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Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt im ... - Personalrat - KIT

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<strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leistungsentgelt</strong> <strong>im</strong><br />

Forschungszentrum Karlsruhe nach § 18 TVöD VKA<br />

§ 1 Präambel<br />

Aktuelle Fassung vom 17.11.2009<br />

Mit Einführung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) ist die Vergabe einer variablen,<br />

leistungsorientierten Bezahlung ermöglicht worden. Ziel der leistungsorientierten Bezahlung<br />

(<strong>im</strong> folgenden LOB) ist die Steigerung der Motivation, Eigenverantwortung und<br />

Führungskompetenz. Bereits bisher wurde in allen Bereichen des FZK hochmotiviert und<br />

verantwortungsvoll gearbeitet.<br />

Für die Einführung von LOB sind folgende Grundsätze einzuhalten:<br />

• <strong>Leistungsentgelt</strong>e dürfen nicht für Sanktionsmaßnahmen missbraucht werden.<br />

• Die Leistungen sind in der <strong>im</strong> Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit zu erbringen.<br />

• Die Leistungsbewertung erfolgt nach der durchschnittlichen Normalleistung 1 des/der<br />

Beschäftigten.<br />

• Die Leistungsergebnisse müssen durch die Beschäftigten beeinflussbar sein.<br />

• Die Gestaltung des <strong>Leistungsentgelt</strong>es hat diskr<strong>im</strong>inierungsfrei zu erfolgen.<br />

• Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Erfolg eines Leistungssystems<br />

nur daran bemessen werden kann, eine tatsächlich motivierende Wirkung für die<br />

Beschäftigten erzielt zu haben. Über der Motivation hinaus ist den Vertragsparteien<br />

die Erhaltung und Pflege des Betriebsfriedens unerlässlich.<br />

• Ein betriebliches System kann nur sinnvoll umgesetzt werden, wenn es auf eine<br />

breite Akzeptanz der Beschäftigten stößt. Deswegen ist es notwendig, den Prozess<br />

zur Anwendung von <strong>Leistungsentgelt</strong>en transparent zu gestalten, ihn zu evaluieren<br />

und ihn mit den Beschäftigten durch Befragungen zu reflektieren<br />

Gibt es diese breite Zust<strong>im</strong>mung oder Akzeptanz der Beschäftigten nicht, verpflichten sich<br />

Betriebsrat und Arbeitgeber, gemeinsam Ursachen und Probleme zu analysieren, um daraus<br />

organisatorische und inhaltliche Konsequenzen zu ziehen.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gilt für alle Beschäftigten des Forschungszentrums Karlsruhe<br />

(FZK), die unter den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) fallen und vom Betriebsrat<br />

Karlsruhe vertreten werden.<br />

§ 3 Bildung des Leistungsbudgets<br />

(1) Der Arbeitgeber stellt die Höhe des Finanzvolumens nach Maßgabe des § 18 Abs. 3<br />

TVöD in Verbindung mit der Protokollerklärung zu Abs. 3 Satz 1 <strong>zum</strong> 30. April des Jahres, in<br />

dem das <strong>Leistungsentgelt</strong> ausgezahlt werden soll, fest. Im Übrigen gilt § 15 dieser<br />

Vereinbarung.<br />

1 Erläuterung <strong>zum</strong> Begriff "Normalleistung": Die Normalleistung ist ein Maß für eine durchschnittliche<br />

Leistung. Der Durchschnitt kann alle Beschäftigten betreffen, die Beschäftigten einer Führungskraft<br />

oder eine einzelne Person, die zeitweise unterschiedlich viel leistet. Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> legt sich<br />

nicht auf eine best<strong>im</strong>mte Definition fest. So heißt es in § 1: "Die Leistungsbewertung erfolgt nach der<br />

durchschnittlichen Normalleistung des/der Beschäftigten." In § 9 Abs. 6, letzter Satz heißt es: "2<br />

Punkte entsprechen der Normalleistung eines durchschnittlich Beschäftigten." Die erste Formulierung<br />

betont den Motivationsaspekt, die zweite betont die Gleichheit über alle Beschäftigten. In strittigen<br />

Fällen ist der Gleichheitsaspekt vorzuziehen, d.h. die Formulierung in § 9. (24.9.2008)


(2) Es ist jährlich festzustellen, zu welchem Anteil die jeweiligen Entgeltgruppen <strong>im</strong> Zentrum<br />

vertreten sind. Es sind entsprechend der Qualifikationsebenen drei Sammelgruppen zu<br />

bilden:<br />

• Sammelgruppe 1: EG 1 bis 8<br />

• Sammelgruppe 2: EG 9 bis 12<br />

• Sammelgruppe 3: EG 13 bis 15 Ü<br />

Die nach Absatz 1 ermittelte Entgeltsumme der Arbeitnehmer fließt entsprechend der<br />

Entgeltgruppe in die jeweilige Sammelgruppe ein<br />

(3) Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat bis <strong>zum</strong> 30. April des Jahres über die Höhe<br />

des Soll-Gesamtvolumens in einer detaillierten Aufstellung gemäß des Musters in Anlage 1.<br />

Über- und Unterschreitungen des Gesamtvolumens sind auszuweisen. Die Anzahl der<br />

Beschäftigten und des Geldvolumens pro Sammelgruppe ist dem Betriebsrat mitzuteilen.<br />

(4) Das Budget muss vollständig für die LoB ausgeschüttet werden. Wurde <strong>im</strong> Vorjahr das<br />

Gesamtvolumen nicht vollständig ausgeschöpft, ist das Gesamtvolumen des aktuellen<br />

Jahres um die Restanteile des Vorjahres zu erhöhen. Wurde <strong>im</strong> Vorjahr das Gesamtvolumen<br />

überschritten, sind diese Überschreitungen mit dem Gesamtvolumen des aktuellen Jahres zu<br />

verrechnen und das Gesamtvolumen entsprechend zu verringern. Nachzahlungen wegen<br />

Änderungen der erzielten Punktwerte (z.B. erfolgreiche Beschwerden) werden ggf. aus dem<br />

Budget des Folgejahres entnommen.<br />

(5) Der Arbeitgeber kann <strong>im</strong> Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen,<br />

dass durch Zielvereinbarungen erwirtschaftete besondere Mehrwerte (erhebliche zusätzliche<br />

Einnahmen bzw. verminderte Ausgaben) oder eingeworbene Drittmittel zu einem best<strong>im</strong>mten<br />

Anteil zusätzlich in das Finanzvolumen nach Absatz 1 fließen. Es gibt keinen<br />

Rechtsanspruch auf solche zusätzlichen Mittel zur Aufstockung des Pflichtbudgets nach § 18<br />

Abs. 3 TVöD.<br />

§ 4 Verteilung des Leistungsbudgets<br />

(1) Die Teilnahme an dem Leistungsbeurteilungssystem ist grundsätzlich verpflichtend.<br />

Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr beendet haben, können freiwillig auf die Systeme zur<br />

Beurteilung ihrer Leistung verzichten. Dies bedarf einer schriftlichen Verzichterklärung. Eine<br />

Nichtteilnahme an LOB zieht keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Der<br />

Verzicht kann jederzeit durch den Beschäftigten für das Folgejahr widerrufen werden. Bei<br />

Verzicht erhält der/die Beschäftigte kein <strong>Leistungsentgelt</strong>.<br />

(2) Jede Leistung eines/einer anspruchsberechtigten Beschäftigten wird auf der Basis der<br />

Zielvereinbarung bzw. der systematischen Leistungsbewertung bewertet und die sich<br />

hieraus ergebende individuelle Punktzahl vom Vorgesetzten festgestellt.<br />

(3) Die nächst höheren Vorgesetzten berechnen die durchschnittlich erreichte Punktzahl der<br />

Gruppen ihrer untergeordneten Vorgesetzten. Sie können die Punktzahl anpassen, wenn sie<br />

der Ansicht sind, der/die untergeordnete Vorgesetzte hat zu gut oder zu schlecht bewertet.<br />

Sie können dabei nur die durchschnittliche Punktzahl verändern, die sich auf die Punktzahl<br />

einzelner Beschäftigter nach der Formel in Anlage 2 auswirkt. Die Anpassung von Gruppenoder<br />

Abteilungsdurchschnitten innerhalb einer Organisationseinheit ist den Beschäftigten<br />

durch die direkte Führungskraft mitzuteilen und zu erläutern (Mitteilung des<br />

Anpassungsfaktors oder der neuen individuellen Punktzahl). 2<br />

(4) Der/die Leiter(in) einer Organisationseinheit hat die insgesamt in seiner<br />

Organisationseinheit erreichte Punktzahl so zu normieren (Berechnungsvorschrift in Anlage<br />

2), dass der Durchschnitt dem Mittelwert zwischen Schwellenwert und dem Höchstwert der<br />

2 Letzter Satz wurde am 16.3.2009 ergänzt.


Punkteskala entspricht 3 . Die Normierung bleibt für die Erreichung des Schwellenwertes<br />

ohne Bedeutung. Die Personalabteilung informiert die Beschäftigten in geeigneter Form über<br />

das Ergebnis der Normierung (Mitteilung der normierten Punktzahl). 4<br />

§ 5 Best<strong>im</strong>mung des individuellen <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />

(1) Die Bemessung der Leistungsprämie erfolgt durch Zuweisung von Punkten entsprechend<br />

der Zielerreichung (§ 8) und sLB (§ 9). Die Berechnung erfolgt auf Basis der<br />

Gesamtpunktzahl in der jeweiligen Sammelgruppe in Relation <strong>zum</strong> individuellen<br />

Tabellenentgelt der Beschäftigten.<br />

Protokollerklärung zu Absatz 1:<br />

Stichtag für die Zuordnung des individuellen Tabellenentgelts bei der Berechnung der<br />

Höhe des <strong>Leistungsentgelt</strong>s ist der 30.09.<br />

(2) Die Leistungsprämie wird gestaffelt, abhängig von den verschiedenen Zielerreichungsund<br />

Leistungsbewertungsgraden, ausgezahlt. Die Ausschüttung von <strong>Leistungsentgelt</strong>en<br />

erfolgt ab einem best<strong>im</strong>mten Schwellenwert. Dieser ist bei einem Gesamtdurchschnittswert<br />

(Zielvereinbarung und sLB) von 1,0 Punkten angesetzt.<br />

(3) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> berechnet sich in Kopplung an den Schwellenwert, d.h. die<br />

Abweichung vom Schwellenwert best<strong>im</strong>mt die Höhe des <strong>Leistungsentgelt</strong>s, bzw. ob<br />

überhaupt ein <strong>Leistungsentgelt</strong> ausgeschüttet wird. Alle Punkte unter dem Schwellenwert<br />

werden nicht in die Berechnung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s einbezogen.<br />

(4) Die zu zahlenden LoB-Beträge für die einzelnen OEs berechnen sich aus der Summe der<br />

LoB-Prämien an die auf Sammelgruppen verteilten Mitarbeiter. Die Berechnung und<br />

Ausschüttung der Prämie sowie die Budgetbelastung der OEs erfolgt mit Bezug <strong>zum</strong><br />

aktuellen Jahr, d.h. das OE-Budget wird nur in dem Umfang belastet, wie die jeweilige<br />

OE LoB auszahlt. Dadurch wird gewährleistet, dass es zu keinen realen Verschiebungen<br />

der Budgets zwischen den OEs kommt.<br />

(5) Die Berechnung und die Ausschüttung der <strong>Leistungsentgelt</strong>e wird zentral auf Grundlage<br />

der durch die Organisationseinheiten eingereichten Leistungsbeurteilungen vorgenommen.<br />

