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Parlamentarische Vorstösse aus dem UVEK -- Interventions ...

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e-parl 26.09.2013 23.08.2013 18:37 14:53<br />

Stand: 23.8.2013<br />

NATIONALRAT / CONSEIL NATIONAL / CONSIGLIO NAZIONALE<br />

Herbstsession 2013 / Session d'automne 2013 / Sessione autunnale 2013<br />

Ergänzung zu den Tagesordnungen<br />

Complément aux ordres du jour<br />

Complemento agli ordini del giorno<br />

Behandlung in Kat. IV / traitement en cat. IV<br />

Anträge des Bundesrates / Propositions du Conseil fédéral / Dichiarazione del Consiglio federale<br />

+ Annahme - Adoption - Adozione<br />

- Ablehnung - Rejet - Reiezione<br />

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication<br />

Dipartimento federale dell'ambiente, dei trasporti, dell'energia e delle comunicazioni<br />

11.3799 n Po. Grin. Machbarkeitsstudie. Swissmetro zwischen Genf und Bern<br />

Po. Grin. Swissmétro de Genève à Berne. Etude de faisabilité<br />

Po. Grin. Progetto Swissmetro. Studio di fattibilità sulla tratta Ginevra-<br />

Berna<br />

11.3816 n Mo. Müller Geri. Strukturelle Schwächen der Atomaufsicht beheben<br />

Mo. Müller Geri. Combler les lacunes structurelles en matière de<br />

surveillance des installations nucléaires<br />

Mo. Müller Geri. Eliminare le debolezze strutturali della vigilanza in ambito<br />

nucleare<br />

11.3819 n Mo. Killer Hans. Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien<br />

im Strassenbau<br />

Mo. Killer Hans. Marchés publics et règles de passation des marchés<br />

dans la construction routière<br />

Mo. Killer Hans. Acquisti pubblici e direttive in materia di aggiudicazione<br />

nell'ambito della costruzione delle strade<br />

11.3826 n Mo. John-Calame. Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln<br />

Mo. John-Calame. Interdiction des phosphates dans les produits pour la<br />

vaisselle<br />

Mo. John-Calame. Proibire i fosfati nei prodotti per stoviglie<br />

11.3874 n Po. Glanzmann. Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem Hooliganismus<br />

Po. Glanzmann. Carton jaune, puis carton rouge aux hooligans<br />

Po. Glanzmann. Cartellino giallo e rosso contro la violenza degli hooligans<br />

11.3894 n Mo. Leutenegger Oberholzer. Belastete Industriebrachen als Bauland und<br />

zum Wohnen nutzen<br />

Mo. Leutenegger Oberholzer. Reconvertir les friches industrielles polluées<br />

en zones constructibles destinées à des logements<br />

Mo. Leutenegger Oberholzer. Utilizzare le aree industriali contaminate<br />

dismesse come zone edificabili per la costruzione di edifici abitativi<br />

11.3898 n Po. Bourgeois. Vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe an die<br />

Gebäudesanierung<br />

Po. Bourgeois. Assainissement des bâtiments. Affectation totale de la<br />

taxe sur le CO2<br />

Po. Bourgeois. Destinare tutti i proventi della tassa sul CO2 al<br />

risanamento energetico degli edifici<br />

11.3913 n Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Unabhängiges und transparentes<br />

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat<br />

Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Indépendance et transparence de<br />

l'inspection fédérale de la sécurité nucléaire<br />

Mo. (Wyss Brigit) van Singer. Per un ispettorato federale della sicurezza<br />

nucleare indipendente e trasparente<br />

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11.3915 n Mo. Quadri. Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der<br />

Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip<br />

Mo. Quadri. Déchets urbains. Suppression des taxes d'élimination<br />

conformes au principe de c<strong>aus</strong>alité<br />

Mo. Quadri. Abolire le tasse per lo smaltimento dei rifiuti urbani basate sul<br />

principio di c<strong>aus</strong>alità<br />

11.3944 n Mo. Geissbühler. Bekämpfung des Litterings<br />

Mo. Geissbühler. Lutte contre l'abandon de déchets sur la voie publique<br />

Mo. Geissbühler. Lotta al littering<br />

11.3967 n Mo. (Pedrina) Allemann. Die Autobahnsünden der Sechziger- und<br />

Siebzigerjahre beseitigen<br />

Mo. (Pedrina) Allemann. Autoroutes. Réparer les erreurs des années<br />

1960 et 1970<br />

Mo. (Pedrina) Allemann. Sanare le ferite autostradali degli anni 1960 e<br />

1970<br />

11.3996 n Mo. Noser. Verursachergerechte Verrechnung der Stilllegungs- und<br />

Entsorgungskosten von Kernkraftwerken<br />

Mo. Noser. Coûts de désaffectation des centrales nucléaires et coûts de<br />

gestion des déchets. Imputation selon le principe de c<strong>aus</strong>alité<br />

Mo. Noser. Addossare i costi di disattivazione e di smaltimento delle<br />

centrali nucleari conformemente al principio di c<strong>aus</strong>alità<br />

11.4020 n Mo. Lustenberger. Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-<br />

Reststoffen und gegen Technologieverbote<br />

Mo. Lustenberger. Pour une utilisation adéquate des résidus de la<br />

transformation de la biomasse et contre la prohibition de technologies<br />

Mo. Lustenberger. Per un'utilizzazione appropriata dei residui della<br />

biomassa e contro i divieti che impediscono l'introduzione di nuove<br />

tecnologie<br />

11.4027 n Mo. Riklin Kathy. Aktionsplan für die Geothermie<br />

Mo. Riklin Kathy. Plan d'action en faveur de la géothermie<br />

Mo. Riklin Kathy. Piano d'azione per la geotermia<br />

11.4068 n Mo. Parmelin. Entwicklung der Bahn. Aufnahmekriterium für<br />

Infrastrukturprojekte<br />

Mo. Parmelin. Développement du rail. Critère de maturité pour l'inscription<br />

des projets d'infrastructure<br />

Mo. Parmelin. Sviluppo dell'infrastruttura ferroviaria. Criterio di<br />

ammissione dei progetti di infrastruttura<br />

11.4156 n Mo. Flückiger Sylvia. Höchste Zeit für ein (Hand)zeichen am<br />

Fussgängerstreifen<br />

Mo. Flückiger Sylvia. Revenir à l'obligation pour les piétons de faire un<br />

signe (de la main) avant de traverser la ch<strong>aus</strong>sée<br />

Mo. Flückiger Sylvia. È giunta l'ora di dare un segno (di mano) ai<br />

passaggi pedonali<br />

11.4158 n Mo. von Siebenthal. Phosphatmanagement für den Brienzersee<br />

Mo. von Siebenthal. Gestion des phosphates dans le lac de Brienz<br />

Mo. von Siebenthal. Gestione dei fosfati nelle acque del lago di Brienz<br />

11.4164 n Mo. Binder. Errichten eines Waldklimafonds<br />

Mo. Binder. Création d'un fonds climatique en faveur des propriétaires de<br />

forêts<br />

Mo. Binder. Costituzione di un fondo per il clima e il bosco<br />

11.4175 n Po. Nussbaumer. Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei<br />

Atomkraftwerken<br />

Po. Nussbaumer. Rapport sur les variantes concernant la limitation de la<br />

durée d'exploitation des centrales nucléaires<br />

Po. Nussbaumer. Rapporto sulle varianti ipotizzabili per limitare la durata<br />

d'esercizio delle centrali nucleari<br />

11.4179 n Mo. Leutenegger Filippo. Ertragsüberschüsse <strong>aus</strong> H<strong>aus</strong>haltabgabe den<br />

Gebührenzahlern zurückgeben<br />

Mo. Leutenegger Filippo. Restituer aux assujettis les excédents tirés de la<br />

redevance des ménages<br />

Mo. Leutenegger Filippo. Restituire a chi paga il canone le eccedenze dei<br />

proventi del canone<br />

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11.4204 n Po. Thorens Goumaz. Kohärenz zwischen Politik für eine grüne Wirtschaft<br />

und anderen Strategien zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen<br />

Po. Thorens Goumaz. Cohérence entre la politique pour une économie<br />

verte et les autres stratégies de gestion durable des ressources<br />

Po. Thorens Goumaz. Una politica di economia verde coerente con le<br />

altre strategie di gestione sostenibile delle risorse<br />

12.3021 n Mo. Buttet. Kein Schutz für Kriminelle im öffentlich-rechtlichen Fernsehen<br />

Mo. Buttet. Aucune protection des criminels par les télévisions de service<br />

public<br />

Mo. Buttet. Nessuna protezione dei criminali da parte delle reti del servizio<br />

pubblico<br />

12.3045 n Mo. Hardegger. Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz<br />

Mo. Hardegger. Loi sur l'infrastructure aéroportuaire. Objectifs de<br />

réduction des émissions<br />

Mo. Hardegger. Legge sulla navigazione aerea. Obiettivi di riduzione delle<br />

emissioni<br />

12.3047 n Mo. Müller Leo. Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung<br />

Mo. Müller Leo. Législation sur la protection des eaux. Modification<br />

Mo. Müller Leo. Modifica della legislazione in materia di protezione delle<br />

acque<br />

12.3068 n Mo. Rytz Regula. Klarere Regeln für Fussgängerstreifen in Tempo-30-<br />

Zonen<br />

Mo. Rytz Regula. Zones 30. Préciser les règles régissant l'aménagement<br />

de passages pour piétons<br />

Mo. Rytz Regula. Zone con limite di velocità massimo di 30 km/h. Regole<br />

più chiare per i passaggi pedonali<br />

12.3069 n Mo. Fraktion RL. Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission<br />

und ihre Aufgabe als Gutachterin<br />

Mo. Groupe RL. Expertises de la Commission fédérale pour la protection<br />

de la nature et du paysage<br />

Mo. Gruppo RL. Perizie eseguite dalla Commissione federale per la<br />

protezione della natura e del paesaggio<br />

Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Leutenegger Filippo<br />

12.3102 n Mo. Müller Walter. Rasche Realisierung der Verbindung der<br />

Rheintalautobahnen zwischen der Schweiz und Österreich<br />

Mo. Müller Walter. Accélérer la réalisation de la liaison autoroutière du<br />

Rheintal entre la Suisse et l'Autriche<br />

Mo. Müller Walter. Rapida realizzazione del collegamento delle<br />

autostrade della Valle del Reno tra la Svizzera e l'Austria<br />

12.3122 n Mo. Amherd. Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten<br />

Mo. Amherd. Label de qualité pour les sites destinés aux enfants et aux<br />

adolescents<br />

Mo. Amherd. Marchio di qualità per i siti Internet destinati ai giovani e agli<br />

adolescenti<br />

12.3133 n Mo. Candinas. Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an<br />

den Kanton Graubünden übertragen<br />

Mo. Candinas. Investissements préalables consentis pour la réalisation de<br />

Porta Alpina. Cession des droits d'exploitation au canton des Grisons<br />

Mo. Candinas. Investimenti preliminari per la Porta Alpina. Cessione dei<br />

diritti di utilizzazione al Cantone dei Grigioni<br />

12.3142 n Po. Vogler. Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von<br />

Gewässerräumen<br />

Po. Vogler. Délimitation et utilisation moins schématiques des espaces<br />

réservés aux eaux<br />

Po. Vogler. Maggiore differenziazione nella delimitazione e<br />

nell'utilizzazione dello spazio riservato alle acque<br />

12.3177 n Mo. Freysinger. Sicherheit der Autobahntunnels in der Schweiz<br />

Mo. Freysinger. Sécurité des tunnels autoroutiers en Suisse<br />

Mo. Freysinger. Sicurezza delle gallerie autostradali in Svizzera<br />

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12.3196 n Mo. Fraktion G. Energiestrategie 2050. Stromangebotsvariante für<br />

mögliche verkürzte AKW-Lebensdauer <strong>aus</strong>arbeiten<br />

Mo. Groupe G. Stratégie énergétique 2050. Elaborer une variante d'offre<br />

d'électricité pour le cas où l'énergie nucléaire serait abandonnée de façon<br />

anticipée<br />

Mo. Gruppo G. Strategia energetica 2050: elaborare una variante per<br />

l'approvvigionamento elettrico da attuare in caso di disattivazione<br />

anticipata di centrali nucleari<br />

Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Girod<br />

12.3214 n Mo. Joder. Ausrichtung der Beiträge <strong>aus</strong> der Spezialfinanzierung<br />

Luftverkehr für obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte<br />

Mo. Joder. Financement spécial en faveur du transport aérien. Affecter les<br />

fonds aux projets obligatoires et prescrits par la loi<br />

Mo. Joder. Finanziamento speciale per il traffico aereo. Destinazione dei<br />

contributi a favore di progetti obbligatori e prescritti per legge<br />

12.3235 n Mo. Fluri. Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften<br />

Mo. Fluri. Installations solaires. Une disposition au lieu de 13 000<br />

prescriptions nouvelles<br />

Mo. Fluri. Impianti solari. Una sola disposizione anziché 13 000 nuove<br />

prescrizioni<br />

12.3238 n Mo. von Siebenthal. Sistierung der Strategie Biodiversität Schweiz<br />

Mo. von Siebenthal. Suspendre la Stratégie Biodiversité Suisse<br />

Mo. von Siebenthal. Sospensione della Strategia Biodiversità Svizzera<br />

12.3257 n Mo. Vischer Daniel. Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen<br />

Mo. Vischer Daniel. Filtres à particules pour tous les véhicules utilitaires<br />

lourds<br />

Mo. Vischer Daniel. Filtro antiparticolato per tutti i veicoli commerciali<br />

pesanti<br />

12.3258 n Mo. Vischer Daniel. Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte<br />

Mo. Vischer Daniel. Etiquettes d'information pour les petits engins de<br />

travail<br />

Mo. Vischer Daniel. Etichette informative per piccoli strumenti di lavoro<br />

12.3268 n Mo. Barthassat. Koordination der Unterstützung von zukunftsweisenden<br />

Projekten durch die Departemente<br />

Mo. Barthassat. Une politique coordonnée de soutien des projets<br />

novateurs par les Départements fédéraux<br />

Mo. Barthassat. Una politica di sostegno coordinata tra i vari Dipartimenti<br />

per promuovere progetti innovativi<br />

12.3269 n Mo. Allemann. Befristetes Bundesgesetz für Roadpricing-Pilotprojekte<br />

Mo. Allemann. Projets pilotes de péage routier. Loi fédérale de durée<br />

limitée<br />

Mo. Allemann. Legge federale di durata limitata per progetti pilota di road<br />

pricing<br />

12.3273 n Mo. Keller Peter. Kein Tiefenlager Wellenberg<br />

Mo. Keller Peter. Pas de dépôt en couches géologiques profondes au<br />

Wellenberg<br />

Mo. Keller Peter. Nesssun deposito in strati geologici profondi al<br />

Wellenberg<br />

12.3282 n Mo. Grin. Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig<br />

Mo. Grin. Chauffages électriques. Une aide fédérale s'impose<br />

Mo. Grin. Riscaldamenti elettrici. Necessità di un aiuto federale<br />

12.3283 n Mo. Vogler. Kein Tiefenlager Wellenberg<br />

Mo. Vogler. Pas de dépôt en couches géologiques profondes au<br />

Wellenberg<br />

Mo. Vogler. Nessun deposito in strati geologici profondi al Wellenberg<br />

12.3286 n Po. de Buman. Aufnahme der Thermografie-Untersuchung in das<br />

Gebäudeprogramm<br />

Po. de Buman. Intégrer les études thermographiques dans le Programme<br />

Bâtiments<br />

Po. de Buman. Integrare gli studi termografici nel Programma Edifici<br />

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12.3309 n Mo. Müller Geri. Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren Geologische<br />

Tiefenlager priorisieren<br />

Mo. Müller Geri. Procédure de plan sectoriel pour des dépôts en couches<br />

géologiques profondes. Accorder la priorité aux critères de sécurité<br />

Mo. Müller Geri. Dare la priorità ai criteri di sicurezza nella procedura del<br />

Piano settoriale dei depositi in strati geologici profondi<br />

12.3310 n Mo. Müller Geri. Atomkraftwerke mit Sicherheitsmängeln müssen vom<br />

Netz, bis diese behoben sind<br />

Mo. Müller Geri. Arrêt obligatoire des centrales nucléaires qui présentent<br />

des lacunes de sécurité jusqu'à élimination du risque<br />

Mo. Müller Geri. Le centrali nucleari con carenze in materia di sicurezza<br />

devono essere messe fuori servizio finché tali carenze non sono eliminate<br />

12.3312 n Po. Grossen Jürg. Energiewende. Investitionssicherheit für<br />

Stromversorger<br />

Po. Grossen Jürg. Tournant énergétique. Améliorer la sécurité des<br />

investissements pour les entreprises d'électricité<br />

Po. Grossen Jürg. Svolta energetica. Garantire la sicurezza<br />

d'investimento ai fornitori di energia elettrica<br />

12.3377 n Mo. Pieren. Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative<br />

Mo. Pieren. Initiative sur les résidences secondaires. Mise en oeuvre<br />

Mo. Pieren. Attuazione dell'iniziativa sulle abitazioni secondarie<br />

12.3405 n Mo. Buttet. Dem Rekrutierungstourismus der SBB ein Ende setzen<br />

Mo. Buttet. En finir avec le tourisme de l'embauche aux CFF<br />

Mo. Buttet. Porre fine al reclutamento di personale all'estero da parte<br />

delle FFS<br />

12.3409 n Mo. Buttet. Wiederherstellung bei der Stilllegung von<br />

Erdölverarbeitungsanlagen sicherstellen<br />

Mo. Buttet. Assurer une remise en état de l'arrêt des installations de<br />

traitement du pétrole<br />

Mo. Buttet. Garantire lo smantellamento degli impianti di lavorazione del<br />

petrolio<br />

12.3417 n Mo. Hodgers. Öffnung der Telekommunikationsmärkte. Strategien für die<br />

nationale digitale Sicherheit<br />

Mo. Hodgers. Marchés ouverts de la télécommunication. Stratégies pour<br />

la sécurité numérique nationale<br />

Mo. Hodgers. Mercati delle telecomunicazioni aperti. Strategie per la<br />

sicurezza digitale nazionale<br />

12.3421 n Mo. Fraktion RL. Keine Sippenhaftung für Neulenker. Obligatorische<br />

Weiterbildungskurse abschaffen<br />

Mo. Groupe RL. Empêcher la responsabilité solidaire des conducteurs<br />

novices en supprimant les cours obligatoires de formation<br />

complémentaire<br />

Mo. Gruppo RL. Stop alla responsabilità collettiva dei nuovi conducenti.<br />

Soppressione dei corsi di aggiornamento obbligatori<br />

Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Wasserfallen<br />

12.3444 n Po. Fridez. Bakterielle Antibiotikaresistenz und Ozonung<br />

Po. Fridez. Résistance bactérienne aux antibiotiques et ozonation<br />

Po. Fridez. Resistenza batterica agli antibiotici e ozonizzazione<br />

12.3457 n Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Administrative Vereinfachung des<br />

Baubewilligungsverfahrens <strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes<br />

Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Simplification de la procédure d'autorisation de<br />

construire hors de la zone à bâtir<br />

Mo. H<strong>aus</strong>ammann. Snellire la procedura di autorizzazione edilizia al fuori<br />

delle zone edificabili<br />

12.3479 n Mo. Lehmann. Lärmschutzvorschriften für den Bau und Betrieb von<br />

Sportanlagen<br />

Mo. Lehmann. Protection contre le bruit. Dispositions régissant la<br />

construction et l'exploitation d'installations sportives<br />

Mo. Lehmann. Prescrizioni contro l'inquinamento fonico per la costruzione<br />

e la gestione di impianti sportivi<br />

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12.3524 n Mo. Nussbaumer. Staatsvertrag mit Frankreich zur Ausserbetriebnahme<br />

des AKW Fessenheim und des AKW Mühleberg<br />

Mo. Nussbaumer. Convention avec la France en vue de la mise hors<br />

service des centrales nucléaires de Fessenheim et de Mühleberg<br />

Mo. Nussbaumer. Accordo internazionale con la Francia per la<br />

disattivazione delle centrali nucleari di Fessenheim e Mühleberg<br />

12.3525 n Po. Nussbaumer. Freiflächen-Solarstromanlagen auf Flächen ohne<br />

Fruchtfolgequalität<br />

Po. Nussbaumer. Grandes installations photovoltaïques hors des surfaces<br />

d'assolement<br />

Po. Nussbaumer. Impianti solari su superfici libere senza avvicendamento<br />

delle colture<br />

12.3527 n Mo. Candinas. Energetische Sanierung von touristischen<br />

Zweitwohnungen<br />

Mo. Candinas. Assainissement énergétique des résidences secondaires<br />

touristiques<br />

Mo. Candinas. Risanamento energetico delle seconde case costruite a<br />

scopi turistici<br />

12.3571 n Mo. Gschwind. Gemeinsame Strategie der Kantone zu den erneuerbaren<br />

Energien<br />

Mo. Gschwind. Stratégie cantonale globale en matière d'énergies<br />

renouvelables<br />

Mo. Gschwind. Strategia cantonale globale in materia di energie<br />

rinnovabili<br />

12.3595 n Po. von Siebenthal. Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit<br />

der Schliessung von Verladebahnhöfen<br />

Po. von Siebenthal. Fermeture de gares de chargement. Calcul de<br />

l'ensemble des coûts<br />

Po. von Siebenthal. Rilevamento dei costi complessivi derivanti dalla<br />

chiusura di punti di carico<br />

12.3616 n Mo. Bertschy. Koexistenz von Wohnen, Kultur und Gastronomie in<br />

urbanen Perimentern gewährleisten<br />

Mo. Bertschy. Créer des zones urbaines permettant la coexistence du<br />

logement, de la culture et de la restauration<br />

Mo. Bertschy. Permettere la convivenza tra abitazioni civili, cultura e<br />

ristorazione nelle città<br />

12.3620 n Po. Girod. Potential des alpinen Solarstroms für die winterliche<br />

Stromversorgung<br />

Po. Girod. Installations photovoltaïques dans les Alpes. Potentiel pour<br />

l'approvisionnement hivernal<br />

Po. Girod. Potenziale dell'elettricità solare alpina per l'approvvigionamento<br />

elettrico nella stagione invernale<br />

12.3630 n Mo. Bugnon. Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den<br />

Verkauf von Swisscom-Aktien<br />

Mo. Bugnon. Financer les investissements ferroviaires en vendant des<br />

actions Swisscom<br />

Mo. Bugnon. Finanziare investimenti ferroviari con la vendita di azioni<br />

Swisscom<br />

12.3734 n Mo. Fraktion RL. Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen<br />

Mo. Groupe RL. RPC. Mettre en place une pratique raisonnable en<br />

matière d'attribution des fonds<br />

Mo. Gruppo RL. Introdurre una prassi ragionevole in materia di<br />

attribuzione dei fondi RIC<br />

Sprecher/Porte-parole/Portavoce: Wasserfallen<br />

12.3756 n Mo. Vogler. Nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Verkehr<br />

Mo. Vogler. Interdiction de l'alcool dans les transports publics la nuit<br />

Mo. Vogler. Divieto di consumare alcol sui mezzi pubblici nelle ore<br />

notturne<br />

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12.3762 n Mo. Bourgeois. Biomasse: Verschärfung der Umwelt- und<br />

Energievorschriften<br />

Mo. Bourgeois. Biomasse: renforcement des exigences énergétiques et<br />

environnementales<br />

Mo. Bourgeois. Biomassa: rafforzamento delle esigenze energetiche e<br />

ambientali<br />

12.3776 n Mo. Wasserfallen. Höhere Wirtschaftlichkeit des Luftfahrtstandortes<br />

Schweiz dank verhältnismässigen Regulierungen<br />

Mo. Wasserfallen. Simplifier la réglementation pour accroître la rentabilité<br />

de la navigation aérienne en Suisse<br />

Mo. Wasserfallen. Maggiore redditività della piazza aeronautica svizzera<br />

grazie a un regime regolatorio adeguato<br />

12.3786 n Po. Hodgers. Strategie für eine bessere Lenkung der Nachfrage nach<br />

nicht abgefüllten Getränken<br />

Po. Hodgers. Stratégie pour une meilleure gestion de la <strong>dem</strong>ande de<br />

boissons sans emballages<br />

Po. Hodgers. Strategia volta a migliorare la gestione della domanda di<br />

bevande sprovviste di imballaggi<br />

12.3832 n Mo. Vischer Daniel. Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern<br />

Mo. Vischer Daniel. Équiper les véhicules diesel de filtres à particules<br />

Mo. Vischer Daniel. Post-equipaggiamento (retrofitting) dei veicoli diesel<br />

con filtro antiparticolato<br />

12.3833 n Mo. Vischer Daniel. Immissions-Grenzwerte IGW für Ultrafeine Partikel<br />

Mo. Vischer Daniel. Valeurs limites d'immission (VLI) applicables aux<br />

particules ultrafines (PUF)<br />

Mo. Vischer Daniel. Valori limite d'immissione per le polveri ultrafini<br />

12.3877 n Mo. von Siebenthal. Erschliessung als Vor<strong>aus</strong>setzung für die Nutzung des<br />

Ökorohstoffs Holz<br />

Mo. von Siebenthal. Améliorer la desserte forestière pour favoriser<br />

l'exploitation du bois, ressource écologique<br />

Mo. von Siebenthal. Allacciamento forestale quale condizione per<br />

l'utilizzazione della materia prima ecologica legno<br />

12.3878 n Mo. Freysinger. Revision der Lärmschutzverordnung<br />

Mo. Freysinger. Révision de l'ordonnance contre le bruit<br />

Mo. Freysinger. Revisione dell'ordinanza contro l'inquinamento fonico<br />

12.3881 n Mo. Amherd. Stromversorgung und Erneuerung des<br />

Hochspannungsnetzes über eine Lastenverteilung<br />

Mo. Amherd. Répartition des charges de l'approvisionnement en<br />

électricité et de la modernisation du réseau à haute tension<br />

Mo. Amherd. Approvvigionamento elettrico e rinnovamento della rete ad<br />

alta tensione attraverso una ripartizione dei carichi<br />

12.3891 n Mo. Bourgeois. Energiepolitik 2050: Indikatoren für die Feststellung des<br />

Fortschritts<br />

Mo. Bourgeois. Fixation d'indicateurs pour l'accompagnement de la<br />

politique énergétique 2050<br />

Mo. Bourgeois. Stabilire indicatori per l'accompagnamento della politica<br />

energetica 2050<br />

12.3893 n Mo. Thorens Goumaz. Über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung<br />

informieren<br />

Mo. Thorens Goumaz. Informer des possibilités d'utiliser l'eau de pluie<br />

Mo. Thorens Goumaz. Informare sulle possibilità di utilizzare l'acqua<br />

piovana<br />

12.3905 n Mo. Vischer Daniel. Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit<br />

Benzinmotoren<br />

Mo. Vischer Daniel. Etiquette-énergie pour les petits engins de travail<br />

équipés de moteurs à essence<br />

Mo. Vischer Daniel. EtichettaEnergia per piccoli apparecchi di lavoro a<br />

benzina<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

+/-<br />

-<br />

-


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3799 – Postulat<br />

Machbarkeitsstudie. Swissmetro zwischen Genf und Bern<br />

Eingereicht von<br />

Grin Jean-Pierre<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

21.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt:<br />

- die EPFL zu mandatieren, eine Machbarkeitsstudie zum Projekt Swissmetro, zunächst auf<br />

der Strecke Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern, durchzuführen;<br />

- die Kosten der Realisierung dieses Projektteils zu beziffern;<br />

- die Fristen für eine Inbetriebnahme dieser Strecke zu ermitteln.<br />

Begründung<br />

Unser Verkehrsnetz stösst an seine Grenzen, die Kapazitäten der Bahnstrecken sind voll<br />

<strong>aus</strong>gelastet. Um den Takt der Züge auf der Strecke L<strong>aus</strong>anne-Genf für alle ICN-Züge <strong>aus</strong><br />

Basel und Zürich zu erhöhen, planen die SBB, dass diese Züge künftig nicht mehr in Morges<br />

und Nyon halten sollen. Dieser Entscheid wird zahlreiche Bahnkundinnen und -kunden dieser<br />

Regionen sicher nicht dazu ermutigen, weiterhin mit <strong>dem</strong> Zug zu fahren.<br />

Die Wiederaufnahme des Projekts Swissmetro wäre eine Lösung, die den Schienenverkehr<br />

dort entlasten würde, wo zusätzliche Kapazitäten am dringendsten benötigt werden. Die<br />

Strecke Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern stösst an ihre Kapazitätsgrenze, insbesondere zwischen Genf<br />

und L<strong>aus</strong>anne. Die Wiederaufnahme des Projekts Swissmetro auf dieser Strecke wäre die<br />

ökologisch sinnvollste und auch vernünftigste Lösung.<br />

Die Swissmetro verursacht keinen Lärm, erfordert auch keine Eingriffe ins Landschaftsbild und<br />

verbraucht wegen des reduzierten Luftwiderstands im Unterdrucktunnel nur wenig Energie.<br />

Sie kann direkt unter den grossen Bahnhöfen oder in unmittelbarer Nähe halten.<br />

Da nach Auflösung der Swissmetro AG die Projektleitung der Swissmetro und sämtliche<br />

diesbezüglichen Rechte der Ecole Polytechnique Fédérale de L<strong>aus</strong>anne (EPFL) übertragen<br />

wurden, ist dieses Projekt nicht gestorben.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.11.2011<br />

Unser Bahnnetz stösst auf bestimmten Streckenabschnitten zu bestimmten Zeiten tatsächlich<br />

an seine Grenzen. Für die Bewältigung der zahlreichen Her<strong>aus</strong>forderungen, die sich bei der


langfristigen Entwicklung des Verkehrsnetzes stellen, erarbeitet der Bundesrat derzeit eine e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Gesetzesvorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi); sie soll <strong>dem</strong><br />

Parlament 2012 vorgelegt werden.<br />

Das Projekt Swissmetro wurde seit seiner Lancierung vor rund dreissig Jahren mehrfach<br />

wissenschaftlich untersucht. 1997 reichte die Gesellschaft Swissmetro AG beim Bund ein<br />

Konzessionsgesuch für die Pilotstrecke Genf-L<strong>aus</strong>anne ein. Weil bestimmte wesentliche<br />

Anforderungen fehlten, wurde das Gesuch vom Bundesamt für Verkehr abgelehnt. So war<br />

zwar die Idee eines unterirdischen Schnellzuges sehr verlockend, die für die Swissmetro<br />

angedachte Technologie (Unterdrucktunnel) jedoch noch nie zuvor getestet worden und<br />

infolgedessen mit beträchtlichen Risiken (Durchführbarkeit, Sicherheit) behaftet. Andererseits<br />

hätte ein solches System, gerade weil es so innovativ und einzigartig gewesen wäre,<br />

vollständig losgelöst vom bestehenden Bahnnetz entstehen müssen und hätte von den<br />

Reisenden einen oder mehrere systematische Wechsel des Verkehrsträgers erfordert.<br />

Zusätzlich wären die Kosten für die Realisierung einer solchen Anlage sehr hoch (mehrere<br />

Milliarden Franken) gewesen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Finanzierung eines<br />

solchen Projekts wegen den knappen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht ohne<br />

Auswirkungen auf die Finanzierung der übrigen, bestehenden Verkehrsinfrastruktur geblieben<br />

wäre. Schliesslich ist die Mehrheit der Verkehrssachverständigen der Auffassung, dass<br />

Hochgeschwindigkeitsverbindungen (HGV) erst ab einem bestimmten Entfernungsmassstab<br />

(kritische Grösse) gerechtfertigt sind. Auf einer verhältnismässig kurzen Strecke, wie<br />

beispielsweise Genf-L<strong>aus</strong>anne-Bern, wären der Betrieb und die Wirtschaftlichkeit einer HGV<br />

äusserst fragwürdig.<br />

Der Bundesrat sieht deshalb keine Gründe, eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen, und<br />

möchte sich nicht dahingehend engagieren. Er betrachtet die Swissmetro derzeit als ein<br />

technologisches Forschungsprojekt, das im heutigen Schweizer Verkehrssystem keinen Platz<br />

hat. In diesem Zusammenhang liegt es an der Eidgenössischen Technischen Hochschule<br />

L<strong>aus</strong>anne (ETHL) oder an der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die<br />

Lancierung einer Machbarkeitsstudie über eine neue Technologie für die Swissmetro zu<br />

erwägen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (18)<br />

Baettig Dominique Brélaz Daniel Brönnimann Andreas Bugnon André<br />

Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Fuchs Thomas Geissbühler Andrea Martina<br />

Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Graber Jean-Pierre Joder Rudolf Neirynck Jacques<br />

Nidegger Yves Perrin Yvan Reymond André Rime Jean-François<br />

van Singer Christian Voruz Eric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Swissmetro Schienenverkehr Evaluation französisch-sprachige Schweiz Kostenrechnung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3816 – Motion<br />

Strukturelle Schwächen der Atomaufsicht beheben<br />

Eingereicht von<br />

Müller Geri<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

22.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die strukturellen Schwächen der Atomaufsicht wie folgt zu<br />

beheben.<br />

1. Es wird eine zweite Atomaufsichtsbehörde geschaffen, welche:<br />

a. vom Ensi unabhängig ist;<br />

b. die Aufgabe hat, sich laufend eine fundierte Zweitmeinung zum Stand der Sicherheit der<br />

schweizerischen Atomanlagen zu bilden;<br />

c. die Richtlinien des Ensi zu überprüfen und zu erlassen.<br />

2. Sie erhält die dazu nötigen Mittel und Kompetenzen, u. a. mindestens gleiche Informationsund<br />

Inspektionsrechte wie das Ensi.<br />

3. Es werden fachlich qualifizierte und erfahrene Personen <strong>aus</strong> der Schweiz und <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />

Ausland berufen. Eine skeptische Grundhaltung gegenüber der Atomtechnologie soll<br />

angemessen vertreten sein.<br />

4. Sie arbeitet mit grösster Transparenz:<br />

a. sie führt Beratungen in der Regel öffentlich durch;<br />

b. abweichende Meinungen von Minderheiten werden dargestellt wie die Mehrheitsmeinung;<br />

c. sie ist verpflichtet, Wahrnehmungen und Beurteilungen über den aktuellen Sicherheitsstand<br />

der Atomanlagen der Schweiz und des nahen Auslands öffentlich bekanntzumachen;<br />

d. Fragen der Sicherung der Atomanlagen gegen unbefugte Eingriffe werden nicht öffentlich<br />

beraten, sondern es werden nur die wesentlichen Ergebnisse protokolliert und veröffentlicht.<br />

5. Kommen das Ensi und die zweite Atomaufsichtsbehörde zu unterschiedlichen<br />

Beurteilungen, so wird eine öffentliche wissenschaftliche Debatte geführt. Kommt keine<br />

Einigung zustande oder muss eine Entscheidung unter Zeitdruck gefällt werden, gilt die<br />

Massnahme jener Behörde, welche stärker sicherheitsgerichtet ist.


Begründung<br />

Solange in der Schweiz Atomanlagen in Betrieb stehen, ist es unabdingbar, dass die<br />

Atomaufsicht mit allen nötigen Mitteln und Kompetenzen <strong>aus</strong>gestattet wird, damit es unter<br />

keinen Umständen zu falschen Einschätzungen der Sicherheit kommen kann.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Eine zweite Atomaufsichtsbehörde mit obigen Grundzügen bietet dafür bessere Gewähr als<br />

der heutige Zustand mit nur einer Behörde, welche keiner wissenschaftlichen Konkurrenz<br />

<strong>aus</strong>gesetzt ist. Die KNS erfüllt diese Anforderungen hinsichtlich des Personalbestands und<br />

der nötigen Kompetenzen und Rechte nicht.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Die Aufsicht über die Sicherheit der Kernanlagen in der Schweiz liegt in der Verantwortung<br />

einer einzigen Behörde, des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Dies ist<br />

kein struktureller Mangel, sondern im Gegenteil eine zwingende Vor<strong>aus</strong>setzung für die<br />

effektive Durchsetzung der Schutzinteressen der Bevölkerung. Wo immer grosse Risiken und<br />

komplexe Sachverhalte im Spiel sind - z. B. bei der Flugsicherung, bei der<br />

Finanzmarktaufsicht oder bei der Lebensmittelsicherheit -, kann es nur eine massgebliche<br />

Aufsichtsinstanz geben.<br />

Das Ensi ist mit allen zur Erfüllung seiner Aufgabe nötigen fachlichen Kompetenzen und<br />

rechtlichen Befugnissen <strong>aus</strong>gestattet. Die Aufteilung der Verantwortung auf mehrere, mit<br />

gleichwertigen Kompetenzen und Befugnissen <strong>aus</strong>gestattete Aufsichtsinstanzen wäre der<br />

nuklearen Sicherheit nicht förderlich, sondern würde im Gegenteil das Risiko mit sich bringen,<br />

dass die Sicherheitsaufsicht generell beeinträchtigt und schlimmstenfalls in einer Notsituation<br />

handlungsunfähig wäre.<br />

Das Ensi führt laufend Sicherheitsüberprüfungen in allen Kernkraftwerken durch. Es muss die<br />

Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren<br />

(Art. 74 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003, KEG; SR 732.1). Alle relevanten<br />

Vorkommnisse in den Schweizer Kernanlagen werden in den jährlich publizierten<br />

Aufsichtsberichten des Ensi behandelt. Vorkommnisse von besonderem öffentlichen Interesse<br />

werden jeweils unmittelbar auf der Website des Ensi veröffentlicht.<br />

Eine öffentliche Beratung abweichender Darstellungen und Beurteilungen<br />

sicherheitsrelevanter Sachverhalte durch verschiedene Aufsichtsinstanzen, die auf den<br />

Schiedsentscheid einer dritten Instanz hin<strong>aus</strong>laufen würde, wäre nicht zielführend. Hingegen<br />

wurde im schweizerischen System der Nuklearaufsicht vom Gesetzgeber eine<br />

institutionalisierte Zweitmeinung zu grundsätzlichen Fragen der nuklearen Sicherheit<br />

vorgesehen. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) steht <strong>dem</strong> Bundesrat, <strong>dem</strong> <strong>UVEK</strong><br />

und <strong>dem</strong> Ensi als unabhängiges beratendes Organ zur Verfügung (Art. 71 KEG). Der<br />

Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die KNS vielseitig zusammengesetzt ist; in Artikel 7<br />

der Verordnung vom 12. November 2008 über die Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS;<br />

SR 732.16) wird bestimmt, dass sowohl kernenergiefreundliche als auch kernenergiekritische<br />

Kreise in der Kommission vertreten sein müssen.<br />

Die Unabhängigkeit des Ensi und die Transparenz seiner Tätigkeit sind gewährleistet. Der<br />

Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit gemäss den gesetzlichen<br />

Anforderungen und gestützt auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik <strong>aus</strong>übt.<br />

Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, das System der Nuklearaufsicht in der<br />

Schweiz grundlegend zu ändern.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (88)


Aebi Andreas Allemann Evi Aubert Josiane Baettig Dominique Bänziger Marlies e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Barthassat Luc Bäumle Martin Bernasconi Maria Birrer-Heimo Prisca Brélaz Daniel<br />

Brunschwig Graf Martine Bugnon André Carobbio Guscetti Marina Cathomas Sep<br />

Chopard-Acklin Max de Buman Dominique Fässler-Osterwalder Hildegard<br />

Fehr Hans-Jürg Fehr Jacqueline Français Olivier Frösch Therese Galladé Chantal<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Goll Christine Graf Maya<br />

Graf-Litscher Edith Grunder Hans Haller Vannini Ursula Hämmerle Andrea<br />

Hassler Hansjörg Heim Bea Hiltpold Hugues Hodgers Antonio Ingold Maja<br />

Jans Beat John-Calame Francine Jositsch Daniel Kiener Nellen Margret<br />

Kleiner Marianne Lachenmeier-Thüring Anita Landolt Martin Lang Josef<br />

Leuenberger Ueli Levrat Christian Lumengo Ricardo Maire Jacques-André Marra Ada<br />

Moser Tiana Angelina Nordmann Roger Noser Ruedi Nussbaumer Eric<br />

Pedrina Fabio Perrin Yvan Perrinjaquet Sylvie Prelicz-Huber Katharina<br />

Rechsteiner Paul Reimann Lukas Rennwald Jean-Claude Reymond André<br />

Rielle Jean-Charles Robbiani Meinrado Rossini Stéphane Schelbert Louis<br />

Schenker Silvia Schmid-Federer Barbara Schmidt Roberto<br />

Schneider-Schneiter Elisabeth Segmüller Pius Sommaruga Carlo Stöckli Hans<br />

Teuscher Franziska Thanei Anita Thorens Goumaz Adèle Tschümperlin Andy<br />

van Singer Christian Veillon Pierre-François Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />

von Siebenthal Erich Voruz Eric Walter Hansjörg Weber-Gobet Marie-Thérèse<br />

Wehrli Reto Weibel Thomas Wyss Brigit Zisyadis Josef<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat nukleare Sicherheit Kontrolle Kerntechnologie<br />

Transparenz Kernkraftwerk<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3819 – Motion<br />

Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau<br />

Eingereicht von<br />

Killer Hans<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

22.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die<br />

Vergaberichtlinien des Astra mittels Gesetz oder Richtlinien derart anzupassen, dass die<br />

speziellen Strassen<strong>aus</strong>statter Arbeitsgattungen wie Abschrankungen, Leitschranken,<br />

Leiteinrichtungen, Markierungen, Signalisationen, Umzäunungen, Verkehrslenkung usw. nicht<br />

nur als Subunternehmer eines Total-/General-/Grossunternehmers, sondern direkt offerieren<br />

können, sei es einzeln oder in einer Arbeitsgemeinschaft, seien es einzelne Arbeitsgattungen<br />

oder globale Angebote.<br />

Begründung<br />

Am 1. Januar 2008 sind das Eigentum an den und die Verantwortung für die schweizerischen<br />

Nationalstrassen auf den Bund, vertreten durch das Astra mit einem Budget von gegen 1,5<br />

Milliarden Franken pro Jahr, übergegangen. Für das Projektmanagement gelten folgende<br />

Leitlinien:<br />

1. Grosse B<strong>aus</strong>tellen (10-20 km Länge und 2-3 Jahre Bauzeit. Bauvolumen 50-400 Millionen<br />

Franken).<br />

2. Ein Werkvertrag, in der Regel vergeben an einen einzigen Total- oder Generalunternehmer.<br />

3. Saisonale Bau<strong>aus</strong>führung (April bis Oktober).<br />

4. Autobahnmiete (im Sinne eines Bonus-Malus-Systems).<br />

Die Projektleitlinien sowie fehlende personelle Ressourcen zwingen das Astra, sein Bau- und<br />

Unterhaltsbudget in Vertragstranchen von bis zu mehreren Hundert Millionen<br />

Schweizerfranken <strong>aus</strong>zulagern. In organisatorischer und finanzieller Hinsicht können nur<br />

Grosskonzerne solche Verträge abschliessen. Die Spezialisten, allesamt schweizerische KMU<br />

-Betriebe, werden dadurch existenziell gefährdet.<br />

Der Wettbewerb wird eingeschränkt und verstösst gegen den Grundsatz der<br />

Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (intransparente, nicht publikationspflichtige<br />

Subunternehmerverträge). Die Marge geht an den Totalunternehmer, das Risiko bleibt beim<br />

Subunternehmer. Der Systemwandel führt bei den schweizerischen KMU zu Know-how- und<br />

Innovationsverlust und zwingt sie, Mitarbeiter <strong>aus</strong>serhalb der Saison zu entlassen oder<br />

Kurzarbeit anzuordnen.


Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen im Strassenbau das öffentliche<br />

Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra so angepasst werden können,<br />

damit die Strassen<strong>aus</strong>statter nicht nur als Subunternehmer eines Total-<br />

/Generalunternehmers, sondern direkt offerieren können. Ausser<strong>dem</strong> ist eine rollende<br />

Budgetierung bzw. ein Mehrjahresbudget des Astra zwecks gleichmässigeren<br />

Kapazitäts<strong>aus</strong>lastungen der KMU zu prüfen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Die gesamte Bundesverwaltung beschafft nach <strong>dem</strong> Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994<br />

über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung vom 11.<br />

Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Der Zweck<br />

des Gesetzes ist wie folgt definiert:<br />

- Transparenz im Vergabeverfahren;<br />

- Stärkung des Wettbewerbs;<br />

- Wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel;<br />

- Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen.<br />

In den vom Motionär angesprochenen Tätigkeitsfeldern sind vorwiegend kleinere und mittlere<br />

Unternehmungen (KMU) tätig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um<br />

Spezialarbeiten im Strassenbau. Um diesen Unternehmungen die Möglichkeit zu geben, nicht<br />

nur als Subunternehmer von grossen Strassenbauunternehmen tätig zu sein, sondern<br />

eigenständig oder als Arbeitsgemeinschaft mit anderen KMU anbieten zu können, ermöglicht<br />

Artikel 21 VöB die Bildung von Bietergemeinschaften. Dort, wo diese Möglichkeit besteht und<br />

wo dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, werden Ausschreibungen des Bundesamtes<br />

für Strassen (Astra) entsprechend strukturiert. Bewusst werden in der Regel keine<br />

Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen<br />

störender <strong>aus</strong>wirken würden als auf die der grossen. Dadurch haben die KMU die Möglichkeit,<br />

sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschliessen und damit gleich lange Spiesse wie ihre<br />

grösseren Mitbewerber zu haben.<br />

Für jedes Projekt werden das Ausschreibungskonzept und die Losbildung individuell<br />

erarbeitet. Die technischen Anforderungen, der Koordinationsaufwand für die Schnittstellen<br />

zwischen den verschiedenen Verträgen und die Wettbewerbssituation spielen dabei eine<br />

entscheidende Rolle. Es wird auch darauf geachtet, dass Projekte so strukturiert werden, dass<br />

Schweizer Anbieter Angebote unterbreiten können. Zentral sind weiter das Gebot der<br />

Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes und die Vorgabe, dass umfassende<br />

Erhaltungsabschnitte zu bilden sind (maximal 15 Kilometer), welche ihrerseits für die<br />

Realisierung in kleinere Teilabschnitte von 3 bis 5 Kilometer Länge unterteilt werden.<br />

Hingegen besteht keine Weisung, dass die Bauzeit zwei bis drei Jahre betragen und das<br />

Bauvolumen 50 bis 400 Millionen Franken umfassen muss. Ebenso wenig ist vorgeschrieben,<br />

dass lediglich ein einziger Werkvertrag abgeschlossen werden darf. Die saisonale<br />

Bau<strong>aus</strong>führung ist ein technisches Erfordernis: Es ist nicht möglich, gewisse Belags- und<br />

Betonarbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen.<br />

Das Bonus-Malus-System bzw. die Fahrbahnvermietung wird - nicht zuletzt auf Wunsch des<br />

Parlamentes - angewendet, um einen Anreiz für eine Verkürzung der Bauzeit und der damit<br />

verbundenen Verkehrsbehinderungen zu setzen (vgl. überwiesene Motionen Jenny 09.3787,<br />

"Gegen St<strong>aus</strong> und Schikanen im Nationalstrassenbau", sowie Giezendanner 09.3958,<br />

"B<strong>aus</strong>tellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten").<br />

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gewisse Bauarbeiten in grösseren Losen effizienter und<br />

kostengünstiger geleistet werden können. Hinzu kommt, dass so der Verwaltungsaufwand<br />

reduziert werden kann. Die Losbildung wird von Fall zu Fall nach den Eigenschaften des<br />

Projektes festgelegt.<br />

Der Wunsch des Parlamentes (siehe Hinweis auf die überwiesenen Motionen), dass auf<br />

Autobahnb<strong>aus</strong>tellen im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden soll, ist für eine KMU in<br />

gewissen Fällen nur mit Schwierigkeiten zu erfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass KMU<br />

nicht auch in grossen Verträgen zum Zug kommen. An den grossen Ausbau- und


Unterhaltsprojekten sind sehr oft Schweizer KMU beteiligt, häufig als Teil einer<br />

Arbeitsgemeinschaft.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Trotz diesen Einschränkungen gibt es zahlreiche Verträge, die von KMU umgesetzt werden<br />

können. Seit Beginn der NFA im Jahr 2008 wurden im Bereich der Nationalstrassen über 2700<br />

Werkverträge mit einem Volumen von weniger als 2 Millionen Franken abgeschlossen.<br />

Insgesamt wurde so mit kleineren Verträgen über eine halbe Milliarde Franken umgesetzt.<br />

Autobahnb<strong>aus</strong>tellen sind komplexe Bauwerke, die unter erschwerten Bedingungen (Bauen<br />

unter Verkehr) und unter einem hohen Zeit- und Kostendruck <strong>aus</strong>geführt werden müssen. Vor<br />

diesem Hintergrund erscheint es wenig zweckmässig, die Komplexität von<br />

Autobahnb<strong>aus</strong>tellen zusätzlich zu erhöhen, um eine spezielle KMU-Förderung zu betreiben;<br />

dies umso mehr, als die KMU schon heute am Autobahnbau stark beteiligt sind.<br />

Bei den anstehenden Abklärungen für eine kohärentere Finanzierung von Strasse und<br />

Schiene wird der Bundesrat auch die Möglichkeiten für eine überjährige Bewirtschaftung der<br />

Kredite für Ausbau- und Unterhalt der Nationalstrassen prüfen, da eine solche die Planung<br />

vereinfachen könnte.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (23)<br />

Bigger Elmar Binder Max Bortoluzzi Toni Estermann Yvette Fuchs Thomas<br />

Füglistaller Lieni Giezendanner Ulrich Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Glur Walter<br />

Hurter Thomas Messmer Werner Miesch Christian Pfister Theophil Reimann Lukas<br />

Rutschmann Hans Schenk Simon Scherer Marcel Schibli Ernst Stamm Luzi<br />

Triponez Pierre von Rotz Christoph von Siebenthal Erich Zuppiger Bruno<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Submissionswesen Strassenbau Grossunternehmen Klein- und mittleres Unternehmen<br />

Gleichbehandlung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

04<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3826 – Motion<br />

Verbot von Phosphaten in Geschirrspülmitteln<br />

Eingereicht von<br />

John-Calame<br />

Francine<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

26.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die<br />

Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln verboten wird.<br />

Begründung<br />

Die ökologischen Geschirrspülmittel haben in Tests, die von der Fédération Romande des<br />

Consommateurs im September 2011 durchgeführt wurden, hervorragend abgeschnitten.<br />

In Textilwaschmitteln ist die Verwendung von Phosphaten seit 1986 untersagt, und niemand<br />

käme auf die Idee, dieses Verbot umzustossen. Weshalb ist es dann so schwierig, für<br />

Geschirrspülmittel ein entsprechendes Verbot zu bewirken, zumal bekannt ist, dass<br />

Phosphate, die <strong>aus</strong> Geschirrspülmitteln stammen, dieselben unerwünschten Auswirkungen<br />

auf die Wasserqualität in Seen und Flüssen haben? 2004 hat die Commission internationale<br />

pour la protection des eaux du Léman (Cipel) festgestellt, dass Geschirrspülmittel für 11<br />

Prozent der Phosphateinträge in den Genfersee verantwortlich sind. Zu dieser Zeit waren<br />

ökologische Spülmittel womöglich weniger wirksam als heute; die in diesem Jahr<br />

durchgeführten Tests zeigen aber auf, dass dies nicht mehr der Fall ist. Es ist daher an der<br />

Zeit, die Verwendung von Phosphaten in Geschirrspülmitteln zu verbieten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Die Limitierung des Phosphatgehalts in unseren Gewässern ist und bleibt <strong>aus</strong> Gründen des<br />

Umweltschutzes ein wichtiges Anliegen. Wichtigste verbleibende Eintragsquelle für Phosphate<br />

ist nach <strong>dem</strong> Phosphatverbot in Waschmitteln die Landwirtschaft. Der Beitrag <strong>aus</strong><br />

Geschirrspülmitteln für Maschinen ist von untergeordneter Bedeutung. Er wird auf ein paar<br />

Prozent geschätzt. Es rechtfertigt sich daher für die Schweiz nicht, im Alleingang ein solches<br />

Verbot zu erlassen und damit Handelshemmnisse zu schaffen. In der Europäischen Union<br />

sieht ein derzeitiger Änderungsentwurf der Detergenzienverordnung vor, Phosphate in<br />

Geschirrspülmitteln für Maschinen für den privaten Bereich ab 2015 zu verbieten. Der<br />

Bundesrat erachtet es als sinnvoll, im Gleichschritt mit der EU entsprechende Regelungen zu<br />

erlassen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011


Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (15)<br />

Bänziger Marlies Brélaz Daniel Frösch Therese Hodgers Antonio<br />

Lachenmeier-Thüring Anita Lang Josef Prelicz-Huber Katharina Schelbert Louis<br />

Teuscher Franziska Thorens Goumaz Adèle van Singer Christian Vischer Daniel<br />

Weber-Gobet Marie-Thérèse Wyss Brigit Zisyadis Josef<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Phosphat Reinigungsmittel H<strong>aus</strong>haltsartikel Wasserverschmutzung Umweltrecht<br />

Gewässerschutz<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3874 – Postulat<br />

Gelbe und Rote Karte bei gewalttätigem Hooliganismus<br />

Eingereicht von<br />

Glanzmann-<br />

Hunkeler Ida<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

28.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob es Sinn machen würde,<br />

eine bundesrechtliche Grundlage zu schaffen, dass bei strafrechtlichen Verfahren wegen<br />

gewalttätigen Verhaltens unter Alkohol- und Drogeneinfluss der Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises<br />

oder die Nichterteilung des Lernfahr<strong>aus</strong>weises angedroht und im Wiederholungsfall auch<br />

verfügt werden könnte.<br />

Insbesondere wäre wohl Artikel 16d Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes anzupassen.<br />

Entsprechend soll gewalttätigen Hooligans beim ersten Mal die Gelbe Karte gezeigt werden<br />

können, d. h. mit einem befristeten Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises bzw. der Nichterteilung des<br />

Lernfahr<strong>aus</strong>weises gedroht werden. Im Wiederholungsfall ist die Drohung zu vollziehen.<br />

Begründung<br />

1. Es ist unbestritten, dass die Gewalt und die Gewaltbereitschaft bei Grossanlässen, vor<br />

allem im Umfeld von Fussball- und Eishockeyveranstaltungen sowie an einzelnen<br />

Demonstrationen, zugenommen hat. Wochenende für Wochenende ist die Polizei im Einsatz.<br />

Die bisherigen Massnahmen wie strafrechtliche Verurteilungen, Stadion- und Rayonverbote,<br />

Fanarbeit usw. zeigten zwar eine gewisse Wirkung, genügen aber offenbar nicht.<br />

2. Die klare Trennung zwischen Strafrecht und Strassenverkehrsgesetz als Verwaltungsrecht<br />

wird nicht infrage gestellt, doch ist es offensichtlich, dass bei Gewalttätigkeit unter Drogenund<br />

Alkoholeinfluss die charakterliche Eignung zum Führen eines Motorfahrzeugs nicht<br />

gegeben ist oder zumindest überprüft werden müsste. Wer immer wieder betrunken und/oder<br />

zugedröhnt mit seinen Hooligankumpels die Sportveranstaltungen "besucht" und einzig und<br />

allein wegen der angesagten Randale anwesend ist, offenbart eine Einstellung zu Regeln, die<br />

nicht zu akzeptieren ist.<br />

3. Die in diesem Postulat angestrebte Massnahme der Gelben und Roten Karte für<br />

Randalierer soll insbesondere eine präventive Wirkung erzielen. Ähnliche Massnahmen<br />

wurden auch schon in Teilen Deutschlands eingeführt.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Ein Entzug des Führer<strong>aus</strong>weises setzt die Begehung eines Strassenverkehrsdeliktes vor<strong>aus</strong>.<br />

Bei einem Führer<strong>aus</strong>weisentzug wegen Hooliganismus wäre dieser sachliche Zusammenhang


nicht gegeben. Ein weiter gehender Ausweisentzugstatbestand, der bei je<strong>dem</strong> strafrechtlichen e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Verfahren wegen gewalttätigem Verhalten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss automatisch zu<br />

einer Strassenverkehrsmassnahme führt, wäre also systemwidrig. Im Strafgesetzbuch (SR<br />

311.0) wird der Führer<strong>aus</strong>weisentzug nicht als allgemein anwendbare Strafe vorgesehen.<br />

Demnach ist es auch nicht angezeigt, ihn als Sanktion einzelner Delikte vorzusehen. Der<br />

Bundesrat lehnt das Ansinnen deshalb ab (vgl. dazu auch die <strong>Vorstösse</strong> 95.3529, 97.3615<br />

und 09.4016).<br />

Im Übrigen ist die charakterliche Fahreignung im Strassenverkehrsrecht bereits heute eine<br />

Zulassungsbedingung: Einen Lernfahr- oder Führer<strong>aus</strong>weis kann nur erwerben, wer über eine<br />

genügende charakterliche Fahreignung verfügt (Art. 14 Abs. 2 Bst. d des<br />

Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Zu<strong>dem</strong> kann der<br />

Führer<strong>aus</strong>weis bei Vorliegen charakterlicher Mängel auf unbestimmte Zeit entzogen werden<br />

(Art. 16d Abs. 1 Bst. c SVG). Schliesslich muss die Polizei der für den Strassenverkehr<br />

zuständigen Behörde Meldung erstatten, sobald sie Kenntnis von Tatsachen hat, die zur<br />

Verweigerung oder zum Entzug des Ausweises führen können (Art. 37 der<br />

Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007; SR 741.013). Die bestehenden<br />

Möglichkeiten erweisen sich damit als genügend.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (22)<br />

Amherd Viola Bader Elvira Brönnimann Andreas Cathomas Sep Chopard-Acklin Max<br />

Darbellay Christophe Freysinger Oskar Fuchs Thomas Geissbühler Andrea Martina<br />

Graber Jean-Pierre Häberli-Koller Brigitte Hany Urs Hochreutener Norbert<br />

Ingold Maja Kaufmann Hans Lustenberger Ruedi Pfister Gerhard Schenk Simon<br />

Segmüller Pius Streiff-Feller Marianne von Rotz Christoph Zemp Markus<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Gewalt Strafe Ersatzstrafe Führerschein Sportanlass Drogenabhängigkeit Alkoholkonsum<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

28;12<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

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11.3894 – Motion<br />

Belastete Industriebrachen als Bauland und zum Wohnen nutzen<br />

Eingereicht von<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

Leutenegger<br />

Oberholzer<br />

Susanne<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie belastete Industriebrachen in<br />

Zentren und Agglomerationen beschleunigt saniert und einer sinnvollen Nutzung,<br />

insbesondere zu Wohnzwecken, zugeführt werden können. Sicherzustellen ist dabei auch ein<br />

finanzieller Anreiz für die Baureifmachung in Fällen, bei denen das Kostenrisiko wegen<br />

Altlasten und Abfallentsorgung zu gross ist. Dies soll insbesondere für die Fälle gelten, in<br />

denen das Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau verwendet wird.<br />

Begründung<br />

In der Schweiz gibt es rund 3500 Hektaren Industrie- und Gewerbebrachen mit Flächen von<br />

wenigen bis hundertt<strong>aus</strong>enden Quadratmetern. Drei Viertel dieser Brachen liegen im<br />

Agglomerationsgebiet und sind für eine Umnutzung grundsätzlich geeignet. Sie bieten damit<br />

potenziell Wohnraum für 250 000 Menschen. Angesichts des fehlenden Wohnraums ist es<br />

raumplanerisch, ökonomisch und ökologisch angezeigt, diese Flächen zu nutzen, zumal sie<br />

erschlossen sind.<br />

Die meisten dieser Brachen sind aber durch die industrielle und gewerbliche Tätigkeit über die<br />

Jahrzehnte derart mit Abfällen und Schadstoffen belastet, dass eine aufwendige<br />

Abfallentsorgung oder gar Altlastensanierung für eine sinnvolle Umnutzung notwendig ist. Die<br />

Kosten dafür übersteigen in vielen Fällen den Landwert, sodass für den Inhaber keine<br />

Motivation zur Umnutzung besteht. Bei einem finanziellen Anreiz (z. B. einer Abgeltung von 40<br />

Prozent der Entsorgungskosten) würden sich jährliche Kosten von 65 Millionen Franken für<br />

den Bund ergeben (vgl. dazu den Bericht der Bundesverwaltung vom 1. Oktober 2010 an die<br />

UREK-NR zur parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 09.490, "Industriebrachen<br />

auf belasteten Standorten und Altlasten. Förderung und Finanzierung des<br />

Industriebrachenrecyclings"). Diese Kosten stehen in keinem Vergleich zum gesellschaftlichen<br />

Nutzen, der sich durch die Umnutzung der Flächen zu Wohnzwecken erzielen lässt.<br />

Wohnraum wird in der Schweiz gerade in Ballungsgebieten immer knapper (vgl. dazu auch<br />

Studie Jans et al., "Aktuelle Her<strong>aus</strong>forderungen auf <strong>dem</strong> Wohnungsmarkt", Zürich 2011).<br />

Umso mehr ist es angezeigt, die Industriebrachen endlich zu nutzen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.12.2011


Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums in der Schweiz besteht in den e-parl 26.09.2013 18:37<br />

kommenden Jahren ein grosser Bedarf für zusätzlichen Wohnraum und damit für<br />

entsprechendes Bauland. Die Umnutzung der rund 2500 Hektaren gut erschlossener Industrie<br />

- und Gewerbebrachen in den Zentren und Agglomerationen kann hierzu einen bedeutenden<br />

Beitrag leisten. Trotz guter Lage werden diese Brachen aber oft nicht umgenutzt, weil die<br />

Kosten für die baubedingte Entsorgung des verschmutzten Bodens und des<br />

Gebäudeabbruchs den Grundstückswert übersteigen. Angesichts der anhaltenden<br />

Wohnraumverteuerung in den Ballungsräumen sieht der Bundesrat gerade in den Zentren und<br />

Agglomerationen einen wachsenden Bedarf, bezahlbaren Wohnraum für kleinere und mittlere<br />

H<strong>aus</strong>haltseinkommen sicherzustellen. Der Vorschlag greift jedoch wichtigen Fragen vor. So<br />

sind andere Finanzierungsmodelle als das von der Motionärin vorgeschlagene zu prüfen,<br />

wobei auch eine Einschränkung auf Umnutzungsprojekte der öffentlichen Hand opportun sein<br />

könnte. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen in einem Bericht zu erörtern. Die Erarbeitung<br />

eines Konzeptes für eine umfassende Finanzierungslösung zur Umnutzung von Industrie- und<br />

Gewerbebrachen, so, wie es die Motionärin verlangt, lehnt der Bundesrat ohne vorgängige<br />

vertiefte Prüfung ab.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.12.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (12)<br />

Allemann Evi Bernasconi Maria Carobbio Guscetti Marina Chopard-Acklin Max<br />

Fässler-Osterwalder Hildegard Goll Christine Kiener Nellen Margret Nussbaumer Eric<br />

Pardini Corrado Pedrina Fabio Sommaruga Carlo Thanei Anita<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Industriezone Wohnzone Altlast Sanierung Wohnungsbau Bodenpolitik Wohnungsbedarf<br />

Finanzierung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2846<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3898 – Postulat<br />

Vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe an die Gebäudesanierung<br />

Eingereicht von<br />

Bourgeois Jacques<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte behandelt:<br />

- die Auswirkungen, die eine vollständige Verwendung der jetzigen CO2-Abgabe auf<br />

Brennstoffen für die Gebäudesanierung hätte, und zwar in Bezug auf die Zahl der<br />

Gebäuderenovationen, auf das Energiesparen, auf die Reduktion der CO2-Emissionen und<br />

auf den Bedarf an Elektrizität und Biomasse;<br />

- den Zeitbedarf, bis mit der Umsetzung dieser Massnahme mindestens zwei Drittel der alten<br />

Gebäude saniert sind;<br />

- die Auswirkungen dieser Massnahme auf unsere lokale Wirtschaft;<br />

- die Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit dieser Massnahme und ihrer<br />

Umsetzung;<br />

- die Änderungen auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe, die nötig wären, damit diese<br />

Massnahme umgesetzt werden kann.<br />

Begründung<br />

Die Gebäude verbrauchen ungefähr 40 Prozent unserer Energie. Der Bundesrat hat sich im<br />

Rahmen der neuen Energiepolitik das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz zu fördern und zu<br />

verstärken. Da heute erst 1 Prozent der bestehenden Gebäude saniert sind, müssen<br />

Massnahmen getroffen werden, um diesen Renovierungsprozess zu beschleunigen. Die<br />

geltende Abgabe von 36 Franken pro Tonne CO2 bringt Einnahmen von knapp 600 Millionen<br />

Franken pro Jahr. Eine vollständige Verwendung der Abgabe für die Gebäudesanierung<br />

würde den Renovierungsprozess beschleunigen, unsere Wirtschaft aber nicht belasten, da ja<br />

die Abgabe auf <strong>dem</strong> gegenwärtigen Stand bleiben würde. Die Massnahme hätte zu<strong>dem</strong><br />

Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, auf die Verwendung von einheimischer Biomasse und<br />

auf die Reduktion der CO2-Emissionen. Sollte eine Verfassungsänderung für die Umsetzung<br />

dieser Massnahme notwendig sein, könnte sich die Bevölkerung zu dieser für die<br />

Energiepolitik wichtigen Frage äussern. Der vom Bundesrat geforderte Bericht soll ebenfalls<br />

die Möglichkeiten der Schaffung eines gezielteren und wirksameren Anreizes zu dieser<br />

Massnahme beleuchten, in<strong>dem</strong> er beispielsweise eine quartierweise vorgenommene<br />

Sanierung in den Vordergrund stellt.


