European Conference on combating racism at European level DE

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18.05.2014 Aufrufe

Wichtigste Beiträge Jean Kahn, Vorsitzender des Verwaltungsrats der in Wien ansässigen Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Europa eine Seele einhauchen Grundsätzlich sind wir von folgender Überlegung ausgegangen: „Die Europäische Union darf nicht nur ein Europa der Kaufleute sein, ein Europa der Finanzen, der Währung und bestenfalls ein Europa des Verteidigungsbündnisses oder der Politik. Die Europäische Union muss eine Seele bekommen“. Dies erklärte Jean Kahn. Herr Kahn erinnerte an die Vorgeschichte der Beobachtungsstelle: Bereits im Juni 1994 wurde auf Vorschlag des Europäischen Rates von Korfu eine „Beratende Kommission Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ eingesetzt. Diese Kommission hat drei Jahre lang gearbeitet, und am Ende dieser drei Jahre wurde vorgeschlagen, die Beobachtungsstelle zu schaffen. Er erwähnt die Aufgaben der Beobachtungsstelle. Zunächst einmal den Auftrag, die Arbeit der Beratenden Kommission weiterzuführen und Rundtischgespräche auf nationaler und europäischer Ebene zu organisieren. Außerdem haben wir den Auftrag, Empfehlungen an Mitgliedstaaten auszusprechen, in denen wir rassistische und fremdenfeindliche Phänomene feststellen. Und schließlich haben wir einen Jahresbericht vorzulegen über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa. Der erste Bericht wurde vor wenigen Monaten hier in Brüssel der Presse vorgestellt. Noch zu erwähnen ist die Einrichtung eines Netzes von Datenbanken (RAXEN), in denen alle rassistischen und fremdenfeindlichen Phänomene in Europa erfasst werden. Unterstützt wird die Arbeit der Beobachtungsstelle von den NRO, von Forschungsinstituten und Universitäten. Auch größere Medienprojekte wurden in Angriff genommen, insbesondere auf einer Konferenz, zu der in Köln letztes Jahr zahlreiche Medienvertreter zusammenkamen. Beschlossen wurde auch, eine Charta der politischen Parteien zu erstellen, d. h. eine Art Verhaltenskodex, den 80 politische Parteien in der Europäischen Union unterzeichnet haben. Im ersten Artikel dieser Charta heißt es, „dass man nicht mit extrem rechts stehenden politischen Parteien koalieren soll, die rassistische und fremdenfeindliche Ideen vertreten“. „Wir haben mit einer gewissen Beklemmung miterleben müssen, dass zum ersten Mal nach dem Krieg in eine Regierung in der Europäischen Union Männer und Frauen eingetreten sind, die dem „Dritten Reich“ nachtrauern.“ "Und schließlich möchte ich", so Herrn Kahn am Ende seiner Ansprache, "bejahend auf die Frage antworten, die uns alle Welt stellt: 'Werden Sie in Wien bleiben?'. Ja, wir werden in Wien bleiben, und wir werden weiterhin alle rassistischen und fremdenfeindlichen Phänomene in Österreich wie auch anderswo in Europa im Auge behalten". Emilio Gabaglio, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Wachsam und aktiv bleiben Emilio Gabaglio hat zunächst seiner Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, dass in Österreich „eine Partei in der Regierung vertreten ist, die nie ein Hehl gemacht hat aus ihrer rassistischen und fremdenfeindlichen Haltung“. Deswegen, so Emilio Gabaglio, „ist der Zeitpunkt dieser Konferenz günstig wie auch der Zeitpunkt für die Gesetzesinitiativen und anderen Vorschläge der Europäischen Kommission in Anwendung von Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam“. Der EGB unterstützt voll und ganz die Reaktion der Europäischen Union. Wenn es darum geht, die Menschenrechte und die Demokratie zu schützen, dann muss man tätig werden. Die europäische Gewerkschaftsbewegung ist solidarisch mit dem anderen Österreich, „dem Österreich der Jungen, der Frauen, der Gewerkschaftler, der Antifaschisten, der Nichtregierungsorganisationen und der Kultur, dessen Vertreter letzten Samstag in Wien auf die Straße gegangen sind, um laut und deutliche ihre Stimme zu erheben“. „Wir müssen also wachsam bleiben, in Österreich und auch anderswo, denn es geht hier nicht allein um Österreich. Wir müssen alle diejenigen bekämpfen, die mit der Intoleranz, dem Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit oder gar dem Antisemitismus ihre dunklen Geschäfte treiben.“ Man muss wachsam bleiben und tätig werden in der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im täglichen Leben, zum Beispiel in der Arbeitswelt. „Wir müssen aufklären, Tag für Tag, am Arbeitsplatz wie in den Schulen und generell in unserer ganzen Gesellschaft, um zu erreichen, dass rassistische und fremdenfeindliche Haltungen bloßgestellt werden.“ Niemand ist dabei frei von Unterlassungssünden. Die europäische Gewerkschaftsbewegung ist bereits mehrfach konkret tätig geworden und hat damit Zeichen gesetzt. Und die Sozialpartner haben „in gewissem Maße die nach dem Vertrag von Amsterdam abzusehende Entwicklung vorweggenommen“, indem sie zusammen mit der UNICE und der CEEP 1995 eine gemeinsame Erklärung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz unterzeichnet haben. “Wir werden dafür sorgen, dass im europäischen sozialen Dialog der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz auf der Tagesordnung bleibt.“ „Was wir auch brauchen, sind strengere gesetzliche Bestimmungen.“ Deswegen unterstützt der EGB ohne Vorbehalte die von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinien und Aktionsprogramme und er appelliert an den Rat, rasch über dieses Vorschlagspaket der Kommission zu entscheiden. Der Richtlinienvorschlag zur Beschäftigung stellt ab auf die Sozialpartner sowie deren wichtige Funktion in der Durchsetzung der Grundsätze und Einzelbestimmungen der Richtlinie. Diese Richtlinie ist zu untermauern mit einer ganzen Reihe von Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern die für alle gelten, für Europäer wie für Zuwanderer. „Für uns darf es da keine Unterschiede geben.“ „Denn nur ein sozialeres, bürgerlicheres und demokratischeres Europa versetzt uns in die Lage, alle jene zu bekämpfen und zu besiegen, die uns zurückstoßen wollen in eine tragische Vergangenheit – eine Vergangenheit, die uns nie mehr heimsuchen darf.“ 6 Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht

Wichtigste Beiträge Dirk Hudig, Generalsekretär der UNICE, der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas Nichtdiskriminierung: ein Grundsatz guten Managements „Die UNICE verurteilt jegliche Form von Rassismus. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Übel, die ausgemerzt werden müssen.“ Dies erklärte Dirk Hudig. Aus der Sicht der Wirtschaft zählt Nichtdiskriminierung zu den Grundsätzen guten Managements. Entscheidungen über die Einstellung oder Beförderung von Mitarbeitern müssen sich auf die Beurteilung ihrer Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit und nicht auf irrationale Vorurteile stützen. Weder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch unter dem Aspekt des Personalmanagements machen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Sinn. Die Arbeitgeber haben ein Interesse daran, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Indem sie keine anderen Entscheidungsgrundlagen als Kompetenz und Leistung gelten lassen, tragen die Unternehmen sogar „maßgeblich zur Integration ethnischer Minderheiten in Europa bei“. „Leider sind Unternehmen, ebenso wie alle anderen Teile der Gesellschaft, nicht gegen Vorurteile, Missverständnisse oder Ängste gefeit, wenn sie mit kulturellen Unterschieden konfrontiert werden.“ Die Arbeitgeber müssen sich ihrer Verantwortung stellen und „ihre eigenen Strategien und Entscheidungen kritisch auf vorgefasste Meinungen überprüfen“. Wie Herr Gabaglio wenige Minuten zuvor erinnert auch Herr Hudig daran, dass die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaftsverbände bereits aktiv geworden sind: Im Jahre 1995 veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung über Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz, in der die Grundzüge zur Verwirklichung der Gleichbehandlung dargelegt sind. Darauf folgte die Veröffentlichung eines europäischen Kompendiums beispielhafter Praktiken. Diese Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf europäischer Ebene wurde durch nationale Initiativen der Sozialpartner ergänzt. In zahlreichen Mitgliedstaaten gab man gemeinsame Erklärungen ab und organisierte Konferenzen und Gesprächsrunden. Was Vorschläge nach Artikel 13 angeht, so „unterstützt die UNICE voll und ganz die in den Richtlinien und Aktionsprogrammen vorgeschlagenen Maßnahmen“. Im Hinblick auf einige Aspekte bestehen jedoch Bedenken, insbesondere in Bezug auf „die Vermischung der Begriffe Diskriminierung und Belästigung“. „Der Begriff „Belästigung“ ist sehr komplex. Es gibt unterschiedlich schwere Formen von Belästigung, und die Zuständigkeit für deren Verfolgung kann bei verschiedenen Stellen liegen. Die Verfolgung der schwerwiegendsten Form der Belästigung, der körperlichen Gewalt, fällt nicht mehr unter das Arbeits-, sondern unter das Strafrecht. Im Falle von Belästigungen am Arbeitsplatz hängt die Zuständigkeit zudem davon ab, welche Position die Beteiligten bekleiden (ob sie gleichen oder unterschiedlichen Hierarchieebenen angehören), ob der Arbeitgeber bereits Disziplinarmaßnahmen eingeleitet hat usw.“ Herr Hudig erinnert außerdem daran, dass es für die Arbeitgeber möglich sein sollte, ihrer Verantwortung zur Bekämpfung der Diskriminierung am Arbeitsplatz nachzukommen, ohne dass hierfür schwerfällige Verwaltungsprozeduren geschaffen werden müssen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen belasten würden. “Praktische Hilfestellungen, Beratungstelefone und Informationskampagnen sind zwar weniger spektakulär, aber unentbehrlich, um eine Gesellschaft aufzubauen, in der Toleranz und Respektierung von Unterschieden selbstverständlich sind.