Beilagen â Ständerat - Schweizer Parlament
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Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
Frühjahrssession<br />
2. Tagung<br />
der 49. Amtsdauer<br />
Session de printemps<br />
2 e session<br />
de la 49 e législature<br />
Sessione primaverile<br />
2 a sessione<br />
della 49 a legislatura<br />
Amtliches Bulletin<br />
der Bundesversammlung<br />
Bulletin off iciel<br />
de l’Assemblée fédérale<br />
Bollettino uff iciale<br />
dell’ Assemblea federale<br />
2012<br />
Frühjahrssession<br />
Session de printemps<br />
Sessione primaverile<br />
<strong>Beilagen</strong><br />
2012<br />
I
<strong>Beilagen</strong><br />
Annexes<br />
Dieses Dokument ist ein elektronisch generierter Auszug<br />
aus der parlamentarischen Geschäftsdatenbank Curia<br />
Vista. Es wird ausschliesslich in elektronischer Form publiziert.<br />
Die <strong>Parlament</strong>sbibliothek und das <strong>Schweizer</strong>ische Bundesarchiv<br />
in Bern verfügen über ein gedrucktes Exemplar.<br />
Le présent document est un extrait de la banque de données<br />
parlementaire Curia Vista. Il est généré par ordinateur<br />
et publié en version électronique uniquement.<br />
Un exemplaire imprimé est déposé à la Bibliothèque du<br />
Parlement ainsi qu’aux Archives fédérales suisses à<br />
Berne.
<strong>Beilagen</strong> — Ständerat<br />
02.418<br />
05.028<br />
06.490<br />
08.053<br />
08.3168<br />
08.3512<br />
09.067<br />
09.095<br />
09.3046<br />
09.3158<br />
09.331<br />
09.3406<br />
09.3509<br />
09.3510<br />
09.3811<br />
09.3944<br />
09.431<br />
09.435<br />
09.440<br />
09.441<br />
09.474<br />
10.060<br />
10.092<br />
10.3066<br />
10.3067<br />
10.3173<br />
10.3174<br />
10.3195<br />
10.3206<br />
10.3326<br />
10.3473<br />
10.3558<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Hegetschweiler Rolf. Fluglärm. Verfahrensgarantien<br />
Bahnreform 2<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Leutenegger Oberholzer Susanne. Mehr Schutz der<br />
Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR<br />
Vereinfachung der Mehrwertsteuer<br />
Motion Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei. Stopp dem Zahlungsschlendrian<br />
Motion Amstutz Adrian. Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe<br />
Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2Gesetz. Revision<br />
jugend + musik. Volksinitiative<br />
Motion Cassis Ignazio. Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der<br />
WHO<br />
Motion Luginbühl Werner. Abschaffung von bedingten Geldstrafen und<br />
Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten<br />
Standesinitiative Zürich. SVG. Keine Benachteiligung von Menschen mit<br />
Mobilitätsbehinderung bei Parkierungsvorschriften<br />
Motion Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei. Kostenpflicht der Verfahren vor den<br />
kantonalen Versicherungsgerichten<br />
Motion Steiert JeanFrançois. Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen<br />
Motion Wehrli Reto. Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von<br />
Bund und Kantonen<br />
Motion FDPLiberale Fraktion. Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen<br />
Motion Barthassat Luc. Die umweltfreundlichsten Fahrzeuge für den Bund<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Marra Ada. Ausweisgesetz<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Hodgers Antonio. Änderung des Ausweisgesetzes<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei. Keine<br />
zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei. Biometrische<br />
Pässe ohne Datenbank<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR.<br />
Flexibilisierung der Waldflächenpolitik<br />
Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative<br />
Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr<br />
Motion Fraktion CVP/EVP/glp. Bekämpfung der Ausländerkriminalität<br />
Motion Fraktion CVP/EVP/glp. Einführung einer Charta bei Einbürgerungen<br />
Motion Freysinger Oskar. Runter mit den Masken!<br />
Motion Müller Philipp. Verteilung von Personen mit EurodacTreffern<br />
Motion Favre Laurent. Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über<br />
ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen<br />
Motion Wehrli Reto. Personenkontrolle. Effizienter Datenzugriff der<br />
Sozialversicherungen<br />
Motion Humbel Ruth. Erhöhung des Versicherungsabzuges bei der direkten<br />
Bundessteuer<br />
Motion Joder Rudolf. Abbruch der Verhandlungen über ein<br />
Agrarfreihandelsabkommen mit der EU<br />
Motion Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei. Entwicklungshilfe an kooperatives<br />
Verhalten im Asyl und Ausländerbereich koppeln<br />
5<br />
8<br />
12<br />
15<br />
18<br />
23<br />
28<br />
33<br />
37<br />
42<br />
49<br />
52<br />
55<br />
61<br />
67<br />
72<br />
77<br />
85<br />
91<br />
96<br />
101<br />
104<br />
106<br />
108<br />
113<br />
118<br />
123<br />
128<br />
133<br />
138<br />
143<br />
146<br />
1
10.3818<br />
10.3953<br />
10.409<br />
10.4158<br />
10.443<br />
10.484<br />
10.505<br />
11.011<br />
11.014<br />
11.025<br />
11.027<br />
11.036<br />
11.043<br />
11.049<br />
11.051<br />
11.052<br />
11.053<br />
11.054<br />
11.055<br />
11.056<br />
11.058<br />
11.059<br />
11.060<br />
11.061<br />
11.064<br />
11.067<br />
11.068<br />
11.071<br />
11.1100<br />
11.2010<br />
11.2013<br />
11.2021<br />
11.2027<br />
11.3006<br />
11.3021<br />
11.303<br />
11.3034<br />
11.3082<br />
Motion Darbellay Christophe. Verhandlungen mit der EU über ein<br />
Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich stoppen<br />
Motion MeyerKaelin Thérèse. Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Sommaruga Carlo. Für familienfreundlichere Taxis<br />
Motion Reimann Lukas. Christenverfolgung. Genozid in Irak stoppen<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Kommission für Rechtsfragen SR. Indirekter<br />
Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Müller Philipp. Keine Bevorzugung von Personen aus dem<br />
Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Kommission für Rechtsfragen NR. Richterverordnung.<br />
Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter<br />
Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten.<br />
Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung<br />
<strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat. Bericht<br />
Schutz vor Passivrauchen. Volksinitiative<br />
Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen<br />
Übereinkommen über Streumunition. Kriegsmaterialgesetz. Änderung<br />
Besteuerung nach dem Aufwand. Bundesgesetz<br />
Bundespersonalgesetz. Änderung<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Rumänien<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Schweden<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Singapur<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Malta<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Slowakei<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Republik Korea<br />
Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Bundesgesetz<br />
Tierseuchengesetz. Änderung<br />
Tierschutzgesetz. Änderung<br />
Freihandelsabkommen zwischen den EFTAStaaten und Hong Kong. Genehmigung<br />
Kantonsverfassungen Uri, Zug, BaselLandschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und<br />
Jura. Gewährleistung<br />
Anwaltliches Berufsgeheimnis. Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen.<br />
Bundesgesetz<br />
Europäische Landschaftskonvention. Genehmigung<br />
Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Kolumbien<br />
Anfrage Fetz Anita. Atomfonds. Wertschriften als Beiträge<br />
Petition Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit. Volle Religionsfreiheit und<br />
Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern<br />
Petition Jugendsession 2009. Jugendliche und die Wirtschaftskrise.<br />
Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten regeln<br />
Petition GFBV. Stoppt die Wegweisung von Asylsuchenden aus Sri Lanka<br />
Petition Syndicom. Mehr Mittel für die Kinder und Jugendförderung<br />
Motion Staatspolitische Kommission NR. Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen<br />
Motion Landolt Martin. Statistische Erfassung der Immobilienpreise<br />
Standesinitiative Jura. Transparenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung<br />
Motion GrafLitscher Edith. Förderung und Beschleunigung von EHealth<br />
Motion Niederberger Paul. Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns im VBS<br />
2<br />
151<br />
154<br />
159<br />
164<br />
169<br />
172<br />
176<br />
179<br />
182<br />
197<br />
199<br />
203<br />
205<br />
207<br />
209<br />
211<br />
213<br />
215<br />
217<br />
219<br />
221<br />
223<br />
225<br />
227<br />
229<br />
231<br />
233<br />
235<br />
237<br />
239<br />
242<br />
245<br />
248<br />
251<br />
256<br />
261<br />
264<br />
269
11.309<br />
11.310<br />
11.3120<br />
11.3260<br />
11.3281<br />
11.3357<br />
11.3383<br />
11.3464<br />
11.3468<br />
11.3510<br />
11.3732<br />
11.3758<br />
11.3950<br />
11.4038<br />
11.4044<br />
11.4046<br />
11.4047<br />
11.4054<br />
11.4061<br />
11.4090<br />
11.4091<br />
11.4133<br />
11.4134<br />
11.4136<br />
11.4137<br />
11.4210<br />
11.4211<br />
11.4212<br />
11.4213<br />
11.4214<br />
11.4215<br />
Standesinitiative Aargau. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung<br />
Standesinitiative Bern. Energiewende<br />
Motion FDPLiberale Fraktion. Schutz der Souveränität der Schweiz<br />
Motion Schibli Ernst. Expo 2015 als Schaufenster für die <strong>Schweizer</strong> Landwirtschaft<br />
Motion Grin JeanPierre. Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern<br />
Motion GrafLitscher Edith. Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die<br />
IV<br />
Motion FlückigerBäni Sylvia. Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F<br />
Motion Favre Laurent. Bilaterale III ohne Agrarfreihandel<br />
Motion Staatspolitische Kommission NR. Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit<br />
von Volksinitiativen mit den Grundrechten<br />
Motion FDPLiberale Fraktion. Nötige Hilfe an Nordafrika mit Flüchtlingspolitik<br />
verbinden<br />
Motion Müller Philipp. Neustrukturierung des Asylbereichs statt Asylchaos<br />
Motion Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR. Mehr Transparenz<br />
bei der Herkunft der Brennstoffe für die <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke<br />
Motion Graber JeanPierre. Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von<br />
der Mehrwertsteuer<br />
Motion Aussenpolitische KommissionNR ﴾11.2017﴿. Beseitigung aller<br />
Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien<br />
Postulat Aussenpolitische Kommission SR. Reformbedarf betreffend das<br />
Zusammenwirken von Bund und Kantonen im Bereich der Aussenpolitik<br />
Motion Kommission für Rechtsfragen SR. Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle<br />
Familien<br />
Motion Sicherheitspolitische Kommission SR. Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch<br />
Interpellation Janiak Claude. Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der<br />
Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge<br />
Interpellation HäberliKoller Brigitte. Truppenunterkünfte für Asylbewerber<br />
Interpellation Hess Hans. Energiestrategie zur Ausschöpfung des Potenzials der<br />
Geothermie<br />
Motion Luginbühl Werner. Phosphatmanagement im Brienzersee<br />
Interpellation Engler Stefan. Sanierung des GotthardStrassentunnels. Auswirkungen<br />
auf den Kanton Graubünden<br />
Postulat SeydouxChriste Anne. Für Mindeststandards bei der Ausrichtung von<br />
Nothilfe<br />
Motion Gutzwiller Felix. Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige<br />
Fördertätigkeit<br />
Motion Fetz Anita. BFIBotschaft 20132016. Jährliche Krediterhöhung von<br />
mindestens 6 Prozent<br />
Postulat Recordon Luc. Kosten für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im<br />
Rahmen eines Strafverfahrens<br />
Interpellation Bieri Peter. Medienplatz Schweiz<br />
Interpellation Recordon Luc. Oligotherapeutische Produkte von der<br />
Arzneimittelkontrolle ausnehmen<br />
Motion Fetz Anita. Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit<br />
Rückzahlungen<br />
Interpellation Zanetti Roberto. Unterschiedliche Risikogewichtung für <strong>Schweizer</strong><br />
Wohnbauhypotheken<br />
Postulat Comte Raphaël. Vertretung der sprachlichen Minderheiten und regionales<br />
Gleichgewicht im Bundesrat<br />
274<br />
277<br />
280<br />
284<br />
289<br />
294<br />
299<br />
304<br />
307<br />
310<br />
315<br />
320<br />
325<br />
330<br />
333<br />
335<br />
338<br />
340<br />
343<br />
346<br />
349<br />
352<br />
355<br />
358<br />
361<br />
364<br />
367<br />
370<br />
372<br />
375<br />
378<br />
3
11.448<br />
11.450<br />
11.451<br />
11.468<br />
12.004<br />
12.009<br />
12.010<br />
12.013<br />
12.014<br />
12.015<br />
12.2000<br />
12.2001<br />
12.2002<br />
12.2003<br />
12.2004<br />
12.2005<br />
12.2008<br />
12.202<br />
12.3000<br />
12.3002<br />
12.3003<br />
12.3009<br />
12.3010<br />
12.3011<br />
12.3014<br />
12.3015<br />
12.3031<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Berberat Didier. Lobbyismus im <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>.<br />
Transparenz und Regulierung<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Berberat Didier. Abgangsentschädigung. Für eine<br />
gerechte Besteuerung<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Comte Raphaël. Abgangsentschädigung. Für eine<br />
gerechte Besteuerung<br />
<strong>Parlament</strong>arische Initiative Büro SR. Teuerungsausgleich für die Einkommen und<br />
Vorsorge der Ratsmitglieder<br />
Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel<br />
<strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der Nato. Bericht<br />
Aussenwirtschaftspolitik 2011. Bericht<br />
Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der <strong>Schweizer</strong> Vertretung in Tripolis<br />
Aussenpolitischer Bericht 2011<br />
Bundesgesetz zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung<br />
Petition Kalala JeanClaude. Engagement der Schweiz zur Wahrung des Friedens in<br />
der Demokratischen Republik Kongo<br />
Petition Conseil National des Congolais acquis au changement. Achtung des<br />
Volksentscheides bei den Präsidentschaftswahlen von November 2011 im Kongo<br />
Petition Conseil National des Congolais acquis au changement. Für eine politische<br />
Intervention nach den Wahlen von November 2011 in der Demokratischen Republik<br />
Kongo<br />
Petition Jugendsession 2011. Völkerrecht bei Volksinitiativen<br />
Petition VIER PFOTEN, Stiftung für Tierschutz, Zürich. Reptilienhäute aus<br />
tierquälerischer Produktion nein danke!<br />
Petition Ocean Care und weitere Organisationen. Verbot des Handels mit Delfinen<br />
und Walen und keine Neubauten von Delfinarien<br />
Petition Jugendsession 2009. Jugendliche und die Wirtschaftskrise. Steuerliche<br />
Anreize für Unternehmungen, die die Beschäftigung von Jugendlichen fördern<br />
Ständerat. Mitteilungen des Kantons Zürich<br />
Postulat Aussenpolitische Kommission SR. Verstärktes Engagement der Schweiz in<br />
der Demokratischen Republik Kongo<br />
Postulat Staatspolitische Kommission SR. Einreisesperren und ihre Aufhebung<br />
Postulat Kommission für Wissenschaft, Bildung und KulturSR ﴾11.3021﴿.<br />
Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise<br />
Motion Staatspolitische Kommission SR. Förderung der Mehrsprachigkeit<br />
Motion Kommission für Wissenschaft, Bildung und KulturSR ﴾11.069﴿.<br />
Finanzierungsbeschluss für die Kommission für Technologie und Innovation<br />
Motion Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR. Verzicht auf doppelte<br />
Bestrafung der Verkehrssünder<br />
Motion Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR. Kontrollierte Öffnung im<br />
Agrarbereich statt Verhandlungsverbot<br />
Postulat Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR. Funktionierende Aufsicht im<br />
Bereich der <strong>Schweizer</strong>ischen Nationalbank<br />
Dringliche Interpellation Germann Hannes. Keine schleichende Ausdehnung von<br />
Gesamtarbeitsverträgen auf andere Branchen<br />
381<br />
386<br />
390<br />
394<br />
396<br />
398<br />
405<br />
408<br />
410<br />
412<br />
414<br />
417<br />
420<br />
423<br />
426<br />
429<br />
432<br />
435<br />
437<br />
439<br />
441<br />
443<br />
445<br />
447<br />
449<br />
451<br />
453<br />
4
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
02.418 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Fluglärm. Verfahrensgarantien<br />
Eingereicht von<br />
Hegetschweiler Rolf<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.03.2002<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf das Geschäftsverkehrsgesetz reiche ich hiermit eine <strong>Parlament</strong>arische Initiative in der Form der<br />
allgemeinen Anregung ein; dies mit dem Ziel, sicherzustellen, dass Minderwertentschädigungen für Fluglärm<br />
von den betroffenen Eigentümern in einem einfachen, den Standards des Enteignungsgesetzes<br />
entsprechenden Verfahren geltend gemacht werden können und dass sie nicht an ungerechtfertigten<br />
Verjährungseinreden scheitern.<br />
Zu diesem Zweck schlage ich vor:<br />
1. das Luftfahrtgesetz (LFG) so zu ändern, dass nicht bloss Planauflagen für Flughafenprojekte, sondern auch<br />
Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelastung im<br />
koordinierten Verfahren der enteignungsrechtlichen Beurteilung zugeführt werden;<br />
2. das Enteignungsgesetz (EntG) so zu ändern, dass die Geltendmachung von Verjährungseinreden stets eine<br />
ordentliche enteignungsrechtliche Planauflage nach Artikel 27ff. EntG voraussetzt und dass die<br />
Verjährungsfrist gesetzlich auf mindestens zehn Jahre festgesetzt wird.<br />
Begründung<br />
1. Das Thema Fluglärm ist allgegenwärtig und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Die Akzeptanz des<br />
Fluglärms, soweit er als unvermeidlich hingenommen werden muss, kann erhöht werden, wenn den<br />
Betroffenen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus formeller (nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche)<br />
oder materieller Enteignung (Eigentumsbeschränkungen aufgrund von Lärmzonenplänen und dergleichen)<br />
vergleichbare Verfahrensgarantien zustehen wie in den Bereichen Bahn und Nationalstrassen. In der Antwort<br />
des Bundesrates auf meine einfache Anfrage 01.1062 vom 21. Juni 2001 wird dieser Fragestellung<br />
weitgehend ausgewichen. Stattdessen werden (durchaus interessante) Ausführungen zur materiellen<br />
Gerichtspraxis, zu den Möglichkeiten einer gütlichen Einigung und dergleichen vorgetragen. Dies kann nicht<br />
genügen. Gerade auch im Hinblick auf die Betriebsaufnahme der neuen Swiss drängen sich klare gesetzliche<br />
Regelungen auf.<br />
2. Seit dem 1. Januar 2000 ist das mit dem Verfahrenskoordinationsgesetz revidierte LFG in Kraft, welches in<br />
den Artikeln 37a ff. das Plangenehmigungsverfahren für Flughäfen mit dem Planauflageverfahren nach EntG<br />
vom 20. Juni 1930 koordiniert. Damit soll sichergestellt werden, dass die nachbarrechtlichen Verhältnisse der<br />
Flughäfen gleichzeitig beurteilt werden und dass dingliche Rechte von Nachbarn nur in einem Verfahren<br />
beansprucht werden können, welches den Anforderungen des LFG genügt. Das gestaffelte Verfahren für die<br />
Genehmigung der fünften Ausbauetappe des Flughafens Zürich erfolgte noch unter dem alten Recht. Eine<br />
5
Koordination mit dem EntGVerfahren erfolgte nicht. Später einmal wird noch das neue Betriebsreglement<br />
genehmigt werden müssen. Für diesen Schritt sieht das revidierte LFG keine Koordination mit dem EntG vor,<br />
obwohl erst das Betriebsreglement die vollen räumlichen Auswirkungen des Betriebs auf dem ausgebauten<br />
Flughafen erkennbar machen wird. Es bildet die Grundlage für einen neuen Lärmbelastungskataster, welcher<br />
die Gebiete mit übermässiger Lärmbelastung kartographisch darstellen wird. Betriebsreglementsänderungen<br />
können auch auf anderen Flughäfen neue Gebiete übermässig mit Lärm belasten. Auch in diesen Fällen greift<br />
kein mit dem EntG koordiniertes Verfahren.<br />
Damit ist zu befürchten, dass Eigentümer bei blossen Änderungen des Betriebsreglementes über ihre<br />
Ansprüche auf Minderwertentschädigung im Sinne von Artikel 5 EntG nicht informiert und ihre Forderungen<br />
weiterhin aus eigener Initiative anzumelden haben. Ein solches Verfahren ist rechtsstaatlich bedenklich und<br />
widerspricht Artikel 26 Absatz 2 BV. Dieser statuiert eine Entschädigungspflicht und beinhaltet damit zugleich<br />
eine Verpflichtung, den Zugang zu dieser Entschädigung zu ebnen. Das EntG und die mit dem<br />
Verfahrenskoordinationsgesetz eingefügten kombinierten Planauflage und Enteignungsverfahren setzen den<br />
entsprechenden Standard.<br />
3. In mehreren Entscheiden bezüglich Genf hat das Bundesgericht ab 1998 Verjährungseinreden des<br />
Flughafenhalters gegenüber Forderungen aus formeller Enteignung beurteilt und teilweise gutgeheissen.<br />
Dabei mutet es den Eigentümern zu, dass sie wegen der 1987 erfolgten Auflage der Lärmzonenpläne nach<br />
LFG spätestens im Jahre 1992 ihre Forderungen hätten anmelden müssen. Spätestens ab Planauflage hätte<br />
ihnen die übermässige Einwirkung des Fluglärms auf ihr Eigentum klar sein müssen.<br />
4. 1985 ist das Umweltschutzgesetz in Kraft getreten, 1987 die LärmschutzVerordnung mit ersten Anhängen,<br />
u. a. zum Strassen und Eisenbahnlärm. Von diesem Zeitpunkt an ergaben sich Massstäbe für die Beurteilung<br />
der Übermässigkeit von Immissionen. Die Grenze bildet nun der Immissionsgrenzwert. Dieser wurde vom<br />
Bundesgericht denn auch in seiner enteignungsrechtlichen Rechtsprechung übernommen. Für Flughäfen fehlte<br />
aber bis am 12. Mai 2001 die Beurteilungsgrundlage.<br />
Die vom Bundesgericht in freier Rechtsfindung zur Anwendung gebrachte fünfjährige Verjährungsfrist orientiert<br />
sich zwar am öffentlichen Recht. Das Bundesgericht lässt jedoch ausser Acht, dass Ansprüche aus<br />
Nachbarrecht (Art. 679 und 684 ZGB) so lange nicht verjähren, als die Schädigung fortdauert. Gerade bei einer<br />
allmählichen Zunahme von Immissionen ist diese Verjährungsfrist zu kurz. Die Frist ist somit in Analogie zu<br />
anderen Rechtsgebieten auf zehn Jahre zu verlängern und im Gesetz festzuhalten.<br />
Dokumente<br />
Stellungnahme des Bundesrates 29.08.07 (BBl 2007 6431)<br />
Bericht UREKNR 21.05.07 (BBl 2007 6391)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
28. November 2006 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR Nationalrat<br />
22. November 2004 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR Nationalrat<br />
20. August 2002 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Nationalrat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
04.10.2002 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
18.03.2005 NR Die Frist zur Behandlung der Initiative wird bis zur Wintersession 2006 verlängert.<br />
20.12.2006 NR Die Frist zur Behandlung der Initiative wird bis zur Wintersession 2008 verlängert.<br />
6
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über Verfahrensgarantien für die Entschädigung wegen Lärmbelastung<br />
Datum<br />
Rat<br />
01.10.2007 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.<br />
12.06.2008 SR Nichteintreten<br />
29.09.2008 NR Eintreten (= Abweichend)<br />
28.02.2012 SR Nichteintreten (= erledigt).<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Nichteintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (22)<br />
Bortoluzzi Toni Bosshard Walter Engelberger Edi Fehr Hans Galli Remo Giosué Gutzwiller Felix<br />
Gysin Hans Rudolf Keller Robert Leutenegger Hansjakob Leuthard Doris Loepfe Arthur<br />
Messmer Werner Müller Erich Raggenbass Hansueli Schibli Ernst Stahl Jürg Steiner Rudolf<br />
Theiler Georges Triponez Pierre Weigelt Peter Wiederkehr Roland Zapfl Rosmarie<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Luftverkehr Lärm Entschädigung Immobilieneigentum Enteignung Gesetz Verjährung Luftrecht Schienennetz<br />
Autobahn Verfahrensrecht Mietrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846;48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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7
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
05.028 – Geschäft des Bundesrates<br />
Bahnreform 2<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
23.02.2005<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Botschaft vom 23. Februar 2005 zur Bahnreform 2 (BBl 2005 2415) Zusatzbotschaft vom 9. März 2007 zur<br />
Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) (BBl 2007 2681) Zusatzbotschaft vom 20.<br />
Oktober 2010 zur Bahnreform 2 (Zweiter Schritt der Bahnreform 2) (BBl 2011 911)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 23.02.05 (BBl 2005 2415)<br />
Zusatzbotschaft des Bundesrates 09.03.07 (BBl 2007 2681)<br />
Zusatzbotschaft des Bundesrates 20.10.10 (BBl 2011 911)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 9 (AS 2009 5597)<br />
Text des Erlasses 1 (AS 2009 5631)<br />
Text des Erlasses 4 (BBl 2009 5651)<br />
Text des Erlasses 11 (BBl 2012 3481)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
03.10.2005 NR Eintreten auf die Entwürfe 1 bis 7 ist beschlossen; die Vorlage wird aber, gemäss Antrag<br />
der Verkehrskommission, an den Bundesrat zurückgewiesen.<br />
08.12.2005 SR Zustimmung zur Rückweisung.<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch Vorlage 9).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
8
Entwurf 2<br />
Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch Vorlage 8).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 3<br />
Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch Vorlage 9).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 4<br />
Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch Vorlage 9).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 5<br />
Eisenbahngesetz (EBG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Bleibt hängig (nur teilweise erledigt durch die Vorlage 9).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 6<br />
Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen auf Grund der Bahnreform 2<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch Vorlage 9).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 7<br />
Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in ein<br />
bedingt rückzahlbares Darlehen<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch 06.027, Vorlage 2).<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
Entwurf 8<br />
Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr<br />
(BGST)<br />
Datum<br />
Rat<br />
11.03.2008 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
22.09.2008 SR Abweichend.<br />
05.03.2009 NR Abweichend.<br />
10.03.2009 SR Zustimmung.<br />
20.03.2009 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung abgelehnt.<br />
20.03.2009 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Entwurf 9<br />
Bundesgesetz über die Bahnreform 2 (Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr) (vom 9.<br />
März 2007)<br />
Datum<br />
Rat<br />
11.03.2008 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
9
Datum Rat<br />
22.09.2008 SR Abweichend.<br />
05.03.2009 NR Abweichend.<br />
10.03.2009 SR Abweichend.<br />
11.03.2009 NR Zustimmung.<br />
20.03.2009 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
20.03.2009 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2009 2043; Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2009<br />
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2009 5597<br />
Entwurf 10<br />
Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG) (Entwurf der KVFN<br />
vom 15. Oktober 2007)<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2009 NR Abschreiben (erledigt durch 07.047 Güterverkehrsvorlage: Vorlage 4:<br />
Gütertransportgesetz).<br />
Entwurf 11<br />
Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2011 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
01.06.2011 SR Abweichend.<br />
06.12.2011 NR Abweichend.<br />
28.02.2012 SR Abweichend.<br />
07.03.2012 NR Abweichend.<br />
15.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3481; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR (KVFSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (KVFNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Bahnreform Verkehrsinfrastruktur Finanzierung konzessioniertes Transportunternehmen SBB Marktzugang<br />
Schienennetz Leistungsauftrag Beziehung BundKanton Polizei paramilitärische Einheit Schiedsgerichtsbarkeit<br />
Ausschreibung Konzession Schuldennachlass Privatbahn Eigenkapital Europakompatibilität öffentlicher Verkehr<br />
10
Gesetz Strassenverkehr Schienenverkehr internationaler Verkehr Postauto Omnibus Feuerwehr FIAZ<br />
Schiffs und Flugpersonal<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;Grundnetz, Ergänzungsnetz, Bahnpolizei, Sicherheitsdienst der Transportunternehmen, Zulassung<br />
Strassentransportunternehmen, Interoperabilität, europäische Interoperabilitätsrichtlinie, BLS Lötschberg,<br />
Interoperabilität, Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE);Bahnreform 2.2<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.473<br />
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11
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
06.490 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Leutenegger<br />
Oberholzer Susanne<br />
20.12.2006<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich<br />
folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Mit einer Änderung des Obligationenrechtes soll der Schutz der Konsumentinnen durch die Verlängerung der<br />
Verjährungsfrist bei kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüchen auf zwei Jahre verbessert werden. Es<br />
wird folgende Änderung vorgeschlagen:<br />
OR<br />
Art. 210 Verjährung<br />
Abs. 1<br />
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach deren<br />
Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel später entdeckt, es sei denn, dass der Verkäufer<br />
eine Haftung für längere Zeit übernommen hat.<br />
Abs. 2<br />
Die Einreden des Käufers wegen vorhandener Mängel bleiben bestehen, wenn innerhalb von zwei Jahren nach<br />
Ablieferung die vorgeschriebene Anzeige an den Verkäufer gemacht worden ist.<br />
Abs. 3<br />
Die mit Ablauf von zwei Jahren eintretende Verjährung kann der Verkäufer nicht geltend machen, wenn ihm<br />
eine absichtliche Täuschung des Käufers nachgewiesen wird.<br />
Begründung<br />
Artikel 210 OR regelt die Verjährung der kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüche beim Kauf einer<br />
beweglichen Sache. Diese Vorschrift findet auch im Werkvertragsrecht Anwendung (vgl. Art. 371 Abs. 1 OR).<br />
1. Die geltende Regelung:<br />
Grundsätzlich verjähren heute die Ansprüche ein Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes (Art. 210 Abs.<br />
1). Je nach Kaufgegenstand (Kulturgut, vgl. Art. 210 Abs. 1bis OR) bzw. je nach Verhalten des Verkäufers<br />
(arglistige Täuschung, vgl. Art. 210 Abs. 3) finden Sondervorschriften Anwendung. Absatz 1 von Artikel 210<br />
12
OR sieht vor, dass die Verjährungsfrist vertraglich verlängert werden kann. Auch eine Verkürzung ist nach h. L.<br />
statthaft. Ziel der kurzen Verjährungsfrist ist es, baldige Rechtsklarheit zu schaffen.<br />
2. Die vorgeschlagene Änderung:<br />
Die postulierte Änderung beruht auf der Fassung von Artikel 210 nach dem Vorentwurf zum Bundesgesetz<br />
über den elektronischen Geschäftsverkehr, der vom Bundesrat nicht weiter verfolgt worden ist. Für die<br />
Neuregelung spricht Folgendes:<br />
a. Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wird verbessert. Bei versteckten Mängeln verjähren<br />
oftmals Forderungen aus Verletzung der Gewährleistungspflicht, bevor die Käuferschaft überhaupt die<br />
Möglichkeit hat, den Mangel zu entdecken.<br />
b. Im Vergleich zur ordentlichen zehnjährigen Verjährungsfrist (vgl. Art. 127 OR) ist die vorgeschlagene<br />
zweijährige Frist weiterhin kurz. Sie wahrt die Rechtssicherheit weiterhin.<br />
c. Die zweijährige Frist entspricht internationalem Standard.<br />
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (VGRL) verpflichtet die Länder der EU, in ihren nationalen Rechten<br />
vorzusehen, dass die Verkäuferin haftet, wenn die Vertragswidrigkeit der Ware binnen zweier Jahre nach deren<br />
Lieferung offenbar wird (Art. 5 Abs. 1 VGRL).<br />
Die Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG), die für die Schweiz seit 1991 gilt,<br />
enthält keine Bestimmung über die Verjährung; Artikel 39 Absatz 2 CISG sieht aber vor, dass Ansprüche aus<br />
Vertragswidrigkeit der Ware innert zweier Jahre nach Lieferung der Sache geltend gemacht werden müssen.<br />
Dokumente<br />
Stellungnahme des Bundesrates 20.04.11 (BBl 2011 3903)<br />
Bericht RKNR 21.01.11 (BBl 2011 2889)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3447)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
07.11.2008 RKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
19.02.2009 RKSR Zustimmung.<br />
Entwurf 1<br />
Obligationenrecht (Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche im Kauf und Werkvertrag,<br />
Verlängerung und Koordination)<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.09.2011 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.<br />
05.12.2011 SR Abweichend.<br />
28.02.2012 NR Abweichend.<br />
05.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3447; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
13
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (27)<br />
Daguet André Dormond Béguelin Marlyse Fehr HansJürg Fehr Jacqueline Goll Christine<br />
GyrSteiner Josy Gysin Remo Haering Barbara Heim Bea Hofmann Urs Hubmann Vreni<br />
Janiak Claude Kiener Nellen Margret Marti Werner Maury Pasquier Liliane Nordmann Roger<br />
Pedrina Fabio Rechsteiner Rudolf Rey JeanNoël Rossini Stéphane RothBernasconi Maria<br />
Savary Géraldine Schenker Silvia Sommaruga Carlo Thanei Anita Vischer Daniel Vollmer Peter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
mangelhaftes Produkt Vertrag des Privatrechts Verjährung Konsumentenschutz Obligationenrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;Produktegarantie<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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14
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
08.053 – Geschäft des Bundesrates<br />
Vereinfachung der Mehrwertsteuer<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
25.06.2008<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Botschaft vom 25. Juni 2008 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (BBl 2008 6885) Zusatzbotschaft vom 23.<br />
Juni 2010 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Förderung der Wirtschaft und des Wachstums) (BBl 2010<br />
5397)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 25.06.08 (BBl 2008 6885)<br />
Zusatzbotschaft des Bundesrates 23.06.10 (BBl 2010 5397)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (AS 2009 5203)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
18.03.2009 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
02.06.2009 SR Abweichend.<br />
05.06.2009 NR Abweichend.<br />
10.06.2009 SR Zustimmung.<br />
12.06.2009 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
12.06.2009 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2009 4407; Ablauf der Referendumsfrist: 1. Oktober 2009<br />
Amtliche Sammlung des Bundesgesetzes 2009 5203<br />
Entwurf 2<br />
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer<br />
Datum<br />
Rat<br />
15
Datum<br />
Rat<br />
15.12.2010 NR Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. (Mit dem Auftrag: 1. dem <strong>Parlament</strong> eine<br />
Vorlage für eine MWSTRevision nach dem 2SatzModell mit Ausnahmen zu unterbreiten<br />
2. als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Art. 21 Abs. 2 MWSTGEntwurf für den<br />
Einheitssatz gelten: das Gesundheitswesen das Bildungswesen die Kultur <br />
Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich wohltätigen Institutionen 3. Dem<br />
reduzierten Satz zu unterstellen sind: die Nahrungsmittel das Gastgewerbe sowie die<br />
Beherbergung 4. die Auswirkungen der verschiedenen Varianten sind darzulegen und 5.<br />
Steuererhöhungen sind zu vermeiden).<br />
14.03.2011 SR Keine Rückweisung an den Bundesrat.<br />
21.12.2011 NR Festhalten (= Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat).<br />
Entwurf 3<br />
Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer<br />
Datum Rat<br />
Entwurf 4<br />
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
27.02.2012 NR Nichteintreten.<br />
13.03.2012 SR Nichteintreten (= erledigt).<br />
Entwurf 5<br />
Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer<br />
Datum Rat<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Mehrwertsteuer Mehrwertsteuersatz Vereinfachung von Verfahren Gesetz Verfassungsartikel<br />
flankierende Massnahmen working poor Armut Krankenkassenprämie reduzierter Preis<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24;MWSt;Einheitssatz;sozialpolitisches Korrektiv;individuelle Prämienverbilligung IPV<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
16
(EFD)<br />
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17
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
08.3168 – Motion<br />
Stopp dem Zahlungsschlendrian<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei<br />
Amstutz Adrian<br />
20.03.2008<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Artikel 104 Absatz 1 OR sei zu revidieren, mit folgendem neuen Text:<br />
"Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu zehn vom Hundert für<br />
das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen."<br />
In Artikel 104 Absatz 2 OR sei "... als fünf vom Hundert ..." durch "als zehn vom Hundert" zu ersetzen.<br />
In Artikel 104 Absatz 3 OR sei "... fünf vom Hundert ..." durch "zehn vom Hundert" zu ersetzen.<br />
Die entsprechenden Zinsvorschriften des Bundes sind ebenfalls anzupassen.<br />
Begründung<br />
Die überfälligen Forderungen der schweizerischen Unternehmen betragen 9 Milliarden Franken. Die<br />
Rechnungen werden mit einem durchschnittlichen Zahlungsverzug von 14,8 Tagen nach Ablauf der üblichen<br />
Zahlungsfrist von 30 Tagen bezahlt. Besonders schlecht ist die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand: Bund,<br />
Kantone und Gemeinden zahlen Rechnungen durchschnittlich erst nach 48,7 Tagen ab Rechnungsdatum.<br />
Enorm ist die Zahl der Rechnungen, die erst nach mehr als 60 Tagen bezahlt werden: In die Gruppe von 61 bis<br />
90 Tagen fallen 8,1 Prozent aller Rechnungen, 2,8 Prozent der Rechnungen werden sogar erst nach 120<br />
Tagen beglichen. Die definitiven Forderungsverluste belaufen sich auf 1,6 Prozent aller fakturierten Beträge.<br />
Die schlechte Zahlungsmoral der Kunden übt bei 80 Prozent der Unternehmen einen negativen Einfluss auf die<br />
Liquidität aus. 7 Prozent der Unternehmen sehen sich deswegen sogar massiv in ihrer Existenz bedroht. 21<br />
Prozent der Konkurse gehen auf verspätete Zahlungseingänge bzw. dadurch bedingte<br />
Liquiditätsschwierigkeiten zurück.<br />
Der Schuldnerverzug bedeutet Lieferantenkredit zum Nulltarif. Das führt zahlreiche Unternehmen in die<br />
Liquiditätsfalle und zwingt sie zu Bankkrediten und damit zu entsprechenden Zinskosten. Der nach dem<br />
aktuellen Text von Artikel 104 OR geltende gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent ist bei Weitem nicht<br />
geeignet, die beim Gläubiger durch den Schuldnerverzug entstehenden Zinskosten zu decken: Für nicht<br />
banküblich gesicherte Kontokorrentkredite, die zur Deckung des durch den Verzug beim Lieferanten<br />
entstehenden zusätzlichen Liquiditätsbedarfes aufgenommen werden müssen, hat ein KMU nämlich 9 bis 12<br />
Prozent pro Jahr zu bezahlen.<br />
Eine Revision von Artikel 104 OR ist daher dringend notwendig. Der Verzugszins muss auf ein Niveau<br />
angehoben werden, das einerseits den beim Gläubiger entstehenden Zinsschaden abdeckt und andererseits<br />
18
gegenüber dem säumigen Schuldner ein deutliches Zeichen setzt. Angemessen, für alle Betroffenen leicht zu<br />
berechnen und den offensichtlich nötigen Druck erzeugend ist ein Verzugszinssatz von 10 Prozent.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 21.05.2008<br />
Der heute geltende Verzugszinssatz bei verspäteter Zahlung einer Geldschuld nach Artikel 104 OR wird von<br />
verschiedenen Kreisen als zu tief empfunden. Ein Rechtsvergleich zeigt, dass unsere Nachbarländer höhere<br />
Verzugszinsen kennen. Dies trifft insbesondere für den kaufmännischen Verkehr zu (z. B. Deutschland: 11,32<br />
Prozent; Österreich: 11,19 Prozent; Frankreich: 11,2 Prozent). In diesem Zusammenhang ist auch auf die<br />
Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen <strong>Parlament</strong>s und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von<br />
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hinzuweisen. Gemäss dieser Richtlinie muss der Verzugszins<br />
mindestens 7 Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank liegen.<br />
Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motionärin grundsätzlich als berechtigt, auch wenn es sich<br />
beim Verzugszins nach Artikel 104 OR lediglich um einen gesetzlichen Mindestzinssatz handelt, von dem<br />
vertraglich abgewichen werden kann.<br />
Inwiefern die Höhe des Verzugszinses die Zahlungsmoral der Schuldner beeinflusst, welcher Verzugszins<br />
angemessen ist und ob er starr oder dynamisch (z. B. durch Kopplung an einen Leitzins der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Nationalbank) auszugestalten ist, bedarf jedoch noch der weiteren Abklärung. Das Gleiche gilt für die Frage, ob<br />
der Verzugszins generell oder beschränkt auf den kaufmännischen Verkehr erhöht werden soll und ob sich<br />
diese Erhöhung auch mit Blick auf Forderungen des Staates, namentlich Steuerforderungen, und auf<br />
Forderungen gegen den Staat aufdrängt. Sich schon zum heutigen Zeitpunkt auf eine generelle Erhöhung des<br />
Verzugszinssatzes auf 10 Prozent festzulegen, lehnt der Bundesrat ab.<br />
In diesem Sinne plädiert der Bundesrat für die Ablehnung der Motion. Er behält sich aber vor, im Zweitrat den<br />
Antrag auf Abänderung der Motion zu stellen, mit dem Ziel, dem Bundesrat im Sinne der Motion der freisinnigdemokratischen<br />
Fraktion 08.3169, "Stopp dem Zahlungsschlendrian", einen grösseren Handlungsspielraum<br />
bei ihrer Umsetzung zu lassen (Art. 121 Abs. 4 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes).<br />
Antrag des Bundesrates vom 21.05.2008<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
16. Februar 2012 Kommission für Rechtsfragen SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
03.03.2010 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
19
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Zahlung Verschuldung Gläubiger/in Zins Zahlungsfähigkeit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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20
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
08.3168 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Stopp dem Zahlungsschlendrian<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 16. Februar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 die am 20. März 2008 eingereichte und am 3. März 2010 vom Nationalrat angenommene Motion<br />
vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Verzugszinssatz auf 10 Prozent anzuheben (vgl. insbes. Art. 104 des Obligationenrechts).<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Präsidentin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Anne SeydouxChriste<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 2008<br />
3. Bisherige Beratungen und laufende Arbeiten<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Artikel 104 Absatz 1 OR sei zu revidieren, mit folgendem neuen Text:<br />
"Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu zehn vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die<br />
vertragsmässigen Zinse weniger betragen."<br />
In Artikel 104 Absatz 2 OR sei "... als fünf vom Hundert ..." durch "als zehn vom Hundert" zu ersetzen.<br />
In Artikel 104 Absatz 3 OR sei "... fünf vom Hundert ..." durch "zehn vom Hundert" zu ersetzen.<br />
Die entsprechenden Zinsvorschriften des Bundes sind ebenfalls anzupassen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die überfälligen Forderungen der schweizerischen Unternehmen betragen 9 Milliarden Franken. Die Rechnungen werden mit einem durchschnittlichen Zahlungsverzug<br />
von 14,8 Tagen nach Ablauf der üblichen Zahlungsfrist von 30 Tagen bezahlt. Besonders schlecht ist die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand: Bund, Kantone und<br />
Gemeinden zahlen Rechnungen durchschnittlich erst nach 48,7 Tagen ab Rechnungsdatum.<br />
Enorm ist die Zahl der Rechnungen, die erst nach mehr als 60 Tagen bezahlt werden: In die Gruppe von 61 bis 90 Tagen fallen 8,1 Prozent aller Rechnungen, 2,8<br />
Prozent der Rechnungen werden sogar erst nach 120 Tagen beglichen. Die definitiven Forderungsverluste belaufen sich auf 1,6 Prozent aller fakturierten Beträge. Die<br />
schlechte Zahlungsmoral der Kunden übt bei 80 Prozent der Unternehmen einen negativen Einfluss auf die Liquidität aus. 7 Prozent der Unternehmen sehen sich<br />
deswegen sogar massiv in ihrer Existenz bedroht. 21 Prozent der Konkurse gehen auf verspätete Zahlungseingänge bzw. dadurch bedingte Liquiditätsschwierigkeiten<br />
zurück.<br />
