden.<br />

Die für den Landkreis Mittelsachsen zuständige Stelle ist das Referat „Unterstützungssysteme“<br />

der Regionalstelle Chemnitz der Sächsischen Bildungsagentur. Eine Anmeldung kann durch die<br />

Schüler selbst, die <strong>Eltern</strong> oder die Schule erfolgen.<br />

Wenn es erforderlich ist, können die Schulpsychologen unter Einverständnis der Schülerin oder<br />

des Schülers bzw. der Sorgeberechtigten auch Lehrer, die Schulleitung oder Mitarbeiter der<br />

Regionalstellen heranziehen.<br />

Kontakt:<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartnerin<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Sächsische Bildungsagentur<br />

Regionalstelle Chemnitz<br />

Referat 31 - Unterstützungssysteme<br />

Annaberger Str. 119<br />

09120 Chemnitz<br />

Frau Dr. Beese<br />

0371 5366441 oder 0371 5366440<br />

0371 5366491<br />

marina.beese@sbac.smk.sachsen.de<br />

poststelle@sbac.smk.sachsen.de<br />

http://www.sachsen-macht-schule.de/sba<br />

http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/1278.htm<br />

11


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

b. Ges<strong>und</strong>heitsamt - Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztlicher Dienst<br />

Wenn Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt fehlen <strong>und</strong> die<br />

Ursache dafür in psychisch verursachten schulverweigerndem Verhalten vermutet wird, kann sich<br />

die Schulleitung <strong>mit</strong> dem für die Schule zuständigen Kinder- <strong>und</strong> Jugendarzt vom Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

des Landkreises beraten.<br />

Der Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztliche Dienst wird auch im Auftrag des Jugendamtes oder ähnlicher<br />

berechtigter Stellen hinsichtlich der Problematik des schulverweigernden Verhaltens einer Schülerin<br />

bzw. eines Schülers tätig.<br />

In Form von Untersuchungen im Ges<strong>und</strong>heitsamt oder im Rahmen von Hausbesuchen werden<br />

somatische, psychische oder soziale Ursachsen meist in Absprache <strong>mit</strong> anderen Fachärzten (z.B.<br />

Hausarzt, Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie) abgeklärt <strong>und</strong> Empfehlungen für eine mögliche Behandlung<br />

<strong>und</strong> die schulische Reintegration an <strong>Eltern</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulen</strong> gegeben.<br />

Kontakt:<br />

Zentrale Anschrift<br />

Besucheradresse<br />

Servicestellen<br />

Ansprechpartner<br />

Freiberg<br />

Mittweida<br />

Döbeln<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztlicher Dienst<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

Mastener Straße 15<br />

04720 Döbeln<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Frau Dr. Seip<br />

Herr Dipl.-Med. Gabriel<br />

Frau Dr. Kunath-Saadi<br />

Frau Dipl.-Med. Damm<br />

03731 799-3840<br />

03731 799-6499<br />

ges<strong>und</strong>heit@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

12


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

c. Familien- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen<br />

Die Ursachen für Schulverweigerndes Verhalten können im Bereich der Familiensituation liegen.<br />

Andererseits kann auch die Schulverweigerung des Kindes Probleme in den Beziehungen unter<br />

den Familien<strong>mit</strong>gliedern auslösen. Hierbei helfen Familien- <strong>und</strong> Erziehungsberatungsstellen,<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> Wege der Problembewältigung zu finden, indem Erziehungs- <strong>und</strong><br />

Beziehungshintergründe in der Familie analysiert <strong>und</strong> geklärt werden.<br />

Die Beratungsstellen können sowohl seitens des Jugendlichen aber auch der <strong>Eltern</strong> zu Rate<br />

gezogen werden. Die Beratung erfolgt kostenfrei <strong>und</strong> unter Einhaltung der Schweigepflicht.<br />

Kontakte:<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Außenstellen<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Diakonisches Werk Freiberg e. V.<br />

Petersstraße 44<br />

09599 Freiberg<br />

Herr Mühl<br />

03731 482260<br />

03731 482109<br />

famber@diakonie-freiberg.de<br />

www.diakonie-freiberg.de<br />

Dammstr. 2-4<br />

09618 Brand-Erbisdorf<br />

037322 2505<br />

037322 2505<br />

famber@diakonie-freiberg.de<br />

www.diakonie-freiberg.de<br />

Bahnhofstr. 8<br />

09557 Flöha<br />

03726 704714<br />

03726 704714<br />

famber@diakonie-freiberg.de<br />

www.diakonie-freiberg.de<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartnerin<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Volkssolidarität Döbeln<br />

Straße des Friedens 23<br />

04720 Döbeln<br />

Frau Kaden<br />

03431 574764<br />

03431 7049832<br />

eb-doebeln@volkssoli-doebeln.com<br />

www.volkssoli-doebeln.de<br />

13


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartnerin<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Außenstellen<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Rochlitz e.V.<br />