(6) Das Fehlen einzelner Leistungsfeststellungen aufgrund von Beschwerden steht dem<br />

Auszahlungsverfahren für die übrigen Beschäftigten nicht entgegen.<br />

(7) Die Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s erfolgt mit der Dezember-Auszahlung des<br />

Tabellenentgelts.<br />

(8) Erhebt ein Beschäftigter fristgerecht Beschwerde gegen seine Leistungsfeststellung, so<br />

erfolgt die Auszahlung unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung über die<br />

Beschwerde.<br />

(9) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> ist zusatzversorgungspflichtig sowie steuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />

§ 6 Form des <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />

(1) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> wird als jährlich auszuzahlende Leistungsprämie in einer<br />

Einmalzahlung entsprechend § 18 Absatz 4 TVöD gewährt. Die Ausbezahlung der<br />

Leistungsprämie erfolgt mit der Dezember-Abrechnung.<br />

3 Protokollnotiz vom 18.1.2008: "Es besteht Einigkeit, dass die Normierung der in den<br />

Organisationseinheiten erreichten Punktzahlen abweichend von § 4 Abs. 4 Satz 1 von HPS<br />

durchgeführt wird."<br />

4 Letzter Satz wurde am 16.3.2009 ergänzt.


(2) Ausschüttung einer Erfolgsprämie kann erfolgen , sobald sich das Finanzvolumen aus<br />

Drittmitteln oder erwirtschafteten Mehrwerten entsprechend § 3 Abs. 5 dieser Vereinbarung<br />

erhöht.<br />

§ 7 Leistungsbewertungsverfahren<br />

(1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind mindestens jährlich durchzuführende<br />

Mitarbeitergespräche. In den Mitarbeitergesprächen werden für den zurückliegenden<br />

Bewertungszeitraum die systematische Leistungsbeurteilung bzw. die Bewertung der<br />

Zielvereinbarungen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter diskutiert und schriftlich<br />

festgehalten und für den folgenden Bewertungszeitraum die Unterkriterien für die<br />

systematische Leistungsbeurteilung bzw. die Zielvereinbarungen festgelegt. Die<br />

Mitarbeitergespräche orientieren sich an dem vorgesehenen Leitfaden (Anlage 3). Die<br />

Mitarbeitergespräche finden von Juli bis September statt.<br />

(2) Das Mitarbeitergespräch führt die sich aus dem Organigramm ergebende zuständige<br />

Führungskraft. Die Organigramme des FZK werden vom Arbeitgeber erstellt und dem<br />

Betriebsrat jährlich rechtzeitig vor Beginn der Mitarbeitergespräche zur Kontrolle überlassen.<br />

Es besteht Einvernehmen, dass eine Führungskraft nicht mehr als 10 Mitarbeiter(innen)<br />

beurteilen soll. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, beraten die<br />

Betriebsparteien über Möglichkeiten.<br />

(3) Voraussetzung der Leistungsfeststellung sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit der<br />

auf die Tätigkeit bezogenen Leistungskriterien.<br />

(4) Die Leistungsbewertung wird grundsätzlich für ein Jahr abgeschlossen.<br />

(5) Das Mitarbeitergespräch, die Zielvereinbarung und die systematische Leistungsbewertung<br />

haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.<br />

(6) In welchem Verhältnis systematische Leistungsbewertung und Zielvereinbarung in die<br />

Gesamtbewertung einfließen, legen Beschäftigte und Vorgesetzte gemeinsam fest. Für<br />

Führungskräfte mit mehr als zwei Mitarbeitern muss das Führungsverhalten der<br />

systematischen Leistungsbewertung (gemäß § 9 Abs. 3) in der Gesamtbewertung zu<br />

mindestens 30 % berücksichtigt werden.<br />

§ 8 Zielvereinbarung<br />

(1) Eine Zielvereinbarung ist eine zwischen Führungskraft und dem einzelnen Beschäftigten<br />

getroffene schriftlich fixierte freiwillige und verbindliche Regelung über Leistungsziele für<br />

einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum.<br />

(2) Der freiwillige Abschluss einer Zielvereinbarung kann sowohl vom Vorgesetzten als auch<br />

vom Beschäftigten initiiert werden.<br />

(3) Ziele setzen Schwerpunkte in der Tätigkeit der Beschäftigten. Die Ziele sollen klar<br />

(präzise), vom Beschäftigten beeinflussbar, aufgabenbezogen, bewertbar, messbar, zählbar<br />

oder anderweitig objektivierbar sein. Es können quantitative und qualitative Ziele vereinbart<br />

werden.<br />

(4) Für die in Zielvereinbarungen festgehaltenen Ziele gilt zusätzlich:<br />

• Sie müssen schriftlich fixiert und präzisiert und vom Vorgesetzten und dem/der<br />

Beschäftigten unterzeichnet werden.<br />

• Sie müssen mit einem Zeitpunkt für die Erfüllung versehen sein.<br />

(5) Die realen persönlichen Verhältnisse sowie persönliche äußere Umstände, wie<br />

Leistungsminderung, Krankheit, Best<strong>im</strong>mungen des Arbeitsschutzes, Mitgliedschaft in<br />

Gremien und teilweise Freistellung für best<strong>im</strong>mte Aufgaben sind bei der Bemessung von<br />

Zielgrößen sowie bei der Beurteilung des Zielerreichungsgrades einzubeziehen und dürfen<br />

die Betroffenen nicht benachteiligen.<br />

(6) Es sollen max<strong>im</strong>al drei Ziele pro Beschäftigtem vereinbart werden. Bezüglich der<br />

verschiedenen Einzelziele können entsprechend ihrer Bedeutung für den Arbeitsplatz


unterschiedliche Wertigkeiten vereinbart werden; die Summe der prozentualen<br />

Gewichtungen muss 100% betragen.<br />

(7) Die Zielvereinbarung wird auf Basis eines jährlichen Mitarbeitergesprächs zwischen der<br />

direkten Führungskraft und dem Beschäftigten erstellt, schriftlich formuliert und von allen<br />

Beteiligten der Zielvereinbarung unterzeichnet (Formular in Anlage 5).<br />

(8) Die Vereinbarung von Gruppenzielen ist zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass alle<br />

Beschäftigten sich mit der Gruppenzielvereinbarung einverstanden erklären. Auf dem<br />

Zielvereinbarungsbogen sind alle Beteiligten des Gruppenziels zu vermerken.<br />

(9) Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt nach folgender Skala:<br />

0 Punkte: Nicht erfüllt<br />

1 Punkt: Teilweise erfüllt<br />

2 Punkte: Größtenteils erfüllt<br />

3 Punkte: Erfüllt<br />

4 Punkte: Hervorragend erfüllt<br />

(10) Während der Laufzeit einer Zielvereinbarung sollen in der Regel kurze Gespräche <strong>zum</strong><br />

Zwischenstand der Zielerreichung zwischen Führungskraft und Beschäftigten geführt<br />

werden. Soweit während der Laufzeit einer Zielvereinbarung relevante Änderungen<br />

auftreten, die die Zielvereinbarung gefährden, ist ein Zwischengespräch zu führen und zu<br />

dokumentieren (zeitnahes Pflichtgespräch). Im Übrigen gilt § 15 dieser Vereinbarung.<br />

§ 9 Systematische Leistungsbewertung<br />

(1) Die systematische Leistungsbewertung ist die Feststellung erbrachter Leistungen in dem<br />

zurückliegenden Leistungszeitraum. Sie erfolgt auf Grundlage der hierfür zur Verfügung<br />

stehenden Bewertungsbögen (Anlagen 4, 7 und 8).<br />

(2) Die Kriterien der systematischen Leistungsbewertung lauten:<br />

• Arbeitsqualität<br />

• Arbeitseinsatz<br />

• Kooperation<br />

• Fachliche Flexibilität<br />

• Führungsverhalten (nur bei Führungskräften)<br />

Die Kriterien sind auf die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten zu beziehen.<br />

(3) Die Leistungskriterien der systematischen Leistungsbewertung können von Vorgesetztem<br />

und Mitarbeiter einvernehmlich unterschiedlich gewichtet werden unter der Maßgabe, dass<br />

das Kriterium Kooperation mit mindestens 10 %, das Kriterium Arbeitsqualität mit mindestens<br />

20 % und bei Führungskräften mit mehr als zwei Mitarbeitern das Kriterium<br />

Führungsverhalten mit mindestens 30 % zu gewichten ist. Das Gewicht von 30 % für das<br />

Führungsverhalten gilt für die gesamte Leistungsbewertung, d.h. inklusive Zielvereinbarung.<br />

(4) Die Leistungskriterien werden durch jeweils 4 Unterkriterien weiter konkretisiert. Diese<br />

können aus einer Liste ausgewählt (Anlage 6) oder in Einvernehmen zwischen<br />

Beschäftigtem und Vorgesetztem selbst entwickelt werden. Kommt keine Einigung zustande,<br />

ist das Standardformular in Anlage 7 heranzuziehen.<br />

(5) Die Bewertung eines Leistungskriteriums ergibt sich aus dem Durchschnitt seiner<br />

Unterkriterien, die nach dem in Absatz 6 aufgeführten Punktesystem zu bewerten sind.<br />

(6) Die systematische Leistungsbewertung erfolgt nach folgender Skala:<br />

0 Punkte: Entspricht nicht den Anforderungen<br />

1 Punkt: Entspricht größtenteils den Anforderungen<br />

2 Punkte: Entspricht den Anforderungen.<br />

3 Punkte: Übertrifft die Anforderungen<br />

4 Punkte: Übertrifft deutlich die Anforderungen<br />

2 Punkte entsprechen der Normalleistung eines durchschnittlich Beschäftigten.


§ 10 Unterjährige Veränderungen 5 , besondere Situationen 6<br />

(1) Eine Leistungsfeststellung findet nicht statt, wenn die/der Beschäftigte während des<br />

Leistungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate <strong>im</strong> FZK tätig war.<br />

(2) Für Beschäftigte, die unterjährig eintreten und weniger als sechs Monate in diesem<br />

Leistungszeitraum dem FZK angehören, findet keine Leistungsfeststellung statt. Für<br />

Beschäftigte, die unterjährig eintreten und länger als sechs Monate in diesem<br />

Leistungszeitraum dem FZK angehören, findet eine Leistungsfeststellung statt.<br />

(3) Beschäftigte, für die gemäß Absatz 1 und 2 keine Leistungsfeststellung erfolgt, erhalten<br />

ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong>, das sich aus dem Durchschnittswert der Punktwerte aller<br />

Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe ergibt. 7<br />

(4) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> der Beschäftigten wird für jeden Kalendermonat, in dem kein<br />

Entgeltanspruch bestand, um ein Zwölftel gekürzt.<br />

(5) Bei Beschäftigten, die unterjährig austreten, wird die Leistungsbewertung vorgezogen.<br />

Das <strong>Leistungsentgelt</strong> ist <strong>im</strong> Dezember an den ehemaligen Beschäftigten zu überweisen. Der<br />

Arbeitgeber weist den Beschäftigten be<strong>im</strong> Austritt schriftlich darauf hin, dass er dafür Sorge<br />

zu tragen hat, dass dem ehemaligen Arbeitgeber die korrekte Bankverbindung bekannt ist.<br />

(6) Verstirbt der Beschäftigte vor einer Leistungsfeststellung erhöht sich die Zahlung nach<br />

§ 23 Abs. 3 TVöD um ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> in Höhe des in § 18 Abs. 3 Satz 1<br />

TVöD best<strong>im</strong>mten Prozentsatzes des jeweiligen Jahrestabellenentgelts.<br />

