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Tarifvertrag ÜLTV ver.di - Personalrat - KIT

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<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Baden-Württemberg<br />

Fachbereich Bildung,<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

02/09<br />

25.06.2009<br />

<strong>KIT</strong> – Info zum Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag (ÜLTV)<br />

ÜLTV unter Dach und Fach<br />

Am 22.6.2009 wurde der Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet.<br />

Mit dem ÜLTV gestalten wir den Übergang der Beschäftigten des Forschungszentrums Karlsruhe in<br />

Phase 1 des <strong>KIT</strong>-Prozesses. Er tritt deshalb mit der <strong>KIT</strong><br />

Gründung (voraussichtlich am 1.10.2009) in Kraft und tritt<br />

in Phase 2 außer Kraft, sobald wir einen ablösenden <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong><br />

<strong>ver</strong>einbart haben oder der Arbeitgeber <strong>KIT</strong> einem<br />

Arbeitgeber<strong>ver</strong>band beitritt und damit eine Tarifbindung<br />

erreicht wird (<strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong>sgesetz) – frühestens also am<br />

1.4.2011.<br />

Sollte es uns beim Beginn der Phase 2 nicht gelungen sein,<br />

<strong>di</strong>e Bindung an einen <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong> zu erreichen, würde der<br />

ÜLTV bis zum 31.12.2011 weiter gelten.<br />

Wenn sich abzeichnet, dass Phase 2 sich <strong>ver</strong>zögert und erst<br />

nach dem 31.12.2011 beginnt, haben sich beide <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong>sparteien<br />

<strong>ver</strong>pflichtet, das Nötige zu tun, um eine Verlängerung<br />

des Vertrages zu erreichen. Für den Arbeitgeber<br />

bedeutet das, <strong>di</strong>e Zustimmung der Tarifgemeinschaft der<br />

Länder zu einer Verlängerung zu organisieren.<br />

Warum ein Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag?<br />

Die <strong>KIT</strong>-Gründung ist für <strong>di</strong>e Beschäftigten des FZK ein Betriebsübergang,<br />

der ohne Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag zu einer Spaltung der Beschäftigten geführt hätte:<br />

Für Beschäftigte, <strong>di</strong>e vor dem 1.1.2002 eingestellt wurden, hätte der TVöD maximal statisch (in der<br />

zum Zeitpunkt der Fusion geltenden Fassung) gegolten. Statische Geltung hätte bedeutet, dass es<br />

keine ausgehandelten Tariferhöhungen gibt. Eventuell wäre in <strong>di</strong>esem Fall sogar der TV-L günstiger<br />

gewesen. Für <strong>di</strong>e seit 1.1.2002 Eingestellten hätte der TVöD dynamisch weiter gegolten.<br />

Nur in einem Überleitungstarif war es möglich, zusätzlich zur dynamischen Weitergeltung des TVöD<br />

für alle Beschäftigten Regelungen für befristet Beschäftigte und Azubis nach der Ausbildung zu treffen,<br />

<strong>di</strong>e Arbeitszeitregelungen für <strong>di</strong>e Werkfeuerwehrleute auch für Neueingestellte zu regeln und<br />

eine Konfliktlösung hinsichtlich der Zivilklausel zu <strong>ver</strong>einbaren.<br />

Die Verhandlungen<br />

Die Fusion von Forschungszentrum<br />

Karlsruhe (FZK) und Uni<strong>ver</strong>sität<br />

Karlsruhe (Uni) zum <strong>KIT</strong> läuft in zwei<br />

Phasen ab:<br />

Phase 1 Das <strong>KIT</strong> wird Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts und<br />

zugleich staatliche Einrichtung (§ 1<br />

<strong>KIT</strong>-Errichtungsgesetz). Die Beschäftigten<br />

des <strong>KIT</strong> sind in Phase 1 Beschäftigte<br />

des Landes Baden-<br />

Württemberg. Dauer der ersten<br />

Phase: voraussichtlich bis<br />

31.3.2011.<br />

Phase 2 Das <strong>KIT</strong> ist keine staatliche<br />

Einrichtung mehr und übernimmt<br />

<strong>di</strong>e Funktion des Arbeitgebers.<br />

Die Verhandlungen standen unter großem Zeitdruck, denn <strong>di</strong>e Kosten des Überleitungstarif<strong>ver</strong>trags<br />

mussten rechtzeitig vor der Vermögensübertragung vom Forschungszentrum auf das Sonder<strong>ver</strong>mö-<br />

Presserechtlich <strong>ver</strong>antwortlich: Waltraud Al-Karghuli, <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Landesbezirk Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart;<br />

waltraud.al-karghuli@<strong>ver</strong><strong>di</strong>.de


<strong>KIT</strong>-Info 02/09 zum Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag Seite 2<br />

