European Conference on combating racism at European level DE

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18.05.2014 Aufrufe

Einführung Die Konferenz „Rassismusbekämpfung auf europäischer Ebene“ ist vor dem Hintergrund der Vorschläge zu sehen, die die Kommission im November 1999 auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag vorgelegt hat. Die Konferenz bot Gelegenheit zur Fortsetzung der Debatte mit allen relevanten Akteuren. Daher waren nicht nur die üblichen, im Kampf gegen Rassismus aktiven Partner eingeladen, sondern auch diejenigen, die sich die Bekämpfung von Diskriminierungen aus den anderen in Artikel 13 genannten Gründen zur Aufgabe gemacht haben. An der Konferenz nahmen etwa 250 Personen teil: Vertreter der Mitgliedstaaten, der kommunalen und regionalen Behörden, des Europäischen Parlaments und der im Kampf gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung engagierten Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Begrüßungsansprache hielt Kommissionsmitglied Anna Diamantopoulou, zuständig für Beschäftigung und Soziales. Frau Diamantopoulou unterstrich, dass die Konferenz – vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in Europa – deutlicher Ausdruck des Willens der Union sei, bei der Bekämpfung der in Artikel 13 EG-Vertrag genannten Diskriminierungen entscheidende Fortschritte in Richtung auf eine europäische Gesellschaft zu erzielen, deren Fundamente Toleranz und Achtung der Grundrechte sind. Dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nach wie vor in Europa existieren und sogar zunehmen, führen die Ereignisse der vergangenen Monate deutlich vor Augen: der Mord an Stephen Lawrence und die sich daran anschließende Untersuchung über rassistische Tendenzen bei der britischen Polizei, die gegen Einwanderer gerichteten Krawalle in Südspanien wie auch die besorgniserregenden rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen im Vorfeld der österreichischen Parlamentswahlen. Vor diesem Hintergrund erklärte Frau Diamantopoulou, dass es den Rassismus in all seinen Erscheinungsformen und überall zu bekämpfen gelte. Die Kommission werde „wachsam sein ... und unerschütterlich in der Verteidigung der Prinzipien und Werte der Europäischen Verträge“. Die Kommission legt großen Wert darauf, dass die Rassismusbekämpfung zu einer Querschnittsaufgabe wird (Mainstreaming). Im Rahmen der Konferenz nahm sie eine erste Bewertung der diesbezüglichen Fortschritte vor; dabei ging es in erster Linie um die Einbindung der Rassismusbekämpfung in die Gemeinschaftspolitiken und -programme. Ein weiterer Schwerpunkt der Kommission ist der Aufbau von Netzen: „Netze sind wichtig für den Austausch wertvoller Erkenntnisse und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organisationen, die sich mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Diskriminierung befassen.“ All das kann mit Hilfe des von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von Diskriminierungen geschehen. Frau Diamantopoulou kündigte die Absicht der Kommission an, einen Preis für die wirksamsten Maßnahmen der Rassismusbekämpfung auszuloben, um die wichtige Rolle der Projektarbeit bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit herauszustellen. „Ich hoffe sehr, dass dieser Preis den EU-Maßnahmen eine größere Außenwirkung verleihen wird.“ Die von den Mitgliedstaaten in den vergangenen Wochen abgegebenen Erklärungen, in denen sie ihr Engagement in der Rassismusbekämpfung bekräftigen, seien zwar höchst willkommen, doch werde sich nur daran, was die Mitgliedstaaten konkret zur Annahme und Umsetzung der Vorschläge tun, ermessen lassen, wie ernst sie es mit der Rassismusbekämpfung meinen. Die europäischen Politiker „haben jetzt Gelegenheit zu zeigen, dass sie meinen, was sie sagen“. José Leitão, Hochkommissar für Einwanderung und ethnische Minderheiten in Portugal, als Vertreter der EU-Präsidentschaft und Graham Watson, Vorsitzender des beim Europäischen Parlament eingerichteten Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, stellten heraus, welche Verantwortung der politischen 4 Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht

Einführung Klasse in Europa zufällt, und bekräftigten das Engagement der europäischen Institutionen, die sich in den laufenden Verhandlungen über die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 13 vorgelegten Vorschläge („Antidiskriminierungspaket“) um rasche Fortschritte bemühen wollen. Herr Leitão unterstrich, welche Bedeutung der Konferenz gerade im gegenwärtigen Stadium der europäischen Wirklichkeit zukommt. „Trotz der Aktionspläne gegen den Rassismus und der zahlreichen Initiativen stellt die Diskriminierung aus Gründen der Rasse weiter für viele in der Europäischen Union lebende Bürger eine Herausforderung dar“, sowohl für Bürger der Europäischen Union als auch für Staatsangehörige von Drittstaaten – für dauerhaft Ansässige ebenso wie für Neuankömmlinge. Herr Leitão erinnerte an die Erklärung der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft vom 31. Januar 2000 zu den Ereignissen in Österreich und daran, dass die Europäische Union „auf den grundlegenden Werten der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte“ beruht. Er bekräftigte die Entschlossenheit des portugiesischen Ratsvorsitzes, die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen voranzutreiben. „Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit stellen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte dar, die Europa unzweideutig verurteilen und bekämpfen muss.“ Die Europäische Union kann „nur in einer nicht rassistischen Gesellschaft eine Zukunft haben, in der die Zusammenarbeit und Solidarität sämtlicher Einwohner, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, ethnischer Herkunft und Staatsangehörigkeit, gefördert wird.“ „Wer die Grundrechte beschwört,“ so Graham Watson, „demonstriert heute noch größere politische Weitsicht als seinerzeit die Befürworter der Einheitswährung.“ Diskriminierungen bekämpfen und seine kulturellen Wurzeln bekräftigen seien keineswegs zwei widerstreitende Interessen. Ganz im Gegenteil: „sie sind Bestandteile derselben Strategie“. Neu sei „die Tatsache, dass die Union sich in ihrer Strategie nicht ... nur auf wirtschaftliche und finanzielle Solidarität stützt, sondern auf einen kohärenten rechtlichen Rahmen, der ... zum einen auf den neuen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, zum anderen auf dem Recht der Personen, sich gegen Diskriminierungen zu schützen“, basiert. Herr Watson wies noch einmal auf die durch Artikel 29 EU-Vertrag geschaffenen neuen Möglichkeiten hin: der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wird hier ausdrücklic als ein Ziel festgeschrieben, das im Rahmen der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen anzustreben ist. Er schloss mit folgender Feststellung: „Nationale Verschlossenheit und die nostalgische Beschwörung einer Gesellschaft, die Schutz und Geborgenheit bietet, können uns nicht eine gerechtere Gesellschaft garantieren. Es ist bedenklich, dass politische Kräfte in wahlkampfpolitischer Kurzsichtigkeit ihr Spiel mit solchen Schwächen treiben … Wollen wir eine gerechtere und weniger konfliktträchtige europäische Gesellschaft schaffen, so gibt es keine Alternative zu den Werten des Rechts und der Solidarität.“ Auf die Beiträge der Vertreter der Institutionen folgte eine „keynote address“ von Jean-Michel Belorgey, des "Conseil d'Etat" - Frankreich, Verfasser eines Berichts über institutionelle Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierungen. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war die Feststellung, dass es einen „erstaunlichen Widerspruch“ gibt zwischen den eingegangenen internationalen Verpflichtungen sowie den geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einerseits und dem Fortbestehen erheblicher faktischer Diskriminierungen, die ihren Grund in der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit der Betroffenen haben. Angesichts dieser Situation sei Europa „natürlich nicht tatenlos geblieben“. In der Europäischen Union sei seit 1994 „ein energisches Vorgehen erkennbar“: Einrichtung der Beobachtungsstelle in Wien, Aktionsplan zur Bekämpfung des Rassismus, Kommissionsvorschläge auf der Grundlage von Artikel 13. Schwieriger zu beantworten sei die Frage, ob diese Initiativen „gedeihen“ können – „trotz der unterschiedlichen nationalen Traditionen“. In jedem Fall dürfe man die Gesellschaft nicht „demobilisieren“ und den Sozialpartnern und den öffentlichen Institutionen „nicht das Heft aus der Hand nehmen“. Abschließend sprach sich Herr Belorgey für einen Verzicht auf rigide Rechtsvorschriften aus: „Halbherzige Strategien und schwache Rechte führen zu nichts. Aber bei übertrieben strengen Rechtsvorschriften besteht eher die Gefahr, dass ein Fäulnisprozess, eine Rechtsverweigerung eintritt.“ Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht 5