(7) Wechselt der Beschäftigte innerhalb des Leistungszeitraums den Arbeitsplatz oder<br />

wechselt die Führungskraft, so ist für die Bewertung die Führungskraft der OE zuständig, in<br />

5 Protokollnotiz vom 18.1.2008: "Es besteht Einigkeit, dass für den Anspruch auf <strong>Leistungsentgelt</strong> bei<br />

unterjähriger Veränderung der Arbeitszeit eine durchschnittliche Arbeitszeit für den Leistungszeitraum<br />

von Oktober des Vorjahres bis September errechnet und zugrunde gelegt wird."<br />

6 Protokollnotiz vom 17.11.2009 zu § 10. (1) In der Sitzung vom 23.10.2009 hat die Betriebliche<br />

Kommission nach Maßgabe der Geschäftsordnung vom 27.10.2008 gem. § 7 beschlossen, eine<br />

Protokollnotiz zu der o.g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong> dahingehend abzufassen, dass abweichend von § 10<br />

Abs. 1 der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung) zukünftig einen<br />

Zeitraum von 6 Monaten anstatt 2 Monaten als Mindestvoraussetzung für die Leistungsbeurteilung<br />

festgelegt wird.<br />

(2) Im Rahmen der Abwicklung der Leistungsorientierten Bezahlung (LoB) für das laufende Jahr 2009<br />

hat die Betrieblich Kommission in der Sitzung am 23.10.2009 ein-vernehmlich festgestellt, dass in der<br />

am 27.09.2007 abgeschlossen <strong>Betriebsvereinbarung</strong> in § 10 best<strong>im</strong>mte „besondere Situationen" nicht<br />

berücksichtigt worden sind.<br />

Daher kommen der Übergangspersonalrat und der Arbeitgeber überein, ab der LoBRunde 2009 die<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung) um folgende Regelungen zu<br />

ergänzen:<br />

- Beschäftigte, welche in begründeten Ausnahmefällen (z.B. insbesondere aufgrund einer Erkrankung<br />

oder einer Wiedereingliederungsphase) <strong>im</strong> Beurteilungszeitraum nur unzureichend durch ihre<br />

Führungskraft beurteilt werden können, erhalten für diesen Beurteilungszeitraum ein pauschales<br />

<strong>Leistungsentgelt</strong> gem. § 10 Abs. 3 der BV LoB (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung -<br />

Durchschnittswert der Punktwerte aller Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe).<br />

- Gleiches gilt für Beschäftigte, die unterjährig austreten, in die Altersteilzeitphase eintreten oder deren<br />

Mutterschutz/ Elternzeit etc. beginnt für den Fall, dass aufgrund des unterjährigen Ausscheidens/<br />

Ruhens des Arbeitsverhältnisses keine Leistungsbewertung von der Führungskraft vorgenommen<br />

wurde.<br />

7 Neue Regelung zu fehlenden Bewertungen ab der LoB-Runde 2009 vom 11.11.2009: Im Rahmen<br />

der Abwicklung der Leistungsorientierten Bezahlung (LoB) für das laufende Jahr 2009 und folgende<br />

hat die Betriebliche Kommission in der Sitzung am 23.10.2009 nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung<br />

vom 19.6.2008 gem. § 7 beschlossen, dass Beschäftigte, für die keine Bewertungspunkte zur<br />

Berechnung der LoB-Prämie vorgelegt werden, für den jeweiligen Bewertungszeitraum ein pauschales<br />

<strong>Leistungsentgelt</strong> gem. § 10 Abs. 3 der BV LoB (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung -<br />

Durchschnittswert der Punktwerte aller Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe) erhalten.


der der Beschäftigte <strong>im</strong> Leistungszeitraum am längsten eingesetzt wurde. Der Wechsel ist<br />

bei der Zielvereinbarung/Zielerreichung entsprechend zu berücksichtigen. Bei Wechsel der<br />

Führungskraft kann die ursprüngliche Zielvereinbarung unter beiderseitigem Einverständnis<br />

beibehalten werden, es können aber auch neue Ziele vereinbart werden. Ist die zuständige<br />

Führungskraft <strong>zum</strong> vorgesehenen Zeitpunkt der Leistungsbewertung nicht mehr<br />

betriebsangehörig, so übern<strong>im</strong>mt die nächst höhere Führungskraft die Bewertung.<br />

(8) Beschäftigte, die nach Bundesgleichstellungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz,<br />

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch oder ähnlichen Gründen (z.B. Datenschutzbeauftragter) von<br />

der Erbringung ihrer Arbeitsleistung mindestens 50 v.H. ihrer individuellen durchschnittlichen<br />

Arbeitszeit freigestellt worden sind, erhalten ohne Leistungsfeststellung ein pauschales<br />

<strong>Leistungsentgelt</strong> gemäß Absatz 3. Für Beschäftigte, die nach Satz 1 weniger als 50 v.H.<br />

freigestellt sind, erfolgt eine Leistungsfeststellung auf Grundlage der erbrachten<br />

Arbeitsleistung.<br />

(9) Die Kürzung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s aufgrund von Dienstreisen, Fortbildung, Krankheit<br />

oder Urlaub ist unzulässig. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt grundsätzlich die Auszahlung der<br />

LOB anteilig entsprechend dem Verhältnis Teilzeitstunden/Vollzeitstunden.<br />

(10) Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, nehmen in der aktiven Phase an der<br />

Leistungsfeststellung teil. In der passiven Phase werden die in der aktiven Phase ermittelten<br />

Leistungsdaten gespiegelt verwendet. Über die gesamte Altersteilzeit hinweg beträgt der<br />

Anteil von LoB 83 % des <strong>Leistungsentgelt</strong>s, welches der/die Beschäftigte ohne Altersteilzeit<br />

bekommen würde. Für Beschäftigte, die sich bei Abschluss dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

bereits in Altersteilzeit befinden und die Spiegelung für die passive Phase nicht mehr<br />

anwendbar ist, wird ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> nach Absatz 3 ausbezahlt.<br />

(11) Für Beschäftigte, die sich in Mutterschutz befinden sowie für Zeiten der Lohnfortzahlung<br />

<strong>im</strong> Krankheitsfall gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD, erfolgt eine Leistungsfeststellung auf<br />

Grundlage der erbrachten Arbeitsleistungen in den nicht freigestellten Zeiten.<br />

(12) Für Teilzeitbeschäftigte beziehen sich die Leistungsanforderungen auf die individuell<br />

vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit.<br />

(13) Geringfügig Beschäftigte erhalten jährlich ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> nach Absatz<br />

3 als <strong>Leistungsentgelt</strong> ausbezahlt. Eine ZV/sLB findet nicht statt.<br />

§ 11 Leistungsbewertung von unten<br />

(1) Zeitgleich mit den Leistungsbewertungen durch die Vorgesetzten findet die<br />

Leistungsbewertung von Vorgesetzten mit mehr als zwei Mitarbeitern durch ihre Mitarbeiter<br />

statt. Die Mitarbeiter füllen in anonymisierter Form ein Beurteilungsformular (Anlage 9) über<br />

die Führungsqualitäten und über ihr Vertrauen in eine gerechte und faire Beurteilung durch<br />

den Vorgesetzten aus und leiten dieses an den übergeordneten Vorgesetzten weiter. Er<br />

wertet die Fragebögen für jede(n) seiner untergeordneten Vorgesetzten aus und übermittelt<br />

das Ergebnis an die Betriebliche Kommission zur Kontrolle.<br />

Der nächst höhere Vorgesetzte ist verpflichtet, <strong>im</strong> Fall der Schlechtbewertung Maßnahmen<br />

zur Unterstützung der Führungskraft einzuleiten (z. B. Schulungsmaßnahmen).<br />

(2) Die Bewertung der Führungsqualitäten des Vorgesetzten gemäß § 11 Absatz 1 ist (nur<br />

wenn Beschäftigter nach TVöD) ist in dem Merkmal „Führungsverhalten“ der<br />

Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.<br />

(3) Die übergeordnete Führungskraft gibt der beurteilten Führungskraft eine qualifizierte<br />

Rückmeldung bezogen auf die einzelnen abgefragten Kriterien. Die anonym ausgefüllten<br />

Fragebögen werden der beurteilten Führungskraft nicht vorgelegt oder ausgehändigt. 8<br />

8 Ergänzung von Abs. 3 am 17.12.2008


(4) Die an die Betriebliche Kommission weitergeleiteten Ergebnisse der Beurteilung von<br />

unten werden von der Personalentwicklung ausgewertet. Bei Unterschreiten einer<br />

Gesamtpunktzahl von zwei Punkten (Gesamtdurchschnitt gebildet aus der Beurteilung der<br />

einzelnen Kriterien aller unterstellten Beschäftigten) führt die Personalentwicklung in<br />

Abst<strong>im</strong>mung mit dem Betriebsrat - vertreten in der Betrieblichen Kommission - Gespräche<br />

mit der übergeordneten und der beurteilten Führungskraft und bietet<br />

Unterstützungsmaßnahmen an. Die Betriebliche Kommission wird über den Inhalt der<br />

durchgeführten Maßnahmen informiert bzw. aus welchem Grund keine Maßnahmen<br />

eingeleitet wurden. 9<br />

§ 12 Leistungsbewertung von Gruppen<br />

(1) Beschäftigte werden entweder einzeln oder als Gruppe nach ihrer Leistung bewertet .<br />

(2) Beschäftigte, die nach ihrer Arbeitsaufgabe als Gruppe anzusehen sind, können <strong>im</strong><br />

Einvernehmen mit dem Vorgesetzten eine Gruppe für die LoB bilden und eine<br />

Gruppenbewertung vereinbaren. Dies gilt nur, wenn sämtliche Mitglieder dieser Gruppe<br />

einverstanden sind.<br />

(3) Die Leistungsbewertung für Gruppen wird analog zur Leistungsbewertung für<br />

Einzelpersonen durchgeführt. Ziele werden von Gruppenmitgliedern mit dem Gruppenleiter<br />

oder von Gruppenmitgliedern inklusive Gruppenleiter mit dem nächst höheren Vorgesetzten<br />

verhandelt.<br />

(4) Die Berechnung der <strong>Leistungsentgelt</strong>e an die Gruppenmitglieder erfolgt nach gleicher<br />

Bewertung Aller mit der Note für die Gruppe und Berechnung des Entgeltes nach § 5.<br />

§ 13 Betriebliche Kommission<br />

(1) Die Betriebliche Kommission hat nach dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> folgende Aufgaben:<br />

- Entwicklung, Korrektur und ständiges Controlling des betrieblichen Systems sowie die<br />

Kontrolle des Projektplans zur Einführung.<br />

- Beratung von schriftlich eingereichten Beschwerden, die sich auf Mängel des Systems<br />

bzw. seine Anwendung beziehen.<br />

- Feststellung und Beseitigung der Ursachen mittelbar diskr<strong>im</strong>inierender Wirkungen.<br />

- Kontrolle der Ergebnisse der von den Vorgesetzten ausgewerteten Fragebögen über die<br />

Leistungsbewertung von unten. 10<br />

(2) Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei der Betrieblichen Kommission schriftlich<br />

über Mängel des Systems bzw. seiner betrieblichen Anwendung zu beschweren. Ihnen<br />

entsteht dadurch keine Benachteiligung.<br />

(3) Mängel des Systems bzw. der betrieblichen Anwendung können z.B. sein:<br />

• Uneinheitliche Leistungsmaßstäbe bei gleichen und gleichwertigen Tätigkeiten,<br />

• intransparente Bewertungsentscheidungen,<br />

• fehlerhafte Instrumente zur Leistungsfeststellung (z.B. Kundenbefragungen,<br />