Stellungnahme des Bundesrates vom 16.12.2011<br />

Ein Drittel des Ertrags <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe, höchstens aber 200 Millionen Franken pro Jahr,<br />

wird für die Finanzierung des Gebäudeprogramms zweckgebunden eingesetzt. Im Rahmen<br />

des revidierten CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 beabsichtigt das Parlament, weiterhin<br />

einen Drittel des Ertrags <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe, jedoch neu einen maximalen Betrag in der<br />

Höhe von 300 Millionen Franken pro Jahr, für das Gebäudeprogramm zweckzubinden. Sofern<br />

die Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe auf Brennstoffe steigen, ist eine Erhöhung der<br />

zweckgebundenen Mittel verfassungskonform möglich.<br />

Der Bundesrat lehnt eine vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe ab, weil diese eine<br />

Verfassungsänderung erfordert und den Lenkungscharakter der Abgabe verändert. Er kann<br />

sich jedoch eine Erweiterung der Zweckbindung vorstellen und hat <strong>aus</strong> diesem Grund mit<br />

Beschluss vom 30. November 2011 zur Konkretisierung der Energiestrategie 2050 das <strong>UVEK</strong><br />

beauftragt, den Ausbau des Gebäudeprogramms zu prüfen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.12.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (12)<br />

Abate Fabio Cassis Ignazio Cathomas Sep Favre Laurent Français Olivier<br />

Hiltpold Hugues Lüscher Christian Lustenberger Ruedi Malama Peter Moret Isabelle<br />

Parmelin Guy Perrinjaquet Sylvie<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

energetische Sanierung von Gebäuden Kohlendioxid Energiebilanz Energieverbrauch<br />

Biomasse Stromversorgung Evaluation Durchführung eines Projektes Energieeinsparung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3913 – Motion<br />

Unabhängiges und transparentes Eidgenössisches<br />

Nuklearsicherheitsinspektorat<br />

Eingereicht von<br />

Wyss Brigit<br />

Übernommen von<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

van Singer Christian<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über das<br />

Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensig) zu unterbreiten, um die Unabhängigkeit<br />

des Ensi sowie die Transparenz von dessen Tätigkeit zu erhöhen.<br />

Begründung<br />

Nach der Atomkatastrophe in Fukushima ist offensichtlich geworden, dass die zuständigen<br />

japanischen Behörden in Sachen Sicherheit von Atomanlagen versagt haben. Sowohl die<br />

Aufsichtsbehörden als auch die Regierung vertrauten einseitig den Rapporten und Gutachten<br />

des AKW-Betreibers Tepco. Um ähnliche Verkettungen von verschiedenen Abhängigkeiten in<br />

der Schweiz zu unterbinden, hat die Revision folgende Punkte zu umfassen:<br />

1. Die Sicherheit wird klar als oberstes in der Verantwortung des Ensi stehendes Ziel<br />

deklariert;<br />

2. Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen für Mitarbeitende des Ensi und für die<br />

Mitglieder des Ensi-Rates;<br />

3. Vergabe von Aufträgen für sicherheitsrelevante, nicht-nukleare Studien und Gutachten<br />

(Hochwasser, Erdbeben, B<strong>aus</strong>tatistik usw.) <strong>aus</strong>schliesslich an namhafte und unabhängige<br />

Fachinstitute und -büros im In- und Ausland;<br />

4. Vergabe der Aufträge für sicherheitsrelevante Studien und Gutachten inkl. probabilistischer<br />

Sicherheitsanalyse (PSA) <strong>aus</strong>schliesslich durch das Ensi;<br />

5. Beschränkung der betriebseigenen Sicherheitsdokumentation auf Grundlagen im Sinne von<br />

Rechenschaftsberichten zuhanden externer Gutachten;<br />

6. Bestimmungen zur Sicherstellung des Öffentlichkeitsprinzips;<br />

7. Bestimmungen über die Information der Öffentlichkeit.


Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Unabhängigkeit des Ensi und<br />

die Transparenz seiner Tätigkeit gewährleistet sind.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

1. Oberster Grundsatz des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) ist die<br />

Einhaltung der nuklearen Sicherheit. Gemäss Artikel 22 KEG ist der Bewilligungsinhaber für<br />

die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Das Ensi wacht als<br />

Aufsichtsbehörde des Bundes darüber, dass der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt.<br />

Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit in Übereinstimmung mit<br />

den gesetzlichen Anforderungen und auf der Grundlage von Richtlinien <strong>aus</strong>übt, welche sich<br />

am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren und ständig weiterentwickelt<br />

werden.<br />

2. Die Unabhängigkeit des Ensi ist gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 70 Absatz 2 KEG ist<br />

das Ensi eine in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebundene, von der Bewilligungsbehörde -<br />

d. h. vom <strong>UVEK</strong> - formell getrennte Aufsichtsbehörde. Gemäss Artikel 6 Absatz 3 des<br />

Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat<br />

(Ensig; SR 732.2) dürfen die Mitglieder des Ensi-Rates weder eine wirtschaftliche Tätigkeit<br />

<strong>aus</strong>üben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre<br />

Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2011 durch eine<br />

Änderung von Artikel 4 der Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische<br />

Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensiv; SR 732.21) die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6<br />

Ensig präzisiert. Von den derzeit 140 Angestellten des Ensi arbeiteten vorher weniger als 10<br />

Prozent in einer vom Ensi beaufsichtigten Anlage oder bei der Nagra; rund ein Drittel der<br />

Belegschaft stammt <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausland.<br />

3./4./5. Das Ensi als staatliche Sicherheitsbehörde beschäftigt Experten auf <strong>dem</strong> Gebiet der<br />

nuklearen Sicherheit und ist daher in der Lage, selber Gutachten zu erstellen. Bei Bedarf kann<br />

es jederzeit auf das Wissen externer Fachleute zurückgreifen. Eine dauerhafte Auslagerung<br />

der Begutachtung würde das Know-how des Ensi beeinträchtigen und eine wesentliche<br />

Funktion der Aufsichtsbehörde beschneiden.<br />

6. Das Öffentlichkeitsprinzip wird durch das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004<br />

(BGÖ; SR 152.3) sichergestellt, das auch für das Ensi gilt.<br />

7. Nach Artikel 74 KEG muss das Ensi die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der<br />

schweizerischen Kernanlagen informieren. Weiter besteht eine Pflicht zur Information der<br />

Öffentlichkeit bei besonderen Ereignissen. Das Ensi übt seine Kommunikationstätigkeit<br />

selbstständig und unabhängig <strong>aus</strong> und hält dabei die Grundsätze der wahrheitsgetreuen und<br />

objektiven Information ein. Mit Berichten, Broschüren und einer regelmässig aktualisierten<br />

Website informiert das Ensi die Öffentlichkeit laufend über die Entwicklungen in seinem<br />

Aufsichtsbereich.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

05.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Herr van Singer.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (28)<br />

Bänziger Marlies Birrer-Heimo Prisca Brélaz Daniel Chopard-Acklin Max


Frösch Therese Gilli Yvonne Girod Bastien Graf Maya Heim Bea Hodgers Antonio e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Jans Beat John-Calame Francine Lang Josef Leuenberger Ueli<br />

Moser Tiana Angelina Müller Geri Nussbaumer Eric Pardini Corrado Schelbert Louis<br />

Stöckli Hans Streiff-Feller Marianne Thorens Goumaz Adèle van Singer Christian<br />

Vischer Daniel von Graffenried Alec Voruz Eric Weber-Gobet Marie-Thérèse<br />

Weibel Thomas<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat nukleare Sicherheit Interessenkonflikt<br />

Transparenz Auskunftspflicht der Verwaltung Informationsverbreitung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3915 – Motion<br />

Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach<br />

Verursacherprinzip<br />

Eingereicht von<br />

Quadri Lorenzo<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32a des Umweltschutzgesetzes (USG) zu streichen<br />

oder subsidiär wie folgt zu ändern:<br />

Absatz 1<br />

Die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle können durch Gebühren oder andere<br />

Abgaben nach <strong>dem</strong> Verursacherprinzip finanziert werden.<br />

Begründung<br />

Gemäss Entscheid vom 4. August 2011 hat das Bundesgericht beschlossen, dass gemäss<br />

<strong>dem</strong> in Artikel 32a USG festgelegten Verursacherprinzip, 70 Prozent der Kosten für die<br />

Sammlung und Entsorgung der Siedlungsabfälle durch K<strong>aus</strong>algebühren zu decken sind, d. h.<br />

durch Sackgebühren.<br />

Die Sackgebühren sind eine <strong>dem</strong> Bürger zusätzlich auferlegte Steuer. Diese helfen nicht, das<br />

Recycling zu fördern, wie <strong>aus</strong> Gemeinden ersichtlich ist, in welchen diese Sackgebühren nicht<br />

eingeführt wurden und bei welchen die Recycling-Quoten völlig im Durchschnitt liegen, ein<br />

Beispiel dafür ist die Stadt Lugano.<br />

Die Sackgebühren entsprechen einer unakzeptablen Strafmentalität und sind zu<strong>dem</strong> auch<br />

unter <strong>dem</strong> Gesichtspunkt des Umweltschutzes kontraproduktiv, weil sie nämlich zur<br />

Verbreitung von illegalen Deponien führen. Sie führen dazu, dass die abgegebenen Mengen<br />

von Abfällen verringert werden, jedoch nicht die Mengen der produzierten Abfälle. Die<br />

Differenz zwischen der Menge der abgegebenen und der produzierten Abfälle wird nach sehr<br />

"kreativen" Modalitäten entsorgt: per Waschbecken und WC, Cheminées, Sacktourismus,<br />

öffentliche Entsorgungsstellen usw.<br />

Um den Bürger dazu zu bewegen, die Abfälle separat zu entsorgen, sind Strafmassnahmen<br />

nicht nötig: Hier genügen erzieherische Massnahmen.<br />

Kürzlich durchgeführte Abstimmungen bezüglich Sackgebühren in einigen Tessiner<br />

Gemeinden zeigen auf, dass die Akzeptanz solcher Gebühren im Volke gleich null ist.


Die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle gehört zweifelsohne zur Grundversorgung. Sie e-parl 26.09.2013 18:37<br />

sollte deshalb durch die ordentliche Steuer finanziert werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Die Abfallsackgebühr stellt keine zusätzliche steuerliche Belastung für die Wohnbevölkerung<br />

einer Gemeinde dar, sondern gewährleistet, dass die kommunalen Recycling- und<br />

Abfallentsorgungskosten direkt auf die Produzentinnen und Produzenten des zu entsorgenden<br />

H<strong>aus</strong>haltabfalls übertragen werden. Die Regelung entspricht <strong>dem</strong> Verursacherprinzip, für<br />

dessen Umsetzung der Bund im Bereich von Umweltschutzmassnahmen gemäss Artikel 74<br />

Absatz 2 BV sorgen muss.<br />

Eine Studie des Bafu (Quelle: Die Sackgebühr <strong>aus</strong> Sicht der Bevölkerung und der<br />

Gemeinden, BUWAL 2003;<br />

http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de) hat gezeigt,<br />

dass die Gesamtmenge der über die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsorgten Abfälle<br />

in Gemeinden nach Einführung der Abfallsackgebühr im Schnitt um 30 Prozent abnimmt,<br />

wohingegen die Menge rezyklierter Materialien (Glas, PET, PE, Alu, Weissblech, Papier,<br />

Karton, Batterien usw.) um den gleichen Prozentanteil zunimmt. Dadurch lassen sich im<br />

Schnitt die Abfallentsorgungskosten für eine Gemeinde um 20 Prozent reduzieren. Rund die<br />

Hälfte der Personen, bei denen eine Abfallsackgebühr anstelle der Finanzierung über<br />

Gemeindesteuern eingeführt wurde, gab an, dass sich ihr Abfallverhalten verändert habe; 75<br />

Prozent davon nannten explizit eine verbesserte Abfalltrennung.<br />

Wenn die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung nicht zumindest teilweise verursachergerecht<br />

über Gebühren, sondern einzig über allgemeine Steuermittel finanziert werden, sind die<br />

aufgewendeten Gesamtentsorgungskosten somit insgesamt höher und die Steuerzahlerin<br />

bzw. der Steuerzahler bezahlt letztlich mehr als bei einem System mit verursachergerechten<br />

Gebühren. Deshalb ist die Abfallsackgebühr keine Strafsteuer, sie belohnt vielmehr ein<br />

umweltgerechtes und ressourcenschonendes Abfallentsorgungsverhalten. Davon profitieren<br />

die einzelnen Steuerzahlenden, die Gemeindefinanzen sowie die Umwelt in gleicher Weise.<br />

Die eingangs erwähnte Studie zeigte auch, dass unsachgemässe Entsorgung wie z. B. die<br />

illegale Abfallverbrennung, das wilde Deponieren und das Littering sowohl in Gemeinden mit<br />

als auch solchen ohne Sackgebühr vorkommt. Tendenziell ist die unsachgemässe Entsorgung<br />

in Gemeinden mit Sackgebühr zwar grösser, mit entsprechender Informations- und<br />

Aufklärungsarbeit können diese negativen Begleiterscheinungen jedoch minimiert werden.<br />

Bedarf an Aufklärung besteht auch bei einem Teil der Bevölkerung betreffend Verbrennen von<br />

Abfällen in Cheminées und im Garten. Diese Mehrkosten können aber durch die<br />

obengenannte Gesamtkostenreduktion bei der kommunalen Abfallwirtschaft kompensiert<br />

werden.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen des USG geben den Kantonen im Übrigen einen breiten<br />

Handlungsspielraum für die Umsetzung der Abfallgebühren. So kann durch eine sinnvolle<br />

Kombination mit Grundgebühren die eigentliche Sackgebühr auf einem tiefen und allgemein<br />

akzeptierten Niveau gehalten werden. Ein breites Angebot von Separatsammlungen erhöht<br />

zu<strong>dem</strong> die Akzeptanz der Sackgebühr.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (14)<br />

Baader Caspar Baumann J. Alexander Brunner Toni Cassis Ignazio<br />

Estermann Yvette Fehr Hans Freysinger Oskar Fuchs Thomas Glur Walter<br />

Hurter Thomas Nidegger Yves Reimann Lukas Schenk Simon Schwander Pirmin


Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Abfallbeseitigung Entsorgungsgebühr service public Umweltrecht<br />

Aufhebung einer Bestimmung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3944 – Motion<br />

Bekämpfung des Litterings<br />

Eingereicht von<br />

Geissbühler Andrea<br />

Martina<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Im Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist neben <strong>dem</strong> bereits bestehenden runden Tisch<br />

"Massnahmen gegen Littering" eine Task-Force zu bilden, die innerhalb eines Jahres eine<br />

bundesweite Kampagne zur Vermeidung von Littering in den Bereichen Prävention,<br />

Sensibilisierung, Symptombekämpfung und Repression entwickelt. Dabei ist der Schwerpunkt<br />

auf die Bereiche Prävention und Sensibilisierung zu legen.<br />

Begründung<br />

Heute stellt das sogenannte Littering ein immer ernsteres Problem dar, das Feld und Wald<br />

entlang von Strassen, Picknickplätze, Aussichtspunkte, öffentliche Plätze, Innenstädte usw.<br />

zunehmend in Mitleidenschaft zieht.<br />

Littering ist ein gesellschaftliches Problem, Ausdruck einer zunehmenden Rücksichtslosigkeit<br />

der Umwelt gegenüber und geht oft einher mit Vandalismus und Gewalt. Die Ursachen sind im<br />

zunehmenden Wertezerfall zu suchen und in der Tatsache, dass wir in einer Konsum- und<br />

Wegwerfgesellschaft leben, deren einzelne Individuen verlernt haben, Verantwortung für ihr<br />

Tun zu übernehmen, und in der die negativen Auswirkungen des ungehinderten Konsums der<br />

Allgemeinheit aufgebürdet werden. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten.<br />

Die Medien berichten immer öfter über private Bekämpfung und öffentliche Aktionen gegen<br />

Littering. Leider beschränkten sich diese vorwiegend auf Litteringbeseitigung, also<br />

Symptombekämpfung, und verursachen hohe Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat. (So<br />

zeigt die kürzlich veröffentlichte Studie "Littering kostet" des Bundesamtes für Umwelt, Bafu,<br />

dass in der Schweiz gesamthaft jährlich rund 200 Millionen Schweizerfranken<br />

Reinigungskosten durch Littering anfallen).<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Das unbedachte oder absichtliche Fallen- oder Liegenlassen von Abfall im Fachjargon als<br />

Littering bezeichnet verunstaltet den öffentlichen Raum, ärgert Bürger und Bürgerinnen und<br />

verursacht den Gemeinden Mehrkosten von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Das<br />

Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist sich dieser Problematik bewusst. Das Problem muss in<br />

enger Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen, lokaler Wirtschaft und Zivilgesellschaft<br />

lokal gelöst werden.


Das Bafu nimmt im Bereich Littering bereits heute eine koordinierende Rolle wahr,<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

insbesondere durch die Organisation des runden Tischs "Massnahmen gegen das Littering".<br />

Dabei entwickelt das Bafu zusammen mit allen betroffenen und verantwortlichen Kreisen und<br />

Branchen Strategien und Massnahmen gegen das Littering. Ziel des runden Tischs ist es,<br />

möglichst kosteneffiziente Lösungen für alle Beteiligten zu finden, um das Ausmass des<br />

Litterings zu reduzieren. Wichtigste Meilensteine des Runden Tischs in den letzten Jahren<br />

sind die Festlegung eines Verhaltenskodex für Take-aways, eine Mustervereinbarung<br />

zwischen Gemeinden und Gratiszeitungs-Verteilern bzw. -Verlagen und die eben<br />

abgeschlossene Studie über die fraktionsspezifische Aufteilung der Littering-Kosten (Quelle:<br />

Littering kostet: Fraktionsspezifische Reinigungskosten durch Litteringin der Schweiz, Bafu<br />

2011; http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01604/index.html?lang=de ). Eine<br />

weitere wichtige Entwicklung ist die Einführung von Littering-Bussen in verschiedenen<br />

Kantonen und Gemeinden. Ansätze eines Bonus-Malus-Systems für Betriebe sind<br />

gegenwärtig in Diskussion.<br />

Die effektive Umsetzung beschlossener Massnahmen obliegt entsprechend der gesetzlichen<br />

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Abfallentsorgung den<br />

Gemeinden und Kantonen. Auch Unternehmen der Privatwirtschaft, die Produkte in Umlauf<br />

bringen, die im öffentlichen Raum häufig gelittert werden, und privatwirtschaftlichen<br />

Recyclingorganisationen kommt im Kampf gegen das Littering eine wichtige Rolle zu. Die<br />

Privatwirtschaft hat denn auch mit der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt<br />

(IGSU) eine Plattform im Kampf gegen das Littering geschaffen, die eine wichtige Aufgabe bei<br />

der Kommunikation und Sensibilisierung bezüglich Littering wahrnimmt. In enger<br />

Zusammenarbeit mit <strong>dem</strong> BAFU führt die IGSU seit mehreren Jahren mit ihren Anti-Littering-<br />

Gratisplakaten äusserst erfolgreich Sensibilisierungskampagnen durch, ist bei öffentlichen<br />

Events und auf öffentlichen Plätzen in verschiedenen Schweizer Städten mit Anti-Littering-<br />

Botschafterinnen und -Botschaftern vor Ort präsent und führt Anti-Littering-Wettbewerbe<br />

durch, die sich insbesondere zur Thematisierung des Problems Littering an Schulen und mit<br />

Jugendlichen sehr gut eignen.<br />

Aus der oben genannten Studie ist ersichtlich, dass je nach Örtlichkeit unterschiedliche<br />

Abfälle weggeworfen werden. Demzufolge müssen je nach Gebiet auch unterschiedliche<br />

Massnahmenpakete mit individuellen Finanzierungsschlüsseln definiert werden. Die Studie<br />

zeigt auch, dass die Kosten in den Gemeinden primär auf die stark und mittel frequentierten<br />

Zonen der grossen und mittleren Städte in der Schweiz entfallen und die betroffenen Litteringintensiven<br />

Räume relativ klar abgrenzbar sind. Damit können Lösungen dort gefunden<br />

werden, wo der Effekt pro investiertem Franken am grössten ist. Diese Gegebenheiten<br />

sprechen deutlich dafür, die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />

beizubehalten und auf lokaler Ebene geeignete Lösungen für die Problematik des Littering zu<br />

entwickeln.<br />

Angesichts der bereits laufenden Arbeiten und Kampagnen zur Vermeidung von Littering und<br />

der Tatsache, dass konkrete Massnahmen zur Vermeidung von Littering weitgehend auf<br />

lokaler Ebene getroffen werden sollten, erachtet der Bundesrat die Bildung einer Task Force<br />

für bundesweite Kampagnen zur Vermeidung von Littering im Bafu als nicht notwendig. Das<br />

Bafu wird jedoch weiterhin den Runden Tisch "Massnahmen gegen das Littering" durchführen<br />

und seine koordinierende und unterstützende Aufgabe für die Gemeinden und Kantone<br />

wahrnehmen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (20)<br />

Baumann J. Alexander Bigger Elmar Brönnimann Andreas Büchel Roland Rino<br />

Estermann Yvette Fehr Hans Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Fuchs Thomas


Füglistaller Lieni Gl<strong>aus</strong>er-Zufferey Alice Graber Jean-Pierre Kunz Josef<br />

Müller Thomas Müri Felix Rutschmann Hans Schenk Simon Scherer Marcel<br />

Schibli Ernst von Siebenthal Erich<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Littering Informationskampagne Verantwortung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3967 – Motion<br />

Autobahnen. Die B<strong>aus</strong>ünden der Sechziger- und Siebzigerjahre beseitigen<br />

Eingereicht von<br />

Pedrina Fabio<br />

Übernommen von<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

Allemann Evi<br />

29.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der vorliegenden<br />

Motion die "Autobahnsünden" der Sechziger- und Siebzigerjahre zu bestimmen und eine<br />

Sanierung bis 2030 vorzusehen, mit einer Priorisierung, die nach angemessenen Kriterien<br />

erfolgt.<br />

Die Sanierung soll entweder im Rahmen des gewöhnlichen Unterhalts des<br />

Nationalstrassennetzes erfolgen oder im Rahmen von Arbeiten beim Neubau von Strecken<br />

oder bei <strong>aus</strong>serordentlichen Sanierungen von Strecken in Bereichen, zu denen die<br />

obengenannten "Sünden" gehören.<br />

Begründung<br />

Auf verschiedenen Strecken des Schweizer Autobahnnetzes, bei denen die<br />

Infrastrukturarbeiten vor langer Zeit durchgeführt worden sind, erweisen sich die <strong>aus</strong>geführten<br />

Arbeiten <strong>aus</strong> ökologischer, städtebaulicher und landschaftlicher Sicht - oder ganz allgemein<br />

<strong>aus</strong> raumplanerischer Sicht - heute als problematisch oder konfliktträchtig.<br />

Diese Arbeiten würden aufgrund der heutigen Kriterien und nach <strong>dem</strong> aktuellen Stand der<br />

Technik von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, zu<strong>dem</strong> wären sie landschaftsplanerisch<br />

heute in dieser Form nicht mehr durchführbar.<br />

Diese Problematik muss zuerst angemessen erfasst und anhand passender Kriterien beurteilt<br />

werden. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Motion darauf verzichtet, die möglichen<br />

Kriterien oder die Autobahnstrecken, die für eine Sanierung infrage kämen, aufzulisten.<br />

Die Lebensqualität der Bevölkerung und die Entwicklungsmöglichkeiten der Siedlungen, die in<br />

der Nähe dieser konfliktgenerierenden Autobahninfrastrukturen liegen, werden seit Jahren<br />

durch diese Bauwerke - die mit der Mentalität, der Technik und den Geräten von vor fünfzig<br />

Jahren <strong>aus</strong>geführt worden sind - stark bis sehr stark beeinträchtigt. Die Sanierung dieser<br />

schweren "Sünden" ist eine Aufgabe, die gelöst werden muss, bevor weitere fünfzig Jahre<br />

verstreichen.<br />

Ein solches Sanierungsprogramm, das sich zuerst für die Autobahnen der Sechziger- und<br />

Siebzigerjahre aufdrängt, wird die nötigen Daten und Erfahrungen dafür liefern, dass es auf


sinnvolle Weise etwa alle zehn Jahre auf die nächste Generation der Bauwerke übertragen<br />

werden kann.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Als Eigentümer der Nationalstrassen hat der Bund für einen sicheren, wirtschaftlichen und<br />

umweltverträglichen Bau und Betrieb der Nationalstrassen zu sorgen. Neue und bereits<br />

bestehende Anlagen müssen den diversen gesetzlichen Bestimmungen betreffend<br />

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Sicherheit usw. genügen.<br />

Wo dies bei bestehenden Anlagen nicht oder nicht mehr der Fall ist, müssen im Rahmen der<br />

ordentlichen Erhaltungsarbeiten Sanierungen vorgenommen werden. Diese werden in einem<br />

Bauprogramm terminiert und koordiniert.<br />

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wendet der Bund in Form von<br />

Lärmschutzmassnahmen, Einh<strong>aus</strong>ungen, Wildtierquerungen, Gewässerschutzmassnahmen<br />

usw. beträchtliche finanzielle Mittel auf. Zu<strong>dem</strong> ist absehbar, dass die finanziellen Mittel in der<br />

Spezialfinanzierung Strassenverkehr bereits kurz- bis mittelfristig nicht mehr <strong>aus</strong>reichen<br />

werden, um die bereits bestehenden Aufgaben für den gesetzeskonformen Betrieb und Erhalt<br />

der Nationalstrassen im erforderlichen Mass wahrnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund<br />

sind zusätzliche Sanierungsmassnahmen nicht angezeigt. Der Bundesrat ist der Auffassung,<br />

dass die Anliegen der Motion durch die ordentlichen Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen<br />

sowie die laufenden Anstrengungen des Bundes im Rahmen von Ausbau- und<br />

Erweiterungsmassnahmen <strong>aus</strong>reichend erfüllt sind.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Chronologie / Wortprotokolle<br />

Datum Rat<br />

09.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Allemann.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)<br />

Allemann Evi Carobbio Guscetti Marina Fässler-Osterwalder Hildegard<br />

Fehr Jacqueline Hämmerle Andrea Jans Beat Kiener Nellen Margret Levrat Christian<br />

Nordmann Roger Nussbaumer Eric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Autobahn Strassenunterhalt Sanierung Raumplanung städtebauliches Problem<br />

Verkehrslinie Strassennetz<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.3996 – Motion<br />

Verursachergerechte Verrechnung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten<br />

von Kernkraftwerken<br />

Eingereicht von<br />

Noser Ruedi<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

30.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Das Kernenergiegesetz (KEG) sowie die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung sind<br />

so anzupassen, dass eine Beteiligung des Bundes an der Stilllegung und Entsorgung der<br />

Schweizer Kernkraftwerke mit Sicherheit <strong>aus</strong>geschlossen werden kann.<br />

Begründung<br />

In seiner Antwort auf die Interpellation 11.3481 gibt der Bundesrat bekannt, dass bei einer<br />

Unterdeckung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds nicht <strong>aus</strong>geschlossen werden kann,<br />

dass der Bund und damit die ganze Bevölkerung für die Kosten zur Stilllegung und<br />

Entsorgung der Schweizer Atomkraftwerke aufkommen muss. (Zitat: "Wenn die Deckung des<br />

Differenzbetrags für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar wäre, müsste die<br />

Bundesversammlung beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den<br />

nichtgedeckten Kosten beteiligt.")<br />

Diese Option ist weder politisch noch ökonomisch zu rechtfertigen, da damit die Betreiber der<br />

Atomkraftwerke einen Teil ihres Geschäftsrisikos und damit auch ihrer Kosten auf die<br />

Bevölkerung abwälzen können. Dies verzerrt schlussendlich den Preismechanismus für die<br />

heutigen Stromkonsumenten, ist somit nicht verursachergerecht und widerspricht damit den<br />

Grundsätzen einer liberalen Marktwirtschaft. Aus diesem Grund muss mit einer Revision des<br />

KEG und der entsprechenden Verordnung absolut <strong>aus</strong>geschlossen werden, dass der Bund an<br />

den nicht gedeckten Kosten für Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernkraftwerke<br />

beteiligt wird. Diese Motion muss dazu führen, dass der Stilllegungsfonds und der<br />

Entsorgungsfonds soweit geäufnet werden, dass eine Unterdeckung verhindert werden kann.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung der Motion Fetz 10.4034, "Atomkraft.<br />

Finanzrisiko für die öffentliche Hand", am 16. Februar 2010 zur Nachschusspflicht der<br />

öffentlichen Hand und damit zu einer allfälligen Beteiligung des Bundes an den Stilllegungsund<br />

Entsorgungskosten geäussert.<br />

Nach Artikel 31 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) sind<br />

die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher


zu entsorgen. Entsorgungskosten, die während des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) e-parl 26.09.2013 18:37<br />

anfallen, müssen von ihnen laufend bezahlt werden. Die Finanzierung der Stilllegung der<br />

KKW sowie der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach ihrer Ausserbetriebnahme wird<br />

durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den<br />

Entsorgungsfonds für KKW (Art. 77 Abs. 1 und 2 KEG). Beide Fonds werden durch Beiträge<br />

der Betreiber geäufnet (Art. 77 Abs. 3 KEG).<br />

Die Ansprüche und Leistungen der Fonds sowie die Nachschusspflicht sind im KEG im Detail<br />

geregelt. Die beitragspflichtigen Betreiber der KKW haben gegenüber den Fonds einen<br />

Anspruch im Umfang der von ihnen geleisteten Beiträge, einschliesslich des Kapitalertrags<br />

und abzüglich des Aufwands (Art. 78 Abs. 1 KEG). Falls die geleisteten Beiträge zur Deckung<br />

der Kosten nicht <strong>aus</strong>reichen, deckt der Beitragspflichtige die verbleibenden Kosten <strong>aus</strong> seinen<br />

Mitteln (Art. 79 Abs. 1 KEG). Weist er nach, dass seine Mittel nicht <strong>aus</strong>reichen, decken die<br />

Fonds die verbleibenden Kosten vorerst <strong>aus</strong> ihren Mitteln (Art. 79 Abs. 2 KEG). In diesem Fall<br />

muss der Beitragspflichtige <strong>dem</strong> Fonds den Differenzbetrag samt einem marktüblichen Zins<br />

zurückbezahlen (Art. 80 Abs. 1 KEG). Kann er die Rückerstattung innert einer vom Bundesrat<br />

festgelegten Frist nicht leisten, so müssen die übrigen Beitragspflichtigen (d. h. die übrigen<br />

Betreiber) für den Differenzbetrag aufkommen (Art. 80 Abs. 2 KEG). Ist die Deckung des<br />

Differenzbetrages für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die<br />

Bundesversammlung gemäss Artikel 80 Absatz 4 KEG, ob und in welchem Ausmass sich der<br />

Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.<br />

Die Finanzierung der Entsorgung wurde im Parlament <strong>aus</strong>giebig diskutiert, bevor die geltende<br />

Regelung ins KEG aufgenommen wurde. Die regelmässige Überprüfung der Stilllegungs- und<br />

Entsorgungskosten, die Veröffentlichung der Jahresberichte, Jahresrechnungen und<br />

Kostenstudien sowie eine zielstrebige Standortsuche und Realisierung von geologischen<br />

Tiefenlagern bieten Gewähr für einen auch finanziell verantwortungsvollen Umgang mit der<br />

Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Damit kann, wie in vielen anderen Bereichen, ein<br />

finanzielles Restrisiko der öffentlichen Hand zwar nicht komplett <strong>aus</strong>geschlossen werden. Es<br />

gilt jedoch zu betonen, dass ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand beim<br />

Versagen der genannten Absicherungen nicht automatisch erfolgen würde. Gemäss KEG hat<br />

die Bundesversammlung zwingend darüber zu beschliessen, ob und in welchem Ausmass<br />

sich der Bund an nicht gedeckten Kosten beteiligt.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (5)<br />

Favre Laurent Flück Peter Ineichen Otto Landolt Martin Malama Peter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Atomindustrie Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk<br />

Lagerung radioaktiver Abfälle Kostenrechnung Mitfinanzierung Rückbau Fonds<br />

Deckungskapital Verursacherprinzip<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4020 – Motion<br />

Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen<br />

Technologieverbote<br />

Eingereicht von<br />

Lustenberger Ruedi<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

30.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu<br />

unterbreiten bzw. Massnahmen zu treffen, damit bestehende Technologiebehinderungen und<br />

Verbote bei der sachgerechten Verwendung von Biomasse abgeschafft bzw. vermieden<br />

werden.<br />

Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen anzupassen: Das Bundesgesetz über<br />

den Umweltschutz (USG; SR 814.01), die Technische Verordnung über Abfälle (TVA; SR<br />

814.600), die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1), das Bundesgesetz über den<br />

Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR<br />

814.201).<br />

Begründung<br />

Die aktuelle gesetzliche Lage verhindert, dass Hofdünger, Biomasse-Reststoffe oder<br />

Nahrungsmittelreste wie z. B. Kaffeesatz verbrannt werden können, obwohl neuerdings<br />

kosteneffiziente und ökologisch vorteilhafte Technologien vorhanden sind, die <strong>aus</strong> diesen<br />

Materialien hervorragende Brennstoffe - vergleichbar mit Pellets - generieren könne. Diese<br />

Technologiebehinderung ist <strong>aus</strong> heutiger Sicht weder wünschenswert noch notwendig für die<br />

Gewährung des Vorsorgeprinzips.<br />

Grundsätzlich sollten Gesetze so aufgebaut sein, dass die anvisierten Ziele - in diesem Fall<br />

der Schutz der Umwelt und die Schonung der Ressourcen - erreicht werden. Im optimalen Fall<br />

beschränken sie sich darauf, den Endzustand zu beschreiben, und verzichten darauf zu<br />

beschreiben, wie dieser Endzustand zu erreichen ist.<br />

Stützen sich die aktuellen Verordnungen und Gesetze zu stark auf die zum Zeitpunkt des<br />

Verfassens vorhandenen Technologien, statt sich für diesen obenbeschriebenen Endzustand<br />

einzusetzen, führt dies in vielen Fällen zu einem Technologieverbot, sobald sich die<br />

Technologie weiterentwickelt. Dies geschieht aktuell bei der Verarbeitung von Reststoffen mit<br />

hohem Energieinhalt, die <strong>aus</strong> der Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie stammen.<br />

Es ist ein Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, dass etwas erst als Abfall bezeichnet wird,<br />

wenn es sich wirklich um Abfall handelt. Solange dies nicht der Fall ist, muss sichergestellt<br />

werden, dass verschiedene Verwertungen zueinander in Konkurrenz treten können. Nur so


wird die Innovation gefördert, und es wird Gewähr geboten, dass sich die beste Technologie e-parl 26.09.2013 18:37<br />

schliesslich durchsetzt.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.12.2011<br />

Die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes ist im Bereich der Biomasseverwertung darauf<br />

<strong>aus</strong>gerichtet, die Biomasse vollständig zu verwerten und darin enthaltene Nährstoffe und<br />

Strukturmaterialien in landwirtschaftlich oder gartenbaulich bewirtschaftete Böden<br />

zurückzuführen. Aus der Sicht der Umwelt ist es am sachgerechtesten, Hofdünger direkt zu<br />

nutzen oder die biogenen Abfälle und den Hofdünger in umweltverträglich und effizient<br />

betriebenen industriellen oder landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu vergären und<br />

anschliessend die im Hofdünger oder Gärgut verbliebenen Nährstoffe stofflich zu verwerten.<br />

Bei der Verbrennung von Biomasse gehen wertvolle Nährstoffe und Strukturmaterialien<br />

verloren. Daher sollten biogene Abfälle und Hofdünger nur verbrannt werden, wenn ihre<br />

stoffliche Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist. Dies ist<br />

insbesondere der Fall, wenn biogene Abfälle oder Hofdünger wegen ihres Schadstoffgehalts<br />

nicht als Dünger verwendet werden dürfen.<br />

Beim Verbrennungsprozess biogener Abfälle können problematische Emissionen entstehen.<br />

Da kleinere Feuerungsanlagen nicht über entsprechende Abgasreinigungsanlagen verfügen,<br />

birgt die Verbrennung von biogenem Material in solchen Anlagen ein Gesundheitsrisiko für die<br />

Bevölkerung. Zu<strong>dem</strong> kann sie zu unangenehmen Geruchsbelästigungen führen. Die<br />

energetische Nutzung von Biomasse ist nach heutigem Luftreinhalterecht in<br />

Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 350 Kilowatt möglich, sofern diese über<br />

die notwendige Abgasreinigung verfügen.<br />

Angesichts der bereits heute bestehenden Möglichkeiten, Biomasse energetisch zu nutzen,<br />

sieht der Bundesrat zurzeit keinen weitergehenden Bedarf, die geltende Gesetzgebung im<br />

Bereich der Biomasseverwertung anzupassen. Er wird jedoch die Entwicklung neuer<br />

Technologien, insbesondere anhand der laufenden und geplanten Pilotprojekte, verfolgen und<br />

gegebenenfalls entsprechende Massnahmen ergreifen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.12.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)<br />

Birrer-Heimo Prisca Estermann Yvette Glanzmann-Hunkeler Ida Ineichen Otto<br />

Kunz Josef Malama Peter Müri Felix Segmüller Pius Theiler Georges Zemp Markus<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Biomasse Umweltrecht neue Technologie Abfallwirtschaft landwirtschaftlicher Abfall<br />

Brennstoff Bioenergie<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;66;55<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4027 – Motion<br />

Aktionsplan für die Geothermie<br />

Eingereicht von<br />

Riklin Kathy<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

30.09.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird gebeten, einen Aktionsplan vorzulegen, welcher die Förderung der<br />

Geothermie in der Schweiz zusammen mit den Stromproduzenten und anderen Akteuren in<br />

konkreten Schritten darlegt.<br />

Der Aktionsplan soll folgende Bereiche beinhalten:<br />

- Exploration und Erforschung von Standorten mit Bohrungen und seismischen Messungen;<br />

- Erstellung eines nationalen Richtplans zur Erfassung der für Tiefengeothermie geeigneten<br />

Standorte;<br />

- Schaffung einer praktikablen Risikoabdeckung für die teuren Tiefbohrungen;<br />

- Entwicklung allgemeiner Richtlinien auf Bundesebene für tiefengeothermische<br />

Energieprojekte, inklusive Überwachung des Risikos induzierter Seismizität;<br />

- Planung und Bau von Pilot- und Demokraftwerken mit finanzieller Unterstützung von Bund<br />

und Kantonen;<br />

- Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms und internationale Zusammenarbeit im<br />

Forschungsbereich.<br />

Begründung<br />

Mit <strong>dem</strong> Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie ist ein schneller Ersatz der Bandenergieproduktion<br />

wichtig. Die geothermischen Kraftwerke könnten Bandenergie liefern und zur<br />

Grundlastversorgung eingesetzt werden. Geothermie kann zu<strong>dem</strong> im Wärme- und<br />

Strombereich zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen. Damit die tiefengeothermische<br />

Energie ein wichtiger Bestandteil in der zukünftigen Energiemischung der Schweiz <strong>aus</strong>macht,<br />

brauchen wir einen nationalen Geothermieaktionsplan.<br />

Die Politik muss die finanziellen, gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen so<br />

schaffen, dass Geothermieprojekte effizient realisiert und die Kenntnisse über den Schweizer<br />

Untergrund markant verbessert werden können. Die geothermische Energie weist einen<br />

besonderen Stellenwert auf, denn sie steht jederzeit, unabhängig von Wind, Wetter und


Sonneneinstrahlung, zur Verfügung. Geothermie kann langfristig einen wesentlichen Beitrag e-parl 26.09.2013 18:37<br />

zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Vor <strong>dem</strong> Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das <strong>UVEK</strong><br />

mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und<br />

Massnahmenpläne beauftragt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der<br />

Bundesrat am 25. Mai 2011 für den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />

<strong>aus</strong>gesprochen. Für die Umsetzung der Neu<strong>aus</strong>richtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat<br />

nun eine Reihe von Massnahmen, darunter auch die Massnahme "Förderprogramm zur<br />

Entwicklung der Tiefengeothermie". Diese soll die technischen, ökonomischen und<br />

gesellschaftlich-sozialen Barrieren senken, welche die Entwicklung der Tiefengeothermie<br />

behindern. Die Teilmassnahmen umfassen sowohl konstruktive Anreize für die Industrie und<br />

Projektentwickler, um die Explorationstätigkeit zu erhöhen, Tiefbohrungen vorzunehmen, als<br />

auch wirtschaftliche Anreize, Explorationsrisiken auf sich zu nehmen. Komplementär soll<br />

Technologieentwicklung betrieben werden, um die Risiken für den Schutz von Gesundheit,<br />

Sicherheit und Umwelt auf ein akzeptables Niveau zu senken. Dienlich sind allgemeine<br />

Richtlinien und die Übernahme und Adaptation international gültiger Standards auf<br />

schweizerische Verhältnisse.<br />

Gestützt auf die Untersuchungen der im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe<br />

"Energie" (IDA Energie) eingesetzten Arbeitsgruppe "Energieforschung" hat der Bundesrat<br />

entschieden, die laufende Prüfrunde 2011/12 für neue Nationale Forschungsprogramme<br />

(NFP) <strong>aus</strong>schliesslich auf Vorschläge im Themenbereich Energie zu beschränken. Das<br />

Staatssekretariat für Bildung und Forschung hat bereits Vorschläge für neue NFP erhalten;<br />

unter den eingegangenen 27 Vorschlägen finden sich auch solche zum Thema Geothermie<br />

und Geodaten, spezifisch im Hinblick auf die Standortwahl für Geothermieanlagen in der<br />

Schweiz. Alle Vorschläge werden zurzeit evaluiert, und der Bundesrat wird vor<strong>aus</strong>sichtlich im<br />

Frühjahr 2012 über die Lancierung einer NFP-Programmserie "Energie" entscheiden. Im<br />

Rahmen der laufenden Ausschreibung zur Einreichung von Projekten für neue Nationale<br />

Forschungsschwerpunkte (NFS/NCCR) wird zu<strong>dem</strong> unter der Federführung der ETH Zürich<br />

die Eingabe eines Gesuchs vorbereitet, das sich hauptsächlich mit der Geothermie befassen<br />

wird.<br />

Im Weiteren hat die erwähnte Arbeitsgruppe im Juni 2011 eine erste umfassende<br />

Bedarfsabklärung erstellt, die nun im Rahmen eines Aktionsplans "Koordinierte<br />

Energieforschung Schweiz" umgesetzt werden soll. Der konsolidierte Aktionsplan soll im<br />

Frühjahr 2012 vorliegen. Der Bundesrat wird darüber beraten und entsprechende Mittel in der<br />

Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 (BFI-<br />

Botschaft) vorsehen. Der Aktionsplan wird auch den Mittelbedarf zur Umsetzung der neuen<br />

Energiepolitik <strong>aus</strong>weisen, soweit dieser durch Mittel der Botschaft über die Förderung von<br />

Bildung, Forschung und Innovation in den Jahre 2013-2016 (BFI-Botschaft) noch nicht<br />

gedeckt ist, darunter namentlich auch den Mittelbedarf zur Förderung von Pilot- und<br />

Demonstrationsprojekten. Mittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen werden, da es sich um<br />

Ressortforschung handelt, <strong>aus</strong>serhalb der BFI-Botschaft bewilligt. Solchen Projekten kommt<br />

speziell für den gezielten Ausbau der Geothermie in der Schweiz grosse Bedeutung zu. Dabei<br />

können diese Mittel bei Bedarf und identifiziertem Nutzen für die Schweiz auch in<br />

internationalen Projekten verwendet werden (im Rahmen der Beteiligung der Schweiz an<br />

Vorhaben der International Partnership for Geothermal Technology, der Internationalen<br />

Energieagentur und der Europäischen Union). Wenn auch die Geothermie im Rahmen des<br />

laufenden Forschungsrahmenprogramms der EU nicht besonders gefördert wird, werden die<br />

Forschenden angehalten, sich weiterhin aktiv um Mittel zu bemühen. Letztlich verfügt das<br />

Bundesamt für Energie noch über kleine Mittel, um Projekte innerhalb der International<br />

Partnership for Geothermal Technology zu fördern.<br />

Mit all diesen bereits eingeleiteten oder sich noch in Abklärung befindenden Massnahmen<br />

werden die Grundlagen für ein gezieltes Förderprogramm zur Entwicklung der<br />

Tiefengeothermie vorbereitet. Dieses Förderprogramm muss jedoch mit den Aktionsplänen für<br />

die Energieforschung und für Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie mit einer Vielzahl<br />

anderer Massnahmen abgestimmt werden, um eine Umsetzung aller Massnahmen für den<br />

nachhaltigen Umbau der Schweizerischen Energieversorgung zu bewirken. Ein Aktionsplan,<br />

der sich <strong>aus</strong>schliesslich mit <strong>dem</strong> Thema der Geothermie befasst, ist daher im Moment nicht<br />

zielführend.


Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat<br />

beantragen, die Motion abzuändern.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (22)<br />

Amherd Viola Bader Elvira Barthassat Luc Bischof Pirmin Cathomas Sep<br />

Darbellay Christophe de Buman Dominique Egger-Wyss Esther<br />

Glanzmann-Hunkeler Ida Häberli-Koller Brigitte Hany Urs Hochreutener Norbert<br />

Humbel Ruth Lustenberger Ruedi Meier-Schatz Lucrezia Pfister Gerhard<br />

Roux Paul-André Schmid-Federer Barbara Schmidt Roberto<br />

Schneider-Schneiter Elisabeth Segmüller Pius Zemp Markus<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

geothermische Energie Energieprogramm Energieforschung Technologieförderung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4068 – Motion<br />

Entwicklung der Bahn. Aufnahmekriterium für Infrastrukturprojekte<br />

Eingereicht von<br />

Parmelin Guy<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Bundesrätin Leuthard hat über die kommende Botschaft des Bundesrates zu Finanzierung<br />

und Ausbau der Bahninfrastruktur orientiert. Auf diese Ausführungen hin wird der Bundesrat<br />

beauftragt, konkret für Transparenz in der Entwicklung des Schienenverkehrs zu sorgen. Zu<br />

diesem Zweck sollen <strong>aus</strong>schliesslich diejenigen Bahninfrastrukturprojekte, die sich<br />

mindestens im Stadium der Vorprojektstudie befinden, in die verschiedenen "Ausb<strong>aus</strong>chritte"<br />

des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (Step) aufgenommen werden.<br />

Bahninfrastrukturprojekte, die sich bei der Festlegung eines Ausb<strong>aus</strong>chritts von Step nicht<br />

mindestens in diesem Stadium befinden, können erst in den nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt<br />

aufgenommen werden, wenn sie das obengenannte Reifestadium erreicht haben.<br />

Begründung<br />

Die Entwicklung der Bahn stand oft wegen mangelnder Transparenz und Kontrolle in der<br />

Kritik, vor allem im Vergleich mit den strengen Kriterien für die Fertigstellung und den Ausbau<br />

des Autobahnnetzes. Dieser gerechtfertigten Kritik muss nun Rechnung getragen werden,<br />

zumal der Bund in den nächsten Jahren schmerzhafte Budgetentscheidungen zwischen<br />

verschiedenen Aufgaben treffen muss.<br />

In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bundesrat die<br />

Bahn in mehrjährigen Schritten <strong>aus</strong>bauen will, empfiehlt sich die Festlegung eines objektiven<br />

Kriteriums, das die Aufnahme der Bahninfrastrukturprojekte in die verschiedenen<br />

Ausb<strong>aus</strong>chritte von Step regelt. Dieses Programm muss selbstverständlich nach Prioritäten<br />

<strong>aus</strong>gestaltet werden, die <strong>dem</strong> Parlament und der Öffentlichkeit in einigen Monaten endlich in<br />

detaillierter Form vorgelegt werden sollen.<br />

Demzufolge sollten nur diejenigen Bahninfrastrukturprojekte, die sich mindestens im Stadium<br />

der Vorprojektstudie befinden (wie die Erneuerung des SBB-Bahnhofs L<strong>aus</strong>anne), zum ersten<br />

Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step zugelassen werden. Natürlich können Projekte, die dieses<br />

Reifestadium erst später erreichen, in nachfolgende Ausb<strong>aus</strong>chritte aufgenommen werden.<br />

Auf diese Weise könnten Forderungen rein regionalpolitischer Natur überwunden und könnte<br />

eine transparente und zugleich effiziente Bereitstellung der finanziellen Mittel gewährleistet<br />

werden.


Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs hinsichtlich der Transparenz und Effizienz bei<br />

der Verteilung der finanziellen Mittel für Infrastrukturprojekte. Er vertritt ebenfalls die Ansicht,<br />

dass die <strong>dem</strong> Parlament zur Umsetzung präsentierten Projekte einen bestimmten Reifegrad<br />

erreicht haben müssen.<br />

Vorprojektstudien stellen jedoch keinen optimalen Indikator für die Reife eines Projektes dar,<br />

da sie sehr kostspielig und zeitaufwendig sind. Sie machen durchschnittlich 7 bis 8 Prozent<br />

der Gesamtkosten eines Projektes <strong>aus</strong>. Die damit verbundenen Kosten würden sich für den<br />

ersten Ausb<strong>aus</strong>chritt des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (Step) auf<br />

rund 250 Millionen Franken belaufen. Zu<strong>dem</strong> sind Vorprojektstudien oft über mehrere Jahre<br />

angelegt.<br />

Wegen ihrer Kosten werden Vorprojektstudien im Allgemeinen über einen Verpflichtungskredit<br />

für ein vom Parlament beschlossenes Projekt finanziert. Wenn diese Praxis geändert würde,<br />

müsste ein neuer Finanzierungsmodus für diese Studien gefunden werden.<br />

Als Kriterium für die Aufnahme eines Projektes in einen nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step<br />

muss die Dringlichkeitsstufe beibehalten werden, wie dies in der Botschaft zu Finanzierung<br />

und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) beschrieben ist. Die Dringlichkeitsstufe berücksichtigt<br />

mehrere Kriterien wie etwa das sozioökonomische Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Überlastung<br />

der betroffenen Streckenabschnitte oder auch den "Netzeffekt" der geprüften Massnahmen<br />

und widerspiegelt ihren Einfluss auf objektive Weise.<br />

Der Reifegrad eines Vorprojekts widerspiegelt diese Dringlichkeitsstufe nicht und ist auch<br />

nicht objektiv. Als Kriterium könnte er sogar unerwünschte Auswirkungen haben und<br />

beispielsweise dazu führen, dass eine Region oder ein Kanton Vorprojektstudien finanziert,<br />

um damit die Aufnahme von Projekten in den nächsten Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step zu<br />

"erzwingen", auch wenn diese nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.<br />

Die Projekte würden damit nicht mehr zwangsläufig aufgrund ihrer eigentlichen Dringlichkeit<br />

<strong>aus</strong>gewählt. Zu<strong>dem</strong> könnte durch die Konkurrenz zwischen den Regionen eine Flucht nach<br />

vorne <strong>aus</strong>gelöst werden, <strong>aus</strong> der die finanzstarken Regionen oder Kantone gestärkt<br />

hervorgehen könnten.<br />

Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken und die Gleichbehandlung der Projekte zu<br />

gewährleisten, müssten zumindest die Vorprojektstudien aller Projekte der ersten<br />

Dringlichkeitsstufe finanziert werden, was Kosten von über einer Milliarde Franken<br />

verursachen würde. Diese Lösung ist im Hinblick sowohl auf die Finanzen als auch auf die<br />

Ressourcen nicht realistisch.<br />

Im Rahmen der Fabi-Botschaft wurde deshalb eine spezifische Methodik zur Schätzung der<br />

Projektkosten entwickelt, dank der sich zuverlässige Kostenindikatoren ermitteln lassen, ohne<br />

jedoch den Präzisionsgrad von Vorstudien zu erreichen. Diese Methodik ermöglicht die<br />

Gleichbehandlung aller Projekte und die Erarbeitung einer klaren und transparenten<br />

Prioritätenliste, die sich auf das sozioökonomische Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Überlastung<br />

des Eisenbahnnetzes und den Netzeffekt stützt.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (19)<br />

Aebi Andreas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Barthassat Luc Brunner Toni<br />

Bugnon André Favre Laurent Grin Jean-Pierre Hiltpold Hugues Lüscher Christian<br />

Maire Jacques-André Moret Isabelle Nidegger Yves Perrin Yvan Rime Jean-François<br />

Rusconi Pierre Veillon Pierre-François Wobmann Walter Zuppiger Bruno


Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

künftige Bahninfrastruktur Schienennetz Eisenbahnbau Durchführung eines Projektes<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4156 – Motion<br />

Höchste Zeit für ein (Hand)zeichen am Fussgängerstreifen<br />

Eingereicht von<br />

Flückiger-Bäni<br />

Sylvia<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 49 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes wie folgt zu<br />

ergänzen:<br />

"Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten,<br />

sondern müssen ein eindeutiges Handzeichen geben."<br />

Begründung<br />

Die grosse Verkehrsdichte verlangt nach sicheren Massnahmen und Regeln, denn jeder Tote<br />

ist einer zuviel. Seit das Handzeichen am Fussgängerstreifen keine Notwendigkeit mehr ist,<br />

fehlt die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern, und dadurch steigt die Gefahr an<br />

den Fussgängerstreifen. Die neue Regelung hat dazu geführt, dass die Verkehrsteilnehmer<br />

von einem Recht <strong>aus</strong>gehen, das uneingeschränkt gilt.<br />

Die Ursache der Unfälle wird nun <strong>aus</strong>schliesslich bei der Anlage der Fussgängerstreifen<br />

gesucht. Tatsache ist aber, dass Unfälle auch auf gut gekennzeichneten Fussgängerstreifen<br />

passieren, weil die Fussgänger - <strong>aus</strong>gehend von ihrem Vortrittsrecht - oft unvermittelt die<br />

Strasse überqueren, ohne sich zu versichern, ob Autos kommen. Was der Rechtssicherheit im<br />

Prozessfall dienen sollte, hat sich in der Praxis als Risikoerhöhung für die Fussgänger<br />

entpuppt. Nebst der Sanierung von ungenügend eingerichteten Fussgängerstreifen ist daher<br />

dringend dafür zu sorgen, dass die Sicherheit überall durch die Wiedereinführung des<br />

Handzeichens wieder hergestellt wird.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 01.02.2012<br />

Der Bundesrat verweist auf seine <strong>aus</strong>führliche Antwort zur von der Motionärin im März 2011<br />

eingereichten Interpellation 11.3289, "Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr". Es war nie<br />

vorgeschrieben, dass die Inanspruchnahme des Vortrittsrechtes zwingend mit einem<br />

Handzeichen anzuzeigen ist. Wie die im Bereich Verkehrssicherheit massgebenden<br />

Organisationen und die kantonalen Behörden - Polizei, Verkehrsinstruktoren - lehnt der<br />

Bundesrat die Einführung des Handzeichens ab, da es keine Verbesserung der Sicherheit der<br />

Fussgängerinnen und Fussgänger bewirken würde.<br />

Ergänzend zu den in der Interpellation 11.3289 aufgezählten und nach wie vor geltenden<br />

Gründen ist anzufügen, dass die Hauptursachen für die Fussgängerunfälle nicht bei den


Fussgängerinnen und Fussgängern, sondern bei den Motorfahrzeugführenden liegen. Bei e-parl 26.09.2013 18:37<br />

sechs von zehn schweren Fussgängerunfällen registriert die Polizei <strong>aus</strong>schliesslich eine<br />

Ursache bei den Motorfahrzeugführenden. Nur bei je<strong>dem</strong> fünften schweren Fussgängerunfall<br />

liegen die Ursachen <strong>aus</strong>schliesslich beim verunfallten Fussgänger. Es erscheint daher<br />

vordringlicher, auf das Verhalten der Fahrzeugführenden Einfluss zu nehmen als auf jenes der<br />

Fussgängerinnen und Fussgänger. Auch diese sind aber zu sensibilisieren und auf ihre Pflicht<br />

aufmerksam zu machen, wonach sie sich vor <strong>dem</strong> Betreten des Fussgängerstreifens<br />

vergewissern müssen, dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig anhalten können.<br />

Antrag des Bundesrates vom 01.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (35)<br />

Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Blocher Christoph Bortoluzzi Toni<br />

Brand Heinz Brunner Toni de Courten Thomas Egloff Hans Estermann Yvette<br />

Fehr Hans Frehner Sebastian Geissbühler Andrea Martina Giezendanner Ulrich<br />

H<strong>aus</strong>ammann Markus Heer Alfred Hutter Markus Kaufmann Hans Keller Peter<br />

Killer Hans Knecht Hansjörg Lüscher Christian Müri Felix Pantani Roberta<br />

Pieren Nadja Quadri Lorenzo Reimann Maximilian Rickli Natalie Simone<br />

Rime Jean-François Rösti Albert Rusconi Pierre Schwander Pirmin<br />

von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Fussgänger/in Sicherheit im Strassenverkehr Strassenverkehrsordnung Gemeindestrasse<br />

städtische Strasse Verkehrsunfall<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4158 – Motion<br />

Phosphatmanagement für den Brienzersee<br />

Eingereicht von<br />

von Siebenthal<br />

Erich<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne eines Pilotversuches einen teilweisen oder<br />

vollständigen Verzicht der Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen am<br />

Brienzersee zu ermöglichen.<br />

Begründung<br />

Eine im Auftrag des Kantons Bern durchgeführte Zustandsanalyse hat aufgezeigt, dass heute<br />

kaum noch Nährstoffe in den Brienzersee gelangen, dass der wichtigste Algennährstoff<br />

Phosphor in den letzten Jahren stark abgenommen hat und dass dadurch die Wasserflöhe<br />

(Daphnien) fast vollständig verschwunden sind.<br />

Das Fehlen dieser für die Felchen existenziellen Futterorganismen hat insbesondere bei der<br />

Felchenart Brienzlig zu einem verlangsamten Wachstum geführt. Während vierjährige Fische<br />

früher eine Länge von rund 26 Zentimetern aufwiesen, erreichen sie jetzt noch ungefähr 18<br />

Zentimeter.<br />

Der Brienzersee weist heute mit 1 bis 2 Kilogramm pro Hektare den mit Abstand tiefsten<br />

Jahresfangertrag aller grösseren Schweizerseen auf. In der Folge ist seit 1995 die Zahl der<br />

Berufsfischer am Brienzersee von fünf auf zwei gesunken, wobei auch diese nicht mehr von<br />

der Fischerei leben können.<br />

Hinzu kommt, dass im Brienzersee seit 2008 vermehrt Felchen ohne Geschlechtsorgane<br />

auftreten. In den Sommermonaten 2009 und 2010 waren über die Hälfte der Brienzlig steril.<br />

Inwieweit die Sterilität dieser Fische in einem Zusammenhang mit der zeitgleichen<br />

aufgetretenen Futterknappheit steht, ist unklar.<br />

Gefährdet sind somit am Brienzersee sowohl die Berufsfischerei als auch die Biodiversität.<br />

Der Fisch ist eines der ältesten und beliebtesten Nahrungsmittel des Menschen. Fische sind<br />

gesund, weil sie Fettsäuren enthalten, welche die Entstehung von Herzkreislauferkrankungen<br />

vermindern. Auch <strong>aus</strong> diesem Grund ist eine langfristige Erhaltung der schweizerischen<br />

Berufsfischerei angezeigt.<br />

Die Brienzersee-Fischerei hat zu<strong>dem</strong> eine nicht zu unterschätzende touristische und<br />

kulinarische Bedeutung.


Nach<strong>dem</strong> auch in anderen Seen (Thunersee, Walensee, Vierwaldstättersee) infolge e-parl 26.09.2013 18:37<br />

markanter Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwertes der Phosphorkonzentration von 30<br />

Milligrammen pro Kubikmeter sinkende Fangerträge verzeichnet werden, haben<br />

Fischereifachleute ein Phosphatmanagment angeregt, bei welchem auf die Phosphatfällung in<br />

den Abwasserreinigungsanlagen ganz oder teilweise verzichtet würde.<br />

Angesichts der alarmierenden Situation im Brienzersee fordern die Fischereiorganisationen,<br />

einen wissenschaftlich zu begleitenden Pilotversuch durchzuführen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Wasserqualität der Schweizer Seen vor allem<br />

hinsichtlich der Belastung mit Nährstoffen deutlich verbessert. Dieser Erfolg wurde<br />

massgeblich durch grosse Investitionen in die Abwasserinfrastruktur und durch das<br />

Phosphatverbot in Waschmitteln ermöglicht. Noch nicht überall ist diese Verbesserung<br />

nachhaltig. Verschiedene Mittellandseen weisen noch zu hohe Phosphorkonzentrationen auf,<br />

einige müssen sogar noch belüftet werden.<br />

Gewisse Seen, wie z. B. auch der Brienzersee, nähern sich heute punkto Phosphoreintrag<br />

wieder einem naturnahen Zustand. Ein sinkender Nähstoffgehalt führt in der Regel zu einer<br />

verminderten Produktion von Biomasse und damit auch zu geringeren Fischfangerträgen.<br />

Natürlicherweise nährstoffarme, karge Gewässer wie der Brienzersee weisen allerdings schon<br />

von Natur <strong>aus</strong> einen tiefen Fischfangertrag auf. Insgesamt sind in der Schweiz dagegen die<br />

Fangerträge der Berufsfischerei im Rahmen einer auf Nachhaltigkeit <strong>aus</strong>gerichteten Nutzung<br />

über die Jahre stabil. Zwar ist die Anzahl der Berufsfischerinnen und -fischer rückläufig, diese<br />

sind aber immer besser <strong>aus</strong>gerüstet. Der jährliche Fangertrag beträgt in den Schweizer Seen<br />

etwa 1700 Tonnen Fisch.<br />

Limnologische Untersuchungen zeigen überdies, dass der sinkende Phosphatgehalt zu einer<br />

höheren Biodiversität im See führt. So konnte etwa im Zürichsee parallel zur Verminderung<br />

des Phosphatgehaltes seit den 70er Jahren mehr als eine Verdoppelung der Planktonarten<br />

nachgewiesen werden.<br />

Die Limitierung des Phosphorgehaltes in unseren Gewässern ist und bleibt <strong>aus</strong> Gründen des<br />

Umweltschutzes ein wichtiges Anliegen. Die Massnahmen des Gewässerschutzes haben<br />

insbesondere einen möglichst naturnahen Zustand der Gewässer und deren Artenvielfalt, u. a.<br />

an einheimischen Fischen, zum Ziel. Die nachhaltige Nutzung der Fisch- und Krebsbestände<br />

ist ebenfalls ein Ziel der Umweltschutzgesetzgebung. Eine künstliche Zugabe von Phosphor<br />

im einseitigen Interesse von höheren Fischerträgen durch einen teilweisen oder vollständigen<br />

Verzicht auf die Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen würde im Hinblick auf die<br />

Gewässerschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte falsche Signale setzen, die bisherigen<br />

Anstrengungen und Investitionen für den Gewässerschutz in Frage stellen und der<br />

Zielsetzung der Umweltschutzgesetzgebung widersprechen. Dies gilt auch für ein<br />

schrittweises Vorgehen mit Pilotversuchen in einzelnen Seen.<br />

Im Übrigen zeigen Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Grossversuche an Ökosystemen<br />

aufgrund unvorhersehbarer Vorgänge in der Natur in der Regel scheitern. Welche<br />

Auswirkungen die bei einem teilweisen oder kompletten Verzicht auf die Phosphatfällung<br />

zusätzlich in den See gelangenden Phosphormengen auf das Ökosystem des Brienzersees<br />

hätten, ist schwierig vor<strong>aus</strong>zusagen. Insbesondere würde damit keineswegs zwingend der<br />

gleiche Bestand und Ertrag an Felchen im Brienzersee erreicht wie in einem früheren Zustand<br />

mit vergleichbarer Phosphorkonzentration.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat


Mitunterzeichnende (10)<br />

Aebi Andreas Binder Max Büchler Jakob Flückiger-Bäni Sylvia Gmür Alois<br />

Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Joder Rudolf Mörgeli Christoph Rösti Albert<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

See Phosphat Phosphor Fischer/in Süsswasserfischerei Gewässerschutz<br />

biologische Vielfalt Süsswasserfisch Fischfang Bern (Kanton)<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

15;52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

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1. 11.4164 : Errichten eines Waldklimafonds<br />

Mo. (Motion) - Binder Max; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung eines Waldklimafonds zu<br />

schaffen, in den die geldwerteCO2-Senkenleistungen des Waldes eingebracht werden. Mit <strong>dem</strong><br />

Fonds sind den Waldeigentümern forstliche Massnahmen zur Milderung der Folgen des<br />

Klimawandels abzugelten.<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4175 – Postulat<br />

Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken<br />

Eingereicht von<br />

Nussbaumer Eric<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat legt in einem Bericht die Varianten dar, ob die unbefristeten<br />

Betriebsbewilligungen der Schweizer Kernkraftwerke im Interesse der Investitions- und der<br />

Planungssicherheit in Betriebsbewilligungen mit klaren Laufzeitbegrenzungen umgewandelt<br />

werden können.<br />

Begründung<br />

Mit <strong>dem</strong> Entscheid zum schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Atomenergienutzung in der Schweiz<br />

müssen auch die unbefristeten Betriebsbewilligungen einem anderen Regulierungsansatz<br />

unterstellt werden, damit Planungs- und Investitionssicherheit sowohl bei den Betreibern der<br />

KKW wie auch bei den neu zu erstellenden Kraftwerksanlagen gewährt werden kann. Zur<br />

Erleichterung des Berichts-Designs werden folgende Varianten hier vorgeschlagen:<br />

1. AKW ohne jegliche Sicherheitsdefizite erhalten nach <strong>dem</strong> 40. Lebensjahr nur noch eine<br />

einmalige befristete Betriebsbewilligung als 5-jährige "Kaltreserve". Damit wird der<br />

frühestmögliche Atom<strong>aus</strong>stieg angestrebt und der Umbau des Kraftwerksparks forciert.<br />

2. AKW ohne jegliche Sicherheitsdefizite erhalten nach <strong>dem</strong> 40. Lebensjahr eine einmalige<br />

befristete Betriebsbewilligung des Departementes. Wird diese befristete Betriebsbewilligung<br />

über das 50. Lebensjahr hin<strong>aus</strong> beantragt, muss die Bundesversammlung die Bewilligung<br />

genehmigen, und der Beschluss wird <strong>dem</strong> fakultativen Referendum unterstellt.<br />

3. Die Nuklearaufsichtsbehörde muss im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfung<br />

(PSÜ) und im damit verbundenen Betriebszeitmanagement (Alterungsmanagement) ab <strong>dem</strong><br />

40. Betriebsjahr das absehbare sicherheitstechnische Laufzeitende schriftlich <strong>aus</strong>weisen und<br />

spätestens 5 Jahre vor <strong>dem</strong> Eintritt die ordentliche Abschaltung verfügen. Es wird zusätzlich<br />

eine maximale Laufzeit für jedes AKW gesetzlich festgelegt.<br />

4. Ab <strong>dem</strong> 40. Betriebsjahr muss die unbefristete Betriebsbewilligung bei einem AKW ohne<br />

jegliche Sicherheitsdefizite in eine befristete Betriebsbewilligung mit einer Restlaufzeit von<br />

maximal 10 Jahren gewandelt werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012


Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 beschlossen, dass die bestehenden Kernkraftwerke<br />

(KKW) am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue<br />

KKW ersetzt werden sollen. Der Bundesrat will in der Schweiz weiterhin eine hohe<br />

Stromversorgungssicherheit garantieren - mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Der<br />

Bundesrat geht bei den bestehenden KKW von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer<br />

von vor<strong>aus</strong>sichtlich 50 Jahren <strong>aus</strong>. Damit müsste Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg<br />

2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034 vom Netz genommen werden.<br />

Der Bundesrat will gemäss seinen Beschlüssen vom 25. Mai und vom 1. Dezember 2011 zur<br />

Energiestrategie 2050 den Umbau der Schweizer Energieversorgung mit Massnahmen in den<br />

Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, fossile Kraftwerke, Netze und Forschung<br />

sicherstellen. Mit einem schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie steht die erforderliche Zeit<br />

für die Umsetzung der neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur<br />

Verfügung. Die aktuellen Energieperspektiven zeigen, dass ein schrittweiser Ausstieg<br />

technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Zu<strong>dem</strong> haben sich sowohl der Nationalrat als<br />

auch der Ständerat mit der Annahme der Motion 11.3436, "Schrittweiser Ausstieg <strong>aus</strong> der<br />

Atomenergie", gegen eine Laufzeitbeschränkung der KKW <strong>aus</strong>gesprochen: KKW sollen so<br />

lange betrieben werden können, als sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen.<br />

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

wird <strong>dem</strong> Bundesrat bis im Frühling 2012 einen Bericht zur neuen Energiestrategie 2050<br />

vorlegen, der die entsprechenden Massnahmen, deren Wirkungen und Kosten sowie<br />

Finanzierungsmöglichkeiten beinhaltet. Auf dieser Basis wird das <strong>UVEK</strong> bis im Sommer 2012<br />

eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage wird<br />

der Bundesrat auch begründen, warum er die Betriebsdauer der KKW nicht gesetzlich<br />

befristen will, und die Vor- und Nachteile einer solchen Befristung darstellen.<br />

Für eine vorzeitige Stilllegung der bestehenden KKW sieht der Bundesrat keinen Anlass. Die<br />

Überprüfungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) haben ergeben,<br />

dass der sichere Betrieb der Schweizer KKW zurzeit gewährleistet ist. Das Ensi trifft die<br />

erforderlichen Massnahmen, falls sich daran etwas ändern sollte. Die Sicherheit hat oberste<br />

Priorität.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (34)<br />

Aebischer Matthias Badran Jacqueline Bäumle Martin Böhni Thomas<br />

Chopard-Acklin Max Fässler Daniel Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg<br />

Fehr Jacqueline Girod Bastien Graf-Litscher Edith Gross Andreas Gysi Barbara<br />

Hadorn Philipp Hardegger Thomas Heim Bea Jans Beat Jositsch Daniel<br />

Maire Jacques-André Marra Ada Müller Geri Nordmann Roger Pardini Corrado<br />

Reynard Mathias Riklin Kathy Schenker Silvia Schwaab Jean Christophe<br />

Semadeni Silva Streiff-Feller Marianne Tornare Manuel Tschümperlin Andy<br />

von Graffenried Alec Voruz Eric Wyss Ursula<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk Frist Bewilligung für Kraftwerk<br />

Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie nukleare Sicherheit<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66


Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4179 – Motion<br />

Ertragsüberschüsse <strong>aus</strong> der H<strong>aus</strong>haltabgabe den Gebührenzahlern<br />

zurückgeben<br />

Eingereicht von<br />

Leutenegger Filippo<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Änderung der<br />

Gebührenpflicht eine Bestimmung vorzusehen, dass der Gesamtbetrag <strong>aus</strong> den<br />

Gebührenerträgen nicht mehr durch das Bevölkerungswachstum automatisch höher wird und<br />

allfällige Überschüsse zwingend in Form von Gebührensenkungen den Gebührenpflichtigen<br />

zurückerstattet werden müssen.<br />

Begründung<br />

Nach der Annahme der Motion 10.3014, "Neues System für die Erhebung der Radio- und<br />

Fernsehgebühren", muss der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht<br />

<strong>aus</strong>arbeiten. Mit der Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für alle H<strong>aus</strong>halte und<br />

Betriebe wird die bisherige Empfangsgebühr zu einer eigentlichen Mediensteuer. Der Kreis<br />

der Abgabepflichtigen wird zunehmend <strong>aus</strong>geweitet.<br />

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung - vor allem aufgrund steigender Zuwanderung - sind<br />

die Erträge <strong>aus</strong> den Empfangsgebühren in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Aus<br />

ordnungspolitischer Sicht führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Der SRG werden so<br />

jedes Jahr mehr Mittel zugeführt, ohne dass über eine Senkung der Gebührenhöhe oder<br />

Sparmassnahmen nachgedacht würde. Mit der Einführung einer H<strong>aus</strong>haltabgabe werden die<br />

Erträge ein weiteres Mal ansteigen.<br />

Um die Gebührenzahler zu entlasten, den Wettbewerb zu stärken und auch die SRG zu<br />

marktentsprechen<strong>dem</strong> Verhalten zu zwingen, soll der Gesamtertrag <strong>aus</strong> den Gebühren künftig<br />

auf heutiger Höhe belassen werden. Erträge, welche - z. B. aufgrund einer weiteren Zunahme<br />

der Zahl der Abgabepflichtigen - diesen Betrag überschreiten, sollen künftig via<br />

Gebührensenkung den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />

Bei der Diskussion über die Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten und Betrieben sind<br />

zwei verschiedene Aspekte <strong>aus</strong>einanderzuhalten: einerseits die (einmalige) Zunahme der<br />

Gebührenpflichtigen durch den Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer<br />

allgemeinen Abgabe, andererseits - unabhängig vom gewählten System - die mögliche


Zunahme von Gebührenpflichtigen während des Zeitraums, für welchen die Gebührenhöhe<br />

zuvor festgelegt worden ist.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Den Systemwechsel will der Bundesrat ertragsneutral gestalten. Das bedeutet, dass die<br />

Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten und Betrieben unter einer allgemeinen Abgabe<br />

nicht zu einem höheren Gesamtertrag führen soll, sondern zu einer tieferen Abgabe pro<br />

H<strong>aus</strong>halt und Betrieb.<br />

Was die Veränderung der Anzahl H<strong>aus</strong>halte und Betriebe in einem bevorstehenden<br />

Gebührenzeitraum betrifft, wird dies bereits heute bei der Festlegung der Empfangsgebühr<br />

berücksichtigt. Der Bundesrat passt die Höhe der Empfangsgebühr periodisch für die jeweils<br />

folgenden vier Jahre an. Dabei berücksichtigt er auch die vor<strong>aus</strong>sichtliche Entwicklung der<br />

Zahl der gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halte und Betriebe in diesen Jahren. Die Mittel, welche der<br />

SRG <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Gebührenertrag zufliessen, beruhen also bereits darauf, dass sich die Zahl der<br />

gebührenzahlenden H<strong>aus</strong>halte in einem bestimmten angenommenen Ausmass verändert.<br />

Erwartet der Bundesrat eine Zunahme der Gebührenpflichtigen, kann er die Höhe der Abgabe<br />

tiefer ansetzen. Ein Mehrertrag durch diese Zunahme kommt also den Gebührenpflichtigen<br />

zugute. Tatsächlich konnte in der laufenden wie in der vorangegangenen Gebührenperiode<br />

der durch den Bundesrat anerkannte Mehrbedarf der SRG und der privaten<br />

Programmveranstalter durch die Zunahme von gebührenpflichtigen H<strong>aus</strong>halten nahezu<br />

aufgefangen werden, sodass die Empfangsgebühr nicht oder nur beschränkt erhöht werden<br />

musste. Die anlässlich des Gebührenentscheids im Jahre 2006 prognostizierte Entwicklung<br />

des Gebührenertrags stimmte mit <strong>dem</strong> realen Gebührenwachstum in der entsprechenden<br />

vierjährigen Gebührenperiode weitgehend überein.<br />

Die Zunahme der H<strong>aus</strong>halte führt nicht zu einem Überschuss, der den vom Bundesrat<br />

anerkannten Finanzbedarf übersteigt, da das Wachstum bei der Gebührenfestsetzung<br />

antizipiert wird. Sollte die reale Entwicklung wesentlich - in positivem oder negativem Sinne -<br />

von der Prognose abweichen, hat der Bundesrat schon heute die Möglichkeit, solchen<br />

Differenzen bei der nächsten Gebührenfestsetzung Rechnung zu tragen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Radio- und Fernsehgebühren Steuersenkung Rückzahlung Reduktion<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

34<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

11.4204 – Postulat<br />

Kohärenz zwischen Politik für eine grüne Wirtschaft und anderen Strategien zur<br />

nachhaltigen Nutzung von Ressourcen<br />

Eingereicht von<br />

Thorens Goumaz<br />

Adèle<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

23.12.2011<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der Antwort gibt<br />

auf folgende Fragen:<br />

- Es gilt, eine Strategie für eine grüne Wirtschaft und Cleantech zu entwickeln, die kohärent ist<br />

und im Einklang steht mit <strong>dem</strong> Entwurf zu <strong>dem</strong> internationalen Fahrplan, den der Bundesrat im<br />

Hinblick auf die Konferenz Rio plus 20 vorgelegt hat. Wie will der Bundesrat dies<br />

bewerkstelligen?<br />

- Wie wird sich diese Strategie mit den anderen Politiken des Bundesrates im Zusammenhang<br />

mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu einem Ganzen fügen, namentlich mit den<br />

Energieperspektiven 2050, <strong>dem</strong> Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz" (2012),<br />

der Strategie Nachhaltige Entwicklung, der Klimapolitik und der Biodiversitätsstrategie?<br />

Begründung<br />

Die schweizerische Umweltpolitik geht zunehmend in die Richtung einer Strategie zur<br />

nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, in der der grünen Wirtschaft eine Hauptrolle zukommt.<br />

In seinem Entwurf zur Konferenz Rio plus 20 schlägt der Bund der internationalen<br />

Gemeinschaft einen Fahrplan vor, der den Weg hin zu einer grünen Wirtschaft aufzeigt.<br />

Dieser Fahrplan soll eine Vision und Ziele sowie einen Umsetzungsplan formulieren und eine<br />

ganze Anzahl Instrumente und gute Praktiken vorschlagen. Die Schweiz selber besitzt nun<br />

aber bis zum heutigen Tag keinen solchen Fahrplan. Der Bundesrat hat sechs<br />

<strong>Interventions</strong>bereiche vorgestellt. Doch sind diese Bereiche sehr unterschiedlich und<br />

entsprechen nicht einer koordinierten und wohldurchdachten Strategie. Der sechste<br />

<strong>Interventions</strong>bereich, der Masterplan Cleantech, ist am detailliertesten <strong>aus</strong>gearbeitet. Das<br />

Hauptziel dieses Masterplans ist jedoch sehr spezifisch: Es geht darum, die Schweiz auf <strong>dem</strong><br />

Cleantech-Markt zu positionieren. Der Masterplan kann also keinesfalls sozusagen als Hut<br />

dienen für die Politiken des Bundes im Bereich der grünen Wirtschaft. Gegenwärtig enthält er<br />

im Übrigen weder operative Ziele noch einen Umsetzungszeitplan.<br />

Parallel dazu erarbeitet der Bundesrat verschiedene Politiken, die einen starken<br />

Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und der grünen Wirtschaft<br />

haben, insbesondere die Energieperspektiven 2050, den Aktionsplan "Koordinierte<br />

Energieforschung Schweiz" (2012), die Strategie Nachhaltige Entwicklung, die Klimapolitik


und die Biodiversitätsstrategie. Diese Strategien sollten klar abgestimmt sein auf die Strategie e-parl 26.09.2013 18:37<br />

des Bundesrates für eine grüne Wirtschaft, und zwar hinsichtlich der Ziele, der Planung sowie<br />

des Monitorings.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />

Mit <strong>dem</strong> Bundesratsbeschluss vom Oktober 2010 zur grünen Wirtschaft wurden Aufträge in<br />

sechs Handlungsfeldern erteilt, in welchen beträchtliches Potenzial zur Schonung natürlicher<br />

Ressourcen besteht und welche zugleich die Wettbewerbskraft der Schweizer Wirtschaft<br />

stärken.<br />

Der Bundesrat hat das <strong>UVEK</strong> gleichzeitig beauftragt, ihm bis Ende 2012 über den Stand der<br />

Umsetzung in den sechs Handlungsfeldern Bericht zu erstatten und allenfalls weitere Anträge<br />

zu unterbreiten. In diesem Rahmen wird ein möglichst umfassendes und auf die<br />

internationalen Diskussionen (EU, Rio plus 20 usw.) sowie andere Politikprogramme des<br />

Bundes (Energiestrategie 2050, Klimapolitik usw.) abgestimmtes Konzept zur grünen<br />

Wirtschaft erarbeitet.<br />

Die Anliegen der Postulantin werden folglich im Rahmen laufender Arbeiten bereits erfüllt.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (14)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Graf Maya Hodgers Antonio<br />

John-Calame Francine Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis<br />

Teuscher Franziska van Singer Christian Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

ökologische Wirtschaft nachhaltige Nutzung neue Technologie Umwelttechnologie<br />

Energieszenarien Energieprogramm Klimapolitik biologische Vielfalt Koordination<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

15;52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3021 – Motion<br />

Kein Schutz für Kriminelle im öffentlich-rechtlichen Fernsehen<br />

Eingereicht von<br />

Buttet Yannick<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.02.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu verpflichten, das<br />

Gesicht von Straftäterinnen und Straftätern zu zeigen, die bei der Verübung einer schweren<br />

Straftat gefilmt oder fotografiert worden sind und die von der Polizei gesucht werden.<br />

Der Bundesrat schlägt die notwendigen Gesetzesanpassungen vor.<br />

Begründung<br />

Am 16. Januar 2012 wurde auf die UBS-Filiale in Delsberg ein bewaffneter Raubüberfall<br />

verübt. Der Täter war unmaskiert und ist daher auf den Bildern der Überwachungskameras<br />

gut zu erkennen. In den Medien wurde rasch über den Vorfall informiert und meist auch das<br />

Bild, auf <strong>dem</strong> das Gesicht des Mannes zu erkennen ist, veröffentlicht.<br />

Am gleichen Abend berichtete auch die Télévision suisse romande (TSR) von diesem<br />

Überfall; der Beitrag enthielt Aufnahmen des Täters, doch sein Gesicht wurde von der TSR<br />

unkenntlich gemacht. Während die Polizei also nach einem bewaffneten Gesetzesbrecher<br />

fahndet und grösstes Interesse bestünde, das Gesicht der Bevölkerung zu zeigen, damit der<br />

Polizei geholfen werden könnte oder damit sich die Bevölkerung zumindest schützen könnte,<br />

entschied sich unser öffentlich-rechtlicher Sender, den Verbrecher zu schützen und sein<br />

Gesicht unkenntlich zu machen.<br />

Die TSR argumentierte im Nachhinein, sie habe nach <strong>dem</strong> Grundsatz gehandelt, dass die<br />

Unschuldsvermutung gilt - erstaunlich im Fall einer Person, die von der Überwachungskamera<br />

einer Bank mit einer Pistole und gestohlenem Geld aufgenommen wurde -, und sie zeige<br />

<strong>aus</strong>schliesslich Bilder von gemeingefährlichen Personen. Ein Mann, der gerade einen<br />

bewaffneten Banküberfall verübt hat, gehört nach Einschätzung der TSR offensichtlich nicht<br />

zu dieser Kategorie.<br />

Es muss gehandelt werden, damit sich solche Fehler, die dramatische Konsequenzen haben<br />

können, in Zukunft nicht wiederholen. Zu diesem Zweck müssen die öffentlich-rechtlichen<br />

Fernsehsender dazu verpflichtet werden, die Gesichter von gemeingefährlichen Personen zu<br />

zeigen, die wegen einer schweren Straftat (Raub, vorsätzliche Tötung, Geiselnahme usw.)<br />

von der Polizei gesucht werden und die bei der Verübung der Tat fotografiert oder gefilmt<br />

worden sind.


Es darf nicht sein, dass Verbrecher wegen Fragen des Datenschutzes oder der<br />

Unschuldsvermutung geschützt werden; wird nach einer Person gefahndet, so muss ihr<br />

Gesichtsbild logischerweise verbreitet werden, und zwar möglichst so, dass es viele Leute<br />

erreicht. Wenn die heutige Gesetzgebung <strong>dem</strong> entgegensteht, gilt es, diese anzupassen,<br />

damit in Zukunft der gesunde Menschenverstand walten kann.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat die Service-public-Sender verpflichtet, die<br />

Gesichter von mutmasslichen Tätern schwerer Straftaten zu publizieren, wenn diese in<br />

flagranti fotografiert oder gefilmt worden sind und von der Polizei gesucht werden. Die Suche<br />

nach Straftätern mithilfe der Medien ist nicht unproblematisch und muss vor <strong>dem</strong> Hintergrund<br />

der Interessen der Öffentlichkeit, der Medienautonomie und der Persönlichkeitsrechte der<br />

betroffenen Personen beurteilt werden.<br />

Grundsätzlich sind die schweizerischen Fernsehveranstalter verpflichtet, dringliche polizeiliche<br />

Bekanntmachungen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />

oder für die Sicherheit von Personen unumgänglich sind, sowie behördliche Alarmmeldungen<br />

und Verhaltensanweisungen unverzüglich in ihr Programm einzufügen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a<br />

des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen, RTVG; SR 784.40).<br />

Dies kann in der Tat der Fall sein, wenn die Polizei nach einem bewaffneten,<br />

gemeingefährlichen Verdächtigen sucht und den Fahndungsaufruf als dringliche<br />

Bekanntmachung bezeichnet. Ob die Polizei diesen Weg beschreitet, steht in ihrem Ermessen<br />

und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Art. 74 Abs. 1 der Strafprozessordnung; SR<br />

312.0). Die betroffenen Veranstalter sind gehalten, den Fahndungsauftrag unverzüglich,<br />

unverändert und kostenlos zu verbreiten (Art. 9 Abs. 3 der Radio- und Fernsehverordnung; SR<br />

784.401). Die Veranstalter tragen für solche dringliche polizeiliche Bekanntmachungen keine<br />

publizistische Verantwortung.<br />

Nach der heutigen Regelung müssen die Fernsehveranstalter aber nicht jeden öffentlichen<br />

Fahndungsaufruf der Polizei verbreiten. Diese Pflicht betrifft nur Fälle, wo die öffentliche<br />

Ordnung und Sicherheit oder die Sicherheit von Personen bedroht sind, sowie bei<br />

Alarmmeldungen und Verhaltensanweisungen der Behörden.<br />

In <strong>dem</strong> vom Motionär erwähnten Fall schätzte die Polizei die Gefährdung nicht als genug hoch<br />

ein, um ein dringendes, zwingend zu publizierendes Communiqué zu versenden. Es lag<br />

infolgedessen im publizistischen Ermessen der Journalisten zu entscheiden, ob und mit<br />

welchen Mitteln über die Fahndung informiert wird. Sie haben dabei ebenso wie die<br />

Fahndungsbehörden die Unschuldsvermutung der betroffenen Personen zu beachten: Auch<br />

wer einer Straftat verdächtigt wird, gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig<br />

und muss entsprechend behandelt werden. Aus diesen Gründen hat die TSR im konkreten<br />

Fall denn auch auf die Publikation von identifizierenden Bildern verzichtet.<br />

Der Bundesrat beurteilt die heutige Regelung als sinnvoll und sachgerecht. Würde Artikel 8<br />

RTVG auf Fahndungen nach allen Personen <strong>aus</strong>gedehnt, die eine schwere Straftat begangen<br />

haben, so müssten die Fernsehveranstalter jeden dringenden Aufruf der Polizei zwingend in<br />

ihr Programm aufnehmen, auch wenn die gesuchte Person niemanden akut gefährdet,<br />

beispielsweise bei Wirtschaftsdelikten. Dies ginge jedoch zu weit. Das blosse Interesse, einen<br />

möglichen Straftäter zu finden, kann den mit der Verbreitungspflicht verbundenen schweren<br />

Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der Fernsehveranstalter<br />

nicht rechtfertigen (Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung; SR 101).<br />

Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat


Mitunterzeichnende (21)<br />

Amaudruz Céline Barthassat Luc Brand Heinz Bulliard-Marbach Christine<br />

Chevalley Isabelle Darbellay Christophe Favre Laurent Feller Olivier<br />

Freysinger Oskar Germanier Jean-René Glanzmann-Hunkeler Ida Grin Jean-Pierre<br />

Gschwind Jean-Paul Hiltpold Hugues Parmelin Guy Regazzi Fabio<br />

Reimann Maximilian Ribaux Alain Rime Jean-François Romano Marco<br />

Rusconi Pierre<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

polizeiliche Ermittlung Straftäter/in SRG Informationsverbreitung Bilddokument<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

12;34<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3045 – Motion<br />

Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz<br />

Eingereicht von<br />

Hardegger Thomas<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.02.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG) dergestalt zu<br />

ergänzen, dass:<br />

1. den Flughafenhaltern Reduktionsziele für Lärm- und Schadstoffemissionen aufzuerlegen<br />

sind;<br />

2. die Reduktionsziele zugunsten der Verminderung <strong>dem</strong> technologischen Fortschritt folgend<br />

regelmässig angepasst werden müssen:<br />

3. im Rahmen der Aufsicht über die Bewilligung der Flughafengebühren gemäss Artikel 39<br />

LFG Anpassungen angeordnet werden können.<br />

Begründung<br />

Die technologischen Fortschritte in der Luftfahrt eröffnen Möglichkeiten, womit die Luftfahrt<br />

sowohl bei der Erreichung der Klimaziele wie bei der Aufwertung der Siedlungsqualität in den<br />

Flughafenregionen einen wesentlichen Beitrag leisten können. Artikel 10 Absatz 2 der<br />

Bundesverfassung sichert <strong>dem</strong> Menschen u. a. das Recht auf die körperliche und geistige<br />

Unversehrtheit zu, was die Gesetzgeber verpflichtet, Einwirkungen gemäss aktuellen<br />

technischen Möglichkeiten und bei vertretbaren Einschränkungen zu vermeiden und zu<br />

verringern. Damit alle Elemente des technologischen Fortschritts konsequent eingesetzt<br />

werden, sind verbindliche und regelmässig anzupassende Reduktionsziele für Lärm- und<br />

Schadstoffemissionen der Flughafenanlagen zu Boden und der Luft festzulegen. Dazu fehlen<br />

die gesetzlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen.<br />

Die Akzeptanz in der durch Lärm und Schadstoffe belasteten Bevölkerung um die<br />

Landesflughäfen wird umso grösser sein, als ihr Verbesserungen durch den technologischen<br />

Fortschritt in Aussicht gestellt werden können.<br />

Die Flughafenhalter werden bei Entschädigungsforderungen entlastet und können aufgrund<br />

der gesetzlichen Vorgaben die Emissionsverursacher zum Einsatz moderner Anlagen und<br />

Fluggeräte verpflichten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012


Artikel 73 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit e-parl 26.09.2013 18:37<br />

zu handeln. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist denn auch ein wichtiger Pfeiler des<br />

bundesrätlichen Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (BBl 2005 1781ff.). Die<br />

Resultate einer Studie der Bundesverwaltung über die Nachhaltigkeit des schweizerischen<br />

Luftfahrtsystems von 2008 zeigen, dass sich die vom Luftverkehr verursachte<br />

Umweltbelastung gegenüber früheren Analysen verringert hat. Als grösste Probleme erwiesen<br />

sich dabei neben den Lärm<strong>aus</strong>wirkungen im Umfeld der Landesflughäfen die negativen<br />

Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima. Eine Überprüfung der aktuellen Lärmbelastung<br />

ergibt für den Flughafen Zürich eine deutliche Abnahme gegenüber <strong>dem</strong> Zustand im Jahr<br />

2000. In Genf ist die Lärmbelastung konstant geblieben. Bei den restlichen zivilen<br />

Flugplatzanlagen der Schweiz sind Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nur bei<br />

einigen wenigen Liegenschaften zu verzeichnen. Bei den durch den schweizerischen<br />

Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen zeigt die Statistik, dass diese zurzeit rund 15<br />

Prozent unter <strong>dem</strong> im Jahr 2000 erreichten Höchststand liegen (BFS/Bazl, 2010).<br />

Der Luftverkehr ist gerade in der Schweiz international <strong>aus</strong>gerichtet. Im Jahre 2011 wurden<br />

auf den Schweizer Flugplätzen knapp 440 000 Linien- und Charterflüge abgewickelt und über<br />

42 Millionen Passagiere befördert. Der internationale Luftverkehr betrug auf den Flughäfen<br />

Genf und Zürich über 97 Prozent, auf <strong>dem</strong> Flughafen Basel-Mulhouse über 98 Prozent. Eine<br />

wirksame Reduktion der Belastung durch Lärm und Schadstoffe lässt sich deshalb nur bedingt<br />

mit nationalen oder lokalen Massnahmen erreichen. Die Schweiz setzt sich deshalb seit<br />

Jahren international aktiv für die Begrenzung der Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen der Luftfahrt ein. Im<br />

Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes ist vorgesehen, die Luftfahrt in das<br />

Emissionshandelssystem (ETS) der Schweiz einzubinden, welches mit <strong>dem</strong> ETS der<br />

Europäischen Union verknüpft werden soll. Damit würde künftig faktisch eine Plafonierung der<br />

CO2-Emissionen der schweizerischen Luftfahrt auf <strong>dem</strong> Niveau der Jahre 2004 bis 2006<br />

erreicht. Die Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Einbezugs der Luftfahrt ins ETS hängen<br />

indessen wesentlich vom Gang der Verhandlungen mit der EU ab. Sollte die Verknüpfung<br />

nicht zustande kommen, so prüft der Bundesrat für die Luftfahrt äquivalente Massnahmen<br />

(Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012, BBl 2009 7475).<br />

1. Der Betrieb eines Flugplatzes unterliegt in der Schweiz bereits heute zahlreichen<br />

Vorschriften und Verfahren umweltrechtlicher Natur. So erfolgt die Bewilligung von<br />

Flugplatzanlagen und deren Betrieb erst nach erfolgter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />

Bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben wird der Nachweis verlangt, dass die Vorschriften über<br />

den Schutz der Umwelt eingehalten sind. Im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren<br />

werden deshalb einem Flugplatzbetreiber bereits heute sofern nötig spezifische Auflagen zum<br />

Schutz der Umwelt gemacht. Dem Flughafen Zürich wurde beispielsweise im Rahmen der<br />

Genehmigung der fünften Bauetappe eine Obergrenze für Stickoxi<strong>dem</strong>issionen auferlegt, über<br />

deren Einhaltung er regelmässig Bericht erstattet.<br />

2. Eine Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen erfolgt (bei gleichbleiben<strong>dem</strong><br />

Verkehrsaufkommen) im Wesentlichen über den Einsatz leiserer, effizienterer und <strong>dem</strong><br />

aktuellen Stand der Technik entsprechender Luftfahrzeuge. Eine Entwicklung in die<br />

gewünschte Richtung wird bereits heute über eine regelmässige Anpassung der<br />

Zulassungsvorschriften für Luftfahrzeuge an den Stand der Technik durch die internationale<br />

Zivilluftfahrtbehörde sowie durch die periodisch zu überprüfende lärm- und<br />

schadstoffabhängige Ausgestaltung der Flughafengebühren erreicht.<br />

3. Die bestehende Luftfahrtgesetzgebung verpflichtet die Flugplatzhalter zur Ausgestaltung<br />

ihrer Gebühren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lärmerzeugung und<br />

Schadstoffemissionen der Luftfahrzeuge (Art. 39 LFG). Das <strong>UVEK</strong> verfügt über die<br />

Kompetenz, die Einzelheiten zu regeln (Art. 32 VIL). Bereits heute erheben die Flughäfen ihre<br />

Gebühren in Abhängigkeit der Emissionen der Luftfahrzeuge.<br />

Aus <strong>dem</strong> Gesagten ergibt sich, dass die Anliegen des Motionärs bereits im geltenden Recht<br />

und in der darauf beruhenden Praxis der Aufsichtsbehörden erfüllt sind.<br />

Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (39)<br />

Aebischer Matthias Allemann Evi Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />

Birrer-Heimo Prisca Carobbio Guscetti Marina Chopard-Acklin Max<br />

Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg Fehr Jacqueline Galladé Chantal<br />

Glättli Balthasar Graf Maya Graf-Litscher Edith Gross Andreas Gysi Barbara<br />

Hodgers Antonio Ingold Maja Jans Beat Jositsch Daniel Kiener Nellen Margret<br />

Leuenberger Ueli Maier Thomas Maire Jacques-André Marra Ada<br />

Moser Tiana Angelina Naef Martin Nussbaumer Eric Pardini Corrado<br />

Piller Carrard Valérie Quadranti Rosmarie Reynard Mathias Rossini Stéphane<br />

Schelbert Louis Schenker Silvia Tschäppät Alexander Vogler Karl Voruz Eric<br />

Wyss Ursula<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Luftverkehr Flughafen Lärmbelästigung Luftverunreinigung<br />

Bekämpfung der Umweltbelastungen Grenzwert Kontrolle der Umweltbelastungen<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3047 – Motion<br />

Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung<br />

Eingereicht von<br />

Müller Leo<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.02.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gewässerschutzgesetzgebung zu ändern, sodass die<br />

minimale Breite des Gewässerraumes unterschritten werden kann, damit das Interesse des<br />

Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie andere Interessen besser berücksichtigt<br />

werden können. Zu<strong>dem</strong> sind die Zonenzuordnung der Grundstücke, die Ausscheidung der<br />

Fruchtfolgeflächen und die Eigentumsrechte der Grundeigentümer besser zu berücksichtigen.<br />

Begründung<br />

Die Artikel 36aff. GSchG sind seit <strong>dem</strong> 1. Januar 2011 und die Artikel 41a ff. GSchV sind seit<br />

<strong>dem</strong> 1. Juni 2011 in Kraft. Darin werden stur Mindestbreiten für Gewässerräume festgelegt,<br />

und die zugelassene Nutzung und Bewirtschaftung der Flächen ist sehr einschränkend<br />

definiert. In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen unhaltbare<br />

Auswirkungen hat und diese Bestimmungen so nicht umsetzbar sind. Gemäss diesen<br />

Bestimmungen sind die Gewässerräume fix aufgrund der dort definierten Meterangaben<br />

<strong>aus</strong>zuscheiden. Diese Regelung nimmt keine Rücksicht auf die effektiven Bedürfnisse der<br />

Gewässer.<br />

Vielmehr sind aber die Gewässerräume konkret aufgrund der konkreten Bedürfnisse der<br />

Gewässer und in Koordination mit <strong>dem</strong> Erlass der Gefahrenkarten <strong>aus</strong>zuscheiden. Auch wird<br />

Land, das sich in der Bauzone befindet, unüberbaubar gemacht, was <strong>dem</strong> schonenden<br />

Umgang mit <strong>dem</strong> Boden zuwiderläuft. Ebenso wird das Land im Gewässerraum <strong>aus</strong>serhalb<br />

der Bauzone der Fruchtfolgefläche entzogen (Artikel 36a Absatz 3 GSchG), und so gehen<br />

mehrere T<strong>aus</strong>end Hektaren bestes Kulturland verloren. Des Weiteren kommt die<br />

Ausscheidung der Gewässerräume einer Enteignung der Grundeigentümer gleich.<br />

Aus all<strong>dem</strong> ergibt sich, dass diese neuen Bestimmungen einerseits <strong>dem</strong> Grundsatz des<br />

h<strong>aus</strong>hälterischen Umgangs mit <strong>dem</strong> Boden und andererseits der Rechtssicherheit<br />

widersprechen. Deshalb ist die heute geltende Regelung umgehend zu ändern. Es ist eine<br />

praxistaugliche Lösung zu erarbeiten, die besser auf die effektiven Situationen der Gewässer<br />

und der Bodennutzung Rücksicht nimmt.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012


Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes e-parl 26.09.2013 18:37<br />

gutgeheissen. Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative<br />

"Schutz und Nutzung der Gewässer" (07.492) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative<br />

"Lebendiges Wasser" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010<br />

zurückgezogen, die Gesetzesänderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen<br />

gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 4.<br />

Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.<br />

Der Gegenvorschlag "Schutz und Nutzung der Gewässer" wurde im politischen Prozess als<br />

Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die<br />

Festlegung des Gewässerraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser<br />

besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark<br />

verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen; dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert<br />

wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen<br />

<strong>aus</strong>geschieden werden.<br />

Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten<br />

immer auf den Werten, die nun in der Gewässerschutzverordnung übernommen wurden (vgl.<br />

Bericht der UREK-SR vom 12. August 2008, BBl 2008 8059). Sie wurden vom Bund bereits in<br />

den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind<br />

gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen<br />

bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien<br />

übernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der<br />

extensiven Nutzung der Flächen im Gewässerraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr)<br />

basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gewässerraum auf die<br />

Landwirtschaftsflächen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung<br />

von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der<br />

Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte für die Breite des Gewässerraums waren ein<br />

wesentlicher Grund für den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser".<br />

Die Werte für die Breite des Gewässerraums entsprechen <strong>dem</strong> Minimum, welches zur<br />

Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser und der natürlichen Funktionen der Gewässer<br />

notwendig ist. Der minimale Gewässerraum ermöglicht einen kostengünstigeren<br />

Hochwasserschutz. In der Anhörung zu den Verordnungsänderungen im Sommer 2010<br />

wurden gewisse Aspekte der Regelung zum Gewässerraum kritisiert. Den vorgebrachten<br />

Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anhörung<br />

angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des<br />

Gewässerraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Bei grossen Fliessgewässern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite für den<br />

Gewässerraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall<br />

festlegen können. Der Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum wurde auf<br />

Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das ARE in einem<br />

Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone können diejenigen Böden im Gewässerraum, die<br />

weiterhin die Qualität von FFF haben, separat <strong>aus</strong>weisen und weiterhin - als Potenzial mit<br />

einem besonderen Status - zum Kontingent zählen. Die so angepasste<br />

Gewässerschutzverordnung lässt den Kantonen Spielräume, um den Gewässerraum den<br />

Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.<br />

Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des<br />

Gewässerraumes wurden am 8. März 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-<br />

Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK<br />

beschloss, sich für einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen<br />

Gewässerschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungs<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zwischen den<br />

Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz<br />

(LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgeführt und<br />

Lösungsvorschläge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung<br />

tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.<br />

Eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen würde den im Jahre 2009 erarbeiteten<br />

politischen Kompromiss unterlaufen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (25)<br />

Amherd Viola Bourgeois Jacques Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine<br />

Candinas Martin Darbellay Christophe Fässler Daniel Glanzmann-Hunkeler Ida<br />

Gmür Alois Gschwind Jean-Paul Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />

Joder Rudolf Lehmann Markus Lustenberger Ruedi Müri Felix Parmelin Guy<br />

Pfister Gerhard Quadranti Rosmarie Riklin Kathy Ritter Markus Schläfli Urs<br />

Schmid-Federer Barbara Vitali Albert Vogler Karl<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Gewässerschutz Wasserlauf landwirtschaftliche Betriebsfläche Bodennutzung<br />

Güterabwägung Bodenrecht Landeigentum von Privaten Fruchtfolgefläche<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;55<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3068 – Motion<br />

Klarere Regeln für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen<br />

Eingereicht von<br />

Rytz Regula<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

01.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Spielregeln zum Anbringen von Fussgängerstreifen in<br />

Tempo-30-Zonen zu präzisieren, sodass eine einheitliche Vollzugspraxis gefördert wird.<br />

Sinnvoll wäre eine Präzisierung von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Tempo-30-<br />

Zonen oder die Erarbeitung einer entsprechenden Vollzugsrichtlinie. Dabei sollen die<br />

Erfahrungen von Gemeinden, Kantonen und Fachverbänden mit einbezogen werden.<br />

Begründung<br />

Tempo-30-Zonen sind eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Gemeinden und Städte setzen auf<br />

Temporeduktionen, um in Wohnquartieren und Ortszentren die Aufenthaltsqualität, die<br />

Verkehrssicherheit und den Schutz vor Umweltbelastungen zu verbessern. Gemäss der<br />

Beratungsstelle für Unfallverhütung ist die Wirkung am besten, wenn Tempo-30-Zonen in den<br />

Quartieren grossräumig eingerichtet werden. In dichtgenutzten Ortszentren wird Tempo 30<br />

immer mehr auch auf Hauptachsen eingeführt.<br />

Tempo 30 ist bei Bevölkerung, Behörden und Verkehrsteilnehmenden sehr gut akzeptiert. Zu<br />

Diskussionen Anlass gibt aber immer wieder der Umgang mit allfälligen Fussgängerstreifen.<br />

Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen<br />

dürfen in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen markiert werden, wenn besondere<br />

Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, "namentlich bei Schulen und Heimen".<br />

Der Zusatz "namentlich" zeigt auf, dass es sich bei dieser Aufzählung nur um Beispiele<br />

handelt. In Antworten auf parlamentarische <strong>Vorstösse</strong> hat der Bundesrat präzisiert, was er<br />

unter "besondere Vortrittsbedürfnisse" versteht. Hinreichende Gründe für die Markierung von<br />

Fussgängerstreifen können gemäss Bundesrat auch "erhebliches Verkehrsaufkommen" oder<br />

"ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs"<br />

sein.<br />

Trotz dieser Präzisierung wird das Anbringen von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen in<br />

den Gemeinden und Kantonen heute sehr unterschiedlich gehandhabt. Damit die<br />

Vollzugspraxis vereinheitlicht und in den verkehrsberuhigten Zonen grösstmögliche Sicherheit<br />

erzielt werden kann, wäre eine Präzisierung auf Verordnungsstufe oder eine Vollzugshilfe<br />

nötig. Bereits heute existieren wertvolle Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

oder des Fachverbandes "Fussverkehr Schweiz". Nur eine Präzisierung des Bundes kann<br />

aber die nötige Verbindlichkeit schaffen.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 18.04.2012<br />

Im Zusammenhang mit Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen ist grundsätzlich zu<br />

unterscheiden, ob die Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen<br />

siedlungsorientierten Strassen oder - <strong>aus</strong>nahmsweise - unter Einbezug einer Hauptachse<br />

eingerichtet werden.<br />

In Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen wird auf<br />

Fussgängerstreifen weitestgehend verzichtet. Das Queren der Strasse soll überall möglich<br />

sein. Die Fussgänger sollen nur <strong>aus</strong>nahmsweise verpflichtet werden, einen<br />

Fussgängerstreifen zu benützen.<br />

Die Beurteilung, ob im Einzelfall die Vor<strong>aus</strong>setzungen für eine Ausnahme vorliegen und<br />

besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger einen Fussgängerstreifen erfordern, obliegt der<br />

örtlich zuständigen Behörde. Diese Regelung bedarf keiner Präzisierung oder Anpassung.<br />

Auf Hauptachsen gilt grundsätzlich die Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50<br />

Stundenkilometern. Wird <strong>aus</strong>nahmsweise eine Hauptachse in eine Tempo-30-Zone<br />

einbezogen, findet der Grundsatz des Verzichts auf Fussgängerstreifen keine Anwendung.<br />

