PERNEGG AKTUELL - Gemeinde Pernegg
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6 <strong>PERNEGG</strong> <strong>AKTUELL</strong> 148/2013<br />
148/2013 <strong>PERNEGG</strong> <strong>AKTUELL</strong> 7<br />
Neue Jugendmanagerin in der Region<br />
Valerie Böckel vertritt in den Bezirken<br />
Leoben und Bruck-Mürzzuschlag die<br />
Anliegen der Jugend<br />
Seit 6. Mai 2013 ist Valerie Böckel die neue<br />
Jugendmanagerin in der Region Obersteiermark<br />
Ost. Die gebürtige Liesingtalerin<br />
besuchte das neue Gymnasium in Leoben,<br />
ehe sie in Graz und Bonn (D) Germanistik<br />
studierte. Seit 2009 ist sie wieder retour in<br />
ihrer Heimatregion und setzte bereits bei<br />
ihrer Tätigkeit bei der Stadt Leoben (Presse<br />
und PR) im Rahmen des Jugendkulturprojektes<br />
„Leoben Kreativ“ erste Impulse in<br />
Richtung Jugend. „Ich habe gesehen, dass<br />
es bereits viel Angebot für Jugendliche in der<br />
Region gibt, oft fehlt es aber an gezielter<br />
Kommunikation und Vernetzung“, so Böckel.<br />
Deshalb agiert die Jugendmanagerin<br />
nach dem Motto „Man muss das Rad nicht<br />
neu erfinden“ und vernetzt wichtige Akteure<br />
und <strong>Gemeinde</strong>n in den Bezirken Leoben<br />
und Bruck-Mürzzuschlag. Darüber hinaus<br />
hilft die 27-Jährige bei der Durchführung<br />
und vor allem Förderung jugendrelevanter<br />
Projekte. „Es gibt viele regionale, nationale<br />
und europäische Fördermöglichkeiten von<br />
Jugendprojekten, die oft sehr wenig bekannt<br />
sind“, meint Böckel, die ihre Aufgabe darin<br />
sieht, die Akteure auf diese Fördermöglichkeiten<br />
hinzuweisen und sie beim Projektund<br />
Fördermanagement zu unterstützen.<br />
Hier kann sie auf die fachliche Expertise der<br />
Regionalmanagement Obersteiermark Ost<br />
GmbH zurückgreifen, dem das regionale<br />
Jugendmanagement angehört.<br />
Lobbying für die Jugend<br />
Neben Vernetzung und Projektmanagement<br />
betreibt die neue Jugendmanagerin auch<br />
Lobbying für Jugendanliegen in wichtigen<br />
regionalen Gremien. „Jugendthemen müssen<br />
gehört und beharrlich vertreten werden,<br />
sonst kann es leicht passieren, dass sie wieder<br />
in der Schublade verschwinden“, sagt<br />
die Wahl-Leobenerin. Deshalb spielt die<br />
Einbindung von Jugendthemen auch bei der<br />
regionalen Leitbilderstellung eine Rolle. Die<br />
Basis ihrer Tätigkeit bildet die Kinder- und Jugendstrategie<br />
des Landes Steiermark, die mit<br />
ihren sechs Handlungsfeldern (Lebenswelten,<br />
Jungendinformation und -beratung, Jugendschutz,<br />
Jugendkultur, gesellschaftspolitische<br />
Bildung und Partizipation, Bildungs- und Berufsorientierung)<br />
die Grundlage<br />
aller sieben regionalen<br />
Jugendmanagements<br />
in der<br />
Steiermark bildet.<br />
Privat engagiert<br />
sich Böckel im<br />
Verein „Freunde<br />
des Museumshofes<br />
Kammern“<br />
sowie im Pfarrgemeinderat Leoben-Waasen.<br />
Schwimmen, Theaterspielen und ihr berufsbegleitender<br />
Medienlehrgang an der Uni<br />
Graz halten sie in ihrer Freizeit auf Trab, die<br />
sie sonst gerne mit ihren Freunden und der<br />
Familie verbringt.<br />
Kontakt:<br />
Jugendmanagerin,<br />
Mag. Valerie Böckel<br />
Prettachstraße 5<br />
A-8700 Leoben<br />
Fon: +43 (0)3842 802-1104<br />
Mobil: +43 (0)664/3581732<br />
rjm@obersteiermark.at<br />
www.obersteiermark.at<br />
Verordnung über das Verbot von<br />
Feuerentzünden und Rauchen im Wald<br />
in Zeiten besonderer Brandgefahr<br />
Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetz<br />
1975, BGBl. Nr. 440 i.d.g.F. wird mit<br />
10. April 2013 verordnet:<br />
§ 1 | Zur Hintanhaltung von Waldbränden<br />
ist im gesamten Verwaltungsbezirk<br />
Bruck-Mürzzuschlag das Feuerentzünden<br />
und das Rauchen im Wald, in der<br />
Kampfzone des Waldes und soweit<br />
Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung<br />
eines Waldbrandes begünstigen,<br />
auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich)<br />
für jedermann, einschließlich<br />
der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975<br />
zum Entzünden oder Unterhalten von<br />
Feuer im Walde Befugten, verboten.<br />
§ 2 | Diese Verordnung tritt mit dem<br />
auf die Kundmachung folgenden Tag<br />
in Kraft und tritt mit Widerruf durch<br />
die Bezirksverwaltungsbehörde wieder<br />
außer Kraft.<br />
§ 3 | Zuwiderhandlungen gegen dieses<br />
Verbot stellen Verwaltungsübertretungen<br />
nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17<br />
Forstgesetz 1975 dar und werden diese<br />
Übertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
mit einer Geldstrafe bis<br />
zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier<br />
Wochen geahndet.<br />
§ 4 | Die bekämpfungstechnische Behandlungsweise<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Z.<br />
4 der Verordnung des Bundesministers<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt<br />
und Wasserwirtschaft vom 22.01.2003<br />
über den Schutz des Waldes vor Forstschädlingen<br />
(Forstschutzverordnung),<br />
BGBl. II Nr. 19/2003 ist von diesem<br />
Verbot ausgenommen.<br />
Die Bezirkshauptfrau<br />
Dr. Gabriele Budiman eh.<br />
Biotopkartierung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong><br />
an der Mur im Zeitraum 2013-2014<br />
Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung wird im Zeitraum 2013-<br />
2014 in den Bezirken Liezen, Leoben und Bruck-Mürzzuschlag eine flächenhaft<br />
selektive Biotopkartierung durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine<br />
Kartierung des Offenlandes exklusive der alpinen Bereiche und der Großwaldgebiete.<br />
Mit der Durchführung der Biotopkartierung wurde das Büro REVITAL<br />
Integrative Naturraumplanung GmbH beauftragt, die Arbeiten selbst werden<br />
von einem rd. 30 köpfigen Kartiererteam im Feld durchgeführt.<br />
Ziel der Kartierungen ist es, die naturschutzfachlich relevanten Biotope in<br />
den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n vollständig zu erfassen um auf Basis dieser Informationen<br />
verschiedene Auswertungen und Folgeprojekte (z.B. in Hinblick<br />
auf Vertragsnaturschutz) durchzuführen.<br />
Die Freilandarbeiten erfolgen unter größtmöglicher Schonung der landwirtschaftlichen<br />
Flächen in den Sommerhalbjahren des Projektzeitraumes. Um<br />
die Arbeiten rasch und effizient durchführen zu können, wird ersucht, den<br />
Freilandkartierern den Zutritt zu den kartierenden Flächen zu ermöglichen.<br />
Im Falle von Rückfragen zur Biotopkartierung wird gebeten, mit dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Kontakt aufzunehmen.<br />
Kastrationspflicht für Katzen<br />
Das Kastrieren von Katzen und Katern ist laut Gesetz<br />
verpflichtend. Auch für Bauern.<br />
Der Original-Gesetzestext lautet wie folgt:<br />
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie<br />
gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu<br />
lassen, sofern diese nicht zur kontrollierten Zucht verwendet<br />
werden oder in bäuerlicher Haltung leben“.<br />
Die Ausnahme der bäuerlichen Haltung wurde von Tierschützern<br />
stark kritisiert. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />
klärte in einer Stellungnahme über den Hintergrund<br />
dieser Formulierung auf: Gemeint seien damit nicht<br />
Katzen, die von Landwirten als Heimtier gehalten werden.<br />
Vielmehr geht es bei der Ausnahme um Tiere, die keinem<br />
Halter zuzuordnen sind und als Streuner leben. Bauern müssen<br />
demnach ihre eigenen Katzen/Kater sehr wohl auch<br />
kastrieren lassen. Das Tierschutzgesetz verbietet außerdem,<br />
Tiere zu töten. Bei Verstößen muss man mit Geldstrafen bis<br />
zu mehreren tausend Euro rechnen bzw. bei Nichteinhaltung<br />
der Kastrationspflicht drohen ebenfalls Strafen bis zu<br />
€ 3.750,--.<br />
Die Obfrau des Sozialreferates berichtet<br />
BGM in Irmgard<br />
Hagenauer<br />
Fundgegenstände<br />
Im Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur wurden in<br />
letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />
1 Schlüssel mit Anhänger<br />
Rad und Bahn – Fahrplan 2013<br />
Der Rad und Bahn-Fahrplan 2013 ist im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
erhältlich und zusätzlich auch im Internet unter<br />
www.verkehr.steiermark.at abrufbar.<br />
Müllentsorgung !!! Achtung !!! Müllentsorgung !!!<br />
Leider passiert es in letzter Zeit wieder vermehrt, dass Müllbehälter verspätet<br />
an den hierfür vorgesehenen Platz vor dem Haus oder der Liegenschaft gestellt<br />
werden. Es ergeht daher die Bitte die Müllbehälter schon am Vortag an die für das<br />
Entsorgungspersonal der Firma Saubermacher erreichbaren Stellen aufzustellen.<br />
Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein verspätete Müllbehälter nochmals<br />
anzufahren und nachträglich zu entleeren.Sollten Sie Ihren Abfuhrplan verlegt<br />
haben, kann auf dem <strong>Gemeinde</strong>amt jederzeit ein Plan abgeholt werden.<br />
Muttertagsausflug<br />
Frau Bürgermeisterin Irmgard Hagenauer lud auch heuer wieder alle<br />
Frauen und Mütter im Namen des Sozialreferates zu einem Muttertagsausflug<br />
ein. Besichtigt wurde die Hofkäserei Krogger in Mönichwald<br />
und anschließend gab es ein gemütliches Beisammensein im Gasthof<br />
Willingshofer in Gasen.