Bismarckstraße 39<br />

09306 Rochlitz<br />

Frau Winter<br />

03737 493130<br />

03737 493111<br />

familienberatung@diakonie-rochlitz.de<br />

www.diakonie-rochlitz.de<br />

Kantor-Meister-Str. 4<br />

09217 Burgstädt<br />

03724 15870<br />

03724 668574<br />

info@diakonie-rochlitz.de<br />

www.diakonie-rochlitz.de<br />

Max-Kästner-Str. 16<br />

09669 Frankenberg<br />

037206 887262<br />

037206 887269<br />

kita.triangel@diakonie-rochlitz.de<br />

www.diakonie-rochlitz.de<br />

Am Bürgerkarree 4<br />

09648 Mittweida<br />

03727 92511<br />

03727 979128<br />

ebdiakoniemw@web.de<br />

www.diakonie-rochlitz.de<br />

Lutherplatz 5<br />

09322 Penig<br />

037381 695016<br />

info@diakonie-rochlitz.de<br />

www.diakonie-rochlitz.de<br />

14


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

d. Schulsozialarbeit<br />

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot <strong>mit</strong> aufsuchendem Charakter <strong>und</strong> bietet vorwiegend an Förder<strong>und</strong><br />

Mittelschulen einen Anlaufpunkt für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche. Es soll sozial benachteiligte oder<br />

individuell beeinträchtigte Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unterstützen <strong>und</strong> stellt dabei die intensivste<br />

Form der Zusammenarbeit von Schule <strong>und</strong> Jugendhilfe dar. Die Schulsozialarbeit fördert die<br />

individuelle <strong>und</strong> soziale Entwicklung der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> arbeitet <strong>mit</strong> Lehrkräften<br />

<strong>und</strong> <strong>Eltern</strong> sowie Institutionen <strong>und</strong> Einrichtungen im Gemeinwesen zusammen, um den Ausstieg<br />

von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen durch aktive wie passive Schulverweigerung zu verhindern. Die<br />

rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für die Schulsozialarbeit bildet dabei das Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz (§§<br />

11, 13, 81 SGB VIII).<br />

Mit Stand zum Ende des Schuljahres 2011/2012 wird im Landkreis Mittelsachsen Schulsozialarbeit<br />

an sieben Förderschulen <strong>und</strong> fünf Mittelschulen durch Träger der freien Jugendhilfe angeboten:<br />

Name Schule Kontakt<br />

Gasse, Susann<br />

Mittelschule „Am Holländer“ Döbeln<br />

Schlossbergschule - Schule zur Lernförderung Döbeln<br />

Telefon:<br />

Mobil:<br />

E-Mail:<br />

03431 710451<br />

0151 50202470<br />

ssa.ms-doebeln@kv-leiptzig.de<br />

Kelterborn, Lydia<br />

Johann-Gottlieb-Fichte-Mittelschule Mittweida<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

03727 612280<br />

lydia.kelterborn@cjd-chemnitz.de<br />

Nicolai, Eric<br />

Erich-Viehweg-Mittelschule Frankenberg<br />

Telefon:<br />

Mobil:<br />

E-Mail:<br />

037206 887213<br />

0174 9779511<br />

eric.nicolai@cjd-chemnitz.de<br />

Keilberg, Sophie<br />

Schule am Taurastein - Schule zur Lernförderung Burgstädt<br />

Mobil:<br />

E-Mail:<br />

0162 3798375<br />

sophie.keilberg@cjd-chemnitz.de oder<br />

LBZ-Burgstaedt@t-online.de<br />

Holtzsch, Gabi<br />

Schule zur Lernförderung „Pestalozzischule“ Rochlitz<br />

Telefon:<br />

Mobil:<br />

E-Mail:<br />

03737 781989-6<br />

0162 4578136<br />

gabi.holtzsch@cjd-chemnitz.de<br />

Rath, Dominique<br />

Förderzentrum zur Lernförderung "Käthe Kollwitz" Freiberg<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

03731 691219<br />

dominique.rath@kinderschutzb<strong>und</strong>-freiberg.de oder<br />

foerderzentrum-freiberg@t-online.de<br />

Klügel, Katja<br />

Schule zur Lernförderung Flöha<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

03726 700028<br />

schulsozialarbeit-floeha@dbh-chemnitz.de<br />

Hetze, Christiane<br />

Förderzentrum "Clemens Winkler" Brand-Erbisdorf<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

037322 50391<br />

christiane.hetze@bafv.de<br />

Bartsch, Ramona<br />

Heinrich-Hoffmann-Schule Förderschule - Schule für Erziehungshilfe Erlau<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

034327 90343<br />

Ramona.bartsch@vfb-<strong>mit</strong>tweida.de<br />

Müller-van Ryssel, Jaqueline<br />

Mittelschule „Clara Zetkin“ Freiberg<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

03731 7987886<br />

schulsozialarbeit.mscz@web.de<br />

Braune, Silvio<br />

Mittelschule Flöha-Plaue<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

03726 2638<br />

info@<strong>mit</strong>telschule-floeha.de<br />

Zentrale Anschrift<br />

Besucheradresse<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Fachdienste<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

