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Praxiswissen<br />
C. von Reibnitz, Berlin<br />
Bedeutung der Kodierung von<br />
Nebendiagnosen im DRG-System 2006<br />
Voraussetzung für die Eingruppierung eines Patienten in eine DRG und deren<br />
Abrechnung ist die Verschlüsselung einer Hauptdiagnose und gegebenenfalls<br />
einer behandlungsrelevanten Nebendiagnose.<br />
Mit der Einführung der Diagnosis Related Groups<br />
(DRGs) ist die Krankenhausfi nanzierung auf eine völlig<br />
neue Grundlage gestellt. Seit dem Jahr 2004 wird das<br />
Entgelt für den stationären Aufenthalt in Krankenhäusern<br />
über DRGs (Diagnosis Related Groups) ermittelt.<br />
Grundlage für die DRG-Ermittlung ist eine Kodierung<br />
gemäß den bestehenden Kodierrichtlinien in der aktuellen<br />
Version 2006, welche jährlich gemeinschaftlich<br />
von der Selbstverwaltung und dem Institut für das<br />
Entgeltsystem im Krankenhauswesen (InEK) angepasst<br />
werden. Für eine korrekte Kodierung sind neben der<br />
Kenntnis der aktuellen Kodierrichtlinien auch die<br />
jährlich aktualisierten Diagnosen- und Prozedurenkataloge,<br />
eine umfassende Datenbasis auf Grundlage<br />
aller erhobenen Befunde, welche idealerweise bei der<br />
Kodierung vorliegen sollten, entscheidend.<br />
Das Abrechnungssystem richtet sich nicht mehr nach<br />
der Verweildauer (Anzahl der Pfl egetage), sondern<br />
nach einem Patientenklassifi kationssystem von Fallgruppen<br />
mit den ihnen zugrunde liegenden Diagnosen<br />
und daraus abgeleiteten Fallpauschalen. Ähnlich kostenaufwendige<br />
Behandlungsfälle werden anhand der<br />
medizinischen Zusammengehörigkeit (identische oder<br />
ähnliche Diagnosen und/oder Eingriffe) in gemeinsame<br />
kostenhomogene Fallgruppen eingeordnet.<br />
Die Zuordnungskriterien werden festgelegt durch<br />
das Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 301: ICD-Code<br />
der Hauptdiagnose, Code des Haupteingriffs bei<br />
meist operativer Behandlung und ICD-Code(s) der<br />
Nebendiagnose(n), die aufgrund einer wesentlichen<br />
Erhöhung des Behandlungsaufwandes zur Einordnung<br />
in DRGs mit Zuschlägen für „Komplikationen und<br />
Komorbidität“ führen. Zur DRG-Bestimmung werden<br />
sowohl medizinische Kriterien (operative und diagnostische)<br />
als auch patientenspezifi sche (Alter, Geschlecht<br />
etc.) hinzugezogen.<br />
Ein spezielles EDV-Programm (Grouper) nimmt die<br />
Zuordnung in 23 Hauptgruppen (MDC = Major Diagnostic<br />
Category) vor. Diese orientieren sich an den<br />
Körperregionen, z. B. MD05 = Kreislauf, MD09 = Haut,<br />
Unterhaut, Mamma. In Abhängigkeit von der Schwere<br />
der Erkrankung werden alle Fälle einer von 913 DRGs<br />
(Fallpauschalenkatalog 2006) zugewiesen. Die fünf<br />
Schweregrade (A, B, C, D, E) sind unterschieden in<br />
Abstufungen nach Ressourcenverbrauch und je nach<br />
Begleiterkrankungen (Nebendiagnosen) oder Komplikationen<br />
(keine, leichte, mittlere, schwerwiegende<br />
und sehr schwerwiegende [PCL 0-4]). Der Pfl egebedarf<br />
ist mit Durchschnittswerten aus der Pfl egepersonalberechnung<br />
(PPR) berücksichtigt. Ein im Einzelfall<br />
höherer pfl egerischer Unterstützungsbedarf für den<br />
Patienten fi ndet keine Berücksichtigung.<br />
Eine vollständige Abbildung aller relevanten Diagnosen<br />
und eine korrekte Kodierung ist auch im Hinblick<br />
auf Prüfungen durch die Krankenkassen, insbesondere<br />
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen<br />
(MDK), wichtig. Die Ermittlung der Hauptdiagnose<br />
ist ein Hauptbestandteil der korrekten Kodierung und<br />
entscheidend für die DRG-Ermittlung, das hiermit verbundene<br />
Entgelt und die Verweildauer (mittlere, untere<br />
und obere Grenzverweildauer). Sie wird gemäß den<br />
Kodierrichtlinien als diejenige Krankheit festgelegt,<br />
welche nach Evaluation aller Befunde am Ende des<br />
stationären Aufenthaltes hauptsächlich für die Veranlassung<br />
des stationären Aufenthaltes verantwortlich<br />
war.<br />
HARTMANN WundForum 1/2006<br />
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