Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt im ... - Personalrat - KIT
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<strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leistungsentgelt</strong> <strong>im</strong><br />
Forschungszentrum Karlsruhe nach § 18 TVöD VKA<br />
§ 1 Präambel<br />
Aktuelle Fassung vom 17.11.2009<br />
Mit Einführung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) ist die Vergabe einer variablen,<br />
leistungsorientierten Bezahlung ermöglicht worden. Ziel der leistungsorientierten Bezahlung<br />
(<strong>im</strong> folgenden LOB) ist die Steigerung der Motivation, Eigenverantwortung und<br />
Führungskompetenz. Bereits bisher wurde in allen Bereichen des FZK hochmotiviert und<br />
verantwortungsvoll gearbeitet.<br />
Für die Einführung von LOB sind folgende Grundsätze einzuhalten:<br />
• <strong>Leistungsentgelt</strong>e dürfen nicht für Sanktionsmaßnahmen missbraucht werden.<br />
• Die Leistungen sind in der <strong>im</strong> Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit zu erbringen.<br />
• Die Leistungsbewertung erfolgt nach der durchschnittlichen Normalleistung 1 des/der<br />
Beschäftigten.<br />
• Die Leistungsergebnisse müssen durch die Beschäftigten beeinflussbar sein.<br />
• Die Gestaltung des <strong>Leistungsentgelt</strong>es hat diskr<strong>im</strong>inierungsfrei zu erfolgen.<br />
• Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Erfolg eines Leistungssystems<br />
nur daran bemessen werden kann, eine tatsächlich motivierende Wirkung für die<br />
Beschäftigten erzielt zu haben. Über der Motivation hinaus ist den Vertragsparteien<br />
die Erhaltung und Pflege des Betriebsfriedens unerlässlich.<br />
• Ein betriebliches System kann nur sinnvoll umgesetzt werden, wenn es auf eine<br />
breite Akzeptanz der Beschäftigten stößt. Deswegen ist es notwendig, den Prozess<br />
zur Anwendung von <strong>Leistungsentgelt</strong>en transparent zu gestalten, ihn zu evaluieren<br />
und ihn mit den Beschäftigten durch Befragungen zu reflektieren<br />
Gibt es diese breite Zust<strong>im</strong>mung oder Akzeptanz der Beschäftigten nicht, verpflichten sich<br />
Betriebsrat und Arbeitgeber, gemeinsam Ursachen und Probleme zu analysieren, um daraus<br />
organisatorische und inhaltliche Konsequenzen zu ziehen.<br />
§ 2 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gilt für alle Beschäftigten des Forschungszentrums Karlsruhe<br />
(FZK), die unter den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) fallen und vom Betriebsrat<br />
Karlsruhe vertreten werden.<br />
§ 3 Bildung des Leistungsbudgets<br />
(1) Der Arbeitgeber stellt die Höhe des Finanzvolumens nach Maßgabe des § 18 Abs. 3<br />
TVöD in Verbindung mit der Protokollerklärung zu Abs. 3 Satz 1 <strong>zum</strong> 30. April des Jahres, in<br />
dem das <strong>Leistungsentgelt</strong> ausgezahlt werden soll, fest. Im Übrigen gilt § 15 dieser<br />
Vereinbarung.<br />
1 Erläuterung <strong>zum</strong> Begriff "Normalleistung": Die Normalleistung ist ein Maß für eine durchschnittliche<br />
Leistung. Der Durchschnitt kann alle Beschäftigten betreffen, die Beschäftigten einer Führungskraft<br />
oder eine einzelne Person, die zeitweise unterschiedlich viel leistet. Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> legt sich<br />
nicht auf eine best<strong>im</strong>mte Definition fest. So heißt es in § 1: "Die Leistungsbewertung erfolgt nach der<br />
durchschnittlichen Normalleistung des/der Beschäftigten." In § 9 Abs. 6, letzter Satz heißt es: "2<br />
Punkte entsprechen der Normalleistung eines durchschnittlich Beschäftigten." Die erste Formulierung<br />
betont den Motivationsaspekt, die zweite betont die Gleichheit über alle Beschäftigten. In strittigen<br />
Fällen ist der Gleichheitsaspekt vorzuziehen, d.h. die Formulierung in § 9. (24.9.2008)
(2) Es ist jährlich festzustellen, zu welchem Anteil die jeweiligen Entgeltgruppen <strong>im</strong> Zentrum<br />
vertreten sind. Es sind entsprechend der Qualifikationsebenen drei Sammelgruppen zu<br />
bilden:<br />
• Sammelgruppe 1: EG 1 bis 8<br />
• Sammelgruppe 2: EG 9 bis 12<br />
• Sammelgruppe 3: EG 13 bis 15 Ü<br />
Die nach Absatz 1 ermittelte Entgeltsumme der Arbeitnehmer fließt entsprechend der<br />
Entgeltgruppe in die jeweilige Sammelgruppe ein<br />
(3) Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat bis <strong>zum</strong> 30. April des Jahres über die Höhe<br />
des Soll-Gesamtvolumens in einer detaillierten Aufstellung gemäß des Musters in Anlage 1.<br />
Über- und Unterschreitungen des Gesamtvolumens sind auszuweisen. Die Anzahl der<br />
Beschäftigten und des Geldvolumens pro Sammelgruppe ist dem Betriebsrat mitzuteilen.<br />
(4) Das Budget muss vollständig für die LoB ausgeschüttet werden. Wurde <strong>im</strong> Vorjahr das<br />
Gesamtvolumen nicht vollständig ausgeschöpft, ist das Gesamtvolumen des aktuellen<br />
Jahres um die Restanteile des Vorjahres zu erhöhen. Wurde <strong>im</strong> Vorjahr das Gesamtvolumen<br />
überschritten, sind diese Überschreitungen mit dem Gesamtvolumen des aktuellen Jahres zu<br />
verrechnen und das Gesamtvolumen entsprechend zu verringern. Nachzahlungen wegen<br />
Änderungen der erzielten Punktwerte (z.B. erfolgreiche Beschwerden) werden ggf. aus dem<br />
Budget des Folgejahres entnommen.<br />
(5) Der Arbeitgeber kann <strong>im</strong> Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen,<br />
dass durch Zielvereinbarungen erwirtschaftete besondere Mehrwerte (erhebliche zusätzliche<br />
Einnahmen bzw. verminderte Ausgaben) oder eingeworbene Drittmittel zu einem best<strong>im</strong>mten<br />
Anteil zusätzlich in das Finanzvolumen nach Absatz 1 fließen. Es gibt keinen<br />
Rechtsanspruch auf solche zusätzlichen Mittel zur Aufstockung des Pflichtbudgets nach § 18<br />
Abs. 3 TVöD.<br />
§ 4 Verteilung des Leistungsbudgets<br />
(1) Die Teilnahme an dem Leistungsbeurteilungssystem ist grundsätzlich verpflichtend.<br />
Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr beendet haben, können freiwillig auf die Systeme zur<br />
Beurteilung ihrer Leistung verzichten. Dies bedarf einer schriftlichen Verzichterklärung. Eine<br />
Nichtteilnahme an LOB zieht keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Der<br />
Verzicht kann jederzeit durch den Beschäftigten für das Folgejahr widerrufen werden. Bei<br />
Verzicht erhält der/die Beschäftigte kein <strong>Leistungsentgelt</strong>.<br />
(2) Jede Leistung eines/einer anspruchsberechtigten Beschäftigten wird auf der Basis der<br />
Zielvereinbarung bzw. der systematischen Leistungsbewertung bewertet und die sich<br />
hieraus ergebende individuelle Punktzahl vom Vorgesetzten festgestellt.<br />
(3) Die nächst höheren Vorgesetzten berechnen die durchschnittlich erreichte Punktzahl der<br />
Gruppen ihrer untergeordneten Vorgesetzten. Sie können die Punktzahl anpassen, wenn sie<br />
der Ansicht sind, der/die untergeordnete Vorgesetzte hat zu gut oder zu schlecht bewertet.<br />
Sie können dabei nur die durchschnittliche Punktzahl verändern, die sich auf die Punktzahl<br />
einzelner Beschäftigter nach der Formel in Anlage 2 auswirkt. Die Anpassung von Gruppenoder<br />
Abteilungsdurchschnitten innerhalb einer Organisationseinheit ist den Beschäftigten<br />
durch die direkte Führungskraft mitzuteilen und zu erläutern (Mitteilung des<br />
Anpassungsfaktors oder der neuen individuellen Punktzahl). 2<br />
(4) Der/die Leiter(in) einer Organisationseinheit hat die insgesamt in seiner<br />
Organisationseinheit erreichte Punktzahl so zu normieren (Berechnungsvorschrift in Anlage<br />
2), dass der Durchschnitt dem Mittelwert zwischen Schwellenwert und dem Höchstwert der<br />
2 Letzter Satz wurde am 16.3.2009 ergänzt.
Punkteskala entspricht 3 . Die Normierung bleibt für die Erreichung des Schwellenwertes<br />
ohne Bedeutung. Die Personalabteilung informiert die Beschäftigten in geeigneter Form über<br />
das Ergebnis der Normierung (Mitteilung der normierten Punktzahl). 4<br />
§ 5 Best<strong>im</strong>mung des individuellen <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />
(1) Die Bemessung der Leistungsprämie erfolgt durch Zuweisung von Punkten entsprechend<br />
der Zielerreichung (§ 8) und sLB (§ 9). Die Berechnung erfolgt auf Basis der<br />
Gesamtpunktzahl in der jeweiligen Sammelgruppe in Relation <strong>zum</strong> individuellen<br />
Tabellenentgelt der Beschäftigten.<br />
Protokollerklärung zu Absatz 1:<br />
Stichtag für die Zuordnung des individuellen Tabellenentgelts bei der Berechnung der<br />
Höhe des <strong>Leistungsentgelt</strong>s ist der 30.09.<br />
(2) Die Leistungsprämie wird gestaffelt, abhängig von den verschiedenen Zielerreichungsund<br />
Leistungsbewertungsgraden, ausgezahlt. Die Ausschüttung von <strong>Leistungsentgelt</strong>en<br />
erfolgt ab einem best<strong>im</strong>mten Schwellenwert. Dieser ist bei einem Gesamtdurchschnittswert<br />
(Zielvereinbarung und sLB) von 1,0 Punkten angesetzt.<br />
(3) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> berechnet sich in Kopplung an den Schwellenwert, d.h. die<br />
Abweichung vom Schwellenwert best<strong>im</strong>mt die Höhe des <strong>Leistungsentgelt</strong>s, bzw. ob<br />
überhaupt ein <strong>Leistungsentgelt</strong> ausgeschüttet wird. Alle Punkte unter dem Schwellenwert<br />
werden nicht in die Berechnung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s einbezogen.<br />
(4) Die zu zahlenden LoB-Beträge für die einzelnen OEs berechnen sich aus der Summe der<br />
LoB-Prämien an die auf Sammelgruppen verteilten Mitarbeiter. Die Berechnung und<br />
Ausschüttung der Prämie sowie die Budgetbelastung der OEs erfolgt mit Bezug <strong>zum</strong><br />
aktuellen Jahr, d.h. das OE-Budget wird nur in dem Umfang belastet, wie die jeweilige<br />
OE LoB auszahlt. Dadurch wird gewährleistet, dass es zu keinen realen Verschiebungen<br />
der Budgets zwischen den OEs kommt.<br />
(5) Die Berechnung und die Ausschüttung der <strong>Leistungsentgelt</strong>e wird zentral auf Grundlage<br />
der durch die Organisationseinheiten eingereichten Leistungsbeurteilungen vorgenommen.<br />
(6) Das Fehlen einzelner Leistungsfeststellungen aufgrund von Beschwerden steht dem<br />
Auszahlungsverfahren für die übrigen Beschäftigten nicht entgegen.<br />
(7) Die Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s erfolgt mit der Dezember-Auszahlung des<br />
Tabellenentgelts.<br />
(8) Erhebt ein Beschäftigter fristgerecht Beschwerde gegen seine Leistungsfeststellung, so<br />
erfolgt die Auszahlung unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung über die<br />
Beschwerde.<br />
(9) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> ist zusatzversorgungspflichtig sowie steuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />
§ 6 Form des <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />
(1) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> wird als jährlich auszuzahlende Leistungsprämie in einer<br />
Einmalzahlung entsprechend § 18 Absatz 4 TVöD gewährt. Die Ausbezahlung der<br />
Leistungsprämie erfolgt mit der Dezember-Abrechnung.<br />
3 Protokollnotiz vom 18.1.2008: "Es besteht Einigkeit, dass die Normierung der in den<br />
Organisationseinheiten erreichten Punktzahlen abweichend von § 4 Abs. 4 Satz 1 von HPS<br />