Herr Polink<br />

Herr Rühlemann<br />

03731 799-6267 oder 03731 799-6578<br />

03731 799-6495<br />

oliver.polink@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

uwe.ruehlemann@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

15


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

e. Schulverwaltung<br />

Die Überwachung der Schulpflicht sowie der Berufsschulpflicht an allen <strong>Schulen</strong> in Trägerschaft<br />

des Landkreises Mittelsachsen obliegt dem Referat Schulverwaltung.<br />

Aufgabe der Schulverwaltung ist es, bei Bekanntwerden von Pflichtverstößen, den Sachverhalt an<br />

das Ordnungsamt weiterzuleiten.<br />

Speziell für Jugendliche im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist in den Beruflichen Schulzentren in der<br />

Stadt Freiberg ein Sozialpädagoge im Rahmen des Projektes „Helfen - Bilden - Integrieren“ tätig:<br />

Name Schule Kontakt<br />

Schreiter, Mathias<br />

Berufliches Schulzentrum für Ernährung, Haus- <strong>und</strong> Agrarwirtschaft <strong>mit</strong><br />

Schulteil Berufsbildende Förderschule Freiberg<br />

Berufliches Schulzentrum für Technik <strong>und</strong> Wirtschaft „Julius Weisbach“<br />

Adresse:<br />

Telefon:<br />

Mobil:<br />

E-Mail:<br />

Bergstiftsgasse 1<br />

09599 Freiberg<br />

03731 32397<br />

0151 18866697<br />

Mathias.Schreiter@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

Es gibt zudem Fälle, in denen der Schulpflichtige oder der Berufsschulpflichtige körperlich,<br />

geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er in keiner Schule gefördert werden<br />

kann. Hier haben die Sorgeberechtigten die Möglichkeit, bei der Schulverwaltung einen Antrag<br />

auf Ruhen der Schulpflicht zu stellen. Die Entscheidung erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage medizinischer<br />

<strong>und</strong> psychologischer Gutachten. Das Ruhen der Schulpflicht wird auf die Dauer der gesetzlichen<br />

Schulpflicht angerechnet.<br />

Kontakt:<br />

Zentrale Anschrift<br />

Besucheradresse<br />

Ansprechpartnerin<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Schulverwaltung<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Hauptstraße 150<br />

09599 Freiberg<br />

Frau Scharf<br />

03731 799-4523<br />

03731 799-4502<br />

jacqueline.scharf@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

schulverwaltung@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

16


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

f. Allgemeiner Sozialer Dienst<br />

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der Abteilung Jugend <strong>und</strong> Familie ist Ansprechpartner für alle<br />

Kinder, Jugendlichen <strong>und</strong> deren <strong>Eltern</strong> sowie für junge Volljährige, die persönliche Probleme haben<br />

oder sich in einer Konfliktsituation befinden.<br />

Schwerpunkte des ASD liegen insbesondere im Bereich der Bezirkssozialarbeit. All diejenigen, die<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung benötigen <strong>und</strong>/oder sich um die Entwicklung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

sorgen, können sich vertrauensvoll an den entsprechenden Bezirkssozialarbeiter wenden. Eine<br />

aktuelle Übersicht <strong>mit</strong> den zuständigen Bezirkssozialarbeitern ist verfügbar unter:<br />

http://www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de/download/Buergerservice/ASD.pdf.<br />

Gemäß VwV Schulverweigerer wird der ASD von der Schule bei anhaltendem Fernbleiben einer<br />

Schülerin bzw. eines Schülers vom Unterricht informiert, wenn die pädagogischen Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Interventionen der Schule nicht zum Erfolg führen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die Schule den ASD so<br />

frühzeitig wie möglich einbeziehen. Die Sorgeberechtigten sind über die Einschaltung des ASD in<br />

Kenntnis zu setzen <strong>und</strong> zu informieren, aus welchem Gr<strong>und</strong> die Schule eine Zusammenarbeit für<br />

notwendig erachtet.<br />

In gemeinsamen Gesprächen von Schule, <strong>Eltern</strong>, Kind <strong>und</strong> Mitarbeitern des ASD können dann<br />

die Situation erörtert <strong>und</strong> mögliche Unterstützungsangebote sowie weitere Schritte festgelegt<br />

werden. Die Sorgeberechtigten müssen <strong>mit</strong> der Beteiligung des ASD einverstanden sein.<br />

Kontakt:<br />

Zentrale Anschrift<br />

Besucheradresse<br />

Servicestellen<br />

Ansprechpartnerin<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Allgemeiner Sozialer Dienst<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

Mastener Straße 15<br />

04720 Döbeln<br />

Frauensteiner Straße 43 (Flachbau)<br />

09599 Freiberg<br />

Frau Schauer<br />

03731 799-6451<br />

03731 799-6495<br />

carmen.schauer@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

17


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

g. Ordnungsamt<br />

Wenn nach Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen festgestellt wird, dass die eingeleiteten<br />

Schritte wirkungslos bleiben, erfolgt die Meldung der Schulpflichtverletzung an das Ordnungsamt<br />

des Landkreises Mittelsachsen. Gr<strong>und</strong>lage für die Bearbeitung ist eine Anzeige der betreffenden<br />