Der Schuldnerverzug bedeutet Lieferantenkredit zum Nulltarif. Das führt zahlreiche Unternehmen in die Liquiditätsfalle und zwingt sie zu Bankkrediten und damit zu<br />
entsprechenden Zinskosten. Der nach dem aktuellen Text von Artikel 104 OR geltende gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent ist bei Weitem nicht geeignet, die<br />
beim Gläubiger durch den Schuldnerverzug entstehenden Zinskosten zu decken: Für nicht banküblich gesicherte Kontokorrentkredite, die zur Deckung des durch den<br />
Verzug beim Lieferanten entstehenden zusätzlichen Liquiditätsbedarfes aufgenommen werden müssen, hat ein KMU nämlich 9 bis 12 Prozent pro Jahr zu bezahlen.<br />
Eine Revision von Artikel 104 OR ist daher dringend notwendig. Der Verzugszins muss auf ein Niveau angehoben werden, das einerseits den beim Gläubiger<br />
entstehenden Zinsschaden abdeckt und andererseits gegenüber dem säumigen Schuldner ein deutliches Zeichen setzt. Angemessen, für alle Betroffenen leicht zu<br />
berechnen und den offensichtlich nötigen Druck erzeugend ist ein Verzugszinssatz von 10 Prozent.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 2008<br />
Der heute geltende Verzugszinssatz bei verspäteter Zahlung einer Geldschuld nach Artikel 104 OR wird von verschiedenen Kreisen als zu tief empfunden. Ein<br />
Rechtsvergleich zeigt, dass unsere Nachbarländer höhere Verzugszinsen kennen. Dies trifft insbesondere für den kaufmännischen Verkehr zu (z. B. Deutschland:<br />
11,32 Prozent; Österreich: 11,19 Prozent; Frankreich: 11,2 Prozent). In diesem Zusammenhang ist auch auf die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen <strong>Parlament</strong>s<br />
und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hinzuweisen. Gemäss dieser Richtlinie muss der Verzugszins<br />
mindestens 7 Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank liegen.<br />
Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motionärin grundsätzlich als berechtigt, auch wenn es sich beim Verzugszins nach Artikel 104 OR lediglich um einen<br />
gesetzlichen Mindestzinssatz handelt, von dem vertraglich abgewichen werden kann.<br />
Inwiefern die Höhe des Verzugszinses die Zahlungsmoral der Schuldner beeinflusst, welcher Verzugszins angemessen ist und ob er starr oder dynamisch (z. B.<br />
durch Kopplung an einen Leitzins der <strong>Schweizer</strong>ischen Nationalbank) auszugestalten ist, bedarf jedoch noch der weiteren Abklärung. Das Gleiche gilt für die Frage,<br />
ob der Verzugszins generell oder beschränkt auf den kaufmännischen Verkehr erhöht werden soll und ob sich diese Erhöhung auch mit Blick auf Forderungen des<br />
Staates, namentlich Steuerforderungen, und auf Forderungen gegen den Staat aufdrängt. Sich schon zum heutigen Zeitpunkt auf eine generelle Erhöhung des<br />
Verzugszinssatzes auf 10 Prozent festzulegen, lehnt der Bundesrat ab.<br />
In diesem Sinne plädiert der Bundesrat für die Ablehnung der Motion. Er behält sich aber vor, im Zweitrat den Antrag auf Abänderung der Motion zu stellen, mit dem<br />
Ziel, dem Bundesrat im Sinne der Motion der freisinnigdemokratischen Fraktion 08.3169, "Stopp dem Zahlungsschlendrian", einen grösseren Handlungsspielraum bei<br />
ihrer Umsetzung zu lassen (Art. 121 Abs. 4 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes).<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
21
3. Bisherige Beratungen und laufende Arbeiten<br />
Zwei Motionen mit demselben Titel und sehr ähnlichem Inhalt beschäftigen sich mit dem Thema Zahlungsmoral: die Motion 08.3168, die Gegenstand dieses<br />
Berichtes ist, und die Motion 08.3169 der FDPLiberale Fraktion. Die erste Motion verlangt eine generelle Erhöhung des Verzugszinssatzes auf 10 Prozent, die<br />
zweite eine angemessene" Erhöhung. Der Bundesrat beantragte am 21. Mai 2008 die Ablehnung der ersten und die Annahme der zweiten Motion. Die zweite Motion<br />
wurde ihm Ende 2008 überwiesen. In Erfüllung des Motionsauftrags eröffnete der Bundesrat am 18. August 2010 die Vernehmlassung über einen Vorentwurf zur<br />
Änderung von Artikel 104 OR, der vorsah, den Verzugszinssatz auf 10 Prozent anzuheben, dies allerdings nur im kaufmännischen Bereich.<br />
Die Motion 08.3168, die Gegenstand dieses Berichtes ist, wurde vom Nationalrat am 3. März 2010 mit 95 zu 79 Stimmen angenommen. Die Kommission für<br />
Rechtsfragen des Ständerates prüfte die Motion erstmals am 25. Oktober 2010. Das Vernehmlassungsverfahren zur Motion 08.3169 sollte bis Ende November 2010<br />
dauern, war zu diesem Zeitpunkt also noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung rechnete damit, dem <strong>Parlament</strong> im zweiten Quartal 2011 einen Entwurf unterbreiten<br />
zu können. Unter diesen Umständen beschloss die Kommission einstimmig, die Behandlung der Motion 08.3168 zu sistieren und sich erst im Rahmen der<br />
Beratungen des angekündigten Revisionsentwurfs wieder mit ihr zu befassen.<br />
Der Vorentwurf, der im zweiten Halbjahr 2010 in die Vernehmlassung geschickt worden war, wurde offenbar eher gemischt aufgenommen. Dies ist sicherlich einer der<br />
Gründe, weshalb die im Oktober 2010 angekündigte Planung nicht eingehalten werden konnte. Da der Bundesrat Ende 2011 immer noch nicht von den<br />
Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen hatte, beschloss die Kommissionspräsidentin, die Beratungen der Motion 08.3168 an einer der Sitzungen im<br />
ersten Quartal 2012 wiederaufzunehmen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission spricht sich ohne Gegenstimme für die Ablehnung der Motion aus, da deren Inhalt in ihren Augen viel zu weit geht (Verdopplung des Zinssatzes von<br />
5 auf 10 Prozent, für alle Bereiche, ohne Ausnahmen). Darüber hinaus erachtet sie es als durchaus fraglich, ob mit einer Erhöhung des Verzugszinssatzes überhaupt<br />
das gewünschte Ziel erreicht werden kann: Schuldner, die sich entschieden haben, ihre Schulden nicht zu begleichen, würden ihre Haltung sicherlich nur selten<br />
ändern, nur weil ihnen hohe Verzugszinsen drohen, und die Liquiditätsprobleme zahlungsunfähiger Schuldner würden durch den doppelten Zinssatz auch nicht gelöst.<br />
In verfahrenstechnischer Hinsicht ist die Kommission der Auffassung, dass die laufenden Arbeiten zur Erfüllung der Motion 08.3169 ausreichen, um dieses Thema<br />
abschliessend behandeln zu können. Egal welchen Beschluss der Bundesrat fälle, das letzte Wort werde jedenfalls das <strong>Parlament</strong> haben.<br />
Die Kommission schliesst sich mit ihrem Antrag auf Ablehnung der Motion der Position des Bundesrates von Mai 2008 an. Sie weist zudem darauf hin, dass sich die<br />
wirtschaftliche Lage seitdem weiter verschlechtert hat und ein Verzugszinssatz von 10 Prozent angesichts der marktüblichen Zinsen derzeit kaum angebracht ist.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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22
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
08.3512 – Motion<br />
Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe<br />
Eingereicht von<br />
Amstutz Adrian<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
24.09.2008<br />
Nationalrat<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung<br />
eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine<br />
gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, wie bis anhin keiner Baubewilligung bedarf.<br />
Begründung<br />
Gemäss UrteiI 1C_47/2008 vom 8. August 2008 der Ersten öffentlichrechtlichen Abteilung des<br />
Bundesgerichtes bedarf die Errichtung eines Strassencafés neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung neu<br />
auch einer Baubewilligung. Das Bundesgericht stützt sich dabei auf Artikel 22 Absatz 1 des Bundesgesetzes<br />
vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (SR 700), wonach Bauten und Anlagen nur mit behördlicher<br />
Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen.<br />
Dieses Urteil wird bei Gastwirtschaftsbetrieben, die seit Jahren ein Strassencafé führen und dazu auch über<br />
eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügen, zu einer Flut von neuen Baubewilligungen führen. Schätzungen<br />
gehen von über 300 notwendigen Baubewilligungen allein für die Städte Bern, Thun und Biel aus. Gemäss<br />
Aussagen des Berner Stadtschreibers werden diese Bewilligungen jedes Jahr neu einzuholen sein.<br />
Gesamtschweizerisch wird es jedes Jahr Tausende von zusätzlichen Baubewilligungen inklusive aller<br />
Einsprachemöglichkeiten geben. Der administrative Aufwand für die Branche wie auch für den Staat wird noch<br />
mehr ansteigen. Der unproduktive Papierkrieg wird noch grösser. Einmal mehr wird die Wirtschaft durch ein<br />
weltfremdes Gerichtsurteil hart getroffen. Bereits ist in der betroffenen Branche von Stellenabbau, auch von<br />
Lehrstellen, die Rede. Die heute bestehende Pflicht für eine gewerbepolizeiliche Bewilligung ist schon<br />
aufwendig genug und reicht vollkommen aus.<br />
Das höchst wirtschaftsfeindliche Urteil des Bundesgerichtes muss durch eine Revision des Bundesrechts<br />
korrigiert werden. Im Raumplanungsgesetz ist festzuhalten, dass ein bestehender Gastwirtschaftsbetrieb für<br />
die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés, für das ohnehin eine gewerbepolizeiliche<br />
Bewilligungspflicht besteht, darüber hinaus nicht noch eine Baubewilligung einholen muss. Ohne Eingreifen der<br />
Politik wird die unselige Entwicklung weitergehen, und die Wirte müssen schon bald damit rechnen, dass sie<br />
für jeden Kaffee, den sie ausschenken, eine separate Bewilligung brauchen!<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.02.2009<br />
Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung können auch blosse Grundstücksnutzungen einer<br />
Baubewilligungspflicht unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn mit der infrage stehenden Nutzung nach dem<br />
gewöhnlichen Lauf der Dinge so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der<br />
23
Öffentlichkeit und insbesondere der Nachbarinnen und Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht.<br />
Bei dieser Rechtslage ist klar, dass nur Strassencafés mit erheblichen Auswirkungen auf die Umgebung und<br />
nur diese der Bewilligungspflicht unterstehen. Es kann keine Rede davon sein, dass künftig jeder Tisch mit<br />
ein paar Stühlen auf öffentlichem oder privatem Grund bewilligungspflichtig würde. Das Bundesgericht hat mit<br />
dem in der Begründung der Moton zitierten Entscheid die Rechtslage daher bloss transparent gemacht. Mit<br />
diesem Entscheid ist jedoch weder eine neue Bewilligungspflicht entstanden, noch ist dadurch ein neuer<br />
Bewilligungstatbestand geschaffen worden.<br />
Es gibt durchaus gute Gründe, Strassencafés mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umgebung einer<br />
Baubewilligungspflicht zu unterstellen, können dadurch doch insbesondere die Einhaltung der<br />
Lärmschutzgesetzgebung, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz des Ortsbildes<br />
sichergestellt werden. Die Baubewilligungen müssen selbstverständlich nicht auch wenn dies mitunter<br />
behauptet wird jährlich eingeholt werden. Sie werden vielmehr unbefristet erteilt und müssen wie dies bei<br />
allen Bewilligungen üblich ist nur dann überprüft werden, wenn die Verhältnisse sich geändert haben. Wenn<br />
selbst Strassencafés mit nicht unerheblichen Auswirkungen wie dies die Motion fordert von der<br />
Bewilligungspflicht befreit würden, ginge dies einseitig zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Neben den<br />
Interessen der Gewerbetreibenden sind aber auch deren Anliegen angemessen zu berücksichtigen.<br />
Schliesslich ist davon auszugehen, dass die Behörden dort, wo überhaupt entsprechender Bedarf besteht,<br />
alles daransetzen werden, um die Legalisierung des bisherigen Zustandes auf unbürokratische Weise zu<br />
bewerkstelligen. Für all jene Gemeinden, die für Aussenbestuhlungen bereits heute eine Baubewilligung<br />
verlangen, bringt der vom Motionär kritisierte Bundesgerichtsentscheid keine Änderungen. Soweit reagiert<br />
werden muss, gibt es zudem durchaus unbürokratische Wege, um das Problem der illegalen Strassencafés zu<br />
lösen: So hat beispielsweise die Stadt Bern den Wirten mit Strassencafés angeboten, die Baugesuche für sie<br />
einzureichen. Zudem sollen alle Baugesuche für Aussenbestuhlungen in der Innenstadt entweder pro Gasse<br />
oder für mehrere Gassen zusammengefasst werden. Dies ermöglicht es, rasch vorwärtszugehen und die<br />
Gesuche konzentriert zu publizieren.<br />
Die vom Motionär geforderte Ergänzung des Raumplanungsgesetzes ist daher sowohl aus sachlichen<br />
Gründen als auch deshalb abzulehnen, weil das Raumplanungsgesetz ein Grundsatzgesetz ist und nicht mit<br />
Detailbestimmungen, mit denen punktuell einzelne Nutzungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen<br />
werden sollen, angereichert werden sollte. Da die Probleme jetzt gelöst werden müssen, würde eine Änderung<br />
des RPG, die in jedem Fall nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen würde, nichts bringen.<br />
Das Beispiel der Stadt Bern zeigt, dass es unbürokratische Wege gibt, die es ermöglichen, dass die Wirte<br />
auch in der nächsten Saison legal draussen Bier und Kaffee servieren können. Dazu braucht es die geforderte<br />
Änderung des RPG nicht.<br />
Antrag des Bundesrates vom 18.02.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
17. Januar 2012 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
22.09.2010 NR Annahme.<br />
15.03.2012 SR Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt,<br />
eine Revision der Regelung betreffend die Raumplanung vorzulegen, wonach die<br />
24
Datum<br />
Rat<br />
Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen bestehenden<br />
Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, wie bis<br />
anhin keiner Baubewilligung bedarf.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (41)<br />
Baumann J. Alexander Bigger Elmar Binder Max Borer Roland F. Brunner Toni Dunant Jean Henri<br />
Estermann Yvette FlückigerBäni Sylvia Föhn Peter Freysinger Oskar Füglistaller Lieni<br />
Geissbühler Andrea Martina GlauserZufferey Alice Glur Walter Grin JeanPierre Hany Urs<br />
Heer Alfred Hochreutener Norbert Hutter Markus HutterHutter Jasmin Kaufmann Hans Kunz Josef<br />
Leutenegger Filippo Maurer Ueli Miesch Christian Mörgeli Christoph Müller Philipp Müller Walter<br />
Müri Felix Perrin Yvan Pfister Theophil Rickli Natalie Simone Rutschmann Hans Schenk Simon<br />
Scherer Marcel Stahl Jürg von Siebenthal Erich Wandfluh Hansruedi Wasserfallen Christian<br />
Wobmann Walter Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gaststättengewerbe Baugenehmigung Raumplanung Vereinfachung von Verfahren<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846;15<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
25
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
08.3512 n Mo. Nationalrat (Amstutz). Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 17. Januar 2012<br />
Die Kommission hat die vom Nationalrat am 22. September 2010 angenommene Motion am 17. Januar 2012 beraten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch<br />
einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, keiner Baubewilligung bedarf.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion in ihrer abgeänderten Form anzunehmen (vgl. Ziffer 4 des Berichts).<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2009<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen<br />
bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, wie bis anhin keiner Baubewilligung bedarf.<br />
1. 2. Begründung<br />
Gemäss UrteiI 1C_47/2008 vom 8. August 2008 der Ersten öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes bedarf die Errichtung eines Strassencafés neben der<br />
gewerbepolizeilichen Bewilligung neu auch einer Baubewilligung. Das Bundesgericht stützt sich dabei auf Artikel 22 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979<br />
über die Raumplanung (SR 700), wonach Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen.<br />
Dieses Urteil wird bei Gastwirtschaftsbetrieben, die seit Jahren ein Strassencafé führen und dazu auch über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügen, zu einer<br />
Flut von neuen Baubewilligungen führen. Schätzungen gehen von über 300 notwendigen Baubewilligungen allein für die Städte Bern, Thun und Biel aus. Gemäss<br />
Aussagen des Berner Stadtschreibers werden diese Bewilligungen jedes Jahr neu einzuholen sein. Gesamtschweizerisch wird es jedes Jahr Tausende von<br />
zusätzlichen Baubewilligungen inklusive aller Einsprachemöglichkeiten geben. Der administrative Aufwand für die Branche wie auch für den Staat wird noch mehr<br />
ansteigen. Der unproduktive Papierkrieg wird noch grösser. Einmal mehr wird die Wirtschaft durch ein weltfremdes Gerichtsurteil hart getroffen. Bereits ist in der<br />
betroffenen Branche von Stellenabbau, auch von Lehrstellen, die Rede. Die heute bestehende Pflicht für eine gewerbepolizeiliche Bewilligung ist schon aufwendig<br />
genug und reicht vollkommen aus.<br />
Das höchst wirtschaftsfeindliche Urteil des Bundesgerichtes muss durch eine Revision des Bundesrechts korrigiert werden. Im Raumplanungsgesetz ist festzuhalten,<br />
dass ein bestehender Gastwirtschaftsbetrieb für die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés, für das ohnehin eine gewerbepolizeiliche Bewilligungspflicht<br />
besteht, darüber hinaus nicht noch eine Baubewilligung einholen muss. Ohne Eingreifen der Politik wird die unselige Entwicklung weitergehen, und die Wirte müssen<br />
schon bald damit rechnen, dass sie für jeden Kaffee, den sie ausschenken, eine separate Bewilligung brauchen!<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2009<br />
Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung können auch blosse Grundstücksnutzungen einer Baubewilligungspflicht unterliegen. Dies ist dann der Fall,<br />
wenn mit der infrage stehenden Nutzung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit <br />
und insbesondere der Nachbarinnen und Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Bei dieser Rechtslage ist klar, dass nur Strassencafés mit erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Umgebung und nur diese der Bewilligungspflicht unterstehen. Es kann keine Rede davon sein, dass künftig jeder Tisch mit ein paar Stühlen<br />
auf öffentlichem oder privatem Grund bewilligungspflichtig würde. Das Bundesgericht hat mit dem in der Begründung der Moton zitierten Entscheid die Rechtslage<br />
daher bloss transparent gemacht. Mit diesem Entscheid ist jedoch weder eine neue Bewilligungspflicht entstanden, noch ist dadurch ein neuer<br />
Bewilligungstatbestand geschaffen worden.<br />
Es gibt durchaus gute Gründe, Strassencafés mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umgebung einer Baubewilligungspflicht zu unterstellen, können dadurch<br />
doch insbesondere die Einhaltung der Lärmschutzgesetzgebung, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz des Ortsbildes sichergestellt werden. Die<br />
Baubewilligungen müssen selbstverständlich nicht auch wenn dies mitunter behauptet wird jährlich eingeholt werden. Sie werden vielmehr unbefristet erteilt und<br />
müssen wie dies bei allen Bewilligungen üblich ist nur dann überprüft werden, wenn die Verhältnisse sich geändert haben. Wenn selbst Strassencafés mit nicht<br />
unerheblichen Auswirkungen wie dies die Motion fordert von der Bewilligungspflicht befreit würden, ginge dies einseitig zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner.<br />
Neben den Interessen der Gewerbetreibenden sind aber auch deren Anliegen angemessen zu berücksichtigen.<br />
Schliesslich ist davon auszugehen, dass die Behörden dort, wo überhaupt entsprechender Bedarf besteht, alles daransetzen werden, um die Legalisierung des<br />
bisherigen Zustandes auf unbürokratische Weise zu bewerkstelligen. Für all jene Gemeinden, die für Aussenbestuhlungen bereits heute eine Baubewilligung<br />
verlangen, bringt der vom Motionär kritisierte Bundesgerichtsentscheid keine Änderungen. Soweit reagiert werden muss, gibt es zudem durchaus unbürokratische<br />
Wege, um das Problem der illegalen Strassencafés zu lösen: So hat beispielsweise die Stadt Bern den Wirten mit Strassencafés angeboten, die Baugesuche für sie<br />
einzureichen. Zudem sollen alle Baugesuche für Aussenbestuhlungen in der Innenstadt entweder pro Gasse oder für mehrere Gassen zusammengefasst werden.<br />
Dies ermöglicht es, rasch vorwärtszugehen und die Gesuche konzentriert zu publizieren.<br />
Die vom Motionär geforderte Ergänzung des Raumplanungsgesetzes ist daher sowohl aus sachlichen Gründen als auch deshalb abzulehnen, weil das<br />
Raumplanungsgesetz ein Grundsatzgesetz ist und nicht mit Detailbestimmungen, mit denen punktuell einzelne Nutzungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen<br />
werden sollen, angereichert werden sollte. Da die Probleme jetzt gelöst werden müssen, würde eine Änderung des RPG, die in jedem Fall nicht unerhebliche Zeit in<br />
Anspruch nehmen würde, nichts bringen.<br />
Das Beispiel der Stadt Bern zeigt, dass es unbürokratische Wege gibt, die es ermöglichen, dass die Wirte auch in der nächsten Saison legal draussen Bier und<br />
26
Kaffee servieren können. Dazu braucht es die geforderte Änderung des RPG nicht.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
Am 22. September 2010 hat der Nationalrat die Motion mit 104 gegen 38 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission stellt fest, dass Gastronomiebetriebe, die eine Aussenbestuhlung auf öffentlichem Grund (Strassencafés) betreiben wollen, heute drei Bewilligungen<br />
benötigen: eine Betriebsbewilligung, eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes (Bewilligung zum gesteigerten Gemeingebraucht) und eine<br />
Baubewilligung. Zum gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Raumes gehört unter anderem die gewerbliche Nutzung, etwa die Bewirtung von Personen. Die<br />
Notwendigkeit, zusätzlich zu den anderen beiden Bewilligungen eine Baubewilligung einholen zu müssen, wurde vom Bundesgerichtsentscheid (BGE 1C47/2008)<br />
vom 8. August 2008 bekräftigt.<br />
Der Kommission ist es ein Anliegen, die bürokratischen Hürden für Gastronomiebetriebe zur Errichtung von Strassencafés auf ein tragbares Mass zu beschränken.<br />
Gleichzeitig stellt sie fest, dass es vor allem im Interesse von Anwohnerinnen und Anwohnern, die etwa vor allzu starken Lärmemissionen geschützt werden wollen,<br />
nötig ist, dass Strassencafés ein behördliches Bewilligungsverfahren durchlaufen. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass solchen Interessen von<br />
Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den generellen Interessen der Öffentlichkeit mit der Pflicht, eine Betriebsbewilligung sowie eine Bewilligung zur Nutzung des<br />
öffentlichen Grundes einzuholen, bereits genügend Rechnung getragen wird. Die Pflicht, zusätzlich eine Baubewilligung einholen zu müssen, erachtet sie als<br />
übertrieben. Das Argument, wonach zu erwarten ist, dass Behörden nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung alles daran setzen werden, um die Legalisierung<br />
des bisherigen Zustandes auf unbürokratische Weise zu bewerkstelligen, wie dies etwa die Stadt Bern tut, die Wirten anbietet, Baugesuche für sie einzureichen (vgl.<br />
Ziffer 2 des Berichts), überzeugt die Kommission nicht. Erstens erachtet sie den bürokratischen Aufwand wie auch das Verfahren als fragwürdig, wenn eine Behörde<br />
für Bürger Gesuche einreicht, die eine andere Behörde verlangt. Zweitens ist nicht zu erwarten, dass alle Gemeinden solch unbürokratische Lösungen anbieten<br />
werden.<br />
Die Kommission teilt also grundsätzlich das Anliegen des Motionärs. Sie fragt sich aber, ob die Revision des Raumplanungsgesetzes der richtige Weg ist, um das<br />
Problem in Angriff zu nehmen. Sie möchte es dem Bundesrat überlassen, zu prüfen und zu entscheiden, ob es sinnvoller ist, das Anliegen über eine Revision des<br />
Gesetzes oder aber über eine Revision der Verordnung anzugehen. Die Kommission empfiehlt ihrem Rat deshalb einen entsprechend modifizierten Motionstext<br />
einstimmig zur Annahme. Dieser lautet wie folgt:<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision der Regelung betreffend die Raumplanung vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés<br />
durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, wie bis anhin keiner Baubewilligung bedarf."<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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27
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.067 – Geschäft des Bundesrates<br />
Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2Gesetz. Revision<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
26.08.2009<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 26. August 2009 über die <strong>Schweizer</strong> Klimapolitik nach 2012 (Revision des CO2Gesetzes und<br />
eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima") (BBl 2009 7433)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 26.08.09 (BBl 2009 7433)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (BBl 2012 113)<br />
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 3447)<br />
Kommissionsberichte<br />
26. April 2010 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
4. April 2011 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR Nationalrat<br />
19. Mai 2011 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Reduktion der CO2Emissionen (CO2Gesetz)<br />
Datum<br />
Rat<br />
31.05.2010 NR<br />
01.06.2010 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2011 SR Beginn der Diskussion<br />
08.03.2011 SR Abweichend.<br />
13.09.2011 NR Abweichend.<br />
15.12.2011 SR Abweichend.<br />
28
Datum Rat<br />
20.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 113; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 2<br />
Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Für ein gesundes Klima"<br />
Datum<br />
Rat<br />
19.03.2010 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
01.06.2010 NR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis zum 29. August 2011,<br />
verlängert.<br />
10.06.2010 SR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2011<br />
verlängert.<br />
01.06.2011 SR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2012<br />
verlängert.<br />
08.06.2011 NR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 29. August 2012<br />
verlängert.<br />
28.02.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3435<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Klimaveränderung Kohlendioxid Gesetz CO2Abgabe Klimapolitik Volksinitiative Gegenvorschlag<br />
Lenkungsabgabe gebundene Ausgabe energetische Sanierung von Gebäuden Schalldämmung an Gebäuden<br />
Brennstoff Treibstoff Grenzwert Auto Emissionszertifikat<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;Klimainitiative;Emissionshandelssystem ETS<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
29
(UVEK)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
10.017<br />
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30
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2Gesetz. Revision<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 26. April 2010<br />
Die eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» ist am 29. Februar 2008 mit 115 689 gültigen Unterschriften eingereicht worden (BBl 2008 2579). Innert<br />
30 Monaten nach Einreichung der Initiative hat die Bundesversammlung zu beschliessen, ob sie Volk und Ständen die Initiative zur Annahme oder Ablehnung<br />
empfiehlt (Art. 100 ParlG) im vorliegenden Fall also bis zum 29. August 2010 (d. h. Sommersession 2010).<br />
Die Frist für die Behandlung einer Volksinitiative kann von der Bundesversammlung um ein Jahr verlängert werden, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder über<br />
einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf (indirekter Gegenentwurf) Beschluss fasst (Art. 105 Abs. 1 ParlG). Der Nationalrat wird in der<br />
Sommersession 2010 die vom Bundesrat als indirekter Gegenentwurf zur Initiative vorgeschlagene Totalrevision des CO2Gesetzes (09.067) behandeln.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, unter dem Vorbehalt, dass der Nationalrat in der Sommersession 2010 die Totalrevision des CO2Gesetzes in der<br />
Gesamtabstimmung annimmt, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» um ein Jahr, d. h. bis zum 29. August 2011, zu verlängern.<br />
Berichterstattung: Schweiger<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Rolf Schweiger<br />
1. Ausgangslage<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Ausgangslage<br />
Am 29. Februar 2008 hat der Verein Klimainitiative die eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» eingereicht, die verlangt, dass die landesweit<br />
emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerwärmung<br />
auf maximal zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken.<br />
Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der Initianten, erachtet jedoch die verfassungsrechtliche Verankerung eines InlandReduktionszieles von 30 Prozent als zu<br />
starre Regelung. Deshalb legte der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevision des CO2Gesetzes vom 26. August 2009 einen indirekten Gegenvorschlag zur<br />
Volksinitiative vor.<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Die Schwesterkommission des Nationalrates hat in den beiden vergangenen Quartalen den Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des CO2Gesetzes beraten.<br />
Mit 14 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission am 20. April 2010 die Vorlage zuhanden des Rates verabschiedet. Damit verbunden stellt sie dem<br />
Rat den Antrag, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. Das Geschäft wird in der ersten Woche der Sommersession 2010 im<br />
Nationalrat behandelt.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission wird voraussichtlich im dritten Quartal 2010 die Totalrevision des CO2Gesetzes beraten. Um den Beschluss zur Volksinitiative «Für ein gesundes<br />
Klima» erst im Anschluss an die Behandlung der Totalrevision des CO2Gesetzes fassen zu können, beantragt die Kommission einstimmig, die Frist für die<br />
Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern, d. h. bis zum 29. August 2011.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
31
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2Gesetz. Revision<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 19. Mai 2011<br />
Die eidgenössische Volksinitiative Für ein gesundes Klima ist am 29. Februar 2008 mit 115 689 gültigen Unterschriften eingereicht worden (BBl 2008 2579). Am 1.<br />
resp. am 10. Juni 2010 haben National und Ständerat beschlossen, die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr bis zum 29. August 2011 zu verlängern, um<br />
den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative des Bundesrates, die Revision des CO2Gesetzes, zu beraten (Art. 105 Abs. 1 ParlG).<br />
Die Vorlage zur Totalrevision des CO2Gesetzes wird gegenwärtig von der UREKN in der Differenzbereinigung beraten. Ist ein eng mit der Volksinitiative<br />
zusammenhängender Erlassentwurf in der Differenzbereinigung, so kann die Bundesversammlung die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um höchstens ein<br />
weiteres Jahr verlängern (Art. 105 Abs. 1bis ParlG).<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative Für ein gesundes Klima" um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 29. August 2012,<br />
zu verlängern.<br />
Berichterstattung: Schweiger<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Rolf Schweiger<br />
1. Ausgangslage<br />
2. Beschlüsse in den Räten<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Ausgangslage<br />
Am 29. Februar 2008 hat der Verein Klimainitiative die eidgenössische Volksinitiative Für ein gesundes Klima eingereicht, die verlangt, dass die landesweit<br />
emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerwärmung<br />
auf maximal zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken.<br />
Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der Initianten, erachtet jedoch die verfassungsrechtliche Verankerung eines InlandReduktionszieles von 30 Prozent als zu<br />
starre Regelung. Deshalb legte der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevision des CO2Gesetzes vom 26. August 2009 einen indirekten Gegenvorschlag zur<br />
Volksinitiative vor.<br />
2. Beschlüsse in den Räten<br />
Der Nationalrat hat den Entwurf zur Totalrevision des CO2Gesetzes am 1. Juni 2010 mit 108 zu 78 Stimmen angenommen. Im Ständerat wurde der Entwurf am 8.<br />
März 2011 abweichend vom Beschluss des Nationalrates mit 28 zu 6 Stimmen angenommen. Am 1. resp. 10. Juni 2010 haben National und Ständerat zudem<br />
eine erste Fristverlängerung der Volksinitiative bis am 29. August 2011 beschlossen, um den indirekten Gegenentwurf zu beraten.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Damit die gegenwärtig gültige Behandlungsfrist eingehalten werden könnte, müssten beide Räte die Vorlage zur Volksinitiative Für ein gesundes Klima in der<br />
Sommersession 2011 zu Ende beraten. Die UREKS wird allerdings im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens voraussichtlich nicht vor der Herbstsession 2011<br />
zur Vorlage Stellung nehmen können. Der indirekte Gegenentwurf ist gegenwärtig hängig in der Kommission des Nationalrates, welche die Beratungen nach der<br />
Sommersession 2011 fortsetzen wird. Bevor die Differenzen zur Totalrevision des CO2Gesetzes nicht ausgeräumt sind, wäre jedoch ein Beschluss zur Volksinitiative<br />
verfrüht, hält die UREKS fest. Das Ergebnis der Beratungen zum CO2Gesetz müssten dazu in Erwägung gezogen werden können. Sie beantragt deshalb dem Rat<br />
einstimmig, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein weiteres Jahr bis zum 29. August 2012 zu verlängern.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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32
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.095 – Geschäft des Bundesrates<br />
jugend + musik. Volksinitiative<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
04.12.2009<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 4. Dezember 2009 zur Volksinitiative jugend + Musik (BBl 2010 1)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 04.12.09 (BBl 2010 1)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (BBl 2012 3441)<br />
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 3443)<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Mai 2011 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR Nationalrat<br />
21. Februar 2011 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "jugend + musik"<br />
Datum<br />
Rat<br />
27.09.2010 NR Beginn der Beratung<br />
28.09.2010 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
09.03.2011 SR Abweichend. Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 18. Juni<br />
2012 verlängert.<br />
14.06.2011 NR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 18. Juni 2012<br />
verlängert.<br />
12.12.2011 NR Abweichend.<br />
27.02.2012 SR Abweichend.<br />
07.03.2012 NR Zustimmung.<br />
33
Datum<br />
Rat<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3441<br />
Entwurf 2<br />
Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend +<br />
musik")<br />
Datum<br />
Rat<br />
09.03.2011 SR Beschluss nach Entwurf der Kommission.<br />
12.12.2011 NR Abweichend.<br />
27.02.2012 SR Abweichend.<br />
07.03.2012 NR Zustimmung.<br />
15.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
15.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3443<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Musik Kunsterziehung Unterrichtsprogramm junger Mensch Kind Sondererziehung Volksinitiative<br />
ausserschulische Bildung Beziehung BundKanton<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2831;32;<strong>Schweizer</strong> Musikrat SMR<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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34
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35
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.095 n jugend + musik. Volksinitiative<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 21. Februar 2011<br />
Die eidgenössische Volksinitiative jugend + musik wurde am 18. Dezember 2008<br />
mit 153 626 gültigen Unterschriften eingereicht (BBl 2010 1). Innert 30 Monaten nach Einreichung der Initiative hat die Bundesversammlung zu beschliessen, ob sie<br />
Volk und Ständen die Initiative zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt (Art. 100 ParlG) im vorliegenden Fall also bis zum 18. Juni 2011 (d. h. Sommersession<br />
2011).<br />
Die Frist für die Behandlung einer Volksinitiative kann von der Bundesversammlung um ein Jahr verlängert werden, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder über<br />
einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf (indirekter Gegenentwurf) Beschluss fasst (Art. 105 Abs. 1 ParlG). Im vorliegenden Fall<br />
unterbreitet die Kommission dem Rat in der Frühjahrssession einen direkten Gegenvorschlag zur im Titel genannten Volksinitiative.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative jugend + musik um ein Jahr, d.h. bis zum 18. Juni 2012, zu verlängern.<br />
Berichterstattung: Bieri<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Theo Maissen<br />
1. Ausgangslage<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Ausgangslage<br />
Die eidgenössische Volksinitiative jugend + musik wurde am 18. Dezember 2008 eingereicht. Die Initiative will den Stellenwert der Musik in der Bildungslandschaft<br />
erhöhen. Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Dazu soll der Bund<br />
Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter festlegen.<br />
Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft vom 4. Dezember 2009 (BBl 2010 1) den Antrag, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung vorzulegen mit der<br />
Empfehlung auf Ablehnung.<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat beriet die Initiative in der Herbstsession 2010. Mit 126 zu 57 Stimmen stimmte er der Kommissionsmehrheit zu und will die Initiative Volk und Ständen<br />
entgegen der Haltung des Bundesrates zur Annahme empfehlen. Eine Minderheit hatte einen direkten Gegenentwurf vorgestellt, welcher mit 152 zu 32 Stimmen<br />
abgelehnt wurde.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Mehrheit der WBKSR erachtete die Forderungen der Initiative als Widerspruch zur Bildungsverfassung (Art. 61a/62 BV). Da die Initiative aber in der Bevölkerung<br />
sehr breit abgestützt ist und vom Nationalrat unterstützt wird, beschloss die WBKSR am 23. November 2010, eine Lösung mit dem Instrument des direkten<br />
Gegenvorschlags zur Volksinitiative anzustreben. Sie trat auf einen Gegenvorschlag ein und unterbreitete diesen den Kantonen, der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der<br />
kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie dem Initiativkomitee IG Musikinitiative" zur Stellungnahme. Der Gegenvorschlag stiess bei einer grossen Mehrheit der<br />
Kantone (20) auf grundsätzliche Zustimmung, da er im Gegensatz zur Initiative die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
berücksichtigt. Das Initiativkomitee hingegen vertrat die Ansicht, dass der Gegenvorschlag seinem Anliegen nicht genügen könne, da er insbesondere zu<br />
unverbindlich formuliert sei.<br />
Der Kritik aus dem Kreis der Vernehmlassungsteilnehmenden, der Gegenentwurf favorisiere die Begabtenförderung zu sehr, stimmte die WBKSR zu. Sie streicht<br />
daher die besondere Förderung von musikalisch Begabten durch Bund und Kantone aus dem Entwurf ihres direkten Gegenvorschlags. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3<br />
Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, Volk und Ständen den bereinigten Gegenentwurf zur Annahme und, mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative<br />
zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Der Gegenvorschlag trägt nach Ansicht der Mehrheit der WBKSR<br />
den Bestrebungen der Initianten Rechnung, greift aber im formalen Bildungsbereich nicht in die kantonale Schulhoheit ein.<br />
Im Lichte der sehr unterschiedlichen Haltungen von Nationalrat und ständerätlicher Kommission geht die WBKSR davon aus, dass eine Einigung der beiden<br />
Kammern innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erreicht werden kann, und beantragt aus diesem Grund einstimmig die Verlängerung der Frist um ein Jahr bis zum<br />
18. Juni 2012, sofern der Ständerat ihrem Gegenvorschlag zustimmt.<br />
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36
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3046 – Motion<br />
Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO<br />
Eingereicht von<br />
Cassis Ignazio<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
04.03.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen gegen die aktuelle Masernepidemie zu veranlassen:<br />
1. Erarbeitung eines Eliminationsplanes bezüglich der Masernbekämpfung bis spätestens Ende 2009 gemäss<br />
den WHOVorgaben;<br />
2. Umsetzung des Planes gemäss WHOVorgaben;<br />
3. Elimination der Masern in der Schweiz gemäss WHOVorgaben bis Ende 2010.<br />
Begründung<br />
Zwischen November 2006 und Februar 2009 wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 3500<br />
Masernfälle gemeldet. 250 Personen mussten hospitalisiert werden, darunter 143 Personen mit einer<br />
Lungenentzündung und 8 mit einer Hirnhautentzündung. In Europa wurden 20052007 19 Todesfälle gemeldet.<br />
In Deutschland starben während der Epidemie 2006 zwei Personen. In Genf starb Ende Januar 2009 ein 12<br />
jähriges Mädchen aus dem benachbarten Savoyen an einem in der Schweiz zirkulierenden Masernvirus.<br />
Masern sind nicht wie häufig angenommen eine harmlose Kinderkrankheit. Rund ein Drittel der gemeldeten<br />
Fälle war über 15 Jahre alt, einer von fünf war sogar älter als 20 Jahre.<br />
Die Elimination der Masern ist möglich. Das Masernvirus zirkuliert weder in Nord, Zentral und Südamerika<br />
noch in Australien. In Europa haben Finnland, Ungarn, Tschechien und Portugal das von der WHO angestrebte<br />
Ziel erreicht, Masern bis 2010 zu eliminieren. Die Schweiz steht im internationalen Vergleich schlecht da und<br />
wird dieses Ziel weit verfehlen. Die WHO kritisiert denn auch die Impfmüdigkeit in der Schweiz. In den letzten<br />
12 Monaten sind laut einem aktuellen WHOBericht in Europa 8145 Masernfälle gemeldet worden. 86 Prozent<br />
davon entfielen auf die Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien, England und Israel. Kinder in der Schweiz<br />
haben ein höheres Infektionsrisiko. Laut dem neuesten Bulletin des BAG breitet sich die Masernepidemie in<br />
der Schweiz weiter aus.<br />
Durch die Opposition einer kleinen Minderheit der Bevölkerung gegenüber der Masernimpfung sind jährlich<br />
2000 bis 3000 Personen gefährdet, bei denen die Impfung unwirksam ist: Säuglinge, die zu jung sind, um<br />
geimpft zu werden, sowie alle immunsupprimierten Patienten.<br />
Das BAG hat bis anhin wenig Effort zur Elimination der Masern geleistet, obschon die Schweiz 2007/08<br />
phasenweise über 40 Prozent aller Infektionen in Europa verzeichnete. Es existiert zurzeit in der Schweiz kein<br />
Maserneliminationsplan, der zum Ziel hat, die Vorgaben der WHO zu erfüllen.<br />
37
Stellungnahme des Bundesrates vom 06.05.2009<br />
Nach Ansicht des Bundesrates sollten die derzeitigen Massnahmen möglichst rasch verstärkt und zusätzliche<br />
Massnahmen getroffen werden, um die Masern in der Schweiz zu eliminieren und damit einen Beitrag zur<br />
Erreichung des Ziels der WHO zu leisten, die Krankheit in Europa bis 2010 zu eliminieren. Das Bundesamt für<br />
Gesundheit erarbeitet zurzeit mit den kantonalen Behörden (Gesundheitsdirektorenkonferenz, Vereinigung der<br />
Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz) und den betroffenen Partnern (Verbindung der <strong>Schweizer</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte, Eidgenössische Kommission für Impffragen) eine nationale Strategie, die bis Ende 2009<br />
vorliegen soll.<br />
Antrag des Bundesrates vom 06.05.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
16. Februar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
12.06.2009 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (14)<br />
Baettig Dominique Borer Roland F. Bortoluzzi Toni Carobbio Guscetti Marina Dunant Jean Henri<br />
Favre Charles Humbel Ruth MeyerKaelin Thérèse Rielle JeanCharles Robbiani Meinrado<br />
Rossini Stéphane Ruey Claude Schenker Silvia Wasserfallen Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Infektionskrankheit Impfung Informationskampagne WHO<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
Zuständig<br />
38
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.3055<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
39
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3046 n Mo. Nationalrat (Cassis). Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 16. Februar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 die Motion beraten, die Nationalrat Ignazio Cassis<br />
am 4. März 2009 eingereicht und der Nationalrat am 12. Juni 2009 angenommen hatte.<br />
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, einen MasernEliminationsplan auszuarbeiten und umzusetzen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: EgerszegiObrist<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen gegen die aktuelle Masernepidemie zu veranlassen:<br />
1. Erarbeitung eines Eliminationsplanes bezüglich der Masernbekämpfung bis spätestens Ende 2009 gemäss den WHOVorgaben;<br />
2. Umsetzung des Planes gemäss WHOVorgaben;<br />
3. Elimination der Masern in der Schweiz gemäss WHOVorgaben bis Ende 2010.<br />
1. 2. Begründung<br />
Zwischen November 2006 und Februar 2009 wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 3500 Masernfälle gemeldet. 250 Personen mussten hospitalisiert<br />