durchgeführt wird."<br />
4 Letzter Satz wurde am 16.3.2009 ergänzt.
(2) Ausschüttung einer Erfolgsprämie kann erfolgen , sobald sich das Finanzvolumen aus<br />
Drittmitteln oder erwirtschafteten Mehrwerten entsprechend § 3 Abs. 5 dieser Vereinbarung<br />
erhöht.<br />
§ 7 Leistungsbewertungsverfahren<br />
(1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind mindestens jährlich durchzuführende<br />
Mitarbeitergespräche. In den Mitarbeitergesprächen werden für den zurückliegenden<br />
Bewertungszeitraum die systematische Leistungsbeurteilung bzw. die Bewertung der<br />
Zielvereinbarungen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter diskutiert und schriftlich<br />
festgehalten und für den folgenden Bewertungszeitraum die Unterkriterien für die<br />
systematische Leistungsbeurteilung bzw. die Zielvereinbarungen festgelegt. Die<br />
Mitarbeitergespräche orientieren sich an dem vorgesehenen Leitfaden (Anlage 3). Die<br />
Mitarbeitergespräche finden von Juli bis September statt.<br />
(2) Das Mitarbeitergespräch führt die sich aus dem Organigramm ergebende zuständige<br />
Führungskraft. Die Organigramme des FZK werden vom Arbeitgeber erstellt und dem<br />
Betriebsrat jährlich rechtzeitig vor Beginn der Mitarbeitergespräche zur Kontrolle überlassen.<br />
Es besteht Einvernehmen, dass eine Führungskraft nicht mehr als 10 Mitarbeiter(innen)<br />
beurteilen soll. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, beraten die<br />
Betriebsparteien über Möglichkeiten.<br />
(3) Voraussetzung der Leistungsfeststellung sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit der<br />
auf die Tätigkeit bezogenen Leistungskriterien.<br />
(4) Die Leistungsbewertung wird grundsätzlich für ein Jahr abgeschlossen.<br />
(5) Das Mitarbeitergespräch, die Zielvereinbarung und die systematische Leistungsbewertung<br />
haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.<br />
(6) In welchem Verhältnis systematische Leistungsbewertung und Zielvereinbarung in die<br />
Gesamtbewertung einfließen, legen Beschäftigte und Vorgesetzte gemeinsam fest. Für<br />
Führungskräfte mit mehr als zwei Mitarbeitern muss das Führungsverhalten der<br />
systematischen Leistungsbewertung (gemäß § 9 Abs. 3) in der Gesamtbewertung zu<br />
mindestens 30 % berücksichtigt werden.<br />
§ 8 Zielvereinbarung<br />
(1) Eine Zielvereinbarung ist eine zwischen Führungskraft und dem einzelnen Beschäftigten<br />
getroffene schriftlich fixierte freiwillige und verbindliche Regelung über Leistungsziele für<br />
einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum.<br />
(2) Der freiwillige Abschluss einer Zielvereinbarung kann sowohl vom Vorgesetzten als auch<br />
vom Beschäftigten initiiert werden.<br />
(3) Ziele setzen Schwerpunkte in der Tätigkeit der Beschäftigten. Die Ziele sollen klar<br />
(präzise), vom Beschäftigten beeinflussbar, aufgabenbezogen, bewertbar, messbar, zählbar<br />
oder anderweitig objektivierbar sein. Es können quantitative und qualitative Ziele vereinbart<br />
werden.<br />
(4) Für die in Zielvereinbarungen festgehaltenen Ziele gilt zusätzlich:<br />
• Sie müssen schriftlich fixiert und präzisiert und vom Vorgesetzten und dem/der<br />
Beschäftigten unterzeichnet werden.<br />
• Sie müssen mit einem Zeitpunkt für die Erfüllung versehen sein.<br />
(5) Die realen persönlichen Verhältnisse sowie persönliche äußere Umstände, wie<br />
Leistungsminderung, Krankheit, Best<strong>im</strong>mungen des Arbeitsschutzes, Mitgliedschaft in<br />
Gremien und teilweise Freistellung für best<strong>im</strong>mte Aufgaben sind bei der Bemessung von<br />
Zielgrößen sowie bei der Beurteilung des Zielerreichungsgrades einzubeziehen und dürfen<br />
die Betroffenen nicht benachteiligen.<br />
(6) Es sollen max<strong>im</strong>al drei Ziele pro Beschäftigtem vereinbart werden. Bezüglich der<br />
verschiedenen Einzelziele können entsprechend ihrer Bedeutung für den Arbeitsplatz
unterschiedliche Wertigkeiten vereinbart werden; die Summe der prozentualen<br />
Gewichtungen muss 100% betragen.<br />
(7) Die Zielvereinbarung wird auf Basis eines jährlichen Mitarbeitergesprächs zwischen der<br />
direkten Führungskraft und dem Beschäftigten erstellt, schriftlich formuliert und von allen<br />
Beteiligten der Zielvereinbarung unterzeichnet (Formular in Anlage 5).<br />
(8) Die Vereinbarung von Gruppenzielen ist zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass alle<br />
Beschäftigten sich mit der Gruppenzielvereinbarung einverstanden erklären. Auf dem<br />
Zielvereinbarungsbogen sind alle Beteiligten des Gruppenziels zu vermerken.<br />
(9) Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt nach folgender Skala:<br />
0 Punkte: Nicht erfüllt<br />
1 Punkt: Teilweise erfüllt<br />
2 Punkte: Größtenteils erfüllt<br />
3 Punkte: Erfüllt<br />
4 Punkte: Hervorragend erfüllt<br />
(10) Während der Laufzeit einer Zielvereinbarung sollen in der Regel kurze Gespräche <strong>zum</strong><br />
Zwischenstand der Zielerreichung zwischen Führungskraft und Beschäftigten geführt<br />
werden. Soweit während der Laufzeit einer Zielvereinbarung relevante Änderungen<br />
auftreten, die die Zielvereinbarung gefährden, ist ein Zwischengespräch zu führen und zu<br />
dokumentieren (zeitnahes Pflichtgespräch). Im Übrigen gilt § 15 dieser Vereinbarung.<br />
§ 9 Systematische Leistungsbewertung<br />
(1) Die systematische Leistungsbewertung ist die Feststellung erbrachter Leistungen in dem<br />
zurückliegenden Leistungszeitraum. Sie erfolgt auf Grundlage der hierfür zur Verfügung<br />
stehenden Bewertungsbögen (Anlagen 4, 7 und 8).<br />
(2) Die Kriterien der systematischen Leistungsbewertung lauten:<br />
• Arbeitsqualität<br />
• Arbeitseinsatz<br />
• Kooperation<br />
• Fachliche Flexibilität<br />
• Führungsverhalten (nur bei Führungskräften)<br />
Die Kriterien sind auf die auszuübende Tätigkeit der Beschäftigten zu beziehen.<br />
(3) Die Leistungskriterien der systematischen Leistungsbewertung können von Vorgesetztem<br />
und Mitarbeiter einvernehmlich unterschiedlich gewichtet werden unter der Maßgabe, dass<br />
das Kriterium Kooperation mit mindestens 10 %, das Kriterium Arbeitsqualität mit mindestens<br />
20 % und bei Führungskräften mit mehr als zwei Mitarbeitern das Kriterium<br />
Führungsverhalten mit mindestens 30 % zu gewichten ist. Das Gewicht von 30 % für das<br />
Führungsverhalten gilt für die gesamte Leistungsbewertung, d.h. inklusive Zielvereinbarung.<br />
(4) Die Leistungskriterien werden durch jeweils 4 Unterkriterien weiter konkretisiert. Diese<br />
können aus einer Liste ausgewählt (Anlage 6) oder in Einvernehmen zwischen<br />
Beschäftigtem und Vorgesetztem selbst entwickelt werden. Kommt keine Einigung zustande,<br />
ist das Standardformular in Anlage 7 heranzuziehen.<br />
(5) Die Bewertung eines Leistungskriteriums ergibt sich aus dem Durchschnitt seiner<br />
Unterkriterien, die nach dem in Absatz 6 aufgeführten Punktesystem zu bewerten sind.<br />
