Parlamentarische Vorstösse aus dem UVEK -- Interventions ...
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e-parl 26.09.2013 23.08.2013 18:37 14:53<br />
Stand: 23.8.2013<br />
NATIONALRAT / CONSEIL NATIONAL / CONSIGLIO NAZIONALE<br />
Herbstsession 2013 / Session d'automne 2013 / Sessione autunnale 2013<br />
Ergänzung zu den Tagesordnungen<br />
Complément aux ordres du jour<br />
Complemento agli ordini del giorno<br />
Behandlung in Kat. IV / traitement en cat. IV<br />
Anträge des Bundesrates / Propositions du Conseil fédéral / Dichiarazione del Consiglio federale<br />
+ Annahme - Adoption - Adozione<br />
- Ablehnung - Rejet - Reiezione<br />
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication<br />
Dipartimento federale dell'ambiente, dei trasporti, dell'energia e delle comunicazioni<br />
11.3799 n Po. Grin. Machbarkeitsstudie. Swissmetro zwischen Genf und Bern<br />
Po. Grin. Swissmétro de Genève à Berne. Etude de faisabilité<br />
Po. Grin. Progetto Swissmetro. Studio di fattibilità sulla tratta Ginevra-<br />
Berna<br />
11.3816 n Mo. Müller Geri. Strukturelle Schwächen der Atomaufsicht beheben<br />
Mo. Müller Geri. Combler les lacunes structurelles en matière de<br />
surveillance des installations nucléaires<br />
Mo. Müller Geri. Eliminare le debolezze strutturali della vigilanza in ambito<br />
nucleare<br />
11.3819 n Mo. Killer Hans. Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien<br />
im Strassenbau<br />
Mo. Killer Hans. Marchés publics et règles de passation des marchés<br />
dans la construction routière<br />
Mo. Killer Hans. Acquisti pubblici e direttive in materia di aggiudicazione<br />
nell'ambito della costruzione delle strade<br />
11.3826 n Mo. John-Calame. Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln<br />
Mo. John-Calame. Interdiction des phosphates dans les produits pour la<br />
vaisselle<br />
Mo. John-Calame. Proibire i fosfati nei prodotti per stoviglie<br />
11.3874 n Po. Glanzmann. Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem Hooliganismus<br />
Po. Glanzmann. Carton jaune, puis carton rouge aux hooligans<br />
Po. Glanzmann. Cartellino giallo e rosso contro la violenza degli hooligans<br />
11.3894 n Mo. Leutenegger Oberholzer. Belastete Industriebrachen als Bauland und<br />
zum Wohnen nutzen<br />
Mo. Leutenegger Oberholzer. Reconvertir les friches industrielles polluées<br />
en zones constructibles destinées à des logements<br />
Mo. Leutenegger Oberholzer. Utilizzare le aree industriali contaminate<br />
dismesse come zone edificabili per la costruzione di edifici abitativi<br />
11.3898 n Po. Bourgeois. Vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe an die<br />
Gebäudesanierung<br />
Po. Bourgeois. Assainissement des bâtiments. Affectation totale de la<br />
taxe sur le CO2<br />
Po. Bourgeois. Destinare tutti i proventi della tassa sul CO2 al<br />
risanamento energetico degli edifici<br />
11.3913 n Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Unabhängiges und transparentes<br />
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat<br />
Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Indépendance et transparence de<br />
l'inspection fédérale de la sécurité nucléaire<br />
Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Per un ispettorato federale della sicurezza<br />
nucleare indipendente e trasparente<br />
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11.3915 n Mo. Quadri. Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der<br />
Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip<br />
Mo. Quadri. Déchets urbains. Suppression des taxes d'élimination<br />
conformes au principe de c<strong>aus</strong>alité<br />
Mo. Quadri. Abolire le tasse per lo smaltimento dei rifiuti urbani basate sul<br />
principio di c<strong>aus</strong>alità<br />
11.3944 n Mo. Geissbühler. Bekämpfung des Litterings<br />
Mo. Geissbühler. Lutte contre l'abandon de déchets sur la voie publique<br />
Mo. Geissbühler. Lotta al littering<br />
11.3967 n Mo. (Pedrina) Allemann. Die Autobahnsünden der Sechziger- und<br />
Siebzigerjahre beseitigen<br />
Mo. (Pedrina) Allemann. Autoroutes. Réparer les erreurs des années<br />
1960 et 1970<br />
Mo. (Pedrina) Allemann. Sanare le ferite autostradali degli anni 1960 e<br />
1970<br />
11.3996 n Mo. Noser. Verursachergerechte Verrechnung der Stilllegungs- und<br />
Entsorgungskosten von Kernkraftwerken<br />
Mo. Noser. Coûts de désaffectation des centrales nucléaires et coûts de<br />
gestion des déchets. Imputation selon le principe de c<strong>aus</strong>alité<br />
Mo. Noser. Addossare i costi di disattivazione e di smaltimento delle<br />
centrali nucleari conformemente al principio di c<strong>aus</strong>alità<br />
11.4020 n Mo. Lustenberger. Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-<br />
Reststoffen und gegen Technologieverbote<br />
Mo. Lustenberger. Pour une utilisation adéquate des résidus de la<br />
transformation de la biomasse et contre la prohibition de technologies<br />
Mo. Lustenberger. Per un'utilizzazione appropriata dei residui della<br />
biomassa e contro i divieti che impediscono l'introduzione di nuove<br />
tecnologie<br />
11.4027 n Mo. Riklin Kathy. Aktionsplan für die Geothermie<br />
Mo. Riklin Kathy. Plan d'action en faveur de la géothermie<br />
Mo. Riklin Kathy. Piano d'azione per la geotermia<br />
11.4068 n Mo. Parmelin. Entwicklung der Bahn. Aufnahmekriterium für<br />
Infrastrukturprojekte<br />
Mo. Parmelin. Développement du rail. Critère de maturité pour l'inscription<br />
des projets d'infrastructure<br />
Mo. Parmelin. Sviluppo dell'infrastruttura ferroviaria. Criterio di<br />
ammissione dei progetti di infrastruttura<br />
11.4156 n Mo. Flückiger Sylvia. Höchste Zeit für ein (Hand)zeichen am<br />
Fussgängerstreifen<br />
Mo. Flückiger Sylvia. Revenir à l'obligation pour les piétons de faire un<br />
signe (de la main) avant de traverser la ch<strong>aus</strong>sée<br />
Mo. Flückiger Sylvia. È giunta l'ora di dare un segno (di mano) ai<br />
passaggi pedonali<br />
11.4158 n Mo. von Siebenthal. Phosphatmanagement für den Brienzersee<br />
Mo. von Siebenthal. Gestion des phosphates dans le lac de Brienz<br />
Mo. von Siebenthal. Gestione dei fosfati nelle acque del lago di Brienz<br />
11.4164 n Mo. Binder. Errichten eines Waldklimafonds<br />
Mo. Binder. Création d'un fonds climatique en faveur des propriétaires de<br />
forêts<br />
Mo. Binder. Costituzione di un fondo per il clima e il bosco<br />
11.4175 n Po. Nussbaumer. Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei<br />
Atomkraftwerken<br />
Po. Nussbaumer. Rapport sur les variantes concernant la limitation de la<br />
durée d'exploitation des centrales nucléaires<br />
Po. Nussbaumer. Rapporto sulle varianti ipotizzabili per limitare la durata<br />
d'esercizio delle centrali nucleari<br />
11.4179 n Mo. Leutenegger Filippo. Ertragsüberschüsse <strong>aus</strong> H<strong>aus</strong>haltabgabe den<br />
Gebührenzahlern zurückgeben<br />
Mo. Leutenegger Filippo. Restituer aux assujettis les excédents tirés de la<br />
redevance des ménages<br />
Mo. Leutenegger Filippo. Restituire a chi paga il canone le eccedenze dei<br />
proventi del canone<br />
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11.4204 n Po. Thorens Goumaz. Kohärenz zwischen Politik für eine grüne Wirtschaft<br />
und anderen Strategien zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen<br />
Po. Thorens Goumaz. Cohérence entre la politique pour une économie<br />
verte et les autres stratégies de gestion durable des ressources<br />
Po. Thorens Goumaz. Una politica di economia verde coerente con le<br />
altre strategie di gestione sostenibile delle risorse<br />
12.3021 n Mo. Buttet. Kein Schutz für Kriminelle im öffentlich-rechtlichen Fernsehen<br />
Mo. Buttet. Aucune protection des criminels par les télévisions de service<br />
public<br />
Mo. Buttet. Nessuna protezione dei criminali da parte delle reti del servizio<br />
pubblico<br />
12.3045 n Mo. Hardegger. Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz<br />
Mo. Hardegger. Loi sur l'infrastructure aéroportuaire. Objectifs de<br />
réduction des émissions<br />
Mo. Hardegger. Legge sulla navigazione aerea. Obiettivi di riduzione delle<br />
emissioni<br />
12.3047 n Mo. Müller Leo. Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung<br />
Mo. Müller Leo. Législation sur la protection des eaux. Modification<br />
Mo. Müller Leo. Modifica della legislazione in materia di protezione delle<br />
acque<br />
12.3068 n Mo. Rytz Regula. Klarere Regeln für Fussgängerstreifen in Tempo-30-<br />
Zonen<br />
Mo. Rytz Regula. Zones 30. Préciser les règles régissant l'aménagement<br />
de passages pour piétons<br />
Mo. Rytz Regula. Zone con limite di velocità massimo di 30 km/h. Regole<br />
più chiare per i passaggi pedonali<br />
12.3069 n Mo. Fraktion RL. Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission<br />
und ihre Aufgabe als Gutachterin<br />
Mo. Groupe RL. Expertises de la Commission fédérale pour la protection<br />
de la nature et du paysage<br />
Mo. Gruppo RL. Perizie eseguite dalla Commissione federale per la<br />
protezione della natura e del paesaggio<br />
Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Leutenegger Filippo<br />
12.3102 n Mo. Müller Walter. Rasche Realisierung der Verbindung der<br />
Rheintalautobahnen zwischen der Schweiz und Österreich<br />
Mo. Müller Walter. Accélérer la réalisation de la liaison autoroutière du<br />
Rheintal entre la Suisse et l'Autriche<br />
Mo. Müller Walter. Rapida realizzazione del collegamento delle<br />
autostrade della Valle del Reno tra la Svizzera e l'Austria<br />
12.3122 n Mo. Amherd. Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten<br />
Mo. Amherd. Label de qualité pour les sites destinés aux enfants et aux<br />
adolescents<br />
Mo. Amherd. Marchio di qualità per i siti Internet destinati ai giovani e agli<br />
adolescenti<br />
12.3133 n Mo. Candinas. Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an<br />
den Kanton Graubünden übertragen<br />
Mo. Candinas. Investissements préalables consentis pour la réalisation de<br />
Porta Alpina. Cession des droits d'exploitation au canton des Grisons<br />
Mo. Candinas. Investimenti preliminari per la Porta Alpina. Cessione dei<br />
diritti di utilizzazione al Cantone dei Grigioni<br />
12.3142 n Po. Vogler. Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von<br />
Gewässerräumen<br />
Po. Vogler. Délimitation et utilisation moins schématiques des espaces<br />
réservés aux eaux<br />
Po. Vogler. Maggiore differenziazione nella delimitazione e<br />
nell'utilizzazione dello spazio riservato alle acque<br />
12.3177 n Mo. Freysinger. Sicherheit der Autobahntunnels in der Schweiz<br />
Mo. Freysinger. Sécurité des tunnels autoroutiers en Suisse<br />
Mo. Freysinger. Sicurezza delle gallerie autostradali in Svizzera<br />
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12.3196 n Mo. Fraktion G. Energiestrategie 2050. Stromangebotsvariante für<br />
mögliche verkürzte AKW-Lebensdauer <strong>aus</strong>arbeiten<br />
Mo. Groupe G. Stratégie énergétique 2050. Elaborer une variante d'offre<br />
d'électricité pour le cas où l'énergie nucléaire serait abandonnée de façon<br />
anticipée<br />
Mo. Gruppo G. Strategia energetica 2050: elaborare una variante per<br />
l'approvvigionamento elettrico da attuare in caso di disattivazione<br />
anticipata di centrali nucleari<br />
Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Girod<br />
12.3214 n Mo. Joder. Ausrichtung der Beiträge <strong>aus</strong> der Spezialfinanzierung<br />
Luftverkehr für obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte<br />
Mo. Joder. Financement spécial en faveur du transport aérien. Affecter les<br />
fonds aux projets obligatoires et prescrits par la loi<br />
Mo. Joder. Finanziamento speciale per il traffico aereo. Destinazione dei<br />
contributi a favore di progetti obbligatori e prescritti per legge<br />
12.3235 n Mo. Fluri. Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften<br />
Mo. Fluri. Installations solaires. Une disposition au lieu de 13 000<br />
prescriptions nouvelles<br />
Mo. Fluri. Impianti solari. Una sola disposizione anziché 13 000 nuove<br />
prescrizioni<br />
12.3238 n Mo. von Siebenthal. Sistierung der Strategie Biodiversität Schweiz<br />
Mo. von Siebenthal. Suspendre la Stratégie Biodiversité Suisse<br />
Mo. von Siebenthal. Sospensione della Strategia Biodiversità Svizzera<br />
12.3257 n Mo. Vischer Daniel. Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen<br />
Mo. Vischer Daniel. Filtres à particules pour tous les véhicules utilitaires<br />
lourds<br />
Mo. Vischer Daniel. Filtro antiparticolato per tutti i veicoli commerciali<br />
pesanti<br />
12.3258 n Mo. Vischer Daniel. Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte<br />
Mo. Vischer Daniel. Etiquettes d'information pour les petits engins de<br />
travail<br />
Mo. Vischer Daniel. Etichette informative per piccoli strumenti di lavoro<br />
12.3268 n Mo. Barthassat. Koordination der Unterstützung von zukunftsweisenden<br />
Projekten durch die Departemente<br />
Mo. Barthassat. Une politique coordonnée de soutien des projets<br />
novateurs par les Départements fédéraux<br />
Mo. Barthassat. Una politica di sostegno coordinata tra i vari Dipartimenti<br />
per promuovere progetti innovativi<br />
12.3269 n Mo. Allemann. Befristetes Bundesgesetz für Roadpricing-Pilotprojekte<br />
Mo. Allemann. Projets pilotes de péage routier. Loi fédérale de durée<br />
limitée<br />
Mo. Allemann. Legge federale di durata limitata per progetti pilota di road<br />
pricing<br />
12.3273 n Mo. Keller Peter. Kein Tiefenlager Wellenberg<br />
Mo. Keller Peter. Pas de dépôt en couches géologiques profondes au<br />
Wellenberg<br />
Mo. Keller Peter. Nesssun deposito in strati geologici profondi al<br />
Wellenberg<br />
12.3282 n Mo. Grin. Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig<br />
Mo. Grin. Chauffages électriques. Une aide fédérale s'impose<br />
Mo. Grin. Riscaldamenti elettrici. Necessità di un aiuto federale<br />
12.3283 n Mo. Vogler. Kein Tiefenlager Wellenberg<br />
Mo. Vogler. Pas de dépôt en couches géologiques profondes au<br />
Wellenberg<br />
Mo. Vogler. Nessun deposito in strati geologici profondi al Wellenberg<br />
12.3286 n Po. de Buman. Aufnahme der Thermografie-Untersuchung in das<br />
Gebäudeprogramm<br />
Po. de Buman. Intégrer les études thermographiques dans le Programme<br />
Bâtiments<br />
Po. de Buman. Integrare gli studi termografici nel Programma Edifici<br />
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12.3309 n Mo. Müller Geri. Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren Geologische<br />
Tiefenlager priorisieren<br />
Mo. Müller Geri. Procédure de plan sectoriel pour des dépôts en couches<br />
géologiques profondes. Accorder la priorité aux critères de sécurité<br />
Mo. Müller Geri. Dare la priorità ai criteri di sicurezza nella procedura del<br />
Piano settoriale dei depositi in strati geologici profondi<br />
12.3310 n Mo. Müller Geri. Atomkraftwerke mit Sicherheitsmängeln müssen vom<br />
Netz, bis diese behoben sind<br />
Mo. Müller Geri. Arrêt obligatoire des centrales nucléaires qui présentent<br />
des lacunes de sécurité jusqu'à élimination du risque<br />
Mo. Müller Geri. Le centrali nucleari con carenze in materia di sicurezza<br />
devono essere messe fuori servizio finché tali carenze non sono eliminate<br />
12.3312 n Po. Grossen Jürg. Energiewende. Investitionssicherheit für<br />
Stromversorger<br />
Po. Grossen Jürg. Tournant énergétique. Améliorer la sécurité des<br />
investissements pour les entreprises d'électricité<br />
Po. Grossen Jürg. Svolta energetica. Garantire la sicurezza<br />
d'investimento ai fornitori di energia elettrica<br />
12.3377 n Mo. Pieren. Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative<br />
Mo. Pieren. Initiative sur les résidences secondaires. Mise en oeuvre<br />
Mo. Pieren. Attuazione dell'iniziativa sulle abitazioni secondarie<br />
12.3405 n Mo. Buttet. Dem Rekrutierungstourismus der SBB ein Ende setzen<br />
Mo. Buttet. En finir avec le tourisme de l'embauche aux CFF<br />
Mo. Buttet. Porre fine al reclutamento di personale all'estero da parte<br />
delle FFS<br />
12.3409 n Mo. Buttet. Wiederherstellung bei der Stilllegung von<br />
Erdölverarbeitungsanlagen sicherstellen<br />
Mo. Buttet. Assurer une remise en état de l'arrêt des installations de<br />
traitement du pétrole<br />
Mo. Buttet. Garantire lo smantellamento degli impianti di lavorazione del<br />
petrolio<br />
12.3417 n Mo. Hodgers. Öffnung der Telekommunikationsmärkte. Strategien für die<br />
nationale digitale Sicherheit<br />
Mo. Hodgers. Marchés ouverts de la télécommunication. Stratégies pour<br />
la sécurité numérique nationale<br />
Mo. Hodgers. Mercati delle telecomunicazioni aperti. Strategie per la<br />
sicurezza digitale nazionale<br />
12.3421 n Mo. Fraktion RL. Keine Sippenhaftung für Neulenker. Obligatorische<br />
Weiterbildungskurse abschaffen<br />
Mo. Groupe RL. Empêcher la responsabilité solidaire des conducteurs<br />
novices en supprimant les cours obligatoires de formation<br />
complémentaire<br />
Mo. Gruppo RL. Stop alla responsabilità collettiva dei nuovi conducenti.<br />
Soppressione dei corsi di aggiornamento obbligatori<br />
Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Wasserfallen<br />
12.3444 n Po. Fridez. Bakterielle Antibiotikaresistenz und Ozonung<br />
Po. Fridez. Résistance bactérienne aux antibiotiques et ozonation<br />
Po. Fridez. Resistenza batterica agli antibiotici e ozonizzazione<br />
12.3457 n Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Administrative Vereinfachung des<br />
Baubewilligungsverfahrens <strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes<br />
Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Simplification de la procédure d'autorisation de<br />
construire hors de la zone à bâtir<br />
Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Snellire la procedura di autorizzazione edilizia al fuori<br />
delle zone edificabili<br />
12.3479 n Mo. Lehmann. Lärmschutzvorschriften für den Bau und Betrieb von<br />
Sportanlagen<br />
Mo. Lehmann. Protection contre le bruit. Dispositions régissant la<br />
construction et l'exploitation d'installations sportives<br />
Mo. Lehmann. Prescrizioni contro l'inquinamento fonico per la costruzione<br />
e la gestione di impianti sportivi<br />
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12.3524 n Mo. Nussbaumer. Staatsvertrag mit Frankreich zur Ausserbetriebnahme<br />
des AKW Fessenheim und des AKW Mühleberg<br />
Mo. Nussbaumer. Convention avec la France en vue de la mise hors<br />
service des centrales nucléaires de Fessenheim et de Mühleberg<br />
Mo. Nussbaumer. Accordo internazionale con la Francia per la<br />
disattivazione delle centrali nucleari di Fessenheim e Mühleberg<br />
12.3525 n Po. Nussbaumer. Freiflächen-Solarstromanlagen auf Flächen ohne<br />
Fruchtfolgequalität<br />
Po. Nussbaumer. Grandes installations photovoltaïques hors des surfaces<br />
d'assolement<br />
Po. Nussbaumer. Impianti solari su superfici libere senza avvicendamento<br />
delle colture<br />
12.3527 n Mo. Candinas. Energetische Sanierung von touristischen<br />
Zweitwohnungen<br />
Mo. Candinas. Assainissement énergétique des résidences secondaires<br />
touristiques<br />
Mo. Candinas. Risanamento energetico delle seconde case costruite a<br />
scopi turistici<br />
12.3571 n Mo. Gschwind. Gemeinsame Strategie der Kantone zu den erneuerbaren<br />
Energien<br />
Mo. Gschwind. Stratégie cantonale globale en matière d'énergies<br />
renouvelables<br />
Mo. Gschwind. Strategia cantonale globale in materia di energie<br />
rinnovabili<br />
12.3595 n Po. von Siebenthal. Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit<br />
der Schliessung von Verladebahnhöfen<br />
Po. von Siebenthal. Fermeture de gares de chargement. Calcul de<br />
l'ensemble des coûts<br />
Po. von Siebenthal. Rilevamento dei costi complessivi derivanti dalla<br />
chiusura di punti di carico<br />
12.3616 n Mo. Bertschy. Koexistenz von Wohnen, Kultur und Gastronomie in<br />
urbanen Perimentern gewährleisten<br />
Mo. Bertschy. Créer des zones urbaines permettant la coexistence du<br />
logement, de la culture et de la restauration<br />
Mo. Bertschy. Permettere la convivenza tra abitazioni civili, cultura e<br />
ristorazione nelle città<br />
12.3620 n Po. Girod. Potential des alpinen Solarstroms für die winterliche<br />
Stromversorgung<br />
Po. Girod. Installations photovoltaïques dans les Alpes. Potentiel pour<br />
l'approvisionnement hivernal<br />
Po. Girod. Potenziale dell'elettricità solare alpina per l'approvvigionamento<br />
elettrico nella stagione invernale<br />
12.3630 n Mo. Bugnon. Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den<br />
Verkauf von Swisscom-Aktien<br />
Mo. Bugnon. Financer les investissements ferroviaires en vendant des<br />
actions Swisscom<br />
Mo. Bugnon. Finanziare investimenti ferroviari con la vendita di azioni<br />
Swisscom<br />
12.3734 n Mo. Fraktion RL. Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen<br />
Mo. Groupe RL. RPC. Mettre en place une pratique raisonnable en<br />
matière d'attribution des fonds<br />
Mo. Gruppo RL. Introdurre una prassi ragionevole in materia di<br />
attribuzione dei fondi RIC<br />
Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Wasserfallen<br />
12.3756 n Mo. Vogler. Nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Verkehr<br />
Mo. Vogler. Interdiction de l'alcool dans les transports publics la nuit<br />
Mo. Vogler. Divieto di consumare alcol sui mezzi pubblici nelle ore<br />
notturne<br />
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12.3762 n Mo. Bourgeois. Biomasse: Verschärfung der Umwelt- und<br />
Energievorschriften<br />
Mo. Bourgeois. Biomasse: renforcement des exigences énergétiques et<br />
environnementales<br />
Mo. Bourgeois. Biomassa: rafforzamento delle esigenze energetiche e<br />
ambientali<br />
12.3776 n Mo. Wasserfallen. Höhere Wirtschaftlichkeit des Luftfahrtstandortes<br />
Schweiz dank verhältnismässigen Regulierungen<br />
Mo. Wasserfallen. Simplifier la réglementation pour accroître la rentabilité<br />
de la navigation aérienne en Suisse<br />
Mo. Wasserfallen. Maggiore redditività della piazza aeronautica svizzera<br />
grazie a un regime regolatorio adeguato<br />
12.3786 n Po. Hodgers. Strategie für eine bessere Lenkung der Nachfrage nach<br />
nicht abgefüllten Getränken<br />
Po. Hodgers. Stratégie pour une meilleure gestion de la <strong>dem</strong>ande de<br />
boissons sans emballages<br />
Po. Hodgers. Strategia volta a migliorare la gestione della domanda di<br />
bevande sprovviste di imballaggi<br />
12.3832 n Mo. Vischer Daniel. Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern<br />
Mo. Vischer Daniel. Équiper les véhicules diesel de filtres à particules<br />
Mo. Vischer Daniel. Post-equipaggiamento (retrofitting) dei veicoli diesel<br />
con filtro antiparticolato<br />
12.3833 n Mo. Vischer Daniel. Immissions-Grenzwerte IGW für Ultrafeine Partikel<br />
Mo. Vischer Daniel. Valeurs limites d'immission (VLI) applicables aux<br />
particules ultrafines (PUF)<br />
Mo. Vischer Daniel. Valori limite d'immissione per le polveri ultrafini<br />
12.3877 n Mo. von Siebenthal. Erschliessung als Vor<strong>aus</strong>setzung für die Nutzung des<br />
Ökorohstoffs Holz<br />
Mo. von Siebenthal. Améliorer la desserte forestière pour favoriser<br />
l'exploitation du bois, ressource écologique<br />
Mo. von Siebenthal. Allacciamento forestale quale condizione per<br />
l'utilizzazione della materia prima ecologica legno<br />
12.3878 n Mo. Freysinger. Revision der Lärmschutzverordnung<br />
Mo. Freysinger. Révision de l'ordonnance contre le bruit<br />
Mo. Freysinger. Revisione dell'ordinanza contro l'inquinamento fonico<br />
12.3881 n Mo. Amherd. Stromversorgung und Erneuerung des<br />
Hochspannungsnetzes über eine Lastenverteilung<br />
Mo. Amherd. Répartition des charges de l'approvisionnement en<br />
électricité et de la modernisation du réseau à haute tension<br />
Mo. Amherd. Approvvigionamento elettrico e rinnovamento della rete ad<br />
alta tensione attraverso una ripartizione dei carichi<br />
12.3891 n Mo. Bourgeois. Energiepolitik 2050: Indikatoren für die Feststellung des<br />
Fortschritts<br />
Mo. Bourgeois. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la<br />
politique énergétique 2050<br />
Mo. Bourgeois. Stabilire indicatori per l'accompagnamento della politica<br />
energetica 2050<br />
12.3893 n Mo. Thorens Goumaz. Über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung<br />
informieren<br />
Mo. Thorens Goumaz. Informer des possibilités d'utiliser l'eau de pluie<br />
Mo. Thorens Goumaz. Informare sulle possibilità di utilizzare l'acqua<br />
piovana<br />
12.3905 n Mo. Vischer Daniel. Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit<br />
Benzinmotoren<br />
Mo. Vischer Daniel. Etiquette-énergie pour les petits engins de travail<br />
équipés de moteurs à essence<br />
Mo. Vischer Daniel. EtichettaEnergia per piccoli apparecchi di lavoro a<br />
benzina<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
+/-<br />
-<br />
-
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3799 – Postulat<br />
Machbarkeitsstudie. Swissmetro zwischen Genf und Bern<br />
Eingereicht von<br />
Grin Jean-Pierre<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
21.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt:<br />
- die EPFL zu mandatieren, eine Machbarkeitsstudie zum Projekt Swissmetro, zunächst auf<br />
der Strecke Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern, durchzuführen;<br />
- die Kosten der Realisierung dieses Projektteils zu beziffern;<br />
- die Fristen für eine Inbetriebnahme dieser Strecke zu ermitteln.<br />
Begründung<br />
Unser Verkehrsnetz stösst an seine Grenzen, die Kapazitäten der Bahnstrecken sind voll<br />
<strong>aus</strong>gelastet. Um den Takt der Züge auf der Strecke L<strong>aus</strong>anne-Genf für alle ICN-Züge <strong>aus</strong><br />
Basel und Zürich zu erhöhen, planen die SBB, dass diese Züge künftig nicht mehr in Morges<br />
und Nyon halten sollen. Dieser Entscheid wird zahlreiche Bahnkundinnen und -kunden dieser<br />
Regionen sicher nicht dazu ermutigen, weiterhin mit <strong>dem</strong> Zug zu fahren.<br />
Die Wiederaufnahme des Projekts Swissmetro wäre eine Lösung, die den Schienenverkehr<br />
dort entlasten würde, wo zusätzliche Kapazitäten am dringendsten benötigt werden. Die<br />
Strecke Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern stösst an ihre Kapazitätsgrenze, insbesondere zwischen Genf<br />
und L<strong>aus</strong>anne. Die Wiederaufnahme des Projekts Swissmetro auf dieser Strecke wäre die<br />
ökologisch sinnvollste und auch vernünftigste Lösung.<br />
Die Swissmetro verursacht keinen Lärm, erfordert auch keine Eingriffe ins Landschaftsbild und<br />
verbraucht wegen des reduzierten Luftwiderstands im Unterdrucktunnel nur wenig Energie.<br />
Sie kann direkt unter den grossen Bahnhöfen oder in unmittelbarer Nähe halten.<br />
Da nach Auflösung der Swissmetro AG die Projektleitung der Swissmetro und sämtliche<br />
diesbezüglichen Rechte der Ecole Polytechnique Fédérale de L<strong>aus</strong>anne (EPFL) übertragen<br />
wurden, ist dieses Projekt nicht gestorben.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.11.2011<br />
Unser Bahnnetz stösst auf bestimmten Streckenabschnitten zu bestimmten Zeiten tatsächlich<br />
an seine Grenzen. Für die Bewältigung der zahlreichen Her<strong>aus</strong>forderungen, die sich bei der
langfristigen Entwicklung des Verkehrsnetzes stellen, erarbeitet der Bundesrat derzeit eine e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Gesetzesvorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi); sie soll <strong>dem</strong><br />
Parlament 2012 vorgelegt werden.<br />
Das Projekt Swissmetro wurde seit seiner Lancierung vor rund dreissig Jahren mehrfach<br />
wissenschaftlich untersucht. 1997 reichte die Gesellschaft Swissmetro AG beim Bund ein<br />
Konzessionsgesuch für die Pilotstrecke Genf-L<strong>aus</strong>anne ein. Weil bestimmte wesentliche<br />
Anforderungen fehlten, wurde das Gesuch vom Bundesamt für Verkehr abgelehnt. So war<br />
zwar die Idee eines unterirdischen Schnellzuges sehr verlockend, die für die Swissmetro<br />
angedachte Technologie (Unterdrucktunnel) jedoch noch nie zuvor getestet worden und<br />
infolgedessen mit beträchtlichen Risiken (Durchführbarkeit, Sicherheit) behaftet. Andererseits<br />
hätte ein solches System, gerade weil es so innovativ und einzigartig gewesen wäre,<br />
vollständig losgelöst vom bestehenden Bahnnetz entstehen müssen und hätte von den<br />
Reisenden einen oder mehrere systematische Wechsel des Verkehrsträgers erfordert.<br />
Zusätzlich wären die Kosten für die Realisierung einer solchen Anlage sehr hoch (mehrere<br />
Milliarden Franken) gewesen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzierung eines<br />
solchen Projekts wegen den knappen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ohne<br />
Auswirkungen auf die Finanzierung der übrigen, bestehenden Verkehrsinfrastruktur geblieben<br />
wäre. Schliesslich ist die Mehrheit der Verkehrssachverständigen der Auffassung, dass<br />
Hochgeschwindigkeitsverbindungen (HGV) erst ab einem bestimmten Entfernungsmassstab<br />
(kritische Grösse) gerechtfertigt sind. Auf einer verhältnismässig kurzen Strecke, wie<br />
beispielsweise Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern, wären der Betrieb und die Wirtschaftlichkeit einer HGV<br />
äusserst fragwürdig.<br />
Der Bundesrat sieht deshalb keine Gründe, eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen, und<br />
möchte sich nicht dahingehend engagieren. Er betrachtet die Swissmetro derzeit als ein<br />
technologisches Forschungsprojekt, das im heutigen Schweizer Verkehrssystem keinen Platz<br />
hat. In diesem Zusammenhang liegt es an der Eidgenössischen Technischen Hochschule<br />
L<strong>aus</strong>anne (ETHL) oder an der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die<br />
Lancierung einer Machbarkeitsstudie über eine neue Technologie für die Swissmetro zu<br />
erwägen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (18)<br />
Baettig Dominique Brélaz Daniel Brönnimann Andreas Bugnon André<br />
Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Fuchs Thomas Geissbühler Andrea Martina<br />
Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Graber Jean-Pierre Joder Rudolf Neirynck Jacques<br />
Nidegger Yves Perrin Yvan Reymond André Rime Jean-François<br />
van Singer Christian Voruz Eric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Swissmetro Schienenverkehr Evaluation französisch-sprachige Schweiz Kostenrechnung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3816 – Motion<br />
Strukturelle Schwächen der Atomaufsicht beheben<br />
Eingereicht von<br />
Müller Geri<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die strukturellen Schwächen der Atomaufsicht wie folgt zu<br />
beheben.<br />
1. Es wird eine zweite Atomaufsichtsbehörde geschaffen, welche:<br />
a. vom Ensi unabhängig ist;<br />
b. die Aufgabe hat, sich laufend eine fundierte Zweitmeinung zum Stand der Sicherheit der<br />
schweizerischen Atomanlagen zu bilden;<br />
c. die Richtlinien des Ensi zu überprüfen und zu erlassen.<br />
2. Sie erhält die dazu nötigen Mittel und Kompetenzen, u. a. mindestens gleiche Informationsund<br />
Inspektionsrechte wie das Ensi.<br />
3. Es werden fachlich qualifizierte und erfahrene Personen <strong>aus</strong> der Schweiz und <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />
Ausland berufen. Eine skeptische Grundhaltung gegenüber der Atomtechnologie soll<br />
angemessen vertreten sein.<br />
4. Sie arbeitet mit grösster Transparenz:<br />
a. sie führt Beratungen in der Regel öffentlich durch;<br />
b. abweichende Meinungen von Minderheiten werden dargestellt wie die Mehrheitsmeinung;<br />
c. sie ist verpflichtet, Wahrnehmungen und Beurteilungen über den aktuellen Sicherheitsstand<br />
der Atomanlagen der Schweiz und des nahen Auslands öffentlich bekanntzumachen;<br />
d. Fragen der Sicherung der Atomanlagen gegen unbefugte Eingriffe werden nicht öffentlich<br />
beraten, sondern es werden nur die wesentlichen Ergebnisse protokolliert und veröffentlicht.<br />
5. Kommen das Ensi und die zweite Atomaufsichtsbehörde zu unterschiedlichen<br />
Beurteilungen, so wird eine öffentliche wissenschaftliche Debatte geführt. Kommt keine<br />
Einigung zustande oder muss eine Entscheidung unter Zeitdruck gefällt werden, gilt die<br />
Massnahme jener Behörde, welche stärker sicherheitsgerichtet ist.
Begründung<br />
Solange in der Schweiz Atomanlagen in Betrieb stehen, ist es unabdingbar, dass die<br />
Atomaufsicht mit allen nötigen Mitteln und Kompetenzen <strong>aus</strong>gestattet wird, damit es unter<br />
keinen Umständen zu falschen Einschätzungen der Sicherheit kommen kann.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Eine zweite Atomaufsichtsbehörde mit obigen Grundzügen bietet dafür bessere Gewähr als<br />
der heutige Zustand mit nur einer Behörde, welche keiner wissenschaftlichen Konkurrenz<br />
<strong>aus</strong>gesetzt ist. Die KNS erfüllt diese Anforderungen hinsichtlich des Personalbestands und<br />
der nötigen Kompetenzen und Rechte nicht.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Die Aufsicht über die Sicherheit der Kernanlagen in der Schweiz liegt in der Verantwortung<br />
einer einzigen Behörde, des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Dies ist<br />
kein struktureller Mangel, sondern im Gegenteil eine zwingende Vor<strong>aus</strong>setzung für die<br />
effektive Durchsetzung der Schutzinteressen der Bevölkerung. Wo immer grosse Risiken und<br />
komplexe Sachverhalte im Spiel sind - z. B. bei der Flugsicherung, bei der<br />
Finanzmarktaufsicht oder bei der Lebensmittelsicherheit -, kann es nur eine massgebliche<br />
Aufsichtsinstanz geben.<br />
Das Ensi ist mit allen zur Erfüllung seiner Aufgabe nötigen fachlichen Kompetenzen und<br />
rechtlichen Befugnissen <strong>aus</strong>gestattet. Die Aufteilung der Verantwortung auf mehrere, mit<br />
gleichwertigen Kompetenzen und Befugnissen <strong>aus</strong>gestattete Aufsichtsinstanzen wäre der<br />
nuklearen Sicherheit nicht förderlich, sondern würde im Gegenteil das Risiko mit sich bringen,<br />
dass die Sicherheitsaufsicht generell beeinträchtigt und schlimmstenfalls in einer Notsituation<br />
handlungsunfähig wäre.<br />
Das Ensi führt laufend Sicherheitsüberprüfungen in allen Kernkraftwerken durch. Es muss die<br />
Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren<br />
(Art. 74 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003, KEG; SR 732.1). Alle relevanten<br />
Vorkommnisse in den Schweizer Kernanlagen werden in den jährlich publizierten<br />
Aufsichtsberichten des Ensi behandelt. Vorkommnisse von besonderem öffentlichen Interesse<br />
werden jeweils unmittelbar auf der Website des Ensi veröffentlicht.<br />
Eine öffentliche Beratung abweichender Darstellungen und Beurteilungen<br />
sicherheitsrelevanter Sachverhalte durch verschiedene Aufsichtsinstanzen, die auf den<br />
Schiedsentscheid einer dritten Instanz hin<strong>aus</strong>laufen würde, wäre nicht zielführend. Hingegen<br />
wurde im schweizerischen System der Nuklearaufsicht vom Gesetzgeber eine<br />
institutionalisierte Zweitmeinung zu grundsätzlichen Fragen der nuklearen Sicherheit<br />
vorgesehen. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) steht <strong>dem</strong> Bundesrat, <strong>dem</strong> <strong>UVEK</strong><br />
und <strong>dem</strong> Ensi als unabhängiges beratendes Organ zur Verfügung (Art. 71 KEG). Der<br />
Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die KNS vielseitig zusammengesetzt ist; in Artikel 7<br />
der Verordnung vom 12. November 2008 über die Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS;<br />
SR 732.16) wird bestimmt, dass sowohl kernenergiefreundliche als auch kernenergiekritische<br />
Kreise in der Kommission vertreten sein müssen.<br />
Die Unabhängigkeit des Ensi und die Transparenz seiner Tätigkeit sind gewährleistet. Der<br />
Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit gemäss den gesetzlichen<br />
Anforderungen und gestützt auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik <strong>aus</strong>übt.<br />
Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, das System der Nuklearaufsicht in der<br />
Schweiz grundlegend zu ändern.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (88)
Aebi Andreas Allemann Evi Aubert Josiane Baettig Dominique Bänziger Marlies e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Barthassat Luc Bäumle Martin Bernasconi Maria Birrer-Heimo Prisca Brélaz Daniel<br />
Brunschwig Graf Martine Bugnon André Carobbio Guscetti Marina Cathomas Sep<br />
Chopard-Acklin Max de Buman Dominique Fässler-Osterwalder Hildegard<br />
Fehr Hans-Jürg Fehr Jacqueline Français Olivier Frösch Therese Galladé Chantal<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Goll Christine Graf Maya<br />
Graf-Litscher Edith Grunder Hans Haller Vannini Ursula Hämmerle Andrea<br />
Hassler Hansjörg Heim Bea Hiltpold Hugues Hodgers Antonio Ingold Maja<br />
Jans Beat John-Calame Francine Jositsch Daniel Kiener Nellen Margret<br />
Kleiner Marianne Lachenmeier-Thüring Anita Landolt Martin Lang Josef<br />
Leuenberger Ueli Levrat Christian Lumengo Ricardo Maire Jacques-André Marra Ada<br />
Moser Tiana Angelina Nordmann Roger Noser Ruedi Nussbaumer Eric<br />
Pedrina Fabio Perrin Yvan Perrinjaquet Sylvie Prelicz-Huber Katharina<br />
Rechsteiner Paul Reimann Lukas Rennwald Jean-Claude Reymond André<br />
Rielle Jean-Charles Robbiani Meinrado Rossini Stéphane Schelbert Louis<br />
Schenker Silvia Schmid-Federer Barbara Schmidt Roberto<br />
Schneider-Schneiter Elisabeth Segmüller Pius Sommaruga Carlo Stöckli Hans<br />
Teuscher Franziska Thanei Anita Thorens Goumaz Adèle Tschümperlin Andy<br />
van Singer Christian Veillon Pierre-François Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />
von Siebenthal Erich Voruz Eric Walter Hansjörg Weber-Gobet Marie-Thérèse<br />
Wehrli Reto Weibel Thomas Wyss Brigit Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat nukleare Sicherheit Kontrolle Kerntechnologie<br />
Transparenz Kernkraftwerk<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3819 – Motion<br />
Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau<br />
Eingereicht von<br />
Killer Hans<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die<br />
Vergaberichtlinien des Astra mittels Gesetz oder Richtlinien derart anzupassen, dass die<br />
speziellen Strassen<strong>aus</strong>statter Arbeitsgattungen wie Abschrankungen, Leitschranken,<br />
Leiteinrichtungen, Markierungen, Signalisationen, Umzäunungen, Verkehrslenkung usw. nicht<br />
nur als Subunternehmer eines Total-/General-/Grossunternehmers, sondern direkt offerieren<br />
können, sei es einzeln oder in einer Arbeitsgemeinschaft, seien es einzelne Arbeitsgattungen<br />
oder globale Angebote.<br />
Begründung<br />
Am 1. Januar 2008 sind das Eigentum an den und die Verantwortung für die schweizerischen<br />
Nationalstrassen auf den Bund, vertreten durch das Astra mit einem Budget von gegen 1,5<br />
Milliarden Franken pro Jahr, übergegangen. Für das Projektmanagement gelten folgende<br />
Leitlinien:<br />
1. Grosse B<strong>aus</strong>tellen (10-20 km Länge und 2-3 Jahre Bauzeit. Bauvolumen 50-400 Millionen<br />
Franken).<br />
2. Ein Werkvertrag, in der Regel vergeben an einen einzigen Total- oder Generalunternehmer.<br />
3. Saisonale Bau<strong>aus</strong>führung (April bis Oktober).<br />
4. Autobahnmiete (im Sinne eines Bonus-Malus-Systems).<br />
Die Projektleitlinien sowie fehlende personelle Ressourcen zwingen das Astra, sein Bau- und<br />
Unterhaltsbudget in Vertragstranchen von bis zu mehreren Hundert Millionen<br />
Schweizerfranken <strong>aus</strong>zulagern. In organisatorischer und finanzieller Hinsicht können nur<br />
Grosskonzerne solche Verträge abschliessen. Die Spezialisten, allesamt schweizerische KMU<br />
-Betriebe, werden dadurch existenziell gefährdet.<br />
Der Wettbewerb wird eingeschränkt und verstösst gegen den Grundsatz der<br />
Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (intransparente, nicht publikationspflichtige<br />
Subunternehmerverträge). Die Marge geht an den Totalunternehmer, das Risiko bleibt beim<br />
Subunternehmer. Der Systemwandel führt bei den schweizerischen KMU zu Know-how- und<br />
Innovationsverlust und zwingt sie, Mitarbeiter <strong>aus</strong>serhalb der Saison zu entlassen oder<br />
Kurzarbeit anzuordnen.
Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen im Strassenbau das öffentliche<br />
Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra so angepasst werden können,<br />
damit die Strassen<strong>aus</strong>statter nicht nur als Subunternehmer eines Total-<br />
/Generalunternehmers, sondern direkt offerieren können. Ausser<strong>dem</strong> ist eine rollende<br />
Budgetierung bzw. ein Mehrjahresbudget des Astra zwecks gleichmässigeren<br />
Kapazitäts<strong>aus</strong>lastungen der KMU zu prüfen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Die gesamte Bundesverwaltung beschafft nach <strong>dem</strong> Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994<br />
über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung vom 11.<br />
Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Der Zweck<br />
des Gesetzes ist wie folgt definiert:<br />
- Transparenz im Vergabeverfahren;<br />
- Stärkung des Wettbewerbs;<br />
- Wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel;<br />
- Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen.<br />
In den vom Motionär angesprochenen Tätigkeitsfeldern sind vorwiegend kleinere und mittlere<br />
Unternehmungen (KMU) tätig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um<br />
Spezialarbeiten im Strassenbau. Um diesen Unternehmungen die Möglichkeit zu geben, nicht<br />
nur als Subunternehmer von grossen Strassenbauunternehmen tätig zu sein, sondern<br />
eigenständig oder als Arbeitsgemeinschaft mit anderen KMU anbieten zu können, ermöglicht<br />
Artikel 21 VöB die Bildung von Bietergemeinschaften. Dort, wo diese Möglichkeit besteht und<br />
wo dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, werden Ausschreibungen des Bundesamtes<br />
für Strassen (Astra) entsprechend strukturiert. Bewusst werden in der Regel keine<br />
Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen<br />
störender <strong>aus</strong>wirken würden als auf die der grossen. Dadurch haben die KMU die Möglichkeit,<br />
sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschliessen und damit gleich lange Spiesse wie ihre<br />
grösseren Mitbewerber zu haben.<br />
Für jedes Projekt werden das Ausschreibungskonzept und die Losbildung individuell<br />
erarbeitet. Die technischen Anforderungen, der Koordinationsaufwand für die Schnittstellen<br />
zwischen den verschiedenen Verträgen und die Wettbewerbssituation spielen dabei eine<br />
entscheidende Rolle. Es wird auch darauf geachtet, dass Projekte so strukturiert werden, dass<br />
Schweizer Anbieter Angebote unterbreiten können. Zentral sind weiter das Gebot der<br />
Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes und die Vorgabe, dass umfassende<br />
Erhaltungsabschnitte zu bilden sind (maximal 15 Kilometer), welche ihrerseits für die<br />
Realisierung in kleinere Teilabschnitte von 3 bis 5 Kilometer Länge unterteilt werden.<br />
Hingegen besteht keine Weisung, dass die Bauzeit zwei bis drei Jahre betragen und das<br />
Bauvolumen 50 bis 400 Millionen Franken umfassen muss. Ebenso wenig ist vorgeschrieben,<br />
dass lediglich ein einziger Werkvertrag abgeschlossen werden darf. Die saisonale<br />
Bau<strong>aus</strong>führung ist ein technisches Erfordernis: Es ist nicht möglich, gewisse Belags- und<br />
Betonarbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen.<br />
Das Bonus-Malus-System bzw. die Fahrbahnvermietung wird - nicht zuletzt auf Wunsch des<br />
Parlamentes - angewendet, um einen Anreiz für eine Verkürzung der Bauzeit und der damit<br />
verbundenen Verkehrsbehinderungen zu setzen (vgl. überwiesene Motionen Jenny 09.3787,<br />
"Gegen St<strong>aus</strong> und Schikanen im Nationalstrassenbau", sowie Giezendanner 09.3958,<br />
"B<strong>aus</strong>tellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten").<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass gewisse Bauarbeiten in grösseren Losen effizienter und<br />
kostengünstiger geleistet werden können. Hinzu kommt, dass so der Verwaltungsaufwand<br />
reduziert werden kann. Die Losbildung wird von Fall zu Fall nach den Eigenschaften des<br />
Projektes festgelegt.<br />
Der Wunsch des Parlamentes (siehe Hinweis auf die überwiesenen Motionen), dass auf<br />
Autobahnb<strong>aus</strong>tellen im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden soll, ist für eine KMU in<br />
gewissen Fällen nur mit Schwierigkeiten zu erfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass KMU<br />
nicht auch in grossen Verträgen zum Zug kommen. An den grossen Ausbau- und
Unterhaltsprojekten sind sehr oft Schweizer KMU beteiligt, häufig als Teil einer<br />
Arbeitsgemeinschaft.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Trotz diesen Einschränkungen gibt es zahlreiche Verträge, die von KMU umgesetzt werden<br />
können. Seit Beginn der NFA im Jahr 2008 wurden im Bereich der Nationalstrassen über 2700<br />
Werkverträge mit einem Volumen von weniger als 2 Millionen Franken abgeschlossen.<br />
Insgesamt wurde so mit kleineren Verträgen über eine halbe Milliarde Franken umgesetzt.<br />
Autobahnb<strong>aus</strong>tellen sind komplexe Bauwerke, die unter erschwerten Bedingungen (Bauen<br />
unter Verkehr) und unter einem hohen Zeit- und Kostendruck <strong>aus</strong>geführt werden müssen. Vor<br />
diesem Hintergrund erscheint es wenig zweckmässig, die Komplexität von<br />
Autobahnb<strong>aus</strong>tellen zusätzlich zu erhöhen, um eine spezielle KMU-Förderung zu betreiben;<br />
dies umso mehr, als die KMU schon heute am Autobahnbau stark beteiligt sind.<br />
Bei den anstehenden Abklärungen für eine kohärentere Finanzierung von Strasse und<br />
Schiene wird der Bundesrat auch die Möglichkeiten für eine überjährige Bewirtschaftung der<br />
Kredite für Ausbau- und Unterhalt der Nationalstrassen prüfen, da eine solche die Planung<br />
vereinfachen könnte.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (23)<br />
Bigger Elmar Binder Max Bortoluzzi Toni Estermann Yvette Fuchs Thomas<br />
Füglistaller Lieni Giezendanner Ulrich Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Glur Walter<br />
Hurter Thomas Messmer Werner Miesch Christian Pfister Theophil Reimann Lukas<br />
Rutschmann Hans Schenk Simon Scherer Marcel Schibli Ernst Stamm Luzi<br />
Triponez Pierre von Rotz Christoph von Siebenthal Erich Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Submissionswesen Strassenbau Grossunternehmen Klein- und mittleres Unternehmen<br />
Gleichbehandlung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3826 – Motion<br />
Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln<br />
Eingereicht von<br />
John-Calame<br />
Francine<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
26.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die<br />
Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln verboten wird.<br />
Begründung<br />
Die ökologischen Geschirrspülmittel haben in Tests, die von der Fédération Romande des<br />
Consommateurs im September 2011 durchgeführt wurden, hervorragend abgeschnitten.<br />
In Textilwaschmitteln ist die Verwendung von Phosphaten seit 1986 untersagt, und niemand<br />
käme auf die Idee, dieses Verbot umzustossen. Weshalb ist es dann so schwierig, für<br />
Geschirrspülmittel ein entsprechendes Verbot zu bewirken, zumal bekannt ist, dass<br />
Phosphate, die <strong>aus</strong> Geschirrspülmitteln stammen, dieselben unerwünschten Auswirkungen<br />
auf die Wasserqualität in Seen und Flüssen haben? 2004 hat die Commission internationale<br />
pour la protection des eaux du Léman (Cipel) festgestellt, dass Geschirrspülmittel für 11<br />
Prozent der Phosphateinträge in den Genfersee verantwortlich sind. Zu dieser Zeit waren<br />
ökologische Spülmittel womöglich weniger wirksam als heute; die in diesem Jahr<br />
durchgeführten Tests zeigen aber auf, dass dies nicht mehr der Fall ist. Es ist daher an der<br />
Zeit, die Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln zu verbieten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Die Limitierung des Phosphatgehalts in unseren Gewässern ist und bleibt <strong>aus</strong> Gründen des<br />
Umweltschutzes ein wichtiges Anliegen. Wichtigste verbleibende Eintragsquelle für Phosphate<br />
ist nach <strong>dem</strong> Phosphatverbot in Waschmitteln die Landwirtschaft. Der Beitrag <strong>aus</strong><br />
Geschirrspülmitteln für Maschinen ist von untergeordneter Bedeutung. Er wird auf ein paar<br />
Prozent geschätzt. Es rechtfertigt sich daher für die Schweiz nicht, im Alleingang ein solches<br />
Verbot zu erlassen und damit Handelshemmnisse zu schaffen. In der Europäischen Union<br />
sieht ein derzeitiger Änderungsentwurf der Detergenzienverordnung vor, Phosphate in<br />
Geschirrspülmitteln für Maschinen für den privaten Bereich ab 2015 zu verbieten. Der<br />
Bundesrat erachtet es als sinnvoll, im Gleichschritt mit der EU entsprechende Regelungen zu<br />
erlassen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (15)<br />
Bänziger Marlies Brélaz Daniel Frösch Therese Hodgers Antonio<br />
Lachenmeier-Thüring Anita Lang Josef Prelicz-Huber Katharina Schelbert Louis<br />
Teuscher Franziska Thorens Goumaz Adèle van Singer Christian Vischer Daniel<br />
Weber-Gobet Marie-Thérèse Wyss Brigit Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Phosphat Reinigungsmittel H<strong>aus</strong>haltsartikel Wasserverschmutzung Umweltrecht<br />
Gewässerschutz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3874 – Postulat<br />
Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem Hooliganismus<br />
Eingereicht von<br />
Glanzmann-<br />
Hunkeler Ida<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
28.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob es Sinn machen würde,<br />
eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, dass bei strafrechtlichen Verfahren wegen<br />
gewalttätigen Verhaltens unter Alkohol- und Drogeneinfluss der Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises<br />
oder die Nichterteilung des Lernfahr<strong>aus</strong>weises angedroht und im Wiederholungsfall auch<br />
verfügt werden könnte.<br />
Insbesondere wäre wohl Artikel 16d Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes anzupassen.<br />
Entsprechend soll gewalttätigen Hooligans beim ersten Mal die Gelbe Karte gezeigt werden<br />
können, d. h. mit einem befristeten Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises bzw. der Nichterteilung des<br />
Lernfahr<strong>aus</strong>weises gedroht werden. Im Wiederholungsfall ist die Drohung zu vollziehen.<br />
Begründung<br />
1. Es ist unbestritten, dass die Gewalt und die Gewaltbereitschaft bei Grossanlässen, vor<br />
allem im Umfeld von Fussball- und Eishockeyveranstaltungen sowie an einzelnen<br />
Demonstrationen, zugenommen hat. Wochenende für Wochenende ist die Polizei im Einsatz.<br />
Die bisherigen Massnahmen wie strafrechtliche Verurteilungen, Stadion- und Rayonverbote,<br />
Fanarbeit usw. zeigten zwar eine gewisse Wirkung, genügen aber offenbar nicht.<br />
2. Die klare Trennung zwischen Strafrecht und Strassenverkehrsgesetz als Verwaltungsrecht<br />
wird nicht infrage gestellt, doch ist es offensichtlich, dass bei Gewalttätigkeit unter Drogenund<br />
Alkoholeinfluss die charakterliche Eignung zum Führen eines Motorfahrzeugs nicht<br />
gegeben ist oder zumindest überprüft werden müsste. Wer immer wieder betrunken und/oder<br />
zugedröhnt mit seinen Hooligankumpels die Sportveranstaltungen "besucht" und einzig und<br />
allein wegen der angesagten Randale anwesend ist, offenbart eine Einstellung zu Regeln, die<br />
nicht zu akzeptieren ist.<br />
3. Die in diesem Postulat angestrebte Massnahme der Gelben und Roten Karte für<br />
Randalierer soll insbesondere eine präventive Wirkung erzielen. Ähnliche Massnahmen<br />
wurden auch schon in Teilen Deutschlands eingeführt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Ein Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises setzt die Begehung eines Strassenverkehrsdeliktes vor<strong>aus</strong>.<br />
Bei einem Führer<strong>aus</strong>weisentzug wegen Hooliganismus wäre dieser sachliche Zusammenhang
nicht gegeben. Ein weiter gehender Ausweisentzugstatbestand, der bei je<strong>dem</strong> strafrechtlichen e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Verfahren wegen gewalttätigem Verhalten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss automatisch zu<br />
einer Strassenverkehrsmassnahme führt, wäre also systemwidrig. Im Strafgesetzbuch (SR<br />
311.0) wird der Führer<strong>aus</strong>weisentzug nicht als allgemein anwendbare Strafe vorgesehen.<br />
Demnach ist es auch nicht angezeigt, ihn als Sanktion einzelner Delikte vorzusehen. Der<br />
Bundesrat lehnt das Ansinnen deshalb ab (vgl. dazu auch die <strong>Vorstösse</strong> 95.3529, 97.3615<br />
und 09.4016).<br />
Im Übrigen ist die charakterliche Fahreignung im Strassenverkehrsrecht bereits heute eine<br />
Zulassungsbedingung: Einen Lernfahr- oder Führer<strong>aus</strong>weis kann nur erwerben, wer über eine<br />
genügende charakterliche Fahreignung verfügt (Art. 14 Abs. 2 Bst. d des<br />
Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Zu<strong>dem</strong> kann der<br />
Führer<strong>aus</strong>weis bei Vorliegen charakterlicher Mängel auf unbestimmte Zeit entzogen werden<br />
(Art. 16d Abs. 1 Bst. c SVG). Schliesslich muss die Polizei der für den Strassenverkehr<br />
zuständigen Behörde Meldung erstatten, sobald sie Kenntnis von Tatsachen hat, die zur<br />
Verweigerung oder zum Entzug des Ausweises führen können (Art. 37 der<br />
Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007; SR 741.013). Die bestehenden<br />
Möglichkeiten erweisen sich damit als genügend.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (22)<br />
Amherd Viola Bader Elvira Brönnimann Andreas Cathomas Sep Chopard-Acklin Max<br />
Darbellay Christophe Freysinger Oskar Fuchs Thomas Geissbühler Andrea Martina<br />
Graber Jean-Pierre Häberli-Koller Brigitte Hany Urs Hochreutener Norbert<br />
Ingold Maja Kaufmann Hans Lustenberger Ruedi Pfister Gerhard Schenk Simon<br />
Segmüller Pius Streiff-Feller Marianne von Rotz Christoph Zemp Markus<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gewalt Strafe Ersatzstrafe Führerschein Sportanlass Drogenabhängigkeit Alkoholkonsum<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
28;12<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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11.3894 – Motion<br />
Belastete Industriebrachen als Bauland und zum Wohnen nutzen<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Leutenegger<br />
Oberholzer<br />
Susanne<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie belastete Industriebrachen in<br />
Zentren und Agglomerationen beschleunigt saniert und einer sinnvollen Nutzung,<br />
insbesondere zu Wohnzwecken, zugeführt werden können. Sicherzustellen ist dabei auch ein<br />
finanzieller Anreiz für die Baureifmachung in Fällen, bei denen das Kostenrisiko wegen<br />
Altlasten und Abfallentsorgung zu gross ist. Dies soll insbesondere für die Fälle gelten, in<br />
denen das Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet wird.<br />
Begründung<br />
In der Schweiz gibt es rund 3500 Hektaren Industrie- und Gewerbebrachen mit Flächen von<br />
wenigen bis hundertt<strong>aus</strong>enden Quadratmetern. Drei Viertel dieser Brachen liegen im<br />
Agglomerationsgebiet und sind für eine Umnutzung grundsätzlich geeignet. Sie bieten damit<br />
potenziell Wohnraum für 250 000 Menschen. Angesichts des fehlenden Wohnraums ist es<br />
raumplanerisch, ökonomisch und ökologisch angezeigt, diese Flächen zu nutzen, zumal sie<br />
erschlossen sind.<br />
Die meisten dieser Brachen sind aber durch die industrielle und gewerbliche Tätigkeit über die<br />
Jahrzehnte derart mit Abfällen und Schadstoffen belastet, dass eine aufwendige<br />
Abfallentsorgung oder gar Altlastensanierung für eine sinnvolle Umnutzung notwendig ist. Die<br />
Kosten dafür übersteigen in vielen Fällen den Landwert, sodass für den Inhaber keine<br />
Motivation zur Umnutzung besteht. Bei einem finanziellen Anreiz (z. B. einer Abgeltung von 40<br />
Prozent der Entsorgungskosten) würden sich jährliche Kosten von 65 Millionen Franken für<br />
den Bund ergeben (vgl. dazu den Bericht der Bundesverwaltung vom 1. Oktober 2010 an die<br />
UREK-NR zur parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 09.490, "Industriebrachen<br />
auf belasteten Standorten und Altlasten. Förderung und Finanzierung des<br />
Industriebrachenrecyclings"). Diese Kosten stehen in keinem Vergleich zum gesellschaftlichen<br />
Nutzen, der sich durch die Umnutzung der Flächen zu Wohnzwecken erzielen lässt.<br />
Wohnraum wird in der Schweiz gerade in Ballungsgebieten immer knapper (vgl. dazu auch<br />
Studie Jans et al., "Aktuelle Her<strong>aus</strong>forderungen auf <strong>dem</strong> Wohnungsmarkt", Zürich 2011).<br />
Umso mehr ist es angezeigt, die Industriebrachen endlich zu nutzen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.12.2011
Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums in der Schweiz besteht in den e-parl 26.09.2013 18:37<br />
kommenden Jahren ein grosser Bedarf für zusätzlichen Wohnraum und damit für<br />
entsprechendes Bauland. Die Umnutzung der rund 2500 Hektaren gut erschlossener Industrie<br />
- und Gewerbebrachen in den Zentren und Agglomerationen kann hierzu einen bedeutenden<br />
Beitrag leisten. Trotz guter Lage werden diese Brachen aber oft nicht umgenutzt, weil die<br />
Kosten für die baubedingte Entsorgung des verschmutzten Bodens und des<br />
Gebäudeabbruchs den Grundstückswert übersteigen. Angesichts der anhaltenden<br />
Wohnraumverteuerung in den Ballungsräumen sieht der Bundesrat gerade in den Zentren und<br />
Agglomerationen einen wachsenden Bedarf, bezahlbaren Wohnraum für kleinere und mittlere<br />
H<strong>aus</strong>haltseinkommen sicherzustellen. Der Vorschlag greift jedoch wichtigen Fragen vor. So<br />
sind andere Finanzierungsmodelle als das von der Motionärin vorgeschlagene zu prüfen,<br />
wobei auch eine Einschränkung auf Umnutzungsprojekte der öffentlichen Hand opportun sein<br />
könnte. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen in einem Bericht zu erörtern. Die Erarbeitung<br />
eines Konzeptes für eine umfassende Finanzierungslösung zur Umnutzung von Industrie- und<br />
Gewerbebrachen, so, wie es die Motionärin verlangt, lehnt der Bundesrat ohne vorgängige<br />
vertiefte Prüfung ab.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.12.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (12)<br />
Allemann Evi Bernasconi Maria Carobbio Guscetti Marina Chopard-Acklin Max<br />
Fässler-Osterwalder Hildegard Goll Christine Kiener Nellen Margret Nussbaumer Eric<br />
Pardini Corrado Pedrina Fabio Sommaruga Carlo Thanei Anita<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Industriezone Wohnzone Altlast Sanierung Wohnungsbau Bodenpolitik Wohnungsbedarf<br />
Finanzierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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11.3898 – Postulat<br />
Vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe an die Gebäudesanierung<br />
Eingereicht von<br />
Bourgeois Jacques<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte behandelt:<br />
- die Auswirkungen, die eine vollständige Verwendung der jetzigen CO2-Abgabe auf<br />
Brennstoffen für die Gebäudesanierung hätte, und zwar in Bezug auf die Zahl der<br />
Gebäuderenovationen, auf das Energiesparen, auf die Reduktion der CO2-Emissionen und<br />
auf den Bedarf an Elektrizität und Biomasse;<br />
- den Zeitbedarf, bis mit der Umsetzung dieser Massnahme mindestens zwei Drittel der alten<br />
Gebäude saniert sind;<br />
- die Auswirkungen dieser Massnahme auf unsere lokale Wirtschaft;<br />
- die Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit dieser Massnahme und ihrer<br />
Umsetzung;<br />
- die Änderungen auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe, die nötig wären, damit diese<br />
Massnahme umgesetzt werden kann.<br />
Begründung<br />
Die Gebäude verbrauchen ungefähr 40 Prozent unserer Energie. Der Bundesrat hat sich im<br />
Rahmen der neuen Energiepolitik das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz zu fördern und zu<br />
verstärken. Da heute erst 1 Prozent der bestehenden Gebäude saniert sind, müssen<br />
Massnahmen getroffen werden, um diesen Renovierungsprozess zu beschleunigen. Die<br />
geltende Abgabe von 36 Franken pro Tonne CO2 bringt Einnahmen von knapp 600 Millionen<br />
Franken pro Jahr. Eine vollständige Verwendung der Abgabe für die Gebäudesanierung<br />
würde den Renovierungsprozess beschleunigen, unsere Wirtschaft aber nicht belasten, da ja<br />
die Abgabe auf <strong>dem</strong> gegenwärtigen Stand bleiben würde. Die Massnahme hätte zu<strong>dem</strong><br />
Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, auf die Verwendung von einheimischer Biomasse und<br />
auf die Reduktion der CO2-Emissionen. Sollte eine Verfassungsänderung für die Umsetzung<br />
dieser Massnahme notwendig sein, könnte sich die Bevölkerung zu dieser für die<br />
Energiepolitik wichtigen Frage äussern. Der vom Bundesrat geforderte Bericht soll ebenfalls<br />
die Möglichkeiten der Schaffung eines gezielteren und wirksameren Anreizes zu dieser<br />
Massnahme beleuchten, in<strong>dem</strong> er beispielsweise eine quartierweise vorgenommene<br />
Sanierung in den Vordergrund stellt.