werden, darunter 143 Personen mit einer Lungenentzündung und 8 mit einer Hirnhautentzündung. In Europa wurden 20052007 19 Todesfälle gemeldet. In<br />
Deutschland starben während der Epidemie 2006 zwei Personen. In Genf starb Ende Januar 2009 ein 12jähriges Mädchen aus dem benachbarten Savoyen an einem<br />
in der Schweiz zirkulierenden Masernvirus. Masern sind nicht wie häufig angenommen eine harmlose Kinderkrankheit. Rund ein Drittel der gemeldeten Fälle war<br />
über 15 Jahre alt, einer von fünf war sogar älter als 20 Jahre.<br />
Die Elimination der Masern ist möglich. Das Masernvirus zirkuliert weder in Nord, Zentral und Südamerika noch in Australien. In Europa haben Finnland, Ungarn,<br />
Tschechien und Portugal das von der WHO angestrebte Ziel erreicht, Masern bis 2010 zu eliminieren. Die Schweiz steht im internationalen Vergleich schlecht da und<br />
wird dieses Ziel weit verfehlen. Die WHO kritisiert denn auch die Impfmüdigkeit in der Schweiz. In den letzten 12 Monaten sind laut einem aktuellen WHOBericht in<br />
Europa 8145 Masernfälle gemeldet worden. 86 Prozent davon entfielen auf die Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien, England und Israel. Kinder in der Schweiz<br />
haben ein höheres Infektionsrisiko. Laut dem neuesten Bulletin des BAG breitet sich die Masernepidemie in der Schweiz weiter aus.<br />
Durch die Opposition einer kleinen Minderheit der Bevölkerung gegenüber der Masernimpfung sind jährlich 2000 bis 3000 Personen gefährdet, bei denen die Impfung<br />
unwirksam ist: Säuglinge, die zu jung sind, um geimpft zu werden, sowie alle immunsupprimierten Patienten.<br />
Das BAG hat bis anhin wenig Effort zur Elimination der Masern geleistet, obschon die Schweiz 2007/08 phasenweise über 40 Prozent aller Infektionen in Europa<br />
verzeichnete. Es existiert zurzeit in der Schweiz kein Maserneliminationsplan, der zum Ziel hat, die Vorgaben der WHO zu erfüllen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 2009<br />
Nach Ansicht des Bundesrates sollten die derzeitigen Massnahmen möglichst rasch verstärkt und zusätzliche Massnahmen getroffen werden, um die Masern in der<br />
Schweiz zu eliminieren und damit einen Beitrag zur Erreichung des Ziels der WHO zu leisten, die Krankheit in Europa bis 2010 zu eliminieren. Das Bundesamt für<br />
Gesundheit erarbeitet zurzeit mit den kantonalen Behörden (Gesundheitsdirektorenkonferenz, Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz) und<br />
den betroffenen Partnern (Verbindung der <strong>Schweizer</strong> Ärztinnen und Ärzte, Eidgenössische Kommission für Impffragen) eine nationale Strategie, die bis Ende 2009<br />
vorliegen soll.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
Der Nationalrat beschloss am 12. Juni 2009 diskussions und oppositionlos, die Motion anzunehmen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Der Stände und der Nationalrat haben 2009 die gleichlautende Motion Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO" (09.3055 s) an den<br />
Bundesrat überwiesen, die Ständerat Felix Gutzwiller gleichzeitig eingereicht hatte. Am 16. Dezember 2011 verabschiedete der Bundesrat seine Nationale Strategie<br />
zur Masernelimination 20112015". Damit ist das Anliegen der vorliegenden Motion erfüllt.<br />
40
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
41
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3158 – Motion<br />
Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter<br />
sechs Monaten<br />
Eingereicht von<br />
Luginbühl Werner<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
18.03.2009<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorzulegen mit dem Ziel, die<br />
bedingten Geldstrafen abzuschaffen und Freiheitsstrafen (bedingte und unbedingte) auch unter sechs Monaten<br />
zu ermöglichen.<br />
Begründung<br />
Am 1. Januar 2007 trat eine umfassende Revision der allgemeinen Bestimmungen des StGB (Art. 1110,<br />
333ff.) in Kraft. Einen Schwerpunkt der Revision bildete der Ersatz der kurzen unbedingten Freiheitsstrafe bis<br />
zu sechs Monaten durch die Geldstrafe im Tagessatzsystem oder durch gemeinnützige Arbeit.<br />
Verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis haben zwischenzeitlich gezeigt, dass sich diese Neuerung nicht<br />
bewährt hat. Der Gedanke, kurze Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist<br />
grundsätzlich nicht falsch. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten besteht eine nicht zu<br />
unterschätzende Gefahr, dass verurteilte Täter wegen des Vollzuges einer (auch nur kurzen) Freiheitsstrafe<br />
ihre Anstellung verlieren. Dadurch wird nicht nur der Täter, sondern auch seine Familie bestraft. Kosten fallen<br />
allenfalls auch für den Staat an (z. B. Zahlung von Arbeitslosengeldern bzw. Leistung von Sozialhilfe), dies<br />
möglicherweise für längere Zeit, denn ist ein Verurteilter aus dem Arbeitsprozess hinausgefallen, wird es<br />
schwierig, ihn wieder zu integrieren.<br />
Problematisch am gewählten System ist hingegen die Möglichkeit, eine bedingte Geldstrafe aussprechen zu<br />
können. Geldstrafen können wirksam sein, aber nur dann, wenn sie auch vollzogen werden. Tatsächlich dürfte<br />
die abschreckende Wirkung einer bedingten Geldstrafe gegen null tendieren.<br />
Ebenfalls unglücklich ist, dass das Strafgesetzbuch die bedingte Freiheitsstrafe erst ab sechs Monaten<br />
vorsieht (Art. 42 Abs. 1 StGB). Ausnahmsweise kann zwar auch eine Strafe von weniger als sechs Monaten in<br />
Form der zwingend unbedingten Freiheitsstrafe angeordnet werden, aber nur dann, wenn "zu erwarten ist",<br />
dass eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit nicht vollzogen werden kann (Art. 41 Abs. 1 StGB). Die<br />
Unmöglichkeit, bedingte Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten auszusprechen, veranlasst die<br />
Gerichte zur vermehrten Ausfällung von Geldstrafen, was aber nur dann Sinn macht, wenn die Geldstrafe nicht<br />
bedingt ausgesprochen wird.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 20.05.2009<br />
Am 1. Januar 2007 ist das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in<br />
42
Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu<br />
sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit. Als Folge der<br />
Postulate Sommaruga Carlo 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das<br />
Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD), die Auswirkungen des neuen Strafensystems im<br />
Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch den Bereich der Verwahrung und des<br />
Jugendstrafrechtes umfassen.<br />
Das neue Strafensystem wurde zwar in der Vernehmlassung und im <strong>Parlament</strong> von einer klaren Mehrheit<br />
getragen. Die Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie<br />
hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der<br />
kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) am 26. März 2009 einen Katalog<br />
unterbreitet, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem neuen Strafensystem gefragt werden.<br />
Gleichzeitig werden sie gebeten, sich zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. Den Mitgliedern der<br />
KKJPD wurde dazu eine Frist bis Ende Mai 2009 eingeräumt.<br />
Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige<br />
Art auswirken und das gesamte System infrage stellen. Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch<br />
nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige<br />
Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem<br />
mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden.<br />
Das EJPD ist daran, das neue Sanktionensystem zu überprüfen. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage soll<br />
dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen<br />
Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen<br />
Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten<br />
Bereich der Strafen unter sechs Monaten.<br />
Bei diesen Arbeiten werden die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden können.<br />
Antrag des Bundesrates vom 20.05.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
31. Januar 2011 Kommission für Rechtsfragen SR Ständerat<br />
24. Juni 2011 Kommission für Rechtsfragen NR Nationalrat<br />
16. Februar 2012 Kommission für Rechtsfragen SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
11.06.2009 SR Überweisung an die RKS zur Vorprüfung.<br />
10.03.2011 SR Annahme.<br />
15.12.2011 NR Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt zu<br />
prüfen, ob eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorgelegt werden soll mit dem<br />
Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und Freiheitsstrafen (bedingte und<br />
unbedingte) auch unter sechs Monaten zu ermöglichen.<br />
05.03.2012 SR Zustimmung.<br />
43
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (6)<br />
Bieri Peter Bürgi Hermann Burkhalter Didier Frick Bruno Germann Hannes Hess Hans<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Inhaftierung Geldstrafe Strafrecht (speziell) Strafgesetzbuch Gesetzesevaluation Strafaussetzung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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44
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3158 s Mo. Luginbühl. Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung von<br />
Freiheitsstrafen unter sechs Monaten<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 31. Januar 2011<br />
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 31. Januar 2011 die von Ständerat Luginbühl am 18. März 2009 eingereichte Motion geprüft.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung des Strafgesetzbuches vorzulegen mit dem Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und<br />
(bedingte und unbedingte) Freiheitsstrafen auch unter sechs Monaten zu ermöglichen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Bürgi<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hermann Bürgi<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 20. Mai 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorzulegen mit dem Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und Freiheitsstrafen<br />
(bedingte und unbedingte) auch unter sechs Monaten zu ermöglichen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Am 1. Januar 2007 trat eine umfassende Revision der allgemeinen Bestimmungen des StGB (Art. 110, 333ff.) in Kraft. Einen Schwerpunkt der Revision bildete der<br />
Ersatz der kurzen unbedingten Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten durch die Geldstrafe im Tagessatzsystem oder durch gemeinnützige Arbeit.<br />
Verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis haben zwischenzeitlich gezeigt, dass sich diese Neuerung nicht bewährt hat. Der Gedanke, kurze Freiheitsstrafen<br />
durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist grundsätzlich nicht falsch. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten besteht eine nicht zu<br />
unterschätzende Gefahr, dass verurteilte Täter wegen des Vollzuges einer (auch nur kurzen) Freiheitsstrafe ihre Anstellung verlieren. Dadurch wird nicht nur der Täter,<br />
sondern auch seine Familie bestraft. Kosten fallen allenfalls auch für den Staat an (z. B. Zahlung von Arbeitslosengeldern bzw. Leistung von Sozialhilfe), dies<br />
möglicherweise für längere Zeit, denn ist ein Verurteilter aus dem Arbeitsprozess hinausgefallen, wird es schwierig, ihn wieder zu integrieren.<br />
Problematisch am gewählten System ist hingegen die Möglichkeit, eine bedingte Geldstrafe aussprechen zu können. Geldstrafen können wirksam sein, aber nur<br />
dann, wenn sie auch vollzogen werden. Tatsächlich dürfte die abschreckende Wirkung einer bedingten Geldstrafe gegen null tendieren.<br />
Ebenfalls unglücklich ist, dass das Strafgesetzbuch die bedingte Freiheitsstrafe erst ab sechs Monaten vorsieht (Art. 42 Abs. 1 StGB). Ausnahmsweise kann zwar<br />
auch eine Strafe von weniger als sechs Monaten in Form der zwingend unbedingten Freiheitsstrafe angeordnet werden, aber nur dann, wenn "zu erwarten ist",<br />
dass eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit nicht vollzogen werden kann (Art. 41 Abs. 1 StGB). Die Unmöglichkeit, bedingte Freiheitsstrafen von weniger als<br />
sechs Monaten auszusprechen, veranlasst die Gerichte zur vermehrten Ausfällung von Geldstrafen, was aber nur dann Sinn macht, wenn die Geldstrafe nicht bedingt<br />
ausgesprochen wird.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 20. Mai 2009<br />
Am 1. Januar 2007 ist das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die<br />
Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit. Als Folge der<br />
Postulate Sommaruga Carlo 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD), die<br />
Auswirkungen des neuen Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch den Bereich der Verwahrung und des<br />
Jugendstrafrechtes umfassen.<br />
Das neue Strafensystem wurde zwar in der Vernehmlassung und im <strong>Parlament</strong> von einer klaren Mehrheit getragen. Die Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren<br />
erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der<br />
kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) am 26. März 2009 einen Katalog unterbreitet, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem<br />
neuen Strafensystem gefragt werden. Gleichzeitig werden sie gebeten, sich zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. Den Mitgliedern der KKJPD wurde dazu<br />
eine Frist bis Ende Mai 2009 eingeräumt.<br />
Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige Art auswirken und das gesamte System infrage stellen.<br />
Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige<br />
Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden.<br />
Das EJPD ist daran, das neue Sanktionensystem zu überprüfen. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage soll dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des<br />
Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen<br />
Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter sechs Monaten.<br />
Bei diesen Arbeiten werden die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden können.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
In der ausserordentlichen Session vom 11. Juni 2009 zur Verschärfung des Strafrechts und zur Kriminalität wies der Ständerat die Motion seiner Kommission für<br />
45
Rechtsfragen zur Vorprüfung zu. Begründet wurde dieser Beschluss damit, dass der Nationalrat in der ausserordentlichen Session am 3. Juni 2009 eine Reihe von<br />
Motionen zum Strafrecht angenommen hatte, die der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zur Prüfung vorgelegt werden sollten.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission behandelte diese Motion am 10. November 2009 zusammen mit acht im Nationalrat angenommenen Motionen zum Allgemeinen Teil des<br />
Strafgesetzbuches. Sie beantragte dem Ständerat, die acht Motionen aus dem Nationalrat in Prüfungsaufträge umzuwandeln. Sie wies darauf hin, dass die am 1.<br />
Januar 2007 in Kraft getretene Revision des Strafrechts über Jahre hinweg sorgfältig erarbeitet worden war und der Gesetzgeber somit seine damaligen Beschlüsse in<br />
voller Kenntnis der Sachlage gefasst hatte. Mit diesen Prüfungsaufträgen an den Bundesrat wollte die Kommission ihre Unterstützung der damals bereits laufenden<br />
Evaluationsarbeiten des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartementes (EJPD) zum Ausdruck bringen. Sie war der Auffassung, dass eine umfassende Analyse<br />
voreiligen punktuellen Änderungen vorzuziehen sei. Da sie den Wortlaut der Motion Luginbühl nicht ändern konnte, beschloss sie am 10. November 2009, deren<br />
Beratung auszusetzen. Mittlerweile ist der Bundesrat zu konkreten Ergebnissen gekommen und hat am 30. Juni 2010 einen Entwurf zur Revision des Allgemeinen<br />
Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung gegeben, in welcher er insbesondere vorschlägt, auf die kurzen Freiheitsstrafen zurückzukommen und die<br />
bedingten Geldstrafen abzuschaffen. Die entsprechende Botschaft wird im Verlauf des Jahres 2011 vorliegen. Die Kommission unterstützt diese Arbeiten und<br />
beantragt deshalb, die Motion anzunehmen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
46
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3158 s Mo. Ständerat (Luginbühl). Abschaffung von bedingten Geldstrafen und Wiedereinführung<br />
von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 16. Februar 2012<br />
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 die von Ständerat Luginbühl am 18. März 2009 eingereichte Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem <strong>Parlament</strong> eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorzulegen mit dem Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen<br />
und Freiheitsstrafen (bedingte und unbedingte) auch unter sechs Monaten zu ermöglichen<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion in der geänderten Version des Nationalrates anzunehmen.<br />
Berichterstattung: SeydouxChriste<br />
Im Namen der Kommission:<br />
Die Präsidentin Anne SeydouxChriste<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 2009<br />
3. Vorgängige Beratungen und Beschlüsse<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorzulegen mit dem Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und Freiheitsstrafen<br />
(bedingte und unbedingte) auch unter sechs Monaten zu ermöglichen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Am 1. Januar 2007 trat eine umfassende Revision der allgemeinen Bestimmungen des StGB (Art. 1110, 333ff.) in Kraft. Einen Schwerpunkt der Revision bildete der<br />
Ersatz der kurzen unbedingten Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten durch die Geldstrafe im Tagessatzsystem oder durch gemeinnützige Arbeit.<br />
Verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis haben zwischenzeitlich gezeigt, dass sich diese Neuerung nicht bewährt hat. Der Gedanke, kurze Freiheitsstrafen<br />
durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist grundsätzlich nicht falsch. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten besteht eine nicht zu<br />
unterschätzende Gefahr, dass verurteilte Täter wegen des Vollzuges einer (auch nur kurzen) Freiheitsstrafe ihre Anstellung verlieren. Dadurch wird nicht nur der Täter,<br />
sondern auch seine Familie bestraft. Kosten fallen allenfalls auch für den Staat an (z. B. Zahlung von Arbeitslosengeldern bzw. Leistung von Sozialhilfe), dies<br />
möglicherweise für längere Zeit, denn ist ein Verurteilter aus dem Arbeitsprozess hinausgefallen, wird es schwierig, ihn wieder zu integrieren.<br />
Problematisch am gewählten System ist hingegen die Möglichkeit, eine bedingte Geldstrafe aussprechen zu können. Geldstrafen können wirksam sein, aber nur<br />
dann, wenn sie auch vollzogen werden. Tatsächlich dürfte die abschreckende Wirkung einer bedingten Geldstrafe gegen null tendieren.<br />
Ebenfalls unglücklich ist, dass das Strafgesetzbuch die bedingte Freiheitsstrafe erst ab sechs Monaten vorsieht (Art. 42 Abs. 1 StGB). Ausnahmsweise kann zwar<br />
auch eine Strafe von weniger als sechs Monaten in Form der zwingend unbedingten Freiheitsstrafe angeordnet werden, aber nur dann, wenn "zu erwarten ist",<br />
dass eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit nicht vollzogen werden kann (Art. 41 Abs. 1 StGB). Die Unmöglichkeit, bedingte Freiheitsstrafen von weniger als<br />
sechs Monaten auszusprechen, veranlasst die Gerichte zur vermehrten Ausfällung von Geldstrafen, was aber nur dann Sinn macht, wenn die Geldstrafe nicht bedingt<br />
ausgesprochen wird.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 2009<br />
Am 1. Januar 2007 ist das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Revision war die<br />
Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten durch eine neue Geldstrafe im Tagessatzsystem und die gemeinnützige Arbeit. Als Folge der<br />
Postulate Sommaruga Carlo 08.3381 und Amherd 08.3377 beauftragte der Bundesrat im Herbst 2008 das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD), die<br />
Auswirkungen des neuen Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation wird auch den Bereich der Verwahrung und des<br />
Jugendstrafrechtes umfassen.<br />
Das neue Strafensystem wurde zwar in der Vernehmlassung und im <strong>Parlament</strong> von einer klaren Mehrheit getragen. Die Kritik, die bereits im Gesetzgebungsverfahren<br />
erhoben wurde, ist jedoch nie abgeklungen. Sie hat sich in den letzten Monaten sogar massiv verstärkt. Das EJPD hat daher den Mitgliedern der Konferenz der<br />
kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) am 26. März 2009 einen Katalog unterbreitet, in welchem diese nach ihren Erfahrungen mit dem<br />
neuen Strafensystem gefragt werden. Gleichzeitig werden sie gebeten, sich zu konkreten Änderungsvorschlägen zu äussern. Den Mitgliedern der KKJPD wurde dazu<br />
eine Frist bis Ende Mai 2009 eingeräumt.<br />
Die neuen Strafen bilden ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Jede Änderung kann sich auf vielfältige Art auswirken und das gesamte System infrage stellen.<br />
Gestützt auf die heute vorliegenden Fakten kann noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll sind und was für Auswirkungen sie auf das übrige<br />
Strafensystem haben werden. Punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, sind daher zu vermeiden.<br />
Das EJPD ist daran, das neue Sanktionensystem zu überprüfen. Gestützt auf eine fundierte Faktenlage soll dabei jede Strafe, ihr Anwendungsbereich, die Art des<br />
Vollzuges und ihre Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysiert und nötigenfalls geändert werden. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen<br />
Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit und betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter sechs Monaten.<br />
Bei diesen Arbeiten werden die Anliegen der vorliegenden Motion berücksichtigt werden können.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Vorgängige Beratungen und Beschlüsse<br />
Der Ständerat nahm die Motion am 10. März 2011 ohne Gegenstimme an. Am 15. Dezember 2011 nahm der Nationalrat die Motion in folgender abgeänderten<br />
47
Version an:<br />
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgelegt werden soll mit dem Ziel, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen<br />
und Freiheitsstrafen (bedingte und unbedingte) auch unter sechs Monaten zu ermöglichen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission weist darauf hin, dass der Ständerat am 10. Dezember 2009 acht Motionen aus dem Nationalrat behandelte (09.3059, 09.3233, 09.3313, 09.3427,<br />
09.3428, 09.3443, 09.3444 und 09.3450), die ebenfalls verlangen, dass das neue Strafensystem des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, der seit<br />
dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, geändert wird. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen, die acht Motionen in Prüfungsaufträge<br />
umzuwandeln, um so die bereits laufenden Evaluationsarbeiten des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartementes (EJPD) zu unterstützen. Die RKSR war der<br />
Auffassung, dass keine voreiligen punktuellen Änderungen ohne umfassende Kenntnisse der Lage vorgenommen werden sollten.<br />
Die Kommission ist über den Stand der Arbeiten im Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement informiert worden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der<br />
ersten Hälfte dieses Jahres eine Botschaft über die Reform des Sanktionenrechts verabschieden. Aufgrund der bisher getroffenen Entscheide drängt sich eine<br />
Änderung des Wortlauts der Motion Luginbühl auf. Die Kommission beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
48
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.331 – Standesinitiative<br />
SVG. Keine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei<br />
Parkierungsvorschriften<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Zürich<br />
19.10.2009<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative<br />
ein:<br />
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) ist so zu ergänzen und zu konkretisieren, dass<br />
Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligen.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
10. Januar 2012 Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
29.06.2010 KVFSR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
01.02.2011 KVFNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
15.03.2012 SR Abschreibung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR (KVFSR)<br />
Antrag: Abschreibung<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (KVFNR)<br />
Antrag: Abschreibung<br />
49
Behandlungskategorie NR<br />
V, Schriftliches Verfahren (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Parkplatz Körperbehinderte/r Behinderte/r Strassenverkehrsordnung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Konnexe Geschäfte<br />
10.3891<br />
11.3318<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
50
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.331 s Kt.Iv. ZH. SVG. Keine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei<br />
Parkierungsvorschriften<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 10. Januar 2012<br />
Beide Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen haben im Rahmen der Vorprüfung der vom Kanton Zürich am 19. Oktober 2009 eingereichten Standesinitiative<br />
Folge gegeben. Das Büro des Ständerats hat der KVFS in der Frühlingssession 2011 das Geschäft zugewiesen, mit dem Auftrag eine Vorlage auszuarbeiten.<br />
Die Standesinitiative verlangt, das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) so zu ergänzen und zu konkretisieren, dass Parkierungsvorschriften Menschen mit<br />
Mobilitätsbehinderung nicht benachteiligen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Standesinitiative abzuschreiben, da das Anliegen erfüllt ist.<br />
Berichterstattung: Hêche<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Claude Hêche<br />
1. Text<br />
2. Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:<br />
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) ist so zu ergänzen und zu konkretisieren, dass Parkierungsvorschriften Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht<br />
benachteiligen.<br />
2. Vorprüfung<br />
Der Kanton Zürich hat am 19. Oktober 2009 die Standesinitiative eingereicht. An ihrer Sitzung vom 29. Juni 2010 hat die KVFS die Initiative vorgeprüft und ihr mit 7<br />
zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die nationalrätliche Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 15. November 2010 erstmals diskutiert und am<br />
1. Februar 2011 der Initiative mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Beide Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen haben der Initiative Folge gegeben und damit das Anliegen der Standesinitiative unterstützt. Die Umsetzung<br />
des Anliegens lässt sich mit einer Verordnungsänderung erreichen, eine Änderung des Gesetzes ist dagegen nicht nötig. Deshalb hat die ständerätliche Kommission<br />
beschlossen, ihrem Rat eine Motion (11.3318) mit dem gleichen Anliegen zu unterbreiten und den Bundesrat mit den nötigen Verordnungsänderungen zu<br />
beauftragen. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen. Dadurch haben sich beide Räte für die Ausdehnung der signalisierten Parkierungsmöglichkeiten von<br />
zwei auf drei Stunden sowie die Aufhebung jeglicher zeitlicher Beschränkungen bei Parkplätzen für gehbehinderte Personen ausgesprochen. Die Schweiz passt sich<br />
damit den europaweit grosszügigsten Regelungen an. Da die Motion 11.3318 die Anliegen der Standesinitiative aus Zürich (09.331) erfüllt, kann die letztere<br />
abgeschrieben werden.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
51
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3406 – Motion<br />
Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei<br />
Scherer Marcel<br />
29.04.2009<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Artikel 61 Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts<br />
(ATSG) ist wie folgt anzupassen:<br />
a. Das Verfahren muss einfach, rasch, in der Regel öffentlich und für die Parteien im Rahmen von 200 bis<br />
1000 Franken kostenpflichtig sein. Einer Partei, die sich mutwillig oder leichtsinnig verhält, ist jedoch in jedem<br />
Fall eine Spruchgebühr aufzuerlegen.<br />
Begründung<br />
Mit der Schaffung des ATSG wurde für die letztinstanzlichen kantonalen Verfahren grundsätzlich von einer<br />
Kostenpflicht der Parteien abgesehen. Allerdings zeigte sich schnell, dass diese neue Bestimmung sehr<br />
problematisch ist. Viele Verfahren werden, selbst wenn eine Aussicht auf Erfolg gering ist, weitergezogen.<br />
Dies belastet die Gerichte und schafft zudem eine Besserstellung von Rechtsuchenden im<br />
Sozialversicherungsrecht gegenüber anderen Rechtsgebieten, in welchen die Kostenpflicht gilt. Im Rahmen<br />
der Vorlage 05.034 wurde wieder eine marginale Kostenpflicht für die Invalidenversicherung im Rahmen von<br />
200 bis 1000 Franken eingeführt (Art. 69 Abs. 1bis IVG). Der Bundesrat schrieb damals in der Botschaft (S.<br />
3085): "Aus heutiger Sicht lässt sich daher nicht mehr begründen, weshalb Streitigkeiten über<br />
Sozialversicherungsleistungen kostenlos sein sollen." Die grundsätzliche Kostenpflicht wurde auch in die<br />
Botschaft zur UVGRevision aufgenommen (Art. 108 EUVG bzw. Art. 104 MVG). Die Einführung der<br />
generellen Kostenpflicht bei letztinstanzlichen kantonalen Sozialversicherungsfällen hat sich, wie die Fallzahlen<br />
im IVBereich zeigen, bewährt. Weiter würde eine solche Änderung zu einer Angleichung des<br />
Sozialversicherungsrechtes an die anderen Rechtsgebiete führen, negative Anreize zur Prozessverlängerung<br />
mindern und unnötige Gerichtsfälle vermeiden. Selbstverständlich bleibt das Recht auf unentgeltliche<br />
Rechtspflege gemäss Artikel 29 der Bundesverfassung bestehen (Art. 61 Bst. f ATSG ist entsprechend<br />
anzupassen).<br />
Antrag des Bundesrates vom 01.07.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
52
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
24. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
25.09.2009 NR Bekämpft; Diskussion verschoben.<br />
12.04.2011 NR Annahme.<br />
27.02.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
ordentliche Gerichtsbarkeit Versicherungsrecht Rechtsschutz unentgeltliche Rechtspflege Sozialrecht<br />
Gerichtskosten<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;28<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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53
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3406 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen<br />
Versicherungsgerichten<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 24. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die von der SVPFraktion am 29. April 2009 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 12. April 2011 angenommene Motion geprüft.<br />
Die Motion will Artikel 61 Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) so anpassen, dass das Verfahren vor<br />
dem kantonalen Versicherungsgericht für die Parteien im Rahmen von 200 bis 1000 Franken kostenpflichtig sein muss.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Präsidentin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juli 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Artikel 61 Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist wie folgt anzupassen:<br />
a. Das Verfahren muss einfach, rasch, in der Regel öffentlich und für die Parteien im Rahmen von 200 bis 1000 Franken kostenpflichtig sein. Einer Partei, die sich<br />
mutwillig oder leichtsinnig verhält, ist jedoch in jedem Fall eine Spruchgebühr aufzuerlegen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Mit der Schaffung des ATSG wurde für die letztinstanzlichen kantonalen Verfahren grundsätzlich von einer Kostenpflicht der Parteien abgesehen. Allerdings zeigte<br />
sich schnell, dass diese neue Bestimmung sehr problematisch ist. Viele Verfahren werden, selbst wenn eine Aussicht auf Erfolg gering ist, weitergezogen. Dies<br />
belastet die Gerichte und schafft zudem eine Besserstellung von Rechtsuchenden im Sozialversicherungsrecht gegenüber anderen Rechtsgebieten, in welchen die<br />
Kostenpflicht gilt. Im Rahmen der Vorlage 05.034 wurde wieder eine marginale Kostenpflicht für die Invalidenversicherung im Rahmen von 200 bis 1000 Franken<br />
eingeführt (Art. 69 Abs. 1bis IVG). Der Bundesrat schrieb damals in der Botschaft (S. 3085): "Aus heutiger Sicht lässt sich daher nicht mehr begründen, weshalb<br />
Streitigkeiten über Sozialversicherungsleistungen kostenlos sein sollen." Die grundsätzliche Kostenpflicht wurde auch in die Botschaft zur UVGRevision<br />
aufgenommen (Art. 108 EUVG bzw. Art. 104 MVG). Die Einführung der generellen Kostenpflicht bei letztinstanzlichen kantonalen Sozialversicherungsfällen hat sich,<br />
wie die Fallzahlen im IVBereich zeigen, bewährt. Weiter würde eine solche Änderung zu einer Angleichung des Sozialversicherungsrechtes an die anderen<br />
Rechtsgebiete führen, negative Anreize zur Prozessverlängerung mindern und unnötige Gerichtsfälle vermeiden. Selbstverständlich bleibt das Recht auf unentgeltliche<br />
Rechtspflege gemäss Artikel 29 der Bundesverfassung bestehen (Art. 61 Bst. f ATSG ist entsprechend anzupassen).<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juli 2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 12. April 2011 mit 100 zu 53 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission schliesst sich der Meinung des Bundesrates und des Nationalrates an und beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen. Sie weist<br />
insbesondere darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung zu einer Angleichung des Sozialversicherungsrechtes an die anderen Rechtsgebiete führen würde.<br />
Ausserdem könnten die negativen Anreize zur Prozessverlängerung gemindert und unnötige Gerichtsfälle vermieden werden.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
54
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3509 – Motion<br />
Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen<br />
Eingereicht von<br />
Steiert JeanFrançois<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
05.06.2009<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die<br />
notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der Schweiz von Demenzpathologien<br />
verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen,<br />
regelmässig aktualisierten Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen, gemeinsamen <strong>Schweizer</strong><br />
Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle Beteiligten optimale<br />
Betreuungs und Behandlungsform.<br />
Begründung<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der<br />
Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich<br />
kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden;<br />
eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen<br />
Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien<br />
marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten<br />
Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter<br />
und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der<br />
obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen<br />
institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen<br />
sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf<br />
Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der<br />
Bund<br />
55
1. Für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen<br />
erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann.<br />
2. Eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund,<br />
Kantonen und beteiligten Organisationen vorbereiten (siehe Motion Wehrli 09.3510, "Steuerbarkeit der<br />
Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen").<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 26.08.2009<br />
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Demenzerkrankungen bewusst (vgl. Stellungnahme zur Motion<br />
Wehrli 09.3510). Er weist darauf hin, dass bereits heute auf verschiedenen Ebenen an der Schaffung von<br />
verlässlichen Daten gearbeitet wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Kompetenzordnung erhebt der<br />
Bund bereits folgende Daten:<br />
a. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert in regelmässigen Abständen planungsrelevante Angaben, in<br />
denen die Einschätzung und Beurteilung von Demenzerkrankungen Bestandteil sind, wie beispielsweise in der<br />
Todesursachenstatistik.<br />
b. Das BFS führte 2008/09 eine Befragung zum Gesundheitszustand von Betagten in Institutionen durch. Erste<br />
Resultate werden auf 2010 erwartet. Dabei bilden Fragen zur Demenz einen wesentlichen Bestandteil dieser<br />
Befragung von Betroffenen und Betreuungspersonen.<br />
c. Die Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung, die das BFS derzeit aufbaut, wird künftig umfangreiche<br />
Daten zur Verfügung stellen, wodurch sich die Datengrundlage für Analysen auch im Bereich der Demenz<br />
verbessern dürfte.<br />
d. Im Leistungsauftrag des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sind "Psychische Gesundheit, Krankheiten<br />
und Behinderungen" sowie "Demografie der Bevölkerung und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung"<br />
als Schwerpunktthemen fokussiert. Die Problematik der Demenzerkrankungen liegt im "Schnittpunkt" dieser<br />
beiden Schwerpunkte und ist damit eine Thematik, der das Obsan in seinen Arbeiten eine besondere<br />
Aufmerksamkeit schenkt. In der Vergangenheit hat das Obsan bereits zahlreiche Studien dazu publiziert wie<br />
beispielsweise: "Gesundheit in der Schweiz. Nationaler Gesundheitsbericht" (2008), "Chronische Krankheiten<br />
und Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen" (2007), "Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und<br />
Szenarien für das 21. Jahrhundert" (2003). Beispiele für künftige Arbeiten des Obsan im Bereich der<br />
psychiatrischen Versorgung sind: eine Studie zu den regionalen Bestimmungsfaktoren der Inanspruchnahme<br />
der psychiatrischen Versorgungslandschaft in der Schweiz oder ein Inventar zur Struktur, Organisation und<br />
Datenlage der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung in der Schweiz. Gemäss seinen<br />
strategischen Zielen sieht das Obsan ebenfalls vor, im Rahmen der Psychiatrieplanung (siehe Punkt e) eine<br />
aktivere Rolle bei der Bereitstellung von empirischen Grundlagen zu spielen, wobei hier Demenzerkrankungen<br />
durchaus eingeschlossen sein können.<br />
e. Vonseiten der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK)<br />
wurde zur Verbesserung der psychischen Gesundheit in der Schweiz im Jahr 2008 ebenfalls ein Leitfaden zur<br />
Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben. Es wird empfohlen, der systematischen<br />
Informationsbeschaffung, der Prüfung der Bettenbelegung (in Bezug auf Diagnosegruppen auch im Vergleich<br />
mit andern Kliniken), der Analyse der Verbindungen zwischen stationären, teilstationären sowie ambulanten<br />
Leistungen und der Evaluation vermehrt Beachtung zu schenken.<br />
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende und zweckdienliche Daten und Kennzahlen zur<br />
Steuerung im Bereich der Demenz erhoben werden oder nächstens verfügbar sind. Er sieht deshalb keine<br />
Notwendigkeit für die Schaffung einer neuen Datengrundlage und lehnt die Motion ab.<br />
Antrag des Bundesrates vom 26.08.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
56
Kommissionsberichte<br />
23. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
12.04.2011 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (110)<br />
Aebi Andreas Aeschbacher Ruedi Allemann Evi AmackerAmann Kathrin Amherd Viola<br />
Amstutz Adrian Aubert Josiane Bader Elvira Baettig Dominique Barthassat Luc Berberat Didier<br />
Borer Roland F. Bortoluzzi Toni Bruderer Wyss Pascale Brunschwig Graf Martine<br />
Carobbio Guscetti Marina Cassis Ignazio Caviezel Tarzisius ChopardAcklin Max Daguet André<br />
Darbellay Christophe Donzé Walter EggerWyss Esther EichenbergerWalther Corina<br />
Estermann Yvette FässlerOsterwalder Hildegard Favre Charles Fehr HansJürg Fehr Jacqueline<br />
Fehr Mario Fiala Doris Frösch Therese Galladé Chantal Geissbühler Andrea Martina<br />
Giezendanner Ulrich Gilli Yvonne GlanzmannHunkeler Ida GlauserZufferey Alice Graber JeanPierre<br />
Graf Maya GrafLitscher Edith Gross Andreas HäberliKoller Brigitte Haller Vannini Ursula<br />
Hämmerle Andrea Hany Urs Hassler Hansjörg Heim Bea Hochreutener Norbert Hodgers Antonio<br />
Hutter Markus Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans Kiener Nellen Margret Kleiner Marianne<br />
LachenmeierThüring Anita Landolt Martin Lang Josef Leuenberger Ueli Levrat Christian<br />
Loepfe Arthur Lumengo Ricardo Lustenberger Ruedi Malama Peter Markwalder Christa Marra Ada<br />
MeyerKaelin Thérèse Moser Tiana Angelina Müller Geri Neirynck Jacques Nordmann Roger<br />
Nussbaumer Eric Parmelin Guy Pedrina Fabio Pfister Gerhard Rechsteiner Paul Rechsteiner Rudolf<br />
Rennwald JeanClaude Rielle JeanCharles Riklin Kathy Rime JeanFrançois Robbiani Meinrado<br />
Rossini Stéphane RothBernasconi Maria Schenker Silvia Schmidt Roberto Schwander Pirmin<br />
Segmüller Pius Sommaruga Carlo Spuhler Peter Stahl Jürg Stöckli Hans Stump Doris<br />
Teuscher Franziska Thanei Anita Thorens Goumaz Adèle Tschümperlin Andy van Singer Christian<br />
Vischer Daniel von Graffenried Alec Voruz Eric Walter Hansjörg WeberGobet MarieThérèse<br />
Weibel Thomas Widmer Hans Wyss Brigit Wyss Ursula Zemp Markus Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Neurologie psychische Krankheit geistig Behinderte/r Monitoring Gerontologie älterer Mensch Gesundheitspolitik<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;Demenz<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
57
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
58
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3509 n Mo. Nationalrat (Steiert). Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen<br />
français<br />
09.3510 n Mo. Nationalrat (Wehrli). Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund<br />
und Kantonen<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die beiden Motionen geprüft, welche von den<br />
Nationalräten JeanFrançois Steiert (09.3509) und Reto Wehrli (09.3510) am 5. Juni 2009 eingereicht und vom Nationalrat am 12. April 2011 angenommen worden<br />
waren.<br />
Die beiden Motionen verlangen ein stärkeres Engagement des Bundes auf dem Gebiet der Demenzkrankheiten: Die Motion 09.3509 zielt auf ein dauerhaftes<br />
Monitoring von Demenzpathologien, während die Motion 09.3510 die Erarbeitung einer Demenzstrategie mit Handlungsprioritäten fordert.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion 09.3509 anzunehmen, und mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion 09.3510 anzunehmen.<br />
Eine Kommissionsminderheit (Kuprecht, Eberle, Hess, KellerSutter) beantragt, beide Motionen abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Stöckli<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009, 26. August 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.3509]<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der<br />
Schweiz von Demenzpathologien verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen, regelmässig aktualisierten<br />
Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen, gemeinsamen <strong>Schweizer</strong> Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle<br />
Beteiligten optimale Betreuungs und Behandlungsform.<br />
[09.3510]<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben<br />
der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von<br />
Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der<br />
entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im<br />
gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik der einzelnen Kostenträger gefällt werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.3509]<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei<br />
nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv<br />
steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig<br />
starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner<br />
Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung<br />
und der Pflege demenzkranker Menschen sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen<br />
Patientinnen und Patienten sollte der Bund<br />
1. Für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung<br />
geführt werden kann.<br />
2. Eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen vorbereiten<br />
(siehe Motion Wehrli 09.3510, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen").<br />
[09.3510]<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei<br />
nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv<br />
steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig<br />
starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
59
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner<br />
Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung<br />
und der Pflege demenzkranker Menschen sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen<br />
Patientinnen und Patienten sollte der Bund:<br />
1. für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt<br />
werden kann (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen);<br />
2. eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen<br />
(Alzheimervereinigung, Pro Senectute, Spitex usw.) vorbereiten (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen).<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009, 26. August 2009<br />
