KiTa - Personalrat - KIT
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Dienstvereinbarung über die Kindertagesstätte (<strong>KiTa</strong>)<br />
„Die Räuberkiste“ der Pro-Liberis gGmbH<br />
Das Rektorat der Universität Karlsruhe (TH)<br />
(im Folgenden: Universität) und<br />
<strong>Personalrat</strong> der Universität Karlsruhe (TH)<br />
(im Folgenden: <strong>Personalrat</strong>)<br />
schließen folgende Dienstvereinbarung zur Kindertagesstätte „Die Räuberkiste“.<br />
Präambel<br />
Mit dem Ziel, langfristig qualifiziertes Personal zu erhalten und zu gewinnen sowie im<br />
Interesse der Chancengleichheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sich die<br />
Universität intensiv um eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />
Die Universität möchte mit der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
einen Beitrag dazu leisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch während der<br />
Erziehungsphase eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit wünschen, die<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.<br />
Als eine erste Maßnahme wird die Universität Belegplätze bei Pro-Liberis gGmbH,<br />
einem staatlich anerkannten Träger der Jugendhilfe, erwerben.<br />
Seit September 2005 besteht, angesiedelt an die Universität, eine Elterninitiative zur<br />
Kinderbetreuung (Die „WIKIS“). Entsprechend den nachstehenden Regelungen (vgl.<br />
§ 10) bemüht sich die Universität, eine unterbrechungsfreie Betreuung der bei den<br />
WIKIS aufgenommenen Kinder von in § 4 genannten Anspruchsberechtigten in der<br />
<strong>KIT</strong>A „Die Räuberkiste“ zu gewährleisten.
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 2 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
§ 1 Trägerschaft<br />
Die Universität erwirbt ab dem 01.01.2010 das Belegrecht für Krippen- und Kindergartenplätze.<br />
Der laufende Betrieb der Kindertagesstätte (im Folgenden „<strong>KiTa</strong>“)<br />
erfolgt durch einen externen anerkannten Träger der Jugendhilfe, die Pro-Liberis<br />
gGmbH. Die <strong>KiTa</strong> („Die Räuberkiste“) befindet sich in der Tullastraße 25 - 29 in<br />
Karlsruhe. Der Träger leitet den Betrieb der <strong>KiTa</strong> eigenverantwortlich und stellt entsprechend<br />
einer vertraglichen Regelung und im Einklang mit dieser Dienstvereinbarung<br />
Belegplätze zur Verfügung.<br />
§ 2 Plätze, Gruppen<br />
Die <strong>KiTa</strong> verfügt insgesamt über 50 Ganztagesplätze. Diese werden zunächst in 30<br />
Kinderkrippenplätze (2 Monate bis 3 Jahre) und 20 Kindergartenplätze (3 - 6 Jahre)<br />
unterteilt.<br />
Die Universität erwirbt von der Pro-Liberis gGmbH Belegrechte für 50 Plätze.<br />
Von der Verteilung der Plätze auf Kinderkrippe und Kindergarten kann nach Rücksprache<br />
mit der Pro-Liberis gGmbH bedarfsgerecht abgewichen werden, um bspw.<br />
eine Übernahme der Krippenkinder in den Kindergarten zu ermöglichen.<br />
§ 3 Öffnungszeiten<br />
Die Öffnungszeiten werden vertraglich zwischen Universität und Betreiber festgeschrieben.<br />
Die <strong>KiTa</strong> wird an den Arbeitstagen der Universität geöffnet (Montags -<br />
Freitags: 7 00 bis 18 00 Uhr und Zusatzbetreuung von 18 00 bis 20 00 Uhr) sein.<br />
Schließtage werden die gesetzlichen Feiertage, Heiligabend bis Neujahrstag sowie<br />
maximal 4 Tage pro Jahr für Fortbildungsveranstaltungen sein.
