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Innerdeutsche Beziehungen. Ost und West an ... - Peer Pasternack

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lung ist z.T. von gesonderten Entscheidungen der Fakultäten abhängig,<br />

z.T. regeln die Hochschulgesetze der Mitwirkungsmöglichkeiten in der<br />

akademischen Selbstverwaltung. (Vgl. Neie 1997)<br />

Doch auch, wo es das Bedürfnis gibt, einzelne gezielt zu ärgern, hält<br />

das akademische Stichelei-Repertoire reichhaltige Instrumente bereit.<br />

Diese wurden <strong>und</strong> werden auch mit viel F<strong>an</strong>tasie eingesetzt, ob es nun um<br />

mitgliedschaftliche Rechte als HochschullehrerIn geht, um Prüfungsberechtigungen,<br />

mehr oder weniger komfortable Büros, Ressourcenzugriff,<br />

etwa Mittel für studentische Hilfskräfte, oder um so feinsinnige wie unsouveräne<br />

Abstufungen in Personal- <strong>und</strong> Vorlesungsverzeichnissen. Für<br />

Letztgen<strong>an</strong>ntes ein Beispiel aus der Leipziger Universität: Dort wollte<br />

m<strong>an</strong> offenbar die Überreste der personellen Flurbereinigung 1990ff. zwar<br />

schamhaft, aber doch kenntlich machen <strong>und</strong> verfiel zu diesem Zweck darauf,<br />

im Personalverzeichnis bei den ProfessorInnen neuen Rechts korrekt<br />

das jeweilige Berufungsgebiet in Klammern zu vermerken, hingegen bei<br />

den Überresten der DDR-Hochschullehrerschaft allein „Professor“ hinzuschreiben<br />

– was offenbar soviel bedeuten soll wie: „Professor für nichts“.<br />

Einzelne Institute wie das für Geschichtswissenschaften sortierten die<br />

(wenigen) Hochschullehrer alten Rechts denn auch gleich in die Gruppe<br />

der wissenschaftlichen Mitarbeiter. (Vgl. Universität Leipzig 1996)<br />

Doch selbst nach dem Ausscheiden aus dem Hochschuldienst wird das<br />

Personal ostdeutscher Herkunft, gleich in welcher Position in den Ruhest<strong>an</strong>d<br />

geg<strong>an</strong>gen, monatlich dar<strong>an</strong> erinnert werden, wo es herkommt: Die<br />

Ruhest<strong>an</strong>dsbezüge eines ostdeutschen Professors erreichen selbst nach<br />

zehnjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer neuen Rechts kaum mehr als<br />

ein Viertel der Bezüge des Kollegen im Nachbarzimmer, den der Zufall<br />

ursprünglich in <strong>West</strong>deutschl<strong>an</strong>d platziert hatte. Schließlich k<strong>an</strong>n auch<br />

kein Angehöriger des ostdeutschen Personals generell sicher sein, die<br />

Rente im aktuellen Beschäftigungsverhältnis zu erreichen: Da in der Regel<br />

nicht verbeamtet, unterliegen sie dem BAT-<strong>Ost</strong>, <strong>und</strong> dieser setzt unter<br />

<strong>an</strong>derem die BAT-Bestimmung außer Kraft, die nach 15 Beschäftigungsjahren<br />

im Öffentlichen Dienst vor der betriebsbedingten Kündigung<br />

schützt.<br />

Kaum verw<strong>und</strong>ern k<strong>an</strong>n es vor solchen Hintergründen, dass die nach<br />

wie vor 14% unter den westdeutschen Gehältern liegende Bezahlung der<br />

ostdeutschen Arbeitsleistung Unmut reproduziert. Zwar war hier immerhin<br />

eine <strong>an</strong>fängliche Absurdität nicht mehr weiter betrieben worden,<br />

nämlich KollegInnen, die einer vergleichbaren Beschäftigung nachgingen<br />

hochschule ost 1/2001 13

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