Dort wäre dieser Grundsatz nicht adäquat. Ein Fussgängerstreifen kann in solchen Fällen<br />

immer dann angeordnet werden, wenn die Vor<strong>aus</strong>setzungen erfüllt sind, die in der Norm<br />

"Fussgängerstreifen" des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />

festgelegt sind. Auch diese Regelung wird als <strong>aus</strong>reichend und sachdienlich beurteilt.<br />

Der Bundesrat hat im Übrigen nicht die Absicht, mit einer Neuregelung der Rechtsgrundlagen<br />

die Ausdehnung von Tempo-30-Zonen auf Hauptachsen zu fördern. Auf Hauptachsen soll im<br />

Regelfall weiterhin die Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gelten.<br />

Dies entspricht <strong>dem</strong> klaren Entscheid von Volk und Ständen, welche die eidgenössische<br />

Volksinitiative "Strassen für alle" 2001 mit 79,7 Prozent Neinstimmen abgelehnt haben.<br />

Antrag des Bundesrates vom 18.04.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (4)<br />

Graf Maya John-Calame Francine Teuscher Franziska van Singer Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Sicherheit im Strassenverkehr Fussgänger/in Fussweg Tempo 30 Quartier technische Norm<br />

Verkehrsunfall Strassenverkehrsordnung Auslegung des Rechts Vollzug von Beschlüssen<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3069 – Motion<br />

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als<br />

Gutachterin<br />

Eingereicht von<br />

Sprecher / in<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

FDP-Liberale Fraktion<br />

Leutenegger Filippo<br />

01.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes über<br />

den Natur- und Heimatschutz zu unterbreiten:<br />

Art. 6 Abs. 2<br />

Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung<br />

einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn öffentliche Interessen des<br />

Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabwägung dafür sprechen.<br />

Art. 7 Abs. 3<br />

Das Gutachten bildet eine der Grundlagen für die Entscheidbehörde, welche es in ihre<br />

Gesamtinteressenbeurteilung einbezieht und würdigt.<br />

Begründung<br />

Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten,<br />

insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. In diesen Verfahren müssen die<br />

Projekte je nach Technologie aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und<br />

eidgenössischer Stufe durchlaufen, in welche verschiedenste Ämter und Stellen involviert<br />

sind, so auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Demokratisch<br />

gewählte Behörden (Gemeinderäte, Regierungsräte, Gerichte) dürfen heute von den<br />

Schlussfolgerungen eines ENHK-Gutachtens kaum noch abweichen. Dieser Zustand kann<br />

nicht mehr länger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll künftig zwar eine<br />

gewichtige, jedoch nicht allein <strong>aus</strong>schlaggebende Entscheidungshilfe sein. Kantonale<br />

öffentliche Interessen sollen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte<br />

gegenübergestellt werden. Eine Abwägung gegen die Interessen des Bundes und der<br />

Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes<br />

von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabwägung<br />

kann namentlich der kantonalen Richtplanung, aber auch den im öffentlichen Interesse<br />

stehenden Bauvorhaben zum Durchbruch verholfen werden. Es geht nicht an, dass weiterhin<br />

eine vom Bundesrat bezeichnete und nicht vom Volk legitimierte Kommission ein derartiges<br />

Gewicht besitzt, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem <strong>dem</strong>okratischen<br />

Prozess zustande gekommen sind. Zusammenfassend darf ein Gutachten der ENHK in der<br />

Interessenabwägung nicht automatisch höher gewichtet werden als die Ansichten der lokalen<br />

und kantonalen Behörden. Dies soll insbesondere bei Energieprojekten gelten, welche den


Ausbau der erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden zum Ziel e-parl 26.09.2013 18:37<br />

haben.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Die nach Anhören der Kantone vom Bundesrat erlassenen Inventare nach Artikel 5 des<br />

Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) enthalten Landschaften,<br />

Ortsbilder und historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung. Deren Erhaltung liegt im<br />

nationalen Interesse. Artikel 6 Absatz 2 NHG sieht folgerichtig vor, dass ein Eingriff, welcher<br />

die Erhaltung eines solchen Objektes in schwerwiegender Weise beeinträchtigen könnte, von<br />

der zuständigen Entscheidbehörde nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn auch das<br />

Vorhaben im nationalen Interesse liegt. Führt hingegen das Vorhaben nur zu einer leichten<br />

Beeinträchtigung des Inventarobjektes, so ist nach ständiger Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichtes ein Eingriff auf der Basis einer umfassenden Interessenabwägung auch<br />

dann möglich, wenn <strong>dem</strong> Vorhaben bloss kantonale oder kommunale Bedeutung zukommt.<br />

Zu Artikel 6 Absatz 2 NHG (Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung): Die Versorgung<br />

des Landes mit Energie entspricht unzweifelhaft einem nationalen Interesse. Dabei kommt der<br />

Nutzung erneuerbarer Energie ein besonderer Stellenwert zu. Dar<strong>aus</strong> kann jedoch nicht<br />

geschlossen werden, dass auch jeder einzelnen Anlage zur Nutzung von erneuerbarer<br />

Energie automatisch nationale Bedeutung zukommt. Der Bundesrat prüft im Moment im<br />

Rahmen der Energiestrategie 2050, in welchen Fällen der Nutzung erneuerbarer Energien ein<br />

nationales Interesse beizumessen und ob und gegebenenfalls wie dies gesetzlich zu<br />

verankern ist.<br />

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat die Wirkung des auf Artikel 5 NHG<br />

basierenden Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler<br />

Bedeutung (BLN) untersucht. Sie hat mit Bericht vom 3. September 2003 (BBl 2004 777)<br />

festgestellt, dass das BLN die erwartete Wirkung nicht erzielt habe, und Empfehlungen zur<br />

Verbesserung der Wirkung formuliert. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2003 (BBl<br />

2004 873) der Schlussfolgerung und den Empfehlungen zu und beauftragte das <strong>UVEK</strong> (Bafu)<br />

mit deren Umsetzung. Diese Arbeiten sind noch im Gang.<br />

Die geforderte Revision von Artikel 6 Absatz 2 NHG führt nun aber nicht zur angestrebten<br />

Verbesserung der Wirkung des BLN oder der anderen Inventare nach Artikel 5 NHG, sondern<br />

im Gegenteil zu einer Schwächung. Sie würde dazu führen, dass auch Einzelvorhaben, denen<br />

keine nationale Bedeutung zukommt, ein Objekt von nationaler Bedeutung schwerwiegend<br />

beeinträchtigen dürften.<br />

Hinzuweisen ist überdies darauf, dass Natur- und Heimatschutzanliegen in einem potenziellen<br />

Konflikt nicht nur mit der Nutzung von erneuerbaren Energien stehen, sondern auch mit<br />

anderen Vorhaben. In der vorliegenden Motion wird das Begehren hauptsächlich mit den<br />

Konflikten beim Ausbau der erneuerbaren Energien begründet, der Vorschlag hätte aber über<br />

diesen Bereich hin<strong>aus</strong>gehende, in ihrer Konsequenz nicht absehbare Wirkungen.<br />

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Nutzung erneuerbarer Energien an Wichtigkeit<br />

zugenommen hat. Gerade deshalb wird er in der Energiestrategie 2050 die nötigen Vorgaben<br />

machen. Daher sind etwa Gebiets<strong>aus</strong>scheidungen für erneuerbare Energien in kantonalen<br />

Richtplänen vorgesehen. Daneben wird mit der Eidgenössischen Natur- und<br />

Heimatschutzkommission (ENHK) die Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 NHG diskutiert. Weil<br />

jedoch die Motion darüber hin<strong>aus</strong>geht, ist sie in diesem Punkt abzulehnen. Der Bundesrat<br />

behält sich für den Fall der Annahme im Erstrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu<br />

stellen.<br />

Zu Artikel 7 Absatz 3 NHG (Gutachten): Im Rahmen der Interessenabwägung bilden die<br />

Gutachten der ENHK und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege bereits heute<br />

eine von mehreren Grundlagen für die korrekte Abwägung der Schutz- und<br />

Nutzungsinteressen durch die Entscheidbehörde. Die beantragte Ergänzung von Artikel 7<br />

NHG würde dies auf Gesetzesstufe präzisieren. Sie ist daher zu begrüssen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt betreffend Artikel 6 Absatz 2 NHG die Ablehnung und betreffend<br />

Artikel 7 Absatz 3 die Annahme der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Denkmalpflege Umweltrecht <strong>aus</strong>serparlamentarische Kommission Leistungsauftrag<br />

Bundesinventar Naturschutzgebiet Güterabwägung Bewilligung erneuerbare Energie<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3102 – Motion<br />

Rasche Realisierung der Verbindung der Rheintalautobahnen zwischen der<br />

Schweiz und Österreich<br />

Eingereicht von<br />

Müller Walter<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

08.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der österreichischen Regierung für eine rasche<br />

Realisierung der Verbindung der Rheintalautobahnen (für gewöhnlich bekannt unter S18)<br />

zwischen der Schweiz und Österreich einzusetzen.<br />

Begründung<br />

Seit Jahren spitzen sich die Verkehrsprobleme in den Dörfern beidseits des Rheins im St.<br />

Galler Rheintal und in Vorarlberg zu. Der grenzüberschreitende Verkehr nimmt, bedingt durch<br />

Pendler und eine dynamische Wirtschaft, laufend zu. Trotz verschiedenen Massnahmen bei<br />

den Autobahn<strong>aus</strong>fahrten und Grenzübergängen häufen sich Verkehrschaos und die St<strong>aus</strong> bei<br />

den Autobahn<strong>aus</strong>fahrten in den Stosszeiten. Dazu kommt, dass sich endlose Autoschlangen<br />

durch die Dörfer quälen. Die Lebensqualität der Bevölkerung nimmt ab. Stress und ein immer<br />

offensichtlicherer Ärger machen sich breit. Es ist nun dringend geboten, diese für die<br />

Bevölkerung und die Wirtschaft sehr belastende Situation so rasch als möglich zu beenden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Büchel Roland 11.5421, "Verbindung der<br />

Autobahnen im Rheintal", geantwortet hat, würde er eine optimale Verbindung des<br />

schweizerischen und des österreichischen Autobahnnetzes im Rheintal grundsätzlich<br />

begrüssen. Im Sachplan Verkehr, Teil Programm, wurde 2006 deshalb auch ein<br />

entsprechendes Konzept aufgezeigt.<br />

Die Gründe für die bisherigen Verzögerungen liegen mehrheitlich auf österreichischer Seite:<br />

Die geplante Linienführung in Österreich wurde <strong>aus</strong> Umweltschutzgründen angefochten und<br />

schliesslich vom österreichischen Verfassungsgerichtshof verworfen. Daraufhin war die<br />

weitere Planung auf österreichischer Staatsebene lange blockiert.<br />

Mittlerweile hat das Land Vorarlberg jedoch das Projekt "Mobil im Rheintal" gestartet. Der<br />

Planungsprozess dieses Projekts ist auf Stufe Vorarlberg beinahe abgeschlossen, und die<br />

Landesregierung Vorarlberg wird <strong>dem</strong>nächst beim Bund in Wien einen Antrag auf<br />

Genehmigung stellen. Im Rahmen dieses Planungsverfahrens wirkt auf Schweizer Seite<br />

vorerst nur der betroffene Kanton St. Gallen mit. Sobald von Österreich tragfähige,


genehmigte Varianten vorliegen, wird auch auf Schweizer Seite der Bund in die weiteren<br />

Arbeiten einbezogen werden.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

In Anbetracht des laufenden Prozesses ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich zum<br />

jetzigen Zeitpunkt eine zusätzliche Intervention seitens des Bundesrates nicht aufdrängt.<br />

Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (19)<br />

Amherd Viola Binder Max Brunner Toni Büchel Roland Rino Büchler Jakob<br />

Candinas Martin Caroni Andrea Fässler Daniel Giezendanner Ulrich Gilli Yvonne<br />

Hassler Hansjörg Huber Gabi Hutter Markus Kessler Margrit Landolt Martin<br />

Meier-Schatz Lucrezia Müller Thomas Reimann Lukas Ritter Markus<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Nationalstrassenbau Autobahn Strassennetz Schweiz Österreich internationaler Verkehr<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3122 – Motion<br />

Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten<br />

Eingereicht von<br />

Amherd Viola<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

12.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Websites zur<br />

freiwilligen Selbstverpflichtung von Anbietern von Websites zu schaffen und diesem auch<br />

international zum Durchbruch zu verhelfen.<br />

Begründung<br />

Die aktuellen Schutzmassnahmen für eine altersgerechte Mediennutzung im Internet sind für<br />

Provider und Anbieter nicht verpflichtend und schwer umsetzbar, zumal die meisten von ihnen<br />

im Ausland domiziliert sind. Dies gilt nicht nur für Verbreitung von Websites mit nicht kinderund<br />

jugendgerechten Inhalten, sondern insbesondere auch für die Betreiber von Social-Media<br />

-Plattformen. Der sorgfältige Umgang mit sensiblen Daten durch die Anbieter wird immer mehr<br />

infrage gestellt.<br />

Solange keine staatlichen Zwangsmassnahmen greifen, ist daher ein anderer Weg ins Auge<br />

zu fassen: die Schaffung eines freiwilligen Qualitätslabels für Anbieter von Websites, ähnlich<br />

<strong>dem</strong> Jugendschutzlabel des Blauen Kreuzes in der Alkoholprävention. Ein solches Label ist<br />

ein Signal an die Eltern und Jugendliche, dass sich der Anbieter freiwillig zu einem<br />

Mindeststandard an Schutzmassnahmen verpflichtet hat und somit die Anforderungen an das<br />

Label erfüllt und den Vergabeprozess gemäss Reglement, Anforderungskatalog und<br />

Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Der Anforderungskatalog soll auch all jene<br />

Lücken schliessen, die momentan im Bereich Social Media, Datenschutz und Urheberrecht<br />

noch nicht gesetzlich definiert sind. Die Anforderungen des Labels gehen somit über die<br />

gesetzlichen Bestimmungen hin<strong>aus</strong>.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass hinsichtlich des Jugendschutzes im Online-<br />

Bereich Defizite bestehen und noch kein adäquates Mittel gefunden wurde, um den Zugang<br />

zu gefährdenden Inhalten verlässlich einzuschränken. Zwar bieten verschiedene technische<br />

Schutzvorkehrungen einen Mindestschutz, der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen<br />

jedoch stets die Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen hervorgehoben, Kinder<br />

und Jugendliche bei ihren Internetaktivitäten zu begleiten.


Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nicht altersgerechten e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Internetangeboten und weiteren Gefahren der elektronischen Medien ein wichtiges Anliegen.<br />

Er hat deshalb am 11. Juni 2010 das Nationale Programm Jugendmedienschutz und<br />

Medienkompetenzen verabschiedet. In diesem Rahmen werden Bund, Kantone und<br />

Branchenvertreter prüfen, ob die heute bestehenden Selbstregulierungsmassnahmen sowie<br />

allfällige flankierende Massnahmen auf Kantonsebene zielführend und wirksam sind.<br />

Zu<strong>dem</strong> wird im Zusammenhang mit den vom Parlament überwiesenen <strong>Vorstösse</strong>n Motion<br />

Savary 11.3314, "Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln", und Postulat Amherd<br />

11.3912, "Rechtliche Basis für Social Media", zu prüfen sein, welche Massnahmen zum<br />

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet sinnvoll sind.<br />

Der Bundesrat beabsichtigt, zunächst die Ergebnisse der obengenannten Arbeiten<br />

abzuwarten, und wird anschliessend über die Notwendigkeit allfälliger gesetzgeberischer<br />

Schritte entscheiden.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (19)<br />

Bulliard-Marbach Christine Candinas Martin Darbellay Christophe<br />

de Buman Dominique Fässler Daniel Galladé Chantal Glanzmann-Hunkeler Ida<br />

Gschwind Jean-Paul Humbel Ruth Lehmann Markus Meier-Schatz Lucrezia<br />

Müller Leo Müller-Altermatt Stefan Pfister Gerhard Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />

Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Vogler Karl<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Internet Jugendschutz Qualitätskontrolle Gütezeichen Internet-Provider<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

34<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3133 – Motion<br />

Vorinvestitionen für die Porta Alpina. Nutzungsrechte an den Kanton<br />

Graubünden übertragen<br />

Eingereicht von<br />

Candinas Martin<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

12.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen für die Porta<br />

Alpina (unterirdischer Bahnhof im Neat-Gotthardtunnel) an den Kanton Graubünden zu<br />

übertragen.<br />

Begründung<br />

Der Bundesrat kam am 16. Mai 2007 zum Schluss, dass das <strong>UVEK</strong> bis zum Jahr 2012 <strong>dem</strong><br />

Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition in die Porta Alpina zu stellen habe. Stimmt der<br />

Bundesrat <strong>dem</strong> Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der<br />

Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein. Gemäss der Antwort des<br />

Bundesrates auf die Interpellation Cathomas 10.3743 vom 29. September 2010 ist davon<br />

<strong>aus</strong>zugehen, dass der Bundesrat zumindest einstweilen auf die Realisierung der Porta Alpina<br />

verzichten will. Somit stellt sich die Frage, wie die getätigten Vorinvestitionen für die Porta<br />

Alpina für künftige Generationen sinnvoll genutzt werden können.<br />

Bereits verfolgen private Unternehmer im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthard-<br />

Basistunnels 2016 nächste interessante Projekte. So soll die bestehende bauliche<br />

Vorinvestition für einen unterirdischen Bahnhof neu als Touristenattraktion genutzt werden<br />

können (Galleria Alpina). In 800 Metern Tiefe soll beispielsweise ein Ausstellungsraum zum<br />

spektakulären Bauwerk des Neat-Gotthardtunnels erstellt werden. Damit könnten die<br />

bestehenden Infrastrukturen einen dauerhaften wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen<br />

entfalten.<br />

Der neue Neat-Gotthardtunnel ist ein Meisterwerk der Ingenieurkunst internationalen Ranges.<br />

Das Potenzial dieses Bauwerks sollte für unser Land so weit wie möglich nutzbar gemacht<br />

werden. Bereits heute zeigt sich das ungeheure touristische Potenzial des<br />

Jahrhundertbauwerks mit täglichen Besucherströmen zu den Neat-Besucherzentren. Mit<br />

Bestimmtheit wäre es eine riesige touristische Attraktion, wenn Besucher von Sedrun <strong>aus</strong> mit<br />

der längsten Liftanlage der Welt aufs Niveau des längsten Eisenbahntunnels der Welt<br />

gebracht werden könnten. Eine solche einmalige touristische Chance für unser Land und für<br />

den Kanton Graubünden im Speziellen muss man packen. Wir schaffen Wertschöpfung im<br />

Berggebiet und setzen ein Zeichen für Innovation, Fortschritt und Pioniergeist. Der Kanton<br />

Graubünden hat beim Bau der Neat eine wichtige Rolle gespielt und hätte in Zusammenhang<br />

mit der Neat ein nachhaltiges touristisches Projekt mit internationaler Ausstrahlung verdient.


Stellungnahme des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Zur Finanzierung und Realisierung der Vorinvestitionen für das Projekt Porta Alpina Sedrun<br />

haben der Bund (vertreten durch das <strong>UVEK</strong> und das EVD), der Kanton Graubünden und die<br />

Alptransit Gotthard AG am 17. August 2006 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die<br />

eidgenössischen Räte haben hierfür in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50<br />

Prozent, jedoch maximal 7,5 Millionen Franken bewilligt. Die restlichen 50 Prozent plus<br />

sämtliche Mehrkosten trägt der Kanton Graubünden (inklusive Beiträgen der<br />

Standortgemeinde Tujetsch). Die Finanzierung erfolgt <strong>aus</strong>serhalb des Neat-Projekts. Die<br />

Vorinvestitionen sind bis auf geringfügige Restarbeiten abgeschlossen.<br />

Die Vorinvestitionen umfassen folgende Bauten:<br />

- Ausbruch, Sicherung und Verkleidung (Spritzbeton) von vier Wartehallen in der<br />

Multifunktionsstelle Sedrun;<br />

- notwendige Anpassungen am Seitenstollen;<br />

- Unterhaltsgarage im baulogistischen Verbindungsstollen.<br />

Es ist <strong>aus</strong> Sicht der Besteller (Bund und Kanton Graubünden) angebracht, dass diese<br />

Vorinvestitionen bei einer späteren Realisierung des Hauptprojektes Porta Alpina Sedrun oder<br />

eines alternativen Projektes für eine zukünftige Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stehen.<br />

Das <strong>UVEK</strong> wurde am 21. Dezember 2010 durch den Regierungsrat des Kantons Graubünden<br />

über einen Ideenwettbewerb einer privaten Investorengruppe, welcher in Absprache mit <strong>dem</strong><br />

Kanton Graubünden und der Standortgemeinde durchgeführt wurde, informiert. Dem Bund<br />

liegen hierzu bisher keine konkreten Projekte vor.<br />

Das <strong>UVEK</strong> hat <strong>dem</strong> Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen, in<strong>dem</strong> es im Herbst<br />

2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Graubünden, der SBB (als künftige<br />

Eigentümerin und Betreiberin des Gotthard-Basistunnels) sowie des <strong>UVEK</strong> eingesetzt hat,<br />

welche den Auftrag hat, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen einvernehmlich zu klären.<br />

Unter Federführung des <strong>UVEK</strong> wurde zwischenzeitlich ein Vertragsentwurf erarbeitet. Es ist<br />

vorgesehen, die Nutzungsrechte in einem Nutzungsvertrag zu regeln. Die SBB sind nun -<br />

nach<strong>dem</strong> in den wichtigen Vertragspunkten Konsens besteht - dabei, den vorliegenden<br />

Vertragsentwurf in enger Absprache mit <strong>dem</strong> Kanton Graubünden materiell und formell zu<br />

bereinigen.<br />

Die Einräumung der Nutzniessung an den Kanton Graubünden erfolgt unter<br />

sicherheitstechnischen und bahnbetrieblichen Einschränkungen für den Gotthard-Basistunnel.<br />

So muss u. a. für die Nutzung der Anlage zu touristischen Zwecken ein mit den SBB<br />

abgesprochenes Besucherkonzept vorliegen.<br />

Der Bundesrat geht davon <strong>aus</strong>, dass der Nutzungsvertrag im Verlaufe des Jahres 2012<br />

unterzeichnet werden kann. Damit werden die Anliegen der Motion erfüllt sein. Der Bundesrat<br />

beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, da die Umsetzungsarbeiten dazu bereits weit<br />

fortgeschritten sind und vor der parlamentarischen Beratung der Motion abgeschlossen sein<br />

dürften.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 25.04.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (41)<br />

Amherd Viola Barthassat Luc Brand Heinz Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine<br />

Buttet Yannick Caroni Andrea Darbellay Christophe de Buman Dominique<br />

Fässler Daniel Fluri Kurt Gasser Josias F. Glanzmann-Hunkeler Ida Glättli Balthasar


Gmür Alois Graf-Litscher Edith Gschwind Jean-Paul Hardegger Thomas<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Hassler Hansjörg Humbel Ruth Ineichen Otto Lehmann Markus Leutenegger Filippo<br />

Leutenegger Oberholzer Susanne Lohr Christian Lustenberger Ruedi<br />

Meier-Schatz Lucrezia Müller Leo Müller Walter Müller-Altermatt Stefan<br />

Neirynck Jacques Pfister Gerhard Pieren Nadja Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />

Ritter Markus Romano Marco Schläfli Urs Semadeni Silva Vogler Karl<br />

Wermuth Cédric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

NEAT Bahnhof Eisenbahntunnel Graubünden Investition Lizenz Eisenbahnbau<br />

Tourismus Museum<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3142 – Postulat<br />

Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von Gewässerräumen<br />

Eingereicht von<br />

Vogler Karl<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht <strong>aus</strong>zuarbeiten, der aufzeigt, welche<br />

Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume gemäss den Artikeln 36a ff. des<br />

Gewässerschutzgesetzes (GSchG) bzw. den Artikeln 41a ff. der Gewässerschutzverordnung<br />

(GSchV) für die Landwirtschaft und für einzoniertes Bauland bzw. deren Eigentümer hat und<br />

wie mit einer differenzierten Festlegung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten<br />

Nutzung der Gewässerräume auch die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Begründung<br />

Seit <strong>dem</strong> 1. Januar 2011 sind die Artikel 36a ff. GSchG und seit <strong>dem</strong> 1. Juni 2011 die Artikel<br />

41a ff. GSchV in Kraft. In Artikel 41a und Artikel 41b GSchV werden die Gewässerräume als<br />

Minimalmasse definiert. Die entsprechenden Auswirkungen sind erheblich, vorab in Kantonen<br />

mit vielen Fliessgewässern. In Beantwortung einer Interpellation hat z. B. der Regierungsrat<br />

des Kantons Obwalden festgestellt, dass allein im Kanton Obwalden 175 Hektaren<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen von Gewässerräumen erfasst sind. Das entspricht der<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche von 15 Landwirtschaftsbetrieben im Kanton. Auch wenn eine<br />

extensive landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen gewährleistet ist, haben die fixen<br />

Minimalmasse, welche keine Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und die<br />

unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse nehmen, erhebliche Auswirkungen auf die<br />

Landwirtschaft. Das insbesondere dann, wenn bestes Kulturland betroffen ist oder wenn z. B.<br />

kleine Parzellen zwischen Fliessgewässern liegen und deshalb eine intensive Nutzung nicht<br />

oder kaum mehr möglich ist. Analoges gilt für Bauland, welches nicht mehr bebaut werden<br />

kann.<br />

Die Motion 12.3047 verlangt die Anpassung der Gesetzgebung betreffend die<br />

Gewässerräume. Damit die für die entsprechende Prüfung und Erfüllung notwendigen<br />

Grundlagen vorliegen, sind die Auswirkungen der Artikel 41a ff. GSchV auf die Landwirtschaft<br />

(Grösse, Art, Qualität der betroffenen Landwirtschaftsflächen; Auswirkungen auf das<br />

landwirtschaftliche Einkommen; Folgen für die Ernährungssouveränität usw.) wie auch<br />

betreffend die erfassten Bauzonen (Auszonungen; Entschädigungsansprüche usw.)<br />

aufzuzeigen. Gleichzeitig und insbesondere sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mit einer<br />

differenzierten Ausscheidung (ohne fixe Metermasse) und einer differenzierten Nutzung der


Gewässerräume auch die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes erfüllt werden<br />

können.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Am 11. Dezember 2009 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes<br />

gutgeheissen. Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund der parlamentarischen Initiative<br />

07.492, "Schutz und Nutzung der Gewässer", als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative<br />

"Lebendiges Wasser" erarbeitet. Die Volksinitiative wurde am 12. Januar 2010<br />

zurückgezogen, die Gesetzesänderung trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen<br />

gesetzlichen Bestimmungen wurden mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 4.<br />

Mai 2011 konkretisiert. Diese traten am 1. Juni 2011 in Kraft.<br />

Der Gegenvorschlag "Schutz und Nutzung der Gewässer" wurde im politischen Prozess als<br />

Kompromiss zu den viel weiter gehenden Forderungen der Volksinitiative erarbeitet. Die<br />

Festlegung des Gewässerraums ist ein zentrales Element dieses Kompromisses. Dieser<br />

besteht vor allem darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer stark<br />

verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen; dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert<br />

wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen<br />

<strong>aus</strong>geschieden werden.<br />

Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten<br />

immer auf den Werten, die nun in der Gewässerschutzverordnung übernommen wurden (vgl.<br />

Bericht der UREK-SR vom 12. August 2008, BBl 2008 8043, S. 8059). Sie wurden vom Bund<br />

bereits in den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind<br />

gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert. Sie wurden von mehreren Kantonen<br />

bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in kantonale Gesetze oder Richtlinien<br />

übernommen. Auch die Aufstockung des Landwirtschaftsbudgets zur Abgeltung der<br />

extensiven Nutzung der Flächen im Gewässerraum (plus 20 Millionen Franken pro Jahr)<br />

basiert auf diesen Werten. Die Auswirkungen der Regelung zum Gewässerraum auf die<br />

Landwirtschaftsflächen waren somit bei den Beratungen zum Gesetz bekannt (Extensivierung<br />

von 20 000 Hektaren). Die im Parlament diskutierten und nun in der<br />

Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte für die Breite des Gewässerraums waren ein<br />

wesentlicher Grund für den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser".<br />

Die Werte für die Breite des Gewässerraums entsprechen <strong>dem</strong> Minimum, welches zur<br />

Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser und der natürlichen Funktionen der Gewässer<br />

notwendig ist. Der minimale Gewässerraum ermöglicht einen kostengünstigeren<br />

Hochwasserschutz. In der Anhörung der Verordnungsänderungen im Sommer 2010 wurden<br />

gewisse Aspekte der Regelung zum Gewässerraum kritisiert. Den vorgebrachten<br />

Kritikpunkten konnte mehrheitlich Rechnung getragen und die Verordnung nach der Anhörung<br />

angepasst werden. Die Anpassungen betrafen folgende Bereiche: Die Festlegung des<br />

Gewässerraums im Siedlungsgebiet kann den baulichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Bei grossen Fliessgewässern wurde darauf verzichtet, eine Mindestbreite für den<br />

Gewässerraum in der Verordnung festzuschreiben, sodass die Kantone diesen im Einzelfall<br />

festlegen können. Der Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum wurde auf<br />

Stufe Vollzugshilfe zum Sachplan FFF geregelt und den Kantonen durch das Bundesamt für<br />

Raumentwicklung (ARE) in einem Rundschreiben mitgeteilt. Die Kantone können diejenigen<br />

Böden im Gewässerraum, die weiterhin die Qualität von FFF haben, separat <strong>aus</strong>weisen und<br />

weiterhin - als Potential mit einem besonderen Status - zum Kontingent zählen. Die so<br />

angepasste Gewässerschutzverordnung lässt den Kantonen Spielräume, um den<br />

Gewässerraum den Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.<br />

Die mit der Umsetzung auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung des<br />

Gewässerraumes wurden am 8. März 2012 in der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-<br />

Konferenz der Kantone (BPUK) gemeinsam mit den Bundesstellen diskutiert. Die BPUK<br />

beschloss, sich für einen schweizweit einheitlichen Vollzug der neuen<br />

Gewässerschutzbestimmungen einzusetzen und den Erfahrungs<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zwischen den<br />

Kantonen und den Bundesstellen unter Einbezug der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz<br />

(LDK) zu intensivieren. Dazu werden vier regionale Workshops durchgeführt und<br />

Lösungsvorschläge, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen Rechnung<br />

tragen sollen, zuhanden der BPUK erarbeitet.


Aus den eingangs erwähnten politischen Gründen und der kürzlich intensivierten<br />

Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Bundestellen erübrigt es sich, einen<br />

zusätzlichen Bericht zu erarbeiten. Es ist jedoch sinnvoll und anzustreben, nach den ersten<br />

Jahren der Erfahrung eine Evaluation vorzunehmen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (33)<br />

Aebi Andreas Amherd Viola Amstutz Adrian Barthassat Luc Bourgeois Jacques<br />

Brunner Toni Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick<br />

Candinas Martin Darbellay Christophe de Buman Dominique Fässler Daniel<br />

Glanzmann-Hunkeler Ida Gmür Alois Gschwind Jean-Paul H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />

Huber Gabi Humbel Ruth Keller Peter Knecht Hansjörg Lohr Christian<br />

Lustenberger Ruedi Meier-Schatz Lucrezia Müller Leo Regazzi Fabio Riklin Kathy<br />

Ritter Markus Romano Marco Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara<br />

Schneider-Schneiter Elisabeth von Siebenthal Erich<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Gewässerschutz Wasserlauf landwirtschaftliche Betriebsfläche Bodennutzung<br />

Güterabwägung Bodenrecht Landeigentum von Privaten Fruchtfolgefläche<br />

Gesetzesevaluation Bericht<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;55<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3177 – Motion<br />

Sicherheit der Autobahntunnels in der Schweiz<br />

Eingereicht von<br />

Freysinger Oskar<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Infolge des tragischen Unglücks im Autobahntunnel bei Siders wird der Bundesrat beauftragt,<br />

die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Nothalte-Nischen in den Tunnels keine<br />

zur Fahrtrichtung senkrecht stehenden Mauern mehr aufweisen, in<strong>dem</strong> deren Winkel<br />

geschnitten oder Leitplanken vorgesehen werden, die eine Frontalkollision verhindern.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat ist tief betroffen vom Unglück im Autobahntunnel bei Siders. Der Bund erachtet<br />

es als seine Pflicht, nach einem derart schweren Unfall auf der Nationalstrasse zu<br />

analysieren, ob sich neue Erkenntnisse für eine sicherere Ausgestaltung der Infrastruktur<br />

ergeben. Deshalb hat das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />

Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) unmittelbar nach <strong>dem</strong> Ereignis eine Expertengruppe eingesetzt. Die<br />

Expertengruppe wird bis Sommer 2012 allfällige Optimierungsmöglichkeiten für die Nothalte-<br />

Nischen prüfen und vorschlagen.<br />

Heute sind auf <strong>dem</strong> Nationalstrassennetz 228 Tunnel mit insgesamt 237 Nothalte-Nischen in<br />

Betrieb. 146 dieser Tunnel werden im Gegenverkehr betrieben. Ein generelles Abschrägen<br />

der Winkel der Nothalte-Nischen kann sich auf einzelne Fahrzeugarten kontraproduktiv<br />

<strong>aus</strong>wirken: Personenwagen und Motorräder würden nach einem Anprall auf die Fahrbahn<br />

zurückgeschleudert. Dadurch könnte es zu Kollisionen mit nachfolgenden oder - in Tunneln<br />

mit Gegenverkehr - mit entgegenkommenden Fahrzeugen und entsprechend gravierenden<br />

Folgen kommen. Ausser<strong>dem</strong> ist bei Nothalte-Nischen mit abgeschrägten Winkeln die Gefahr<br />

um ein Vielfaches grösser, dass ein Fahrzeug an der Wand entlang schleift, Funken erzeugt<br />

und dadurch einen Brand <strong>aus</strong>löst. Aus diesen Gründen kommt eine generelle Abschrägung<br />

der Nothalte-Nischen <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates nicht infrage.<br />

Auch der Bau einer starken Schutzvorrichtung im Nischen-Bereich mit Beton oder anderen<br />

Elementen hat für Personenwagen und Motorräder unter Umständen kontraproduktive<br />

Auswirkungen. Eine Schutzvorrichtung, die enorme Energien, wie sie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Aufprall eines<br />

Lastwagens oder eines Cars entstehen, aufzufangen vermag, ist so starr, dass sich dies bei<br />

einem Aufprall von Personenwagen oder Motorrädern fatal <strong>aus</strong>wirken würde.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012


Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Sicherheit im Strassenverkehr Verkehrsunfall Strassentunnel Autobahn Sanierung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3196 – Motion<br />

Energiestrategie 2050. Stromangebotsvariante für mögliche verkürzte AKW-<br />

Lebensdauer <strong>aus</strong>arbeiten<br />

Eingereicht von<br />

Sprecher / in<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

Grüne Fraktion<br />

Girod Bastien<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, für die Energiestrategie 2050 das Szenario<br />

"Stromangebotsvariante 3" <strong>aus</strong> den Energieperspektiven 2050 gleichwertig zum Szenario<br />

"Stromangebotsvariante 2" <strong>aus</strong>zuarbeiten. Dabei legt er den Schwerpunkt auf<br />

Energiesparmassnahmen, effiziente Nutzung von Energie und Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Begründung<br />

Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen einer neuen Energiestrategie<br />

schrittweise <strong>aus</strong> der Atomkraft <strong>aus</strong>zusteigen. In diesem Zusammenhang stellte er basierend<br />

auf den überholten Energieperspektiven 2035 drei Stromangebotsvarianten vor. Neben der<br />

Variante "weiter wie bisher" mit allfälligem Ersatz der bestehenden AKW, welche von<br />

Bundesrat und Parlament klar abgelehnt wurden, und <strong>dem</strong> Verzicht auf neue AKW nach<br />

Ablauf der sicherheitstechnischen Betriebsdauer stellte der Bundesrat in der<br />

Stromangebotsvariante 3 den vorzeitigen Atom<strong>aus</strong>stieg (Betriebsdauer unter 50 Jahren) zur<br />

Diskussion.<br />

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gegen die unbefristete Betriebsbewilligung hat<br />

gezeigt, dass es nicht unwahrscheinlich sei, dass AKW bereits früher vom Netz genommen<br />

werden müssen. Aus diesem Grund soll in der Energiestrategie 2050 auch die Möglichkeit<br />

einer deutlich kürzeren Betriebsdauer, wie sie der Stromangebotsvariante 3 zugrunde liegt,<br />

vertieft geprüft und die nötigen Massnahmen zur Umsetzung mit <strong>dem</strong> gleichen<br />

Detaillierungsgrad wie für die Stromangebotsvariante 2 erarbeitet werden. Anders als in den<br />

Entwürfen vom 25. Mai 2011 muss der Schwerpunkt dabei aber anstatt auf Gaskraftwerke und<br />

Importe auf Energiesparmassnahmen, auf die effiziente Nutzung von Energie und auf die<br />

Erzeugung erneuerbarer Energien gesetzt werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />

beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss<br />

zugestimmt. Dabei wurde festgelegt, dass sich die künftige Stromversorgung an der<br />

Stromangebotsvariante 2 orientiert: Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer<br />

sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt<br />

werden.


In den Energieperspektiven, die der Bundesrat am 25. Mai 2011 präsentiert hat, sind auch<br />

Ergebnisse der Stromangebotsvariante 3 des Bundesrates (40 Jahre Laufzeit der<br />

Kernkraftwerke) für das Szenario "Neue Energiepolitik" enthalten. In diesem Szenario wird<br />

(wie in Stromangebotsvariante 2) angenommen, dass die aufgrund der technischen<br />

Energieeffizienzpotenziale möglichen Massnahmen (Nutzung sowie Erzeugung) umgesetzt<br />

werden.<br />

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) wurde beauftragt,<br />

gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in Arbeitsgruppen mit Kantonen,<br />

Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltorganisationen ein<br />

Massnahmenpaket für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu erarbeiten. Der Bundesrat<br />

hat dieses erste Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das<br />

<strong>UVEK</strong> mit der Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Energieszenarien Stromversorgung Kraftwerksstilllegung Energieeinsparung<br />

erneuerbare Energie Energienutzung Kernkraftwerk<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3214 – Motion<br />

Ausrichtung der Beiträge <strong>aus</strong> der Spezialfinanzierung Luftverkehr für<br />

obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte<br />

Eingereicht von<br />

Joder Rudolf<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass grossmehrheitlich und in erster Priorität<br />

obligatorische und gesetzlich vorgeschriebene Projekte mit Beiträgen <strong>aus</strong> der<br />

Spezialfinanzierung Luftverkehr unterstützt werden.<br />

Begründung<br />

In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 29. November 2009<br />

betreffend die Spezialfinanzierung Luftverkehr wurde <strong>aus</strong>geführt, dass mit den Änderungen<br />

von Artikel 86 der Bundesverfassung der Grundsatz der Kostenwahrheit bei der<br />

Flugtreibstoffbesteuerung umgesetzt werden soll. Wörtlich wurde festgehalten: "Die<br />

Einnahmen sollen neu <strong>dem</strong>jenigen Verkehrsträger zugutekommen, der sie entrichtet".<br />

Mit dieser Massnahme wollten Bundesrat und Parlament möglichst günstige<br />

Rahmenbedingungen für die Luftfahrt schaffen und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit<br />

des schweizerischen Luftverkehrs in einem internationalen Umfeld mit hohem Kostendruck<br />

stärken.<br />

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss die Luftfahrt bezüglich Kosten entlastet werden.<br />

Deshalb sind die finanziellen Erträge der Verbrauchssteuer betreffend Flugtreibstoffen gezielt<br />

für gesetzlich vorgeschriebene und obligatorische Projekte einzusetzen. Nur so findet<br />

kostenmässig eine Entlastung statt.<br />

Da beim aktuellen Vollzug durch die Verwaltung die akute Gefahr besteht, dass diese klare<br />

Zielsetzung von Bundesrat und Parlament nicht eingehalten wird, besteht politischer<br />

Handlungsbedarf.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Die Verwaltung hat sich beim Vollzug der Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) an die<br />

rechtlichen Vorgaben von Bundesrat und Parlament zu halten. Diese sind insbesondere<br />

enthalten im geänderten Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der<br />

zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2)<br />

und, darauf basierend, in der Verordnung vom 29. Juni 2011 über die Verwendung der<br />

zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).


Mit der Änderung des MinVG hat sich das Parlament im Kontext der SFLV für die Vergabe e-parl 26.09.2013 18:37<br />

von Subventionen in Form von Finanzhilfen - und damit für das Erfordernis der Freiwilligkeit -<br />

<strong>aus</strong>gesprochen (siehe dazu Kapitel 5.4.1 der Botschaft zur Änderung des MinVG; BBl 2010<br />

6541). Einzig für die Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf kleineren<br />

Flugplätzen hat sich das Parlament für das Instrument der Abgeltungen und somit für die<br />

zeitlich befristete Finanzierung einer gesetzlich vorgeschriebenen Massnahme von Skyguide<br />

<strong>aus</strong>gesprochen (BBl 2010 6542). Dieser Entscheid ist namentlich auch vor <strong>dem</strong> Hintergrund<br />

zu sehen, dass eine Subventionierung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben den finanziellen<br />

Rahmen der SFLV bei Weitem sprengen würde.<br />

Auf das Kriterium der Freiwilligkeit kann deshalb nicht verzichtet werden. Es ist aber nicht<br />

anzunehmen, dass die sachgerechte Vergabe von Beiträgen <strong>aus</strong> der SFLV am Kriterium der<br />

Freiwilligkeit scheitert. Projekte, die zwar im Zusammenhang mit einer vom Staat<br />

vorgeschriebenen Aufgabe stehen, aber über die rechtlichen Minimalvorgaben hin<strong>aus</strong>gehen,<br />

können zumindest teilweise unterstützt werden. Die zahlreichen beim Bazl für das Jahr 2012<br />

eingegangenen Gesuche belegen die Vielfalt unterstützungswürdiger Massnahmen.<br />

Sollte sich wider Erwarten erweisen, dass das Erfordernis der Freiwilligkeit eine zu grosse<br />

Hemmschwelle bei der Eingabe von Subventionsgesuchen und für eine zweckmässige<br />

Vergabe von Mitteln <strong>aus</strong> der SFLV darstellt, wird der Bundesrat eine Änderung der<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen.<br />

Der Bundesrat ist nach <strong>dem</strong> Gesagten der Ansicht, dass für eine Revision der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen derzeit keine Veranlassung besteht.<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (13)<br />

Fehr Hans Flückiger-Bäni Sylvia Freysinger Oskar Grin Jean-Pierre Heer Alfred<br />

Hurter Thomas Killer Hans Müller Thomas Rösti Albert Stamm Luzi<br />

von Siebenthal Erich Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Flugbenzin gebundene Ausgabe Spezialfinanzierung Luftverkehr Kostenwahrheit<br />

Lenkungsabgabe Mineralölsteuer H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>gabe<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3235 – Motion<br />

Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften<br />

Eingereicht von<br />

Fluri Kurt<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision von Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes<br />

(RPG) wie folgt einzuleiten:<br />

Art. 18a RPG, Solaranlagen<br />

Abs. 1<br />

In Dach- und Fassadenflächen sorgfältig integrierte Solaranlagen sind in Bau- und<br />

Landwirtschaftszonen in einem einfachen und raschen Verfahren zu bewilligen, wenn nicht<br />

Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung betroffen sind.<br />

Abs. 2<br />

Als sorgfältig integriert gelten, soweit technisch machbar, insbesondere:<br />

a. dach-, first- und seitenbündige;<br />

b. fassadenbündige;<br />

c. ganzflächig in das Dach oder in die Fassade integrierte Solaranlagen.<br />

Abs. 3<br />

Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung, die gemäss <strong>dem</strong> Bundesgesetz<br />

vom 6. Oktober 1966 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und der<br />

Kulturgüterschutzverordnung dazu im Kulturgüterschutzverzeichnis als Einzelobjekte erfasst<br />

sind, dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Für diese kann die Baubehörde höhere<br />

Ansprüche an die Dach- und Fassadenintegration stellen, namentlich Solarschindeln oder<br />

optimal integrierte ganzflächige Anlagen verlangen.<br />

Begründung<br />

Gemäss Absatz 2 des in der Frühjahrssession vorgeschlagenen Artikel 18a RPG sollen die<br />

Kantone und Gemeinden ihre Bauzonen weiter aufteilen in Zonen mit bzw. ohne<br />

Bewilligungspflicht für Solaranlagen. Dies würde für jede Gemeinde bedeuten, dass sie eine<br />

der Zone entsprechend differenzierte Zonenordnung erlassen müsste. Dabei müsste<br />

sachgerecht und rechtsgleich definiert werden, wo und bei welchen Bauten Solaranlagen


"bewilligungsfrei" bzw. "mit Bewilligung" erstellt werden können. Dass Vorschriften für e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Gewerbe- und Industriezonen anders lauten als für Kernzonen dürfte selbstverständlich sein.<br />

Verfügen die 2600 Gemeinden in der Schweiz bspw. über fünf Zonen, so müssen mindestens<br />

13 000 neue Zonenordnungen erlassen werden, um die Solarenergie zu nutzen. Erst dann<br />

weiss der Bauinteressent, ob er für den Bau seiner Solaranlage einer Bewilligung bedarf oder<br />

nicht. Weitere Rechtunsicherheit liegt in Absatz 3 des neuen Artikels 18a RPG, da weder<br />

Kultur- noch Naturdenkmäler definiert sind.<br />

Dagegen reicht eine Bestimmung, die Interessenten am Bau einer Solaranlage das Recht zur<br />

Nutzung von Dach und Fassade gibt. Die vorgeschlagene Bestimmung ist direkt anwendbar.<br />

Sie entspricht, leicht redigiert, <strong>dem</strong> Beschluss des Ständerates vom 28. August 2010. Sie hat<br />

sich bereits in mehreren Kantonen für Neubauten und B<strong>aus</strong>anierungen sowie<br />

Landwirtschaftsbauten und Baudenkmäler bestens bewährt.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs und will den Zubau von erneuerbarer Energie<br />

fördern und nach Möglichkeit vereinfachen.<br />

Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wurde im Rahmen<br />

der Differenzbereinigung der Revision vom 22. Juni 2007 des Landwirtschaftgesetzes vom 29.<br />

April 1998 (LwG; SR 910.1) von den Eidgenössischen Räten ins RPG eingefügt und trat am 1.<br />

Januar 2008 in Kraft.<br />

In der vom Motionär angesprochenen Vorlage 10.019 für eine Teilrevision des RPG wurde<br />

wiederum vom Parlament selbst Artikel 18a zum Gegenstand der Revision gemacht. Der<br />

Bundesrat hätte es vorgezogen, diese Bestimmung im Rahmen der 2. Etappe der RPG-<br />

Revision zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wenn die revidierte Bestimmung nun<br />

aber in Kraft tritt, so soll sie auch die Chance bekommen, sich in der Praxis zu bewähren, sind<br />

doch fortwährende Revisionen der vom Motionär angestrebten Rechtssicherheit besonders<br />

abträglich. Sollten Mängel an der neuen Bestimmung zu Tage treten, könnten sie im Rahmen<br />

der 2. Etappe der RPG-Revision behoben werden. Eine Motion, die einen fest vorgegebenen<br />

neuen Wortlaut verlangt, engt jedoch den Handlungsspielraum bei allenfalls notwendigen<br />

Optimierungen zu stark ein.<br />

Inhaltlich teilt der Bundesrat die Bedenken des Motionärs nicht. Artikel 18a Absatz 2 in der<br />

von Ständerat und Nationalrat übereinstimmend beschlossenen Fassung gibt <strong>dem</strong> kantonalen<br />

Recht bloss die Kompetenz, bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen<br />

festzulegen, in denen auch andere Solaranlagen baubewilligungsfrei erstellt werden können<br />

(Bst. a), bzw. in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen die Baubewilligungspflicht<br />

vorzusehen (Bst. b). Sofern von dieser Kompetenz kein Gebrauch gemacht wird, müssen<br />

keine Nutzungspläne angepasst werden. Soweit davon Gebrauch gemacht werden soll, wird<br />

es genügen, für bestimmte Zonentypen die Rechtsfolgen von Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe<br />

a oder b vorzusehen.<br />

Zu<strong>dem</strong> ist zu bedenken, dass die heutigen kantonalen Regelungen betreffend<br />

Bewilligungspflicht von Solaranlagen sehr unterschiedlich <strong>aus</strong>gestattet sind, weshalb die<br />

übereinstimmend beschlossene neue Fassung ein wichtiger Schritt in Richtung<br />

Harmonisierung ist.<br />

Die nötige Klärung, was als "Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler<br />

Bedeutung" zu gelten hat, soll auf Verordnungsstufe erfolgen. Dies im formellen Gesetz zu<br />

tun, erscheint <strong>dem</strong> Bundesrat als nicht stufengerecht.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Mitunterzeichnende (9)<br />

Badran Jacqueline Brand Heinz Fässler-Osterwalder Hildegard Heim Bea<br />

Kiener Nellen Margret Semadeni Silva Stamm Luzi Vischer Daniel Vogler Karl<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Sonnenenergie Zonenplan Baurecht Denkmalpflege Vereinfachung von Verfahren<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;2846<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3238 – Motion<br />

Sistierung der Strategie Biodiversität Schweiz<br />

Eingereicht von<br />

von Siebenthal<br />

Erich<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Strategie Biodiversität Schweiz zu sistieren, bis die<br />

Klimastrategie und die Umsetzung des Atom<strong>aus</strong>stiegs klar sind.<br />

Begründung<br />

1. Die Biodiversität im Schweizer Wald weist bis auf wenige Indikatoren (die lokal gelöst<br />

werden können) einen positiven Nachhaltigkeitstrend auf (Landforstinventar 3, Kapitel 8).<br />

2. Der Schweizer Wald hat aufgrund ungünstiger rechtlicher Rahmenbedingungen ein<br />

ökonomisches Nachhaltigkeitsproblem und kein ökologisches. Ein bewirtschafteter Wald weist<br />

in beinahe allen Bereichen einen positiven Effekt auf die Biodiversität auf (Studie Hintermann<br />

& Weber, Bafu 2010).<br />

3. Der Wald kann als wichtigste einheimische CO2-Senke einen wesentlichen Beitrag zu den<br />

Klimazielen leisten, wenn das Denken nicht am Waldrand aufhört, sondern das im Holz<br />

gebundene CO2 langfristig in Bauten gelagert wird. Biodiversitätsziele, bei denen Totholz im<br />

Wald wieder verfault, leisten keinen Beitrag an die Klima- und Energieziele.<br />

4. Der Atom<strong>aus</strong>stiegsentscheid erfordert vermehrt erneuerbare Energien, dazu gehört auch<br />

einheimisches Holz.<br />

5. Grosse Teile der Vertreter der Wertschöpfungskette Wald-Holz beurteilen die<br />

Biodiversitätsstrategie in dieser Form als ungeeignet und verlangen deren Sistierung.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Biodiversitätsstrategie gleichzeitig mit der Klimaund<br />

Energiepolitik entwickelt werden muss, damit die Ausgewogenheit der Gesamtpolitik<br />

gewährleistet ist und mögliche Interessenkonflikte, aber auch Synergien rechtzeitig erkannt<br />

werden können. Eine einseitige Bevorzugung bestimmter Zielsetzungen des<br />

Verfassungsrechtes zulasten der ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit wird abgelehnt.<br />

Umgekehrt werden ökologische Anliegen nicht über andere Anliegen gestellt, sondern im<br />

Rahmen einer Interessenabwägung einander gegenübergestellt. Überdies hat das Parlament<br />

den Bundesrat bereits mit der Annahme der Motion von Siebenthal (11.3398) Ende 2011<br />

beauftragt, im Rahmen eines Berichtes eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte


zwischen Projekten zur Förderung von erneuerbaren Energien und anderen Bundesprojekten e-parl 26.09.2013 18:37<br />

und -strategien aufzuzeigen.<br />

1./2. Die verschiedenen Datengrundlagen zeigen, dass es bei den an den Wald gebundenen<br />

Arten nebst zunehmenden Beständen auch immer noch abnehmende Bestände gibt. Das<br />

Landesforstinventar deckt mit seinen Indikatoren nur einen Teilaspekt der Biodiversität im<br />

Wald ab, wobei sowohl positive Entwicklungen als auch ökologische Defizite zu erkennen<br />

sind. Für eine Beurteilung der Gesamtsituation müssen zusätzliche Informationsquellen wie<br />

die Roten Listen, Fallstudien, die Ergebnisse des Biodiversitäts-Monitoring Schweiz (BDS),<br />

der Swiss Bird Index (SBI) usw. herangezogen werden. Dar<strong>aus</strong> geht hervor, dass auch im<br />

Wald Hunderte von Arten auf den Roten Listen stehen, vor allem die Bewohner von Alt- und<br />

Totholz, viele für die Vitalität der Waldbäume überlebenswichtige Mykorrhizapilze sowie auf<br />

lichte Strukturen angewiesene Arten. Die vom Motionär erwähnte Studie Hintermann &<br />

Weber, Bafu 2010, besagt, dass eine verstärkte Holznutzung (z. B. für die<br />

Energieholzproduktion) zwar Synergien mit der Biodiversität hat, dies aber nur in Kombination<br />

mit Naturwaldreservaten zu einer positiven Entwicklung für die Biodiversität im Wald führen<br />

kann.<br />

3./4. Der Bund hat gemäss Bundesverfassung (Artikel 77 BV) dafür zu sorgen, dass der Wald<br />

alle seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. So hat der Bundesrat im<br />

Rahmen der Waldpolitik 2020 auch die Ziele in <strong>dem</strong> Bereich der CO2-Senkenleistung von<br />

Wald und Holz und <strong>dem</strong> Bereich der Biodiversität untereinander abgestimmt. Die bisher <strong>aus</strong><br />

Gründen des Naturschutzes <strong>aus</strong> der Nutzung genommene Waldfläche ist im Vergleich zur<br />

übrigen Fläche nur klein. Der Bund hat sich zusammen mit den Kantonen dazu verpflichtet,<br />

bis 2030 10 Prozent als Waldreservate <strong>aus</strong>zuscheiden (5 Prozent Naturwaldreservate ohne<br />

Eingriffe, 5 Prozent Sonderwaldreservate mit gezielten Eingriffen). Daneben soll auf der<br />

übrigen Waldfläche das Holznutzungspotenzial möglichst <strong>aus</strong>geschöpft werden. Seit<br />

Jahrzehnten wird im Schweizer Wald weniger Holz genutzt als nachwächst - vor allem im<br />

Privatwald und im Gebirge. Zu<strong>dem</strong> hat sich die Schweiz bei den internationalen<br />

Klimaverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass verbautes Holz auch national als CO2-<br />

Senkenleistung angerechnet werden kann.<br />

Im Zuge des geplanten schrittweisen Ausstiegs <strong>aus</strong> der Kernenergie erhalten die<br />

einheimischen, erneuerbaren Energien eine grosse Bedeutung. Dies gilt sowohl für den<br />

Wärme- als auch für den Elektrizitätsbereich. Der Holzanteil an der Energieproduktion kann<br />

sicher noch gesteigert werden. Das Ziel einer verstärkten, nachhaltigen Nutzung der<br />

einheimischen Holzvorräte steht jedoch nicht im Widerspruch mit den Zielen der<br />

Biodiversitätsstrategie.<br />

5. Im Zuge der Ausarbeitung der Strategie Biodiversität Schweiz wurde Ende 2011 bei den<br />

Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen (inkl. der Wald- und<br />

Holzwirtschaft) ein Vernehmlassungsverfahren zum Strategieentwurf durchgeführt. Der<br />

Entwurf wurde in der Vernehmlassung weitgehend positiv beurteilt. Eine grosse Mehrheit der<br />

Vernehmlassungsteilnehmenden betrachtet die Biodiversität als eine zentrale<br />

Lebensgrundlage für die Menschheit und ist der Ansicht, dass aktiv Massnahmen zu deren<br />

Erhaltung und Förderung ergriffen werden müssen. Die Biodiversitätsstrategie sieht in einem<br />

nächsten Schritt einen Aktionsplan vor, in <strong>dem</strong> für jeden Politiksektor konkrete Massnahmen<br />

eingeplant werden. Dieser Aktionsplan wird unter Einbezug der Betroffenen erarbeitet. Was<br />

den Wald betrifft, hat das Bafu bereits bei der Ausarbeitung der Strategie in Rahmen einer<br />

interdisziplinären Arbeitsgruppe, in welcher u. a. die Waldbesitzer vertreten waren, mit<br />

Vertretern der Wertschöpfungskette Wald-Holz zusammengearbeitet.<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)


Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Brunner Toni Flückiger-Bäni Sylvia<br />

Freysinger Oskar H<strong>aus</strong>ammann Markus Rime Jean-François Ritter Markus<br />

Rösti Albert<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

biologische Vielfalt Aktionsprogramm Moratorium Waldbau Brennholz Klimapolitik<br />

Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie nachhaltige Nutzung erneuerbare Energie<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

55;66;52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3257 – Motion<br />

Partikelfilter bei allen schweren Nutzfahrzeugen<br />

Eingereicht von<br />

Vischer Daniel<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) durch<br />

eine tatsächlich wirksame Massnahme zu ergänzen, welche die Nachrüstung aller schweren<br />