Beschwerdesysteme),<br />

• fehlerhafte Anwendung der Instrumentarien zur Leistungsbeurteilung<br />

(4) Die Betriebliche Kommission wird durch Arbeitgeber und Betriebsrat mit 3 Personen der<br />

jeweiligen Seite paritätisch besetzt. Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. die<br />

Schwerbehindertenvertretung ist bei Behandlung der betroffenen Personenkreise als Gast<br />

einzuladen. Die Mitglieder der Kommission müssen in einem aktiven Arbeitsverhältnis <strong>zum</strong><br />

Arbeitgeber stehen.<br />

(5) Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren einvernehmlich eine Geschäftsordnung für die<br />

Betriebliche Kommission.<br />

9 Ergänzung von Abs. 4 am 16.3.2009<br />

10 Ergänzung dieses Spiegelstrichs am 24.9.2008


(6) Bei schriftlich eingereichten Beschwerden hat die Kommission einen Vorschlag an den<br />

Arbeitgeber zu erarbeiten, ob und in welchem Umfang der Beschwerde <strong>im</strong> Einzelfall<br />

abgeholfen werden kann.<br />

(7) Unterbreitet die Kommission dem Arbeitgeber für die <strong>im</strong> Tarifvertrag angegebenen Fälle<br />

einen Vorschlag, entscheidet der Arbeitgeber innerhalb eines Monats. Folgt der Arbeitgeber<br />

dem Vorschlag der Kommission nicht, hat er seine Gründe gegenüber dem/den<br />

beschwerdeführenden Beschäftigten innerhalb eines Monats schriftlich darzulegen. Die<br />

Entscheidung ist der Betrieblichen Kommission zur Kenntnis zu geben.<br />

(8) Zur Entscheidungsfindung der Kommission übergibt der Arbeitgeber den Mitgliedern<br />

rechtzeitig alle hierzu erforderlichen Unterlagen.<br />

(9) Die Mitglieder des Betriebsrates, die in die Betriebliche Kommission delegiert werden,<br />

werden auf Kosten des Arbeitgebers umfassend und fortlaufend über die Einführung und<br />

Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung <strong>im</strong> Forschungszentrum geschult.<br />

(10) Die Rechte der Beschäftigten und des Betriebsrates nach den jeweiligen gesetzlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen, insbesondere nach § 85 BetrVG, bleiben von dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

unberührt.<br />

§ 14 Konfliktregelung<br />

(1) Im Konfliktfalle können die Beschäftigten wahlweise schriftlich Beschwerde unmittelbar<br />

bei der betrieblichen Kommission einlegen oder zunächst den nächst höheren Vorgesetzten<br />

einschalten. Die Beschwerde bei der Betrieblichen Kommission ist bis spätestens 30.06. des<br />

Folgejahres schriftlich einzureichen. 11<br />

(2) Wird die Beschwerde unmittelbar bei der betrieblichen Kommission eingelegt, vollzieht<br />

sich das Verfahren nach § 13 dieser Vereinbarung.<br />

(3) Wird zur Konfliktregelung zunächst der nächsthöhere Vorgesetzte eingeschaltet, kann<br />

der Beschäftigte zu den Gesprächen ein Mitglied des Betriebsrats zuziehen. Diese<br />

Einigungsversuche müssen schriftlich dokumentiert werden. Ist eine Abhilfe der<br />

Beanstandung auch unter Einschaltung der Personalabteilung nicht möglich, ist der Vorgang<br />

der Betrieblichen Kommission zur Bearbeitung nach § 13 vorzulegen.<br />

§ 15 Dokumentation von Leistungsdaten<br />

(1) Gesetzliche Best<strong>im</strong>mungen <strong>zum</strong> Datenschutz werden eingehalten. Der Datenschutzbeauftragte<br />

ist mit einzubeziehen.<br />

(2) Die Formulare zur Leistungsbewertung (Anlagen 4 bis 8) und weitere Absprachen (u.a.<br />

bei Zwischengesprächen) werden vom Vorgesetzten geschrieben und vertraulich behandelt.<br />

Sie werden vom/von der Vorgesetzten und dem/der Beschäftigten unterschrieben. Eine<br />

Kopie erhält der/die Beschäftigte. Lehnt ein/e Mitarbeiter/in die Unterschrift ab, so<br />

dokumentiert der/die Mitarbeiter/in dies auf dem Dokumentationsbogen mit "Unterschrift<br />

abgelehnt". 12 Der Dokumentationsbogen (Anlage 4) ist <strong>im</strong> Original an die Personalabteilung<br />

zur Berechnung der LoB-Prämie zu senden. 13 Das Original wird 14 in der Personalabteilung in<br />

eine Akte „Leistungsbeurteilung“ aufgenommen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass<br />

diese Dokumente vertraulich behandelt werden. Zugang haben die/der Leiter/in der<br />

Hauptabteilung Personal und Soziales sowie deren/ dessen Stellvertreter/in, der/ die<br />

Mitarbeiter/in selbst, sowie gegebenenfalls die Betriebliche Kommission gemäß § 13.<br />

(3) Die Ergebnisse der Bewertung von Zielvereinbarungen und der systematischen<br />

Leistungsbewertungen (Anlage 4) sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Sie<br />

sind an HPS zur weiteren Berechnung der LoB zu senden. Bei den Vorgesetzten können sie<br />

11 Ergänzung dieses Satzes am 30.4.2009<br />

12 Ergänzung dieses Satzes am 30.4.2009<br />

13 Ergänzung dieses Satzes am 17.12.2008<br />

14 Ursprünglich: "Die Originale werden", geändert am 17.12.2008


wie auch die Anlagen 4 bis 8 in Kopie sowie Anlage 9 15 max<strong>im</strong>al 2 Jahre aufbewahrt werden.<br />

Spätestens nach Ablauf dieser Frist sind die Unterlagen zu vernichten. Eine weitere<br />

Verwendung der Ergebnisse ist ausschließlich der Betrieblichen Kommission für die<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 13 gestattet.<br />

(4) Spätestens drei Monate nach dem Ende eines Leistungszeitraums wird der Betriebsrat<br />

detailliert und anhand von schriftlichen Unterlagen über die Verteilung des<br />

<strong>Leistungsentgelt</strong>es <strong>im</strong> vorangegangenen Jahr unterrichtet. Dazu gehören neben Angaben<br />

von Punkten und gezahlten Leistungsprämien pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter auch Daten<br />

über gezahlte <strong>Leistungsentgelt</strong>e aufgeschlüsselt nach:<br />

- Geschlecht<br />

- Entgeltgruppe<br />

- Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigte<br />

- Organisations-/Abteilungs-/Funktionsbereichen<br />

- Entgeltgruppen in Organisationseinheiten<br />

- durchschnittlich erreichten Punktwerten der Beschäftigten in jeder Gruppe einer<br />

Organisationseinheit<br />

- Euro-Betrag pro Punkt in jeder Sammelgruppe der Organisationseineinheiten<br />

- Schwer-/Minderbehinderte<br />

- Altersgruppen<br />

- Zeit-/Dauervertrag-Beschäftigte<br />

- Beschäftigte mit/ohne Führungsfunktion<br />

- Gruppen-/Einzelbewertungen 16<br />

§ 16 Schulungen<br />

(1) Für die Beschäftigten werden Schulungen und Informationsveranstaltungen mit dem<br />

Inhalt des Leistungstarifvertrags VKA, dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> und dem betrieblichen<br />

System ab dem 1.10.2007 während der Arbeitszeit angeboten. Die Beschäftigten werden<br />

ermuntert, daran teilzunehmen. Anzahl, Inhalte und Referenten der Schulungen werden von<br />

Betriebsrat und Arbeitgeber einvernehmlich festgelegt.<br />

(2) Für die definierten Führungskräfte gemäß den jährlich zu aktualisierenden<br />

Organigrammen ist die Qualifizierung verpflichtend. Alle Führungskräfte sind mindestens<br />

einmalig in angemessenem Umfang zu qualifizieren. Kann eine beurteilende Führungskraft<br />

die Schulung nicht nachweisen, ist das leistungsorientierte Entgelt an die Mitarbeiter der<br />

Führungskraft gemäß § 10 Absatz 3 zu verteilen. Weiterhin werden den Führungskräften<br />

Vertiefungskurse (z.B. Gesprächtrainings) angeboten, um die gemäß dieser<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> vorgesehenen Zielvereinbarungsgespräche und<br />

Leistungsfeststellungsgespräche motivierend, verantwortungsvoll und partnerschaftlich<br />

durchführen zu können.<br />

(3) Die Kosten für Qualifikation <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Einführung und Gestaltung des<br />

Instruments <strong>Leistungsentgelt</strong> sind nicht aus dem „Budget“ <strong>Leistungsentgelt</strong> zu bezahlen.<br />

(4) Für die Beschäftigten ist ein Leitfaden zu erstellen, dem alle Informationen zur<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> und der darin dargestellten Methoden und Instrumente zu entnehmen<br />

sind (siehe vorläufiger Leitfaden in Anlage 3).<br />

15 Ergänzung von "sowie Anlage 9" am 24.9.2008<br />

16 Der ursprüngliche Abs. 5 mit folgendem Wortlaut "Zur Ermittlung der in Abs. 4 aufgeführten Daten<br />

erhält HPS/Personalentwicklung von den Führungskräften anonymisierte Daten aller bewerteten<br />

Beschäftigten." wurde am 30.4.2009 gestrichen.


§ 17 Übergangsregelung<br />

(1) Im Jahr 2007 erfolgt an alle Beschäftigte gem. § 2 dieser Vereinbarung eine pauschale<br />

Auszahlung entsprechend Satz 6 der Protokollerklärung Nr.1 zu § 18 Abs. 4 TVöD,<br />

mindestens jedoch 250 Euro. Untervollschichtig Beschäftigte haben anteiligen Anspruch.<br />

(2) Ende 2007/Anfang 2008 werden Mitarbeitergespräche durchgeführt, in denen ggf. Ziele<br />

und Unterkriterien der sLB für das Jahr 2008 vereinbart werden. Diese Gespräche werden<br />

verbindlich in jeder OE durchgeführt.<br />

(3) Im Jahr 2008 erfolgt nochmals eine pauschale Auszahlung gemäß Protokollerklärung des<br />

Tarifvertrages als Proberunde. Mitarbeitergespräche sowie eine Leistungsbeurteilung<br />

anhand der Zielerreichung und systematischen Leistungsbewertung finden trotzdem statt.<br />

Die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung werden an HPS/Personalentwicklung und die<br />

Betriebliche Kommission weitergeleitet, die das System <strong>im</strong> letzten Quartal 2008 auf seine<br />

Funktionalität und Qualität hin überprüft. Dafür werden die benötigten statistischen<br />

Auswertungen von HPS/Personalentwicklung in anonymisierter Form vorbereitet und zur<br />

Verfügung gestellt. Sie werden nicht für die Berechnung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s verwendet<br />

und nach der Kontrollrechnung vernichtet.<br />

(4) Ab dem Jahr 2009 findet eine Leistungsbeurteilung für den Leistungszeitraum von<br />

01.10.2008 bis 30.09.2009 statt, welche Grundlage für die Ermittlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />

ist. 17<br />

§ 18 Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />

(1) Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ergänzend hierzu wird<br />

vereinbart, dass die Einigungsstelle <strong>im</strong> Januar 2008 zu einer weiteren Sitzung zusammen<br />

tritt. In dieser Sitzung wird anhand der bis dahin eingeleiteten Maßnahmen die Umsetzung<br />

17 Ergänzung vom 12.2.2009: Da weder Vorgesetzte noch Mitarbeiter des Steinbuch Computing<br />

Center (SCC) <strong>im</strong> Jahr 2008 eine Proberunde für LOB durchgeführt haben und das SCC ein <strong>im</strong><br />