(6) Die systematische Leistungsbewertung erfolgt nach folgender Skala:<br />
0 Punkte: Entspricht nicht den Anforderungen<br />
1 Punkt: Entspricht größtenteils den Anforderungen<br />
2 Punkte: Entspricht den Anforderungen.<br />
3 Punkte: Übertrifft die Anforderungen<br />
4 Punkte: Übertrifft deutlich die Anforderungen<br />
2 Punkte entsprechen der Normalleistung eines durchschnittlich Beschäftigten.
§ 10 Unterjährige Veränderungen 5 , besondere Situationen 6<br />
(1) Eine Leistungsfeststellung findet nicht statt, wenn die/der Beschäftigte während des<br />
Leistungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate <strong>im</strong> FZK tätig war.<br />
(2) Für Beschäftigte, die unterjährig eintreten und weniger als sechs Monate in diesem<br />
Leistungszeitraum dem FZK angehören, findet keine Leistungsfeststellung statt. Für<br />
Beschäftigte, die unterjährig eintreten und länger als sechs Monate in diesem<br />
Leistungszeitraum dem FZK angehören, findet eine Leistungsfeststellung statt.<br />
(3) Beschäftigte, für die gemäß Absatz 1 und 2 keine Leistungsfeststellung erfolgt, erhalten<br />
ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong>, das sich aus dem Durchschnittswert der Punktwerte aller<br />
Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe ergibt. 7<br />
(4) Das <strong>Leistungsentgelt</strong> der Beschäftigten wird für jeden Kalendermonat, in dem kein<br />
Entgeltanspruch bestand, um ein Zwölftel gekürzt.<br />
(5) Bei Beschäftigten, die unterjährig austreten, wird die Leistungsbewertung vorgezogen.<br />
Das <strong>Leistungsentgelt</strong> ist <strong>im</strong> Dezember an den ehemaligen Beschäftigten zu überweisen. Der<br />
Arbeitgeber weist den Beschäftigten be<strong>im</strong> Austritt schriftlich darauf hin, dass er dafür Sorge<br />
zu tragen hat, dass dem ehemaligen Arbeitgeber die korrekte Bankverbindung bekannt ist.<br />
(6) Verstirbt der Beschäftigte vor einer Leistungsfeststellung erhöht sich die Zahlung nach<br />
§ 23 Abs. 3 TVöD um ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> in Höhe des in § 18 Abs. 3 Satz 1<br />
TVöD best<strong>im</strong>mten Prozentsatzes des jeweiligen Jahrestabellenentgelts.<br />
(7) Wechselt der Beschäftigte innerhalb des Leistungszeitraums den Arbeitsplatz oder<br />
wechselt die Führungskraft, so ist für die Bewertung die Führungskraft der OE zuständig, in<br />
5 Protokollnotiz vom 18.1.2008: "Es besteht Einigkeit, dass für den Anspruch auf <strong>Leistungsentgelt</strong> bei<br />
unterjähriger Veränderung der Arbeitszeit eine durchschnittliche Arbeitszeit für den Leistungszeitraum<br />
von Oktober des Vorjahres bis September errechnet und zugrunde gelegt wird."<br />
6 Protokollnotiz vom 17.11.2009 zu § 10. (1) In der Sitzung vom 23.10.2009 hat die Betriebliche<br />
Kommission nach Maßgabe der Geschäftsordnung vom 27.10.2008 gem. § 7 beschlossen, eine<br />
Protokollnotiz zu der o.g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong> dahingehend abzufassen, dass abweichend von § 10<br />
Abs. 1 der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung) zukünftig einen<br />
Zeitraum von 6 Monaten anstatt 2 Monaten als Mindestvoraussetzung für die Leistungsbeurteilung<br />
festgelegt wird.<br />
(2) Im Rahmen der Abwicklung der Leistungsorientierten Bezahlung (LoB) für das laufende Jahr 2009<br />
hat die Betrieblich Kommission in der Sitzung am 23.10.2009 ein-vernehmlich festgestellt, dass in der<br />
am 27.09.2007 abgeschlossen <strong>Betriebsvereinbarung</strong> in § 10 best<strong>im</strong>mte „besondere Situationen" nicht<br />
berücksichtigt worden sind.<br />
Daher kommen der Übergangspersonalrat und der Arbeitgeber überein, ab der LoBRunde 2009 die<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong> (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung) um folgende Regelungen zu<br />
ergänzen:<br />
- Beschäftigte, welche in begründeten Ausnahmefällen (z.B. insbesondere aufgrund einer Erkrankung<br />
oder einer Wiedereingliederungsphase) <strong>im</strong> Beurteilungszeitraum nur unzureichend durch ihre<br />
Führungskraft beurteilt werden können, erhalten für diesen Beurteilungszeitraum ein pauschales<br />
<strong>Leistungsentgelt</strong> gem. § 10 Abs. 3 der BV LoB (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung -<br />
Durchschnittswert der Punktwerte aller Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe).<br />
- Gleiches gilt für Beschäftigte, die unterjährig austreten, in die Altersteilzeitphase eintreten oder deren<br />
Mutterschutz/ Elternzeit etc. beginnt für den Fall, dass aufgrund des unterjährigen Ausscheidens/<br />
Ruhens des Arbeitsverhältnisses keine Leistungsbewertung von der Führungskraft vorgenommen<br />
wurde.<br />
7 Neue Regelung zu fehlenden Bewertungen ab der LoB-Runde 2009 vom 11.11.2009: Im Rahmen<br />
der Abwicklung der Leistungsorientierten Bezahlung (LoB) für das laufende Jahr 2009 und folgende<br />
hat die Betriebliche Kommission in der Sitzung am 23.10.2009 nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung<br />
vom 19.6.2008 gem. § 7 beschlossen, dass Beschäftigte, für die keine Bewertungspunkte zur<br />
Berechnung der LoB-Prämie vorgelegt werden, für den jeweiligen Bewertungszeitraum ein pauschales<br />
<strong>Leistungsentgelt</strong> gem. § 10 Abs. 3 der BV LoB (auf das <strong>KIT</strong> übergeleitete Dienstvereinbarung -<br />
Durchschnittswert der Punktwerte aller Beschäftigten der jeweiligen Sammelgruppe) erhalten.
der der Beschäftigte <strong>im</strong> Leistungszeitraum am längsten eingesetzt wurde. Der Wechsel ist<br />
bei der Zielvereinbarung/Zielerreichung entsprechend zu berücksichtigen. Bei Wechsel der<br />
Führungskraft kann die ursprüngliche Zielvereinbarung unter beiderseitigem Einverständnis<br />
beibehalten werden, es können aber auch neue Ziele vereinbart werden. Ist die zuständige<br />
Führungskraft <strong>zum</strong> vorgesehenen Zeitpunkt der Leistungsbewertung nicht mehr<br />
betriebsangehörig, so übern<strong>im</strong>mt die nächst höhere Führungskraft die Bewertung.<br />
(8) Beschäftigte, die nach Bundesgleichstellungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz,<br />
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch oder ähnlichen Gründen (z.B. Datenschutzbeauftragter) von<br />
der Erbringung ihrer Arbeitsleistung mindestens 50 v.H. ihrer individuellen durchschnittlichen<br />
Arbeitszeit freigestellt worden sind, erhalten ohne Leistungsfeststellung ein pauschales<br />
<strong>Leistungsentgelt</strong> gemäß Absatz 3. Für Beschäftigte, die nach Satz 1 weniger als 50 v.H.<br />
freigestellt sind, erfolgt eine Leistungsfeststellung auf Grundlage der erbrachten<br />
Arbeitsleistung.<br />
(9) Die Kürzung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s aufgrund von Dienstreisen, Fortbildung, Krankheit<br />
oder Urlaub ist unzulässig. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt grundsätzlich die Auszahlung der<br />
LOB anteilig entsprechend dem Verhältnis Teilzeitstunden/Vollzeitstunden.<br />
(10) Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, nehmen in der aktiven Phase an der<br />
Leistungsfeststellung teil. In der passiven Phase werden die in der aktiven Phase ermittelten<br />
Leistungsdaten gespiegelt verwendet. Über die gesamte Altersteilzeit hinweg beträgt der<br />
Anteil von LoB 83 % des <strong>Leistungsentgelt</strong>s, welches der/die Beschäftigte ohne Altersteilzeit<br />
bekommen würde. Für Beschäftigte, die sich bei Abschluss dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />
bereits in Altersteilzeit befinden und die Spiegelung für die passive Phase nicht mehr<br />
anwendbar ist, wird ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> nach Absatz 3 ausbezahlt.<br />
(11) Für Beschäftigte, die sich in Mutterschutz befinden sowie für Zeiten der Lohnfortzahlung<br />
<strong>im</strong> Krankheitsfall gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD, erfolgt eine Leistungsfeststellung auf<br />
Grundlage der erbrachten Arbeitsleistungen in den nicht freigestellten Zeiten.<br />
(12) Für Teilzeitbeschäftigte beziehen sich die Leistungsanforderungen auf die individuell<br />
vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit.<br />
(13) Geringfügig Beschäftigte erhalten jährlich ein pauschales <strong>Leistungsentgelt</strong> nach Absatz<br />
3 als <strong>Leistungsentgelt</strong> ausbezahlt. Eine ZV/sLB findet nicht statt.<br />
§ 11 Leistungsbewertung von unten<br />
(1) Zeitgleich mit den Leistungsbewertungen durch die Vorgesetzten findet die<br />
Leistungsbewertung von Vorgesetzten mit mehr als zwei Mitarbeitern durch ihre Mitarbeiter<br />
statt. Die Mitarbeiter füllen in anonymisierter Form ein Beurteilungsformular (Anlage 9) über<br />
die Führungsqualitäten und über ihr Vertrauen in eine gerechte und faire Beurteilung durch<br />
den Vorgesetzten aus und leiten dieses an den übergeordneten Vorgesetzten weiter. Er<br />
wertet die Fragebögen für jede(n) seiner untergeordneten Vorgesetzten aus und übermittelt<br />
das Ergebnis an die Betriebliche Kommission zur Kontrolle.<br />
Der nächst höhere Vorgesetzte ist verpflichtet, <strong>im</strong> Fall der Schlechtbewertung Maßnahmen<br />
zur Unterstützung der Führungskraft einzuleiten (z. B. Schulungsmaßnahmen).<br />
(2) Die Bewertung der Führungsqualitäten des Vorgesetzten gemäß § 11 Absatz 1 ist (nur<br />
wenn Beschäftigter nach TVöD) ist in dem Merkmal „Führungsverhalten“ der<br />
Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.<br />
(3) Die übergeordnete Führungskraft gibt der beurteilten Führungskraft eine qualifizierte<br />
Rückmeldung bezogen auf die einzelnen abgefragten Kriterien. Die anonym ausgefüllten<br />
Fragebögen werden der beurteilten Führungskraft nicht vorgelegt oder ausgehändigt. 8<br />
8 Ergänzung von Abs. 3 am 17.12.2008
(4) Die an die Betriebliche Kommission weitergeleiteten Ergebnisse der Beurteilung von<br />
unten werden von der Personalentwicklung ausgewertet. Bei Unterschreiten einer<br />
Gesamtpunktzahl von zwei Punkten (Gesamtdurchschnitt gebildet aus der Beurteilung der<br />
einzelnen Kriterien aller unterstellten Beschäftigten) führt die Personalentwicklung in<br />
Abst<strong>im</strong>mung mit dem Betriebsrat - vertreten in der Betrieblichen Kommission - Gespräche<br />
mit der übergeordneten und der beurteilten Führungskraft und bietet<br />
Unterstützungsmaßnahmen an. Die Betriebliche Kommission wird über den Inhalt der<br />