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.12.2011<br />
Ein Drittel des Ertrags <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe, höchstens aber 200 Millionen Franken pro Jahr,<br />
wird für die Finanzierung des Gebäudeprogramms zweckgebunden eingesetzt. Im Rahmen<br />
des revidierten CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 beabsichtigt das Parlament, weiterhin<br />
einen Drittel des Ertrags <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe, jedoch neu einen maximalen Betrag in der<br />
Höhe von 300 Millionen Franken pro Jahr, für das Gebäudeprogramm zweckzubinden. Sofern<br />
die Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe auf Brennstoffe steigen, ist eine Erhöhung der<br />
zweckgebundenen Mittel verfassungskonform möglich.<br />
Der Bundesrat lehnt eine vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe ab, weil diese eine<br />
Verfassungsänderung erfordert und den Lenkungscharakter der Abgabe verändert. Er kann<br />
sich jedoch eine Erweiterung der Zweckbindung vorstellen und hat <strong>aus</strong> diesem Grund mit<br />
Beschluss vom 30. November 2011 zur Konkretisierung der Energiestrategie 2050 das <strong>UVEK</strong><br />
beauftragt, den Ausbau des Gebäudeprogramms zu prüfen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.12.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (12)<br />
Abate Fabio Cassis Ignazio Cathomas Sep Favre Laurent Français Olivier<br />
Hiltpold Hugues Lüscher Christian Lustenberger Ruedi Malama Peter Moret Isabelle<br />
Parmelin Guy Perrinjaquet Sylvie<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
energetische Sanierung von Gebäuden Kohlendioxid Energiebilanz Energieverbrauch<br />
Biomasse Stromversorgung Evaluation Durchführung eines Projektes Energieeinsparung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
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11.3913 – Motion<br />
Unabhängiges und transparentes Eidgenössisches<br />
Nuklearsicherheitsinspektorat<br />
Eingereicht von<br />
Wyss Brigit<br />
Übernommen von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
van Singer Christian<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über das<br />
Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensig) zu unterbreiten, um die Unabhängigkeit<br />
des Ensi sowie die Transparenz von dessen Tätigkeit zu erhöhen.<br />
Begründung<br />
Nach der Atomkatastrophe in Fukushima ist offensichtlich geworden, dass die zuständigen<br />
japanischen Behörden in Sachen Sicherheit von Atomanlagen versagt haben. Sowohl die<br />
Aufsichtsbehörden als auch die Regierung vertrauten einseitig den Rapporten und Gutachten<br />
des AKW-Betreibers Tepco. Um ähnliche Verkettungen von verschiedenen Abhängigkeiten in<br />
der Schweiz zu unterbinden, hat die Revision folgende Punkte zu umfassen:<br />
1. Die Sicherheit wird klar als oberstes in der Verantwortung des Ensi stehendes Ziel<br />
deklariert;<br />
2. Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen für Mitarbeitende des Ensi und für die<br />
Mitglieder des Ensi-Rates;<br />
3. Vergabe von Aufträgen für sicherheitsrelevante, nicht-nukleare Studien und Gutachten<br />
(Hochwasser, Erdbeben, B<strong>aus</strong>tatistik usw.) <strong>aus</strong>schliesslich an namhafte und unabhängige<br />
Fachinstitute und -büros im In- und Ausland;<br />
4. Vergabe der Aufträge für sicherheitsrelevante Studien und Gutachten inkl. probabilistischer<br />
Sicherheitsanalyse (PSA) <strong>aus</strong>schliesslich durch das Ensi;<br />
5. Beschränkung der betriebseigenen Sicherheitsdokumentation auf Grundlagen im Sinne von<br />
Rechenschaftsberichten zuhanden externer Gutachten;<br />
6. Bestimmungen zur Sicherstellung des Öffentlichkeitsprinzips;<br />
7. Bestimmungen über die Information der Öffentlichkeit.
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Unabhängigkeit des Ensi und<br />
die Transparenz seiner Tätigkeit gewährleistet sind.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
1. Oberster Grundsatz des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) ist die<br />
Einhaltung der nuklearen Sicherheit. Gemäss Artikel 22 KEG ist der Bewilligungsinhaber für<br />
die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Das Ensi wacht als<br />
Aufsichtsbehörde des Bundes darüber, dass der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt.<br />
Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit in Übereinstimmung mit<br />
den gesetzlichen Anforderungen und auf der Grundlage von Richtlinien <strong>aus</strong>übt, welche sich<br />
am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren und ständig weiterentwickelt<br />
werden.<br />
2. Die Unabhängigkeit des Ensi ist gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 70 Absatz 2 KEG ist<br />
das Ensi eine in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebundene, von der Bewilligungsbehörde -<br />
d. h. vom <strong>UVEK</strong> - formell getrennte Aufsichtsbehörde. Gemäss Artikel 6 Absatz 3 des<br />
Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat<br />
(Ensig; SR 732.2) dürfen die Mitglieder des Ensi-Rates weder eine wirtschaftliche Tätigkeit<br />
<strong>aus</strong>üben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre<br />
Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2011 durch eine<br />
Änderung von Artikel 4 der Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische<br />
Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensiv; SR 732.21) die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6<br />
Ensig präzisiert. Von den derzeit 140 Angestellten des Ensi arbeiteten vorher weniger als 10<br />
Prozent in einer vom Ensi beaufsichtigten Anlage oder bei der Nagra; rund ein Drittel der<br />
Belegschaft stammt <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausland.<br />
3./4./5. Das Ensi als staatliche Sicherheitsbehörde beschäftigt Experten auf <strong>dem</strong> Gebiet der<br />
nuklearen Sicherheit und ist daher in der Lage, selber Gutachten zu erstellen. Bei Bedarf kann<br />
es jederzeit auf das Wissen externer Fachleute zurückgreifen. Eine dauerhafte Auslagerung<br />
der Begutachtung würde das Know-how des Ensi beeinträchtigen und eine wesentliche<br />
Funktion der Aufsichtsbehörde beschneiden.<br />
6. Das Öffentlichkeitsprinzip wird durch das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004<br />
(BGÖ; SR 152.3) sichergestellt, das auch für das Ensi gilt.<br />
7. Nach Artikel 74 KEG muss das Ensi die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der<br />
schweizerischen Kernanlagen informieren. Weiter besteht eine Pflicht zur Information der<br />
Öffentlichkeit bei besonderen Ereignissen. Das Ensi übt seine Kommunikationstätigkeit<br />
selbstständig und unabhängig <strong>aus</strong> und hält dabei die Grundsätze der wahrheitsgetreuen und<br />
objektiven Information ein. Mit Berichten, Broschüren und einer regelmässig aktualisierten<br />
Website informiert das Ensi die Öffentlichkeit laufend über die Entwicklungen in seinem<br />
Aufsichtsbereich.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
05.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Herr van Singer.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (28)<br />
Bänziger Marlies Birrer-Heimo Prisca Brélaz Daniel Chopard-Acklin Max
Frösch Therese Gilli Yvonne Girod Bastien Graf Maya Heim Bea Hodgers Antonio e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Jans Beat John-Calame Francine Lang Josef Leuenberger Ueli<br />
Moser Tiana Angelina Müller Geri Nussbaumer Eric Pardini Corrado Schelbert Louis<br />
Stöckli Hans Streiff-Feller Marianne Thorens Goumaz Adèle van Singer Christian<br />
Vischer Daniel von Graffenried Alec Voruz Eric Weber-Gobet Marie-Thérèse<br />
Weibel Thomas<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat nukleare Sicherheit Interessenkonflikt<br />
Transparenz Auskunftspflicht der Verwaltung Informationsverbreitung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3915 – Motion<br />
Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach<br />
Verursacherprinzip<br />
Eingereicht von<br />
Quadri Lorenzo<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32a des Umweltschutzgesetzes (USG) zu streichen<br />
oder subsidiär wie folgt zu ändern:<br />
Absatz 1<br />
Die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle können durch Gebühren oder andere<br />
Abgaben nach <strong>dem</strong> Verursacherprinzip finanziert werden.<br />
Begründung<br />
Gemäss Entscheid vom 4. August 2011 hat das Bundesgericht beschlossen, dass gemäss<br />
<strong>dem</strong> in Artikel 32a USG festgelegten Verursacherprinzip, 70 Prozent der Kosten für die<br />
Sammlung und Entsorgung der Siedlungsabfälle durch K<strong>aus</strong>algebühren zu decken sind, d. h.<br />
durch Sackgebühren.<br />
Die Sackgebühren sind eine <strong>dem</strong> Bürger zusätzlich auferlegte Steuer. Diese helfen nicht, das<br />
Recycling zu fördern, wie <strong>aus</strong> Gemeinden ersichtlich ist, in welchen diese Sackgebühren nicht<br />
eingeführt wurden und bei welchen die Recycling-Quoten völlig im Durchschnitt liegen, ein<br />
Beispiel dafür ist die Stadt Lugano.<br />
Die Sackgebühren entsprechen einer unakzeptablen Strafmentalität und sind zu<strong>dem</strong> auch<br />
unter <strong>dem</strong> Gesichtspunkt des Umweltschutzes kontraproduktiv, weil sie nämlich zur<br />
Verbreitung von illegalen Deponien führen. Sie führen dazu, dass die abgegebenen Mengen<br />
von Abfällen verringert werden, jedoch nicht die Mengen der produzierten Abfälle. Die<br />
Differenz zwischen der Menge der abgegebenen und der produzierten Abfälle wird nach sehr<br />
"kreativen" Modalitäten entsorgt: per Waschbecken und WC, Cheminées, Sacktourismus,<br />
öffentliche Entsorgungsstellen usw.<br />
Um den Bürger dazu zu bewegen, die Abfälle separat zu entsorgen, sind Strafmassnahmen<br />
nicht nötig: Hier genügen erzieherische Massnahmen.<br />
Kürzlich durchgeführte Abstimmungen bezüglich Sackgebühren in einigen Tessiner<br />
Gemeinden zeigen auf, dass die Akzeptanz solcher Gebühren im Volke gleich null ist.
Die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle gehört zweifelsohne zur Grundversorgung. Sie e-parl 26.09.2013 18:37<br />
sollte deshalb durch die ordentliche Steuer finanziert werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Die Abfallsackgebühr stellt keine zusätzliche steuerliche Belastung für die Wohnbevölkerung<br />
einer Gemeinde dar, sondern gewährleistet, dass die kommunalen Recycling- und<br />
Abfallentsorgungskosten direkt auf die Produzentinnen und Produzenten des zu entsorgenden<br />
H<strong>aus</strong>haltabfalls übertragen werden. Die Regelung entspricht <strong>dem</strong> Verursacherprinzip, für<br />
dessen Umsetzung der Bund im Bereich von Umweltschutzmassnahmen gemäss Artikel 74<br />
Absatz 2 BV sorgen muss.<br />
Eine Studie des Bafu (Quelle: Die Sackgebühr <strong>aus</strong> Sicht der Bevölkerung und der<br />
Gemeinden, BUWAL 2003;<br />
http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de) hat gezeigt,<br />
dass die Gesamtmenge der über die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsorgten Abfälle<br />
in Gemeinden nach Einführung der Abfallsackgebühr im Schnitt um 30 Prozent abnimmt,<br />
wohingegen die Menge rezyklierter Materialien (Glas, PET, PE, Alu, Weissblech, Papier,<br />
Karton, Batterien usw.) um den gleichen Prozentanteil zunimmt. Dadurch lassen sich im<br />
Schnitt die Abfallentsorgungskosten für eine Gemeinde um 20 Prozent reduzieren. Rund die<br />
Hälfte der Personen, bei denen eine Abfallsackgebühr anstelle der Finanzierung über<br />
Gemeindesteuern eingeführt wurde, gab an, dass sich ihr Abfallverhalten verändert habe; 75<br />
Prozent davon nannten explizit eine verbesserte Abfalltrennung.<br />
Wenn die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung nicht zumindest teilweise verursachergerecht<br />
über Gebühren, sondern einzig über allgemeine Steuermittel finanziert werden, sind die<br />
aufgewendeten Gesamtentsorgungskosten somit insgesamt höher und die Steuerzahlerin<br />
bzw. der Steuerzahler bezahlt letztlich mehr als bei einem System mit verursachergerechten<br />
Gebühren. Deshalb ist die Abfallsackgebühr keine Strafsteuer, sie belohnt vielmehr ein<br />
umweltgerechtes und ressourcenschonendes Abfallentsorgungsverhalten. Davon profitieren<br />
die einzelnen Steuerzahlenden, die Gemeindefinanzen sowie die Umwelt in gleicher Weise.<br />
Die eingangs erwähnte Studie zeigte auch, dass unsachgemässe Entsorgung wie z. B. die<br />
illegale Abfallverbrennung, das wilde Deponieren und das Littering sowohl in Gemeinden mit<br />
als auch solchen ohne Sackgebühr vorkommt. Tendenziell ist die unsachgemässe Entsorgung<br />
in Gemeinden mit Sackgebühr zwar grösser, mit entsprechender Informations- und<br />
Aufklärungsarbeit können diese negativen Begleiterscheinungen jedoch minimiert werden.<br />
Bedarf an Aufklärung besteht auch bei einem Teil der Bevölkerung betreffend Verbrennen von<br />
Abfällen in Cheminées und im Garten. Diese Mehrkosten können aber durch die<br />
obengenannte Gesamtkostenreduktion bei der kommunalen Abfallwirtschaft kompensiert<br />
werden.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen des USG geben den Kantonen im Übrigen einen breiten<br />
Handlungsspielraum für die Umsetzung der Abfallgebühren. So kann durch eine sinnvolle<br />
Kombination mit Grundgebühren die eigentliche Sackgebühr auf einem tiefen und allgemein<br />
akzeptierten Niveau gehalten werden. Ein breites Angebot von Separatsammlungen erhöht<br />
zu<strong>dem</strong> die Akzeptanz der Sackgebühr.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (14)<br />
Baader Caspar Baumann J. Alexander Brunner Toni Cassis Ignazio<br />
Estermann Yvette Fehr Hans Freysinger Oskar Fuchs Thomas Glur Walter<br />
Hurter Thomas Nidegger Yves Reimann Lukas Schenk Simon Schwander Pirmin
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Abfallbeseitigung Entsorgungsgebühr service public Umweltrecht<br />
Aufhebung einer Bestimmung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3944 – Motion<br />
Bekämpfung des Litterings<br />
Eingereicht von<br />
Geissbühler Andrea<br />
Martina<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Im Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist neben <strong>dem</strong> bereits bestehenden runden Tisch<br />
"Massnahmen gegen Littering" eine Task-Force zu bilden, die innerhalb eines Jahres eine<br />
bundesweite Kampagne zur Vermeidung von Littering in den Bereichen Prävention,<br />
Sensibilisierung, Symptombekämpfung und Repression entwickelt. Dabei ist der Schwerpunkt<br />
auf die Bereiche Prävention und Sensibilisierung zu legen.<br />
Begründung<br />
Heute stellt das sogenannte Littering ein immer ernsteres Problem dar, das Feld und Wald<br />
entlang von Strassen, Picknickplätze, Aussichtspunkte, öffentliche Plätze, Innenstädte usw.<br />
zunehmend in Mitleidenschaft zieht.<br />
Littering ist ein gesellschaftliches Problem, Ausdruck einer zunehmenden Rücksichtslosigkeit<br />
der Umwelt gegenüber und geht oft einher mit Vandalismus und Gewalt. Die Ursachen sind im<br />
zunehmenden Wertezerfall zu suchen und in der Tatsache, dass wir in einer Konsum- und<br />
Wegwerfgesellschaft leben, deren einzelne Individuen verlernt haben, Verantwortung für ihr<br />
Tun zu übernehmen, und in der die negativen Auswirkungen des ungehinderten Konsums der<br />
Allgemeinheit aufgebürdet werden. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten.<br />
Die Medien berichten immer öfter über private Bekämpfung und öffentliche Aktionen gegen<br />
Littering. Leider beschränkten sich diese vorwiegend auf Litteringbeseitigung, also<br />
Symptombekämpfung, und verursachen hohe Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat. (So<br />
zeigt die kürzlich veröffentlichte Studie "Littering kostet" des Bundesamtes für Umwelt, Bafu,<br />
dass in der Schweiz gesamthaft jährlich rund 200 Millionen Schweizerfranken<br />
Reinigungskosten durch Littering anfallen).<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Das unbedachte oder absichtliche Fallen- oder Liegenlassen von Abfall im Fachjargon als<br />
Littering bezeichnet verunstaltet den öffentlichen Raum, ärgert Bürger und Bürgerinnen und<br />
verursacht den Gemeinden Mehrkosten von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Das<br />
Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist sich dieser Problematik bewusst. Das Problem muss in<br />
enger Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen, lokaler Wirtschaft und Zivilgesellschaft<br />
lokal gelöst werden.
Das Bafu nimmt im Bereich Littering bereits heute eine koordinierende Rolle wahr,<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
insbesondere durch die Organisation des runden Tischs "Massnahmen gegen das Littering".<br />
Dabei entwickelt das Bafu zusammen mit allen betroffenen und verantwortlichen Kreisen und<br />
Branchen Strategien und Massnahmen gegen das Littering. Ziel des runden Tischs ist es,<br />
möglichst kosteneffiziente Lösungen für alle Beteiligten zu finden, um das Ausmass des<br />
Litterings zu reduzieren. Wichtigste Meilensteine des Runden Tischs in den letzten Jahren<br />
sind die Festlegung eines Verhaltenskodex für Take-aways, eine Mustervereinbarung<br />
zwischen Gemeinden und Gratiszeitungs-Verteilern bzw. -Verlagen und die eben<br />
abgeschlossene Studie über die fraktionsspezifische Aufteilung der Littering-Kosten (Quelle:<br />
Littering kostet: Fraktionsspezifische Reinigungskosten durch Litteringin der Schweiz, Bafu<br />
2011; http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01604/index.html?lang=de ). Eine<br />
weitere wichtige Entwicklung ist die Einführung von Littering-Bussen in verschiedenen<br />
Kantonen und Gemeinden. Ansätze eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe sind<br />
gegenwärtig in Diskussion.<br />
Die effektive Umsetzung beschlossener Massnahmen obliegt entsprechend der gesetzlichen<br />
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Abfallentsorgung den<br />
Gemeinden und Kantonen. Auch Unternehmen der Privatwirtschaft, die Produkte in Umlauf<br />
bringen, die im öffentlichen Raum häufig gelittert werden, und privatwirtschaftlichen<br />
Recyclingorganisationen kommt im Kampf gegen das Littering eine wichtige Rolle zu. Die<br />
Privatwirtschaft hat denn auch mit der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt<br />
(IGSU) eine Plattform im Kampf gegen das Littering geschaffen, die eine wichtige Aufgabe bei<br />
der Kommunikation und Sensibilisierung bezüglich Littering wahrnimmt. In enger<br />
Zusammenarbeit mit <strong>dem</strong> BAFU führt die IGSU seit mehreren Jahren mit ihren Anti-Littering-<br />
Gratisplakaten äusserst erfolgreich Sensibilisierungskampagnen durch, ist bei öffentlichen<br />
Events und auf öffentlichen Plätzen in verschiedenen Schweizer Städten mit Anti-Littering-<br />
Botschafterinnen und -Botschaftern vor Ort präsent und führt Anti-Littering-Wettbewerbe<br />
durch, die sich insbesondere zur Thematisierung des Problems Littering an Schulen und mit<br />
Jugendlichen sehr gut eignen.<br />
Aus der oben genannten Studie ist ersichtlich, dass je nach Örtlichkeit unterschiedliche<br />
Abfälle weggeworfen werden. Demzufolge müssen je nach Gebiet auch unterschiedliche<br />
Massnahmenpakete mit individuellen Finanzierungsschlüsseln definiert werden. Die Studie<br />
zeigt auch, dass die Kosten in den Gemeinden primär auf die stark und mittel frequentierten<br />
Zonen der grossen und mittleren Städte in der Schweiz entfallen und die betroffenen Litteringintensiven<br />
Räume relativ klar abgrenzbar sind. Damit können Lösungen dort gefunden<br />
werden, wo der Effekt pro investiertem Franken am grössten ist. Diese Gegebenheiten<br />
sprechen deutlich dafür, die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
beizubehalten und auf lokaler Ebene geeignete Lösungen für die Problematik des Littering zu<br />
entwickeln.<br />
Angesichts der bereits laufenden Arbeiten und Kampagnen zur Vermeidung von Littering und<br />
der Tatsache, dass konkrete Massnahmen zur Vermeidung von Littering weitgehend auf<br />
lokaler Ebene getroffen werden sollten, erachtet der Bundesrat die Bildung einer Task Force<br />
für bundesweite Kampagnen zur Vermeidung von Littering im Bafu als nicht notwendig. Das<br />
Bafu wird jedoch weiterhin den Runden Tisch "Massnahmen gegen das Littering" durchführen<br />
und seine koordinierende und unterstützende Aufgabe für die Gemeinden und Kantone<br />
wahrnehmen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (20)<br />
Baumann J. Alexander Bigger Elmar Brönnimann Andreas Büchel Roland Rino<br />
Estermann Yvette Fehr Hans Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Fuchs Thomas
Füglistaller Lieni Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Graber Jean-Pierre Kunz Josef<br />
Müller Thomas Müri Felix Rutschmann Hans Schenk Simon Scherer Marcel<br />
Schibli Ernst von Siebenthal Erich<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Littering Informationskampagne Verantwortung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
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11.3967 – Motion<br />
Autobahnen. Die B<strong>aus</strong>ünden der Sechziger- und Siebzigerjahre beseitigen<br />
Eingereicht von<br />
Pedrina Fabio<br />
Übernommen von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Allemann Evi<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der vorliegenden<br />
Motion die "Autobahnsünden" der Sechziger- und Siebzigerjahre zu bestimmen und eine<br />
Sanierung bis 2030 vorzusehen, mit einer Priorisierung, die nach angemessenen Kriterien<br />
erfolgt.<br />
Die Sanierung soll entweder im Rahmen des gewöhnlichen Unterhalts des<br />
Nationalstrassennetzes erfolgen oder im Rahmen von Arbeiten beim Neubau von Strecken<br />
oder bei <strong>aus</strong>serordentlichen Sanierungen von Strecken in Bereichen, zu denen die<br />
obengenannten "Sünden" gehören.<br />
Begründung<br />
Auf verschiedenen Strecken des Schweizer Autobahnnetzes, bei denen die<br />
Infrastrukturarbeiten vor langer Zeit durchgeführt worden sind, erweisen sich die <strong>aus</strong>geführten<br />
Arbeiten <strong>aus</strong> ökologischer, städtebaulicher und landschaftlicher Sicht - oder ganz allgemein<br />
<strong>aus</strong> raumplanerischer Sicht - heute als problematisch oder konfliktträchtig.<br />
Diese Arbeiten würden aufgrund der heutigen Kriterien und nach <strong>dem</strong> aktuellen Stand der<br />
Technik von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, zu<strong>dem</strong> wären sie landschaftsplanerisch<br />
heute in dieser Form nicht mehr durchführbar.<br />
Diese Problematik muss zuerst angemessen erfasst und anhand passender Kriterien beurteilt<br />
werden. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Motion darauf verzichtet, die möglichen<br />
Kriterien oder die Autobahnstrecken, die für eine Sanierung infrage kämen, aufzulisten.<br />
Die Lebensqualität der Bevölkerung und die Entwicklungsmöglichkeiten der Siedlungen, die in<br />
der Nähe dieser konfliktgenerierenden Autobahninfrastrukturen liegen, werden seit Jahren<br />
durch diese Bauwerke - die mit der Mentalität, der Technik und den Geräten von vor fünfzig<br />
Jahren <strong>aus</strong>geführt worden sind - stark bis sehr stark beeinträchtigt. Die Sanierung dieser<br />
schweren "Sünden" ist eine Aufgabe, die gelöst werden muss, bevor weitere fünfzig Jahre<br />
verstreichen.<br />
Ein solches Sanierungsprogramm, das sich zuerst für die Autobahnen der Sechziger- und<br />
Siebzigerjahre aufdrängt, wird die nötigen Daten und Erfahrungen dafür liefern, dass es auf
sinnvolle Weise etwa alle zehn Jahre auf die nächste Generation der Bauwerke übertragen<br />
werden kann.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Als Eigentümer der Nationalstrassen hat der Bund für einen sicheren, wirtschaftlichen und<br />
umweltverträglichen Bau und Betrieb der Nationalstrassen zu sorgen. Neue und bereits<br />
bestehende Anlagen müssen den diversen gesetzlichen Bestimmungen betreffend<br />
Luftreinhaltung, Lärmschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Sicherheit usw. genügen.<br />
Wo dies bei bestehenden Anlagen nicht oder nicht mehr der Fall ist, müssen im Rahmen der<br />
ordentlichen Erhaltungsarbeiten Sanierungen vorgenommen werden. Diese werden in einem<br />
Bauprogramm terminiert und koordiniert.<br />
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wendet der Bund in Form von<br />
Lärmschutzmassnahmen, Einh<strong>aus</strong>ungen, Wildtierquerungen, Gewässerschutzmassnahmen<br />
usw. beträchtliche finanzielle Mittel auf. Zu<strong>dem</strong> ist absehbar, dass die finanziellen Mittel in der<br />
Spezialfinanzierung Strassenverkehr bereits kurz- bis mittelfristig nicht mehr <strong>aus</strong>reichen<br />
werden, um die bereits bestehenden Aufgaben für den gesetzeskonformen Betrieb und Erhalt<br />
der Nationalstrassen im erforderlichen Mass wahrnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund<br />
sind zusätzliche Sanierungsmassnahmen nicht angezeigt. Der Bundesrat ist der Auffassung,<br />
dass die Anliegen der Motion durch die ordentlichen Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen<br />
sowie die laufenden Anstrengungen des Bundes im Rahmen von Ausbau- und<br />
Erweiterungsmassnahmen <strong>aus</strong>reichend erfüllt sind.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
09.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Allemann.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Allemann Evi Carobbio Guscetti Marina Fässler-Osterwalder Hildegard<br />
Fehr Jacqueline Hämmerle Andrea Jans Beat Kiener Nellen Margret Levrat Christian<br />
Nordmann Roger Nussbaumer Eric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Autobahn Strassenunterhalt Sanierung Raumplanung städtebauliches Problem<br />
Verkehrslinie Strassennetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.3996 – Motion<br />
Verursachergerechte Verrechnung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten<br />
von Kernkraftwerken<br />
Eingereicht von<br />
Noser Ruedi<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
30.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Das Kernenergiegesetz (KEG) sowie die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung sind<br />
so anzupassen, dass eine Beteiligung des Bundes an der Stilllegung und Entsorgung der<br />
Schweizer Kernkraftwerke mit Sicherheit <strong>aus</strong>geschlossen werden kann.<br />
Begründung<br />
In seiner Antwort auf die Interpellation 11.3481 gibt der Bundesrat bekannt, dass bei einer<br />
Unterdeckung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nicht <strong>aus</strong>geschlossen werden kann,<br />
dass der Bund und damit die ganze Bevölkerung für die Kosten zur Stilllegung und<br />
Entsorgung der Schweizer Atomkraftwerke aufkommen muss. (Zitat: "Wenn die Deckung des<br />
Differenzbetrags für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar wäre, müsste die<br />
Bundesversammlung beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den<br />
nichtgedeckten Kosten beteiligt.")<br />
Diese Option ist weder politisch noch ökonomisch zu rechtfertigen, da damit die Betreiber der<br />
Atomkraftwerke einen Teil ihres Geschäftsrisikos und damit auch ihrer Kosten auf die<br />
Bevölkerung abwälzen können. Dies verzerrt schlussendlich den Preismechanismus für die<br />
heutigen Stromkonsumenten, ist somit nicht verursachergerecht und widerspricht damit den<br />
Grundsätzen einer liberalen Marktwirtschaft. Aus diesem Grund muss mit einer Revision des<br />
KEG und der entsprechenden Verordnung absolut <strong>aus</strong>geschlossen werden, dass der Bund an<br />
den nicht gedeckten Kosten für Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernkraftwerke<br />
beteiligt wird. Diese Motion muss dazu führen, dass der Stilllegungsfonds und der<br />
Entsorgungsfonds soweit geäufnet werden, dass eine Unterdeckung verhindert werden kann.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung der Motion Fetz 10.4034, "Atomkraft.<br />
Finanzrisiko für die öffentliche Hand", am 16. Februar 2010 zur Nachschusspflicht der<br />
öffentlichen Hand und damit zu einer allfälligen Beteiligung des Bundes an den Stilllegungsund<br />
Entsorgungskosten geäussert.<br />
Nach Artikel 31 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) sind<br />
die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher
zu entsorgen. Entsorgungskosten, die während des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) e-parl 26.09.2013 18:37<br />
anfallen, müssen von ihnen laufend bezahlt werden. Die Finanzierung der Stilllegung der<br />
KKW sowie der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach ihrer Ausserbetriebnahme wird<br />
durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den<br />
Entsorgungsfonds für KKW (Art. 77 Abs. 1 und 2 KEG). Beide Fonds werden durch Beiträge<br />
der Betreiber geäufnet (Art. 77 Abs. 3 KEG).<br />
Die Ansprüche und Leistungen der Fonds sowie die Nachschusspflicht sind im KEG im Detail<br />
geregelt. Die beitragspflichtigen Betreiber der KKW haben gegenüber den Fonds einen<br />
Anspruch im Umfang der von ihnen geleisteten Beiträge, einschliesslich des Kapitalertrags<br />
und abzüglich des Aufwands (Art. 78 Abs. 1 KEG). Falls die geleisteten Beiträge zur Deckung<br />
der Kosten nicht <strong>aus</strong>reichen, deckt der Beitragspflichtige die verbleibenden Kosten <strong>aus</strong> seinen<br />
Mitteln (Art. 79 Abs. 1 KEG). Weist er nach, dass seine Mittel nicht <strong>aus</strong>reichen, decken die<br />
Fonds die verbleibenden Kosten vorerst <strong>aus</strong> ihren Mitteln (Art. 79 Abs. 2 KEG). In diesem Fall<br />
muss der Beitragspflichtige <strong>dem</strong> Fonds den Differenzbetrag samt einem marktüblichen Zins<br />
zurückbezahlen (Art. 80 Abs. 1 KEG). Kann er die Rückerstattung innert einer vom Bundesrat<br />
festgelegten Frist nicht leisten, so müssen die übrigen Beitragspflichtigen (d. h. die übrigen<br />
Betreiber) für den Differenzbetrag aufkommen (Art. 80 Abs. 2 KEG). Ist die Deckung des<br />
Differenzbetrages für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die<br />
Bundesversammlung gemäss Artikel 80 Absatz 4 KEG, ob und in welchem Ausmass sich der<br />
Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.<br />
Die Finanzierung der Entsorgung wurde im Parlament <strong>aus</strong>giebig diskutiert, bevor die geltende<br />
Regelung ins KEG aufgenommen wurde. Die regelmässige Überprüfung der Stilllegungs- und<br />
Entsorgungskosten, die Veröffentlichung der Jahresberichte, Jahresrechnungen und<br />
Kostenstudien sowie eine zielstrebige Standortsuche und Realisierung von geologischen<br />
Tiefenlagern bieten Gewähr für einen auch finanziell verantwortungsvollen Umgang mit der<br />
Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Damit kann, wie in vielen anderen Bereichen, ein<br />
finanzielles Restrisiko der öffentlichen Hand zwar nicht komplett <strong>aus</strong>geschlossen werden. Es<br />
gilt jedoch zu betonen, dass ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand beim<br />
Versagen der genannten Absicherungen nicht automatisch erfolgen würde. Gemäss KEG hat<br />
die Bundesversammlung zwingend darüber zu beschliessen, ob und in welchem Ausmass<br />
sich der Bund an nicht gedeckten Kosten beteiligt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (5)<br />
Favre Laurent Flück Peter Ineichen Otto Landolt Martin Malama Peter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Atomindustrie Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk<br />
Lagerung radioaktiver Abfälle Kostenrechnung Mitfinanzierung Rückbau Fonds<br />
Deckungskapital Verursacherprinzip<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4020 – Motion<br />
Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen<br />
Technologieverbote<br />
Eingereicht von<br />
Lustenberger Ruedi<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
30.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu<br />
unterbreiten bzw. Massnahmen zu treffen, damit bestehende Technologiebehinderungen und<br />
Verbote bei der sachgerechten Verwendung von Biomasse abgeschafft bzw. vermieden<br />
werden.<br />
Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen anzupassen: Das Bundesgesetz über<br />
den Umweltschutz (USG; SR 814.01), die Technische Verordnung über Abfälle (TVA; SR<br />
814.600), die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1), das Bundesgesetz über den<br />
Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR<br />
814.201).<br />
Begründung<br />
Die aktuelle gesetzliche Lage verhindert, dass Hofdünger, Biomasse-Reststoffe oder<br />
Nahrungsmittelreste wie z. B. Kaffeesatz verbrannt werden können, obwohl neuerdings<br />
kosteneffiziente und ökologisch vorteilhafte Technologien vorhanden sind, die <strong>aus</strong> diesen<br />
Materialien hervorragende Brennstoffe - vergleichbar mit Pellets - generieren könne. Diese<br />
Technologiebehinderung ist <strong>aus</strong> heutiger Sicht weder wünschenswert noch notwendig für die<br />
Gewährung des Vorsorgeprinzips.<br />
Grundsätzlich sollten Gesetze so aufgebaut sein, dass die anvisierten Ziele - in diesem Fall<br />
der Schutz der Umwelt und die Schonung der Ressourcen - erreicht werden. Im optimalen Fall<br />
beschränken sie sich darauf, den Endzustand zu beschreiben, und verzichten darauf zu<br />
beschreiben, wie dieser Endzustand zu erreichen ist.<br />
Stützen sich die aktuellen Verordnungen und Gesetze zu stark auf die zum Zeitpunkt des<br />
Verfassens vorhandenen Technologien, statt sich für diesen obenbeschriebenen Endzustand<br />
einzusetzen, führt dies in vielen Fällen zu einem Technologieverbot, sobald sich die<br />
Technologie weiterentwickelt. Dies geschieht aktuell bei der Verarbeitung von Reststoffen mit<br />
hohem Energieinhalt, die <strong>aus</strong> der Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie stammen.<br />
Es ist ein Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, dass etwas erst als Abfall bezeichnet wird,<br />
wenn es sich wirklich um Abfall handelt. Solange dies nicht der Fall ist, muss sichergestellt<br />
werden, dass verschiedene Verwertungen zueinander in Konkurrenz treten können. Nur so
wird die Innovation gefördert, und es wird Gewähr geboten, dass sich die beste Technologie e-parl 26.09.2013 18:37<br />
schliesslich durchsetzt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.12.2011<br />
Die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes ist im Bereich der Biomasseverwertung darauf<br />
<strong>aus</strong>gerichtet, die Biomasse vollständig zu verwerten und darin enthaltene Nährstoffe und<br />
Strukturmaterialien in landwirtschaftlich oder gartenbaulich bewirtschaftete Böden<br />
zurückzuführen. Aus der Sicht der Umwelt ist es am sachgerechtesten, Hofdünger direkt zu<br />
nutzen oder die biogenen Abfälle und den Hofdünger in umweltverträglich und effizient<br />
betriebenen industriellen oder landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu vergären und<br />
anschliessend die im Hofdünger oder Gärgut verbliebenen Nährstoffe stofflich zu verwerten.<br />
Bei der Verbrennung von Biomasse gehen wertvolle Nährstoffe und Strukturmaterialien<br />
verloren. Daher sollten biogene Abfälle und Hofdünger nur verbrannt werden, wenn ihre<br />
stoffliche Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist. Dies ist<br />
insbesondere der Fall, wenn biogene Abfälle oder Hofdünger wegen ihres Schadstoffgehalts<br />
nicht als Dünger verwendet werden dürfen.<br />
Beim Verbrennungsprozess biogener Abfälle können problematische Emissionen entstehen.<br />
Da kleinere Feuerungsanlagen nicht über entsprechende Abgasreinigungsanlagen verfügen,<br />
birgt die Verbrennung von biogenem Material in solchen Anlagen ein Gesundheitsrisiko für die<br />
Bevölkerung. Zu<strong>dem</strong> kann sie zu unangenehmen Geruchsbelästigungen führen. Die<br />
energetische Nutzung von Biomasse ist nach heutigem Luftreinhalterecht in<br />
Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 350 Kilowatt möglich, sofern diese über<br />
die notwendige Abgasreinigung verfügen.<br />
Angesichts der bereits heute bestehenden Möglichkeiten, Biomasse energetisch zu nutzen,<br />
sieht der Bundesrat zurzeit keinen weitergehenden Bedarf, die geltende Gesetzgebung im<br />
Bereich der Biomasseverwertung anzupassen. Er wird jedoch die Entwicklung neuer<br />
Technologien, insbesondere anhand der laufenden und geplanten Pilotprojekte, verfolgen und<br />
gegebenenfalls entsprechende Massnahmen ergreifen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.12.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Birrer-Heimo Prisca Estermann Yvette Glanzmann-Hunkeler Ida Ineichen Otto<br />
Kunz Josef Malama Peter Müri Felix Segmüller Pius Theiler Georges Zemp Markus<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Biomasse Umweltrecht neue Technologie Abfallwirtschaft landwirtschaftlicher Abfall<br />
Brennstoff Bioenergie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;66;55<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4027 – Motion<br />
Aktionsplan für die Geothermie<br />
Eingereicht von<br />
Riklin Kathy<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
30.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird gebeten, einen Aktionsplan vorzulegen, welcher die Förderung der<br />
Geothermie in der Schweiz zusammen mit den Stromproduzenten und anderen Akteuren in<br />
konkreten Schritten darlegt.<br />
Der Aktionsplan soll folgende Bereiche beinhalten:<br />
- Exploration und Erforschung von Standorten mit Bohrungen und seismischen Messungen;<br />
- Erstellung eines nationalen Richtplans zur Erfassung der für Tiefengeothermie geeigneten<br />
Standorte;<br />
- Schaffung einer praktikablen Risikoabdeckung für die teuren Tiefbohrungen;<br />
- Entwicklung allgemeiner Richtlinien auf Bundesebene für tiefengeothermische<br />
Energieprojekte, inklusive Überwachung des Risikos induzierter Seismizität;<br />
- Planung und Bau von Pilot- und Demokraftwerken mit finanzieller Unterstützung von Bund<br />
und Kantonen;<br />
- Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms und internationale Zusammenarbeit im<br />
Forschungsbereich.<br />
Begründung<br />
Mit <strong>dem</strong> Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie ist ein schneller Ersatz der Bandenergieproduktion<br />
wichtig. Die geothermischen Kraftwerke könnten Bandenergie liefern und zur<br />
Grundlastversorgung eingesetzt werden. Geothermie kann zu<strong>dem</strong> im Wärme- und<br />
Strombereich zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen. Damit die tiefengeothermische<br />
Energie ein wichtiger Bestandteil in der zukünftigen Energiemischung der Schweiz <strong>aus</strong>macht,<br />
brauchen wir einen nationalen Geothermieaktionsplan.<br />
Die Politik muss die finanziellen, gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen so<br />
schaffen, dass Geothermieprojekte effizient realisiert und die Kenntnisse über den Schweizer<br />
Untergrund markant verbessert werden können. Die geothermische Energie weist einen<br />
besonderen Stellenwert auf, denn sie steht jederzeit, unabhängig von Wind, Wetter und
Sonneneinstrahlung, zur Verfügung. Geothermie kann langfristig einen wesentlichen Beitrag e-parl 26.09.2013 18:37<br />
zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Vor <strong>dem</strong> Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das <strong>UVEK</strong><br />
mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und<br />
Massnahmenpläne beauftragt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der<br />
Bundesrat am 25. Mai 2011 für den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />
<strong>aus</strong>gesprochen. Für die Umsetzung der Neu<strong>aus</strong>richtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat<br />
nun eine Reihe von Massnahmen, darunter auch die Massnahme "Förderprogramm zur<br />
Entwicklung der Tiefengeothermie". Diese soll die technischen, ökonomischen und<br />
gesellschaftlich-sozialen Barrieren senken, welche die Entwicklung der Tiefengeothermie<br />
behindern. Die Teilmassnahmen umfassen sowohl konstruktive Anreize für die Industrie und<br />
Projektentwickler, um die Explorationstätigkeit zu erhöhen, Tiefbohrungen vorzunehmen, als<br />
auch wirtschaftliche Anreize, Explorationsrisiken auf sich zu nehmen. Komplementär soll<br />
Technologieentwicklung betrieben werden, um die Risiken für den Schutz von Gesundheit,<br />
Sicherheit und Umwelt auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dienlich sind allgemeine<br />
Richtlinien und die Übernahme und Adaptation international gültiger Standards auf<br />
schweizerische Verhältnisse.<br />
Gestützt auf die Untersuchungen der im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe<br />
"Energie" (IDA Energie) eingesetzten Arbeitsgruppe "Energieforschung" hat der Bundesrat<br />
entschieden, die laufende Prüfrunde 2011/12 für neue Nationale Forschungsprogramme<br />
(NFP) <strong>aus</strong>schliesslich auf Vorschläge im Themenbereich Energie zu beschränken. Das<br />
Staatssekretariat für Bildung und Forschung hat bereits Vorschläge für neue NFP erhalten;<br />
unter den eingegangenen 27 Vorschlägen finden sich auch solche zum Thema Geothermie<br />
und Geodaten, spezifisch im Hinblick auf die Standortwahl für Geothermieanlagen in der<br />
Schweiz. Alle Vorschläge werden zurzeit evaluiert, und der Bundesrat wird vor<strong>aus</strong>sichtlich im<br />
Frühjahr 2012 über die Lancierung einer NFP-Programmserie "Energie" entscheiden. Im<br />
Rahmen der laufenden Ausschreibung zur Einreichung von Projekten für neue Nationale<br />
Forschungsschwerpunkte (NFS/NCCR) wird zu<strong>dem</strong> unter der Federführung der ETH Zürich<br />
die Eingabe eines Gesuchs vorbereitet, das sich hauptsächlich mit der Geothermie befassen<br />
wird.<br />
Im Weiteren hat die erwähnte Arbeitsgruppe im Juni 2011 eine erste umfassende<br />
Bedarfsabklärung erstellt, die nun im Rahmen eines Aktionsplans "Koordinierte<br />
Energieforschung Schweiz" umgesetzt werden soll. Der konsolidierte Aktionsplan soll im<br />
Frühjahr 2012 vorliegen. Der Bundesrat wird darüber beraten und entsprechende Mittel in der<br />
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 (BFI-<br />
Botschaft) vorsehen. Der Aktionsplan wird auch den Mittelbedarf zur Umsetzung der neuen<br />
Energiepolitik <strong>aus</strong>weisen, soweit dieser durch Mittel der Botschaft über die Förderung von<br />
Bildung, Forschung und Innovation in den Jahre 2013-2016 (BFI-Botschaft) noch nicht<br />
gedeckt ist, darunter namentlich auch den Mittelbedarf zur Förderung von Pilot- und<br />
Demonstrationsprojekten. Mittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen werden, da es sich um<br />
Ressortforschung handelt, <strong>aus</strong>serhalb der BFI-Botschaft bewilligt. Solchen Projekten kommt<br />
speziell für den gezielten Ausbau der Geothermie in der Schweiz grosse Bedeutung zu. Dabei<br />
können diese Mittel bei Bedarf und identifiziertem Nutzen für die Schweiz auch in<br />
internationalen Projekten verwendet werden (im Rahmen der Beteiligung der Schweiz an<br />
Vorhaben der International Partnership for Geothermal Technology, der Internationalen<br />
Energieagentur und der Europäischen Union). Wenn auch die Geothermie im Rahmen des<br />
laufenden Forschungsrahmenprogramms der EU nicht besonders gefördert wird, werden die<br />
Forschenden angehalten, sich weiterhin aktiv um Mittel zu bemühen. Letztlich verfügt das<br />
Bundesamt für Energie noch über kleine Mittel, um Projekte innerhalb der International<br />
Partnership for Geothermal Technology zu fördern.<br />
Mit all diesen bereits eingeleiteten oder sich noch in Abklärung befindenden Massnahmen<br />
werden die Grundlagen für ein gezieltes Förderprogramm zur Entwicklung der<br />
Tiefengeothermie vorbereitet. Dieses Förderprogramm muss jedoch mit den Aktionsplänen für<br />
die Energieforschung und für Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie mit einer Vielzahl<br />
anderer Massnahmen abgestimmt werden, um eine Umsetzung aller Massnahmen für den<br />
nachhaltigen Umbau der Schweizerischen Energieversorgung zu bewirken. Ein Aktionsplan,<br />
der sich <strong>aus</strong>schliesslich mit <strong>dem</strong> Thema der Geothermie befasst, ist daher im Moment nicht<br />
zielführend.
Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat<br />
beantragen, die Motion abzuändern.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (22)<br />
Amherd Viola Bader Elvira Barthassat Luc Bischof Pirmin Cathomas Sep<br />
Darbellay Christophe de Buman Dominique Egger-Wyss Esther<br />
Glanzmann-Hunkeler Ida Häberli-Koller Brigitte Hany Urs Hochreutener Norbert<br />
Humbel Ruth Lustenberger Ruedi Meier-Schatz Lucrezia Pfister Gerhard<br />
Roux Paul-André Schmid-Federer Barbara Schmidt Roberto<br />
Schneider-Schneiter Elisabeth Segmüller Pius Zemp Markus<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
geothermische Energie Energieprogramm Energieforschung Technologieförderung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
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11.4068 – Motion<br />
Entwicklung der Bahn. Aufnahmekriterium für Infrastrukturprojekte<br />
Eingereicht von<br />
Parmelin Guy<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Bundesrätin Leuthard hat über die kommende Botschaft des Bundesrates zu Finanzierung<br />
und Ausbau der Bahninfrastruktur orientiert. Auf diese Ausführungen hin wird der Bundesrat<br />
beauftragt, konkret für Transparenz in der Entwicklung des Schienenverkehrs zu sorgen. Zu<br />
diesem Zweck sollen <strong>aus</strong>schliesslich diejenigen Bahninfrastrukturprojekte, die sich<br />
mindestens im Stadium der Vorprojektstudie befinden, in die verschiedenen "Ausb<strong>aus</strong>chritte"<br />
des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (Step) aufgenommen werden.<br />
Bahninfrastrukturprojekte, die sich bei der Festlegung eines Ausb<strong>aus</strong>chritts von Step nicht<br />
mindestens in diesem Stadium befinden, können erst in den nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt<br />
aufgenommen werden, wenn sie das obengenannte Reifestadium erreicht haben.<br />
Begründung<br />
Die Entwicklung der Bahn stand oft wegen mangelnder Transparenz und Kontrolle in der<br />
Kritik, vor allem im Vergleich mit den strengen Kriterien für die Fertigstellung und den Ausbau<br />
des Autobahnnetzes. Dieser gerechtfertigten Kritik muss nun Rechnung getragen werden,<br />
zumal der Bund in den nächsten Jahren schmerzhafte Budgetentscheidungen zwischen<br />
verschiedenen Aufgaben treffen muss.<br />
In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bundesrat die<br />
Bahn in mehrjährigen Schritten <strong>aus</strong>bauen will, empfiehlt sich die Festlegung eines objektiven<br />
Kriteriums, das die Aufnahme der Bahninfrastrukturprojekte in die verschiedenen<br />
Ausb<strong>aus</strong>chritte von Step regelt. Dieses Programm muss selbstverständlich nach Prioritäten<br />
<strong>aus</strong>gestaltet werden, die <strong>dem</strong> Parlament und der Öffentlichkeit in einigen Monaten endlich in<br />
detaillierter Form vorgelegt werden sollen.<br />
Demzufolge sollten nur diejenigen Bahninfrastrukturprojekte, die sich mindestens im Stadium<br />
der Vorprojektstudie befinden (wie die Erneuerung des SBB-Bahnhofs L<strong>aus</strong>anne), zum ersten<br />
Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step zugelassen werden. Natürlich können Projekte, die dieses<br />
Reifestadium erst später erreichen, in nachfolgende Ausb<strong>aus</strong>chritte aufgenommen werden.<br />
Auf diese Weise könnten Forderungen rein regionalpolitischer Natur überwunden und könnte<br />
eine transparente und zugleich effiziente Bereitstellung der finanziellen Mittel gewährleistet<br />
werden.