Vorfeld von <strong>KIT</strong> neu gegründetes Institut ist, in dem ein Vorgesetztenwechsel dahingehend stattfand,<br />

dass Mitarbeiter des Forschungszentrums auch Vorgesetzte von der Universität erhalten haben, wird<br />

nachfolgend vereinbart, dass für das SCC für das Jahr 2009 eine Proberunde mit einer pauschalen<br />

Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s durchgeführt wird.<br />

Abweichend von § 17 “Übergangsregelung“ der o. g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong> vereinbaren der<br />

Betriebsrat des Forschungszentrums Karlsruhe GmbH und das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH<br />

für die Beschäftigten des Forschungszentrums <strong>im</strong> SCC für das Jahr 2009 Folgendes:<br />

1. Bis <strong>zum</strong> 31.03.2009 werden <strong>im</strong> SCC verbindlich Mitarbeitergespräche durchgeführt, in denen ggf.<br />

Ziele und die Unterkriterien der sLB sowie deren Gewichtung für das Jahr 2009 vereinbart werden.<br />

2. Im Jahr 2009 erfolgt für alle Beschäftigten des Forschungszentrums <strong>im</strong> SCC eine pauschale<br />

Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s entsprechend dem Durchschnitt der jeweiligen Sammelgruppe<br />

als Proberunde.<br />

3. Im Zeitraum vom 01.07.2009 bis <strong>zum</strong> 30.09.2009 finden <strong>im</strong> SCC erneut Mitarbeitergespräche<br />

entsprechend der für das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH geltenden Regelung statt, um eine<br />

Leistungsbeurteilung anhand der Zielerreichung und systematischen Leistungsbeurteilung für den<br />

verkürzten Leistungszeitraum bis <strong>zum</strong> 30.06.2009 vornehmen zu können.<br />

Gleichzeitig werden in diesem zweiten Mitarbeitergespräch <strong>im</strong> SCC <strong>im</strong> Jahr 2009 ggf. neue Ziele<br />

für eine Zielvereinbarung bzw. die Kriterien für die systematische Leistungsbeurteilung und deren<br />

Gewichtung für den nächsten Leistungszeitraum 2010 vereinbart. Die Ergebnisse der<br />

Leistungsbeurteilung aus 2009 werden <strong>zum</strong> 01.10.2009 an HPS/ Personalentwicklung<br />

weitergeleitet, um die Anwendung des Systems <strong>im</strong> SCC auf seine Qualität zu überprüfen.<br />

4. Ab dem Jahr 2010 finden <strong>im</strong> SCC Leistungsbeurteilungen gemäß der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Leistungsentgelt</strong> statt.<br />

5. Die Leistungsbewertung der Führungskräfte des SCC durch die Beschäftigten richtet sich nach §<br />

11 „Leistungsbewertung von unten“ (der o.g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong>) und wird <strong>im</strong> SCC erstmals <strong>im</strong><br />

Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.09.2009 für den zurückliegenden, verkürzten Leistungszeitraum<br />

durchgeführt.


der vorstehenden Regelungen erörtert. Dieser Termin wird durch den Vorsitzenden der<br />

Einigungsstelle nach Abst<strong>im</strong>mung mit den Betriebsparteien festgelegt. Es besteht Einigkeit<br />

darin, dass erst nach Durchführung dieses Termins das Einigungsstellenverfahren förmlich<br />

abgeschlossen ist.<br />

(2) Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> kann frühestens <strong>zum</strong> 31.12.2008 gekündigt werden. Die<br />

Kündigungsfrist beträgt drei Monate <strong>zum</strong> Quartal. Bei einer Kündigung wirkt sie bis <strong>zum</strong><br />

Neuabschluss einer sie ersetzenden <strong>Betriebsvereinbarung</strong> nach.<br />

(3) Die Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

(4) Sind oder werden einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam, behalten die<br />

restlichen Bestandteile ihre Gültigkeit.<br />

Einigungsstelle <strong>im</strong> Forschungszentrum Karlsruhe, 27.09.2007<br />

Der Vorsitzende<br />

gez. Zeiser


Anlage 3<br />

Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

LoB – Leistungsorientierte Bezahlung<br />

Leitfaden<br />

für die Durchführung von<br />

Mitarbeitergesprächen am Forschungszentrum<br />

Karlsruhe<br />

Hauptabteilung Personal und Soziales<br />

Personalentwicklung


Allgemeines<br />

Der Leitfaden zur Durchführung des Mitarbeitergesprächs ist eine<br />

für alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des FZK verbindliche<br />

Broschüre, die alle für das regelmäßige Mitarbeitergespräch wichtigen<br />

Informationen und Anleitungen sowie seine Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />

enthält. Der Leitfaden soll die Entwicklung einer firmenspezifischen<br />

Gesprächskultur unterstützen und einer professionellen Gesprächsführung<br />

dienen.<br />

Der Gesprächsleitfaden kann und will entsprechende Schulungen<br />

für Vorgesetzte und Mitarbeiter/innen nicht ersetzen. Eine entsprechende<br />

persönliche Qualifikationsmaßnahme ist unabdingbare Voraussetzung,<br />

um als Führungskraft regelmäßig Mitarbeitergespräche<br />

zu führen.<br />

<strong>Leistungsentgelt</strong> nach<br />

§ 18 TVöD<br />

Die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) nach § 18<br />

TVöD zieht eine Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter/innen nach<br />

sich. Diese Leistungsbeurteilung basiert auf Zielvereinbarungen und<br />

einer systematischen Leistungsbewertung. Diese beiden Instrumente<br />

erfordern die Einführung von strukturierten Mitarbeitergesprächen.<br />

Die Mitarbeitergespräche bilden den Rahmen, in dem<br />

eine Beurteilung der vorangegangenen Periode besprochen wird<br />

und Ziele vereinbart werden. Somit bieten Mitarbeitergespräche die<br />

Chance, über das Tagesgeschäft hinaus die vergangene und zukünftige<br />

Arbeitssituation zu betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten<br />

auszuloten.<br />

Gespräche über die Qualität der Zusammenarbeit oder die gegenseitigen<br />

Erwartungen gehen oftmals in Besprechungen über das<br />

Tagesgeschäft unter. Im Gegensatz hierzu wird in Mitarbeitergesprächen<br />

formalisiert und strukturiert über Ziele und Leistung gesprochen.<br />

So fördern Mitarbeitergespräche die Zusammenarbeit<br />

zwischen Mitarbeiter/innen und Führungskräften sowie die persönliche<br />

Entwicklung der Mitarbeiter/innen. Damit kommt dem regelmäßigen<br />

Mitarbeitergespräch eine ganz zentrale Bedeutung als mitarbeiterorientiertes<br />

Führungsinstrument zu.<br />

Der vorliegende Leitfaden soll Führungskräfte und Mitarbeiter/innen<br />

bei der Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche <strong>im</strong><br />

Rahmen der LoB unterstützen. Neben der inhaltlichen und organisatorischen<br />

Einordnung finden Sie hier konkrete Tipps und Beispiele.<br />

Zielsetzung des Mitarbeitergesprächs<br />

• Einvernehmliche Festlegung von Zielen für den kommenden<br />

Bewertungszeitraum<br />

• Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter/innen für den zurückliegenden<br />

Bewertungszeitraum<br />

• Förderung eines offenen, auf gegenseitigem Respekt basierenden<br />

Dialogs zwischen Führungskraft und Mitarbeiter/in<br />

• Sicherung und Weiterentwicklung der Arbeitszufriedenheit<br />

• Aktivierung persönlicher Ressourcen sowie Steigerung von Motivation<br />

und Eigenverantwortung<br />

• Besprechung von Entwicklungsmöglichkeiten und konkrete Vorschläge<br />

für Fördermaßnahmen<br />

HPS-PE 2


Chancen für Mitarbeiter • Klare Zielsetzung für die Zukunft<br />

• Klares Feedback zu der persönlichen Leistung<br />

• Austausch zu persönlichen Stärken und Entwicklungspotential<br />

des/der Mitarbeiters/in<br />

• Eröffnung von Entwicklungschancen<br />

• Stärkung der beruflichen Förderung und systematischen Weiterbildung<br />

Chancen für Vorgesetzte • Erweiterung der Führungsverantwortung<br />

• Förderung der Kooperation <strong>im</strong> Führungsverhältnis<br />

Vorbereitung des Mitarbeitergesprächs<br />

Ein erfolgreiches Mitarbeitergespräch erfordert eine gründliche Vorbereitung<br />

beider Gesprächspartner. Dabei liegt die Verantwortung<br />

für die inhaltliche Vorbereitung bei beiden Gesprächspartnern. Diese<br />

bereiten sich unabhängig voneinander auf das Gespräch vor.<br />

Zur inhaltlichen Vorbereitung soll der Vorbereitungsbogen in der<br />

Anlage 1 Mitarbeiter/innen (1a) und Führungskräften (1b) Hilfestellung<br />

geben. Zudem sollen die Ergebnisse des letzten Gesprächs<br />

unterstützend herangezogen werden.<br />

Im Rahmen von LoB müssen die Vorgesetzten vor dem Mitarbeitergespräch<br />

eine Beurteilung der Leistung ihrer Mitarbeiter/innen nach<br />

der Zielerreichung und der systematischen Leistungsbewertung<br />

durchführen. Diese Beurteilung basiert auf den vorab vereinbarten<br />

Vorgaben. Das Ergebnis der Beurteilung wird <strong>im</strong> Mitarbeitergespräch<br />

besprochen.<br />

Gesprächsgrundsätze<br />

Um das Mitarbeitergespräch für alle Mitarbeiter/innen gleichartig<br />

und korrekt durchzuführen, soll es best<strong>im</strong>mten Grundsätzen unterliegen:<br />

• Mindestens 2 Wochen vorher erfolgt die Einladung <strong>zum</strong> Gespräch,<br />

damit sowohl Mitarbeiter/in als auch Führungskraft ausreichend<br />

Zeit zur Vorbereitung haben.<br />

• Die Einladung <strong>zum</strong> Gespräch sollte durch die Führungskraft persönlich<br />