“ Sukhvinder Stubbs, Vorsitzende des ENAR, des Europäischen Netzes gegen Rassismus Die Zeit der großen Worte ist vorbei Sukhvinder Stubbs schildert kurz die Geschichte seiner Organisation, die 1997 anlässlich des Europäischen Jahres gegen Rassismus ins Leben gerufen wurde. Diesem Netz gehören Hunderte von Organisationen an, die sich insbesondere der Rassismusbekämpfung verschrieben haben. Das ENAR hat eine Kampagne initiiert, um der Stimme der Nichtregierungsorganisationen Gehör zu verschaffen. Im Vordergrund steht dabei stets die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen europäischen Netzen. Erstmals überhaupt besitzt die Europäische Kommission nunmehr die vertraglichen Kompetenzen, um sich mit Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu befassen. Unter den hier Anwesenden ist so mancher, der in den vier Jahrzehnten, seit es die Kommission gibt, Tag für Tag mit den Folgen von Rassismus in den Mitgliedstaaten der EU konfrontiert gewesen ist. Die Entwicklung in Europa ist alarmierend, und der Rassismus ist weder ein urplötzlich auftauchendes Phänomen noch etwas, das sich allein in Österreich abspielt. Als Beispiel nennt Frau Stubbs die Ermordung eines Marokkaners in Südspanien und den Fall Lawrence. Das ENAR unterstützt die gegenüber der österreichischen Regierung getroffenen Maßnahmen. „Aber all die Erklärungen von Politikern und Regierungen, all die Kundgebungen und Proteste müssen freilich mehr bewirken und sich nicht beschränken auf hehre Worte und feierliche Gesten.“ „Die Zeit der großen Worte ist vorbei. Jetzt gilt es zu handeln.“ Das ENAR appelliert an die Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen einzuhalten und in ihrer Empörung, die sie angesichts der Situation in Österreich zum Ausdruck gebracht haben, nicht nachzulassen. Es fordert dreierlei Maßnahmen: Erstens fordert es, das Gesamtbündel der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen von Artikel 13 zu unterstützen. Für die schwarze Bevölkerung, aber auch für die ethnischen Minderheiten in Europa ist dieses gesamte Maßnahmenbündel von vitaler Bedeutung. Was aber noch wichtiger ist: dieses Gesamtpaket soll jetzt sofort umgesetzt werden. Zweitens fordert ENAR eine beschleunigte Verabschiedung der Richtlinien und des Aktionsplans, damit die volle Kompetenz noch in diesem Jahr gesichert ist. Freilich wird die Zeit knapp sein. Rassismus ist aber nicht irgendein Thema am Rande, sondern ein Phänomen, das absolute Priorität verdient. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Bei dem genannten Maßnahmenbündel geht es nicht allein um Rassismus, sondern um Gleichbehandlung schlechthin. Deshalb würde unser Netz – und mit uns die anderen Gruppen, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten und die Minderheiten repräsentieren – es begrüßen, wenn die Möglichkeit des Erlasses vertikaler Richtlinien zu jedem einzelnen Aspekt der Gleichbehandlung so bald wie möglich geprüft werden würde. Letztendlich soll auf der anstehenden Regierungskonferenz beschlossen werden, dass über Maßnahmen, die im Rahmen von Artikel 13 EG- Vertrag vorgeschlagen werden, mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird. Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht 7