[09.3509]<br />
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Demenzerkrankungen bewusst (vgl. Stellungnahme zur Motion Wehrli 09.3510). Er weist darauf hin, dass bereits heute auf<br />
verschiedenen Ebenen an der Schaffung von verlässlichen Daten gearbeitet wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Kompetenzordnung erhebt der Bund bereits<br />
folgende Daten:<br />
a. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert in regelmässigen Abständen planungsrelevante Angaben, in denen die Einschätzung und Beurteilung von<br />
Demenzerkrankungen Bestandteil sind, wie beispielsweise in der Todesursachenstatistik.<br />
b. Das BFS führte 2008/09 eine Befragung zum Gesundheitszustand von Betagten in Institutionen durch. Erste Resultate werden auf 2010 erwartet. Dabei bilden<br />
Fragen zur Demenz einen wesentlichen Bestandteil dieser Befragung von Betroffenen und Betreuungspersonen.<br />
c. Die Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung, die das BFS derzeit aufbaut, wird künftig umfangreiche Daten zur Verfügung stellen, wodurch sich die<br />
Datengrundlage für Analysen auch im Bereich der Demenz verbessern dürfte.<br />
d. Im Leistungsauftrag des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sind "Psychische Gesundheit, Krankheiten und Behinderungen" sowie "Demografie der Bevölkerung<br />
und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung" als Schwerpunktthemen fokussiert. Die Problematik der Demenzerkrankungen liegt im "Schnittpunkt" dieser<br />
beiden Schwerpunkte und ist damit eine Thematik, der das Obsan in seinen Arbeiten eine besondere Aufmerksamkeit schenkt. In der Vergangenheit hat das Obsan<br />
bereits zahlreiche Studien dazu publiziert wie beispielsweise: "Gesundheit in der Schweiz. Nationaler Gesundheitsbericht" (2008), "Chronische Krankheiten und<br />
Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen" (2007), "Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert" (2003). Beispiele für künftige<br />
Arbeiten des Obsan im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind: eine Studie zu den regionalen Bestimmungsfaktoren der Inanspruchnahme der psychiatrischen<br />
Versorgungslandschaft in der Schweiz oder ein Inventar zur Struktur, Organisation und Datenlage der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung in<br />
der Schweiz. Gemäss seinen strategischen Zielen sieht das Obsan ebenfalls vor, im Rahmen der Psychiatrieplanung (siehe Punkt e) eine aktivere Rolle bei der<br />
Bereitstellung von empirischen Grundlagen zu spielen, wobei hier Demenzerkrankungen durchaus eingeschlossen sein können.<br />
e. Vonseiten der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) wurde zur Verbesserung der psychischen Gesundheit<br />
in der Schweiz im Jahr 2008 ebenfalls ein Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben. Es wird empfohlen, der systematischen<br />
Informationsbeschaffung, der Prüfung der Bettenbelegung (in Bezug auf Diagnosegruppen auch im Vergleich mit andern Kliniken), der Analyse der Verbindungen<br />
zwischen stationären, teilstationären sowie ambulanten Leistungen und der Evaluation vermehrt Beachtung zu schenken.<br />
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende und zweckdienliche Daten und Kennzahlen zur Steuerung im Bereich der Demenz erhoben werden oder<br />
nächstens verfügbar sind. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Schaffung einer neuen Datengrundlage und lehnt die Motion ab.<br />
[09.3510]<br />
Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Steiert 09.3509, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen", ausgeführt, dass er die Entwicklung der<br />
Demenzerkrankung sehr aufmerksam verfolgt. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen einer ausgeprägten Zunahme der älteren Bevölkerung ist der<br />
Bundesrat bestrebt, dass möglichst viele Menschen lange bei guter Gesundheit bleiben. Werden Hilfeleistungen notwendig, soll ihre Finanzierung solidarisch<br />
gesichert sein. Deshalb erarbeitet der Bund fortlaufend die notwendigen Grundlagen und passt die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und<br />
weiteren interessierten Kreisen folgendermassen an:<br />
a. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 den Auftrag zur Erarbeitung von neuen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung<br />
und Früherkennung (Präventionsgesetz) erteilt. Das Präventionsgesetz schliesst die heute bestehende bundesgesetzliche Lücke im Bereich der Bekämpfung und<br />
Verhütung von chronischen nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten und richtet sich an alle Personengruppen. Im Falle der Demenzerkrankungen würde<br />
diese neue gesetzliche Grundlage eine Informationstätigkeit des Bundes im Bereich der Früherkennung ermöglichen. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 das<br />
Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2009 einen Gesetzentwurf und die Botschaft zuhanden des <strong>Parlament</strong>es zu erarbeiten.<br />
b. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat entschieden, dass die neue Pflegefinanzierung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2010 in Kraft<br />
treten werden. Somit wird auch die finanzielle Abgeltung für die ambulante und stationäre Behandlung und Betreuung bei Demenzerkrankungen neu festgelegt.<br />
c. Zur punktuellen Verbesserung der Koordination bei der Aufgabenteilung im Gesundheitssystem auf nationaler Ebene haben Bund und Kantone unter geltendem<br />
Recht den Dialog Nationale Gesundheitspolitik geschaffen. Er erlaubt dem Bund und den Kantonen in spezifischen Gesundheitsfragen eine geordnete<br />
Zusammenarbeit. Die Ergebnisse und die gegenseitig abgestimmten Massnahmen dieses Dialogs erreichen auch die demenzerkrankten Menschen in der Schweiz.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen und die in Zusammenarbeit mit den<br />
Kantonen diskutierten Handlungsprioritäten die vom Motionär geforderten Massnahmen einer Demenzstrategie bereits integriert haben. Dem Anliegen der Motion wird<br />
damit weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen und lehnt die Motion ab.<br />
[09.3509]<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
[09.3510]<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
An seiner Sitzung vom 12. April 2011 nahm der Nationalrat mit 151 zu 1 Stimmen die Motion 09.3509 und einstimmig die Motion 09.3510 an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommissionsmehrheit wies darauf hin, dass die zunehmenden Demenzpathologien die Gesundheitspolitik auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten in<br />
Zukunft sehr stark prägen würden. Damit die Schweiz dieser Herausforderung gerecht werden könne, müsse der Bund koordinierend tätig werden. Einen ersten<br />
Schritt in diese Richtung habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Impulsveranstaltung Demenz gesundheits und sozialpolitische Herausforderung" vom<br />
29. August 2011 gemacht, die es in Zusammenarbeit mit der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) durchgeführt<br />
habe. Der Bund müsse nun noch aktiver die Federführung übernehmen und insbesondere in Absprache mit der GDK aufzeigen, wer auf dem Gebiet der<br />
Demenzkrankheiten wofür zuständig sei.<br />
Die Kommissionsminderheit bezeichnete die auf verschiedenen Ebenen bereits laufenden Arbeiten als ausreichend. Die Koordination zwischen Kantonen, GDK und<br />
Bund funktioniere und es sei nicht opportun, jeden Gesundheitsbereich separat mit einer nationalen Konzeption anzugehen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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60
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3510 – Motion<br />
Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen<br />
Eingereicht von<br />
Wehrli Reto<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
05.06.2009<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze<br />
einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich<br />
der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von<br />
Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen<br />
Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den<br />
verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im<br />
gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik<br />
der einzelnen Kostenträger gefällt werden.<br />
Begründung<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der<br />
Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich<br />
kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden;<br />
eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen<br />
Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien<br />
marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten<br />
Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter<br />
und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der<br />
obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen<br />
institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen<br />
sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf<br />
Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der<br />
61
Bund:<br />
1. für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen<br />
erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann (siehe Motion Steiert 09.3509,<br />
Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen);<br />
2. eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund,<br />
Kantonen und beteiligten Organisationen (Alzheimervereinigung, Pro Senectute, Spitex usw.) vorbereiten<br />
(siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen).<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 26.08.2009<br />
Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Steiert 09.3509, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik I.<br />
Grundlagen", ausgeführt, dass er die Entwicklung der Demenzerkrankung sehr aufmerksam verfolgt.<br />
Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen einer ausgeprägten Zunahme der älteren Bevölkerung<br />
ist der Bundesrat bestrebt, dass möglichst viele Menschen lange bei guter Gesundheit bleiben. Werden<br />
Hilfeleistungen notwendig, soll ihre Finanzierung solidarisch gesichert sein. Deshalb erarbeitet der Bund<br />
fortlaufend die notwendigen Grundlagen und passt die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den<br />
Kantonen und weiteren interessierten Kreisen folgendermassen an:<br />
a. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 den Auftrag zur Erarbeitung von neuen gesetzlichen Grundlagen<br />
in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung (Präventionsgesetz) erteilt. Das<br />
Präventionsgesetz schliesst die heute bestehende bundesgesetzliche Lücke im Bereich der Bekämpfung und<br />
Verhütung von chronischen nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten und richtet sich an alle<br />
Personengruppen. Im Falle der Demenzerkrankungen würde diese neue gesetzliche Grundlage eine<br />
Informationstätigkeit des Bundes im Bereich der Früherkennung ermöglichen. Der Bundesrat hat am 25.<br />
Februar 2009 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2009 einen<br />
Gesetzentwurf und die Botschaft zuhanden des <strong>Parlament</strong>es zu erarbeiten.<br />
b. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat entschieden, dass die neue Pflegefinanzierung und die dazugehörigen<br />
Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2010 in Kraft treten werden. Somit wird auch die finanzielle<br />
Abgeltung für die ambulante und stationäre Behandlung und Betreuung bei Demenzerkrankungen neu<br />
festgelegt.<br />
c. Zur punktuellen Verbesserung der Koordination bei der Aufgabenteilung im Gesundheitssystem auf<br />
nationaler Ebene haben Bund und Kantone unter geltendem Recht den Dialog Nationale Gesundheitspolitik<br />
geschaffen. Er erlaubt dem Bund und den Kantonen in spezifischen Gesundheitsfragen eine geordnete<br />
Zusammenarbeit. Die Ergebnisse und die gegenseitig abgestimmten Massnahmen dieses Dialogs erreichen<br />
auch die demenzerkrankten Menschen in der Schweiz.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die auf Bundesebene<br />
getroffenen Massnahmen und die in Zusammenarbeit mit den Kantonen diskutierten Handlungsprioritäten die<br />
vom Motionär geforderten Massnahmen einer Demenzstrategie bereits integriert haben. Dem Anliegen der<br />
Motion wird damit weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen<br />
und lehnt die Motion ab.<br />
Antrag des Bundesrates vom 26.08.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
23. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
62
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
12.04.2011 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (112)<br />
Aebi Andreas Aeschbacher Ruedi Allemann Evi AmackerAmann Kathrin Amherd Viola<br />
Amstutz Adrian Aubert Josiane Bader Elvira Baettig Dominique Barthassat Luc Berberat Didier<br />
Borer Roland F. Bortoluzzi Toni Bruderer Wyss Pascale Brunschwig Graf Martine<br />
Carobbio Guscetti Marina Cassis Ignazio Caviezel Tarzisius ChopardAcklin Max Daguet André<br />
Darbellay Christophe Donzé Walter EggerWyss Esther EichenbergerWalther Corina<br />
Estermann Yvette FässlerOsterwalder Hildegard Favre Charles Fehr HansJürg Fehr Jacqueline<br />
Fehr Mario Fiala Doris Frösch Therese Galladé Chantal Geissbühler Andrea Martina<br />
Giezendanner Ulrich Gilli Yvonne GlanzmannHunkeler Ida GlauserZufferey Alice Graber JeanPierre<br />
Graf Maya GrafLitscher Edith Gross Andreas HäberliKoller Brigitte Haller Vannini Ursula<br />
Hämmerle Andrea Hany Urs Hassler Hansjörg Heim Bea Hochreutener Norbert Hodgers Antonio<br />
Humbel Ruth Hutter Markus Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans Kiener Nellen Margret<br />
Kleiner Marianne LachenmeierThüring Anita Landolt Martin Lang Josef Leuenberger Ueli<br />
Levrat Christian Loepfe Arthur Lumengo Ricardo Lustenberger Ruedi Malama Peter<br />
Markwalder Christa Marra Ada MeyerKaelin Thérèse Moser Tiana Angelina Müller Geri<br />
Neirynck Jacques Nordmann Roger Nussbaumer Eric Parmelin Guy Pedrina Fabio Pfister Gerhard<br />
Rechsteiner Paul Rechsteiner Rudolf Rennwald JeanClaude Rielle JeanCharles Riklin Kathy<br />
Rime JeanFrançois Robbiani Meinrado Rossini Stéphane RothBernasconi Maria Schenker Silvia<br />
Schmidt Roberto Schwander Pirmin Segmüller Pius Sommaruga Carlo Spuhler Peter Stahl Jürg<br />
Steiert JeanFrançois Stöckli Hans Stump Doris Teuscher Franziska Thanei Anita<br />
Thorens Goumaz Adèle Tschümperlin Andy van Singer Christian Vischer Daniel von Graffenried Alec<br />
Voruz Eric Walter Hansjörg WeberGobet MarieThérèse Weibel Thomas Widmer Hans Wyss Brigit<br />
Wyss Ursula Zemp Markus Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Neurologie psychische Krankheit geistig Behinderte/r Monitoring Gerontologie älterer Mensch<br />
Beziehung BundKanton Koordination Gesundheitspolitik<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;Demenz<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
63
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64
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3509 n Mo. Nationalrat (Steiert). Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen<br />
français<br />
09.3510 n Mo. Nationalrat (Wehrli). Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund<br />
und Kantonen<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die beiden Motionen geprüft, welche von den<br />
Nationalräten JeanFrançois Steiert (09.3509) und Reto Wehrli (09.3510) am 5. Juni 2009 eingereicht und vom Nationalrat am 12. April 2011 angenommen worden<br />
waren.<br />
Die beiden Motionen verlangen ein stärkeres Engagement des Bundes auf dem Gebiet der Demenzkrankheiten: Die Motion 09.3509 zielt auf ein dauerhaftes<br />
Monitoring von Demenzpathologien, während die Motion 09.3510 die Erarbeitung einer Demenzstrategie mit Handlungsprioritäten fordert.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion 09.3509 anzunehmen, und mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion 09.3510 anzunehmen.<br />
Eine Kommissionsminderheit (Kuprecht, Eberle, Hess, KellerSutter) beantragt, beide Motionen abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Stöckli<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009, 26. August 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.3509]<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der<br />
Schweiz von Demenzpathologien verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen, regelmässig aktualisierten<br />
Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen, gemeinsamen <strong>Schweizer</strong> Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle<br />
Beteiligten optimale Betreuungs und Behandlungsform.<br />
[09.3510]<br />
Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben<br />
der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von<br />
Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der<br />
entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im<br />
gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik der einzelnen Kostenträger gefällt werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.3509]<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei<br />
nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv<br />
steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig<br />
starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner<br />
Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung<br />
und der Pflege demenzkranker Menschen sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen<br />
Patientinnen und Patienten sollte der Bund<br />
1. Für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung<br />
geführt werden kann.<br />
2. Eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen vorbereiten<br />
(siehe Motion Wehrli 09.3510, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen").<br />
[09.3510]<br />
Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei<br />
nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht<br />
aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv<br />
steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen.<br />
Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt mit dem doppelten Risiko der unnötig<br />
starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.<br />
65
Angesichts<br />
einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner<br />
Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen,<br />
der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr,<br />
der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung<br />
und der Pflege demenzkranker Menschen sowie<br />
des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen<br />
Patientinnen und Patienten sollte der Bund:<br />
1. für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt<br />
werden kann (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen);<br />
2. eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen<br />
(Alzheimervereinigung, Pro Senectute, Spitex usw.) vorbereiten (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen).<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009, 26. August 2009<br />
[09.3509]<br />
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Demenzerkrankungen bewusst (vgl. Stellungnahme zur Motion Wehrli 09.3510). Er weist darauf hin, dass bereits heute auf<br />
verschiedenen Ebenen an der Schaffung von verlässlichen Daten gearbeitet wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Kompetenzordnung erhebt der Bund bereits<br />
folgende Daten:<br />
a. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert in regelmässigen Abständen planungsrelevante Angaben, in denen die Einschätzung und Beurteilung von<br />
Demenzerkrankungen Bestandteil sind, wie beispielsweise in der Todesursachenstatistik.<br />
b. Das BFS führte 2008/09 eine Befragung zum Gesundheitszustand von Betagten in Institutionen durch. Erste Resultate werden auf 2010 erwartet. Dabei bilden<br />
Fragen zur Demenz einen wesentlichen Bestandteil dieser Befragung von Betroffenen und Betreuungspersonen.<br />
c. Die Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung, die das BFS derzeit aufbaut, wird künftig umfangreiche Daten zur Verfügung stellen, wodurch sich die<br />
Datengrundlage für Analysen auch im Bereich der Demenz verbessern dürfte.<br />
d. Im Leistungsauftrag des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sind "Psychische Gesundheit, Krankheiten und Behinderungen" sowie "Demografie der Bevölkerung<br />
und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung" als Schwerpunktthemen fokussiert. Die Problematik der Demenzerkrankungen liegt im "Schnittpunkt" dieser<br />
beiden Schwerpunkte und ist damit eine Thematik, der das Obsan in seinen Arbeiten eine besondere Aufmerksamkeit schenkt. In der Vergangenheit hat das Obsan<br />
bereits zahlreiche Studien dazu publiziert wie beispielsweise: "Gesundheit in der Schweiz. Nationaler Gesundheitsbericht" (2008), "Chronische Krankheiten und<br />
Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen" (2007), "Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert" (2003). Beispiele für künftige<br />
Arbeiten des Obsan im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind: eine Studie zu den regionalen Bestimmungsfaktoren der Inanspruchnahme der psychiatrischen<br />
Versorgungslandschaft in der Schweiz oder ein Inventar zur Struktur, Organisation und Datenlage der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung in<br />
der Schweiz. Gemäss seinen strategischen Zielen sieht das Obsan ebenfalls vor, im Rahmen der Psychiatrieplanung (siehe Punkt e) eine aktivere Rolle bei der<br />
Bereitstellung von empirischen Grundlagen zu spielen, wobei hier Demenzerkrankungen durchaus eingeschlossen sein können.<br />
e. Vonseiten der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) wurde zur Verbesserung der psychischen Gesundheit<br />
in der Schweiz im Jahr 2008 ebenfalls ein Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben. Es wird empfohlen, der systematischen<br />
Informationsbeschaffung, der Prüfung der Bettenbelegung (in Bezug auf Diagnosegruppen auch im Vergleich mit andern Kliniken), der Analyse der Verbindungen<br />
zwischen stationären, teilstationären sowie ambulanten Leistungen und der Evaluation vermehrt Beachtung zu schenken.<br />
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende und zweckdienliche Daten und Kennzahlen zur Steuerung im Bereich der Demenz erhoben werden oder<br />
nächstens verfügbar sind. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Schaffung einer neuen Datengrundlage und lehnt die Motion ab.<br />
[09.3510]<br />
Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Steiert 09.3509, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen", ausgeführt, dass er die Entwicklung der<br />
Demenzerkrankung sehr aufmerksam verfolgt. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen einer ausgeprägten Zunahme der älteren Bevölkerung ist der<br />
Bundesrat bestrebt, dass möglichst viele Menschen lange bei guter Gesundheit bleiben. Werden Hilfeleistungen notwendig, soll ihre Finanzierung solidarisch<br />
gesichert sein. Deshalb erarbeitet der Bund fortlaufend die notwendigen Grundlagen und passt die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und<br />
weiteren interessierten Kreisen folgendermassen an:<br />
a. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 den Auftrag zur Erarbeitung von neuen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung<br />
und Früherkennung (Präventionsgesetz) erteilt. Das Präventionsgesetz schliesst die heute bestehende bundesgesetzliche Lücke im Bereich der Bekämpfung und<br />
Verhütung von chronischen nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten und richtet sich an alle Personengruppen. Im Falle der Demenzerkrankungen würde<br />
diese neue gesetzliche Grundlage eine Informationstätigkeit des Bundes im Bereich der Früherkennung ermöglichen. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 das<br />
Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2009 einen Gesetzentwurf und die Botschaft zuhanden des <strong>Parlament</strong>es zu erarbeiten.<br />
b. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat entschieden, dass die neue Pflegefinanzierung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2010 in Kraft<br />
treten werden. Somit wird auch die finanzielle Abgeltung für die ambulante und stationäre Behandlung und Betreuung bei Demenzerkrankungen neu festgelegt.<br />
c. Zur punktuellen Verbesserung der Koordination bei der Aufgabenteilung im Gesundheitssystem auf nationaler Ebene haben Bund und Kantone unter geltendem<br />
Recht den Dialog Nationale Gesundheitspolitik geschaffen. Er erlaubt dem Bund und den Kantonen in spezifischen Gesundheitsfragen eine geordnete<br />
Zusammenarbeit. Die Ergebnisse und die gegenseitig abgestimmten Massnahmen dieses Dialogs erreichen auch die demenzerkrankten Menschen in der Schweiz.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen und die in Zusammenarbeit mit den<br />
Kantonen diskutierten Handlungsprioritäten die vom Motionär geforderten Massnahmen einer Demenzstrategie bereits integriert haben. Dem Anliegen der Motion wird<br />
damit weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen und lehnt die Motion ab.<br />
[09.3509]<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
[09.3510]<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
An seiner Sitzung vom 12. April 2011 nahm der Nationalrat mit 151 zu 1 Stimmen die Motion 09.3509 und einstimmig die Motion 09.3510 an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommissionsmehrheit wies darauf hin, dass die zunehmenden Demenzpathologien die Gesundheitspolitik auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten in<br />
Zukunft sehr stark prägen würden. Damit die Schweiz dieser Herausforderung gerecht werden könne, müsse der Bund koordinierend tätig werden. Einen ersten<br />
Schritt in diese Richtung habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Impulsveranstaltung Demenz gesundheits und sozialpolitische Herausforderung" vom<br />
29. August 2011 gemacht, die es in Zusammenarbeit mit der <strong>Schweizer</strong>ischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) durchgeführt<br />
habe. Der Bund müsse nun noch aktiver die Federführung übernehmen und insbesondere in Absprache mit der GDK aufzeigen, wer auf dem Gebiet der<br />
Demenzkrankheiten wofür zuständig sei.<br />
Die Kommissionsminderheit bezeichnete die auf verschiedenen Ebenen bereits laufenden Arbeiten als ausreichend. Die Koordination zwischen Kantonen, GDK und<br />
Bund funktioniere und es sei nicht opportun, jeden Gesundheitsbereich separat mit einer nationalen Konzeption anzugehen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
66
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3811 – Motion<br />
Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDPLiberale Fraktion<br />
Markwalder Christa<br />
23.09.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorzuschlagen,<br />
dies mit dem Ziel, gegenseitig grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.<br />
Begründung<br />
Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten Finanzplätzen weltweit und trägt einen substanziellen<br />
Teil zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz bei. Die schweizerischen Anbieter von Finanzdienstleistungen sind<br />
auf offene Märkte, insbesondere auf den europäischen Binnenmarkt, angewiesen. Gegenwärtig kennt die<br />
Schweiz im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der EU keinen umfassenden Marktzutritt, sondern kann sich<br />
lediglich auf das Versicherungsabkommen von 1989 abstützen, das den Bereich der Schadensversicherung<br />
abdeckt und das gegenseitige Recht auf Niederlassung garantiert. Im Abkommen nicht enthalten sind der<br />
Marktzutritt für den Bereich Lebensversicherung sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit.<br />
Dieses Abkommen wurde entgegen den ursprünglichen Absichten bei Vertragsschluss bisher nie<br />
weiterentwickelt.<br />
Der Bericht des Bundesrates "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz" vom 11. September<br />
2009 stellt fest, dass die Finanzkrise zu einer Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Kapitalströme<br />
geführt hat und dass die gegenwärtigen Unsicherheiten betreffend zukünftige Regulierungen die Kosten und<br />
Risiken von grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich erhöhen.<br />
Der Bericht dokumentiert weiter, dass bereits vor der Finanzkrise <strong>Schweizer</strong> Finanzdienstleister mit<br />
Hindernissen beim Marktzutritt konfrontiert waren und dass diese in jüngster Zeit zugenommen haben. Die<br />
derzeit gültigen Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO gewähren keine lückenlose Marktöffnung mit<br />
wichtigen Handelspartnern wie zum Beispiel der EU. Im nichtharmonisierten Bereich steht es den EU<br />
Mitgliedern weiterhin frei, eigene Hürden gegenüber Drittstaaten zu errichten.<br />
Bisher wurden in der Schweiz gegenüber der EU zugunsten einer weitgehenden Regulierungsautonomie<br />
gewisse Marktzutrittshindernisse im Bereich der Finanzmärkte in Kauf genommen. Angesichts der<br />
gegenwärtigen Regulierungsbestrebungen ausländischer Behörden und der Gefahr zusätzlicher<br />
Marktzutrittshindernisse ist ein Abkommen für den Marktzutritt, allenfalls auch mittels eines umfassenden<br />
Dienstleistungsabkommens, mit der EU auszuhandeln.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.11.2009<br />
Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft mit einer international kompetitiven Finanzindustrie sind<br />
67
offene Märkte entscheidend. Aufgrund des kleinen Heimmarktes sind die <strong>Schweizer</strong> Finanzintermediäre auf<br />
eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung angewiesen.<br />
Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Bemühungen für die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des<br />
Marktzutritts für schweizerische Finanzintermediäre verstärkt werden. Zu prüfen sind verschiedene<br />
Massnahmen, die alternativ oder kumulativ getroffen werden könnten, um den Marktzutritt nachhaltig zu sichern<br />
und bestehende Marktzutrittshindernisse zu beseitigen. Bereits bisher setzte sich die Schweiz im Rahmen ihrer<br />
Aussenwirtschaftspolitik auf bilateraler (Freihandelsabkommen) und auf multilateraler Ebene (WTO, OECD) für<br />
eine Verbesserung des Marktzugangs ein. Diese Aktivitäten sind weiter voranzutreiben. Im Verhältnis mit der<br />
EU müssen alternative Massnahmen geprüft werden, um den Marktzutritt zu verbessern.<br />
Entsprechende Vorarbeiten wurden initiiert oder sind im Gang. Erst wenn alle Ergebnisse dieser Abklärungen<br />
vorliegen, kann der Bundesrat gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden. Der Bundesrat wird in<br />
Umsetzung des Postulats Graber 09.3209 voraussichtlich Anfang 2010 in einem Bericht die strategischen<br />
Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz darlegen. Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht,<br />
bereits zum heutigen Zeitpunkt der EU Verhandlungen vorzuschlagen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 18.11.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
19. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
09.06.2011 NR Annahme.<br />
06.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Finanzplatz Schweiz Bankgeschäft Lebensversicherung Marktzugang Finanzmarkt Versicherungsgesellschaft<br />
bilaterale Verhandlungen Europäische Union<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24;10<br />
68
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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69
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3811 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 19. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2012 die von der FDPLiberalen Fraktion am 23. September 2009 eingereichte und vom Nationalrat am 9. Juni<br />
2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, der EU Verhandlungen vorzuschlagen mit dem Ziel, gegenseitig grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu<br />
ermöglichen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Graber<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. November 2009<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorzuschlagen, dies mit dem Ziel, gegenseitig grenzüberschreitende<br />
Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten Finanzplätzen weltweit und trägt einen substanziellen Teil zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz bei. Die<br />
schweizerischen Anbieter von Finanzdienstleistungen sind auf offene Märkte, insbesondere auf den europäischen Binnenmarkt, angewiesen. Gegenwärtig kennt die<br />
Schweiz im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der EU keinen umfassenden Marktzutritt, sondern kann sich lediglich auf das Versicherungsabkommen von 1989<br />
abstützen, das den Bereich der Schadensversicherung abdeckt und das gegenseitige Recht auf Niederlassung garantiert. Im Abkommen nicht enthalten sind der<br />
Marktzutritt für den Bereich Lebensversicherung sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit. Dieses Abkommen wurde entgegen den ursprünglichen<br />
Absichten bei Vertragsschluss bisher nie weiterentwickelt.<br />
Der Bericht des Bundesrats "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz" vom 11. September 2009 stellt fest, dass die Finanzkrise zu einer<br />
Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Kapitalströme geführt hat und dass die gegenwärtigen Unsicherheiten betreffend zukünftige Regulierungen die Kosten<br />
und Risiken von grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich erhöhen.<br />
Der Bericht dokumentiert weiter, dass bereits vor der Finanzkrise <strong>Schweizer</strong> Finanzdienstleister mit Hindernissen beim Marktzutritt konfrontiert waren und dass diese<br />
in jüngster Zeit zugenommen haben. Die derzeit gültigen Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO gewähren keine lückenlose Marktöffnung mit wichtigen<br />
Handelspartnern wie zum Beispiel der EU. Im nichtharmonisierten Bereich steht es den EUMitgliedern weiterhin frei, eigene Hürden gegenüber Drittstaaten zu<br />
errichten.<br />
Bisher wurden in der Schweiz gegenüber der EU zugunsten einer weitgehenden Regulierungsautonomie gewisse Marktzutrittshindernisse im Bereich der<br />
Finanzmärkte in Kauf genommen. Angesichts der gegenwärtigen Regulierungsbestrebungen ausländischer Behörden und der Gefahr zusätzlicher<br />
Marktzutrittshindernisse ist ein Abkommen für den Marktzutritt, allenfalls auch mittels eines umfassenden Dienstleistungsabkommens, mit der EU auszuhandeln.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. November 2009<br />
Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft mit einer international kompetitiven Finanzindustrie sind offene Märkte entscheidend. Aufgrund des kleinen<br />
Heimmarktes sind die <strong>Schweizer</strong> Finanzintermediäre auf eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung angewiesen.<br />
Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Bemühungen für die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des Marktzutritts für schweizerische Finanzintermediäre<br />
verstärkt werden. Zu prüfen sind verschiedene Massnahmen, die alternativ oder kumulativ getroffen werden könnten, um den Marktzutritt nachhaltig zu sichern und<br />
bestehende Marktzutrittshindernisse zu beseitigen. Bereits bisher setzte sich die Schweiz im Rahmen ihrer Aussenwirtschaftspolitik auf bilateraler<br />
(Freihandelsabkommen) und auf multilateraler Ebene (WTO, OECD) für eine Verbesserung des Marktzugangs ein. Diese Aktivitäten sind weiter voranzutreiben. Im<br />
Verhältnis mit der EU müssen alternative Massnahmen geprüft werden, um den Marktzutritt zu verbessern.<br />
Entsprechende Vorarbeiten wurden initiiert oder sind im Gang. Erst wenn alle Ergebnisse dieser Abklärungen vorliegen, kann der Bundesrat gestützt darauf über das<br />
weitere Vorgehen befinden. Der Bundesrat wird in Umsetzung des Postulats Graber 09.3209 voraussichtlich Anfang 2010 in einem Bericht die strategischen<br />
Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz darlegen. Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht, bereits zum heutigen Zeitpunkt der EU Verhandlungen<br />
vorzuschlagen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Die Motion wurde am 9. Juni 2011 im Rahmen der ausserordentlichen Session Europapolitik und Bilaterale III" mit 124 zu 49 Stimmen im Nationalrat angenommen<br />
worden.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission schliesst sich dem Bundesrat und der Urheberin der Motion an, wonach die Finanzdienstleister in der Schweiz stark von einem verbesserten Zugang<br />
70
zum europäischen Binnenmarkt profitieren könnten. Die Kommission ist sich jedoch auch bewusst, dass ein Finanzdienstleistungsabkommen einen hohen Preis<br />
hätte. So wäre der automatische Nachvollzug in sehr sensiblen Bereichen unumgänglich. Es müsste beispielsweise das EUWettbewerbsrecht oder auch das<br />
Konsumentenschutzrecht übernommen werden. Staatliche Garantien für Kantonalbanken oder auch das Monopol der Gebäudeversicherer und nicht zuletzt die<br />
Fiskalautonomie der Kantone würden in Frage gestellt. Aus diesem Grund erachtet die Kommission ein Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU als nicht<br />
opportun. Sie unterstützt jedoch den Bundesrat in seinem Bestreben, auf dem bilateralen Weg Lösungen mit einzelnen Staaten zu finden.<br />
Die Kommission beantragt deshalb dem Rat, die Motion abzulehnen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
71
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.3944 – Motion<br />
Die umweltfreundlichsten Fahrzeuge für den Bund<br />
Eingereicht von<br />
Barthassat Luc<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
25.09.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Bestimmungen über die Beschaffung von Fahrzeugen der<br />
Bundesverwaltung und insbesondere von Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes<br />
und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) vorzunehmen, um als zusätzliches Kriterium für die Beschaffung von<br />
Fahrzeugen für den Bund Grenzwerte für CO2Emissionen zu setzen. Diese CO2Grenzwerte sind:<br />
130 g/km für Personenwagen.<br />
160 g/km für Lieferwagen, Kleinlastwagen und Kleinbusse.<br />
Im Sinne dieser Motion umfassen die Begriffe "Lieferwagen" und "Kleinlastwagen" Fahrzeuge zwischen 1,5<br />
und 3,5 Tonnen; der Begriff "Kleinbus" umfasst Fahrzeuge mit 10 bis 19 Plätzen.<br />
Die Beschaffung von Fahrzeugen, die diese Grenzwerte überschreiten, ist verboten. Begründete Ausnahmen<br />
bei der Einhaltung dieser Kriterien, insbesondere im Bereich der Militärfahrzeuge, müssen klar und<br />
vollumfänglich in den betreffenden Bestimmungen geregelt werden.<br />
Begründung<br />
Die Bundesverwaltung muss im Kampf gegen die Luftverschmutzung und die Klimaerwärmung eine<br />
Vorbildfunktion einnehmen.<br />
Einige gesetzliche Bestimmungen beweisen schon jetzt, dass der Bund ein ökologisches Bewusstsein hat; es<br />
sind jedoch zusätzliche Anstrengungen nötig, um beim Fahrzeugpark des Bundes eine deutliche Reduzierung<br />
der CO2Emissionen zu erreichen.<br />
Zudem erfüllt das vergrösserte Angebot "sauberer" Fahrzeuge, gerade bei Hybridfahrzeugen, immer höhere<br />
Anforderungen im Bereich der Sicherheit, des Komforts, beim Platz und bei der Umweltverträglichkeit.<br />
Die Beschaffung entsprechender Modelle würde langfristig Treibstoffeinsparungen ermöglichen, die allfällige<br />
Mehrkosten beim Einkauf kompensieren. Des Weiteren können die Kosten durch Vereinbarungen mit der<br />
Automobilindustrie und Sammelbestellungen erheblich gesenkt werden, wie dies die Grosseinkäufe von<br />
Hybridfahrzeugen durch die Stadtverwaltung von New York (USA) zeigen.<br />
Solche Beschaffungen vergrössern die Nachfrage nach sauberen Fahrzeugen. Dadurch werden die<br />
Automobilhersteller dazu ermutigt, in die Forschung und Vermarktung dieser Fahrzeuge zu investieren, sodass<br />
das Angebot grösser und für die Bevölkerung erschwinglicher wird.<br />
72
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.11.2009<br />
Der Bundesrat ist sich der Vorbildfunktion der Bundesverwaltung im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung<br />
bewusst. In seinem Auftrag sind ergänzend zu Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des<br />
Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) bereits verwaltungsinterne Weisungen über die ökologischen<br />
Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen erarbeitet worden. Mit diesen Vorgaben ist<br />
gewährleistet, dass die Umwelt und Klimafreundlichkeit eines Personenwagens bei der Evaluation umfassend<br />
gewichtet wird und in die Gesamtbeurteilung einfliesst. Die Weisungen sind seit dem 15. Februar 2008 in Kraft<br />
und gelten für die Verwaltungsfahrzeuge des Bundes.<br />
Aktuell anstehende Anpassungen der klima und energiepolitischen Grundlagen decken sich mit dem Anliegen<br />
der Motion. So sollen mit der anstehenden Revision des CO2Gesetzes die CO2Emissionen bei neu in<br />
Verkehr gesetzten Personenwagen bis 2015 auf durchschnittlich 130 g CO2/km vermindert werden. Um<br />
dieses Ziel zu erreichen, werden für die Autoimporteure ab 2012 verbindliche CO2Zielvorgaben für die<br />
Neuwagenflotte eingeführt. Da die Revision des CO2Gesetzes mit einer entsprechenden Verpflichtung an die<br />
Adresse der Importeure noch nicht in Kraft ist, sind im Segment Lieferwagen, Kleinlastwagen und Kleinbusse<br />
heute praktisch keine Fahrzeuge auf dem Markt, welche die geforderten restriktiven CO2Kriterien erfüllen.<br />
Bis zum Jahr 2011 wird zudem die Energieetikette für Personenwagen zu einer Umweltetikette<br />
weiterentwickelt. Diese zeigt zusätzlich zu den Faktoren Energieverbrauch, Energieeffizienz und CO2Ausstoss<br />
auf, wie stark der Betrieb des Fahrzeuges die Umwelt belastet. Mit der Einführung der Umweltetikette wird in<br />
den Weisungen über die ökologische Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen neu definiert werden müssen,<br />
wie bei der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen die Aspekte Energie, Umwelt und Klima zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Der Bundesrat stuft das Anliegen der Motion zwar als berechtigt ein, ist aber der Auffassung, dass eine<br />
Festlegung der geforderten Grenzwerte zu restriktiv ist. Die Beschaffungsstellen würden mit der Fokussierung<br />
auf den CO2Grenzwert in der Erfüllung ihrer Aufgabe zusätzlich eingeschränkt, nachdem seit dem letzten Jahr<br />
ein Beschaffungstool angewendet wird, das auf einem umfassenden ökologischen Kriterienkatalog basiert und<br />
das in Zusammenarbeit mit Astra, BFE und Bafu erarbeitet worden ist. Um der Reduktion der CO2Grenzwerte<br />
bei den Fahrzeugen des Bundes dennoch das notwendige Gewicht zu geben, sollen ab dem Jahr 2011 die<br />
neu beschafften Fahrzeuge die in der Motion geforderten Grenzwerte im Durchschnitt erfüllen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 18.11.2009<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
17. Januar 2012 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
06.06.2011 NR Annahme.<br />
29.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
73
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (23)<br />
Chevrier Maurice Darbellay Christophe de Buman Dominique Favre Laurent Fehr Mario<br />
Freysinger Oskar Girod Bastien Graf Maya Hiltpold Hugues Hodgers Antonio Leuenberger Ueli<br />
Lumengo Ricardo Lüscher Christian Marra Ada MeierSchatz Lucrezia MeyerKaelin Thérèse<br />
Nordmann Roger Reymond André Rielle JeanCharles Robbiani Meinrado Schmidt Roberto<br />
Thorens Goumaz Adèle Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Verschmutzung durch das Auto Luftreinhaltung Abgas Motorfahrzeug Bundesverwaltung Kohlendioxid Klimapolitik<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04;52;48<br />
Zuständig<br />
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />
(VBS)<br />
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74
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.3944 n Mo. Nationalrat (Barthassat). Die umweltfreundlichsten Fahrzeuge für den Bund<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 17. Januar 2012<br />
Die Kommission hat die vom Nationalrat am 6. Juni 2011 angenommene Motion am 17. Januar 2012 beraten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, über eine Änderung der Bestimmungen über die Beschaffung von Fahrzeugen der Bundesverwaltung Grenzwerte für CO2<br />
Emissionen der Fahrzeuge des Bundes festzulegen, die bei 130 g/km für Personenwagen und 160 g/km für Lieferwagen, Kleinlastwagen und Kleinbusse zu liegen<br />
haben. Die Beschaffung von Fahrzeugen, die diese Grenzwerte überschreiten, soll verboten und begründete Ausnahmen in den entsprechenden Bestimmungen klar<br />
und vollumfänglich geregelt werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Berberat<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. November 2009<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Bestimmungen über die Beschaffung von Fahrzeugen der Bundesverwaltung und insbesondere von Artikel 23<br />
Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) vorzunehmen, um als zusätzliches Kriterium für die Beschaffung<br />
von Fahrzeugen für den Bund Grenzwerte für CO2Emissionen zu setzen. Diese CO2Grenzwerte sind:<br />
130 g/km für Personenwagen.<br />
160 g/km für Lieferwagen, Kleinlastwagen und Kleinbusse.<br />
Im Sinne dieser Motion umfassen die Begriffe "Lieferwagen" und "Kleinlastwagen" Fahrzeuge zwischen 1,5 und 3,5 Tonnen; der Begriff "Kleinbus" umfasst Fahrzeuge<br />
mit 10 bis 19 Plätzen.<br />
