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European Conference on combating racism at European level DE

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Das Vorschlagspaket zu Artikel 13<br />

Artikel 13<br />

Durch den Vertrag v<strong>on</strong> Amsterdam wird die Rolle der europäischen<br />

Organe im Kampf gegen den Rassismus und andere Formen v<strong>on</strong><br />

Diskriminierung gestärkt.<br />

„Unbeschadet der s<strong>on</strong>stigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der R<strong>at</strong><br />

im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen<br />

Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommissi<strong>on</strong> und nach Anhörung des<br />

Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um<br />

Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen<br />

Herkunft, der Religi<strong>on</strong> oder der Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“<br />

Nach Unterzeichnung des neuen Vertrags h<strong>at</strong> die Kommissi<strong>on</strong> über einen<br />

Zeitraum v<strong>on</strong> fast zwei Jahren hinweg umfassende K<strong>on</strong>sult<strong>at</strong>i<strong>on</strong>en mit<br />

den Mitgliedsta<strong>at</strong>en, dem Europäischen Parlament und der<br />

Zivilgesellschaft, einschließlich NRO und Sozialpartnern, über die Frage<br />

geführt, wie weit solche Rechtsvorschriften gehen sollten.<br />

Am 25. November 1999 h<strong>at</strong> die Kommissi<strong>on</strong> ein Vorschlagspaket angenommen,<br />

in dem sie den Ergebnissen dieser Ber<strong>at</strong>ungen Rechnung trug.<br />

Die Vorschläge sehen die Festlegung eines allgemeinen Rahmens vor für<br />

den Schutz aller Menschen in der Uni<strong>on</strong> vor Diskriminierungen, u. a.<br />

Bestimmungen zum Schutz vor Belästigungen, zur Möglichkeit positiver<br />

Maßnahmen, zu Rechtsbehelfen und zur Rechtsdurchsetzung.<br />

a) Die vorgeschlagene Richtlinie zur Bekämpfung v<strong>on</strong> Diskriminierungen<br />

auf dem Arbeitsmarkt (ein Bereich, in dem die verschiedenen<br />

Formen v<strong>on</strong> Diskriminierung am deutlichsten zu Tage treten) erstreckt<br />

sich auf alle in Artikel 13 genannten Gründe. Ausgenommen bleibt lediglich<br />

die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; diese ist bereits durch<br />

Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aus den 70er- und 80er-Jahren<br />

abgedeckt, die auf einer spezifischen Rechtsgrundlage (Artikel 141 EGV)<br />

beruhen.<br />

b) Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie zur Bekämpfung<br />

v<strong>on</strong> Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen<br />

Herkunft reicht über den Arbeitsmarkt hinaus und umfasst – im<br />

Rahmen der Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft – die Bereiche, in<br />

denen es am häufigsten zu Diskriminierungen kommt (Bildung, Zugang zu<br />

Waren und Dienstleistungen, Sozialschutz und soziale Vergünstigungen).<br />

Die Richtlinie trägt den im Europäischen Jahr gegen Rassismus gew<strong>on</strong>nenen<br />

Erfahrungen und dem vom Europäischen R<strong>at</strong> in Tampere bekräftigten<br />

starken politischen Willen Rechnung, auf möglichst breiter Fr<strong>on</strong>t<br />

gegen Rassendiskriminierung vorzugehen.<br />

c) Neben den Legisl<strong>at</strong>ivvorschlägen wurde ein Akti<strong>on</strong>sprogramm erarbeitet,<br />

das die Anstrengungen der Mitgliedsta<strong>at</strong>en bei der Bekämpfung v<strong>on</strong><br />

Diskriminierungen unterstützen und ergänzen soll. Dabei werden alle in<br />

Artikel 13 genannten Arten v<strong>on</strong> Diskriminierung (mit Ausnahme der<br />

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) abgedeckt. Gefördert werden<br />

soll der Austausch v<strong>on</strong> Erfahrungen und vorbildlichen Lösungen zwischen<br />

den Mitgliedsta<strong>at</strong>en. Dabei wird insbes<strong>on</strong>dere eine Komplementarität mit<br />

anderen einschlägigen Akti<strong>on</strong>en der Gemeinschaft angestrebt.<br />

Zum Zeitpunkt der K<strong>on</strong>ferenz lag das „Antidiskriminierungspaket“ dem<br />

R<strong>at</strong>, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regi<strong>on</strong>en und<br />

dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Ber<strong>at</strong>ung vor.<br />

K<strong>on</strong>ferenz Bekämpfung des Rassismus auf europäischer Ebene • Bericht 15

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