Nutzfahrzeuge SNF der Emissionsklassen Euro II bis Euro V (also auch Euro IV und V) mit<br />

Partikelfiltern der Bafu-Liste verlangt, um damit die Emissionsklasse Euro VI zu erreichen.<br />

Zu<strong>dem</strong> ist der Bundesrat eingeladen, auch für alle leichten Nutzfahrzeuge LNV, die nicht der<br />

LSVA unterliegen, kurzfristig eine flächendeckende Filterpflicht bzw. einen wirksamen Anreiz<br />

zur Partikelfilter-Nachrüstung einzuführen.<br />

Begründung<br />

Ab 1. Januar 2012 erhalten alle SNF der Emissionsklassen Euro II und III gemäss neuer<br />

LSVA-Verordnung einen Rabatt von 10 Prozent, welche durch Nachrüstung eines<br />

Partikelfilters ein Emissionsniveau Euro IV bezüglich Partikelmasse erreichen. Solche<br />

Fahrzeuge gibt es aber kaum mehr. Daher dürfte diese Massnahme nicht mehr als einige 100<br />

Schweizer Fahrzeuge und wenige <strong>aus</strong>ländische Fahrzeuge betreffen. Sie ist mithin<br />

wirkungslos.<br />

Ab 2012/2014 müssen LKW Euro VI einhalten. Solche werden mit Partikelfilter <strong>aus</strong>gerüstet<br />

sein. Doch die Erneuerung der gesamten LKW-Flotte wird noch 15 bis 20 Jahre dauern. Wir<br />

wissen heute, dass etwa 80 Prozent des krebserregenden Dieselrusses von Nutzfahrzeugen<br />

stammt. Deshalb erscheint es als wichtig, dass die aktuell und noch länger im Verkehr<br />

vorherrschenden LKW der Euroklassen IV und V auch mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.<br />

Namentlich zum Schutz der Atemluft in den Agglomerationen sind vergleichbare Massnahmen<br />

auch gegenüber allen leichten Nutzfahrzeugen nötig.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und<br />

insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Der Anteil<br />

der Partikel-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen am gesamten<br />

Strassenverkehr betrug 2010 etwa 50 Prozent. Der im Jahr 2006 beschlossene Aktionsplan<br />

gegen Feinstaub stellt eine wichtige Grundlage für die Einführung von verschiedenen<br />

Massnahmen zur Beschränkung der Russ- und Feinstaubemissionen dar. Im Bereich der


schweren Nutzfahrzeuge hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang eine differenzierte e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Besteuerung durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge mit<br />

unterschiedlichen Dieselrussemissionen eingeführt.<br />

Mit Beschluss vom 23. November 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über eine<br />

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000 (Schwerverkehrsabgabe-<br />

Verordnung; SR 641.811) dahingehend geändert, dass älteren schweren Nutzfahrzeugen der<br />

Abgasstufen Euro II/III, die mit einem geschlossenen Partikelfilter nachgerüstet werden, ein<br />

LSVA-Rabatt von 10 Prozent gewährt wird. Damit wurde ein Anreiz für die Nachrüstung älterer<br />

Fahrzeuge mit Partikelfiltern geschaffen.<br />

Die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV/V, welche im<br />

Gegensatz zu Euro-II/III-Fahrzeugen mit einer Entstickungsanlage (DeNOx) <strong>aus</strong>gerüstet sind,<br />

wird in der Schweiz bereits heute im Tunnelbau, bei Kommunalfahrzeugen und bei Bussen<br />

erfolgreich praktiziert. International ist sie hingegen noch nicht geregelt. Dadurch ist die<br />

notwendige Gleichbehandlung von in- und <strong>aus</strong>ländischen Transportunternehmern bisher nicht<br />

gewährleistet. Für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge wird zurzeit ein internationaler Standard<br />

unter Mitwirkung der Schweiz im Rahmen der Arbeiten zu Unece REC (Retrofit Emission<br />

Control) erarbeitet. Sobald die entsprechende Norm vorliegt, wird der Bundesrat Massnahmen<br />

prüfen, die geeignet sind, den Einbau von Partikelfiltern in schwere Nutzfahrzeuge der<br />

Abgasstufe Euro IV/V zu fördern. Bei den neuen schweren Nutzfahrzeugen wird die<br />

Dieselrussproblematik mit Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahr 2014 weitgehend<br />

gelöst. Bereits heute sind solche Fahrzeuge aufgrund der Fortschritte bei der<br />

Abgasnachbehandlung auf <strong>dem</strong> Markt erhältlich. Um einen Anreiz für eine raschere<br />

Flottenerneuerung zu schaffen und damit den Dieselruss<strong>aus</strong>stoss zu senken, hat der<br />

Bundesrat am 4. April 2012 beschlossen, für Euro VI Fahrzeuge bereits ab Mitte Jahr einen<br />

LSVA-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, die<br />

notwendige Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung vorzubereiten.<br />

Aufgrund der Einführung der Abgasstufe Euro 5 für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2009<br />

können die heute geltenden Grenzwerte für die Dieselrussemissionen nur noch mit<br />

geschlossenen Partikelfiltern eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet deshalb ein<br />

Anreizsystem für eine flächendeckende Einführung von Partikelfiltern für ältere leichte<br />

Nutzfahrzeuge als nicht zweckmässig.<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (7)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />

Leuenberger Ueli van Singer Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Nutzfahrzeug Partikelfilter Angleichung der Normen luftverunreinigender Stoff<br />

Gesundheitsrisiko Abgas<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48;52;2841<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3258 – Motion<br />

Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte<br />

Eingereicht von<br />

Vischer Daniel<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

An je<strong>dem</strong> Arbeitsgerät mit einer 19-Kilowatt-Leistung sind folgende Informationsetiketten<br />

anzubringen:<br />

a. Gerätebenzin-Etikette mit Aufschrift (* <strong>aus</strong>genommen):<br />

"Zum Schutze Ihrer Gesundheit nur mit Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!"<br />

b. Emissions-Etikette über den spezifischen Schadstoff<strong>aus</strong>stoss bzw. die Emissionsklasse des<br />

Arbeitsgerätes.<br />

Die Etiketten sind <strong>aus</strong> einem dauerhaften Material herzustellen und fest auf <strong>dem</strong> Arbeitsgerät<br />

anzubringen.<br />

* Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku-Antrieb.<br />

Begründung<br />

Motorsägen und Rasenmäher werden von kleinen Benzinmotoren angetrieben. 2-Takter<br />

stossen in der Regel bis 40 Prozent des Benzins unverbrannt als Abgase <strong>aus</strong>. Obwohl seit<br />

2011 auch für solche Motoren Grenzwerte gelten, sind ihre Grenzwerte exorbitant hoch.<br />

Benützer halten sich oft über Stunden in der Abgasfahne auf. Unfallgefahr und<br />

Gesundheitsbelastung sind mithin hoch. Schliesslich bedeutet erhöhter Schadstoff<strong>aus</strong>stoss<br />

bei solchen Motoren auch einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Es existieren innovative<br />

Technologien für solche Motoren mit niedrigen Emissionen. Auch ist ein schadstoffarmes<br />

Gerätebenzin nach Schweizer-Norm im Handel. Die geforderten Informationsetiketten<br />

erscheinen mithin als zwingend.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat ist sich der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte<br />

bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der<br />

Europäischen Union übernommen und unterstützt, wie im Bericht "Nichtfiskalische<br />

Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin" vom September 2009<br />

(http://www.geraetebenzin.ch/fileadmin/media-


daten/broschuere/Nichtfiskalische_Massnahmen.pdf) beschrieben, verschiedene<br />

Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Vor allem bei professionellen Nutzern von Arbeitsgeräten, die den Abgasen in einem<br />

besonders hohen Masse <strong>aus</strong>gesetzt sind, ist Gerätebenzin mittlerweile aufgrund seiner<br />

Vorteile breit akzeptiert. Die Statistik über den Import von Gerätebenzin zeigt denn auch einen<br />

steigenden Absatz von Gerätebenzin.<br />

a. Eine Gerätebenzin-Etikette, welche den Einsatz von Gerätebenzin empfiehlt, könnte<br />

insbesondere den Einsatz von Gerätebenzin bei privaten Anwendern fördern. Die Idee wird<br />

deshalb auch in der vom Bundesamt für Umwelt unterstützten Kampagnengruppe zur<br />

Förderung von Gerätebenzin diskutiert. Die Kennzeichnung der Arbeitsgeräte mit einer<br />

Etikette ist aber mit grossem Aufwand verbunden, da die Geräte spezifisch für die Schweiz<br />

etikettiert und verpackt werden müssten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von<br />

Gerätebenzin hält der Bundesrat eine entsprechende Vorschrift deshalb zurzeit nicht für<br />

angebracht. Falls die Ziele, wie sie im Bericht "Nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung<br />

von aromatenfreiem Gerätebenzin" geschildert sind, nicht erreicht werden können, ist der<br />

Bundesrat jedoch bereit, eine Kennzeichnungspflicht erneut zu prüfen. Dabei sind die<br />

Schweizer Kennzeichnungsvorschriften grundsätzlich mit den Vorschriften der wichtigsten<br />

Handelspartnern der Schweiz (im Vordergrund EU- und EWR-Vorschriften) abzustimmen,<br />

damit sie sich nicht als technische Handelshemmnisse <strong>aus</strong>wirken. Von diesem Grundsatz<br />

kann abgewichen werden, sofern entgegenstehende, als überwiegend zu beurteilende<br />

öffentliche Interessen dies erfordern, keine willkürliche Diskriminierung erfolgt und das<br />

Verhältnismässigkeitsgebot gewahrt wird. Um die Verhältnismässigkeit einer solchen<br />

Massnahme beurteilen zu können, sind allerdings aktuelle Daten über den Bestand und die<br />

Betriebszeiten der Arbeitsgeräte in der Schweiz notwendig. Diese Daten werden zurzeit vom<br />

Bundesamt für Umwelt im Rahmen der Aktualisierung des Berichtes "Treibstoffverbrauch und<br />

Schadstoff-Emissionen des Offroad-Sektors" erhoben.<br />

b. Auch bei einer Kennzeichnungspflicht mittels Etikette, welche über die Emissionen der<br />

Geräte informiert, wären Handelshemmnisse nach den oben genannten bundesrechtlichen<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen gemäss THG zu vermeiden. Eine solche Etikette ist nicht nur sehr<br />

aufwändig, sondern auch kaum wirksam, da insbesondere neu in Verkehr gebrachte Geräte<br />

ohnehin alle dieselben Abgasvorschriften erfüllen und <strong>dem</strong>gemäss in der gleichen<br />

Emissionsklasse sein werden.<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (6)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar John-Calame Francine Leuenberger Ueli<br />

van Singer Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Konsumenteninformation Etikettierung Benzin Motor Heimwerker<strong>aus</strong>rüstung Werkzeug<br />

Energieverbrauch Abgas Gesundheitsrisiko<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;52;2841<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3268 – Motion<br />

Koordination der Unterstützung von zukunftsweisenden Projekten durch die<br />

Departemente<br />

Eingereicht von<br />

Barthassat Luc<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmenplan vorzulegen, der die Unterstützung von<br />

zukunftsweisenden Projekten und speziell von Projekten zu Energiefragen gewährleisten soll.<br />

Sämtliche Departemente sollen bei der Umsetzung der Projekte koordiniert<br />

zusammenarbeiten. Der Bundesrat sorgt insbesondere dafür, dass der Kontakt zwischen den<br />

Departementen und den Schweizer Hochschulen verbessert wird, wenn es darum geht,<br />

unterstützenswerte Projekte <strong>aus</strong>findig zu machen und diesen die nötige Beachtung zu<br />

schenken.<br />

Begründung<br />

Seit 2011 und der Katastrophe von Fukushima hat in der Schweiz und auf der ganzen Welt<br />

die Dringlichkeit zugenommen, eine neue Energiepolitik zu verfolgen. Die Zukunft unseres<br />

Wirtschaftsstandorts hängt von einem raschen Wechsel zu sauberen und günstigen neuen<br />

Technologien und damit von zukunftsweisenden Projekten ab, die von unseren Hochschulen<br />

entwickelt werden.<br />

Der Technologiestandort Schweiz steht jedoch insbesondere durch die Golfstaaten, die ihre<br />

Petrodollars im Hinblick auf das Nach-Erdölzeitalter in Grossprojekte wie die Ökostadt Masdar<br />

investieren, unter grossem internationalem Druck. Die Schweiz ist es sich darum schuldig, den<br />

Forscherinnen und Forschern die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten.<br />

Der Bund verfügt heute schon über ein beachtliches Forschungsbudget, das kürzlich erhöht<br />

wurde - ein Schritt, den der Motionär begrüsst. Viele Arbeiten könnten jedoch sehr effizient<br />

und kostensparend zusätzlich unterstützt werden. Dazu müssten jedoch Synergien mit<br />

Projekten, die von den Departementen durchgeführt werden, genutzt werden können, und die<br />

Infrastrukturen des Bundes, z. B. militärische Infrastrukturen, müssten kostenlos oder<br />

preiswert zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zu guter Letzt muss auch betont werden, dass die Weiterverfolgung von zukunftsweisenden<br />

Projekten bei der Bundesverwaltung oft wenig koordiniert verläuft. So kann ein Departement<br />

sich weigern, eine Forschungsarbeit, die von einem anderen Departement gefördert wird, zu<br />

unterstützen. Kürzlich hatte das Projekt Solar Impulse unter diesem Koordinationsmangel zu<br />

leiden: Das <strong>UVEK</strong> und der Bundesrat haben sehr positiv reagiert. Die kostenlose Nutzung der<br />

militärischen Infrastruktur in Dübendorf wurde jedoch abgelehnt (vgl. Interpellation Solar


Impulse). Diese wird zurzeit offenbar nicht beansprucht. Die Möglichkeit, die Infrastruktur zu e-parl 26.09.2013 18:37<br />

nutzen, würde Solar Impulse gezielt helfen und den Finanzh<strong>aus</strong>halt des Bundes infolge eines<br />

dreijährigen Ausfalls von Mieteinnahmen nur mit einigen Hundertt<strong>aus</strong>end Franken belasten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Um die Ziele der neuen Energiestrategie erreichen zu können, erachtet der Bundesrat die<br />

verstärkte Förderung der Energieforschung und insbesondere auch von Pilot- und<br />

Demonstrationsprojekten (P&D) als unabdingbar. Am 18. April 2012 hat der Bundesrat die<br />

Stossrichtung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 festgelegt. Dabei<br />

sieht der Bundesrat auch vor, das bestehende Energie-P&D-Programm aufzustocken und in<br />

den nächsten zehn Jahren mit einem separaten Programm für Leuchtturmprojekte zu<br />

ergänzen. Leuchtturmprojekte sollen neue Technologien und Systemlösungen<br />

bekanntmachen, den Energiedialog in Fachkreisen und mit der breiten Bevölkerung fördern<br />

und die Marktakzeptanz neuer Konzepte und zukunftsweisender Technologien unterstützen.<br />

Ausgewählt werden die künftigen Leuchtturmprojekte von Unternehmen, Kantonen,<br />

Gemeinden und Forschung im Rahmen von Ausschreibungen. Die Anliegen des Motionärs,<br />

wonach der Bundesrat einen Massnahmenplan zur Unterstützung von zukunftsweisenden<br />

Energieprojekten vorlegen und die Koordination der Departemente bei der<br />

Projektunterstützung gewährleisten soll, werden damit im Rahmen der bundesrätlichen<br />

Energiestrategie 2050 weitgehend erfüllt. Die dritte Forderung der Motion, namentlich die<br />

Sicherstellung des Kontakts zwischen den Departementen und den Schweizer Hochschulen<br />

bei der Identifikation und Begleitung unterstützungswürdiger Projekte, wird zu<strong>dem</strong> durch den<br />

Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz" Rechnung getragen.<br />

Das Projekt Solar Impulse steht für "Innovation made in Switzerland" und zeigt einem breiten<br />

und globalen Publikum das grosse Potenzial moderner Technologien zur Senkung des<br />

Energieverbrauchs und zur Nutzung der erneuerbaren Energien auf. Die Grundfinanzierung<br />

der Projektkosten von insgesamt rund 100 Millionen Franken stellen vier Hauptsponsoren<br />

sicher (Solvay, Deutsche Bank, Omega und Schindler). Auch der Bund hat das Projekt von<br />

Anfang an unterstützt, mehrheitlich durch Eigenleistungen mit einem Gegenwert von<br />

inzwischen über einer Million Franken.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)<br />

Buttet Yannick Darbellay Christophe Favre Laurent Grin Jean-Pierre<br />

Gschwind Jean-Paul Hiltpold Hugues Maire Jacques-André Neirynck Jacques<br />

Romano Marco van Singer Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

neue Technologie Innovation Investitionsförderung Forschungsförderung<br />

Zusammenarbeit der Verwaltungen Energieforschung Technologieförderung<br />

Beziehung Schule-Industrie<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

15;66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3269 – Motion<br />

Befristetes Bundesgesetz für Road-Pricing-Pilotprojekte<br />

Eingereicht von<br />

Allemann Evi<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich ein befristetes Bundesgesetz vorzulegen,<br />

welches die Grundlage für künftige Road-Pricing-Pilotprojekte bildet.<br />

Begründung<br />

Kanton, Region und Stadt Bern haben in einer gemeinsamen Studie untersucht, welche<br />

Auswirkungen die Einführung einer Strassennutzungsabgabe (Road-Pricing) für die Region<br />

Bern hätte. Ausgangspunkt dieser Überlegungen waren der wachsende Verkehrsdruck in der<br />

Agglomeration und die schwierige finanzielle Situation der öffentlichen Hand. Die Studie zeigt:<br />

Road-Pricing könnte das Strassennetz entlasten. Doch um einen entsprechenden<br />

Pilotversuch starten zu können, muss der Bund die rechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen schaffen.<br />

Nach<strong>dem</strong> der Bundesrat bereits am 27. Februar 2008 positiv auf die Motion 07.3106 Stellung<br />

nahm, welche ein befristetes Bundesgesetz für Road-Pricing-Versuche forderte, kommt das<br />

Begehren nach rechtlichen Grundlagen für Road-Pricing-Pilotversuche nun direkt von einer<br />

Region, in der die Bereitschaft besteht, effektiv einen Road-Pricing-Pilotversuch zu starten.<br />

Damit ist die Zeit reif, mit den Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene vorwärtszumachen<br />

und den eidgenössischen Räten baldmöglichst eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Das Verkehrsaufkommen hat in der Vergangenheit stark zugenommen, und auch in Zukunft<br />

muss mit einem starken Wachstum gerechnet werden. Die Bewältigung des Wachstums stellt<br />

gerade auch für die Agglomerationen eine grosse Her<strong>aus</strong>forderung dar, und zwar sowohl auf<br />

der Strasse als auch auf der Schiene. Der Bundesrat begrüsst es, dass sich die<br />

Agglomerationen aktiv mit der Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme und den damit<br />

zusammenhängenden Finanzierungsfragen <strong>aus</strong>einandersetzen.<br />

Beim Verkehrswachstum handelt es sich um ein gesamtschweizerisches Problem, welches<br />

nicht nur den motorisierten Individualverkehr, sondern auch den öffentlichen Verkehr umfasst.<br />

Entsprechend ist nach einer verkehrsträgerübergreifenden, gesamtschweizerischen Lösung<br />

und nicht nach regionalen, einseitig auf die Strasse fokussierenden Lösungen zu suchen; dies<br />

mit <strong>dem</strong> Ziel, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristig sicherzustellen und die<br />

vorhandenen Verkehrskapazitäten besser <strong>aus</strong>zulasten.


Der Bundesrat hat eine Neuordnung der Finanzierung von Bahninfrastruktur und<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Nationalstrassennetz eingeleitet (vgl. entsprechende Botschaften des Bundesrates vom 18.<br />

Januar 2012). Damit stellt er die Weichen für eine mittelfristig gesicherte Weiterentwicklung<br />

der nationalen Landverkehrs-Infrastrukturnetze und setzt eine vordringliche Stossrichtung der<br />

nationalen Infrastrukturstrategie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Jahr 2010 um. Mit diesen Korrekturen am bewährten<br />

Modell der Finanzierung lassen sich die anstehenden Probleme mittelfristig beheben.<br />

Langfristig jedoch stösst das heutige Modell der Finanzierung an Grenzen. Hinzu kommt, dass<br />

es nur begrenzte Möglichkeiten bietet, den Preis für die Nutzung eines Verkehrsangebots<br />

gemäss dessen Qualität (z. B. Komfort, Reisezeit, Sicherheit usw.) zu differenzieren, obwohl<br />

die Infrastrukturkosten auch von dieser Qualität abhängen.<br />

Längerfristig ist daher ein neues Finanzierungsmodell zu prüfen, welches sowohl Strasse als<br />

auch Schiene umfasst (Mobility-Pricing). Mit einem grundlegenden Systemwechsel hin zu<br />

Mobility-Pricing würden die heute bestehenden Verkehrsabgaben auf Bundesebene durch<br />

eine flächendeckende, verkehrsträgerübergreifende, leistungsabhängige Mobilitätsabgabe<br />

ersetzt. Dadurch können nicht nur die notwendigen Einnahmen auf lange Sicht generiert<br />

werden, sondern auch die Mobilität kann im Sinne einer ökonomisch effizienten und<br />

ökologisch nachhaltigen Nutzung der Netzkapazitäten beeinflusst werden. Das System wäre<br />

so <strong>aus</strong>zugestalten, dass auch die Kantone und Gemeinden ihre Abgaben erheben können<br />

(modularer Aufbau).<br />

Dieser Systemwechsel ist von grosser Komplexität, insbesondere weil es sich um den Ersatz<br />

einer bestehenden Finanzierung und nicht um eine zusätzliche Abgabe handelt, weil sich<br />

diverse Fragen hinsichtlich Technik des Erfassungs-, Kontroll- und Abrechnungssystems<br />

stellen und weil sich diverse Schnittstellen hinsichtlich Zuständigkeiten und Kompetenzen<br />

ergeben. Diese Komplexität erfordert eine vertiefte, umfassende und konzeptionelle Analyse.<br />

Der Bundesrat wird diese bis Ende der laufenden Legislatur vornehmen und einen<br />

Konzeptbericht zu Mobility-Pricing in der Schweiz vorlegen.<br />

Bis dieser Bericht vorliegt, sieht der Bundesrat davon ab, erste punktuelle Schritte einzuleiten.<br />

Er befürwortet es auch nicht, zum heutigen Zeitpunkt ein befristetes Bundesgesetz für die<br />

Durchführung von Road-Pricing-Pilotprojekten in Agglomerationen zu erlassen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 23.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (9)<br />

Aebischer Matthias Amarelle Cesla Chopard-Acklin Max<br />

Fässler-Osterwalder Hildegard Galladé Chantal Graf-Litscher Edith<br />

Piller Carrard Valérie Tschümperlin Andy Voruz Eric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Verkehrsgebühr Verkehrsbeeinflussung regionaler Verkehr Individualverkehr Gesetz Frist<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3273 – Motion<br />

Kein Tiefenlager Wellenberg<br />

Eingereicht von<br />

Keller Peter<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Gebiet<br />

Wellenberg im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager nicht weiter als möglicher<br />

Standort für radioaktive Abfälle aufgeführt und definitiv von der Liste genommen wird.<br />

Begründung<br />

In insgesamt vier (Volks-)Abstimmungen - 1988, 1995, 2002, 2011 - hat sich die Nidwaldner<br />

Bevölkerung ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage nach einem Endlager für schwach- und<br />

mittelradioaktive Abfälle erfochten und sich gegen den Standort Wellenberg <strong>aus</strong>gesprochen,<br />

zuletzt mit rund 80 Prozent Stimmenanteil.<br />

Der Bundesrat bestätigte 2002 die Haltung des Kantons. Umso verärgerter mussten die<br />

Nidwaldner 2008 zur Kenntnis nehmen, dass das Verfahren neu lanciert wurde und der<br />

Wellenberg schliesslich Ende 2011 wieder auf der Liste möglicher Standorte auftauchte.<br />

Der Bund hat rückwirkend die Spielregeln geändert und sich bei seiner Standort<strong>aus</strong>wahl bloss<br />

auf geologische Faktoren bezogen, ohne Rücksicht auf (mehrere) bestehende<br />

Volksabstimmungen zu nehmen.<br />

Mit <strong>dem</strong> neuen Kernenergiegesetz wurde unser föderalistischer Staatsaufbau auf den Kopf<br />

gestellt und die Nidwaldner Bevölkerung rückwirkend von oben entmündigt. Damit wurde auch<br />

die direkte Demokratie, als wohl wichtigste politische Klammer der Schweiz, <strong>aus</strong>gehebelt, nur<br />

weil vorliegende Volksentscheide nicht den Erwartungen des Bundes entsprachen. Dies ist<br />

ein staatspolitisches Vorgehen, das nicht Schule machen darf und korrigiert werden muss.<br />

Zu<strong>dem</strong> sprechen auch geologische Gründe gegen den Wellenberg, wie beispielsweise das<br />

Gutachten von Dr. Jon Mosar, Universität Freiburg, ergeben hat. Da der Bund <strong>aus</strong>ser<strong>dem</strong><br />

nach einem Standort für schwache, mittelschwache und starke Abfälle sucht, käme der<br />

Wellenberg ohnehin nicht infrage.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

In der Vergangenheit sind mehrere ähnlich lautende Anliegen an den Bundesrat<br />

herangetragen worden, so zum Beispiel die Anfrage von Rotz 08.5382, "Meinungswandel im<br />

BFE betreffend Wellenberg", die Anfrage Lang 08.1135, "Atommülllager am Wellenberg". In


seinen Antworten hat der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen und das<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Standort<strong>aus</strong>wahlverfahren für geologische Tiefenlager erläutert. Letztmals äusserte sich der<br />

Bundesrat bei der Beantwortung der Frage 12.5094 des Motionärs, "Staatspolitisch<br />

fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers", vom 12. März<br />

2012 zum Wellenberg.<br />

Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind im Kernenergiegesetz<br />

vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes<br />

haben die eidgenössischen Räte bewusst auf ein Vetorecht der Kantone verzichtet. Die<br />

Entsorgung wurde damit zur nationalen Aufgabe erklärt. Das Auswahlverfahren für<br />

geologische Standortgebiete richtet sich nach <strong>dem</strong> Sachplan geologische Tiefenlager (SGT).<br />

Der Einbezug und die Mitwirkung der Standortkantone sind im KEG sowie im SGT geregelt.<br />

Ziel des Auswahlverfahrens ist es, in drei Etappen je einen Standort für ein Lager für schwach<br />

- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) festzulegen. Am 30.<br />

November 2011 nahm der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen sowie vom<br />

Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), von der Eidgenössischen Kommission<br />

für nukleare Sicherheit (KNS), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) sowie Swisstopo<br />

geprüften und bestätigten sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern,<br />

Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den SGT auf. Der Wellenberg hat wie die<br />

anderen fünf Standortgebiete die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 erfüllt.<br />

Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung wurde auch der Expertenbericht Mosar durch das<br />

Ensi geprüft und gewürdigt. Während im Expertenbericht Mosar das Standortgebiet<br />

<strong>aus</strong>schliesslich <strong>aus</strong> Sicht der Tektonik und Seismizität beurteilt worden ist, hat das Ensi bei<br />

seiner Gesamtbeurteilung die <strong>dem</strong> Sachplan zugrunde gelegten 13 sicherheitstechnischen<br />

Kriterien berücksichtigt. Die in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (altes<br />

Porenwasser, Unterdruckzone im Wellenberg) belegen, dass Erdbeben und tektonische<br />

Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange<br />

Zeiträume nicht beeinträchtigt haben und deshalb seine grundsätzliche Eignung nicht infrage<br />

stellen. Das Ensi gelangte zur Ansicht, dass die im Expertenbericht genannten Aspekte und<br />

deren Beurteilung fachlich richtig, aber in ihrer Auswirkung auf ein geologisches Tiefenlager<br />

einseitig beurteilt worden sind.<br />

Den Standort Wellenberg aufgrund politischer Überlegungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> jetzt laufenden und<br />

breit akzeptierten Verfahren zu nehmen würde eine Verletzung des vom Bundesrat<br />

festgelegten Sachplanverfahrens bedeuten. Zu<strong>dem</strong> würde eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung<br />

des Föderalismus verletzt: die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Kantone. Mit<br />

<strong>dem</strong>selben Recht, wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist,<br />

könnten sich andere Kantone auf ihre Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen im<br />

Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden von Standortgebieten<br />

verlangen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Lagerung radioaktiver Abfälle Evaluation Standort des Betriebes radioaktiver Abfall Geologie<br />

Nidwalden<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3282 – Motion<br />

Ersatz von Elektroheizungen. Bundeshilfe ist nötig<br />

Eingereicht von<br />

Grin Jean-Pierre<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Energiestrategie 2050 ab sofort bis zum<br />

Auslaufen der verschiedenen Bundesprogramme im Gebäudebereich jährlich mindestens 10<br />

Millionen Franken bereitzustellen für den Ersatz von Elektroheizungen in Erstwohnungen, und<br />

zwar in Form von P<strong>aus</strong>chalbeiträgen, die ungefähr 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten<br />

der aufzuwendenden Arbeiten decken sollen (mit einer auf der Zeitachse degressiven<br />

Beitragshöhe). Diese Ausgaben sollen <strong>aus</strong> den Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe auf<br />

Brennstoffen finanziert werden, die für die Sanierung der Gebäudehüllen bestimmt sind.<br />

Begründung<br />

Unter den energiepolitischen Massnahmen, die auf der Traktandenliste des Bundes und der<br />

Kantone figurieren, findet sich auch der Ersatz von Elektroheizungen, die eigentliche<br />

Stromfresser sind. Ein solcher Ersatz ist jedoch sehr kostspielig, ja für kleine<br />

H<strong>aus</strong>eigentümerinnen und H<strong>aus</strong>eigentümer, namentlich wenn sie im Rentenalter sind, schlicht<br />

unerschwinglich. Weil dies so ist und weil zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in gutem<br />

Glauben einst Immobilien mit Elektroheizungen erworben oder gebaut haben zu einer Zeit, als<br />

solche Heizsysteme noch völlig unbedenklich, geschweige denn verboten waren, ist der Bund,<br />

in Ergänzung zu den Kantonen, verpflichtet, denjenigen finanziell unter die Arme zu greifen,<br />

die sich dazu entschliessen, ihre Elektroheizungen zu ersetzen, wobei diejenigen bevorzugt<br />

unterstützt werden sollen, die diese Arbeiten rasch an die Hand nehmen.<br />

Der Einsatz von jährlich 10 Millionen Franken für diese Aufgabe, im Rahmen der<br />

verschiedenen Programme des Bundes im Gebäudebereich, würde nicht einmal 10 Prozent<br />

der gegenwärtig aufgewendeten Summen zur Sanierung der Gebäudehüllen <strong>aus</strong>machen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie<br />

beschlossen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben diesem Beschluss<br />

zugestimmt. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz in Zukunft auch ohne Kernenergie<br />

sicherzustellen, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />

Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) gemeinsam mit den zuständigen Departementen sowie in<br />

Arbeitsgruppen mit Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und<br />

Umweltorganisationen ein erstes Massnahmenpaket erarbeitet. Der Bundesrat hat dieses


Massnahmenpaket am 18. April 2012 zur Kenntnis genommen und das <strong>UVEK</strong> mit der<br />

Erarbeitung einer darauf basierenden Gesetzesvorlage beauftragt.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Auf dieser Basis wird das <strong>UVEK</strong> <strong>dem</strong> Bundesrat Ende Sommer 2012 eine<br />

Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.<br />

Ein Schwerpunkt des Massnahmenpakets liegt bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich.<br />

Der Bundesrat prüft die Möglichkeit, den Ersatz von Elektroheizungen oder -boilern finanziell<br />

zu fördern. Er möchte sich dazu und insbesondere auch zu operativen Eckwerten wie der<br />

Mindestsumme des Förderprogramms oder der Ausgestaltung der Subventionen aber erst im<br />

Rahmen der gesamten Arbeiten an der Energiestrategie festlegen.<br />

Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat<br />

beantragen, die Motion abzuändern.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (11)<br />

Amaudruz Céline Bugnon André Fehr Hans Feller Olivier Joder Rudolf<br />

John-Calame Francine Perrin Yvan Reimann Maximilian Rösti Albert<br />

van Singer Christian Voruz Eric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Elektroheizung energetische Sanierung von Gebäuden CO2-Abgabe Subvention<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3283 – Motion<br />

Kein Tiefenlager Wellenberg<br />

Eingereicht von<br />

Vogler Karl<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Gebiet<br />

Wellenberg (NW/OW) im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager nicht als möglicher<br />

Standort für radioaktive Abfälle weiterverfolgt und auch definitiv als Standort für radioaktive<br />

Abfälle <strong>aus</strong>geschlossen wird.<br />

Begründung<br />

Im Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist der Wellenberg als möglicher Standort für<br />

schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) aufgeführt. Zu den geologischsicherheitstechnischen<br />

Aspekten des Standortgebiets Wellenberg hat der Kanton Nidwalden<br />

im November 2010 eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme des<br />

Kantons Nidwalden stützt sich u. a. auf ein Gutachten von Dr. Jon Mosar, Universität Freiburg,<br />

betreffend die Tektonik des Standortgebiets Wellenberg. Aufgrund der festgestellten<br />

geologischen Komplexität des Untergrundes, der ungünstigen Explorationsverhältnisse und<br />

der Schwierigkeit künftiger Prozesse kommt der Gutachter zusammengefasst zum Fazit, dass,<br />

entgegen der Nagra, die Eignung des Standortgebiets Wellenberg nicht "als rundum günstig"<br />

eingeschätzt wird. Basierend auf den Studien der Nagra und der eigenen Beurteilung, schätzt<br />

der Gutachter "den Standort Wellenberg <strong>aus</strong> der Sicht der Tektonik als einen ungünstigen<br />

Standort für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ein". Dies habe zur<br />

Folge, so der Gutachter weiter, dass bei einer Gesamtbewertung der Standort Wellenberg<br />

wahrscheinlich "als ungeeignet eingestuft werden müsse".<br />

Allein aufgrund der örtlichen Tektonik kann der Standort Wellenberg nicht als Tiefenlager für<br />

radioaktive Abfälle infrage kommen. Eine berechenbare und stabile Tektonik ist für ein<br />

sicheres geologisches Tiefenlager zentrale Vor<strong>aus</strong>setzung. Liegt eine solche nicht vor, so<br />

kann und darf ein Tiefenlager nicht gebaut werden. Es macht daher keinen Sinn, dass der<br />

Standort Wellenberg im laufenden Sachplanverfahren weiter verfolgt wird. Dies umso mehr,<br />

als mit <strong>dem</strong> Verfahren ein sehr hoher Aufwand, verbunden mit hohen Kosten, verbunden ist.<br />

Im Weiteren ist bekannt, dass sich die Bevölkerung des Kantons Nidwalden bereits mehrmals<br />

gegen ein geologisches Tiefenlager Wellenberg <strong>aus</strong>gesprochen hat. Ebenfalls bekannt ist,<br />

dass die Gemeinde Engelberg fast <strong>aus</strong>schliesslich vom Tourismus abhängig ist. Ein<br />

Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist aber nicht tourismuskompatibel.


Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

In der Vergangenheit sind mehrere ähnlich lautende Anliegen an den Bundesrat<br />

herangetragen worden, so z. B. die Frage von Rotz 08.5382, "Meinungswandel im BFE<br />

betreffend Wellenberg", und die Anfrage Lang 08.1135, "Atommülllager am Wellenberg".<br />

Letztmals äusserte sich der Bundesrat bei der Beantwortung der Frage Keller Peter 12.5094,<br />

"Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers",<br />

vom 12. März 2012 zum Wellenberg. Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der radioaktiven<br />

Abfälle sind im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Im Rahmen<br />

der Beratung dieses Gesetzes haben die eidgenössischen Räte bewusst auf ein Vetorecht der<br />

Kantone verzichtet. Die Entsorgung wurde damit zur nationalen Aufgabe erklärt. Das<br />

Auswahlverfahren für geologische Standortgebiete richtet sich nach <strong>dem</strong> Sachplan<br />

geologische Tiefenlager (SGT). Der Einbezug und die Mitwirkung der Standortkantone sind im<br />

KEG sowie im SGT geregelt.<br />

Ziel des Auswahlverfahrens ist es, in drei Etappen je einen Standort für ein Lager für schwach<br />

- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) festzulegen. Am 30.<br />

November 2011 nahm der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen sowie vom<br />

Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), von der Eidgenössischen Kommission<br />

für nukleare Sicherheit (KNS), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) sowie Swisstopo<br />

geprüften und bestätigten sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern,<br />

Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den SGT auf. Der Wellenberg hat wie die<br />

anderen fünf Standortgebiete die sicherheitstechnischen Anforderungen der ersten Etappe<br />

erfüllt.<br />

Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung wurde auch der Expertenbericht Mosar durch das<br />

Ensi geprüft und gewürdigt. Während im Expertenbericht Mosar das Standortgebiet<br />

<strong>aus</strong>schliesslich <strong>aus</strong> Sicht der Tektonik und Seismizität beurteilt worden ist, hat das Ensi bei<br />

seiner Gesamtbeurteilung die <strong>dem</strong> Sachplan zugrunde gelegten 13 sicherheitstechnischen<br />

Kriterien berücksichtigt. Die in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (altes<br />

Porenwasser, Unterdruckzone im Wellenberg) belegen, dass Erdbeben und tektonische<br />

Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange<br />

Zeiträume nicht beeinträchtigt haben und deshalb seine grundsätzliche Eignung nicht infrage<br />

stellen. Das Ensi gelangte zur Ansicht, dass die im Expertenbericht genannten Aspekte und<br />

deren Beurteilung fachlich richtig, aber in ihrer Auswirkung auf ein geologisches Tiefenlager<br />

einseitig beurteilt worden sind.<br />

Der Bundesrat nimmt die Anliegen und Befürchtungen der Regionen, die im SGT als mögliche<br />

Standorte genannt werden, ernst. Der SGT schreibt deshalb vor, dass in der zweiten Etappe<br />

sozioökonomisch-ökologische Studien durchgeführt werden und die Standortregionen eine<br />

Strategie, Massnahmen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung erarbeiten. In der<br />

dritten Etappe folgen weitere Abklärungen im Hinblick auf ein Monitoring und allfällige<br />

Kompensationsmassnahmen. Die Auswirkungen auf den Tourismus sind Teil dieser<br />

Abklärungen. Dabei gilt es zu beachten, dass geologische Tiefenlager sowohl positive wie<br />

auch negative Auswirkungen auf eine Standortregion haben können. Aufgrund einer Studie<br />

(Nukleare Entsorgung in der Schweiz - Untersuchungen der sozio-ökonomischen<br />

Auswirkungen von Entsorgungsanlagen, Rütter und Partner, Mai 2006) kam der Bundesrat<br />

zum Schluss, dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden<br />

können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben.<br />

Den Standort Wellenberg aufgrund politischer Überlegungen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> jetzt laufenden und<br />

breit akzeptierten Verfahren zu nehmen würde eine Verletzung des vom Bundesrat<br />

festgelegten Sachplanverfahrens bedeuten. Zu<strong>dem</strong> würde eine unabdingbare Vor<strong>aus</strong>setzung<br />

des Föderalismus verletzt: die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Kantone. Mit<br />

<strong>dem</strong>selben Recht, wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist,<br />

könnten sich andere Kantone auf ihre Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen im<br />

Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden von Standortgebieten<br />

verlangen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Lagerung radioaktiver Abfälle Evaluation Standort des Betriebes radioaktiver Abfall Geologie<br />

Nidwalden<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3286 – Postulat<br />

Aufnahme der Thermografie-Untersuchung in das Gebäudeprogramm<br />

Eingereicht von<br />

de Buman<br />

Dominique<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Thermografie-Untersuchung nicht in das<br />

Gebäudeprogramm des Bundes aufgenommen werden könnte.<br />

Begründung<br />

In der Schweiz sind 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen auf den<br />

Gebäudesektor zurückzuführen. Mit <strong>dem</strong> Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den<br />

Stromverbrauch des Schweizer Gebäudebestandes und dessen CO2-Emissionen erheblich<br />

verringern. Das Programm gewährt Finanzhilfen für die energetische Sanierung der<br />

Gebäudehüllen und für den Einsatz erneuerbarer Energie, für die Wärmerückgewinnung und<br />

die Erneuerung der H<strong>aus</strong>technik. Rund 1,5 Millionen Häuser müssten eigentlich energetisch<br />

saniert werden. Doch wird pro Jahr nur etwa 1 Prozent des Gebäudebestandes renoviert. Bei<br />

diesem Rhythmus dauert es 100 Jahre, bis alle Gebäude saniert sind. Das Parlament hat<br />

2011 beschlossen, den Höchstbetrag <strong>aus</strong> den Einnahmen der CO2-Abgabe, der in die<br />

Finanzierung des Gebäudeprogramms fliesst, auf jährlich 300 Millionen anzuheben.<br />

Die Infrarot-Thermografie ist eine Methode, mit der sich die Temperaturschwankungen an der<br />

Materialoberfläche exakt ablesen lassen. Im Gebäudebereich können damit Wärmeverlust<br />

und technische Mängel einer Baute sichtbar gemacht und kann ungenügende oder defekte<br />

Isolationen lokalisiert werden. Die Energiebilanz und dann die Diagnose bilden die ersten<br />

Schritte zur Umsetzung konkreter Massnahmen und zu einer Sanierung, die es erlauben, den<br />

Energieverbrauch zu drosseln.<br />

Mehrere Schweizer Gemeinden übernehmen die Kosten für die Energiebilanz oder die<br />

Energieuntersuchung von Liegenschaften Privater ganz oder teilweise. Dies ist ein<br />

<strong>aus</strong>gezeichneter Anreiz für die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihr H<strong>aus</strong> sanieren zu<br />

lassen, und sie zeigt das Energiesparpotenzial auf. Einige dieser Gemeinden haben einen<br />

Mechanismus entwickelt, nach <strong>dem</strong> die Kosten für die Energieuntersuchung ganz<br />

übernommen werden, wenn das Gebäude anschliessend an die Untersuchung saniert wird,<br />

und nur teilweise, wenn das Gebäude anschliessend nicht saniert wird. Mit der Aufnahme der<br />

thermografischen Untersuchung ins Gebäudeprogramm würde man eine<br />

gesamtschweizerisch einheitliche Lösung in Bezug auf die Übernahme der Kosten dieser<br />

Untersuchungen erzielen. Effizienz und Anreiz würden dadurch zusätzlich verstärkt.


Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Das Gebäudeprogramm ist ein zentrales Instrument der Schweizer Klima- und Energiepolitik<br />

und leistet einen wesentlichen Beitrag an das inländische Emissionsreduktionsziel von minus<br />

20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Der Bundesrat ist <strong>dem</strong>entsprechend der Meinung, dass<br />

die Gelder <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe für Massnahmen mit grosser CO2-Wirkung eingesetzt<br />

werden sollen.<br />

Infrarotaufnahmen von Gebäuden (Thermografie) sind ein gutes Instrument, um<br />

H<strong>aus</strong>eigentümer auf Mängel an der Gebäudehülle aufmerksam zu machen. Um eine<br />

fachgerechte, umfassende Gebäudesanierung zu planen, ist jedoch eine vertiefte<br />

energetische Analyse des Objekts unerlässlich, z. B. mit <strong>dem</strong> sogenannten<br />

Gebäudeenergie<strong>aus</strong>weis der Kantone plus (Geak-plus). Dieser weist die energetische Qualität<br />

eines Gebäudes <strong>aus</strong> und beinhaltet detaillierte energetische Erneuerungsempfehlungen.<br />

Die Nachfrage nach Fördermitteln zur energetischen Sanierung der Gebäude hat in den<br />

ersten zwei Jahren des nationalen Gebäudeprogramms die Erwartungen deutlich übertroffen.<br />

Bund und Kantone sind bedacht, das Programm stetig weiterzuentwickeln und dafür zu<br />

sorgen, dass die Mittel möglichst effizient und klimawirksam eingesetzt werden. Folglich<br />

werden vorwiegend Massnahmen gefördert, die eine direkte CO2-Wirkung aufweisen, was bei<br />

Infrarotaufnahmen von Gebäuden nicht der Fall ist.<br />

Der Bundesrat kann sich mittelfristig jedoch vorstellen, dass eine vertiefte energetische<br />

Analyse eines Gebäudes, beispielsweise mittels Geak-plus-Pflicht, eine Vor<strong>aus</strong>setzung für<br />

den Bezug von Fördergeldern des Gebäudeprogramms wird. Er sieht dies denn auch für die<br />

Energiepolitik 2050 <strong>aus</strong>drücklich vor.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (6)<br />

Amherd Viola Candinas Martin Darbellay Christophe Neirynck Jacques Poggia Mauro<br />

Romano Marco<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

energetische Sanierung von Gebäuden Energieeinsparung Energieprogramm Abwärme<br />

Subvention Gebäude Energieberatung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3309 – Motion<br />

Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische<br />

Tiefenlager priorisieren<br />

Eingereicht von<br />

Müller Geri<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, das Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlagerung<br />

so anzupassen, dass die Standortwahl für ein Lager <strong>aus</strong>schliesslich aufgrund<br />

sicherheitsrelevanter Kriterien getroffen wird. Dafür muss folgende Reihenfolge berücksichtigt<br />

werden. Das Sachplanverfahren ist entsprechend zu korrigieren:<br />

1. Die potenziellen Standorte müssen zuerst geologisch gleich gut untersucht sein, um die<br />

Regionen miteinander vergleichen zu können.<br />

2. Aufgrund der geologischen Untersuchungen soll danach der beste Standort für das<br />

Tiefenlager definiert werden.<br />

3. Die Frage der Lager-Erschliessung (Schacht/Rampe) muss geklärt sein, bevor potenzielle<br />

Oberflächenanlagen-Standorte evaluiert werden.<br />

4. Weiche Faktoren, wie sozioökonomische Aspekte, Entgelten und Akzeptanz in den<br />

Regionen, dürfen erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl mitberücksichtigt<br />

werden.<br />

Begründung<br />

Das im Sachplanverfahren vorgesehene Vorgehen hintertreibt das Sicherheitsprimat. Um die<br />

bestmögliche Lösung für die radioaktiven Abfälle zu finden, muss die geologische und<br />

technische Langzeitsicherheit oberste Priorität haben: Dafür braucht es genaue geologische<br />

Untersuchungen in allen Regionen. Nur so kann der bestmögliche Standort im Untergrund<br />

definiert werden. Zu<strong>dem</strong> muss die Frage nach der sichersten Erschliessung des Lagers<br />

geklärt sein (vor allem die Frage nach Schacht oder Rampe). Erst dann kann über die<br />

Platzierung der Oberflächenanlage entschieden werden.<br />

Das heutige Verfahren entspricht dieser Logik nicht: Es werden Oberflächenstandorte<br />

vorgeschlagen, bevor klar ist, wo das Lager in der Tiefe zu liegen kommt. Auch die Art und<br />

Weise der Erschliessung ist heute kein Thema, obwohl unter Fachkreisen klar ist, dass dies<br />

eine Sollbruchstelle für die Sicherheit des Lagers darstellt. Zu<strong>dem</strong> befassen sich die<br />

einberufenen Regionalkonferenzen schon heute mit sekundären Aspekten, wie<br />

sozioökonomischen Auswirkungen, möglichen Standorten der Oberflächenanlagen und deren


Erschliessung, Entgelten für die Regionen und Akzeptanz der Tiefenlagerung. Wenn diese e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Regionalkonferenzen tatsächlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gefährden<br />

die schon heute diskutierten Themen die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng<br />

wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Vor<strong>aus</strong>setzungen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)<br />

verabschiedet. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat im Auswahlverfahren für<br />

Lagerstandorte oberste Priorität. Raumnutzung und sozioökonomische Aspekte spielen für die<br />

Standortwahl eine untergeordnete Rolle (SGT-Konzeptteil, Zusammenfassung S. 5). Diese<br />

Kriterien werden in Etappe 2 des Standort<strong>aus</strong>wahlverfahrens unter sicherheitstechnisch<br />

vergleichbaren Standorten zur Anwendung kommen.<br />

Die sozioökonomisch-ökologische Studie (SÖW), welche in Etappe 2 durchgeführt wird,<br />

verfolgt den Zweck, die Auswirkungen auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft,<br />

Gesellschaft und Umwelt frühzeitig und umfassend zu untersuchen. Die SÖW dient als<br />

Grundlage für die betroffenen Regionen, eine Strategie, Massnahmen und Projekte für die<br />

nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten oder bereits bestehende Strategien, Massnahmen und<br />

Projekte zu aktualisieren. Ausser<strong>dem</strong> bildet die SÖW eine Basis für die Einführung eines<br />

Monitorings und damit für Kompensationsmassnahmen, welche ergriffen werden, wenn durch<br />

Planung, Bau oder Betrieb eines Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region<br />

festgestellt werden.<br />

Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<br />

1. Zum Thema des Kenntnisstandes und der zusätzlichen Untersuchungen hat sich der<br />

Bundesrat beider Motion Diener 11.3186, "Fehlender Gleichstand des Wissens in den<br />

potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle",<br />

geäussert. Hinsichtlich der Erfüllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen<br />

Kriterien stellt sich in jeder Etappe und für jeden Standort die Frage, ob die von den<br />

Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten für die sicherheitstechnische Beurteilung genügen.<br />

Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand<br />

und nicht die Art oder Menge der durchgeführten Untersuchungen. Die sechs von der Nagra<br />

vorgeschlagenen Standortgebiete haben die sicherheitstechnischen Anforderungen von<br />

Etappe 1 des SGT erfüllt und wurden deshalb am 30. November 2011 vom Bundesrat in den<br />

SGT aufgenommen.<br />

2. In Etappe 2 muss die Nagra gemäss Konzeptteil einen sicherheitstechnischen Vergleich<br />

der Standorte durchführen. Dafür werden zurzeit weitere erdwissenschaftliche<br />

Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund des sicherheitstechnischen Vergleichs und<br />

nachgeordnet der Resultate der SÖW muss die Nagra eine Einengung vornehmen und<br />

mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp (hochaktive Abfälle/schwachund<br />

mittelaktive Abfälle) inklusive der dazugehörenden Standortareale für die<br />

Oberflächenanlage vorschlagen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, wenn<br />

weiterführende Untersuchungen wie z. B. Bohrungen oder 3D-Seismik durchgeführt worden<br />

sind. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht <strong>dem</strong> SGT.<br />

3. Hinsichtlich der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept,<br />

die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach<br />

Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und<br />

Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist<br />

primär unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit und der Betriebssicherheit zu<br />

betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes ist eine Erschliessung des<br />

geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grundsätzlich<br />

möglich, beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei der Überprüfung des<br />

Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland kamen das<br />

Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die zuständigen Kommissionen des<br />

Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe möglich ist. In Etappe 1 des<br />

Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter für die Platzierung der Oberflächenanlagen<br />

so <strong>aus</strong>geschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht möglich<br />

bleibt. Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 anhand der konkreten<br />

Standortvorschläge nachzuweisen, dass die Oberflächenanlage resp. die untertägigen<br />

Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und


Sicherung erfüllen. Das Ensi und die zuständigen Kommissionen des Bundes werden die<br />

Vorschläge der Nagra vor der Anhörung zu Etappe 2 im Detail prüfen, bevor der Bundesrat<br />

über deren Abschluss befindet.<br />

4. Die Erfassung von nicht sicherheitsrelevanten Aspekten erfolgt aufgrund von bisherigen<br />

Erfahrungen im In- und Ausland sowie intensiven Diskussionen bei der Erarbeitung des SGT<br />

frühzeitig, d. h. bereits in Etappe 2, und nicht erst nach der sicherheitstechnischen<br />

Standortwahl.<br />

Die vorliegende Motion verlangt die Überarbeitung eines Verfahrens, welches in einem<br />

aufwendigen, mehrere Jahre dauernden Prozess erarbeitet wurde, auf breite Akzeptanz stösst<br />

und von anderen Ländern als beispielhaft bezeichnet wird. Das Standort<strong>aus</strong>wahlverfahren<br />

erlaubt es, offene Fragen schrittweise und zeitgerecht anzugehen sowie Lösungen zu<br />

erarbeiten. Eine Verfahrensänderung würde faktisch ein Moratorium für die Entsorgung<br />

bedeuten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle<br />

zielgerichtet einer Lösung zugeführt werden muss, so, wie es das Gesetz fordert. Der SGT<br />

bildet dafür in seiner aktuellen Form eine entsprechende und zweckdienliche Grundlage.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 16.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (15)<br />

Chopard-Acklin Max Feri Yvonne Flach Beat Gilli Yvonne Girod Bastien<br />

Glättli Balthasar Humbel Ruth Leuenberger Ueli Reimann Lukas Reimann Maximilian<br />

Rytz Regula Schelbert Louis Vischer Daniel von Graffenried Alec Wermuth Cédric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Lagerung radioaktiver Abfälle radioaktiver Abfall Standort des Betriebes Geologie Sachplan<br />

nukleare Sicherheit<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3310 – Motion<br />

Atomkraftwerke mit Sicherheitsmängeln müssen vom Netz, bis diese behoben<br />

sind<br />

Eingereicht von<br />

Müller Geri<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Das Kernenergiegesetz (KEG) soll dahingehend geändert werden, dass ein Atomkraftwerk<br />

vom Netz genommen werden muss, falls das Ensi einen Nachrüstungsbedarf feststellt. Erst<br />

nach Abschluss der Nachrüstung und Überprüfung durch das Ensi darf das Atomkraftwerk<br />

wieder in Betrieb genommen werden.<br />

Begründung<br />

Heute hat die Sicherheit nicht oberste Priorität: Stellt das Ensi fest, dass die nukleare<br />

Sicherheit eines Atomkraftwerks nicht gewährleistet ist, so verlangt es zwar eine Nachrüstung,<br />

gibt aber zum Teil mehrjährige Fristen für deren Umzusetzung vor. Während dieser Frist bleibt<br />

das unsichere Atomkraftwerk am Netz. Beim AKW Beznau stellte das Ensi eine mangelnde<br />

Notstromversorgung und Korrosionen im Reaktordruckbehälterdeckel fest, verlangt die<br />

Nachrüstung allerdings erst bis 2014. Trotz<strong>dem</strong> bleibt das Kraftwerk weiterhin in Betrieb.<br />

Einzig bei akuter Gefahr kann das Ensi die Abschaltung der Anlage anordnen. Die<br />

Unterscheidung in akute und nicht akute Gefahr ist allerdings sehr fragwürdig, denn die<br />

Gefahren, die ein AKW akut bedrohen, sind nur zum Teil vor<strong>aus</strong>sehbar: So kann das Ensi bei<br />

Hochwassergefahr die Abschaltung eines Kraftwerks frühzeitig verfügen (akute Gefahr). Bei<br />

einem Erdbeben, Flugzeugabsturz oder menschlichem Versagen des Betriebspersonals ist<br />

dies jedoch gar nicht möglich, da diese Ereignisse im Gegensatz zu Unwettern nicht<br />

vorhersagbar sind und ein AKW nicht rechtzeitig heruntergefahren werden kann.<br />

Wird festgestellt, dass eine Anlage den Sicherheitsanforderungen nicht genügt, darf es<br />

deshalb keine Fristen zur Nachrüstung geben. Die Anlage muss sofort vom Netz. Ansonsten<br />

ist die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet. Es darf nicht sein, dass die Interessen<br />

des Betreibers den Interessen der Bevölkerung vorangestellt werden. Die Sicherheit muss<br />

jederzeit oberste Priorität haben.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1)<br />

ist der Bewilligungsinhaber für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Das<br />

Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wacht als Aufsichtsbehörde des Bundes<br />

darüber, dass der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt. Es beaufsichtigt und beurteilt die


Betriebsführung und den sicherheitstechnischen Zustand der Kernkraftwerke und greift wenn e-parl 26.09.2013 18:37<br />

nötig ein. Bereits mit der heutigen Gesetzgebung kann das Ensi bei unmittelbarer Gefahr<br />

umgehend Massnahmen anordnen, die von der Betriebsbewilligung abweichen, insbesondere<br />

kann es die sofortige Abschaltung eines Kernkraftwerkes anordnen. Darüber hin<strong>aus</strong> sind<br />

Anlagen, die den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, sofort <strong>aus</strong>ser Betrieb<br />

zu nehmen und vor einer Wiederinbetriebnahme nachzurüsten.<br />

Diese klare Regelung sorgt für die nötige Rechtssicherheit. Wenn sich die Betreiber der<br />

Kernkraftwerke an die gesetzlichen Vorgaben halten, haben sie das Recht, ihre Anlagen<br />

gemäss ihrer Betriebsbewilligung zu betreiben.<br />

Entsprechend <strong>dem</strong> Prinzip "Sicherheit ist ein Prozess" verlangt die Schweizer<br />

Kernenergiegesetzgebung, anders als in vielen anderen Ländern, dass die Sicherheit der<br />

Kernkraftwerke laufend verbessert wird. Die Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen insoweit<br />

nachzurüsten, "als dies nach der Erfahrung und <strong>dem</strong> Stand der Nachrüstungstechnik<br />

notwendig ist, und darüber hin<strong>aus</strong>, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der<br />

Gefährdung beiträgt und angemessen ist" (Art. 22 Abs. 2 Bst. g KEG). Dieses Prinzip des<br />

ständigen Nachrüstens, verbunden mit betrieblichen und organisatorischen Verbesserungen,<br />

hat dazu geführt, dass insbesondere die älteren Kraftwerke heute noch sicherer sind als zur<br />

Zeit ihrer Inbetriebnahme.<br />

Verfügt das Ensi Nachrüstmassnahmen, bedeutet dies somit nicht, dass die Kernkraftwerke<br />

nicht sicher sind, sondern dass Verbesserungspotenzial erkannt wurde. Aus diesem Grund<br />

besteht in der Regel auch kein Anlass, ein Kernkraftwerk während der Dauer der Umsetzung<br />

von Nachrüstmassnahmen <strong>aus</strong>ser Betrieb zu nehmen. Dies wäre gerechtfertigt, wenn eine<br />

unmittelbare Gefahr drohte oder eine Anforderung an einen sicheren Betrieb, wie sie in der<br />

Verordnung des <strong>UVEK</strong> über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der<br />

Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken vom 16. April 2008<br />

(Ausserbetriebnahmeverordnung; SR 732.114.5) umschrieben sind, nicht eingehalten würde.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)<br />

Chopard-Acklin Max Feri Yvonne Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar<br />

Leuenberger Ueli Rytz Regula Schelbert Louis Vischer Daniel Wermuth Cédric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Kernkraftwerk nukleare Sicherheit Atomrecht Kraftwerksstilllegung mangelhaftes Produkt<br />

Sanierung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3312 – Postulat<br />

Energiewende. Investitionssicherheit für Stromversorger<br />

Eingereicht von<br />

Grossen Jürg<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

16.03.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat soll prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Stromwirtschaft und<br />

den betroffenen Normierungsgremien rasch verbindliche Vor<strong>aus</strong>setzungen zu schaffen seien,<br />

um den Stromversorgungsunternehmungen Investitionssicherheit im Bereich der<br />

Netzinfrastruktur und des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> zu geben. Dafür müssten:<br />

1. offene, allgemeingültige und international anerkannte Standards für Smart-Grid-<br />

Anwendungen definiert werden, wobei eine internationale Koordination anzustreben ist;<br />

2. verbindliche Anforderungen für den Ausbau der Stromnetze definiert werden, welche die<br />

künftige, dezentrale Stromproduktion im notwendigen und umfassenden Umfang ermöglichen.<br />

Begründung<br />

Der heutige Zustand bezüglich der Investitionssicherheit ist für die Stromversorger derart<br />

schlecht, dass sie <strong>aus</strong> betriebswirtschaftlichen Überlegungen nicht von sich <strong>aus</strong> <strong>aus</strong>reichend<br />

in die notwendigen neuen Strukturen investieren können. Wenn vonseiten des Bundes die<br />

Rahmenbedingungen (in <strong>dem</strong> Fall in Form von Standards) verbindlich festgelegt werden,<br />

können und werden die privaten Stromversorger aber einen wichtigen Beitrag zur<br />

Energiewende leisten.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Investitionssicherheit im Bereich Netzinfrastruktur ist von grosser Bedeutung für die<br />

Versorgungssicherheit und hinsichtlich der Ziele der Energiestrategie 2050 ein<br />

Schlüsselelement.<br />

Die globale Normung und Standardisierung ist eine Grundvor<strong>aus</strong>setzung für die<br />

Interoperabilität und die grossflächige Umsetzung von Smart-Grid-Anwendungen. Sie ist<br />

Sache der Privatwirtschaft bzw. der Normierungsorganisationen, gegebenenfalls unter<br />

Mitarbeit von Bundesstellen. Allerdings ist die gemeinsame Etablierung von Normen und<br />

Standards aufgrund der starken Fragmentierung der Interessenvertreter langwierig und<br />

geprägt von Partikularinteressen. Zu<strong>dem</strong> kann eine verfrühte Festlegung den Durchbruch<br />

neuer innovativer Technologien gefährden. Der Bundesrat beobachtet den Fortschritt der<br />

Standardisierungsaktivitäten der Privatwirtschaft und wird bei Bedarf eine koordinierende


Rolle übernehmen. Eine aktive Rolle des Bundesrates bei der Schaffung von Standards im<br />

Bereich Smart Grids ist <strong>aus</strong> den genannten Gründen jedoch nicht sachgerecht.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Definition von verbindlichen Grundsätzen, Kriterien und Anforderungen für den Aus- und<br />

Umbau der Stromnetze ist Teil der Massnahmenvorschläge zur Energiestrategie 2050. Mit<br />

einer "Strategie Energienetze" sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die<br />

Investitionssicherheit für den Aus- und Umbau der Stromnetze gewährleisten.<br />

Antrag des Bundesrates vom 09.05.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung von Punkt 1 sowie die Annahme von Punkt 2 des<br />

Postulats.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (33)<br />

Aebischer Matthias Amherd Viola Bäumle Martin Bertschy Kathrin Böhni Thomas<br />

Chevalley Isabelle Fischer Roland Flach Beat Fluri Kurt Gasche Urs<br />

Gasser Josias F. Girod Bastien Gmür Alois Grunder Hans Hadorn Philipp<br />

Ineichen Otto Ingold Maja Kessler Margrit Maier Thomas Markwalder Christa<br />

Nordmann Roger Nussbaumer Eric Rösti Albert Steiert Jean-François<br />

Streiff-Feller Marianne Teuscher Franziska Tschäppät Alexander van Singer Christian<br />

von Graffenried Alec von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wasserfallen Christian<br />

Weibel Thomas<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Elektrizitätsindustrie elektrische Leitung Rechtssicherheit Elektromaterial Stromerzeugung<br />

Investitionsschutz<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3377 – Motion<br />

Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative<br />

Eingereicht von<br />

Pieren Nadja<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

03.05.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem<br />

Bau von Zweitwohnungen!" Folgendes zu beachten:<br />

Keine Zweitwohnungen im Sinne von Artikel 75b der Bundesverfassung sind:<br />

1. Wochenaufenthaltswohnungen;<br />

2. Firmenwohnungen;<br />

3. bewirtschaftete Wohnungen;<br />

4. Ferienwohnungen, die mehr als sechs Monate im Jahr bewohnt werden;<br />

5. Rusticis, Alphütten und Maiensässe;<br />

6. ererbte oder innerhalb der Familie erworbene Wohnungen;<br />

7. vor der Umsetzung der Initiative bestehende Wohnliegenschaften.<br />

Baubewilligungen können bis Ende 2012 uneingeschränkt erteilt werden. Dies gilt für<br />

Gesuche, die vor und nach <strong>dem</strong> 11. März 2012 eingereicht worden sind.<br />

Begründung<br />

Am 11. März 2012 hat das Volk sehr knapp der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Das<br />

sehr knappe Resultat ist wohl auch darauf zurück zu führen, dass viele Stimmbürgerinnen und<br />

Stimmbürger verunsichert waren, da der Begriff "Zweitwohnung" nirgends richtig klar definiert<br />

ist und das Stimmvolk gar nicht genau wusste, über was es eigentlich abstimmt.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2012<br />

Mit der Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative "Stopp mit uferlosem Bau von<br />

Zweitwohnungen!" hat sich das Schweizervolk am 11. März 2012 für eine strenge<br />

Beschränkung des Zweitwohnungsb<strong>aus</strong> <strong>aus</strong>gesprochen. Die Vorsteherin des<br />

Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat eine<br />

Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die betroffenen Kantone vertreten sind. Das am 17.