Einführung<br />

Klasse in Europa zufällt, und bekräftigten das<br />

Engagement der europäischen Instituti<strong>on</strong>en, die<br />

sich in den laufenden Verhandlungen über die<br />

v<strong>on</strong> der Kommissi<strong>on</strong> auf der Grundlage v<strong>on</strong><br />

Artikel 13 vorgelegten Vorschläge („Antidiskriminierungspaket“)<br />

um rasche Fortschritte<br />

bemühen wollen.<br />

Herr Leitão unterstrich, welche Bedeutung der<br />

K<strong>on</strong>ferenz gerade im gegenwärtigen Stadium<br />

der europäischen Wirklichkeit zukommt. „Trotz<br />

der Akti<strong>on</strong>spläne gegen den Rassismus und der<br />

zahlreichen Initi<strong>at</strong>iven stellt die Diskriminierung<br />

aus Gründen der Rasse weiter für viele in der<br />

Europäischen Uni<strong>on</strong> lebende Bürger eine<br />

Herausforderung dar“, sowohl für Bürger der<br />

Europäischen Uni<strong>on</strong> als auch für<br />

Sta<strong>at</strong>sangehörige v<strong>on</strong> Drittsta<strong>at</strong>en – für dauerhaft<br />

Ansässige ebenso wie für Neuankömmlinge.<br />

Herr Leitão erinnerte an die Erklärung der portugiesischen<br />

EU-R<strong>at</strong>spräsidentschaft vom 31.<br />

Januar 2000 zu den Ereignissen in Österreich<br />

und daran, dass die Europäische Uni<strong>on</strong> „auf den<br />

grundlegenden Werten der Demokr<strong>at</strong>ie und der<br />

Achtung der Menschenrechte“ beruht. Er bekräftigte<br />

die Entschlossenheit des portugiesischen<br />

R<strong>at</strong>svorsitzes, die Maßnahmen der Gemeinschaft<br />

zur Bekämpfung v<strong>on</strong> Diskriminierungen<br />

voranzutreiben.<br />

„Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit<br />

stellen schwerwiegende Verletzungen<br />

der Menschenrechte dar, die Europa<br />

unzweideutig verurteilen und bekämpfen muss.“<br />

Die Europäische Uni<strong>on</strong> kann „nur in einer nicht<br />

rassistischen Gesellschaft eine Zukunft haben,<br />

in der die Zusammenarbeit und Solidarität sämtlicher<br />

Einwohner, unabhängig v<strong>on</strong> Hautfarbe,<br />

Rasse, ethnischer Herkunft und Sta<strong>at</strong>sangehörigkeit,<br />

gefördert wird.“<br />

„Wer die Grundrechte beschwört,“ so Graham<br />

W<strong>at</strong>s<strong>on</strong>, „dem<strong>on</strong>striert heute noch größere politische<br />

Weitsicht als seinerzeit die Befürworter<br />

der Einheitswährung.“ Diskriminierungen<br />

bekämpfen und seine kulturellen Wurzeln<br />

bekräftigen seien keineswegs zwei widerstreitende<br />

Interessen. Ganz im Gegenteil: „sie sind<br />

Bestandteile derselben Str<strong>at</strong>egie“.<br />

Neu sei „die T<strong>at</strong>sache, dass die Uni<strong>on</strong> sich in<br />

ihrer Str<strong>at</strong>egie nicht ... nur auf wirtschaftliche<br />

und finanzielle Solidarität stützt, s<strong>on</strong>dern auf<br />

einen kohärenten rechtlichen Rahmen, der ...<br />

zum einen auf den neuen Verpflichtungen der<br />

Mitgliedsta<strong>at</strong>en, zum anderen auf dem Recht der<br />

Pers<strong>on</strong>en, sich gegen Diskriminierungen zu<br />

schützen“, basiert.<br />

Herr W<strong>at</strong>s<strong>on</strong> wies noch einmal auf die durch<br />