Schule. Hierzu wurde im Schuljahr 2011/2012 erstmals ein einheitliches Meldeformular<br />

erarbeitet <strong>und</strong> an einzelnen <strong>Schulen</strong> erfolgreich erprobt (siehe Anlage am Ende der Handreichung:<br />

Meldeformular Schulverweigerung). Ab dem Schuljahr 2012/2013 ist das Formular für alle <strong>Schulen</strong><br />

im Landkreis Mittelsachsen zugänglich. Die Erstanzeige erfolgt dabei gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem<br />

fünften Tag unentschuldigten Fehlens.<br />

Zur Einleitung des Verfahrens werden die einzelnen Punkte des Meldeformulars bei der<br />

Fallbearbeitung berücksichtigt. Hierzu ist es notwendig, dass das Formular vor Weitergabe an das<br />

Ordnungsamt von der Schulleitung gegengezeichnet wird. Es wird zudem geprüft, ob gegen die<br />

Schülerin oder den Schüler bereits Anzeigen wegen Schulpflichtverletzungen vorliegen.<br />

Bis zum 14. Lebensjahr der oder des Jugendlichen erfolgt die Anzeige gegen die Sorgeberechtigten.<br />

Ab dem 14. Lebensjahr kann die Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen die Jugendlichen selbst <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls gegen die <strong>Eltern</strong> erstattet werden, da diese für die Erfüllung der Schulpflicht ihres<br />

minderjährigen Kindes verantwortlich sind.<br />

Mit der Meldung der Schulpflichtverletzung durch die Schule <strong>und</strong> der entsprechenden Prüfung<br />

durch die Ordnungsbehörde kommt es schließlich zu einem formalrechtlichen Verfahren nach dem<br />

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):<br />

• Das Verfahren wird <strong>mit</strong> Übersendung eines Anhörungsbogens gemäß § 55 OWiG eröffnet.<br />

Jugendliche <strong>und</strong> <strong>Eltern</strong> haben so die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.<br />

• Nach schriftlicher Anhörung der Betroffenen durch die zuständige Behörde <strong>und</strong> Ablauf der<br />

Anhörungsfrist, wird bei Vorliegen einer Stellungnahme die Schule <strong>und</strong> der Allgemeine Soziale<br />

Dienst informiert. Können sich die Sorgeberechtigten <strong>und</strong> die Schülerin oder der Schüler<br />

rechtfertigen oder einen entsprechenden Nachweis erbringen, wird das Verfahren eingestellt.<br />

Ist keine Stellungnahme erfolgt, läuft das Verfahren weiter.<br />

• Nach Ablauf der gesetzlichen Anhörungsfrist erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheides <strong>mit</strong><br />

gleichzeitiger Festsetzung der Geldbuße. In der Regel wird der Bußgeldbescheid zwei Wochen<br />

nach Übersendung des Anhörungsbogens erlassen, es sei denn es liegen Einlassungen vor,<br />

die geprüft werden müssen (z. B. durch Einholung von Stellungnahmen). Ist die minderjährige<br />

Schülerin oder der minderjährige Schüler Adressat des Bescheides, erfolgt gleichzeitig die<br />

Unterrichtung der <strong>Eltern</strong> <strong>mit</strong> Hinweis auf die Möglichkeit der hilfsweisen Beantragung der<br />

Umwandlung des Bußgeldes in eine Arbeitsleistung.<br />

• Eine Umwandlung in eine Arbeitsleistung ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, wenn der Adressat des<br />

Bußgeldbescheides die Schülerin oder der Schüler ist. Diese kann jedoch erst dann beim<br />

Amtsgericht beantragt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die gesetzlichen<br />

Vertreter dies ersuchen oder die Geldbuße nicht gezahlt wird (§ 98 OWiG).<br />

18


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

• Die Höhe des Bußgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. die Anzahl der Fehltage)<br />

<strong>und</strong> kann bis zu 1.250 Euro betragen. Zwei Wochen nach Erhalt wird der Bußgeldbescheid<br />

rechtskräftig.<br />

• Wurde in dieser Zeit Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde erneut, ob der<br />

Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen wurde. Ist der Bußgeldbescheid begründet, wird die<br />

gesamte Akte an die Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> von dort an das zuständige Amtsgericht zur<br />

Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung weitergeleitet.<br />

• Ist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides <strong>und</strong> Ablauf der Zahlungsfrist kein Geldeingang<br />

erfolgt, wird das Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsverfahren eröffnet. Eine Umwandlung der Geldbuße<br />

in eine Arbeitsleistung kann vom Ordnungsamt - je nach Verfahrensstand auch von der<br />

Vollstreckungsstelle - beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dort wird über die<br />

Höhe der abzuleistenden Arbeitsst<strong>und</strong>en entschieden. Zudem werden die Jugendlichen durch<br />

die Jugendgerichtshilfe bei der Ableistung ihrer St<strong>und</strong>en begleitet.<br />

• Die Betroffenen selbst haben die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder die Umwandlung in<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en zu beantragen. Bei einer Ratenzahlung wird der schriftliche Antrag an die<br />