durchgeführten Maßnahmen informiert bzw. aus welchem Grund keine Maßnahmen<br />
eingeleitet wurden. 9<br />
§ 12 Leistungsbewertung von Gruppen<br />
(1) Beschäftigte werden entweder einzeln oder als Gruppe nach ihrer Leistung bewertet .<br />
(2) Beschäftigte, die nach ihrer Arbeitsaufgabe als Gruppe anzusehen sind, können <strong>im</strong><br />
Einvernehmen mit dem Vorgesetzten eine Gruppe für die LoB bilden und eine<br />
Gruppenbewertung vereinbaren. Dies gilt nur, wenn sämtliche Mitglieder dieser Gruppe<br />
einverstanden sind.<br />
(3) Die Leistungsbewertung für Gruppen wird analog zur Leistungsbewertung für<br />
Einzelpersonen durchgeführt. Ziele werden von Gruppenmitgliedern mit dem Gruppenleiter<br />
oder von Gruppenmitgliedern inklusive Gruppenleiter mit dem nächst höheren Vorgesetzten<br />
verhandelt.<br />
(4) Die Berechnung der <strong>Leistungsentgelt</strong>e an die Gruppenmitglieder erfolgt nach gleicher<br />
Bewertung Aller mit der Note für die Gruppe und Berechnung des Entgeltes nach § 5.<br />
§ 13 Betriebliche Kommission<br />
(1) Die Betriebliche Kommission hat nach dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> folgende Aufgaben:<br />
- Entwicklung, Korrektur und ständiges Controlling des betrieblichen Systems sowie die<br />
Kontrolle des Projektplans zur Einführung.<br />
- Beratung von schriftlich eingereichten Beschwerden, die sich auf Mängel des Systems<br />
bzw. seine Anwendung beziehen.<br />
- Feststellung und Beseitigung der Ursachen mittelbar diskr<strong>im</strong>inierender Wirkungen.<br />
- Kontrolle der Ergebnisse der von den Vorgesetzten ausgewerteten Fragebögen über die<br />
Leistungsbewertung von unten. 10<br />
(2) Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei der Betrieblichen Kommission schriftlich<br />
über Mängel des Systems bzw. seiner betrieblichen Anwendung zu beschweren. Ihnen<br />
entsteht dadurch keine Benachteiligung.<br />
(3) Mängel des Systems bzw. der betrieblichen Anwendung können z.B. sein:<br />
• Uneinheitliche Leistungsmaßstäbe bei gleichen und gleichwertigen Tätigkeiten,<br />
• intransparente Bewertungsentscheidungen,<br />
• fehlerhafte Instrumente zur Leistungsfeststellung (z.B. Kundenbefragungen,<br />
Beschwerdesysteme),<br />
• fehlerhafte Anwendung der Instrumentarien zur Leistungsbeurteilung<br />
(4) Die Betriebliche Kommission wird durch Arbeitgeber und Betriebsrat mit 3 Personen der<br />
jeweiligen Seite paritätisch besetzt. Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. die<br />
Schwerbehindertenvertretung ist bei Behandlung der betroffenen Personenkreise als Gast<br />
einzuladen. Die Mitglieder der Kommission müssen in einem aktiven Arbeitsverhältnis <strong>zum</strong><br />
Arbeitgeber stehen.<br />
(5) Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren einvernehmlich eine Geschäftsordnung für die<br />
Betriebliche Kommission.<br />
9 Ergänzung von Abs. 4 am 16.3.2009<br />
10 Ergänzung dieses Spiegelstrichs am 24.9.2008
(6) Bei schriftlich eingereichten Beschwerden hat die Kommission einen Vorschlag an den<br />
Arbeitgeber zu erarbeiten, ob und in welchem Umfang der Beschwerde <strong>im</strong> Einzelfall<br />
abgeholfen werden kann.<br />
(7) Unterbreitet die Kommission dem Arbeitgeber für die <strong>im</strong> Tarifvertrag angegebenen Fälle<br />
einen Vorschlag, entscheidet der Arbeitgeber innerhalb eines Monats. Folgt der Arbeitgeber<br />
dem Vorschlag der Kommission nicht, hat er seine Gründe gegenüber dem/den<br />
beschwerdeführenden Beschäftigten innerhalb eines Monats schriftlich darzulegen. Die<br />
Entscheidung ist der Betrieblichen Kommission zur Kenntnis zu geben.<br />
(8) Zur Entscheidungsfindung der Kommission übergibt der Arbeitgeber den Mitgliedern<br />
rechtzeitig alle hierzu erforderlichen Unterlagen.<br />
(9) Die Mitglieder des Betriebsrates, die in die Betriebliche Kommission delegiert werden,<br />
werden auf Kosten des Arbeitgebers umfassend und fortlaufend über die Einführung und<br />
Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung <strong>im</strong> Forschungszentrum geschult.<br />
(10) Die Rechte der Beschäftigten und des Betriebsrates nach den jeweiligen gesetzlichen<br />
Best<strong>im</strong>mungen, insbesondere nach § 85 BetrVG, bleiben von dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />
unberührt.<br />
§ 14 Konfliktregelung<br />
(1) Im Konfliktfalle können die Beschäftigten wahlweise schriftlich Beschwerde unmittelbar<br />
bei der betrieblichen Kommission einlegen oder zunächst den nächst höheren Vorgesetzten<br />
einschalten. Die Beschwerde bei der Betrieblichen Kommission ist bis spätestens 30.06. des<br />
Folgejahres schriftlich einzureichen. 11<br />
(2) Wird die Beschwerde unmittelbar bei der betrieblichen Kommission eingelegt, vollzieht<br />
sich das Verfahren nach § 13 dieser Vereinbarung.<br />
(3) Wird zur Konfliktregelung zunächst der nächsthöhere Vorgesetzte eingeschaltet, kann<br />
der Beschäftigte zu den Gesprächen ein Mitglied des Betriebsrats zuziehen. Diese<br />
Einigungsversuche müssen schriftlich dokumentiert werden. Ist eine Abhilfe der<br />
Beanstandung auch unter Einschaltung der Personalabteilung nicht möglich, ist der Vorgang<br />
der Betrieblichen Kommission zur Bearbeitung nach § 13 vorzulegen.<br />
§ 15 Dokumentation von Leistungsdaten<br />
(1) Gesetzliche Best<strong>im</strong>mungen <strong>zum</strong> Datenschutz werden eingehalten. Der Datenschutzbeauftragte<br />
ist mit einzubeziehen.<br />
(2) Die Formulare zur Leistungsbewertung (Anlagen 4 bis 8) und weitere Absprachen (u.a.<br />
bei Zwischengesprächen) werden vom Vorgesetzten geschrieben und vertraulich behandelt.<br />
Sie werden vom/von der Vorgesetzten und dem/der Beschäftigten unterschrieben. Eine<br />
Kopie erhält der/die Beschäftigte. Lehnt ein/e Mitarbeiter/in die Unterschrift ab, so<br />
dokumentiert der/die Mitarbeiter/in dies auf dem Dokumentationsbogen mit "Unterschrift<br />
abgelehnt". 12 Der Dokumentationsbogen (Anlage 4) ist <strong>im</strong> Original an die Personalabteilung<br />
zur Berechnung der LoB-Prämie zu senden. 13 Das Original wird 14 in der Personalabteilung in<br />
eine Akte „Leistungsbeurteilung“ aufgenommen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass<br />
diese Dokumente vertraulich behandelt werden. Zugang haben die/der Leiter/in der<br />
Hauptabteilung Personal und Soziales sowie deren/ dessen Stellvertreter/in, der/ die<br />
Mitarbeiter/in selbst, sowie gegebenenfalls die Betriebliche Kommission gemäß § 13.<br />
(3) Die Ergebnisse der Bewertung von Zielvereinbarungen und der systematischen<br />
Leistungsbewertungen (Anlage 4) sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Sie<br />
sind an HPS zur weiteren Berechnung der LoB zu senden. Bei den Vorgesetzten können sie<br />
11 Ergänzung dieses Satzes am 30.4.2009<br />
12 Ergänzung dieses Satzes am 30.4.2009<br />
13 Ergänzung dieses Satzes am 17.12.2008<br />
14 Ursprünglich: "Die Originale werden", geändert am 17.12.2008
wie auch die Anlagen 4 bis 8 in Kopie sowie Anlage 9 15 max<strong>im</strong>al 2 Jahre aufbewahrt werden.<br />
Spätestens nach Ablauf dieser Frist sind die Unterlagen zu vernichten. Eine weitere<br />
Verwendung der Ergebnisse ist ausschließlich der Betrieblichen Kommission für die<br />
Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 13 gestattet.<br />
(4) Spätestens drei Monate nach dem Ende eines Leistungszeitraums wird der Betriebsrat<br />
detailliert und anhand von schriftlichen Unterlagen über die Verteilung des<br />
<strong>Leistungsentgelt</strong>es <strong>im</strong> vorangegangenen Jahr unterrichtet. Dazu gehören neben Angaben<br />
von Punkten und gezahlten Leistungsprämien pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter auch Daten<br />
über gezahlte <strong>Leistungsentgelt</strong>e aufgeschlüsselt nach:<br />
- Geschlecht<br />
- Entgeltgruppe<br />
- Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigte<br />
- Organisations-/Abteilungs-/Funktionsbereichen<br />
- Entgeltgruppen in Organisationseinheiten<br />
- durchschnittlich erreichten Punktwerten der Beschäftigten in jeder Gruppe einer<br />
Organisationseinheit<br />
- Euro-Betrag pro Punkt in jeder Sammelgruppe der Organisationseineinheiten<br />
- Schwer-/Minderbehinderte<br />
- Altersgruppen<br />
- Zeit-/Dauervertrag-Beschäftigte<br />
- Beschäftigte mit/ohne Führungsfunktion<br />
- Gruppen-/Einzelbewertungen 16<br />
§ 16 Schulungen<br />
(1) Für die Beschäftigten werden Schulungen und Informationsveranstaltungen mit dem<br />
Inhalt des Leistungstarifvertrags VKA, dieser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> und dem betrieblichen<br />
System ab dem 1.10.2007 während der Arbeitszeit angeboten. Die Beschäftigten werden<br />
ermuntert, daran teilzunehmen. Anzahl, Inhalte und Referenten der Schulungen werden von<br />
Betriebsrat und Arbeitgeber einvernehmlich festgelegt.<br />
(2) Für die definierten Führungskräfte gemäß den jährlich zu aktualisierenden<br />
Organigrammen ist die Qualifizierung verpflichtend. Alle Führungskräfte sind mindestens<br />
einmalig in angemessenem Umfang zu qualifizieren. Kann eine beurteilende Führungskraft<br />
die Schulung nicht nachweisen, ist das leistungsorientierte Entgelt an die Mitarbeiter der<br />
Führungskraft gemäß § 10 Absatz 3 zu verteilen. Weiterhin werden den Führungskräften<br />
Vertiefungskurse (z.B. Gesprächtrainings) angeboten, um die gemäß dieser<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong> vorgesehenen Zielvereinbarungsgespräche und<br />
Leistungsfeststellungsgespräche motivierend, verantwortungsvoll und partnerschaftlich<br />
durchführen zu können.<br />
(3) Die Kosten für Qualifikation <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Einführung und Gestaltung des<br />
Instruments <strong>Leistungsentgelt</strong> sind nicht aus dem „Budget“ <strong>Leistungsentgelt</strong> zu bezahlen.<br />
(4) Für die Beschäftigten ist ein Leitfaden zu erstellen, dem alle Informationen zur<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong> und der darin dargestellten Methoden und Instrumente zu entnehmen<br />
sind (siehe vorläufiger Leitfaden in Anlage 3).<br />
15 Ergänzung von "sowie Anlage 9" am 24.9.2008<br />
16 Der ursprüngliche Abs. 5 mit folgendem Wortlaut "Zur Ermittlung der in Abs. 4 aufgeführten Daten<br />
erhält HPS/Personalentwicklung von den Führungskräften anonymisierte Daten aller bewerteten<br />
Beschäftigten." wurde am 30.4.2009 gestrichen.
