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European Conference on combating racism at European level DE

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Beiträge (vollständig)<br />

umgesetzten praktischen Maßnahmen sollten<br />

anderen Ländern als Anregungen dienen. Sowohl<br />

die gemeinsame Erklärung als auch das<br />

Kompendium bewährter Verfahren wurde einem<br />

breiten Publikum bekanntgemacht. Die auf europäischer<br />

Ebene durchgeführten Maßnahmen zur<br />

Sensibilisierung der Öffentlichkeit wurden durch<br />

n<strong>at</strong>i<strong>on</strong>ale Initi<strong>at</strong>iven der Sozialpartner ergänzt. In<br />

zahlreichen Mitgliedsta<strong>at</strong>en gab man gemeinsame<br />

Erklärungen ab und organisierte K<strong>on</strong>ferenzen und<br />

Gesprächsrunden. Vermutlich haben die<br />

Sozialpartner an keinem anderen Thema so hart<br />

gearbeitet, um mit dem auf EU-Ebene entwickelten<br />

„Produkt“ sämtliche Adress<strong>at</strong>en bis hin zur Basis<br />

zu erreichen.<br />

Gemäß dem neuen Artikel 13 des Vertrags v<strong>on</strong><br />

Amsterdam ist die Europäische Gemeinschaft nun<br />

befugt, jegliche Form v<strong>on</strong> Diskriminierung zu<br />

bekämpfen. Entsprechend stellte die Kommissi<strong>on</strong><br />

kürzlich ein Maßnahmenpaket zu diesem Thema<br />

vor. Sowohl die vorgeschlagenen Richtlinien als<br />

auch das Akti<strong>on</strong>sprogramm sind wertvolle<br />

Beiträge zur Diskussi<strong>on</strong> über Rassismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit.<br />

Die UNICE unterstützt voll und ganz die mit dem<br />

Maßnahmenpaket verfolgten Ziele. Im Hinblick auf<br />

einige Aspekte der vorgeschlagenen Richtlinien<br />

bestehen jedoch Bedenken. Ich beschränke meine<br />

Ausführungen auf die Punkte, die für das Thema<br />

der heutigen K<strong>on</strong>ferenz relevant sind.<br />

Zum einen richten sich unsere Bedenken dagegen,<br />

daß sich die vorgeschlagene Rassismus-<br />

Richtlinie (die die Diskriminierung sowohl in<br />

Beschäftigung und Beruf als auch in anderen<br />

Bereichen der Gesellschaft abdeckt) teilweise mit<br />

der vorgeschlagenen Richtlinie für die<br />

Verwirklichung der Gleichbehandlung in<br />

Beschäftigung und Beruf überschneidet, die sich<br />

ebenfalls mit Rassismus am Arbeitspl<strong>at</strong>z befaßt.<br />

Diese Überschneidung ist unnötig, verwirrend und<br />

führt zu Rechtsunsicherheit. Die UNICE ist der<br />

Auffassung, daß die Bekämpfung v<strong>on</strong> ethnischer<br />

Diskriminierung und Rassismus in Beschäftigung<br />

und Beruf nur durch einen einzigen Rechtsakt<br />

geregelt werden sollte. Die beste Lösung wäre,<br />

diesen Aspekt in der Richtlinie zu belassen, die den<br />

gesamten Themenbereich des Rassismus und der<br />

ethnischen Diskriminierung abdeckt, und das<br />

Thema Rassismus aus der allgemeinen Richtlinie<br />

für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und<br />

Beruf zu streichen. Der zweite Punkt, der bei uns<br />

Bedenken auslöst, ist die Vermischung der Begriffe<br />

Diskriminierung und Belästigung. Nach Auffassung<br />

der UNICE müssen beide Probleme angegangen<br />

werden. Setzt man jedoch Belästigungen am<br />

Arbeitspl<strong>at</strong>z mit Diskriminierung gleich, wird die<br />

Problem<strong>at</strong>ik zu stark vereinfacht, so daß ein gezieltes<br />

Vorgehen gegen diese Probleme nicht mehr<br />

möglich ist. Der Begriff „Belästigung“ ist sehr komplex.<br />

Es gibt unterschiedlich schwere Formen v<strong>on</strong><br />

Belästigung, und die Zuständigkeit für deren<br />

Verfolgung kann bei verschiedenen Stellen liegen.<br />

Die Verfolgung der schwerwiegendsten Form der<br />

Belästigung, der körperlichen Gewalt, fällt nicht<br />

mehr unter das Arbeits- s<strong>on</strong>dern unter das<br />

Strafrecht. Im Falle v<strong>on</strong> Belästigungen am<br />

Arbeitspl<strong>at</strong>z hängt die Zuständigkeit zudem dav<strong>on</strong><br />