Kreiskasse weitergeleitet, wo eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung getroffen<br />

werden kann.<br />

• Nach erfolgreicher Ableistung der Arbeitsst<strong>und</strong>en oder Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren<br />

abgeschlossen. Nach Verfahrensabschluss erhält die betreffende Schule eine Information über<br />

den Ausgang des Bußgeldverfahrens.<br />

Kontakt:<br />

Zentrale Anschrift<br />

<strong>und</strong><br />

Besucheradresse<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Herr Herzog<br />

Frau Riesener<br />

03731 799-3470<br />

03731 799-3688<br />

ordnung.sicherheit@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

eva-maria.riesener@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

19


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

h. Polizei<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer haben der Polizeivollzugsdienst sowie<br />

die Polizeibehörden im Landkreis Mittelsachen gemäß § 64 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen<br />

(SächsPolG) die Aufgabe, bei der Feststellung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, die sich während<br />

der Schulzeit außerhalb der Schule aufhalten, diejenigen anzusprechen <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong> der<br />

unterrichtsfreien Zeit zu hinterfragen. In Zweifelsfällen <strong>und</strong> bei Verdacht der Schulpflichtverletzung<br />

wird Rücksprache <strong>mit</strong> der entsprechenden Schulleitung genommen.<br />

Auf Anordnung des Landkreises kann die Polizei diesen bei der zwangsweisen Zuführung<br />

betroffener Kinder <strong>und</strong> Jugendlicher zur Schule unterstützen.<br />

Kontakt:<br />

Zentrale Anschrift<br />

<strong>und</strong><br />

Besucheradresse<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Abteilung Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Herr Herzog<br />

03731 799-3470<br />

03731 799-3688<br />

ordnung.sicherheit@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

www.landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

i. Praxisprojekte im Landkreis Mittelsachsen<br />

Wenn <strong>Schulen</strong> schulverweigernde Kinder <strong>und</strong> Jugendliche nicht mehr erreichen, können besondere<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Lernformen oftmals eine letzte Chance sein, eine Reintegration in den schulischen<br />

Alltag zu bewirken. Sogenannte Schulverweigererprojekte sind meist von Trägern der freien oder<br />

öffentlichen Jugendhilfe organisiert <strong>und</strong> kooperieren <strong>mit</strong> den betreffenden <strong>Schulen</strong>.<br />

Neben den bisher genannten Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsangeboten existieren aktuell drei<br />

zielgruppenspezifische Praxisprojekte im Landkreis Mittelsachsen. Diese ermöglichen den Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen auf anderen Wegen, angemessen gefördert, sozial reintegriert <strong>und</strong> schließlich<br />

zum regelmäßigen Schulbesuch bzw. zum Schulabschluss zurückgeführt zu werden.<br />

20


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

(1) Schulverweigerung - die 2. Chance<br />

„Schulverweigerung - die 2. Chance“ wendet sich an Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler ab 12 Jahre, deren<br />

Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährdet ist.<br />

Die Zielsetzung des Projektes liegt in der Überwindung von Ursachen, welche die Schulverweigerung<br />

determinieren. Basierend auf der Erarbeitung effizienter Strukturen für den Alltag, geht es um die<br />

Stärkung persönlicher, sozialer <strong>und</strong> schulischer Kompetenzen.<br />

Mit Unterstützung des Projektes sollen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in die Lage versetzt werden,<br />

den Hauptschulabschluss zu erlangen. Von dieser Möglichkeit können auch berufsschulpflichtige<br />

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss profitieren, wenn sie eine vollzeitschulpflichtige Maßnahme<br />

besuchen, in der der Erwerb des Hauptschulabschlusses angestrebt wird <strong>und</strong> ihr Lernverhalten<br />

den erfolgreichen Abschluss infrage stellt.<br />

Innerhalb des Projektes wird nach einem 3-Phasen-Modell gearbeitet, bestehend aus dem Clearing,<br />

dem Training <strong>und</strong> der Reintegration. Zu Beginn der Arbeit <strong>mit</strong> der Schülerin/dem Schüler steht<br />

die Analyse der Ausgangssituation: Auf welche Ressourcen kann zurückgegriffen werden, welche<br />

Probleme haben ursächlich zur schulischen Verweigerungsverhalten geführt? Darauf aufbauend<br />

entsteht ein individueller Bildungs- <strong>und</strong> Entwicklungsplan zur schrittweisen Überwindung des<br />

schulverweigernden Verhaltens. An diesem Prozess sind neben der Schülerin/dem Schüler die<br />

Schule <strong>und</strong> das <strong>Eltern</strong>haus beteiligt. Die Mitarbeiter des Projektes übernehmen die Funktion<br />

der Koordination aller Aktivitäten, der kleinschrittigen Begleitung der Schülerin/des Schülers<br />

entsprechend der Zielformulierungen <strong>und</strong> der Modifizierung pädagogischer Handlungsstrategien.<br />

In der Regel bleibt die Schülerin/der Schüler während der Teilnahme am Projekt im Klassenverband<br />

integriert.<br />

Zu den Unterstützungsleistungen gehören neben der schulpädagogischen Förderung, der<br />

