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PERNEGG AKTUELL - Gemeinde Pernegg

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6 <strong>PERNEGG</strong> <strong>AKTUELL</strong> 148/2013<br />

148/2013 <strong>PERNEGG</strong> <strong>AKTUELL</strong> 7<br />

Neue Jugendmanagerin in der Region<br />

Valerie Böckel vertritt in den Bezirken<br />

Leoben und Bruck-Mürzzuschlag die<br />

Anliegen der Jugend<br />

Seit 6. Mai 2013 ist Valerie Böckel die neue<br />

Jugendmanagerin in der Region Obersteiermark<br />

Ost. Die gebürtige Liesingtalerin<br />

besuchte das neue Gymnasium in Leoben,<br />

ehe sie in Graz und Bonn (D) Germanistik<br />

studierte. Seit 2009 ist sie wieder retour in<br />

ihrer Heimatregion und setzte bereits bei<br />

ihrer Tätigkeit bei der Stadt Leoben (Presse<br />

und PR) im Rahmen des Jugendkulturprojektes<br />

„Leoben Kreativ“ erste Impulse in<br />

Richtung Jugend. „Ich habe gesehen, dass<br />

es bereits viel Angebot für Jugendliche in der<br />

Region gibt, oft fehlt es aber an gezielter<br />

Kommunikation und Vernetzung“, so Böckel.<br />

Deshalb agiert die Jugendmanagerin<br />

nach dem Motto „Man muss das Rad nicht<br />

neu erfinden“ und vernetzt wichtige Akteure<br />

und <strong>Gemeinde</strong>n in den Bezirken Leoben<br />

und Bruck-Mürzzuschlag. Darüber hinaus<br />

hilft die 27-Jährige bei der Durchführung<br />

und vor allem Förderung jugendrelevanter<br />

Projekte. „Es gibt viele regionale, nationale<br />

und europäische Fördermöglichkeiten von<br />

Jugendprojekten, die oft sehr wenig bekannt<br />

sind“, meint Böckel, die ihre Aufgabe darin<br />

sieht, die Akteure auf diese Fördermöglichkeiten<br />

hinzuweisen und sie beim Projektund<br />

Fördermanagement zu unterstützen.<br />

Hier kann sie auf die fachliche Expertise der<br />

Regionalmanagement Obersteiermark Ost<br />

GmbH zurückgreifen, dem das regionale<br />

Jugendmanagement angehört.<br />

Lobbying für die Jugend<br />

Neben Vernetzung und Projektmanagement<br />

betreibt die neue Jugendmanagerin auch<br />

Lobbying für Jugendanliegen in wichtigen<br />

regionalen Gremien. „Jugendthemen müssen<br />

gehört und beharrlich vertreten werden,<br />

sonst kann es leicht passieren, dass sie wieder<br />

in der Schublade verschwinden“, sagt<br />

die Wahl-Leobenerin. Deshalb spielt die<br />

Einbindung von Jugendthemen auch bei der<br />

regionalen Leitbilderstellung eine Rolle. Die<br />

Basis ihrer Tätigkeit bildet die Kinder- und Jugendstrategie<br />

des Landes Steiermark, die mit<br />

ihren sechs Handlungsfeldern (Lebenswelten,<br />

Jungendinformation und -beratung, Jugendschutz,<br />

Jugendkultur, gesellschaftspolitische<br />

Bildung und Partizipation, Bildungs- und Berufsorientierung)<br />

die Grundlage<br />

aller sieben regionalen<br />

Jugendmanagements<br />

in der<br />

Steiermark bildet.<br />

Privat engagiert<br />

sich Böckel im<br />

Verein „Freunde<br />

des Museumshofes<br />

Kammern“<br />

sowie im Pfarrgemeinderat Leoben-Waasen.<br />

Schwimmen, Theaterspielen und ihr berufsbegleitender<br />

Medienlehrgang an der Uni<br />

Graz halten sie in ihrer Freizeit auf Trab, die<br />

sie sonst gerne mit ihren Freunden und der<br />

Familie verbringt.<br />

Kontakt:<br />

Jugendmanagerin,<br />

Mag. Valerie Böckel<br />

Prettachstraße 5<br />

A-8700 Leoben<br />

Fon: +43 (0)3842 802-1104<br />

Mobil: +43 (0)664/3581732<br />

rjm@obersteiermark.at<br />

www.obersteiermark.at<br />

Verordnung über das Verbot von<br />

Feuerentzünden und Rauchen im Wald<br />

in Zeiten besonderer Brandgefahr<br />

Auf Grund des § 41 Abs. 1 Forstgesetz<br />

1975, BGBl. Nr. 440 i.d.g.F. wird mit<br />

10. April 2013 verordnet:<br />

§ 1 | Zur Hintanhaltung von Waldbränden<br />

ist im gesamten Verwaltungsbezirk<br />

Bruck-Mürzzuschlag das Feuerentzünden<br />

und das Rauchen im Wald, in der<br />

Kampfzone des Waldes und soweit<br />

Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung<br />

eines Waldbrandes begünstigen,<br />

auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich)<br />

für jedermann, einschließlich<br />

der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975<br />

zum Entzünden oder Unterhalten von<br />

Feuer im Walde Befugten, verboten.<br />

§ 2 | Diese Verordnung tritt mit dem<br />

auf die Kundmachung folgenden Tag<br />

in Kraft und tritt mit Widerruf durch<br />

die Bezirksverwaltungsbehörde wieder<br />

außer Kraft.<br />

§ 3 | Zuwiderhandlungen gegen dieses<br />

Verbot stellen Verwaltungsübertretungen<br />

nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17<br />

Forstgesetz 1975 dar und werden diese<br />

Übertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

mit einer Geldstrafe bis<br />

zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier<br />

Wochen geahndet.<br />

§ 4 | Die bekämpfungstechnische Behandlungsweise<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Z.<br />

