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Praxiswissen<br />

C. von Reibnitz, Berlin<br />

Bedeutung der Kodierung von<br />

Nebendiagnosen im DRG-System 2006<br />

Voraussetzung für die Eingruppierung eines Patienten in eine DRG und deren<br />

Abrechnung ist die Verschlüsselung einer Hauptdiagnose und gegebenenfalls<br />

einer behandlungsrelevanten Nebendiagnose.<br />

Mit der Einführung der Diagnosis Related Groups<br />

(DRGs) ist die Krankenhausfi nanzierung auf eine völlig<br />

neue Grundlage gestellt. Seit dem Jahr 2004 wird das<br />

Entgelt für den stationären Aufenthalt in Krankenhäusern<br />

über DRGs (Diagnosis Related Groups) ermittelt.<br />

Grundlage für die DRG-Ermittlung ist eine Kodierung<br />

gemäß den bestehenden Kodierrichtlinien in der aktuellen<br />

Version 2006, welche jährlich gemeinschaftlich<br />

von der Selbstverwaltung und dem Institut für das<br />

Entgeltsystem im Krankenhauswesen (InEK) angepasst<br />

werden. Für eine korrekte Kodierung sind neben der<br />

Kenntnis der aktuellen Kodierrichtlinien auch die<br />

jährlich aktualisierten Diagnosen- und Prozedurenkataloge,<br />

eine umfassende Datenbasis auf Grundlage<br />

aller erhobenen Befunde, welche idealerweise bei der<br />

Kodierung vorliegen sollten, entscheidend.<br />

Das Abrechnungssystem richtet sich nicht mehr nach<br />

der Verweildauer (Anzahl der Pfl egetage), sondern<br />

nach einem Patientenklassifi kationssystem von Fallgruppen<br />

mit den ihnen zugrunde liegenden Diagnosen<br />

und daraus abgeleiteten Fallpauschalen. Ähnlich kostenaufwendige<br />

Behandlungsfälle werden anhand der<br />

medizinischen Zusammengehörigkeit (identische oder<br />

ähnliche Diagnosen und/oder Eingriffe) in gemeinsame<br />

kostenhomogene Fallgruppen eingeordnet.<br />

Die Zuordnungskriterien werden festgelegt durch<br />

das Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 301: ICD-Code<br />

der Hauptdiagnose, Code des Haupteingriffs bei<br />

meist operativer Behandlung und ICD-Code(s) der<br />

Nebendiagnose(n), die aufgrund einer wesentlichen<br />

Erhöhung des Behandlungsaufwandes zur Einordnung<br />

in DRGs mit Zuschlägen für „Komplikationen und<br />

Komorbidität“ führen. Zur DRG-Bestimmung werden<br />

sowohl medizinische Kriterien (operative und diagnostische)<br />

als auch patientenspezifi sche (Alter, Geschlecht<br />

etc.) hinzugezogen.<br />

Ein spezielles EDV-Programm (Grouper) nimmt die<br />

Zuordnung in 23 Hauptgruppen (MDC = Major Diagnostic<br />

Category) vor. Diese orientieren sich an den<br />

Körperregionen, z. B. MD05 = Kreislauf, MD09 = Haut,<br />

Unterhaut, Mamma. In Abhängigkeit von der Schwere<br />

der Erkrankung werden alle Fälle einer von 913 DRGs<br />

(Fallpauschalenkatalog 2006) zugewiesen. Die fünf<br />

Schweregrade (A, B, C, D, E) sind unterschieden in<br />

Abstufungen nach Ressourcenverbrauch und je nach<br />

Begleiterkrankungen (Nebendiagnosen) oder Komplikationen<br />

(keine, leichte, mittlere, schwerwiegende<br />

und sehr schwerwiegende [PCL 0-4]). Der Pfl egebedarf<br />

ist mit Durchschnittswerten aus der Pfl egepersonalberechnung<br />

(PPR) berücksichtigt. Ein im Einzelfall<br />

höherer pfl egerischer Unterstützungsbedarf für den<br />

Patienten fi ndet keine Berücksichtigung.<br />

Eine vollständige Abbildung aller relevanten Diagnosen<br />

und eine korrekte Kodierung ist auch im Hinblick<br />

auf Prüfungen durch die Krankenkassen, insbesondere<br />

durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen<br />

(MDK), wichtig. Die Ermittlung der Hauptdiagnose<br />

ist ein Hauptbestandteil der korrekten Kodierung und<br />

entscheidend für die DRG-Ermittlung, das hiermit verbundene<br />

Entgelt und die Verweildauer (mittlere, untere<br />

und obere Grenzverweildauer). Sie wird gemäß den<br />

Kodierrichtlinien als diejenige Krankheit festgelegt,<br />

welche nach Evaluation aller Befunde am Ende des<br />

stationären Aufenthaltes hauptsächlich für die Veranlassung<br />

des stationären Aufenthaltes verantwortlich<br />

war.<br />

HARTMANN WundForum 1/2006<br />

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