und mit Übergabe des Gesprächsleitfadens zur Vorbereitung<br />

zu erfolgen.<br />

• Mitarbeitergespräche sind Vier-Augen-Gespräche zwischen Mitarbeiter/in<br />

und direktem/r Vorgesetzten.<br />

• Die Verantwortung für die Gesprächsführung liegt bei der Führungskraft;<br />

die Gesprächsergebnisse werden gemeinsam erarbeitet.<br />

• Das Gespräch ist kooperativ, offen und sachbezogen zu gestalten.<br />

• Das Gespräch ist mit der Erläuterung des Gesprächsablaufs<br />

einzuleiten. Als Hilfestellung dazu dient der Gesprächsleitfaden<br />

in der Anlage 2, welcher während des gesamten Mitarbeiter-<br />

HPS-PE 3


gesprächs als Grundlage herangezogen werden sollte.<br />

• Bei Bedarf kann sowohl Mitarbeiter/in als auch Führungskraft<br />

eine weitere Person hinzuziehen (z. B. nächsthöhere/r Vorgesetzte/r,<br />

Betriebsratsmitglied, Gleichstellungsbeauftragte, Personalreferent).<br />

Dies muss rechtzeitig angekündigt werden.<br />

Gesprächsinhalte<br />

Bilanzierung des zurückliegenden Zeitraums<br />

In diesem Teil des Gesprächs werden die Zielerreichung und die<br />

Ergebnisse der systematischen Leistungsbewertung aus der vorangegangenen<br />

Periode besprochen. Dabei sollen beide Gesprächspartner<br />

Gelegenheit zur Bilanzierung des zurückliegenden Zeitraums<br />

erhalten und auch Feedback hinsichtlich des Arbeitsverhaltens,<br />

der Kommunikation und der Führung geben. Die Führungskraft<br />

sollte die Einschätzung des/der Mitarbeiters/in hinterfragen<br />

und die eigene Einschätzung bzw. Beurteilung anhand von Beispielen<br />

belegen.<br />

Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />

- Wie habe ich aus meiner<br />

Sicht die Ziele erfüllt?<br />

- Welche Unterstützung hätte<br />

ich gebraucht, um noch<br />

bessere Arbeit zu leisten?<br />

- Wie zufrieden bin ich mit<br />

der Arbeitssituation und<br />

dem –umfeld?<br />

Vorüberlegungen Führungskraft:<br />

- In welchem Ausmaß hat<br />

mein Mitarbeiter die Ziele<br />

erreicht?<br />

- Gab es äußere Umstände,<br />

welche die Zielerreichung<br />

erschwerten oder verhinderten?<br />

- Wie zufrieden bin ich mit der<br />

Leistung?<br />

Zusammenarbeit und Führung<br />

Hier findet ein gemeinsamer Austausch über die Rahmenbedingungen<br />

der Zusammenarbeit statt, wobei insbesondere Fragen<br />

des Führungsverhaltens und des Kommunikationsverhaltens<br />

angesprochen werden sollen. Ziel dabei ist, die Zusammenarbeit<br />

zwischen Mitarbeitern/innen und Führungskräften zu verbessern<br />

und durch das gegenseitige Feedback Schlussfolgerungen für das<br />

eigene Verhalten zu ziehen.<br />

Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />

- Bin ich mit der Zusammenarbeit<br />

und dem Führungsverhalten<br />

zufrieden?<br />

- Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a?<br />

- Bin ich ausreichend informiert?<br />

Informiere ich selbst<br />

ausreichend?<br />

Vorüberlegungen Führungskraft:<br />

- Bin ich ausreichend informiert?<br />

Informiere ich selbst<br />

ausreichend?<br />

- Wie kann ich zur erfolgreichen<br />

Aufgabenerledigung<br />

beitragen?<br />

- Bin ich mit der Zusammenarbeit<br />

zufrieden?<br />

HPS-PE 4


Veränderungs- und Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />

In diesem Gesprächsteil wird über die Opt<strong>im</strong>ierung der Arbeitsabläufe,<br />

Aufgaben und Zeiteinteilung gesprochen sowie allgemeine<br />

Verbesserungsmöglichkeiten eruiert. Des Weiteren sollen Perspektiven<br />

für die Mitarbeiter/innen entwickelt werden und nach Bedarf<br />

Vereinbarungen zu möglichen Qualifizierungsmaßnahmen getroffen<br />

werden (Förderung bereits ausgebildeter Fähigkeiten oder Qualifizierung<br />

<strong>zum</strong> Erwerb weiterer Fähigkeiten).<br />

Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />

- Welche Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />

gibt es in<br />

meinem Bereich?<br />

- Welche Qualifikationen<br />

benötige ich zur Aufgabenerfüllung?<br />

Vorüberlegungen Führungskraft:<br />

- Welche Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />

gibt es in dem<br />

Bereich?<br />

- Wie sehen die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für meinen<br />

Mitarbeiter aus?<br />

Zielvereinbarungen<br />

Nach dem Feedback über die Ergebnisse der vergangenen Periode<br />

sowie dem Austausch über Zusammenarbeit und Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />

werden Ziele für die neue Periode vereinbart.<br />

Im Zielfindungsprozess kann u.a. über die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen,<br />

das Aufgabenspektrum, die Ausstattung mit Arbeitsmitteln,<br />

das Betriebskl<strong>im</strong>a oder auch die Arbeitszufriedenheit<br />

des/der Mitarbeiters/in gesprochen werden und künftige Veränderungen<br />

besprochen werden. Als Ergebnis des Austauschs sollen<br />

konkrete Zielvereinbarungen für die nächste Periode festgelegt werden.<br />

Dies kann sich auch auf eine Verständigung auf vorgegebene<br />

oder übergeordnete Ziele beziehen.<br />

Die aus den Zielvereinbarungen resultierenden Festlegungen bieten<br />

beiden Gesprächspartnern einen verbindlichen Orientierungsrahmen.<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen für das Vereinbaren von<br />

Zielen sind der Anlage 3 zu entnehmen.<br />

Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />

- Was sind meine derzeitigen<br />

Hauptaufgaben?<br />

- Welche Ziele kann ich mir<br />

für die kommende Periode<br />

vorstellen?<br />

Vorüberlegungen Führungskraft:<br />

- Was sind die übergeordneten<br />

Ziele?<br />

- Welche Aufgaben und Ziele<br />

kommen auf meinen Mitarbeiter<br />

in der nächsten Periode<br />

zu?<br />

- Welche Erwartungen habe<br />

ich an meinen Mitarbeiter?<br />

Gesprächsnachbereitung Die ausgefüllten Formulare werden gemäß den Regelungen der<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> weitergeleitet.<br />

HPS-PE 5


Die Zielvereinbarung muss von beiden Gesprächspartnern mindestens<br />

halbjährlich überprüft werden, um eine Kontrolle hinsichtlich der<br />

Umsetzung der Ziele zu gewährleisten. Ergibt sich während der<br />

Laufzeit der Zielvereinbarung eine relevante Änderung, die die Zielvereinbarung<br />

gefährdet, ist ein Zwischengespräch zu führen und zu<br />

dokumentieren.<br />

Rahmenbedingungen • Die Mitarbeitergespräche sind als Grundlage für die Bemessung<br />

der LoB verpflichtend durchzuführen<br />

• Die Gespräche finden regelmäßig mindestens einmal jährlich zu<br />

dem in der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> festgelegten Zeitraum statt<br />

• Der zeitliche Umfang sollte zwischen 1 und 1,5 Stunden betragen<br />

• Störquellen während des Mitarbeitergesprächs sind auszuschalten<br />

• Mitarbeitergespräche ersetzen nicht die gegenseitige konstruktive<br />

Kritik, die zeitnah und sachbezogen zu führen ist (aktuelle<br />

Probleme müssen unmittelbar geklärt werden)<br />

Konsequenzen<br />

Das Mitarbeitergespräch, die Zielvereinbarung und die systematische<br />

Leistungsbewertung haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen<br />

1 .<br />

Die Instrumente dienen als Grundlage für die Bemessung und Verteilung<br />

der LoB entsprechend der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leistungsentgelt</strong>.<br />

Beratung und Unterstützung<br />

Bei allen auftretenden Fragen können Sie sich gerne an die Personalentwicklung<br />

wenden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.<br />

Anlagen:<br />

1a: Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter/innen<br />

1b: Vorbereitungsbogen für Führungskräfte<br />

2: Gesprächsleitfaden<br />

3: Rahmenbedingungen für Zielvereinbarungen<br />

1 Siehe Protokollerklärung zu § 18 TVöD:<br />

„1. Eine Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines <strong>Leistungsentgelt</strong>s darf für sich genommen<br />

keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen auslösen. Umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen<br />

nicht durch Teilnahme an einer Zielvereinbarung bzw. durch Gewährung eines <strong>Leistungsentgelt</strong>s ausgeschlossen.“<br />

HPS-PE 6


Anlage 1a des Leitfadens: Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter/innen<br />

Dieser Bogen dient ausschließlich der persönlichen Vorbereitung und Durchführung des Mitarbeitergesprächs.<br />

Eine weitergehende Verwendung ist ausgeschlossen. Die Themenblöcke<br />

und Fragen sind als Anregung gedacht.<br />

BILANZIERUNG DES ZURÜCKLIEGENDEN ZEITRAUMS<br />

Haben sich meine Aufgabenbereiche gegenüber der letzten Festlegung geändert? Wenn ja,<br />

was sind die wesentlichen Änderungen?<br />

Waren in der Vergangenheit die Aufgaben und Ziele ausreichend bekannt? Waren sie gut<br />

gewählt?<br />

Welche Probleme sind aufgetreten? Was sollte in Zukunft geändert werden?<br />

Wie habe ich aus meiner Sicht meine Arbeitsziele erfüllt?<br />

Welche Umstände gab es, die mich bei meiner Arbeit behinderten?<br />

Welche Unterstützung hätte ich gebraucht, um noch bessere Arbeit zu leisten?<br />

Wie zufrieden bin ich mit der Arbeitssituation und dem Arbeitsumfeld (z. B. personelle und<br />

materielle Ausstattung, Arbeitsbelastung, -schutz, -zeit, Störfaktoren)?<br />

Bin ich mit der Ausstattung meines Arbeitsplatzes zufrieden? Wenn nicht, welche Verbesserungen<br />

könnten gemacht werden?<br />

ZUSAMMENARBEIT UND FÜHRUNG<br />

Bin ich mit der Zusammenarbeit mit den Teamkollegen/innen zufrieden (Verbesserungsvorschläge<br />

und –wünsche)? Was kann in der Zusammenarbeit verbessert werden?<br />

Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a in der Abteilung?<br />

HPS-PE 7


Bin ich mit der Zusammenarbeit und dem Führungsverhalten der Führungskraft zufrieden?<br />

Was kann in Zukunft verbessert werden?<br />

Welche Unterstützung brauche ich zur Erreichung meiner Aufgaben und Ziele von meiner<br />

Führungskraft? Habe ich sie bekommen?<br />

Bin ich durch die Führungskraft ausreichend informiert? Informiere ich selber über die wesentlichen<br />

Dinge?<br />

Wie ist der Umgangston zwischen der Führungskraft und mir?<br />

VERÄNDERUNGS- UND OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

In welchen Bereichen sind Opt<strong>im</strong>ierungen der Arbeitsabläufe, etc. möglich?<br />

Welches sind meine persönlichen Stärken und Schwächen in Bezug auf meine Leistungsmöglichkeiten?<br />

Wo sind noch Verbesserungen erforderlich und möglich?<br />

Welche Qualifikation benötige ich für die Aufgabenerfüllung und die Zielerreichung? Welche<br />

Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen möchte/sollte ich in Anspruch nehmen?<br />

Was sind meine derzeitigen Hauptaufgaben?<br />

ZIELVEREINBARUNG<br />

Welche Ziele kann ich mir für die kommende Periode vorstellen?<br />

Wie zufrieden bin ich mit meinen Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten?<br />

SONSTIGES<br />

Gibt es außer den vorgegebenen Themen noch Fragen, die ich gerne mit meiner Führungskraft<br />

besprechen würde?<br />

HPS-PE 8


Anlage 1b des Leitfadens: Vorbereitungsbogen für Führungskräfte<br />

Dieser Bogen dient ausschließlich der persönlichen Vorbereitung und Durchführung des Mitarbeitergesprächs.<br />

Eine weitergehende Verwendung ist ausgeschlossen. Die Themenblöcke<br />

und Fragen sind als Anregung gedacht.<br />

BILANZIERUNG DES ZURÜCKLIEGENDEN ZEITRAUMS<br />

In welchem Ausmaß hat mein/e Mitarbeiter/in in der letzten Periode die festgelegten Ziele<br />

erreicht? Welche wurden nur teilweise erfüllt?<br />

Gibt es äußere Umstände, welche die Zielerreichung erschwerten oder verhinderten?<br />

Welches Ergebnis hat mein/e Mitarbeiter/in in der systematischen Leistungsbewertung? Lassen<br />

sich daraus Konsequenzen bzw. Ziele für die Zukunft ableiten?<br />

Wie zufrieden bin ich mit der Arbeitsleistung (Qualität und Quantität) meines/r Mitarbeiters/in?<br />