Ver<strong>mit</strong>tlung sozialer Kompetenzen auch die individuelle Unterstützung in anderen Lebensbereichen<br />

sowie die partnerschaftliche <strong>Eltern</strong>arbeit/Erziehungsberatung.<br />

Kontakt:<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Träger<br />

„Schulverweigerung - die 2. Chance“<br />

Begegnungszentrum „Haus Domgasse“<br />

Domgasse 2a<br />

09599 Freiberg<br />

Herr Scholze<br />

Frau Zimmermann<br />

03731 30097-40<br />

03731 30097-43<br />

03731 30097-42<br />

jens.scholze@cjd-chemnitz.de<br />

www.cjd-chemnitz.de<br />

CJD e.V. unter www.cjd.de<br />

gefördert durch:<br />

21


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

(2) Kompetenzagentur Freiberg<br />

Die Kompetenzagentur Freiberg ist eine Beratungsstelle für Jugendliche <strong>und</strong> junge<br />

Erwachsene im Alter von 15 – 27 Jahren. Ziel ist die Unterstützung junger Menschen <strong>mit</strong><br />

Sozialisations- <strong>und</strong> Integrationsdefiziten bei der sozialen <strong>und</strong> der beruflichen Eingliederung durch<br />

eine auf die Lebenssituation <strong>und</strong> Potenziale aufbauende langfristige Begleitung in Form von Case-<br />

Management-Prozessen oder sozialpädagogischer Beratung. Hierdurch sollen vor allem soziale<br />

Benachteiligungen ausgeglichen <strong>und</strong> individuelle Beeinträchtigungen überw<strong>und</strong>en werden. Die<br />

Beratung erfolgt für die Jugendlichen kostenlos.<br />

Folgende Leistungen werden durch die Kompetenzagentur Freiberg angeboten:<br />

• Beratung (von Jugendlichen, die keiner längeren Betreuung bedürfen)<br />

• Case-Management (sozialpädagogische Einzelfallhilfe - Organisation individuell<br />

zugeschnittener Abfolge von Hilfen aus den verschiedenen Angeboten des sozialen Netzwerkes<br />

<strong>und</strong> langfristige Begleitung der Jugendlichen)<br />

• Kompetenzfeststellung, um Leistungspotenziale der Jugendlichen zu identifizieren<br />

• individuelles Bewerbungstraining sowie Erstellung von Bewerbungsunterlagen<br />

• Unterstützung bei der Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsplatzsuche sowie anderer geeigneter<br />

Maßnahmen<br />

• aufsuchende Arbeit (Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern <strong>und</strong> Institutionen <strong>und</strong> anderen<br />

wichtigen Terminen)<br />

Die Arbeit der Kompetenzagentur beinhaltet zudem spezielle Angebote in Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> dem Projekt „Schulverweigerung - die 2. Chance“ sowie eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem<br />

Schulsozialarbeiter der Berufsschulen.<br />

Kontakt:<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Träger<br />

Kompetenzagentur Freiberg<br />

Beethovenstraße 5<br />

09599 Freiberg<br />

Frau Krauß<br />

Frau Stolze<br />

03731 23551<br />

03731 216063<br />

kompetenzagentur@bafv.de<br />

www.kompetenzagentur-freiberg.de<br />

Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e.V.<br />

www.bafv.de<br />

gefördert durch:<br />

22


IV.<br />

Anlauf- <strong>und</strong> Beratungsstellen im Landkreis Mittelsachsen<br />

(3) Mittelschule Döbeln - Projekt „Produktives Lernen“<br />

Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss<br />

im „Produktiven Lernen“ zu erlangen. Die Mittelschule „Am Holländer“ Döbeln ist eine von sieben<br />

Projektschulen in denen die Erprobung des Pilotprojektes bis 31.07.2014 durchgeführt wird. Diese<br />

neue Bildungsform richtet sich an Hauptschülerinnen <strong>und</strong> Hauptschüler, die wenig Schulerfolg<br />

haben <strong>und</strong> so<strong>mit</strong> versetzungs- <strong>und</strong> abschlussgefährdet sind. Außerdem ist sie für all diejenigen<br />

geeignet, die praxisbegabt sind <strong>und</strong> tätigkeits- <strong>und</strong> erfahrungsbezogen lernen wollen.<br />

Das Produktive Lernen bietet so eine Alternative zum herkömmlichen Schulunterricht der<br />

Klassenstufen 8 <strong>und</strong> 9. Dabei erwerben die Jugendlichen einen dem Hauptschulabschluss<br />

gleichgestellten Abschluss, der eine berufliche Ausbildung ermöglicht.<br />

Produktives Lernen ist eine Lernform, die den traditionellen schulischen Unterricht in den letzten<br />

