European Conference on combating racism at European level DE

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18.05.2014 Aufrufe

Beiträge (vollständig) José LEITÃO Hochkommissar für Einwanderung und ethnische Minderheiten in Portugal Sehr verehrtes Kommissionsmitglied Frau Diamantopoulou, sehr verehrte Vertreter der Nichtregierungsorganisationen! Der Zeitpunkt für diese Konferenz im gegenwärtigen Augenblick der europäischen Wirklichkeit ist besonders gut gewählt. Die Europäische Kommission verdient unseren Beifall für die Organisation dieser Konferenz und unseren Beitrag zu deren Erfolg. Trotz der Aktionspläne gegen den Rassismus und der zahlreichen Initiativen stellt die Diskriminierung aus Gründen der Rasse weiter für viele in der Europäischen Union lebende Bürger eine Herausforderung da. Die Diskriminierung besteht weiterhin in vielfältiger Form, von rassistischen und verallgemeinernden Kommentaren am Arbeitsplatz bis hin zu extremen Manifestationen physischer Gewalt. Diese Diskriminierung erleben sowohl Bürger der Europäischen Union als auch Staatsangehörige von Drittländern, sowohl dauerhaft Ansässige als auch Neuankömmlinge. Die Einfügung des neuen Artikels 13 in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Amsterdam und die Errichtung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben die grundlegenden Werte der Europäische Union deutlich zum Ausdruck gebracht. Gleiches wurde in der Erklärung des portugiesischen Vorsitzes vom 31. Januar 2000 zur Situation in Österreich bekräftigt. Wie die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kürzlich in einem Kommentar zu dieser Erklärung betonte, beruht die Europäische Union „auf den grundlegenden Werten der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte - das Konzept der Demokratie schließt notwendig die Werte der Toleranz, der Nichtdiskriminierung und des Respekts für Vielfalt ein und wird durch diese bereichert; dies spiegelt sich in den Verträgen wider“. Deshalb ist der portugiesische Vorsitz entschlossen, die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Diskriminierung voranzutreiben. Wir begrüßen die Fortschritte, die bei der Diskussion der Vorschläge der Kommission zu verzeichnen sind, sowohl was die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf angeht als auch die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie den Vorschlag für einen Beschluß über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen für den Zeitraum 2001-2006. Wir sind sicher, daß diese Konferenz dazu beitragen wird, die Einbindung der Rassismusbekämpfung in die Gemeinschaftspolitiken und -programme und in die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Religion zu verstärken. Der Umstand, daß diese Konferenz vor der für November in Straßburg geplanten Europäischen Konferenz gegen Rassismus und Intoleranz stattfindet, sollte uns veranlassen, bei unserer Analyse der untersuchten Themen noch anspruchsvoller zu sein. Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit stellen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte dar, die Europa unzweideutig verurteilen und bekämpfen muß. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postuliert: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Die Aussage von Jacques Santer zu Beginn des Europäischen Jahres gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist deshalb weiter aktuell: „Rassismus ist mehr als eine Ablehnung der Unterschiede, es ist eine Ablehnung des anderen, mittels seines Andersseins. (...) Gegen den Rassismus zu kämpfen, bedeutet in gewisser Weise, Europa aufzubauen. (...) Der Rassismus steht im Gegensatz zu dem, was Europa im Hinblick auf Demokratie, Toleranz und die Achtung der Menschenwürde bedeutet.“ Der Rassismus ist immer eine Beleidigung für jeden von uns, da seine Opfer mit uns das Schicksal des „Menschseins“ teilen, und deshalb kann die Europäische Union nur in einer nicht rassistischen Gesellschaft eine Zukunft haben, in der die Zusammenarbeit und Solidarität sämtlicher Einwohner, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, ethnischer Herkunft und Staatsangehörigkeit, gefördert wird. Aus all diesen Gründen ist es trotz der unterschiedlichen Formen der Verteidigung der Rechte der Opfer von Rassismus und Diskriminierung in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und trotz der unterschiedlichen juristischen Traditionen erforderlich, die gegenwärtig beratenen Richtlinien und das Aktionsprogramm zu verabschieden und damit der Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierung eine europäische Dimension zu verleihen. 30 Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht

Beiträge (vollständig) Graham WATSON Vorsitzender des Ausschusses für Grundfreiheiten und Bürgerrechte des Europäischen Parlaments Gestern abend hat der Parlamentsausschuß eine Entschließung über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angenommen, die hoffentlich nächsten Monat vom Plenum bestätigt wird. Auf dieser Tagung wird das Parlament drei weitere Berichte zu den Menschenrechten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union annehmen sowie einen Bericht über den Rassismus in den Bewerberländern. Vielleicht wird noch vor der Sommerpause der erste Gesetzestext auf der Basis des neuen Artikels 13 des Vertrags verabschiedet, in dem es zum einen um die neuen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten geht und zum anderen um die Rechte der Personen, die aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Was hat diese rege Aktivität ausgelöst? Nur die Aufregung über die Entwicklung in Österreich, oder gibt es tiefere Ursachen, die von dieser Entwicklung an die Oberfläche geschwemmt wurden? Sind die Politiker sich plötzlich bewußt geworden, daß der Wegfall der Grenzen, der Fall der Berliner Mauer und die wirtschaftliche Globalisierung, daß diese Entwicklungen auch in allen anderen Ländern Europas und in großen Teilen der Gesellschaft unserer Länder vielleicht doch zu einem Verlust fester Bezugsgrößen geführt haben? Und daß die Folge davon ein Rückwendung ist zur eigenen Identität und zur eigenen Kultur, was darauf hinausläuft, daß man neue Grenzen errichtet zwischen sich selbst und den anderen? Haben die Politiker in dem Zwiespalt zwischen dem Export unserer Sicherheit und dem Import der Unsicherheit, die bei den anderen herrscht, endlich erkannt, daß in den Beziehungen zur Außenwelt eine Politik des Abwartens oder der reinen Defensive zum Scheitern verurteilt ist, daß man vielmehr die Änderungen bewältigen muß anstatt sie zu erleiden? Das wäre zu schön, um war zu sein. Aber zweifellos liegt etwas Neues in der Luft. In den letzten zehn Monaten haben die zuvor recht rhetorischen Verweise auf den fünfzigsten Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte einen anderen Tonfall angenommen. Und selbst die Perspektive einer neuen europäischen Charta der Menschenrechte, letzten April in Köln etwas unversehens aufgetaucht, gilt heute als eine reelle Notwendigkeit für uns selbst wie für die Bewerberländer. Wer die Grundrechte beschwört, demonstriert heute noch größere politische Weitsicht als seinerzeit die Befürworter der Einheitswährung, wobei allerdings nicht zu verkennen ist, daß eine Gemeinschaft der menschlichen Werte viel schwerer zu errichten ist als eine sich allein auf wirtschaftliche Interessen gründende Gemeinschaft. Es ist im übrigen keineswegs überraschend, daß selbst bei immer enger werdenden wirtschaftlichen Bindungen wir uns unvermeidlich konfrontiert sehen mit grundlegenden Fragen wie den Menschenrechten und den Werten der Solidarität. Es ist, als ob die Gemeinschaft, die als wirtschaftliches Wesen geboren wurde und sich dreißig Jahre lang nur mit Landwirtschaft und Handel befaßte, heute wieder entdeckt, was die Völker Europas im Grunde verbindet. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn in den Verhandlungen über den Welthandel die grundlegenden Fragen der sozialen und der persönlichen Rechte in den Vordergrund treten. Es erscheint also plausibel, daß die Entschlossenheit zur Stärkung der Grundrechte, die noch letztes Jahr eher als Wahlkampfparole anmutete, heute zu einem aufrichtigen Anliegen geworden ist. Selbst die Vision eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit erscheint heute als ein Ziel, daß die Menschen mobilisiert, und nicht mehr nur als ein geschickt vorgeschobenes Schlagwort, das die Realität eines im Sicherheitsdenken befangenen Europas kaschieren soll, dem einige unserer Innenminister nach wie vor verhaftet sind. Wie der Text unterstreicht, den