Wichtigste Beiträge<br />

Dirk Hudig, Generalsekretär der UNICE, der Uni<strong>on</strong> der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas<br />

Nichtdiskriminierung: ein Grunds<strong>at</strong>z guten Managements<br />

„Die UNICE verurteilt jegliche Form v<strong>on</strong> Rassismus.<br />

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Übel, die<br />

ausgemerzt werden müssen.“ Dies erklärte Dirk<br />

Hudig.<br />

Aus der Sicht der Wirtschaft zählt Nichtdiskriminierung<br />

zu den Grundsätzen guten<br />

Managements. Entscheidungen über die Einstellung<br />

oder Beförderung v<strong>on</strong> Mitarbeitern müssen sich auf<br />

die Beurteilung ihrer Qualifik<strong>at</strong>i<strong>on</strong> für eine bestimmte<br />

Tätigkeit und nicht auf irr<strong>at</strong>i<strong>on</strong>ale Vorurteile stützen.<br />

Weder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch<br />

unter dem Aspekt des Pers<strong>on</strong>almanagements machen<br />

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Sinn. Die<br />

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, Rassismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit am Arbeitspl<strong>at</strong>z zu bekämpfen.<br />

Indem sie keine anderen Entscheidungsgrundlagen als<br />

Kompetenz und Leistung gelten lassen, tragen die<br />

Unternehmen sogar „maßgeblich zur Integr<strong>at</strong>i<strong>on</strong> ethnischer<br />

Minderheiten in Europa bei“.<br />

„Leider sind Unternehmen, ebenso wie alle anderen<br />

Teile der Gesellschaft, nicht gegen Vorurteile,<br />

Missverständnisse oder Ängste gefeit, wenn sie mit<br />

kulturellen Unterschieden k<strong>on</strong>fr<strong>on</strong>tiert werden.“ Die<br />