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs hinsichtlich der Transparenz und Effizienz bei<br />
der Verteilung der finanziellen Mittel für Infrastrukturprojekte. Er vertritt ebenfalls die Ansicht,<br />
dass die <strong>dem</strong> Parlament zur Umsetzung präsentierten Projekte einen bestimmten Reifegrad<br />
erreicht haben müssen.<br />
Vorprojektstudien stellen jedoch keinen optimalen Indikator für die Reife eines Projektes dar,<br />
da sie sehr kostspielig und zeitaufwendig sind. Sie machen durchschnittlich 7 bis 8 Prozent<br />
der Gesamtkosten eines Projektes <strong>aus</strong>. Die damit verbundenen Kosten würden sich für den<br />
ersten Ausb<strong>aus</strong>chritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (Step) auf<br />
rund 250 Millionen Franken belaufen. Zu<strong>dem</strong> sind Vorprojektstudien oft über mehrere Jahre<br />
angelegt.<br />
Wegen ihrer Kosten werden Vorprojektstudien im Allgemeinen über einen Verpflichtungskredit<br />
für ein vom Parlament beschlossenes Projekt finanziert. Wenn diese Praxis geändert würde,<br />
müsste ein neuer Finanzierungsmodus für diese Studien gefunden werden.<br />
Als Kriterium für die Aufnahme eines Projektes in einen nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step<br />
muss die Dringlichkeitsstufe beibehalten werden, wie dies in der Botschaft zu Finanzierung<br />
und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) beschrieben ist. Die Dringlichkeitsstufe berücksichtigt<br />
mehrere Kriterien wie etwa das sozioökonomische Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Überlastung<br />
der betroffenen Streckenabschnitte oder auch den "Netzeffekt" der geprüften Massnahmen<br />
und widerspiegelt ihren Einfluss auf objektive Weise.<br />
Der Reifegrad eines Vorprojekts widerspiegelt diese Dringlichkeitsstufe nicht und ist auch<br />
nicht objektiv. Als Kriterium könnte er sogar unerwünschte Auswirkungen haben und<br />
beispielsweise dazu führen, dass eine Region oder ein Kanton Vorprojektstudien finanziert,<br />
um damit die Aufnahme von Projekten in den nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step zu<br />
"erzwingen", auch wenn diese nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.<br />
Die Projekte würden damit nicht mehr zwangsläufig aufgrund ihrer eigentlichen Dringlichkeit<br />
<strong>aus</strong>gewählt. Zu<strong>dem</strong> könnte durch die Konkurrenz zwischen den Regionen eine Flucht nach<br />
vorne <strong>aus</strong>gelöst werden, <strong>aus</strong> der die finanzstarken Regionen oder Kantone gestärkt<br />
hervorgehen könnten.<br />
Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken und die Gleichbehandlung der Projekte zu<br />
gewährleisten, müssten zumindest die Vorprojektstudien aller Projekte der ersten<br />
Dringlichkeitsstufe finanziert werden, was Kosten von über einer Milliarde Franken<br />
verursachen würde. Diese Lösung ist im Hinblick sowohl auf die Finanzen als auch auf die<br />
Ressourcen nicht realistisch.<br />
Im Rahmen der Fabi-Botschaft wurde deshalb eine spezifische Methodik zur Schätzung der<br />
Projektkosten entwickelt, dank der sich zuverlässige Kostenindikatoren ermitteln lassen, ohne<br />
jedoch den Präzisionsgrad von Vorstudien zu erreichen. Diese Methodik ermöglicht die<br />
Gleichbehandlung aller Projekte und die Erarbeitung einer klaren und transparenten<br />
Prioritätenliste, die sich auf das sozioökonomische Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Überlastung<br />
des Eisenbahnnetzes und den Netzeffekt stützt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (19)<br />
Aebi Andreas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Barthassat Luc Brunner Toni<br />
Bugnon André Favre Laurent Grin Jean-Pierre Hiltpold Hugues Lüscher Christian<br />
Maire Jacques-André Moret Isabelle Nidegger Yves Perrin Yvan Rime Jean-François<br />
Rusconi Pierre Veillon Pierre-François Wobmann Walter Zuppiger Bruno
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
künftige Bahninfrastruktur Schienennetz Eisenbahnbau Durchführung eines Projektes<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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11.4156 – Motion<br />
Höchste Zeit für ein (Hand)zeichen am Fussgängerstreifen<br />
Eingereicht von<br />
Flückiger-Bäni<br />
Sylvia<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 49 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes wie folgt zu<br />
ergänzen:<br />
"Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten,<br />
sondern müssen ein eindeutiges Handzeichen geben."<br />
Begründung<br />
Die grosse Verkehrsdichte verlangt nach sicheren Massnahmen und Regeln, denn jeder Tote<br />
ist einer zuviel. Seit das Handzeichen am Fussgängerstreifen keine Notwendigkeit mehr ist,<br />
fehlt die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern, und dadurch steigt die Gefahr an<br />
den Fussgängerstreifen. Die neue Regelung hat dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer<br />
von einem Recht <strong>aus</strong>gehen, das uneingeschränkt gilt.<br />
Die Ursache der Unfälle wird nun <strong>aus</strong>schliesslich bei der Anlage der Fussgängerstreifen<br />
gesucht. Tatsache ist aber, dass Unfälle auch auf gut gekennzeichneten Fussgängerstreifen<br />
passieren, weil die Fussgänger - <strong>aus</strong>gehend von ihrem Vortrittsrecht - oft unvermittelt die<br />
Strasse überqueren, ohne sich zu versichern, ob Autos kommen. Was der Rechtssicherheit im<br />
Prozessfall dienen sollte, hat sich in der Praxis als Risikoerhöhung für die Fussgänger<br />
entpuppt. Nebst der Sanierung von ungenügend eingerichteten Fussgängerstreifen ist daher<br />
dringend dafür zu sorgen, dass die Sicherheit überall durch die Wiedereinführung des<br />
Handzeichens wieder hergestellt wird.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 01.02.2012<br />
Der Bundesrat verweist auf seine <strong>aus</strong>führliche Antwort zur von der Motionärin im März 2011<br />
eingereichten Interpellation 11.3289, "Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr". Es war nie<br />
vorgeschrieben, dass die Inanspruchnahme des Vortrittsrechtes zwingend mit einem<br />
Handzeichen anzuzeigen ist. Wie die im Bereich Verkehrssicherheit massgebenden<br />
Organisationen und die kantonalen Behörden - Polizei, Verkehrsinstruktoren - lehnt der<br />
Bundesrat die Einführung des Handzeichens ab, da es keine Verbesserung der Sicherheit der<br />
Fussgängerinnen und Fussgänger bewirken würde.<br />
Ergänzend zu den in der Interpellation 11.3289 aufgezählten und nach wie vor geltenden<br />
Gründen ist anzufügen, dass die Hauptursachen für die Fussgängerunfälle nicht bei den
Fussgängerinnen und Fussgängern, sondern bei den Motorfahrzeugführenden liegen. Bei e-parl 26.09.2013 18:37<br />
sechs von zehn schweren Fussgängerunfällen registriert die Polizei <strong>aus</strong>schliesslich eine<br />
Ursache bei den Motorfahrzeugführenden. Nur bei je<strong>dem</strong> fünften schweren Fussgängerunfall<br />
liegen die Ursachen <strong>aus</strong>schliesslich beim verunfallten Fussgänger. Es erscheint daher<br />
vordringlicher, auf das Verhalten der Fahrzeugführenden Einfluss zu nehmen als auf jenes der<br />
Fussgängerinnen und Fussgänger. Auch diese sind aber zu sensibilisieren und auf ihre Pflicht<br />
aufmerksam zu machen, wonach sie sich vor <strong>dem</strong> Betreten des Fussgängerstreifens<br />
vergewissern müssen, dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig anhalten können.<br />
Antrag des Bundesrates vom 01.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (35)<br />
Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Blocher Christoph Bortoluzzi Toni<br />
Brand Heinz Brunner Toni de Courten Thomas Egloff Hans Estermann Yvette<br />
Fehr Hans Frehner Sebastian Geissbühler Andrea Martina Giezendanner Ulrich<br />
H<strong>aus</strong>ammann Markus Heer Alfred Hutter Markus Kaufmann Hans Keller Peter<br />
Killer Hans Knecht Hansjörg Lüscher Christian Müri Felix Pantani Roberta<br />
Pieren Nadja Quadri Lorenzo Reimann Maximilian Rickli Natalie Simone<br />
Rime Jean-François Rösti Albert Rusconi Pierre Schwander Pirmin<br />
von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Fussgänger/in Sicherheit im Strassenverkehr Strassenverkehrsordnung Gemeindestrasse<br />
städtische Strasse Verkehrsunfall<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4158 – Motion<br />
Phosphatmanagement für den Brienzersee<br />
Eingereicht von<br />
von Siebenthal<br />
Erich<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne eines Pilotversuches einen teilweisen oder<br />
vollständigen Verzicht der Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen am<br />
Brienzersee zu ermöglichen.<br />
Begründung<br />
Eine im Auftrag des Kantons Bern durchgeführte Zustandsanalyse hat aufgezeigt, dass heute<br />
kaum noch Nährstoffe in den Brienzersee gelangen, dass der wichtigste Algennährstoff<br />
Phosphor in den letzten Jahren stark abgenommen hat und dass dadurch die Wasserflöhe<br />
(Daphnien) fast vollständig verschwunden sind.<br />
Das Fehlen dieser für die Felchen existenziellen Futterorganismen hat insbesondere bei der<br />
Felchenart Brienzlig zu einem verlangsamten Wachstum geführt. Während vierjährige Fische<br />
früher eine Länge von rund 26 Zentimetern aufwiesen, erreichen sie jetzt noch ungefähr 18<br />
Zentimeter.<br />
Der Brienzersee weist heute mit 1 bis 2 Kilogramm pro Hektare den mit Abstand tiefsten<br />
Jahresfangertrag aller grösseren Schweizerseen auf. In der Folge ist seit 1995 die Zahl der<br />
Berufsfischer am Brienzersee von fünf auf zwei gesunken, wobei auch diese nicht mehr von<br />
der Fischerei leben können.<br />
Hinzu kommt, dass im Brienzersee seit 2008 vermehrt Felchen ohne Geschlechtsorgane<br />
auftreten. In den Sommermonaten 2009 und 2010 waren über die Hälfte der Brienzlig steril.<br />
Inwieweit die Sterilität dieser Fische in einem Zusammenhang mit der zeitgleichen<br />
aufgetretenen Futterknappheit steht, ist unklar.<br />
Gefährdet sind somit am Brienzersee sowohl die Berufsfischerei als auch die Biodiversität.<br />
Der Fisch ist eines der ältesten und beliebtesten Nahrungsmittel des Menschen. Fische sind<br />
gesund, weil sie Fettsäuren enthalten, welche die Entstehung von Herzkreislauferkrankungen<br />
vermindern. Auch <strong>aus</strong> diesem Grund ist eine langfristige Erhaltung der schweizerischen<br />
Berufsfischerei angezeigt.<br />
Die Brienzersee-Fischerei hat zu<strong>dem</strong> eine nicht zu unterschätzende touristische und<br />
kulinarische Bedeutung.
Nach<strong>dem</strong> auch in anderen Seen (Thunersee, Walensee, Vierwaldstättersee) infolge e-parl 26.09.2013 18:37<br />
markanter Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwertes der Phosphorkonzentration von 30<br />
Milligrammen pro Kubikmeter sinkende Fangerträge verzeichnet werden, haben<br />
Fischereifachleute ein Phosphatmanagment angeregt, bei welchem auf die Phosphatfällung in<br />
den Abwasserreinigungsanlagen ganz oder teilweise verzichtet würde.<br />
Angesichts der alarmierenden Situation im Brienzersee fordern die Fischereiorganisationen,<br />
einen wissenschaftlich zu begleitenden Pilotversuch durchzuführen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Wasserqualität der Schweizer Seen vor allem<br />
hinsichtlich der Belastung mit Nährstoffen deutlich verbessert. Dieser Erfolg wurde<br />
massgeblich durch grosse Investitionen in die Abwasserinfrastruktur und durch das<br />
Phosphatverbot in Waschmitteln ermöglicht. Noch nicht überall ist diese Verbesserung<br />
nachhaltig. Verschiedene Mittellandseen weisen noch zu hohe Phosphorkonzentrationen auf,<br />
einige müssen sogar noch belüftet werden.<br />
Gewisse Seen, wie z. B. auch der Brienzersee, nähern sich heute punkto Phosphoreintrag<br />
wieder einem naturnahen Zustand. Ein sinkender Nähstoffgehalt führt in der Regel zu einer<br />
verminderten Produktion von Biomasse und damit auch zu geringeren Fischfangerträgen.<br />
Natürlicherweise nährstoffarme, karge Gewässer wie der Brienzersee weisen allerdings schon<br />
von Natur <strong>aus</strong> einen tiefen Fischfangertrag auf. Insgesamt sind in der Schweiz dagegen die<br />
Fangerträge der Berufsfischerei im Rahmen einer auf Nachhaltigkeit <strong>aus</strong>gerichteten Nutzung<br />
über die Jahre stabil. Zwar ist die Anzahl der Berufsfischerinnen und -fischer rückläufig, diese<br />
sind aber immer besser <strong>aus</strong>gerüstet. Der jährliche Fangertrag beträgt in den Schweizer Seen<br />
etwa 1700 Tonnen Fisch.<br />
Limnologische Untersuchungen zeigen überdies, dass der sinkende Phosphatgehalt zu einer<br />
höheren Biodiversität im See führt. So konnte etwa im Zürichsee parallel zur Verminderung<br />
des Phosphatgehaltes seit den 70er Jahren mehr als eine Verdoppelung der Planktonarten<br />
nachgewiesen werden.<br />
Die Limitierung des Phosphorgehaltes in unseren Gewässern ist und bleibt <strong>aus</strong> Gründen des<br />
Umweltschutzes ein wichtiges Anliegen. Die Massnahmen des Gewässerschutzes haben<br />
insbesondere einen möglichst naturnahen Zustand der Gewässer und deren Artenvielfalt, u. a.<br />
an einheimischen Fischen, zum Ziel. Die nachhaltige Nutzung der Fisch- und Krebsbestände<br />
ist ebenfalls ein Ziel der Umweltschutzgesetzgebung. Eine künstliche Zugabe von Phosphor<br />
im einseitigen Interesse von höheren Fischerträgen durch einen teilweisen oder vollständigen<br />
Verzicht auf die Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen würde im Hinblick auf die<br />
Gewässerschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte falsche Signale setzen, die bisherigen<br />
Anstrengungen und Investitionen für den Gewässerschutz in Frage stellen und der<br />
Zielsetzung der Umweltschutzgesetzgebung widersprechen. Dies gilt auch für ein<br />
schrittweises Vorgehen mit Pilotversuchen in einzelnen Seen.<br />
Im Übrigen zeigen Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Grossversuche an Ökosystemen<br />
aufgrund unvorhersehbarer Vorgänge in der Natur in der Regel scheitern. Welche<br />
Auswirkungen die bei einem teilweisen oder kompletten Verzicht auf die Phosphatfällung<br />
zusätzlich in den See gelangenden Phosphormengen auf das Ökosystem des Brienzersees<br />
hätten, ist schwierig vor<strong>aus</strong>zusagen. Insbesondere würde damit keineswegs zwingend der<br />
gleiche Bestand und Ertrag an Felchen im Brienzersee erreicht wie in einem früheren Zustand<br />
mit vergleichbarer Phosphorkonzentration.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat
Mitunterzeichnende (10)<br />
Aebi Andreas Binder Max Büchler Jakob Flückiger-Bäni Sylvia Gmür Alois<br />
Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Joder Rudolf Mörgeli Christoph Rösti Albert<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
See Phosphat Phosphor Fischer/in Süsswasserfischerei Gewässerschutz<br />
biologische Vielfalt Süsswasserfisch Fischfang Bern (Kanton)<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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1. 11.4164 : Errichten eines Waldklimafonds<br />
Mo. (Motion) - Binder Max; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung eines Waldklimafonds zu<br />
schaffen, in den die geldwerteCO2-Senkenleistungen des Waldes eingebracht werden. Mit <strong>dem</strong><br />
Fonds sind den Waldeigentümern forstliche Massnahmen zur Milderung der Folgen des<br />
Klimawandels abzugelten.<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4175 – Postulat<br />
Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken<br />
Eingereicht von<br />
Nussbaumer Eric<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat legt in einem Bericht die Varianten dar, ob die unbefristeten<br />
Betriebsbewilligungen der Schweizer Kernkraftwerke im Interesse der Investitions- und der<br />
Planungssicherheit in Betriebsbewilligungen mit klaren Laufzeitbegrenzungen umgewandelt<br />
werden können.<br />
Begründung<br />
Mit <strong>dem</strong> Entscheid zum schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Atomenergienutzung in der Schweiz<br />
müssen auch die unbefristeten Betriebsbewilligungen einem anderen Regulierungsansatz<br />
unterstellt werden, damit Planungs- und Investitionssicherheit sowohl bei den Betreibern der<br />
KKW wie auch bei den neu zu erstellenden Kraftwerksanlagen gewährt werden kann. Zur<br />
Erleichterung des Berichts-Designs werden folgende Varianten hier vorgeschlagen:<br />
1. AKW ohne jegliche Sicherheitsdefizite erhalten nach <strong>dem</strong> 40. Lebensjahr nur noch eine<br />
einmalige befristete Betriebsbewilligung als 5-jährige "Kaltreserve". Damit wird der<br />
frühestmögliche Atom<strong>aus</strong>stieg angestrebt und der Umbau des Kraftwerksparks forciert.<br />
2. AKW ohne jegliche Sicherheitsdefizite erhalten nach <strong>dem</strong> 40. Lebensjahr eine einmalige<br />
befristete Betriebsbewilligung des Departementes. Wird diese befristete Betriebsbewilligung<br />
über das 50. Lebensjahr hin<strong>aus</strong> beantragt, muss die Bundesversammlung die Bewilligung<br />
genehmigen, und der Beschluss wird <strong>dem</strong> fakultativen Referendum unterstellt.<br />
3. Die Nuklearaufsichtsbehörde muss im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfung<br />
(PSÜ) und im damit verbundenen Betriebszeitmanagement (Alterungsmanagement) ab <strong>dem</strong><br />
40. Betriebsjahr das absehbare sicherheitstechnische Laufzeitende schriftlich <strong>aus</strong>weisen und<br />
spätestens 5 Jahre vor <strong>dem</strong> Eintritt die ordentliche Abschaltung verfügen. Es wird zusätzlich<br />
eine maximale Laufzeit für jedes AKW gesetzlich festgelegt.<br />
4. Ab <strong>dem</strong> 40. Betriebsjahr muss die unbefristete Betriebsbewilligung bei einem AKW ohne<br />
jegliche Sicherheitsdefizite in eine befristete Betriebsbewilligung mit einer Restlaufzeit von<br />
maximal 10 Jahren gewandelt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 beschlossen, dass die bestehenden Kernkraftwerke<br />
(KKW) am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue<br />
KKW ersetzt werden sollen. Der Bundesrat will in der Schweiz weiterhin eine hohe<br />
Stromversorgungssicherheit garantieren - mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Der<br />
Bundesrat geht bei den bestehenden KKW von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer<br />
von vor<strong>aus</strong>sichtlich 50 Jahren <strong>aus</strong>. Damit müsste Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg<br />
2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034 vom Netz genommen werden.<br />
Der Bundesrat will gemäss seinen Beschlüssen vom 25. Mai und vom 1. Dezember 2011 zur<br />
Energiestrategie 2050 den Umbau der Schweizer Energieversorgung mit Massnahmen in den<br />
Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung<br />
sicherstellen. Mit einem schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie steht die erforderliche Zeit<br />
für die Umsetzung der neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur<br />
Verfügung. Die aktuellen Energieperspektiven zeigen, dass ein schrittweiser Ausstieg<br />
technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Zu<strong>dem</strong> haben sich sowohl der Nationalrat als<br />
auch der Ständerat mit der Annahme der Motion 11.3436, "Schrittweiser Ausstieg <strong>aus</strong> der<br />
Atomenergie", gegen eine Laufzeitbeschränkung der KKW <strong>aus</strong>gesprochen: KKW sollen so<br />
lange betrieben werden können, als sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen.<br />
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
wird <strong>dem</strong> Bundesrat bis im Frühling 2012 einen Bericht zur neuen Energiestrategie 2050<br />
vorlegen, der die entsprechenden Massnahmen, deren Wirkungen und Kosten sowie<br />
Finanzierungsmöglichkeiten beinhaltet. Auf dieser Basis wird das <strong>UVEK</strong> bis im Sommer 2012<br />
eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage wird<br />
der Bundesrat auch begründen, warum er die Betriebsdauer der KKW nicht gesetzlich<br />
befristen will, und die Vor- und Nachteile einer solchen Befristung darstellen.<br />
Für eine vorzeitige Stilllegung der bestehenden KKW sieht der Bundesrat keinen Anlass. Die<br />
Überprüfungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) haben ergeben,<br />
dass der sichere Betrieb der Schweizer KKW zurzeit gewährleistet ist. Das Ensi trifft die<br />
erforderlichen Massnahmen, falls sich daran etwas ändern sollte. Die Sicherheit hat oberste<br />
Priorität.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (34)<br />
Aebischer Matthias Badran Jacqueline Bäumle Martin Böhni Thomas<br />
Chopard-Acklin Max Fässler Daniel Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg<br />
Fehr Jacqueline Girod Bastien Graf-Litscher Edith Gross Andreas Gysi Barbara<br />
Hadorn Philipp Hardegger Thomas Heim Bea Jans Beat Jositsch Daniel<br />
Maire Jacques-André Marra Ada Müller Geri Nordmann Roger Pardini Corrado<br />
Reynard Mathias Riklin Kathy Schenker Silvia Schwaab Jean Christophe<br />
Semadeni Silva Streiff-Feller Marianne Tornare Manuel Tschümperlin Andy<br />
von Graffenried Alec Voruz Eric Wyss Ursula<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk Frist Bewilligung für Kraftwerk<br />
Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie nukleare Sicherheit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4179 – Motion<br />
Ertragsüberschüsse <strong>aus</strong> der H<strong>aus</strong>haltabgabe den Gebührenzahlern<br />
zurückgeben<br />
Eingereicht von<br />
Leutenegger Filippo<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Änderung der<br />
Gebührenpflicht eine Bestimmung vorzusehen, dass der Gesamtbetrag <strong>aus</strong> den<br />
Gebührenerträgen nicht mehr durch das Bevölkerungswachstum automatisch höher wird und<br />
allfällige Überschüsse zwingend in Form von Gebührensenkungen den Gebührenpflichtigen<br />
zurückerstattet werden müssen.<br />
Begründung<br />
Nach der Annahme der Motion 10.3014, "Neues System für die Erhebung der Radio- und<br />
Fernsehgebühren", muss der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht<br />
<strong>aus</strong>arbeiten. Mit der Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für alle H<strong>aus</strong>halte und<br />
Betriebe wird die bisherige Empfangsgebühr zu einer eigentlichen Mediensteuer. Der Kreis<br />
der Abgabepflichtigen wird zunehmend <strong>aus</strong>geweitet.<br />
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung - vor allem aufgrund steigender Zuwanderung - sind<br />
die Erträge <strong>aus</strong> den Empfangsgebühren in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Aus<br />
ordnungspolitischer Sicht führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Der SRG werden so<br />
jedes Jahr mehr Mittel zugeführt, ohne dass über eine Senkung der Gebührenhöhe oder<br />
Sparmassnahmen nachgedacht würde. Mit der Einführung einer H<strong>aus</strong>haltabgabe werden die<br />
Erträge ein weiteres Mal ansteigen.<br />
Um die Gebührenzahler zu entlasten, den Wettbewerb zu stärken und auch die SRG zu<br />
marktentsprechen<strong>dem</strong> Verhalten zu zwingen, soll der Gesamtertrag <strong>aus</strong> den Gebühren künftig<br />
auf heutiger Höhe belassen werden. Erträge, welche - z. B. aufgrund einer weiteren Zunahme<br />
der Zahl der Abgabepflichtigen - diesen Betrag überschreiten, sollen künftig via<br />
Gebührensenkung den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Bei der Diskussion über die Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten und Betrieben sind<br />
zwei verschiedene Aspekte <strong>aus</strong>einanderzuhalten: einerseits die (einmalige) Zunahme der<br />
Gebührenpflichtigen durch den Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer<br />
allgemeinen Abgabe, andererseits - unabhängig vom gewählten System - die mögliche
Zunahme von Gebührenpflichtigen während des Zeitraums, für welchen die Gebührenhöhe<br />
zuvor festgelegt worden ist.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Den Systemwechsel will der Bundesrat ertragsneutral gestalten. Das bedeutet, dass die<br />
Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten und Betrieben unter einer allgemeinen Abgabe<br />
nicht zu einem höheren Gesamtertrag führen soll, sondern zu einer tieferen Abgabe pro<br />
H<strong>aus</strong>halt und Betrieb.<br />
Was die Veränderung der Anzahl H<strong>aus</strong>halte und Betriebe in einem bevorstehenden<br />
Gebührenzeitraum betrifft, wird dies bereits heute bei der Festlegung der Empfangsgebühr<br />
berücksichtigt. Der Bundesrat passt die Höhe der Empfangsgebühr periodisch für die jeweils<br />
folgenden vier Jahre an. Dabei berücksichtigt er auch die vor<strong>aus</strong>sichtliche Entwicklung der<br />
Zahl der gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halte und Betriebe in diesen Jahren. Die Mittel, welche der<br />
SRG <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Gebührenertrag zufliessen, beruhen also bereits darauf, dass sich die Zahl der<br />
gebührenzahlenden H<strong>aus</strong>halte in einem bestimmten angenommenen Ausmass verändert.<br />
Erwartet der Bundesrat eine Zunahme der Gebührenpflichtigen, kann er die Höhe der Abgabe<br />
tiefer ansetzen. Ein Mehrertrag durch diese Zunahme kommt also den Gebührenpflichtigen<br />
zugute. Tatsächlich konnte in der laufenden wie in der vorangegangenen Gebührenperiode<br />
der durch den Bundesrat anerkannte Mehrbedarf der SRG und der privaten<br />
Programmveranstalter durch die Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten nahezu<br />
aufgefangen werden, sodass die Empfangsgebühr nicht oder nur beschränkt erhöht werden<br />
musste. Die anlässlich des Gebührenentscheids im Jahre 2006 prognostizierte Entwicklung<br />
des Gebührenertrags stimmte mit <strong>dem</strong> realen Gebührenwachstum in der entsprechenden<br />
vierjährigen Gebührenperiode weitgehend überein.<br />
Die Zunahme der H<strong>aus</strong>halte führt nicht zu einem Überschuss, der den vom Bundesrat<br />
anerkannten Finanzbedarf übersteigt, da das Wachstum bei der Gebührenfestsetzung<br />
antizipiert wird. Sollte die reale Entwicklung wesentlich - in positivem oder negativem Sinne -<br />
von der Prognose abweichen, hat der Bundesrat schon heute die Möglichkeit, solchen<br />
Differenzen bei der nächsten Gebührenfestsetzung Rechnung zu tragen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Radio- und Fernsehgebühren Steuersenkung Rückzahlung Reduktion<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
11.4204 – Postulat<br />
Kohärenz zwischen Politik für eine grüne Wirtschaft und anderen Strategien zur<br />
nachhaltigen Nutzung von Ressourcen<br />
Eingereicht von<br />
Thorens Goumaz<br />
Adèle<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der Antwort gibt<br />
auf folgende Fragen:<br />
- Es gilt, eine Strategie für eine grüne Wirtschaft und Cleantech zu entwickeln, die kohärent ist<br />
und im Einklang steht mit <strong>dem</strong> Entwurf zu <strong>dem</strong> internationalen Fahrplan, den der Bundesrat im<br />
Hinblick auf die Konferenz Rio plus 20 vorgelegt hat. Wie will der Bundesrat dies<br />
bewerkstelligen?<br />
- Wie wird sich diese Strategie mit den anderen Politiken des Bundesrates im Zusammenhang<br />
mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu einem Ganzen fügen, namentlich mit den<br />
Energieperspektiven 2050, <strong>dem</strong> Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz" (2012),<br />
der Strategie Nachhaltige Entwicklung, der Klimapolitik und der Biodiversitätsstrategie?<br />
Begründung<br />
Die schweizerische Umweltpolitik geht zunehmend in die Richtung einer Strategie zur<br />
nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, in der der grünen Wirtschaft eine Hauptrolle zukommt.<br />
In seinem Entwurf zur Konferenz Rio plus 20 schlägt der Bund der internationalen<br />
Gemeinschaft einen Fahrplan vor, der den Weg hin zu einer grünen Wirtschaft aufzeigt.<br />
Dieser Fahrplan soll eine Vision und Ziele sowie einen Umsetzungsplan formulieren und eine<br />
ganze Anzahl Instrumente und gute Praktiken vorschlagen. Die Schweiz selber besitzt nun<br />
aber bis zum heutigen Tag keinen solchen Fahrplan. Der Bundesrat hat sechs<br />
<strong>Interventions</strong>bereiche vorgestellt. Doch sind diese Bereiche sehr unterschiedlich und<br />
entsprechen nicht einer koordinierten und wohldurchdachten Strategie. Der sechste<br />
<strong>Interventions</strong>bereich, der Masterplan Cleantech, ist am detailliertesten <strong>aus</strong>gearbeitet. Das<br />
Hauptziel dieses Masterplans ist jedoch sehr spezifisch: Es geht darum, die Schweiz auf <strong>dem</strong><br />
Cleantech-Markt zu positionieren. Der Masterplan kann also keinesfalls sozusagen als Hut<br />
dienen für die Politiken des Bundes im Bereich der grünen Wirtschaft. Gegenwärtig enthält er<br />
im Übrigen weder operative Ziele noch einen Umsetzungszeitplan.<br />
Parallel dazu erarbeitet der Bundesrat verschiedene Politiken, die einen starken<br />
Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und der grünen Wirtschaft<br />
haben, insbesondere die Energieperspektiven 2050, den Aktionsplan "Koordinierte<br />
Energieforschung Schweiz" (2012), die Strategie Nachhaltige Entwicklung, die Klimapolitik
und die Biodiversitätsstrategie. Diese Strategien sollten klar abgestimmt sein auf die Strategie e-parl 26.09.2013 18:37<br />
des Bundesrates für eine grüne Wirtschaft, und zwar hinsichtlich der Ziele, der Planung sowie<br />
des Monitorings.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Mit <strong>dem</strong> Bundesratsbeschluss vom Oktober 2010 zur grünen Wirtschaft wurden Aufträge in<br />
sechs Handlungsfeldern erteilt, in welchen beträchtliches Potenzial zur Schonung natürlicher<br />
Ressourcen besteht und welche zugleich die Wettbewerbskraft der Schweizer Wirtschaft<br />
stärken.<br />
Der Bundesrat hat das <strong>UVEK</strong> gleichzeitig beauftragt, ihm bis Ende 2012 über den Stand der<br />
Umsetzung in den sechs Handlungsfeldern Bericht zu erstatten und allenfalls weitere Anträge<br />
zu unterbreiten. In diesem Rahmen wird ein möglichst umfassendes und auf die<br />
internationalen Diskussionen (EU, Rio plus 20 usw.) sowie andere Politikprogramme des<br />
Bundes (Energiestrategie 2050, Klimapolitik usw.) abgestimmtes Konzept zur grünen<br />
Wirtschaft erarbeitet.<br />
Die Anliegen der Postulantin werden folglich im Rahmen laufender Arbeiten bereits erfüllt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (14)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Graf Maya Hodgers Antonio<br />
John-Calame Francine Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis<br />
Teuscher Franziska van Singer Christian Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
ökologische Wirtschaft nachhaltige Nutzung neue Technologie Umwelttechnologie<br />
Energieszenarien Energieprogramm Klimapolitik biologische Vielfalt Koordination<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3021 – Motion<br />
Kein Schutz für Kriminelle im öffentlich-rechtlichen Fernsehen<br />
Eingereicht von<br />
Buttet Yannick<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.02.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu verpflichten, das<br />
Gesicht von Straftäterinnen und Straftätern zu zeigen, die bei der Verübung einer schweren<br />
Straftat gefilmt oder fotografiert worden sind und die von der Polizei gesucht werden.<br />
Der Bundesrat schlägt die notwendigen Gesetzesanpassungen vor.<br />
Begründung<br />
Am 16. Januar 2012 wurde auf die UBS-Filiale in Delsberg ein bewaffneter Raubüberfall<br />
verübt. Der Täter war unmaskiert und ist daher auf den Bildern der Überwachungskameras<br />
gut zu erkennen. In den Medien wurde rasch über den Vorfall informiert und meist auch das<br />
Bild, auf <strong>dem</strong> das Gesicht des Mannes zu erkennen ist, veröffentlicht.<br />
Am gleichen Abend berichtete auch die Télévision suisse romande (TSR) von diesem<br />
Überfall; der Beitrag enthielt Aufnahmen des Täters, doch sein Gesicht wurde von der TSR<br />
unkenntlich gemacht. Während die Polizei also nach einem bewaffneten Gesetzesbrecher<br />
fahndet und grösstes Interesse bestünde, das Gesicht der Bevölkerung zu zeigen, damit der<br />
Polizei geholfen werden könnte oder damit sich die Bevölkerung zumindest schützen könnte,<br />
entschied sich unser öffentlich-rechtlicher Sender, den Verbrecher zu schützen und sein<br />
Gesicht unkenntlich zu machen.<br />
Die TSR argumentierte im Nachhinein, sie habe nach <strong>dem</strong> Grundsatz gehandelt, dass die<br />
Unschuldsvermutung gilt - erstaunlich im Fall einer Person, die von der Überwachungskamera<br />
einer Bank mit einer Pistole und gestohlenem Geld aufgenommen wurde -, und sie zeige<br />
<strong>aus</strong>schliesslich Bilder von gemeingefährlichen Personen. Ein Mann, der gerade einen<br />
bewaffneten Banküberfall verübt hat, gehört nach Einschätzung der TSR offensichtlich nicht<br />
zu dieser Kategorie.<br />
Es muss gehandelt werden, damit sich solche Fehler, die dramatische Konsequenzen haben<br />
können, in Zukunft nicht wiederholen. Zu diesem Zweck müssen die öffentlich-rechtlichen<br />
Fernsehsender dazu verpflichtet werden, die Gesichter von gemeingefährlichen Personen zu<br />
zeigen, die wegen einer schweren Straftat (Raub, vorsätzliche Tötung, Geiselnahme usw.)<br />
von der Polizei gesucht werden und die bei der Verübung der Tat fotografiert oder gefilmt<br />
worden sind.
Es darf nicht sein, dass Verbrecher wegen Fragen des Datenschutzes oder der<br />
Unschuldsvermutung geschützt werden; wird nach einer Person gefahndet, so muss ihr<br />
Gesichtsbild logischerweise verbreitet werden, und zwar möglichst so, dass es viele Leute<br />
erreicht. Wenn die heutige Gesetzgebung <strong>dem</strong> entgegensteht, gilt es, diese anzupassen,<br />
damit in Zukunft der gesunde Menschenverstand walten kann.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat die Service-public-Sender verpflichtet, die<br />
Gesichter von mutmasslichen Tätern schwerer Straftaten zu publizieren, wenn diese in<br />
flagranti fotografiert oder gefilmt worden sind und von der Polizei gesucht werden. Die Suche<br />
nach Straftätern mithilfe der Medien ist nicht unproblematisch und muss vor <strong>dem</strong> Hintergrund<br />
der Interessen der Öffentlichkeit, der Medienautonomie und der Persönlichkeitsrechte der<br />
betroffenen Personen beurteilt werden.<br />
Grundsätzlich sind die schweizerischen Fernsehveranstalter verpflichtet, dringliche polizeiliche<br />
Bekanntmachungen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />
oder für die Sicherheit von Personen unumgänglich sind, sowie behördliche Alarmmeldungen<br />
und Verhaltensanweisungen unverzüglich in ihr Programm einzufügen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a<br />
des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen, RTVG; SR 784.40).<br />
Dies kann in der Tat der Fall sein, wenn die Polizei nach einem bewaffneten,<br />
gemeingefährlichen Verdächtigen sucht und den Fahndungsaufruf als dringliche<br />
Bekanntmachung bezeichnet. Ob die Polizei diesen Weg beschreitet, steht in ihrem Ermessen<br />
und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Art. 74 Abs. 1 der Strafprozessordnung; SR<br />
312.0). Die betroffenen Veranstalter sind gehalten, den Fahndungsauftrag unverzüglich,<br />
unverändert und kostenlos zu verbreiten (Art. 9 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung; SR<br />
784.401). Die Veranstalter tragen für solche dringliche polizeiliche Bekanntmachungen keine<br />
publizistische Verantwortung.<br />
Nach der heutigen Regelung müssen die Fernsehveranstalter aber nicht jeden öffentlichen<br />
Fahndungsaufruf der Polizei verbreiten. Diese Pflicht betrifft nur Fälle, wo die öffentliche<br />
Ordnung und Sicherheit oder die Sicherheit von Personen bedroht sind, sowie bei<br />
Alarmmeldungen und Verhaltensanweisungen der Behörden.<br />
In <strong>dem</strong> vom Motionär erwähnten Fall schätzte die Polizei die Gefährdung nicht als genug hoch<br />
ein, um ein dringendes, zwingend zu publizierendes Communiqué zu versenden. Es lag<br />
infolgedessen im publizistischen Ermessen der Journalisten zu entscheiden, ob und mit<br />
welchen Mitteln über die Fahndung informiert wird. Sie haben dabei ebenso wie die<br />
Fahndungsbehörden die Unschuldsvermutung der betroffenen Personen zu beachten: Auch<br />
wer einer Straftat verdächtigt wird, gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig<br />
und muss entsprechend behandelt werden. Aus diesen Gründen hat die TSR im konkreten<br />
Fall denn auch auf die Publikation von identifizierenden Bildern verzichtet.<br />
Der Bundesrat beurteilt die heutige Regelung als sinnvoll und sachgerecht. Würde Artikel 8<br />
RTVG auf Fahndungen nach allen Personen <strong>aus</strong>gedehnt, die eine schwere Straftat begangen<br />
haben, so müssten die Fernsehveranstalter jeden dringenden Aufruf der Polizei zwingend in<br />
ihr Programm aufnehmen, auch wenn die gesuchte Person niemanden akut gefährdet,<br />
beispielsweise bei Wirtschaftsdelikten. Dies ginge jedoch zu weit. Das blosse Interesse, einen<br />
möglichen Straftäter zu finden, kann den mit der Verbreitungspflicht verbundenen schweren<br />
Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der Fernsehveranstalter<br />
nicht rechtfertigen (Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung; SR 101).<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat
Mitunterzeichnende (21)<br />
Amaudruz Céline Barthassat Luc Brand Heinz Bulliard-Marbach Christine<br />
Chevalley Isabelle Darbellay Christophe Favre Laurent Feller Olivier<br />
Freysinger Oskar Germanier Jean-René Glanzmann-Hunkeler Ida Grin Jean-Pierre<br />
Gschwind Jean-Paul Hiltpold Hugues Parmelin Guy Regazzi Fabio<br />
Reimann Maximilian Ribaux Alain Rime Jean-François Romano Marco<br />
Rusconi Pierre<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
polizeiliche Ermittlung Straftäter/in SRG Informationsverbreitung Bilddokument<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3045 – Motion<br />
Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz<br />
Eingereicht von<br />
Hardegger Thomas<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.02.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG) dergestalt zu<br />
ergänzen, dass:<br />
1. den Flughafenhaltern Reduktionsziele für Lärm- und Schadstoffemissionen aufzuerlegen<br />
sind;<br />
2. die Reduktionsziele zugunsten der Verminderung <strong>dem</strong> technologischen Fortschritt folgend<br />
regelmässig angepasst werden müssen:<br />
3. im Rahmen der Aufsicht über die Bewilligung der Flughafengebühren gemäss Artikel 39<br />
LFG Anpassungen angeordnet werden können.<br />
Begründung<br />
Die technologischen Fortschritte in der Luftfahrt eröffnen Möglichkeiten, womit die Luftfahrt<br />
sowohl bei der Erreichung der Klimaziele wie bei der Aufwertung der Siedlungsqualität in den<br />
Flughafenregionen einen wesentlichen Beitrag leisten können. Artikel 10 Absatz 2 der<br />
Bundesverfassung sichert <strong>dem</strong> Menschen u. a. das Recht auf die körperliche und geistige<br />
Unversehrtheit zu, was die Gesetzgeber verpflichtet, Einwirkungen gemäss aktuellen<br />
technischen Möglichkeiten und bei vertretbaren Einschränkungen zu vermeiden und zu<br />
verringern. Damit alle Elemente des technologischen Fortschritts konsequent eingesetzt<br />
werden, sind verbindliche und regelmässig anzupassende Reduktionsziele für Lärm- und<br />
Schadstoffemissionen der Flughafenanlagen zu Boden und der Luft festzulegen. Dazu fehlen<br />
die gesetzlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen.<br />
Die Akzeptanz in der durch Lärm und Schadstoffe belasteten Bevölkerung um die<br />
Landesflughäfen wird umso grösser sein, als ihr Verbesserungen durch den technologischen<br />
Fortschritt in Aussicht gestellt werden können.<br />
Die Flughafenhalter werden bei Entschädigungsforderungen entlastet und können aufgrund<br />
der gesetzlichen Vorgaben die Emissionsverursacher zum Einsatz moderner Anlagen und<br />
Fluggeräte verpflichten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012
Artikel 73 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit e-parl 26.09.2013 18:37<br />
zu handeln. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist denn auch ein wichtiger Pfeiler des<br />
bundesrätlichen Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (BBl 2005 1781ff.). Die<br />
Resultate einer Studie der Bundesverwaltung über die Nachhaltigkeit des schweizerischen<br />
Luftfahrtsystems von 2008 zeigen, dass sich die vom Luftverkehr verursachte<br />
Umweltbelastung gegenüber früheren Analysen verringert hat. Als grösste Probleme erwiesen<br />
sich dabei neben den Lärm<strong>aus</strong>wirkungen im Umfeld der Landesflughäfen die negativen<br />
Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima. Eine Überprüfung der aktuellen Lärmbelastung<br />
ergibt für den Flughafen Zürich eine deutliche Abnahme gegenüber <strong>dem</strong> Zustand im Jahr<br />
2000. In Genf ist die Lärmbelastung konstant geblieben. Bei den restlichen zivilen<br />
Flugplatzanlagen der Schweiz sind Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nur bei<br />
einigen wenigen Liegenschaften zu verzeichnen. Bei den durch den schweizerischen<br />
Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen zeigt die Statistik, dass diese zurzeit rund 15<br />
Prozent unter <strong>dem</strong> im Jahr 2000 erreichten Höchststand liegen (BFS/Bazl, 2010).<br />
Der Luftverkehr ist gerade in der Schweiz international <strong>aus</strong>gerichtet. Im Jahre 2011 wurden<br />
auf den Schweizer Flugplätzen knapp 440 000 Linien- und Charterflüge abgewickelt und über<br />
42 Millionen Passagiere befördert. Der internationale Luftverkehr betrug auf den Flughäfen<br />
Genf und Zürich über 97 Prozent, auf <strong>dem</strong> Flughafen Basel-Mulhouse über 98 Prozent. Eine<br />
wirksame Reduktion der Belastung durch Lärm und Schadstoffe lässt sich deshalb nur bedingt<br />
mit nationalen oder lokalen Massnahmen erreichen. Die Schweiz setzt sich deshalb seit<br />
Jahren international aktiv für die Begrenzung der Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen der Luftfahrt ein. Im<br />
Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes ist vorgesehen, die Luftfahrt in das<br />
Emissionshandelssystem (ETS) der Schweiz einzubinden, welches mit <strong>dem</strong> ETS der<br />
Europäischen Union verknüpft werden soll. Damit würde künftig faktisch eine Plafonierung der<br />
CO2-Emissionen der schweizerischen Luftfahrt auf <strong>dem</strong> Niveau der Jahre 2004 bis 2006<br />
erreicht. Die Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Einbezugs der Luftfahrt ins ETS hängen<br />
indessen wesentlich vom Gang der Verhandlungen mit der EU ab. Sollte die Verknüpfung<br />
nicht zustande kommen, so prüft der Bundesrat für die Luftfahrt äquivalente Massnahmen<br />
(Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012, BBl 2009 7475).<br />
1. Der Betrieb eines Flugplatzes unterliegt in der Schweiz bereits heute zahlreichen<br />
Vorschriften und Verfahren umweltrechtlicher Natur. So erfolgt die Bewilligung von<br />
Flugplatzanlagen und deren Betrieb erst nach erfolgter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />
Bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben wird der Nachweis verlangt, dass die Vorschriften über<br />
den Schutz der Umwelt eingehalten sind. Im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren<br />
werden deshalb einem Flugplatzbetreiber bereits heute sofern nötig spezifische Auflagen zum<br />
Schutz der Umwelt gemacht. Dem Flughafen Zürich wurde beispielsweise im Rahmen der<br />
Genehmigung der fünften Bauetappe eine Obergrenze für Stickoxi<strong>dem</strong>issionen auferlegt, über<br />
deren Einhaltung er regelmässig Bericht erstattet.<br />
2. Eine Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen erfolgt (bei gleichbleiben<strong>dem</strong><br />
Verkehrsaufkommen) im Wesentlichen über den Einsatz leiserer, effizienterer und <strong>dem</strong><br />
aktuellen Stand der Technik entsprechender Luftfahrzeuge. Eine Entwicklung in die<br />
gewünschte Richtung wird bereits heute über eine regelmässige Anpassung der<br />
Zulassungsvorschriften für Luftfahrzeuge an den Stand der Technik durch die internationale<br />
Zivilluftfahrtbehörde sowie durch die periodisch zu überprüfende lärm- und<br />
schadstoffabhängige Ausgestaltung der Flughafengebühren erreicht.<br />
3. Die bestehende Luftfahrtgesetzgebung verpflichtet die Flugplatzhalter zur Ausgestaltung<br />
ihrer Gebühren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lärmerzeugung und<br />
Schadstoffemissionen der Luftfahrzeuge (Art. 39 LFG). Das <strong>UVEK</strong> verfügt über die<br />
Kompetenz, die Einzelheiten zu regeln (Art. 32 VIL). Bereits heute erheben die Flughäfen ihre<br />
Gebühren in Abhängigkeit der Emissionen der Luftfahrzeuge.<br />
Aus <strong>dem</strong> Gesagten ergibt sich, dass die Anliegen des Motionärs bereits im geltenden Recht<br />
und in der darauf beruhenden Praxis der Aufsichtsbehörden erfüllt sind.<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (39)<br />
Aebischer Matthias Allemann Evi Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />
Birrer-Heimo Prisca Carobbio Guscetti Marina Chopard-Acklin Max<br />
Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg Fehr Jacqueline Galladé Chantal<br />
Glättli Balthasar Graf Maya Graf-Litscher Edith Gross Andreas Gysi Barbara<br />
Hodgers Antonio Ingold Maja Jans Beat Jositsch Daniel Kiener Nellen Margret<br />
Leuenberger Ueli Maier Thomas Maire Jacques-André Marra Ada<br />
Moser Tiana Angelina Naef Martin Nussbaumer Eric Pardini Corrado<br />
Piller Carrard Valérie Quadranti Rosmarie Reynard Mathias Rossini Stéphane<br />
Schelbert Louis Schenker Silvia Tschäppät Alexander Vogler Karl Voruz Eric<br />
Wyss Ursula<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Luftverkehr Flughafen Lärmbelästigung Luftverunreinigung<br />
Bekämpfung der Umweltbelastungen Grenzwert Kontrolle der Umweltbelastungen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3047 – Motion<br />
Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung<br />
Eingereicht von<br />
Müller Leo<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.02.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gewässerschutzgesetzgebung zu ändern, sodass die<br />
minimale Breite des Gewässerraumes unterschritten werden kann, damit das Interesse des<br />
Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie andere Interessen besser berücksichtigt<br />
werden können. Zu<strong>dem</strong> sind die Zonenzuordnung der Grundstücke, die Ausscheidung der<br />
Fruchtfolgeflächen und die Eigentumsrechte der Grundeigentümer besser zu berücksichtigen.<br />
Begründung<br />
Die Artikel 36aff. GSchG sind seit <strong>dem</strong> 1. Januar 2011 und die Artikel 41a ff. GSchV sind seit<br />
<strong>dem</strong> 1. Juni 2011 in Kraft. Darin werden stur Mindestbreiten für Gewässerräume festgelegt,<br />
und die zugelassene Nutzung und Bewirtschaftung der Flächen ist sehr einschränkend<br />
definiert. In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen unhaltbare<br />
Auswirkungen hat und diese Bestimmungen so nicht umsetzbar sind. Gemäss diesen<br />
Bestimmungen sind die Gewässerräume fix aufgrund der dort definierten Meterangaben<br />
<strong>aus</strong>zuscheiden. Diese Regelung nimmt keine Rücksicht auf die effektiven Bedürfnisse der<br />
Gewässer.<br />
Vielmehr sind aber die Gewässerräume konkret aufgrund der konkreten Bedürfnisse der<br />
Gewässer und in Koordination mit <strong>dem</strong> Erlass der Gefahrenkarten <strong>aus</strong>zuscheiden. Auch wird<br />
Land, das sich in der Bauzone befindet, unüberbaubar gemacht, was <strong>dem</strong> schonenden<br />
Umgang mit <strong>dem</strong> Boden zuwiderläuft. Ebenso wird das Land im Gewässerraum <strong>aus</strong>serhalb<br />
der Bauzone der Fruchtfolgefläche entzogen (Artikel 36a Absatz 3 GSchG), und so gehen<br />
mehrere T<strong>aus</strong>end Hektaren bestes Kulturland verloren. Des Weiteren kommt die<br />
Ausscheidung der Gewässerräume einer Enteignung der Grundeigentümer gleich.<br />
Aus all<strong>dem</strong> ergibt sich, dass diese neuen Bestimmungen einerseits <strong>dem</strong> Grundsatz des<br />
h<strong>aus</strong>hälterischen Umgangs mit <strong>dem</strong> Boden und andererseits der Rechtssicherheit<br />
widersprechen. Deshalb ist die heute geltende Regelung umgehend zu ändern. Es ist eine<br />
praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, die besser auf die effektiven Situationen der Gewässer<br />
und der Bodennutzung Rücksicht nimmt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012
Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes e-parl 26.09.2013 18:37<br />
gutgeheissen. Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative<br />
"Schutz und Nutzung der Gewässer" (07.492) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative<br />
"Lebendiges Wasser" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010<br />
zurückgezogen, die Gesetzesänderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen<br />
gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 4.<br />
Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.<br />
Der Gegenvorschlag "Schutz und Nutzung der Gewässer" wurde im politischen Prozess als<br />
Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die<br />
Festlegung des Gewässerraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser<br />
besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark<br />
verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen; dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert<br />
wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen<br />
<strong>aus</strong>geschieden werden.<br />
Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten<br />
immer auf den Werten, die nun in der Gewässerschutzverordnung übernommen wurden (vgl.<br />
Bericht der UREK-SR vom 12. August 2008, BBl 2008 8059). Sie wurden vom Bund bereits in<br />
den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind<br />
gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen<br />
bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien<br />
übernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der<br />
extensiven Nutzung der Flächen im Gewässerraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr)<br />
basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gewässerraum auf die<br />
Landwirtschaftsflächen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung<br />
von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der<br />
Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte für die Breite des Gewässerraums waren ein<br />
wesentlicher Grund für den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser".<br />
Die Werte für die Breite des Gewässerraums entsprechen <strong>dem</strong> Minimum, welches zur<br />
Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser und der natürlichen Funktionen der Gewässer<br />
notwendig ist. Der minimale Gewässerraum ermöglicht einen kostengünstigeren<br />
Hochwasserschutz. In der Anhörung zu den Verordnungsänderungen im Sommer 2010<br />
wurden gewisse Aspekte der Regelung zum Gewässerraum kritisiert. Den vorgebrachten<br />
Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anhörung<br />
angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des<br />
Gewässerraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Bei grossen Fliessgewässern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite für den<br />
Gewässerraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall<br />
festlegen können. Der Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum wurde auf<br />
Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das ARE in einem<br />
Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone können diejenigen Böden im Gewässerraum, die<br />
weiterhin die Qualität von FFF haben, separat <strong>aus</strong>weisen und weiterhin - als Potenzial mit<br />
einem besonderen Status - zum Kontingent zählen. Die so angepasste<br />
Gewässerschutzverordnung lässt den Kantonen Spielräume, um den Gewässerraum den<br />
Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.<br />
Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des<br />
Gewässerraumes wurden am 8. März 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-<br />
Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK<br />
beschloss, sich für einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen<br />
Gewässerschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungs<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zwischen den<br />
Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz<br />
(LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgeführt und<br />
Lösungsvorschläge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung<br />
tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.<br />
Eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen würde den im Jahre 2009 erarbeiteten<br />
politischen Kompromiss unterlaufen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (25)<br />
Amherd Viola Bourgeois Jacques Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine<br />
Candinas Martin Darbellay Christophe Fässler Daniel Glanzmann-Hunkeler Ida<br />
Gmür Alois Gschwind Jean-Paul Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />
Joder Rudolf Lehmann Markus Lustenberger Ruedi Müri Felix Parmelin Guy<br />
Pfister Gerhard Quadranti Rosmarie Riklin Kathy Ritter Markus Schläfli Urs<br />
Schmid-Federer Barbara Vitali Albert Vogler Karl<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gewässerschutz Wasserlauf landwirtschaftliche Betriebsfläche Bodennutzung<br />
Güterabwägung Bodenrecht Landeigentum von Privaten Fruchtfolgefläche<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;55<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3068 – Motion<br />
Klarere Regeln für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen<br />
Eingereicht von<br />
Rytz Regula<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
01.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Spielregeln zum Anbringen von Fussgängerstreifen in<br />
Tempo-30-Zonen zu präzisieren, sodass eine einheitliche Vollzugspraxis gefördert wird.<br />
Sinnvoll wäre eine Präzisierung von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Tempo-30-<br />
Zonen oder die Erarbeitung einer entsprechenden Vollzugsrichtlinie. Dabei sollen die<br />
Erfahrungen von Gemeinden, Kantonen und Fachverbänden mit einbezogen werden.<br />
Begründung<br />
Tempo-30-Zonen sind eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Gemeinden und Städte setzen auf<br />
Temporeduktionen, um in Wohnquartieren und Ortszentren die Aufenthaltsqualität, die<br />
Verkehrssicherheit und den Schutz vor Umweltbelastungen zu verbessern. Gemäss der<br />
Beratungsstelle für Unfallverhütung ist die Wirkung am besten, wenn Tempo-30-Zonen in den<br />
Quartieren grossräumig eingerichtet werden. In dichtgenutzten Ortszentren wird Tempo 30<br />
immer mehr auch auf Hauptachsen eingeführt.<br />
Tempo 30 ist bei Bevölkerung, Behörden und Verkehrsteilnehmenden sehr gut akzeptiert. Zu<br />
Diskussionen Anlass gibt aber immer wieder der Umgang mit allfälligen Fussgängerstreifen.<br />
Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen<br />
dürfen in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen markiert werden, wenn besondere<br />
Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, "namentlich bei Schulen und Heimen".<br />
Der Zusatz "namentlich" zeigt auf, dass es sich bei dieser Aufzählung nur um Beispiele<br />
handelt. In Antworten auf parlamentarische <strong>Vorstösse</strong> hat der Bundesrat präzisiert, was er<br />
unter "besondere Vortrittsbedürfnisse" versteht. Hinreichende Gründe für die Markierung von<br />
Fussgängerstreifen können gemäss Bundesrat auch "erhebliches Verkehrsaufkommen" oder<br />
"ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs"<br />
sein.<br />
Trotz dieser Präzisierung wird das Anbringen von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen in<br />
den Gemeinden und Kantonen heute sehr unterschiedlich gehandhabt. Damit die<br />
Vollzugspraxis vereinheitlicht und in den verkehrsberuhigten Zonen grösstmögliche Sicherheit<br />
erzielt werden kann, wäre eine Präzisierung auf Verordnungsstufe oder eine Vollzugshilfe<br />
nötig. Bereits heute existieren wertvolle Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
oder des Fachverbandes "Fussverkehr Schweiz". Nur eine Präzisierung des Bundes kann<br />
aber die nötige Verbindlichkeit schaffen.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.04.2012<br />
Im Zusammenhang mit Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen ist grundsätzlich zu<br />
unterscheiden, ob die Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen<br />
siedlungsorientierten Strassen oder - <strong>aus</strong>nahmsweise - unter Einbezug einer Hauptachse<br />
eingerichtet werden.<br />
In Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen wird auf<br />
Fussgängerstreifen weitestgehend verzichtet. Das Queren der Strasse soll überall möglich<br />
sein. Die Fussgänger sollen nur <strong>aus</strong>nahmsweise verpflichtet werden, einen<br />
Fussgängerstreifen zu benützen.<br />
Die Beurteilung, ob im Einzelfall die Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Ausnahme vorliegen und<br />
besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger einen Fussgängerstreifen erfordern, obliegt der<br />
örtlich zuständigen Behörde. Diese Regelung bedarf keiner Präzisierung oder Anpassung.<br />
Auf Hauptachsen gilt grundsätzlich die Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50<br />
Stundenkilometern. Wird <strong>aus</strong>nahmsweise eine Hauptachse in eine Tempo-30-Zone<br />
einbezogen, findet der Grundsatz des Verzichts auf Fussgängerstreifen keine Anwendung.<br />
Dort wäre dieser Grundsatz nicht adäquat. Ein Fussgängerstreifen kann in solchen Fällen<br />
immer dann angeordnet werden, wenn die Vor<strong>aus</strong>setzungen erfüllt sind, die in der Norm<br />
"Fussgängerstreifen" des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />
festgelegt sind. Auch diese Regelung wird als <strong>aus</strong>reichend und sachdienlich beurteilt.<br />
Der Bundesrat hat im Übrigen nicht die Absicht, mit einer Neuregelung der Rechtsgrundlagen<br />
die Ausdehnung von Tempo-30-Zonen auf Hauptachsen zu fördern. Auf Hauptachsen soll im<br />
Regelfall weiterhin die Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gelten.<br />
Dies entspricht <strong>dem</strong> klaren Entscheid von Volk und Ständen, welche die eidgenössische<br />
Volksinitiative "Strassen für alle" 2001 mit 79,7 Prozent Neinstimmen abgelehnt haben.<br />
Antrag des Bundesrates vom 18.04.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (4)<br />
Graf Maya John-Calame Francine Teuscher Franziska van Singer Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sicherheit im Strassenverkehr Fussgänger/in Fussweg Tempo 30 Quartier technische Norm<br />
Verkehrsunfall Strassenverkehrsordnung Auslegung des Rechts Vollzug von Beschlüssen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3069 – Motion<br />
Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als<br />
Gutachterin<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDP-Liberale Fraktion<br />
Leutenegger Filippo<br />
01.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes über<br />
den Natur- und Heimatschutz zu unterbreiten:<br />
Art. 6 Abs. 2<br />
Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung<br />
einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn öffentliche Interessen des<br />
Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabwägung dafür sprechen.<br />
Art. 7 Abs. 3<br />
Das Gutachten bildet eine der Grundlagen für die Entscheidbehörde, welche es in ihre<br />
Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und würdigt.<br />
Begründung<br />
Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten,<br />
insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. In diesen Verfahren müssen die<br />
Projekte je nach Technologie aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und<br />
eidgenössischer Stufe durchlaufen, in welche verschiedenste Ämter und Stellen involviert<br />
sind, so auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Demokratisch<br />
gewählte Behörden (Gemeinderäte, Regierungsräte, Gerichte) dürfen heute von den<br />
Schlussfolgerungen eines ENHK-Gutachtens kaum noch abweichen. Dieser Zustand kann<br />
nicht mehr länger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll künftig zwar eine<br />
gewichtige, jedoch nicht allein <strong>aus</strong>schlaggebende Entscheidungshilfe sein. Kantonale<br />
öffentliche Interessen sollen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte<br />
gegenübergestellt werden. Eine Abwägung gegen die Interessen des Bundes und der<br />
Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes<br />
von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabwägung<br />
kann namentlich der kantonalen Richtplanung, aber auch den im öffentlichen Interesse<br />
stehenden Bauvorhaben zum Durchbruch verholfen werden. Es geht nicht an, dass weiterhin<br />
eine vom Bundesrat bezeichnete und nicht vom Volk legitimierte Kommission ein derartiges<br />
Gewicht besitzt, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem <strong>dem</strong>okratischen<br />
Prozess zustande gekommen sind. Zusammenfassend darf ein Gutachten der ENHK in der<br />
Interessenabwägung nicht automatisch höher gewichtet werden als die Ansichten der lokalen<br />
und kantonalen Behörden. Dies soll insbesondere bei Energieprojekten gelten, welche den
Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden zum Ziel e-parl 26.09.2013 18:37<br />
haben.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Die nach Anhören der Kantone vom Bundesrat erlassenen Inventare nach Artikel 5 des<br />
Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) enthalten Landschaften,<br />
Ortsbilder und historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung. Deren Erhaltung liegt im<br />
nationalen Interesse. Artikel 6 Absatz 2 NHG sieht folgerichtig vor, dass ein Eingriff, welcher<br />
die Erhaltung eines solchen Objektes in schwerwiegender Weise beeinträchtigen könnte, von<br />
der zuständigen Entscheidbehörde nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn auch das<br />
Vorhaben im nationalen Interesse liegt. Führt hingegen das Vorhaben nur zu einer leichten<br />
Beeinträchtigung des Inventarobjektes, so ist nach ständiger Rechtsprechung des<br />
Bundesgerichtes ein Eingriff auf der Basis einer umfassenden Interessenabwägung auch<br />
dann möglich, wenn <strong>dem</strong> Vorhaben bloss kantonale oder kommunale Bedeutung zukommt.<br />
Zu Artikel 6 Absatz 2 NHG (Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung): Die Versorgung<br />
des Landes mit Energie entspricht unzweifelhaft einem nationalen Interesse. Dabei kommt der<br />
Nutzung erneuerbarer Energie ein besonderer Stellenwert zu. Dar<strong>aus</strong> kann jedoch nicht<br />
geschlossen werden, dass auch jeder einzelnen Anlage zur Nutzung von erneuerbarer<br />
Energie automatisch nationale Bedeutung zukommt. Der Bundesrat prüft im Moment im<br />
Rahmen der Energiestrategie 2050, in welchen Fällen der Nutzung erneuerbarer Energien ein<br />
nationales Interesse beizumessen und ob und gegebenenfalls wie dies gesetzlich zu<br />
verankern ist.<br />
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat die Wirkung des auf Artikel 5 NHG<br />
basierenden Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler<br />
Bedeutung (BLN) untersucht. Sie hat mit Bericht vom 3. September 2003 (BBl 2004 777)<br />
festgestellt, dass das BLN die erwartete Wirkung nicht erzielt habe, und Empfehlungen zur<br />
Verbesserung der Wirkung formuliert. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2003 (BBl<br />
2004 873) der Schlussfolgerung und den Empfehlungen zu und beauftragte das <strong>UVEK</strong> (Bafu)<br />
mit deren Umsetzung. Diese Arbeiten sind noch im Gang.<br />
Die geforderte Revision von Artikel 6 Absatz 2 NHG führt nun aber nicht zur angestrebten<br />
Verbesserung der Wirkung des BLN oder der anderen Inventare nach Artikel 5 NHG, sondern<br />
im Gegenteil zu einer Schwächung. Sie würde dazu führen, dass auch Einzelvorhaben, denen<br />
keine nationale Bedeutung zukommt, ein Objekt von nationaler Bedeutung schwerwiegend<br />
beeinträchtigen dürften.<br />
Hinzuweisen ist überdies darauf, dass Natur- und Heimatschutzanliegen in einem potenziellen<br />
Konflikt nicht nur mit der Nutzung von erneuerbaren Energien stehen, sondern auch mit<br />
anderen Vorhaben. In der vorliegenden Motion wird das Begehren hauptsächlich mit den<br />
Konflikten beim Ausbau der erneuerbaren Energien begründet, der Vorschlag hätte aber über<br />
diesen Bereich hin<strong>aus</strong>gehende, in ihrer Konsequenz nicht absehbare Wirkungen.<br />
Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Nutzung erneuerbarer Energien an Wichtigkeit<br />
zugenommen hat. Gerade deshalb wird er in der Energiestrategie 2050 die nötigen Vorgaben<br />
machen. Daher sind etwa Gebiets<strong>aus</strong>scheidungen für erneuerbare Energien in kantonalen<br />
Richtplänen vorgesehen. Daneben wird mit der Eidgenössischen Natur- und<br />
Heimatschutzkommission (ENHK) die Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 NHG diskutiert. Weil<br />
jedoch die Motion darüber hin<strong>aus</strong>geht, ist sie in diesem Punkt abzulehnen. Der Bundesrat<br />
behält sich für den Fall der Annahme im Erstrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu<br />
stellen.<br />
Zu Artikel 7 Absatz 3 NHG (Gutachten): Im Rahmen der Interessenabwägung bilden die<br />
Gutachten der ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege bereits heute<br />
eine von mehreren Grundlagen für die korrekte Abwägung der Schutz- und<br />
Nutzungsinteressen durch die Entscheidbehörde. Die beantragte Ergänzung von Artikel 7<br />
NHG würde dies auf Gesetzesstufe präzisieren. Sie ist daher zu begrüssen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt betreffend Artikel 6 Absatz 2 NHG die Ablehnung und betreffend<br />
Artikel 7 Absatz 3 die Annahme der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Denkmalpflege Umweltrecht <strong>aus</strong>serparlamentarische Kommission Leistungsauftrag<br />
Bundesinventar Naturschutzgebiet Güterabwägung Bewilligung erneuerbare Energie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3102 – Motion<br />
Rasche Realisierung der Verbindung der Rheintalautobahnen zwischen der<br />
Schweiz und Österreich<br />
Eingereicht von<br />
Müller Walter<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
08.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der österreichischen Regierung für eine rasche<br />
Realisierung der Verbindung der Rheintalautobahnen (für gewöhnlich bekannt unter S18)<br />
zwischen der Schweiz und Österreich einzusetzen.<br />
Begründung<br />
Seit Jahren spitzen sich die Verkehrsprobleme in den Dörfern beidseits des Rheins im St.<br />
Galler Rheintal und in Vorarlberg zu. Der grenzüberschreitende Verkehr nimmt, bedingt durch<br />
Pendler und eine dynamische Wirtschaft, laufend zu. Trotz verschiedenen Massnahmen bei<br />
den Autobahn<strong>aus</strong>fahrten und Grenzübergängen häufen sich Verkehrschaos und die St<strong>aus</strong> bei<br />
den Autobahn<strong>aus</strong>fahrten in den Stosszeiten. Dazu kommt, dass sich endlose Autoschlangen<br />
durch die Dörfer quälen. Die Lebensqualität der Bevölkerung nimmt ab. Stress und ein immer<br />
offensichtlicherer Ärger machen sich breit. Es ist nun dringend geboten, diese für die<br />
Bevölkerung und die Wirtschaft sehr belastende Situation so rasch als möglich zu beenden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Büchel Roland 11.5421, "Verbindung der<br />
Autobahnen im Rheintal", geantwortet hat, würde er eine optimale Verbindung des<br />
schweizerischen und des österreichischen Autobahnnetzes im Rheintal grundsätzlich<br />
begrüssen. Im Sachplan Verkehr, Teil Programm, wurde 2006 deshalb auch ein<br />
entsprechendes Konzept aufgezeigt.<br />
Die Gründe für die bisherigen Verzögerungen liegen mehrheitlich auf österreichischer Seite:<br />
Die geplante Linienführung in Österreich wurde <strong>aus</strong> Umweltschutzgründen angefochten und<br />
schliesslich vom österreichischen Verfassungsgerichtshof verworfen. Daraufhin war die<br />
weitere Planung auf österreichischer Staatsebene lange blockiert.<br />
Mittlerweile hat das Land Vorarlberg jedoch das Projekt "Mobil im Rheintal" gestartet. Der<br />
Planungsprozess dieses Projekts ist auf Stufe Vorarlberg beinahe abgeschlossen, und die<br />
Landesregierung Vorarlberg wird <strong>dem</strong>nächst beim Bund in Wien einen Antrag auf<br />
Genehmigung stellen. Im Rahmen dieses Planungsverfahrens wirkt auf Schweizer Seite<br />
vorerst nur der betroffene Kanton St. Gallen mit. Sobald von Österreich tragfähige,
genehmigte Varianten vorliegen, wird auch auf Schweizer Seite der Bund in die weiteren<br />
Arbeiten einbezogen werden.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
In Anbetracht des laufenden Prozesses ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich zum<br />
jetzigen Zeitpunkt eine zusätzliche Intervention seitens des Bundesrates nicht aufdrängt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (19)<br />
Amherd Viola Binder Max Brunner Toni Büchel Roland Rino Büchler Jakob<br />
Candinas Martin Caroni Andrea Fässler Daniel Giezendanner Ulrich Gilli Yvonne<br />
Hassler Hansjörg Huber Gabi Hutter Markus Kessler Margrit Landolt Martin<br />
Meier-Schatz Lucrezia Müller Thomas Reimann Lukas Ritter Markus<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Nationalstrassenbau Autobahn Strassennetz Schweiz Österreich internationaler Verkehr<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3122 – Motion<br />
Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten<br />
Eingereicht von<br />
Amherd Viola<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
12.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Websites zur<br />
freiwilligen Selbstverpflichtung von Anbietern von Websites zu schaffen und diesem auch<br />
international zum Durchbruch zu verhelfen.<br />
Begründung<br />
Die aktuellen Schutzmassnahmen für eine altersgerechte Mediennutzung im Internet sind für<br />
Provider und Anbieter nicht verpflichtend und schwer umsetzbar, zumal die meisten von ihnen<br />
im Ausland domiziliert sind. Dies gilt nicht nur für Verbreitung von Websites mit nicht kinderund<br />
jugendgerechten Inhalten, sondern insbesondere auch für die Betreiber von Social-Media<br />
-Plattformen. Der sorgfältige Umgang mit sensiblen Daten durch die Anbieter wird immer mehr<br />
infrage gestellt.<br />
Solange keine staatlichen Zwangsmassnahmen greifen, ist daher ein anderer Weg ins Auge<br />
zu fassen: die Schaffung eines freiwilligen Qualitätslabels für Anbieter von Websites, ähnlich<br />
<strong>dem</strong> Jugendschutzlabel des Blauen Kreuzes in der Alkoholprävention. Ein solches Label ist<br />
ein Signal an die Eltern und Jugendliche, dass sich der Anbieter freiwillig zu einem<br />
Mindeststandard an Schutzmassnahmen verpflichtet hat und somit die Anforderungen an das<br />
Label erfüllt und den Vergabeprozess gemäss Reglement, Anforderungskatalog und<br />
Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Der Anforderungskatalog soll auch all jene<br />
Lücken schliessen, die momentan im Bereich Social Media, Datenschutz und Urheberrecht<br />
noch nicht gesetzlich definiert sind. Die Anforderungen des Labels gehen somit über die<br />
gesetzlichen Bestimmungen hin<strong>aus</strong>.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass hinsichtlich des Jugendschutzes im Online-<br />
Bereich Defizite bestehen und noch kein adäquates Mittel gefunden wurde, um den Zugang<br />
zu gefährdenden Inhalten verlässlich einzuschränken. Zwar bieten verschiedene technische<br />
Schutzvorkehrungen einen Mindestschutz, der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen<br />
jedoch stets die Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen hervorgehoben, Kinder<br />
und Jugendliche bei ihren Internetaktivitäten zu begleiten.
Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nicht altersgerechten e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Internetangeboten und weiteren Gefahren der elektronischen Medien ein wichtiges Anliegen.<br />
Er hat deshalb am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und<br />
Medienkompetenzen verabschiedet. In diesem Rahmen werden Bund, Kantone und<br />
Branchenvertreter prüfen, ob die heute bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen sowie<br />
allfällige flankierende Massnahmen auf Kantonsebene zielführend und wirksam sind.<br />
Zu<strong>dem</strong> wird im Zusammenhang mit den vom Parlament überwiesenen <strong>Vorstösse</strong>n Motion<br />
Savary 11.3314, "Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln", und Postulat Amherd<br />
11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", zu prüfen sein, welche Massnahmen zum<br />
Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet sinnvoll sind.<br />
Der Bundesrat beabsichtigt, zunächst die Ergebnisse der obengenannten Arbeiten<br />
abzuwarten, und wird anschliessend über die Notwendigkeit allfälliger gesetzgeberischer<br />
Schritte entscheiden.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (19)<br />
Bulliard-Marbach Christine Candinas Martin Darbellay Christophe<br />
de Buman Dominique Fässler Daniel Galladé Chantal Glanzmann-Hunkeler Ida<br />
Gschwind Jean-Paul Humbel Ruth Lehmann Markus Meier-Schatz Lucrezia<br />
Müller Leo Müller-Altermatt Stefan Pfister Gerhard Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />
Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Vogler Karl<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Internet Jugendschutz Qualitätskontrolle Gütezeichen Internet-Provider<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3133 – Motion<br />
Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton<br />
Graubünden übertragen<br />
Eingereicht von<br />
Candinas Martin<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
12.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen für die Porta<br />
Alpina (unterirdischer Bahnhof im Neat-Gotthardtunnel) an den Kanton Graubünden zu<br />
übertragen.<br />
Begründung<br />
Der Bundesrat kam am 16. Mai 2007 zum Schluss, dass das <strong>UVEK</strong> bis zum Jahr 2012 <strong>dem</strong><br />
Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition in die Porta Alpina zu stellen habe. Stimmt der<br />
Bundesrat <strong>dem</strong> Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der<br />
Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein. Gemäss der Antwort des<br />
Bundesrates auf die Interpellation Cathomas 10.3743 vom 29. September 2010 ist davon<br />
<strong>aus</strong>zugehen, dass der Bundesrat zumindest einstweilen auf die Realisierung der Porta Alpina<br />
verzichten will. Somit stellt sich die Frage, wie die getätigten Vorinvestitionen für die Porta<br />
Alpina für künftige Generationen sinnvoll genutzt werden können.<br />
Bereits verfolgen private Unternehmer im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthard-<br />
Basistunnels 2016 nächste interessante Projekte. So soll die bestehende bauliche<br />
Vorinvestition für einen unterirdischen Bahnhof neu als Touristenattraktion genutzt werden<br />
können (Galleria Alpina). In 800 Metern Tiefe soll beispielsweise ein Ausstellungsraum zum<br />
spektakulären Bauwerk des Neat-Gotthardtunnels erstellt werden. Damit könnten die<br />
bestehenden Infrastrukturen einen dauerhaften wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen<br />
entfalten.<br />
Der neue Neat-Gotthardtunnel ist ein Meisterwerk der Ingenieurkunst internationalen Ranges.<br />
Das Potenzial dieses Bauwerks sollte für unser Land so weit wie möglich nutzbar gemacht<br />
werden. Bereits heute zeigt sich das ungeheure touristische Potenzial des<br />
Jahrhundertbauwerks mit täglichen Besucherströmen zu den Neat-Besucherzentren. Mit<br />
Bestimmtheit wäre es eine riesige touristische Attraktion, wenn Besucher von Sedrun <strong>aus</strong> mit<br />
der längsten Liftanlage der Welt aufs Niveau des längsten Eisenbahntunnels der Welt<br />
gebracht werden könnten. Eine solche einmalige touristische Chance für unser Land und für<br />
den Kanton Graubünden im Speziellen muss man packen. Wir schaffen Wertschöpfung im<br />
Berggebiet und setzen ein Zeichen für Innovation, Fortschritt und Pioniergeist. Der Kanton<br />
Graubünden hat beim Bau der Neat eine wichtige Rolle gespielt und hätte in Zusammenhang<br />
mit der Neat ein nachhaltiges touristisches Projekt mit internationaler Ausstrahlung verdient.
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Zur Finanzierung und Realisierung der Vorinvestitionen für das Projekt Porta Alpina Sedrun<br />
haben der Bund (vertreten durch das <strong>UVEK</strong> und das EVD), der Kanton Graubünden und die<br />
Alptransit Gotthard AG am 17. August 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die<br />
eidgenössischen Räte haben hierfür in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50<br />
Prozent, jedoch maximal 7,5 Millionen Franken bewilligt. Die restlichen 50 Prozent plus<br />
sämtliche Mehrkosten trägt der Kanton Graubünden (inklusive Beiträgen der<br />
Standortgemeinde Tujetsch). Die Finanzierung erfolgt <strong>aus</strong>serhalb des Neat-Projekts. Die<br />
Vorinvestitionen sind bis auf geringfügige Restarbeiten abgeschlossen.<br />
Die Vorinvestitionen umfassen folgende Bauten:<br />
- Ausbruch, Sicherung und Verkleidung (Spritzbeton) von vier Wartehallen in der<br />
Multifunktionsstelle Sedrun;<br />
- notwendige Anpassungen am Seitenstollen;<br />
- Unterhaltsgarage im baulogistischen Verbindungsstollen.<br />
Es ist <strong>aus</strong> Sicht der Besteller (Bund und Kanton Graubünden) angebracht, dass diese<br />
Vorinvestitionen bei einer späteren Realisierung des Hauptprojektes Porta Alpina Sedrun oder<br />
eines alternativen Projektes für eine zukünftige Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stehen.<br />
Das <strong>UVEK</strong> wurde am 21. Dezember 2010 durch den Regierungsrat des Kantons Graubünden<br />
über einen Ideenwettbewerb einer privaten Investorengruppe, welcher in Absprache mit <strong>dem</strong><br />
Kanton Graubünden und der Standortgemeinde durchgeführt wurde, informiert. Dem Bund<br />
liegen hierzu bisher keine konkreten Projekte vor.<br />
Das <strong>UVEK</strong> hat <strong>dem</strong> Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen, in<strong>dem</strong> es im Herbst<br />
2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Graubünden, der SBB (als künftige<br />
Eigentümerin und Betreiberin des Gotthard-Basistunnels) sowie des <strong>UVEK</strong> eingesetzt hat,<br />
welche den Auftrag hat, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen einvernehmlich zu klären.<br />
Unter Federführung des <strong>UVEK</strong> wurde zwischenzeitlich ein Vertragsentwurf erarbeitet. Es ist<br />
vorgesehen, die Nutzungsrechte in einem Nutzungsvertrag zu regeln. Die SBB sind nun -<br />
nach<strong>dem</strong> in den wichtigen Vertragspunkten Konsens besteht - dabei, den vorliegenden<br />
Vertragsentwurf in enger Absprache mit <strong>dem</strong> Kanton Graubünden materiell und formell zu<br />
bereinigen.<br />
Die Einräumung der Nutzniessung an den Kanton Graubünden erfolgt unter<br />
sicherheitstechnischen und bahnbetrieblichen Einschränkungen für den Gotthard-Basistunnel.<br />
So muss u. a. für die Nutzung der Anlage zu touristischen Zwecken ein mit den SBB<br />
abgesprochenes Besucherkonzept vorliegen.<br />
Der Bundesrat geht davon <strong>aus</strong>, dass der Nutzungsvertrag im Verlaufe des Jahres 2012<br />
unterzeichnet werden kann. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt sein. Der Bundesrat<br />
beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, da die Umsetzungsarbeiten dazu bereits weit<br />
fortgeschritten sind und vor der parlamentarischen Beratung der Motion abgeschlossen sein<br />
dürften.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (41)<br />
Amherd Viola Barthassat Luc Brand Heinz Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine<br />
Buttet Yannick Caroni Andrea Darbellay Christophe de Buman Dominique<br />
Fässler Daniel Fluri Kurt Gasser Josias F. Glanzmann-Hunkeler Ida Glättli Balthasar
Gmür Alois Graf-Litscher Edith Gschwind Jean-Paul Hardegger Thomas<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Hassler Hansjörg Humbel Ruth Ineichen Otto Lehmann Markus Leutenegger Filippo<br />
Leutenegger Oberholzer Susanne Lohr Christian Lustenberger Ruedi<br />
Meier-Schatz Lucrezia Müller Leo Müller Walter Müller-Altermatt Stefan<br />
Neirynck Jacques Pfister Gerhard Pieren Nadja Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />
Ritter Markus Romano Marco Schläfli Urs Semadeni Silva Vogler Karl<br />
Wermuth Cédric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
NEAT Bahnhof Eisenbahntunnel Graubünden Investition Lizenz Eisenbahnbau<br />
Tourismus Museum<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3142 – Postulat<br />
Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von Gewässerräumen<br />
Eingereicht von<br />
Vogler Karl<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht <strong>aus</strong>zuarbeiten, der aufzeigt, welche<br />
Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume gemäss den Artikeln 36a ff. des<br />
Gewässerschutzgesetzes (GSchG) bzw. den Artikeln 41a ff. der Gewässerschutzverordnung<br />
(GSchV) für die Landwirtschaft und für einzoniertes Bauland bzw. deren Eigentümer hat und<br />
wie mit einer differenzierten Festlegung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten<br />
Nutzung der Gewässerräume auch die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Begründung<br />
Seit <strong>dem</strong> 1. Januar 2011 sind die Artikel 36a ff. GSchG und seit <strong>dem</strong> 1. Juni 2011 die Artikel<br />
41a ff. GSchV in Kraft. In Artikel 41a und Artikel 41b GSchV werden die Gewässerräume als<br />
Minimalmasse definiert. Die entsprechenden Auswirkungen sind erheblich, vorab in Kantonen<br />
mit vielen Fliessgewässern. In Beantwortung einer Interpellation hat z. B. der Regierungsrat<br />
des Kantons Obwalden festgestellt, dass allein im Kanton Obwalden 175 Hektaren<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen von Gewässerräumen erfasst sind. Das entspricht der<br />
landwirtschaftlichen Nutzfläche von 15 Landwirtschaftsbetrieben im Kanton. Auch wenn eine<br />
extensive landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen gewährleistet ist, haben die fixen<br />
Minimalmasse, welche keine Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und die<br />
unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse nehmen, erhebliche Auswirkungen auf die<br />
Landwirtschaft. Das insbesondere dann, wenn bestes Kulturland betroffen ist oder wenn z. B.<br />
kleine Parzellen zwischen Fliessgewässern liegen und deshalb eine intensive Nutzung nicht<br />
oder kaum mehr möglich ist. Analoges gilt für Bauland, welches nicht mehr bebaut werden<br />
kann.<br />
Die Motion 12.3047 verlangt die Anpassung der Gesetzgebung betreffend die<br />
Gewässerräume. Damit die für die entsprechende Prüfung und Erfüllung notwendigen<br />
Grundlagen vorliegen, sind die Auswirkungen der Artikel 41a ff. GSchV auf die Landwirtschaft<br />
(Grösse, Art, Qualität der betroffenen Landwirtschaftsflächen; Auswirkungen auf das<br />
landwirtschaftliche Einkommen; Folgen für die Ernährungssouveränität usw.) wie auch<br />
betreffend die erfassten Bauzonen (Auszonungen; Entschädigungsansprüche usw.)<br />
aufzuzeigen. Gleichzeitig und insbesondere sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mit einer<br />
differenzierten Ausscheidung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten Nutzung der
Gewässerräume auch die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes erfüllt werden<br />
können.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes<br />
gutgeheissen. Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative<br />
07.492, "Schutz und Nutzung der Gewässer", als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative<br />
"Lebendiges Wasser" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010<br />
zurückgezogen, die Gesetzesänderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen<br />
gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 4.<br />
Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.<br />
Der Gegenvorschlag "Schutz und Nutzung der Gewässer" wurde im politischen Prozess als<br />
Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die<br />
Festlegung des Gewässerraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser<br />
besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark<br />
verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen; dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert<br />
wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen<br />
<strong>aus</strong>geschieden werden.<br />
Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten<br />
immer auf den Werten, die nun in der Gewässerschutzverordnung übernommen wurden (vgl.<br />
Bericht der UREK-SR vom 12. August 2008, BBl 2008 8043, S. 8059). Sie wurden vom Bund<br />
bereits in den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind<br />
gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen<br />
bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien<br />
übernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der<br />
extensiven Nutzung der Flächen im Gewässerraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr)<br />
basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gewässerraum auf die<br />
Landwirtschaftsflächen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung<br />
von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der<br />
Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte für die Breite des Gewässerraums waren ein<br />
wesentlicher Grund für den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser".<br />
Die Werte für die Breite des Gewässerraums entsprechen <strong>dem</strong> Minimum, welches zur<br />
Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser und der natürlichen Funktionen der Gewässer<br />
notwendig ist. Der minimale Gewässerraum ermöglicht einen kostengünstigeren<br />
Hochwasserschutz. In der Anhörung der Verordnungsänderungen im Sommer 2010 wurden<br />
gewisse Aspekte der Regelung zum Gewässerraum kritisiert. Den vorgebrachten<br />
Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anhörung<br />
angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des<br />
Gewässerraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Bei grossen Fliessgewässern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite für den<br />
Gewässerraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall<br />
festlegen können. Der Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum wurde auf<br />
Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das Bundesamt für<br />
Raumentwicklung (ARE) in einem Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone können diejenigen<br />
Böden im Gewässerraum, die weiterhin die Qualität von FFF haben, separat <strong>aus</strong>weisen und<br />
weiterhin - als Potential mit einem besonderen Status - zum Kontingent zählen. Die so<br />
angepasste Gewässerschutzverordnung lässt den Kantonen Spielräume, um den<br />
Gewässerraum den Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.<br />
Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des<br />
Gewässerraumes wurden am 8. März 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-<br />
Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK<br />
beschloss, sich für einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen<br />
Gewässerschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungs<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zwischen den<br />
Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz<br />
(LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgeführt und<br />
Lösungsvorschläge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung<br />
tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.
Aus den eingangs erwähnten politischen Gründen und der kürzlich intensivierten<br />
Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Bundestellen erübrigt es sich, einen<br />
zusätzlichen Bericht zu erarbeiten. Es ist jedoch sinnvoll und anzustreben, nach den ersten<br />
Jahren der Erfahrung eine Evaluation vorzunehmen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (33)<br />
Aebi Andreas Amherd Viola Amstutz Adrian Barthassat Luc Bourgeois Jacques<br />
Brunner Toni Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick<br />
Candinas Martin Darbellay Christophe de Buman Dominique Fässler Daniel<br />
Glanzmann-Hunkeler Ida Gmür Alois Gschwind Jean-Paul H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />
Huber Gabi Humbel Ruth Keller Peter Knecht Hansjörg Lohr Christian<br />
Lustenberger Ruedi Meier-Schatz Lucrezia Müller Leo Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />
Ritter Markus Romano Marco Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara<br />
Schneider-Schneiter Elisabeth von Siebenthal Erich<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gewässerschutz Wasserlauf landwirtschaftliche Betriebsfläche Bodennutzung<br />
Güterabwägung Bodenrecht Landeigentum von Privaten Fruchtfolgefläche<br />
Gesetzesevaluation Bericht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;55<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3177 – Motion<br />
Sicherheit der Autobahntunnels in der Schweiz<br />
Eingereicht von<br />
Freysinger Oskar<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Infolge des tragischen Unglücks im Autobahntunnel bei Siders wird der Bundesrat beauftragt,<br />
die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Nothalte-Nischen in den Tunnels keine<br />
zur Fahrtrichtung senkrecht stehenden Mauern mehr aufweisen, in<strong>dem</strong> deren Winkel<br />
geschnitten oder Leitplanken vorgesehen werden, die eine Frontalkollision verhindern.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat ist tief betroffen vom Unglück im Autobahntunnel bei Siders. Der Bund erachtet<br />
es als seine Pflicht, nach einem derart schweren Unfall auf der Nationalstrasse zu<br />
analysieren, ob sich neue Erkenntnisse für eine sicherere Ausgestaltung der Infrastruktur<br />
ergeben. Deshalb hat das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />
Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) unmittelbar nach <strong>dem</strong> Ereignis eine Expertengruppe eingesetzt. Die<br />
Expertengruppe wird bis Sommer 2012 allfällige Optimierungsmöglichkeiten für die Nothalte-<br />
Nischen prüfen und vorschlagen.<br />
Heute sind auf <strong>dem</strong> Nationalstrassennetz 228 Tunnel mit insgesamt 237 Nothalte-Nischen in<br />
Betrieb. 146 dieser Tunnel werden im Gegenverkehr betrieben. Ein generelles Abschrägen<br />
der Winkel der Nothalte-Nischen kann sich auf einzelne Fahrzeugarten kontraproduktiv<br />
<strong>aus</strong>wirken: Personenwagen und Motorräder würden nach einem Anprall auf die Fahrbahn<br />
zurückgeschleudert. Dadurch könnte es zu Kollisionen mit nachfolgenden oder - in Tunneln<br />
mit Gegenverkehr - mit entgegenkommenden Fahrzeugen und entsprechend gravierenden<br />
Folgen kommen. Ausser<strong>dem</strong> ist bei Nothalte-Nischen mit abgeschrägten Winkeln die Gefahr<br />
um ein Vielfaches grösser, dass ein Fahrzeug an der Wand entlang schleift, Funken erzeugt<br />
und dadurch einen Brand <strong>aus</strong>löst. Aus diesen Gründen kommt eine generelle Abschrägung<br />
der Nothalte-Nischen <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates nicht infrage.<br />
Auch der Bau einer starken Schutzvorrichtung im Nischen-Bereich mit Beton oder anderen<br />
Elementen hat für Personenwagen und Motorräder unter Umständen kontraproduktive<br />
Auswirkungen. Eine Schutzvorrichtung, die enorme Energien, wie sie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Aufprall eines<br />
Lastwagens oder eines Cars entstehen, aufzufangen vermag, ist so starr, dass sich dies bei<br />
einem Aufprall von Personenwagen oder Motorrädern fatal <strong>aus</strong>wirken würde.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sicherheit im Strassenverkehr Verkehrsunfall Strassentunnel Autobahn Sanierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3196 – Motion<br />
Energiestrategie 2050. Stromangebotsvariante für mögliche verkürzte AKW-<br />
Lebensdauer <strong>aus</strong>arbeiten<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Grüne Fraktion<br />
Girod Bastien<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Energiestrategie 2050 das Szenario<br />
"Stromangebotsvariante 3" <strong>aus</strong> den Energieperspektiven 2050 gleichwertig zum Szenario<br />
"Stromangebotsvariante 2" <strong>aus</strong>zuarbeiten. Dabei legt er den Schwerpunkt auf<br />
Energiesparmassnahmen, effiziente Nutzung von Energie und Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien.<br />
Begründung<br />
Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen einer neuen Energiestrategie<br />
schrittweise <strong>aus</strong> der Atomkraft <strong>aus</strong>zusteigen. In diesem Zusammenhang stellte er basierend<br />
auf den überholten Energieperspektiven 2035 drei Stromangebotsvarianten vor. Neben der<br />
Variante "weiter wie bisher" mit allfälligem Ersatz der bestehenden AKW, welche von<br />
Bundesrat und Parlament klar abgelehnt wurden, und <strong>dem</strong> Verzicht auf neue AKW nach<br />
Ablauf der sicherheitstechnischen Betriebsdauer stellte der Bundesrat in der<br />
Stromangebotsvariante 3 den vorzeitigen Atom<strong>aus</strong>stieg (Betriebsdauer unter 50 Jahren) zur<br />
Diskussion.<br />
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gegen die unbefristete Betriebsbewilligung hat<br />
gezeigt, dass es nicht unwahrscheinlich sei, dass AKW bereits früher vom Netz genommen<br />
werden müssen. Aus diesem Grund soll in der Energiestrategie 2050 auch die Möglichkeit<br />
einer deutlich kürzeren Betriebsdauer, wie sie der Stromangebotsvariante 3 zugrunde liegt,<br />
vertieft geprüft und die nötigen Massnahmen zur Umsetzung mit <strong>dem</strong> gleichen<br />
Detaillierungsgrad wie für die Stromangebotsvariante 2 erarbeitet werden. Anders als in den<br />
Entwürfen vom 25. Mai 2011 muss der Schwerpunkt dabei aber anstatt auf Gaskraftwerke und<br />
Importe auf Energiesparmassnahmen, auf die effiziente Nutzung von Energie und auf die<br />
Erzeugung erneuerbarer Energien gesetzt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />
beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss<br />
zugestimmt. Dabei wurde festgelegt, dass sich die künftige Stromversorgung an der<br />
Stromangebotsvariante 2 orientiert: Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer<br />
sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt<br />
werden.
In den Energieperspektiven, die der Bundesrat am 25. Mai 2011 präsentiert hat, sind auch<br />
Ergebnisse der Stromangebotsvariante 3 des Bundesrates (40 Jahre Laufzeit der<br />
Kernkraftwerke) für das Szenario "Neue Energiepolitik" enthalten. In diesem Szenario wird<br />
(wie in Stromangebotsvariante 2) angenommen, dass die aufgrund der technischen<br />
Energieeffizienzpotenziale möglichen Massnahmen (Nutzung sowie Erzeugung) umgesetzt<br />
werden.<br />
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) wurde beauftragt,<br />
gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in Arbeitsgruppen mit Kantonen,<br />
Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltorganisationen ein<br />
Massnahmenpaket für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu erarbeiten. Der Bundesrat<br />
hat dieses erste Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das<br />
<strong>UVEK</strong> mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Energieszenarien Stromversorgung Kraftwerksstilllegung Energieeinsparung<br />
erneuerbare Energie Energienutzung Kernkraftwerk<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3214 – Motion<br />
Ausrichtung der Beiträge <strong>aus</strong> der Spezialfinanzierung Luftverkehr für<br />
obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte<br />
Eingereicht von<br />
Joder Rudolf<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass grossmehrheitlich und in erster Priorität<br />
obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte mit Beiträgen <strong>aus</strong> der<br />
Spezialfinanzierung Luftverkehr unterstützt werden.<br />
Begründung<br />
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 29. November 2009<br />
betreffend die Spezialfinanzierung Luftverkehr wurde <strong>aus</strong>geführt, dass mit den Änderungen<br />
von Artikel 86 der Bundesverfassung der Grundsatz der Kostenwahrheit bei der<br />
Flugtreibstoffbesteuerung umgesetzt werden soll. Wörtlich wurde festgehalten: "Die<br />
Einnahmen sollen neu <strong>dem</strong>jenigen Verkehrsträger zugutekommen, der sie entrichtet".<br />
Mit dieser Massnahme wollten Bundesrat und Parlament möglichst günstige<br />
Rahmenbedingungen für die Luftfahrt schaffen und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit<br />
des schweizerischen Luftverkehrs in einem internationalen Umfeld mit hohem Kostendruck<br />
stärken.<br />
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss die Luftfahrt bezüglich Kosten entlastet werden.<br />
Deshalb sind die finanziellen Erträge der Verbrauchssteuer betreffend Flugtreibstoffen gezielt<br />
für gesetzlich vorgeschriebene und obligatorische Projekte einzusetzen. Nur so findet<br />
kostenmässig eine Entlastung statt.<br />
Da beim aktuellen Vollzug durch die Verwaltung die akute Gefahr besteht, dass diese klare<br />
Zielsetzung von Bundesrat und Parlament nicht eingehalten wird, besteht politischer<br />
Handlungsbedarf.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Die Verwaltung hat sich beim Vollzug der Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) an die<br />
rechtlichen Vorgaben von Bundesrat und Parlament zu halten. Diese sind insbesondere<br />
enthalten im geänderten Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der<br />
zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2)<br />
und, darauf basierend, in der Verordnung vom 29. Juni 2011 über die Verwendung der<br />
zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).