der Ausschuß verabschiedet hat, sind Diskriminierungen bekämpfen und seine kulturellen Wurzeln bekräftigen keineswegs zwei widerstreitende Interessen. Ganz im Gegenteil: sie sind Bestandteile derselben Strategie. Was neu ist, ist die Tatsache, daß die Union sich in ihrer Strategie nicht mehr nur auf wirtschaftliche und finanzielle Solidarität stützt, sondern auf einen kohärenten rechtlichen Rahmen, der basiert • zum einen auf den neuen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten • zum anderen auf dem Recht der Personen, sich gegen Diskriminierungen zu schützen. Ein Rahmen garantierter Rechte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sind die ersten und vielleicht auch wichtigsten Neuerungen im Vertrag von Amsterdam. Die Verteidigung der Menschenwürde wird dadurch nicht nur in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, sondern auch als Rechtsprinzip der ganzen Union festgeschrieben. Aus diesem Grund kann man den neuen Vorschlag der Kommission nur begrüßen, der darauf abzielt, den gesamten auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Frauen und Männern erarbeiteten rechtlichen Besitzstand auf die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft zu übertragen. Die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sind von jedem nationalen Richter in seiner Funktion als europäischer Richter anzuwenden. Es geht jedoch nicht nur darum, Rechte zu garantieren. Die Mitgliedstaaten müssen auch Verpflichtungen übernehmen. Jemand hat vor kurzem gesagt, Rassismus ist nicht eine Meinungsäußerung, er ist ein Verbrechen. Es braucht Sie also nicht zu überraschen, wenn der Vorsitzende des Ausschusses Justiz des Parlaments Sie auch auf die durch Artikel 29 des EU-Vertrags geschaffenen neuen Möglichkeiten aufmerksam macht. Darin wird der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausdrücklich als ein Ziel festgeschrieben, das im Rahmen der juristischen und strafrechtlichen Zusammenarbeit anzustreben ist. Diese neue Bestimmung eröffnet uns nach Artikel 31 die Möglichkeit, die wesentlichen Elemente dieses Straftatbestands zu definieren. Dies ist sicher nicht belanglos, wenn man sich vor Augen hält, wie unterschiedlich das nationale Recht der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer in diesem Punkt abgefaßt ist. Eine einschlägige vergleichende Rechtsanalyse des Europarats ist in dieser Hinsicht übrigens sehr aufschlußreich. Ich darf wohl bekanntgeben, daß der Ausschuß, dem vorzustehen ich die Ehre habe, sich in Kürze damit auseinandersetzen wird, um daraus gegebenenfalls eine Empfehlung abzuleiten oder erforderlichenfalls auch einen Rahmenbeschluß, der sich auf bewährte nationale Praktiken stützt. Als Politiker ist mir auch bewußt, daß eine wirksame Politik der Bekämpfung von Diskriminierungen nur machbar ist mit Unterstützung der Zivilgesellschaft und der entschlossenen Mitwirkung des Rates und der Kommission. Was den interinstitutionellen Dialog angeht, so bin ich zuversichtlich, daß in den kommenden Monaten es dem Ausschuß Justiz und dem Ausschuß Soziale Angelegenheiten des Parlaments in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat gelingen wird, eine wirkungsvolle Strategie zu entwerfen, die rasch, vielleicht sogar schon vor der Sommerpause, zu konkreten Ergebnissen führt. Schlußfolgerungen Nationale Verschlossenheit und die nostalgische Beschwörung einer Gesellschaft, die Schutz und Geborgenheit bietet, können uns nicht eine gerechtere Gesellschaft garantieren. Es ist bedenklich, daß politische Kräfte in wahlkampfpolitischer Kurzsichtigkeit ihr Spiel mit solchen Schwächen treiben … Wollen wir eine gerechtere und weniger konfliktträchtige europäische Gesellschaft schaffen, so gibt es keine Alternative zu den Werten des Rechts und der Solidarität. Auf diese Werte wird auch unser Ausschuß bauen. Konferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht 31

