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absolut-hund - Leben mit 4 Pfoten

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Vermischtes<br />

wie auch gegenüber dem Menschen –<br />

geben müssen. Der Fokus muss auf die<br />

Mensch-/Hundgemeinschaft gelegt<br />

werden, denn der Mensch ist für den<br />

Hund der Dreh- und Angelpunkt. Der<br />

Hund schliesst sich bereitwillig seinem<br />

Menschen an und genau hier sollte<br />

eine fundierte positive Umgangsform<br />

geschaffen werden. Viele gängige Tests<br />

und Überprüfungen der Hunde gehen<br />

an der Realität vorbei, Wesenstests<br />

sind Momentaufnahmen und können<br />

keine langfristigen Bescheinigungen<br />

zulassen. Die Einwirkung des Menschen<br />

kann einen Hund jeder Rasse binnen<br />

kurzer Zeit auffällig werden lassen.<br />

Daher bitte ich Sie, Abstand von Maßregelungen<br />

der Hunde zu nehmen und<br />

Ihr Gedankengut Richtung Mensch zu<br />

bündeln.<br />

Gerne stehe ich Ihnen unterstützend<br />

zur Seite und erörtere Ihnen die Zusammenhänge.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Heike Beuse<br />

“<br />

Absolut-Hund GbR<br />

Hund sollte bei spielenden<br />

Kindern nicht frei herumlaufen<br />

Auf einem Grundstück, auf dem regelmäßig Kinder spielen, sollte<br />

einHund nicht frei herumlaufen. Nach Auffassung der Richter riskiert<br />

der Hundehalter andernfalls, in vollem Umfang haften zu<br />

müssen, wenn das Tier ein Kind verletzt. Denn <strong>mit</strong> diesem so<br />

genannten tiertypischen Verhalten müsse der Halter rechnen.<br />

§<br />

Rechtssprechung<br />

Das Gericht gab <strong>mit</strong> seinem Urteil der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage<br />

eines minderjährigen Mädchens statt. Das Kind<br />

hatte <strong>mit</strong> dem Sohn eines Unternehmers auf dem Werksgelände<br />

gespielt. Dort lief auch der Hund des Unternehmers frei herum.<br />

Offenbar wollten die Kinder <strong>mit</strong> dem Hund spielen. Dabei wurde<br />

das Mädchen gebissen.<br />

Das OLG meinte, der Hundehalter hätte seinen Hund nur frei<br />

herumlaufen lassen dürfen, wenn zuvor sichergestellt gewesen<br />

wäre, dass kein Fremder das Gelände betreten kann. Wegen seines<br />

Sohnes habe er aber da<strong>mit</strong> rechnen müssen, dass sich auch<br />

andere Kinder auf dem Betriebs-gelände aufhielten. Als unerheblich<br />

werteten die Richter, dass der Hund zuvor angeblich am<br />

Schwanz gezogen wurde.<br />

(OLG Frankfurt, Az. 26 U 15/04)<br />

Kein Leinenzwang im Jagdbezirk<br />

Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben<br />

die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet„Aufsicht“<br />

nicht aber gleich„angeleint“. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor,<br />

wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält<br />

oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder<br />

andere Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben. Da<strong>mit</strong> kann ein Hund auch dann<br />

unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.<br />

(AG Altenkirchen, Az. 2109 Js 35731/96-9 OWi)<br />

50<br />

der <strong>absolut</strong>-<strong>hund</strong> report • 1 / 2011

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