§ 17 Übergangsregelung<br />
(1) Im Jahr 2007 erfolgt an alle Beschäftigte gem. § 2 dieser Vereinbarung eine pauschale<br />
Auszahlung entsprechend Satz 6 der Protokollerklärung Nr.1 zu § 18 Abs. 4 TVöD,<br />
mindestens jedoch 250 Euro. Untervollschichtig Beschäftigte haben anteiligen Anspruch.<br />
(2) Ende 2007/Anfang 2008 werden Mitarbeitergespräche durchgeführt, in denen ggf. Ziele<br />
und Unterkriterien der sLB für das Jahr 2008 vereinbart werden. Diese Gespräche werden<br />
verbindlich in jeder OE durchgeführt.<br />
(3) Im Jahr 2008 erfolgt nochmals eine pauschale Auszahlung gemäß Protokollerklärung des<br />
Tarifvertrages als Proberunde. Mitarbeitergespräche sowie eine Leistungsbeurteilung<br />
anhand der Zielerreichung und systematischen Leistungsbewertung finden trotzdem statt.<br />
Die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung werden an HPS/Personalentwicklung und die<br />
Betriebliche Kommission weitergeleitet, die das System <strong>im</strong> letzten Quartal 2008 auf seine<br />
Funktionalität und Qualität hin überprüft. Dafür werden die benötigten statistischen<br />
Auswertungen von HPS/Personalentwicklung in anonymisierter Form vorbereitet und zur<br />
Verfügung gestellt. Sie werden nicht für die Berechnung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s verwendet<br />
und nach der Kontrollrechnung vernichtet.<br />
(4) Ab dem Jahr 2009 findet eine Leistungsbeurteilung für den Leistungszeitraum von<br />
01.10.2008 bis 30.09.2009 statt, welche Grundlage für die Ermittlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s<br />
ist. 17<br />
§ 18 Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />
(1) Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ergänzend hierzu wird<br />
vereinbart, dass die Einigungsstelle <strong>im</strong> Januar 2008 zu einer weiteren Sitzung zusammen<br />
tritt. In dieser Sitzung wird anhand der bis dahin eingeleiteten Maßnahmen die Umsetzung<br />
17 Ergänzung vom 12.2.2009: Da weder Vorgesetzte noch Mitarbeiter des Steinbuch Computing<br />
Center (SCC) <strong>im</strong> Jahr 2008 eine Proberunde für LOB durchgeführt haben und das SCC ein <strong>im</strong><br />
Vorfeld von <strong>KIT</strong> neu gegründetes Institut ist, in dem ein Vorgesetztenwechsel dahingehend stattfand,<br />
dass Mitarbeiter des Forschungszentrums auch Vorgesetzte von der Universität erhalten haben, wird<br />
nachfolgend vereinbart, dass für das SCC für das Jahr 2009 eine Proberunde mit einer pauschalen<br />
Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s durchgeführt wird.<br />
Abweichend von § 17 “Übergangsregelung“ der o. g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong> vereinbaren der<br />
Betriebsrat des Forschungszentrums Karlsruhe GmbH und das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH<br />
für die Beschäftigten des Forschungszentrums <strong>im</strong> SCC für das Jahr 2009 Folgendes:<br />
1. Bis <strong>zum</strong> 31.03.2009 werden <strong>im</strong> SCC verbindlich Mitarbeitergespräche durchgeführt, in denen ggf.<br />
Ziele und die Unterkriterien der sLB sowie deren Gewichtung für das Jahr 2009 vereinbart werden.<br />
2. Im Jahr 2009 erfolgt für alle Beschäftigten des Forschungszentrums <strong>im</strong> SCC eine pauschale<br />
Auszahlung des <strong>Leistungsentgelt</strong>s entsprechend dem Durchschnitt der jeweiligen Sammelgruppe<br />
als Proberunde.<br />
3. Im Zeitraum vom 01.07.2009 bis <strong>zum</strong> 30.09.2009 finden <strong>im</strong> SCC erneut Mitarbeitergespräche<br />
entsprechend der für das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH geltenden Regelung statt, um eine<br />
Leistungsbeurteilung anhand der Zielerreichung und systematischen Leistungsbeurteilung für den<br />
verkürzten Leistungszeitraum bis <strong>zum</strong> 30.06.2009 vornehmen zu können.<br />
Gleichzeitig werden in diesem zweiten Mitarbeitergespräch <strong>im</strong> SCC <strong>im</strong> Jahr 2009 ggf. neue Ziele<br />
für eine Zielvereinbarung bzw. die Kriterien für die systematische Leistungsbeurteilung und deren<br />
Gewichtung für den nächsten Leistungszeitraum 2010 vereinbart. Die Ergebnisse der<br />
Leistungsbeurteilung aus 2009 werden <strong>zum</strong> 01.10.2009 an HPS/ Personalentwicklung<br />
weitergeleitet, um die Anwendung des Systems <strong>im</strong> SCC auf seine Qualität zu überprüfen.<br />
4. Ab dem Jahr 2010 finden <strong>im</strong> SCC Leistungsbeurteilungen gemäß der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Leistungsentgelt</strong> statt.<br />
5. Die Leistungsbewertung der Führungskräfte des SCC durch die Beschäftigten richtet sich nach §<br />
11 „Leistungsbewertung von unten“ (der o.g. <strong>Betriebsvereinbarung</strong>) und wird <strong>im</strong> SCC erstmals <strong>im</strong><br />
Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.09.2009 für den zurückliegenden, verkürzten Leistungszeitraum<br />
durchgeführt.
der vorstehenden Regelungen erörtert. Dieser Termin wird durch den Vorsitzenden der<br />
Einigungsstelle nach Abst<strong>im</strong>mung mit den Betriebsparteien festgelegt. Es besteht Einigkeit<br />
darin, dass erst nach Durchführung dieses Termins das Einigungsstellenverfahren förmlich<br />
abgeschlossen ist.<br />
(2) Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> kann frühestens <strong>zum</strong> 31.12.2008 gekündigt werden. Die<br />
Kündigungsfrist beträgt drei Monate <strong>zum</strong> Quartal. Bei einer Kündigung wirkt sie bis <strong>zum</strong><br />
Neuabschluss einer sie ersetzenden <strong>Betriebsvereinbarung</strong> nach.<br />
(3) Die Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />
(4) Sind oder werden einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam, behalten die<br />
restlichen Bestandteile ihre Gültigkeit.<br />
Einigungsstelle <strong>im</strong> Forschungszentrum Karlsruhe, 27.09.2007<br />
Der Vorsitzende<br />
gez. Zeiser
Anlage 3<br />
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
LoB – Leistungsorientierte Bezahlung<br />
Leitfaden<br />
für die Durchführung von<br />
Mitarbeitergesprächen am Forschungszentrum<br />
Karlsruhe<br />
Hauptabteilung Personal und Soziales<br />
Personalentwicklung
Allgemeines<br />
Der Leitfaden zur Durchführung des Mitarbeitergesprächs ist eine<br />
für alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des FZK verbindliche<br />
Broschüre, die alle für das regelmäßige Mitarbeitergespräch wichtigen<br />
Informationen und Anleitungen sowie seine Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />
enthält. Der Leitfaden soll die Entwicklung einer firmenspezifischen<br />
Gesprächskultur unterstützen und einer professionellen Gesprächsführung<br />
dienen.<br />
Der Gesprächsleitfaden kann und will entsprechende Schulungen<br />
für Vorgesetzte und Mitarbeiter/innen nicht ersetzen. Eine entsprechende<br />
persönliche Qualifikationsmaßnahme ist unabdingbare Voraussetzung,<br />
um als Führungskraft regelmäßig Mitarbeitergespräche<br />
zu führen.<br />
<strong>Leistungsentgelt</strong> nach<br />
§ 18 TVöD<br />
Die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) nach § 18<br />
TVöD zieht eine Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter/innen nach<br />
sich. Diese Leistungsbeurteilung basiert auf Zielvereinbarungen und<br />
einer systematischen Leistungsbewertung. Diese beiden Instrumente<br />
erfordern die Einführung von strukturierten Mitarbeitergesprächen.<br />
Die Mitarbeitergespräche bilden den Rahmen, in dem<br />
eine Beurteilung der vorangegangenen Periode besprochen wird<br />
und Ziele vereinbart werden. Somit bieten Mitarbeitergespräche die<br />
Chance, über das Tagesgeschäft hinaus die vergangene und zukünftige<br />
Arbeitssituation zu betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten<br />
auszuloten.<br />
Gespräche über die Qualität der Zusammenarbeit oder die gegenseitigen<br />
Erwartungen gehen oftmals in Besprechungen über das<br />
Tagesgeschäft unter. Im Gegensatz hierzu wird in Mitarbeitergesprächen<br />
formalisiert und strukturiert über Ziele und Leistung gesprochen.<br />
So fördern Mitarbeitergespräche die Zusammenarbeit<br />
zwischen Mitarbeiter/innen und Führungskräften sowie die persönliche<br />
Entwicklung der Mitarbeiter/innen. Damit kommt dem regelmäßigen<br />
Mitarbeitergespräch eine ganz zentrale Bedeutung als mitarbeiterorientiertes<br />
Führungsinstrument zu.<br />
Der vorliegende Leitfaden soll Führungskräfte und Mitarbeiter/innen<br />
bei der Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche <strong>im</strong><br />
Rahmen der LoB unterstützen. Neben der inhaltlichen und organisatorischen<br />
Einordnung finden Sie hier konkrete Tipps und Beispiele.<br />
Zielsetzung des Mitarbeitergesprächs<br />
• Einvernehmliche Festlegung von Zielen für den kommenden<br />
Bewertungszeitraum<br />
• Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter/innen für den zurückliegenden<br />
Bewertungszeitraum<br />
• Förderung eines offenen, auf gegenseitigem Respekt basierenden<br />
Dialogs zwischen Führungskraft und Mitarbeiter/in<br />
• Sicherung und Weiterentwicklung der Arbeitszufriedenheit<br />
• Aktivierung persönlicher Ressourcen sowie Steigerung von Motivation<br />
und Eigenverantwortung<br />
• Besprechung von Entwicklungsmöglichkeiten und konkrete Vorschläge<br />
für Fördermaßnahmen<br />
HPS-PE 2
Chancen für Mitarbeiter • Klare Zielsetzung für die Zukunft<br />
• Klares Feedback zu der persönlichen Leistung<br />
• Austausch zu persönlichen Stärken und Entwicklungspotential<br />
des/der Mitarbeiters/in<br />
• Eröffnung von Entwicklungschancen<br />
• Stärkung der beruflichen Förderung und systematischen Weiterbildung<br />
Chancen für Vorgesetzte • Erweiterung der Führungsverantwortung<br />
• Förderung der Kooperation <strong>im</strong> Führungsverhältnis<br />
Vorbereitung des Mitarbeitergesprächs<br />
Ein erfolgreiches Mitarbeitergespräch erfordert eine gründliche Vorbereitung<br />
beider Gesprächspartner. Dabei liegt die Verantwortung<br />
für die inhaltliche Vorbereitung bei beiden Gesprächspartnern. Diese<br />
bereiten sich unabhängig voneinander auf das Gespräch vor.<br />