Beiträge (vollständig)<br />

José LEITÃO<br />

Hochkommissar für Einwanderung und ethnische Minderheiten in Portugal<br />

Sehr verehrtes Kommissi<strong>on</strong>smitglied Frau<br />

Diamantopoulou,<br />

sehr verehrte Vertreter der Nichtregierungsorganis<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en!<br />

Der Zeitpunkt für diese K<strong>on</strong>ferenz im gegenwärtigen<br />

Augenblick der europäischen Wirklichkeit<br />

ist bes<strong>on</strong>ders gut gewählt.<br />

Die Europäische Kommissi<strong>on</strong> verdient unseren<br />

Beifall für die Organis<strong>at</strong>i<strong>on</strong> dieser K<strong>on</strong>ferenz<br />

und unseren Beitrag zu deren Erfolg.<br />

Trotz der Akti<strong>on</strong>spläne gegen den Rassismus<br />

und der zahlreichen Initi<strong>at</strong>iven stellt die<br />

Diskriminierung aus Gründen der Rasse weiter<br />

für viele in der Europäischen Uni<strong>on</strong> lebende<br />

Bürger eine Herausforderung da. Die<br />

Diskriminierung besteht weiterhin in vielfältiger<br />

Form, v<strong>on</strong> rassistischen und verallgemeinernden<br />

Kommentaren am Arbeitspl<strong>at</strong>z bis hin zu<br />

extremen Manifest<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en physischer Gewalt.<br />

Diese Diskriminierung erleben sowohl Bürger<br />

der Europäischen Uni<strong>on</strong> als auch<br />

Sta<strong>at</strong>sangehörige v<strong>on</strong> Drittländern, sowohl dauerhaft<br />

Ansässige als auch Neuankömmlinge.<br />

Die Einfügung des neuen Artikels 13 in den<br />

Vertrag zur Gründung der Europäischen<br />

Gemeinschaft durch den Vertrag v<strong>on</strong><br />

Amsterdam und die Errichtung der<br />

Europäischen Stelle zur Beobachtung v<strong>on</strong><br />

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben die<br />

grundlegenden Werte der Europäische Uni<strong>on</strong><br />

deutlich zum Ausdruck gebracht.<br />

Gleiches wurde in der Erklärung des portugiesischen<br />

Vorsitzes vom 31. Januar 2000 zur<br />

Situ<strong>at</strong>i<strong>on</strong> in Österreich bekräftigt.<br />

Wie die Europäische Stelle zur Beobachtung<br />

v<strong>on</strong> Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kürzlich<br />

in einem Kommentar zu dieser Erklärung<br />

bet<strong>on</strong>te, beruht die Europäische Uni<strong>on</strong> „auf den<br />

grundlegenden Werten der Demokr<strong>at</strong>ie und der<br />

Achtung der Menschenrechte - das K<strong>on</strong>zept der<br />

Demokr<strong>at</strong>ie schließt notwendig die Werte der<br />

Toleranz, der Nichtdiskriminierung und des<br />

Respekts für Vielfalt ein und wird durch diese<br />

bereichert; dies spiegelt sich in den Verträgen<br />

wider“.<br />

Deshalb ist der portugiesische Vorsitz entschlossen,<br />

die Maßnahmen der Gemeinschaft<br />

zur Bekämpfung der Diskriminierung voranzutreiben.<br />

Wir begrüßen die Fortschritte, die bei der<br />

Diskussi<strong>on</strong> der Vorschläge der Kommissi<strong>on</strong> zu<br />