25.06.2009<br />

gen <strong>KIT</strong> feststehen. Außerdem musste <strong>di</strong>e Tarifgemeinschaft der Länder,TdL, einer Tarifeinigung<br />

zustimmen. Die TdL tagte letztmals vor Oktober 2009 in der letzten Woche.<br />

Nach einer Son<strong>di</strong>erung am 29.4.2009, über <strong>di</strong>e Matthias Feuerpeil in der Betriebs<strong>ver</strong>sammlung am<br />

30.4.2009 berichtete, erzielten wir bereits in der ersten Verhandlungsrunde am 10.6.2007 ein Verhandlungsergebnis,<br />

dem <strong>di</strong>e <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Tarifkommission am 12.6.2009 und <strong>di</strong>e <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-<br />

Mitglieder<strong>ver</strong>sammlung am 19.6.2009 einstimmig zustimmten. Nachdem am 22.6. auch auf Arbeitgeberseite<br />

<strong>di</strong>e notwen<strong>di</strong>ge letzte Zustimmung erteilt wurde, konnte der <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong> noch am gleichen<br />

Tag unterzeichnet werden.<br />

Ein akzeptables Ergebnis war in <strong>di</strong>eser kurzen Zeit erreichbar, weil <strong>di</strong>e Verhandlungen auch von den<br />

Arbeitgebern konstruktiv und ergebnisorientiert geführt wurden. Der Zeitdruck hat uns nach unserer<br />

Einschätzung bei den Verhandlungen eher genutzt.<br />

Wer hat <strong>ver</strong>handelt<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> für <strong>di</strong>e ArbeitnehmerInnen, der Arbeitgeber<strong>ver</strong>band<br />

des öffentlichen Dienstes AVdÖD für das Land Baden-Württemberg,<br />

dem künftigem Arbeitgeber.<br />

Der <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Landesfachbereichsvorstand, der für <strong>di</strong>e Tarifpolitik<br />

des Fachbereichs in Baden-Württemberg zustän<strong>di</strong>g<br />

ist, hatte zunächst Größe und Struktur der Tarifkommission<br />

bestimmt. Die <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Mitglieder<strong>ver</strong>sammlung<br />

im FZK wählte am 18.3.2009 <strong>di</strong>e Mitglieder der Tarifkommission.<br />

Die Tarifkommission hat <strong>di</strong>e Verhandlungen vorbereitet,<br />

hat Spielräume ausgelotet, Vorschläge der Arbeitgeber<br />

bewertet, das Verhandlungsergebnis von allen Seiten<br />

beleuchtet, <strong>di</strong>skutiert und schließlich gebilligt.<br />

Die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite führte <strong>di</strong>e<br />

aus der Tarifkommission heraus gebildete Verhandlungskommission.<br />

Ihr gehörten außer der hauptamtlichen<br />

Verhandlungsführerin ausschließlich <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-Mitglieder an,<br />

<strong>di</strong>e aus dem Betriebsrat, der JAV und der Belegschaft<br />

stammen.<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Tarifkommission<br />

Stimmberechtigt (VertreterInnen)<br />

Eppler (Knüppel), Mehret (Wachter),<br />

Frank (Wiegner), Dosenbach (Gröbner),<br />

Darweshsad (Moritz), Feuerpeil (Biro),<br />

Steinmann (Käufl), Tilly / König im Wechsel,<br />

Al-Karghuli, <strong>ver</strong>.<strong>di</strong><br />

Beratend<br />

Böhm, Uni KA; Rangnow und Berker,<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Frauenpolitik, Schoch, <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Betreuungssekretär<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Verhandlungskommission<br />

Al-Karghuli (Verhandlungsführung), Eppler,<br />

Dosenbach, Mehret, Feuerpeil<br />

Arbeitgeber<br />

AVdöD/ Finanzministerium: Mössler (Verhandlungsführer),<br />

Dillinger; FZK: Schicho,<br />

Schwab; Wissenschaftsministerium: Ahmed,<br />

Gerber<br />

Was bedeutet der Überleitungs<strong>ver</strong>trag nun für Sie?<br />

Sie haben eine Dauerstelle im FZK und…<br />

…. wollen sich nicht <strong>ver</strong>ändern Die bisherigen Tarifregelungen gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter.<br />

…. wollen Ihre Arbeitszeit aufstocken, reduzieren, sich beurlauben lassen, … Die bisherigen Tarifregelungen<br />

gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter.<br />

…. sollen vom Arbeitgeber aus in den Uni<strong>ver</strong>sitätsteil umgesetzt werden Die bisherigen Tarifregelungen<br />

gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter.<br />

…. wollen sich selbst auf eine (höherwertige) Stelle im Uni<strong>ver</strong>sitätsteil bewerben Der Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag<br />

gilt für Sie nicht mehr, das heißt, grundsätzlich wird der TV-L angewendet. Eine


<strong>KIT</strong>-Info 02/09 zum Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag Seite 3<br />