Zur inhaltlichen Vorbereitung soll der Vorbereitungsbogen in der<br />
Anlage 1 Mitarbeiter/innen (1a) und Führungskräften (1b) Hilfestellung<br />
geben. Zudem sollen die Ergebnisse des letzten Gesprächs<br />
unterstützend herangezogen werden.<br />
Im Rahmen von LoB müssen die Vorgesetzten vor dem Mitarbeitergespräch<br />
eine Beurteilung der Leistung ihrer Mitarbeiter/innen nach<br />
der Zielerreichung und der systematischen Leistungsbewertung<br />
durchführen. Diese Beurteilung basiert auf den vorab vereinbarten<br />
Vorgaben. Das Ergebnis der Beurteilung wird <strong>im</strong> Mitarbeitergespräch<br />
besprochen.<br />
Gesprächsgrundsätze<br />
Um das Mitarbeitergespräch für alle Mitarbeiter/innen gleichartig<br />
und korrekt durchzuführen, soll es best<strong>im</strong>mten Grundsätzen unterliegen:<br />
• Mindestens 2 Wochen vorher erfolgt die Einladung <strong>zum</strong> Gespräch,<br />
damit sowohl Mitarbeiter/in als auch Führungskraft ausreichend<br />
Zeit zur Vorbereitung haben.<br />
• Die Einladung <strong>zum</strong> Gespräch sollte durch die Führungskraft persönlich<br />
und mit Übergabe des Gesprächsleitfadens zur Vorbereitung<br />
zu erfolgen.<br />
• Mitarbeitergespräche sind Vier-Augen-Gespräche zwischen Mitarbeiter/in<br />
und direktem/r Vorgesetzten.<br />
• Die Verantwortung für die Gesprächsführung liegt bei der Führungskraft;<br />
die Gesprächsergebnisse werden gemeinsam erarbeitet.<br />
• Das Gespräch ist kooperativ, offen und sachbezogen zu gestalten.<br />
• Das Gespräch ist mit der Erläuterung des Gesprächsablaufs<br />
einzuleiten. Als Hilfestellung dazu dient der Gesprächsleitfaden<br />
in der Anlage 2, welcher während des gesamten Mitarbeiter-<br />
HPS-PE 3
gesprächs als Grundlage herangezogen werden sollte.<br />
• Bei Bedarf kann sowohl Mitarbeiter/in als auch Führungskraft<br />
eine weitere Person hinzuziehen (z. B. nächsthöhere/r Vorgesetzte/r,<br />
Betriebsratsmitglied, Gleichstellungsbeauftragte, Personalreferent).<br />
Dies muss rechtzeitig angekündigt werden.<br />
Gesprächsinhalte<br />
Bilanzierung des zurückliegenden Zeitraums<br />
In diesem Teil des Gesprächs werden die Zielerreichung und die<br />
Ergebnisse der systematischen Leistungsbewertung aus der vorangegangenen<br />
Periode besprochen. Dabei sollen beide Gesprächspartner<br />
Gelegenheit zur Bilanzierung des zurückliegenden Zeitraums<br />
erhalten und auch Feedback hinsichtlich des Arbeitsverhaltens,<br />
der Kommunikation und der Führung geben. Die Führungskraft<br />
sollte die Einschätzung des/der Mitarbeiters/in hinterfragen<br />
und die eigene Einschätzung bzw. Beurteilung anhand von Beispielen<br />
belegen.<br />
Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />
- Wie habe ich aus meiner<br />
Sicht die Ziele erfüllt?<br />
- Welche Unterstützung hätte<br />
ich gebraucht, um noch<br />
bessere Arbeit zu leisten?<br />
- Wie zufrieden bin ich mit<br />
der Arbeitssituation und<br />
dem –umfeld?<br />
Vorüberlegungen Führungskraft:<br />
- In welchem Ausmaß hat<br />
mein Mitarbeiter die Ziele<br />
erreicht?<br />
- Gab es äußere Umstände,<br />
welche die Zielerreichung<br />
erschwerten oder verhinderten?<br />
- Wie zufrieden bin ich mit der<br />
Leistung?<br />
Zusammenarbeit und Führung<br />
Hier findet ein gemeinsamer Austausch über die Rahmenbedingungen<br />
der Zusammenarbeit statt, wobei insbesondere Fragen<br />
des Führungsverhaltens und des Kommunikationsverhaltens<br />
angesprochen werden sollen. Ziel dabei ist, die Zusammenarbeit<br />
zwischen Mitarbeitern/innen und Führungskräften zu verbessern<br />
und durch das gegenseitige Feedback Schlussfolgerungen für das<br />
eigene Verhalten zu ziehen.<br />
Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />
- Bin ich mit der Zusammenarbeit<br />
und dem Führungsverhalten<br />
zufrieden?<br />
- Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a?<br />
- Bin ich ausreichend informiert?<br />
Informiere ich selbst<br />
ausreichend?<br />
Vorüberlegungen Führungskraft:<br />
- Bin ich ausreichend informiert?<br />
Informiere ich selbst<br />
ausreichend?<br />
- Wie kann ich zur erfolgreichen<br />
Aufgabenerledigung<br />
beitragen?<br />
- Bin ich mit der Zusammenarbeit<br />
zufrieden?<br />
HPS-PE 4
Veränderungs- und Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />
In diesem Gesprächsteil wird über die Opt<strong>im</strong>ierung der Arbeitsabläufe,<br />
Aufgaben und Zeiteinteilung gesprochen sowie allgemeine<br />
Verbesserungsmöglichkeiten eruiert. Des Weiteren sollen Perspektiven<br />
für die Mitarbeiter/innen entwickelt werden und nach Bedarf<br />
Vereinbarungen zu möglichen Qualifizierungsmaßnahmen getroffen<br />
werden (Förderung bereits ausgebildeter Fähigkeiten oder Qualifizierung<br />
<strong>zum</strong> Erwerb weiterer Fähigkeiten).<br />
Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />
- Welche Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />
gibt es in<br />
meinem Bereich?<br />
- Welche Qualifikationen<br />
benötige ich zur Aufgabenerfüllung?<br />
Vorüberlegungen Führungskraft:<br />
- Welche Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />
gibt es in dem<br />
Bereich?<br />
- Wie sehen die Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für meinen<br />
Mitarbeiter aus?<br />
Zielvereinbarungen<br />
Nach dem Feedback über die Ergebnisse der vergangenen Periode<br />
sowie dem Austausch über Zusammenarbeit und Opt<strong>im</strong>ierungsmöglichkeiten<br />
werden Ziele für die neue Periode vereinbart.<br />
Im Zielfindungsprozess kann u.a. über die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen,<br />
das Aufgabenspektrum, die Ausstattung mit Arbeitsmitteln,<br />
das Betriebskl<strong>im</strong>a oder auch die Arbeitszufriedenheit<br />
des/der Mitarbeiters/in gesprochen werden und künftige Veränderungen<br />
besprochen werden. Als Ergebnis des Austauschs sollen<br />
konkrete Zielvereinbarungen für die nächste Periode festgelegt werden.<br />
Dies kann sich auch auf eine Verständigung auf vorgegebene<br />
oder übergeordnete Ziele beziehen.<br />
Die aus den Zielvereinbarungen resultierenden Festlegungen bieten<br />
beiden Gesprächspartnern einen verbindlichen Orientierungsrahmen.<br />
Allgemeine Rahmenbedingungen für das Vereinbaren von<br />
Zielen sind der Anlage 3 zu entnehmen.<br />
Vorüberlegungen Mitarbeiter/in:<br />
- Was sind meine derzeitigen<br />
Hauptaufgaben?<br />
- Welche Ziele kann ich mir<br />
für die kommende Periode<br />
vorstellen?<br />
Vorüberlegungen Führungskraft:<br />
- Was sind die übergeordneten<br />
Ziele?<br />
- Welche Aufgaben und Ziele<br />
kommen auf meinen Mitarbeiter<br />
in der nächsten Periode<br />
zu?<br />
- Welche Erwartungen habe<br />
ich an meinen Mitarbeiter?<br />
Gesprächsnachbereitung Die ausgefüllten Formulare werden gemäß den Regelungen der<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong> weitergeleitet.<br />
HPS-PE 5
Die Zielvereinbarung muss von beiden Gesprächspartnern mindestens<br />
halbjährlich überprüft werden, um eine Kontrolle hinsichtlich der<br />
Umsetzung der Ziele zu gewährleisten. Ergibt sich während der<br />
Laufzeit der Zielvereinbarung eine relevante Änderung, die die Zielvereinbarung<br />
gefährdet, ist ein Zwischengespräch zu führen und zu<br />
dokumentieren.<br />
Rahmenbedingungen • Die Mitarbeitergespräche sind als Grundlage für die Bemessung<br />
der LoB verpflichtend durchzuführen<br />
• Die Gespräche finden regelmäßig mindestens einmal jährlich zu<br />
dem in der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> festgelegten Zeitraum statt<br />
• Der zeitliche Umfang sollte zwischen 1 und 1,5 Stunden betragen<br />
• Störquellen während des Mitarbeitergesprächs sind auszuschalten<br />
• Mitarbeitergespräche ersetzen nicht die gegenseitige konstruktive<br />
Kritik, die zeitnah und sachbezogen zu führen ist (aktuelle<br />
Probleme müssen unmittelbar geklärt werden)<br />
Konsequenzen<br />
Das Mitarbeitergespräch, die Zielvereinbarung und die systematische<br />
Leistungsbewertung haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen<br />
1 .<br />
Die Instrumente dienen als Grundlage für die Bemessung und Verteilung<br />
der LoB entsprechend der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leistungsentgelt</strong>.<br />
Beratung und Unterstützung<br />
Bei allen auftretenden Fragen können Sie sich gerne an die Personalentwicklung<br />
wenden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.<br />
Anlagen:<br />
1a: Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter/innen<br />
1b: Vorbereitungsbogen für Führungskräfte<br />
2: Gesprächsleitfaden<br />
3: Rahmenbedingungen für Zielvereinbarungen<br />
1 Siehe Protokollerklärung zu § 18 TVöD:<br />
„1. Eine Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines <strong>Leistungsentgelt</strong>s darf für sich genommen<br />
keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen auslösen. Umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen<br />
nicht durch Teilnahme an einer Zielvereinbarung bzw. durch Gewährung eines <strong>Leistungsentgelt</strong>s ausgeschlossen.“<br />
HPS-PE 6
Anlage 1a des Leitfadens: Vorbereitungsbogen für Mitarbeiter/innen<br />
Dieser Bogen dient ausschließlich der persönlichen Vorbereitung und Durchführung des Mitarbeitergesprächs.<br />
Eine weitergehende Verwendung ist ausgeschlossen. Die Themenblöcke<br />
und Fragen sind als Anregung gedacht.<br />
BILANZIERUNG DES ZURÜCKLIEGENDEN ZEITRAUMS<br />
Haben sich meine Aufgabenbereiche gegenüber der letzten Festlegung geändert? Wenn ja,<br />
was sind die wesentlichen Änderungen?<br />
Waren in der Vergangenheit die Aufgaben und Ziele ausreichend bekannt? Waren sie gut<br />
gewählt?<br />
Welche Probleme sind aufgetreten? Was sollte in Zukunft geändert werden?<br />
Wie habe ich aus meiner Sicht meine Arbeitsziele erfüllt?<br />
Welche Umstände gab es, die mich bei meiner Arbeit behinderten?<br />
Welche Unterstützung hätte ich gebraucht, um noch bessere Arbeit zu leisten?<br />
Wie zufrieden bin ich mit der Arbeitssituation und dem Arbeitsumfeld (z. B. personelle und<br />
materielle Ausstattung, Arbeitsbelastung, -schutz, -zeit, Störfaktoren)?<br />