Mit der Änderung des MinVG hat sich das Parlament im Kontext der SFLV für die Vergabe e-parl 26.09.2013 18:37<br />
von Subventionen in Form von Finanzhilfen - und damit für das Erfordernis der Freiwilligkeit -<br />
<strong>aus</strong>gesprochen (siehe dazu Kapitel 5.4.1 der Botschaft zur Änderung des MinVG; BBl 2010<br />
6541). Einzig für die Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf kleineren<br />
Flugplätzen hat sich das Parlament für das Instrument der Abgeltungen und somit für die<br />
zeitlich befristete Finanzierung einer gesetzlich vorgeschriebenen Massnahme von Skyguide<br />
<strong>aus</strong>gesprochen (BBl 2010 6542). Dieser Entscheid ist namentlich auch vor <strong>dem</strong> Hintergrund<br />
zu sehen, dass eine Subventionierung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben den finanziellen<br />
Rahmen der SFLV bei Weitem sprengen würde.<br />
Auf das Kriterium der Freiwilligkeit kann deshalb nicht verzichtet werden. Es ist aber nicht<br />
anzunehmen, dass die sachgerechte Vergabe von Beiträgen <strong>aus</strong> der SFLV am Kriterium der<br />
Freiwilligkeit scheitert. Projekte, die zwar im Zusammenhang mit einer vom Staat<br />
vorgeschriebenen Aufgabe stehen, aber über die rechtlichen Minimalvorgaben hin<strong>aus</strong>gehen,<br />
können zumindest teilweise unterstützt werden. Die zahlreichen beim Bazl für das Jahr 2012<br />
eingegangenen Gesuche belegen die Vielfalt unterstützungswürdiger Massnahmen.<br />
Sollte sich wider Erwarten erweisen, dass das Erfordernis der Freiwilligkeit eine zu grosse<br />
Hemmschwelle bei der Eingabe von Subventionsgesuchen und für eine zweckmässige<br />
Vergabe von Mitteln <strong>aus</strong> der SFLV darstellt, wird der Bundesrat eine Änderung der<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen.<br />
Der Bundesrat ist nach <strong>dem</strong> Gesagten der Ansicht, dass für eine Revision der rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen derzeit keine Veranlassung besteht.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (13)<br />
Fehr Hans Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Grin Jean-Pierre Heer Alfred<br />
Hurter Thomas Killer Hans Müller Thomas Rösti Albert Stamm Luzi<br />
von Siebenthal Erich Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Flugbenzin gebundene Ausgabe Spezialfinanzierung Luftverkehr Kostenwahrheit<br />
Lenkungsabgabe Mineralölsteuer H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>gabe<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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12.3235 – Motion<br />
Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften<br />
Eingereicht von<br />
Fluri Kurt<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision von Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes<br />
(RPG) wie folgt einzuleiten:<br />
Art. 18a RPG, Solaranlagen<br />
Abs. 1<br />
In Dach- und Fassadenflächen sorgfältig integrierte Solaranlagen sind in Bau- und<br />
Landwirtschaftszonen in einem einfachen und raschen Verfahren zu bewilligen, wenn nicht<br />
Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung betroffen sind.<br />
Abs. 2<br />
Als sorgfältig integriert gelten, soweit technisch machbar, insbesondere:<br />
a. dach-, first- und seitenbündige;<br />
b. fassadenbündige;<br />
c. ganzflächig in das Dach oder in die Fassade integrierte Solaranlagen.<br />
Abs. 3<br />
Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung, die gemäss <strong>dem</strong> Bundesgesetz<br />
vom 6. Oktober 1966 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und der<br />
Kulturgüterschutzverordnung dazu im Kulturgüterschutzverzeichnis als Einzelobjekte erfasst<br />
sind, dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Für diese kann die Baubehörde höhere<br />
Ansprüche an die Dach- und Fassadenintegration stellen, namentlich Solarschindeln oder<br />
optimal integrierte ganzflächige Anlagen verlangen.<br />
Begründung<br />
Gemäss Absatz 2 des in der Frühjahrssession vorgeschlagenen Artikel 18a RPG sollen die<br />
Kantone und Gemeinden ihre Bauzonen weiter aufteilen in Zonen mit bzw. ohne<br />
Bewilligungspflicht für Solaranlagen. Dies würde für jede Gemeinde bedeuten, dass sie eine<br />
der Zone entsprechend differenzierte Zonenordnung erlassen müsste. Dabei müsste<br />
sachgerecht und rechtsgleich definiert werden, wo und bei welchen Bauten Solaranlagen
"bewilligungsfrei" bzw. "mit Bewilligung" erstellt werden können. Dass Vorschriften für e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Gewerbe- und Industriezonen anders lauten als für Kernzonen dürfte selbstverständlich sein.<br />
Verfügen die 2600 Gemeinden in der Schweiz bspw. über fünf Zonen, so müssen mindestens<br />
13 000 neue Zonenordnungen erlassen werden, um die Solarenergie zu nutzen. Erst dann<br />
weiss der Bauinteressent, ob er für den Bau seiner Solaranlage einer Bewilligung bedarf oder<br />
nicht. Weitere Rechtunsicherheit liegt in Absatz 3 des neuen Artikels 18a RPG, da weder<br />
Kultur- noch Naturdenkmäler definiert sind.<br />
Dagegen reicht eine Bestimmung, die Interessenten am Bau einer Solaranlage das Recht zur<br />
Nutzung von Dach und Fassade gibt. Die vorgeschlagene Bestimmung ist direkt anwendbar.<br />
Sie entspricht, leicht redigiert, <strong>dem</strong> Beschluss des Ständerates vom 28. August 2010. Sie hat<br />
sich bereits in mehreren Kantonen für Neubauten und B<strong>aus</strong>anierungen sowie<br />
Landwirtschaftsbauten und Baudenkmäler bestens bewährt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs und will den Zubau von erneuerbarer Energie<br />
fördern und nach Möglichkeit vereinfachen.<br />
Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wurde im Rahmen<br />
der Differenzbereinigung der Revision vom 22. Juni 2007 des Landwirtschaftgesetzes vom 29.<br />
April 1998 (LwG; SR 910.1) von den Eidgenössischen Räten ins RPG eingefügt und trat am 1.<br />
Januar 2008 in Kraft.<br />
In der vom Motionär angesprochenen Vorlage 10.019 für eine Teilrevision des RPG wurde<br />
wiederum vom Parlament selbst Artikel 18a zum Gegenstand der Revision gemacht. Der<br />
Bundesrat hätte es vorgezogen, diese Bestimmung im Rahmen der 2. Etappe der RPG-<br />
Revision zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wenn die revidierte Bestimmung nun<br />
aber in Kraft tritt, so soll sie auch die Chance bekommen, sich in der Praxis zu bewähren, sind<br />
doch fortwährende Revisionen der vom Motionär angestrebten Rechtssicherheit besonders<br />
abträglich. Sollten Mängel an der neuen Bestimmung zu Tage treten, könnten sie im Rahmen<br />
der 2. Etappe der RPG-Revision behoben werden. Eine Motion, die einen fest vorgegebenen<br />
neuen Wortlaut verlangt, engt jedoch den Handlungsspielraum bei allenfalls notwendigen<br />
Optimierungen zu stark ein.<br />
Inhaltlich teilt der Bundesrat die Bedenken des Motionärs nicht. Artikel 18a Absatz 2 in der<br />
von Ständerat und Nationalrat übereinstimmend beschlossenen Fassung gibt <strong>dem</strong> kantonalen<br />
Recht bloss die Kompetenz, bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen<br />
festzulegen, in denen auch andere Solaranlagen baubewilligungsfrei erstellt werden können<br />
(Bst. a), bzw. in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen die Baubewilligungspflicht<br />
vorzusehen (Bst. b). Sofern von dieser Kompetenz kein Gebrauch gemacht wird, müssen<br />
keine Nutzungspläne angepasst werden. Soweit davon Gebrauch gemacht werden soll, wird<br />
es genügen, für bestimmte Zonentypen die Rechtsfolgen von Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe<br />
a oder b vorzusehen.<br />
Zu<strong>dem</strong> ist zu bedenken, dass die heutigen kantonalen Regelungen betreffend<br />
Bewilligungspflicht von Solaranlagen sehr unterschiedlich <strong>aus</strong>gestattet sind, weshalb die<br />
übereinstimmend beschlossene neue Fassung ein wichtiger Schritt in Richtung<br />
Harmonisierung ist.<br />
Die nötige Klärung, was als "Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler<br />
Bedeutung" zu gelten hat, soll auf Verordnungsstufe erfolgen. Dies im formellen Gesetz zu<br />
tun, erscheint <strong>dem</strong> Bundesrat als nicht stufengerecht.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Mitunterzeichnende (9)<br />
Badran Jacqueline Brand Heinz Fässler-Osterwalder Hildegard Heim Bea<br />
Kiener Nellen Margret Semadeni Silva Stamm Luzi Vischer Daniel Vogler Karl<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sonnenenergie Zonenplan Baurecht Denkmalpflege Vereinfachung von Verfahren<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;2846<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3238 – Motion<br />
Sistierung der Strategie Biodiversität Schweiz<br />
Eingereicht von<br />
von Siebenthal<br />
Erich<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Strategie Biodiversität Schweiz zu sistieren, bis die<br />
Klimastrategie und die Umsetzung des Atom<strong>aus</strong>stiegs klar sind.<br />
Begründung<br />
1. Die Biodiversität im Schweizer Wald weist bis auf wenige Indikatoren (die lokal gelöst<br />
werden können) einen positiven Nachhaltigkeitstrend auf (Landforstinventar 3, Kapitel 8).<br />
2. Der Schweizer Wald hat aufgrund ungünstiger rechtlicher Rahmenbedingungen ein<br />
ökonomisches Nachhaltigkeitsproblem und kein ökologisches. Ein bewirtschafteter Wald weist<br />
in beinahe allen Bereichen einen positiven Effekt auf die Biodiversität auf (Studie Hintermann<br />
& Weber, Bafu 2010).<br />
3. Der Wald kann als wichtigste einheimische CO2-Senke einen wesentlichen Beitrag zu den<br />
Klimazielen leisten, wenn das Denken nicht am Waldrand aufhört, sondern das im Holz<br />
gebundene CO2 langfristig in Bauten gelagert wird. Biodiversitätsziele, bei denen Totholz im<br />
Wald wieder verfault, leisten keinen Beitrag an die Klima- und Energieziele.<br />
4. Der Atom<strong>aus</strong>stiegsentscheid erfordert vermehrt erneuerbare Energien, dazu gehört auch<br />
einheimisches Holz.<br />
5. Grosse Teile der Vertreter der Wertschöpfungskette Wald-Holz beurteilen die<br />
Biodiversitätsstrategie in dieser Form als ungeeignet und verlangen deren Sistierung.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Biodiversitätsstrategie gleichzeitig mit der Klimaund<br />
Energiepolitik entwickelt werden muss, damit die Ausgewogenheit der Gesamtpolitik<br />
gewährleistet ist und mögliche Interessenkonflikte, aber auch Synergien rechtzeitig erkannt<br />
werden können. Eine einseitige Bevorzugung bestimmter Zielsetzungen des<br />
Verfassungsrechtes zulasten der ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit wird abgelehnt.<br />
Umgekehrt werden ökologische Anliegen nicht über andere Anliegen gestellt, sondern im<br />
Rahmen einer Interessenabwägung einander gegenübergestellt. Überdies hat das Parlament<br />
den Bundesrat bereits mit der Annahme der Motion von Siebenthal (11.3398) Ende 2011<br />
beauftragt, im Rahmen eines Berichtes eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte
zwischen Projekten zur Förderung von erneuerbaren Energien und anderen Bundesprojekten e-parl 26.09.2013 18:37<br />
und -strategien aufzuzeigen.<br />
1./2. Die verschiedenen Datengrundlagen zeigen, dass es bei den an den Wald gebundenen<br />
Arten nebst zunehmenden Beständen auch immer noch abnehmende Bestände gibt. Das<br />
Landesforstinventar deckt mit seinen Indikatoren nur einen Teilaspekt der Biodiversität im<br />
Wald ab, wobei sowohl positive Entwicklungen als auch ökologische Defizite zu erkennen<br />
sind. Für eine Beurteilung der Gesamtsituation müssen zusätzliche Informationsquellen wie<br />
die Roten Listen, Fallstudien, die Ergebnisse des Biodiversitäts-Monitoring Schweiz (BDS),<br />
der Swiss Bird Index (SBI) usw. herangezogen werden. Dar<strong>aus</strong> geht hervor, dass auch im<br />
Wald Hunderte von Arten auf den Roten Listen stehen, vor allem die Bewohner von Alt- und<br />
Totholz, viele für die Vitalität der Waldbäume überlebenswichtige Mykorrhizapilze sowie auf<br />
lichte Strukturen angewiesene Arten. Die vom Motionär erwähnte Studie Hintermann &<br />
Weber, Bafu 2010, besagt, dass eine verstärkte Holznutzung (z. B. für die<br />
Energieholzproduktion) zwar Synergien mit der Biodiversität hat, dies aber nur in Kombination<br />
mit Naturwaldreservaten zu einer positiven Entwicklung für die Biodiversität im Wald führen<br />
kann.<br />
3./4. Der Bund hat gemäss Bundesverfassung (Artikel 77 BV) dafür zu sorgen, dass der Wald<br />
alle seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. So hat der Bundesrat im<br />
Rahmen der Waldpolitik 2020 auch die Ziele in <strong>dem</strong> Bereich der CO2-Senkenleistung von<br />
Wald und Holz und <strong>dem</strong> Bereich der Biodiversität untereinander abgestimmt. Die bisher <strong>aus</strong><br />
Gründen des Naturschutzes <strong>aus</strong> der Nutzung genommene Waldfläche ist im Vergleich zur<br />
übrigen Fläche nur klein. Der Bund hat sich zusammen mit den Kantonen dazu verpflichtet,<br />
bis 2030 10 Prozent als Waldreservate <strong>aus</strong>zuscheiden (5 Prozent Naturwaldreservate ohne<br />
Eingriffe, 5 Prozent Sonderwaldreservate mit gezielten Eingriffen). Daneben soll auf der<br />
übrigen Waldfläche das Holznutzungspotenzial möglichst <strong>aus</strong>geschöpft werden. Seit<br />
Jahrzehnten wird im Schweizer Wald weniger Holz genutzt als nachwächst - vor allem im<br />
Privatwald und im Gebirge. Zu<strong>dem</strong> hat sich die Schweiz bei den internationalen<br />
Klimaverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass verbautes Holz auch national als CO2-<br />
Senkenleistung angerechnet werden kann.<br />
Im Zuge des geplanten schrittweisen Ausstiegs <strong>aus</strong> der Kernenergie erhalten die<br />
einheimischen, erneuerbaren Energien eine grosse Bedeutung. Dies gilt sowohl für den<br />
Wärme- als auch für den Elektrizitätsbereich. Der Holzanteil an der Energieproduktion kann<br />
sicher noch gesteigert werden. Das Ziel einer verstärkten, nachhaltigen Nutzung der<br />
einheimischen Holzvorräte steht jedoch nicht im Widerspruch mit den Zielen der<br />
Biodiversitätsstrategie.<br />
5. Im Zuge der Ausarbeitung der Strategie Biodiversität Schweiz wurde Ende 2011 bei den<br />
Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen (inkl. der Wald- und<br />
Holzwirtschaft) ein Vernehmlassungsverfahren zum Strategieentwurf durchgeführt. Der<br />
Entwurf wurde in der Vernehmlassung weitgehend positiv beurteilt. Eine grosse Mehrheit der<br />
Vernehmlassungsteilnehmenden betrachtet die Biodiversität als eine zentrale<br />
Lebensgrundlage für die Menschheit und ist der Ansicht, dass aktiv Massnahmen zu deren<br />
Erhaltung und Förderung ergriffen werden müssen. Die Biodiversitätsstrategie sieht in einem<br />
nächsten Schritt einen Aktionsplan vor, in <strong>dem</strong> für jeden Politiksektor konkrete Massnahmen<br />
eingeplant werden. Dieser Aktionsplan wird unter Einbezug der Betroffenen erarbeitet. Was<br />
den Wald betrifft, hat das Bafu bereits bei der Ausarbeitung der Strategie in Rahmen einer<br />
interdisziplinären Arbeitsgruppe, in welcher u. a. die Waldbesitzer vertreten waren, mit<br />
Vertretern der Wertschöpfungskette Wald-Holz zusammengearbeitet.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)
Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Brunner Toni Flückiger-Bäni Sylvia<br />
Freysinger Oskar H<strong>aus</strong>ammann Markus Rime Jean-François Ritter Markus<br />
Rösti Albert<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
biologische Vielfalt Aktionsprogramm Moratorium Waldbau Brennholz Klimapolitik<br />
Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie nachhaltige Nutzung erneuerbare Energie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55;66;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3257 – Motion<br />
Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen<br />
Eingereicht von<br />
Vischer Daniel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch<br />
eine tatsächlich wirksame Massnahme zu ergänzen, welche die Nachrüstung aller schweren<br />
Nutzfahrzeuge SNF der Emissionsklassen Euro II bis Euro V (also auch Euro IV und V) mit<br />
Partikelfiltern der Bafu-Liste verlangt, um damit die Emissionsklasse Euro VI zu erreichen.<br />
Zu<strong>dem</strong> ist der Bundesrat eingeladen, auch für alle leichten Nutzfahrzeuge LNV, die nicht der<br />
LSVA unterliegen, kurzfristig eine flächendeckende Filterpflicht bzw. einen wirksamen Anreiz<br />
zur Partikelfilter-Nachrüstung einzuführen.<br />
Begründung<br />
Ab 1. Januar 2012 erhalten alle SNF der Emissionsklassen Euro II und III gemäss neuer<br />
LSVA-Verordnung einen Rabatt von 10 Prozent, welche durch Nachrüstung eines<br />
Partikelfilters ein Emissionsniveau Euro IV bezüglich Partikelmasse erreichen. Solche<br />
Fahrzeuge gibt es aber kaum mehr. Daher dürfte diese Massnahme nicht mehr als einige 100<br />
Schweizer Fahrzeuge und wenige <strong>aus</strong>ländische Fahrzeuge betreffen. Sie ist mithin<br />
wirkungslos.<br />
Ab 2012/2014 müssen LKW Euro VI einhalten. Solche werden mit Partikelfilter <strong>aus</strong>gerüstet<br />
sein. Doch die Erneuerung der gesamten LKW-Flotte wird noch 15 bis 20 Jahre dauern. Wir<br />
wissen heute, dass etwa 80 Prozent des krebserregenden Dieselrusses von Nutzfahrzeugen<br />
stammt. Deshalb erscheint es als wichtig, dass die aktuell und noch länger im Verkehr<br />
vorherrschenden LKW der Euroklassen IV und V auch mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.<br />
Namentlich zum Schutz der Atemluft in den Agglomerationen sind vergleichbare Massnahmen<br />
auch gegenüber allen leichten Nutzfahrzeugen nötig.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und<br />
insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Der Anteil<br />
der Partikel-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen am gesamten<br />
Strassenverkehr betrug 2010 etwa 50 Prozent. Der im Jahr 2006 beschlossene Aktionsplan<br />
gegen Feinstaub stellt eine wichtige Grundlage für die Einführung von verschiedenen<br />
Massnahmen zur Beschränkung der Russ- und Feinstaubemissionen dar. Im Bereich der
schweren Nutzfahrzeuge hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang eine differenzierte e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Besteuerung durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge mit<br />
unterschiedlichen Dieselrussemissionen eingeführt.<br />
Mit Beschluss vom 23. November 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über eine<br />
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabe-<br />
Verordnung; SR 641.811) dahingehend geändert, dass älteren schweren Nutzfahrzeugen der<br />
Abgasstufen Euro II/III, die mit einem geschlossenen Partikelfilter nachgerüstet werden, ein<br />
LSVA-Rabatt von 10 Prozent gewährt wird. Damit wurde ein Anreiz für die Nachrüstung älterer<br />
Fahrzeuge mit Partikelfiltern geschaffen.<br />
Die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV/V, welche im<br />
Gegensatz zu Euro-II/III-Fahrzeugen mit einer Entstickungsanlage (DeNOx) <strong>aus</strong>gerüstet sind,<br />
wird in der Schweiz bereits heute im Tunnelbau, bei Kommunalfahrzeugen und bei Bussen<br />
erfolgreich praktiziert. International ist sie hingegen noch nicht geregelt. Dadurch ist die<br />
notwendige Gleichbehandlung von in- und <strong>aus</strong>ländischen Transportunternehmern bisher nicht<br />
gewährleistet. Für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge wird zurzeit ein internationaler Standard<br />
unter Mitwirkung der Schweiz im Rahmen der Arbeiten zu Unece REC (Retrofit Emission<br />
Control) erarbeitet. Sobald die entsprechende Norm vorliegt, wird der Bundesrat Massnahmen<br />
prüfen, die geeignet sind, den Einbau von Partikelfiltern in schwere Nutzfahrzeuge der<br />
Abgasstufe Euro IV/V zu fördern. Bei den neuen schweren Nutzfahrzeugen wird die<br />
Dieselrussproblematik mit Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahr 2014 weitgehend<br />
gelöst. Bereits heute sind solche Fahrzeuge aufgrund der Fortschritte bei der<br />
Abgasnachbehandlung auf <strong>dem</strong> Markt erhältlich. Um einen Anreiz für eine raschere<br />
Flottenerneuerung zu schaffen und damit den Dieselruss<strong>aus</strong>stoss zu senken, hat der<br />
Bundesrat am 4. April 2012 beschlossen, für Euro VI Fahrzeuge bereits ab Mitte Jahr einen<br />
LSVA-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die<br />
notwendige Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung vorzubereiten.<br />
Aufgrund der Einführung der Abgasstufe Euro 5 für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2009<br />
können die heute geltenden Grenzwerte für die Dieselrussemissionen nur noch mit<br />
geschlossenen Partikelfiltern eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet deshalb ein<br />
Anreizsystem für eine flächendeckende Einführung von Partikelfiltern für ältere leichte<br />
Nutzfahrzeuge als nicht zweckmässig.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (7)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />
Leuenberger Ueli van Singer Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Nutzfahrzeug Partikelfilter Angleichung der Normen luftverunreinigender Stoff<br />
Gesundheitsrisiko Abgas<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;52;2841<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3258 – Motion<br />
Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte<br />
Eingereicht von<br />
Vischer Daniel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
An je<strong>dem</strong> Arbeitsgerät mit einer 19-Kilowatt-Leistung sind folgende Informationsetiketten<br />
anzubringen:<br />
a. Gerätebenzin-Etikette mit Aufschrift (* <strong>aus</strong>genommen):<br />
"Zum Schutze Ihrer Gesundheit nur mit Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!"<br />
b. Emissions-Etikette über den spezifischen Schadstoff<strong>aus</strong>stoss bzw. die Emissionsklasse des<br />
Arbeitsgerätes.<br />
Die Etiketten sind <strong>aus</strong> einem dauerhaften Material herzustellen und fest auf <strong>dem</strong> Arbeitsgerät<br />
anzubringen.<br />
* Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku-Antrieb.<br />
Begründung<br />
Motorsägen und Rasenmäher werden von kleinen Benzinmotoren angetrieben. 2-Takter<br />
stossen in der Regel bis 40 Prozent des Benzins unverbrannt als Abgase <strong>aus</strong>. Obwohl seit<br />
2011 auch für solche Motoren Grenzwerte gelten, sind ihre Grenzwerte exorbitant hoch.<br />
Benützer halten sich oft über Stunden in der Abgasfahne auf. Unfallgefahr und<br />
Gesundheitsbelastung sind mithin hoch. Schliesslich bedeutet erhöhter Schadstoff<strong>aus</strong>stoss<br />
bei solchen Motoren auch einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Es existieren innovative<br />
Technologien für solche Motoren mit niedrigen Emissionen. Auch ist ein schadstoffarmes<br />
Gerätebenzin nach Schweizer-Norm im Handel. Die geforderten Informationsetiketten<br />
erscheinen mithin als zwingend.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat ist sich der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte<br />
bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der<br />
Europäischen Union übernommen und unterstützt, wie im Bericht "Nichtfiskalische<br />
Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin" vom September 2009<br />
(http://www.geraetebenzin.ch/fileadmin/media-
daten/broschuere/Nichtfiskalische_Massnahmen.pdf) beschrieben, verschiedene<br />
Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Vor allem bei professionellen Nutzern von Arbeitsgeräten, die den Abgasen in einem<br />
besonders hohen Masse <strong>aus</strong>gesetzt sind, ist Gerätebenzin mittlerweile aufgrund seiner<br />
Vorteile breit akzeptiert. Die Statistik über den Import von Gerätebenzin zeigt denn auch einen<br />
steigenden Absatz von Gerätebenzin.<br />
a. Eine Gerätebenzin-Etikette, welche den Einsatz von Gerätebenzin empfiehlt, könnte<br />
insbesondere den Einsatz von Gerätebenzin bei privaten Anwendern fördern. Die Idee wird<br />
deshalb auch in der vom Bundesamt für Umwelt unterstützten Kampagnengruppe zur<br />
Förderung von Gerätebenzin diskutiert. Die Kennzeichnung der Arbeitsgeräte mit einer<br />
Etikette ist aber mit grossem Aufwand verbunden, da die Geräte spezifisch für die Schweiz<br />
etikettiert und verpackt werden müssten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von<br />
Gerätebenzin hält der Bundesrat eine entsprechende Vorschrift deshalb zurzeit nicht für<br />
angebracht. Falls die Ziele, wie sie im Bericht "Nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung<br />
von aromatenfreiem Gerätebenzin" geschildert sind, nicht erreicht werden können, ist der<br />
Bundesrat jedoch bereit, eine Kennzeichnungspflicht erneut zu prüfen. Dabei sind die<br />
Schweizer Kennzeichnungsvorschriften grundsätzlich mit den Vorschriften der wichtigsten<br />
Handelspartnern der Schweiz (im Vordergrund EU- und EWR-Vorschriften) abzustimmen,<br />
damit sie sich nicht als technische Handelshemmnisse <strong>aus</strong>wirken. Von diesem Grundsatz<br />
kann abgewichen werden, sofern entgegenstehende, als überwiegend zu beurteilende<br />
öffentliche Interessen dies erfordern, keine willkürliche Diskriminierung erfolgt und das<br />
Verhältnismässigkeitsgebot gewahrt wird. Um die Verhältnismässigkeit einer solchen<br />
Massnahme beurteilen zu können, sind allerdings aktuelle Daten über den Bestand und die<br />
Betriebszeiten der Arbeitsgeräte in der Schweiz notwendig. Diese Daten werden zurzeit vom<br />
Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Aktualisierung des Berichtes "Treibstoffverbrauch und<br />
Schadstoff-Emissionen des Offroad-Sektors" erhoben.<br />
b. Auch bei einer Kennzeichnungspflicht mittels Etikette, welche über die Emissionen der<br />
Geräte informiert, wären Handelshemmnisse nach den oben genannten bundesrechtlichen<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen gemäss THG zu vermeiden. Eine solche Etikette ist nicht nur sehr<br />
aufwändig, sondern auch kaum wirksam, da insbesondere neu in Verkehr gebrachte Geräte<br />
ohnehin alle dieselben Abgasvorschriften erfüllen und <strong>dem</strong>gemäss in der gleichen<br />
Emissionsklasse sein werden.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (6)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar John-Calame Francine Leuenberger Ueli<br />
van Singer Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Konsumenteninformation Etikettierung Benzin Motor Heimwerker<strong>aus</strong>rüstung Werkzeug<br />
Energieverbrauch Abgas Gesundheitsrisiko<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;52;2841<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3268 – Motion<br />
Koordination der Unterstützung von zukunftsweisenden Projekten durch die<br />
Departemente<br />
Eingereicht von<br />
Barthassat Luc<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmenplan vorzulegen, der die Unterstützung von<br />
zukunftsweisenden Projekten und speziell von Projekten zu Energiefragen gewährleisten soll.<br />
Sämtliche Departemente sollen bei der Umsetzung der Projekte koordiniert<br />
zusammenarbeiten. Der Bundesrat sorgt insbesondere dafür, dass der Kontakt zwischen den<br />
Departementen und den Schweizer Hochschulen verbessert wird, wenn es darum geht,<br />
unterstützenswerte Projekte <strong>aus</strong>findig zu machen und diesen die nötige Beachtung zu<br />
schenken.<br />
Begründung<br />
Seit 2011 und der Katastrophe von Fukushima hat in der Schweiz und auf der ganzen Welt<br />
die Dringlichkeit zugenommen, eine neue Energiepolitik zu verfolgen. Die Zukunft unseres<br />
Wirtschaftsstandorts hängt von einem raschen Wechsel zu sauberen und günstigen neuen<br />
Technologien und damit von zukunftsweisenden Projekten ab, die von unseren Hochschulen<br />
entwickelt werden.<br />
Der Technologiestandort Schweiz steht jedoch insbesondere durch die Golfstaaten, die ihre<br />
Petrodollars im Hinblick auf das Nach-Erdölzeitalter in Grossprojekte wie die Ökostadt Masdar<br />
investieren, unter grossem internationalem Druck. Die Schweiz ist es sich darum schuldig, den<br />
Forscherinnen und Forschern die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten.<br />
Der Bund verfügt heute schon über ein beachtliches Forschungsbudget, das kürzlich erhöht<br />
wurde - ein Schritt, den der Motionär begrüsst. Viele Arbeiten könnten jedoch sehr effizient<br />
und kostensparend zusätzlich unterstützt werden. Dazu müssten jedoch Synergien mit<br />
Projekten, die von den Departementen durchgeführt werden, genutzt werden können, und die<br />
Infrastrukturen des Bundes, z. B. militärische Infrastrukturen, müssten kostenlos oder<br />
preiswert zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zu guter Letzt muss auch betont werden, dass die Weiterverfolgung von zukunftsweisenden<br />
Projekten bei der Bundesverwaltung oft wenig koordiniert verläuft. So kann ein Departement<br />
sich weigern, eine Forschungsarbeit, die von einem anderen Departement gefördert wird, zu<br />
unterstützen. Kürzlich hatte das Projekt Solar Impulse unter diesem Koordinationsmangel zu<br />
leiden: Das <strong>UVEK</strong> und der Bundesrat haben sehr positiv reagiert. Die kostenlose Nutzung der<br />
militärischen Infrastruktur in Dübendorf wurde jedoch abgelehnt (vgl. Interpellation Solar
Impulse). Diese wird zurzeit offenbar nicht beansprucht. Die Möglichkeit, die Infrastruktur zu e-parl 26.09.2013 18:37<br />
nutzen, würde Solar Impulse gezielt helfen und den Finanzh<strong>aus</strong>halt des Bundes infolge eines<br />
dreijährigen Ausfalls von Mieteinnahmen nur mit einigen Hundertt<strong>aus</strong>end Franken belasten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Um die Ziele der neuen Energiestrategie erreichen zu können, erachtet der Bundesrat die<br />
verstärkte Förderung der Energieforschung und insbesondere auch von Pilot- und<br />
Demonstrationsprojekten (P&D) als unabdingbar. Am 18. April 2012 hat der Bundesrat die<br />
Stossrichtung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 festgelegt. Dabei<br />
sieht der Bundesrat auch vor, das bestehende Energie-P&D-Programm aufzustocken und in<br />
den nächsten zehn Jahren mit einem separaten Programm für Leuchtturmprojekte zu<br />
ergänzen. Leuchtturmprojekte sollen neue Technologien und Systemlösungen<br />
bekanntmachen, den Energiedialog in Fachkreisen und mit der breiten Bevölkerung fördern<br />
und die Marktakzeptanz neuer Konzepte und zukunftsweisender Technologien unterstützen.<br />
Ausgewählt werden die künftigen Leuchtturmprojekte von Unternehmen, Kantonen,<br />
Gemeinden und Forschung im Rahmen von Ausschreibungen. Die Anliegen des Motionärs,<br />
wonach der Bundesrat einen Massnahmenplan zur Unterstützung von zukunftsweisenden<br />
Energieprojekten vorlegen und die Koordination der Departemente bei der<br />
Projektunterstützung gewährleisten soll, werden damit im Rahmen der bundesrätlichen<br />
Energiestrategie 2050 weitgehend erfüllt. Die dritte Forderung der Motion, namentlich die<br />
Sicherstellung des Kontakts zwischen den Departementen und den Schweizer Hochschulen<br />
bei der Identifikation und Begleitung unterstützungswürdiger Projekte, wird zu<strong>dem</strong> durch den<br />
Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz" Rechnung getragen.<br />
Das Projekt Solar Impulse steht für "Innovation made in Switzerland" und zeigt einem breiten<br />
und globalen Publikum das grosse Potenzial moderner Technologien zur Senkung des<br />
Energieverbrauchs und zur Nutzung der erneuerbaren Energien auf. Die Grundfinanzierung<br />
der Projektkosten von insgesamt rund 100 Millionen Franken stellen vier Hauptsponsoren<br />
sicher (Solvay, Deutsche Bank, Omega und Schindler). Auch der Bund hat das Projekt von<br />
Anfang an unterstützt, mehrheitlich durch Eigenleistungen mit einem Gegenwert von<br />
inzwischen über einer Million Franken.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Buttet Yannick Darbellay Christophe Favre Laurent Grin Jean-Pierre<br />
Gschwind Jean-Paul Hiltpold Hugues Maire Jacques-André Neirynck Jacques<br />
Romano Marco van Singer Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
neue Technologie Innovation Investitionsförderung Forschungsförderung<br />
Zusammenarbeit der Verwaltungen Energieforschung Technologieförderung<br />
Beziehung Schule-Industrie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3269 – Motion<br />
Befristetes Bundesgesetz für Road-Pricing-Pilotprojekte<br />
Eingereicht von<br />
Allemann Evi<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich ein befristetes Bundesgesetz vorzulegen,<br />
welches die Grundlage für künftige Road-Pricing-Pilotprojekte bildet.<br />
Begründung<br />
Kanton, Region und Stadt Bern haben in einer gemeinsamen Studie untersucht, welche<br />
Auswirkungen die Einführung einer Strassennutzungsabgabe (Road-Pricing) für die Region<br />
Bern hätte. Ausgangspunkt dieser Überlegungen waren der wachsende Verkehrsdruck in der<br />
Agglomeration und die schwierige finanzielle Situation der öffentlichen Hand. Die Studie zeigt:<br />
Road-Pricing könnte das Strassennetz entlasten. Doch um einen entsprechenden<br />
Pilotversuch starten zu können, muss der Bund die rechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen schaffen.<br />
Nach<strong>dem</strong> der Bundesrat bereits am 27. Februar 2008 positiv auf die Motion 07.3106 Stellung<br />
nahm, welche ein befristetes Bundesgesetz für Road-Pricing-Versuche forderte, kommt das<br />
Begehren nach rechtlichen Grundlagen für Road-Pricing-Pilotversuche nun direkt von einer<br />
Region, in der die Bereitschaft besteht, effektiv einen Road-Pricing-Pilotversuch zu starten.<br />
Damit ist die Zeit reif, mit den Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene vorwärtszumachen<br />
und den eidgenössischen Räten baldmöglichst eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Das Verkehrsaufkommen hat in der Vergangenheit stark zugenommen, und auch in Zukunft<br />
muss mit einem starken Wachstum gerechnet werden. Die Bewältigung des Wachstums stellt<br />
gerade auch für die Agglomerationen eine grosse Her<strong>aus</strong>forderung dar, und zwar sowohl auf<br />
der Strasse als auch auf der Schiene. Der Bundesrat begrüsst es, dass sich die<br />
Agglomerationen aktiv mit der Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme und den damit<br />
zusammenhängenden Finanzierungsfragen <strong>aus</strong>einandersetzen.<br />
Beim Verkehrswachstum handelt es sich um ein gesamtschweizerisches Problem, welches<br />
nicht nur den motorisierten Individualverkehr, sondern auch den öffentlichen Verkehr umfasst.<br />
Entsprechend ist nach einer verkehrsträgerübergreifenden, gesamtschweizerischen Lösung<br />
und nicht nach regionalen, einseitig auf die Strasse fokussierenden Lösungen zu suchen; dies<br />
mit <strong>dem</strong> Ziel, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristig sicherzustellen und die<br />
vorhandenen Verkehrskapazitäten besser <strong>aus</strong>zulasten.
Der Bundesrat hat eine Neuordnung der Finanzierung von Bahninfrastruktur und<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Nationalstrassennetz eingeleitet (vgl. entsprechende Botschaften des Bundesrates vom 18.<br />
Januar 2012). Damit stellt er die Weichen für eine mittelfristig gesicherte Weiterentwicklung<br />
der nationalen Landverkehrs-Infrastrukturnetze und setzt eine vordringliche Stossrichtung der<br />
nationalen Infrastrukturstrategie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 2010 um. Mit diesen Korrekturen am bewährten<br />
Modell der Finanzierung lassen sich die anstehenden Probleme mittelfristig beheben.<br />
Langfristig jedoch stösst das heutige Modell der Finanzierung an Grenzen. Hinzu kommt, dass<br />
es nur begrenzte Möglichkeiten bietet, den Preis für die Nutzung eines Verkehrsangebots<br />
gemäss dessen Qualität (z. B. Komfort, Reisezeit, Sicherheit usw.) zu differenzieren, obwohl<br />
die Infrastrukturkosten auch von dieser Qualität abhängen.<br />
Längerfristig ist daher ein neues Finanzierungsmodell zu prüfen, welches sowohl Strasse als<br />
auch Schiene umfasst (Mobility-Pricing). Mit einem grundlegenden Systemwechsel hin zu<br />
Mobility-Pricing würden die heute bestehenden Verkehrsabgaben auf Bundesebene durch<br />
eine flächendeckende, verkehrsträgerübergreifende, leistungsabhängige Mobilitätsabgabe<br />
ersetzt. Dadurch können nicht nur die notwendigen Einnahmen auf lange Sicht generiert<br />
werden, sondern auch die Mobilität kann im Sinne einer ökonomisch effizienten und<br />
ökologisch nachhaltigen Nutzung der Netzkapazitäten beeinflusst werden. Das System wäre<br />
so <strong>aus</strong>zugestalten, dass auch die Kantone und Gemeinden ihre Abgaben erheben können<br />
(modularer Aufbau).<br />
Dieser Systemwechsel ist von grosser Komplexität, insbesondere weil es sich um den Ersatz<br />
einer bestehenden Finanzierung und nicht um eine zusätzliche Abgabe handelt, weil sich<br />
diverse Fragen hinsichtlich Technik des Erfassungs-, Kontroll- und Abrechnungssystems<br />
stellen und weil sich diverse Schnittstellen hinsichtlich Zuständigkeiten und Kompetenzen<br />
ergeben. Diese Komplexität erfordert eine vertiefte, umfassende und konzeptionelle Analyse.<br />
Der Bundesrat wird diese bis Ende der laufenden Legislatur vornehmen und einen<br />
Konzeptbericht zu Mobility-Pricing in der Schweiz vorlegen.<br />
Bis dieser Bericht vorliegt, sieht der Bundesrat davon ab, erste punktuelle Schritte einzuleiten.<br />
Er befürwortet es auch nicht, zum heutigen Zeitpunkt ein befristetes Bundesgesetz für die<br />
Durchführung von Road-Pricing-Pilotprojekten in Agglomerationen zu erlassen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (9)<br />
Aebischer Matthias Amarelle Cesla Chopard-Acklin Max<br />
Fässler-Osterwalder Hildegard Galladé Chantal Graf-Litscher Edith<br />
Piller Carrard Valérie Tschümperlin Andy Voruz Eric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Verkehrsgebühr Verkehrsbeeinflussung regionaler Verkehr Individualverkehr Gesetz Frist<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3273 – Motion<br />
Kein Tiefenlager Wellenberg<br />
Eingereicht von<br />
Keller Peter<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Gebiet<br />
Wellenberg im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager nicht weiter als möglicher<br />
Standort für radioaktive Abfälle aufgeführt und definitiv von der Liste genommen wird.<br />
Begründung<br />
In insgesamt vier (Volks-)Abstimmungen - 1988, 1995, 2002, 2011 - hat sich die Nidwaldner<br />
Bevölkerung ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage nach einem Endlager für schwach- und<br />
mittelradioaktive Abfälle erfochten und sich gegen den Standort Wellenberg <strong>aus</strong>gesprochen,<br />
zuletzt mit rund 80 Prozent Stimmenanteil.<br />
Der Bundesrat bestätigte 2002 die Haltung des Kantons. Umso verärgerter mussten die<br />
Nidwaldner 2008 zur Kenntnis nehmen, dass das Verfahren neu lanciert wurde und der<br />
Wellenberg schliesslich Ende 2011 wieder auf der Liste möglicher Standorte auftauchte.<br />
Der Bund hat rückwirkend die Spielregeln geändert und sich bei seiner Standort<strong>aus</strong>wahl bloss<br />
auf geologische Faktoren bezogen, ohne Rücksicht auf (mehrere) bestehende<br />
Volksabstimmungen zu nehmen.<br />
Mit <strong>dem</strong> neuen Kernenergiegesetz wurde unser föderalistischer Staatsaufbau auf den Kopf<br />
gestellt und die Nidwaldner Bevölkerung rückwirkend von oben entmündigt. Damit wurde auch<br />
die direkte Demokratie, als wohl wichtigste politische Klammer der Schweiz, <strong>aus</strong>gehebelt, nur<br />
weil vorliegende Volksentscheide nicht den Erwartungen des Bundes entsprachen. Dies ist<br />
ein staatspolitisches Vorgehen, das nicht Schule machen darf und korrigiert werden muss.<br />
Zu<strong>dem</strong> sprechen auch geologische Gründe gegen den Wellenberg, wie beispielsweise das<br />
Gutachten von Dr. Jon Mosar, Universität Freiburg, ergeben hat. Da der Bund <strong>aus</strong>ser<strong>dem</strong><br />
nach einem Standort für schwache, mittelschwache und starke Abfälle sucht, käme der<br />
Wellenberg ohnehin nicht infrage.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
In der Vergangenheit sind mehrere ähnlich lautende Anliegen an den Bundesrat<br />
herangetragen worden, so zum Beispiel die Anfrage von Rotz 08.5382, "Meinungswandel im<br />
BFE betreffend Wellenberg", die Anfrage Lang 08.1135, "Atommülllager am Wellenberg". In
seinen Antworten hat der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen und das<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Standort<strong>aus</strong>wahlverfahren für geologische Tiefenlager erläutert. Letztmals äusserte sich der<br />
Bundesrat bei der Beantwortung der Frage 12.5094 des Motionärs, "Staatspolitisch<br />
fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers", vom 12. März<br />
2012 zum Wellenberg.<br />
Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind im Kernenergiegesetz<br />
vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes<br />
haben die eidgenössischen Räte bewusst auf ein Vetorecht der Kantone verzichtet. Die<br />
Entsorgung wurde damit zur nationalen Aufgabe erklärt. Das Auswahlverfahren für<br />
geologische Standortgebiete richtet sich nach <strong>dem</strong> Sachplan geologische Tiefenlager (SGT).<br />
Der Einbezug und die Mitwirkung der Standortkantone sind im KEG sowie im SGT geregelt.<br />
Ziel des Auswahlverfahrens ist es, in drei Etappen je einen Standort für ein Lager für schwach<br />
- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) festzulegen. Am 30.<br />
November 2011 nahm der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen sowie vom<br />
Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), von der Eidgenössischen Kommission<br />
für nukleare Sicherheit (KNS), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) sowie Swisstopo<br />
geprüften und bestätigten sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern,<br />
Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den SGT auf. Der Wellenberg hat wie die<br />
anderen fünf Standortgebiete die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 erfüllt.<br />
Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung wurde auch der Expertenbericht Mosar durch das<br />
Ensi geprüft und gewürdigt. Während im Expertenbericht Mosar das Standortgebiet<br />
<strong>aus</strong>schliesslich <strong>aus</strong> Sicht der Tektonik und Seismizität beurteilt worden ist, hat das Ensi bei<br />
seiner Gesamtbeurteilung die <strong>dem</strong> Sachplan zugrunde gelegten 13 sicherheitstechnischen<br />
Kriterien berücksichtigt. Die in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (altes<br />
Porenwasser, Unterdruckzone im Wellenberg) belegen, dass Erdbeben und tektonische<br />
Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange<br />
Zeiträume nicht beeinträchtigt haben und deshalb seine grundsätzliche Eignung nicht infrage<br />
stellen. Das Ensi gelangte zur Ansicht, dass die im Expertenbericht genannten Aspekte und<br />
deren Beurteilung fachlich richtig, aber in ihrer Auswirkung auf ein geologisches Tiefenlager<br />
einseitig beurteilt worden sind.<br />
Den Standort Wellenberg aufgrund politischer Überlegungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> jetzt laufenden und<br />
breit akzeptierten Verfahren zu nehmen würde eine Verletzung des vom Bundesrat<br />
festgelegten Sachplanverfahrens bedeuten. Zu<strong>dem</strong> würde eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
des Föderalismus verletzt: die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Kantone. Mit<br />
<strong>dem</strong>selben Recht, wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist,<br />
könnten sich andere Kantone auf ihre Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen im<br />
Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden von Standortgebieten<br />
verlangen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Lagerung radioaktiver Abfälle Evaluation Standort des Betriebes radioaktiver Abfall Geologie<br />
Nidwalden<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3282 – Motion<br />
Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig<br />
Eingereicht von<br />
Grin Jean-Pierre<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Energiestrategie 2050 ab sofort bis zum<br />
Auslaufen der verschiedenen Bundesprogramme im Gebäudebereich jährlich mindestens 10<br />
Millionen Franken bereitzustellen für den Ersatz von Elektroheizungen in Erstwohnungen, und<br />
zwar in Form von P<strong>aus</strong>chalbeiträgen, die ungefähr 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten<br />
der aufzuwendenden Arbeiten decken sollen (mit einer auf der Zeitachse degressiven<br />
Beitragshöhe). Diese Ausgaben sollen <strong>aus</strong> den Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe auf<br />
Brennstoffen finanziert werden, die für die Sanierung der Gebäudehüllen bestimmt sind.<br />
Begründung<br />
Unter den energiepolitischen Massnahmen, die auf der Traktandenliste des Bundes und der<br />
Kantone figurieren, findet sich auch der Ersatz von Elektroheizungen, die eigentliche<br />
Stromfresser sind. Ein solcher Ersatz ist jedoch sehr kostspielig, ja für kleine<br />
H<strong>aus</strong>eigentümerinnen und H<strong>aus</strong>eigentümer, namentlich wenn sie im Rentenalter sind, schlicht<br />
unerschwinglich. Weil dies so ist und weil zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in gutem<br />
Glauben einst Immobilien mit Elektroheizungen erworben oder gebaut haben zu einer Zeit, als<br />
solche Heizsysteme noch völlig unbedenklich, geschweige denn verboten waren, ist der Bund,<br />
in Ergänzung zu den Kantonen, verpflichtet, denjenigen finanziell unter die Arme zu greifen,<br />
die sich dazu entschliessen, ihre Elektroheizungen zu ersetzen, wobei diejenigen bevorzugt<br />
unterstützt werden sollen, die diese Arbeiten rasch an die Hand nehmen.<br />
Der Einsatz von jährlich 10 Millionen Franken für diese Aufgabe, im Rahmen der<br />
verschiedenen Programme des Bundes im Gebäudebereich, würde nicht einmal 10 Prozent<br />
der gegenwärtig aufgewendeten Summen zur Sanierung der Gebäudehüllen <strong>aus</strong>machen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />
beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss<br />
zugestimmt. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz in Zukunft auch ohne Kernenergie<br />
sicherzustellen, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />
Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in<br />
Arbeitsgruppen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und<br />
Umweltorganisationen ein erstes Massnahmenpaket erarbeitet. Der Bundesrat hat dieses
Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das <strong>UVEK</strong> mit der<br />
Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Auf dieser Basis wird das <strong>UVEK</strong> <strong>dem</strong> Bundesrat Ende Sommer 2012 eine<br />
Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.<br />
Ein Schwerpunkt des Massnahmenpakets liegt bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich.<br />
Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, den Ersatz von Elektroheizungen oder -boilern finanziell<br />
zu fördern. Er möchte sich dazu und insbesondere auch zu operativen Eckwerten wie der<br />
Mindestsumme des Förderprogramms oder der Ausgestaltung der Subventionen aber erst im<br />
Rahmen der gesamten Arbeiten an der Energiestrategie festlegen.<br />
Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat<br />
beantragen, die Motion abzuändern.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (11)<br />
Amaudruz Céline Bugnon André Fehr Hans Feller Olivier Joder Rudolf<br />
John-Calame Francine Perrin Yvan Reimann Maximilian Rösti Albert<br />
van Singer Christian Voruz Eric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Elektroheizung energetische Sanierung von Gebäuden CO2-Abgabe Subvention<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3283 – Motion<br />
Kein Tiefenlager Wellenberg<br />
Eingereicht von<br />
Vogler Karl<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Gebiet<br />
Wellenberg (NW/OW) im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager nicht als möglicher<br />
Standort für radioaktive Abfälle weiterverfolgt und auch definitiv als Standort für radioaktive<br />
Abfälle <strong>aus</strong>geschlossen wird.<br />
Begründung<br />
Im Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist der Wellenberg als möglicher Standort für<br />
schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) aufgeführt. Zu den geologischsicherheitstechnischen<br />
Aspekten des Standortgebiets Wellenberg hat der Kanton Nidwalden<br />
im November 2010 eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme des<br />
Kantons Nidwalden stützt sich u. a. auf ein Gutachten von Dr. Jon Mosar, Universität Freiburg,<br />
betreffend die Tektonik des Standortgebiets Wellenberg. Aufgrund der festgestellten<br />
geologischen Komplexität des Untergrundes, der ungünstigen Explorationsverhältnisse und<br />
der Schwierigkeit künftiger Prozesse kommt der Gutachter zusammengefasst zum Fazit, dass,<br />
entgegen der Nagra, die Eignung des Standortgebiets Wellenberg nicht "als rundum günstig"<br />
eingeschätzt wird. Basierend auf den Studien der Nagra und der eigenen Beurteilung, schätzt<br />
der Gutachter "den Standort Wellenberg <strong>aus</strong> der Sicht der Tektonik als einen ungünstigen<br />
Standort für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ein". Dies habe zur<br />
Folge, so der Gutachter weiter, dass bei einer Gesamtbewertung der Standort Wellenberg<br />
wahrscheinlich "als ungeeignet eingestuft werden müsse".<br />
Allein aufgrund der örtlichen Tektonik kann der Standort Wellenberg nicht als Tiefenlager für<br />
radioaktive Abfälle infrage kommen. Eine berechenbare und stabile Tektonik ist für ein<br />
sicheres geologisches Tiefenlager zentrale Vor<strong>aus</strong>setzung. Liegt eine solche nicht vor, so<br />
kann und darf ein Tiefenlager nicht gebaut werden. Es macht daher keinen Sinn, dass der<br />
Standort Wellenberg im laufenden Sachplanverfahren weiter verfolgt wird. Dies umso mehr,<br />
als mit <strong>dem</strong> Verfahren ein sehr hoher Aufwand, verbunden mit hohen Kosten, verbunden ist.<br />
Im Weiteren ist bekannt, dass sich die Bevölkerung des Kantons Nidwalden bereits mehrmals<br />
gegen ein geologisches Tiefenlager Wellenberg <strong>aus</strong>gesprochen hat. Ebenfalls bekannt ist,<br />
dass die Gemeinde Engelberg fast <strong>aus</strong>schliesslich vom Tourismus abhängig ist. Ein<br />
Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist aber nicht tourismuskompatibel.
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
In der Vergangenheit sind mehrere ähnlich lautende Anliegen an den Bundesrat<br />
herangetragen worden, so z. B. die Frage von Rotz 08.5382, "Meinungswandel im BFE<br />
betreffend Wellenberg", und die Anfrage Lang 08.1135, "Atommülllager am Wellenberg".<br />
Letztmals äusserte sich der Bundesrat bei der Beantwortung der Frage Keller Peter 12.5094,<br />
"Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers",<br />
vom 12. März 2012 zum Wellenberg. Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der radioaktiven<br />
Abfälle sind im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Im Rahmen<br />
der Beratung dieses Gesetzes haben die eidgenössischen Räte bewusst auf ein Vetorecht der<br />
Kantone verzichtet. Die Entsorgung wurde damit zur nationalen Aufgabe erklärt. Das<br />
Auswahlverfahren für geologische Standortgebiete richtet sich nach <strong>dem</strong> Sachplan<br />
geologische Tiefenlager (SGT). Der Einbezug und die Mitwirkung der Standortkantone sind im<br />
KEG sowie im SGT geregelt.<br />
Ziel des Auswahlverfahrens ist es, in drei Etappen je einen Standort für ein Lager für schwach<br />
- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) festzulegen. Am 30.<br />
November 2011 nahm der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen sowie vom<br />
Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), von der Eidgenössischen Kommission<br />
für nukleare Sicherheit (KNS), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) sowie Swisstopo<br />
geprüften und bestätigten sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern,<br />
Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den SGT auf. Der Wellenberg hat wie die<br />
anderen fünf Standortgebiete die sicherheitstechnischen Anforderungen der ersten Etappe<br />
erfüllt.<br />
Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung wurde auch der Expertenbericht Mosar durch das<br />
Ensi geprüft und gewürdigt. Während im Expertenbericht Mosar das Standortgebiet<br />
<strong>aus</strong>schliesslich <strong>aus</strong> Sicht der Tektonik und Seismizität beurteilt worden ist, hat das Ensi bei<br />
seiner Gesamtbeurteilung die <strong>dem</strong> Sachplan zugrunde gelegten 13 sicherheitstechnischen<br />
Kriterien berücksichtigt. Die in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (altes<br />
Porenwasser, Unterdruckzone im Wellenberg) belegen, dass Erdbeben und tektonische<br />
Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange<br />
Zeiträume nicht beeinträchtigt haben und deshalb seine grundsätzliche Eignung nicht infrage<br />
stellen. Das Ensi gelangte zur Ansicht, dass die im Expertenbericht genannten Aspekte und<br />
deren Beurteilung fachlich richtig, aber in ihrer Auswirkung auf ein geologisches Tiefenlager<br />
einseitig beurteilt worden sind.<br />
Der Bundesrat nimmt die Anliegen und Befürchtungen der Regionen, die im SGT als mögliche<br />
Standorte genannt werden, ernst. Der SGT schreibt deshalb vor, dass in der zweiten Etappe<br />
sozioökonomisch-ökologische Studien durchgeführt werden und die Standortregionen eine<br />
Strategie, Massnahmen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung erarbeiten. In der<br />
dritten Etappe folgen weitere Abklärungen im Hinblick auf ein Monitoring und allfällige<br />
Kompensationsmassnahmen. Die Auswirkungen auf den Tourismus sind Teil dieser<br />
Abklärungen. Dabei gilt es zu beachten, dass geologische Tiefenlager sowohl positive wie<br />
auch negative Auswirkungen auf eine Standortregion haben können. Aufgrund einer Studie<br />
(Nukleare Entsorgung in der Schweiz - Untersuchungen der sozio-ökonomischen<br />
Auswirkungen von Entsorgungsanlagen, Rütter und Partner, Mai 2006) kam der Bundesrat<br />
zum Schluss, dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden<br />
können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben.<br />
Den Standort Wellenberg aufgrund politischer Überlegungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> jetzt laufenden und<br />
breit akzeptierten Verfahren zu nehmen würde eine Verletzung des vom Bundesrat<br />
festgelegten Sachplanverfahrens bedeuten. Zu<strong>dem</strong> würde eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
des Föderalismus verletzt: die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Kantone. Mit<br />
<strong>dem</strong>selben Recht, wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist,<br />
könnten sich andere Kantone auf ihre Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen im<br />
Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden von Standortgebieten<br />
verlangen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Lagerung radioaktiver Abfälle Evaluation Standort des Betriebes radioaktiver Abfall Geologie<br />
Nidwalden<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3286 – Postulat<br />
Aufnahme der Thermografie-Untersuchung in das Gebäudeprogramm<br />
Eingereicht von<br />
de Buman<br />
Dominique<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Thermografie-Untersuchung nicht in das<br />
Gebäudeprogramm des Bundes aufgenommen werden könnte.<br />
Begründung<br />
In der Schweiz sind 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen auf den<br />
Gebäudesektor zurückzuführen. Mit <strong>dem</strong> Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den<br />
Stromverbrauch des Schweizer Gebäudebestandes und dessen CO2-Emissionen erheblich<br />
verringern. Das Programm gewährt Finanzhilfen für die energetische Sanierung der<br />
Gebäudehüllen und für den Einsatz erneuerbarer Energie, für die Wärmerückgewinnung und<br />
die Erneuerung der H<strong>aus</strong>technik. Rund 1,5 Millionen Häuser müssten eigentlich energetisch<br />
saniert werden. Doch wird pro Jahr nur etwa 1 Prozent des Gebäudebestandes renoviert. Bei<br />
diesem Rhythmus dauert es 100 Jahre, bis alle Gebäude saniert sind. Das Parlament hat<br />
2011 beschlossen, den Höchstbetrag <strong>aus</strong> den Einnahmen der CO2-Abgabe, der in die<br />
Finanzierung des Gebäudeprogramms fliesst, auf jährlich 300 Millionen anzuheben.<br />
Die Infrarot-Thermografie ist eine Methode, mit der sich die Temperaturschwankungen an der<br />
Materialoberfläche exakt ablesen lassen. Im Gebäudebereich können damit Wärmeverlust<br />
und technische Mängel einer Baute sichtbar gemacht und kann ungenügende oder defekte<br />
Isolationen lokalisiert werden. Die Energiebilanz und dann die Diagnose bilden die ersten<br />
Schritte zur Umsetzung konkreter Massnahmen und zu einer Sanierung, die es erlauben, den<br />
Energieverbrauch zu drosseln.<br />
Mehrere Schweizer Gemeinden übernehmen die Kosten für die Energiebilanz oder die<br />
Energieuntersuchung von Liegenschaften Privater ganz oder teilweise. Dies ist ein<br />
<strong>aus</strong>gezeichneter Anreiz für die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihr H<strong>aus</strong> sanieren zu<br />
lassen, und sie zeigt das Energiesparpotenzial auf. Einige dieser Gemeinden haben einen<br />
Mechanismus entwickelt, nach <strong>dem</strong> die Kosten für die Energieuntersuchung ganz<br />
übernommen werden, wenn das Gebäude anschliessend an die Untersuchung saniert wird,<br />
und nur teilweise, wenn das Gebäude anschliessend nicht saniert wird. Mit der Aufnahme der<br />
thermografischen Untersuchung ins Gebäudeprogramm würde man eine<br />
gesamtschweizerisch einheitliche Lösung in Bezug auf die Übernahme der Kosten dieser<br />
Untersuchungen erzielen. Effizienz und Anreiz würden dadurch zusätzlich verstärkt.
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Das Gebäudeprogramm ist ein zentrales Instrument der Schweizer Klima- und Energiepolitik<br />
und leistet einen wesentlichen Beitrag an das inländische Emissionsreduktionsziel von minus<br />
20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Der Bundesrat ist <strong>dem</strong>entsprechend der Meinung, dass<br />
die Gelder <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe für Massnahmen mit grosser CO2-Wirkung eingesetzt<br />
werden sollen.<br />
Infrarotaufnahmen von Gebäuden (Thermografie) sind ein gutes Instrument, um<br />
H<strong>aus</strong>eigentümer auf Mängel an der Gebäudehülle aufmerksam zu machen. Um eine<br />
fachgerechte, umfassende Gebäudesanierung zu planen, ist jedoch eine vertiefte<br />
energetische Analyse des Objekts unerlässlich, z. B. mit <strong>dem</strong> sogenannten<br />
Gebäudeenergie<strong>aus</strong>weis der Kantone plus (Geak-plus). Dieser weist die energetische Qualität<br />
eines Gebäudes <strong>aus</strong> und beinhaltet detaillierte energetische Erneuerungsempfehlungen.<br />
Die Nachfrage nach Fördermitteln zur energetischen Sanierung der Gebäude hat in den<br />
ersten zwei Jahren des nationalen Gebäudeprogramms die Erwartungen deutlich übertroffen.<br />
Bund und Kantone sind bedacht, das Programm stetig weiterzuentwickeln und dafür zu<br />
sorgen, dass die Mittel möglichst effizient und klimawirksam eingesetzt werden. Folglich<br />
werden vorwiegend Massnahmen gefördert, die eine direkte CO2-Wirkung aufweisen, was bei<br />
Infrarotaufnahmen von Gebäuden nicht der Fall ist.<br />
Der Bundesrat kann sich mittelfristig jedoch vorstellen, dass eine vertiefte energetische<br />
Analyse eines Gebäudes, beispielsweise mittels Geak-plus-Pflicht, eine Vor<strong>aus</strong>setzung für<br />
den Bezug von Fördergeldern des Gebäudeprogramms wird. Er sieht dies denn auch für die<br />
Energiepolitik 2050 <strong>aus</strong>drücklich vor.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (6)<br />
Amherd Viola Candinas Martin Darbellay Christophe Neirynck Jacques Poggia Mauro<br />
Romano Marco<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
energetische Sanierung von Gebäuden Energieeinsparung Energieprogramm Abwärme<br />
Subvention Gebäude Energieberatung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3309 – Motion<br />
Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische<br />
Tiefenlager priorisieren<br />
Eingereicht von<br />
Müller Geri<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, das Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlagerung<br />
so anzupassen, dass die Standortwahl für ein Lager <strong>aus</strong>schliesslich aufgrund<br />
sicherheitsrelevanter Kriterien getroffen wird. Dafür muss folgende Reihenfolge berücksichtigt<br />
werden. Das Sachplanverfahren ist entsprechend zu korrigieren:<br />
1. Die potenziellen Standorte müssen zuerst geologisch gleich gut untersucht sein, um die<br />
Regionen miteinander vergleichen zu können.<br />
2. Aufgrund der geologischen Untersuchungen soll danach der beste Standort für das<br />
Tiefenlager definiert werden.<br />
3. Die Frage der Lager-Erschliessung (Schacht/Rampe) muss geklärt sein, bevor potenzielle<br />
Oberflächenanlagen-Standorte evaluiert werden.<br />
4. Weiche Faktoren, wie sozioökonomische Aspekte, Entgelten und Akzeptanz in den<br />
Regionen, dürfen erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl mitberücksichtigt<br />
werden.<br />
Begründung<br />
Das im Sachplanverfahren vorgesehene Vorgehen hintertreibt das Sicherheitsprimat. Um die<br />
bestmögliche Lösung für die radioaktiven Abfälle zu finden, muss die geologische und<br />
technische Langzeitsicherheit oberste Priorität haben: Dafür braucht es genaue geologische<br />
Untersuchungen in allen Regionen. Nur so kann der bestmögliche Standort im Untergrund<br />
definiert werden. Zu<strong>dem</strong> muss die Frage nach der sichersten Erschliessung des Lagers<br />
geklärt sein (vor allem die Frage nach Schacht oder Rampe). Erst dann kann über die<br />
Platzierung der Oberflächenanlage entschieden werden.<br />
Das heutige Verfahren entspricht dieser Logik nicht: Es werden Oberflächenstandorte<br />
vorgeschlagen, bevor klar ist, wo das Lager in der Tiefe zu liegen kommt. Auch die Art und<br />
Weise der Erschliessung ist heute kein Thema, obwohl unter Fachkreisen klar ist, dass dies<br />
eine Sollbruchstelle für die Sicherheit des Lagers darstellt. Zu<strong>dem</strong> befassen sich die<br />
einberufenen Regionalkonferenzen schon heute mit sekundären Aspekten, wie<br />
sozioökonomischen Auswirkungen, möglichen Standorten der Oberflächenanlagen und deren
Erschliessung, Entgelten für die Regionen und Akzeptanz der Tiefenlagerung. Wenn diese e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Regionalkonferenzen tatsächlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gefährden<br />
die schon heute diskutierten Themen die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng<br />
wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Vor<strong>aus</strong>setzungen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)<br />
verabschiedet. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat im Auswahlverfahren für<br />
Lagerstandorte oberste Priorität. Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte spielen für die<br />
Standortwahl eine untergeordnete Rolle (SGT-Konzeptteil, Zusammenfassung S. 5). Diese<br />
Kriterien werden in Etappe 2 des Standort<strong>aus</strong>wahlverfahrens unter sicherheitstechnisch<br />
vergleichbaren Standorten zur Anwendung kommen.<br />
Die sozioökonomisch-ökologische Studie (SÖW), welche in Etappe 2 durchgeführt wird,<br />
verfolgt den Zweck, die Auswirkungen auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft,<br />
Gesellschaft und Umwelt frühzeitig und umfassend zu untersuchen. Die SÖW dient als<br />
Grundlage für die betroffenen Regionen, eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die<br />
nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten oder bereits bestehende Strategien, Massnahmen und<br />
Projekte zu aktualisieren. Ausser<strong>dem</strong> bildet die SÖW eine Basis für die Einführung eines<br />
Monitorings und damit für Kompensationsmassnahmen, welche ergriffen werden, wenn durch<br />
Planung, Bau oder Betrieb eines Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region<br />
festgestellt werden.<br />
Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<br />
1. Zum Thema des Kenntnisstandes und der zusätzlichen Untersuchungen hat sich der<br />
Bundesrat beider Motion Diener 11.3186, "Fehlender Gleichstand des Wissens in den<br />
potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle",<br />
geäussert. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen<br />
Kriterien stellt sich in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage, ob die von den<br />
Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung genügen.<br />
Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand<br />
und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen. Die sechs von der Nagra<br />
vorgeschlagenen Standortgebiete haben die sicherheitstechnischen Anforderungen von<br />
Etappe 1 des SGT erfüllt und wurden deshalb am 30. November 2011 vom Bundesrat in den<br />
SGT aufgenommen.<br />
2. In Etappe 2 muss die Nagra gemäss Konzeptteil einen sicherheitstechnischen Vergleich<br />
der Standorte durchführen. Dafür werden zurzeit weitere erdwissenschaftliche<br />
Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund des sicherheitstechnischen Vergleichs und<br />
nachgeordnet der Resultate der SÖW muss die Nagra eine Einengung vornehmen und<br />
mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp (hochaktive Abfälle/schwachund<br />
mittelaktive Abfälle) inklusive der dazugehörenden Standortareale für die<br />
Oberflächenanlage vorschlagen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, wenn<br />
weiterführende Untersuchungen wie z. B. Bohrungen oder 3D-Seismik durchgeführt worden<br />
sind. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht <strong>dem</strong> SGT.<br />
3. Hinsichtlich der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept,<br />
die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach<br />
Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und<br />
Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist<br />
primär unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit und der Betriebssicherheit zu<br />
betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes ist eine Erschliessung des<br />
geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grundsätzlich<br />
möglich, beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei der Überprüfung des<br />
Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland kamen das<br />
Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die zuständigen Kommissionen des<br />
Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe möglich ist. In Etappe 1 des<br />
Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter für die Platzierung der Oberflächenanlagen<br />
so <strong>aus</strong>geschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht möglich<br />
bleibt. Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 anhand der konkreten<br />
Standortvorschläge nachzuweisen, dass die Oberflächenanlage resp. die untertägigen<br />
Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und
Sicherung erfüllen. Das Ensi und die zuständigen Kommissionen des Bundes werden die<br />
Vorschläge der Nagra vor der Anhörung zu Etappe 2 im Detail prüfen, bevor der Bundesrat<br />
über deren Abschluss befindet.<br />
4. Die Erfassung von nicht sicherheitsrelevanten Aspekten erfolgt aufgrund von bisherigen<br />
Erfahrungen im In- und Ausland sowie intensiven Diskussionen bei der Erarbeitung des SGT<br />
frühzeitig, d. h. bereits in Etappe 2, und nicht erst nach der sicherheitstechnischen<br />
Standortwahl.<br />
Die vorliegende Motion verlangt die Überarbeitung eines Verfahrens, welches in einem<br />
aufwendigen, mehrere Jahre dauernden Prozess erarbeitet wurde, auf breite Akzeptanz stösst<br />
und von anderen Ländern als beispielhaft bezeichnet wird. Das Standort<strong>aus</strong>wahlverfahren<br />
erlaubt es, offene Fragen schrittweise und zeitgerecht anzugehen sowie Lösungen zu<br />
erarbeiten. Eine Verfahrensänderung würde faktisch ein Moratorium für die Entsorgung<br />
bedeuten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle<br />
zielgerichtet einer Lösung zugeführt werden muss, so, wie es das Gesetz fordert. Der SGT<br />
bildet dafür in seiner aktuellen Form eine entsprechende und zweckdienliche Grundlage.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (15)<br />
Chopard-Acklin Max Feri Yvonne Flach Beat Gilli Yvonne Girod Bastien<br />
Glättli Balthasar Humbel Ruth Leuenberger Ueli Reimann Lukas Reimann Maximilian<br />
Rytz Regula Schelbert Louis Vischer Daniel von Graffenried Alec Wermuth Cédric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Lagerung radioaktiver Abfälle radioaktiver Abfall Standort des Betriebes Geologie Sachplan<br />
nukleare Sicherheit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3310 – Motion<br />
Atomkraftwerke mit Sicherheitsmängeln müssen vom Netz, bis diese behoben<br />
sind<br />
Eingereicht von<br />
Müller Geri<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Das Kernenergiegesetz (KEG) soll dahingehend geändert werden, dass ein Atomkraftwerk<br />
vom Netz genommen werden muss, falls das Ensi einen Nachrüstungsbedarf feststellt. Erst<br />
nach Abschluss der Nachrüstung und Überprüfung durch das Ensi darf das Atomkraftwerk<br />
wieder in Betrieb genommen werden.<br />
Begründung<br />
Heute hat die Sicherheit nicht oberste Priorität: Stellt das Ensi fest, dass die nukleare<br />
Sicherheit eines Atomkraftwerks nicht gewährleistet ist, so verlangt es zwar eine Nachrüstung,<br />
gibt aber zum Teil mehrjährige Fristen für deren Umzusetzung vor. Während dieser Frist bleibt<br />
das unsichere Atomkraftwerk am Netz. Beim AKW Beznau stellte das Ensi eine mangelnde<br />
Notstromversorgung und Korrosionen im Reaktordruckbehälterdeckel fest, verlangt die<br />
Nachrüstung allerdings erst bis 2014. Trotz<strong>dem</strong> bleibt das Kraftwerk weiterhin in Betrieb.<br />
Einzig bei akuter Gefahr kann das Ensi die Abschaltung der Anlage anordnen. Die<br />
Unterscheidung in akute und nicht akute Gefahr ist allerdings sehr fragwürdig, denn die<br />
Gefahren, die ein AKW akut bedrohen, sind nur zum Teil vor<strong>aus</strong>sehbar: So kann das Ensi bei<br />
Hochwassergefahr die Abschaltung eines Kraftwerks frühzeitig verfügen (akute Gefahr). Bei<br />
einem Erdbeben, Flugzeugabsturz oder menschlichem Versagen des Betriebspersonals ist<br />
dies jedoch gar nicht möglich, da diese Ereignisse im Gegensatz zu Unwettern nicht<br />
vorhersagbar sind und ein AKW nicht rechtzeitig heruntergefahren werden kann.<br />
Wird festgestellt, dass eine Anlage den Sicherheitsanforderungen nicht genügt, darf es<br />
deshalb keine Fristen zur Nachrüstung geben. Die Anlage muss sofort vom Netz. Ansonsten<br />
ist die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet. Es darf nicht sein, dass die Interessen<br />
des Betreibers den Interessen der Bevölkerung vorangestellt werden. Die Sicherheit muss<br />
jederzeit oberste Priorität haben.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1)<br />
ist der Bewilligungsinhaber für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Das<br />
Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wacht als Aufsichtsbehörde des Bundes<br />
darüber, dass der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt. Es beaufsichtigt und beurteilt die
Betriebsführung und den sicherheitstechnischen Zustand der Kernkraftwerke und greift wenn e-parl 26.09.2013 18:37<br />
nötig ein. Bereits mit der heutigen Gesetzgebung kann das Ensi bei unmittelbarer Gefahr<br />
umgehend Massnahmen anordnen, die von der Betriebsbewilligung abweichen, insbesondere<br />
kann es die sofortige Abschaltung eines Kernkraftwerkes anordnen. Darüber hin<strong>aus</strong> sind<br />
Anlagen, die den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, sofort <strong>aus</strong>ser Betrieb<br />
zu nehmen und vor einer Wiederinbetriebnahme nachzurüsten.<br />
Diese klare Regelung sorgt für die nötige Rechtssicherheit. Wenn sich die Betreiber der<br />
Kernkraftwerke an die gesetzlichen Vorgaben halten, haben sie das Recht, ihre Anlagen<br />
gemäss ihrer Betriebsbewilligung zu betreiben.<br />
Entsprechend <strong>dem</strong> Prinzip "Sicherheit ist ein Prozess" verlangt die Schweizer<br />
Kernenergiegesetzgebung, anders als in vielen anderen Ländern, dass die Sicherheit der<br />
Kernkraftwerke laufend verbessert wird. Die Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen insoweit<br />
nachzurüsten, "als dies nach der Erfahrung und <strong>dem</strong> Stand der Nachrüstungstechnik<br />
notwendig ist, und darüber hin<strong>aus</strong>, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der<br />
Gefährdung beiträgt und angemessen ist" (Art. 22 Abs. 2 Bst. g KEG). Dieses Prinzip des<br />
ständigen Nachrüstens, verbunden mit betrieblichen und organisatorischen Verbesserungen,<br />
hat dazu geführt, dass insbesondere die älteren Kraftwerke heute noch sicherer sind als zur<br />
Zeit ihrer Inbetriebnahme.<br />
Verfügt das Ensi Nachrüstmassnahmen, bedeutet dies somit nicht, dass die Kernkraftwerke<br />
nicht sicher sind, sondern dass Verbesserungspotenzial erkannt wurde. Aus diesem Grund<br />
besteht in der Regel auch kein Anlass, ein Kernkraftwerk während der Dauer der Umsetzung<br />
von Nachrüstmassnahmen <strong>aus</strong>ser Betrieb zu nehmen. Dies wäre gerechtfertigt, wenn eine<br />
unmittelbare Gefahr drohte oder eine Anforderung an einen sicheren Betrieb, wie sie in der<br />
Verordnung des <strong>UVEK</strong> über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der<br />
Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken vom 16. April 2008<br />
(Ausserbetriebnahmeverordnung; SR 732.114.5) umschrieben sind, nicht eingehalten würde.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Chopard-Acklin Max Feri Yvonne Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar<br />
Leuenberger Ueli Rytz Regula Schelbert Louis Vischer Daniel Wermuth Cédric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kernkraftwerk nukleare Sicherheit Atomrecht Kraftwerksstilllegung mangelhaftes Produkt<br />
Sanierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3312 – Postulat<br />
Energiewende. Investitionssicherheit für Stromversorger<br />
Eingereicht von<br />
Grossen Jürg<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.03.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat soll prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Stromwirtschaft und<br />
den betroffenen Normierungsgremien rasch verbindliche Vor<strong>aus</strong>setzungen zu schaffen seien,<br />
um den Stromversorgungsunternehmungen Investitionssicherheit im Bereich der<br />
Netzinfrastruktur und des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> zu geben. Dafür müssten:<br />
1. offene, allgemeingültige und international anerkannte Standards für Smart-Grid-<br />
Anwendungen definiert werden, wobei eine internationale Koordination anzustreben ist;<br />
2. verbindliche Anforderungen für den Ausbau der Stromnetze definiert werden, welche die<br />
künftige, dezentrale Stromproduktion im notwendigen und umfassenden Umfang ermöglichen.<br />
Begründung<br />
Der heutige Zustand bezüglich der Investitionssicherheit ist für die Stromversorger derart<br />
schlecht, dass sie <strong>aus</strong> betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht von sich <strong>aus</strong> <strong>aus</strong>reichend<br />
in die notwendigen neuen Strukturen investieren können. Wenn vonseiten des Bundes die<br />
Rahmenbedingungen (in <strong>dem</strong> Fall in Form von Standards) verbindlich festgelegt werden,<br />
können und werden die privaten Stromversorger aber einen wichtigen Beitrag zur<br />
Energiewende leisten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Investitionssicherheit im Bereich Netzinfrastruktur ist von grosser Bedeutung für die<br />
Versorgungssicherheit und hinsichtlich der Ziele der Energiestrategie 2050 ein<br />
Schlüsselelement.<br />
Die globale Normung und Standardisierung ist eine Grundvor<strong>aus</strong>setzung für die<br />
Interoperabilität und die grossflächige Umsetzung von Smart-Grid-Anwendungen. Sie ist<br />
Sache der Privatwirtschaft bzw. der Normierungsorganisationen, gegebenenfalls unter<br />
Mitarbeit von Bundesstellen. Allerdings ist die gemeinsame Etablierung von Normen und<br />
Standards aufgrund der starken Fragmentierung der Interessenvertreter langwierig und<br />
geprägt von Partikularinteressen. Zu<strong>dem</strong> kann eine verfrühte Festlegung den Durchbruch<br />
neuer innovativer Technologien gefährden. Der Bundesrat beobachtet den Fortschritt der<br />
Standardisierungsaktivitäten der Privatwirtschaft und wird bei Bedarf eine koordinierende
Rolle übernehmen. Eine aktive Rolle des Bundesrates bei der Schaffung von Standards im<br />
Bereich Smart Grids ist <strong>aus</strong> den genannten Gründen jedoch nicht sachgerecht.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Definition von verbindlichen Grundsätzen, Kriterien und Anforderungen für den Aus- und<br />
Umbau der Stromnetze ist Teil der Massnahmenvorschläge zur Energiestrategie 2050. Mit<br />
einer "Strategie Energienetze" sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die<br />
Investitionssicherheit für den Aus- und Umbau der Stromnetze gewährleisten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung von Punkt 1 sowie die Annahme von Punkt 2 des<br />
Postulats.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (33)<br />
Aebischer Matthias Amherd Viola Bäumle Martin Bertschy Kathrin Böhni Thomas<br />
Chevalley Isabelle Fischer Roland Flach Beat Fluri Kurt Gasche Urs<br />
Gasser Josias F. Girod Bastien Gmür Alois Grunder Hans Hadorn Philipp<br />
Ineichen Otto Ingold Maja Kessler Margrit Maier Thomas Markwalder Christa<br />
Nordmann Roger Nussbaumer Eric Rösti Albert Steiert Jean-François<br />
Streiff-Feller Marianne Teuscher Franziska Tschäppät Alexander van Singer Christian<br />
von Graffenried Alec von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wasserfallen Christian<br />
Weibel Thomas<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Elektrizitätsindustrie elektrische Leitung Rechtssicherheit Elektromaterial Stromerzeugung<br />
Investitionsschutz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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12.3377 – Motion<br />
Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative<br />
Eingereicht von<br />
Pieren Nadja<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
03.05.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem<br />
Bau von Zweitwohnungen!" Folgendes zu beachten:<br />
Keine Zweitwohnungen im Sinne von Artikel 75b der Bundesverfassung sind:<br />
1. Wochenaufenthaltswohnungen;<br />
2. Firmenwohnungen;<br />
3. bewirtschaftete Wohnungen;<br />
4. Ferienwohnungen, die mehr als sechs Monate im Jahr bewohnt werden;<br />
5. Rusticis, Alphütten und Maiensässe;<br />
6. ererbte oder innerhalb der Familie erworbene Wohnungen;<br />
7. vor der Umsetzung der Initiative bestehende Wohnliegenschaften.<br />
Baubewilligungen können bis Ende 2012 uneingeschränkt erteilt werden. Dies gilt für<br />
Gesuche, die vor und nach <strong>dem</strong> 11. März 2012 eingereicht worden sind.<br />
Begründung<br />
Am 11. März 2012 hat das Volk sehr knapp der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Das<br />
sehr knappe Resultat ist wohl auch darauf zurück zu führen, dass viele Stimmbürgerinnen und<br />
Stimmbürger verunsichert waren, da der Begriff "Zweitwohnung" nirgends richtig klar definiert<br />
ist und das Stimmvolk gar nicht genau wusste, über was es eigentlich abstimmt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2012<br />
Mit der Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative "Stopp mit uferlosem Bau von<br />
Zweitwohnungen!" hat sich das Schweizervolk am 11. März 2012 für eine strenge<br />
Beschränkung des Zweitwohnungsb<strong>aus</strong> <strong>aus</strong>gesprochen. Die Vorsteherin des<br />
Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat eine<br />
Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die betroffenen Kantone vertreten sind. Das am 17.