ab, welche Positi<strong>on</strong>en die Beteiligten bekleiden (ob<br />

sie gleichen oder unterschiedlichen Hierarchieebenen<br />

angehören), ob der Arbeitgeber bereits<br />

Disziplinarmaßnahmen eingeleitet h<strong>at</strong> usw.<br />

Die Arbeitgeber erkennen ihre Verantwortung für<br />

die Bekämpfung v<strong>on</strong> Diskriminierung,<br />

Fremdenfeindlichkeit und Belästigungen am<br />

Arbeitspl<strong>at</strong>z uneingeschränkt an. Es darf jedoch<br />

nicht übersehen werden, daß die Arbeitgeber nicht<br />

für Bereiche verantwortlich gemacht werden können,<br />

in denen sie keine Entscheidungsbefugnis<br />

haben. Zudem sollte man im Auge behalten, daß<br />

dieser Verantwortung auch nachgekommen werden<br />

kann, ohne daß hierfür schwerfällige<br />

Verwaltungsprozeduren geschaffen werden müssen,<br />

die insbes<strong>on</strong>dere kleine und mittlere<br />

Unternehmen belasten würden. Und schließlich<br />

dürfen wir nicht so naiv sein zu glauben, daß<br />

durch die Festschreibung v<strong>on</strong> Rechten alle<br />

Probleme gelöst werden. Praktische Hilfestellungen,<br />

Ber<strong>at</strong>ungstelef<strong>on</strong>e und Inform<strong>at</strong>i<strong>on</strong>skampagnen<br />

sind zwar weniger spektakulär, aber<br />

unentbehrlich, um eine Gesellschaft aufzubauen,<br />

in der Toleranz und die Respektierung v<strong>on</strong><br />

Unterschieden selbstverständlich sind.<br />

Abschließend möchte ich mit Ihnen kurz einen<br />

Blick auf das Gesamtbild werfen und das K<strong>on</strong>zept<br />

umreißen, die die UNICE seit 1958 für Europa verfolgt.<br />

Wir treten ein für ein offenes Europa, in dem<br />

als einzige Bedingung für die Mitgliedschaft die<br />

Fähigkeit und Bereitschaft vorausgesetzt wird,<br />

gemeinsame Regeln und Werte zu respektieren;<br />

für ein weltoffenes Europa, das sich für freien und<br />

fairen Handel stark macht und sich nicht abschottet;<br />

für ein Europa, das nicht die Vereinheitlichung<br />

menschlicher Beziehungen zum Ziel h<strong>at</strong> und das<br />

die unterschiedlichen Traditi<strong>on</strong>en seiner Mitglieder<br />

in Bereichen wie der Sozialpolitik respektiert.<br />

Sukhvinder STUBBS<br />

Vorsitzende des Europäischen Netzes gegen Rassismus (ENAR)<br />

ENAR (<str<strong>on</strong>g>European</str<strong>on</strong>g> Network Against Racism,<br />

Europäisches Netz gegen Rassismus) wurde<br />

während des Europäischen Jahrs gegen<br />

Rassismus (1997) als Instrument zur praktischen<br />

Umsetzung der damals v<strong>on</strong> den<br />

Mitgliedsta<strong>at</strong>en eingegangenen Verpflichtungen<br />

und abgegebenen Gelöbnisse ins Leben gerufen.<br />

Hauptschwerpunkt unserer Tätigkeiten ist, seit<br />

Gründung unseres Netzes, Artikel 13 des EG-<br />

Vertrags. Um Nichtregierungsorganis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en<br />

Gehör zu verschaffen, h<strong>at</strong> unser Netz eine entsprechend<br />

ausgerichtete Kampagne initiiert. Wir<br />

operieren mit Hilfe v<strong>on</strong> Rundtisch-K<strong>on</strong>ferenzen<br />

in den einzelnen Mitgliedsta<strong>at</strong>en, und über diese<br />

n<strong>at</strong>i<strong>on</strong>alen Rundtische haben wir ein Netz aufgebaut,<br />

das in sämtlichen Mitgliedsta<strong>at</strong>en vertreten<br />

ist und an dem über 600 Nichtregierungsorganis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en<br />

mitwirken. Im Vordergrund steht<br />

dabei stets die partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />

mit anderen europäischen Netzen. An<br />

unserem Runden Tisch auf europäischer Ebene<br />

beteiligt sind u. a. Gremien wie die Starting Line<br />

Group, das Europäische Netz zur Bekämpfung<br />

der Armut und das Sim<strong>on</strong> Wiesenthal Centre.<br />

Ferner gehören wir zu den in der Pl<strong>at</strong>tform europäischer<br />

Sozialorganis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en zusammengeschlossenen<br />

Einrichtungen und wirken mit in der<br />

Anti–Diskriminierungs-Gruppe, die als repräsent<strong>at</strong>iver<br />

Querschnittt der Organis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en gilt, die<br />

sich für Minderheiten einsetzen, und Gremien<br />

wie das Behindertenforum, Women’s Lobby und<br />

andere Organis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en umfaßt. Diesen aktiven<br />

Partnerschaften haben wir es zu verdanken, daß<br />

wir jetzt einen für unseren Auftrag „historischen“<br />

Punkt erreicht haben.<br />

Erstmals überhaupt besitzt die Europäische<br />

Kommissi<strong>on</strong> nämlich nunmehr die vertraglichen<br />

Kompetenzen, um sich mit Rassismus,<br />

Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu<br />

38 K<strong>on</strong>ferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht

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