Die Beschaffung von Fahrzeugen, die diese Grenzwerte überschreiten, ist verboten. Begründete Ausnahmen bei der Einhaltung dieser Kriterien, insbesondere im<br />
Bereich der Militärfahrzeuge, müssen klar und vollumfänglich in den betreffenden Bestimmungen geregelt werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die Bundesverwaltung muss im Kampf gegen die Luftverschmutzung und die Klimaerwärmung eine Vorbildfunktion einnehmen.<br />
Einige gesetzliche Bestimmungen beweisen schon jetzt, dass der Bund ein ökologisches Bewusstsein hat; es sind jedoch zusätzliche Anstrengungen nötig, um<br />
beim Fahrzeugpark des Bundes eine deutliche Reduzierung der CO2Emissionen zu erreichen.<br />
Zudem erfüllt das vergrösserte Angebot "sauberer" Fahrzeuge, gerade bei Hybridfahrzeugen, immer höhere Anforderungen im Bereich der Sicherheit, des Komforts,<br />
beim Platz und bei der Umweltverträglichkeit.<br />
Die Beschaffung entsprechender Modelle würde langfristig Treibstoffeinsparungen ermöglichen, die allfällige Mehrkosten beim Einkauf kompensieren. Des Weiteren<br />
können die Kosten durch Vereinbarungen mit der Automobilindustrie und Sammelbestellungen erheblich gesenkt werden, wie dies die Grosseinkäufe von<br />
Hybridfahrzeugen durch die Stadtverwaltung von New York (USA) zeigen.<br />
Solche Beschaffungen vergrössern die Nachfrage nach sauberen Fahrzeugen. Dadurch werden die Automobilhersteller dazu ermutigt, in die Forschung und<br />
Vermarktung dieser Fahrzeuge zu investieren, sodass das Angebot grösser und für die Bevölkerung erschwinglicher wird.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. November 2009<br />
Der Bundesrat ist sich der Vorbildfunktion der Bundesverwaltung im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung bewusst. In seinem Auftrag sind ergänzend zu Artikel 23<br />
Absatz 3 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) bereits verwaltungsinterne Weisungen über die ökologischen<br />
Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen erarbeitet worden. Mit diesen Vorgaben ist gewährleistet, dass die Umwelt und Klimafreundlichkeit eines<br />
Personenwagens bei der Evaluation umfassend gewichtet wird und in die Gesamtbeurteilung einfliesst. Die Weisungen sind seit dem 15. Februar 2008 in Kraft und<br />
gelten für die Verwaltungsfahrzeuge des Bundes.<br />
Aktuell anstehende Anpassungen der klima und energiepolitischen Grundlagen decken sich mit dem Anliegen der Motion. So sollen mit der anstehenden Revision<br />
des CO2Gesetzes die CO2Emissionen bei neu in Verkehr gesetzten Personenwagen bis 2015 auf durchschnittlich 130 g CO2/km vermindert werden. Um dieses<br />
Ziel zu erreichen, werden für die Autoimporteure ab 2012 verbindliche CO2Zielvorgaben für die Neuwagenflotte eingeführt. Da die Revision des CO2Gesetzes mit<br />
einer entsprechenden Verpflichtung an die Adresse der Importeure noch nicht in Kraft ist, sind im Segment Lieferwagen, Kleinlastwagen und Kleinbusse heute<br />
praktisch keine Fahrzeuge auf dem Markt, welche die geforderten restriktiven CO2Kriterien erfüllen.<br />
Bis zum Jahr 2011 wird zudem die Energieetikette für Personenwagen zu einer Umweltetikette weiterentwickelt. Diese zeigt zusätzlich zu den Faktoren<br />
Energieverbrauch, Energieeffizienz und CO2Ausstoss auf, wie stark der Betrieb des Fahrzeuges die Umwelt belastet. Mit der Einführung der Umweltetikette wird in<br />
den Weisungen über die ökologische Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen neu definiert werden müssen, wie bei der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen die<br />
Aspekte Energie, Umwelt und Klima zu berücksichtigen sind.<br />
Der Bundesrat stuft das Anliegen der Motion zwar als berechtigt ein, ist aber der Auffassung, dass eine Festlegung der geforderten Grenzwerte zu restriktiv ist. Die<br />
Beschaffungsstellen würden mit der Fokussierung auf den CO2Grenzwert in der Erfüllung ihrer Aufgabe zusätzlich eingeschränkt, nachdem seit dem letzten Jahr ein<br />
Beschaffungstool angewendet wird, das auf einem umfassenden ökologischen Kriterienkatalog basiert und das in Zusammenarbeit mit Astra, BFE und Bafu erarbeitet<br />
worden ist. Um der Reduktion der CO2Grenzwerte bei den Fahrzeugen des Bundes dennoch das notwendige Gewicht zu geben, sollen ab dem Jahr 2011 die neu<br />
beschafften Fahrzeuge die in der Motion geforderten Grenzwerte im Durchschnitt erfüllen.<br />
75
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
Am 6. Juni 2011 hat der Nationalrat die Motion mit 87 gegen 84 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, wonach die Bundesverwaltung im Kampf gegen die Luftverschmutzung und die Klimaerwärmung eine<br />
Vorbildfunktion einnehmen und demnach möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge einkaufen soll. Sie ist jedoch der Meinung, dass mit den geltenden Bestimmungen<br />
(Art. 23 der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen; VFBF und Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung<br />
von Verwaltungsfahrzeugen) sowie mit der gängigen Einkaufspraxis von Armasuisse dem Anliegen der Motion bereits ausreichend Rechnung getragen wird. Die<br />
Beschaffung von Fahrzeugen der Effizienzkategorien E, F und G ist nicht gestattet (Art. 23 Abs. 3 VFBF). Personenwagen müssen gar den Kategorien A oder B<br />
entsprechen. Die Beschaffung von Personenfahrzeugen der Kategorien C oder D ist lediglich gestattet, wenn die Notwendigkeit für den Kauf eines solchen Fahrzeugs<br />
vom Besteller schriftlich begründet wird (Ziffer 4 Bst. a Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen). Da die geltenden<br />
Bestimmungen mit den Energieeffizienzkategorien operieren, die jährlich angepasst werden, entsprechen die Vorgaben stets dem neusten Stand der Technik.<br />
Auf der Basis der erwähnten Tatsachen stellt die Kommission fest, dass bei der Bundesverwaltung bereits heute stets die zum Zeitpunkt des Kaufs<br />
umweltfreundlichsten Modelle angeschafft werden. Wenn gewisse angeschaffte Fahrzeuge nicht den Effizienzkategorien A oder B entsprechen, liegt dies daran, dass<br />
der Bund, besonders auch die Armee, viele Spezialfahrzeuge benötigt, von denen heute noch keine Modelle in den Kategorien A oder B auf dem Markt erhältlich sind.<br />
Die Kommission erachtet das Grundanliegen der Motion somit als erfüllt. Die konkreten Forderungen nach klar definierten CO2Grenzwerten von 130 bzw. 160 g/km<br />
schätzt sie als nicht zielführend ein. Erstens laufen solch starre Vorgaben den Bedürfnissen der Bundesverwaltung zuwider. Die Grenzwerte würden das Anschaffen<br />
bestimmter, für den Bund unverzichtbarer Spezialfahrzeuge verhindern. Zweitens stellt die Kommission fest, dass die geforderten starren Grenzwerte gar zu einer<br />
Verschlechterung gegenüber der aktuellen Praxis führen können: Die aktuelle Regelung, die sich an Effizienzkategorien orientiert, ist dynamisch und bewirkt, dass<br />
die<br />
CO2Emissionen der beschafften Fahrzeuge Jahr für Jahr sinkt und wie zu erwarten ist unter die von der Motion vorgeschlagenen Grenzwerte fallen wird.<br />
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission die Motion zur Ablehnung.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
76
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.431 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Ausweisgesetz<br />
Eingereicht von<br />
Marra Ada<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
30.04.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll so geändert werden, dass <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürger zwischen einer<br />
biometrischen Identitätskarte und einer Identitätskarte ohne elektronisch gespeicherte biometrische Daten<br />
auswählen können; ferner soll die zentrale Speicherung von Daten nicht mehr vorgesehen sein.<br />
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001<br />
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis2quater und 4<br />
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:<br />
a. Betrifft nur den französischen Text.<br />
2bis Der Pass ist mit einem Datenchip versehen. Der Datenchip kann das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke<br />
der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5<br />
können auf dem Chip gespeichert werden.<br />
2ter Auf Antrag der antragstellenden Person kann die Identitätskarte mit einem Datenchip versehen werden.<br />
2quater Diese Ausweise können eine elektronische Identität enthalten, die zur Authentifizierung, zur Signierung<br />
und zur Verschlüsselung dient.<br />
4 Auf Antrag der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz, Ordens, Künstler oder<br />
Partnerschaftsname sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder<br />
Implantate enthalten.<br />
Art. 2a Sicherheit und Auslesen des Datenchips<br />
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die<br />
entsprechenden technischen Anforderungen.<br />
2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten<br />
Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten über einen Datenschutz verfügen, der dem<br />
schweizerischen gleichwertig ist.<br />
Gliederungstitel vor Art. 4<br />
77
2. Abschnitt:<br />
Ausstellung, Ausfertigung, Entzug und Verlust des Ausweises<br />
Art. 4 Abs.1<br />
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat<br />
kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er<br />
eine für die Ausstellung von Ausweisen verantwortliche Stelle.<br />
Art. 5 Antrag auf Ausstellung<br />
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder<br />
bei der schweizerischen Vertretung im Ausland persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines<br />
Ausweises einzureichen. Unmündige und entmündigte Personen benötigen die schriftliche Einwilligung ihrer<br />
gesetzlichen Vertretung.<br />
2 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zum Antrags und Ausstellungsverfahren, namentlich betreffend:<br />
a. die für die Ausstellung von Ausweisen zu verwendenden Daten und die Datenquellen;<br />
b. die Anforderungen an die ausstellenden Behörden;<br />
c. die technische Infrastruktur.<br />
2bis Der Bundesrat berücksichtigt dabei die besondere Lage der Auslandschweizerinnen und<br />
Auslandschweizer.<br />
3 Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten<br />
Ausnahmen von der persönlichen Erscheinungspflicht vorsehen.<br />
Art. 6 Abs. 1, 2 und 5<br />
1 Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben korrekt und vollständig sind, und überprüft die geltend<br />
gemachte Identität.<br />
2 Die ausstellende Behörde entscheidet über den Antrag. Stimmt sie der Ausstellung des Ausweises zu, so<br />
gibt sie der mit der Ausfertigung betrauten Stelle den Auftrag zur Ausweisanfertigung. Sie übermittelt ihr die<br />
notwendigen Daten.<br />
5 Die Ausstellung eines Ausweises wird verweigert, wenn die antragstellende Person im Ausland ein Gesuch<br />
stellt und im Ausland wegen einer Straftat verfolgt wird oder verurteilt worden ist, die nach schweizerischem<br />
Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, und wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass sie sich der<br />
Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Von der Verweigerung ist abzusehen, wenn die<br />
angedrohte Sanktion zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar<br />
ist.<br />
Art. 6a Ausfertigungsstellen, Generalunternehmer, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Stellen, die für die Ausfertigung von Ausweisen<br />
mit Datenchip zuständig sind.<br />
2 Der Bundesrat legt die Anforderungen an Ausfertigungsstellen, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
fest.<br />
Art. 6b Aufgaben des Bundesamtes für Polizei<br />
1 Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das<br />
Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:<br />
a. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a Absatz 2.<br />
b. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend<br />
<strong>Schweizer</strong> Ausweise an in und ausländische Stellen.<br />
c. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend <strong>Schweizer</strong><br />
Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.<br />
78
d. Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an Ausfertigungsstellen, die Ausweise mit einem Datenchip<br />
herstellen, an Dienstleistungserbringer und Lieferanten und überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.<br />
e. Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die<br />
Umsetzung der internationalen Standards.<br />
f. Es führt die "Public Key Infrastructure" (PKI) für <strong>Schweizer</strong> Ausweise.<br />
g. Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts und<br />
Legitimationsausweise, die mit einem Datenchip versehen sind.<br />
Art. 9 Abs. 2<br />
2 Die Höhe der durch den Bundesrat festgelegten Gebühren muss familienfreundlich sein.<br />
Art. 10<br />
Aufgehoben<br />
Art. 11<br />
Aufgehoben<br />
Art. 13 Meldepflicht<br />
1 Die verfügende Behörde meldet der zuständigen ausstellenden Behörde:<br />
a. die Verfügung einer Schriftensperre sowie deren Aufhebung;<br />
b. die Ausweishinterlegung sowie deren Aufhebung;<br />
c. die Schutzmassnahmen für unmündige oder entmündigte Personen, die sich auf die Ausweisausstellung<br />
beziehen, sowie deren Aufhebung;<br />
d. den Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen oder durch behördlichen Beschluss.<br />
Art. 16 Vollzug<br />
Der Bundesrat regelt den Vollzug dieses Gesetzes. Er berücksichtigt dabei soweit notwendig die<br />
Bestimmungen der Europäischen Union und die Empfehlungen und Standards der Internationalen Zivilluftfahrt<br />
Organisation (ICAO) über Ausweise.<br />
2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
Art. 111<br />
Aufgehoben<br />
Begründung<br />
Das SchengenÜbereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, biometrische Pässe einzuführen, zu<br />
deren biometrisierten Daten insbesondere ein Gesichtsbild sowie die Fingerabdrücke gehören. Indem das<br />
<strong>Parlament</strong> die zentrale Speicherung dieser Daten beim Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement<br />
beschloss, und indem es <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürgern nicht die Wahl zwischen einer Identitätskarte mit<br />
oder ohne Datenchip liess, ging das <strong>Parlament</strong> im vergangenen Jahr aber über die Anforderungen des<br />
SchengenÜbereinkommen hinaus. Diese beiden Punkte wurden durch ein Referendum angefochten. Mit<br />
dieser parlamentarischen Initiative fordere ich, dass das Ausweisgesetz revidiert und dabei den erwähnten<br />
Kritikpunkten Rechnung getragen wird.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
79
Kommissionsberichte<br />
17. November 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
13. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
16.10.2009 SPKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
02.02.2010 SPKSR Keine Zustimmung<br />
06.12.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
14.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (11)<br />
Aubert Josiane Carobbio Guscetti Marina Fehr Jacqueline Hämmerle Andrea Kiener Nellen Margret<br />
Levrat Christian Nordmann Roger RothBernasconi Maria Schenker Silvia Sommaruga Carlo<br />
Tschümperlin Andy<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ausweis biometrische Daten Datenbasis<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.435<br />
09.440<br />
09.441<br />
80
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81
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.431 n Pa.Iv. Marra. Ausweisgesetz<br />
français<br />
09.435 n Pa.Iv. Hodgers. Änderung des Ausweisgesetzes<br />
09.440 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
09.441 n Pa.Iv. Fraktion V. Biometrische Pässe ohne Datenbank<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2012 die von Nationalrätin Ada Marra (S/VD), von Nationalrat Antonio Hodgers (G/GE) und von der SVPFraktion<br />
eingereichten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Nachdem der Nationalrat den Initiativen Folge gegeben hatte, oblag es der Kommission des Ständerates,<br />
darüber zu entscheiden, ob sie den Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat Antrag stellt, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Drei der parlamentarischen Initiativen fordern, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die zentrale Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) abgeschafft<br />
bzw. die Datenspeicherung eingeschränkt wird. Eine Initiative (09.440) verlangt, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus keine weiteren<br />
Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.431]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll so geändert werden, dass <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürger zwischen einer biometrischen Identitätskarte und einer Identitätskarte ohne<br />
elektronisch gespeicherte biometrische Daten auswählen können; ferner soll die zentrale Speicherung von Daten nicht mehr vorgesehen sein.<br />
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001<br />
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis2quater und 4<br />
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:<br />
a. Betrifft nur den französischen Text.<br />
2bis Der Pass ist mit einem Datenchip versehen. Der Datenchip kann das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die<br />
übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 können auf dem Chip gespeichert werden.<br />
2ter Auf Antrag der antragstellenden Person kann die Identitätskarte mit einem Datenchip versehen werden.<br />
2quater Diese Ausweise können eine elektronische Identität enthalten, die zur Authentifizierung, zur Signierung und zur Verschlüsselung dient.<br />
4 Auf Antrag der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz, Ordens, Künstler oder Partnerschaftsname sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie<br />
Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.<br />
Art. 2a Sicherheit und Auslesen des Datenchips<br />
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen.<br />
2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten<br />
über einen Datenschutz verfügen, der dem schweizerischen gleichwertig ist.<br />
Gliederungstitel vor Art. 4<br />
2. Abschnitt:<br />
Ausstellung, Ausfertigung, Entzug und Verlust des Ausweises<br />
Art. 4 Abs.1<br />
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über<br />
mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er eine für die Ausstellung von Ausweisen verantwortliche Stelle.<br />
Art. 5 Antrag auf Ausstellung<br />
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland<br />
persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einzureichen. Unmündige und entmündigte Personen benötigen die schriftliche Einwilligung<br />
ihrer gesetzlichen Vertretung.<br />
2 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zum Antrags und Ausstellungsverfahren, namentlich betreffend:<br />
a. die für die Ausstellung von Ausweisen zu verwendenden Daten und die Datenquellen;<br />
b. die Anforderungen an die ausstellenden Behörden;<br />
c. die technische Infrastruktur.<br />
2bis Der Bundesrat berücksichtigt dabei die besondere Lage der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.<br />
3 Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten Ausnahmen von der persönlichen Erscheinungspflicht<br />
vorsehen.<br />
Art. 6 Abs. 1, 2 und 5<br />
1 Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben korrekt und vollständig sind, und überprüft die geltend gemachte Identität.<br />
2 Die ausstellende Behörde entscheidet über den Antrag. Stimmt sie der Ausstellung des Ausweises zu, so gibt sie der mit der Ausfertigung betrauten Stelle den<br />
Auftrag zur Ausweisanfertigung. Sie übermittelt ihr die notwendigen Daten.<br />
5 Die Ausstellung eines Ausweises wird verweigert, wenn die antragstellende Person im Ausland ein Gesuch stellt und im Ausland wegen einer Straftat verfolgt wird<br />
oder verurteilt worden ist, die nach schweizerischem Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, und wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass sie sich der<br />
Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Von der Verweigerung ist abzusehen, wenn die angedrohte Sanktion zu einem Ergebnis führen würde, das mit<br />
dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.<br />
Art. 6a Ausfertigungsstellen, Generalunternehmer, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
82
1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Stellen, die für die Ausfertigung von Ausweisen mit Datenchip zuständig sind.<br />
2 Der Bundesrat legt die Anforderungen an Ausfertigungsstellen, Dienstleistungserbringer und Lieferanten fest.<br />
Art. 6b Aufgaben des Bundesamtes für Polizei<br />
1 Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:<br />
a. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a Absatz 2.<br />
b. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise an in und ausländische Stellen.<br />
c. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.<br />
d. Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an Ausfertigungsstellen, die Ausweise mit einem Datenchip herstellen, an Dienstleistungserbringer und Lieferanten und<br />
überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.<br />
e. Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die Umsetzung der internationalen Standards.<br />
f. Es führt die "Public Key Infrastructure" (PKI) für <strong>Schweizer</strong> Ausweise.<br />
g. Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts und Legitimationsausweise, die mit einem Datenchip<br />
versehen sind.<br />
Art. 9 Abs. 2<br />
2 Die Höhe der durch den Bundesrat festgelegten Gebühren muss familienfreundlich sein.<br />
Art. 10<br />
Aufgehoben<br />
Art. 11<br />
Aufgehoben<br />
Art. 13 Meldepflicht<br />
1 Die verfügende Behörde meldet der zuständigen ausstellenden Behörde:<br />
a. die Verfügung einer Schriftensperre sowie deren Aufhebung;<br />
b. die Ausweishinterlegung sowie deren Aufhebung;<br />
c. die Schutzmassnahmen für unmündige oder entmündigte Personen, die sich auf die Ausweisausstellung beziehen, sowie deren Aufhebung;<br />
d. den Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen oder durch behördlichen Beschluss.<br />
Art. 16 Vollzug<br />
Der Bundesrat regelt den Vollzug dieses Gesetzes. Er berücksichtigt dabei soweit notwendig die Bestimmungen der Europäischen Union und die Empfehlungen und<br />
Standards der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO) über Ausweise.<br />
2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
Art. 111<br />
Aufgehoben<br />
[09.435]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll dahingehend verändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob sie eine ID ohne Chip erwerben möchten<br />
und ob ihre Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
[09.440]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus<br />
keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
[09.441]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 2 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) sowie weitere Bestimmungen wie etwa in Artikel 111 des Bundesgesetzes<br />
vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) , welche die Einführung eines Informationssystems beim Bundesamt für Polizei betreffen<br />
(Datenbank), sind ersatzlos aufzuheben.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.431]<br />
Das SchengenÜbereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, biometrische Pässe einzuführen, zu deren biometrisierten Daten insbesondere ein Gesichtsbild<br />
sowie die Fingerabdrücke gehören. Indem das <strong>Parlament</strong> die zentrale Speicherung dieser Daten beim Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement beschloss,<br />
und indem es <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürgern nicht die Wahl zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip liess, ging das <strong>Parlament</strong> im vergangenen<br />
Jahr aber über die Anforderungen des SchengenÜbereinkommen hinaus. Diese beiden Punkte wurden durch ein Referendum angefochten. Mit dieser<br />
parlamentarischen Initiative fordere ich, dass das Ausweisgesetz revidiert und dabei den erwähnten Kritikpunkten Rechnung getragen wird.<br />
[09.435]<br />
Die kürzlich stattgefundene Abstimmungskampagne zur Einführung des biometrischen Passes hat gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der <strong>Schweizer</strong> Bevölkerung<br />
über den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt ist. Um dieser durchaus berechtigten Besorgnis Rechnung zu tragen, sollten die Bürgerinnen und Bürger selber<br />
entscheiden dürfen, ob:<br />
1. sie eine ID ohne Chip erwerben möchten,<br />
2. die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
Auf diese Weise würden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in diesen beiden Bereichen, die den Datenschutz betreffen, mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.<br />
Dieser Vorschlag respektiert den Volkswillen vom 17. Mai 2009, da die Kampagne zugunsten der Einführung des biometrischen Passes in erster Linie darauf<br />
ausgerichtet war, die Reisefreiheit sicherzustellen, den Tourismus zu fördern und die Verpflichtungen des Schengener Abkommens zu erfüllen. Die Annahme der<br />
vorliegenden parlamentarischen Initiative würde diese Ziele nicht infrage stellen ganz im Gegenteil, so könnte den verschiedenen Meinungen in der Bevölkerung<br />
besser Rechnung getragen werden.<br />
[09.440]<br />
Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in<br />
die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich<br />
zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der<br />
Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem<br />
biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines<br />
Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit<br />
einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die<br />
Forderungen der EGVerordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.<br />
[09.441]<br />
Am 17. Mai 2009 hat die Bevölkerung mit einem der knappsten Ergebnisse der schweizerischen Abstimmungsgeschichte die bundesrätliche Vorlage über eine<br />
Einführung biometrischer Pässe gutgeheissen. 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage verworfen. Dieses Resultat zeugt von einem<br />
grossen Misstrauen gegenüber dem Ausbau staatlicher Kontrollmechanismen. Wenn wissenschaftliche Tests ergeben, dass die Informationen des biometrischen<br />
Chips mit Hilfe geeigneter Geräte auch von unbefugten Personen gelesen werden können, so ist dieses Misstrauen mehr als angebracht. Der Aufbau einer<br />
elektronischen Datenbank birgt hinsichtlich der Datensicherheit noch grössere Gefahren. Angesichts der Tatsache, dass die EGVerordnung Nr. 2252/2004 das<br />
Anlegen einer solchen Datenbank gar nicht verlangt und eingedenk der bedauerlichen Gewissheit, dass es gegenüber geschickten Hackern keine sichere Datenbank<br />
geben kann, muss auf deren Einführung verzichtet werden. Das Abstimmungsresultat zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Bevölkerung die Sicherheit ihrer sensiblen<br />
Daten nicht aufs Spiel setzen will.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte den parlamentarischen Initiativen am 15. Oktober 2009 Folge gegeben. Die Kommission ersuchte in<br />
der Folge die SPK des Ständerates um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission behandelte die Initiativen am 1. Februar 2010 und verweigerte<br />
der Nationalratskommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (09.431n), mit 8 zu 4 Stimmen (09.435n), mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen (09.440n) und mit<br />
7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (09.441n) die Zustimmung.<br />
83
In der Folge befasste sich am 28. Oktober 2011 wieder die Nationalratskommission mit den Initiativen und stellte ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />
(09.431n) sowie mit 18 zu 1 Stimmen (09.435n, 09.440n, 09.441n) den Antrag, den Initiativen Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 6.<br />
Dezember 2011 zu, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Somit musste sich die SPK des Ständerates darüber aussprechen, ob sie den<br />
Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat beantragt, ihnen keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission beharrt auf ihrer Haltung, wonach die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 über die Einführung biometrischer Pässe beschlossene zentrale<br />
Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) nicht rückgängig gemacht werden soll. Sie erinnert daran, dass mit der Umsetzung einer parlamentarischen<br />
Initiative (09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip<br />
zusichern) und einer Standesinitiative (10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung) mittlerweile ein Teil der Forderungen erfüllt wurde, die im Nachgang der<br />
Volksabstimmung erhoben worden waren. So können heute alle <strong>Schweizer</strong> Bürger weiterhin eine nichtbiometrische ID beziehen, und den Kantonen ist es überlassen,<br />
ob die Identitätskarten weiterhin bei den Wohngemeinden bezogen werden können.<br />
Durch ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren haben die Kantone der SPK signalisiert, dass sie eine mögliche<br />
Aufhebung der Datenbank ablehnen, weil sie einen Anstieg der missbräuchlichen Ausweisanträge befürchten und sowohl die Kantone als auch der Bund für ihre<br />
Datenbanken grosse Investitionen tätigen müssten. Die SPK teilt diese Einschätzung und beantragt deshalb ihrem Rat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge<br />
zu geben.<br />
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84
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.435 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Änderung des Ausweisgesetzes<br />
Eingereicht von<br />
Hodgers Antonio<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
27.05.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll dahingehend verändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden<br />
können, ob sie eine ID ohne Chip erwerben möchten und ob ihre Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank<br />
gespeichert werden.<br />
Begründung<br />
Die kürzlich stattgefundene Abstimmungskampagne zur Einführung des biometrischen Passes hat gezeigt,<br />
dass ein wesentlicher Teil der <strong>Schweizer</strong> Bevölkerung über den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt ist.<br />
Um dieser durchaus berechtigten Besorgnis Rechnung zu tragen, sollten die Bürgerinnen und Bürger selber<br />
entscheiden dürfen, ob:<br />
1. sie eine ID ohne Chip erwerben möchten,<br />
2. die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
Auf diese Weise würden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in diesen beiden Bereichen, die den<br />
Datenschutz betreffen, mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.<br />
Dieser Vorschlag respektiert den Volkswillen vom 17. Mai 2009, da die Kampagne zugunsten der Einführung<br />
des biometrischen Passes in erster Linie darauf ausgerichtet war, die Reisefreiheit sicherzustellen, den<br />
Tourismus zu fördern und die Verpflichtungen des Schengener Abkommens zu erfüllen. Die Annahme der<br />
vorliegenden parlamentarischen Initiative würde diese Ziele nicht infrage stellen ganz im Gegenteil, so könnte<br />
den verschiedenen Meinungen in der Bevölkerung besser Rechnung getragen werden.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
85
Kommissionsberichte<br />
17. November 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
13. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
16.10.2009 SPKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
02.02.2010 SPKSR Keine Zustimmung<br />
06.12.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
14.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (11)<br />
Frösch Therese Gilli Yvonne Girod Bastien Graf Maya JohnCalame Francine<br />
LachenmeierThüring Anita Lang Josef Leuenberger Ueli PreliczHuber Katharina Teuscher Franziska<br />
Thorens Goumaz Adèle<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ausweis Gesetz biometrische Daten Personendaten Datenbasis Datenspeicherung Datenschutz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;Ausweisgesetz<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.431<br />
09.440<br />
09.441<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
87
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.431 n Pa.Iv. Marra. Ausweisgesetz<br />
français<br />
09.435 n Pa.Iv. Hodgers. Änderung des Ausweisgesetzes<br />
09.440 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
09.441 n Pa.Iv. Fraktion V. Biometrische Pässe ohne Datenbank<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2012 die von Nationalrätin Ada Marra (S/VD), von Nationalrat Antonio Hodgers (G/GE) und von der SVPFraktion<br />
eingereichten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Nachdem der Nationalrat den Initiativen Folge gegeben hatte, oblag es der Kommission des Ständerates,<br />
darüber zu entscheiden, ob sie den Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat Antrag stellt, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Drei der parlamentarischen Initiativen fordern, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die zentrale Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) abgeschafft<br />
bzw. die Datenspeicherung eingeschränkt wird. Eine Initiative (09.440) verlangt, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus keine weiteren<br />
Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.431]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll so geändert werden, dass <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürger zwischen einer biometrischen Identitätskarte und einer Identitätskarte ohne<br />
elektronisch gespeicherte biometrische Daten auswählen können; ferner soll die zentrale Speicherung von Daten nicht mehr vorgesehen sein.<br />
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001<br />
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis2quater und 4<br />
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:<br />
a. Betrifft nur den französischen Text.<br />
2bis Der Pass ist mit einem Datenchip versehen. Der Datenchip kann das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die<br />
übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 können auf dem Chip gespeichert werden.<br />
2ter Auf Antrag der antragstellenden Person kann die Identitätskarte mit einem Datenchip versehen werden.<br />
2quater Diese Ausweise können eine elektronische Identität enthalten, die zur Authentifizierung, zur Signierung und zur Verschlüsselung dient.<br />
4 Auf Antrag der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz, Ordens, Künstler oder Partnerschaftsname sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie<br />
Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.<br />
Art. 2a Sicherheit und Auslesen des Datenchips<br />
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen.<br />
2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten<br />
über einen Datenschutz verfügen, der dem schweizerischen gleichwertig ist.<br />
Gliederungstitel vor Art. 4<br />
2. Abschnitt:<br />
Ausstellung, Ausfertigung, Entzug und Verlust des Ausweises<br />
Art. 4 Abs.1<br />
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über<br />
mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er eine für die Ausstellung von Ausweisen verantwortliche Stelle.<br />
Art. 5 Antrag auf Ausstellung<br />
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland<br />
persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einzureichen. Unmündige und entmündigte Personen benötigen die schriftliche Einwilligung<br />
ihrer gesetzlichen Vertretung.<br />
2 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zum Antrags und Ausstellungsverfahren, namentlich betreffend:<br />
a. die für die Ausstellung von Ausweisen zu verwendenden Daten und die Datenquellen;<br />
b. die Anforderungen an die ausstellenden Behörden;<br />
c. die technische Infrastruktur.<br />
2bis Der Bundesrat berücksichtigt dabei die besondere Lage der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.<br />
3 Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten Ausnahmen von der persönlichen Erscheinungspflicht<br />
vorsehen.<br />
Art. 6 Abs. 1, 2 und 5<br />
1 Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben korrekt und vollständig sind, und überprüft die geltend gemachte Identität.<br />
2 Die ausstellende Behörde entscheidet über den Antrag. Stimmt sie der Ausstellung des Ausweises zu, so gibt sie der mit der Ausfertigung betrauten Stelle den<br />
Auftrag zur Ausweisanfertigung. Sie übermittelt ihr die notwendigen Daten.<br />
5 Die Ausstellung eines Ausweises wird verweigert, wenn die antragstellende Person im Ausland ein Gesuch stellt und im Ausland wegen einer Straftat verfolgt wird<br />
oder verurteilt worden ist, die nach schweizerischem Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, und wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass sie sich der<br />
Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Von der Verweigerung ist abzusehen, wenn die angedrohte Sanktion zu einem Ergebnis führen würde, das mit<br />
dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.<br />
Art. 6a Ausfertigungsstellen, Generalunternehmer, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
88
1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Stellen, die für die Ausfertigung von Ausweisen mit Datenchip zuständig sind.<br />
2 Der Bundesrat legt die Anforderungen an Ausfertigungsstellen, Dienstleistungserbringer und Lieferanten fest.<br />
Art. 6b Aufgaben des Bundesamtes für Polizei<br />
1 Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:<br />
a. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a Absatz 2.<br />
b. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise an in und ausländische Stellen.<br />
c. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.<br />
d. Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an Ausfertigungsstellen, die Ausweise mit einem Datenchip herstellen, an Dienstleistungserbringer und Lieferanten und<br />
überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.<br />
e. Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die Umsetzung der internationalen Standards.<br />
f. Es führt die "Public Key Infrastructure" (PKI) für <strong>Schweizer</strong> Ausweise.<br />
g. Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts und Legitimationsausweise, die mit einem Datenchip<br />
versehen sind.<br />
Art. 9 Abs. 2<br />
2 Die Höhe der durch den Bundesrat festgelegten Gebühren muss familienfreundlich sein.<br />
Art. 10<br />
Aufgehoben<br />
Art. 11<br />
Aufgehoben<br />
Art. 13 Meldepflicht<br />
1 Die verfügende Behörde meldet der zuständigen ausstellenden Behörde:<br />
a. die Verfügung einer Schriftensperre sowie deren Aufhebung;<br />
b. die Ausweishinterlegung sowie deren Aufhebung;<br />
c. die Schutzmassnahmen für unmündige oder entmündigte Personen, die sich auf die Ausweisausstellung beziehen, sowie deren Aufhebung;<br />
d. den Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen oder durch behördlichen Beschluss.<br />
Art. 16 Vollzug<br />
Der Bundesrat regelt den Vollzug dieses Gesetzes. Er berücksichtigt dabei soweit notwendig die Bestimmungen der Europäischen Union und die Empfehlungen und<br />
Standards der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO) über Ausweise.<br />
2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
Art. 111<br />
Aufgehoben<br />
[09.435]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll dahingehend verändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob sie eine ID ohne Chip erwerben möchten<br />
und ob ihre Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
[09.440]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus<br />
keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
[09.441]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 2 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) sowie weitere Bestimmungen wie etwa in Artikel 111 des Bundesgesetzes<br />
vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) , welche die Einführung eines Informationssystems beim Bundesamt für Polizei betreffen<br />
(Datenbank), sind ersatzlos aufzuheben.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.431]<br />
Das SchengenÜbereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, biometrische Pässe einzuführen, zu deren biometrisierten Daten insbesondere ein Gesichtsbild<br />
sowie die Fingerabdrücke gehören. Indem das <strong>Parlament</strong> die zentrale Speicherung dieser Daten beim Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement beschloss,<br />
und indem es <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürgern nicht die Wahl zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip liess, ging das <strong>Parlament</strong> im vergangenen<br />
Jahr aber über die Anforderungen des SchengenÜbereinkommen hinaus. Diese beiden Punkte wurden durch ein Referendum angefochten. Mit dieser<br />
parlamentarischen Initiative fordere ich, dass das Ausweisgesetz revidiert und dabei den erwähnten Kritikpunkten Rechnung getragen wird.<br />
[09.435]<br />
Die kürzlich stattgefundene Abstimmungskampagne zur Einführung des biometrischen Passes hat gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der <strong>Schweizer</strong> Bevölkerung<br />
über den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt ist. Um dieser durchaus berechtigten Besorgnis Rechnung zu tragen, sollten die Bürgerinnen und Bürger selber<br />
entscheiden dürfen, ob:<br />
1. sie eine ID ohne Chip erwerben möchten,<br />
2. die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
Auf diese Weise würden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in diesen beiden Bereichen, die den Datenschutz betreffen, mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.<br />
Dieser Vorschlag respektiert den Volkswillen vom 17. Mai 2009, da die Kampagne zugunsten der Einführung des biometrischen Passes in erster Linie darauf<br />
ausgerichtet war, die Reisefreiheit sicherzustellen, den Tourismus zu fördern und die Verpflichtungen des Schengener Abkommens zu erfüllen. Die Annahme der<br />
vorliegenden parlamentarischen Initiative würde diese Ziele nicht infrage stellen ganz im Gegenteil, so könnte den verschiedenen Meinungen in der Bevölkerung<br />
besser Rechnung getragen werden.<br />
[09.440]<br />
Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in<br />
die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich<br />
zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der<br />
Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem<br />
biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines<br />
Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit<br />
einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die<br />
Forderungen der EGVerordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.<br />
[09.441]<br />
Am 17. Mai 2009 hat die Bevölkerung mit einem der knappsten Ergebnisse der schweizerischen Abstimmungsgeschichte die bundesrätliche Vorlage über eine<br />
Einführung biometrischer Pässe gutgeheissen. 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage verworfen. Dieses Resultat zeugt von einem<br />
grossen Misstrauen gegenüber dem Ausbau staatlicher Kontrollmechanismen. Wenn wissenschaftliche Tests ergeben, dass die Informationen des biometrischen<br />
Chips mit Hilfe geeigneter Geräte auch von unbefugten Personen gelesen werden können, so ist dieses Misstrauen mehr als angebracht. Der Aufbau einer<br />
elektronischen Datenbank birgt hinsichtlich der Datensicherheit noch grössere Gefahren. Angesichts der Tatsache, dass die EGVerordnung Nr. 2252/2004 das<br />
Anlegen einer solchen Datenbank gar nicht verlangt und eingedenk der bedauerlichen Gewissheit, dass es gegenüber geschickten Hackern keine sichere Datenbank<br />
geben kann, muss auf deren Einführung verzichtet werden. Das Abstimmungsresultat zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Bevölkerung die Sicherheit ihrer sensiblen<br />
Daten nicht aufs Spiel setzen will.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte den parlamentarischen Initiativen am 15. Oktober 2009 Folge gegeben. Die Kommission ersuchte in<br />
der Folge die SPK des Ständerates um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission behandelte die Initiativen am 1. Februar 2010 und verweigerte<br />
der Nationalratskommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (09.431n), mit 8 zu 4 Stimmen (09.435n), mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen (09.440n) und mit<br />
7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (09.441n) die Zustimmung.<br />
89
In der Folge befasste sich am 28. Oktober 2011 wieder die Nationalratskommission mit den Initiativen und stellte ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />
(09.431n) sowie mit 18 zu 1 Stimmen (09.435n, 09.440n, 09.441n) den Antrag, den Initiativen Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 6.<br />
Dezember 2011 zu, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Somit musste sich die SPK des Ständerates darüber aussprechen, ob sie den<br />
Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat beantragt, ihnen keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission beharrt auf ihrer Haltung, wonach die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 über die Einführung biometrischer Pässe beschlossene zentrale<br />
Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) nicht rückgängig gemacht werden soll. Sie erinnert daran, dass mit der Umsetzung einer parlamentarischen<br />
Initiative (09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip<br />
