absolut-hund - Leben mit 4 Pfoten
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Vermischtes<br />
wie auch gegenüber dem Menschen –<br />
geben müssen. Der Fokus muss auf die<br />
Mensch-/Hundgemeinschaft gelegt<br />
werden, denn der Mensch ist für den<br />
Hund der Dreh- und Angelpunkt. Der<br />
Hund schliesst sich bereitwillig seinem<br />
Menschen an und genau hier sollte<br />
eine fundierte positive Umgangsform<br />
geschaffen werden. Viele gängige Tests<br />
und Überprüfungen der Hunde gehen<br />
an der Realität vorbei, Wesenstests<br />
sind Momentaufnahmen und können<br />
keine langfristigen Bescheinigungen<br />
zulassen. Die Einwirkung des Menschen<br />
kann einen Hund jeder Rasse binnen<br />
kurzer Zeit auffällig werden lassen.<br />
Daher bitte ich Sie, Abstand von Maßregelungen<br />
der Hunde zu nehmen und<br />
Ihr Gedankengut Richtung Mensch zu<br />
bündeln.<br />
Gerne stehe ich Ihnen unterstützend<br />
zur Seite und erörtere Ihnen die Zusammenhänge.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Heike Beuse<br />
“<br />
Absolut-Hund GbR<br />
Hund sollte bei spielenden<br />
Kindern nicht frei herumlaufen<br />
Auf einem Grundstück, auf dem regelmäßig Kinder spielen, sollte<br />
einHund nicht frei herumlaufen. Nach Auffassung der Richter riskiert<br />
der Hundehalter andernfalls, in vollem Umfang haften zu<br />
müssen, wenn das Tier ein Kind verletzt. Denn <strong>mit</strong> diesem so<br />
genannten tiertypischen Verhalten müsse der Halter rechnen.<br />
§<br />
Rechtssprechung<br />
Das Gericht gab <strong>mit</strong> seinem Urteil der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage<br />
eines minderjährigen Mädchens statt. Das Kind<br />
hatte <strong>mit</strong> dem Sohn eines Unternehmers auf dem Werksgelände<br />
gespielt. Dort lief auch der Hund des Unternehmers frei herum.<br />
Offenbar wollten die Kinder <strong>mit</strong> dem Hund spielen. Dabei wurde<br />
das Mädchen gebissen.<br />
Das OLG meinte, der Hundehalter hätte seinen Hund nur frei<br />
herumlaufen lassen dürfen, wenn zuvor sichergestellt gewesen<br />
wäre, dass kein Fremder das Gelände betreten kann. Wegen seines<br />
Sohnes habe er aber da<strong>mit</strong> rechnen müssen, dass sich auch<br />
andere Kinder auf dem Betriebs-gelände aufhielten. Als unerheblich<br />
werteten die Richter, dass der Hund zuvor angeblich am<br />
Schwanz gezogen wurde.<br />
(OLG Frankfurt, Az. 26 U 15/04)<br />
Kein Leinenzwang im Jagdbezirk<br />
Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben<br />
die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet„Aufsicht“<br />
nicht aber gleich„angeleint“. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor,<br />
wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält<br />
oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder<br />
andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Da<strong>mit</strong> kann ein Hund auch dann<br />
unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.<br />
(AG Altenkirchen, Az. 2109 Js 35731/96-9 OWi)<br />
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der <strong>absolut</strong>-<strong>hund</strong> report • 1 / 2011