Dezember 2010 mit Bezug auf den Zweitwohnungsbau geänderte Raumplanungsgesetz vom e-parl 26.09.2013 18:37<br />

22. Juni 1979 (SR 700), das auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, muss nun im Lichte des<br />

neuen Verfassungsartikels (Art. 75b der Bundesverfassung) angepasst werden. Da der Erlass<br />

der Ausführungsgesetzgebung zu diesem neuen Verfassungsartikel einige Zeit in Anspruch<br />

nehmen wird, sind die drängendsten Fragen, soweit dies möglich war, im Sinne einer<br />

Sofortmassnahme auf Verordnungsstufe geklärt worden.<br />

Die vom Bundesrat am 22. August 2012 beschlossene Verordnung über Zweitwohnungen<br />

sieht vor, dass der Besitzstand garantiert bleibt. Das bedeutet, dass Bauten, die unter <strong>dem</strong> bis<br />

zum 11. März 2012 geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, auch künftig in <strong>dem</strong> Mass<br />

genutzt werden dürfen, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen<br />

Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war. Bestehende Wohnungen können daher<br />

auch in Gemeinden, die einen Anteil von über 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen, frei<br />

verkauft und vererbt werden (vgl. Art. 3 der Verordnung). Als Zweitwohnungen gelten<br />

Wohnungen, die weder durch Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde noch<br />

durch Personen zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken dauernd bewohnt werden (Art. 2 der<br />

Verordnung). Neue Zweitwohnungen können künftig aber nur noch bewilligt und gebaut<br />

werden, wenn sie intensiv touristisch genutzt werden (vgl. Art. 4 Bst. b der Verordnung). Der<br />

Bundesrat hat die Verordnung auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.<br />

Die vom Bundesrat am 22. August 2012 beschlossene Verordnung über Zweitwohnungen<br />

nimmt damit einige Anliegen der Motion auf, andere nicht. Für den Bundesrat standen beim<br />

Erlass der Verordnung die rechtstaatlich korrekte Umsetzung der Verfassungsbestimmung<br />

und die Respektierung des am 11. März 2012 manifestierten Volkswillens im Zentrum.<br />

Antrag des Bundesrates vom 29.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (101)<br />

Aebi Andreas Aeschi Thomas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Baader Caspar<br />

Barthassat Luc Binder Max Blocher Christoph Borer Roland F. Bortoluzzi Toni<br />

Bourgeois Jacques Brand Heinz Brunner Toni Büchel Roland Rino Büchler Jakob<br />

Bugnon André Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick Candinas Martin<br />

Caroni Andrea Cassis Ignazio Chevalley Isabelle Darbellay Christophe<br />

de Buman Dominique de Courten Thomas Derder Fathi Egloff Hans<br />

Estermann Yvette Fässler Daniel Fehr Hans Feller Olivier Fiala Doris<br />

Flückiger-Bäni Sylvia Fluri Kurt Frehner Sebastian Freysinger Oskar Gasche Urs<br />

Geissbühler Andrea Martina Germanier Jean-René Giezendanner Ulrich Gössi Petra<br />

Grin Jean-Pierre Grunder Hans Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard<br />

Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Heer Alfred Hess Lorenz Hiltpold Hugues<br />

Hurter Thomas Hutter Markus Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans<br />

Killer Hans Knecht Hansjörg Landolt Martin Lohr Christian Lüscher Christian<br />

Lustenberger Ruedi Malama Peter Moret Isabelle Mörgeli Christoph Müller Leo<br />

Müller Philipp Müller Walter Müri Felix Neirynck Jacques Nidegger Yves<br />

Pantani Roberta Parmelin Guy Perrin Yvan Pezzatti Bruno Quadranti Rosmarie<br />

Quadri Lorenzo Regazzi Fabio Reimann Lukas Reimann Maximilian<br />

Rickli Natalie Simone Rime Jean-François Ritter Markus Romano Marco Rösti Albert<br />

Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Schneeberger Daniela Schwander Pirmin<br />

Spuhler Peter Stahl Jürg Stamm Luzi Veillon Pierre-François Vitali Albert<br />

Vogler Karl von Siebenthal Erich Walter Hansjörg Wandfluh Hansruedi<br />

Wasserfallen Christian Wobmann Walter Ziörjen Lothar Zuppiger Bruno<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Ferienwohnung Volksinitiative Auslegung des Rechts Vollzug von Beschlüssen Wohnung


Ergänzende Erschliessung:<br />

2846<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3405 – Motion<br />

Dem Rekrutierungstourismus der SBB ein Ende setzen<br />

Eingereicht von<br />

Buttet Yannick<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.05.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird als Besitzer der SBB beauftragt einzugreifen, damit die SBB alle<br />

Massnahmen treffen, um die Kampagnen zur Rekrutierung von Personal im Ausland<br />

einzustellen.<br />

Begründung<br />

In der Antwort auf meine Anfrage 12.1002 vom 27. Februar 2012 zu den<br />

Rekrutierungskampagnen der SBB im Ausland hat der Bundesrat anerkannt, dass solche<br />

Kampagnen in Frankreich durchgeführt wurden. Ohne darauf <strong>aus</strong>drücklich einzugehen, hat er<br />

auch nicht bestritten, dass es in Deutschland ebenfalls Rekrutierungskampagnen gibt.<br />

In Anbetracht der Arbeitslosigkeit und der zahlreichen jungen Menschen auf Arbeitssuche in<br />

unserem Land ist daran zu erinnern, dass die SBB weiterhin Eigentum des Bundes sind und<br />

ihre soziale Verantwortung vielleicht noch mehr als andere wahrnehmen sollten. Deshalb ist<br />

es inakzeptabel, dass sie ihre Rekrutierungskampagnen im Ausland fortführen.<br />

In seiner Antwort gibt der Bundesrat auch die Meinung der SBB wieder, dass sie "nach<br />

unternehmerischen Grundsätzen geführt" werden und ihre Rekrutierung im Ausland fortführen<br />

möchten. Zahlreiche KMU, die ebenfalls nach unternehmerischen Grundsätzen geführt<br />

werden, nehmen ihre soziale Verantwortung jedoch wahr. Dies verlangt zwar besondere<br />

Anstrengungen, welche KMU aber zu unternehmen bereit sind. Es ist folglich inakzeptabel,<br />

dass ein Unternehmen im Eigentum des Bundes seine Vorbildfunktion in der<br />

Personalrekrutierungspolitik nicht wahrnimmt.<br />

Wenn sich bei der Rekrutierung Schwierigkeiten zeigen - es handelt sich immerhin um<br />

anständig bezahlte Stellen mit attraktiven sozialen Bedingungen -, dann müssen die SBB<br />

eben die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit diese Stellen ohne weitere Anwerbungen<br />

im Ausland besetzt werden können.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bund als Eigentümer führt die SBB AG über strategische Ziele, die Ernennung und<br />

Entlastung des Verwaltungsrates sowie die Genehmigung der Jahresrechnung und des<br />

Jahresberichtes. Die SBB sind dabei zu einer zuverlässigen und effizienten<br />

Leistungserbringung angehalten. Im Gegenzug dazu haben die SBB die alleinige


Verantwortung im operativen Bereich; darunter fällt auch die Rekrutierung neuer<br />

Mitarbeitender. Die Qualifikationen des Personals sind für die Leistungsfähigkeit eines<br />

Unternehmens zentral. Dementsprechend ist es unumgänglich, dass die SBB das Personal<br />

entlang der benötigten Qualifikationen und Kompetenzen rekrutieren.<br />

Die Einstellungspolitik der SBB ist bedürfnisorientiert und nicht diskriminierend. Unabhängig<br />

von ihrer Staatsangehörigkeit gelten für alle Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen<br />

Anforderungen und Anstellungsbedingungen. Diese Einstellungspolitik steht im Einklang mit<br />

<strong>dem</strong> Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, <strong>dem</strong> Bundespersonalgesetz<br />

und <strong>dem</strong> Gesamtarbeitsvertrag SBB GAV. Durch das im Freizügigkeitsabkommen verankerte<br />

Nichtdiskriminierungsgebot wird der Inländervorrang gegenüber EU-/Efta-Bürgerinnen und -<br />

Bürgern abgeschafft. Der Anteil der <strong>aus</strong>ländischen Mitarbeitenden bei den SBB (Stammh<strong>aus</strong>)<br />

blieb in den letzten Jahren in Prozent gemessen stabil. Er bewegte sich in den letzten fünf<br />

Jahren zwischen 10,5 und 12,3 Prozent.<br />

Die SBB werden bei ihren Rekrutierungsbemühungen im Ausland erst aktiv, wenn sich die<br />

Suche nach Arbeitskräften im Inland als erfolglos her<strong>aus</strong>stellt. Bei einigen Berufsbildern<br />

können die SBB den Bedarf an Arbeitskräften in der Tat nur sehr schwer decken. In diesem<br />

Zusammenhang führen die SBB lediglich einzelne Rekrutierungen im Ausland durch.<br />

Regelmässige Kampagnen zur Rekrutierung von Personal im Ausland finden - mit zwei<br />

Ausnahmen - hingegen keine statt. 2010 waren die SBB im benachbarten Frankreich aktiv auf<br />

der Suche nach Zugbegleitpersonal für Lyria. Dieses Jahr suchen die SBB Lokführerinnen<br />

und Lokführer. Dazu wurde im Januar 2012 in den französischen Departementen Haute-<br />

Savoie und Ain eine Rekrutierungskampagne gestartet. Da aber Rekrutierungen im Ausland<br />

wesentlich aufwendiger sind als in der Schweiz, halten die SBB ihre Anstrengungen bei<br />

Rekrutierungen <strong>aus</strong>serhalb des Heimmarktes in engen Grenzen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (4)<br />

Barthassat Luc Darbellay Christophe Gschwind Jean-Paul Regazzi Fabio<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

SBB Einstellung Fremdarbeiter/in Personalverwaltung Stellenangebot Arbeitskräftebedarf<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48;15<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3409 – Motion<br />

Wiederherstellung bei der Stilllegung von Erdölverarbeitungsanlagen<br />

sicherstellen<br />

Eingereicht von<br />

Buttet Yannick<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

29.05.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, für Anlagen, die für den Transport, die Speicherung, die<br />

Verteilung und die Verarbeitung von Mineralöl dienen, die Schaffung eines Stilllegungsfonds<br />

vorzuschreiben, damit die Finanzierung in je<strong>dem</strong> Fall gesichert ist.<br />

Eine mögliche Beteiligung des Bundes, insbesondere durch die Mineralölsteuer, ist in Betracht<br />

zu ziehen.<br />

Begründung<br />

Der jüngste Fall um die Raffinerie in Cressier hat gezeigt, wie anfällig die Erdölverarbeitung in<br />

unserem Land ist. Eine Einstellung des Betriebs ist in Zukunft nicht mehr völlig<br />

<strong>aus</strong>zuschliessen. In einem solchen Fall muss die Stilllegung der Transport-, Speicher-, Verteilund<br />

Verarbeitungsanlagen vom Betreiber sichergestellt werden. Wenn dieser jedoch nicht in<br />

der Lage ist, diese Kosten zu tragen, muss die Gemeinde oder sogar der Standortkanton<br />

einspringen.<br />

Um solche Situationen zu vermeiden, muss solchen Betrieben vorgeschrieben werden, in<br />

einen Fonds für die Stilllegung der genannten Anlagen einzuzahlen (die Sanierung des<br />

Geländes ist bereits anderweitig geregelt).<br />

Da diese Anlagen für die Energieversorgung von nationaler Bedeutung sind, ist eine Regelung<br />

auf nationaler Ebene sinnvoll; ein Teil der Einkünfte <strong>aus</strong> der Mineralölsteuer könnte in diesen<br />

Fonds fliessen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2012<br />

Die Mineralölindustrie verfügt in der Schweiz über zahlreiche Installationen zur Verarbeitung,<br />

Lagerung und zum Transport von Mineralölprodukten. Sie unterscheidet sich darin aber<br />

grundsätzlich nicht von vielen anderen Industriebranchen wie etwa der chemischen Industrie,<br />

der Maschinen-, Elektro-, Metall- oder B<strong>aus</strong>toffindustrie. Im Falle eines Konkurses können <strong>aus</strong><br />

den einzelnen Betrieben dieser Branchen <strong>aus</strong>gedehnte Industriebrachen entstehen, bei denen<br />

die Kosten für die Altlastensanierung und den Anlagenrückbau den Grundstücks- und<br />

Immobilienwert deutlich übersteigen.


Was die Kosten für die Altlastensanierung betrifft, bestehen klare Regelungen zur<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Kostentragung nach <strong>dem</strong> Verursacherprinzip im Umweltschutzgesetz. Grundsätzlich trägt der<br />

Verursacher die Kosten für die notwendigen Sanierungsmassnahmen. Im Fall, dass der<br />

Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, trägt das zuständige<br />

Gemeinwesen den entsprechenden Kostenanteil. Der Bund kann den Kantonen die Kosten<br />

bis maximal 40 Prozent abgelten. Die Abgeltungen des Bundes werden über einen<br />

Spezialfonds, den sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds, finanziert. Die parlamentarische<br />

Initiative 09.477, "Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung", soll hier<br />

die Möglichkeiten erweitern, Ausfallkosten zu vermeiden.<br />

Für die Kosten des Anlagenrückb<strong>aus</strong> hingegen gibt es keine Regelungen im<br />

Bundesumweltrecht. Zuletzt wurde dies in der parlamentarischen Initiative 09.490,<br />

"Industriebrachen auf belasteten Standorten und Altlasten. Förderung und Finanzierung des<br />

Industriebrachenrecyclings", gefordert. Diese wurde vom Nationalrat im März 2011 abgelehnt.<br />

Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht angebracht, bereits wieder eine<br />

branchenübergreifende Regelung <strong>aus</strong>zuarbeiten. Die vom Motionär vorgeschlagene Regelung<br />

nur für die Mineralölbranche hingegen erachtet der Bundesrat als ordnungspolitisch nicht<br />

angemessen.<br />

Neben den ordnungspolitischen Bedenken stellt sich auch die Frage, ob ein Fonds spezifisch<br />

für die Mineralölbranche erforderlich ist, da die Risiken für eine Kostenübernahme für die<br />

öffentliche Hand im Bereich der Mineralölwirtschaft deutlich tiefer liegen dürften als zum<br />

Beispiel bei der Kernenergie, wo aufgrund der sehr hohen Stilllegungs- und<br />

Entsorgungskosten Fondslösungen bestehen. Vor diesem Hintergrund müssten vorgängig<br />

auch Alternativen zur vorgeschlagenen Fondslösung geprüft werden. Ergänzend ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die vom Motionär vorgeschlagene Äufnung des Fonds über<br />

zweckgebundene Mittel <strong>aus</strong> der Mineralölsteuer eine Verfassungsänderung erforderlich<br />

machen würde. Eine solche Lösung lehnt der Bundesrat nicht zuletzt auch <strong>aus</strong><br />

finanzpolitischen Gründen ab.<br />

Antrag des Bundesrates vom 29.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (4)<br />

Barthassat Luc Darbellay Christophe Gschwind Jean-Paul Regazzi Fabio<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Erdöl fossile Energie Erdöltechnologie Ölfernleitung Fonds Rückbau Finanzierung<br />

Erdölraffination<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3417 – Motion<br />

Öffnung der Telekommunikationsmärkte. Strategien für die nationale digitale<br />

Sicherheit<br />

Eingereicht von<br />

Hodgers Antonio<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

30.05.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zum Schutz der nationalen<br />

Informatikinfrastrukturen <strong>aus</strong>zuarbeiten, die die Kontrolle der privaten Infrastrukturen und der<br />

Anbieterinnen umfasst.<br />

Begründung<br />

Ende April 2012 wurde öffentlich bekanntgegeben, dass Huawei die Netzinfrastruktur von<br />

Sunrise <strong>aus</strong>bauen und betreiben wird. Dabei wird Huawei nicht nur das Material dazu liefern,<br />

sondern auch den Unterhalt übernehmen.<br />

Huawei ist ein wichtiges chinesisches Unternehmen, das weltweit auf <strong>dem</strong><br />

Telekommunikationsmarkt aktiv ist. Gegründet wurde es von einem ehemaligen hohen Offizier<br />

der chinesischen Volksbefreiungsarmee. Huawei wird nicht an der Börse gehandelt und<br />

weigert sich, bekanntzugeben, wer genau Eigentümer des Unternehmens ist. Dieser Mangel<br />

an Transparenz und die Verbindung zur Armee einer <strong>aus</strong>ländischen Macht sind sehr<br />

problematisch, wenn diesem Unternehmen ein grosser Teil des Kommunikationsnetzes der<br />

Schweiz anvertraut werden soll. Die <strong>aus</strong>tralische Regierung hat das Unternehmen <strong>aus</strong><br />

Gründen der nationalen Sicherheit übrigens von der Bewerbung auf Ausschreibungen<br />

<strong>aus</strong>geschlossen. Auch in den Vereinigten Staaten und Grossbritannien ist Huawei auf<br />

ähnliche Widerstände gestossen.<br />

In seinem Bericht über die Sicherheitspolitik zählt der Bundesrat die Angriffe auf<br />

Informatikinfrastrukturen zu den direkten Bedrohungen für die Schweiz. Er führt <strong>aus</strong>, "dass<br />

diese Infrastrukturen ... deshalb jederzeit - und nicht nur in Krisenlagen - Bedrohungen und<br />

Risiken <strong>aus</strong>gesetzt (sind). Die Schweiz verfügt derzeit über keine übergreifenden<br />

Massnahmen zur Abwehr von Angriffen auf Informatik- und Kommunikationsinfrastrukturen."<br />

Meiner Meinung nach wäre es für die Sicherheit der Schweiz angemessen, gesetzliche<br />

Bestimmungen für den Schutz der nationalen digitalen Netze zu erlassen, da immer mehr<br />

zentrale Tätigkeiten des Staates davon abhängen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012


Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat eine Strategie zum Schutz der Informatik- und e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Telekommunikationsinfrastrukturen erstellt, sowohl für öffentliche wie auch für private<br />

Infrastrukturen. Hinter <strong>dem</strong> Vorstoss steht die durch ein konkretes Beispiel belegte<br />

Befürchtung, dass <strong>aus</strong>ländische Firmen, die für schweizerische Telekomanbieterinnen Netze<br />

betreiben, wichtige schweizerische Infrastrukturen gefährden können.<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass es in besagtem Markt kaum noch schweizerische Firmen gibt,<br />

die derart komplexe Systeme konkurrenzfähig anbieten können. Praktisch alle namhaften<br />

Software- und Hardwarelieferanten stammen heute <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Ausland. Sie verfügen aber oft<br />

über eine Niederlassung in der Schweiz, um die lokalen Marktbedürfnisse abzudecken, unter<br />

anderem auch jene der öffentlichen Hand.<br />

Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz Angriffe auf die<br />

Informatik- und Kommunikationsinfrastrukturen als unmittelbare Bedrohung erkannt. Gestützt<br />

darauf hat er Aufträge erteilt, um die Widerstandsfähigkeit der schweizerischen Informatikund<br />

Telekommunikationsinfrastrukturen zu steigern. Die wichtigsten Dispositive sind die<br />

nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen, die nationale Strategie zum Schutz<br />

der Schweiz vor Cyber-Risiken sowie die Strategie des Bundesrates für eine<br />

Informationsgesellschaft in der Schweiz. Sie alle haben zum Ziel, die Sicherheit von und das<br />

Vertrauen in die Informatik- und Telekommunikationsinfrastrukturen in der Schweiz zu stärken.<br />

Der Schutz privater und öffentlicher Infrastrukturen ist zunächst eine Aufgabe der Betreiber<br />

selbst. Der Bund unterstützt die Betreiber bei der Erfüllung dieser Aufgabe und legt, wo nötig,<br />

in sicherheitsrelevanten Bereichen technische Mindestanforderungen fest.<br />

Eine eigentliche staatliche Kontrolle der privaten IK-Infrastrukturen und -Anbieter durch den<br />

Bund wäre aber praktisch nicht möglich, würde sie doch eine kaum überschaubare Anzahl<br />

von Firmennetzen umfassen wie jene von Banken, Versicherungen, Medienunternehmen,<br />

Betreibern von Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen usw.<br />

Das wichtige Anliegen des Motionärs hat der Bundesrat bereits vor einiger Zeit erkannt, und er<br />

trägt ihm mittels der verschiedenen erwähnten Strategien und der darauf beruhenden<br />

Massnahmen Rechnung. Dementsprechend werden auf allen Stufen (Bund, Kantone,<br />

Kommunikationsinfrastrukturbetreiber) Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen unter Einbezug<br />

der IK-Leistungserbringer und Systemlieferanten zu erstellen sein. Die dar<strong>aus</strong> gewonnenen<br />

Erkenntnisse werden, wo nötig, zu zusätzlichen behördlichen Schutzmassnahmen führen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (2)<br />

Perrin Yvan<br />

Voruz Eric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Telekommunikationsindustrie Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung Telefon<br />

Übertragungsnetz Beteiligung an Unternehmen Informatik (speziell)<br />

<strong>aus</strong>ländisches Unternehmen Sicherung der Versorgung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

34<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3421 – Motion<br />

Keine Sippenhaftung für Neulenker. Obligatorische Weiterbildungskurse<br />

abschaffen<br />

Eingereicht von<br />

Sprecher / in<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

FDP-Liberale Fraktion<br />

Wasserfallen Christian<br />

31.05.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes<br />

zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse gestützt auf Artikel 15a Ziffer 2 Litera b nur für<br />

diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit eine schwere<br />

Verkehrsregelverletzung begangen haben.<br />

Begründung<br />

Der Führerschein auf Probe hat sich bewährt. Die Unfallzahlen aller Alterskategorien gehen<br />

zurück. Die Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sprechen eine deutliche<br />

Sprache: 2010 wurden 89 932 praktische Führerprüfungen erfolgreich abgelegt. Rechnet man<br />

die Kosten von etwa 300 Franken pro Kurs mal 89 932 Probeführer<strong>aus</strong>weise mal zwei für den<br />

zweiten Pflichtkurs, ergibt das ein Gesamtvolumen von knapp 54 Millionen Schweizerfranken,<br />

die die oft jungen Bürger zusätzlich berappen müssen. Für Auszubildende ist das eine<br />

überdurchschnittlich hohe Belastung. Es ist nicht notwendig, Fahrschüler nach bestandener<br />

Prüfung nochmals zur Kasse zu bitten und die praktischen Weiterbildungskurse als<br />

obligatorisch zu erklären. Es besteht zu<strong>dem</strong> die Gefahr, dass die Qualität und die<br />

Anforderungen der Fahrprüfung sinken. Die Fahrprüfung muss als Reifeprüfung für eine<br />

sichere Fahrt gelten. Die Tatsache, dass sich einzelne Neulenker fehlerhaft verhalten, darf<br />

nicht dazu führen, alle Neulenker als potenziell gefährlich einzustufen und entsprechend zu<br />

kriminalisieren. Für Neulenker, welche sich fehlerhaft verhalten, soll der Wiederholungskurs<br />

eine Chance sein, Bildungslücken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren. Im<br />

Normalfall erhält dann jeder Neulenker ohne Verfehlung mit <strong>dem</strong> Ablauf der Probezeit<br />

automatisch den unbefristeten Führer<strong>aus</strong>weis. Damit wird die Sicherheit verbessert, ohne<br />

flächendeckend alle Neulenker unnötig zu diskriminieren.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Die Neulenkenden stellen im Strassenverkehr eine Hauptrisikogruppe dar: Zum einen<br />

verfügen sie über eine höhere, jugendtypische Risikobereitschaft, zum anderen fehlt den<br />

Neulenkenden die nötige Erfahrung im Verkehr, um auch schwierige Situationen richtig<br />

einschätzen und angemessen reagieren zu können. Um diesem Problem entgegenzuwirken,<br />

hat das Parlament den Führer<strong>aus</strong>weis auf Probe und die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung eingeführt.<br />

Mit <strong>dem</strong> Führer<strong>aus</strong>weis auf Probe sollen Widerhandlungen während der Probezeit strenger<br />

geahndet werden. Die Weiter<strong>aus</strong>bildung während den ersten Jahren nach der Führerprüfung


soll die fehlende Fahr-Erfahrung kompensieren. Ziel dieser Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung ist, durch e-parl 26.09.2013 18:37<br />

präventive Massnahmen die hohe Unfallbelastung der Junglenkenden abzusenken. Allgemein<br />

wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass das tiefste Unfallrisiko der Motorfahrzeuglenkenden erst nach<br />

sieben Jahren erreicht wird. Die zweite Ausbildungsphase soll diese Zeit verkürzen.<br />

Die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung wird laufend evaluiert: Die kantonalen Vollzugsbehörden haben<br />

ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, das eine Auditierung der Kurse und eine<br />

Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmenden sicherstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse<br />

werden laufend Optimierungen vorgenommen, wie beispielsweise eine Verbesserung der<br />

Fähigkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren. Eine abschliessende Beurteilung der<br />

Wirkung der Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung kann noch nicht vorgenommen werden, da wegen der<br />

langen Übergangsphase (Neulenkende, die noch nach <strong>dem</strong> alten Recht einen<br />

Lernfahr<strong>aus</strong>weis beantragt hatten, waren nicht zur Weiter<strong>aus</strong>bildung verpflichtet) bisher nur<br />

zwei Jahrgänge praktisch <strong>aus</strong>nahmslos an den obligatorischen Kursen teilgenommen haben.<br />

Falls die Evaluation zeigen sollte, dass die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung Mängel aufweist, wird der<br />

Bundesrat Korrekturen beschliessen oder diese, wenn sie das Gesetz betreffen, <strong>dem</strong><br />

Parlament beantragen.<br />

Die Motionärin schlägt vor, dass nur diejenigen Neulenkenden einen Weiter<strong>aus</strong>bildungskurs<br />

besuchen müssen, die eine Widerhandlung begangen haben. Dieser Ansatz geht in die<br />

falsche Richtung. Ziel ist es, Unfälle und Widerhandlungen präventiv zu vermeiden und nicht<br />

erst zu reagieren, wenn diese bereits passiert sind oder begangen wurden. Das Modell der<br />

obligatorischen Nachschulung für Verkehrsteilnehmende, die wiederholt in<br />

verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben, gibt es zu<strong>dem</strong> bereits<br />

heute (Art. 40 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, VZV; SR 741.51).<br />

Die in der Begründung der Motion erwähnten finanziellen Kosten, die die Neulenkenden zu<br />

tragen haben, sind im Verhältnis zum erzielten Sicherheitsgewinn angemessen. Zu bedenken<br />

ist dabei auch, dass die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung nicht nur für die Junglenkenden finanzielle<br />

Auswirkungen hat. Die kantonalen Vollzugsbehörden und vor allem die privaten Kursanbieter<br />

haben Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe getätigt, um den damaligen Beschluss des<br />

Parlamentes zur Einführung der Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung umzusetzen.<br />

Die Bedenken der Motionärin, dass durch die Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung die Qualität und die<br />

Anforderungen an die Fahrprüfung sinken, sind unbegründet. Die Fahrprüfung stellt immer<br />

noch die finale Prüfung vor der Erteilung des Führer<strong>aus</strong>weises dar. Im Projekt Opera-3<br />

(Optimierung der ersten Ausbildungsphase und Prüfung der Übernahme der 3. Führerschein-<br />

Richtlinie der EU) werden zurzeit die obligatorischen Ausbildungs- und Prüfungsteile kritisch<br />

durchleuchtet, wobei auch Interaktionen zwischen der ersten und der zweiten<br />

Ausbildungsphase überprüft und allenfalls auch die heutige Zweiphasen<strong>aus</strong>bildung verbessert<br />

werden soll.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Strassenverkehrsordnung Führerschein Autofahrer/in junger Mensch Weiterbildung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3444 – Postulat<br />

Bakterielle Antibiotikaresistenz und Ozonung<br />

Eingereicht von<br />

Fridez Pierre-Alain<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

06.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Machbarkeit und die zusätzlichen Kosten einer<br />

obligatorischen Ozonung aller Abwässer in den ARA, an die Spitäler angeschlossen sind,<br />

abzuklären und gegebenenfalls diese Problematik bei der nächsten Änderung der<br />

Gewässerschutzverordnung in seine Überlegungen einzubeziehen.<br />

Begründung<br />

Eine kürzlich erstellte Studie hat nachgewiesen, dass im Genfersee Spuren von Antibiotika<br />

und resistenten Bakterien vorhanden sind. Diese Studie bestätigt die bereits 2007 vom<br />

Schweizerischen Nationalfonds geäusserten Befürchtungen, der die öffentliche Hand durch<br />

die Ergebnisse der Umsetzung des Search (nationales Überwachungssystem für<br />

Antibiotikaresistenzen) auf diese Problematik aufmerksam machte. Dieses<br />

Überwachungssystem untersucht regelmässig das Vorkommen von Bakterienstämmen in<br />

Gewässern und in landwirtschaftlichen Böden, die zwar natürlicherweise im menschlichen<br />

Körper vorkommen, insbesondere vom Typ Escherichia coli, die aber immer resistenter gegen<br />

Antibiotika werden. Die Antibiotikaresistenz ist zu einem bedeutenden Problem für die<br />

öffentliche Gesundheit geworden, sowohl in der Humanmedizin als auch in der<br />

Veterinärmedizin. Die Verbreitung von Bakterien und Antibiotika im natürlichen Umfeld,<br />

insbesondere in den Wasserläufen und in den Seen, die direkt oder indirekt für die<br />

Trinkwasserversorgung genutzt werden, stellt tatsächlich eine potenzielle Gefahr für die<br />

Zukunft dar. Sie kann aber durch die Ozonung, eine dafür ideale Technik, leicht vermieden<br />

werden. Es ist des Weiteren interessant, die Frage nach der Bakterienresistenz mit jener nach<br />

der Mikroverunreinigung zu verbinden, da die Ozonung eine der besten Methoden ist, um<br />

gegen solche Probleme vorzugehen (Mikroverunreinigung, resistente Bakterien und<br />

Antibiotikarückstände).<br />

Es ist bekannt, dass der Bund und die Kantone die Mikroverunreinigung in einem Teil der<br />

Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz durch Ozonung bekämpfen wollen. Zurzeit wird<br />

über die Subventionskriterien beraten, und es wäre wünschenswert, dass die Tatsache, dass<br />

eine ARA Abwasser <strong>aus</strong> einem Spital behandelt, als Kriterium zählt, denn genau dieses<br />

Wasser enthält am ehesten resistente Bakterien und Antibiotikarückstände.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012


Der Bundesrat hat am 25. April 2012 die Vernehmlassung zur Änderung des<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Gewässerschutzgesetzes eröffnet. Mit dieser Vorlage soll eine gesamtschweizerische<br />

Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen bei<br />

zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) geschaffen werden. Rund 100 von insgesamt<br />

700 ARA in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe <strong>aus</strong>gerüstet werden,<br />

mit welcher die Mikroverunreinigungen im Abwasser um mehr als 80 Prozent vermindert<br />

werden können. Die anzuwendende Technik wird nicht vorgeschrieben. Im Vordergrund<br />

stehen heute die Ozonung und die Behandlung des Abwassers mit Pulveraktivkohle. Mit <strong>dem</strong><br />

geplanten Ausbau der ARA wird etwas mehr als die Hälfte des Schweizer Abwassers<br />

zusätzlich gereinigt, und die stark mit gereinigtem Abwasser belasteten Gewässer werden<br />

wirksam vor Mikroverunreinigungen geschützt.<br />

Es ist unbestritten, dass bei einer Anwendung der Ozonung neben der Elimination von<br />

Mikroverunreinigungen gleichzeitig eine weitgehende Entfernung von Keimen im Abwasser<br />

stattfindet. Andere Verfahren oder Verfahrenskombinationen können aber ebenfalls die<br />

Keimzahl im Abwasser stark reduzieren. Dies zeigen u. a. die kürzlich veröffentlichten<br />

Resultate der Pilotversuche in der ARA L<strong>aus</strong>anne mit Pulveraktivkohle und anschliessender<br />

Membranfiltration. Forschungsarbeiten bezüglich der Elimination von Keimen durch andere<br />

Verfahren laufen. Zusätzlich ist festzuhalten, dass allenfalls die Abwasserinhaltsstoffe (z. B.<br />

durch angeschlossene Gewerbebetriebe) ein anderes Verfahren als die Ozonung bedingen.<br />

Der Bundesrat teilt mit <strong>dem</strong> Initianten des Postulates die Ansicht, dass die kürzlich durch<br />

Studien der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und<br />

Gewässerschutz (Eawag) aufgezeigten Antibiotikaresistenzen in Gewässern zukünftig eine<br />

ernstzunehmende Her<strong>aus</strong>forderung darstellen. Gemäss den Studien spielen dabei die Spitäler<br />

und Tierspitäler eine bedeutende Rolle. Andere Forschungsresultate weisen aber darauf hin,<br />

dass auch Antibiotikaresistenzen <strong>aus</strong> anderen Quellen (z. B. <strong>aus</strong> Altersheimen) von<br />

Bedeutung sein können. Weitere Studien zum Thema der Bakterienresistenz laufen im In- und<br />

Ausland.<br />

Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Kenntnisse <strong>aus</strong> der Forschung bezüglich<br />

Bakterienresistenz und bezüglich der Elimination von Keimen durch verschiedene Verfahren<br />

der Abwasserbehandlung wäre es verfrüht, sich einseitig auf die Ozonung von Abwasser bei<br />

ARA mit Spitalabwasser zu konzentrieren. In der Schweiz wird das Abwasser von 427<br />

Spitälern in insgesamt 177 ARA gereinigt. Die Einführung der Ozonung in diesen ARA würde<br />

aufgrund der aktuellen Faktenlage eine einseitige Bevorzugung dieser Reinigungstechnik<br />

bedeuten und den Rahmen des geplanten Massnahmenpakets mit <strong>dem</strong> Ausbau von 100 ARA<br />

deutlich sprengen.<br />

Wichtig ist aber, dass bei der zukünftigen Planung auf ein geeignetes Zusammenspiel<br />

zwischen <strong>dem</strong> Ziel der Elimination von Mikroverunreinigungen und <strong>dem</strong> zusätzlichen Nutzen<br />

der Abwasserbehandlungsverfahren im Bereich der Entfernung von Keimen (insbesondere<br />

antibiotikaresistente Keime) geachtet wird.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (23)<br />

Aebischer Matthias Amarelle Cesla Aubert Josiane Birrer-Heimo Prisca<br />

Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Gross Andreas Gysi Barbara Hadorn Philipp Heim Bea<br />

Jans Beat Kiener Nellen Margret Maire Jacques-André Nussbaumer Eric<br />

Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Schneider Schüttel Ursula<br />

Schwaab Jean Christophe Semadeni Silva Steiert Jean-François Tornare Manuel<br />

Voruz Eric Wermuth Cédric


Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Gewässerschutz Abwasser Ozon Antibiotikum Wasserverschmutzung See<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3457 – Motion<br />

Administrative Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens <strong>aus</strong>serhalb des<br />

Baugebietes<br />

Eingereicht von<br />

H<strong>aus</strong>ammann<br />

Markus<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

11.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 23 des Raumplanungsgesetzes (RPG) dahingehend zu<br />

ergänzen, dass die Kantone auch Ausnahmen im Umfeld bestehender Bauten <strong>aus</strong>serhalb des<br />

Baugebietes regeln können.<br />

Begründung<br />

Es ist im Sinne der Rechtssicherheit, wenn die Kantone im Umfeld bestehender Bauten auch<br />

<strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes Kleinstbauten (z. B. Gerätehäuschen, fest installierte<br />

Spielgeräte, Verteilkabinen, Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie für den Eigenbedarf,<br />

Aussenantennen für den Empfang, unbeleuchtete Eigenreklameanlagen usw.) sowie<br />

Farbanstriche und geringfügige Änderungen an Fassaden von nicht unter Schutz gestellten<br />

Objekten mittels verbindlicher Listen vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren <strong>aus</strong>nehmen<br />

können.<br />

Vor<strong>aus</strong>setzung ist, dass die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

eingehalten bleiben.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Motionär verlangt eine Änderung von Artikel 23 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni<br />

1979 (RPG; SR 700). Er strebt an, dass Kantone im Umfeld bestehender Bauten auch<br />

<strong>aus</strong>serhalb des Baugebietes verschiedene bauliche Aktivitäten (Kleinstbauten) vom<br />

ordentlichen Baubewilligungsverfahren <strong>aus</strong>nehmen können.<br />

Artikel 22 Absatz 1 RPG bestimmt, dass Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung<br />

errichtet oder geändert werden dürfen. Er präzisiert die Art des durchzuführenden Verfahrens<br />

aber nicht. Verschiedene Kantone kennen vereinfachte Verfahren, ähnlich jenen, die das<br />

Bundesrecht für Plangenehmigungsverfahren vorsieht. Dabei ist weder die Ausgestaltung der<br />

ordentlichen noch die Ausgestaltung der vereinfachten Verfahren überall gleich. Soweit<br />

ersichtlich, ist der Grundsatz, dass für geringfügige Vorhaben vereinfachte Verfahren<br />

vorgesehen werden können, nicht bestritten.<br />

Wo das kantonale Recht ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, umschreibt es die<br />

Anwendbarkeit dieses Verfahrens regelmässig mit Aufzählungen oder Listen. Dazu bedarf es


<strong>aus</strong> der Sicht des Bundesrates keiner legislatorischen Tätigkeit des Bundes. Artikel 23 RPG<br />

erschiene dafür auch nicht als geeignetes systematisches Umfeld.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (72)<br />

Aebi Andreas Amaudruz Céline Amstutz Adrian Baader Caspar Binder Max<br />

Böhni Thomas Borer Roland F. Brand Heinz Brunner Toni Büchel Roland Rino<br />

Büchler Jakob Bugnon André Candinas Martin Caroni Andrea Darbellay Christophe<br />

de Courten Thomas Estermann Yvette Favre Laurent Flückiger-Bäni Sylvia<br />

Frehner Sebastian Freysinger Oskar Gasche Urs Geissbühler Andrea Martina<br />

Germanier Jean-René Giezendanner Ulrich Graf-Litscher Edith Grin Jean-Pierre<br />

Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard Haller Vannini Ursula Hassler Hansjörg<br />

Heer Alfred Hurter Thomas Hutter Markus Joder Rudolf Kaufmann Hans<br />

Keller Peter Killer Hans Knecht Hansjörg Landolt Martin Lohr Christian<br />

Markwalder Christa Mörgeli Christoph Müller Leo Müller Thomas Müller Walter<br />

Müri Felix Pantani Roberta Parmelin Guy Perrin Yvan Pezzatti Bruno Pieren Nadja<br />

Quadranti Rosmarie Quadri Lorenzo Regazzi Fabio Reimann Lukas<br />

Reimann Maximilian Rickli Natalie Simone Ritter Markus Rösti Albert Rusconi Pierre<br />

Schwander Pirmin Stamm Luzi Veillon Pierre-François Vitali Albert Vogler Karl<br />

von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />

Ziörjen Lothar Zuppiger Bruno<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Baugenehmigung Vereinfachung von Verfahren Bauzone Landwirtschaftszone<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2846<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3479 – Motion<br />

Lärmschutzvorschriften für den Bau und den Betrieb von Sportanlagen<br />

Eingereicht von<br />

Lehmann Markus<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

12.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

In die Lärmschutzverordnung des Bundes sollte ein Anhang aufgenommen werden, welcher<br />

die zulässigen Lärmimmissionen für den Bau und Umbau sowie den Betrieb von Sportanlagen<br />

in solcher Weise regelt, dass sowohl die Interessen der in der Nähe von Sportanlagen<br />

lebenden Bevölkerung als auch die Bedürfnisse der Sportvereine <strong>aus</strong>gewogen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Begründung<br />

Die immer dichtere Besiedlung und der Auslastungsdruck der immer noch knappen<br />

Sportanlagen führen beim Bau und Betrieb von Sportanlagen zunehmend zu<br />

Auseinandersetzungen über die zulässigen Lärmimmissionen. Besonders betroffen sind<br />

Fussball- aber auch andere Outdooranlagen sowie Stadien.<br />

Das Bundesrecht enthält keine Vorschriften bezüglich Lärmimmissionen für den Bau künftiger<br />

und den Betrieb bestehender Sportanlagen (Ausnahme Schiessanlagen). Das führt dazu,<br />

dass die Behörden und Gerichte für die Bewilligung von Bau- und Umbauvorhaben sowie bei<br />

Auseinandersetzungen betreffend Immissionen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Betrieb von Sportanlagen<br />

zunehmend die sehr restriktiv formulierte deutsche Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />

heranziehen (vgl. z. B. BGE 133 II ff. Gemeinde Würelos). Dadurch werden die Möglichkeiten<br />

für den Bau und Umbau sowie die Nutzung von Sportanlagen übermässig eingeschränkt.<br />

Zwar hat das Bundesamt für Umwelt einen Entwurf für eine Vollzugshilfe für die Beurteilung<br />

der Lärmbelastung von Sportanlagen erarbeitet. Das Papier vermag die Missstände aber nicht<br />

zu beseitigen. Es macht zu starke Einschränkungen für den Bau und Betrieb von kleineren<br />

und mittleren Sportanlagen und regelt Grossanlagen (Stadien) überhaupt nicht.<br />

Die Lärmschutzverordnung des Bundes braucht deshalb einen eigenen "Sportartikel"<br />

ansonsten <strong>dem</strong> Sport unnötige Schranken gesetzt werden und die Anliegen von<br />

Anwohnerinnen und Anwohner nicht angemessen berücksichtigt werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Die Sportförderung gemäss Artikel 68 der Bundesverfassung (BV, SR 101) umfasst den<br />

Auftrag, den Sport zu fördern, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen zu<br />

steigern sowie den Stellenwert des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung zu


erhöhen. Gleichzeitig ist der Bund gemäss Artikel 74 auch beauftragt Vorschriften zu erlassen e-parl 26.09.2013 18:37<br />

zum Schutz des Menschen vor schädlichem oder lästigem Lärm. Sportanlagen können<br />

solchen Lärm erzeugen, weshalb die Vorschriften des Lärmschutzrechts bei ihnen zur<br />

Anwendung kommen.<br />

Was als schädlich oder lästig gilt, legt der Bundesrat mit Hilfe von Immissionsgrenzwerten<br />

(IGW) in der Lärmschutz-Verordnung fest. Er muss sich dabei an die Kriterien des<br />

Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) halten und die IGW so festlegen, dass die<br />

Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört ist (Art. 15 USG). Dabei hat er<br />

auch die Wirkung des Lärms auf besonders empfindliche Personengruppen zu<br />

berücksichtigen (Art. 13 USG). Kriterien <strong>aus</strong>serhalb dieser Vorgaben kann der Bundesrat<br />

grundsätzlich nicht beiziehen.<br />

Für Anlagen wie etwa Strassen oder Eisenbahnen, deren Lärmimmissionen eine gewisse<br />

betriebliche und akustische Gleichmässigkeit aufweisen, lassen sich Berechnungsverfahren<br />

und Grenzwerte allgemein festlegen. Bei Sportanlagen sind die Lärmimmissionen jedoch<br />

weder gleichmässig, noch wiederholen sie sich regelmässig. So variieren das zeitliche<br />

Auftreten und die Art des Betriebs je nach Anlass stark. Lärm <strong>aus</strong> Sportanlagen wird zu<strong>dem</strong>,<br />

je nach der konkreten örtlichen und betrieblichen Situation, in der er verursacht wird,<br />

unterschiedlich stark störend empfunden. Der Bundesrat hat <strong>aus</strong> diesen Gründen bisher die<br />

Festlegung von allgemein gültigen Grenzwerten für alle Sportanlagen in der Lärmschutz-<br />

Verordnung als nicht sachgerecht erachtet.<br />

Beim Lärm von Sportanlagen müssen die kantonalen Vollzugsbehörden deshalb im Einzelfall<br />

aufgrund der gesundheitlichen Kriterien der eingangs erwähnten Artikel 13 und 15 USG eine<br />

Beurteilung vornehmen. Den Kantonen, welche die lokale Situation gut kennen, kommt dabei<br />

ein erheblicher Ermessenspielraum zu. Auch bei der Festlegung der nötigen Massnahmen<br />

kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Einhaltung der zulässigen<br />

Lärmbelastung zu einer unverhältnismässigen Einschränkung der Sportanlage führen würde<br />

und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anlage besteht. Bei gewissen<br />

Sportanlagen kann dieses Interesse insbesondere durch Artikel 68 BV begründet werden.<br />

Um die Kantone im Vollzug zu unterstützen, hat das Bundesamt für Umwelt 2011 eine<br />

Vollzugshilfe für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen vorgeschlagen. Diese<br />

soll den Vollzugsbehörden Grundsätze für die Beurteilung des Lärms zur Verfügung stellen.<br />

Die Vollzugshilfe wird im Moment in den Kantonen erprobt und soll anschliessend aufgrund<br />

der Ergebnisse der Erprobungsphase überarbeitet werden.<br />

Dem Bundesamt für Umwelt und den kantonalen Fachstellen sind die vom Motionär<br />

angeführten Probleme bei einzelnen Fällen bekannt. Mit der Überarbeitung der Vollzugshilfe<br />

können aber auch diese Kritikpunkte berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist insgesamt nach<br />

wie vor der Meinung, dass die häufig lokal geprägten Interessenabwägungen zurzeit im<br />

Rahmen einer Vollzugshilfe flexibler beurteilt werden können als dies im Rahmen einer vom<br />

Motionär verlangten bundesrechtlich abschliessenden Regelung der Fall wäre.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (16)<br />

Amherd Viola Bortoluzzi Toni Darbellay Christophe Fässler-Osterwalder Hildegard<br />

Hurter Thomas Jans Beat Landolt Martin Lohr Christian Müller Leo Müller Thomas<br />

Nussbaumer Eric Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara Schneider-Schneiter Elisabeth<br />

Stahl Jürg Wasserfallen Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe


Sport Sportanlass Sporteinrichtung Lärmschutz Lärmbelästigung Fussball<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;28<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3524 – Motion<br />

Staatsvertrag mit Frankreich zur Ausserbetriebnahme des AKW Fessenheim<br />

und des AKW Mühleberg<br />

Eingereicht von<br />

Nussbaumer Eric<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, mit Frankreich eine bilaterale völkerrechtliche Vereinbarung im<br />

Sinne des Kernenergiegesetzes, Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c, abzuschliessen über den<br />

Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch im Hinblick auf die geplanten Massnahmen zur Ausserbetriebnahme<br />

und Stilllegung des AKW Fessenheim und des AKW Mühleberg. Dabei soll auch die<br />

zukünftige Zusammenarbeit zu gemeinsamen Fragen und Her<strong>aus</strong>forderungen des<br />

grenzüberschreitenden Engpassmanagements, der Langfristenergieverträge und für<br />

Netz<strong>aus</strong>bauten zur grenzüberschreitenden Energielieferung <strong>aus</strong> neuen Kraftwerken für<br />

erneuerbare Energien geregelt werden.<br />

Begründung<br />

Das AKW Mühleberg wird als eines der ältesten Schweizer Atomkraftwerke in den nächsten<br />

Monaten oder Jahren abgestellt. Der französische Präsident Hollande hat versprochen, das<br />

älteste Atomkraftwerk Frankreichs bis 2017 <strong>aus</strong>ser Betrieb zu nehmen. Da auch Schweizer<br />

Energiekonzerne an Fessenheim beteiligt sind, erscheint es für die Schweizer Energiepolitik<br />

als zielführend, die Abschaltung dieser Atomkraftwerke staatsvertraglich zu koordinieren und<br />

gleichzeitig auch aktuelle Fragen und Her<strong>aus</strong>forderungen der energiepolitischen<br />

Neuorientierung zu klären.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Ein regelmässiger Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zu Nuklearangelegenheiten, inklusive KKW<br />

Fessenheim, erfolgt bereits über die Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de<br />

radioprotection (CFS), welche durch den Briefwechsel vom 30. November 1989 zwischen der<br />

Schweiz und Frankreich ins Leben gerufen wurde. Die bestehenden bilateralen<br />

völkerrechtlichen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (Abkommen vom 5.<br />

Dezember 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie<br />

und Abkommen vom 30. November 1989 über den Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch bei Zwischenfällen<br />

oder Unfällen, die radioaktive Auswirkungen haben können) sind auch auf die<br />

Ausserbetriebnahme und Stilllegung von KKW anwendbar. Der diesbezügliche<br />

Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch ist somit bereits heute vertraglich geregelt.