Schuljahren der allgemeinbildenden Schule ersetzt <strong>und</strong> eine stärkere Beteiligung der Jugendlichen<br />

am Berufsleben ermöglicht. Die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler arbeiten dabei drei Monate lang an<br />

drei Tagen pro Woche in einem selbst gewählten Berufsbereich (z.B. Bäckerei, Metallbetrieb<br />

oder in einem Krankenhaus). Auf Gr<strong>und</strong>lage individueller Tätigkeitserfahrungen am selbst<br />

gewählten Arbeitsplatz werden so die spezifischen Bildungsbedürfnisse der Jugendlichen optimal<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> <strong>mit</strong> schulischem Lernen verknüpft.<br />

Kontakt:<br />

Anschrift<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Mittelschule „Am Holländer“ Döbeln<br />

Bayerische Str. 9<br />

04720 Döbeln<br />

Herr Kühnert<br />

03431 574756<br />

03431 574814<br />

sl@<strong>mit</strong>telschule-am-hollaender.de<br />

www.<strong>mit</strong>telschule-am-hollaender.de<br />

gefördert durch:<br />

23


V. Fallbeispiel Michaela<br />

V. Fallbeispiel Michaela<br />

Das folgende Fallbeispiel entstammt der Arbeit des Projektes „Schulverweigerung - die 2. Chance“<br />

<strong>und</strong> zeigt exemplarisch den möglichen Verlauf sozialpädagogischer Arbeit im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

Schulpflichtverletzungen:<br />

Die Mitarbeiter des Projektes „Schulverweigerung - die 2. Chance“ trafen in einem ersten Gespräch auf<br />

besorgte <strong>und</strong> zugleich auch entnervte <strong>Eltern</strong>. Ein verschüchtertes zwölfjähriges Mädchen saß neben Ihnen.<br />

Sie ist eine der beiden Töchter des verheirateten <strong>Eltern</strong>paares.<br />

Die <strong>Eltern</strong> wissen nicht mehr weiter <strong>und</strong> haben Fragen. Fragen, die auch die Projekt<strong>mit</strong>arbeiter nicht so<br />

einfach beantworten können - Warum ausgerechnet Michaela* <strong>und</strong> ihre Schwester nicht? Und warum<br />

überhaupt? Sie hätte doch gar keinen Gr<strong>und</strong> dafür, nicht in die Schule zu gehen...<br />

Die Mitarbeiter erklärten Michaela <strong>und</strong> ihren <strong>Eltern</strong>, was sich hinter dem Arbeitsansatz des Projektes „Schulverweigerung<br />

- die 2. Chance“ inhaltlich <strong>und</strong> methodisch verbirgt. Alle aufkommenden Fragen wurden<br />

geduldig beantwortet, untersetzt <strong>mit</strong> Wertschätzung für das von ihnen bereits Unternommene. Michaela<br />

ging es nicht gut dabei. Die Projekt<strong>mit</strong>arbeiter bemerkten dies <strong>und</strong> baten die <strong>Eltern</strong>, kurz den Raum zu<br />

verlassen. Etwas verstört kamen Sie jedoch der Aufforderung nach.<br />

Aufatmen bei Michaela. Nun, wo niemand sie mehr drängte, begann sie zu erzählen: Sie fühle sich zu Hause<br />

nicht sehr wohl, obwohl sie alles Materielle hätte, um glücklich zu sein. Sie wüsste nicht woran das läge.<br />

Allerdings habe sie es satt, ständig <strong>mit</strong> ihrer jüngeren Schwester verglichen zu werden. Im Übrigen ginge<br />

sie gern zur Schule, sei allerdings stark verunsichert <strong>und</strong> hielte sich eher im Hintergr<strong>und</strong> der Klasse. Es<br />

gäbe sogar Fächer, die ihr Freude bereiten würden. Letztlich entschied sich Michaela für eine Teilnahme am<br />

Projekt. Die <strong>Eltern</strong> wirkten sichtlich erleichtert, hatte ihre Tochter zuvor doch jede Form der Hilfe abgelehnt.<br />

Die notwendigen Formalitäten wurden geklärt, sodass die Projekt<strong>mit</strong>arbeiter <strong>mit</strong> der gemeinsamen Arbeit<br />

beginnen konnten <strong>und</strong> dies bedeutete im ersten Schritt den Aufbau eines sicheren Beziehungsangebotes. So<br />

kontaktierten die Mitarbeiter die Schule des Mädchens, um zu erfahren, woran die Unterstützung anknüpfen<br />

sollte. In den ersten sechs Wochen der Begleitung wurde versucht herauszufinden, wo Michaelas Stärken<br />

liegen <strong>und</strong> wie diese Ressourcen in anderen Bereichen eingebaut werden könnten. Dies tat Michaela <strong>mit</strong><br />

einem Lächeln <strong>und</strong> <strong>mit</strong> einer - ihr bis dahin fremden - Leichtigkeit.<br />

Aber es wurden auch Themen aufgedeckt, welche nicht im Rahmen des Projektes bearbeitet werden<br />

konnten. Von daher bestand für Michaela die Aufgabe, sich diesen Themen während eines dreimonatigen<br />

Klinikaufenthalts in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie zu stellen. In engem Zusammenwirken <strong>mit</strong> den<br />

Verantwortlichen der Klinik konnte erreicht werden, dass auch die <strong>Eltern</strong> sich darauf einlassen konnten,<br />