25.06.2009<br />

Schlechterstellung bedeutet das aber nicht, denn Sie werden nicht wie ein neu eingestellter /eine<br />

neu eingestellte Beschäftigte behandelt. Aufpassen beim Änderungs<strong>ver</strong>trag, damit Besitzstände<br />

nicht <strong>ver</strong>loren gehen. Im Zweifel den <strong>Personalrat</strong> oder <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> einschalten.<br />

…. wollen sich auf eine höherwertige Stelle im Großforschungsbereich bewerben Die bisherigen<br />

Tarifregelungen gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter, eine Höhergruppierung richtet sich nach TVöD ggf. nach<br />

TVÜ- TVöD.<br />

…. wollen Ihren Arbeitsplatz nicht <strong>ver</strong>lieren Betriebsbe<strong>di</strong>ngte Kün<strong>di</strong>gungen sind ausgeschlossen.<br />

….sind an tariflicher Gehaltserhöhung 2010 interessiert Sie streiten gemeinsam mit den kommunalen<br />

Beschäftigten für eine Tariferhöhung und kommen dann auch in deren Genuss. Denn der TVöD<br />

gilt für Sie dynamisch. Sie nehmen also an Änderungen des TVöD teil.<br />

Sie haben eine befristete Stelle und…<br />

…. bekommen eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung im Großforschungsbereich Die bisherigen<br />

Tarifregelungen gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter.<br />

…. <strong>di</strong>e weitere Beschäftigung <strong>ver</strong>zögert sich um bis zu 1 Monat Die bisherigen Tarifregelungen<br />

gelten un<strong>ver</strong>ändert weiter.<br />

…. bekommen erstmal nur eine 3-Monats<strong>ver</strong>längerung und erst danach einen 3-Jahres<strong>ver</strong>trag <br />

Die bisherigen Tarifregelungen gelten in allen Anschluss<strong>ver</strong>trägen weiter.<br />

…. erhalten eine Anschlussbeschäftigung im Uni<strong>ver</strong>sitätsbereich Der ÜberleitungsTV gilt nicht.<br />

Grundsätzlich wird der neue Vertrag ein TV-L-Vertrag. Beschäftigungszeiten, <strong>di</strong>e im Großforschungsbereich<br />

zurückgelegt wurden, sind jedoch Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber und sind bei<br />

der Stufenzuordnung zu berücksichtigen.<br />

Sie sind Auszubildende/r und…<br />

….. werden ihre Ausbildung noch in der Übergangszeit beenden Während der Ausbildung gilt das<br />

aktuelle Tarifrecht (TVAöD) weiter, in einem eventuellen Anschluss<strong>ver</strong>trag gilt der TVöD.<br />

….. werden Ihre Ausbildung erst nach der 2. Phase des <strong>KIT</strong> (voraussichtlich nach 1.4.2011 beenden)<br />

Sicher ist, während Ihrer Ausbildung gelten <strong>di</strong>e jetzigen Tarifregelungen bis zum nächsten Betriebsübergang<br />

weiter. Für <strong>di</strong>e Zeit danach muss <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> mit dem Arbeitgeber <strong>KIT</strong> eine Anschlussregelung<br />

treffen. Es ist unser Ziel, auch darin Verschlechterungen auszuschließen.<br />

Sie stu<strong>di</strong>eren an der Dualen Hochschule…<br />

…und sind bisher nicht an einen <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong> gebunden Daran ändert sich auch nach der <strong>KIT</strong>-<br />

Gründung nichts. Zurzeit lehnt sich <strong>di</strong>e Ausbildungs<strong>ver</strong>gütung der Stu<strong>di</strong>erenden an der Dualen Hochschule<br />

an den TVAöD an. Neue Verträgen werden sicherlich an den TVA-L angelehnt. Die Unterschiede<br />

sind aller<strong>di</strong>ngs gering.<br />

Wir hatten gefordert, dass der <strong>Tarif<strong>ver</strong>trag</strong> für Auszubildende komplett (also nicht nur hinsichtlich<br />

der Höhe) gilt, denn schließlich müssen <strong>di</strong>e Stu<strong>di</strong>erenden aus ihrem Einkommen <strong>di</strong>e Stu<strong>di</strong>engebühren<br />

bezahlen und haben nicht mal Anspruch auf Familienheimfahrten. Als zusätzliche Regelung, <strong>di</strong>e nicht<br />

durch <strong>di</strong>e Fusion be<strong>di</strong>ngt ist, hat der Arbeitgeber <strong>di</strong>es abgelehnt.<br />

Dieses Thema werden wir in der zweiten Phase des <strong>KIT</strong>-Prozesses wieder aufgreifen.