Arbeitgeber müssen sich ihrer Verantwortung stellen<br />

und „ihre eigenen Str<strong>at</strong>egien und Entscheidungen kritisch<br />

auf vorgefasste Meinungen überprüfen“.<br />

Wie Herr Gabaglio wenige Minuten zuvor erinnert auch<br />

Herr Hudig daran, dass die Arbeitgeberverbände und<br />

die Gewerkschaftsverbände bereits aktiv geworden<br />

sind: Im Jahre 1995 veröffentlichten sie eine gemeinsame<br />

Erklärung über Rassendiskriminierung und<br />

Fremdenfeindlichkeit am Arbeitspl<strong>at</strong>z, in der die<br />

Grundzüge zur Verwirklichung der Gleichbehandlung<br />

dargelegt sind. Darauf folgte die Veröffentlichung eines<br />

europäischen Kompendiums beispielhafter Praktiken.<br />

Diese Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf europäischer<br />

Ebene wurde durch n<strong>at</strong>i<strong>on</strong>ale Initi<strong>at</strong>iven der<br />

Sozialpartner ergänzt. In zahlreichen Mitgliedsta<strong>at</strong>en<br />

gab man gemeinsame Erklärungen ab und organisierte<br />

K<strong>on</strong>ferenzen und Gesprächsrunden.<br />

Was Vorschläge nach Artikel 13 angeht, so „unterstützt<br />

die UNICE voll und ganz die in den Richtlinien<br />

und Akti<strong>on</strong>sprogrammen vorgeschlagenen Maßnahmen“.<br />

Im Hinblick auf einige Aspekte bestehen jedoch<br />

Bedenken, insbes<strong>on</strong>dere in Bezug auf „die<br />

Vermischung der Begriffe Diskriminierung und<br />

Belästigung“. „Der Begriff „Belästigung“ ist sehr komplex.<br />

Es gibt unterschiedlich schwere Formen v<strong>on</strong><br />

Belästigung, und die Zuständigkeit für deren<br />

Verfolgung kann bei verschiedenen Stellen liegen. Die<br />

Verfolgung der schwerwiegendsten Form der<br />

Belästigung, der körperlichen Gewalt, fällt nicht mehr<br />

unter das Arbeits-, s<strong>on</strong>dern unter das Strafrecht. Im<br />

Falle v<strong>on</strong> Belästigungen am Arbeitspl<strong>at</strong>z hängt die<br />

Zuständigkeit zudem dav<strong>on</strong> ab, welche Positi<strong>on</strong> die<br />

Beteiligten bekleiden (ob sie gleichen oder unterschiedlichen<br />

Hierarchieebenen angehören), ob der<br />

Arbeitgeber bereits Disziplinarmaßnahmen eingeleitet<br />

h<strong>at</strong> usw.“<br />

Herr Hudig erinnert außerdem daran, dass es für die<br />

Arbeitgeber möglich sein sollte, ihrer Verantwortung<br />

zur Bekämpfung der Diskriminierung am Arbeitspl<strong>at</strong>z<br />

nachzukommen, ohne dass hierfür schwerfällige<br />

Verwaltungsprozeduren geschaffen werden müssen,<br />

die insbes<strong>on</strong>dere kleine und mittlere Unternehmen<br />

belasten würden. “Praktische Hilfestellungen,<br />

Ber<strong>at</strong>ungstelef<strong>on</strong>e und Inform<strong>at</strong>i<strong>on</strong>skampagnen sind<br />

zwar weniger spektakulär, aber unentbehrlich, um eine<br />

Gesellschaft aufzubauen, in der Toleranz und<br />

Respektierung v<strong>on</strong> Unterschieden selbstverständlich<br />

sind.“<br />

Sukhvinder Stubbs, Vorsitzende des ENAR, des Europäischen Netzes gegen Rassismus<br />

Die Zeit der großen Worte ist vorbei<br />

Sukhvinder Stubbs schildert kurz die Geschichte seiner<br />

Organis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>, die 1997 anlässlich des<br />

Europäischen Jahres gegen Rassismus ins Leben<br />

gerufen wurde. Diesem Netz gehören Hunderte v<strong>on</strong><br />

Organis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en an, die sich insbes<strong>on</strong>dere der<br />