Artikel 29 EU-Vertrag geschaffenen neuen<br />

Möglichkeiten hin: der Kampf gegen Rassismus<br />

und Fremdenfeindlichkeit wird hier ausdrücklic<br />

als ein Ziel festgeschrieben, das im Rahmen der<br />

justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen<br />

anzustreben ist.<br />

Er schloss mit folgender Feststellung: „N<strong>at</strong>i<strong>on</strong>ale<br />

Verschlossenheit und die nostalgische Beschwörung<br />

einer Gesellschaft, die Schutz und<br />

Geborgenheit bietet, können uns nicht eine<br />

gerechtere Gesellschaft garantieren. Es ist<br />

bedenklich, dass politische Kräfte in wahlkampfpolitischer<br />

Kurzsichtigkeit ihr Spiel mit solchen<br />

Schwächen treiben … Wollen wir eine gerechtere<br />

und weniger k<strong>on</strong>fliktträchtige europäische<br />

Gesellschaft schaffen, so gibt es keine<br />

Altern<strong>at</strong>ive zu den Werten des Rechts und der<br />

Solidarität.“<br />

Auf die Beiträge der Vertreter der Instituti<strong>on</strong>en<br />

folgte eine „keynote address“ v<strong>on</strong> Jean-Michel<br />

Belorgey, des "C<strong>on</strong>seil d'Et<strong>at</strong>" - Frankreich,<br />

Verfasser eines Berichts über instituti<strong>on</strong>elle<br />

Str<strong>at</strong>egien zur Bekämpfung v<strong>on</strong> Diskriminierungen.<br />

Ausgangspunkt seiner Überlegungen war die<br />

Feststellung, dass es einen „erstaunlichen<br />

Widerspruch“ gibt zwischen den eingegangenen<br />

intern<strong>at</strong>i<strong>on</strong>alen Verpflichtungen sowie den geltenden<br />

verfassungsrechtlichen und gesetzlichen<br />

Bestimmungen einerseits und dem Fortbestehen<br />

erheblicher faktischer Diskriminierungen, die<br />

ihren Grund in der n<strong>at</strong>i<strong>on</strong>alen oder ethnischen<br />

Herkunft oder der Religi<strong>on</strong>szugehörigkeit der<br />

Betroffenen haben.<br />

Angesichts dieser Situ<strong>at</strong>i<strong>on</strong> sei Europa „n<strong>at</strong>ürlich<br />

nicht t<strong>at</strong>enlos geblieben“. In der<br />

Europäischen Uni<strong>on</strong> sei seit 1994 „ein energisches<br />

Vorgehen erkennbar“: Einrichtung der<br />

Beobachtungsstelle in Wien, Akti<strong>on</strong>splan zur<br />

Bekämpfung des Rassismus, Kommissi<strong>on</strong>svorschläge<br />

auf der Grundlage v<strong>on</strong> Artikel 13.<br />

Schwieriger zu beantworten sei die Frage, ob<br />

diese Initi<strong>at</strong>iven „gedeihen“ können – „trotz der<br />

unterschiedlichen n<strong>at</strong>i<strong>on</strong>alen Traditi<strong>on</strong>en“. In<br />

jedem Fall dürfe man die Gesellschaft nicht<br />

„demobilisieren“ und den Sozialpartnern und<br />

den öffentlichen Instituti<strong>on</strong>en „nicht das Heft<br />

aus der Hand nehmen“.<br />

Abschließend sprach sich Herr Belorgey für<br />

einen Verzicht auf rigide Rechtsvorschriften aus:<br />

„Halbherzige Str<strong>at</strong>egien und schwache Rechte<br />

führen zu nichts. Aber bei übertrieben strengen<br />

Rechtsvorschriften besteht eher die Gefahr, dass<br />

ein Fäulnisprozess, eine Rechtsverweigerung<br />

eintritt.“<br />

K<strong>on</strong>ferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht 5

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