zusichern) und einer Standesinitiative (10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung) mittlerweile ein Teil der Forderungen erfüllt wurde, die im Nachgang der<br />
Volksabstimmung erhoben worden waren. So können heute alle <strong>Schweizer</strong> Bürger weiterhin eine nichtbiometrische ID beziehen, und den Kantonen ist es überlassen,<br />
ob die Identitätskarten weiterhin bei den Wohngemeinden bezogen werden können.<br />
Durch ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren haben die Kantone der SPK signalisiert, dass sie eine mögliche<br />
Aufhebung der Datenbank ablehnen, weil sie einen Anstieg der missbräuchlichen Ausweisanträge befürchten und sowohl die Kantone als auch der Bund für ihre<br />
Datenbanken grosse Investitionen tätigen müssten. Die SPK teilt diese Einschätzung und beantragt deshalb ihrem Rat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge<br />
zu geben.<br />
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90
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.440 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei<br />
Stamm Luzi<br />
05.06.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir<br />
folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass<br />
der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung<br />
mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
Begründung<br />
Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8<br />
Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das<br />
Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig<br />
zusätzlich zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser<br />
Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der Kontrollvereinfachung demnächst auch die<br />
Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit<br />
einem biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche<br />
Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten<br />
Verlust bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen<br />
Ausweisdokumente mit einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig<br />
eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die Forderungen der EG<br />
Verordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte,<br />
hinausgegangen.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
17. November 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
91
13. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
16.10.2009 SPKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
02.02.2010 SPKSR Keine Zustimmung<br />
06.12.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
14.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ausweis Gesetz biometrische Daten Personendaten Datenbasis Datenspeicherung Datenschutz Führerschein<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;Ausweisgesetz<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.431<br />
09.435<br />
09.441<br />
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
92
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.431 n Pa.Iv. Marra. Ausweisgesetz<br />
français<br />
09.435 n Pa.Iv. Hodgers. Änderung des Ausweisgesetzes<br />
09.440 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
09.441 n Pa.Iv. Fraktion V. Biometrische Pässe ohne Datenbank<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2012 die von Nationalrätin Ada Marra (S/VD), von Nationalrat Antonio Hodgers (G/GE) und von der SVPFraktion<br />
eingereichten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Nachdem der Nationalrat den Initiativen Folge gegeben hatte, oblag es der Kommission des Ständerates,<br />
darüber zu entscheiden, ob sie den Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat Antrag stellt, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Drei der parlamentarischen Initiativen fordern, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die zentrale Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) abgeschafft<br />
bzw. die Datenspeicherung eingeschränkt wird. Eine Initiative (09.440) verlangt, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus keine weiteren<br />
Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.431]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll so geändert werden, dass <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürger zwischen einer biometrischen Identitätskarte und einer Identitätskarte ohne<br />
elektronisch gespeicherte biometrische Daten auswählen können; ferner soll die zentrale Speicherung von Daten nicht mehr vorgesehen sein.<br />
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001<br />
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis2quater und 4<br />
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:<br />
a. Betrifft nur den französischen Text.<br />
2bis Der Pass ist mit einem Datenchip versehen. Der Datenchip kann das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die<br />
übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 können auf dem Chip gespeichert werden.<br />
2ter Auf Antrag der antragstellenden Person kann die Identitätskarte mit einem Datenchip versehen werden.<br />
2quater Diese Ausweise können eine elektronische Identität enthalten, die zur Authentifizierung, zur Signierung und zur Verschlüsselung dient.<br />
4 Auf Antrag der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz, Ordens, Künstler oder Partnerschaftsname sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie<br />
Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.<br />
Art. 2a Sicherheit und Auslesen des Datenchips<br />
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen.<br />
2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten<br />
über einen Datenschutz verfügen, der dem schweizerischen gleichwertig ist.<br />
Gliederungstitel vor Art. 4<br />
2. Abschnitt:<br />
Ausstellung, Ausfertigung, Entzug und Verlust des Ausweises<br />
Art. 4 Abs.1<br />
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über<br />
mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er eine für die Ausstellung von Ausweisen verantwortliche Stelle.<br />
Art. 5 Antrag auf Ausstellung<br />
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland<br />
persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einzureichen. Unmündige und entmündigte Personen benötigen die schriftliche Einwilligung<br />
ihrer gesetzlichen Vertretung.<br />
2 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zum Antrags und Ausstellungsverfahren, namentlich betreffend:<br />
a. die für die Ausstellung von Ausweisen zu verwendenden Daten und die Datenquellen;<br />
b. die Anforderungen an die ausstellenden Behörden;<br />
c. die technische Infrastruktur.<br />
2bis Der Bundesrat berücksichtigt dabei die besondere Lage der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.<br />
3 Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten Ausnahmen von der persönlichen Erscheinungspflicht<br />
vorsehen.<br />
Art. 6 Abs. 1, 2 und 5<br />
1 Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben korrekt und vollständig sind, und überprüft die geltend gemachte Identität.<br />
2 Die ausstellende Behörde entscheidet über den Antrag. Stimmt sie der Ausstellung des Ausweises zu, so gibt sie der mit der Ausfertigung betrauten Stelle den<br />
Auftrag zur Ausweisanfertigung. Sie übermittelt ihr die notwendigen Daten.<br />
5 Die Ausstellung eines Ausweises wird verweigert, wenn die antragstellende Person im Ausland ein Gesuch stellt und im Ausland wegen einer Straftat verfolgt wird<br />
oder verurteilt worden ist, die nach schweizerischem Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, und wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass sie sich der<br />
Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Von der Verweigerung ist abzusehen, wenn die angedrohte Sanktion zu einem Ergebnis führen würde, das mit<br />
dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.<br />
Art. 6a Ausfertigungsstellen, Generalunternehmer, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
93
1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Stellen, die für die Ausfertigung von Ausweisen mit Datenchip zuständig sind.<br />
2 Der Bundesrat legt die Anforderungen an Ausfertigungsstellen, Dienstleistungserbringer und Lieferanten fest.<br />
Art. 6b Aufgaben des Bundesamtes für Polizei<br />
1 Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:<br />
a. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a Absatz 2.<br />
b. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise an in und ausländische Stellen.<br />
c. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.<br />
d. Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an Ausfertigungsstellen, die Ausweise mit einem Datenchip herstellen, an Dienstleistungserbringer und Lieferanten und<br />
überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.<br />
e. Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die Umsetzung der internationalen Standards.<br />
f. Es führt die "Public Key Infrastructure" (PKI) für <strong>Schweizer</strong> Ausweise.<br />
g. Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts und Legitimationsausweise, die mit einem Datenchip<br />
versehen sind.<br />
Art. 9 Abs. 2<br />
2 Die Höhe der durch den Bundesrat festgelegten Gebühren muss familienfreundlich sein.<br />
Art. 10<br />
Aufgehoben<br />
Art. 11<br />
Aufgehoben<br />
Art. 13 Meldepflicht<br />
1 Die verfügende Behörde meldet der zuständigen ausstellenden Behörde:<br />
a. die Verfügung einer Schriftensperre sowie deren Aufhebung;<br />
b. die Ausweishinterlegung sowie deren Aufhebung;<br />
c. die Schutzmassnahmen für unmündige oder entmündigte Personen, die sich auf die Ausweisausstellung beziehen, sowie deren Aufhebung;<br />
d. den Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen oder durch behördlichen Beschluss.<br />
Art. 16 Vollzug<br />
Der Bundesrat regelt den Vollzug dieses Gesetzes. Er berücksichtigt dabei soweit notwendig die Bestimmungen der Europäischen Union und die Empfehlungen und<br />
Standards der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO) über Ausweise.<br />
2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
Art. 111<br />
Aufgehoben<br />
[09.435]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll dahingehend verändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob sie eine ID ohne Chip erwerben möchten<br />
und ob ihre Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
[09.440]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus<br />
keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
[09.441]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 2 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) sowie weitere Bestimmungen wie etwa in Artikel 111 des Bundesgesetzes<br />
vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) , welche die Einführung eines Informationssystems beim Bundesamt für Polizei betreffen<br />
(Datenbank), sind ersatzlos aufzuheben.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.431]<br />
Das SchengenÜbereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, biometrische Pässe einzuführen, zu deren biometrisierten Daten insbesondere ein Gesichtsbild<br />
sowie die Fingerabdrücke gehören. Indem das <strong>Parlament</strong> die zentrale Speicherung dieser Daten beim Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement beschloss,<br />
und indem es <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürgern nicht die Wahl zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip liess, ging das <strong>Parlament</strong> im vergangenen<br />
Jahr aber über die Anforderungen des SchengenÜbereinkommen hinaus. Diese beiden Punkte wurden durch ein Referendum angefochten. Mit dieser<br />
parlamentarischen Initiative fordere ich, dass das Ausweisgesetz revidiert und dabei den erwähnten Kritikpunkten Rechnung getragen wird.<br />
[09.435]<br />
Die kürzlich stattgefundene Abstimmungskampagne zur Einführung des biometrischen Passes hat gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der <strong>Schweizer</strong> Bevölkerung<br />
über den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt ist. Um dieser durchaus berechtigten Besorgnis Rechnung zu tragen, sollten die Bürgerinnen und Bürger selber<br />
entscheiden dürfen, ob:<br />
1. sie eine ID ohne Chip erwerben möchten,<br />
2. die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
Auf diese Weise würden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in diesen beiden Bereichen, die den Datenschutz betreffen, mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.<br />
Dieser Vorschlag respektiert den Volkswillen vom 17. Mai 2009, da die Kampagne zugunsten der Einführung des biometrischen Passes in erster Linie darauf<br />
ausgerichtet war, die Reisefreiheit sicherzustellen, den Tourismus zu fördern und die Verpflichtungen des Schengener Abkommens zu erfüllen. Die Annahme der<br />
vorliegenden parlamentarischen Initiative würde diese Ziele nicht infrage stellen ganz im Gegenteil, so könnte den verschiedenen Meinungen in der Bevölkerung<br />
besser Rechnung getragen werden.<br />
[09.440]<br />
Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in<br />
die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich<br />
zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der<br />
Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem<br />
biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines<br />
Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit<br />
einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die<br />
Forderungen der EGVerordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.<br />
[09.441]<br />
Am 17. Mai 2009 hat die Bevölkerung mit einem der knappsten Ergebnisse der schweizerischen Abstimmungsgeschichte die bundesrätliche Vorlage über eine<br />
Einführung biometrischer Pässe gutgeheissen. 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage verworfen. Dieses Resultat zeugt von einem<br />
grossen Misstrauen gegenüber dem Ausbau staatlicher Kontrollmechanismen. Wenn wissenschaftliche Tests ergeben, dass die Informationen des biometrischen<br />
Chips mit Hilfe geeigneter Geräte auch von unbefugten Personen gelesen werden können, so ist dieses Misstrauen mehr als angebracht. Der Aufbau einer<br />
elektronischen Datenbank birgt hinsichtlich der Datensicherheit noch grössere Gefahren. Angesichts der Tatsache, dass die EGVerordnung Nr. 2252/2004 das<br />
Anlegen einer solchen Datenbank gar nicht verlangt und eingedenk der bedauerlichen Gewissheit, dass es gegenüber geschickten Hackern keine sichere Datenbank<br />
geben kann, muss auf deren Einführung verzichtet werden. Das Abstimmungsresultat zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Bevölkerung die Sicherheit ihrer sensiblen<br />
Daten nicht aufs Spiel setzen will.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte den parlamentarischen Initiativen am 15. Oktober 2009 Folge gegeben. Die Kommission ersuchte in<br />
der Folge die SPK des Ständerates um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission behandelte die Initiativen am 1. Februar 2010 und verweigerte<br />
der Nationalratskommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (09.431n), mit 8 zu 4 Stimmen (09.435n), mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen (09.440n) und mit<br />
7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (09.441n) die Zustimmung.<br />
94
In der Folge befasste sich am 28. Oktober 2011 wieder die Nationalratskommission mit den Initiativen und stellte ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />
(09.431n) sowie mit 18 zu 1 Stimmen (09.435n, 09.440n, 09.441n) den Antrag, den Initiativen Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 6.<br />
Dezember 2011 zu, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Somit musste sich die SPK des Ständerates darüber aussprechen, ob sie den<br />
Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat beantragt, ihnen keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission beharrt auf ihrer Haltung, wonach die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 über die Einführung biometrischer Pässe beschlossene zentrale<br />
Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) nicht rückgängig gemacht werden soll. Sie erinnert daran, dass mit der Umsetzung einer parlamentarischen<br />
Initiative (09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip<br />
zusichern) und einer Standesinitiative (10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung) mittlerweile ein Teil der Forderungen erfüllt wurde, die im Nachgang der<br />
Volksabstimmung erhoben worden waren. So können heute alle <strong>Schweizer</strong> Bürger weiterhin eine nichtbiometrische ID beziehen, und den Kantonen ist es überlassen,<br />
ob die Identitätskarten weiterhin bei den Wohngemeinden bezogen werden können.<br />
Durch ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren haben die Kantone der SPK signalisiert, dass sie eine mögliche<br />
Aufhebung der Datenbank ablehnen, weil sie einen Anstieg der missbräuchlichen Ausweisanträge befürchten und sowohl die Kantone als auch der Bund für ihre<br />
Datenbanken grosse Investitionen tätigen müssten. Die SPK teilt diese Einschätzung und beantragt deshalb ihrem Rat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge<br />
zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
95
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.441 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Biometrische Pässe ohne Datenbank<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei<br />
Reimann Lukas<br />
05.06.2009<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir<br />
folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 2 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) sowie weitere<br />
Bestimmungen wie etwa in Artikel 111 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen<br />
und Ausländer (SR 142.20) , welche die Einführung eines Informationssystems beim Bundesamt für Polizei<br />
betreffen (Datenbank), sind ersatzlos aufzuheben.<br />
Begründung<br />
Am 17. Mai 2009 hat die Bevölkerung mit einem der knappsten Ergebnisse der schweizerischen<br />
Abstimmungsgeschichte die bundesrätliche Vorlage über eine Einführung biometrischer Pässe gutgeheissen.<br />
49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage verworfen. Dieses Resultat zeugt von<br />
einem grossen Misstrauen gegenüber dem Ausbau staatlicher Kontrollmechanismen. Wenn wissenschaftliche<br />
Tests ergeben, dass die Informationen des biometrischen Chips mit Hilfe geeigneter Geräte auch von<br />
unbefugten Personen gelesen werden können, so ist dieses Misstrauen mehr als angebracht. Der Aufbau<br />
einer elektronischen Datenbank birgt hinsichtlich der Datensicherheit noch grössere Gefahren. Angesichts der<br />
Tatsache, dass die EGVerordnung Nr. 2252/2004 das Anlegen einer solchen Datenbank gar nicht verlangt<br />
und eingedenk der bedauerlichen Gewissheit, dass es gegenüber geschickten Hackern keine sichere<br />
Datenbank geben kann, muss auf deren Einführung verzichtet werden. Das Abstimmungsresultat zeigt in aller<br />
Deutlichkeit, dass die Bevölkerung die Sicherheit ihrer sensiblen Daten nicht aufs Spiel setzen will.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
17. November 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
13. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
96
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
16.10.2009 SPKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
02.02.2010 SPKSR Keine Zustimmung<br />
06.12.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
14.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ausweis Gesetz biometrische Daten Personendaten Datenbasis Datenspeicherung Datenschutz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;Ausweisgesetz<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.431<br />
09.435<br />
09.440<br />
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97
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
09.431 n Pa.Iv. Marra. Ausweisgesetz<br />
français<br />
09.435 n Pa.Iv. Hodgers. Änderung des Ausweisgesetzes<br />
09.440 n Pa.Iv. Fraktion V. Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise<br />
09.441 n Pa.Iv. Fraktion V. Biometrische Pässe ohne Datenbank<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2012 die von Nationalrätin Ada Marra (S/VD), von Nationalrat Antonio Hodgers (G/GE) und von der SVPFraktion<br />
eingereichten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Nachdem der Nationalrat den Initiativen Folge gegeben hatte, oblag es der Kommission des Ständerates,<br />
darüber zu entscheiden, ob sie den Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat Antrag stellt, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Drei der parlamentarischen Initiativen fordern, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die zentrale Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) abgeschafft<br />
bzw. die Datenspeicherung eingeschränkt wird. Eine Initiative (09.440) verlangt, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus keine weiteren<br />
Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[09.431]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll so geändert werden, dass <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürger zwischen einer biometrischen Identitätskarte und einer Identitätskarte ohne<br />
elektronisch gespeicherte biometrische Daten auswählen können; ferner soll die zentrale Speicherung von Daten nicht mehr vorgesehen sein.<br />
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001<br />
Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis2quater und 4<br />
1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:<br />
a. Betrifft nur den französischen Text.<br />
2bis Der Pass ist mit einem Datenchip versehen. Der Datenchip kann das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die<br />
übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 können auf dem Chip gespeichert werden.<br />
2ter Auf Antrag der antragstellenden Person kann die Identitätskarte mit einem Datenchip versehen werden.<br />
2quater Diese Ausweise können eine elektronische Identität enthalten, die zur Authentifizierung, zur Signierung und zur Verschlüsselung dient.<br />
4 Auf Antrag der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz, Ordens, Künstler oder Partnerschaftsname sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie<br />
Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.<br />
Art. 2a Sicherheit und Auslesen des Datenchips<br />
1 Der Datenchip ist gegen Fälschungen und unberechtigtes Lesen zu schützen. Der Bundesrat bestimmt die entsprechenden technischen Anforderungen.<br />
2 Der Bundesrat ist befugt, mit anderen Staaten Verträge über das Lesen der im Chip gespeicherten Fingerabdrücke abzuschliessen, sofern die betreffenden Staaten<br />
über einen Datenschutz verfügen, der dem schweizerischen gleichwertig ist.<br />
Gliederungstitel vor Art. 4<br />
2. Abschnitt:<br />
Ausstellung, Ausfertigung, Entzug und Verlust des Ausweises<br />
Art. 4 Abs.1<br />
1 Ausweise werden im Inland von den Stellen ausgestellt, welche die Kantone bezeichnen. Der Bundesrat kann weitere Stellen bezeichnen. Verfügt ein Kanton über<br />
mehrere ausstellende Behörden, so bestimmt er eine für die Ausstellung von Ausweisen verantwortliche Stelle.<br />
Art. 5 Antrag auf Ausstellung<br />
1 Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der vom Wohnsitzkanton bezeichneten Stelle oder bei der schweizerischen Vertretung im Ausland<br />
persönlich vorsprechen, um den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einzureichen. Unmündige und entmündigte Personen benötigen die schriftliche Einwilligung<br />
ihrer gesetzlichen Vertretung.<br />
2 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen zum Antrags und Ausstellungsverfahren, namentlich betreffend:<br />
a. die für die Ausstellung von Ausweisen zu verwendenden Daten und die Datenquellen;<br />
b. die Anforderungen an die ausstellenden Behörden;<br />
c. die technische Infrastruktur.<br />
2bis Der Bundesrat berücksichtigt dabei die besondere Lage der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.<br />
3 Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten Ausnahmen von der persönlichen Erscheinungspflicht<br />
vorsehen.<br />
Art. 6 Abs. 1, 2 und 5<br />
1 Die ausstellende Behörde prüft, ob die Angaben korrekt und vollständig sind, und überprüft die geltend gemachte Identität.<br />
2 Die ausstellende Behörde entscheidet über den Antrag. Stimmt sie der Ausstellung des Ausweises zu, so gibt sie der mit der Ausfertigung betrauten Stelle den<br />
Auftrag zur Ausweisanfertigung. Sie übermittelt ihr die notwendigen Daten.<br />
5 Die Ausstellung eines Ausweises wird verweigert, wenn die antragstellende Person im Ausland ein Gesuch stellt und im Ausland wegen einer Straftat verfolgt wird<br />
oder verurteilt worden ist, die nach schweizerischem Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, und wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass sie sich der<br />
Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Von der Verweigerung ist abzusehen, wenn die angedrohte Sanktion zu einem Ergebnis führen würde, das mit<br />
dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.<br />
Art. 6a Ausfertigungsstellen, Generalunternehmer, Dienstleistungserbringer und Lieferanten<br />
98
1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Stellen, die für die Ausfertigung von Ausweisen mit Datenchip zuständig sind.<br />
2 Der Bundesrat legt die Anforderungen an Ausfertigungsstellen, Dienstleistungserbringer und Lieferanten fest.<br />
Art. 6b Aufgaben des Bundesamtes für Polizei<br />
1 Neben den weiteren in diesem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen genannten Aufgaben nimmt das Bundesamt für Polizei folgende Aufgaben wahr:<br />
a. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften gemäss Artikel 6a Absatz 2.<br />
b. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte und Anweisungen betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise an in und ausländische Stellen.<br />
c. Es erteilt, Geheimhaltungs und Datenschutzinteressen vorbehalten, Auskünfte betreffend <strong>Schweizer</strong> Ausweise und deren Ausstellung an Privatpersonen.<br />
d. Es erteilt Auskünfte und Anweisungen an Ausfertigungsstellen, die Ausweise mit einem Datenchip herstellen, an Dienstleistungserbringer und Lieferanten und<br />
überwacht die Einhaltung der Spezifikationen.<br />
e. Es verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich der Ausweisschriften und ist verantwortlich für die Umsetzung der internationalen Standards.<br />
f. Es führt die "Public Key Infrastructure" (PKI) für <strong>Schweizer</strong> Ausweise.<br />
g. Es führt unter Vorbehalt abweichender Spezialbestimmungen die Fachstelle des Bundes für Identitäts und Legitimationsausweise, die mit einem Datenchip<br />
versehen sind.<br />
Art. 9 Abs. 2<br />
2 Die Höhe der durch den Bundesrat festgelegten Gebühren muss familienfreundlich sein.<br />
Art. 10<br />
Aufgehoben<br />
Art. 11<br />
Aufgehoben<br />
Art. 13 Meldepflicht<br />
1 Die verfügende Behörde meldet der zuständigen ausstellenden Behörde:<br />
a. die Verfügung einer Schriftensperre sowie deren Aufhebung;<br />
b. die Ausweishinterlegung sowie deren Aufhebung;<br />
c. die Schutzmassnahmen für unmündige oder entmündigte Personen, die sich auf die Ausweisausstellung beziehen, sowie deren Aufhebung;<br />
d. den Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen oder durch behördlichen Beschluss.<br />
Art. 16 Vollzug<br />
Der Bundesrat regelt den Vollzug dieses Gesetzes. Er berücksichtigt dabei soweit notwendig die Bestimmungen der Europäischen Union und die Empfehlungen und<br />
Standards der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO) über Ausweise.<br />
2. Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
Art. 111<br />
Aufgehoben<br />
[09.435]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Ausweisgesetz soll dahingehend verändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob sie eine ID ohne Chip erwerben möchten<br />
und ob ihre Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
[09.440]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) ist dahingehend abzuändern, dass der Bundesrat über den <strong>Schweizer</strong> Reisepass hinaus<br />
keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann.<br />
[09.441]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 2 des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1) sowie weitere Bestimmungen wie etwa in Artikel 111 des Bundesgesetzes<br />
vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) , welche die Einführung eines Informationssystems beim Bundesamt für Polizei betreffen<br />
(Datenbank), sind ersatzlos aufzuheben.<br />
1. 2. Begründung<br />
[09.431]<br />
Das SchengenÜbereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, biometrische Pässe einzuführen, zu deren biometrisierten Daten insbesondere ein Gesichtsbild<br />
sowie die Fingerabdrücke gehören. Indem das <strong>Parlament</strong> die zentrale Speicherung dieser Daten beim Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement beschloss,<br />
und indem es <strong>Schweizer</strong>bürgerinnen und bürgern nicht die Wahl zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip liess, ging das <strong>Parlament</strong> im vergangenen<br />
Jahr aber über die Anforderungen des SchengenÜbereinkommen hinaus. Diese beiden Punkte wurden durch ein Referendum angefochten. Mit dieser<br />
parlamentarischen Initiative fordere ich, dass das Ausweisgesetz revidiert und dabei den erwähnten Kritikpunkten Rechnung getragen wird.<br />
[09.435]<br />
Die kürzlich stattgefundene Abstimmungskampagne zur Einführung des biometrischen Passes hat gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der <strong>Schweizer</strong> Bevölkerung<br />
über den Schutz ihrer persönlichen Daten besorgt ist. Um dieser durchaus berechtigten Besorgnis Rechnung zu tragen, sollten die Bürgerinnen und Bürger selber<br />
entscheiden dürfen, ob:<br />
1. sie eine ID ohne Chip erwerben möchten,<br />
2. die Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank gespeichert werden.<br />
Auf diese Weise würden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in diesen beiden Bereichen, die den Datenschutz betreffen, mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.<br />
Dieser Vorschlag respektiert den Volkswillen vom 17. Mai 2009, da die Kampagne zugunsten der Einführung des biometrischen Passes in erster Linie darauf<br />
ausgerichtet war, die Reisefreiheit sicherzustellen, den Tourismus zu fördern und die Verpflichtungen des Schengener Abkommens zu erfüllen. Die Annahme der<br />
vorliegenden parlamentarischen Initiative würde diese Ziele nicht infrage stellen ganz im Gegenteil, so könnte den verschiedenen Meinungen in der Bevölkerung<br />
besser Rechnung getragen werden.<br />
[09.440]<br />
Anlässlich der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe vom 17. Mai 2009 haben 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in<br />
die Urnen gelegt. Ein wesentlicher Grund für das Misstrauen gegenüber dieser Vorlage bestand in der Unsicherheit darüber, welche Ausweise inskünftig zusätzlich<br />
zum Pass noch mit einem biometrischen Chip versehen werden sollen. Der Bundesrat hat in dieser Frage freie Hand, und es ist absehbar, dass er aus Gründen der<br />
Kontrollvereinfachung demnächst auch die Identitätskarte und möglicherweise auch weitere Dokumente wie z. B. den Fahrausweis zur Ausrüstung mit einem<br />
biometrischen Chip freigeben könnte. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das sensible persönliche Daten in Form eines Chips enthält, wächst die Gefahr eines<br />
Missbrauchs, allein schon wegen des erhöhten Verlust bzw. Diebstahlrisikos. Zudem wird die Freiheit der Bürger, ob sie ihre persönlichen Ausweisdokumente mit<br />
einem biometrischen Chip ausrüsten lassen wollen oder nicht, völlig unnötig eingeschränkt. Auch hier ist der Bundesrat nämlich aus freien Stücken über die<br />
Forderungen der EGVerordnung Nr. 2252/2004, welche nur die Einführung biometrischer Reisepässe verlangt hatte, hinausgegangen.<br />
[09.441]<br />
Am 17. Mai 2009 hat die Bevölkerung mit einem der knappsten Ergebnisse der schweizerischen Abstimmungsgeschichte die bundesrätliche Vorlage über eine<br />
Einführung biometrischer Pässe gutgeheissen. 49,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage verworfen. Dieses Resultat zeugt von einem<br />
grossen Misstrauen gegenüber dem Ausbau staatlicher Kontrollmechanismen. Wenn wissenschaftliche Tests ergeben, dass die Informationen des biometrischen<br />
Chips mit Hilfe geeigneter Geräte auch von unbefugten Personen gelesen werden können, so ist dieses Misstrauen mehr als angebracht. Der Aufbau einer<br />
elektronischen Datenbank birgt hinsichtlich der Datensicherheit noch grössere Gefahren. Angesichts der Tatsache, dass die EGVerordnung Nr. 2252/2004 das<br />
Anlegen einer solchen Datenbank gar nicht verlangt und eingedenk der bedauerlichen Gewissheit, dass es gegenüber geschickten Hackern keine sichere Datenbank<br />
geben kann, muss auf deren Einführung verzichtet werden. Das Abstimmungsresultat zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Bevölkerung die Sicherheit ihrer sensiblen<br />
Daten nicht aufs Spiel setzen will.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte den parlamentarischen Initiativen am 15. Oktober 2009 Folge gegeben. Die Kommission ersuchte in<br />
der Folge die SPK des Ständerates um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission behandelte die Initiativen am 1. Februar 2010 und verweigerte<br />
der Nationalratskommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung (09.431n), mit 8 zu 4 Stimmen (09.435n), mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen (09.440n) und mit<br />
7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (09.441n) die Zustimmung.<br />
99
In der Folge befasste sich am 28. Oktober 2011 wieder die Nationalratskommission mit den Initiativen und stellte ihrem Rat mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen<br />
(09.431n) sowie mit 18 zu 1 Stimmen (09.435n, 09.440n, 09.441n) den Antrag, den Initiativen Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 6.<br />
Dezember 2011 zu, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Somit musste sich die SPK des Ständerates darüber aussprechen, ob sie den<br />
Initiativen zustimmt oder ob sie dem Rat beantragt, ihnen keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission beharrt auf ihrer Haltung, wonach die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 über die Einführung biometrischer Pässe beschlossene zentrale<br />
Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, ISA) nicht rückgängig gemacht werden soll. Sie erinnert daran, dass mit der Umsetzung einer parlamentarischen<br />
Initiative (09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip<br />
zusichern) und einer Standesinitiative (10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung) mittlerweile ein Teil der Forderungen erfüllt wurde, die im Nachgang der<br />
Volksabstimmung erhoben worden waren. So können heute alle <strong>Schweizer</strong> Bürger weiterhin eine nichtbiometrische ID beziehen, und den Kantonen ist es überlassen,<br />
ob die Identitätskarten weiterhin bei den Wohngemeinden bezogen werden können.<br />
Durch ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren haben die Kantone der SPK signalisiert, dass sie eine mögliche<br />
Aufhebung der Datenbank ablehnen, weil sie einen Anstieg der missbräuchlichen Ausweisanträge befürchten und sowohl die Kantone als auch der Bund für ihre<br />
Datenbanken grosse Investitionen tätigen müssten. Die SPK teilt diese Einschätzung und beantragt deshalb ihrem Rat, den parlamentarischen Initiativen keine Folge<br />
zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
100
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
09.474 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Flexibilisierung der Waldflächenpolitik<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR<br />
25.06.2009<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reicht die<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Es ist eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald zu erlassen mit dem Ziel, in Gebieten mit einer<br />
Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich<br />
wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen; dies durch eine Flexibilisierung der Pflicht<br />
zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig sind geeignete Instrumente vorzusehen, damit<br />
in den Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche eine weitere, unerwünschte Ausdehnung der Waldfläche<br />
eingeschränkt werden kann. Dabei soll die Gesamtwaldfläche nicht reduziert werden.<br />
Begründung<br />
Die Waldfläche nimmt in einigen Gebieten der Schweiz massiv zu. Zwischen 1993/1995 und 2004/2007 hat<br />
beispielsweise die Waldfläche im Alpenraum um 9,1 Prozent zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme<br />
von 33 500 Hektaren respektive einer Fläche ungefähr so gross wie der Kanton Schaffhausen. Die Zunahme<br />
der Waldfläche führt immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft. Sie kann aber auch ökologisch und<br />
landschaftlich wertvolle Gebiete beeinträchtigen.<br />
Zudem kann es erforderlich sein, im Interesse des Hochwasserschutzes im Uferbereich Rodungen<br />
vorzunehmen. Gemäss geltendem Waldgesetz muss bei Rodungen ein Realersatz geleistet werden. Gerade<br />
in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche ist dieser Grundsatz aber nicht immer sinnvoll und zum Teil<br />
kaum mehr zu erfüllen, ohne neue Landnutzungskonflikte zu provozieren. Die parlamentarische Initiative will am<br />
Grundsatz des Rodungsverbotes festhalten. In Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche soll aber in<br />
begründeten Fällen auf den Rodungsersatz verzichtet werden können. Mit der Revision des Waldgesetzes<br />
(07.033) wurde eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz im Sinne der vorliegenden<br />
parlamentarischen Initiative vorgeschlagen. Diese Flexibilisierung war in der Vernehmlassung und der<br />
parlamentarische Debatte weitgehend unbestritten und ist weiterhin vordringlich.<br />
Die Flexibilisierung des Rodungsersatzes alleine kann die unerwünschte Zunahme der Waldfläche nicht<br />
verhindern. Daher sind weitere Instrumente und Massnahmen vorzusehen, welche der unerwünschten<br />
Ausdehnung der Waldfläche in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche entgegenwirken. Die Erhaltung der<br />
Gesamtwaldfläche in der Schweiz wird dabei nicht infrage gestellt.<br />
Dokumente<br />
101
Stellungnahme des Bundesrates 04.05.11 (BBl 2011 4425)<br />
Bericht UREKSR 03.02.11 (BBl 2011 4397)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3445)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
25.06.2009 UREKSR Beschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.<br />
20.10.2009 UREKNR Zustimmung.<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
16.06.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.<br />
01.03.2012 NR Abweichend.<br />
15.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3445; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Wald Waldschutz Bewilligung Waldfläche Gesetz Hochwasserschutz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
102
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103
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.060 – Geschäft des Bundesrates<br />
Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
23.06.2010<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 23. Juni 2010 zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (BBl 2010 5303)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 23.06.10 (BBl 2010 5303)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (BBl 2012 3437)<br />
Kommissionsberichte<br />
17. Februar 2011 Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR Nationalrat<br />
15. Februar 2011 Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR Nationalrat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates. Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird<br />
um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012 verlängert.<br />
16.03.2011 NR Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wird um ein Jahr, d.h. bis am 23. Juli 2012<br />
verlängert.<br />
15.06.2011 NR Abweichend.<br />
13.12.2011 SR Abweichend.<br />
27.02.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
104
Datum<br />
Rat<br />
Bundesblatt 2012 3437<br />
Entwurf 2<br />
Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung)<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
15.06.2011 NR Nichteintreten.<br />
13.12.2011 SR Nichteintreten (= erledigt).<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Wohneigentum Eigenmietwertbesteuerung Hypothek Steuerabzug Steuerbefreiung älterer Mensch Altersrentner/in<br />
Unterhaltskosten Energieeinsparung Ferienwohnung Kanton Volksinitiative Gegenvorschlag<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846;24;Kostenanlastungssteuer<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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105
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.092 – Geschäft des Bundesrates<br />
Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
20.10.2010<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Botschaft vom 20. Oktober 2010 zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im<br />
Strassenverkehr (BBl 2010 8447)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 20.10.10 (BBl 2010 8447)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Strassenverkehrsgesetz (SVG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
16.06.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
19.12.2011 NR Beginn der Diskussion<br />
20.12.2011 NR Abweichend.<br />
28.02.2012 SR Abweichend.<br />
Entwurf 2<br />
Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr<br />
Datum<br />
Rat<br />
16.06.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
19.12.2011 NR Beginn der Diskussion<br />
20.12.2011 NR In der Gesamtabstimmung abgelehnt (=Nichteintreten)<br />
28.02.2012 SR Eintreten (= abweichend).<br />
106
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR (KVFSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (KVFNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sicherheit im Strassenverkehr Verkehrssicherheit Strassenverkehrsordnung Verkehrsunfall FIAZ<br />
Fahrzeugausrüstung Führerschein Fahrzeugpapier Radfahrer/in Geschwindigkeitsregelung Strassenunterhalt<br />
Statistik Altersgliederung Kind älterer Mensch<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;Fahreignung;Alterslimite<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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107
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3066 – Motion<br />
Bekämpfung der Ausländerkriminalität<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion CVP/EVP/glp<br />
Wehrli Reto<br />
09.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Asylgesetzes zur Regelung folgender Punkte<br />
auszuarbeiten:<br />
1. Die Haftgestehungskosten im Asylbereich werden den Kantonen vollumfänglich abgegolten;<br />
2. dies gilt für die Vorbereitungs, Durchsetzungs und Ausschaffungshaft sowie für die Haft von DublinFällen;<br />
3. im Gegenzug muss der Vollzug zwingend stattfinden, und die Fristen müssen eingehalten werden;<br />
4. die Überprüfung des Vollzuges findet durch den Bund statt;<br />
5. Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Ausländer und Asylgesetztes;<br />
6. Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide dürfen nicht länger als ein Jahr dauern;<br />
7. Förderung des Vollzuges der Strafe im Herkunftsland;<br />
8. Verstärkung der Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen und im Inland.<br />
Begründung<br />
Die Kantone haben zu wenig Anreize, die Wegweisungsentscheide des Bundes bei abgelehnten<br />
Asylentscheiden wirksam zu vollziehen, vor allem was die Anwendung der administrativen Haftmöglichkeiten<br />
betrifft, die für die Ausweisung vorgesehen sind. Die Kantone werden heute nur zum Teil vom Bund<br />
entschädigt. Mit der vollständigen Abgeltung soll der Anreiz zum Vollzug verbessert werden. Grenzwachtkorps<br />
und Kantonspolizei sind aufgrund ihrer geringen Bestände nicht in der Lage, die illegale Migration, sei es bei<br />
der Einreise oder beim Aufenthalt, konsequent zu bekämpfen. Zudem ermöglichen Schlepperorganisationen<br />
nach wie vor in hohem Masse die illegale Zuwanderung. Die Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen<br />
können durch die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps und der kantonalen Polizei verstärkt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 12.05.2010<br />
1.4. Der Bund übernimmt nach geltendem Recht einen wesentlichen Teil der Kosten, die im Rahmen des<br />
Wegweisungsvollzugs abgewiesener Asylsuchender anfallen. Neben einem Pauschalbetrag, der eine<br />
Entschädigung für den Vollzug der Wegweisung beinhaltet, richtet er den Kantonen die vollständigen<br />
Ausreisekosten aus und entschädigt sie mit einer Pauschale von 140 Franken pro Hafttag. In einigen Kantonen<br />
ist die vom Bund ausgerichtete Haftpauschale kostendeckend. Eine erneute Erhöhung der Haftpauschale<br />
108
könnte die bekannten Probleme im Vollzugsbereich, auf welche nachfolgend eingegangen wird, nicht lösen.<br />
Die Kantone sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, die Wegweisungen im Asyl und<br />
Ausländerbereich zu vollziehen. Sie haben aus finanziellen und sicherheitspolitischen Gründen ein Interesse<br />
daran, insbesondere weggewiesene kriminelle Ausländerinnen und Ausländer rasch in die Herkunftsländer<br />
zurückzuführen. Die Vollzugsschwierigkeiten sind nicht auf fehlende finanzielle Anreize, sondern zu einem<br />