Bin ich mit der Ausstattung meines Arbeitsplatzes zufrieden? Wenn nicht, welche Verbesserungen<br />
könnten gemacht werden?<br />
ZUSAMMENARBEIT UND FÜHRUNG<br />
Bin ich mit der Zusammenarbeit mit den Teamkollegen/innen zufrieden (Verbesserungsvorschläge<br />
und –wünsche)? Was kann in der Zusammenarbeit verbessert werden?<br />
Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a in der Abteilung?<br />
HPS-PE 7
Bin ich mit der Zusammenarbeit und dem Führungsverhalten der Führungskraft zufrieden?<br />
Was kann in Zukunft verbessert werden?<br />
Welche Unterstützung brauche ich zur Erreichung meiner Aufgaben und Ziele von meiner<br />
Führungskraft? Habe ich sie bekommen?<br />
Bin ich durch die Führungskraft ausreichend informiert? Informiere ich selber über die wesentlichen<br />
Dinge?<br />
Wie ist der Umgangston zwischen der Führungskraft und mir?<br />
VERÄNDERUNGS- UND OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
In welchen Bereichen sind Opt<strong>im</strong>ierungen der Arbeitsabläufe, etc. möglich?<br />
Welches sind meine persönlichen Stärken und Schwächen in Bezug auf meine Leistungsmöglichkeiten?<br />
Wo sind noch Verbesserungen erforderlich und möglich?<br />
Welche Qualifikation benötige ich für die Aufgabenerfüllung und die Zielerreichung? Welche<br />
Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen möchte/sollte ich in Anspruch nehmen?<br />
Was sind meine derzeitigen Hauptaufgaben?<br />
ZIELVEREINBARUNG<br />
Welche Ziele kann ich mir für die kommende Periode vorstellen?<br />
Wie zufrieden bin ich mit meinen Arbeitsaufgaben und Verantwortlichkeiten?<br />
SONSTIGES<br />
Gibt es außer den vorgegebenen Themen noch Fragen, die ich gerne mit meiner Führungskraft<br />
besprechen würde?<br />
HPS-PE 8
Anlage 1b des Leitfadens: Vorbereitungsbogen für Führungskräfte<br />
Dieser Bogen dient ausschließlich der persönlichen Vorbereitung und Durchführung des Mitarbeitergesprächs.<br />
Eine weitergehende Verwendung ist ausgeschlossen. Die Themenblöcke<br />
und Fragen sind als Anregung gedacht.<br />
BILANZIERUNG DES ZURÜCKLIEGENDEN ZEITRAUMS<br />
In welchem Ausmaß hat mein/e Mitarbeiter/in in der letzten Periode die festgelegten Ziele<br />
erreicht? Welche wurden nur teilweise erfüllt?<br />
Gibt es äußere Umstände, welche die Zielerreichung erschwerten oder verhinderten?<br />
Welches Ergebnis hat mein/e Mitarbeiter/in in der systematischen Leistungsbewertung? Lassen<br />
sich daraus Konsequenzen bzw. Ziele für die Zukunft ableiten?<br />
Wie zufrieden bin ich mit der Arbeitsleistung (Qualität und Quantität) meines/r Mitarbeiters/in?<br />
Sind die Zuständigkeiten klar definiert? Haben sich Veränderungen ergeben?<br />
Wo haben erkennbare Stärken/Schwächen bei der Zielerreichung eine Rolle gespielt?<br />
Bin ich mit der Ausstattung des Arbeitsplatzes zufrieden? Wenn nicht, welche Verbesserungen<br />
könnten gemacht werden?<br />
ZUSAMMENARBEIT UND FÜHRUNG<br />
Wie beurteile ich das Arbeitskl<strong>im</strong>a <strong>im</strong> Umfeld des/der Mitarbeiters/in?<br />
Wie kann ich zur erfolgreichen Erledigung der Aufgaben bzw. zur Verwirklichung der Ziele<br />
des/der Mitarbeiters/in beitragen?<br />
Kann der Handlungsspielraum des/der Mitarbeiters/in vergrößert werden?<br />
Bin ich durch den/die Mitarbeiter/in ausreichend informiert? Informiere ich selber über die<br />
wesentlichen Dinge?<br />
HPS-PE 9
Bin ich mit der Zusammenarbeit mit meinem/r Mitarbeiter/in zufrieden? Was kann in der Zukunft<br />
verbessert werden?<br />
Wie ist der Umgangston zwischen Mitarbeiter/in und mir?<br />
VERÄNDERUNGS- UND OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
In welchen Bereichen sind Opt<strong>im</strong>ierungen der Arbeitsabläufe, etc. möglich?<br />
Wie können die persönlichen Fähigkeiten und das Interesse an den Aufgaben meines/r Mitarbeiters/in<br />
gestärkt und Schwächen ausgeglichen werden? Welche Anreize kann ich geben?<br />
Wie sehen die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für meine/n Mitarbeiter/in aus? Welcher<br />
Bildungsbedarf lässt sich ableiten? Welche Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen sollten/könnten<br />
in Anspruch genommen werden?<br />
ZIELVEREINBARUNG<br />
Welche mittel- und langfristigen Aufgaben und Entwicklungsschwerpunkte gibt es in meiner<br />
Organisationseinheit? Was sind die übergeordneten Ziele?<br />
Welche Aufgaben und Ziele kommen in der nächsten Arbeitsperiode auf meine/n Mitarbeiter/in<br />
zu? Welche Veränderungen? Von welchen Rahmenbedingungen gehe ich aus?<br />
Welche Ziele sollen mit welchen Prioritäten formuliert werden? Kann mein/e Mitarbeiter/in<br />
den Weg zur Zielerreichung einschätzen? Hat er alle nötigen Informationen zur Zielerreichung?<br />
Welche Erwartungen habe ich an den/die Mitarbeiter/in (fachlich, hinsichtlich Zusammenarbeit)?<br />
SONSTIGES<br />
Gibt es außer den vorgegebenen Themen noch Fragen, die ich gerne mit meinem Mitarbeiter<br />
besprechen würde?<br />
HPS-PE 10
HPS-PE 11
Anlage 3 des Leitfadens: Rahmenbedingungen für Zielvereinbarungen<br />
Ziele müssen SMART sein:<br />
Spezifisch, d.h. konkret, eindeutig und präzise formuliert<br />
Messbar, d.h. Ziel und Erreichungsgrad müssen überprüft werden können<br />
Anspruchsvoll, d.h. ein Ziel soll eine Herausforderung darstellen und positiv formuliert<br />
sein<br />
Realistisch, d.h. ein Ziel muss unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
erreichbar sein<br />
Terminiert, d.h. auf einen konkreten Zeitraum oder Zeitpunkt bezogen<br />
Vorgehensweise bei Zielvereinbarungen<br />
1. Ziele formulieren und vereinbaren<br />
• Der Prozess einer Zielvereinbarung besteht darin, zwischen Mitarbeiter/innen und Führungskräften<br />
ein einheitliches Verständnis der Bereichs-, Abteilungs- und Individualziele<br />
herzustellen und <strong>im</strong> Rahmen eines Mitarbeitergesprächs einvernehmlich Ziele zu formulieren.<br />
• Die Individualziele für Mitarbeiter/innen ergeben sich i.d.R. top-down aus den übergeordneten<br />
Zielen. Zielvereinbarungen können aber auch bottom-up durch Vorschläge der<br />
Mitarbeiter/innen ergänzt werden.<br />
• In der Zielformulierung sollten folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:<br />
- Welches Ergebnis soll erreicht werden? Wie sieht das Ergebnis aus?<br />
- Steht das Ziel <strong>im</strong> Einklang mit den Unternehmenszielen / übergeordneten Zielen?<br />
- Steht das Ziel <strong>im</strong> Widerspruch zu anderen Zielen? Gibt es Zielkonflikte?<br />
- Wann gilt ein Ziel als erreicht und anhand welcher Kriterien kann dies gemessen<br />
werden? Welche Meilensteine und Schritte zur Zielerreichung können festgelegt werden?<br />
- Welche Ressourcen oder Mittel werden zur Zielrealisierung benötigt? Sind bei der<br />
Zielformulierung auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt worden?<br />
- Entsprechen die Ziele den SMART-Kriterien?<br />
2. Ziele nachhalten<br />
• Die Führungskraft bespricht formlos regelmäßig mit den Mitarbeiter/innen die Ziele und<br />
den Sachstand der Meilensteine anhand der Erfolgskriterien.<br />
• Mindestens eine halbjährliche Überprüfung der Zielvereinbarung ist verpflichtend. Gravierende<br />
Änderungen der Zielvorgaben werden unterjährig dokumentiert und die Erfolgskriterien<br />
angepasst.<br />
• Dieser Prozess bietet die Gelegenheit Fortschritte zu demonstrieren, Feedback zu geben<br />
und den/die Mitarbeiter/in bei der Zielerreichung zu unterstützen.<br />
3. Zielerreichung und Leistung beurteilen<br />
• Die Beurteilung der Zielerreichung und Leistung erfolgt <strong>zum</strong> Zielzeitpunkt als mündliches<br />
und schriftliches Feedback <strong>im</strong> Mitarbeitergespräch.<br />
• Sie beinhaltet anhand der vereinbarten Ziele und Erfolgskriterien was, wann und wie erreicht<br />
wurde. Die systematische Leistungsbeurteilung erfolgt <strong>im</strong> Hinblick auf die Gesamtleistung<br />
des Bewertungszeitraums.<br />
HPS-PE 12
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Mitarbeiter/in:<br />
Anlage 4: Dokumentationsbogen<br />
Führungskraft:<br />
Bewertungszeitraum (von - bis):<br />
Kostenstelle:<br />
OE:<br />
Personalnummer:<br />
ZIELERREICHUNG<br />
Anzahl der Ziele<br />
Bewertungsergebnis ZV<br />
SYSTEMATISCHE LEISTUNGSBEWERTUNG<br />
Durchschnittswert<br />
Kriterien<br />
aus der<br />
Gewichtung<br />
differenzierten (in %)<br />
Bemerkung<br />
Leistungsbewertung<br />
1 Arbeitsqualität Mind. 20%<br />
Gewichtete<br />
Punkte<br />
2 Arbeitseinsatz<br />
3 Kooperation Mind. 10%<br />
4 Fachliche Flexibilität<br />
Bewertungsergebnis sLB<br />
GESAMTBEWERTUNG<br />
Zielvereinbarung<br />
Bewertungsergebnis<br />
aus ZV und sLB<br />
Prozentualer Anteil<br />
Gewichtete<br />
Endpunktzahl<br />
Syst. Leistungsbewertung<br />
Führungsverhalten *<br />
Gesamtergebnis 100%<br />
* bei Führungskräften - mit mind. 3 unterstellten Mitarbeitern muss der Anteil mind. 30% betragen<br />
Für den kommenden Leistungszeitraum mit vereinbarten Gewichtungen einverstanden<br />
Mitarbeiter/in Unterschriften / Datum Vorgesetzte/r<br />
Bewertung des zurückliegenden Zeitraumes<br />
Mitarbeiter/in (zur Kenntnis genommen) Unterschriften / Datum Vorgesetzte/r<br />
Punktzahl nach Anpassung des Gruppen-Ø:<br />
Punktzahl nach Anpassung des Abteilungs-Ø:<br />
Stand 19.12.2007
Pro Ziel ein DinA4-Blatt verwenden<br />
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
Stand 11.10.2007<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Anlage 5: Zielvereinbarungsbogen<br />
Mitarbeiter/in: Führungskraft: Bewertungszeitraum(von - bis): OE:<br />
(Beschreibung des Ziels unter Angabe der Rahmenbedingungen)<br />
ZIELVEREINBARUNG<br />
Termin (bis wann):<br />
Ziel ….. von …..<br />
Messkriterien/ Skalierung: Kriterien für die Bewertung „Ziel erfüllt“ (3 Punkte)<br />
ZIELERREICHUNG GEWICHTUNG DIESES ZIELS:<br />
0<br />
Nicht erfüllt<br />
%<br />
UNTERSCHRIFTEN *<br />
1<br />
2<br />
Teilweise erfüllt<br />
Größtenteils erfüllt<br />
Die Summe aller Ziele<br />
muss 100% ergeben.<br />
Mitarbeiter/in, Datum Vorgesetzte/r, Datum<br />
3<br />
4<br />
Erfüllt<br />
Hervorragend erfüllt<br />
* Es sind beide Unterschriften erforderlich.