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 3 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
§ 4 Anspruchsvoraussetzungen<br />
(1) Die Bewerbung um einen Platz kann für den Zeitraum ab Ende der gesetzlichen<br />
Mutterschutzfrist bis zur Einschulung gestellt werden.<br />
(2) Es können sich um einen Platz für Ihr Kind bewerben:<br />
Hauptamtliche Professorinnen und Professoren der Universität,<br />
Beamtinnen und Beamte der Universität,<br />
tariflich und übertariflich Beschäftigte der Universität,<br />
Auszubildende der Universität,<br />
Promotionsstudierende der Universität,<br />
an einer Fakultät der Universität zur Promotion zugelassene Personen.<br />
(3) Zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme des Kindes in die „Räuberkiste“ sollte<br />
der Zeitraum der Zugehörigkeit zur Universität im Sinne von Abs. 2 noch mindestens<br />
6 Monate andauern.<br />
§ 5 <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />
(1) Die <strong>KiTa</strong> Kommission ist zuständig für das Verfahren zur Vergabe der <strong>KiTa</strong>-<br />
Plätze. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Universitätsleitung.<br />
(2) <strong>Personalrat</strong> und Universitätsleitung richten gemeinsam eine <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />
ein. Dieser gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an:<br />
die Beauftragte für Chancengleichheit,<br />
die Gleichstellungsbeauftragte,<br />
ein/e Vertreter/in des <strong>Personalrat</strong>s,<br />
ein/e Vertreter/in der Personalabteilung,<br />
zwei Personen, die von der Universitätsleitung benannt werden,<br />
sowie als Gäste<br />
ein/e Vertreter/in Erzieher/innen der <strong>KiTa</strong>,
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 4 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
ein/e Vertreter/in des Elternbeirats der <strong>KiTa</strong>. Diese/r muss nach § 4<br />
anspruchsberechtigt sein.<br />
Mit den Vertretern wird gleichzeitig ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin<br />
benannt. Diese nehmen im Abwesenheitsfall die Mitgliedschaft wahr.<br />
§ 6 Bewerbungs- und Auswahlverfahren<br />
Die Personalabteilung ist für die administrative Vorbereitung und Umsetzung des<br />
Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zuständig.<br />
Die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe werden von der <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />
festgelegt. Dabei müssen die Interessen der Kinder, der Beschäftigten und der<br />
Universität genauso angemessen berücksichtigt werden, wie eine ausgewogene<br />
Zusammensetzung der Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten.<br />
Es wird im Interesse der Kinder, der Beschäftigten und der Universität eine<br />
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kommissionen für die<br />
Vergabe von Plätzen für andere <strong>KiTa</strong>s am <strong>KIT</strong> angestrebt, bspw. im Falle eines<br />
Wechsels des Arbeitsplatzes an einen anderen Standort innerhalb des <strong>KIT</strong>.<br />
§ 7 Beiträge<br />
Der Kostenbeitrag der Eltern wird von den Eltern direkt an die Pro-Liberis gGmbH<br />
gezahlt (Elternbeitrag). Die Höhe des Elternbeitrags kann vom Betreiber im Rahmen<br />
der ortsüblichen Preissteigerungen erhöht werden. Für zusätzliche Betreuungsangebote<br />
(ab 18 Uhr) können für die Eltern weitere Kosten entstehen.<br />
Näheres regeln der Vertrag zwischen Betreiber und Universität sowie der Vertrag<br />
zwischen Eltern und Betreiber. Die Eltern gehen ausschließlich ein Vertragsverhältnis<br />
mit der Pro-Liberis gGmbH ein.