Sind die Zuständigkeiten klar definiert? Haben sich Veränderungen ergeben?<br />

Wo haben erkennbare Stärken/Schwächen bei der Zielerreichung eine Rolle gespielt?<br />

Bin ich mit der Ausstattung des Arbeitsplatzes zufrieden? Wenn nicht, welche Verbesserungen<br />

könnten gemacht werden?<br />

ZUSAMMENARBEIT UND FÜHRUNG<br />

Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a <strong>im</strong> Umfeld des/der Mitarbeiters/in?<br />

Wie kann ich zur erfolgreichen Erledigung der Aufgaben bzw. zur Verwirklichung der Ziele<br />

des/der Mitarbeiters/in beitragen?<br />

Kann der Handlungsspielraum des/der Mitarbeiters/in vergrößert werden?<br />

Bin ich durch den/die Mitarbeiter/in ausreichend informiert? Informiere ich selber über die<br />

wesentlichen Dinge?<br />

HPS-PE 9


Bin ich mit der Zusammenarbeit mit meinem/r Mitarbeiter/in zufrieden? Was kann in der Zukunft<br />

verbessert werden?<br />

Wie ist der Umgangston zwischen Mitarbeiter/in und mir?<br />

VERÄNDERUNGS- UND OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

In welchen Bereichen sind Opt<strong>im</strong>ierungen der Arbeitsabläufe, etc. möglich?<br />

Wie können die persönlichen Fähigkeiten und das Interesse an den Aufgaben meines/r Mitarbeiters/in<br />

gestärkt und Schwächen ausgeglichen werden? Welche Anreize kann ich geben?<br />

Wie sehen die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für meine/n Mitarbeiter/in aus? Welcher<br />

Bildungsbedarf lässt sich ableiten? Welche Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen sollten/könnten<br />

in Anspruch genommen werden?<br />

ZIELVEREINBARUNG<br />

Welche mittel- und langfristigen Aufgaben und Entwicklungsschwerpunkte gibt es in meiner<br />

Organisationseinheit? Was sind die übergeordneten Ziele?<br />

Welche Aufgaben und Ziele kommen in der nächsten Arbeitsperiode auf meine/n Mitarbeiter/in<br />

zu? Welche Veränderungen? Von welchen Rahmenbedingungen gehe ich aus?<br />

Welche Ziele sollen mit welchen Prioritäten formuliert werden? Kann mein/e Mitarbeiter/in<br />

den Weg zur Zielerreichung einschätzen? Hat er alle nötigen Informationen zur Zielerreichung?<br />

Welche Erwartungen habe ich an den/die Mitarbeiter/in (fachlich, hinsichtlich Zusammenarbeit)?<br />

SONSTIGES<br />

Gibt es außer den vorgegebenen Themen noch Fragen, die ich gerne mit meinem Mitarbeiter<br />

besprechen würde?<br />

HPS-PE 10


HPS-PE 11


Anlage 3 des Leitfadens: Rahmenbedingungen für Zielvereinbarungen<br />

Ziele müssen SMART sein:<br />

Spezifisch, d.h. konkret, eindeutig und präzise formuliert<br />

Messbar, d.h. Ziel und Erreichungsgrad müssen überprüft werden können<br />

Anspruchsvoll, d.h. ein Ziel soll eine Herausforderung darstellen und positiv formuliert<br />

sein<br />

Realistisch, d.h. ein Ziel muss unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

erreichbar sein<br />

Terminiert, d.h. auf einen konkreten Zeitraum oder Zeitpunkt bezogen<br />

Vorgehensweise bei Zielvereinbarungen<br />

1. Ziele formulieren und vereinbaren<br />

• Der Prozess einer Zielvereinbarung besteht darin, zwischen Mitarbeiter/innen und Führungskräften<br />

ein einheitliches Verständnis der Bereichs-, Abteilungs- und Individualziele<br />

herzustellen und <strong>im</strong> Rahmen eines Mitarbeitergesprächs einvernehmlich Ziele zu formulieren.<br />

• Die Individualziele für Mitarbeiter/innen ergeben sich i.d.R. top-down aus den übergeordneten<br />

Zielen. Zielvereinbarungen können aber auch bottom-up durch Vorschläge der<br />

Mitarbeiter/innen ergänzt werden.<br />

• In der Zielformulierung sollten folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:<br />

- Welches Ergebnis soll erreicht werden? Wie sieht das Ergebnis aus?<br />

- Steht das Ziel <strong>im</strong> Einklang mit den Unternehmenszielen / übergeordneten Zielen?<br />

- Steht das Ziel <strong>im</strong> Widerspruch zu anderen Zielen? Gibt es Zielkonflikte?<br />

- Wann gilt ein Ziel als erreicht und anhand welcher Kriterien kann dies gemessen<br />

werden? Welche Meilensteine und Schritte zur Zielerreichung können festgelegt werden?<br />

- Welche Ressourcen oder Mittel werden zur Zielrealisierung benötigt? Sind bei der<br />

Zielformulierung auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt worden?<br />

- Entsprechen die Ziele den SMART-Kriterien?<br />

2. Ziele nachhalten<br />

• Die Führungskraft bespricht formlos regelmäßig mit den Mitarbeiter/innen die Ziele und<br />

den Sachstand der Meilensteine anhand der Erfolgskriterien.<br />

• Mindestens eine halbjährliche Überprüfung der Zielvereinbarung ist verpflichtend. Gravierende<br />

Änderungen der Zielvorgaben werden unterjährig dokumentiert und die Erfolgskriterien<br />

angepasst.<br />

• Dieser Prozess bietet die Gelegenheit Fortschritte zu demonstrieren, Feedback zu geben<br />

und den/die Mitarbeiter/in bei der Zielerreichung zu unterstützen.<br />

3. Zielerreichung und Leistung beurteilen<br />

• Die Beurteilung der Zielerreichung und Leistung erfolgt <strong>zum</strong> Zielzeitpunkt als mündliches<br />

und schriftliches Feedback <strong>im</strong> Mitarbeitergespräch.<br />

• Sie beinhaltet anhand der vereinbarten Ziele und Erfolgskriterien was, wann und wie erreicht<br />

wurde. Die systematische Leistungsbeurteilung erfolgt <strong>im</strong> Hinblick auf die Gesamtleistung<br />

des Bewertungszeitraums.<br />

HPS-PE 12


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Mitarbeiter/in:<br />

Anlage 4: Dokumentationsbogen<br />

Führungskraft:<br />

Bewertungszeitraum (von - bis):<br />

Kostenstelle:<br />

OE:<br />

Personalnummer:<br />

ZIELERREICHUNG<br />

Anzahl der Ziele<br />

Bewertungsergebnis ZV<br />

SYSTEMATISCHE LEISTUNGSBEWERTUNG<br />

Durchschnittswert<br />

Kriterien<br />

aus der<br />

Gewichtung<br />

differenzierten (in %)<br />

Bemerkung<br />

Leistungsbewertung<br />

1 Arbeitsqualität Mind. 20%<br />

Gewichtete<br />

Punkte<br />

2 Arbeitseinsatz<br />

3 Kooperation Mind. 10%<br />

4 Fachliche Flexibilität<br />

Bewertungsergebnis sLB<br />

GESAMTBEWERTUNG<br />

Zielvereinbarung<br />

Bewertungsergebnis<br />

aus ZV und sLB<br />

Prozentualer Anteil<br />

Gewichtete<br />

Endpunktzahl<br />

Syst. Leistungsbewertung<br />

Führungsverhalten *<br />

Gesamtergebnis 100%<br />

* bei Führungskräften - mit mind. 3 unterstellten Mitarbeitern muss der Anteil mind. 30% betragen<br />

Für den kommenden Leistungszeitraum mit vereinbarten Gewichtungen einverstanden<br />

Mitarbeiter/in Unterschriften / Datum Vorgesetzte/r<br />

Bewertung des zurückliegenden Zeitraumes<br />

Mitarbeiter/in (zur Kenntnis genommen) Unterschriften / Datum Vorgesetzte/r<br />

Punktzahl nach Anpassung des Gruppen-Ø:<br />

Punktzahl nach Anpassung des Abteilungs-Ø:<br />

Stand 19.12.2007


Pro Ziel ein DinA4-Blatt verwenden<br />

Forschungszentrum Karlsruhe<br />

Stand 11.10.2007<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Anlage 5: Zielvereinbarungsbogen<br />

Mitarbeiter/in: Führungskraft: Bewertungszeitraum(von - bis): OE:<br />

(Beschreibung des Ziels unter Angabe der Rahmenbedingungen)<br />

ZIELVEREINBARUNG<br />

Termin (bis wann):<br />

Ziel ….. von …..<br />

Messkriterien/ Skalierung: Kriterien für die Bewertung „Ziel erfüllt“ (3 Punkte)<br />

ZIELERREICHUNG GEWICHTUNG DIESES ZIELS:<br />

0<br />

Nicht erfüllt<br />

%<br />

UNTERSCHRIFTEN *<br />

1<br />

2<br />

Teilweise erfüllt<br />

Größtenteils erfüllt<br />

Die Summe aller Ziele<br />

muss 100% ergeben.<br />

Mitarbeiter/in, Datum Vorgesetzte/r, Datum<br />

3<br />

4<br />

Erfüllt<br />

Hervorragend erfüllt<br />

* Es sind beide Unterschriften erforderlich.


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Anlage 6: Ergänzung zur systematischen Leistungsbewertung<br />

Die vier bzw. bei Führungspositionen fünf vorgegebenen Leistungskriterien in Anlage 2 müssen durch jeweils<br />

vier Unterkriterien ergänzt werden. Hierzu haben wir eine Standardvariante vorgesehen, die die<br />

ersten vier fett gedruckten Kriterien des Katalogs verwendet.<br />

Je nach Anforderungen an den Arbeitsplatz und den Beschäftigten können jedoch auch andere Unterkriterien<br />

des Katalogs oder individuelle Kriterien zwischen Führungskraft und Beschäftigten festgelegt werden. Im<br />

Falle einer Nichteinigung greifen die Standardkriterien.<br />

Aufgabenorientierte Leistungskriterien<br />

Kriterien Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />

Arbeitsqualitäfältig,<br />

prüft eigene Ergebnisse auf mögliche Fehler und ver-<br />

Arbeitsgüte<br />

liefert in der Regel gute Arbeitsergebnisse ab, arbeitet sorgmeidet<br />

sie so meist<br />

Fachliche Kompetenz verfügt über fachliches Wissen, sichert die fachliche Kompetenz<br />

(Lernbereitschaft), löst fachliche Aufgaben erfolgreich<br />

Zuverlässigkeit<br />

hält sich an Zusagen und Vorgaben, hält Termine pünktlich<br />

ein (wenn keine äußeren Faktoren dem entgegenstehen)<br />

Umsichtigkeit<br />

setzt entsprechende Prioritäten, bezieht äußere Faktoren in<br />

die Arbeit mit ein, beachtet Zusammenhänge<br />

Alternative Unterkriterien<br />

Problemlösungsfähigkeit<br />

Kostenbewusstes Handeln<br />

Wissenschaftliche Sichtbarkeit (Publikationen, Vorträge, Patente, Drittmittel)<br />