grossen Teil darauf zurückzuführen, dass sich die betroffenen Personen weigern, ihre Identität offenzulegen<br />
und bei der Beschaffung der notwendigen Reisepapiere mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Zudem sind<br />
in verschiedenen Kantonen nicht genügend Haftplätze vorhanden. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen,<br />
werden die kantonalen Behörden bei der Beschaffung der Reisepapiere und der Organisation der Ausreise<br />
durch das Bundesamt für Migration unterstützt.<br />
5. Der Bund hat die Bereiche Zwangsmassnahmen und Ausschaffung im Bundesgesetz über die<br />
Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) für alle Kantone sowohl für den Asyl als auch den<br />
Ausländerbereich einheitlich geregelt. Das Zwangsanwendungsgesetz (SR 364) enthält darüber hinaus die<br />
Grundlagen für polizeiliche Massnahmen und die Anwendung von Zwang bei Rückführungen durch die<br />
kantonalen Behörden.<br />
6. Die Behandlungsfristen des Bundesverwaltungsgerichtes bei Beschwerden gegen ablehnende<br />
Asylentscheide betragen nach geltendem Recht sechs Wochen bzw. fünf Tage (bei<br />
Nichteintretensentscheiden) und zwei Monate (bei materiellen Entscheiden). Bei diesen Fristen handelt es sich<br />
um Ordnungsfristen; sie sind ein Appell des Gesetzgebers, dass hier möglichst rasch entschieden werden<br />
soll. Die Pflicht zur Beurteilung von Rechtsmitteln innert angemessener Frist gilt zudem bereits aufgrund<br />
übergeordneten Rechtes (Rechtsverzögerungsverbot nach Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung;<br />
Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 EMRK). Eine gesetzlich vorgesehene, zwingende Behandlungsfrist<br />
für das Bundesverwaltungsgericht würde den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 191c der<br />
Bundesverfassung) verletzen.<br />
7. Es liegt im Interesse der Kantone und des Bundes, dass möglichst viele Ausländerinnen und Ausländer, die<br />
in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, ihre Strafen im Herkunftsstaat verbüssen können. Die<br />
Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten bilden das Übereinkommen des<br />
Europarates zur Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343) sowie dessen Zusatzprotokoll (SR 0343.1), das<br />
für die Schweiz im Herbst 2004 in Kraft getreten ist. Leider haben einige wichtige Herkunftsstaaten das<br />
Übereinkommen bzw. das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Die Schweiz bemüht sich darum, dass<br />
möglichst viele Staaten auch das Zusatzprotokoll ratifizieren und umsetzen.<br />
8. Zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und den Grenzkantonen besteht eine enge Zusammenarbeit. Für<br />
die notwendigen polizeilichen Ersatzmassnahmen nach dem Wegfall der systematischen Personenkontrollen<br />
an den Binnengrenzen sind grundsätzlich die Kantone zuständig; sie werden dabei auf der Grundlage von<br />
Vereinbarungen durch das GWK unterstützt. Die Bestände und die Einsatzdoktrin der kantonalen Polizeikorps<br />
liegen in der Verantwortung der Kantone. Die Ressourcenproblematik des GWK war in den letzten Monaten<br />
Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse. Die Eidgenössische Zollverwaltung wurde entsprechend<br />
beauftragt, einen Bericht zur Personalsituation auszuarbeiten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 12.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
109
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Eindämmung der Kriminalität Asylrecht Inhaftierung Kanton Entschädigung Vollzug von Beschlüssen Ausschaffung<br />
illegale Zuwanderung Personenkontrolle an der Grenze Ausländer/in<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811;12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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110
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3066 n Mo. Nationalrat (Fraktion CEg). Bekämpfung der Ausländerkriminalität<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von der CVP/EVP/glpFraktion eingereichte und vom Nationalrat am 28. September<br />
2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, verschiedene gesetzliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Kriminalität im Asyl und im Ausländerbereich<br />
auszuarbeiten.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Engler<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 12. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Asylgesetzes zur Regelung folgender Punkte auszuarbeiten:<br />
1. Die Haftgestehungskosten im Asylbereich werden den Kantonen vollumfänglich abgegolten;<br />
2. dies gilt für die Vorbereitungs, Durchsetzungs und Ausschaffungshaft sowie für die Haft von DublinFällen;<br />
3. im Gegenzug muss der Vollzug zwingend stattfinden, und die Fristen müssen eingehalten werden;<br />
4. die Überprüfung des Vollzuges findet durch den Bund statt;<br />
5. Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Ausländer und Asylgesetzes;<br />
6. Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide dürfen nicht länger als ein Jahr dauern;<br />
7. Förderung des Vollzuges der Strafe im Herkunftsland;<br />
8. Verstärkung der Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen und im Inland.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die Kantone haben zu wenig Anreize, die Wegweisungsentscheide des Bundes bei abgelehnten Asylentscheiden wirksam zu vollziehen, vor allem was die<br />
Anwendung der administrativen Haftmöglichkeiten betrifft, die für die Ausweisung vorgesehen sind. Die Kantone werden heute nur zum Teil vom Bund entschädigt. Mit<br />
der vollständigen Abgeltung soll der Anreiz zum Vollzug verbessert werden. Grenzwachtkorps und Kantonspolizei sind aufgrund ihrer geringen Bestände nicht in der<br />
Lage, die illegale Migration, sei es bei der Einreise oder beim Aufenthalt, konsequent zu bekämpfen. Zudem ermöglichen Schlepperorganisationen nach wie vor in<br />
hohem Masse die illegale Zuwanderung. Die Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen können durch die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps und der<br />
kantonalen Polizei verstärkt werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 12. Mai 2010<br />
1.4. Der Bund übernimmt nach geltendem Recht einen wesentlichen Teil der Kosten, die im Rahmen des Wegweisungsvollzugs abgewiesener Asylsuchender<br />
anfallen. Neben einem Pauschalbetrag, der eine Entschädigung für den Vollzug der Wegweisung beinhaltet, richtet er den Kantonen die vollständigen Ausreisekosten<br />
aus und entschädigt sie mit einer Pauschale von 140 Franken pro Hafttag. In einigen Kantonen ist die vom Bund ausgerichtete Haftpauschale kostendeckend. Eine<br />
erneute Erhöhung der Haftpauschale könnte die bekannten Probleme im Vollzugsbereich, auf welche nachfolgend eingegangen wird, nicht lösen.<br />
Die Kantone sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, die Wegweisungen im Asyl und Ausländerbereich zu vollziehen. Sie haben aus finanziellen und<br />
sicherheitspolitischen Gründen ein Interesse daran, insbesondere weggewiesene kriminelle Ausländerinnen und Ausländer rasch in die Herkunftsländer<br />
zurückzuführen. Die Vollzugsschwierigkeiten sind nicht auf fehlende finanzielle Anreize, sondern zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass sich die<br />
betroffenen Personen weigern, ihre Identität offenzulegen und bei der Beschaffung der notwendigen Reisepapiere mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Zudem sind<br />
in verschiedenen Kantonen nicht genügend Haftplätze vorhanden. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, werden die kantonalen Behörden bei der Beschaffung der<br />
Reisepapiere und der Organisation der Ausreise durch das Bundesamt für Migration unterstützt.<br />
5. Der Bund hat die Bereiche Zwangsmassnahmen und Ausschaffung im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) für alle Kantone sowohl<br />
für den Asyl als auch den Ausländerbereich einheitlich geregelt. Das Zwangsanwendungsgesetz (SR 364) enthält darüber hinaus die Grundlagen für polizeiliche<br />
Massnahmen und die Anwendung von Zwang bei Rückführungen durch die kantonalen Behörden.<br />
6. Die Behandlungsfristen des Bundesverwaltungsgerichtes bei Beschwerden gegen ablehnende Asylentscheide betragen nach geltendem Recht sechs Wochen<br />
bzw. fünf Tage (bei Nichteintretensentscheiden) und zwei Monate (bei materiellen Entscheiden). Bei diesen Fristen handelt es sich um Ordnungsfristen; sie sind ein<br />
Appell des Gesetzgebers, dass hier möglichst rasch entschieden werden soll. Die Pflicht zur Beurteilung von Rechtsmitteln innert angemessener Frist gilt zudem<br />
bereits aufgrund übergeordneten Rechtes (Rechtsverzögerungsverbot nach Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung; Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 EMRK).<br />
Eine gesetzlich vorgesehene, zwingende Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht würde den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 191c der<br />
Bundesverfassung) verletzen.<br />
7. Es liegt im Interesse der Kantone und des Bundes, dass möglichst viele Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt<br />
wurden, ihre Strafen im Herkunftsstaat verbüssen können. Die Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten bilden das Übereinkommen<br />
des Europarates zur Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343) sowie dessen Zusatzprotokoll (SR 0343.1), das für die Schweiz im Herbst 2004 in Kraft getreten<br />
ist. Leider haben einige wichtige Herkunftsstaaten das Übereinkommen bzw. das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Die Schweiz bemüht sich darum, dass<br />
möglichst viele Staaten auch das Zusatzprotokoll ratifizieren und umsetzen.<br />
111
8. Zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und den Grenzkantonen besteht eine enge Zusammenarbeit. Für die notwendigen polizeilichen Ersatzmassnahmen nach<br />
dem Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind grundsätzlich die Kantone zuständig; sie werden dabei auf der Grundlage von<br />
Vereinbarungen durch das GWK unterstützt. Die Bestände und die Einsatzdoktrin der kantonalen Polizeikorps liegen in der Verantwortung der Kantone. Die<br />
Ressourcenproblematik des GWK war in den letzten Monaten Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse. Die Eidgenössische Zollverwaltung wurde<br />
entsprechend beauftragt, einen Bericht zur Personalsituation auszuarbeiten.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 97 zu 85 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt mehrheitlich die Argumentation der Motionärin, die ablehnenden Mitglieder schliessen sich den Argumenten des Bundesrates an.<br />
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112
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3067 – Motion<br />
Einführung einer Charta bei Einbürgerungen<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion CVP/EVP/glp<br />
Wehrli Reto<br />
09.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige<br />
Personen vor der Einbürgerung eine Charta unterzeichnen. Damit soll die einbürgerungswillige Person<br />
bekunden, dass sie die grundlegenden Werte unserer Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder<br />
Grundrechte respektiert. Bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss kann die Einbürgerung<br />
nochmals überprüft werden.<br />
Begründung<br />
Eine Einbürgerung soll nur nach sorgfältiger Prüfung einer erfolgreichen Integration erfolgen. Neben<br />
Sprachkenntnisse soll die einzubürgernde Person auch die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in der<br />
Schweiz respektieren. Die Charta regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie zählt die Grundwerte<br />
auf, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 12.05.2010<br />
Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wird für ordentliche Einbürgerungen, erleichterte<br />
Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen als Element einer erfolgreichen Integration unter anderem<br />
erwähnt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung<br />
respektieren muss (Art. 12 Abs. 1 Bst. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Bst. d). Die Auswertung des<br />
Vernehmlassungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft des Bundesrates wird in der zweiten<br />
Jahreshälfte vorliegen. Mit der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Regelung bestünde eine<br />
ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Erklärung zum Beachten der<br />
verfassungsmässigen Grundwerte (Charta) auf dem Verordnungsweg.<br />
Der Vorteil einer solchen Charta bestünde darin, dass sich Einbürgerungsbewerberinnen und bewerber vor<br />
der Einbürgerung ausdrücklich zu den Grundwerten der Verfassung bekennen und somit ihre Loyalität zur<br />
Schweiz bezeugen müssten. Bei Verstössen gegen die Charta könnte die Einbürgerung analog dem heutigen<br />
Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt werden. Voraussetzung hiefür wäre das Erschleichen der<br />
Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Davon könnte etwa dann<br />
ausgegangen werden, wenn jemand vor der Einbürgerung terroristische Mittel befürwortet oder zum Genozid<br />
an bestimmten Personengruppen aufgerufen hat.<br />
Die Motion verlangt jedoch generell, dass bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die<br />
Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Dies würde jedoch eine erneute Überprüfung der Einbürgerung<br />
auch im Falle der Verletzung der Charta nach erfolgter Einbürgerung bedingen. Eine solche Neuüberprüfung<br />
113
hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn sie zum Widerruf der Einbürgerung führen kann. Im Rahmen der<br />
Behandlung der parlamentarischen Initiative 08.409 über die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten<br />
kam jedoch das <strong>Parlament</strong> zum Schluss, dass eine solche Möglichkeit des Widerrufs zur Verletzung des<br />
verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Es würden zwei Kategorien von<br />
<strong>Schweizer</strong> Bürgern geschaffen, je nachdem, ob sie das <strong>Schweizer</strong> Bürgerrecht durch Einbürgerung oder durch<br />
Abstammung (inklusive durch Abstammung von eingebürgerten Personen) erhalten haben.<br />
Antrag des Bundesrates vom 12.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Einbürgerung soziale Anpassung Sitten und Gebräuche Verfassung Vertrag des Privatrechts<br />
Integration der Zuwanderer<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;2811<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
114
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115
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3067 n Mo. Nationalrat (Fraktion CEg). Einführung einer Charta bei Einbürgerungen<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von der CVP/EVP/glpFraktion eingereichte und vom Nationalrat am 28. September<br />
2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Durch die Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor ihrer<br />
Einbürgerung eine Charta unterzeichnen, mit welcher sie sich zu den grundlegenden Werten der Bundesverfassung bekennen. Weiter fordert die Motion, dass bei<br />
Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die Einbürgerung nochmals überprüft werden kann.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Egerszegi<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 12. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor der Einbürgerung eine Charta<br />
unterzeichnen. Damit soll die einbürgerungswillige Person bekunden, dass sie die grundlegenden Werte unserer Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder<br />
Grundrechte respektiert. Bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Eine Einbürgerung soll nur nach sorgfältiger Prüfung einer erfolgreichen Integration erfolgen. Neben Sprachkenntnissen soll die einzubürgernde Person auch die<br />
grundlegenden Werte des Zusammenlebens in der Schweiz respektieren. Die Charta regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie zählt die Grundwerte auf,<br />
an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 12. Mai 2010<br />
Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wird für ordentliche Einbürgerungen, erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen als Element einer<br />
erfolgreichen Integration unter anderem erwähnt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektieren muss (Art.<br />
12 Abs. 1 Bst. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Bst. d). Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft des<br />
Bundesrates wird in der zweiten Jahreshälfte vorliegen. Mit der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Regelung bestünde eine ausdrückliche gesetzliche<br />
Grundlage für die Einführung einer Erklärung zum Beachten der verfassungsmässigen Grundwerte (Charta) auf dem Verordnungsweg.<br />
Der Vorteil einer solchen Charta bestünde darin, dass sich Einbürgerungsbewerberinnen und<br />
bewerber vor der Einbürgerung ausdrücklich zu den Grundwerten der Verfassung bekennen und somit ihre Loyalität zur Schweiz bezeugen müssten. Bei Verstössen<br />
gegen die Charta könnte die Einbürgerung analog dem heutigen Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt werden. Voraussetzung hiefür wäre das<br />
Erschleichen der Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Davon könnte etwa dann ausgegangen werden, wenn jemand vor<br />
der Einbürgerung terroristische Mittel befürwortet oder zum Genozid an bestimmten Personengruppen aufgerufen hat.<br />
Die Motion verlangt jedoch generell, dass bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Dies würde<br />
jedoch eine erneute Überprüfung der Einbürgerung auch im Falle der Verletzung der Charta nach erfolgter Einbürgerung bedingen. Eine solche Neuüberprüfung hat<br />
jedoch nur dann einen Sinn, wenn sie zum Widerruf der Einbürgerung führen kann. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 08.409 über die<br />
Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten kam jedoch das <strong>Parlament</strong> zum Schluss, dass eine solche Möglichkeit des Widerrufs zur Verletzung des<br />
verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Es würden zwei Kategorien von <strong>Schweizer</strong> Bürgern geschaffen, je nachdem, ob sie das<br />
<strong>Schweizer</strong> Bürgerrecht durch Einbürgerung oder durch Abstammung (inklusive durch Abstammung von eingebürgerten Personen) erhalten haben.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 97 zu 89 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission lehnt die Motion ab, weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Charta im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes enthalten ist.<br />
Der vor der Beratung im Nationalrat stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass als Einbürgerungsvoraussetzung die Werte der Bundesverfassung zu respektieren sind.<br />
Die Kommission spricht sich insbesondere auch deshalb gegen die Motion aus, weil diese gleichzeitig die Möglichkeit schaffen will, dass bei Nichteinhaltung oder bei<br />
einem Verstoss gegen die Charta eine Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Die Möglichkeit, eingebürgerten <strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong>n das<br />
Bürgerrecht abzuerkennen, würde indessen das verfassungsmässige Gleichbehandlungsgebot gegenüber denjenigen Bürgern verletzen, die als <strong>Schweizer</strong> geboren<br />
116
wurden. Aus diesen Überlegungen hat sich die Kommission bei der Vorprüfung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat (08.409,<br />
Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten") bereits deutlich gegen ein solches Bürgerrecht auf Probe" ausgesprochen, auf welches die Motion de facto abzielt.<br />
Ein Teil der Kommission unterstützt die Position der Motionäre und ihre Argumente.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
117
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3173 – Motion<br />
Runter mit den Masken!<br />
Eingereicht von<br />
Freysinger Oskar<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
17.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 22bis im Bundesgesetz vom 21. März 1997 (Stand am 1. Januar<br />
2010) über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) hinzuzufügen:<br />
Artikel 22 Grundsätze<br />
...<br />
Artikel 22bis (neu) Vermummungsverbot<br />
Abs. 1<br />
Wer sich aus amtlichen Gründen an eine Bundes, Kantons oder Gemeindebehörde richtet, darf sein Gesicht<br />
nicht vermummen.<br />
Abs. 2<br />
Die Benützung des öffentlichen Verkehrs ist vermummten Personen untersagt. Die Behörden können überdies<br />
vermummten Personen den Zutritt zu öffentlichen Gebäuden verbieten oder diesen bei Bedarf einschränken,<br />
um die Sicherheit der anderen Benutzerinnen und Benutzer zu gewährleisten.<br />
Abs. 3<br />
Die Teilnahme an einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist vermummten Personen untersagt. Die<br />
Kantone und Gemeinden können jedoch für Festanlässe und Feierlichkeiten Ausnahmen vorsehen, bei denen<br />
das Tragen von Masken und anderen ähnlichen Accessoires üblich ist.<br />
Begründung<br />
In einer Zeit, in der die Unsicherheit auf unseren Strassen zunimmt, verstecken immer mehr Menschen ihr<br />
Gesicht mit einer Kapuze, Maske oder einem Ganzkörperschleier. Dies verunmöglicht die Identifizierung dieser<br />
Personen, was vor allem bei Gewalttätigkeiten, bei Identitätskontrollen usw. besonders hinderlich ist.<br />
Der Autor dieser Motion ist der Ansicht, dass der Staat von freien Bürgerinnen und Bürgern in einem freien<br />
Land verlangen kann, dass sie ihr Gesicht nicht verbergen, vor allem wenn sie mit Personen zu tun haben, die<br />
eine Behörde repräsentieren.<br />
118
Stellungnahme des Bundesrates vom 19.05.2010<br />
Das Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) richtet sich an die<br />
Sicherheitsbehörden des Bundes und nicht an Private. Die vom Motionär vorgeschlagene allgemeine Pflicht,<br />
gesichtsverdeckende Kleidung an bestimmten Orten oder bestimmten Anlässen zu entfernen, passt somit<br />
nicht zu den Regelungsgegenständen des BWIS. Zudem bezieht sich die vorgeschlagene Pflicht auf das<br />
gesamte kantonale beziehungsweise kommunale Territorium. Ein örtlich derart weit gefasster Geltungsbereich,<br />
der sich nicht auf nationale Sicherheitsbedürfnisse stützen könnte, würde über die verfassungsmässige<br />
Regelungszuständigkeit des Bundes hinausreichen.<br />
Soweit sich Massnahmen gegen die Vermummung zur ungestörten Verwirklichung der Grundrechte in den<br />
Kantonen indessen als notwendig erweisen, obliegt es den kantonalen Gesetzgebern, entsprechende<br />
Vorschriften, sei es in Form von Gesetzen oder Konkordaten, zu erlassen.<br />
Der Bund wird mit den Kantonen diesbezüglich das Gespräch suchen, um die hier geübte Kultur, das Gesicht<br />
des andern bei Begegnungen im öffentlichen Raum zu sehen, sicherzustellen und damit unsere Vorstellung<br />
von Menschenwürde zum Tragen zu bringen.<br />
Es ist überdies festzuhalten, dass verschiedene Massnahmen, die der Motionär vorschlägt, von den örtlich<br />
zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bereits heute umgesetzt werden können,<br />
ohne dass eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig wäre. So kann jede Behörde mittels<br />
Weisung anordnen, dass amtliche Dienstleistungen, für die ein persönlicher Kontakt unabdingbar ist, nur<br />
gegenüber unverhüllten Personen, deren Identität feststellbar ist, erbracht werden. Auch ist jede Behörde<br />
befugt, den Zugang zu ihren Gebäuden oder zu Gebäuden, die ihrer Aufsicht unterstehen, aus<br />
Sicherheitsgründen zu beschränken. Schliesslich hält Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die<br />
Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) fest, dass konzessionierte Unternehmen Fahrgäste nur befördern<br />
müssen, wenn sie die Gesetzes und Tarifbestimmungen einhalten. Nach Absatz 2 dieses Artikels kann der<br />
Bundesrat festlegen, welche Personen und Gegenstände aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht oder<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen zu transportieren sind. Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe b der<br />
Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, SR 745.11) lässt den Ausschluss von Personen zu, die sich<br />
ungebührlich benehmen. Wer die öffentliche Sicherheit gefährdet, darf somit vom Transport ausgeschlossen<br />
werden. Gemäss Artikel 87 der Bundesverfassung (SR 101) sind namentlich im Transportrecht des Bundes<br />
weitere Vorschriften möglich.<br />
Antrag des Bundesrates vom 19.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
119
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (20)<br />
Amstutz Adrian Baettig Dominique Bigger Elmar Büchel Roland Rino Darbellay Christophe<br />
Dunant Jean Henri Estermann Yvette Fehr Hans Geissbühler Andrea Martina GlauserZufferey Alice<br />
Graber JeanPierre Grin JeanPierre Kunz Josef Parmelin Guy Perrin Yvan Reymond André<br />
Rime JeanFrançois Schibli Ernst Schmidt Roberto von Siebenthal Erich<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
öffentliche Ordnung Kleidung Behörde öffentliches Gebäude Demonstration öffentlicher Verkehr Kopftuch<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
09<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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120
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3173 n Mo. Nationalrat (Freysinger). Runter mit den Masken!<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von Nationalrat Oskar Freysinger (V/VS) eingereichte und vom Nationalrat am 28.<br />
September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Durch die Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)<br />
vorzubereiten, die ein umfassendes Vermummungsverbot im öffentlichen Raum vorsieht.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Stöckli<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 22bis im Bundesgesetz vom 21. März 1997 (Stand am 1. Januar 2010) über Massnahmen zur Wahrung der inneren<br />
Sicherheit (BWIS) hinzuzufügen:<br />
Artikel 22 Grundsätze<br />
...<br />
Artikel 22bis (neu) Vermummungsverbot<br />
Abs. 1<br />
Wer sich aus amtlichen Gründen an eine Bundes, Kantons oder Gemeindebehörde richtet, darf sein Gesicht nicht vermummen.<br />
Abs. 2<br />
Die Benützung des öffentlichen Verkehrs ist vermummten Personen untersagt. Die Behörden können überdies vermummten Personen den Zutritt zu öffentlichen<br />
Gebäuden verbieten oder diesen bei Bedarf einschränken, um die Sicherheit der anderen Benutzerinnen und Benutzer zu gewährleisten.<br />
Abs. 3<br />
Die Teilnahme an einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist vermummten Personen untersagt. Die Kantone und Gemeinden können jedoch für Festanlässe und<br />
Feierlichkeiten Ausnahmen vorsehen, bei denen das Tragen von Masken und anderen ähnlichen Accessoires üblich ist.<br />
1. 2. Begründung<br />
In einer Zeit, in der die Unsicherheit auf unseren Strassen zunimmt, verstecken immer mehr Menschen ihr Gesicht mit einer Kapuze, Maske oder einem<br />
Ganzkörperschleier. Dies verunmöglicht die Identifizierung dieser Personen, was vor allem bei Gewalttätigkeiten, bei Identitätskontrollen usw. besonders hinderlich<br />
ist.<br />
Der Autor dieser Motion ist der Ansicht, dass der Staat von freien Bürgerinnen und Bürgern in einem freien Land verlangen kann, dass sie ihr Gesicht nicht verbergen,<br />
vor allem wenn sie mit Personen zu tun haben, die eine Behörde repräsentieren.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Mai 2010<br />
Das Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) richtet sich an die Sicherheitsbehörden des Bundes und nicht an Private. Die vom<br />
Motionär vorgeschlagene allgemeine Pflicht, gesichtsverdeckende Kleidung an bestimmten Orten oder bestimmten Anlässen zu entfernen, passt somit nicht zu den<br />
Regelungsgegenständen des BWIS. Zudem bezieht sich die vorgeschlagene Pflicht auf das gesamte kantonale beziehungsweise kommunale Territorium. Ein örtlich<br />
derart weit gefasster Geltungsbereich, der sich nicht auf nationale Sicherheitsbedürfnisse stützen könnte, würde über die verfassungsmässige<br />
Regelungszuständigkeit des Bundes hinausreichen.<br />
Soweit sich Massnahmen gegen die Vermummung zur ungestörten Verwirklichung der Grundrechte in den Kantonen indessen als notwendig erweisen, obliegt es den<br />
kantonalen Gesetzgebern, entsprechende Vorschriften, sei es in Form von Gesetzen oder Konkordaten, zu erlassen.<br />
Der Bund wird mit den Kantonen diesbezüglich das Gespräch suchen, um die hier geübte Kultur, das Gesicht des andern bei Begegnungen im öffentlichen Raum zu<br />
sehen, sicherzustellen und damit unsere Vorstellung von Menschenwürde zum Tragen zu bringen.<br />
Es ist überdies festzuhalten, dass verschiedene Massnahmen, die der Motionär vorschlägt, von den örtlich zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone und der<br />
Gemeinden bereits heute umgesetzt werden können, ohne dass eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig wäre. So kann jede Behörde mittels<br />
Weisung anordnen, dass amtliche Dienstleistungen, für die ein persönlicher Kontakt unabdingbar ist, nur gegenüber unverhüllten Personen, deren Identität feststellbar<br />
ist, erbracht werden. Auch ist jede Behörde befugt, den Zugang zu ihren Gebäuden oder zu Gebäuden, die ihrer Aufsicht unterstehen, aus Sicherheitsgründen zu<br />
beschränken. Schliesslich hält Artikel 12 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) fest, dass konzessionierte Unternehmen<br />
Fahrgäste nur befördern müssen, wenn sie die Gesetzes und Tarifbestimmungen einhalten. Nach Absatz 2 dieses Artikels kann der Bundesrat festlegen, welche<br />
Personen und Gegenstände aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu transportieren sind. Artikel 59 Absatz 1<br />
Buchstabe b der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, SR 745.11) lässt den Ausschluss von Personen zu, die sich ungebührlich benehmen. Wer die<br />
öffentliche Sicherheit gefährdet, darf somit vom Transport ausgeschlossen werden. Gemäss Artikel 87 der Bundesverfassung (SR 101) sind namentlich im<br />
Transportrecht des Bundes weitere Vorschriften möglich.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
121
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 101 zu 77 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Motion verfolgt eine ähnliche Stossrichtung wie eine Standesinitiative des Kantons Aargau (10.333, Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum"). Diese<br />
wurde vom Ständerat mit Hinweis auf den drohenden Eingriff in die kantonale Regelungshoheit auf Antrag der SPK mit 24 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission<br />
hält an ihrer Argumentation fest, dass die Kantone gemäss ihren unterschiedlichen Bedürfnissen selbst entscheiden sollen, ob sie auf ihrem Hoheitsgebiet ein<br />
Vermummungsverbot einführen wollen oder nicht. Eine entsprechende Änderung des BWIS wäre aber auch aus gesetzessystematischen Gründen nicht angebracht,<br />
weil sich dieses Gesetz an die Sicherheitsbehörden des Bundes und nicht an Private richtet.<br />
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122
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3174 – Motion<br />
Verteilung von Personen mit EurodacTreffern<br />
Eingereicht von<br />
Müller Philipp<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
17.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass DublinVollzüge direkt ab<br />
dem Empfangs und Verfahrenszentrum bzw. dem Transitzentrum des Bundes durchgeführt werden.<br />
Begründung<br />
Den Kantonen werden noch immer zwischen 50 und 60 Prozent Asylsuchende mit EurodacTreffern ab der<br />
Empfangsstelle des Bundes zugewiesen. Bei diesen Personen werden viele später gar nicht ins Asylverfahren<br />
aufgenommen, sondern sie erhalten vom zuständigen Bundesamt einen Nichteintretensentscheid und werden<br />
anschliessend an den zuständigen DublinStaat zurückgegeben. Es macht keinen Sinn, diese Personen auf die<br />
Kantone zu verteilen. Dies macht das erforderliche Verfahren langsamer und erhöht die Attraktivität der<br />
Schweiz als Zielland.<br />
Personen mit EurodacTreffern, die ein zweites Asylgesuch in der Schweiz einreichen, sollen künftig in den<br />
Bundeseinrichtungen behalten werden, bis feststeht, ob sie aufgrund der DublinZuständigkeit eines anderen<br />
Staates einen Nichteintretensentscheid erhalten oder definitiv ins Asylverfahren aufgenommen werden. Nur bei<br />
definitiver Aufnahme ins Asylverfahren sollen künftig Verteilungen an die Kantone vorgenommen werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Bereits heute erlauben die rechtlichen Grundlagen den Vollzug von DublinFällen direkt ab den Empfangs und<br />
Verfahrenszentren (EVZ) bzw. dem Transitzentrum (TZ) des Bundes (Art. 27 Abs. 4 Bst. c Asylgesetz).<br />
Gemäss Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 Ausländergesetz ist die Anordnung einer maximal 20tägigen<br />
Haft ab EVZ möglich, sofern ein Nichteintretensentscheid in einem EVZ eröffnet wurde und der<br />
Wegweisungsvollzug absehbar ist. In den übrigen Fällen wird die asylsuchende Person zwecks Vollzug der<br />
Wegweisung einem Kanton zugeteilt (Art. 27 Abs. 3 Asylgesetz).<br />
In der Mehrheit der DublinNichteintretensfälle jedoch reicht die in Artikel 16 Absatz 2 Asylverordnung 1<br />
festgelegte maximale Aufenthaltsdauer von 60 Tagen, welche die Asylsuchenden maximal in den EVZ/TZ<br />
verbringen dürfen, nicht aus, um alle Verfahrensschritte bis zur Überstellung in den zuständigen DublinStaat<br />
durchzuführen. Eine Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer wird deshalb zurzeit vom EJPD geprüft.<br />
Ausserdem hat das Grundsatzurteil (E5841/2009) des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2010 zur<br />
Folge, dass DublinNichteintretensentscheide nicht mehr unmittelbar nach der Eröffnung vollzogen werden<br />
können. Die entsprechende Anpassung der Praxis führte zusätzlich zu einer Verlängerung des Aufenthalts der<br />
Asylsuchenden. Zudem sind die Unterbringungskapazitäten der EVZ/TZ limitiert, sodass nur eine Minderheit<br />
123
von Asylsuchenden mit DublinVerfahren in den EVZ/TZ verbleiben kann, bis eine Überstellung möglich ist.<br />
Eine Verteilung auf die Kantone ist deshalb nach wie vor unumgänglich. Würde dem Anliegen des Motionärs<br />
entsprochen, müsste die Unterbringungskapazität der EVZ/TZ stark erhöht werden. Eine solche Lösung<br />
erachtet der Bundesrat aufgrund der Situation in den Standortkantonen der EVZ/TZ als aktuell wenig realistisch.<br />
Neben der Verlängerung der möglichen Aufenthaltsdauer werden weitere Massnahmen zur Beschleunigung<br />
der Verfahren und der Erhöhung der Zahl der DublinVollzüge direkt ab EVZ/TZ zurzeit vom EJPD im Rahmen<br />
der Reorganisation des BFM geprüft.<br />
Antrag des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (15)<br />
EggerWyss Esther EichenbergerWalther Corina Fehr Hans Fluri Kurt Geissbühler Andrea Martina<br />
Hiltpold Hugues Humbel Ruth Joder Rudolf Moret Isabelle Perrin Yvan Pfister Gerhard Schibli Ernst<br />
Schmidt Roberto Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Asylverfahren Zuständigkeit für Asylgesuch Dubliner Abkommen Nichteintretensentscheid Kanton<br />
Flüchtlingsbetreuung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
Zuständig<br />
124
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
125
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3174 n Mo. Nationalrat (Müller Philipp). Verteilung von Personen mit EurodacTreffern<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von Nationalrat Philipp Müller (RL/AG) eingereichte und vom Nationalrat am 28.<br />
September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Durch die Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Rückführung von Personen in Staaten, die dem Dubliner<br />
Erstasylabkommen beigetreten sind, direkt ab den Empfangs und Verfahrenszentren bzw. den Transitzentren erfolgt und somit die betreffenden Personen nicht auf<br />
die Kantone verteilt werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass DublinVollzüge direkt ab dem Empfangs und Verfahrenszentrum bzw. dem<br />
Transitzentrum des Bundes durchgeführt werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Den Kantonen werden noch immer zwischen 50 und 60 Prozent Asylsuchende mit EurodacTreffern ab der Empfangsstelle des Bundes zugewiesen. Bei diesen<br />
Personen werden viele später gar nicht ins Asylverfahren aufgenommen, sondern sie erhalten vom zuständigen Bundesamt einen Nichteintretensentscheid und<br />
werden anschliessend an den zuständigen DublinStaat zurückgegeben. Es macht keinen Sinn, diese Personen auf die Kantone zu verteilen. Dies macht das<br />
erforderliche Verfahren langsamer und erhöht die Attraktivität der Schweiz als Zielland.<br />
Personen mit EurodacTreffern, die ein zweites Asylgesuch in der Schweiz einreichen, sollen künftig in den Bundeseinrichtungen behalten werden, bis feststeht, ob<br />
sie aufgrund der DublinZuständigkeit eines anderen Staates einen Nichteintretensentscheid erhalten oder definitiv ins Asylverfahren aufgenommen werden. Nur bei<br />
definitiver Aufnahme ins Asylverfahren sollen künftig Verteilungen an die Kantone vorgenommen werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
Bereits heute erlauben die rechtlichen Grundlagen den Vollzug von DublinFällen direkt ab den Empfangs und Verfahrenszentren (EVZ) bzw. dem Transitzentrum (TZ)<br />
des Bundes (Art. 27 Abs. 4 Bst. c Asylgesetz). Gemäss Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 Ausländergesetz ist die Anordnung einer maximal 20tägigen Haft<br />
ab EVZ möglich, sofern ein Nichteintretensentscheid in einem EVZ eröffnet wurde und der Wegweisungsvollzug absehbar ist. In den übrigen Fällen wird die<br />
asylsuchende Person zwecks Vollzug der Wegweisung einem Kanton zugeteilt (Art. 27 Abs. 3 Asylgesetz).<br />
In der Mehrheit der DublinNichteintretensfälle jedoch reicht die in Artikel 16 Absatz 2 Asylverordnung 1 festgelegte maximale Aufenthaltsdauer von 60 Tagen, welche<br />
die Asylsuchenden maximal in den EVZ/TZ verbringen dürfen, nicht aus, um alle Verfahrensschritte bis zur Überstellung in den zuständigen DublinStaat<br />
durchzuführen. Eine Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer wird deshalb zurzeit vom EJPD geprüft.<br />
Ausserdem hat das Grundsatzurteil (E5841/2009) des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2010 zur Folge, dass DublinNichteintretensentscheide nicht mehr<br />
unmittelbar nach der Eröffnung vollzogen werden können. Die entsprechende Anpassung der Praxis führte zusätzlich zu einer Verlängerung des Aufenthalts der<br />
Asylsuchenden. Zudem sind die Unterbringungskapazitäten der EVZ/TZ limitiert, sodass nur eine Minderheit von Asylsuchenden mit DublinVerfahren in den EVZ/TZ<br />
verbleiben kann, bis eine Überstellung möglich ist. Eine Verteilung auf die Kantone ist deshalb nach wie vor unumgänglich. Würde dem Anliegen des Motionärs<br />
entsprochen, müsste die Unterbringungskapazität der EVZ/TZ stark erhöht werden. Eine solche Lösung erachtet der Bundesrat aufgrund der Situation in den<br />
Standortkantonen der EVZ/TZ als aktuell wenig realistisch.<br />
Neben der Verlängerung der möglichen Aufenthaltsdauer werden weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren und der Erhöhung der Zahl der Dublin<br />
Vollzüge direkt ab EVZ/TZ zurzeit vom EJPD im Rahmen der Reorganisation des BFM geprüft.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 120 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Obwohl die Forderungen der Motion teilweise bereits erfüllt sind, erachtet es die Kommission für wichtig, mit deren Annahme gegenüber den Kantonen und<br />
Gemeinden ein positives Signal auszusenden. Die Kommission stellt fest, dass zur Lösung der Verteilungsproblematik bei den sogenannten DublinFällen nicht neue<br />
gesetzliche Grundlagen, sondern in erster Linie eine Verbesserung des Vollzugs nötig ist, die insbesondere den Auf und Ausbau von Infrastrukturen und personellen<br />
Ressourcen auf Bundesebene bedingt. Die Kommission erachtet eine Zustimmung zu dieser Motion deshalb als wichtiges Zeichen, dass die Kantone von<br />
126
Bundesseite rasch eine stärkere Unterstützung erhalten sollen. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass es dem <strong>Parlament</strong> und damit dem Bund ernst ist, Lösungen<br />
herbeizuführen, dann werden die Kantone und Gemeinden auch für Zwischenlösungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden eher Hand bieten.<br />
Ein Teil der Kommission lehnt die Motion ab oder steht ihr skeptisch gegenüber, weil die betreffenden gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden sind. Es wird<br />
bezweifelt, dass mit der Annahme der Motion die Kantone und Gemeinden zu einer Intensivierung ihrer Anstrengungen beim Auf und Ausbau von Infrastrukturen<br />
bewegt werden können.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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127
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3195 – Motion<br />
Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich<br />
öffentliche Gesundheit ausschliessen<br />
Eingereicht von<br />
Favre Laurent<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
18.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10110" aus den laufenden<br />
Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit auszuschliessen. Es handelt<br />
sich dabei um eine rein wirtschaftspolitische Angelegenheit, die in Verhandlungen über eine Verbesserung des<br />
Gesundheitsschutzes in der Schweiz und in der EU nichts verloren hat.<br />
Begründung<br />
Der Bundesrat hat 2008 Verhandlungen mit der EU über Abkommen in den Bereichen Agrarprodukte und<br />
Lebensmittel sowie öffentliche Gesundheit aufgenommen. Für Brüssel steht die Übernahme des Acquis<br />
communautaire durch die Schweiz im Vordergrund.<br />
Das Abkommen mit der EU im Bereich öffentliche Gesundheit soll der Schweiz die Teilnahme an zahlreichen<br />
Agenturen sowie Frühwarn und Reaktionssystemen ermöglichen. Im Prinzip ist für die Schweiz eine<br />
Teilnahme an diesen europäischen Programmen von Vorteil. Leider hat aber die EU das Dossier Tabak in die<br />
Verhandlungen aufgenommen, namentlich die Produktionsnorm "10110" (10 mg Teer, 1 mg Nikotin, 10 mg<br />
Kohlenmonoxid).<br />
In der EU bildet die 10110Norm den Grenzwert für Zigaretten, die auf dem Gebiet der 27 Mitgliedstaaten<br />
konsumiert oder produziert werden. In der Schweiz hingegen gilt die Norm für Zigaretten, die hier konsumiert<br />
werden, nicht aber für deren Produktion und nicht für die Ausfuhr, natürlich soweit es um die Ausfuhr in Staaten<br />
ausserhalb der EU geht. Von den 61 Milliarden jährlich in der Schweiz produzierten Zigaretten werden 80<br />
Prozent ausgeführt, vorab nach Asien und in den Nahen Osten. Es geht hier also um das Kerngeschäft der<br />
Tabakindustrie in der Schweiz: von Philip Morris International (PMI) in Neuenburg und im Waadtland, von British<br />
American Tobacco (BAT) im Jura und im Waadtland, von Japan Tobacco International (JTI) in Luzern und<br />
Genf. Für diese fünf Kantone geht es um viel: um Arbeitsplätze (5000 direkt in der Tabakindustrie<br />
Beschäftigte) und um Hunderte von Millionen Franken Steuereinnahmen aus dem Export.<br />
Es gibt eine klare Nachfrage nach solchen Zigaretten. Wir haben nicht über Konsumnormen anderer Länder zu<br />
befinden. Eine Einstellung der Produktion in der Schweiz hätte mit Sicherheit eine Verlagerung der Produktion<br />
nach Russland oder Asien zur Folge, ohne die geringste Reduktion des Konsums.<br />
Es geht nicht an, dass die Schweiz sich von Brüssel eine solche Bestimmung aufzwingen lässt. Dass die EU<br />
der Schweiz den Zugang zu Märkten ausserhalb der EU verbieten will, ist schlicht inakzeptabel.<br />
128
Stellungnahme des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar,<br />
Lebensmittel und Gesundheitsbereich statt. Im Gesundheitsbereich wird mit den Verhandlungen unter<br />
anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von<br />
Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen<br />
Früh und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel und Produktsicherheit<br />
(Rasff und Rapex) sowie am EUAktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm)<br />
angestrebt.<br />
Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel und<br />
Produktsicherheit relevante EURechtsbestand (Acquis communautaire). Zum Acquis communautaire gehören<br />
gemäss der Europäischen Kommission auch die Bestimmungen der EURichtlinie "zur Angleichung der<br />
Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den<br />
Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG). Inwieweit der Acquis communautaire durch die<br />
Schweiz übernommen werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.<br />
Der Umfang des zu übernehmenden Acquis communautaire kann nicht von einer Verhandlungspartei einseitig<br />
bestimmt werden, sondern ergibt sich aufgrund der gegenseitigen Interessen an einer verstärkten Kooperation<br />
im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei jeder Verhandlungspartner seine Bedürfnisse einbringt. Der<br />
Bundesrat kann nicht Teile des Acquis communautaire einseitig von vornherein von den Verhandlungen<br />
ausschliessen.<br />
Verhandlungen haben zum Ziel, dass eine für beide Seiten günstige Lösung gefunden werden kann. Der<br />
Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein<br />
Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits wie auch<br />
wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen<br />