Dezember 2010 mit Bezug auf den Zweitwohnungsbau geänderte Raumplanungsgesetz vom e-parl 26.09.2013 18:37<br />
22. Juni 1979 (SR 700), das auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, muss nun im Lichte des<br />
neuen Verfassungsartikels (Art. 75b der Bundesverfassung) angepasst werden. Da der Erlass<br />
der Ausführungsgesetzgebung zu diesem neuen Verfassungsartikel einige Zeit in Anspruch<br />
nehmen wird, sind die drängendsten Fragen, soweit dies möglich war, im Sinne einer<br />
Sofortmassnahme auf Verordnungsstufe geklärt worden.<br />
Die vom Bundesrat am 22. August 2012 beschlossene Verordnung über Zweitwohnungen<br />
sieht vor, dass der Besitzstand garantiert bleibt. Das bedeutet, dass Bauten, die unter <strong>dem</strong> bis<br />
zum 11. März 2012 geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, auch künftig in <strong>dem</strong> Mass<br />
genutzt werden dürfen, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen<br />
Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war. Bestehende Wohnungen können daher<br />
auch in Gemeinden, die einen Anteil von über 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen, frei<br />
verkauft und vererbt werden (vgl. Art. 3 der Verordnung). Als Zweitwohnungen gelten<br />
Wohnungen, die weder durch Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde noch<br />
durch Personen zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken dauernd bewohnt werden (Art. 2 der<br />
Verordnung). Neue Zweitwohnungen können künftig aber nur noch bewilligt und gebaut<br />
werden, wenn sie intensiv touristisch genutzt werden (vgl. Art. 4 Bst. b der Verordnung). Der<br />
Bundesrat hat die Verordnung auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.<br />
Die vom Bundesrat am 22. August 2012 beschlossene Verordnung über Zweitwohnungen<br />
nimmt damit einige Anliegen der Motion auf, andere nicht. Für den Bundesrat standen beim<br />
Erlass der Verordnung die rechtstaatlich korrekte Umsetzung der Verfassungsbestimmung<br />
und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens im Zentrum.<br />
Antrag des Bundesrates vom 29.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (101)<br />
Aebi Andreas Aeschi Thomas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Baader Caspar<br />
Barthassat Luc Binder Max Blocher Christoph Borer Roland F. Bortoluzzi Toni<br />
Bourgeois Jacques Brand Heinz Brunner Toni Büchel Roland Rino Büchler Jakob<br />
Bugnon André Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick Candinas Martin<br />
Caroni Andrea Cassis Ignazio Chevalley Isabelle Darbellay Christophe<br />
de Buman Dominique de Courten Thomas Derder Fathi Egloff Hans<br />
Estermann Yvette Fässler Daniel Fehr Hans Feller Olivier Fiala Doris<br />
Flückiger-Bäni Sylvia Fluri Kurt Frehner Sebastian Freysinger Oskar Gasche Urs<br />
Geissbühler Andrea Martina Germanier Jean-René Giezendanner Ulrich Gössi Petra<br />
Grin Jean-Pierre Grunder Hans Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard<br />
Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Heer Alfred Hess Lorenz Hiltpold Hugues<br />
Hurter Thomas Hutter Markus Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans<br />
Killer Hans Knecht Hansjörg Landolt Martin Lohr Christian Lüscher Christian<br />
Lustenberger Ruedi Malama Peter Moret Isabelle Mörgeli Christoph Müller Leo<br />
Müller Philipp Müller Walter Müri Felix Neirynck Jacques Nidegger Yves<br />
Pantani Roberta Parmelin Guy Perrin Yvan Pezzatti Bruno Quadranti Rosmarie<br />
Quadri Lorenzo Regazzi Fabio Reimann Lukas Reimann Maximilian<br />
Rickli Natalie Simone Rime Jean-François Ritter Markus Romano Marco Rösti Albert<br />
Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Schneeberger Daniela Schwander Pirmin<br />
Spuhler Peter Stahl Jürg Stamm Luzi Veillon Pierre-François Vitali Albert<br />
Vogler Karl von Siebenthal Erich Walter Hansjörg Wandfluh Hansruedi<br />
Wasserfallen Christian Wobmann Walter Ziörjen Lothar Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ferienwohnung Volksinitiative Auslegung des Rechts Vollzug von Beschlüssen Wohnung
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
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12.3405 – Motion<br />
Dem Rekrutierungstourismus der SBB ein Ende setzen<br />
Eingereicht von<br />
Buttet Yannick<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.05.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird als Besitzer der SBB beauftragt einzugreifen, damit die SBB alle<br />
Massnahmen treffen, um die Kampagnen zur Rekrutierung von Personal im Ausland<br />
einzustellen.<br />
Begründung<br />
In der Antwort auf meine Anfrage 12.1002 vom 27. Februar 2012 zu den<br />
Rekrutierungskampagnen der SBB im Ausland hat der Bundesrat anerkannt, dass solche<br />
Kampagnen in Frankreich durchgeführt wurden. Ohne darauf <strong>aus</strong>drücklich einzugehen, hat er<br />
auch nicht bestritten, dass es in Deutschland ebenfalls Rekrutierungskampagnen gibt.<br />
In Anbetracht der Arbeitslosigkeit und der zahlreichen jungen Menschen auf Arbeitssuche in<br />
unserem Land ist daran zu erinnern, dass die SBB weiterhin Eigentum des Bundes sind und<br />
ihre soziale Verantwortung vielleicht noch mehr als andere wahrnehmen sollten. Deshalb ist<br />
es inakzeptabel, dass sie ihre Rekrutierungskampagnen im Ausland fortführen.<br />
In seiner Antwort gibt der Bundesrat auch die Meinung der SBB wieder, dass sie "nach<br />
unternehmerischen Grundsätzen geführt" werden und ihre Rekrutierung im Ausland fortführen<br />
möchten. Zahlreiche KMU, die ebenfalls nach unternehmerischen Grundsätzen geführt<br />
werden, nehmen ihre soziale Verantwortung jedoch wahr. Dies verlangt zwar besondere<br />
Anstrengungen, welche KMU aber zu unternehmen bereit sind. Es ist folglich inakzeptabel,<br />
dass ein Unternehmen im Eigentum des Bundes seine Vorbildfunktion in der<br />
Personalrekrutierungspolitik nicht wahrnimmt.<br />
Wenn sich bei der Rekrutierung Schwierigkeiten zeigen - es handelt sich immerhin um<br />
anständig bezahlte Stellen mit attraktiven sozialen Bedingungen -, dann müssen die SBB<br />
eben die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit diese Stellen ohne weitere Anwerbungen<br />
im Ausland besetzt werden können.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bund als Eigentümer führt die SBB AG über strategische Ziele, die Ernennung und<br />
Entlastung des Verwaltungsrates sowie die Genehmigung der Jahresrechnung und des<br />
Jahresberichtes. Die SBB sind dabei zu einer zuverlässigen und effizienten<br />
Leistungserbringung angehalten. Im Gegenzug dazu haben die SBB die alleinige
Verantwortung im operativen Bereich; darunter fällt auch die Rekrutierung neuer<br />
Mitarbeitender. Die Qualifikationen des Personals sind für die Leistungsfähigkeit eines<br />
Unternehmens zentral. Dementsprechend ist es unumgänglich, dass die SBB das Personal<br />
entlang der benötigten Qualifikationen und Kompetenzen rekrutieren.<br />
Die Einstellungspolitik der SBB ist bedürfnisorientiert und nicht diskriminierend. Unabhängig<br />
von ihrer Staatsangehörigkeit gelten für alle Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen<br />
Anforderungen und Anstellungsbedingungen. Diese Einstellungspolitik steht im Einklang mit<br />
<strong>dem</strong> Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, <strong>dem</strong> Bundespersonalgesetz<br />
und <strong>dem</strong> Gesamtarbeitsvertrag SBB GAV. Durch das im Freizügigkeitsabkommen verankerte<br />
Nichtdiskriminierungsgebot wird der Inländervorrang gegenüber EU-/Efta-Bürgerinnen und -<br />
Bürgern abgeschafft. Der Anteil der <strong>aus</strong>ländischen Mitarbeitenden bei den SBB (Stammh<strong>aus</strong>)<br />
blieb in den letzten Jahren in Prozent gemessen stabil. Er bewegte sich in den letzten fünf<br />
Jahren zwischen 10,5 und 12,3 Prozent.<br />
Die SBB werden bei ihren Rekrutierungsbemühungen im Ausland erst aktiv, wenn sich die<br />
Suche nach Arbeitskräften im Inland als erfolglos her<strong>aus</strong>stellt. Bei einigen Berufsbildern<br />
können die SBB den Bedarf an Arbeitskräften in der Tat nur sehr schwer decken. In diesem<br />
Zusammenhang führen die SBB lediglich einzelne Rekrutierungen im Ausland durch.<br />
Regelmässige Kampagnen zur Rekrutierung von Personal im Ausland finden - mit zwei<br />
Ausnahmen - hingegen keine statt. 2010 waren die SBB im benachbarten Frankreich aktiv auf<br />
der Suche nach Zugbegleitpersonal für Lyria. Dieses Jahr suchen die SBB Lokführerinnen<br />
und Lokführer. Dazu wurde im Januar 2012 in den französischen Departementen Haute-<br />
Savoie und Ain eine Rekrutierungskampagne gestartet. Da aber Rekrutierungen im Ausland<br />
wesentlich aufwendiger sind als in der Schweiz, halten die SBB ihre Anstrengungen bei<br />
Rekrutierungen <strong>aus</strong>serhalb des Heimmarktes in engen Grenzen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (4)<br />
Barthassat Luc Darbellay Christophe Gschwind Jean-Paul Regazzi Fabio<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
SBB Einstellung Fremdarbeiter/in Personalverwaltung Stellenangebot Arbeitskräftebedarf<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;15<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
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12.3409 – Motion<br />
Wiederherstellung bei der Stilllegung von Erdölverarbeitungsanlagen<br />
sicherstellen<br />
Eingereicht von<br />
Buttet Yannick<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
29.05.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, für Anlagen, die für den Transport, die Speicherung, die<br />
Verteilung und die Verarbeitung von Mineralöl dienen, die Schaffung eines Stilllegungsfonds<br />
vorzuschreiben, damit die Finanzierung in je<strong>dem</strong> Fall gesichert ist.<br />
Eine mögliche Beteiligung des Bundes, insbesondere durch die Mineralölsteuer, ist in Betracht<br />
zu ziehen.<br />
Begründung<br />
Der jüngste Fall um die Raffinerie in Cressier hat gezeigt, wie anfällig die Erdölverarbeitung in<br />
unserem Land ist. Eine Einstellung des Betriebs ist in Zukunft nicht mehr völlig<br />
<strong>aus</strong>zuschliessen. In einem solchen Fall muss die Stilllegung der Transport-, Speicher-, Verteilund<br />
Verarbeitungsanlagen vom Betreiber sichergestellt werden. Wenn dieser jedoch nicht in<br />
der Lage ist, diese Kosten zu tragen, muss die Gemeinde oder sogar der Standortkanton<br />
einspringen.<br />
Um solche Situationen zu vermeiden, muss solchen Betrieben vorgeschrieben werden, in<br />
einen Fonds für die Stilllegung der genannten Anlagen einzuzahlen (die Sanierung des<br />
Geländes ist bereits anderweitig geregelt).<br />
Da diese Anlagen für die Energieversorgung von nationaler Bedeutung sind, ist eine Regelung<br />
auf nationaler Ebene sinnvoll; ein Teil der Einkünfte <strong>aus</strong> der Mineralölsteuer könnte in diesen<br />
Fonds fliessen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2012<br />
Die Mineralölindustrie verfügt in der Schweiz über zahlreiche Installationen zur Verarbeitung,<br />
Lagerung und zum Transport von Mineralölprodukten. Sie unterscheidet sich darin aber<br />
grundsätzlich nicht von vielen anderen Industriebranchen wie etwa der chemischen Industrie,<br />
der Maschinen-, Elektro-, Metall- oder B<strong>aus</strong>toffindustrie. Im Falle eines Konkurses können <strong>aus</strong><br />
den einzelnen Betrieben dieser Branchen <strong>aus</strong>gedehnte Industriebrachen entstehen, bei denen<br />
die Kosten für die Altlastensanierung und den Anlagenrückbau den Grundstücks- und<br />
Immobilienwert deutlich übersteigen.
Was die Kosten für die Altlastensanierung betrifft, bestehen klare Regelungen zur<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Kostentragung nach <strong>dem</strong> Verursacherprinzip im Umweltschutzgesetz. Grundsätzlich trägt der<br />
Verursacher die Kosten für die notwendigen Sanierungsmassnahmen. Im Fall, dass der<br />
Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, trägt das zuständige<br />
Gemeinwesen den entsprechenden Kostenanteil. Der Bund kann den Kantonen die Kosten<br />
bis maximal 40 Prozent abgelten. Die Abgeltungen des Bundes werden über einen<br />
Spezialfonds, den sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds, finanziert. Die parlamentarische<br />
Initiative 09.477, "Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung", soll hier<br />
die Möglichkeiten erweitern, Ausfallkosten zu vermeiden.<br />
Für die Kosten des Anlagenrückb<strong>aus</strong> hingegen gibt es keine Regelungen im<br />
Bundesumweltrecht. Zuletzt wurde dies in der parlamentarischen Initiative 09.490,<br />
"Industriebrachen auf belasteten Standorten und Altlasten. Förderung und Finanzierung des<br />
Industriebrachenrecyclings", gefordert. Diese wurde vom Nationalrat im März 2011 abgelehnt.<br />
Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht angebracht, bereits wieder eine<br />
branchenübergreifende Regelung <strong>aus</strong>zuarbeiten. Die vom Motionär vorgeschlagene Regelung<br />
nur für die Mineralölbranche hingegen erachtet der Bundesrat als ordnungspolitisch nicht<br />
angemessen.<br />
Neben den ordnungspolitischen Bedenken stellt sich auch die Frage, ob ein Fonds spezifisch<br />
für die Mineralölbranche erforderlich ist, da die Risiken für eine Kostenübernahme für die<br />
öffentliche Hand im Bereich der Mineralölwirtschaft deutlich tiefer liegen dürften als zum<br />
Beispiel bei der Kernenergie, wo aufgrund der sehr hohen Stilllegungs- und<br />
Entsorgungskosten Fondslösungen bestehen. Vor diesem Hintergrund müssten vorgängig<br />
auch Alternativen zur vorgeschlagenen Fondslösung geprüft werden. Ergänzend ist darauf<br />
hinzuweisen, dass die vom Motionär vorgeschlagene Äufnung des Fonds über<br />
zweckgebundene Mittel <strong>aus</strong> der Mineralölsteuer eine Verfassungsänderung erforderlich<br />
machen würde. Eine solche Lösung lehnt der Bundesrat nicht zuletzt auch <strong>aus</strong><br />
finanzpolitischen Gründen ab.<br />
Antrag des Bundesrates vom 29.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (4)<br />
Barthassat Luc Darbellay Christophe Gschwind Jean-Paul Regazzi Fabio<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Erdöl fossile Energie Erdöltechnologie Ölfernleitung Fonds Rückbau Finanzierung<br />
Erdölraffination<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3417 – Motion<br />
Öffnung der Telekommunikationsmärkte. Strategien für die nationale digitale<br />
Sicherheit<br />
Eingereicht von<br />
Hodgers Antonio<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
30.05.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zum Schutz der nationalen<br />
Informatikinfrastrukturen <strong>aus</strong>zuarbeiten, die die Kontrolle der privaten Infrastrukturen und der<br />
Anbieterinnen umfasst.<br />
Begründung<br />
Ende April 2012 wurde öffentlich bekanntgegeben, dass Huawei die Netzinfrastruktur von<br />
Sunrise <strong>aus</strong>bauen und betreiben wird. Dabei wird Huawei nicht nur das Material dazu liefern,<br />
sondern auch den Unterhalt übernehmen.<br />
Huawei ist ein wichtiges chinesisches Unternehmen, das weltweit auf <strong>dem</strong><br />
Telekommunikationsmarkt aktiv ist. Gegründet wurde es von einem ehemaligen hohen Offizier<br />
der chinesischen Volksbefreiungsarmee. Huawei wird nicht an der Börse gehandelt und<br />
weigert sich, bekanntzugeben, wer genau Eigentümer des Unternehmens ist. Dieser Mangel<br />
an Transparenz und die Verbindung zur Armee einer <strong>aus</strong>ländischen Macht sind sehr<br />
problematisch, wenn diesem Unternehmen ein grosser Teil des Kommunikationsnetzes der<br />
Schweiz anvertraut werden soll. Die <strong>aus</strong>tralische Regierung hat das Unternehmen <strong>aus</strong><br />
Gründen der nationalen Sicherheit übrigens von der Bewerbung auf Ausschreibungen<br />
<strong>aus</strong>geschlossen. Auch in den Vereinigten Staaten und Grossbritannien ist Huawei auf<br />
ähnliche Widerstände gestossen.<br />
In seinem Bericht über die Sicherheitspolitik zählt der Bundesrat die Angriffe auf<br />
Informatikinfrastrukturen zu den direkten Bedrohungen für die Schweiz. Er führt <strong>aus</strong>, "dass<br />
diese Infrastrukturen ... deshalb jederzeit - und nicht nur in Krisenlagen - Bedrohungen und<br />
Risiken <strong>aus</strong>gesetzt (sind). Die Schweiz verfügt derzeit über keine übergreifenden<br />
Massnahmen zur Abwehr von Angriffen auf Informatik- und Kommunikationsinfrastrukturen."<br />
Meiner Meinung nach wäre es für die Sicherheit der Schweiz angemessen, gesetzliche<br />
Bestimmungen für den Schutz der nationalen digitalen Netze zu erlassen, da immer mehr<br />
zentrale Tätigkeiten des Staates davon abhängen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012
Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat eine Strategie zum Schutz der Informatik- und e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Telekommunikationsinfrastrukturen erstellt, sowohl für öffentliche wie auch für private<br />
Infrastrukturen. Hinter <strong>dem</strong> Vorstoss steht die durch ein konkretes Beispiel belegte<br />
Befürchtung, dass <strong>aus</strong>ländische Firmen, die für schweizerische Telekomanbieterinnen Netze<br />
betreiben, wichtige schweizerische Infrastrukturen gefährden können.<br />
Zunächst ist festzuhalten, dass es in besagtem Markt kaum noch schweizerische Firmen gibt,<br />
die derart komplexe Systeme konkurrenzfähig anbieten können. Praktisch alle namhaften<br />
Software- und Hardwarelieferanten stammen heute <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausland. Sie verfügen aber oft<br />
über eine Niederlassung in der Schweiz, um die lokalen Marktbedürfnisse abzudecken, unter<br />
anderem auch jene der öffentlichen Hand.<br />
Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz Angriffe auf die<br />
Informatik- und Kommunikationsinfrastrukturen als unmittelbare Bedrohung erkannt. Gestützt<br />
darauf hat er Aufträge erteilt, um die Widerstandsfähigkeit der schweizerischen Informatikund<br />
Telekommunikationsinfrastrukturen zu steigern. Die wichtigsten Dispositive sind die<br />
nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen, die nationale Strategie zum Schutz<br />
der Schweiz vor Cyber-Risiken sowie die Strategie des Bundesrates für eine<br />
Informationsgesellschaft in der Schweiz. Sie alle haben zum Ziel, die Sicherheit von und das<br />
Vertrauen in die Informatik- und Telekommunikationsinfrastrukturen in der Schweiz zu stärken.<br />
Der Schutz privater und öffentlicher Infrastrukturen ist zunächst eine Aufgabe der Betreiber<br />
selbst. Der Bund unterstützt die Betreiber bei der Erfüllung dieser Aufgabe und legt, wo nötig,<br />
in sicherheitsrelevanten Bereichen technische Mindestanforderungen fest.<br />
Eine eigentliche staatliche Kontrolle der privaten IK-Infrastrukturen und -Anbieter durch den<br />
Bund wäre aber praktisch nicht möglich, würde sie doch eine kaum überschaubare Anzahl<br />
von Firmennetzen umfassen wie jene von Banken, Versicherungen, Medienunternehmen,<br />
Betreibern von Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen usw.<br />
Das wichtige Anliegen des Motionärs hat der Bundesrat bereits vor einiger Zeit erkannt, und er<br />
trägt ihm mittels der verschiedenen erwähnten Strategien und der darauf beruhenden<br />
Massnahmen Rechnung. Dementsprechend werden auf allen Stufen (Bund, Kantone,<br />
Kommunikationsinfrastrukturbetreiber) Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen unter Einbezug<br />
der IK-Leistungserbringer und Systemlieferanten zu erstellen sein. Die dar<strong>aus</strong> gewonnenen<br />
Erkenntnisse werden, wo nötig, zu zusätzlichen behördlichen Schutzmassnahmen führen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (2)<br />
Perrin Yvan<br />
Voruz Eric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Telekommunikationsindustrie Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung Telefon<br />
Übertragungsnetz Beteiligung an Unternehmen Informatik (speziell)<br />
<strong>aus</strong>ländisches Unternehmen Sicherung der Versorgung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3421 – Motion<br />
Keine Sippenhaftung für Neulenker. Obligatorische Weiterbildungskurse<br />
abschaffen<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDP-Liberale Fraktion<br />
Wasserfallen Christian<br />
31.05.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes<br />
zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse gestützt auf Artikel 15a Ziffer 2 Litera b nur für<br />
diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit eine schwere<br />
Verkehrsregelverletzung begangen haben.<br />
Begründung<br />
Der Führerschein auf Probe hat sich bewährt. Die Unfallzahlen aller Alterskategorien gehen<br />
zurück. Die Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sprechen eine deutliche<br />
Sprache: 2010 wurden 89 932 praktische Führerprüfungen erfolgreich abgelegt. Rechnet man<br />
die Kosten von etwa 300 Franken pro Kurs mal 89 932 Probeführer<strong>aus</strong>weise mal zwei für den<br />
zweiten Pflichtkurs, ergibt das ein Gesamtvolumen von knapp 54 Millionen Schweizerfranken,<br />
die die oft jungen Bürger zusätzlich berappen müssen. Für Auszubildende ist das eine<br />
überdurchschnittlich hohe Belastung. Es ist nicht notwendig, Fahrschüler nach bestandener<br />
Prüfung nochmals zur Kasse zu bitten und die praktischen Weiterbildungskurse als<br />
obligatorisch zu erklären. Es besteht zu<strong>dem</strong> die Gefahr, dass die Qualität und die<br />
Anforderungen der Fahrprüfung sinken. Die Fahrprüfung muss als Reifeprüfung für eine<br />
sichere Fahrt gelten. Die Tatsache, dass sich einzelne Neulenker fehlerhaft verhalten, darf<br />
nicht dazu führen, alle Neulenker als potenziell gefährlich einzustufen und entsprechend zu<br />
kriminalisieren. Für Neulenker, welche sich fehlerhaft verhalten, soll der Wiederholungskurs<br />
eine Chance sein, Bildungslücken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren. Im<br />
Normalfall erhält dann jeder Neulenker ohne Verfehlung mit <strong>dem</strong> Ablauf der Probezeit<br />
automatisch den unbefristeten Führer<strong>aus</strong>weis. Damit wird die Sicherheit verbessert, ohne<br />
flächendeckend alle Neulenker unnötig zu diskriminieren.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Die Neulenkenden stellen im Strassenverkehr eine Hauptrisikogruppe dar: Zum einen<br />
verfügen sie über eine höhere, jugendtypische Risikobereitschaft, zum anderen fehlt den<br />
Neulenkenden die nötige Erfahrung im Verkehr, um auch schwierige Situationen richtig<br />
einschätzen und angemessen reagieren zu können. Um diesem Problem entgegenzuwirken,<br />
hat das Parlament den Führer<strong>aus</strong>weis auf Probe und die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung eingeführt.<br />
Mit <strong>dem</strong> Führer<strong>aus</strong>weis auf Probe sollen Widerhandlungen während der Probezeit strenger<br />
geahndet werden. Die Weiter<strong>aus</strong>bildung während den ersten Jahren nach der Führerprüfung
soll die fehlende Fahr-Erfahrung kompensieren. Ziel dieser Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung ist, durch e-parl 26.09.2013 18:37<br />
präventive Massnahmen die hohe Unfallbelastung der Junglenkenden abzusenken. Allgemein<br />
wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass das tiefste Unfallrisiko der Motorfahrzeuglenkenden erst nach<br />
sieben Jahren erreicht wird. Die zweite Ausbildungsphase soll diese Zeit verkürzen.<br />
Die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung wird laufend evaluiert: Die kantonalen Vollzugsbehörden haben<br />
ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, das eine Auditierung der Kurse und eine<br />
Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmenden sicherstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse<br />
werden laufend Optimierungen vorgenommen, wie beispielsweise eine Verbesserung der<br />
Fähigkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren. Eine abschliessende Beurteilung der<br />
Wirkung der Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung kann noch nicht vorgenommen werden, da wegen der<br />
langen Übergangsphase (Neulenkende, die noch nach <strong>dem</strong> alten Recht einen<br />
Lernfahr<strong>aus</strong>weis beantragt hatten, waren nicht zur Weiter<strong>aus</strong>bildung verpflichtet) bisher nur<br />
zwei Jahrgänge praktisch <strong>aus</strong>nahmslos an den obligatorischen Kursen teilgenommen haben.<br />
Falls die Evaluation zeigen sollte, dass die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung Mängel aufweist, wird der<br />
Bundesrat Korrekturen beschliessen oder diese, wenn sie das Gesetz betreffen, <strong>dem</strong><br />
Parlament beantragen.<br />
Die Motionärin schlägt vor, dass nur diejenigen Neulenkenden einen Weiter<strong>aus</strong>bildungskurs<br />
besuchen müssen, die eine Widerhandlung begangen haben. Dieser Ansatz geht in die<br />
falsche Richtung. Ziel ist es, Unfälle und Widerhandlungen präventiv zu vermeiden und nicht<br />
erst zu reagieren, wenn diese bereits passiert sind oder begangen wurden. Das Modell der<br />
obligatorischen Nachschulung für Verkehrsteilnehmende, die wiederholt in<br />
verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben, gibt es zu<strong>dem</strong> bereits<br />
heute (Art. 40 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, VZV; SR 741.51).<br />
Die in der Begründung der Motion erwähnten finanziellen Kosten, die die Neulenkenden zu<br />
tragen haben, sind im Verhältnis zum erzielten Sicherheitsgewinn angemessen. Zu bedenken<br />
ist dabei auch, dass die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung nicht nur für die Junglenkenden finanzielle<br />
Auswirkungen hat. Die kantonalen Vollzugsbehörden und vor allem die privaten Kursanbieter<br />
haben Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe getätigt, um den damaligen Beschluss des<br />
Parlamentes zur Einführung der Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung umzusetzen.<br />
Die Bedenken der Motionärin, dass durch die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung die Qualität und die<br />
Anforderungen an die Fahrprüfung sinken, sind unbegründet. Die Fahrprüfung stellt immer<br />
noch die finale Prüfung vor der Erteilung des Führer<strong>aus</strong>weises dar. Im Projekt Opera-3<br />
(Optimierung der ersten Ausbildungsphase und Prüfung der Übernahme der 3. Führerschein-<br />
Richtlinie der EU) werden zurzeit die obligatorischen Ausbildungs- und Prüfungsteile kritisch<br />
durchleuchtet, wobei auch Interaktionen zwischen der ersten und der zweiten<br />
Ausbildungsphase überprüft und allenfalls auch die heutige Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung verbessert<br />
werden soll.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Strassenverkehrsordnung Führerschein Autofahrer/in junger Mensch Weiterbildung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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12.3444 – Postulat<br />
Bakterielle Antibiotikaresistenz und Ozonung<br />
Eingereicht von<br />
Fridez Pierre-Alain<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
06.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Machbarkeit und die zusätzlichen Kosten einer<br />
obligatorischen Ozonung aller Abwässer in den ARA, an die Spitäler angeschlossen sind,<br />
abzuklären und gegebenenfalls diese Problematik bei der nächsten Änderung der<br />
Gewässerschutzverordnung in seine Überlegungen einzubeziehen.<br />
Begründung<br />
Eine kürzlich erstellte Studie hat nachgewiesen, dass im Genfersee Spuren von Antibiotika<br />
und resistenten Bakterien vorhanden sind. Diese Studie bestätigt die bereits 2007 vom<br />
Schweizerischen Nationalfonds geäusserten Befürchtungen, der die öffentliche Hand durch<br />
die Ergebnisse der Umsetzung des Search (nationales Überwachungssystem für<br />
Antibiotikaresistenzen) auf diese Problematik aufmerksam machte. Dieses<br />
Überwachungssystem untersucht regelmässig das Vorkommen von Bakterienstämmen in<br />
Gewässern und in landwirtschaftlichen Böden, die zwar natürlicherweise im menschlichen<br />
Körper vorkommen, insbesondere vom Typ Escherichia coli, die aber immer resistenter gegen<br />
Antibiotika werden. Die Antibiotikaresistenz ist zu einem bedeutenden Problem für die<br />
öffentliche Gesundheit geworden, sowohl in der Humanmedizin als auch in der<br />
Veterinärmedizin. Die Verbreitung von Bakterien und Antibiotika im natürlichen Umfeld,<br />
insbesondere in den Wasserläufen und in den Seen, die direkt oder indirekt für die<br />
Trinkwasserversorgung genutzt werden, stellt tatsächlich eine potenzielle Gefahr für die<br />
Zukunft dar. Sie kann aber durch die Ozonung, eine dafür ideale Technik, leicht vermieden<br />
werden. Es ist des Weiteren interessant, die Frage nach der Bakterienresistenz mit jener nach<br />
der Mikroverunreinigung zu verbinden, da die Ozonung eine der besten Methoden ist, um<br />
gegen solche Probleme vorzugehen (Mikroverunreinigung, resistente Bakterien und<br />
Antibiotikarückstände).<br />
Es ist bekannt, dass der Bund und die Kantone die Mikroverunreinigung in einem Teil der<br />
Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz durch Ozonung bekämpfen wollen. Zurzeit wird<br />
über die Subventionskriterien beraten, und es wäre wünschenswert, dass die Tatsache, dass<br />
eine ARA Abwasser <strong>aus</strong> einem Spital behandelt, als Kriterium zählt, denn genau dieses<br />
Wasser enthält am ehesten resistente Bakterien und Antibiotikarückstände.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012
Der Bundesrat hat am 25. April 2012 die Vernehmlassung zur Änderung des<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Gewässerschutzgesetzes eröffnet. Mit dieser Vorlage soll eine gesamtschweizerische<br />
Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen bei<br />
zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) geschaffen werden. Rund 100 von insgesamt<br />
700 ARA in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe <strong>aus</strong>gerüstet werden,<br />
mit welcher die Mikroverunreinigungen im Abwasser um mehr als 80 Prozent vermindert<br />
werden können. Die anzuwendende Technik wird nicht vorgeschrieben. Im Vordergrund<br />
stehen heute die Ozonung und die Behandlung des Abwassers mit Pulveraktivkohle. Mit <strong>dem</strong><br />
geplanten Ausbau der ARA wird etwas mehr als die Hälfte des Schweizer Abwassers<br />
zusätzlich gereinigt, und die stark mit gereinigtem Abwasser belasteten Gewässer werden<br />
wirksam vor Mikroverunreinigungen geschützt.<br />
Es ist unbestritten, dass bei einer Anwendung der Ozonung neben der Elimination von<br />
Mikroverunreinigungen gleichzeitig eine weitgehende Entfernung von Keimen im Abwasser<br />
stattfindet. Andere Verfahren oder Verfahrenskombinationen können aber ebenfalls die<br />
Keimzahl im Abwasser stark reduzieren. Dies zeigen u. a. die kürzlich veröffentlichten<br />
Resultate der Pilotversuche in der ARA L<strong>aus</strong>anne mit Pulveraktivkohle und anschliessender<br />
Membranfiltration. Forschungsarbeiten bezüglich der Elimination von Keimen durch andere<br />
Verfahren laufen. Zusätzlich ist festzuhalten, dass allenfalls die Abwasserinhaltsstoffe (z. B.<br />
durch angeschlossene Gewerbebetriebe) ein anderes Verfahren als die Ozonung bedingen.<br />
Der Bundesrat teilt mit <strong>dem</strong> Initianten des Postulates die Ansicht, dass die kürzlich durch<br />
Studien der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und<br />
Gewässerschutz (Eawag) aufgezeigten Antibiotikaresistenzen in Gewässern zukünftig eine<br />
ernstzunehmende Her<strong>aus</strong>forderung darstellen. Gemäss den Studien spielen dabei die Spitäler<br />
und Tierspitäler eine bedeutende Rolle. Andere Forschungsresultate weisen aber darauf hin,<br />
dass auch Antibiotikaresistenzen <strong>aus</strong> anderen Quellen (z. B. <strong>aus</strong> Altersheimen) von<br />
Bedeutung sein können. Weitere Studien zum Thema der Bakterienresistenz laufen im In- und<br />
Ausland.<br />
Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Kenntnisse <strong>aus</strong> der Forschung bezüglich<br />
Bakterienresistenz und bezüglich der Elimination von Keimen durch verschiedene Verfahren<br />
der Abwasserbehandlung wäre es verfrüht, sich einseitig auf die Ozonung von Abwasser bei<br />
ARA mit Spitalabwasser zu konzentrieren. In der Schweiz wird das Abwasser von 427<br />
Spitälern in insgesamt 177 ARA gereinigt. Die Einführung der Ozonung in diesen ARA würde<br />
aufgrund der aktuellen Faktenlage eine einseitige Bevorzugung dieser Reinigungstechnik<br />
bedeuten und den Rahmen des geplanten Massnahmenpakets mit <strong>dem</strong> Ausbau von 100 ARA<br />
deutlich sprengen.<br />
Wichtig ist aber, dass bei der zukünftigen Planung auf ein geeignetes Zusammenspiel<br />
zwischen <strong>dem</strong> Ziel der Elimination von Mikroverunreinigungen und <strong>dem</strong> zusätzlichen Nutzen<br />
der Abwasserbehandlungsverfahren im Bereich der Entfernung von Keimen (insbesondere<br />
antibiotikaresistente Keime) geachtet wird.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (23)<br />
Aebischer Matthias Amarelle Cesla Aubert Josiane Birrer-Heimo Prisca<br />
Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Gross Andreas Gysi Barbara Hadorn Philipp Heim Bea<br />
Jans Beat Kiener Nellen Margret Maire Jacques-André Nussbaumer Eric<br />
Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Schneider Schüttel Ursula<br />
Schwaab Jean Christophe Semadeni Silva Steiert Jean-François Tornare Manuel<br />
Voruz Eric Wermuth Cédric
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gewässerschutz Abwasser Ozon Antibiotikum Wasserverschmutzung See<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
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12.3457 – Motion<br />
Administrative Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens <strong>aus</strong>serhalb des<br />
Baugebietes<br />
Eingereicht von<br />
H<strong>aus</strong>ammann<br />
Markus<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
11.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 23 des Raumplanungsgesetzes (RPG) dahingehend zu<br />
ergänzen, dass die Kantone auch Ausnahmen im Umfeld bestehender Bauten <strong>aus</strong>serhalb des<br />
Baugebietes regeln können.<br />
Begründung<br />
Es ist im Sinne der Rechtssicherheit, wenn die Kantone im Umfeld bestehender Bauten auch<br />
<strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes Kleinstbauten (z. B. Gerätehäuschen, fest installierte<br />
Spielgeräte, Verteilkabinen, Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie für den Eigenbedarf,<br />
Aussenantennen für den Empfang, unbeleuchtete Eigenreklameanlagen usw.) sowie<br />
Farbanstriche und geringfügige Änderungen an Fassaden von nicht unter Schutz gestellten<br />
Objekten mittels verbindlicher Listen vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren <strong>aus</strong>nehmen<br />
können.<br />
Vor<strong>aus</strong>setzung ist, dass die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />
eingehalten bleiben.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Motionär verlangt eine Änderung von Artikel 23 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni<br />
1979 (RPG; SR 700). Er strebt an, dass Kantone im Umfeld bestehender Bauten auch<br />
<strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes verschiedene bauliche Aktivitäten (Kleinstbauten) vom<br />
ordentlichen Baubewilligungsverfahren <strong>aus</strong>nehmen können.<br />
Artikel 22 Absatz 1 RPG bestimmt, dass Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung<br />
errichtet oder geändert werden dürfen. Er präzisiert die Art des durchzuführenden Verfahrens<br />
aber nicht. Verschiedene Kantone kennen vereinfachte Verfahren, ähnlich jenen, die das<br />
Bundesrecht für Plangenehmigungsverfahren vorsieht. Dabei ist weder die Ausgestaltung der<br />
ordentlichen noch die Ausgestaltung der vereinfachten Verfahren überall gleich. Soweit<br />
ersichtlich, ist der Grundsatz, dass für geringfügige Vorhaben vereinfachte Verfahren<br />
vorgesehen werden können, nicht bestritten.<br />
Wo das kantonale Recht ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, umschreibt es die<br />
Anwendbarkeit dieses Verfahrens regelmässig mit Aufzählungen oder Listen. Dazu bedarf es
<strong>aus</strong> der Sicht des Bundesrates keiner legislatorischen Tätigkeit des Bundes. Artikel 23 RPG<br />
erschiene dafür auch nicht als geeignetes systematisches Umfeld.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (72)<br />
Aebi Andreas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Baader Caspar Binder Max<br />
Böhni Thomas Borer Roland F. Brand Heinz Brunner Toni Büchel Roland Rino<br />
Büchler Jakob Bugnon André Candinas Martin Caroni Andrea Darbellay Christophe<br />
de Courten Thomas Estermann Yvette Favre Laurent Flückiger-Bäni Sylvia<br />
Frehner Sebastian Freysinger Oskar Gasche Urs Geissbühler Andrea Martina<br />
Germanier Jean-René Giezendanner Ulrich Graf-Litscher Edith Grin Jean-Pierre<br />
Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard Haller Vannini Ursula Hassler Hansjörg<br />
Heer Alfred Hurter Thomas Hutter Markus Joder Rudolf Kaufmann Hans<br />
Keller Peter Killer Hans Knecht Hansjörg Landolt Martin Lohr Christian<br />
Markwalder Christa Mörgeli Christoph Müller Leo Müller Thomas Müller Walter<br />
Müri Felix Pantani Roberta Parmelin Guy Perrin Yvan Pezzatti Bruno Pieren Nadja<br />
Quadranti Rosmarie Quadri Lorenzo Regazzi Fabio Reimann Lukas<br />
Reimann Maximilian Rickli Natalie Simone Ritter Markus Rösti Albert Rusconi Pierre<br />
Schwander Pirmin Stamm Luzi Veillon Pierre-François Vitali Albert Vogler Karl<br />
von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />
Ziörjen Lothar Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Baugenehmigung Vereinfachung von Verfahren Bauzone Landwirtschaftszone<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
Zuständig<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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12.3479 – Motion<br />
Lärmschutzvorschriften für den Bau und den Betrieb von Sportanlagen<br />
Eingereicht von<br />
Lehmann Markus<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
12.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
In die Lärmschutzverordnung des Bundes sollte ein Anhang aufgenommen werden, welcher<br />
die zulässigen Lärmimmissionen für den Bau und Umbau sowie den Betrieb von Sportanlagen<br />
in solcher Weise regelt, dass sowohl die Interessen der in der Nähe von Sportanlagen<br />
lebenden Bevölkerung als auch die Bedürfnisse der Sportvereine <strong>aus</strong>gewogen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Begründung<br />
Die immer dichtere Besiedlung und der Auslastungsdruck der immer noch knappen<br />
Sportanlagen führen beim Bau und Betrieb von Sportanlagen zunehmend zu<br />
Auseinandersetzungen über die zulässigen Lärmimmissionen. Besonders betroffen sind<br />
Fussball- aber auch andere Outdooranlagen sowie Stadien.<br />
Das Bundesrecht enthält keine Vorschriften bezüglich Lärmimmissionen für den Bau künftiger<br />
und den Betrieb bestehender Sportanlagen (Ausnahme Schiessanlagen). Das führt dazu,<br />
dass die Behörden und Gerichte für die Bewilligung von Bau- und Umbauvorhaben sowie bei<br />
Auseinandersetzungen betreffend Immissionen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Betrieb von Sportanlagen<br />
zunehmend die sehr restriktiv formulierte deutsche Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />
heranziehen (vgl. z. B. BGE 133 II ff. Gemeinde Würelos). Dadurch werden die Möglichkeiten<br />
für den Bau und Umbau sowie die Nutzung von Sportanlagen übermässig eingeschränkt.<br />
Zwar hat das Bundesamt für Umwelt einen Entwurf für eine Vollzugshilfe für die Beurteilung<br />
der Lärmbelastung von Sportanlagen erarbeitet. Das Papier vermag die Missstände aber nicht<br />
zu beseitigen. Es macht zu starke Einschränkungen für den Bau und Betrieb von kleineren<br />
und mittleren Sportanlagen und regelt Grossanlagen (Stadien) überhaupt nicht.<br />
Die Lärmschutzverordnung des Bundes braucht deshalb einen eigenen "Sportartikel"<br />
ansonsten <strong>dem</strong> Sport unnötige Schranken gesetzt werden und die Anliegen von<br />
Anwohnerinnen und Anwohner nicht angemessen berücksichtigt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Die Sportförderung gemäss Artikel 68 der Bundesverfassung (BV, SR 101) umfasst den<br />
Auftrag, den Sport zu fördern, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen zu<br />
steigern sowie den Stellenwert des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung zu
erhöhen. Gleichzeitig ist der Bund gemäss Artikel 74 auch beauftragt Vorschriften zu erlassen e-parl 26.09.2013 18:37<br />
zum Schutz des Menschen vor schädlichem oder lästigem Lärm. Sportanlagen können<br />
solchen Lärm erzeugen, weshalb die Vorschriften des Lärmschutzrechts bei ihnen zur<br />
Anwendung kommen.<br />
Was als schädlich oder lästig gilt, legt der Bundesrat mit Hilfe von Immissionsgrenzwerten<br />
(IGW) in der Lärmschutz-Verordnung fest. Er muss sich dabei an die Kriterien des<br />
Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) halten und die IGW so festlegen, dass die<br />
Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört ist (Art. 15 USG). Dabei hat er<br />
auch die Wirkung des Lärms auf besonders empfindliche Personengruppen zu<br />
berücksichtigen (Art. 13 USG). Kriterien <strong>aus</strong>serhalb dieser Vorgaben kann der Bundesrat<br />
grundsätzlich nicht beiziehen.<br />
Für Anlagen wie etwa Strassen oder Eisenbahnen, deren Lärmimmissionen eine gewisse<br />
betriebliche und akustische Gleichmässigkeit aufweisen, lassen sich Berechnungsverfahren<br />
und Grenzwerte allgemein festlegen. Bei Sportanlagen sind die Lärmimmissionen jedoch<br />
weder gleichmässig, noch wiederholen sie sich regelmässig. So variieren das zeitliche<br />
Auftreten und die Art des Betriebs je nach Anlass stark. Lärm <strong>aus</strong> Sportanlagen wird zu<strong>dem</strong>,<br />
je nach der konkreten örtlichen und betrieblichen Situation, in der er verursacht wird,<br />
unterschiedlich stark störend empfunden. Der Bundesrat hat <strong>aus</strong> diesen Gründen bisher die<br />
Festlegung von allgemein gültigen Grenzwerten für alle Sportanlagen in der Lärmschutz-<br />
Verordnung als nicht sachgerecht erachtet.<br />
Beim Lärm von Sportanlagen müssen die kantonalen Vollzugsbehörden deshalb im Einzelfall<br />
aufgrund der gesundheitlichen Kriterien der eingangs erwähnten Artikel 13 und 15 USG eine<br />
Beurteilung vornehmen. Den Kantonen, welche die lokale Situation gut kennen, kommt dabei<br />
ein erheblicher Ermessenspielraum zu. Auch bei der Festlegung der nötigen Massnahmen<br />
kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Einhaltung der zulässigen<br />
Lärmbelastung zu einer unverhältnismässigen Einschränkung der Sportanlage führen würde<br />
und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anlage besteht. Bei gewissen<br />
Sportanlagen kann dieses Interesse insbesondere durch Artikel 68 BV begründet werden.<br />
Um die Kantone im Vollzug zu unterstützen, hat das Bundesamt für Umwelt 2011 eine<br />
Vollzugshilfe für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen vorgeschlagen. Diese<br />
soll den Vollzugsbehörden Grundsätze für die Beurteilung des Lärms zur Verfügung stellen.<br />
Die Vollzugshilfe wird im Moment in den Kantonen erprobt und soll anschliessend aufgrund<br />
der Ergebnisse der Erprobungsphase überarbeitet werden.<br />
Dem Bundesamt für Umwelt und den kantonalen Fachstellen sind die vom Motionär<br />
angeführten Probleme bei einzelnen Fällen bekannt. Mit der Überarbeitung der Vollzugshilfe<br />
können aber auch diese Kritikpunkte berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist insgesamt nach<br />
wie vor der Meinung, dass die häufig lokal geprägten Interessenabwägungen zurzeit im<br />
Rahmen einer Vollzugshilfe flexibler beurteilt werden können als dies im Rahmen einer vom<br />
Motionär verlangten bundesrechtlich abschliessenden Regelung der Fall wäre.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (16)<br />
Amherd Viola Bortoluzzi Toni Darbellay Christophe Fässler-Osterwalder Hildegard<br />
Hurter Thomas Jans Beat Landolt Martin Lohr Christian Müller Leo Müller Thomas<br />
Nussbaumer Eric Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Schneider-Schneiter Elisabeth<br />
Stahl Jürg Wasserfallen Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe
Sport Sportanlass Sporteinrichtung Lärmschutz Lärmbelästigung Fussball<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;28<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3524 – Motion<br />
Staatsvertrag mit Frankreich zur Ausserbetriebnahme des AKW Fessenheim<br />
und des AKW Mühleberg<br />
Eingereicht von<br />
Nussbaumer Eric<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, mit Frankreich eine bilaterale völkerrechtliche Vereinbarung im<br />
Sinne des Kernenergiegesetzes, Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c, abzuschliessen über den<br />
Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch im Hinblick auf die geplanten Massnahmen zur Ausserbetriebnahme<br />
und Stilllegung des AKW Fessenheim und des AKW Mühleberg. Dabei soll auch die<br />
zukünftige Zusammenarbeit zu gemeinsamen Fragen und Her<strong>aus</strong>forderungen des<br />
grenzüberschreitenden Engpassmanagements, der Langfristenergieverträge und für<br />
Netz<strong>aus</strong>bauten zur grenzüberschreitenden Energielieferung <strong>aus</strong> neuen Kraftwerken für<br />
erneuerbare Energien geregelt werden.<br />
Begründung<br />
Das AKW Mühleberg wird als eines der ältesten Schweizer Atomkraftwerke in den nächsten<br />
Monaten oder Jahren abgestellt. Der französische Präsident Hollande hat versprochen, das<br />
älteste Atomkraftwerk Frankreichs bis 2017 <strong>aus</strong>ser Betrieb zu nehmen. Da auch Schweizer<br />
Energiekonzerne an Fessenheim beteiligt sind, erscheint es für die Schweizer Energiepolitik<br />
als zielführend, die Abschaltung dieser Atomkraftwerke staatsvertraglich zu koordinieren und<br />
gleichzeitig auch aktuelle Fragen und Her<strong>aus</strong>forderungen der energiepolitischen<br />
Neuorientierung zu klären.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Ein regelmässiger Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zu Nuklearangelegenheiten, inklusive KKW<br />
Fessenheim, erfolgt bereits über die Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de<br />
radioprotection (CFS), welche durch den Briefwechsel vom 30. November 1989 zwischen der<br />
Schweiz und Frankreich ins Leben gerufen wurde. Die bestehenden bilateralen<br />
völkerrechtlichen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (Abkommen vom 5.<br />
Dezember 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie<br />
und Abkommen vom 30. November 1989 über den Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch bei Zwischenfällen<br />
oder Unfällen, die radioaktive Auswirkungen haben können) sind auch auf die<br />
Ausserbetriebnahme und Stilllegung von KKW anwendbar. Der diesbezügliche<br />
Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch ist somit bereits heute vertraglich geregelt.