Die weiteren in der Motion aufgeworfenen Fragen zum grenzüberschreitenden<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Engpassmanagement und zu den Langfristverträgen werden durch den einschlägigen Acquis<br />

communautaire der EU und durch dessen Umsetzung durch Frankreich geregelt und sind<br />

Gegenstand der laufenden Verhandlungen zu einem Stromabkommen zwischen der Schweiz<br />

und der EU. Netz<strong>aus</strong>bauten werden durch die Swissgrid mit den Netzbetreibern umliegender<br />

Länder geplant und durch den Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (European<br />

Network of Transmission System Operators for Electricity, Entso-E) koordiniert. Prioritäre<br />

Verbindungen sollen teilweise direkt durch die EU gefördert werden.<br />

Ferner stehen das Bundesamt für Energie (BFE) und das zuständige französische Ministerium<br />

im engen Kontakt zur Bewältigung von aktuellen energiepolitischen Fragen und<br />

Her<strong>aus</strong>forderungen.<br />

Das KKW Mühleberg darf gemäss der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung so lange<br />

betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Die Sicherheit ist dann gewährleistet,<br />

wenn die in der Betriebsbewilligung festgehaltenen Auflagen, die Bestimmungen der<br />

massgebenden Kernenergiegesetzgebung sowie der Richtlinien des Eidgenössischen<br />

Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) erfüllt sind. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi,<br />

darüber zu wachen, dass der Betreiber diese Vorgaben jederzeit erfüllt und allen<br />

Sicherheitsbelangen seiner Anlage mit der notwendigen Tiefe und <strong>dem</strong> notwendigen Umfang<br />

nachkommt. Infolge der nuklearen Katastrophe in Fukushima hat das Ensi eine Reihe von<br />

Massnahmen verfügt. Bei Bedarf wird es weitere Massnahmen anordnen. Solange das KKW<br />

Mühleberg sicher betrieben werden kann, besteht daher kein Anlass, dieses <strong>aus</strong>ser Betrieb zu<br />

nehmen. Im Weiteren hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />

Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2012,<br />

mit welchem dieses zwar die bisherige Befristung aufhob, aber gleichzeitig eine neue<br />

Befristung <strong>aus</strong>sprach, beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Dieses Verfahren ist hängig.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (26)<br />

Aebischer Matthias Allemann Evi Amarelle Cesla Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />

Bäumle Martin Bertschy Kathrin Birrer-Heimo Prisca Chopard-Acklin Max<br />

Fässler-Osterwalder Hildegard Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Gasser Josias F.<br />

Girod Bastien Gysi Barbara Heim Bea Jans Beat Kiener Nellen Margret<br />

Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Schneider Schüttel Ursula<br />

Semadeni Silva Steiert Jean-François Voruz Eric Wermuth Cédric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

bilaterales Abkommen Frankreich Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk<br />

technische Zusammenarbeit Elsass Bern (Kanton)<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3525 – Postulat<br />

Freiflächen-Solarstromanlagen auf Flächen ohne Fruchtfolgequalität<br />

Eingereicht von<br />

Nussbaumer Eric<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Es ist zu prüfen und zu berichten, wie auf Flächen, die nicht als Fruchtfolgefläche (FFF)<br />

<strong>aus</strong>geschieden sind, eine Freiflächen-Solarstromanlage bewilligt werden kann oder welche<br />

gesetzlichen Bestimmungen insbesondere im Raumplanungsgesetz zu ändern wären, damit<br />

dies zukünftig möglich wird.<br />

Begründung<br />

Fruchtfolgeflächen sind im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a RPG für die<br />

Landwirtschaft geeignete Flächen. Sie sind raumplanerisch entsprechend zu sichern. Sie<br />

stehen für Freiflächen-Solarstromkraftwerke nicht zur Verfügung. Daneben bestehen in<br />

Landwirtschaftszonen auch Flächen, die keine Fruchtfolgequalität aufweisen oder eine<br />

geringe Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Auf diesen Flächen kann unter Umständen eine<br />

grossflächige Solarstromanlage (Fotovoltaik-Freiflächenanlage) Sinn machen, insbesondere<br />

wenn z. B. auf den bebauten Grundstücken und der vorhandenen Gebäudestruktur in einer<br />

Gemeinde oder Region keine grösseren Solarstromanlagen mehr realisiert werden können.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Es ist ein prioritäres Anliegen des Bundesrates, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen -<br />

und damit auch der Sonnenenergie - zu fördern. Es gibt jedoch wichtige Gründe, weshalb dies<br />

gegenwärtig vorwiegend auf bestehenden Bauten und Anlagen erfolgen soll.<br />

Zweifellos ist es richtig, Fruchtfolgeflächen (FFF) nicht für die Errichtung freistehender<br />

Solaranlagen zu nutzen. Es sollen aber auch landwirtschaftliche Nutzflächen, die nicht FFF-<br />

Qualität haben, d. h. sich für eine ackerbauliche Nutzung nicht eignen, nach Möglichkeit<br />

erhalten werden. Dies gilt namentlich für die Grünlandnutzung, die ebenfalls Vorrangcharakter<br />

haben kann. In der kleinräumigen Schweiz sind solche Anlagen jedoch auch auf anderen<br />

Flächen in der Regel mit mehr oder weniger grossen Problemen verbunden. Ausserhalb der<br />

Bauzonen sind freistehende Solaranlagen in der Regel für das Landschaftsbild problematisch,<br />

zu<strong>dem</strong> fehlen oft die notwendige Erschliessung und die Anbindung an die Stromnetze.<br />

Innerhalb der Bauzonen stellen sie eine ineffiziente Nutzung wertvollen Baulandes dar.<br />

In der Energiestrategie 2050 des Bundes wird davon <strong>aus</strong>gegangen, dass das<br />

Flächenpotenzial für Fotovoltaikanlagen auf bestehenden Infrastrukturanlagen <strong>aus</strong>reicht, um


den vorgesehenen Anteil an Sonnenenergie zu leisten. Das technische Potenzial an e-parl 26.09.2013 18:37<br />

geeigneten Gebäudeflächen zur Nutzung der Fotovoltaik in der Schweiz beträgt zwischen 15<br />

und 18 Terawattstunden pro Jahr. Bis 2050, so kann erwartet werden, werden davon bis zu<br />

10 Terawattstunden pro Jahr genutzt. Dieses Potenzial ist zu<strong>dem</strong> relativ konfliktarm, d. h. <strong>aus</strong><br />

dieser Sicht rasch realisierbar. Einschränkungen <strong>aus</strong> Gründen des Ortsbild- und<br />

Denkmalschutzes betreffen gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Kultur höchstens 5<br />

Prozent des Gebäudebestandes.<br />

Derzeit werden etwa 120 Gigawattstunden Sonnenstrom pro Jahr erzeugt - d. h., es wird<br />

weniger als ein Prozent des technischen Potenzials an Gebäudeflächen genutzt. Somit ist das<br />

ungenutzte Potenzial für Fotovoltaikanlagen innerhalb des Baugebiets noch sehr gross.<br />

Das geltende Raumplanungsrecht schliesst freistehende Solaranlagen nicht <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>.<br />

Die Standortgebundenheit solcher Anlagen <strong>aus</strong>serhalb der Bauzone ist allerdings heute mit<br />

Blick auf das grosse Potenzial auf bestehenden Gebäuden nur in den allerseltensten Fällen<br />

gegeben. Falls eine freistehende Fotovoltaik-Anlage <strong>aus</strong>serhalb der Bauzonen in Betracht<br />

gezogen wird, wird regelmässig eine (Sonder-)Nutzungsplanung nach Artikel 18 des<br />

Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) notwendig sein. Ausser<strong>dem</strong> kann<br />

eine Thematisierung im kantonalen Richtplan angebracht sein. Je schwieriger es wird, den<br />

erwünschten Zubau an Solaranlagen auf bestehenden Bauten vorzunehmen, desto eher wird<br />

es gerechtfertigt und auch nach gelten<strong>dem</strong> Recht möglich sein, der Nutzung der<br />

Sonnenenergie den Vorrang zu geben, sofern nicht andere gewichtige Interessen<br />

entgegenstehen. Von diesem Punkt sind wir allerdings noch weit entfernt.<br />

Der Bundesrat sieht daher keinen aktuellen Bedarf, einen Bericht über die<br />

Bewilligungsfähigkeit freistehender Solaranlagen und über allfällige Gesetzesänderungen zu<br />

erstellen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (24)<br />

Aebischer Matthias Allemann Evi Amarelle Cesla Aubert Josiane Badran Jacqueline<br />

Bäumle Martin Bertschy Kathrin Chopard-Acklin Max Fässler-Osterwalder Hildegard<br />

Fehr Hans-Jürg Feri Yvonne Girod Bastien Grunder Hans Gysi Barbara Heim Bea<br />

Kiener Nellen Margret Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie Reynard Mathias<br />

Schneider Schüttel Ursula Schneider-Schneiter Elisabeth Steiert Jean-François<br />

Voruz Eric Wermuth Cédric<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Sonnenenergie Kraftwerksstandort Landwirtschaftszone Raumplanung Bericht<br />

unkultiviertes Land<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;2846<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3527 – Motion<br />

Energetische Sanierung von touristischen Zweitwohnungen<br />

Eingereicht von<br />

Candinas Martin<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird verpflichtet, im Rahmen der Programmvereinbarungen mit den<br />

betroffenen Kantonen, gestützt auf Artikel 34 des Bundesgesetzes über die Reduktion der<br />

CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011, einen Drittel der für Gebäudesanierungen<br />

schweizweit verfügbaren Mittel zweckgebunden für die energetische Sanierung von<br />

touristischen Zweitwohnungen zu verwenden.<br />

Begründung<br />

Touristische Zweitwohnungen, also jene Zweitwohnungen, die entweder von den Besitzern<br />

selber zu Ferienzwecken benutzt oder vermietet werden, machen einen erheblichen Teil des<br />

Gebäudebestandes der Schweiz <strong>aus</strong>. Vor allem die selbstgenutzten touristischen<br />

Zweitwohnungen stehen während des grössten Teils des Jahres leer, werden aber oft<br />

während der Wintermonate geheizt, um Kälteschäden zu vermeiden. Selbst bei vermieteten<br />

Zweitwohnungen liegt die durchschnittliche Belegung im Jahresdurchschnitt selten über 60<br />

Tage. Im Gegensatz zu dauerhaft bewohnten Gebäuden ist der Anreiz zur energetischen<br />

Sanierung deshalb geringer. Ein grosser Teil der touristischen Zweitwohnungen wurde in der<br />

Boom-Phase der Sechziger- und Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts erstellt, ist oft schlecht<br />

isoliert und muss dringend energetisch saniert werden. In einigen Fällen kann sogar der<br />

Abbruch und Ersatzneubau sinnvoller sein.<br />

Etliche touristische Zweitwohnungen <strong>aus</strong> der Boom-Phase sind noch mit Elektro- oder<br />

Ölheizungen <strong>aus</strong>gerüstet. Neue erneuerbare Energien wie bei Wärmepumpen und<br />

Solaranlagen kommen nur bei den neuesten Gebäuden zum Einsatz. Der Bau neuer<br />

touristischer Zweitwohnungen wird aber durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative<br />

stark eingeschränkt. Aus energetischer Sicht muss deshalb der Fokus auf die Sanierung des<br />

bestehenden Gebäudeparks gelegt werden. Dadurch kann ein nicht zu vernachlässigender<br />

Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen geleistet werden. Zu<strong>dem</strong> werden durch die<br />

energetische Sanierung die touristischen Zweitwohnungen besser vermietbar, was auch im<br />

Interesse des Tourismus ist.<br />

Die vorgeschlagene Massnahme kann rasch und ohne zusätzliche Belastung des<br />

Bundesh<strong>aus</strong>haltes umgesetzt werden.


Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Bei bestehenden Gebäuden gibt es ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der CO2-<br />

Emissionen und des Energieverbrauchs, wobei Zweitwohnungen nur einen kleinen Teil<br />

<strong>aus</strong>machen dürften. Im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 hat das Parlament den Plafond für<br />

das Gebäudeprogramm, das <strong>aus</strong> einem Drittel der Einnahmen <strong>aus</strong> der CO2-Abgabe<br />

alimentiert wird, von heute 200 auf 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Maximal ein Drittel<br />

der Mittel wird gemäss Gesetz den Kantonen als Globalbeiträge für die Förderung<br />

erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik <strong>aus</strong>gerichtet.<br />

Mindestens zwei Drittel der Mittel sind für die energetische Sanierung der Gebäudehülle<br />

bestimmt, die in einem schweizweit einheitlich abgewickelten Programm gefördert wird. Dabei<br />

sind Erst- und Zweitwohnungen gleichgestellt.<br />

Die Anreize, eine Zweitwohnung energetisch zu sanieren, dürften allerdings geringer sein,<br />

zumal die erwarteten Einsparungen an den Heizkosten kleiner sind. Weil am ständigen<br />

Wohnsitz in der Regel länger geheizt wird und die potenzielle CO2-Wirkung dadurch grösser<br />

ist, gibt es nach Ansicht des Bundesrates auch <strong>aus</strong> klima- und energiepolitischer Optik keinen<br />

Grund, einen bestimmten Anteil des Gebäudeprogramms <strong>aus</strong>schliesslich für Zweitwohnungen<br />

zu reservieren. Vielversprechender ist der Ansatz, den einzelne Kantone im Rahmen ihrer<br />

Mustervorschriften verfolgen, in<strong>dem</strong> sie für den Neubau und die Sanierung von<br />

Zweitwohnungen eine Fernregulierungsmöglichkeit der Heizungen vorschreiben.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (26)<br />

Amherd Viola Barthassat Luc Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick<br />

Darbellay Christophe de Buman Dominique Fässler Daniel Favre Laurent Flach Beat<br />

Freysinger Oskar Gasser Josias F. Germanier Jean-René Gmür Alois<br />

Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus Hess Lorenz Neirynck Jacques<br />

Ritter Markus Romano Marco Schmid-Federer Barbara Schneider-Schneiter Elisabeth<br />

Semadeni Silva Teuscher Franziska Vogler Karl von Siebenthal Erich<br />

Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Ferienwohnung energetische Sanierung von Gebäuden Tourismus Kohlendioxid<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;2846<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3571 – Motion<br />

Gemeinsame Strategie der Kantone zu den erneuerbaren Energien<br />

Eingereicht von<br />

Gschwind Jean-<br />

Paul<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

14.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die die Kantone dazu<br />

verpflichtet, eine gemeinsame Strategie im Bereich der erneuerbaren Energien <strong>aus</strong>zuarbeiten,<br />

und zwar mit <strong>dem</strong> Ziel einer Selbstversorgung der Kantone ab 2035.<br />

Begründung<br />

Der Entscheid von Bundesrat und Parlament, in mehr oder weniger naher Zukunft <strong>aus</strong> der<br />

Atomenergie <strong>aus</strong>zusteigen, ist unumstösslich. Die Kernanlagen sollen nach Alter nach und<br />

nach stillgelegt werden. Damit sind Land und Wirtschaft gefordert, wenn sie nicht einer<br />

Energieknappheit und zu hohen Energiepreisen für die privaten H<strong>aus</strong>halte und die<br />

Unternehmen entgegengehen wollen. Es ist deshalb <strong>aus</strong>serordentlich wichtig, dass sich alle<br />

Akteure (Bund, Kantone, Gemeinden und Private) gemeinsam dieser Her<strong>aus</strong>forderung stellen.<br />

Die Pflicht, eine gemeinsame kantonale Strategie zu den erneuerbaren Energien festzulegen,<br />

könnte die Kantone und Gemeinden in dieser Frage mobilisieren und den Bund in seiner<br />

Aufgabe unterstützen: Eine solche Strategie gründet auf der Erhebung der bestehenden und<br />

der potenziellen erneuerbaren Ressourcen (Geothermie, Holz, Biomasse, Windenergie,<br />

Fotovoltaik) und sollte die Selbstversorgung ab 2035 zum Ziel haben.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

In den meisten Kantonen sind in den letzten Jahren Strategien, Konzepte, Leitlinien oder<br />

Planungsberichte zur kantonalen Energiepolitik mit konkreten Zielsetzungen und<br />

Massnahmenplänen verabschiedet worden. Die Zielsetzungen orientieren sich meist an der<br />

2000-Watt-Gesellschaft, einer Reduktion des CO2-Ausstosses oder den Zielen von<br />

EnergieSchweiz. Weiter hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) anlässlich<br />

der Generalversammlungen vom 2. September 2011 sowie vom 4. Mai 2012 ein<br />

Positionspapier "Energiepolitik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan" bzw. die<br />

"Energiepolitischen Leitlinien der EnDK" verabschiedet, die grösstenteils mit den<br />

Zielsetzungen und den Massnahmen der Energiestrategie 2050 des Bundesrates<br />

übereinstimmen.<br />

Der Bund selber fördert im Rahmen des Programms EnergieSchweiz unter anderem mit <strong>dem</strong><br />

Projekt "Energie-Region" die optimale Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien


in den Regionen. Elf <strong>aus</strong>gewählte Pilotregionen werden in einer Anfangsphase (ab Mitte<br />

2012) durch das Bundesamt für Energie finanziell und personell unterstützt.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Der Bundesrat erachtet es als kontraproduktiv, den schon weit fortgeschrittenen<br />

Anstrengungen der Kantone mit bundesgesetzlichen Vorgaben vorzugreifen. In der<br />

Energiestrategie 2050 ist allerdings vorgesehen, dass der Bund bei der<br />

gesamtschweizerischen Planung für Gebiets<strong>aus</strong>scheidungen für Anlagen zur Produktion von<br />

Strom mit erneuerbaren Energien eine koordinative Rolle übernehmen soll.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (6)<br />

Barthassat Luc Buttet Yannick Darbellay Christophe Regazzi Fabio Romano Marco<br />

Vogler Karl<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

erneuerbare Energie Energieprogramm Kanton Selbstversorgung Koordination<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3595 – Postulat<br />

Erhebung der Gesamtkosten in Zusammenhang mit der Schliessung von<br />

Verladebahnhöfen<br />

Eingereicht von<br />

von Siebenthal<br />

Erich<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der unter anderem folgende Fragen<br />

beantwortet:<br />

1. In welchem Ausmass werden Waldleistungen durch Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen<br />

verteuert durch die Schliessung von Verladebahnhöfen?<br />

2. Welche Auswirkungen auf die jeweilige lokale Verkehrsbelastung hat die Schliessung von<br />

peripheren Verladebahnhöfen auf die offen bleibenden Verladebahnhöfe (beispielsweise in<br />

Stadtzentren wie Biel, Bern, La Chaux-de-Fonds usw.)?<br />

3. Wie viel dieser Kosten trägt vor<strong>aus</strong>sichtlich die öffentliche Hand und wie viel der<br />

Waldbesitzer?<br />

4. Welche Einsparungen sind durch die Schliessung von Verladebahnhöfen bei SBB Cargo<br />

tatsächlich realisierbar, und in welcher Kosten-Nutzen-Relation stehen sie zu den<br />

entstehenden Mehrkosten für die Verlader?<br />

Aufgrund der Erkenntnisse ist der Auftrag an SBB Cargo zu überprüfen bzw. nötigenfalls die<br />

Bestellung der Offenhaltung von Verladebahnhöfen vorzusehen.<br />

Begründung<br />

Der Schweizer Wald erbringt zahlreiche Leistungen mit hohem öffentlichem Interesse (Schutz<br />

vor Naturgefahren, Grundwasserschutz, Naturschutz, Wohlfahrt, Lebensraum für Wildtiere<br />

usw.). Beinahe sämtliche Leistungen stehen in einer positiven Wechselwirkung zu einer<br />

nachhaltigen Holznutzung oder setzen diese gar vor<strong>aus</strong>.<br />

Der Strukturwandel der Sägereibranche zwingt Waldbesitzer häufig, Holz mittels<br />

Bahntransporten zu geeigneten Käufern zu transportieren. SBB Cargo überprüft vor <strong>dem</strong><br />

Hintergrund, Rentabilität erreichen zu müssen, seine Verladepunkte und wird solche auch<br />

schliessen. Dem ist <strong>aus</strong> betrieblicher Sicht nichts entgegenzuhalten. Aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht könnten <strong>aus</strong> Schliessungsentscheiden höhere Kosten für Bund, Kantone und<br />

Eigentümer entstehen.


Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Mit der Motion 10.3881 ist der Bundesrat beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Förderung<br />

des Schienengüterverkehrs vorzulegen. Die Vernehmlassung ist auf Ende 2012 vorgesehen.<br />

In diesem Rahmen ist zu entscheiden, welche Instrumente zur Förderung des<br />

Schienengüterverkehrs eingesetzt werden sollen und welches Angebot sie ermöglichen.<br />

Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe der schweizerischen Güterverkehrspolitik, allgemeine<br />

Rahmenbedingungen für den Strassen- und Schienengüterverkehr zu setzen. Hierunter fallen<br />

Instrumente wie z. B. die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder das<br />

Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr. Mit <strong>dem</strong> Einsatz dieser Instrumente sollen die<br />

unternehmerischen Entscheidungen so gelenkt werden, dass sie volkswirtschaftlich vorteilhaft<br />

sind. Auch die bestehenden Instrumente der finanziellen Förderung des<br />

Schienengüterverkehrs in der Fläche zielen grundsätzlich darauf ab, die Marktposition des<br />

Schienengüterverkehrs zu verbessern. Dies geschieht z. B. durch die Schaffung spezifischer<br />

Infrastruktur für den Güterverkehr (z. B. Förderung von Anschlussgleisen und<br />

Umschlagsanlagen im kombinierten Verkehr) oder die Verbilligung von Verkehrsangeboten.<br />

Holztransporte profitieren gemäss Artikel 11 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV,<br />

SR 641.811) von einer Sonderregelung bzw. einer reduzierten LSVA-Abgabe.<br />

Eine Detailsteuerung, in deren Rahmen entschieden wird, welche Güterarten auf der Schiene<br />

zu transportieren sind oder ab bzw. zu welchen Bedienpunkten z. B. Holztransporte auf der<br />

Schiene erfolgen sollen, erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Es soll <strong>dem</strong><br />

Zusammenspiel der Marktakteure überlassen bleiben, welcher Verkehrsträger gewählt wird<br />

und welche konkreten Transportlösungen zur Anwendung kommen.<br />

Am 21. März 2012 hat das <strong>UVEK</strong> den Bundesrat informiert, dass es übereinstimmend mit der<br />

Empfehlung der SBB keine Erhöhung der Abgeltungen beantragt. Die Auswirkungen der<br />

Sanierung der schlecht <strong>aus</strong>gelasteten Punkte fallen - nicht zuletzt dank intensiver Gespräche<br />

von SBB Cargo mit deren Kunden - mit einem Wegfall von letztlich nur 2 Prozent des<br />

Transportvolumens gering <strong>aus</strong>. Gemäss Angaben von SBB Cargo konnte durch gezielte<br />

Alternativlösungen der Volumenrückgang beim Holz grösstenteils aufgefangen werden und<br />

liegt bei der Ware Holz bei rund 1 Prozent. Der Bundesrat lehnt deshalb auch die vom<br />

Postulanten geforderte Berichterstattung ab.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (18)<br />

Aebi Andreas Brunner Toni Büchler Jakob Estermann Yvette Freysinger Oskar<br />

Geissbühler Andrea Martina Graf-Litscher Edith Hadorn Philipp Hassler Hansjörg<br />

Heim Bea Joder Rudolf Lustenberger Ruedi Naef Martin Reynard Mathias<br />

Ritter Markus Schwaab Jean Christophe Wandfluh Hansruedi Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

SBB Güterverkehr auf der Schiene Binnenhandel Leistungsabbau Holzgewinnung<br />

nationaler Verkehr Randregion Waldbau regionaler Verkehr Betriebseinstellung<br />

Zweigniederlassung Kostenrechnung Waldeigentum Kosten-Nutzen-Analyse<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48;55


Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3616 – Motion<br />

Koexistenz von Wohnen, Kultur und Gastronomie in urbanen Perimetern<br />

gewährleisten<br />

Eingereicht von<br />

Bertschy Kathrin<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, <strong>dem</strong> Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes und<br />

eventuell weiterer Erlasse zu unterbreiten, sodass in einer neuen kantonalen Nutzungszone<br />

(z. B. Urbanzone) je nach Lärmquelle unterschiedliche Grenzwerte gelten können. Höhere<br />

Grenzwerte sollen in Bezug auf die Urbanfunktion der Zone hinsichtlich des nächtlichen<br />

Lärms, verursacht durch Menschen sowie Kultur- und Gastrobetriebe, gelten. Keine höheren<br />

Grenzwerte sollen für den Industrie- und Verkehrslärm zur Anwendung kommen.<br />

Begründung<br />

Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung unterscheiden bei der Festlegung des<br />

Immissionsgrenzwertes kaum nach der Lärmquelle: Massgeblich ist die erhebliche Störung<br />

des Wohlbefindens (Art. 15 USG). Besonderen Schutz geniessen alle Zonen, in denen eine<br />

Wohnnutzung vorgesehen ist, in<strong>dem</strong> die Kantone diesen Zonen zwingend die<br />

Lärmempfindlichkeitsstufen I-III (Art. 43 LSV) zuordnen müssen. Dieser Schutz ist<br />

insbesondere zu den sogenannten Nachtzeiten (22 bis 7 Uhr) rigoros und unabhängig davon,<br />

ob sich tatsächlich jemand daran stört. Im Ergebnis führt dies oft dazu, dass sich der Betrieb<br />

von Kultur- und Gastrobetrieben und eine Wohnnutzung von Bundesrechts wegen<br />

<strong>aus</strong>schliessen. Das heute bestehende Angebot in gewissen städtischen Wohnzonen ist<br />

bestenfalls durch tolerante Vollzugsbehörden geduldet.<br />

Fordert z. B. ein einziger Anwohner in solch einem Stadtteil absolute nächtliche Ruhe ein,<br />

kann dies das Aus für eine Vielzahl von Betrieben bedeuten. Dadurch fehlt es gerade den<br />

längerfristig denkenden Kultur- und Gastrobetrieben an Rechts- und Planungssicherheit. Ziel<br />

muss deshalb sein, den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst gut Rechnung zu tragen.<br />

Unbestritten ist, dass in den Zentren der Schweizer Städte nach wie vor ein hoher Anteil an<br />

Wohnnutzung möglich sein soll. Die heutigen Lärmschutzvorschriften stellen eine wichtige<br />

Errungenschaft dar, welche im Grundsatz nicht infrage gestellt werden soll. Das Bundesrecht<br />

soll aber soweit flexibilisiert werden, dass kantonale Zonen (z. B. Urbanzonen) ermöglicht<br />

werden, in denen eine Wohnnutzung klar erwünscht ist, jedoch für den durch Menschen sowie<br />

Kultur- und Gastrobetriebe verursachten Lärm etwas tolerantere Lärmgrenzwerte gelten<br />

dürfen. Den urbanen Zentren wird so ermöglicht, ihre Kulturpolitik den lokalen Bedürfnissen<br />

entsprechend zu regeln.


Stellungnahme des Bundesrates vom 05.09.2012<br />

Artikel 74 der Bundesverfassung (BV, SR 101) verpflichtet den Bund, Vorschriften zu erlassen<br />

zum Schutz des Menschen vor schädlichem oder lästigem Lärm. Kultur- und Gastrobetriebe<br />

können solchen Lärm erzeugen, weshalb die Vorschriften des Lärmschutzrechts bei ihnen zur<br />

Anwendung kommen.<br />

Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen hat der Bundesrat in der<br />

Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) für die häufigsten Lärmarten wie Strassen- oder<br />

Eisenbahnlärm Belastungsgrenzwerte festgelegt. Für die Beurteilung des Lärms von Kulturund<br />

Gastrobetrieben fehlen in der LSV solche Grenzwerte, weil gerade bei<br />

Gastwirtschaftsbetrieben neben akustischen, zeitlichen und raumplanerischen Einflüssen oft<br />

auch lokale Aspekte das Störungsempfinden der Bevölkerung beeinflussen. Der Bundesrat<br />

hat es deshalb vermieden, für die ganze Schweiz einheitliche Grenzwerte zu erlassen.<br />

Die kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörden haben daher die Lärmimmissionen im<br />

Einzelfall anhand der gesetzlichen Kriterien auf ihre Schädlichkeit und Lästigkeit hin zu<br />

beurteilen. Aus der Praxis hat sich ergeben, dass dabei insbesondere Lärmcharakter,<br />

Zeitpunkt, Häufigkeit des Auftretens sowie die Lärmempfindlichkeit und Lärmvorbelastung der<br />

betroffenen Nutzungszone zu berücksichtigen sind. Bei ihrer Beurteilung der Störwirkung des<br />

Lärms von Kultur- und Gastrobetriebe steht den Vollzugsbehörden somit ein erheblicher<br />

Ermessensspielraum zu, und sie haben die Möglichkeit, bei der Beurteilung die<br />

obenerwähnten Kriterien für die Störwirkung in Kenntnis der lokalen Eigenheiten zu<br />

gewichten. Da diese Beurteilung in vielen Fällen zu Schwierigkeiten geführt hat, hat die<br />

Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) 1999 die "Vollzugshilfe zur<br />

Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit <strong>dem</strong> Betrieb von<br />

öffentlichen Lokalen" erarbeitet. Diese Vollzugshilfe wird seither regelmässig angewendet und<br />

führt in der Regel zu akzeptierten Ergebnissen.<br />

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass zwischen den Interessen der Bevölkerung zum Schutz<br />

gegen Lärm und den Interessen an einer lebendigen Stadt mit Kultur- und Gastroaktivitäten<br />

Konflikte entstehen können. Er sieht die Lösung aber nicht darin, einseitig den Schutz vor<br />

Lärm zu schmälern. Der Bundesrat ist hingegen bereit, die Thematik unter Einbezug<br />

insbesondere auch der raumplanerischen Anforderungen und gemeinsam mit den Kantonen<br />

anzugehen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 05.09.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (25)<br />

Aebischer Matthias Allemann Evi Bäumle Martin Böhni Thomas Chevalley Isabelle<br />

Fischer Roland Gasser Josias F. Glättli Balthasar Grossen Jürg Hodgers Antonio<br />

Kessler Margrit Kiener Nellen Margret Maier Thomas Markwalder Christa<br />

Moser Tiana Angelina Müller-Altermatt Stefan Nussbaumer Eric Piller Carrard Valérie<br />

Rytz Regula Streiff-Feller Marianne Teuscher Franziska Tschäppät Alexander<br />

von Graffenried Alec Weibel Thomas Wyss Ursula<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Umweltrecht Lärmbelästigung Stadt städtisches Wohnmilieu Gaststättengewerbe Metropole<br />

sozio-kulturelle Einrichtung kulturelle Veranstaltung Interessenkonflikt städtebauliches Problem<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;2846;2831


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3620 – Postulat<br />

Potenzial des alpinen Solarstroms für die winterliche Stromversorgung<br />

Eingereicht von<br />

Girod Bastien<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie erarbeiten zu lassen, welche das Potenzial und die<br />

Kosten sowie den Beitrag zur winterlichen Stromversorgung von alpinen Fotovoltaikanlagen<br />

an unterschiedlichen Standorten aufzeigt, und darüber einen Bericht zu erstellen.<br />

Begründung<br />

Eine zentrale Her<strong>aus</strong>forderung der Energiewende ist es, im Winter die Stromversorgung<br />

sicherzustellen. PV-Anlagen im Mittelland weisen hier den Nachteil einer tieferen Produktion<br />

im Winter auf. Im Gegensatz dazu lässt sich mit Anlagen an alpinen Standorten aufgrund der<br />

geringeren Bewölkung, höheren Sonneneinstrahlung und Reflexion der Sonneneinstrahlung<br />

durch den Schnee im Winter mehr Strom produzieren. Es bestehen bislang keine<br />

systematische Untersuchungen der Potenziale (Terawattstunden pro Jahr) und Kosten<br />

(Rappen pro Kilowattstunde) alpiner Fotovoltaikstandorte. Aus Gründen des<br />

Landschaftsschutzes sind Anlagen auf Dächer, Lawinenverbauungen oder St<strong>aus</strong>een zu<br />

bevorzugen. Doch ist auch deren Potenzial noch nicht genau untersucht. Deshalb sollte eine<br />

entsprechende Studie in Auftrag gegeben werden. Die Potenziale sind mit GIS zu evaluieren<br />

und die Kosten mit aktuellen Technologiedaten für ein typisches meteorologisches Jahr zu<br />

modellieren. Dabei sind auch die lokalen Einstrahlungsverhältnisse inklusive Beschattung der<br />

Topografie an alpinen Standorten sowie weitere Faktoren, welche für die Realisierung alpiner<br />

PV-Anlagen wichtig sind, zu berücksichtigen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Ausbau der Stromproduktion <strong>aus</strong> erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Bestandteil der<br />

Energiestrategie 2050. Bis 2050 soll sie um 22,6 Terawattstunden erhöht werden. Ausgebaut<br />

wird insbesondere auch die Stromproduktion mit Fotovoltaikanlagen (etwa 10<br />

Terawattstunden). Dafür soll prioritär das vorhandene Flächenpotenzial auf bestehenden<br />

Bauten und Anlagen <strong>aus</strong>geschöpft werden. Das technische Potenzial an geeigneten<br />

Gebäudeflächen zur Nutzung von Fotovoltaik in der Schweiz beläuft sich auf jährlich 15 bis 18<br />

Terawattstunden. Weitere Infrastrukturanlagen sind darin nicht eingerechnet. Aus<br />

energetischer Sicht besteht somit keine Notwendigkeit, unbebautes Gebiet zu beanspruchen.<br />

Fotovoltaikanlagen <strong>aus</strong>serhalb von bebautem Gebiet sollen deshalb nur dann erstellt werden,<br />

wenn sie bedeutende Vorteile gegenüber Anlagen an bestehenden Infrastrukturen aufweisen.


Dies fordert auch ein gemeinsames Positionspapier der Bundesämter für Raumplanung,<br />

Umwelt, Energie und Landwirtschaft.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die im Zusammenhang mit den Anlagen auf Lawinenverbauungen realisierten Schätzungen<br />

ergeben ein Potenzial von weniger als 100 Gigawattstunden. Mit den laufenden Projekten in<br />

Bellwald und St. Antönien werden diese Berechnungen verifiziert und auch auf ihre<br />

Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Das Potenzial an gebäudeintegrierten Anlagen wird bereits in<br />

Zusammenhang mit <strong>dem</strong> sich gegenwärtig in Ausarbeitung befindlichen Solarkataster für alle<br />

Gebäude bis hin zur kleinsten Alphütte erhoben (vgl. dazu Motion Grüne Fraktion 11.4095,<br />

"Solarkataster für die ganze Schweiz", sowie Interpellation Jans 11.3589,"Nationales<br />

Solarkataster"). Darin sind lokale Gegebenheiten wie Einstrahlung, Ausrichtung der Flächen<br />

oder Abschattungen berücksichtigt.<br />

Bisherige Erfahrungen mit Projekten im alpinen Raum zeigen, dass ihr Beitrag an die<br />

winterliche Stromversorgung erst ab einer Höhenlage von über 1500 Meter relevant werden<br />

könnte. Die erhöhten Kosten für Bau und Unterhalt von hochalpinen Anlagen kompensieren<br />

einen allfälligen Produktionsvorteil und machen die Anlagen kaum rentabel.<br />

Zwischenspeicherungsmöglichkeiten sind unabhängig vom Standort sowieso notwendig und<br />

dürfen bei der Diskussion um alpine und hochalpine Fotovoltaikanlagen nicht vergessen<br />

werden. Eine separate Studie zur Erhebung des Potenzials des alpinen Solarstroms für die<br />

winterliche Stromversorgung wird deshalb als wenig sinnvoll erachtet.<br />

Antrag des Bundesrates vom 22.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (6)<br />

Buttet Yannick Gasser Josias F. Grunder Hans Müller-Altermatt Stefan<br />

Nussbaumer Eric von Graffenried Alec<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Sonnenenergie Stromerzeugung Alpen atmosphärische Verhältnisse<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3630 – Motion<br />

Finanzierung der Investitionen in die Eisenbahn durch den Verkauf von<br />

Swisscom-Aktien<br />

Eingereicht von<br />

Bugnon André<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

15.06.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bund ist zurzeit Eigentümer von 29 494 000 Swisscom-Aktien im Wert von je ungefähr<br />

345 Franken, das entspricht bei diesem Kurs einem Betrag von 10,175 Milliarden Franken.<br />

Um alle im Rahmen der umfassenden Variante des Projekts zur Finanzierung und zum<br />

Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) geplanten Investitionen zu finanzieren, müsste der Bund<br />

anstelle der derzeit vorgesehenen 3,5 Milliarden Franken 6 Milliarden Franken freisetzen.<br />

Damit diese 6 Milliarden Franken finanziert werden können, ohne das ordentliche Budget zu<br />

belasten, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den<br />

Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes im Gesamtwert von 2,5 Milliarden<br />

Franken zu erlauben.<br />

Dazu muss die derzeitige Gesetzgebung geändert werden, die <strong>dem</strong> Bund einen Mindestanteil<br />

von 50+1 an diesen Aktien vorschreibt. Es müssen auch die notwendigen Vorkehrungen<br />

getroffen werden, um den Erlös <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Verkauf in den Bahninfrastruktur-Fonds einfliessen<br />

zu lassen und damit das Ziel von 6 Milliarden Franken zu erreichen.<br />

Begründung<br />

Dieser Vorgang könnte "Transfer von einem ehemaligen Regiebetrieb des Bundes zu einem<br />

anderen" genannt werden. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:<br />

1. Der Bund ist nicht mehr Hauptaktionär von Swisscom und ermöglicht <strong>dem</strong> Management von<br />

Swisscom somit freies Handeln nach den Grundsätzen der Wirtschafts- und Handelsfreiheit.<br />

2. Der Bund vermindert seine Risiken bei einem Kurssturz der Swisscom-Aktien.<br />

3. Der zusätzlich für Fabi zur Verfügung gestellte Betrag erlaubt es, die Infrastrukturen des<br />

öffentlichen Verkehrs innerhalb einer vernünftigen Frist fertigzustellen und damit den<br />

Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden.<br />

4. In<strong>dem</strong> der Bund die Investitionen auf 6 Milliarden Franken aufstockt, erlaubt er die<br />

Umsetzung einer Strategie des Wirtschaftswachstums.


Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Idee, den Erlös <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Verkauf von bundeseigenen Swisscom-Aktien zur Finanzierung<br />

von spezifischen Aufgaben zu verwenden, ist nicht neu. So verlangte etwa im Jahr 2006 ein<br />

Postulat der freisinnig-<strong>dem</strong>okratischen Fraktion 06.3396, auf diese Weise die Mittel für<br />

Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken.<br />

Der Bundesrat anerkennt teilweise die vom Motionär geltend gemachten Gründe für eine<br />

Reduktion der Bundesbeteiligung an Swisscom. Der Bundesrat erinnert daran, dass er den<br />

eidgenössischen Räten im Frühjahr 2006 die gestaffelte Veräusserung der noch im<br />

Bundesbesitz befindlichen Swisscom-Aktien vorgeschlagen hatte; allerdings traten weder<br />

National- noch Ständerat auf die Vorlage ein. In der begleitenden politischen Diskussion<br />

wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bund via Mehrheitsbeteiligung an<br />

Swisscom die direkte Kontrolle über eine - im Zuge der raschen Entwicklung der<br />

Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende - Schlüsselinfrastruktur <strong>aus</strong>übt. Allein die<br />

Netze von Swisscom sind in der Lage, den Zugang aller Regionen und Bevölkerungsgruppen<br />

zur digitalen Welt sowie die flächendeckendende Alarmierung und Information der<br />

Bevölkerung in Krisenlagen sicherzustellen. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass<br />

sich an dieser Faktenlage und an den politischen Präferenzen in Bezug auf die<br />

Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom in der Zwischenzeit Entscheidendes geändert<br />

hat.<br />

Selbst unter der Annahme, dass eine weitergehende Privatisierung von Swisscom<br />

mehrheitsfähig wäre, spricht sich der Bundesrat <strong>aus</strong> grundsätzlichen finanzpolitischen<br />

Überlegungen klar gegen eine Zweckbindung des allfälligen Verkaufserlöses <strong>aus</strong>. Sowohl in<br />

der Botschaft zur Schuldenbremse als auch später in der Botschaft zur Ergänzungsregel hat<br />

der Bundesrat festgehalten, dass erhebliche <strong>aus</strong>serordentliche Einnahmen - z. B. <strong>aus</strong><br />

Privatisierungserlösen - nicht zur Finanzierung von <strong>aus</strong>serordentlichen Ausgaben zur<br />

Verfügung stehen, sondern für den Schuldenabbau verwendet werden sollen.<br />

Im Übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass bis 2025 im Rahmen der verschiedenen,<br />

teilweise parallel laufenden Ausbauprogramme (Neat, ZEB, HGV-Anschlüsse und<br />

Leistungsvereinbarungen) bereits Investitionen von gegen 19 Milliarden Franken in das<br />

Schweizer Schienennetz getätigt werden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich der in der<br />

Botschaft zu Fabi skizzierte erste Ausb<strong>aus</strong>chritt von Step im Umfang von 3,5 Milliarden<br />

Franken an <strong>dem</strong> <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates tatsächlich Nötigen, Mach- und Finanzierbaren.<br />

Eine darüber hin<strong>aus</strong>gehende, zusätzliche Forcierung des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> in diesem Zeithorizont<br />

unter "rollen<strong>dem</strong> Rad", d. h. bei laufen<strong>dem</strong> Betrieb, würde nach geltenden Erfahrungswerten<br />

die Verfügbarkeit des Schienennetzes stark beeinträchtigen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 15.08.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Eisenbahnbau Verkehrsinfrastruktur Finanzierung Gesellschaftskapital Aktie Verkauf<br />

Swisscom Privatisierung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48;34<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3734 – Motion<br />

Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen<br />

Eingereicht von<br />

Sprecher / in<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

FDP-Liberale Fraktion<br />

Wasserfallen Christian<br />

19.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Vergabepraxis von KEV-Geldern dahingehend zu ändern,<br />

dass bereits realisierte Projekte nicht durch Projekte beim Bezug von KEV-Geldern behindert<br />

werden, deren Umsetzung fraglich oder unwahrscheinlich ist.<br />

Begründung<br />

Zurzeit befindet sich auf der KEV-Warteliste eine Vielzahl von Projekten, welche höchstens<br />

eine minimale Chance haben, realisiert zu werden und in den Genuss von KEV-Geldern zu<br />

kommen. Gesuche von Projekten, deren Umsetzung zum Beispiel durch Einsprachen blockiert<br />

ist, blockieren andere Projekte, die bereits realisiert sind. Bereits realisierte Projekte können<br />

also nicht von KEV-Geldern profitieren, weil unrealisierte Projekte, deren Umsetzung mehr als<br />

fraglich ist, die Warteliste blockieren.<br />

Sobald ein Projekt realisiert ist und die Bestätigung der Produktionsaufnahme vorliegt, sollte<br />

die Möglichkeit bestehen, dass dieses von der Warteliste auf eine Liste "realisierte Projekte"<br />

transferiert oder zumindest an die Spitze der Warteliste gesetzt würde, um somit KEV-<br />

Bezüger werden zu können.<br />

Weiter sollten Projekte, die innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung nicht realisiert und in<br />

Betrieb sind, von der Warteliste gestrichen werden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist mit rund 21 000<br />

Projekten (Stand September 2012) in der Tat unerfreulich lang. Dieser Umstand soll im<br />

Rahmen der Energiestrategie 2050 geändert werden. Mit der Entfernung des<br />

Gesamtkostendeckels sowie der Teildeckel für einzelne Technologien sollen die zur<br />

Verfügung stehenden Mittel des KEV-Fonds erhöht werden. Dadurch sollte die Warteliste für<br />

Technologien mit langen Planungs- und Bauzeiträumen (Wind-, Kleinwasserkraft- und<br />

Biomasse-Projekte) abgebaut werden können. Für Fotovoltaikanlagen ist eine alternative<br />

Lösung vorgesehen. Für diese Technologie soll es weiterhin Jahreskontingente geben.<br />

Deshalb ist mit einem Weiterbestehen der Warteliste für Fotovoltaikprojekte zu rechnen.<br />

Allerdings kann auch diese Warteliste teilweise abgebaut werden, weil für kleine<br />

Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowatt) anstelle der Einspeisevergütung neu sogenannte<br />

Einmalzahlungen <strong>aus</strong>gerichtet werden. Diese einmaligen Investitionshilfen belaufen sich auf<br />

maximal 30 Prozent der Investitionskosten.


Die in der Motion vorgeschlagene Regelung würde eine grundlegende Umstellung der e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Warteliste bewirken. Zu<strong>dem</strong> würde die Planungssicherheit der Investoren je nach Situation<br />

unterschiedlich beeinflusst: Investoren, die das finanzielle Risiko ohne Absicherung tragen<br />

können, wären im Vorteil. Diejenigen, die auf eine Zusage angewiesen sind, würden hingegen<br />

benachteiligt. Erstere würden durch rasches Bauen ohne KEV-Zusage in der Warteliste nach<br />

vorne rutschen, letztere würden hingegen nach hinten verdrängt. Eine derartige Umstellung<br />

würde die Mitnahmeeffekte folglich erhöhen. Im Weiteren würde die ständige Bewirtschaftung<br />

der Warteliste - verbunden mit der Beantwortung aller Anfragen - zu einem höheren<br />

administrativen Aufwand führen.<br />

Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Einspeisevergütung Kleinkraftwerk Subvention Durchführung eines Projektes<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3756 – Motion<br />

Nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Verkehr<br />

Eingereicht von<br />

Vogler Karl<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

20.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, das Personenbeförderungsgesetz (PBG) dahingehend zu<br />

ändern, dass die Konsumation von Alkohol ab 21.00 Uhr bis 08.00 Uhr in Fahrzeugen des<br />

öffentlichen Verkehrs - mit Ausnahmen in Speisewagen - sowie auf Bahnhofanlagen und bei<br />

Bushaltestellen verboten ist.<br />

Begründung<br />

Die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz ist generell sehr hoch. Da die<br />

Frequenzen im öffentlichen Verkehr erfreulicherweise seit Jahren stark zunehmen, wird es in<br />

den Bahnhöfen und in den Fahrzeugen immer enger, was vor<strong>aus</strong>setzt, dass sich die<br />

Reisenden - um die Reisequalität zu erhalten - umso rücksichtsvoller verhalten. Namentlich<br />

am Abend und in der Nacht leidet die Qualität des öffentlichen Verkehrs öfters wegen<br />

Personen, die in den Bahnhöfen sowie in den Zügen und Bussen Alkohol konsumieren, dabei<br />

Verunreinigungen verursachen und Abfall liegen lassen, mit entsprechenden Kosten für die<br />

Betreiber. Insbesondere aber fühlen sich Mitreisende durch Reisende, die Alkohol<br />

konsumieren und sich dabei lärmig und/oder anderweitig unanständig benehmen, belästigt<br />

oder im schlimmeren Fall in ihrer Sicherheit bedroht. Verschiedene Personen benutzen<br />

deshalb den öffentlichen Verkehr am Abend und in der Nacht nicht mehr.<br />

Das Verbot, in der Nacht in den Zügen, Bussen sowie in den Bahnhofanlagen und an den<br />

Bushaltestellen Alkohol zu konsumieren, ist mit ein Schritt, um <strong>dem</strong> Littering und der<br />

Verschmutzung von öffentlichem bzw. quasiöffentlichem Raum Einhalt zu gebieten und damit<br />

gleichzeitig Kosten zu sparen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden<br />

werden erhöht. Ein solches Verbot hätte eine generalpräventive Wirkung, wäre klar und somit<br />

- analog <strong>dem</strong> Rauchverbot in Zügen - einfach durchsetzbar. Verschiedene deutsche<br />

Grossstädte beispielsweise kennen ein entsprechendes Verbot, mit positiven Auswirkungen<br />

auf die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie die Sauberkeit der<br />

öffentlichen Verkehrsmittel. Ausgenommen von einem Verbot wäre der Konsum von Alkohol in<br />

den Speisewagen, weil diesbezüglich keine negativen Auswirkungen <strong>aus</strong>gehen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Aus Sicht des Bundesrates spricht die Motion ein berechtigtes Anliegen an. Alkoholexzesse<br />

und deren Folgen sind ein Ärgernis für Reisende im öffentlichen Verkehr. Das vorgeschlagene


Mittel eines generellen Verbotes schiesst allerdings weit über das Ziel hin<strong>aus</strong>. Auch steht die e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zweckmässigkeit der Massnahme infrage. Das Problem in den Zügen sind in der Regel<br />

diejenigen Passagiere, die bereits angetrunken die Verkehrsmittel besteigen. Das<br />

Alkoholproblem tritt auch nicht überall gleich auf, sondern konzentriert sich auf<br />

Veranstaltungen an Wochenenden. Hier würde auch ein Verbot niemanden vom Trinken<br />

abhalten.<br />

Personell, finanziell und grundrechtlich wäre ein flächendeckendes Alkoholverbot kaum<br />

durchsetzbar. Schon heute besteht aber mit Artikel 12 Absatz 2 des<br />

Personenbeförderungsgesetzes und Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a der<br />

Personenbeförderungsverordnung eine Rechtsgrundlage, im Einzelfall gegen Betrunkene<br />

durchzugreifen. Einzelne Verkehrsunternehmen könnten zu<strong>dem</strong> in ihren eigenen<br />

Bestimmungen für Bahnhöfe oder Züge strengere Regeln festlegen. So haben beispielsweise<br />

die SBB seit einigen Jahren den Alkoholverkauf in Bahnhöfen nach 22 Uhr untersagt.<br />

Schliesslich geht der Analogieschluss zum Rauchen fehl: Das Passivrauchen ist ein<br />

Phänomen, das beim Alkohol in dieser Form nicht auftritt. Zu<strong>dem</strong> entspricht die Beschränkung<br />

der Rauchmöglichkeiten einem gesellschaftlich gefestigten und akzeptierten Trend.<br />

Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (19)<br />

Aebi Andreas Büchler Jakob Bulliard-Marbach Christine Geissbühler Andrea Martina<br />

Gschwind Jean-Paul Guhl Bernhard Hassler Hansjörg H<strong>aus</strong>ammann Markus<br />

Ingold Maja Kessler Margrit Lehmann Markus Neirynck Jacques Quadranti Rosmarie<br />

Ritter Markus Rösti Albert Schläfli Urs Semadeni Silva Streiff-Feller Marianne<br />

von Siebenthal Erich<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

öffentlicher Verkehr Alkoholkonsum Konsumverhalten Schienenfahrzeug Personenverkehr<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3762 – Motion<br />

Biomasse. Verschärfung der Umwelt- und Energievorschriften<br />

Eingereicht von<br />

Bourgeois Jacques<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

20.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Angesichts der Her<strong>aus</strong>forderungen, die sich im Bereich der Ressourcennutzung stellen, muss<br />

die Biomasse verwertet werden. Gestützt auf die Energieverordnung (Anhang 1.5 Ziffer 5.3<br />

EnV), in der steht: "Das BFE kann weiter gehende ökologische Anforderungen für die<br />

energetische Nutzung von Co-Substraten in Richtlinien regeln", wird der Bundesrat beauftragt,<br />

die Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Abfall-Verordnung und<br />

des Energiegesetzes, vorzulegen. Eingeführt werden soll, dass der Bundesrat die<br />

energetischen und umwelttechnischen Mindestanforderungen an jede Technologie regeln<br />

kann, einschliesslich Anlagen, die nicht von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)<br />

profitieren. Zu<strong>dem</strong> wird er beauftragt, eine Positiv-Liste zu erstellen, auf der die organischen<br />

Reststoffe, die aufbereitet und ins Gasnetz eingespeist werden können, nach Rohstoff, nach<br />

ihrer Bedeutung für den Nährstoffh<strong>aus</strong>halt und nach ihren ökologischen und energetischen<br />

Eigenschaften aufgeführt sind.<br />

Begründung<br />

Die KEV schafft für die Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen (ARA) einen Anreiz, in die<br />

Energieproduktion einzusteigen und den Klärschlamm energetisch zu verwerten und ins<br />

Gasnetz einzuspeisen. Hingegen ist es ökologisch widersinnig, nichtbelastete Biomasse und<br />

nichtbelastete organische Abfälle als Co-Substrat für den Betrieb der Biogas-Anlagen der<br />

ARA zu nutzen: In diesem Falle wird der natürliche Nährstoffh<strong>aus</strong>halt nämlich unterbrochen -<br />

die nichtbelastete Biomasse, die Pflanzennährstoffe enthält (z. B. Phosphor und Stickstoff und<br />

Stoffe, die zur Humusbildung beitragen), kann der Landwirtschaft nicht mehr direkt zugeführt<br />

werden, da es streng verboten ist, Klärschlamm als Dünger zu nutzen.<br />

Nun ist es aber absehbar, dass die Rohstoffe für Dünger, insbesondere Phosphor, in naher<br />

Zukunft knapp werden und die Preise dafür steigen dürften. Ausser<strong>dem</strong> ist die Verbrennung<br />

von trockensubstanzarmen Stoffen sehr energieintensiv und kostspielig. Hinzu kommt noch<br />

der Materialtransport.<br />

Die Biomasse sollte nicht <strong>aus</strong>schliesslich energetisch verwertet werden. Die nichtbelasteten<br />

organischen Abfälle müssen der Landwirtschaft wieder zugeführt werden können. So wären<br />

wir, was die Dünger und Rohstoffe anbelangt, auch weniger abhängig vom Ausland, da diese<br />

wertvollen Stoffe weder verbrannt noch vergraben würden.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion insoweit als berechtigt, als auch er der<br />

Ansicht ist, dass Biomasse - soweit dies die Schadstoffgehalte zulassen - wieder in den<br />

natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt werden soll. Dies entspricht auch der Zielsetzung in<br />

der Biomassestrategie der vier Bundesämter Bafu, BFE, BLW und ARE<br />

(http://www.bafu.admin.ch/biomasse/11126).<br />

Bereits heute enthalten das Umweltschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz und das<br />

Energiegesetz gesetzliche Grundlagen, gestützt auf die der Bundesrat die stoffliche<br />

Verwertung von Biomasse fordern kann. Ebenso können ökologische und energetische<br />

Mindestanforderungen gestellt werden. So wird denn auch heute schon in der Technischen<br />

Verordnung über Abfälle (TVA) die Verwertung von kompostierbaren Abfällen gefordert, und<br />

das Gewässerschutzgesetz verlangt explizit die landwirtschaftliche oder gartenbauliche<br />

Verwertung von Hofdünger. Die Forderung der Motion nach einer gesetzlichen Grundlage für<br />

energetische und umwelttechnische Mindestanforderungen ist somit bereits heute erfüllt.<br />

Im Rahmen der laufenden Totalrevision der TVA werden zu<strong>dem</strong> auch die inhaltlichen<br />

Anliegen der Motion behandelt. Mit der Revision sollen ökologische und auch energetische<br />

Anforderungen an Anlagen definiert werden, die biogene Abfälle behandeln. Diese umfassen<br />

insbesondere Anforderungen bezüglich der zur Behandlung zugelassenen Abfälle und wo<br />

nötig auch bezüglich des Outputs <strong>aus</strong> solchen Anlagen sowie an deren Standort, den Betrieb<br />

nach <strong>dem</strong> Stand der Technik und die behördliche Kontrolle.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (9)<br />

Bugnon André Bulliard-Marbach Christine Favre Laurent Français Olivier<br />

Hiltpold Hugues Parmelin Guy Ritter Markus Vitali Albert Walter Hansjörg<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Biomasse Energierecht Energietechnologie organisches chemisches Erzeugnis<br />

Stromerzeugung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3776 – Motion<br />

Höhere Wirtschaftlichkeit des Luftfahrtstandortes Schweiz dank<br />

verhältnismässigen Regulierungen<br />

Eingereicht von<br />

Wasserfallen<br />

Christian<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

25.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Überprüfung der Rechtsetzung und der<br />

Rechtsanwendung im Bereich der Luftfahrt einzuleiten mit <strong>dem</strong> Ziel, auf Rechtsakte und<br />

Massnahmen der Verwaltung zu verzichten, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des<br />

Luftfahrtstandortes Schweiz <strong>aus</strong>wirken oder keinen effektiven und verhältnismässigen<br />

Sicherheitsgewinn erzielen.<br />

Begründung<br />

Langwierige Verfahren, träge Regelungen, vermeidbarer Legalismus, unnötig gewundene<br />

Richtlinien oder überspitzter Formalismus führen zu exorbitanten Mehrkosten, was die<br />

Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Luftfahrt bedeutend mindert.<br />

Zwar erklärte der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Germanier 08.3334, die<br />

Regulierungen im Luftfahrtbereich würden verhältnismässig umgesetzt, dennoch wächst der<br />

regulatorische Druck seither immer weiter. Klar ist die Quelle in der Luftfahrtregulierung vor<br />

allem im Ausland zu suchen. Die Schweiz wendet aber leider einige internationale<br />

unverbindliche Empfehlungen wie verbindliche Regeln an. Teure, für öffentliche Flughäfen<br />

bestimmte Auflagen werden leider auch auf privaten Flugfeldern ohne nachweisbare<br />

Sicherheitsgründe umgesetzt. Solche unnötigen Verpflichtungen werden übrigens zur Hürde<br />

bei der Umsetzung von Artikel 86 der Bundesverfassung, in<strong>dem</strong> das Bundesamt für<br />

Zivilluftfahrt die nach seiner Auffassung mangelnde Freiwilligkeit als Motiv einsetzt, um<br />

Beiträge an förderungswürdige Projekte zu verweigern (siehe Motion Joder 12.3214).<br />

Auch das Bundesrecht im Bereich der Luftfahrt ist stetig zu entrümpeln (siehe Motion Spuhler<br />

00.3673). Vieles wurde unter <strong>dem</strong> Begriff der Sicherheit angeordnet, ohne dass der<br />

schweizerische Regulator, wie bei internationalen Regulierungsverfahren üblich, eine<br />

sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung über die Auswirkungen - insbesondere in<br />

wirtschaftlicher Hinsicht - der neuen Rechtsetzungsvorhaben durchgeführt hat. Die Wertung<br />

dieser Analyse muss zusammen mit den betroffenen Kreisen vorgenommen werden und kann<br />

sicher unnötige Schikanen vermeiden. In der Schweiz ist die KMU-Tauglichkeit von eminenter<br />

Relevanz, und diese verlangt angemessene Aufmerksamkeit.<br />

Abschliessend verweise ich gerne auf Artikel 5 des RVOG, der besagt, dass der Bund<br />

gehalten ist, die Notwendigkeit staatlichen Handelns regelmässig zu verbessern.


Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Der Bundesrat setzt sich für eine wirtschaftlich leistungsfähige Zivilluftfahrt ein. Zur Erreichung<br />

dieses in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz von 2004 (BBl 2005 1781ff.)<br />

festgehaltenen Ziels strebt er günstige Rahmenbedingungen an und stellt sicher, dass die<br />

Aufsicht über die Luftfahrt effizient und kostengerecht <strong>aus</strong>geübt wird.<br />

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) überwacht als Aufsichtsbehörde nach Artikel 3 Absatz 2<br />

des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) nicht nur die Einhaltung von Sicherheitsstandards,<br />

sondern überprüft auch das geltende Luftfahrtrecht auf seine wirtschaftliche und technische<br />

Wirksamkeit. Die vom Bundesrat erlassenen Richtlinien zur Regulierungsfolgenabschätzung<br />

vom 15. September 1999 bzw. 18. Januar 2006 werden auch im Bereich der Luftfahrt<br />

angewendet. Gesetze, Verordnungen sowie Richtlinien und Weisungen werden konsequent<br />

auf ihre volkswirtschaftlichen Auswirkungen überprüft. Die Wirkungsabschätzung erfolgt in der<br />

schweizerischen Zivilluftfahrt äusserst sorgfältig, in<strong>dem</strong> die betroffenen Anspruchsgruppen<br />

frühzeitig in praktisch alle Regulierungsvorhaben einbezogen werden (sogenannte<br />

Stakeholder Involvement). Insofern wird die in der Motion verlangte Überprüfung im Rahmen<br />

der regulatorischen Tätigkeit laufend vorgenommen.<br />

Aufgrund ihrer internationalen Einbindung ist die schweizerische Luftfahrt aber massgeblich<br />

von internationalen Vorschriften beeinflusst. Die Schweiz hat als Mitglied der Internationalen<br />

Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) deren<br />

Regelungen anzuwenden. Dieses internationale Regelwerk soll einen hohen<br />

Sicherheitsstandard und einen fairen Wettbewerb in der Zivilluftfahrt garantieren. Würde die<br />

Schweiz sich <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Regelungssystem von Icao und Easa zurückziehen, könnten die<br />

Luftfahrtunternehmen unseres Landes zu einem guten Teil nicht mehr grenzüberschreitend<br />

operieren. Viele innerstaatliche Normen haben ihre Grundlage in diesen internationalen<br />

Vorgaben und können deshalb nicht einfach "entrümpelt" werden.<br />

Es trifft jedoch zu, dass gerade auf europäischer Ebene in den letzten Jahren eine grosse<br />

Anzahl neuer Verordnungen verabschiedet worden ist, die der betroffenen Luftfahrtindustrie<br />

Schwierigkeiten bereitet hat, ohne dass in je<strong>dem</strong> Fall ein unmittelbarer Sicherheitsgewinn<br />

erkennbar war. Vor allem im Bereich der allgemeinen Luftfahrt (Leicht- und Freizeitaviatik)<br />

besteht eine Überregulierung. Das Bazl setzt sich deshalb in internationalen Gremien<br />

konsequent für eine Verschlankung des Regelwerks und einen langsameren<br />

Regulierungsrhythmus ein. Zu<strong>dem</strong> versucht es, <strong>dem</strong> Gedanken der Subsidiarität vermehrtes<br />

Gewicht zu geben. Im Rahmen der letzten Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (Ecac) hat<br />

das Amt in einem <strong>aus</strong>führlichen Statement die Easa zu einem massvollen Vorgehen bei<br />

neuen Regelungen aufgefordert (http://www.bazl.admin.ch/easa/03638/index.html?lang=de).<br />

Diese Intervention hat einen grossen Widerhall gefunden und wurde von einer Vielzahl von<br />

Staaten unterstützt. Die EU-Kommission hat nun in Aussicht gestellt, sich zu dieser Frage<br />

einlässlich zu äussern. Im Übrigen setzt sich die Schweiz nicht nur bei Massnahmen<br />

zugunsten der betrieblichen Flugsicherheit, sondern auch bei solchen gegen kriminelle Akte<br />

seit je für pragmatische Lösungen ein. So geht etwa die heute zwischen den europäischen<br />

Staaten übliche Befreiung der Transitpassagiere von Sicherheitskontrollen auf eine<br />

schweizerische Initiative zurück.<br />

Das Bazl hat zu<strong>dem</strong> in jüngerer Zeit wiederholt klargemacht, dass Vorgaben der Icao, die<br />

lediglich Empfehlungscharakter haben, nur dann ins innerstaatliche Recht überführt werden,<br />

wenn der Sicherheitsgewinn <strong>aus</strong>gewiesen ist und die damit verbundenen Massnahmen<br />

verhältnismässig sind. Diese Bemühungen werden denn auch von den Akteuren der<br />

schweizerischen Aviatik anerkannt.<br />

Den Anliegen des Motionärs wird somit in der Sache bereits vollumfänglich Rechnung<br />

getragen. Eine gesonderte Entrümpelungsaktion erübrigt sich damit.<br />

Was das gesetzliche Erfordernis des Kriteriums der Freiwilligkeit im Rahmen der<br />

Spezialfinanzierung Luftverkehr (Umsetzung von Art. 86 BV) betrifft, verweist der Bundesrat<br />

auf seine Stellungnahme zur Motion Joder 12.3214.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (15)<br />

Amstutz Adrian Binder Max Candinas Martin Cassis Ignazio Fluri Kurt<br />

Frehner Sebastian Germanier Jean-René Hiltpold Hugues Hurter Thomas<br />

Hutter Markus Joder Rudolf Lüscher Christian Müller Thomas Müller Walter<br />

Spuhler Peter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Zivilluftfahrt Luftrecht Wirtschaftsstandort Schweiz Wirtschaftlichkeitskontrolle Deregulierung<br />

Gesetzesproduktion<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

48;12<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3786 – Postulat<br />

Strategie für eine bessere Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten<br />

Getränken<br />

Eingereicht von<br />

Hodgers Antonio<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

25.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Angesichts dessen, dass die Preise für in Flaschen abgefülltes Mineralwasser in den letzten<br />

Jahren deutlich gesunken sind und der Konsum gestiegen ist, wird der Bundesrat beauftragt,<br />

eine Strategie zur besseren Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten Getränken,<br />

insbesondere Hahnenwasser, <strong>aus</strong>zuarbeiten.<br />

Begründung<br />

Seit den Neunzigerjahren ist der Konsum von in Flaschen abgefülltem Mineralwasser in der<br />

Schweiz stark gestiegen. Im "Alpenland" ist dies eine absurde Entwicklung: Der Grossteil der<br />

Schweizerinnen und Schweizer hat Zugang zu Hahnenwasser von <strong>aus</strong>gezeichneter Qualität.<br />

Das in Flaschen abgefüllte Wasser belastet die Umwelt rund t<strong>aus</strong>endmal stärker als<br />

Hahnenwasser. Dass die Verwertungsquote von Getränkeflaschen hoch ist, ändert nichts an<br />

der Tatsache, dass wegen der Aufbereitung der rezyklierten Materialien (PET, Alu, Glas) und<br />

deren Transport usw. ein zusätzlicher Energiebedarf entsteht.<br />

Der Preiskampf zwischen den Verteilern hat für die Konsumentinnen und Konsumenten eine<br />

drastische Senkung der Preise für Getränkeflaschen zur Folge: Zwischen 2005 und 2011 sind<br />

die Preise um 50 Prozent eingebrochen und belaufen sich heute auf 0,161 Rappen pro Liter.<br />

In Flaschen abgefülltes Wasser wird zum gängigen Konsumgut - dies schadet der Umwelt.<br />

In Anbetracht der vom Bundesrat angestrebten Energiewende und der Verpflichtungen der<br />

Schweiz zur Reduktion der CO2-Emissionen wäre es zweckmässig, wenn der Bundesrat eine<br />

Strategie zur besseren Lenkung der Nachfrage nach nichtabgefüllten Getränken,<br />

insbesondere Hahnenwasser, <strong>aus</strong>arbeiten würde. Es wäre beispielsweise denkbar, für alle<br />

Verpackungen, in denen Mineralwasser oder andere alkoholfreie Getränke angeboten<br />

werden, steuerliche Massnahmen zu treffen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Die Studie "Ökobilanz Trinkwasser-Mineralwasser", die im Auftrag des Schweizerischen<br />

Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) erstellt wurde, zeigt auf, dass die<br />

Umweltbelastung von Mineralwasser durch die Faktoren Kühlung, Verpackung und Transport<br />

bestimmt wird. Ungekühltes Leitungswasser ist zwar bis zu 1000-mal umweltfreundlicher als


gekühltes, CO2-haltiges Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche, die bessere Ökobilanz von<br />

ungekühltem Leitungswasser ist jedoch hauptsächlich auf die fehlende Kühlung<br />

zurückzuführen.<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die durch Verpackungen verursachte Umweltbelastung beträgt weniger als ein Prozent der<br />

gesamten, durch den individuellen Konsum verursachten Umweltbelastung. Der Anteil der<br />

Getränkeverpackungen an der gesamten Menge an Verpackungsmaterialien wird auf rund 20<br />

Prozent geschätzt. Das heisst, dass die vom Postulanten geforderte Strategie nur einen<br />

vernachlässigbaren Effekt auf die Verpackungsmenge haben würde. Hingegen wäre der<br />

Aufwand, der mit einer Lenkung des Konsums hin zu weniger verpackten Getränken - z. B.<br />

mittels Pfand oder einer Lenkungsabgabe - einherginge, erheblich. Die Kosten der Einführung<br />

eines Pfandes auf Getränkeflaschen werden auf 250 bis 300 Millionen Franken geschätzt.<br />

Zu<strong>dem</strong> ist davon <strong>aus</strong>zugehen, dass im konkreten Fall eine Abgabe keine lenkende Wirkung<br />

haben wird: 1 Liter Leitungswasser kostet heute zwischen 0,3 und 0,5 Rappen, 1 Liter<br />

Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche hingegen zwischen 70 Rappen und einigen Franken (je nach<br />

Marke und Herkunft). Im günstigsten Fall ist Leitungswasser damit bereits heute 140-mal<br />

günstiger als Mineralwasser <strong>aus</strong> der Flasche.<br />

Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als zweckmässig, die vom Postulanten geforderte<br />

Strategie zu erarbeiten.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Trinkwasser Getränkeverpackung nachhaltige Nutzung Vermarktungsbeschränkung<br />

<strong>aus</strong>sergewöhnliche Abgabe steuerähnliche Abgabe<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3832 – Motion<br />

Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern<br />

Eingereicht von<br />

Vischer Daniel<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit<br />

Partikelfiltern im Sinne des Aktionsplanes gegen Feinstaub zu vervollständigen. In erster<br />

Priorität ist die Nachrüstung der gesamten Nutzfahrzeugflotte (SNF und LNF) mit Partikelfiltern<br />

durch Vorschriften und Anreize zu veranlassen. Die bisher beschlossenen Anreize genügen<br />

nicht. In zweiter Linie ist auch die Ausrüstung der Fahrzeuge und Maschinen des Offroad-<br />

Bereichs mit Partikelfiltern analog zu den Baumaschinen zu veranlassen.<br />

Begründung<br />

Krebserregende Russpartikel <strong>aus</strong> Dieselmotoren gehören zu den häufigsten und zu den<br />

gefährlichsten Ultrafeinstpartikeln. Dem hat am 12. Juni 2012 die<br />

Weltgesundheitsorganisation (WHO) Rechnung getragen, in<strong>dem</strong> sie Dieselabgas in die<br />

strengste Gruppe 1 (erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert hat. Damit<br />

ist Dieselabgas in der höchsten Gefahren-Klasse wie Asbest.<br />

Der Bundesrat hat bereits in seiner Mitteilung zu verschärften Emissions-Grenzwerten für<br />

Baumaschinen vom 19. September 2008 betont: "Besonders dringender Handlungsbedarf<br />

ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende Substanzen gilt<br />

gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot."<br />

Ab 2011/2013/2014 treten in der Schweiz und der EU neue Grenzwerte in Kraft, die für alle<br />

neuen Strassenfahrzeuge - PW, LNF und SNF - Partikelfilter erforderlich machen. Eine<br />

Nachrüstung mit Partikelfiltern ist aber auf EU-Ebene nicht vorgesehen, obwohl der Ersatz der<br />

Nutzfahrzeugflotte etwa 15 Jahre dauern wird. Dies bleibt in der EU den Mitgliedsländern<br />

überlassen und wird dort in zahlreichen Umweltzonen bereits vollzogen.<br />

In der Schweiz muss die Nachrüstung der Nutzfahrzeuge analog zu der sehr erfolgreichen<br />

Nachrüstung von Baumaschinen zum Schutz der Volksgesundheit daher über verschärfte<br />

Emissions-Begrenzungen erfolgen.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und<br />

insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Dieselruss<br />

ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schon seit längerer Zeit als krebserzeugender Stoff


klassiert. Entsprechend hat die Schweiz schon 2006 den Aktionsplan gegen Feinstaub e-parl 26.09.2013 18:37<br />

verabschiedet und setzt laufend Massnahmen um. Auch international werden die<br />

krebserzeugenden Eigenschaften von Dieselabgas heute als erwiesen anerkannt, wie dies die<br />

Umklassierung des Schadstoffs durch die Internationale Krebsagentur der WHO (Iarc)<br />

bestätigt.<br />

Im Strassenbereich wird die Dieselrussproblematik für neue schwere Nutzfahrzeuge mit der<br />

Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahre 2014 weitgehend gelöst sein, da diese die<br />

Einhaltung eines strengen Grenzwerts für die Partikel-Anzahl verlangt; für neue leichte<br />

Nutzfahrzeuge ist dies mit der geltenden Stufe Euro 5 bereits der Fall. Weil die<br />

Flottenerneuerung Zeit in Anspruch nimmt, werden Fahrzeuge älterer Stufen die aktuelle<br />

Situation aber weiterhin prägen. Für zugelassene Fahrzeuge älterer Stufen gelten weniger<br />

strenge Partikelgrenzwerte. Die Schweiz setzt sich in den Verhandlungen über eine<br />

internationale Regelung bezüglich der Zulassung von Nachrüstsystemen (REC-Gruppe der<br />

Unece) für wirksame Partikelfilter ein, womit die Rahmenbedingungen für eine Nachrüstung<br />

von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV und V geschaffen werden können.<br />

Neben den Emissionsgrenzwerten in der LRV bestehen verschiedene finanzielle Anreize zur<br />

Filternachrüstung. So hat beispielsweise die an die Bedingung eines Partikelfilters geknüpfte<br />

Rückerstattung der Mineralölsteuer dazu geführt, dass heute 90 Prozent der Dieselbusse der<br />

konzessionierten Transportunternehmen mit Partikelfiltern <strong>aus</strong>gerüstet sind. Weiter sind,<br />

wenige Monate nach<strong>dem</strong> am 1. Juli 2012 ein LSVA-Rabatt von 10 Prozent für die Einhaltung<br />

der Eurostufe VI eingeführt wurde, schon mehrere Hundert entsprechende Fahrzeuge<br />

registriert. Gleiches gilt für nachgerüstete Euro-II/III-Fahrzeuge, die seit 1. Januar 2012 von<br />

einem Rabatt profitieren. Aus Sicht des Bundesrates sind die erwähnten Massnahmen<br />

zielführend. Eine Ausweitung der Anreize zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit<br />

Partikelfiltern erachtet der Bundesrat derzeit als nicht zweckmässig, wie bereits in der<br />

Stellungnahme zur Motion Vischer 12.3257 <strong>aus</strong>geführt wurde.<br />

Im Offroad-Bereich kennt die EU aktuell noch keine mit Euro 6/VI vergleichbaren<br />

Partikelgrenzwerte. Die Schweiz hat daher in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen<br />

und 2008 einen strengen Partikelanzahl-Grenzwert für Baumaschinen auf B<strong>aus</strong>tellen<br />

eingeführt. Aufgrund der guten bisherigen Erfahrungen im B<strong>aus</strong>tellenbereich prüft das Bafu<br />

derzeit, inwieweit sich eine Ausweitung dieses Grenzwerts bei Dieselmotoren auf<br />

b<strong>aus</strong>tellenähnlichen Anlagen (z. B. Kiesgruben und Steinbrüche) sowie in Industrie- und<br />

Gewerbebetrieben realisieren lässt.<br />

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft erklärte der Bundesrat in der Beantwortung der Motion<br />

von Siebenthal 10.3405, <strong>aus</strong> Gründen der angespannten wirtschaftlichen Lage auf weiter<br />

gehende Massnahmen zu verzichten. Eine Möglichkeit, um im Landwirtschaftsbereich Anreize<br />

für Partikelfilternachrüstungen zu schaffen, ist die Förderung im Rahmen der<br />

Ressourcenprogramme oder der geplanten Ressourceneffizienzbeiträge der neuen<br />

Agrarpolitik 2014-2017.<br />

Die vorliegende Motion verfolgt mit der weiteren Minimierung der Dieselrussemissionen ein<br />

gerechtfertigtes Anliegen; die nötigen und <strong>aus</strong> heutiger Sicht möglichen Schritte zur Erfüllung<br />

des Minimierungsgebots sind aber <strong>aus</strong> Sicht des Bundesrates bereits eingeleitet.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (11)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />

Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle<br />

von Graffenried Alec


Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Dieselkraftstoff Partikelfilter Staub Abgas Gesundheitsrisiko Grenzwert Nutzfahrzeug<br />

Luftreinhaltung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2841;52;48<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3833 – Motion<br />

Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel<br />

Eingereicht von<br />

Vischer Daniel<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel erarbeiten zu<br />

lassen und zu beschliessen. Dazu sind auch geeignete Messverfahren für die<br />

Partikelanzahlkonzentration in der Atemluft zu evaluieren und einzusetzen.<br />

Begründung<br />

In der Medienmitteilung vom 19. September 2008 zu verschärften Emissionsgrenzwerten für<br />

Dieselruss begründet der Bundesrat diese wie folgt: "... besonders dringender<br />

Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende<br />

Substanzen gilt gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot. Dieselmotoren<br />

stossen eine sehr hohe Anzahl feinster Partikel <strong>aus</strong>, welche aufgrund ihrer geringen Grösse<br />

nur einen relativ kleinen Teil der gesamten in der Luft befindlichen Partikelmasse <strong>aus</strong>machen.<br />

Diese ultrafeinen Dieselrusspartikel können tief in die feinsten Verästelungen der Lunge<br />

vorstossen und von dort über das Blut in die Zellen verschiedener Organe gelangen. Über die<br />

Riechnerven können diese Partikel sogar direkt den Weg ins Gehirn finden. Um der Gefahr<br />

der feinsten Partikel für die Gesundheit noch besser Rechnung zu tragen, muss deshalb nicht<br />

nur die Partikelmasse, sondern auch die Partikelanzahl limitiert und kontinuierlich reduziert<br />

werden."<br />

Diese Partikelanzahlmessung ist neuerdings von der EU für die Zulassung von neuen<br />

Strassenfahrzeugen - PW, LNF und SNF - als PMP-Messverfahren normiert, und die<br />

Grenzwerte sind als Partikelanzahl formuliert. Die Messgrössen der Emission und der<br />

Immission müssen einander entsprechen. Für die Erfolgskontrolle von<br />

Emissionsminderungsmassnahmen ist diese Anzahlmessung daher auch im<br />

Immissionsbereich erforderlich.<br />

Der obenzitierte Befund des Bundesrates hat durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />

hohe Aktualität erlangt: Am 12. Juni 2012 hat die WHO Dieselabgas in die strengste Gruppe 1<br />

(erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert. Damit ist Dieselabgas in der<br />

höchsten Gefahrenklasse wie Asbest, und die Kontrolle der Partikelanzahl in der Atemluft ist<br />

zwingend für die Kontrolle des Risikos durch ultrafeine Partikel zum Schutz der Bevölkerung<br />

einzuführen.


Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Entsprechend <strong>dem</strong> Minimierungsgebot sorgt der Bundesrat dafür, dass der Ausstoss von<br />

krebserregenden Russpartikeln <strong>aus</strong> Dieselmotoren so weit als möglich reduziert wird. Der<br />

Entscheid, diesbezügliche Massnahmen zu ergreifen, fiel im Zusammenhang mit der<br />

Verabschiedung des Aktionsplans gegen Feinstaub im Jahr 2006, wobei die Begrenzung der<br />

Emissionen von Russ und ultrafeinen Partikeln als besonders dringlich identifiziert wurde.<br />

Konkretisiert wurde dieser Entscheid durch zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des<br />

Schadstoff<strong>aus</strong>stosses von dieselbetriebenen Strassenfahrzeugen (schweizerische<br />

Vorschriften analog zu den Normen Euro 5 und 6) und nichtstrassengebundenen Fahrzeugen<br />

(z. B. Baumaschinen, Lokomotiven, Boote), namentlich durch den Einsatz von Partikelfiltern,<br />

welche nicht nur die Partikelmasse, sondern vor allem auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel<br />

wirksam verringern. Die Bemühungen zur Verminderung der Emissionen an der Quelle<br />

werden fortgesetzt. Als Richtgrösse für die Emissionsbegrenzung dient ein Maximalwert für<br />

die Anzahl ultrafeiner Partikel im Abgas, wodurch die Wirksamkeit leistungsfähiger<br />

Partikelfilter unter Beweis gestellt wird.<br />

Was die Immissionen betrifft, so werden seit 2003 im Rahmen des Nationalen<br />

Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe an einer Reihe von Messstationen, die mehr oder<br />

wenig stark <strong>dem</strong> Strassenverkehr <strong>aus</strong>gesetzt sind, Messungen der Anzahlkonzentration von<br />

ultrafeinen Partikeln (Partikelanzahlkonzentration, CPC) durchgeführt. Auf diese Weise kann<br />

die Entwicklung der Immissionen seit der Einführung der Emissionsbegrenzungsmassnahmen<br />

verfolgt werden. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen fehlen wissenschaftliche<br />

Grundlagen über die langfristige Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln und über die<br />

chronischen Folgen einer solchen Exposition, die es erlauben würden, einen<br />

Immissionsgrenzwert im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung festzulegen. Zusammen mit der<br />

Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene prüft das Bafu laufend die Entwicklung der<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.<br />

In Anbetracht dieser Ausführungen gilt es, die Emissionen von ultrafeinen Partikeln und von<br />

krebserregen<strong>dem</strong> Russ <strong>aus</strong> Motoren weiterhin vorsorglich und entsprechend den technischen<br />

Möglichkeiten zu begrenzen. Der Bundesrat wird trotz des Fehlens eines<br />

Immissionsgrenzwerts für die Anzahl ultrafeiner Partikel auch weiterhin in diesem Sinn<br />

handeln.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (11)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio John-Calame Francine<br />

Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle<br />

von Graffenried Alec<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Dieselkraftstoff Staub Abgas Gesundheitsrisiko Grenzwert Luftreinhaltung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

2841;52;48<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3877 – Motion<br />

Erschliessung als Vor<strong>aus</strong>setzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz<br />

Eingereicht von<br />

von Siebenthal<br />

Erich<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, in der Umsetzung des Waldprogramms 2020 weiterhin<br />

Erschliessungen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes zu fördern.<br />

Begründung<br />

Erschliessungen sind die Vor<strong>aus</strong>setzung für eine wirtschaftliche Nutzung des einheimischen<br />

Greentech-Rohstoffs Holz. Die Nutzbarmachung der verfügbaren einheimischen<br />

Holzressourcen liegt im öffentlichen Interesse der Energie- und Klimapolitik. Eine allfällige<br />

Beschränkung auf Schutzwälder würde den Handlungsspielraum für die Erreichung der<br />

Energie- und CO2-Zielsetzung beeinträchtigen.<br />

Die Bewirtschaftungstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt.<br />

Vielerorts ist jedoch noch die Basiserschliessung notwendig, damit diese modernen<br />

Bewirtschaftungsverfahren eingesetzt werden können und der Rohstoff Holz gewonnen<br />

werden kann.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz hat <strong>aus</strong> Sicht der öffentlichen Hand unter<br />

anderem mit <strong>dem</strong> Beschluss zum schrittweisen Ausstieg <strong>aus</strong> der Kernenergie sowie der<br />

Formulierung einer ambitiösen Klimapolitik grundlegend an Bedeutung gewonnen. Die<br />

Ressource Holz leistet zwar schon heute einen wichtigen Beitrag an die Energie- und<br />

Klimapolitik der Schweiz, das Potenzial ist aber noch nicht <strong>aus</strong>geschöpft. Vor diesem<br />

Hintergrund hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel festgelegt, das in den<br />

Schweizer Wäldern nachwachsende Holz nutzen zu wollen.<br />

Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Massnahmenplan geprüft, mit welchem die<br />

Ziele der Waldpolitik 2020 erreicht werden sollen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass<br />

das Waldgesetz in einzelnen Punkten zu ergänzen sei. So soll namentlich die Prävention und<br />

Bekämpfung von biotischen Gefahren <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes (z. B. Bekämpfung des<br />

Asiatischen Laubholzbockkäfers) verstärkt werden. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für<br />

einen besseren Zugang zu den Holzressourcen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes geprüft. Zwar<br />

zeigen eine Spezial<strong>aus</strong>wertung des Landesforstinventars, die Meldungen der Kantone sowie<br />

die Synergiemöglichkeiten mit der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung einen


Anpassungsbedarf der Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes. Der Bundesrat e-parl 26.09.2013 18:37<br />

erachtet die Förderung von Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes jedoch nicht<br />

als Bundesaufgabe. Dieser Subventionstatbestand ist im Rahmen der Anpassung der<br />

Gesetzgebung im Zusammenhang mit der NFA abgeschafft worden. Die Erhaltung und der<br />

Ausbau der bestehenden Basiserschliessung sind nach Ansicht des Bundesrates primär<br />

Aufgabe der Kantone. Die Wiedereinführung der Subventionierung von<br />

Erschliessungsanlagen <strong>aus</strong>serhalb des Schutzwaldes würde zu einer Lastenverschiebung<br />

führen und der Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen zuwiderlaufen, welche mit<br />

der NFA beabsichtigt wurde.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (22)<br />

Aebi Andreas Amstutz Adrian Binder Max Bourgeois Jacques Brunner Toni<br />

Büchler Jakob Estermann Yvette Fässler Daniel Favre Laurent Flückiger-Bäni Sylvia<br />

Gmür Alois Grunder Hans Joder Rudolf Lustenberger Ruedi Müller Leo<br />

Nussbaumer Eric Parmelin Guy Rime Jean-François Rösti Albert Schläfli Urs<br />

von Siebenthal Erich Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Wald Forstpolitik Holzgewinnung ländliche Strasse Holzindustrie<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

55<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3878 – Motion<br />

Revision der Lärmschutz-Verordnung<br />

Eingereicht von<br />

Freysinger Oskar<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, im gemeinsamen Interesse der Armee und des Wallis die<br />

überzogenen Grenzwerte in Anhang 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) zu überdenken und<br />

dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeit, rund um den Flughafen Sitten und<br />

selbstverständlich auch im Bereich anderer schweizerischer Militärflugplätzen zu bauen, zu<br />

wohnen und zu arbeiten, nicht ohne zwingende Notwendigkeit erschwert wird.<br />

Begründung<br />

Abgesehen von den unvermeidlichen Lärmbelastungen ist die Präsenz des Militärflugplatzes<br />

Sitten in erster Linie ein Thema für die Raumplanung und das Baurecht. Tatsächlich aber sind<br />

- oder werden in Zukunft - durch die Bestimmungen in der LSV, insbesondere durch deren<br />

Anhang 8, in <strong>dem</strong> die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Militärflugplätzen festgelegt<br />

werden, grosse Flächen in Bauzonen, die oftmals bereits stark überbaut sind, beträchtlichen<br />

Einschränkungen unterworfen, was massive Eingriffe in die Eigentumsrechte mit sich bringt.<br />

Festzuhalten ist jedenfalls, dass nicht wenige der betroffenen H<strong>aus</strong>besitzerinnen und -besitzer<br />

oder Mieterinnen und Mieter im Wissen um die äusseren Umstände in dieser Zone eine<br />

Immobilie erstellt haben oder bewohnen. Sie tun dies, ohne sich darüber zu beklagen, dass<br />

der Lärm das Wohnen oder das Betreiben von Geschäftslokalen völlig verunmögliche.<br />

Gewiss, der Lärm, der durch den Flugbetrieb in Sitten entsteht, stellt zu gewissen Zeiten im<br />

Jahreslauf und zu bestimmten Tageszeiten eine ziemliche Beeinträchtigung dar. Aber es ist<br />

nicht <strong>dem</strong> Lärm geschuldet, dass eine Mehrheit der Sittener Bürgerinnen und Bürger und der<br />

Menschen im Zentralwallis allen Ernstes erwägt, von unserer Armee zu verlangen, dass sie<br />

den Flugplatz Sitten verlässt (was eine Einstellung des Flugbetriebs mit Militärjets bedeuten<br />

würde). Weder in Sitten noch im Zentralwallis, noch im Wallis im Allgemeinen wird sich -<br />

insbesondere in diesen Zeiten - eine Mehrheit finden lassen, die den äusserst grossen<br />

volkswirtschaftlichen Nutzen, den die Anwesenheit der Luftwaffe bringt, aufs Spiel setzen will.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) haben zum Ziel, die<br />

Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Das Gesetz beauftragt<br />

den Bundesrat, diesen Schutz mittels Belastungsgrenzwerten (Planungswerte,<br />

Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte) zu konkretisieren. Gemäss Artikel 15 USG sind die


Immissionsgrenzwerte (IGW) so festzulegen, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden e-parl 26.09.2013 18:37<br />

nicht erheblich gestört ist. Die Planungswerte liegen im Sinne der Vorsorge unterhalb und die<br />

Alarmwerte oberhalb der IGW. Das Gesetz gibt <strong>dem</strong> Bundesrat <strong>aus</strong>schliesslich<br />

gesundheitliche Kriterien zur Festlegung der IGW vor. Raumplanerische, wirtschaftliche oder<br />

andere Kriterien spielen erst bei der Festlegung von konkreten Massnahmen zur<br />

Lärmbegrenzung bei den Quellen eine zentrale Rolle. So können bei Militärflugplätzen die<br />

Grenzwerte <strong>aus</strong> Gründen der Landesverteidigung überschritten werden, was beispielsweise<br />

beim Militärflugplatz Sion auch der Fall ist. Das Gesetz nimmt so Rücksicht auf öffentliche<br />

Interessen, die den Lärmschutz überwiegen können.<br />

Die Belastungsgrenzwerte sind auch massgebend für die raumplanerische Vorsorge. In<strong>dem</strong><br />

das USG lärmmässige Anforderungen an die Ausscheidung, Erschliessung und Bebauung<br />

von Bauzonen stellt, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die neu dort wohnende<br />

Bevölkerung vor schädlichem Lärm geschützt wird.<br />

Für den Lärm von Militärflugplätzen hat der Bundesrat im Jahre 1995 in der LSV Grenzwerte<br />

verankert. Die Grenzwerte stützen sich auf Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission<br />

für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten. Diese Kommission hat die Störwirkung<br />

von Militärfluglärm eingehend untersucht. Sie kam zum Schluss, dass Militärfluglärm bei<br />

gleichem Lärmpegel wesentlich weniger störend ist als ziviler Fluglärm. Sie würdigte dabei<br />

insbesondere die begrenzte tägliche Dauer des Militärflugbetriebs, welcher in aller Regel nur<br />

an Werktagen und zu Arbeitszeiten vorkommt und damit für die Bevölkerung vorhersehbar ist<br />

und in den Ruhezeiten wegfällt. Aus diesem Grunde geniesst der Militärfluglärm im Vergleich<br />

zum zivilen Fluglärm einen Bonus von 8 Dezibel.<br />

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lärmgrenzwerte die Siedlungsentwicklung mitsteuern<br />

und in gewissen Gebieten zu einem Interessenkonflikt zwischen Siedlungsentwicklung und<br />

Lärmschutz führen können. Deshalb hat er, ebenfalls gestützt auf die Empfehlungen seiner<br />

Expertenkommission, für Militärfluglärm die Gleichsetzung der IGW für Wohngebiete<br />

(Empfindlichkeitsstufe II) mit den IGW von Mischzonen (Empfindlichkeitsstufe III) beschlossen.<br />

So gelten für Militärfluglärm in Wohngebieten, zusätzlich zu der im vorherigen Abschnitt<br />

erwähnten Würdigung des Militärflugbetriebs, um 5 Dezibel weniger strenge Grenzwerte als<br />

für zivilen Fluglärm.<br />

Der Bundesrat ist insgesamt der Ansicht, dass die heutigen Lärmgrenzwerte die spezielle<br />

Situation der Militärflugplätze und der Standortgemeinden berücksichtigen und keiner<br />

Anpassung bedürfen. Die bestehenden Vorschriften erlauben, dass die Interessen am<br />

militärischen Flugbetrieb, an der Siedlungsentwicklung und am Lärmschutz im Umfeld der<br />

Flughäfen situationsgerecht aufeinander abgestimmt werden können.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (10)<br />

Amaudruz Céline Brand Heinz Grin Jean-Pierre Nidegger Yves Parmelin Guy<br />

Perrin Yvan Reimann Maximilian Rime Jean-François von Siebenthal Erich<br />

Wobmann Walter<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Lärmschutz Lärmbelästigung Militärflugplatz Wohnmilieu Wallis<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52;09


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3881 – Motion<br />

Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsnetzes über eine<br />

Lastenverteilung<br />

Eingereicht von<br />

Amherd Viola<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird so vervollständigt, dass<br />

a. für Projekte für bodenverlegte Leitungen in den Plangenehmigungsverfahren ein<br />

beschleunigtes Verfahren ermöglicht wird (u. a., um Zeitrückstände zu kompensieren, wenn<br />

Verspätungen bei Verfahren für Freileitungsvarianten kompensiert werden sollen).<br />

b. die nationale Netzgesellschaft allfällige Mehrkosten für die Boden(teil)verlegung einzelner<br />

Hochspannungsleitungen über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der<br />

Hochspannungsnetze abgelten kann, u. a. analog zu Artikel 9 Absatz 4 StromVG, mit<br />

möglichen Sonderbedingungen für Unternehmungen mit sehr hohem Strombedarf.<br />

Begründung<br />

Der Bundesrat hat die besondere Situation der Schweiz bei der Stromproduktion aufgrund<br />

erneuerbarer Energieträger hervorgehoben - unter anderem unter Berücksichtigung der<br />

Tatsache, dass auf europäischer Ebene das grösste Potenzial in der Windenergie liegt, was<br />

starke Produktionsschwankungen impliziert und der Schweiz dank ihres<br />

Pumpspeicherkraftwerk-Systems eine besondere Rolle zukommen lässt. Deutschland allein<br />

hat tägliche Schwankungen bis zu 20 000 Megawatt, was der zwanzigfachen Produktion des<br />

Kraftwerkes von Beznau entspricht. Deutschland muss deshalb regelmässig<br />

Produktionsanlagen herunterfahren, weil es an Kapazitäten zur Übertragung zu den<br />

Pumpspeicherkraftwerken fehlt.<br />

In seiner Antwort auf das Postulat Wehrli 10.3269 hat der Bundesrat erklärt, er wolle das<br />

Schweizer Pumpspeicherkraftwerk-System <strong>aus</strong>bauen, um die starken Schwankungen in der<br />

europäischen Stromproduktion zu kompensieren. Diese Strategie setzt einen Um- und Ausbau<br />

des Hochspannungsnetzes vor<strong>aus</strong>, was gemäss Postulat Wehrli zumindest teilweise mittels<br />

bodenverlegter Leitungen entlang bestehender oder geplanter Infrastrukturen (Autobahnen,<br />

Bahntunnels usw.) erfolgen soll. Gemäss Bundesgericht (BGE 137 II 266ff.) reduzieren die<br />

geringeren Stromverluste die Mehrkosten einer Verkabelung im gegebenen Fall global auf<br />

zwischen 0,66- und 1,83-mal die Kosten einer Freileitung - ein Faktor, der je nach lokalen<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen variieren kann.


Um die Kompatibilität zwischen der Notwendigkeit der Anpassung des Hochspannungsnetzes e-parl 26.09.2013 18:37<br />

an die neuen Gegebenheiten, der Nutzung des Energiesparpotenzials auch bei der<br />

Stromübertragung sowie der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zu gewährleisten,<br />

sollen die Verfahren für bodenverlegte Leitungen zumindest so vereinfacht werden, dass<br />

allfällige Verspätungen gegenüber <strong>dem</strong> entsprechenden Verfahren für eine<br />

Freileitungsvariante kompensiert werden können. Zu<strong>dem</strong> muss vermieden werden, dass die<br />

vom Um- oder Ausbau von Hochspannungsleitungen betroffenen Regionen alleine für die<br />

Kosten aufkommen müssten, die bei der Bodenverlegung von Leitungen zum Zweck der<br />

Minderung der Übertragungsverluste oder zum Schutz der Bevölkerung gegen die Folgen von<br />

Freileitungen entstehen können.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Die Stromnetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein Schlüsselelement<br />

bei der Energieversorgung, gerade auch mit Blick auf die Umsetzung der Energiestrategie<br />

2050. Zur Bewältigung der wachsenden Her<strong>aus</strong>forderungen in diesem Bereich erarbeitet das<br />

Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) im<br />

Auftrag des Bundesrates zurzeit eine Strategie Stromnetze, welche klare<br />

Rahmenbedingungen für den zeit- und bedarfsgerechten Aus- und Umbau der Stromnetze<br />

schaffen soll. Im Frühjahr 2013 soll <strong>dem</strong> Bundesrat eine entsprechend bereinigte Vorlage<br />

unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden denn auch die Fragen der<br />

Beschleunigung des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> und der Anrechenbarkeit von Aus- und Umbaukosten einer<br />

vertieften Prüfung unterzogen. Eine vorgezogene Prüfung einzelner Aspekte wäre hingegen<br />

nicht sachdienlich. Die Stossrichtung der einseitigen Privilegierung einer einzelnen<br />

Technologie erscheint darüber hin<strong>aus</strong> <strong>aus</strong> heutiger Sicht <strong>aus</strong> verschiedenen Gründen nicht<br />

sachgerecht.<br />

Zu den konkret gestellten Anliegen kann Folgendes <strong>aus</strong>geführt werden:<br />

a. Im Rahmen der Neu<strong>aus</strong>richtung seiner Energiepolitik sieht der Bundesrat Massnahmen vor,<br />

mit welchen die Verfahren zum Bau oder Umbau der Stromnetze beschleunigt werden<br />

können. Diese sollen unabhängig von der eingesetzten Technologie (Freileitung oder<br />

Erdverkabelung) zur Anwendung gelangen. Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren<br />

sollen deshalb generell beschleunigt und Rechtsmittelverfahren verkürzt werden. Ein<br />

beschleunigtes resp. vereinfachtes Verfahren ist allerdings nur dort angebracht, wo die<br />

Auswirkungen eines Vorhabens beschränkt und die Betroffenen eindeutig bestimmbar sind.<br />

Für eine technologiespezifische Differenzierung der Verfahren bestehen <strong>aus</strong> heutiger Sicht<br />

hingegen keine <strong>aus</strong>reichenden sachlichen Gründe.<br />

b. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Kosten hält bereits das geltende Recht fest, dass die<br />

Betriebs- und Kapitalkosten für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und<br />

effizienten Netzes als anrechenbare - und damit an Endverbraucherinnen und<br />

Endverbraucher überwälzbare - Netzkosten gelten, und zwar unabhängig von der<br />

eingesetzten Übertragungstechnologie. Dies ergibt sich <strong>aus</strong> Artikel 15 Absatz 1 des<br />

Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) in Verbindung mit<br />

Artikel 13 Absatz 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR<br />

734.71). Allfällige begründete Mehrkosten für die Erdverkabelung können somit schon heute<br />

überwälzt werden. Beim Um- oder Ausbau des Übertragungsnetzes erfolgt die Überwälzung<br />

der Kosten auf nationaler Ebene, bei Verteilnetzen dagegen auf regionaler Ebene. Im Fall<br />

unverhältnismässiger regionaler Unterschiede zwischen den verschiedenen<br />

Netznutzungstarifen ergreifen die Kantone in ihrem Gebiet Ausgleichsmassnahmen. Sofern<br />

diese nicht <strong>aus</strong>reichen, kann der Bundesrat weiter gehende geeignete Massnahmen treffen<br />

(Art. 14 Abs. 4 StromVG). Ein Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze<br />

für lediglich eine einzelne Technologie erschiene systemfremd, insbesondere da die<br />

Kostenfrage stets gesamtheitlich betrachtet werden sollte.<br />

Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (42)<br />

Aebischer Matthias Allemann Evi Barthassat Luc Büchler Jakob<br />

Bulliard-Marbach Christine Buttet Yannick Candinas Martin Chevalley Isabelle<br />

Chopard-Acklin Max Darbellay Christophe Fässler Daniel Fehr Jacqueline<br />

Freysinger Oskar Galladé Chantal Germanier Jean-René Glanzmann-Hunkeler Ida<br />

Glättli Balthasar Gmür Alois Jans Beat Kiener Nellen Margret Lehmann Markus<br />

Leuenberger Ueli Lohr Christian Maire Jacques-André Müller Leo Müller Thomas<br />

Neirynck Jacques Piller Carrard Valérie Reynard Mathias Riklin Kathy<br />

Romano Marco Rossini Stéphane Rytz Regula Schläfli Urs Schmid-Federer Barbara<br />

Schneider-Schneiter Elisabeth Steiert Jean-François Streiff-Feller Marianne<br />

Tschümperlin Andy van Singer Christian Vogler Karl Wyss Ursula<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Stromversorgung Hochspannungsleitung Netzgesellschaft Boden Transport über Kabel<br />

Kostenrechnung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Konnexe Geschäfte<br />

12.3843<br />

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e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3891 – Motion<br />

Energiepolitik 2050. Indikatoren für die Feststellung des Fortschritts<br />

Eingereicht von<br />

Bourgeois Jacques<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt:<br />

1. im Rahmen seiner Energiepolitik Indikatoren festzulegen, anhand derer regelmässig<br />

ermittelt werden kann, wieweit die Ziele mit den getroffenen Massnahmen bereits erreicht<br />

sind;<br />

2. einen Rat einzusetzen, in <strong>dem</strong> die wichtigsten Akteure dieser Branche vertreten sind und<br />

dessen Aufgabe es ist, die Entwicklung zu verfolgen und Bundesrat und Parlament<br />

regelmässig Bericht zu erstatten über die Wirkungen der Massnahmen und über allfällig<br />

notwendige Korrekturen.<br />

Begründung<br />

Im Zusammenhang mit der neuen Energiepolitik 2050 bleiben viele Fragen offen. Können alle<br />

Ziele erreicht werden? Sind die getroffenen Massnahmen die am besten geeigneten, oder<br />

müssen sie im Laufe der Zeit an die Erfahrungen angepasst werden? Die künftige<br />

Energiepolitik muss diese Fragen jederzeit beantworten können, damit die<br />

Stromversorgungssicherheit gewährleistet und unsere Abhängigkeit von fossilen<br />

Energieträgern verringert wird. Damit dieser Prozess eng begleitet werden kann, soll der<br />

Bundesrat ein Monitoring-System einrichten. Dazu gehört die Festlegung von klaren<br />

Indikatoren, anhand derer sich die Fortschritte in Bezug auf die Erreichung der Ziele ablesen<br />

lassen und die Massnahmen angepasst werden können, wenn man sieht, dass die Ziele auf<br />

diesem Weg nicht erreicht werden können. Für die Begleitung dieses Prozesses ist ein Rat<br />

einzusetzen, in <strong>dem</strong> die wichtigsten Akteure dieses Sektors vertreten sind. Der Rat soll die<br />

Entwicklung begleiten und Bundesrat und Parlament regelmässig Bericht erstatten. Dieses<br />

Vorgehen erlaubt es, jederzeit den Stand der Erreichung der Ziele der neuen Energiepolitik zu<br />

erfassen und rechtzeitig die nötigen Entscheide zu treffen, falls sich Änderungen aufdrängen<br />

würden.<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Für die Überprüfung der auf mehrere Jahrzehnte <strong>aus</strong>gerichteten Energiestrategie 2050 ist ein<br />

effektives und <strong>aus</strong>sagekräftiges Monitoring nötig. Mit geeigneten Indikatoren soll<br />

beispielsweise aufgezeigt werden, wie sich der Gesamtenergieverbrauch auf Basis des ersten


Massnahmenpakets entwickeln wird respektive ob der Energieverbrauch auf Zielpfad ist oder e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Abweichungen festzustellen sind.<br />

Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 12. April 2012 das Eidgenössische Departement für<br />

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>) beauftragt, in Zusammenarbeit mit<br />

<strong>dem</strong> Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ein detailliertes Monitoring der<br />

Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen, des Netz<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> und -umb<strong>aus</strong>, der<br />

technologischen und internationalen Entwicklungen im Energiebereich sowie der<br />

Entwicklungen bezüglich der Versorgungssicherheit aufzubauen. In diesem Rahmen sind<br />

auch die wirtschaftlichen Kosten und die Nutzen der Massnahmen zu erfassen (Kosten-<br />

Nutzen-Monitoring). Die Arbeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses laufen derzeit an. Unter<br />

anderem wird auch geprüft, wie ein solches Monitoring organisatorisch in die Praxis<br />

umgesetzt werden soll. Bei allfälligen weiteren Gesetzesanpassungen wird der Bundesrat die<br />

wichtigsten Partner frühzeitig begrüssen und diese regelmässig über die Arbeiten informieren,<br />

wie dies auch bis anhin praktiziert wurde.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung von Punkt 2 der<br />

Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (16)<br />

Bäumle Martin Büchler Jakob Buttet Yannick Derder Fathi Fässler Daniel<br />

Favre Laurent Feller Olivier Germanier Jean-René Hiltpold Hugues<br />

Leutenegger Filippo Parmelin Guy Pezzatti Bruno Ribaux Alain Rösti Albert<br />

von Siebenthal Erich Wasserfallen Christian<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Energieprogramm Evaluation Energiewirtschaft Energieszenarien<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte<br />

© Das Schweizer Parlament / CH - 3003 Bern, Impressum, Disclaimer


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3893 – Motion<br />

Über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung informieren<br />

Eingereicht von<br />

Thorens Goumaz<br />

Adèle<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

27.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie <strong>aus</strong>zuarbeiten, um Privatpersonen, Firmen und<br />

das Gemeinwesen über die verschiedenen Möglichkeiten der Regenwassernutzung sowie<br />

über deren Vor- und Nachteile zu informieren.<br />

Begründung<br />

In der parlamentarischen Initiative 10.503, "Für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser",<br />

habe ich darum gebeten, dass das Gewässerschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass<br />

es auch den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser regelt. Das Parlament hat der Initiative<br />

keine Folge gegeben, aber die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat in<br />

ihrem Bericht vom 14. November 2011 festgehalten: "Zielführend (ist) vielmehr eine<br />

Informationspolitik etwa durch das Bafu, welche H<strong>aus</strong>halte und Unternehmen über Vor- und<br />

Nachteile sowie Möglichkeiten der Regenwassernutzung aufklärt." Da die<br />

Regenwassernutzung auch für bestimmte Unternehmen (unter anderem für<br />

Landwirtschaftsbetriebe) interessant sein könnte, könnten im Rahmen dieser Strategie auch<br />

diejenigen Wirtschaftssektoren informiert werden, für die die Regenwassernutzung sinnvoll<br />

sein könnte. Schliesslich könnte auch das Gemeinwesen informiert werden. Gemäss <strong>dem</strong><br />

Bericht der Kommission wird hierbei "kein Obligatorium an(ge)strebt, welches die<br />

Regenwassernutzung dort zur Pflicht macht, wo es ökologisch und ökonomisch keinen Sinn<br />

macht. Vielmehr soll die sinnvolle Nutzung gefördert werden, wie es in anderen Staaten und in<br />

gewissen Kantonen bereits getan wird."<br />

Es gilt darauf hinzuweisen, dass die letzten Studien über die Regenwassernutzung veraltet<br />

sind. Sie wurden vom Bafu und von der ETH L<strong>aus</strong>anne in den Jahren 2002 und 2001<br />

veröffentlicht. Die Umsetzung der aktualisierten Strategie in diesem Bereich drängt sich<br />

insbesondere auch angesichts der Schlussfolgerungen der Studie "Auswirkungen der<br />

Klimaänderung auf Wasserressourcen und Gewässer" (Bafu, 2012) auf. Gemäss dieser<br />

Studie dürften Trockenperioden häufiger auftreten und länger anhalten. Zu<strong>dem</strong> bergen<br />

grössere Risiken für Wasserknappheit im Sommer ein Konfliktpotenzial unter den<br />

verschiedenen Nutzern. Folglich muss eine effizientere Wassernutzung gefördert werden.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Förderung der Regenwassernutzung, wenn diese<br />

ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, eine wichtige Bedeutung zu.


Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Ob mit der Regenwassernutzung ein ökologisch sinnvoller Beitrag zur Schonung der<br />

Trinkwasserressourcen geleistet werden kann, hängt von verschiedenen orts- und<br />

objektspezifischen Faktoren ab. Neben der bereits heute etablierten Regenwassernutzung für<br />

die Bewässerung von H<strong>aus</strong>gärten und Treibhäusern lohnt sich eine Brauchwasserversorgung<br />

mit gesammeltem Regenwasser primär für isolierte Liegenschaften oder Industrie-, Gewerbeund<br />

Landwirtschaftsbetriebe mit genügender Sammelkapazität und entsprechender<br />

Nutzungsmenge. Solche Anlagen sind in den Regionen, in denen eine Regenwassernutzung<br />

ökologisch und ökonomisch gerechtfertigt ist, z. B. im Jura, bereits heute verbreitet. Die in der<br />

Motion erwähnten Unterlagen zu diesem Thema von Bund, Kantonen und Privaten sind<br />

inhaltlich nach wie vor aktuell und informieren detailliert über Vorteile und Risiken der<br />

Regenwassernutzung.<br />

Auch im Zusammenhang mit den prognostizierten klimatischen Veränderungen rechtfertigt<br />

sich eine zusätzliche Förderung der Regenwassernutzung auf Bundesebene nicht. Die<br />

Schweiz ist bezüglich Wasserressourcen im Vergleich zu anderen Ländern privilegiert, und<br />

Regenwassernutzungsanlagen sind für die Versorgung der Bevölkerung mit Brauchwasser im<br />

Allgemeinen nicht notwendig. Der Hitzesommer 2003 hat zwar gezeigt, dass auch die<br />

Schweiz nicht um eine sorgfältige und vor<strong>aus</strong>schauende Wasserressourcenplanung<br />

herumkommt, um die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Wasserversorgung zu sichern.<br />

Dabei sind in den kommenden Jahrzehnten jedoch nicht die Knappheit, sondern die optimale<br />

Verteilung und das Management die Her<strong>aus</strong>forderungen.<br />

Die Anstrengungen sollten sich deshalb vielmehr auf die Erhaltung einer gut funktionierenden<br />

öffentlichen Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser konzentrieren. Mit der<br />

konsequenten Umsetzung der erforderlichen Massnahmen durch Wasserversorger, Kantone<br />

und Bund insbesondere in den Bereichen Wasserressourcen-Nutzungsplanung,<br />

gemeindeübergreifende Vernetzung und Infrastruktur-Management sowie mit<br />

Bereitschaftsdispositiven für <strong>aus</strong>serordentliche Ereignisse können die Hauptrisiken gemeistert<br />

werden. Eine zusätzliche Förderung der Regenwassernutzung ist hierbei nicht nötig.<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (7)<br />

John-Calame Francine Leuenberger Ueli Müller Geri Rytz Regula<br />

van Singer Christian Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Wasser atmosphärische Verhältnisse Sickerwasser Trinkwasser Wasserverbrauch<br />

Gewässerschutz Gesetz Informationsverbreitung Informationskampagne<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

52<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)


e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament<br />

Curia Vista - Geschäftsdatenbank<br />

12.3905 – Motion<br />

Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren<br />

Eingereicht von<br />

Vischer Daniel<br />

Einreichungsdatum<br />

Eingereicht im<br />

Stand der Beratung<br />

28.09.2012<br />

Nationalrat<br />

Im Plenum noch nicht behandelt<br />

Eingereichter Text<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, die zur Steigerung der Energieeffizienz bereits in mehreren<br />

Produktebereichen bewährte Energieetikette auch für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren<br />

unter 19 Kilowatt Leistung in Anwendungsgebieten wie Garten- und Hobby- sowie<br />

Kommunalbereich einzuführen.<br />

Zusätzlich ist folgende Information anzubringen: "Zum Schutz Ihrer Gesundheit nur mit<br />

schadstoffarmem Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!" (Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku<br />

-Antrieb <strong>aus</strong>genommen.)<br />

Begründung<br />

Arbeitsgeräte wie Rasentrimmer und Freischneider werden oft von kleinen 2-Takt-Benzin-<br />

Motoren angetrieben. Diese 2-Takter stossen gegen 40 Prozent des Benzins unverbrannt und<br />

damit ungenutzt mit <strong>dem</strong> Abgas in die Atmosphäre <strong>aus</strong>. Benützer halten sich oft über Stunden<br />

in der giftigen Abgasfahne auf.<br />

Unfallgefahr und Gesundheitsbelastung sind hoch. Es existieren innovative Motor-<br />

Technologien mit sehr viel niedrigerem Benzin-Verbrauch für solche Arbeitsgeräte. So haben<br />

bereits mehrere Anbieter Trag-Geräte mit 4-Takt-Motoren im Angebot, deren Benzinverbrauch<br />

50 Prozent unter <strong>dem</strong>jenigen der übrigen 2-Takter liegt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat<br />

den Auftrag, Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Massnahmen, die <strong>dem</strong><br />

Informationsdefizit in H<strong>aus</strong>halten und Wirtschaft bezüglich Energieeffizienz entgegenwirken,<br />

zu fördern. Energieetiketten gibt es bereits für PKW, Autoreifen, Lampen, Fernsehgeräte,<br />

H<strong>aus</strong>haltgeräte und Sanitärprodukte. Wenn Angaben zur Energieeffizienz auch beim Kauf<br />

kleiner Arbeitsgeräte im Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich zur Verfügung stehen,<br />

findet eine Lenkung der Kunden zu verbrauchsärmeren Modellen hin statt. Ein niedriger<br />

Verbrauch bei Arbeitsgeräten garantiert zu<strong>dem</strong> einen verbesserten Gesundheitsschutz.<br />

Zusätzlich ist der Hinweis auf das schadstoffarme Gerätebenzin nach Schweizer Norm<br />

anzubringen. (Das Bundesamt für Umwelt, Bafu, hat angekündigt, die LRV anzupassen, wenn<br />

die Verbreitung des schadstoffarmen Gerätebenzins bis 2012 nicht deutlich zugenommen<br />

hat.)<br />

Stellungnahme des Bundesrates vom 21.11.2012


In der Schweiz muss der Energieverbrauch von H<strong>aus</strong>haltgeräten und Lampen gemäss e-parl 26.09.2013 18:37<br />

Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und Energieverordnung (EnV; SR 730.01) mit einer<br />

Energieetikette deklariert werden. Auch Personenwagen unterstehen einer obligatorischen<br />

Deklarationspflicht. Die Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften ist nur<br />

dann zwingend, wenn die Geräte in erheblichem Ausmass Energie verbrauchen und somit<br />

einem energietechnischen Prüfverfahren unterliegen. Die obligatorische Deklarationspflicht<br />

des Energieverbrauchs erfordert einen beachtlichen Vollzugsaufwand. Dieser wird durch<br />

verschiedene Faktoren wie beispielsweise durch die Ermittlung von Verbrauchswerten bei den<br />

massgebenden Betriebsarten der elektronischen Geräte oder durch die Festlegung der Prüf-,<br />

Mess- und Berechnungsverfahren verursacht.<br />

Alternativ dazu existieren freiwillige Energieetiketten, welche die Konsumenten über den<br />

Energieverbrauch der Produkte informieren. Hersteller und Handel können mit der freiwilligen<br />

Etikette den Absatz energieeffizienter Produkte fördern und ihr Image verbessern. Eine<br />

freiwillige Energieetikette erfordert u. a. ein relevantes Marktvolumen sowie das Engagement<br />

einer repräsentativen Trägerschaft (<strong>aus</strong> Branchen- und Industrievertretern).<br />

Bei der in der Motion erwähnten Gerätekategorie der "kleinen Arbeitsgeräte mit<br />

Benzinmotoren" sind die Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Einführung der Energieetikette weder auf<br />

obligatorischer noch auf freiwilliger Ebene erfüllt.<br />

Der Bundesrat ist sich allerdings der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen<br />

Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden<br />

Abgasvorschriften der Europäischen Union übernommen und unterstützt verschiedene<br />

Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin (vgl. auch<br />

Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 12.3258, "Info-Etikette für kleine<br />

Arbeitsgeräte").<br />

Antrag des Bundesrates vom 21.11.2012<br />

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

Erstbehandelnder Rat<br />

Nationalrat<br />

Mitunterzeichnende (9)<br />

Gilli Yvonne Girod Bastien Glättli Balthasar Hodgers Antonio Müller Geri<br />

Rytz Regula Schelbert Louis Thorens Goumaz Adèle von Graffenried Alec<br />

Deskriptoren:<br />

Hilfe<br />

Konsumenteninformation Etikettierung Benzin Motor Heimwerker<strong>aus</strong>rüstung Werkzeug<br />

Energieverbrauch Abgas Gesundheitsrisiko Energieeinsparung<br />

Ergänzende Erschliessung:<br />

66;52;2841<br />

Zuständig<br />

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (<strong>UVEK</strong>)<br />

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