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 5 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
§ 8 Kündigung der Betreuung<br />
(1) Kündigung durch die Eltern<br />
Der zwischen Eltern und Träger bestehende Betreuungsvertrag kann von den Eltern<br />
entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen Eltern und Betreiber beim<br />
Betreiber gekündigt werden.<br />
Über Kündigungen von Erziehungsberechtigten oder ein bevorstehendes<br />
Ausscheiden des Kindes aus sonstigen Gründen hat der Träger unverzüglich die<br />
<strong>KiTa</strong>-Kommission zu unterrichten, damit das Verfahren zur Vergabe des Platzes<br />
angestoßen werden kann.<br />
(2) Kündigung durch den Träger<br />
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen durch den Träger - mit Ausnahme<br />
von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz - sind nur mit Zustimmung der<br />
<strong>KiTa</strong>-Kommission möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu<br />
begründen.<br />
Außerordentliche Kündigungsgründe sind insbesondere:<br />
wenn das Kind die <strong>KiTa</strong> länger als 4 Wochen (Summe der Fehltage pro <strong>KiTa</strong>-<br />
Jahr) unentschuldigt nicht besucht hat,<br />
wenn die Erziehungsberechtigten die in der Nutzungsordnung aufgeführten<br />
Pflichten wiederholt nicht beachten,<br />
wenn der zu entrichtende Beitrag für zwei aufeinander folgende Monate trotz<br />
schriftlicher Mahnung nicht bezahlt wurde,<br />
<br />
bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.<br />
(3) Sonderregelungen bei der Beendigung der Zugehörigkeit zur Universität<br />
Der Träger informiert die Universität monatlich über die aktuelle Belegung der Plätze<br />
(Name und Alter des Kindes, Name der Eltern). Liegt eine Beendigung der
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 6 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
Zugehörigkeit zur Universität nach § 4 vor, so wird die Universität den Träger davon<br />
unterrichten. Die Eltern erteilen bei der Beantragung des <strong>KiTa</strong>-Platzes der Universität<br />
dafür eine datenschutzrechtliche Ermächtigung.<br />
Als Übergangsregelung zum Finden eines neuen <strong>KiTa</strong>-Platzes wird für den Fall der<br />
Beendigung der Zugehörigkeit gemäß § 4 ein Bestandsschutz für den Erhalt des<br />
Platzes von drei Monaten eingeräumt (ab Ende der Zugehörigkeit zur Universität<br />
nach § 4). In diesem Zeitraum erhöht sich gegebenenfalls der Elternbeitrag<br />
entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit dem Betreiber.<br />
§ 9 Evaluationen<br />
Zwei Jahre nach Eröffnung soll eine Evaluation der Betreuungsleistungen durch die<br />
Universität oder einen durch die Universität beauftragten Dritten durchgeführt<br />
werden. Die Evaluation kann eine Befragung der Eltern einschließen. Danach soll<br />
eine Evaluation im Dreijahresturnus erfolgen.<br />
Ziel der Evaluationen ist u. a. eine Optimierung des Angebots im Hinblick auf die<br />
Interessen der Kinder, Beschäftigten und der Universität. Die Evaluationen erfolgen<br />
unter Beteiligung der <strong>KiTa</strong>-Kommission und unter Einbindung des <strong>Personalrat</strong>s<br />
gemäß den Bestimmungen des LPVG.<br />
§ 10 Übergangsregelungen „WIKIS“<br />
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen können alle Kinder von Anspruchsberechtigten<br />
gemäß § 4, die zum Zeitpunkt der regulären Inbetriebnahme der <strong>KiTa</strong><br />
die „Räuberkiste“ bei den „WIKIS“ betreut werden, auf die von der Universität<br />
erworbenen Vollzeit-Belegplätze in der <strong>KiTa</strong> die „Räuberkiste“ wechseln. Die Eltern<br />
haben spätestens drei Monate vor Inbetriebnahme der Kommission schriftlich mitzuteilen,<br />
ob sie einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen.
<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 7 von 7<br />
Universität Karlsruhe (TH)<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft, frühestens jedoch nach<br />
Abschluss des Vertrages zwischen Universität und Betreiber wie in § 1 dargelegt.<br />
Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die<br />
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Dienstvereinbarung wirkt bis zum Abschluss<br />
einer neuen Dienstvereinbarung nach, längstens jedoch für den Zeitraum von 12<br />
Monaten.<br />
Die Dienstvereinbarung kann mit der Schließung der <strong>KiTa</strong> „Die Räuberkiste“ oder mit<br />
Ablauf des Vertrags zwischen der Universität und dem Träger außerordentlich und<br />
ohne Nachwirkung gekündigt werden und.<br />
§ 12 Salvatorische Klausel<br />
1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen aus dieser Vereinbarung unwirksam sein oder<br />
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der<br />
Vereinbarung in ihrer Gesamtheit nicht betroffen. Die Parteien verpflichten<br />
sich, eine unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine solche<br />
Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger und<br />
gewünschter Weise am nächsten kommt.<br />
Karlsruhe, den<br />
Rektorat<br />
<strong>Personalrat</strong>