Arbeitseinsatz<br />

/Arbeitsquantität<br />

Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />

Arbeitsmenge<br />

arbeitet zügig und erfolgreich, liefert Ergebnisse<br />

Arbeitseffizienz<br />

hält Aufwand und Ergebnis bei guter Qualität <strong>im</strong> Gleichgewicht,<br />

kann mehrere Aufgaben gleichzeitig bearbeiten, arbeitet<br />

zügig und rationell, ist bezüglich der Arbeitsmenge belastbar<br />

und erfolgreich<br />

Eigeninitiative<br />

erkennt und benennt aktiv Aufgaben, zeigt Interesse an den<br />

Zielen der Gruppe/ Abteilung, macht selbst konkrete (Verbesserungs-)<br />

Vorschläge, erkennt Probleme und sucht erfolgreich<br />

nach Opt<strong>im</strong>ierung / Lösungen<br />

Arbeitsorganisation plant und strukturiert die Arbeit anhand nachvollziehbarer<br />

Prioritäten, bewältigt die Arbeit durch gute Planung und Ü-<br />

berblick, vermeidet erfolgreich Ablenkung und übertriebene<br />

Sorgfalt<br />

Alternative Unterkriterien<br />

Unterstützung bei der Verbesserung von Unternehmensprozessen<br />

Opt<strong>im</strong>ierung von Arbeitsabläufen<br />

Stetigkeit der Leistung<br />

Bereitschaft zur Weiterbildung (darf bei Teilzeitkräften nicht zur Benachteiligung führen)<br />

Motivierbarkeit des/der Mitarbeiter/in<br />

Kreativität<br />

Übernahme von Verantwortung<br />

1<br />

Stand 11.10.2007


Fortsetzung von Anlage 6<br />

Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Kooperation<br />

/ Teamorientierung<br />

Standard-Unterkriterien<br />

Kommunikationsverhalten<br />

Kooperationsverhalten<br />

Weitergabe/ Einfordern<br />

von Informationen und<br />

Erfahrungen<br />

Hilfsbereitschaft<br />

Alternative Unterkriterien<br />

Verfolgung von Gruppenzielen<br />

Beobachtbare Verhaltensweisen<br />

spricht Konflikte offen und sachlich an (ohne zu verletzten),<br />

ist offen für Rückmeldungen, kann sich gut mitteilen, verhält<br />

sich anderen gegenüber respektvoll und freundlich<br />

sucht aktiv nach Unterstützung und Kooperation, wenn dies<br />

erforderlich ist, st<strong>im</strong>mt sich mit anderen ab, geht auf andere<br />

zu, beteiligt sich konstruktiv an Diskussionen<br />

gibt Informationen weiter, fordert bei Bedarf Informationen<br />

ein, gibt Wissen an Andere weiter<br />

zeigt Interesse an den Arbeiten von Kollegen, unterstützt<br />

diese, hilft anderen bei der Einarbeitung oder bei Überlastung<br />

Fachliche<br />

Flexibilität<br />

Standard-Unterkriterien<br />

Vielseitigkeit<br />

Veränderungsbereitschaft<br />

Flexibilität bezüglich übergeordneter<br />

Aufgaben<br />

Lernbereitschaft<br />

Alternative Unterkriterien<br />

Bereitschaft zur Übernahme von Vertretungstätigkeiten<br />

Beobachtbare Verhaltensweisen<br />

kann für unterschiedliche Aufgaben herangezogen werden,<br />

bringt Wissen und Lösungskompetenz in vielfältigen Kontexten<br />

ein, Wissen und Können sind breit gestreut<br />

n<strong>im</strong>mt neue Aufgaben bereitwillig an, zeigt sich Änderungen<br />

oder neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen<br />

ist zur Übernahme übergeordneter Aufgaben bereit (betreut<br />

Auszubildende oder Studenten, betätigt sich in Gremien,<br />

übern<strong>im</strong>mt Fachfunktionen, Besucherführungen, Lehrtätigkeit<br />

etc.), bringt sich auch in Randgebiete der eigenen Kompetenz<br />

ein<br />

arbeitet sich gerne in neue Gebiete ein, bildet sich weiter<br />

Führungsverhalten<br />

(nur bei Führungskräften)<br />

Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />

Strategisches Führungsverhaltetegien,<br />

kann damit Mitarbeiter motivieren, setzt sich und<br />

hat vermittelbare und transparente Visionen, Ziele und Stra-<br />

anderen nachvollziehbare Prioritäten, kann Prozesse analysieren<br />

und opt<strong>im</strong>ieren<br />

Operatives Führungsverhalten<br />

kann sich durchsetzen, erkennt Probleme und Konflikte und<br />

kann delegieren (auch verantwortungsvolle Tätigkeiten),<br />

geht deren Lösung aktiv an, kümmert sich um Entwicklung<br />

der Mitarbeiter (fachlich und übergreifend)<br />

Entscheidungsfähigkeit trifft Entscheidungen, übern<strong>im</strong>mt dafür die Verantwortung,<br />

versteckt sich nicht hinter Mitarbeitern<br />

Soziale Kompetenz<br />

ist offen für konstruktive Kritik, kann zuhören, n<strong>im</strong>mt sich Zeit<br />

für Mitarbeiter, behandelt Mitarbeiter gleich, zeigt Wertschätzung<br />

und Interesse für die Belange der Mitarbeiter, vertritt<br />

die eigene Meinung sachlich und offen (ohne zu verletzen)<br />

Alternative Unterkriterien<br />

Unterstützung der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter (plant<br />

Personalentwicklung)<br />

Berücksichtigung der individuellen Situation der Mitarbeiter<br />

2<br />

Stand 11.10.2007


Fortsetzung von Anlage 6<br />

Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Gewichtung Standard (davon kann abgewichen werden):<br />

bei MAs<br />

1. Arbeitsqualität 40%<br />

2. Arbeitseinsatz 30%<br />

3. Kooperation 20%<br />

4. Fachliche Flexibilität 10%<br />

Bei Führungskräften:<br />

5. Führungsverhalten 30% in der Gesamtbewertung<br />

3<br />

Stand 11.10.2007


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Anlage 7: Standardformular Differenzierte Leistungsbewertung<br />

Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />

Kriterien zu bewerten?<br />

(siehe Auswertungsschlüssel)<br />

Entspricht nicht<br />

den Anforderungen<br />

Entspricht<br />

größtenteils den<br />

Anforderungen<br />

Entspricht voll den<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft die<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft deutlich<br />

die Anforderungen<br />

Zeilenwert<br />

1. Arbeitsqualität<br />

• Arbeitsgüte<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Fachliche Kompetenz<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Zuverlässigkeit<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Umsichtigkeit<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

2. Arbeitseinsatz<br />

• Arbeitsmenge<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Arbeitseffizienz<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Eigeninitiative<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Arbeitsorganisation<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

3. Kooperation<br />

• Kommunikationsverhalten<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Kooperationsverhalten<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Weitergabe/ Einfordern von Informationen und<br />

Erfahrungen<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Hilfsbereitschaft<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

4. Fachliche Flexibilität<br />

• Vielseitigkeit<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Veränderungsbereitschaft<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Flexibilität bezüglich übergeordneter Aufgaben<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Lernbereitschaft<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

1<br />

Stand 11.10.2007


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Fortsetzung von Anlage 7<br />

Bewertung des Führungsverhaltens – nur bei Führungskräften auszufüllen<br />

Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />

Kriterien zu bewerten?<br />

(siehe Auswertungsschlüssel)<br />

Entspricht nicht den<br />

Anforderungen<br />

Entspricht größtenteils<br />

den Anforderungen<br />

Entspricht voll den<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft die<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft deutlich die<br />

Anforderungen<br />

Zeilenwert<br />

Führungsverhalten<br />

• Strategisches Führungsverhalten<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Operatives Führungsverhalten<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Entscheidungsfähigkeit<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

• Soziale Kompetenz<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

2<br />

Stand 11.10.2007


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Anlage 8: Formular Differenzierte Leistungsbewertung<br />

Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />

Kriterien zu bewerten?<br />

(siehe Auswertungsschlüssel)<br />

Entspricht nicht<br />

den Anforderungen<br />

Entspricht<br />

größtenteils den<br />

Anforderungen<br />

Entspricht voll den<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft die<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft deutlich<br />

die Anforderungen<br />

Zeilenwert<br />

1. Arbeitsqualität<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

2. Arbeitseinsatz<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

3. Kooperation<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

4. Fachliche Flexibilität<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

1<br />

Stand 11.10.2007


Fortsetzung von Anlage 8<br />

Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Bewertung des Führungsverhaltens – nur bei Führungskräften auszufüllen<br />

Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />

Kriterien zu bewerten?<br />

(siehe Auswertungsschlüssel)<br />

Entspricht nicht den<br />

Anforderungen<br />

Entspricht größtenteils<br />

den Anforderungen<br />

Entspricht voll den<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft die<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft deutlich die<br />

Anforderungen<br />

Zeilenwert<br />

Führungsverhalten<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

•<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Durchschnittswert<br />

MIT OBEN STEHENDEN UNTERKRITERIEN EINVERSTANDEN<br />

Mitarbeiter/in, Datum Unterschriften Vorgesetzte/r, Datum<br />

2<br />

Stand 11.10.2007


Forschungszentrum Karlsruhe<br />

in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />

Anlage 9: Formular zur Bewertung von Führungskräften<br />

- an die nächst höhere Führungskraft weiterzuleiten -<br />

Name des/r Vorgesetzten:<br />

OE:<br />

Meine Führungskraft bindet mich in wichtigen<br />

Entscheidungen, die meine Arbeit unmittelbar betreffen,<br />

mit ein.<br />

Meine Führungskraft ist für mich in angemessenem<br />

zeitlichem Umfang für fachliche Gespräche erreichbar.<br />

Meine Führungskraft erläutert mir neue Aufgaben <strong>im</strong><br />

Gesamtzusammenhang mit den notwendigen<br />

Informationen und Zielsetzungen.<br />

Meine Führungskraft fördert meine berufliche<br />

Entwicklung und Weiterbildung.<br />

Meine Führungskraft äußert Kritik sachlich und<br />

konstruktiv und ist an Verbesserungen interessiert.<br />

Meine Führungskraft sucht bei Konflikten nach<br />

tragfähigen Lösungen und setzt diese um.<br />

Meine Führungskraft erkennt meine Arbeitsleistung an<br />

und wertschätzt sie.<br />

Meine Führungskraft ermutigt mich zu Selbständigkeit<br />

und Eigenverantwortung.<br />

Meine Führungskraft kann gut delegieren und bei der<br />

Aufgabenvergabe „loslassen“.<br />

Meine Führungskraft schätzt die individuelle<br />

Arbeitsbelastung realistisch ein und zieht hieraus<br />

Konsequenzen.<br />

Die Zusammenarbeit mit meiner Führungskraft ist<br />

vertrauensvoll.<br />

Meine Führungskraft ist <strong>im</strong> Hinblick auf getroffene<br />

Absprachen konsequent.<br />

Meine Führungskraft macht sich ein Bild von meinen<br />

Bedürfnissen und Wünschen.<br />

Entspricht nicht meinen<br />

Anforderungen<br />

Entspricht größtenteils<br />

meinen Anforderungen<br />

Entspricht meinen<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft meine<br />

Anforderungen<br />

Übertrifft meine<br />

Anforderungen deutlich<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

0 1 2 3 4<br />

Meine Führungskraft fördert Teamarbeit. 0 1 2 3 4<br />

Durchschnittswert*<br />

*Anmerkung: Sofern es Ihnen nicht möglich ist, alle Fragen zu beantworten, können Sie die entsprechenden Fragen offen<br />

lassen und für die Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigen.<br />

Zeilenwert<br />

Was wünsche ich mir von meiner Führungskraft?<br />

1.<br />

2.<br />

(fließt nicht in die Durchschnittsbewertung ein)<br />

Stand 22.04.2009

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