Die weiteren in der Motion aufgeworfenen Fragen zum grenzüberschreitenden<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Engpassmanagement und zu den Langfristverträgen werden durch den einschlägigen Acquis<br />
communautaire der EU und durch dessen Umsetzung durch Frankreich geregelt und sind<br />
Gegenstand der laufenden Verhandlungen zu einem Stromabkommen zwischen der Schweiz<br />
und der EU. Netz<strong>aus</strong>bauten werden durch die Swissgrid mit den Netzbetreibern umliegender<br />
Länder geplant und durch den Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (European<br />
Network of Transmission System Operators for Electricity, Entso-E) koordiniert. Prioritäre<br />
Verbindungen sollen teilweise direkt durch die EU gefördert werden.<br />
Ferner stehen das Bundesamt für Energie (BFE) und das zuständige französische Ministerium<br />
im engen Kontakt zur Bewältigung von aktuellen energiepolitischen Fragen und<br />
Her<strong>aus</strong>forderungen.<br />
Das KKW Mühleberg darf gemäss der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung so lange<br />
betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Die Sicherheit ist dann gewährleistet,<br />
wenn die in der Betriebsbewilligung festgehaltenen Auflagen, die Bestimmungen der<br />
massgebenden Kernenergiegesetzgebung sowie der Richtlinien des Eidgenössischen<br />
Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) erfüllt sind. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi,<br />
darüber zu wachen, dass der Betreiber diese Vorgaben jederzeit erfüllt und allen<br />
Sicherheitsbelangen seiner Anlage mit der notwendigen Tiefe und <strong>dem</strong> notwendigen Umfang<br />
nachkommt. Infolge der nuklearen Katastrophe in Fukushima hat das Ensi eine Reihe von<br />
Massnahmen verfügt. Bei Bedarf wird es weitere Massnahmen anordnen. Solange das KKW<br />
Mühleberg sicher betrieben werden kann, besteht daher kein Anlass, dieses <strong>aus</strong>ser Betrieb zu<br />
nehmen. Im Weiteren hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />
Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2012,<br />
mit welchem dieses zwar die bisherige Befristung aufhob, aber gleichzeitig eine neue<br />
Befristung <strong>aus</strong>sprach, beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Dieses Verfahren ist hängig.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (26)<br />
Aebischer Matthias Allemann Evi Amarelle Cesla Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />
Bäumle Martin Bertschy Kathrin Birrer-Heimo Prisca Chopard-Acklin Max<br />
Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Gasser Josias F.<br />
Girod Bastien Gysi Barbara Heim Bea Jans Beat Kiener Nellen Margret<br />
Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Schneider Schüttel Ursula<br />
Semadeni Silva Steiert Jean-François Voruz Eric Wermuth Cédric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
bilaterales Abkommen Frankreich Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk<br />
technische Zusammenarbeit Elsass Bern (Kanton)<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3525 – Postulat<br />
Freiflächen-Solarstromanlagen auf Flächen ohne Fruchtfolgequalität<br />
Eingereicht von<br />
Nussbaumer Eric<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Es ist zu prüfen und zu berichten, wie auf Flächen, die nicht als Fruchtfolgefläche (FFF)<br />
<strong>aus</strong>geschieden sind, eine Freiflächen-Solarstromanlage bewilligt werden kann oder welche<br />
gesetzlichen Bestimmungen insbesondere im Raumplanungsgesetz zu ändern wären, damit<br />
dies zukünftig möglich wird.<br />
Begründung<br />
Fruchtfolgeflächen sind im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a RPG für die<br />
Landwirtschaft geeignete Flächen. Sie sind raumplanerisch entsprechend zu sichern. Sie<br />
stehen für Freiflächen-Solarstromkraftwerke nicht zur Verfügung. Daneben bestehen in<br />
Landwirtschaftszonen auch Flächen, die keine Fruchtfolgequalität aufweisen oder eine<br />
geringe Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Auf diesen Flächen kann unter Umständen eine<br />
grossflächige Solarstromanlage (Fotovoltaik-Freiflächenanlage) Sinn machen, insbesondere<br />
wenn z. B. auf den bebauten Grundstücken und der vorhandenen Gebäudestruktur in einer<br />
Gemeinde oder Region keine grösseren Solarstromanlagen mehr realisiert werden können.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Es ist ein prioritäres Anliegen des Bundesrates, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen -<br />
und damit auch der Sonnenenergie - zu fördern. Es gibt jedoch wichtige Gründe, weshalb dies<br />
gegenwärtig vorwiegend auf bestehenden Bauten und Anlagen erfolgen soll.<br />
Zweifellos ist es richtig, Fruchtfolgeflächen (FFF) nicht für die Errichtung freistehender<br />
Solaranlagen zu nutzen. Es sollen aber auch landwirtschaftliche Nutzflächen, die nicht FFF-<br />
Qualität haben, d. h. sich für eine ackerbauliche Nutzung nicht eignen, nach Möglichkeit<br />
erhalten werden. Dies gilt namentlich für die Grünlandnutzung, die ebenfalls Vorrangcharakter<br />
haben kann. In der kleinräumigen Schweiz sind solche Anlagen jedoch auch auf anderen<br />
Flächen in der Regel mit mehr oder weniger grossen Problemen verbunden. Ausserhalb der<br />
Bauzonen sind freistehende Solaranlagen in der Regel für das Landschaftsbild problematisch,<br />
zu<strong>dem</strong> fehlen oft die notwendige Erschliessung und die Anbindung an die Stromnetze.<br />
Innerhalb der Bauzonen stellen sie eine ineffiziente Nutzung wertvollen Baulandes dar.<br />
In der Energiestrategie 2050 des Bundes wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass das<br />
Flächenpotenzial für Fotovoltaikanlagen auf bestehenden Infrastrukturanlagen <strong>aus</strong>reicht, um
den vorgesehenen Anteil an Sonnenenergie zu leisten. Das technische Potenzial an e-parl 26.09.2013 18:37<br />
geeigneten Gebäudeflächen zur Nutzung der Fotovoltaik in der Schweiz beträgt zwischen 15<br />
und 18 Terawattstunden pro Jahr. Bis 2050, so kann erwartet werden, werden davon bis zu<br />
10 Terawattstunden pro Jahr genutzt. Dieses Potenzial ist zu<strong>dem</strong> relativ konfliktarm, d. h. <strong>aus</strong><br />
dieser Sicht rasch realisierbar. Einschränkungen <strong>aus</strong> Gründen des Ortsbild- und<br />
Denkmalschutzes betreffen gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Kultur höchstens 5<br />
Prozent des Gebäudebestandes.<br />
Derzeit werden etwa 120 Gigawattstunden Sonnenstrom pro Jahr erzeugt - d. h., es wird<br />
weniger als ein Prozent des technischen Potenzials an Gebäudeflächen genutzt. Somit ist das<br />
ungenutzte Potenzial für Fotovoltaikanlagen innerhalb des Baugebiets noch sehr gross.<br />
Das geltende Raumplanungsrecht schliesst freistehende Solaranlagen nicht <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>.<br />
Die Standortgebundenheit solcher Anlagen <strong>aus</strong>serhalb der Bauzone ist allerdings heute mit<br />
Blick auf das grosse Potenzial auf bestehenden Gebäuden nur in den allerseltensten Fällen<br />
gegeben. Falls eine freistehende Fotovoltaik-Anlage <strong>aus</strong>serhalb der Bauzonen in Betracht<br />
gezogen wird, wird regelmässig eine (Sonder-)Nutzungsplanung nach Artikel 18 des<br />
Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) notwendig sein. Ausser<strong>dem</strong> kann<br />
eine Thematisierung im kantonalen Richtplan angebracht sein. Je schwieriger es wird, den<br />
erwünschten Zubau an Solaranlagen auf bestehenden Bauten vorzunehmen, desto eher wird<br />
es gerechtfertigt und auch nach gelten<strong>dem</strong> Recht möglich sein, der Nutzung der<br />
Sonnenenergie den Vorrang zu geben, sofern nicht andere gewichtige Interessen<br />
entgegenstehen. Von diesem Punkt sind wir allerdings noch weit entfernt.<br />
Der Bundesrat sieht daher keinen aktuellen Bedarf, einen Bericht über die<br />
Bewilligungsfähigkeit freistehender Solaranlagen und über allfällige Gesetzesänderungen zu<br />
erstellen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (24)<br />
Aebischer Matthias Allemann Evi Amarelle Cesla Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />
Bäumle Martin Bertschy Kathrin Chopard-Acklin Max Fässler-Osterwalder Hildegard<br />
Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Girod Bastien Grunder Hans Gysi Barbara Heim Bea<br />
Kiener Nellen Margret Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie Reynard Mathias<br />
Schneider Schüttel Ursula Schneider-Schneiter Elisabeth Steiert Jean-François<br />
Voruz Eric Wermuth Cédric<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sonnenenergie Kraftwerksstandort Landwirtschaftszone Raumplanung Bericht<br />
unkultiviertes Land<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;2846<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3527 – Motion<br />
Energetische Sanierung von touristischen Zweitwohnungen<br />
Eingereicht von<br />
Candinas Martin<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird verpflichtet, im Rahmen der Programmvereinbarungen mit den<br />
betroffenen Kantonen, gestützt auf Artikel 34 des Bundesgesetzes über die Reduktion der<br />
CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011, einen Drittel der für Gebäudesanierungen<br />
schweizweit verfügbaren Mittel zweckgebunden für die energetische Sanierung von<br />
touristischen Zweitwohnungen zu verwenden.<br />
Begründung<br />
Touristische Zweitwohnungen, also jene Zweitwohnungen, die entweder von den Besitzern<br />
selber zu Ferienzwecken benutzt oder vermietet werden, machen einen erheblichen Teil des<br />
Gebäudebestandes der Schweiz <strong>aus</strong>. Vor allem die selbstgenutzten touristischen<br />
Zweitwohnungen stehen während des grössten Teils des Jahres leer, werden aber oft<br />
während der Wintermonate geheizt, um Kälteschäden zu vermeiden. Selbst bei vermieteten<br />
Zweitwohnungen liegt die durchschnittliche Belegung im Jahresdurchschnitt selten über 60<br />
Tage. Im Gegensatz zu dauerhaft bewohnten Gebäuden ist der Anreiz zur energetischen<br />
Sanierung deshalb geringer. Ein grosser Teil der touristischen Zweitwohnungen wurde in der<br />
Boom-Phase der Sechziger- und Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts erstellt, ist oft schlecht<br />
isoliert und muss dringend energetisch saniert werden. In einigen Fällen kann sogar der<br />
Abbruch und Ersatzneubau sinnvoller sein.<br />
Etliche touristische Zweitwohnungen <strong>aus</strong> der Boom-Phase sind noch mit Elektro- oder<br />
Ölheizungen <strong>aus</strong>gerüstet. Neue erneuerbare Energien wie bei Wärmepumpen und<br />
Solaranlagen kommen nur bei den neuesten Gebäuden zum Einsatz. Der Bau neuer<br />
touristischer Zweitwohnungen wird aber durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative<br />
stark eingeschränkt. Aus energetischer Sicht muss deshalb der Fokus auf die Sanierung des<br />
bestehenden Gebäudeparks gelegt werden. Dadurch kann ein nicht zu vernachlässigender<br />
Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen geleistet werden. Zu<strong>dem</strong> werden durch die<br />
energetische Sanierung die touristischen Zweitwohnungen besser vermietbar, was auch im<br />
Interesse des Tourismus ist.<br />
Die vorgeschlagene Massnahme kann rasch und ohne zusätzliche Belastung des<br />
Bundesh<strong>aus</strong>haltes umgesetzt werden.
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Bei bestehenden Gebäuden gibt es ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der CO2-<br />
Emissionen und des Energieverbrauchs, wobei Zweitwohnungen nur einen kleinen Teil<br />
<strong>aus</strong>machen dürften. Im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 hat das Parlament den Plafond für<br />
das Gebäudeprogramm, das <strong>aus</strong> einem Drittel der Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe<br />
alimentiert wird, von heute 200 auf 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Maximal ein Drittel<br />
der Mittel wird gemäss Gesetz den Kantonen als Globalbeiträge für die Förderung<br />
erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik <strong>aus</strong>gerichtet.<br />
Mindestens zwei Drittel der Mittel sind für die energetische Sanierung der Gebäudehülle<br />
bestimmt, die in einem schweizweit einheitlich abgewickelten Programm gefördert wird. Dabei<br />
sind Erst- und Zweitwohnungen gleichgestellt.<br />
Die Anreize, eine Zweitwohnung energetisch zu sanieren, dürften allerdings geringer sein,<br />
zumal die erwarteten Einsparungen an den Heizkosten kleiner sind. Weil am ständigen<br />
Wohnsitz in der Regel länger geheizt wird und die potenzielle CO2-Wirkung dadurch grösser<br />
ist, gibt es nach Ansicht des Bundesrates auch <strong>aus</strong> klima- und energiepolitischer Optik keinen<br />
Grund, einen bestimmten Anteil des Gebäudeprogramms <strong>aus</strong>schliesslich für Zweitwohnungen<br />
zu reservieren. Vielversprechender ist der Ansatz, den einzelne Kantone im Rahmen ihrer<br />
Mustervorschriften verfolgen, in<strong>dem</strong> sie für den Neubau und die Sanierung von<br />
Zweitwohnungen eine Fernregulierungsmöglichkeit der Heizungen vorschreiben.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (26)<br />
Amherd Viola Barthassat Luc Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick<br />
Darbellay Christophe de Buman Dominique Fässler Daniel Favre Laurent Flach Beat<br />
Freysinger Oskar Gasser Josias F. Germanier Jean-René Gmür Alois<br />
Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Hess Lorenz Neirynck Jacques<br />
Ritter Markus Romano Marco Schmid-Federer Barbara Schneider-Schneiter Elisabeth<br />
Semadeni Silva Teuscher Franziska Vogler Karl von Siebenthal Erich<br />
Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ferienwohnung energetische Sanierung von Gebäuden Tourismus Kohlendioxid<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;2846<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3571 – Motion<br />
Gemeinsame Strategie der Kantone zu den erneuerbaren Energien<br />
Eingereicht von<br />
Gschwind Jean-<br />
Paul<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die die Kantone dazu<br />
verpflichtet, eine gemeinsame Strategie im Bereich der erneuerbaren Energien <strong>aus</strong>zuarbeiten,<br />
und zwar mit <strong>dem</strong> Ziel einer Selbstversorgung der Kantone ab 2035.<br />
Begründung<br />
Der Entscheid von Bundesrat und Parlament, in mehr oder weniger naher Zukunft <strong>aus</strong> der<br />
Atomenergie <strong>aus</strong>zusteigen, ist unumstösslich. Die Kernanlagen sollen nach Alter nach und<br />
nach stillgelegt werden. Damit sind Land und Wirtschaft gefordert, wenn sie nicht einer<br />
Energieknappheit und zu hohen Energiepreisen für die privaten H<strong>aus</strong>halte und die<br />
Unternehmen entgegengehen wollen. Es ist deshalb <strong>aus</strong>serordentlich wichtig, dass sich alle<br />
Akteure (Bund, Kantone, Gemeinden und Private) gemeinsam dieser Her<strong>aus</strong>forderung stellen.<br />
Die Pflicht, eine gemeinsame kantonale Strategie zu den erneuerbaren Energien festzulegen,<br />
könnte die Kantone und Gemeinden in dieser Frage mobilisieren und den Bund in seiner<br />
Aufgabe unterstützen: Eine solche Strategie gründet auf der Erhebung der bestehenden und<br />
der potenziellen erneuerbaren Ressourcen (Geothermie, Holz, Biomasse, Windenergie,<br />
Fotovoltaik) und sollte die Selbstversorgung ab 2035 zum Ziel haben.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
In den meisten Kantonen sind in den letzten Jahren Strategien, Konzepte, Leitlinien oder<br />
Planungsberichte zur kantonalen Energiepolitik mit konkreten Zielsetzungen und<br />
Massnahmenplänen verabschiedet worden. Die Zielsetzungen orientieren sich meist an der<br />
2000-Watt-Gesellschaft, einer Reduktion des CO2-Ausstosses oder den Zielen von<br />
EnergieSchweiz. Weiter hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) anlässlich<br />
der Generalversammlungen vom 2. September 2011 sowie vom 4. Mai 2012 ein<br />
Positionspapier "Energiepolitik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan" bzw. die<br />
"Energiepolitischen Leitlinien der EnDK" verabschiedet, die grösstenteils mit den<br />
Zielsetzungen und den Massnahmen der Energiestrategie 2050 des Bundesrates<br />
übereinstimmen.<br />
Der Bund selber fördert im Rahmen des Programms EnergieSchweiz unter anderem mit <strong>dem</strong><br />
Projekt "Energie-Region" die optimale Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien
in den Regionen. Elf <strong>aus</strong>gewählte Pilotregionen werden in einer Anfangsphase (ab Mitte<br />
2012) durch das Bundesamt für Energie finanziell und personell unterstützt.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Der Bundesrat erachtet es als kontraproduktiv, den schon weit fortgeschrittenen<br />
Anstrengungen der Kantone mit bundesgesetzlichen Vorgaben vorzugreifen. In der<br />
Energiestrategie 2050 ist allerdings vorgesehen, dass der Bund bei der<br />
gesamtschweizerischen Planung für Gebiets<strong>aus</strong>scheidungen für Anlagen zur Produktion von<br />
Strom mit erneuerbaren Energien eine koordinative Rolle übernehmen soll.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (6)<br />
Barthassat Luc Buttet Yannick Darbellay Christophe Regazzi Fabio Romano Marco<br />
Vogler Karl<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
erneuerbare Energie Energieprogramm Kanton Selbstversorgung Koordination<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3595 – Postulat<br />
Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von<br />
Verladebahnhöfen<br />
Eingereicht von<br />
von Siebenthal<br />
Erich<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der unter anderem folgende Fragen<br />
beantwortet:<br />
1. In welchem Ausmass werden Waldleistungen durch Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen<br />
verteuert durch die Schliessung von Verladebahnhöfen?<br />
2. Welche Auswirkungen auf die jeweilige lokale Verkehrsbelastung hat die Schliessung von<br />
peripheren Verladebahnhöfen auf die offen bleibenden Verladebahnhöfe (beispielsweise in<br />
Stadtzentren wie Biel, Bern, La Chaux-de-Fonds usw.)?<br />
3. Wie viel dieser Kosten trägt vor<strong>aus</strong>sichtlich die öffentliche Hand und wie viel der<br />
Waldbesitzer?<br />
4. Welche Einsparungen sind durch die Schliessung von Verladebahnhöfen bei SBB Cargo<br />
tatsächlich realisierbar, und in welcher Kosten-Nutzen-Relation stehen sie zu den<br />
entstehenden Mehrkosten für die Verlader?<br />
Aufgrund der Erkenntnisse ist der Auftrag an SBB Cargo zu überprüfen bzw. nötigenfalls die<br />
Bestellung der Offenhaltung von Verladebahnhöfen vorzusehen.<br />
Begründung<br />
Der Schweizer Wald erbringt zahlreiche Leistungen mit hohem öffentlichem Interesse (Schutz<br />
vor Naturgefahren, Grundwasserschutz, Naturschutz, Wohlfahrt, Lebensraum für Wildtiere<br />
usw.). Beinahe sämtliche Leistungen stehen in einer positiven Wechselwirkung zu einer<br />
nachhaltigen Holznutzung oder setzen diese gar vor<strong>aus</strong>.<br />
Der Strukturwandel der Sägereibranche zwingt Waldbesitzer häufig, Holz mittels<br />
Bahntransporten zu geeigneten Käufern zu transportieren. SBB Cargo überprüft vor <strong>dem</strong><br />
Hintergrund, Rentabilität erreichen zu müssen, seine Verladepunkte und wird solche auch<br />
schliessen. Dem ist <strong>aus</strong> betrieblicher Sicht nichts entgegenzuhalten. Aus volkswirtschaftlicher<br />
Sicht könnten <strong>aus</strong> Schliessungsentscheiden höhere Kosten für Bund, Kantone und<br />
Eigentümer entstehen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Mit der Motion 10.3881 ist der Bundesrat beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Förderung<br />
des Schienengüterverkehrs vorzulegen. Die Vernehmlassung ist auf Ende 2012 vorgesehen.<br />
In diesem Rahmen ist zu entscheiden, welche Instrumente zur Förderung des<br />
Schienengüterverkehrs eingesetzt werden sollen und welches Angebot sie ermöglichen.<br />
Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der schweizerischen Güterverkehrspolitik, allgemeine<br />
Rahmenbedingungen für den Strassen- und Schienengüterverkehr zu setzen. Hierunter fallen<br />
Instrumente wie z. B. die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder das<br />
Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr. Mit <strong>dem</strong> Einsatz dieser Instrumente sollen die<br />
unternehmerischen Entscheidungen so gelenkt werden, dass sie volkswirtschaftlich vorteilhaft<br />
sind. Auch die bestehenden Instrumente der finanziellen Förderung des<br />
Schienengüterverkehrs in der Fläche zielen grundsätzlich darauf ab, die Marktposition des<br />
Schienengüterverkehrs zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch die Schaffung spezifischer<br />
Infrastruktur für den Güterverkehr (z. B. Förderung von Anschlussgleisen und<br />
Umschlagsanlagen im kombinierten Verkehr) oder die Verbilligung von Verkehrsangeboten.<br />
Holztransporte profitieren gemäss Artikel 11 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV,<br />
SR 641.811) von einer Sonderregelung bzw. einer reduzierten LSVA-Abgabe.<br />
Eine Detailsteuerung, in deren Rahmen entschieden wird, welche Güterarten auf der Schiene<br />
zu transportieren sind oder ab bzw. zu welchen Bedienpunkten z. B. Holztransporte auf der<br />
Schiene erfolgen sollen, erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Es soll <strong>dem</strong><br />
Zusammenspiel der Marktakteure überlassen bleiben, welcher Verkehrsträger gewählt wird<br />
und welche konkreten Transportlösungen zur Anwendung kommen.<br />
Am 21. März 2012 hat das <strong>UVEK</strong> den Bundesrat informiert, dass es übereinstimmend mit der<br />
Empfehlung der SBB keine Erhöhung der Abgeltungen beantragt. Die Auswirkungen der<br />
Sanierung der schlecht <strong>aus</strong>gelasteten Punkte fallen - nicht zuletzt dank intensiver Gespräche<br />
von SBB Cargo mit deren Kunden - mit einem Wegfall von letztlich nur 2 Prozent des<br />
Transportvolumens gering <strong>aus</strong>. Gemäss Angaben von SBB Cargo konnte durch gezielte<br />
Alternativlösungen der Volumenrückgang beim Holz grösstenteils aufgefangen werden und<br />
liegt bei der Ware Holz bei rund 1 Prozent. Der Bundesrat lehnt deshalb auch die vom<br />
Postulanten geforderte Berichterstattung ab.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (18)<br />
Aebi Andreas Brunner Toni Büchler Jakob Estermann Yvette Freysinger Oskar<br />
Geissbühler Andrea Martina Graf-Litscher Edith Hadorn Philipp Hassler Hansjörg<br />
Heim Bea Joder Rudolf Lustenberger Ruedi Naef Martin Reynard Mathias<br />
Ritter Markus Schwaab Jean Christophe Wandfluh Hansruedi Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
SBB Güterverkehr auf der Schiene Binnenhandel Leistungsabbau Holzgewinnung<br />
nationaler Verkehr Randregion Waldbau regionaler Verkehr Betriebseinstellung<br />
Zweigniederlassung Kostenrechnung Waldeigentum Kosten-Nutzen-Analyse<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;55
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3616 – Motion<br />
Koexistenz von Wohnen, Kultur und Gastronomie in urbanen Perimetern<br />
gewährleisten<br />
Eingereicht von<br />
Bertschy Kathrin<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes und<br />
eventuell weiterer Erlasse zu unterbreiten, sodass in einer neuen kantonalen Nutzungszone<br />
(z. B. Urbanzone) je nach Lärmquelle unterschiedliche Grenzwerte gelten können. Höhere<br />
Grenzwerte sollen in Bezug auf die Urbanfunktion der Zone hinsichtlich des nächtlichen<br />
Lärms, verursacht durch Menschen sowie Kultur- und Gastrobetriebe, gelten. Keine höheren<br />
Grenzwerte sollen für den Industrie- und Verkehrslärm zur Anwendung kommen.<br />
Begründung<br />
Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung unterscheiden bei der Festlegung des<br />
Immissionsgrenzwertes kaum nach der Lärmquelle: Massgeblich ist die erhebliche Störung<br />
des Wohlbefindens (Art. 15 USG). Besonderen Schutz geniessen alle Zonen, in denen eine<br />
Wohnnutzung vorgesehen ist, in<strong>dem</strong> die Kantone diesen Zonen zwingend die<br />
Lärmempfindlichkeitsstufen I-III (Art. 43 LSV) zuordnen müssen. Dieser Schutz ist<br />
insbesondere zu den sogenannten Nachtzeiten (22 bis 7 Uhr) rigoros und unabhängig davon,<br />
ob sich tatsächlich jemand daran stört. Im Ergebnis führt dies oft dazu, dass sich der Betrieb<br />
von Kultur- und Gastrobetrieben und eine Wohnnutzung von Bundesrechts wegen<br />
<strong>aus</strong>schliessen. Das heute bestehende Angebot in gewissen städtischen Wohnzonen ist<br />
bestenfalls durch tolerante Vollzugsbehörden geduldet.<br />
Fordert z. B. ein einziger Anwohner in solch einem Stadtteil absolute nächtliche Ruhe ein,<br />
kann dies das Aus für eine Vielzahl von Betrieben bedeuten. Dadurch fehlt es gerade den<br />
längerfristig denkenden Kultur- und Gastrobetrieben an Rechts- und Planungssicherheit. Ziel<br />
muss deshalb sein, den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst gut Rechnung zu tragen.<br />
Unbestritten ist, dass in den Zentren der Schweizer Städte nach wie vor ein hoher Anteil an<br />
Wohnnutzung möglich sein soll. Die heutigen Lärmschutzvorschriften stellen eine wichtige<br />
Errungenschaft dar, welche im Grundsatz nicht infrage gestellt werden soll. Das Bundesrecht<br />
soll aber soweit flexibilisiert werden, dass kantonale Zonen (z. B. Urbanzonen) ermöglicht<br />
werden, in denen eine Wohnnutzung klar erwünscht ist, jedoch für den durch Menschen sowie<br />
Kultur- und Gastrobetriebe verursachten Lärm etwas tolerantere Lärmgrenzwerte gelten<br />
dürfen. Den urbanen Zentren wird so ermöglicht, ihre Kulturpolitik den lokalen Bedürfnissen<br />
entsprechend zu regeln.
Stellungnahme des Bundesrates vom 05.09.2012<br />
Artikel 74 der Bundesverfassung (BV, SR 101) verpflichtet den Bund, Vorschriften zu erlassen<br />
zum Schutz des Menschen vor schädlichem oder lästigem Lärm. Kultur- und Gastrobetriebe<br />
können solchen Lärm erzeugen, weshalb die Vorschriften des Lärmschutzrechts bei ihnen zur<br />
Anwendung kommen.<br />
Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen hat der Bundesrat in der<br />
Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) für die häufigsten Lärmarten wie Strassen- oder<br />
Eisenbahnlärm Belastungsgrenzwerte festgelegt. Für die Beurteilung des Lärms von Kulturund<br />
Gastrobetrieben fehlen in der LSV solche Grenzwerte, weil gerade bei<br />
Gastwirtschaftsbetrieben neben akustischen, zeitlichen und raumplanerischen Einflüssen oft<br />
auch lokale Aspekte das Störungsempfinden der Bevölkerung beeinflussen. Der Bundesrat<br />
hat es deshalb vermieden, für die ganze Schweiz einheitliche Grenzwerte zu erlassen.<br />
Die kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörden haben daher die Lärmimmissionen im<br />
Einzelfall anhand der gesetzlichen Kriterien auf ihre Schädlichkeit und Lästigkeit hin zu<br />
beurteilen. Aus der Praxis hat sich ergeben, dass dabei insbesondere Lärmcharakter,<br />
Zeitpunkt, Häufigkeit des Auftretens sowie die Lärmempfindlichkeit und Lärmvorbelastung der<br />
betroffenen Nutzungszone zu berücksichtigen sind. Bei ihrer Beurteilung der Störwirkung des<br />
Lärms von Kultur- und Gastrobetriebe steht den Vollzugsbehörden somit ein erheblicher<br />
Ermessensspielraum zu, und sie haben die Möglichkeit, bei der Beurteilung die<br />
obenerwähnten Kriterien für die Störwirkung in Kenntnis der lokalen Eigenheiten zu<br />
gewichten. Da diese Beurteilung in vielen Fällen zu Schwierigkeiten geführt hat, hat die<br />
Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) 1999 die "Vollzugshilfe zur<br />
Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Betrieb von<br />
öffentlichen Lokalen" erarbeitet. Diese Vollzugshilfe wird seither regelmässig angewendet und<br />
führt in der Regel zu akzeptierten Ergebnissen.<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass zwischen den Interessen der Bevölkerung zum Schutz<br />
gegen Lärm und den Interessen an einer lebendigen Stadt mit Kultur- und Gastroaktivitäten<br />
Konflikte entstehen können. Er sieht die Lösung aber nicht darin, einseitig den Schutz vor<br />
Lärm zu schmälern. Der Bundesrat ist hingegen bereit, die Thematik unter Einbezug<br />
insbesondere auch der raumplanerischen Anforderungen und gemeinsam mit den Kantonen<br />
anzugehen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 05.09.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (25)<br />
Aebischer Matthias Allemann Evi Bäumle Martin Böhni Thomas Chevalley Isabelle<br />
Fischer Roland Gasser Josias F. Glättli Balthasar Grossen Jürg Hodgers Antonio<br />
Kessler Margrit Kiener Nellen Margret Maier Thomas Markwalder Christa<br />
Moser Tiana Angelina Müller-Altermatt Stefan Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie<br />
Rytz Regula Streiff-Feller Marianne Teuscher Franziska Tschäppät Alexander<br />
von Graffenried Alec Weibel Thomas Wyss Ursula<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Umweltrecht Lärmbelästigung Stadt städtisches Wohnmilieu Gaststättengewerbe Metropole<br />
sozio-kulturelle Einrichtung kulturelle Veranstaltung Interessenkonflikt städtebauliches Problem<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;2846;2831
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3620 – Postulat<br />
Potenzial des alpinen Solarstroms für die winterliche Stromversorgung<br />
Eingereicht von<br />
Girod Bastien<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie erarbeiten zu lassen, welche das Potenzial und die<br />
Kosten sowie den Beitrag zur winterlichen Stromversorgung von alpinen Fotovoltaikanlagen<br />
an unterschiedlichen Standorten aufzeigt, und darüber einen Bericht zu erstellen.<br />
Begründung<br />
Eine zentrale Her<strong>aus</strong>forderung der Energiewende ist es, im Winter die Stromversorgung<br />
sicherzustellen. PV-Anlagen im Mittelland weisen hier den Nachteil einer tieferen Produktion<br />
im Winter auf. Im Gegensatz dazu lässt sich mit Anlagen an alpinen Standorten aufgrund der<br />
geringeren Bewölkung, höheren Sonneneinstrahlung und Reflexion der Sonneneinstrahlung<br />
durch den Schnee im Winter mehr Strom produzieren. Es bestehen bislang keine<br />
systematische Untersuchungen der Potenziale (Terawattstunden pro Jahr) und Kosten<br />
(Rappen pro Kilowattstunde) alpiner Fotovoltaikstandorte. Aus Gründen des<br />
Landschaftsschutzes sind Anlagen auf Dächer, Lawinenverbauungen oder St<strong>aus</strong>een zu<br />
bevorzugen. Doch ist auch deren Potenzial noch nicht genau untersucht. Deshalb sollte eine<br />
entsprechende Studie in Auftrag gegeben werden. Die Potenziale sind mit GIS zu evaluieren<br />
und die Kosten mit aktuellen Technologiedaten für ein typisches meteorologisches Jahr zu<br />
modellieren. Dabei sind auch die lokalen Einstrahlungsverhältnisse inklusive Beschattung der<br />
Topografie an alpinen Standorten sowie weitere Faktoren, welche für die Realisierung alpiner<br />
PV-Anlagen wichtig sind, zu berücksichtigen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Ausbau der Stromproduktion <strong>aus</strong> erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Bestandteil der<br />
Energiestrategie 2050. Bis 2050 soll sie um 22,6 Terawattstunden erhöht werden. Ausgebaut<br />
wird insbesondere auch die Stromproduktion mit Fotovoltaikanlagen (etwa 10<br />
Terawattstunden). Dafür soll prioritär das vorhandene Flächenpotenzial auf bestehenden<br />
Bauten und Anlagen <strong>aus</strong>geschöpft werden. Das technische Potenzial an geeigneten<br />
Gebäudeflächen zur Nutzung von Fotovoltaik in der Schweiz beläuft sich auf jährlich 15 bis 18<br />
Terawattstunden. Weitere Infrastrukturanlagen sind darin nicht eingerechnet. Aus<br />
energetischer Sicht besteht somit keine Notwendigkeit, unbebautes Gebiet zu beanspruchen.<br />
Fotovoltaikanlagen <strong>aus</strong>serhalb von bebautem Gebiet sollen deshalb nur dann erstellt werden,<br />
wenn sie bedeutende Vorteile gegenüber Anlagen an bestehenden Infrastrukturen aufweisen.
Dies fordert auch ein gemeinsames Positionspapier der Bundesämter für Raumplanung,<br />
Umwelt, Energie und Landwirtschaft.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die im Zusammenhang mit den Anlagen auf Lawinenverbauungen realisierten Schätzungen<br />
ergeben ein Potenzial von weniger als 100 Gigawattstunden. Mit den laufenden Projekten in<br />
Bellwald und St. Antönien werden diese Berechnungen verifiziert und auch auf ihre<br />
Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Das Potenzial an gebäudeintegrierten Anlagen wird bereits in<br />
Zusammenhang mit <strong>dem</strong> sich gegenwärtig in Ausarbeitung befindlichen Solarkataster für alle<br />
Gebäude bis hin zur kleinsten Alphütte erhoben (vgl. dazu Motion Grüne Fraktion 11.4095,<br />
"Solarkataster für die ganze Schweiz", sowie Interpellation Jans 11.3589,"Nationales<br />
Solarkataster"). Darin sind lokale Gegebenheiten wie Einstrahlung, Ausrichtung der Flächen<br />
oder Abschattungen berücksichtigt.<br />
Bisherige Erfahrungen mit Projekten im alpinen Raum zeigen, dass ihr Beitrag an die<br />
winterliche Stromversorgung erst ab einer Höhenlage von über 1500 Meter relevant werden<br />
könnte. Die erhöhten Kosten für Bau und Unterhalt von hochalpinen Anlagen kompensieren<br />
einen allfälligen Produktionsvorteil und machen die Anlagen kaum rentabel.<br />
Zwischenspeicherungsmöglichkeiten sind unabhängig vom Standort sowieso notwendig und<br />
dürfen bei der Diskussion um alpine und hochalpine Fotovoltaikanlagen nicht vergessen<br />
werden. Eine separate Studie zur Erhebung des Potenzials des alpinen Solarstroms für die<br />
winterliche Stromversorgung wird deshalb als wenig sinnvoll erachtet.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (6)<br />
Buttet Yannick Gasser Josias F. Grunder Hans Müller-Altermatt Stefan<br />
Nussbaumer Eric von Graffenried Alec<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sonnenenergie Stromerzeugung Alpen atmosphärische Verhältnisse<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3630 – Motion<br />
Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von<br />
Swisscom-Aktien<br />
Eingereicht von<br />
Bugnon André<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.06.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bund ist zurzeit Eigentümer von 29 494 000 Swisscom-Aktien im Wert von je ungefähr<br />
345 Franken, das entspricht bei diesem Kurs einem Betrag von 10,175 Milliarden Franken.<br />
Um alle im Rahmen der umfassenden Variante des Projekts zur Finanzierung und zum<br />
Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) geplanten Investitionen zu finanzieren, müsste der Bund<br />
anstelle der derzeit vorgesehenen 3,5 Milliarden Franken 6 Milliarden Franken freisetzen.<br />
Damit diese 6 Milliarden Franken finanziert werden können, ohne das ordentliche Budget zu<br />
belasten, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den<br />
Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes im Gesamtwert von 2,5 Milliarden<br />
Franken zu erlauben.<br />
Dazu muss die derzeitige Gesetzgebung geändert werden, die <strong>dem</strong> Bund einen Mindestanteil<br />
von 50+1 an diesen Aktien vorschreibt. Es müssen auch die notwendigen Vorkehrungen<br />
getroffen werden, um den Erlös <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Verkauf in den Bahninfrastruktur-Fonds einfliessen<br />
zu lassen und damit das Ziel von 6 Milliarden Franken zu erreichen.<br />
Begründung<br />
Dieser Vorgang könnte "Transfer von einem ehemaligen Regiebetrieb des Bundes zu einem<br />
anderen" genannt werden. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:<br />
1. Der Bund ist nicht mehr Hauptaktionär von Swisscom und ermöglicht <strong>dem</strong> Management von<br />
Swisscom somit freies Handeln nach den Grundsätzen der Wirtschafts- und Handelsfreiheit.<br />
2. Der Bund vermindert seine Risiken bei einem Kurssturz der Swisscom-Aktien.<br />
3. Der zusätzlich für Fabi zur Verfügung gestellte Betrag erlaubt es, die Infrastrukturen des<br />
öffentlichen Verkehrs innerhalb einer vernünftigen Frist fertigzustellen und damit den<br />
Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden.<br />
4. In<strong>dem</strong> der Bund die Investitionen auf 6 Milliarden Franken aufstockt, erlaubt er die<br />
Umsetzung einer Strategie des Wirtschaftswachstums.
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Idee, den Erlös <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Verkauf von bundeseigenen Swisscom-Aktien zur Finanzierung<br />
von spezifischen Aufgaben zu verwenden, ist nicht neu. So verlangte etwa im Jahr 2006 ein<br />
Postulat der freisinnig-<strong>dem</strong>okratischen Fraktion 06.3396, auf diese Weise die Mittel für<br />
Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken.<br />
Der Bundesrat anerkennt teilweise die vom Motionär geltend gemachten Gründe für eine<br />
Reduktion der Bundesbeteiligung an Swisscom. Der Bundesrat erinnert daran, dass er den<br />
eidgenössischen Räten im Frühjahr 2006 die gestaffelte Veräusserung der noch im<br />
Bundesbesitz befindlichen Swisscom-Aktien vorgeschlagen hatte; allerdings traten weder<br />
National- noch Ständerat auf die Vorlage ein. In der begleitenden politischen Diskussion<br />
wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bund via Mehrheitsbeteiligung an<br />
Swisscom die direkte Kontrolle über eine - im Zuge der raschen Entwicklung der<br />
Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende - Schlüsselinfrastruktur <strong>aus</strong>übt. Allein die<br />
Netze von Swisscom sind in der Lage, den Zugang aller Regionen und Bevölkerungsgruppen<br />
zur digitalen Welt sowie die flächendeckendende Alarmierung und Information der<br />
Bevölkerung in Krisenlagen sicherzustellen. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass<br />
sich an dieser Faktenlage und an den politischen Präferenzen in Bezug auf die<br />
Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom in der Zwischenzeit Entscheidendes geändert<br />
hat.<br />
Selbst unter der Annahme, dass eine weitergehende Privatisierung von Swisscom<br />
mehrheitsfähig wäre, spricht sich der Bundesrat <strong>aus</strong> grundsätzlichen finanzpolitischen<br />
Überlegungen klar gegen eine Zweckbindung des allfälligen Verkaufserlöses <strong>aus</strong>. Sowohl in<br />
der Botschaft zur Schuldenbremse als auch später in der Botschaft zur Ergänzungsregel hat<br />
der Bundesrat festgehalten, dass erhebliche <strong>aus</strong>serordentliche Einnahmen - z. B. <strong>aus</strong><br />
Privatisierungserlösen - nicht zur Finanzierung von <strong>aus</strong>serordentlichen Ausgaben zur<br />
Verfügung stehen, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden sollen.<br />
Im Übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass bis 2025 im Rahmen der verschiedenen,<br />
teilweise parallel laufenden Ausbauprogramme (Neat, ZEB, HGV-Anschlüsse und<br />
Leistungsvereinbarungen) bereits Investitionen von gegen 19 Milliarden Franken in das<br />
Schweizer Schienennetz getätigt werden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich der in der<br />
Botschaft zu Fabi skizzierte erste Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step im Umfang von 3,5 Milliarden<br />
Franken an <strong>dem</strong> <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates tatsächlich Nötigen, Mach- und Finanzierbaren.<br />
Eine darüber hin<strong>aus</strong>gehende, zusätzliche Forcierung des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> in diesem Zeithorizont<br />
unter "rollen<strong>dem</strong> Rad", d. h. bei laufen<strong>dem</strong> Betrieb, würde nach geltenden Erfahrungswerten<br />
die Verfügbarkeit des Schienennetzes stark beeinträchtigen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Eisenbahnbau Verkehrsinfrastruktur Finanzierung Gesellschaftskapital Aktie Verkauf<br />
Swisscom Privatisierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3734 – Motion<br />
Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDP-Liberale Fraktion<br />
Wasserfallen Christian<br />
19.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vergabepraxis von KEV-Geldern dahingehend zu ändern,<br />
dass bereits realisierte Projekte nicht durch Projekte beim Bezug von KEV-Geldern behindert<br />
werden, deren Umsetzung fraglich oder unwahrscheinlich ist.<br />
Begründung<br />
Zurzeit befindet sich auf der KEV-Warteliste eine Vielzahl von Projekten, welche höchstens<br />
eine minimale Chance haben, realisiert zu werden und in den Genuss von KEV-Geldern zu<br />
kommen. Gesuche von Projekten, deren Umsetzung zum Beispiel durch Einsprachen blockiert<br />
ist, blockieren andere Projekte, die bereits realisiert sind. Bereits realisierte Projekte können<br />
also nicht von KEV-Geldern profitieren, weil unrealisierte Projekte, deren Umsetzung mehr als<br />
fraglich ist, die Warteliste blockieren.<br />
Sobald ein Projekt realisiert ist und die Bestätigung der Produktionsaufnahme vorliegt, sollte<br />
die Möglichkeit bestehen, dass dieses von der Warteliste auf eine Liste "realisierte Projekte"<br />
transferiert oder zumindest an die Spitze der Warteliste gesetzt würde, um somit KEV-<br />
Bezüger werden zu können.<br />
Weiter sollten Projekte, die innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung nicht realisiert und in<br />
Betrieb sind, von der Warteliste gestrichen werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist mit rund 21 000<br />
Projekten (Stand September 2012) in der Tat unerfreulich lang. Dieser Umstand soll im<br />
Rahmen der Energiestrategie 2050 geändert werden. Mit der Entfernung des<br />
Gesamtkostendeckels sowie der Teildeckel für einzelne Technologien sollen die zur<br />
Verfügung stehenden Mittel des KEV-Fonds erhöht werden. Dadurch sollte die Warteliste für<br />
Technologien mit langen Planungs- und Bauzeiträumen (Wind-, Kleinwasserkraft- und<br />
Biomasse-Projekte) abgebaut werden können. Für Fotovoltaikanlagen ist eine alternative<br />
Lösung vorgesehen. Für diese Technologie soll es weiterhin Jahreskontingente geben.<br />
Deshalb ist mit einem Weiterbestehen der Warteliste für Fotovoltaikprojekte zu rechnen.<br />
Allerdings kann auch diese Warteliste teilweise abgebaut werden, weil für kleine<br />
Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowatt) anstelle der Einspeisevergütung neu sogenannte<br />
Einmalzahlungen <strong>aus</strong>gerichtet werden. Diese einmaligen Investitionshilfen belaufen sich auf<br />
maximal 30 Prozent der Investitionskosten.
Die in der Motion vorgeschlagene Regelung würde eine grundlegende Umstellung der e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Warteliste bewirken. Zu<strong>dem</strong> würde die Planungssicherheit der Investoren je nach Situation<br />
unterschiedlich beeinflusst: Investoren, die das finanzielle Risiko ohne Absicherung tragen<br />
können, wären im Vorteil. Diejenigen, die auf eine Zusage angewiesen sind, würden hingegen<br />
benachteiligt. Erstere würden durch rasches Bauen ohne KEV-Zusage in der Warteliste nach<br />
vorne rutschen, letztere würden hingegen nach hinten verdrängt. Eine derartige Umstellung<br />
würde die Mitnahmeeffekte folglich erhöhen. Im Weiteren würde die ständige Bewirtschaftung<br />
der Warteliste - verbunden mit der Beantwortung aller Anfragen - zu einem höheren<br />
administrativen Aufwand führen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Einspeisevergütung Kleinkraftwerk Subvention Durchführung eines Projektes<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3756 – Motion<br />
Nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Verkehr<br />
Eingereicht von<br />
Vogler Karl<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
20.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, das Personenbeförderungsgesetz (PBG) dahingehend zu<br />
ändern, dass die Konsumation von Alkohol ab 21.00 Uhr bis 08.00 Uhr in Fahrzeugen des<br />
öffentlichen Verkehrs - mit Ausnahmen in Speisewagen - sowie auf Bahnhofanlagen und bei<br />
Bushaltestellen verboten ist.<br />
Begründung<br />
Die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz ist generell sehr hoch. Da die<br />
Frequenzen im öffentlichen Verkehr erfreulicherweise seit Jahren stark zunehmen, wird es in<br />
den Bahnhöfen und in den Fahrzeugen immer enger, was vor<strong>aus</strong>setzt, dass sich die<br />
Reisenden - um die Reisequalität zu erhalten - umso rücksichtsvoller verhalten. Namentlich<br />
am Abend und in der Nacht leidet die Qualität des öffentlichen Verkehrs öfters wegen<br />
Personen, die in den Bahnhöfen sowie in den Zügen und Bussen Alkohol konsumieren, dabei<br />
Verunreinigungen verursachen und Abfall liegen lassen, mit entsprechenden Kosten für die<br />
Betreiber. Insbesondere aber fühlen sich Mitreisende durch Reisende, die Alkohol<br />
konsumieren und sich dabei lärmig und/oder anderweitig unanständig benehmen, belästigt<br />
oder im schlimmeren Fall in ihrer Sicherheit bedroht. Verschiedene Personen benutzen<br />
deshalb den öffentlichen Verkehr am Abend und in der Nacht nicht mehr.<br />
Das Verbot, in der Nacht in den Zügen, Bussen sowie in den Bahnhofanlagen und an den<br />
Bushaltestellen Alkohol zu konsumieren, ist mit ein Schritt, um <strong>dem</strong> Littering und der<br />
Verschmutzung von öffentlichem bzw. quasiöffentlichem Raum Einhalt zu gebieten und damit<br />
gleichzeitig Kosten zu sparen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden<br />
werden erhöht. Ein solches Verbot hätte eine generalpräventive Wirkung, wäre klar und somit<br />
- analog <strong>dem</strong> Rauchverbot in Zügen - einfach durchsetzbar. Verschiedene deutsche<br />
Grossstädte beispielsweise kennen ein entsprechendes Verbot, mit positiven Auswirkungen<br />
auf die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie die Sauberkeit der<br />
öffentlichen Verkehrsmittel. Ausgenommen von einem Verbot wäre der Konsum von Alkohol in<br />
den Speisewagen, weil diesbezüglich keine negativen Auswirkungen <strong>aus</strong>gehen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Aus Sicht des Bundesrates spricht die Motion ein berechtigtes Anliegen an. Alkoholexzesse<br />
und deren Folgen sind ein Ärgernis für Reisende im öffentlichen Verkehr. Das vorgeschlagene
Mittel eines generellen Verbotes schiesst allerdings weit über das Ziel hin<strong>aus</strong>. Auch steht die e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zweckmässigkeit der Massnahme infrage. Das Problem in den Zügen sind in der Regel<br />
diejenigen Passagiere, die bereits angetrunken die Verkehrsmittel besteigen. Das<br />
Alkoholproblem tritt auch nicht überall gleich auf, sondern konzentriert sich auf<br />
Veranstaltungen an Wochenenden. Hier würde auch ein Verbot niemanden vom Trinken<br />
abhalten.<br />
Personell, finanziell und grundrechtlich wäre ein flächendeckendes Alkoholverbot kaum<br />
durchsetzbar. Schon heute besteht aber mit Artikel 12 Absatz 2 des<br />
Personenbeförderungsgesetzes und Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a der<br />
Personenbeförderungsverordnung eine Rechtsgrundlage, im Einzelfall gegen Betrunkene<br />
durchzugreifen. Einzelne Verkehrsunternehmen könnten zu<strong>dem</strong> in ihren eigenen<br />
Bestimmungen für Bahnhöfe oder Züge strengere Regeln festlegen. So haben beispielsweise<br />
die SBB seit einigen Jahren den Alkoholverkauf in Bahnhöfen nach 22 Uhr untersagt.<br />
Schliesslich geht der Analogieschluss zum Rauchen fehl: Das Passivrauchen ist ein<br />
Phänomen, das beim Alkohol in dieser Form nicht auftritt. Zu<strong>dem</strong> entspricht die Beschränkung<br />
der Rauchmöglichkeiten einem gesellschaftlich gefestigten und akzeptierten Trend.<br />
Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (19)<br />
Aebi Andreas Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine Geissbühler Andrea Martina<br />
Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />
Ingold Maja Kessler Margrit Lehmann Markus Neirynck Jacques Quadranti Rosmarie<br />
Ritter Markus Rösti Albert Schläfli Urs Semadeni Silva Streiff-Feller Marianne<br />
von Siebenthal Erich<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
öffentlicher Verkehr Alkoholkonsum Konsumverhalten Schienenfahrzeug Personenverkehr<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3762 – Motion<br />
Biomasse. Verschärfung der Umwelt- und Energievorschriften<br />
Eingereicht von<br />
Bourgeois Jacques<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
20.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Angesichts der Her<strong>aus</strong>forderungen, die sich im Bereich der Ressourcennutzung stellen, muss<br />
die Biomasse verwertet werden. Gestützt auf die Energieverordnung (Anhang 1.5 Ziffer 5.3<br />
EnV), in der steht: "Das BFE kann weiter gehende ökologische Anforderungen für die<br />
energetische Nutzung von Co-Substraten in Richtlinien regeln", wird der Bundesrat beauftragt,<br />
die Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Abfall-Verordnung und<br />
des Energiegesetzes, vorzulegen. Eingeführt werden soll, dass der Bundesrat die<br />
energetischen und umwelttechnischen Mindestanforderungen an jede Technologie regeln<br />
kann, einschliesslich Anlagen, die nicht von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)<br />
profitieren. Zu<strong>dem</strong> wird er beauftragt, eine Positiv-Liste zu erstellen, auf der die organischen<br />
Reststoffe, die aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden können, nach Rohstoff, nach<br />
ihrer Bedeutung für den Nährstoffh<strong>aus</strong>halt und nach ihren ökologischen und energetischen<br />
Eigenschaften aufgeführt sind.<br />
Begründung<br />
Die KEV schafft für die Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen (ARA) einen Anreiz, in die<br />
Energieproduktion einzusteigen und den Klärschlamm energetisch zu verwerten und ins<br />
Gasnetz einzuspeisen. Hingegen ist es ökologisch widersinnig, nichtbelastete Biomasse und<br />
nichtbelastete organische Abfälle als Co-Substrat für den Betrieb der Biogas-Anlagen der<br />
ARA zu nutzen: In diesem Falle wird der natürliche Nährstoffh<strong>aus</strong>halt nämlich unterbrochen -<br />
die nichtbelastete Biomasse, die Pflanzennährstoffe enthält (z. B. Phosphor und Stickstoff und<br />
Stoffe, die zur Humusbildung beitragen), kann der Landwirtschaft nicht mehr direkt zugeführt<br />
werden, da es streng verboten ist, Klärschlamm als Dünger zu nutzen.<br />
Nun ist es aber absehbar, dass die Rohstoffe für Dünger, insbesondere Phosphor, in naher<br />
Zukunft knapp werden und die Preise dafür steigen dürften. Ausser<strong>dem</strong> ist die Verbrennung<br />
von trockensubstanzarmen Stoffen sehr energieintensiv und kostspielig. Hinzu kommt noch<br />
der Materialtransport.<br />
Die Biomasse sollte nicht <strong>aus</strong>schliesslich energetisch verwertet werden. Die nichtbelasteten<br />
organischen Abfälle müssen der Landwirtschaft wieder zugeführt werden können. So wären<br />
wir, was die Dünger und Rohstoffe anbelangt, auch weniger abhängig vom Ausland, da diese<br />
wertvollen Stoffe weder verbrannt noch vergraben würden.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion insoweit als berechtigt, als auch er der<br />
Ansicht ist, dass Biomasse - soweit dies die Schadstoffgehalte zulassen - wieder in den<br />
natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt werden soll. Dies entspricht auch der Zielsetzung in<br />
der Biomassestrategie der vier Bundesämter Bafu, BFE, BLW und ARE<br />
(http://www.bafu.admin.ch/biomasse/11126).<br />
Bereits heute enthalten das Umweltschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz und das<br />
Energiegesetz gesetzliche Grundlagen, gestützt auf die der Bundesrat die stoffliche<br />
Verwertung von Biomasse fordern kann. Ebenso können ökologische und energetische<br />
Mindestanforderungen gestellt werden. So wird denn auch heute schon in der Technischen<br />
Verordnung über Abfälle (TVA) die Verwertung von kompostierbaren Abfällen gefordert, und<br />
das Gewässerschutzgesetz verlangt explizit die landwirtschaftliche oder gartenbauliche<br />
Verwertung von Hofdünger. Die Forderung der Motion nach einer gesetzlichen Grundlage für<br />
energetische und umwelttechnische Mindestanforderungen ist somit bereits heute erfüllt.<br />
Im Rahmen der laufenden Totalrevision der TVA werden zu<strong>dem</strong> auch die inhaltlichen<br />
Anliegen der Motion behandelt. Mit der Revision sollen ökologische und auch energetische<br />
Anforderungen an Anlagen definiert werden, die biogene Abfälle behandeln. Diese umfassen<br />
insbesondere Anforderungen bezüglich der zur Behandlung zugelassenen Abfälle und wo<br />
nötig auch bezüglich des Outputs <strong>aus</strong> solchen Anlagen sowie an deren Standort, den Betrieb<br />
nach <strong>dem</strong> Stand der Technik und die behördliche Kontrolle.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (9)<br />
Bugnon André Bulliard-Marbach Christine Favre Laurent Français Olivier<br />
Hiltpold Hugues Parmelin Guy Ritter Markus Vitali Albert Walter Hansjörg<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Biomasse Energierecht Energietechnologie organisches chemisches Erzeugnis<br />
Stromerzeugung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3776 – Motion<br />
Höhere Wirtschaftlichkeit des Luftfahrtstandortes Schweiz dank<br />
verhältnismässigen Regulierungen<br />
Eingereicht von<br />
Wasserfallen<br />
Christian<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
25.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Überprüfung der Rechtsetzung und der<br />
Rechtsanwendung im Bereich der Luftfahrt einzuleiten mit <strong>dem</strong> Ziel, auf Rechtsakte und<br />
Massnahmen der Verwaltung zu verzichten, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des<br />
Luftfahrtstandortes Schweiz <strong>aus</strong>wirken oder keinen effektiven und verhältnismässigen<br />
Sicherheitsgewinn erzielen.<br />
Begründung<br />
Langwierige Verfahren, träge Regelungen, vermeidbarer Legalismus, unnötig gewundene<br />
Richtlinien oder überspitzter Formalismus führen zu exorbitanten Mehrkosten, was die<br />
Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Luftfahrt bedeutend mindert.<br />
Zwar erklärte der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Germanier 08.3334, die<br />
Regulierungen im Luftfahrtbereich würden verhältnismässig umgesetzt, dennoch wächst der<br />
regulatorische Druck seither immer weiter. Klar ist die Quelle in der Luftfahrtregulierung vor<br />
allem im Ausland zu suchen. Die Schweiz wendet aber leider einige internationale<br />
unverbindliche Empfehlungen wie verbindliche Regeln an. Teure, für öffentliche Flughäfen<br />
bestimmte Auflagen werden leider auch auf privaten Flugfeldern ohne nachweisbare<br />
Sicherheitsgründe umgesetzt. Solche unnötigen Verpflichtungen werden übrigens zur Hürde<br />
bei der Umsetzung von Artikel 86 der Bundesverfassung, in<strong>dem</strong> das Bundesamt für<br />
Zivilluftfahrt die nach seiner Auffassung mangelnde Freiwilligkeit als Motiv einsetzt, um<br />
Beiträge an förderungswürdige Projekte zu verweigern (siehe Motion Joder 12.3214).<br />
Auch das Bundesrecht im Bereich der Luftfahrt ist stetig zu entrümpeln (siehe Motion Spuhler<br />
00.3673). Vieles wurde unter <strong>dem</strong> Begriff der Sicherheit angeordnet, ohne dass der<br />
schweizerische Regulator, wie bei internationalen Regulierungsverfahren üblich, eine<br />
sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung über die Auswirkungen - insbesondere in<br />
wirtschaftlicher Hinsicht - der neuen Rechtsetzungsvorhaben durchgeführt hat. Die Wertung<br />
dieser Analyse muss zusammen mit den betroffenen Kreisen vorgenommen werden und kann<br />
sicher unnötige Schikanen vermeiden. In der Schweiz ist die KMU-Tauglichkeit von eminenter<br />
Relevanz, und diese verlangt angemessene Aufmerksamkeit.<br />
Abschliessend verweise ich gerne auf Artikel 5 des RVOG, der besagt, dass der Bund<br />
gehalten ist, die Notwendigkeit staatlichen Handelns regelmässig zu verbessern.
Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Der Bundesrat setzt sich für eine wirtschaftlich leistungsfähige Zivilluftfahrt ein. Zur Erreichung<br />
dieses in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz von 2004 (BBl 2005 1781ff.)<br />
festgehaltenen Ziels strebt er günstige Rahmenbedingungen an und stellt sicher, dass die<br />
Aufsicht über die Luftfahrt effizient und kostengerecht <strong>aus</strong>geübt wird.<br />
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) überwacht als Aufsichtsbehörde nach Artikel 3 Absatz 2<br />
des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) nicht nur die Einhaltung von Sicherheitsstandards,<br />
sondern überprüft auch das geltende Luftfahrtrecht auf seine wirtschaftliche und technische<br />
Wirksamkeit. Die vom Bundesrat erlassenen Richtlinien zur Regulierungsfolgenabschätzung<br />
vom 15. September 1999 bzw. 18. Januar 2006 werden auch im Bereich der Luftfahrt<br />
angewendet. Gesetze, Verordnungen sowie Richtlinien und Weisungen werden konsequent<br />
auf ihre volkswirtschaftlichen Auswirkungen überprüft. Die Wirkungsabschätzung erfolgt in der<br />
schweizerischen Zivilluftfahrt äusserst sorgfältig, in<strong>dem</strong> die betroffenen Anspruchsgruppen<br />
frühzeitig in praktisch alle Regulierungsvorhaben einbezogen werden (sogenannte<br />
Stakeholder Involvement). Insofern wird die in der Motion verlangte Überprüfung im Rahmen<br />
der regulatorischen Tätigkeit laufend vorgenommen.<br />
Aufgrund ihrer internationalen Einbindung ist die schweizerische Luftfahrt aber massgeblich<br />
von internationalen Vorschriften beeinflusst. Die Schweiz hat als Mitglied der Internationalen<br />
Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) deren<br />
Regelungen anzuwenden. Dieses internationale Regelwerk soll einen hohen<br />
Sicherheitsstandard und einen fairen Wettbewerb in der Zivilluftfahrt garantieren. Würde die<br />
Schweiz sich <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Regelungssystem von Icao und Easa zurückziehen, könnten die<br />
Luftfahrtunternehmen unseres Landes zu einem guten Teil nicht mehr grenzüberschreitend<br />
operieren. Viele innerstaatliche Normen haben ihre Grundlage in diesen internationalen<br />
Vorgaben und können deshalb nicht einfach "entrümpelt" werden.<br />
Es trifft jedoch zu, dass gerade auf europäischer Ebene in den letzten Jahren eine grosse<br />
Anzahl neuer Verordnungen verabschiedet worden ist, die der betroffenen Luftfahrtindustrie<br />
Schwierigkeiten bereitet hat, ohne dass in je<strong>dem</strong> Fall ein unmittelbarer Sicherheitsgewinn<br />
erkennbar war. Vor allem im Bereich der allgemeinen Luftfahrt (Leicht- und Freizeitaviatik)<br />
besteht eine Überregulierung. Das Bazl setzt sich deshalb in internationalen Gremien<br />
konsequent für eine Verschlankung des Regelwerks und einen langsameren<br />
Regulierungsrhythmus ein. Zu<strong>dem</strong> versucht es, <strong>dem</strong> Gedanken der Subsidiarität vermehrtes<br />
Gewicht zu geben. Im Rahmen der letzten Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (Ecac) hat<br />
das Amt in einem <strong>aus</strong>führlichen Statement die Easa zu einem massvollen Vorgehen bei<br />
neuen Regelungen aufgefordert (http://www.bazl.admin.ch/easa/03638/index.html?lang=de).<br />
Diese Intervention hat einen grossen Widerhall gefunden und wurde von einer Vielzahl von<br />
Staaten unterstützt. Die EU-Kommission hat nun in Aussicht gestellt, sich zu dieser Frage<br />
einlässlich zu äussern. Im Übrigen setzt sich die Schweiz nicht nur bei Massnahmen<br />
zugunsten der betrieblichen Flugsicherheit, sondern auch bei solchen gegen kriminelle Akte<br />
seit je für pragmatische Lösungen ein. So geht etwa die heute zwischen den europäischen<br />
Staaten übliche Befreiung der Transitpassagiere von Sicherheitskontrollen auf eine<br />
schweizerische Initiative zurück.<br />
Das Bazl hat zu<strong>dem</strong> in jüngerer Zeit wiederholt klargemacht, dass Vorgaben der Icao, die<br />
lediglich Empfehlungscharakter haben, nur dann ins innerstaatliche Recht überführt werden,<br />
wenn der Sicherheitsgewinn <strong>aus</strong>gewiesen ist und die damit verbundenen Massnahmen<br />
verhältnismässig sind. Diese Bemühungen werden denn auch von den Akteuren der<br />
schweizerischen Aviatik anerkannt.<br />
Den Anliegen des Motionärs wird somit in der Sache bereits vollumfänglich Rechnung<br />
getragen. Eine gesonderte Entrümpelungsaktion erübrigt sich damit.<br />
Was das gesetzliche Erfordernis des Kriteriums der Freiwilligkeit im Rahmen der<br />
Spezialfinanzierung Luftverkehr (Umsetzung von Art. 86 BV) betrifft, verweist der Bundesrat<br />
auf seine Stellungnahme zur Motion Joder 12.3214.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (15)<br />
Amstutz Adrian Binder Max Candinas Martin Cassis Ignazio Fluri Kurt<br />
Frehner Sebastian Germanier Jean-René Hiltpold Hugues Hurter Thomas<br />
Hutter Markus Joder Rudolf Lüscher Christian Müller Thomas Müller Walter<br />
Spuhler Peter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Zivilluftfahrt Luftrecht Wirtschaftsstandort Schweiz Wirtschaftlichkeitskontrolle Deregulierung<br />
Gesetzesproduktion<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;12<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3786 – Postulat<br />
Strategie für eine bessere Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten<br />
Getränken<br />
Eingereicht von<br />
Hodgers Antonio<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
25.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Angesichts dessen, dass die Preise für in Flaschen abgefülltes Mineralwasser in den letzten<br />
Jahren deutlich gesunken sind und der Konsum gestiegen ist, wird der Bundesrat beauftragt,<br />
eine Strategie zur besseren Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten Getränken,<br />
insbesondere Hahnenwasser, <strong>aus</strong>zuarbeiten.<br />
Begründung<br />
Seit den Neunzigerjahren ist der Konsum von in Flaschen abgefülltem Mineralwasser in der<br />
Schweiz stark gestiegen. Im "Alpenland" ist dies eine absurde Entwicklung: Der Grossteil der<br />
Schweizerinnen und Schweizer hat Zugang zu Hahnenwasser von <strong>aus</strong>gezeichneter Qualität.<br />
Das in Flaschen abgefüllte Wasser belastet die Umwelt rund t<strong>aus</strong>endmal stärker als<br />
Hahnenwasser. Dass die Verwertungsquote von Getränkeflaschen hoch ist, ändert nichts an<br />
der Tatsache, dass wegen der Aufbereitung der rezyklierten Materialien (PET, Alu, Glas) und<br />
deren Transport usw. ein zusätzlicher Energiebedarf entsteht.<br />
Der Preiskampf zwischen den Verteilern hat für die Konsumentinnen und Konsumenten eine<br />
drastische Senkung der Preise für Getränkeflaschen zur Folge: Zwischen 2005 und 2011 sind<br />
die Preise um 50 Prozent eingebrochen und belaufen sich heute auf 0,161 Rappen pro Liter.<br />
In Flaschen abgefülltes Wasser wird zum gängigen Konsumgut - dies schadet der Umwelt.<br />
In Anbetracht der vom Bundesrat angestrebten Energiewende und der Verpflichtungen der<br />
Schweiz zur Reduktion der CO2-Emissionen wäre es zweckmässig, wenn der Bundesrat eine<br />
Strategie zur besseren Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten Getränken,<br />
insbesondere Hahnenwasser, <strong>aus</strong>arbeiten würde. Es wäre beispielsweise denkbar, für alle<br />
Verpackungen, in denen Mineralwasser oder andere alkoholfreie Getränke angeboten<br />
werden, steuerliche Massnahmen zu treffen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Die Studie "Ökobilanz Trinkwasser-Mineralwasser", die im Auftrag des Schweizerischen<br />
Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) erstellt wurde, zeigt auf, dass die<br />
Umweltbelastung von Mineralwasser durch die Faktoren Kühlung, Verpackung und Transport<br />
bestimmt wird. Ungekühltes Leitungswasser ist zwar bis zu 1000-mal umweltfreundlicher als
gekühltes, CO2-haltiges Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche, die bessere Ökobilanz von<br />
ungekühltem Leitungswasser ist jedoch hauptsächlich auf die fehlende Kühlung<br />
zurückzuführen.<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die durch Verpackungen verursachte Umweltbelastung beträgt weniger als ein Prozent der<br />
gesamten, durch den individuellen Konsum verursachten Umweltbelastung. Der Anteil der<br />
Getränkeverpackungen an der gesamten Menge an Verpackungsmaterialien wird auf rund 20<br />
Prozent geschätzt. Das heisst, dass die vom Postulanten geforderte Strategie nur einen<br />
vernachlässigbaren Effekt auf die Verpackungsmenge haben würde. Hingegen wäre der<br />
Aufwand, der mit einer Lenkung des Konsums hin zu weniger verpackten Getränken - z. B.<br />
mittels Pfand oder einer Lenkungsabgabe - einherginge, erheblich. Die Kosten der Einführung<br />
eines Pfandes auf Getränkeflaschen werden auf 250 bis 300 Millionen Franken geschätzt.<br />
Zu<strong>dem</strong> ist davon <strong>aus</strong>zugehen, dass im konkreten Fall eine Abgabe keine lenkende Wirkung<br />
haben wird: 1 Liter Leitungswasser kostet heute zwischen 0,3 und 0,5 Rappen, 1 Liter<br />
Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche hingegen zwischen 70 Rappen und einigen Franken (je nach<br />
Marke und Herkunft). Im günstigsten Fall ist Leitungswasser damit bereits heute 140-mal<br />
günstiger als Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche.<br />
Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als zweckmässig, die vom Postulanten geforderte<br />
Strategie zu erarbeiten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Trinkwasser Getränkeverpackung nachhaltige Nutzung Vermarktungsbeschränkung<br />
<strong>aus</strong>sergewöhnliche Abgabe steuerähnliche Abgabe<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3832 – Motion<br />
Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern<br />
Eingereicht von<br />
Vischer Daniel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit<br />
Partikelfiltern im Sinne des Aktionsplanes gegen Feinstaub zu vervollständigen. In erster<br />
Priorität ist die Nachrüstung der gesamten Nutzfahrzeugflotte (SNF und LNF) mit Partikelfiltern<br />
durch Vorschriften und Anreize zu veranlassen. Die bisher beschlossenen Anreize genügen<br />
nicht. In zweiter Linie ist auch die Ausrüstung der Fahrzeuge und Maschinen des Offroad-<br />
Bereichs mit Partikelfiltern analog zu den Baumaschinen zu veranlassen.<br />
Begründung<br />
Krebserregende Russpartikel <strong>aus</strong> Dieselmotoren gehören zu den häufigsten und zu den<br />
gefährlichsten Ultrafeinstpartikeln. Dem hat am 12. Juni 2012 die<br />
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Rechnung getragen, in<strong>dem</strong> sie Dieselabgas in die<br />
strengste Gruppe 1 (erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert hat. Damit<br />
ist Dieselabgas in der höchsten Gefahren-Klasse wie Asbest.<br />
Der Bundesrat hat bereits in seiner Mitteilung zu verschärften Emissions-Grenzwerten für<br />
Baumaschinen vom 19. September 2008 betont: "Besonders dringender Handlungsbedarf<br />
ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende Substanzen gilt<br />
gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot."<br />
Ab 2011/2013/2014 treten in der Schweiz und der EU neue Grenzwerte in Kraft, die für alle<br />
neuen Strassenfahrzeuge - PW, LNF und SNF - Partikelfilter erforderlich machen. Eine<br />
Nachrüstung mit Partikelfiltern ist aber auf EU-Ebene nicht vorgesehen, obwohl der Ersatz der<br />
Nutzfahrzeugflotte etwa 15 Jahre dauern wird. Dies bleibt in der EU den Mitgliedsländern<br />
überlassen und wird dort in zahlreichen Umweltzonen bereits vollzogen.<br />
In der Schweiz muss die Nachrüstung der Nutzfahrzeuge analog zu der sehr erfolgreichen<br />
Nachrüstung von Baumaschinen zum Schutz der Volksgesundheit daher über verschärfte<br />
Emissions-Begrenzungen erfolgen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und<br />
insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Dieselruss<br />
ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schon seit längerer Zeit als krebserzeugender Stoff
klassiert. Entsprechend hat die Schweiz schon 2006 den Aktionsplan gegen Feinstaub e-parl 26.09.2013 18:37<br />
verabschiedet und setzt laufend Massnahmen um. Auch international werden die<br />
krebserzeugenden Eigenschaften von Dieselabgas heute als erwiesen anerkannt, wie dies die<br />
Umklassierung des Schadstoffs durch die Internationale Krebsagentur der WHO (Iarc)<br />
bestätigt.<br />
Im Strassenbereich wird die Dieselrussproblematik für neue schwere Nutzfahrzeuge mit der<br />
Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahre 2014 weitgehend gelöst sein, da diese die<br />
Einhaltung eines strengen Grenzwerts für die Partikel-Anzahl verlangt; für neue leichte<br />
Nutzfahrzeuge ist dies mit der geltenden Stufe Euro 5 bereits der Fall. Weil die<br />
Flottenerneuerung Zeit in Anspruch nimmt, werden Fahrzeuge älterer Stufen die aktuelle<br />
Situation aber weiterhin prägen. Für zugelassene Fahrzeuge älterer Stufen gelten weniger<br />
strenge Partikelgrenzwerte. Die Schweiz setzt sich in den Verhandlungen über eine<br />
internationale Regelung bezüglich der Zulassung von Nachrüstsystemen (REC-Gruppe der<br />
Unece) für wirksame Partikelfilter ein, womit die Rahmenbedingungen für eine Nachrüstung<br />
von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV und V geschaffen werden können.<br />
Neben den Emissionsgrenzwerten in der LRV bestehen verschiedene finanzielle Anreize zur<br />
Filternachrüstung. So hat beispielsweise die an die Bedingung eines Partikelfilters geknüpfte<br />
Rückerstattung der Mineralölsteuer dazu geführt, dass heute 90 Prozent der Dieselbusse der<br />
konzessionierten Transportunternehmen mit Partikelfiltern <strong>aus</strong>gerüstet sind. Weiter sind,<br />
wenige Monate nach<strong>dem</strong> am 1. Juli 2012 ein LSVA-Rabatt von 10 Prozent für die Einhaltung<br />
der Eurostufe VI eingeführt wurde, schon mehrere Hundert entsprechende Fahrzeuge<br />
registriert. Gleiches gilt für nachgerüstete Euro-II/III-Fahrzeuge, die seit 1. Januar 2012 von<br />
einem Rabatt profitieren. Aus Sicht des Bundesrates sind die erwähnten Massnahmen<br />
zielführend. Eine Ausweitung der Anreize zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit<br />
Partikelfiltern erachtet der Bundesrat derzeit als nicht zweckmässig, wie bereits in der<br />
Stellungnahme zur Motion Vischer 12.3257 <strong>aus</strong>geführt wurde.<br />
Im Offroad-Bereich kennt die EU aktuell noch keine mit Euro 6/VI vergleichbaren<br />
Partikelgrenzwerte. Die Schweiz hat daher in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen<br />
und 2008 einen strengen Partikelanzahl-Grenzwert für Baumaschinen auf B<strong>aus</strong>tellen<br />
eingeführt. Aufgrund der guten bisherigen Erfahrungen im B<strong>aus</strong>tellenbereich prüft das Bafu<br />
derzeit, inwieweit sich eine Ausweitung dieses Grenzwerts bei Dieselmotoren auf<br />
b<strong>aus</strong>tellenähnlichen Anlagen (z. B. Kiesgruben und Steinbrüche) sowie in Industrie- und<br />
Gewerbebetrieben realisieren lässt.<br />
Im Bereich Land- und Forstwirtschaft erklärte der Bundesrat in der Beantwortung der Motion<br />
von Siebenthal 10.3405, <strong>aus</strong> Gründen der angespannten wirtschaftlichen Lage auf weiter<br />
gehende Massnahmen zu verzichten. Eine Möglichkeit, um im Landwirtschaftsbereich Anreize<br />
für Partikelfilternachrüstungen zu schaffen, ist die Förderung im Rahmen der<br />
Ressourcenprogramme oder der geplanten Ressourceneffizienzbeiträge der neuen<br />
Agrarpolitik 2014-2017.<br />
Die vorliegende Motion verfolgt mit der weiteren Minimierung der Dieselrussemissionen ein<br />
gerechtfertigtes Anliegen; die nötigen und <strong>aus</strong> heutiger Sicht möglichen Schritte zur Erfüllung<br />
des Minimierungsgebots sind aber <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates bereits eingeleitet.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (11)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />
Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle<br />
von Graffenried Alec
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Dieselkraftstoff Partikelfilter Staub Abgas Gesundheitsrisiko Grenzwert Nutzfahrzeug<br />
Luftreinhaltung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;52;48<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3833 – Motion<br />
Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel<br />
Eingereicht von<br />
Vischer Daniel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel erarbeiten zu<br />
lassen und zu beschliessen. Dazu sind auch geeignete Messverfahren für die<br />
Partikelanzahlkonzentration in der Atemluft zu evaluieren und einzusetzen.<br />
Begründung<br />
In der Medienmitteilung vom 19. September 2008 zu verschärften Emissionsgrenzwerten für<br />
Dieselruss begründet der Bundesrat diese wie folgt: "... besonders dringender<br />
Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende<br />
Substanzen gilt gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot. Dieselmotoren<br />
stossen eine sehr hohe Anzahl feinster Partikel <strong>aus</strong>, welche aufgrund ihrer geringen Grösse<br />
nur einen relativ kleinen Teil der gesamten in der Luft befindlichen Partikelmasse <strong>aus</strong>machen.<br />
Diese ultrafeinen Dieselrusspartikel können tief in die feinsten Verästelungen der Lunge<br />
vorstossen und von dort über das Blut in die Zellen verschiedener Organe gelangen. Über die<br />
Riechnerven können diese Partikel sogar direkt den Weg ins Gehirn finden. Um der Gefahr<br />
der feinsten Partikel für die Gesundheit noch besser Rechnung zu tragen, muss deshalb nicht<br />
nur die Partikelmasse, sondern auch die Partikelanzahl limitiert und kontinuierlich reduziert<br />
werden."<br />
Diese Partikelanzahlmessung ist neuerdings von der EU für die Zulassung von neuen<br />
Strassenfahrzeugen - PW, LNF und SNF - als PMP-Messverfahren normiert, und die<br />
Grenzwerte sind als Partikelanzahl formuliert. Die Messgrössen der Emission und der<br />
Immission müssen einander entsprechen. Für die Erfolgskontrolle von<br />
Emissionsminderungsmassnahmen ist diese Anzahlmessung daher auch im<br />
Immissionsbereich erforderlich.<br />
Der obenzitierte Befund des Bundesrates hat durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />
hohe Aktualität erlangt: Am 12. Juni 2012 hat die WHO Dieselabgas in die strengste Gruppe 1<br />
(erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert. Damit ist Dieselabgas in der<br />
höchsten Gefahrenklasse wie Asbest, und die Kontrolle der Partikelanzahl in der Atemluft ist<br />
zwingend für die Kontrolle des Risikos durch ultrafeine Partikel zum Schutz der Bevölkerung<br />
einzuführen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Entsprechend <strong>dem</strong> Minimierungsgebot sorgt der Bundesrat dafür, dass der Ausstoss von<br />
krebserregenden Russpartikeln <strong>aus</strong> Dieselmotoren so weit als möglich reduziert wird. Der<br />
Entscheid, diesbezügliche Massnahmen zu ergreifen, fiel im Zusammenhang mit der<br />
Verabschiedung des Aktionsplans gegen Feinstaub im Jahr 2006, wobei die Begrenzung der<br />
Emissionen von Russ und ultrafeinen Partikeln als besonders dringlich identifiziert wurde.<br />
Konkretisiert wurde dieser Entscheid durch zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des<br />
Schadstoff<strong>aus</strong>stosses von dieselbetriebenen Strassenfahrzeugen (schweizerische<br />
Vorschriften analog zu den Normen Euro 5 und 6) und nichtstrassengebundenen Fahrzeugen<br />
(z. B. Baumaschinen, Lokomotiven, Boote), namentlich durch den Einsatz von Partikelfiltern,<br />
welche nicht nur die Partikelmasse, sondern vor allem auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel<br />
wirksam verringern. Die Bemühungen zur Verminderung der Emissionen an der Quelle<br />
werden fortgesetzt. Als Richtgrösse für die Emissionsbegrenzung dient ein Maximalwert für<br />
die Anzahl ultrafeiner Partikel im Abgas, wodurch die Wirksamkeit leistungsfähiger<br />
Partikelfilter unter Beweis gestellt wird.<br />
Was die Immissionen betrifft, so werden seit 2003 im Rahmen des Nationalen<br />
Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe an einer Reihe von Messstationen, die mehr oder<br />
wenig stark <strong>dem</strong> Strassenverkehr <strong>aus</strong>gesetzt sind, Messungen der Anzahlkonzentration von<br />
ultrafeinen Partikeln (Partikelanzahlkonzentration, CPC) durchgeführt. Auf diese Weise kann<br />
die Entwicklung der Immissionen seit der Einführung der Emissionsbegrenzungsmassnahmen<br />
verfolgt werden. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen fehlen wissenschaftliche<br />
Grundlagen über die langfristige Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln und über die<br />
chronischen Folgen einer solchen Exposition, die es erlauben würden, einen<br />
Immissionsgrenzwert im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung festzulegen. Zusammen mit der<br />
Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene prüft das Bafu laufend die Entwicklung der<br />
wissenschaftlichen Erkenntnisse auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.<br />
In Anbetracht dieser Ausführungen gilt es, die Emissionen von ultrafeinen Partikeln und von<br />
krebserregen<strong>dem</strong> Russ <strong>aus</strong> Motoren weiterhin vorsorglich und entsprechend den technischen<br />
Möglichkeiten zu begrenzen. Der Bundesrat wird trotz des Fehlens eines<br />
Immissionsgrenzwerts für die Anzahl ultrafeiner Partikel auch weiterhin in diesem Sinn<br />
handeln.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (11)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />
Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle<br />
von Graffenried Alec<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Dieselkraftstoff Staub Abgas Gesundheitsrisiko Grenzwert Luftreinhaltung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;52;48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3877 – Motion<br />
Erschliessung als Vor<strong>aus</strong>setzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz<br />
Eingereicht von<br />
von Siebenthal<br />
Erich<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, in der Umsetzung des Waldprogramms 2020 weiterhin<br />
Erschliessungen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes zu fördern.<br />
Begründung<br />
Erschliessungen sind die Vor<strong>aus</strong>setzung für eine wirtschaftliche Nutzung des einheimischen<br />
Greentech-Rohstoffs Holz. Die Nutzbarmachung der verfügbaren einheimischen<br />
Holzressourcen liegt im öffentlichen Interesse der Energie- und Klimapolitik. Eine allfällige<br />
Beschränkung auf Schutzwälder würde den Handlungsspielraum für die Erreichung der<br />
Energie- und CO2-Zielsetzung beeinträchtigen.<br />
Die Bewirtschaftungstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt.<br />
Vielerorts ist jedoch noch die Basiserschliessung notwendig, damit diese modernen<br />
Bewirtschaftungsverfahren eingesetzt werden können und der Rohstoff Holz gewonnen<br />
werden kann.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz hat <strong>aus</strong> Sicht der öffentlichen Hand unter<br />
anderem mit <strong>dem</strong> Beschluss zum schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie sowie der<br />
Formulierung einer ambitiösen Klimapolitik grundlegend an Bedeutung gewonnen. Die<br />
Ressource Holz leistet zwar schon heute einen wichtigen Beitrag an die Energie- und<br />
Klimapolitik der Schweiz, das Potenzial ist aber noch nicht <strong>aus</strong>geschöpft. Vor diesem<br />
Hintergrund hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel festgelegt, das in den<br />
Schweizer Wäldern nachwachsende Holz nutzen zu wollen.<br />
Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Massnahmenplan geprüft, mit welchem die<br />
Ziele der Waldpolitik 2020 erreicht werden sollen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass<br />
das Waldgesetz in einzelnen Punkten zu ergänzen sei. So soll namentlich die Prävention und<br />
Bekämpfung von biotischen Gefahren <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes (z. B. Bekämpfung des<br />
Asiatischen Laubholzbockkäfers) verstärkt werden. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für<br />
einen besseren Zugang zu den Holzressourcen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes geprüft. Zwar<br />
zeigen eine Spezial<strong>aus</strong>wertung des Landesforstinventars, die Meldungen der Kantone sowie<br />
die Synergiemöglichkeiten mit der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung einen
Anpassungsbedarf der Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes. Der Bundesrat e-parl 26.09.2013 18:37<br />
erachtet die Förderung von Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes jedoch nicht<br />
als Bundesaufgabe. Dieser Subventionstatbestand ist im Rahmen der Anpassung der<br />
Gesetzgebung im Zusammenhang mit der NFA abgeschafft worden. Die Erhaltung und der<br />
Ausbau der bestehenden Basiserschliessung sind nach Ansicht des Bundesrates primär<br />
Aufgabe der Kantone. Die Wiedereinführung der Subventionierung von<br />
Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes würde zu einer Lastenverschiebung<br />
führen und der Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen zuwiderlaufen, welche mit<br />
der NFA beabsichtigt wurde.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (22)<br />
Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Bourgeois Jacques Brunner Toni<br />
Büchler Jakob Estermann Yvette Fässler Daniel Favre Laurent Flückiger-Bäni Sylvia<br />
Gmür Alois Grunder Hans Joder Rudolf Lustenberger Ruedi Müller Leo<br />
Nussbaumer Eric Parmelin Guy Rime Jean-François Rösti Albert Schläfli Urs<br />
von Siebenthal Erich Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Wald Forstpolitik Holzgewinnung ländliche Strasse Holzindustrie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3878 – Motion<br />
Revision der Lärmschutz-Verordnung<br />
Eingereicht von<br />
Freysinger Oskar<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im gemeinsamen Interesse der Armee und des Wallis die<br />
überzogenen Grenzwerte in Anhang 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) zu überdenken und<br />
dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeit, rund um den Flughafen Sitten und<br />
selbstverständlich auch im Bereich anderer schweizerischer Militärflugplätzen zu bauen, zu<br />
wohnen und zu arbeiten, nicht ohne zwingende Notwendigkeit erschwert wird.<br />
Begründung<br />
Abgesehen von den unvermeidlichen Lärmbelastungen ist die Präsenz des Militärflugplatzes<br />
Sitten in erster Linie ein Thema für die Raumplanung und das Baurecht. Tatsächlich aber sind<br />
- oder werden in Zukunft - durch die Bestimmungen in der LSV, insbesondere durch deren<br />
Anhang 8, in <strong>dem</strong> die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Militärflugplätzen festgelegt<br />
werden, grosse Flächen in Bauzonen, die oftmals bereits stark überbaut sind, beträchtlichen<br />
Einschränkungen unterworfen, was massive Eingriffe in die Eigentumsrechte mit sich bringt.<br />
Festzuhalten ist jedenfalls, dass nicht wenige der betroffenen H<strong>aus</strong>besitzerinnen und -besitzer<br />
oder Mieterinnen und Mieter im Wissen um die äusseren Umstände in dieser Zone eine<br />
Immobilie erstellt haben oder bewohnen. Sie tun dies, ohne sich darüber zu beklagen, dass<br />
der Lärm das Wohnen oder das Betreiben von Geschäftslokalen völlig verunmögliche.<br />
Gewiss, der Lärm, der durch den Flugbetrieb in Sitten entsteht, stellt zu gewissen Zeiten im<br />
Jahreslauf und zu bestimmten Tageszeiten eine ziemliche Beeinträchtigung dar. Aber es ist<br />
nicht <strong>dem</strong> Lärm geschuldet, dass eine Mehrheit der Sittener Bürgerinnen und Bürger und der<br />
Menschen im Zentralwallis allen Ernstes erwägt, von unserer Armee zu verlangen, dass sie<br />
den Flugplatz Sitten verlässt (was eine Einstellung des Flugbetriebs mit Militärjets bedeuten<br />
würde). Weder in Sitten noch im Zentralwallis, noch im Wallis im Allgemeinen wird sich -<br />
insbesondere in diesen Zeiten - eine Mehrheit finden lassen, die den äusserst grossen<br />
volkswirtschaftlichen Nutzen, den die Anwesenheit der Luftwaffe bringt, aufs Spiel setzen will.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) haben zum Ziel, die<br />
Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Das Gesetz beauftragt<br />
den Bundesrat, diesen Schutz mittels Belastungsgrenzwerten (Planungswerte,<br />
Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte) zu konkretisieren. Gemäss Artikel 15 USG sind die
Immissionsgrenzwerte (IGW) so festzulegen, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden e-parl 26.09.2013 18:37<br />
nicht erheblich gestört ist. Die Planungswerte liegen im Sinne der Vorsorge unterhalb und die<br />
Alarmwerte oberhalb der IGW. Das Gesetz gibt <strong>dem</strong> Bundesrat <strong>aus</strong>schliesslich<br />
gesundheitliche Kriterien zur Festlegung der IGW vor. Raumplanerische, wirtschaftliche oder<br />
andere Kriterien spielen erst bei der Festlegung von konkreten Massnahmen zur<br />
Lärmbegrenzung bei den Quellen eine zentrale Rolle. So können bei Militärflugplätzen die<br />
Grenzwerte <strong>aus</strong> Gründen der Landesverteidigung überschritten werden, was beispielsweise<br />
beim Militärflugplatz Sion auch der Fall ist. Das Gesetz nimmt so Rücksicht auf öffentliche<br />
Interessen, die den Lärmschutz überwiegen können.<br />
Die Belastungsgrenzwerte sind auch massgebend für die raumplanerische Vorsorge. In<strong>dem</strong><br />
das USG lärmmässige Anforderungen an die Ausscheidung, Erschliessung und Bebauung<br />
von Bauzonen stellt, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die neu dort wohnende<br />
Bevölkerung vor schädlichem Lärm geschützt wird.<br />
Für den Lärm von Militärflugplätzen hat der Bundesrat im Jahre 1995 in der LSV Grenzwerte<br />
verankert. Die Grenzwerte stützen sich auf Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission<br />
für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten. Diese Kommission hat die Störwirkung<br />
von Militärfluglärm eingehend untersucht. Sie kam zum Schluss, dass Militärfluglärm bei<br />
gleichem Lärmpegel wesentlich weniger störend ist als ziviler Fluglärm. Sie würdigte dabei<br />
insbesondere die begrenzte tägliche Dauer des Militärflugbetriebs, welcher in aller Regel nur<br />
an Werktagen und zu Arbeitszeiten vorkommt und damit für die Bevölkerung vorhersehbar ist<br />
und in den Ruhezeiten wegfällt. Aus diesem Grunde geniesst der Militärfluglärm im Vergleich<br />
zum zivilen Fluglärm einen Bonus von 8 Dezibel.<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärmgrenzwerte die Siedlungsentwicklung mitsteuern<br />
und in gewissen Gebieten zu einem Interessenkonflikt zwischen Siedlungsentwicklung und<br />
Lärmschutz führen können. Deshalb hat er, ebenfalls gestützt auf die Empfehlungen seiner<br />
Expertenkommission, für Militärfluglärm die Gleichsetzung der IGW für Wohngebiete<br />
(Empfindlichkeitsstufe II) mit den IGW von Mischzonen (Empfindlichkeitsstufe III) beschlossen.<br />
So gelten für Militärfluglärm in Wohngebieten, zusätzlich zu der im vorherigen Abschnitt<br />
erwähnten Würdigung des Militärflugbetriebs, um 5 Dezibel weniger strenge Grenzwerte als<br />
für zivilen Fluglärm.<br />
Der Bundesrat ist insgesamt der Ansicht, dass die heutigen Lärmgrenzwerte die spezielle<br />
Situation der Militärflugplätze und der Standortgemeinden berücksichtigen und keiner<br />
Anpassung bedürfen. Die bestehenden Vorschriften erlauben, dass die Interessen am<br />
militärischen Flugbetrieb, an der Siedlungsentwicklung und am Lärmschutz im Umfeld der<br />
Flughäfen situationsgerecht aufeinander abgestimmt werden können.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Amaudruz Céline Brand Heinz Grin Jean-Pierre Nidegger Yves Parmelin Guy<br />
Perrin Yvan Reimann Maximilian Rime Jean-François von Siebenthal Erich<br />
Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Lärmschutz Lärmbelästigung Militärflugplatz Wohnmilieu Wallis<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;09
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3881 – Motion<br />
Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsnetzes über eine<br />
Lastenverteilung<br />
Eingereicht von<br />
Amherd Viola<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird so vervollständigt, dass<br />
a. für Projekte für bodenverlegte Leitungen in den Plangenehmigungsverfahren ein<br />
beschleunigtes Verfahren ermöglicht wird (u. a., um Zeitrückstände zu kompensieren, wenn<br />
Verspätungen bei Verfahren für Freileitungsvarianten kompensiert werden sollen).<br />
b. die nationale Netzgesellschaft allfällige Mehrkosten für die Boden(teil)verlegung einzelner<br />
Hochspannungsleitungen über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der<br />
Hochspannungsnetze abgelten kann, u. a. analog zu Artikel 9 Absatz 4 StromVG, mit<br />
möglichen Sonderbedingungen für Unternehmungen mit sehr hohem Strombedarf.<br />
Begründung<br />
Der Bundesrat hat die besondere Situation der Schweiz bei der Stromproduktion aufgrund<br />
erneuerbarer Energieträger hervorgehoben - unter anderem unter Berücksichtigung der<br />
Tatsache, dass auf europäischer Ebene das grösste Potenzial in der Windenergie liegt, was<br />
starke Produktionsschwankungen impliziert und der Schweiz dank ihres<br />
Pumpspeicherkraftwerk-Systems eine besondere Rolle zukommen lässt. Deutschland allein<br />
hat tägliche Schwankungen bis zu 20 000 Megawatt, was der zwanzigfachen Produktion des<br />
Kraftwerkes von Beznau entspricht. Deutschland muss deshalb regelmässig<br />
Produktionsanlagen herunterfahren, weil es an Kapazitäten zur Übertragung zu den<br />
Pumpspeicherkraftwerken fehlt.<br />
In seiner Antwort auf das Postulat Wehrli 10.3269 hat der Bundesrat erklärt, er wolle das<br />
Schweizer Pumpspeicherkraftwerk-System <strong>aus</strong>bauen, um die starken Schwankungen in der<br />
europäischen Stromproduktion zu kompensieren. Diese Strategie setzt einen Um- und Ausbau<br />
des Hochspannungsnetzes vor<strong>aus</strong>, was gemäss Postulat Wehrli zumindest teilweise mittels<br />
bodenverlegter Leitungen entlang bestehender oder geplanter Infrastrukturen (Autobahnen,<br />
Bahntunnels usw.) erfolgen soll. Gemäss Bundesgericht (BGE 137 II 266ff.) reduzieren die<br />
geringeren Stromverluste die Mehrkosten einer Verkabelung im gegebenen Fall global auf<br />
zwischen 0,66- und 1,83-mal die Kosten einer Freileitung - ein Faktor, der je nach lokalen<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen variieren kann.
Um die Kompatibilität zwischen der Notwendigkeit der Anpassung des Hochspannungsnetzes e-parl 26.09.2013 18:37<br />
an die neuen Gegebenheiten, der Nutzung des Energiesparpotenzials auch bei der<br />
Stromübertragung sowie der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zu gewährleisten,<br />
sollen die Verfahren für bodenverlegte Leitungen zumindest so vereinfacht werden, dass<br />
allfällige Verspätungen gegenüber <strong>dem</strong> entsprechenden Verfahren für eine<br />
Freileitungsvariante kompensiert werden können. Zu<strong>dem</strong> muss vermieden werden, dass die<br />
vom Um- oder Ausbau von Hochspannungsleitungen betroffenen Regionen alleine für die<br />
Kosten aufkommen müssten, die bei der Bodenverlegung von Leitungen zum Zweck der<br />
Minderung der Übertragungsverluste oder zum Schutz der Bevölkerung gegen die Folgen von<br />
Freileitungen entstehen können.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Die Stromnetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein Schlüsselelement<br />
bei der Energieversorgung, gerade auch mit Blick auf die Umsetzung der Energiestrategie<br />
2050. Zur Bewältigung der wachsenden Her<strong>aus</strong>forderungen in diesem Bereich erarbeitet das<br />
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) im<br />
Auftrag des Bundesrates zurzeit eine Strategie Stromnetze, welche klare<br />
Rahmenbedingungen für den zeit- und bedarfsgerechten Aus- und Umbau der Stromnetze<br />
schaffen soll. Im Frühjahr 2013 soll <strong>dem</strong> Bundesrat eine entsprechend bereinigte Vorlage<br />
unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden denn auch die Fragen der<br />
Beschleunigung des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> und der Anrechenbarkeit von Aus- und Umbaukosten einer<br />
vertieften Prüfung unterzogen. Eine vorgezogene Prüfung einzelner Aspekte wäre hingegen<br />
nicht sachdienlich. Die Stossrichtung der einseitigen Privilegierung einer einzelnen<br />
Technologie erscheint darüber hin<strong>aus</strong> <strong>aus</strong> heutiger Sicht <strong>aus</strong> verschiedenen Gründen nicht<br />
sachgerecht.<br />
Zu den konkret gestellten Anliegen kann Folgendes <strong>aus</strong>geführt werden:<br />
a. Im Rahmen der Neu<strong>aus</strong>richtung seiner Energiepolitik sieht der Bundesrat Massnahmen vor,<br />
mit welchen die Verfahren zum Bau oder Umbau der Stromnetze beschleunigt werden<br />
können. Diese sollen unabhängig von der eingesetzten Technologie (Freileitung oder<br />
Erdverkabelung) zur Anwendung gelangen. Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren<br />
sollen deshalb generell beschleunigt und Rechtsmittelverfahren verkürzt werden. Ein<br />
beschleunigtes resp. vereinfachtes Verfahren ist allerdings nur dort angebracht, wo die<br />
Auswirkungen eines Vorhabens beschränkt und die Betroffenen eindeutig bestimmbar sind.<br />
Für eine technologiespezifische Differenzierung der Verfahren bestehen <strong>aus</strong> heutiger Sicht<br />
hingegen keine <strong>aus</strong>reichenden sachlichen Gründe.<br />
b. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Kosten hält bereits das geltende Recht fest, dass die<br />
Betriebs- und Kapitalkosten für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und<br />
effizienten Netzes als anrechenbare - und damit an Endverbraucherinnen und<br />
Endverbraucher überwälzbare - Netzkosten gelten, und zwar unabhängig von der<br />
eingesetzten Übertragungstechnologie. Dies ergibt sich <strong>aus</strong> Artikel 15 Absatz 1 des<br />
Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) in Verbindung mit<br />
Artikel 13 Absatz 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR<br />
734.71). Allfällige begründete Mehrkosten für die Erdverkabelung können somit schon heute<br />
überwälzt werden. Beim Um- oder Ausbau des Übertragungsnetzes erfolgt die Überwälzung<br />
der Kosten auf nationaler Ebene, bei Verteilnetzen dagegen auf regionaler Ebene. Im Fall<br />
unverhältnismässiger regionaler Unterschiede zwischen den verschiedenen<br />
Netznutzungstarifen ergreifen die Kantone in ihrem Gebiet Ausgleichsmassnahmen. Sofern<br />
diese nicht <strong>aus</strong>reichen, kann der Bundesrat weiter gehende geeignete Massnahmen treffen<br />
(Art. 14 Abs. 4 StromVG). Ein Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze<br />
für lediglich eine einzelne Technologie erschiene systemfremd, insbesondere da die<br />
Kostenfrage stets gesamtheitlich betrachtet werden sollte.<br />
Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (42)<br />
Aebischer Matthias Allemann Evi Barthassat Luc Büchler Jakob<br />
Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick Candinas Martin Chevalley Isabelle<br />
Chopard-Acklin Max Darbellay Christophe Fässler Daniel Fehr Jacqueline<br />
Freysinger Oskar Galladé Chantal Germanier Jean-René Glanzmann-Hunkeler Ida<br />
Glättli Balthasar Gmür Alois Jans Beat Kiener Nellen Margret Lehmann Markus<br />
Leuenberger Ueli Lohr Christian Maire Jacques-André Müller Leo Müller Thomas<br />
Neirynck Jacques Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Riklin Kathy<br />
Romano Marco Rossini Stéphane Rytz Regula Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara<br />
Schneider-Schneiter Elisabeth Steiert Jean-François Streiff-Feller Marianne<br />
Tschümperlin Andy van Singer Christian Vogler Karl Wyss Ursula<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Stromversorgung Hochspannungsleitung Netzgesellschaft Boden Transport über Kabel<br />
Kostenrechnung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
12.3843<br />
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e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3891 – Motion<br />
Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts<br />
Eingereicht von<br />
Bourgeois Jacques<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt:<br />
1. im Rahmen seiner Energiepolitik Indikatoren festzulegen, anhand derer regelmässig<br />
ermittelt werden kann, wieweit die Ziele mit den getroffenen Massnahmen bereits erreicht<br />
sind;<br />
2. einen Rat einzusetzen, in <strong>dem</strong> die wichtigsten Akteure dieser Branche vertreten sind und<br />
dessen Aufgabe es ist, die Entwicklung zu verfolgen und Bundesrat und Parlament<br />
regelmässig Bericht zu erstatten über die Wirkungen der Massnahmen und über allfällig<br />
notwendige Korrekturen.<br />
Begründung<br />
Im Zusammenhang mit der neuen Energiepolitik 2050 bleiben viele Fragen offen. Können alle<br />
Ziele erreicht werden? Sind die getroffenen Massnahmen die am besten geeigneten, oder<br />
müssen sie im Laufe der Zeit an die Erfahrungen angepasst werden? Die künftige<br />
Energiepolitik muss diese Fragen jederzeit beantworten können, damit die<br />
Stromversorgungssicherheit gewährleistet und unsere Abhängigkeit von fossilen<br />
Energieträgern verringert wird. Damit dieser Prozess eng begleitet werden kann, soll der<br />
Bundesrat ein Monitoring-System einrichten. Dazu gehört die Festlegung von klaren<br />
Indikatoren, anhand derer sich die Fortschritte in Bezug auf die Erreichung der Ziele ablesen<br />
lassen und die Massnahmen angepasst werden können, wenn man sieht, dass die Ziele auf<br />
diesem Weg nicht erreicht werden können. Für die Begleitung dieses Prozesses ist ein Rat<br />
einzusetzen, in <strong>dem</strong> die wichtigsten Akteure dieses Sektors vertreten sind. Der Rat soll die<br />
Entwicklung begleiten und Bundesrat und Parlament regelmässig Bericht erstatten. Dieses<br />
Vorgehen erlaubt es, jederzeit den Stand der Erreichung der Ziele der neuen Energiepolitik zu<br />
erfassen und rechtzeitig die nötigen Entscheide zu treffen, falls sich Änderungen aufdrängen<br />
würden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Für die Überprüfung der auf mehrere Jahrzehnte <strong>aus</strong>gerichteten Energiestrategie 2050 ist ein<br />
effektives und <strong>aus</strong>sagekräftiges Monitoring nötig. Mit geeigneten Indikatoren soll<br />
beispielsweise aufgezeigt werden, wie sich der Gesamtenergieverbrauch auf Basis des ersten
Massnahmenpakets entwickeln wird respektive ob der Energieverbrauch auf Zielpfad ist oder e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Abweichungen festzustellen sind.<br />
Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 12. April 2012 das Eidgenössische Departement für<br />
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) beauftragt, in Zusammenarbeit mit<br />
<strong>dem</strong> Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ein detailliertes Monitoring der<br />
Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen, des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> und -umb<strong>aus</strong>, der<br />
technologischen und internationalen Entwicklungen im Energiebereich sowie der<br />
Entwicklungen bezüglich der Versorgungssicherheit aufzubauen. In diesem Rahmen sind<br />
auch die wirtschaftlichen Kosten und die Nutzen der Massnahmen zu erfassen (Kosten-<br />
Nutzen-Monitoring). Die Arbeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses laufen derzeit an. Unter<br />
anderem wird auch geprüft, wie ein solches Monitoring organisatorisch in die Praxis<br />
umgesetzt werden soll. Bei allfälligen weiteren Gesetzesanpassungen wird der Bundesrat die<br />
wichtigsten Partner frühzeitig begrüssen und diese regelmässig über die Arbeiten informieren,<br />
wie dies auch bis anhin praktiziert wurde.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung von Punkt 2 der<br />
Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (16)<br />
Bäumle Martin Büchler Jakob Buttet Yannick Derder Fathi Fässler Daniel<br />
Favre Laurent Feller Olivier Germanier Jean-René Hiltpold Hugues<br />
Leutenegger Filippo Parmelin Guy Pezzatti Bruno Ribaux Alain Rösti Albert<br />
von Siebenthal Erich Wasserfallen Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Energieprogramm Evaluation Energiewirtschaft Energieszenarien<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />
© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3893 – Motion<br />
Über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung informieren<br />
Eingereicht von<br />
Thorens Goumaz<br />
Adèle<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie <strong>aus</strong>zuarbeiten, um Privatpersonen, Firmen und<br />
das Gemeinwesen über die verschiedenen Möglichkeiten der Regenwassernutzung sowie<br />
über deren Vor- und Nachteile zu informieren.<br />
Begründung<br />
In der parlamentarischen Initiative 10.503, "Für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser",<br />
habe ich darum gebeten, dass das Gewässerschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass<br />
es auch den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser regelt. Das Parlament hat der Initiative<br />
keine Folge gegeben, aber die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat in<br />
ihrem Bericht vom 14. November 2011 festgehalten: "Zielführend (ist) vielmehr eine<br />
Informationspolitik etwa durch das Bafu, welche H<strong>aus</strong>halte und Unternehmen über Vor- und<br />
Nachteile sowie Möglichkeiten der Regenwassernutzung aufklärt." Da die<br />
Regenwassernutzung auch für bestimmte Unternehmen (unter anderem für<br />
Landwirtschaftsbetriebe) interessant sein könnte, könnten im Rahmen dieser Strategie auch<br />
diejenigen Wirtschaftssektoren informiert werden, für die die Regenwassernutzung sinnvoll<br />
sein könnte. Schliesslich könnte auch das Gemeinwesen informiert werden. Gemäss <strong>dem</strong><br />
Bericht der Kommission wird hierbei "kein Obligatorium an(ge)strebt, welches die<br />
Regenwassernutzung dort zur Pflicht macht, wo es ökologisch und ökonomisch keinen Sinn<br />
macht. Vielmehr soll die sinnvolle Nutzung gefördert werden, wie es in anderen Staaten und in<br />
gewissen Kantonen bereits getan wird."<br />
Es gilt darauf hinzuweisen, dass die letzten Studien über die Regenwassernutzung veraltet<br />
sind. Sie wurden vom Bafu und von der ETH L<strong>aus</strong>anne in den Jahren 2002 und 2001<br />
veröffentlicht. Die Umsetzung der aktualisierten Strategie in diesem Bereich drängt sich<br />
insbesondere auch angesichts der Schlussfolgerungen der Studie "Auswirkungen der<br />
Klimaänderung auf Wasserressourcen und Gewässer" (Bafu, 2012) auf. Gemäss dieser<br />
Studie dürften Trockenperioden häufiger auftreten und länger anhalten. Zu<strong>dem</strong> bergen<br />
grössere Risiken für Wasserknappheit im Sommer ein Konfliktpotenzial unter den<br />
verschiedenen Nutzern. Folglich muss eine effizientere Wassernutzung gefördert werden.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Förderung der Regenwassernutzung, wenn diese<br />
ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, eine wichtige Bedeutung zu.
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Ob mit der Regenwassernutzung ein ökologisch sinnvoller Beitrag zur Schonung der<br />
Trinkwasserressourcen geleistet werden kann, hängt von verschiedenen orts- und<br />
objektspezifischen Faktoren ab. Neben der bereits heute etablierten Regenwassernutzung für<br />
die Bewässerung von H<strong>aus</strong>gärten und Treibhäusern lohnt sich eine Brauchwasserversorgung<br />
mit gesammeltem Regenwasser primär für isolierte Liegenschaften oder Industrie-, Gewerbeund<br />
Landwirtschaftsbetriebe mit genügender Sammelkapazität und entsprechender<br />
Nutzungsmenge. Solche Anlagen sind in den Regionen, in denen eine Regenwassernutzung<br />
ökologisch und ökonomisch gerechtfertigt ist, z. B. im Jura, bereits heute verbreitet. Die in der<br />
Motion erwähnten Unterlagen zu diesem Thema von Bund, Kantonen und Privaten sind<br />
inhaltlich nach wie vor aktuell und informieren detailliert über Vorteile und Risiken der<br />
Regenwassernutzung.<br />
Auch im Zusammenhang mit den prognostizierten klimatischen Veränderungen rechtfertigt<br />
sich eine zusätzliche Förderung der Regenwassernutzung auf Bundesebene nicht. Die<br />
Schweiz ist bezüglich Wasserressourcen im Vergleich zu anderen Ländern privilegiert, und<br />
Regenwassernutzungsanlagen sind für die Versorgung der Bevölkerung mit Brauchwasser im<br />
Allgemeinen nicht notwendig. Der Hitzesommer 2003 hat zwar gezeigt, dass auch die<br />
Schweiz nicht um eine sorgfältige und vor<strong>aus</strong>schauende Wasserressourcenplanung<br />
herumkommt, um die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Wasserversorgung zu sichern.<br />
Dabei sind in den kommenden Jahrzehnten jedoch nicht die Knappheit, sondern die optimale<br />
Verteilung und das Management die Her<strong>aus</strong>forderungen.<br />
Die Anstrengungen sollten sich deshalb vielmehr auf die Erhaltung einer gut funktionierenden<br />
öffentlichen Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser konzentrieren. Mit der<br />
konsequenten Umsetzung der erforderlichen Massnahmen durch Wasserversorger, Kantone<br />
und Bund insbesondere in den Bereichen Wasserressourcen-Nutzungsplanung,<br />
gemeindeübergreifende Vernetzung und Infrastruktur-Management sowie mit<br />
Bereitschaftsdispositiven für <strong>aus</strong>serordentliche Ereignisse können die Hauptrisiken gemeistert<br />
werden. Eine zusätzliche Förderung der Regenwassernutzung ist hierbei nicht nötig.<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (7)<br />
John-Calame Francine Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula<br />
van Singer Christian Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Wasser atmosphärische Verhältnisse Sickerwasser Trinkwasser Wasserverbrauch<br />
Gewässerschutz Gesetz Informationsverbreitung Informationskampagne<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)
e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />
Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />
12.3905 – Motion<br />
Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren<br />
Eingereicht von<br />
Vischer Daniel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
28.09.2012<br />
Nationalrat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die zur Steigerung der Energieeffizienz bereits in mehreren<br />
Produktebereichen bewährte Energieetikette auch für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren<br />
unter 19 Kilowatt Leistung in Anwendungsgebieten wie Garten- und Hobby- sowie<br />
Kommunalbereich einzuführen.<br />
Zusätzlich ist folgende Information anzubringen: "Zum Schutz Ihrer Gesundheit nur mit<br />
schadstoffarmem Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!" (Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku<br />
-Antrieb <strong>aus</strong>genommen.)<br />
Begründung<br />
Arbeitsgeräte wie Rasentrimmer und Freischneider werden oft von kleinen 2-Takt-Benzin-<br />
Motoren angetrieben. Diese 2-Takter stossen gegen 40 Prozent des Benzins unverbrannt und<br />
damit ungenutzt mit <strong>dem</strong> Abgas in die Atmosphäre <strong>aus</strong>. Benützer halten sich oft über Stunden<br />
in der giftigen Abgasfahne auf.<br />
Unfallgefahr und Gesundheitsbelastung sind hoch. Es existieren innovative Motor-<br />
Technologien mit sehr viel niedrigerem Benzin-Verbrauch für solche Arbeitsgeräte. So haben<br />
bereits mehrere Anbieter Trag-Geräte mit 4-Takt-Motoren im Angebot, deren Benzinverbrauch<br />
50 Prozent unter <strong>dem</strong>jenigen der übrigen 2-Takter liegt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat<br />
den Auftrag, Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Massnahmen, die <strong>dem</strong><br />
Informationsdefizit in H<strong>aus</strong>halten und Wirtschaft bezüglich Energieeffizienz entgegenwirken,<br />
zu fördern. Energieetiketten gibt es bereits für PKW, Autoreifen, Lampen, Fernsehgeräte,<br />
H<strong>aus</strong>haltgeräte und Sanitärprodukte. Wenn Angaben zur Energieeffizienz auch beim Kauf<br />
kleiner Arbeitsgeräte im Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich zur Verfügung stehen,<br />
findet eine Lenkung der Kunden zu verbrauchsärmeren Modellen hin statt. Ein niedriger<br />
Verbrauch bei Arbeitsgeräten garantiert zu<strong>dem</strong> einen verbesserten Gesundheitsschutz.<br />
Zusätzlich ist der Hinweis auf das schadstoffarme Gerätebenzin nach Schweizer Norm<br />
anzubringen. (Das Bundesamt für Umwelt, Bafu, hat angekündigt, die LRV anzupassen, wenn<br />
die Verbreitung des schadstoffarmen Gerätebenzins bis 2012 nicht deutlich zugenommen<br />
hat.)<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012
In der Schweiz muss der Energieverbrauch von H<strong>aus</strong>haltgeräten und Lampen gemäss e-parl 26.09.2013 18:37<br />
Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und Energieverordnung (EnV; SR 730.01) mit einer<br />
Energieetikette deklariert werden. Auch Personenwagen unterstehen einer obligatorischen<br />
Deklarationspflicht. Die Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften ist nur<br />
dann zwingend, wenn die Geräte in erheblichem Ausmass Energie verbrauchen und somit<br />
einem energietechnischen Prüfverfahren unterliegen. Die obligatorische Deklarationspflicht<br />
des Energieverbrauchs erfordert einen beachtlichen Vollzugsaufwand. Dieser wird durch<br />
verschiedene Faktoren wie beispielsweise durch die Ermittlung von Verbrauchswerten bei den<br />
massgebenden Betriebsarten der elektronischen Geräte oder durch die Festlegung der Prüf-,<br />
Mess- und Berechnungsverfahren verursacht.<br />
Alternativ dazu existieren freiwillige Energieetiketten, welche die Konsumenten über den<br />
Energieverbrauch der Produkte informieren. Hersteller und Handel können mit der freiwilligen<br />
Etikette den Absatz energieeffizienter Produkte fördern und ihr Image verbessern. Eine<br />
freiwillige Energieetikette erfordert u. a. ein relevantes Marktvolumen sowie das Engagement<br />
einer repräsentativen Trägerschaft (<strong>aus</strong> Branchen- und Industrievertretern).<br />
Bei der in der Motion erwähnten Gerätekategorie der "kleinen Arbeitsgeräte mit<br />
Benzinmotoren" sind die Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Einführung der Energieetikette weder auf<br />
obligatorischer noch auf freiwilliger Ebene erfüllt.<br />
Der Bundesrat ist sich allerdings der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen<br />
Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden<br />
Abgasvorschriften der Europäischen Union übernommen und unterstützt verschiedene<br />
Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin (vgl. auch<br />
Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 12.3258, "Info-Etikette für kleine<br />
Arbeitsgeräte").<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (9)<br />
Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio Müller Geri<br />
Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle von Graffenried Alec<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Konsumenteninformation Etikettierung Benzin Motor Heimwerker<strong>aus</strong>rüstung Werkzeug<br />
Energieverbrauch Abgas Gesundheitsrisiko Energieeinsparung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66;52;2841<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />
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