4 der Verordnung des Bundesministers<br />

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt<br />

und Wasserwirtschaft vom 22.01.2003<br />

über den Schutz des Waldes vor Forstschädlingen<br />

(Forstschutzverordnung),<br />

BGBl. II Nr. 19/2003 ist von diesem<br />

Verbot ausgenommen.<br />

Die Bezirkshauptfrau<br />

Dr. Gabriele Budiman eh.<br />

Biotopkartierung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong><br />

an der Mur im Zeitraum 2013-2014<br />

Im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung wird im Zeitraum 2013-<br />

2014 in den Bezirken Liezen, Leoben und Bruck-Mürzzuschlag eine flächenhaft<br />

selektive Biotopkartierung durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine<br />

Kartierung des Offenlandes exklusive der alpinen Bereiche und der Großwaldgebiete.<br />

Mit der Durchführung der Biotopkartierung wurde das Büro REVITAL<br />

Integrative Naturraumplanung GmbH beauftragt, die Arbeiten selbst werden<br />

von einem rd. 30 köpfigen Kartiererteam im Feld durchgeführt.<br />

Ziel der Kartierungen ist es, die naturschutzfachlich relevanten Biotope in<br />

den jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n vollständig zu erfassen um auf Basis dieser Informationen<br />

verschiedene Auswertungen und Folgeprojekte (z.B. in Hinblick<br />

auf Vertragsnaturschutz) durchzuführen.<br />

Die Freilandarbeiten erfolgen unter größtmöglicher Schonung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen in den Sommerhalbjahren des Projektzeitraumes. Um<br />

die Arbeiten rasch und effizient durchführen zu können, wird ersucht, den<br />

Freilandkartierern den Zutritt zu den kartierenden Flächen zu ermöglichen.<br />

Im Falle von Rückfragen zur Biotopkartierung wird gebeten, mit dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Kontakt aufzunehmen.<br />

Kastrationspflicht für Katzen<br />

Das Kastrieren von Katzen und Katern ist laut Gesetz<br />

verpflichtend. Auch für Bauern.<br />

Der Original-Gesetzestext lautet wie folgt:<br />

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie<br />

gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu<br />

lassen, sofern diese nicht zur kontrollierten Zucht verwendet<br />

werden oder in bäuerlicher Haltung leben“.<br />

Die Ausnahme der bäuerlichen Haltung wurde von Tierschützern<br />

stark kritisiert. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />

klärte in einer Stellungnahme über den Hintergrund<br />

dieser Formulierung auf: Gemeint seien damit nicht<br />

Katzen, die von Landwirten als Heimtier gehalten werden.<br />

Vielmehr geht es bei der Ausnahme um Tiere, die keinem<br />

Halter zuzuordnen sind und als Streuner leben. Bauern müssen<br />

demnach ihre eigenen Katzen/Kater sehr wohl auch<br />

kastrieren lassen. Das Tierschutzgesetz verbietet außerdem,<br />

Tiere zu töten. Bei Verstößen muss man mit Geldstrafen bis<br />

zu mehreren tausend Euro rechnen bzw. bei Nichteinhaltung<br />

der Kastrationspflicht drohen ebenfalls Strafen bis zu<br />

€ 3.750,--.<br />

Die Obfrau des Sozialreferates berichtet<br />

BGM in Irmgard<br />

Hagenauer<br />

Fundgegenstände<br />

Im Fundamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pernegg</strong> an der Mur wurden in<br />

letzter Zeit folgende Fundgegenstände abgegeben:<br />

1 Schlüssel mit Anhänger<br />

Rad und Bahn – Fahrplan 2013<br />

Der Rad und Bahn-Fahrplan 2013 ist im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

erhältlich und zusätzlich auch im Internet unter<br />

www.verkehr.steiermark.at abrufbar.<br />

Müllentsorgung !!! Achtung !!! Müllentsorgung !!!<br />

Leider passiert es in letzter Zeit wieder vermehrt, dass Müllbehälter verspätet<br />

an den hierfür vorgesehenen Platz vor dem Haus oder der Liegenschaft gestellt<br />

werden. Es ergeht daher die Bitte die Müllbehälter schon am Vortag an die für das<br />

Entsorgungspersonal der Firma Saubermacher erreichbaren Stellen aufzustellen.<br />

Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein verspätete Müllbehälter nochmals<br />

anzufahren und nachträglich zu entleeren.Sollten Sie Ihren Abfuhrplan verlegt<br />

haben, kann auf dem <strong>Gemeinde</strong>amt jederzeit ein Plan abgeholt werden.<br />

Muttertagsausflug<br />

Frau Bürgermeisterin Irmgard Hagenauer lud auch heuer wieder alle<br />

Frauen und Mütter im Namen des Sozialreferates zu einem Muttertagsausflug<br />

ein. Besichtigt wurde die Hofkäserei Krogger in Mönichwald<br />

und anschließend gab es ein gemütliches Beisammensein im Gasthof<br />

Willingshofer in Gasen.

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