verzeichnen sind, sowohl was die Richtlinie zur<br />

Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die<br />

Verwirklichung der Gleichbehandlung in<br />

Beschäftigung und Beruf angeht als auch die<br />

Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrunds<strong>at</strong>zes<br />

ohne Unterschied der<br />

Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie den<br />

Vorschlag für einen Beschluß über ein<br />

Akti<strong>on</strong>sprogramm der Gemeinschaft zur<br />

Bekämpfung v<strong>on</strong> Diskriminierungen für den<br />

Zeitraum 2001-2006.<br />

Wir sind sicher, daß diese K<strong>on</strong>ferenz dazu beitragen<br />

wird, die Einbindung der Rassismusbekämpfung<br />

in die Gemeinschaftspolitiken und<br />

-programme und in die gesetzgeberischen<br />

Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung<br />

aus Gründen der Rasse, der ethnischen<br />

Herkunft und der Religi<strong>on</strong> zu verstärken.<br />

Der Umstand, daß diese K<strong>on</strong>ferenz vor der für<br />

November in Straßburg geplanten<br />

Europäischen K<strong>on</strong>ferenz gegen Rassismus und<br />

Intoleranz st<strong>at</strong>tfindet, sollte uns veranlassen,<br />

bei unserer Analyse der untersuchten Themen<br />

noch anspruchsvoller zu sein.<br />

Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit<br />

stellen schwerwiegende Verletzungen<br />

der Menschenrechte dar, die Europa<br />

unzweideutig verurteilen und bekämpfen muß.<br />

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der<br />

Menschenrechte postuliert:<br />

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde<br />

und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft<br />

und Gewissen begabt und sollen einander im<br />

Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“<br />

Die Aussage v<strong>on</strong> Jacques Santer zu Beginn des<br />

Europäischen Jahres gegen Rassismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit ist deshalb weiter aktuell:<br />

„Rassismus ist mehr als eine Ablehnung der<br />

Unterschiede, es ist eine Ablehnung des anderen,<br />

mittels seines Andersseins. (...) Gegen den<br />

Rassismus zu kämpfen, bedeutet in gewisser<br />

Weise, Europa aufzubauen. (...) Der Rassismus<br />

steht im Gegens<strong>at</strong>z zu dem, was Europa im<br />

Hinblick auf Demokr<strong>at</strong>ie, Toleranz und die<br />

Achtung der Menschenwürde bedeutet.“<br />

Der Rassismus ist immer eine Beleidigung für<br />

jeden v<strong>on</strong> uns, da seine Opfer mit uns das<br />

Schicksal des „Menschseins“ teilen, und deshalb<br />

kann die Europäische Uni<strong>on</strong> nur in einer<br />

nicht rassistischen Gesellschaft eine Zukunft<br />

haben, in der die Zusammenarbeit und<br />

Solidarität sämtlicher Einwohner, unabhängig<br />

v<strong>on</strong> Hautfarbe, Rasse, ethnischer Herkunft und<br />

Sta<strong>at</strong>sangehörigkeit, gefördert wird.<br />

Aus all diesen Gründen ist es trotz der unterschiedlichen<br />

Formen der Verteidigung der<br />

Rechte der Opfer v<strong>on</strong> Rassismus und<br />

Diskriminierung in den verschiedenen<br />

Mitgliedsta<strong>at</strong>en der Europäischen Uni<strong>on</strong> und<br />

trotz der unterschiedlichen juristischen<br />

Traditi<strong>on</strong>en erforderlich, die gegenwärtig ber<strong>at</strong>enen<br />

Richtlinien und das Akti<strong>on</strong>sprogramm zu<br />

verabschieden und damit der Bekämpfung des<br />

Rassismus und der Diskriminierung eine europäische<br />

Dimensi<strong>on</strong> zu verleihen.<br />

30 K<strong>on</strong>ferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht

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