<strong>KIT</strong>-Info 02/09 zum Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag Seite 4<br />

25.06.2009<br />

Sie sind Doktorand/in …<br />

….und weiterhin auf <strong>di</strong>e für Mathematiker, Ingenieure, Naturwissenschaftler und Techniker zu<br />

<strong>ver</strong>gebenden Gewinnungszulage angewiesen Der Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag gilt nicht für Sie. Aber<br />

Ihr Vertrag bleibt weiterhin bestehen, an den TVöD angelehnt, und <strong>di</strong>e Gewinnungszulage bleibt erhalten.<br />

....oder wollen es werden Der Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag gilt nicht. Ihre Bezahlung wird in Zukunft<br />

an den TV-L angelehnt, aber <strong>di</strong>e Gewinnungszulage bleibt.<br />

Sie sind bei der Werkfeuerwehr beschäftigt …<br />

….und arbeiten bisher 67 Stunden im 24 Stunden<strong>di</strong>enst Die bisherigen Tarifregelungen gelten<br />

weiter. Aller<strong>di</strong>ngs sind <strong>di</strong>e 24-Stunden<strong>di</strong>enste künftig tarif<strong>ver</strong>traglich gesichert, <strong>di</strong>e Schichtzeit reduziert<br />

sich auf 65 Stunden und für den finanziellen Verlust gibt es 80 € monatlich (Feuerwehrzulage).<br />

....aller<strong>di</strong>ngs erst nach dem 1.10.2009 neu eingestellt Dann gilt der TV-L, aber das gleiche<br />

Schichtmodell (einschließlich der Feuerwehrzulage). Damit ist eine gleichmäßige Schichtgestaltung<br />

möglich.<br />

Sie sind im <strong>KIT</strong> dem Großforschungsbereich zugeordnet und…<br />

…. sollen an einem Rüstungsforschungsprojekt arbeiten, können das aber nicht mit Ihrem Gewissen<br />

<strong>ver</strong>einbaren Sie können <strong>di</strong>e Schlichtungsstelle anrufen. Diese ist paritätisch (Hälfte Arbeitgeber<br />

/ Hälfte Arbeitnehmer) besetzt, <strong>ver</strong>anlasst <strong>di</strong>e Klärung und gibt eine Empfehlung ab.<br />

…. sind als Wissenschaftler im Kontakt mit einer Rüstungsfirma und möchten gerne an einem neuen<br />

Waffensystem forschen Das ist nicht zulässig, denn für <strong>di</strong>e Großforschung gilt im <strong>KIT</strong>:<br />

"Zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das <strong>KIT</strong> im Interesse der Allgemeinheit Forschung<br />

und Entwicklung zu friedlichen Zwecken". So steht es in § 2 Abs. 3 <strong>KIT</strong>G. Die Schlichtungsstelle<br />

ist für Sie nicht zustän<strong>di</strong>g, weil nicht Ihr Arbeitgeber Ihnen im Rahmen seines Direktionsrechts <strong>ver</strong>bietet,<br />

Rüstungsforschung zu betreiben und damit Ihre grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit<br />

einschränkt, sondern das Gesetz.<br />

Unser Ziel für <strong>KIT</strong> Phase 2<br />

Wir wollen <strong>di</strong>e Bindung an einen Flächentarif<strong>ver</strong>trag (TVöD oder TV-L) und keinen im Einzelnen auszuhandelnden<br />

Haustarif<strong>ver</strong>trag. Das lässt sich über 2 Wege erreichen:<br />

Der Arbeitgeber <strong>KIT</strong> wird Mitglied in einem Arbeitgeber<strong>ver</strong>band, beispielsweise dem Kommunalen<br />

Arbeitgeber<strong>ver</strong>band , wie das FZK, dann gilt automatisch der TVöD kommunal oder dem AVdöD,<br />

wie das Land Baden-Württemberg, dann gilt der TV-L. Dazu brauchen wir einen zweiten<br />

Überleitungstarif<strong>ver</strong>trag.<br />

Wir <strong>ver</strong>einbaren einen Anwendungstarif<strong>ver</strong>trag, in dem wir <strong>di</strong>e Anwendung des TVöD oder des<br />

TV-L ggf. mit Ergänzungen <strong>ver</strong>einbaren.<br />

In jedem Fall müssen wir unseren Willen deutlich machen und unseren Forderungen gegebenenfalls<br />

Nachdruck <strong>ver</strong>leihen. Dazu müssen wir mehr Mitglieder werden. Denn es gilt: Je mehr <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> Mitglieder<br />

wir sind, desto größer ist <strong>di</strong>e Chance, Druck auszuüben und unsere Forderungen durchzusetzen.<br />

Gemeinsam sind wir stark – je mehr wir sind, desto stärker sind wir!

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