Rassismusbekämpfung verschrieben haben.<br />

Das ENAR h<strong>at</strong> eine Kampagne initiiert, um der<br />

Stimme der Nichtregierungsorganis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en Gehör zu<br />

verschaffen. Im Vordergrund steht dabei stets die<br />

partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen<br />

europäischen Netzen.<br />

Erstmals überhaupt besitzt die Europäische Kommissi<strong>on</strong><br />

nunmehr die vertraglichen Kompetenzen,<br />

um sich mit Rassismus, Antisemitismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit zu befassen. Unter den hier<br />

Anwesenden ist so mancher, der in den vier<br />

Jahrzehnten, seit es die Kommissi<strong>on</strong> gibt, Tag für Tag<br />

mit den Folgen v<strong>on</strong> Rassismus in den Mitgliedsta<strong>at</strong>en<br />

der EU k<strong>on</strong>fr<strong>on</strong>tiert gewesen ist.<br />

Die Entwicklung in Europa ist alarmierend, und der<br />

Rassismus ist weder ein urplötzlich auftauchendes<br />

Phänomen noch etwas, das sich allein in Österreich<br />

abspielt. Als Beispiel nennt Frau Stubbs die<br />

Ermordung eines Marokkaners in Südspanien und<br />

den Fall Lawrence.<br />

Das ENAR unterstützt die gegenüber der österreichischen<br />

Regierung getroffenen Maßnahmen. „Aber all<br />

die Erklärungen v<strong>on</strong> Politikern und Regierungen, all<br />

die Kundgebungen und Proteste müssen freilich<br />

mehr bewirken und sich nicht beschränken auf hehre<br />

Worte und feierliche Gesten.“ „Die Zeit der großen<br />

Worte ist vorbei. Jetzt gilt es zu handeln.“ Das ENAR<br />

appelliert an die Mitgliedsta<strong>at</strong>en, ihre Verpflichtungen<br />

einzuhalten und in ihrer Empörung, die sie angesichts<br />

der Situ<strong>at</strong>i<strong>on</strong> in Österreich zum Ausdruck<br />

gebracht haben, nicht nachzulassen. Es fordert<br />

dreierlei Maßnahmen:<br />

Erstens fordert es, das Gesamtbündel der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen im Rahmen v<strong>on</strong> Artikel 13<br />

zu unterstützen. Für die schwarze Bevölkerung, aber<br />

auch für die ethnischen Minderheiten in Europa ist<br />

dieses gesamte Maßnahmenbündel v<strong>on</strong> vitaler<br />

Bedeutung. Was aber noch wichtiger ist: dieses<br />

Gesamtpaket soll jetzt sofort umgesetzt werden.<br />

Zweitens fordert ENAR eine beschleunigte<br />

Verabschiedung der Richtlinien und des<br />

Akti<strong>on</strong>splans, damit die volle Kompetenz noch in diesem<br />

Jahr gesichert ist. Freilich wird die Zeit knapp<br />

sein. Rassismus ist aber nicht irgendein Thema am<br />

Rande, s<strong>on</strong>dern ein Phänomen, das absolute Priorität<br />

verdient. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Bei dem<br />

genannten Maßnahmenbündel geht es nicht allein<br />

um Rassismus, s<strong>on</strong>dern um Gleichbehandlung<br />

schlechthin. Deshalb würde unser Netz – und mit uns<br />

die anderen Gruppen, mit denen wir partnerschaftlich<br />

zusammenarbeiten und die Minderheiten repräsentieren<br />

– es begrüßen, wenn die Möglichkeit des<br />

Erlasses vertikaler Richtlinien zu jedem einzelnen<br />

Aspekt der Gleichbehandlung so bald wie möglich<br />

geprüft werden würde.<br />

Letztendlich soll auf der anstehenden<br />

Regierungsk<strong>on</strong>ferenz beschlossen werden, dass<br />

über Maßnahmen, die im Rahmen v<strong>on</strong> Artikel 13 EG-<br />

Vertrag vorgeschlagen werden, mit qualifizierter<br />

Mehrheit abgestimmt wird.<br />

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