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Anlage 6: Ergänzung zur systematischen Leistungsbewertung<br />
Die vier bzw. bei Führungspositionen fünf vorgegebenen Leistungskriterien in Anlage 2 müssen durch jeweils<br />
vier Unterkriterien ergänzt werden. Hierzu haben wir eine Standardvariante vorgesehen, die die<br />
ersten vier fett gedruckten Kriterien des Katalogs verwendet.<br />
Je nach Anforderungen an den Arbeitsplatz und den Beschäftigten können jedoch auch andere Unterkriterien<br />
des Katalogs oder individuelle Kriterien zwischen Führungskraft und Beschäftigten festgelegt werden. Im<br />
Falle einer Nichteinigung greifen die Standardkriterien.<br />
Aufgabenorientierte Leistungskriterien<br />
Kriterien Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />
Arbeitsqualitäfältig,<br />
prüft eigene Ergebnisse auf mögliche Fehler und ver-<br />
Arbeitsgüte<br />
liefert in der Regel gute Arbeitsergebnisse ab, arbeitet sorgmeidet<br />
sie so meist<br />
Fachliche Kompetenz verfügt über fachliches Wissen, sichert die fachliche Kompetenz<br />
(Lernbereitschaft), löst fachliche Aufgaben erfolgreich<br />
Zuverlässigkeit<br />
hält sich an Zusagen und Vorgaben, hält Termine pünktlich<br />
ein (wenn keine äußeren Faktoren dem entgegenstehen)<br />
Umsichtigkeit<br />
setzt entsprechende Prioritäten, bezieht äußere Faktoren in<br />
die Arbeit mit ein, beachtet Zusammenhänge<br />
Alternative Unterkriterien<br />
Problemlösungsfähigkeit<br />
Kostenbewusstes Handeln<br />
Wissenschaftliche Sichtbarkeit (Publikationen, Vorträge, Patente, Drittmittel)<br />
Arbeitseinsatz<br />
/Arbeitsquantität<br />
Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />
Arbeitsmenge<br />
arbeitet zügig und erfolgreich, liefert Ergebnisse<br />
Arbeitseffizienz<br />
hält Aufwand und Ergebnis bei guter Qualität <strong>im</strong> Gleichgewicht,<br />
kann mehrere Aufgaben gleichzeitig bearbeiten, arbeitet<br />
zügig und rationell, ist bezüglich der Arbeitsmenge belastbar<br />
und erfolgreich<br />
Eigeninitiative<br />
erkennt und benennt aktiv Aufgaben, zeigt Interesse an den<br />
Zielen der Gruppe/ Abteilung, macht selbst konkrete (Verbesserungs-)<br />
Vorschläge, erkennt Probleme und sucht erfolgreich<br />
nach Opt<strong>im</strong>ierung / Lösungen<br />
Arbeitsorganisation plant und strukturiert die Arbeit anhand nachvollziehbarer<br />
Prioritäten, bewältigt die Arbeit durch gute Planung und Ü-<br />
berblick, vermeidet erfolgreich Ablenkung und übertriebene<br />
Sorgfalt<br />
Alternative Unterkriterien<br />
Unterstützung bei der Verbesserung von Unternehmensprozessen<br />
Opt<strong>im</strong>ierung von Arbeitsabläufen<br />
Stetigkeit der Leistung<br />
Bereitschaft zur Weiterbildung (darf bei Teilzeitkräften nicht zur Benachteiligung führen)<br />
Motivierbarkeit des/der Mitarbeiter/in<br />
Kreativität<br />
Übernahme von Verantwortung<br />
1<br />
Stand 11.10.2007
Fortsetzung von Anlage 6<br />
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Kooperation<br />
/ Teamorientierung<br />
Standard-Unterkriterien<br />
Kommunikationsverhalten<br />
Kooperationsverhalten<br />
Weitergabe/ Einfordern<br />
von Informationen und<br />
Erfahrungen<br />
Hilfsbereitschaft<br />
Alternative Unterkriterien<br />
Verfolgung von Gruppenzielen<br />
Beobachtbare Verhaltensweisen<br />
spricht Konflikte offen und sachlich an (ohne zu verletzten),<br />
ist offen für Rückmeldungen, kann sich gut mitteilen, verhält<br />
sich anderen gegenüber respektvoll und freundlich<br />
sucht aktiv nach Unterstützung und Kooperation, wenn dies<br />
erforderlich ist, st<strong>im</strong>mt sich mit anderen ab, geht auf andere<br />
zu, beteiligt sich konstruktiv an Diskussionen<br />
gibt Informationen weiter, fordert bei Bedarf Informationen<br />
ein, gibt Wissen an Andere weiter<br />
zeigt Interesse an den Arbeiten von Kollegen, unterstützt<br />
diese, hilft anderen bei der Einarbeitung oder bei Überlastung<br />
Fachliche<br />
Flexibilität<br />
Standard-Unterkriterien<br />
Vielseitigkeit<br />
Veränderungsbereitschaft<br />
Flexibilität bezüglich übergeordneter<br />
Aufgaben<br />
Lernbereitschaft<br />
Alternative Unterkriterien<br />
Bereitschaft zur Übernahme von Vertretungstätigkeiten<br />
Beobachtbare Verhaltensweisen<br />
kann für unterschiedliche Aufgaben herangezogen werden,<br />
bringt Wissen und Lösungskompetenz in vielfältigen Kontexten<br />
ein, Wissen und Können sind breit gestreut<br />
n<strong>im</strong>mt neue Aufgaben bereitwillig an, zeigt sich Änderungen<br />
oder neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen<br />
ist zur Übernahme übergeordneter Aufgaben bereit (betreut<br />
Auszubildende oder Studenten, betätigt sich in Gremien,<br />
übern<strong>im</strong>mt Fachfunktionen, Besucherführungen, Lehrtätigkeit<br />
etc.), bringt sich auch in Randgebiete der eigenen Kompetenz<br />
ein<br />
arbeitet sich gerne in neue Gebiete ein, bildet sich weiter<br />
Führungsverhalten<br />
(nur bei Führungskräften)<br />
Standard-Unterkriterien Beobachtbare Verhaltensweisen<br />
Strategisches Führungsverhaltetegien,<br />
kann damit Mitarbeiter motivieren, setzt sich und<br />
hat vermittelbare und transparente Visionen, Ziele und Stra-<br />
anderen nachvollziehbare Prioritäten, kann Prozesse analysieren<br />
und opt<strong>im</strong>ieren<br />
Operatives Führungsverhalten<br />
kann sich durchsetzen, erkennt Probleme und Konflikte und<br />
kann delegieren (auch verantwortungsvolle Tätigkeiten),<br />
geht deren Lösung aktiv an, kümmert sich um Entwicklung<br />
der Mitarbeiter (fachlich und übergreifend)<br />
Entscheidungsfähigkeit trifft Entscheidungen, übern<strong>im</strong>mt dafür die Verantwortung,<br />
versteckt sich nicht hinter Mitarbeitern<br />
Soziale Kompetenz<br />
ist offen für konstruktive Kritik, kann zuhören, n<strong>im</strong>mt sich Zeit<br />
für Mitarbeiter, behandelt Mitarbeiter gleich, zeigt Wertschätzung<br />
und Interesse für die Belange der Mitarbeiter, vertritt<br />
die eigene Meinung sachlich und offen (ohne zu verletzen)<br />
Alternative Unterkriterien<br />
Unterstützung der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter (plant<br />
Personalentwicklung)<br />
Berücksichtigung der individuellen Situation der Mitarbeiter<br />
2<br />
Stand 11.10.2007
Fortsetzung von Anlage 6<br />
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Gewichtung Standard (davon kann abgewichen werden):<br />
bei MAs<br />
1. Arbeitsqualität 40%<br />
2. Arbeitseinsatz 30%<br />
3. Kooperation 20%<br />
4. Fachliche Flexibilität 10%<br />
Bei Führungskräften:<br />
5. Führungsverhalten 30% in der Gesamtbewertung<br />
3<br />
Stand 11.10.2007
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Anlage 7: Standardformular Differenzierte Leistungsbewertung<br />
Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />
Kriterien zu bewerten?<br />
(siehe Auswertungsschlüssel)<br />
Entspricht nicht<br />
den Anforderungen<br />
Entspricht<br />
größtenteils den<br />
Anforderungen<br />
Entspricht voll den<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft die<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft deutlich<br />
die Anforderungen<br />
Zeilenwert<br />
1. Arbeitsqualität<br />
• Arbeitsgüte<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Fachliche Kompetenz<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Zuverlässigkeit<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Umsichtigkeit<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
2. Arbeitseinsatz<br />
• Arbeitsmenge<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Arbeitseffizienz<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Eigeninitiative<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Arbeitsorganisation<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
3. Kooperation<br />
• Kommunikationsverhalten<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Kooperationsverhalten<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Weitergabe/ Einfordern von Informationen und<br />
Erfahrungen<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Hilfsbereitschaft<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
4. Fachliche Flexibilität<br />
• Vielseitigkeit<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Veränderungsbereitschaft<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Flexibilität bezüglich übergeordneter Aufgaben<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Lernbereitschaft<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
1<br />
Stand 11.10.2007
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Fortsetzung von Anlage 7<br />
Bewertung des Führungsverhaltens – nur bei Führungskräften auszufüllen<br />
Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />
Kriterien zu bewerten?<br />
(siehe Auswertungsschlüssel)<br />
Entspricht nicht den<br />
Anforderungen<br />
Entspricht größtenteils<br />
den Anforderungen<br />
Entspricht voll den<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft die<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft deutlich die<br />
Anforderungen<br />
Zeilenwert<br />
Führungsverhalten<br />
• Strategisches Führungsverhalten<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Operatives Führungsverhalten<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Entscheidungsfähigkeit<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
• Soziale Kompetenz<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
2<br />
Stand 11.10.2007
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Anlage 8: Formular Differenzierte Leistungsbewertung<br />
Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />
Kriterien zu bewerten?<br />
(siehe Auswertungsschlüssel)<br />
Entspricht nicht<br />
den Anforderungen<br />
Entspricht<br />
größtenteils den<br />
Anforderungen<br />
Entspricht voll den<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft die<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft deutlich<br />
die Anforderungen<br />
Zeilenwert<br />
1. Arbeitsqualität<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
2. Arbeitseinsatz<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
3. Kooperation<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
4. Fachliche Flexibilität<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
1<br />
Stand 11.10.2007
Fortsetzung von Anlage 8<br />
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Bewertung des Führungsverhaltens – nur bei Führungskräften auszufüllen<br />
Wie ist die Leistung <strong>im</strong> Hinblick auf die folgenden<br />
Kriterien zu bewerten?<br />
(siehe Auswertungsschlüssel)<br />
Entspricht nicht den<br />
Anforderungen<br />
Entspricht größtenteils<br />
den Anforderungen<br />
Entspricht voll den<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft die<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft deutlich die<br />
Anforderungen<br />
Zeilenwert<br />
Führungsverhalten<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
•<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Durchschnittswert<br />
MIT OBEN STEHENDEN UNTERKRITERIEN EINVERSTANDEN<br />
Mitarbeiter/in, Datum Unterschriften Vorgesetzte/r, Datum<br />
2<br />
Stand 11.10.2007
Forschungszentrum Karlsruhe<br />
in der Helmholtz-Gemeinschaft<br />
Anlage 9: Formular zur Bewertung von Führungskräften<br />
- an die nächst höhere Führungskraft weiterzuleiten -<br />
Name des/r Vorgesetzten:<br />
OE:<br />
Meine Führungskraft bindet mich in wichtigen<br />
Entscheidungen, die meine Arbeit unmittelbar betreffen,<br />
mit ein.<br />
Meine Führungskraft ist für mich in angemessenem<br />
zeitlichem Umfang für fachliche Gespräche erreichbar.<br />
Meine Führungskraft erläutert mir neue Aufgaben <strong>im</strong><br />
Gesamtzusammenhang mit den notwendigen<br />
Informationen und Zielsetzungen.<br />
Meine Führungskraft fördert meine berufliche<br />
Entwicklung und Weiterbildung.<br />
Meine Führungskraft äußert Kritik sachlich und<br />
konstruktiv und ist an Verbesserungen interessiert.<br />
Meine Führungskraft sucht bei Konflikten nach<br />
tragfähigen Lösungen und setzt diese um.<br />
Meine Führungskraft erkennt meine Arbeitsleistung an<br />
und wertschätzt sie.<br />
Meine Führungskraft ermutigt mich zu Selbständigkeit<br />
und Eigenverantwortung.<br />
Meine Führungskraft kann gut delegieren und bei der<br />
Aufgabenvergabe „loslassen“.<br />
Meine Führungskraft schätzt die individuelle<br />
Arbeitsbelastung realistisch ein und zieht hieraus<br />
Konsequenzen.<br />
Die Zusammenarbeit mit meiner Führungskraft ist<br />
vertrauensvoll.<br />
Meine Führungskraft ist <strong>im</strong> Hinblick auf getroffene<br />
Absprachen konsequent.<br />
Meine Führungskraft macht sich ein Bild von meinen<br />
Bedürfnissen und Wünschen.<br />
Entspricht nicht meinen<br />
Anforderungen<br />
Entspricht größtenteils<br />
meinen Anforderungen<br />
Entspricht meinen<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft meine<br />
Anforderungen<br />
Übertrifft meine<br />
Anforderungen deutlich<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
0 1 2 3 4<br />
Meine Führungskraft fördert Teamarbeit. 0 1 2 3 4<br />
Durchschnittswert*<br />
*Anmerkung: Sofern es Ihnen nicht möglich ist, alle Fragen zu beantworten, können Sie die entsprechenden Fragen offen<br />
lassen und für die Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigen.<br />
Zeilenwert<br />
Was wünsche ich mir von meiner Führungskraft?<br />
1.<br />
2.<br />
(fließt nicht in die Durchschnittsbewertung ein)<br />
Stand 22.04.2009