Unterstützung in Form einer Erziehungsberatung anzunehmen.<br />

Nach dem Klinikbesuch war es Michaela nun möglich, sich voll auf den Wiedereinstieg in den Schulalltag<br />

zu konzentrieren. Für dessen Vorbereitung wurden die Sommerferien genutzt. Es wurde der Schulstoff<br />

aufgearbeitet, sodass es Michaela gut gelang, im neuen Schuljahr in Klasse 7 des Hauptschulgangs zu<br />

starten.<br />

In der Anfangszeit ging Michaela noch zweimal in der Woche zur Nachbetreuung im Rahmen des Projektes<br />

„Schulverweigerung - die 2. Chance“, um zum einen den Schulalltag zu reflektieren <strong>und</strong> zum anderen<br />

Hausaufgaben zu erledigen. Nach <strong>und</strong> nach wurden die Abstände der Kontaktzeiten vergrößert, ihre Inhalte<br />

wurden von alltäglichen Dingen bestimmt <strong>und</strong> schließlich die Begleitung erfolgreich beendet.<br />

Aus späteren Kontakten ist bekannt, dass sie <strong>mit</strong> gutem Erfolg ihren Schulalltag meistert <strong>und</strong> klare Ideen<br />

für ihr weiteres Leben hat.<br />

*Name geändert<br />

24


VI.<br />

Literatur<br />

VI.<br />

Literatur<br />

Arbeitskreis Schulverweigerung <strong>und</strong> Schulschwänzen (2010):<br />

Reader Schulverweigerung <strong>und</strong> Schulschwänzen - ein Kompendium für die Braunschweiger<br />

<strong>Schulen</strong> <strong>und</strong> Institutionen.<br />

verfügbar unter:<br />

http://m.braunschweig.de/leben/soziales/jugendfoerderung/2010-09-01_Reader_<br />

Schulverweigerung__Download.pdf<br />

Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Kultus (2007):<br />

Zurückgewinnen! <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Schuldistanz - Eine Handreichung für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer.<br />

verfügbar unter:<br />

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11138<br />

Ministerium für Kultus, Jugend <strong>und</strong> Sport Baden-Württemberg (2006):<br />

Aktiv gegen Schulschwänzen.<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.schule-bw.de/unterricht/paedagogik/gewaltpraevention/schulschwaenzen/<br />

aktivgegenSchulschwaenzen.pdf<br />

Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften<br />

B<strong>und</strong>esministeriums der Justiz:<br />

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/b<strong>und</strong>esrecht/owig_1968/gesamt.pdf<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Justiz:<br />

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe.<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/b<strong>und</strong>esrecht/sgb_8/gesamt.pdf<br />

Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Verkehr:<br />

Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG).<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.smwa.sachsen.de/set/431/polizeigesetz_sachsen.pdf<br />

25


VI.<br />

Literatur<br />

Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften<br />

Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Kultus: Verwaltungsvorschrift des sächsischen<br />

Staatsministeriums für Kultus über die schulpsychologische Beratung im Freistaat Sachsen (VwV<br />

Schulpsychologische Beratung).<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=903101868121<br />

Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Kultus: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG).<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4012313891474<br />

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit, Jugend <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Zurückdrängung von<br />

Schulpflichtverletzungen <strong>und</strong> Schulverweigerung (VwV Schulverweigerer).<br />

verfügbar unter:<br />

http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=667113897441<br />

26


Impressum<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg<br />

in Zusammenarbeit <strong>mit</strong>:<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung ÖPNV, Verkehrswirtschaft<br />

<strong>und</strong> <strong>Schulen</strong>, Referat Schulverwaltung<br />

Redaktion:<br />

Redaktionsschluss:<br />

Bildnachweis:<br />

Satz <strong>und</strong> Layout:<br />

Ingmar Petersohn<br />

Nicole Schimkowiak<br />

31. August 2012 - 1. Auflage<br />

Titel: contrastwerkstatt - Fotolia.com<br />

Marcel Kämpfe<br />

Der Herausgeber hat die dieser Broschüre zugr<strong>und</strong>e liegenden Informationen so sorgfältig wie<br />

möglich erfasst. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Angaben<br />

nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Der Herausgeber übernimmt daher keine Gewähr für die<br />

Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der Daten, da sie einem ständigen Änderungsprozess unterliegen.<br />

Diese Handreichung wurde erarbeitet im Rahmen des Projektes „Regionales Übergangsmanagement<br />

Mittelsachsen“. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong><br />

Forschung <strong>und</strong> dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union im Programm „Perspektive<br />

Berufsabschluss” gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische<br />

Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der<br />

Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der<br />

Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit <strong>und</strong> der Investition in die Humanressourcen.<br />

gefördert durch:<br />

27


Kontaktinformation<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Landratsamt Mittelsachsen<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Telefon (0049) 03731 799-3491<br />

Fax (0049) 03731 799-3430<br />

eMail ruem@landkreis-<strong>mit</strong>telsachsen.de<br />

Internet www.uebergangsmanagement-<strong>mit</strong>telsachsen.de

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