Abkommens mit der EU in jedem Fall dem Genehmigungsvorbehalt durch die eidgenössischen Räte. Das<br />
<strong>Parlament</strong> wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber abschliessend<br />
zu befinden.<br />
Antrag des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
23. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
09.06.2011 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: «Der Bundesrat wird beauftragt,<br />
alles zu unternehmen, um den Export von in der Schweiz hergestellten Zigaretten in Nicht<br />
EUMitgliedstaaten ohne Einschränkungen weiterhin zu ermöglichen».<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
129
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (83)<br />
Aebi Andreas Amstutz Adrian Bader Elvira Baettig Dominique Barthassat Luc Bigger Elmar<br />
Binder Max Bortoluzzi Toni Bourgeois Jacques Brélaz Daniel Brunner Toni Brunschwig Graf Martine<br />
Büchler Jakob Bugnon André Cathomas Sep Caviezel Tarzisius Darbellay Christophe<br />
de Buman Dominique Dunant Jean Henri EichenbergerWalther Corina Engelberger Edi<br />
Estermann Yvette Favre Charles Fehr Hans Fiala Doris Fluri Kurt Français Olivier Freysinger Oskar<br />
Geissbühler Andrea Martina Germanier JeanRené GlanzmannHunkeler Ida GlauserZufferey Alice<br />
Graber JeanPierre Grin JeanPierre Grunder Hans Hany Urs Hassler Hansjörg Hiltpold Hugues<br />
Huber Gabi Hutter Markus Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans Killer Hans Kleiner Marianne<br />
Kunz Josef Leutenegger Filippo Lüscher Christian Lustenberger Ruedi Maire JacquesAndré<br />
Messmer Werner Miesch Christian Moret Isabelle Müller Philipp Müller Thomas Müller Walter<br />
Müri Felix Nidegger Yves Parmelin Guy Pelli Fulvio Perrin Yvan Perrinjaquet Sylvie Reimann Lukas<br />
Rennwald JeanClaude Reymond André Rickli Natalie Simone Riklin Kathy Roux PaulAndré<br />
Rutschmann Hans Schmidt Roberto Schwander Pirmin Segmüller Pius Stahl Jürg Stamm Luzi<br />
Theiler Georges Triponez Pierre Veillon PierreFrançois von Siebenthal Erich Walter Hansjörg<br />
Wandfluh Hansruedi Wehrli Reto Zemp Markus Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Abkommen EU Gesundheitspolitik Tabak internationale Verhandlungen Vorbehalt bei einem Übereinkommen<br />
Industriepolitik Industrieunternehmen Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland<br />
Erhaltung von Arbeitsplätzen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;10;2841<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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130
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3195 n Mo. Nationalrat (Favre Laurent). Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über<br />
ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die von Nationalrat Laurent Favre am 18. März 2010<br />
eingereichte und vom Nationalrat am 9. Juni 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion fordert den Bundesrat auf, das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10110" aus den laufenden Verhandlungen mit der EU zu einem Abkommen<br />
im Bereich öffentliche Gesundheit auszuschliessen. Die Motion betont, dass es sich dabei um eine rein wirtschaftspolitische Angelegenheit handle, die nicht in<br />
Verhandlungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Schweiz und in der EU gehört.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion in abgeänderter Fassung anzunehmen (vgl. Anhang).<br />
Berichterstattung: Schwaller<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10110" aus den laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im<br />
Bereich öffentliche Gesundheit auszuschliessen. Es handelt sich dabei um eine rein wirtschaftspolitische Angelegenheit, die in Verhandlungen über eine<br />
Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Schweiz und in der EU nichts verloren hat.<br />
1. 2. Begründung<br />
Der Bundesrat hat 2008 Verhandlungen mit der EU über Abkommen in den Bereichen Agrarprodukte und Lebensmittel sowie öffentliche Gesundheit aufgenommen.<br />
Für Brüssel steht die Übernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz im Vordergrund.<br />
Das Abkommen mit der EU im Bereich öffentliche Gesundheit soll der Schweiz die Teilnahme an zahlreichen Agenturen sowie Frühwarn und Reaktionssystemen<br />
ermöglichen. Im Prinzip ist für die Schweiz eine Teilnahme an diesen europäischen Programmen von Vorteil. Leider hat aber die EU das Dossier Tabak in die<br />
Verhandlungen aufgenommen, namentlich die Produktionsnorm "10110" (10 mg Teer, 1 mg Nikotin, 10 mg Kohlenmonoxid).<br />
In der EU bildet die 10110Norm den Grenzwert für Zigaretten, die auf dem Gebiet der 27 Mitgliedstaaten konsumiert oder produziert werden. In der Schweiz<br />
hingegen gilt die Norm für Zigaretten, die hier konsumiert werden, nicht aber für deren Produktion und nicht für die Ausfuhr, natürlich soweit es um die Ausfuhr in<br />
Staaten ausserhalb der EU geht. Von den 61 Milliarden jährlich in der Schweiz produzierten Zigaretten werden 80 Prozent ausgeführt, vorab nach Asien und in den<br />
Nahen Osten. Es geht hier also um das Kerngeschäft der Tabakindustrie in der Schweiz: von Philip Morris International (PMI) in Neuenburg und im Waadtland, von<br />
British American Tobacco (BAT) im Jura und im Waadtland, von Japan Tobacco International (JTI) in Luzern und Genf. Für diese fünf Kantone geht es um viel: um<br />
Arbeitsplätze (5000 direkt in der Tabakindustrie Beschäftigte) und um Hunderte von Millionen Franken Steuereinnahmen aus dem Export.<br />
Es gibt eine klare Nachfrage nach solchen Zigaretten. Wir haben nicht über Konsumnormen anderer Länder zu befinden. Eine Einstellung der Produktion in der<br />
Schweiz hätte mit Sicherheit eine Verlagerung der Produktion nach Russland oder Asien zur Folge, ohne die geringste Reduktion des Konsums.<br />
Es geht nicht an, dass die Schweiz sich von Brüssel eine solche Bestimmung aufzwingen lässt. Dass die EU der Schweiz den Zugang zu Märkten ausserhalb der<br />
EU verbieten will, ist schlicht inakzeptabel.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar, Lebensmittel und Gesundheitsbereich statt. Im<br />
Gesundheitsbereich wird mit den Verhandlungen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von<br />
Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen Früh und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren<br />
Krankheiten (EWRS), Lebensmittel und Produktsicherheit (Rasff und Rapex) sowie am EUAktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm)<br />
angestrebt.<br />
Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel und Produktsicherheit relevante EURechtsbestand (Acquis<br />
communautaire). Zum Acquis communautaire gehören gemäss der Europäischen Kommission auch die Bestimmungen der EURichtlinie "zur Angleichung der<br />
Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG).<br />
Inwieweit der Acquis communautaire durch die Schweiz übernommen werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.<br />
Der Umfang des zu übernehmenden Acquis communautaire kann nicht von einer Verhandlungspartei einseitig bestimmt werden, sondern ergibt sich aufgrund der<br />
gegenseitigen Interessen an einer verstärkten Kooperation im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei jeder Verhandlungspartner seine Bedürfnisse einbringt. Der<br />
Bundesrat kann nicht Teile des Acquis communautaire einseitig von vornherein von den Verhandlungen ausschliessen.<br />
Verhandlungen haben zum Ziel, dass eine für beide Seiten günstige Lösung gefunden werden kann. Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische<br />
Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits wie auch<br />
wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen Abkommens mit der EU in jedem Fall dem<br />
Genehmigungsvorbehalt durch die eidgenössischen Räte. Das <strong>Parlament</strong> wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber<br />
abschliessend zu befinden.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
131
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat nahm die Motion am 9. Juni 2011 mit 112 zu 63 Stimmen an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommissionsmehrheit war allgemein der Auffassung, das Dossier Tabak sei Sache der Wirtschafts und Handelspolitik und keine gesundheitspolitische<br />
Angelegenheit. Sie nahm zur Kenntnis, dass die Tabakindustrie für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Für sie steht im Vordergrund, die Tausende von<br />
Arbeitsplätzen in diesem Sektor zu erhalten. Diese sind bei einem Exportverbot für nicht EUNormen entsprechende Zigaretten in NichtEUMitgliedstaaten gefährdet.<br />
Andererseits stellte die Kommission fest, dass das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10110" nicht einfach aus den laufenden Verhandlungen mit der EU<br />
zu einem Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausgeschlossen werden können, weil die EU dieses Dossier integriert haben möchte und deshalb damit die<br />
gesamten bilateralen Verhandlungen gefährdet werden könnten. Um den Handlungsspielraum des Bundesrates bei den Verhandlungen nicht zu stark<br />
einzuschränken, beantragt die Kommissionsmehrheit, den Motionstext so abzuändern, dass der Bundesrat alles unternehmen soll, damit die <strong>Schweizer</strong><br />
Tabakindustrie weiterhin ohne Einschränkungen Zigaretten in NichtEUMitgliedstaaten exportieren kann (vgl. abgeänderter Motionstext im Anhang).<br />
Die Kommissionsminderheit zweifelt daran, dass ein bilaterales Abkommen im Gesundheitsbereich der Schweiz auch wirklich einen Nutzen bringt, und befürchtet,<br />
dass die Tabakindustrie ihre Produktion ins Ausland verlagert, wenn die Schweiz die europäischen Bestimmungen in diesem Bereich übernimmt. Sie beantragt, am<br />
ursprünglichen Motionstext festzuhalten.<br />
Anhang: abgeänderter Motionstext<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, alles zu unternehmen, um den Export von in der Schweiz hergestellten Zigaretten in NichtEUMitgliedstaaten ohne Einschränkungen<br />
weiterhin zu ermöglichen.<br />
Anhang: abgeänderter Motionstext<br />
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Home<br />
132
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3206 – Motion<br />
Personenkontrolle. Effizienter Datenzugriff der Sozialversicherungen<br />
Eingereicht von<br />
Wehrli Reto<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
18.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Gesetzesrevision vorzulegen, mit deren Realisierung die<br />
Sozialversicherungsträger (insbesondere Kranken und Unfallversicherer, Zentrale Ausgleichsstelle der<br />
AHV/IV, Ausgleichskassen, IVStellen, Familienausgleichskassen usw.) berechtigt werden, zu prüfen, ob eine<br />
bei einer schweizerischen Sozialversicherung angemeldete Person tatsächlich existiert und/oder sich legal in<br />
der Schweiz aufhält. Dafür müssen die Organe der erwähnten Träger kostenlos und online Zugriff zu allen<br />
entsprechenden Registern (Infostar, Zemis usw.) haben.<br />
Begründung<br />
Die Sozialversicherungen funktionieren als Personenversicherungen. Ein und Austritt einer Person bei einem<br />
Sozialversicherer sowie die Mutation von Personendaten sind für die Sozialversicherungsträger ein<br />
Massengeschäft. Diese verfügen jedoch nur über einen eingeschränkten Zugriff auf die entsprechenden<br />
Personenregister. Die Kontrolle kann so nur administrativkompliziert oder nicht aufgrund aktueller Daten<br />
erfolgen. Auch die Diskussion um die SansPapiers und ihre sozialversicherungsrechtliche Behandlung zeugt<br />
von dieser Problematik.<br />
Dank des Aufbaus der neuen elektronischen Register im Bereich des Zivilstandswesens und der<br />
Einwohnerkontrolle sowie der elektronischen Ausländerregister wäre heute eine schnelle, einfache, billige und<br />
verlässliche Kontrolle der relevanten Personendaten von <strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong>n sowie<br />
Ausländerinnen und Ausländern durch die Sozialversicherungsträger möglich. Der Zugriff auf diese Register <br />
bezogen nur, aber immerhin auf die für die Sozialversicherung zwingend notwendigen Daten muss deshalb<br />
bundesrechtlich ermöglicht werden. Zuverlässige und korrekte Datenerfassungen sind für alle versicherten<br />
Personen von grosser Bedeutung; sie haben kein Interesse an unnötigen Mutationen, Doubletten oder<br />
Mängeln in ihren Personendaten.<br />
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, insbesondere durch Änderungen in allen notwendigen<br />
Bundesgesetzen (vor allem Registerharmonisierungsgesetz und entsprechende Einzelgesetze sowie<br />
Ausländergesetzgebung) die rechtlichen Grundlagen für einen kostenlosen Zugriff der Sozialversicherer zu<br />
schaffen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Entscheidendes Kriterium in der Sozialversicherung des Bundes ist primär die Frage der<br />
Versicherungsunterstellung. Diese knüpft jeweils nicht an den aktuellen ausländerrechtlichen Status an.<br />
Würden nun Durchführungsstellen der Sozialversicherungen den ausländerrechtlichen Status einer Person<br />
133
überprüfen, würden sie Abklärungen vornehmen, die für die Durchführung ihrer Aufgaben nicht relevant sind.<br />
Die Einräumung des Zugriffs auf Daten für eine bestimmte Behörde setzt allerdings immer voraus, dass dieser<br />
Zugriff mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verbunden ist. Im Ausländerbereich ist die<br />
verfassungsmässige Zuständigkeit des Bundes nur auf die Gesetzgebung über die Einreise und Ausreise, den<br />
Aufenthalt und die Niederlassung sowie die Gewährung von Asyl beschränkt. Bei der Durchführung und dem<br />
Vollzug hat der Bund nur beschränkte Aufgaben, grundsätzlich sind hierfür die Kantone zuständig. Auch das<br />
Polizeiwesen fällt in die Kompetenz der Kantone. Die Durchführung der Sozialversicherung hingegen ist primär<br />
bundesrechtlich geregelt und beinhaltet keine polizeilichen Aufgaben. Aufgrund der verfassungsrechtlichen<br />
Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sowie des Legalitätsprinzips muss an der Trennung dieser<br />
unterschiedlichen Bereiche festgehalten werden, um den Bürger vor nichtvorgesehener staatlicher Tätigkeit in<br />
Bezug auf deren Inhalt und hinsichtlich der Zuständigkeit zu schützen.<br />
In Bezug auf die Registerharmonisierung durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der<br />
Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) gilt es, deren primäre Zielsetzung im Auge<br />
zu behalten, nämlich die registergestützte Datenerhebung für die neue Volkszählung 2010 und die<br />
Modernisierung des bestehenden, rechtlich definierten Datenaustauschs. Ausserdem wurde im Rahmen der<br />
Registerharmonisierung die neue AHVNummer (AHVN13) zum einzigen und eindeutigen Personenidentifikator<br />
in den betroffenen Registern bestimmt insbesondere Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden sowie<br />
Personenregister des Bundes in den Bereichen Ausländerinnen und Ausländer (Zemis) und Zivilstand<br />
(Infostar). Für die Vergabe und Führung der AHVN13 wurde die Personendatenbank UPI ("Unique Person<br />
Identification") der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geschaffen.<br />
Dadurch haben bereits heute sämtliche systematischen Nutzer der UPI (u. a. Krankenversicherungen, ZAS,<br />
Ausgleichskassen sowie Familienausgleichskassen) über Einzelabfragen Zugang zu den für die eindeutige<br />
Identifikation einer Person notwendigen Informationen (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum,<br />
Geburtsort/Heimatort, Name/Vorname des Vaters, Name/Vorname der Mutter). Darüber hinaus sind sämtliche<br />
Stellen, die die AHVN13 systematisch nutzen, verpflichtet, die erfassten Versichertennummern und die<br />
dazugehörigen Personendaten (UPI) bei der ZAS periodisch überprüfen zu lassen. Somit ist nach geltendem<br />
Recht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten gewährleistet. Ebenso ist der notwendige<br />
Datenfluss unter den für den Vollzug der Sozialversicherungen zuständigen Stellen geregelt. Ausserdem<br />
wurden mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit besondere Strukturen und Kontrollmöglichkeiten<br />
geschaffen und die Kantone zur Einrichtung kantonaler Kontrollorgane verpflichtet. Diese arbeiten mit<br />
zahlreichen andern Behörden und Organen auch im Migrations und Sozialversicherungsbereich zusammen.<br />
So müssen die zuständigen AHVStellen den Asyl und Ausländerbehörden unter bestimmten<br />
Voraussetzungen mitteilen, wenn sie Unstimmigkeiten beim Aufenthalt feststellen.<br />
Aufgrund der bestehenden Möglichkeiten für den Datenaustausch sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass,<br />
weitere Anpassungen vorzunehmen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 26.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
24. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
27.02.2012 SR Ablehnung.<br />
134
Datum<br />
Rat<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (13)<br />
Bortoluzzi Toni Brunschwig Graf Martine Cassis Ignazio Gysin Hans Rudolf HäberliKoller Brigitte<br />
Hassler Hansjörg Hiltpold Hugues Hochreutener Norbert Humbel Ruth Lustenberger Ruedi<br />
Müller Walter Perrinjaquet Sylvie Wasserfallen Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Datenverarbeitung in der Verwaltung Sozialversicherung Kontrolle Personenversicherung Datenbasis Koordination<br />
Zusammenarbeit der Verwaltungen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
28;34<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
135
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3206 n Mo. Nationalrat (Wehrli). Personenkontrolle. Effizienter Datenzugriff der Sozialversicherungen<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 24. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates prüfte die am 28. September 2011 vom Nationalrat angenommene Motion an ihrer Sitzung<br />
vom 24. Januar 2012.<br />
Die Motion verlangt, dass die Sozialversicherungsträger künftig berechtigt werden zu prüfen, ob eine bei einer schweizerischen Sozialversicherung angemeldete<br />
Person tatsächlich existiert und/oder sich legal in der Schweiz aufhält.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 gegen 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Egerszegi<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> eine Gesetzesrevision vorzulegen, mit deren Realisierung die Sozialversicherungsträger (insbesondere Kranken und<br />
Unfallversicherer, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Ausgleichskassen, IVStellen, Familienausgleichskassen usw.) berechtigt werden, zu prüfen, ob eine bei<br />
einer schweizerischen Sozialversicherung angemeldete Person tatsächlich existiert und/oder sich legal in der Schweiz aufhält. Dafür müssen die Organe der<br />
erwähnten Träger kostenlos und online Zugriff zu allen entsprechenden Registern (Infostar, Zemis usw.) haben.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die Sozialversicherungen funktionieren als Personenversicherungen. Ein und Austritt einer Person bei einem Sozialversicherer sowie die Mutation von Personendaten<br />
sind für die Sozialversicherungsträger ein Massengeschäft. Diese verfügen jedoch nur über einen eingeschränkten Zugriff auf die entsprechenden Personenregister.<br />
Die Kontrolle kann so nur administrativkompliziert oder nicht aufgrund aktueller Daten erfolgen. Auch die Diskussion um die SansPapiers und ihre<br />
sozialversicherungsrechtliche Behandlung zeugt von dieser Problematik.<br />
Dank des Aufbaus der neuen elektronischen Register im Bereich des Zivilstandswesens und der Einwohnerkontrolle sowie der elektronischen Ausländerregister wäre<br />
heute eine schnelle, einfache, billige und verlässliche Kontrolle der relevanten Personendaten von <strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong>n sowie Ausländerinnen und<br />
Ausländern durch die Sozialversicherungsträger möglich. Der Zugriff auf diese Register bezogen nur, aber immerhin auf die für die Sozialversicherung zwingend<br />
notwendigen Daten muss deshalb bundesrechtlich ermöglicht werden. Zuverlässige und korrekte Datenerfassungen sind für alle versicherten Personen von grosser<br />
Bedeutung; sie haben kein Interesse an unnötigen Mutationen, Doubletten oder Mängeln in ihren Personendaten.<br />
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, insbesondere durch Änderungen in allen notwendigen Bundesgesetzen (vor allem Registerharmonisierungsgesetz und<br />
entsprechende Einzelgesetze sowie Ausländergesetzgebung) die rechtlichen Grundlagen für einen kostenlosen Zugriff der Sozialversicherer zu schaffen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. Mai 2010<br />
Entscheidendes Kriterium in der Sozialversicherung des Bundes ist primär die Frage der Versicherungsunterstellung. Diese knüpft jeweils nicht an den aktuellen<br />
ausländerrechtlichen Status an. Würden nun Durchführungsstellen der Sozialversicherungen den ausländerrechtlichen Status einer Person überprüfen, würden sie<br />
Abklärungen vornehmen, die für die Durchführung ihrer Aufgaben nicht relevant sind. Die Einräumung des Zugriffs auf Daten für eine bestimmte Behörde setzt<br />
allerdings immer voraus, dass dieser Zugriff mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verbunden ist. Im Ausländerbereich ist die verfassungsmässige<br />
Zuständigkeit des Bundes nur auf die Gesetzgebung über die Einreise und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung sowie die Gewährung von Asyl<br />
beschränkt. Bei der Durchführung und dem Vollzug hat der Bund nur beschränkte Aufgaben, grundsätzlich sind hierfür die Kantone zuständig. Auch das Polizeiwesen<br />
fällt in die Kompetenz der Kantone. Die Durchführung der Sozialversicherung hingegen ist primär bundesrechtlich geregelt und beinhaltet keine polizeilichen<br />
Aufgaben. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sowie des Legalitätsprinzips muss an der Trennung dieser<br />
unterschiedlichen Bereiche festgehalten werden, um den Bürger vor nichtvorgesehener staatlicher Tätigkeit in Bezug auf deren Inhalt und hinsichtlich der<br />
Zuständigkeit zu schützen.<br />
In Bezug auf die Registerharmonisierung durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) gilt<br />
es, deren primäre Zielsetzung im Auge zu behalten, nämlich die registergestützte Datenerhebung für die neue Volkszählung 2010 und die Modernisierung des<br />
bestehenden, rechtlich definierten Datenaustauschs. Ausserdem wurde im Rahmen der Registerharmonisierung die neue AHVNummer (AHVN13) zum einzigen und<br />
eindeutigen Personenidentifikator in den betroffenen Registern bestimmt insbesondere Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden sowie Personenregister des<br />
Bundes in den Bereichen Ausländerinnen und Ausländer (Zemis) und Zivilstand (Infostar). Für die Vergabe und Führung der AHVN13 wurde die Personendatenbank<br />
UPI ("Unique Person Identification") der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geschaffen.<br />
Dadurch haben bereits heute sämtliche systematischen Nutzer der UPI (u. a. Krankenversicherungen, ZAS, Ausgleichskassen sowie Familienausgleichskassen)<br />
über Einzelabfragen Zugang zu den für die eindeutige Identifikation einer Person notwendigen Informationen (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum,<br />
Geburtsort/Heimatort, Name/Vorname des Vaters, Name/Vorname der Mutter). Darüber hinaus sind sämtliche Stellen, die die AHVN13 systematisch nutzen,<br />
verpflichtet, die erfassten Versichertennummern und die dazugehörigen Personendaten (UPI) bei der ZAS periodisch überprüfen zu lassen. Somit ist nach geltendem<br />
Recht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten gewährleistet. Ebenso ist der notwendige Datenfluss unter den für den Vollzug der<br />
Sozialversicherungen zuständigen Stellen geregelt. Ausserdem wurden mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit besondere Strukturen und<br />
Kontrollmöglichkeiten geschaffen und die Kantone zur Einrichtung kantonaler Kontrollorgane verpflichtet. Diese arbeiten mit zahlreichen andern Behörden und<br />
Organen auch im Migrations und Sozialversicherungsbereich zusammen. So müssen die zuständigen AHVStellen den Asyl und Ausländerbehörden unter<br />
bestimmten Voraussetzungen mitteilen, wenn sie Unstimmigkeiten beim Aufenthalt feststellen.<br />
136
Aufgrund der bestehenden Möglichkeiten für den Datenaustausch sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, weitere Anpassungen vorzunehmen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat nahm die Motion am 28. September 2011 mit 122 gegen 60 Stimmen im Rahmen der ausserordentlichen Session Zuwanderung und Asylwesen.<br />
Migrationspolitik. Wie weiter?" (11.9011) an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission setzte sich vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrates (s. o.) noch einmal mit den bereits bestehenden Möglichkeiten des<br />
Datenaustausches und zugriffs auseinander. Der heute stark verbesserte Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern und beispielsweise dem Zivilstandsoder<br />
dem Ausländerregister geht in erster Linie auf die Einführung der neuen AHVNummer zurück. Alle Sozialversicherungsträger können diese Nummer nutzen und<br />
haben dadurch im Einzelfall via UPIDatenbank Zugriff auf aktualisierte Daten aus Infostar und Zemis. Konkret wurden die Erfahrungen mit der Überprüfung der Witwerund<br />
Witwenrenten via Zivilstandsregister oder die neuen Möglichkeiten mit der Einführung des Familienzulagenregisters angeführt. Mit der Einführung verschiedener<br />
Register in den Sozialversicherungen ist der Datenaustausch zusätzlich automatisiert möglich. Eine Einschränkung des Zugriffs besteht also nur, wo derzeit noch<br />
keine Register vorhanden sind. Die Einführung des EORegisters erfolgt per Ende 2012, das Register für Ergänzungsleistungen wird zwischen 2012 und 2016<br />
eingeführt.<br />
Die Überprüfung des ausländerrechtlichen Status der Personen durch die Sozialversicherungsträger ist keine Frage des Zugriffsrechts. Bestehen im konkreten<br />
Einzelfall gewisse Zweifel am ausländerrechtlichen Status, müssen die Sozialversicherungen dies den zuständigen Behörden melden. Die Überprüfung findet jedoch<br />
nicht automatisch statt. Eine systematische Überprüfung durch die Ausgleichskassen würde sehr teuer werden und wenig bringen. Heute ist es nämlich so, dass<br />
Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus im Falle einer Anmeldung zwar Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Leistungen werden aber nur an Personen<br />
ausbezahlt, die sich legal in der Schweiz aufhalten und dies ausweisen können.<br />
Aufgrund dieser Ausgangslage gibt es im Augenblick keinen zusätzlichen Gesetzgebungsbedarf.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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137
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3326 – Motion<br />
Erhöhung des Versicherungsabzuges bei der direkten Bundessteuer<br />
Eingereicht von<br />
Humbel Ruth<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
19.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Pauschalabzüge in Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die<br />
direkte Bundessteuer zu erhöhen.<br />
Begründung<br />
Gemäss Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer können die Einlagen,<br />
Prämien und Beiträge für die Lebens, Kranken und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien<br />
bis zum Gesamtbetrag von 3300 Franken für verheiratete Personen und 1700 Franken für die übrigen<br />
Steuerpflichtigen abgezogen werden. Diese Abzüge wurden per 1. Januar 2006 angepasst. 2005 betrug die<br />
Durchschnittsprämie der Krankenversicherung für eine erwachsene Person 3480 Franken pro Jahr, 2010 sind<br />
es 4212 Franken, was einer Erhöhung von über 20 Prozent entspricht.<br />
Die Krankenversicherungsprämien steigen wesentlich stärker an als die kalte Progression. Auch im nächsten<br />
Jahr ist mit massiven Aufschlägen zu rechnen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit dem<br />
Versicherungsabzug noch andere Versicherungsbeträge abgedeckt werden.<br />
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Abzug deutlich zu erhöhen. Allenfalls ist auch eine Indexierung<br />
dieses Abzuges zu prüfen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 19.05.2010<br />
Für die Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (Art. 212 Abs. 1 DBG) gilt eine differenzierte,<br />
betragsmässig limitierte Abzugsordnung. Dabei wird unterschieden zwischen verheirateten Steuerpflichtigen,<br />
die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben (Maximalbetrag 3300 Franken), und übrigen<br />
Steuerpflichtigen (Maximalbetrag 1700 Franken). Diese Ansätze erhöhen sich jeweils um die Hälfte für<br />
Steuerpflichtige, die weder Beiträge an die berufliche Vorsorge noch Beiträge an die gebundene<br />
Selbstvorsorge leisten. Alle genannten Maximalabzüge wurden bisher immer dann der Teuerung angeglichen,<br />
wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat.<br />
Die eidgenössischen Räte haben in Bezug auf die kalte Progression am 25. September 2009 beschlossen,<br />
dass der Ausgleich künftig jährlich stattfindet, erstmals für das Steuerjahr 2011. Massgebend für den Ausgleich<br />
ist der Stand des LIK am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei negativer Teuerung ist eine Anpassung<br />
ausgeschlossen.<br />
Mit dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression ab 1. Januar 2011 ist die Motion im Kern bereits erfüllt.<br />
138
Die Teuerung im Gesundheitswesen wird vom LIK erfasst und so durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen.<br />
Es ist zwar zutreffend, dass die Prämienentwicklung nicht mit der Teuerungsentwicklung verglichen werden<br />
kann, da die Prämienveränderungen nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch die Mengenentwicklung<br />
(Anzahl und Umfang der ärztlichen Dienstleistungen) widerspiegeln. Schliesslich umfasst der<br />
Versicherungsprämienabzug nicht nur die Prämien der Krankenkassen, sondern auch die Prämien, Beiträge<br />
und Einlagen für Lebensversicherungen und nichtobligatorische Unfallversicherungen sowie die Zinsen für<br />
Sparkapitalien (sog. Mischabzug).<br />
Würde der Mischabzug beibehalten, jedoch jedes Jahr der Prämienerhöhung der obligatorischen<br />
Krankenversicherung angeglichen (anstelle des Ausgleiches der kalten Progression auf der Basis des LIK),<br />
würden bei einer jährlichen Prämienerhöhung von 5 Prozent vier Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen<br />
Regelung bereits Mindereinnahmen in der Höhe von schätzungsweise 100 Millionen Franken resultieren, die<br />
nicht gegenfinanziert sind.<br />
Würde der Mischabzug neu auf 4200 Franken und für Ehepaare auf 8400 Franken erhöht (Durchschnittsprämie<br />
der Krankenversicherung), würde dies auf der heutigen Basis bei der direkten Bundessteuer gesamthaft zu<br />
Mindereinnahmen von 620 Millionen Franken pro Jahr führen, wovon der Bund 515 Millionen Franken (83<br />
Prozent) und die Kantone 105 Millionen Franken (17 Prozent) zu tragen hätten.<br />
Eine praktisch gleichlautende Motion (Dupraz 06.3718) wurde am 1. Oktober 2007 vom Nationalrat mit 114 zu<br />
54 Stimmen abgelehnt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 19.05.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
19.09.2011 NR Annahme.<br />
06.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (17)<br />
Amherd Viola Bischof Pirmin Borer Roland F. Bortoluzzi Toni EggerWyss Esther<br />
HäberliKoller Brigitte Hochreutener Norbert Loepfe Arthur Lustenberger Ruedi MeyerKaelin Thérèse<br />
139
Müller Thomas Scherer Marcel SchmidFederer Barbara Schmidt Roberto Segmüller Pius<br />
Wehrli Reto Weibel Thomas<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
direkte Bundessteuer Steuerabzug Versicherungsprämie Krankenkassenprämie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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140
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3326 n Mo. Nationalrat (Humbel). Erhöhung des Versicherungsabzuges bei der direkten<br />
Bundessteuer<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 20. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2012 die von Nationalrätin Humbel am 19. März 2010 eingereichte und vom Nationalrat am 19. September 2011<br />
angenommene Motion vorberaten.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den Steuerabzug für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien zu erhöhen, um diesen dem Anstieg<br />
der Krankenkassenprämien anzupassen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit (Zanetti, Baumann, Engler, Savary) beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Graber<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Mai 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Pauschalabzüge in Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zu erhöhen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Gemäss Artikel 212 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer können die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens, Kranken und<br />
Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zum Gesamtbetrag von 3300 Franken für verheiratete Personen und 1700 Franken für die übrigen<br />
Steuerpflichtigen abgezogen werden. Diese Abzüge wurden per 1. Januar 2006 angepasst. 2005 betrug die Durchschnittsprämie der Krankenversicherung für eine<br />
erwachsene Person 3480 Franken pro Jahr, 2010 sind es 4212 Franken, was einer Erhöhung von über 20 Prozent entspricht.<br />
Die Krankenversicherungsprämien steigen wesentlich stärker an als die kalte Progression. Auch im nächsten Jahr ist mit massiven Aufschlägen zu rechnen. Zudem<br />
ist zu berücksichtigen, dass mit dem Versicherungsabzug noch andere Versicherungsbeträge abgedeckt werden.<br />
Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, den Abzug deutlich zu erhöhen. Allenfalls ist auch eine Indexierung dieses Abzuges zu prüfen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Mai 2010<br />
Für die Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (Art. 212 Abs. 1 DBG) gilt eine differenzierte, betragsmässig limitierte Abzugsordnung. Dabei wird<br />
unterschieden zwischen verheirateten Steuerpflichtigen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben (Maximalbetrag 3300 Franken), und übrigen<br />
Steuerpflichtigen (Maximalbetrag 1700 Franken). Diese Ansätze erhöhen sich jeweils um die Hälfte für Steuerpflichtige, die weder Beiträge an die berufliche Vorsorge<br />
noch Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge leisten. Alle genannten Maximalabzüge wurden bisher immer dann der Teuerung angeglichen, wenn sich der<br />
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Anpassung um 7 Prozent erhöht hat.<br />
Die eidgenössischen Räte haben in Bezug auf die kalte Progression am 25. September 2009 beschlossen, dass der Ausgleich künftig jährlich stattfindet, erstmals für<br />
das Steuerjahr 2011. Massgebend für den Ausgleich ist der Stand des LIK am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei negativer Teuerung ist eine Anpassung<br />
ausgeschlossen.<br />
Mit dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression ab 1. Januar 2011 ist die Motion im Kern bereits erfüllt. Die Teuerung im Gesundheitswesen wird vom LIK erfasst<br />
und so durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen. Es ist zwar zutreffend, dass die Prämienentwicklung nicht mit der Teuerungsentwicklung verglichen werden kann,<br />
da die Prämienveränderungen nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch die Mengenentwicklung (Anzahl und Umfang der ärztlichen Dienstleistungen)<br />
widerspiegeln. Schliesslich umfasst der Versicherungsprämienabzug nicht nur die Prämien der Krankenkassen, sondern auch die Prämien, Beiträge und Einlagen für<br />
Lebensversicherungen und nichtobligatorische Unfallversicherungen sowie die Zinsen für Sparkapitalien (sog. Mischabzug).<br />
Würde der Mischabzug beibehalten, jedoch jedes Jahr der Prämienerhöhung der obligatorischen Krankenversicherung angeglichen (anstelle des Ausgleiches der<br />
kalten Progression auf der Basis des LIK), würden bei einer jährlichen Prämienerhöhung von 5 Prozent vier Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung bereits<br />
Mindereinnahmen in der Höhe von schätzungsweise 100 Millionen Franken resultieren, die nicht gegenfinanziert sind.<br />
Würde der Mischabzug neu auf 4200 Franken und für Ehepaare auf 8400 Franken erhöht (Durchschnittsprämie der Krankenversicherung), würde dies auf der heutigen<br />
Basis bei der direkten Bundessteuer gesamthaft zu Mindereinnahmen von 620 Millionen Franken pro Jahr führen, wovon der Bund 515 Millionen Franken (83 Prozent)<br />
und die Kantone 105 Millionen Franken (17 Prozent) zu tragen hätten.<br />
Eine praktisch gleichlautende Motion (Dupraz 06.3718) wurde am 1. Oktober 2007 vom Nationalrat mit 114 zu 54 Stimmen abgelehnt.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Am 19. September 2011 hat der Nationalrat der vorliegenden Motion im Rahmen der ausserordentlichen Session wirtschaftliche und soziale Situation der<br />
Bevölkerung" mit 93 zu 88 Stimmen zugestimmt.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt die vorliegende Motion mit 7 zu 5 Stimmen. Wie die Urheberin der Motion kritisiert sie, dass die der Teuerung entsprechende Anpassung<br />
141
des Versicherungsabzugs den effektiven Anstieg der Krankenkassenprämien nicht annähernd kompensieren kann. Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Besteuerung<br />
nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erachtet sie es als stossend, dass der steigenden Belastung durch die obligatorisch zu entrichtenden<br />
Krankenkassenprämien steuerlich zu wenig Rechnung getragen wird. Die Kommissionsmehrheit betont, dass mit einer Erhöhung des Versicherungsabzugs keine<br />
Redundanz zu den individuellen Prämienverbilligungen geschaffen würde, da diese nur Personen zugutekommen, welche in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen<br />
leben und die in aller Regel keine oder nur sehr wenig direkte Bundessteuer bezahlen. Vielmehr geht es darum, den Mittelstand zu entlasten, welcher für den starken<br />
Anstieg der Krankenkassenprämien nicht kompensiert wird. Der Motionstext lässt das Ausmass der Erhöhung des Pauschalabzugs offen. Bei der Ausarbeitung einer<br />
entsprechenden Gesetzesänderung würde deshalb die Möglichkeit bestehen, die Höhe des Abzugs unter Berücksichtigung der Ziele der vorliegenden Motion sowie<br />
finanzpolitischen Überlegungen auszutarieren. Damit der Abzug für Einlagen, Prämien und Beiträge für die übrigen von Artikel 212 Absatz 1 DBG erfassten<br />
Versicherungen sowie die Zinsen für Sparkapitalien nicht im gleichen Masse wie der Abzug für Krankenkassenprämien erhöht wird, könnte im Übrigen eine Aufteilung<br />
des Abzugs in Erwägung gezogen werden.<br />
Die Kommissionsminderheit lehnt die Motion vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen ab. Könnten die gesamten Krankenkassenprämien steuerlich in Abzug<br />
gebracht werden, müsste mit jährlichen Mindereinnahmen von über 500 Millionen Franken gerechnet werden. Die Gegenfinanzierung dieser Mindereinnahmen müsste<br />
voraussichtlich genau jene Personengruppe tragen, welche mit der Massnahme entlastet werden sollte. Die Minderheit weist im Weiteren darauf hin, dass es sich<br />
beim Versicherungsabzug um einen Sozialabzug handelt, der rein sozialpolitisch gerechtfertigt ist. Mit der individuellen Prämienverbilligung werden bereits jene<br />
Haushalte entlastet, für welche die Krankenkassenprämien untragbar wären. Mit einer Erhöhung des Versicherungsabzugs würden nun auch wirtschaftlich stärkere<br />
Haushalte zusätzlich entlastet. Aufgrund der Progression verstärken sich zudem die Auswirkungen eines Abzugs mit steigendem Einkommen. Die<br />
Kommissionsminderheit ist deshalb der Meinung, dass sich das Anliegen der Motion sozialpolitisch nicht rechtfertigen lässt. Schliesslich würde die Abkoppelung des<br />
Versicherungsabzugs vom üblichen Anpassungsmechanismus im Steuergesetz den Bestrebungen hin zur Vereinfachung des Steuerrechts zuwiderlaufen.<br />
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142
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3473 – Motion<br />
Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU<br />
Eingereicht von<br />
Joder Rudolf<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.06.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, mit Wirkung ab 1. September 2010 die Verhandlungen über ein<br />
Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich mit der EU abzubrechen.<br />
Begründung<br />
Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU hätte gravierende Auswirkungen auf die Einkommen der<br />
Bäuerinnen und Bauern. Tausende von Landwirtschaftsbetrieben wären in ihrer Existenz akut gefährdet.<br />
Modellrechnungen des <strong>Schweizer</strong>ischen Bauernverbandes zu verschiedenen Szenarien der<br />
Agrarmarktliberalisierung bestätigen dies mit aller Deutlichkeit. Schätzungen gehen von Einkommensverlusten<br />
von über 1 Milliarde Franken aus. Dies wäre für die schweizerische Landwirtschaft, die heute schon unter<br />
grossem Druck steht, definitiv nicht verkraftbar.<br />
Die vom Bundesrat vertretene Qualitätsstrategie für die Türöffnung zum europäischen Markt zugunsten der<br />
schweizerischen Landwirtschaft ist nicht erfolgversprechend. Dies zeigt die sektorielle Öffnung beim Käse.<br />
Es ist sachfremd, politisch falsch und nicht im Interesse des Landes, wenn der Bundesrat die Verhandlungen<br />
betreffend Abschluss eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU weiterführt. Damit für die Landwirtschaft<br />
mehr Planungssicherheit entsteht, muss jetzt gehandelt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 01.09.2010<br />
Die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte setzt sich fort, weshalb sich auch die<br />
<strong>Schweizer</strong> Landwirtschaft möglichst früh darauf ausrichten muss. Der Grenzschutz der Schweiz ist bereits<br />
heute unter grossem Druck; mit einer Aufrechterhaltung der Abschottung verliert die Schweiz Marktanteile, der<br />
Abstand zu unseren Nachbarländern wächst, und die später unerlässlichen Anpassungen werden umso<br />
schwieriger. Entgegen der Aussage in der Begründung des Motionärs haben die Exporte der <strong>Schweizer</strong><br />
Käseproduzenten seit dem 1. Juni 2007 trotz der angespannten Wirtschaftslage deutlich an Volumen und an<br />
Wert zugelegt.<br />
Um langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor und nachgelagerten Sektoren zu sichern,<br />
hat der Bundesrat deshalb Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft,<br />
Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit aufgenommen. Damit werden für die<br />
Land und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte geöffnet, und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten<br />
Branche wird erhöht. Aber auch in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche<br />
Gesundheit kann die Schweiz von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU profitieren.<br />
143
Der Bundesrat hat für die genannten Bereiche ein einziges Verhandlungsmandat verabschiedet, da sie<br />
inhaltlich zusammenhängen und sich so der Verhandlungsspielraum der Schweiz erhöht. Die EU hat ebenfalls<br />
betont, dass die Verhandlungen ein Ganzes bilden und nicht aufgeschnürt werden sollen. Bei einem Abbruch<br />
der Verhandlungen im Landwirtschaftsbereich könnten deshalb voraussichtlich auch die Verhandlungen über<br />
die Lebensmittel und Produktsicherheit sowie über die öffentliche Gesundheit infrage gestellt werden.<br />
Der Bundesrat hat dieses Verhandlungsmandat aufgrund von Artikel 152 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes vor seinem<br />
Entscheid den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation vorgelegt.<br />
Die Kommissionen haben das Mandat unterstützt. Das Führen der Verhandlungen ist Sache des Bundesrates.<br />
Dabei wird der übrigen Entwicklung im Bereich der Öffnung der Agrarmärkte Rechnung getragen. Das<br />
ausgehandelte Abkommen wird wiederum dem <strong>Parlament</strong> zur Beratung vorgelegt. Es wird dann Sache des<br />
<strong>Parlament</strong>es sein zu beurteilen, ob das Abkommen im Interesse der Schweiz ist. Der Nationalrat hat zudem<br />
bereits am 3. Dezember 2009 eine ähnlich lautende Motion der SVPFraktion (09.3888) abgelehnt und so den<br />
Weg des Bundesrates unterstützt.<br />
Ein Abbruch der laufenden Verhandlungen wäre kontraproduktiv. So konnten bereits erste<br />
Verhandlungsergebnisse erzielt werden, welche mit einem Abbruch verloren wären. Wenn die Schweiz<br />
allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Verhandlungen wieder aufnehmen möchte (z. B. nach einem WTO<br />
Abschluss im Rahmen der DohaRunde), würde sie sich in einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition<br />
wiederfinden und müsste unter Zeitdruck verhandeln.<br />
Die Schweiz und die EU haben sich auf eine Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerkes geeinigt und<br />
sich gemeinsam für Verhandlungen in diversen Dossiers entschieden. Das Dossier Landwirtschaft stellt einen<br />
prioritären Eckpfeiler der Fortführung und des Ausbaus der bilateralen Beziehungen zur EU dar. Ein Abbruch<br />
der Verhandlungen wäre ein negatives Signal und hätte Auswirkungen auf die gesamten Beziehungen mit der<br />
EU. Die Position der Schweiz würde geschwächt und der bilaterale Weg weiter erschwert.<br />
Antrag des Bundesrates vom 01.09.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
09.06.2011 NR Annahme.<br />
07.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (59)<br />
144
Aebi Andreas Amstutz Adrian Baader Caspar Bader Elvira Baettig Dominique Baumann J. Alexander<br />
Bigger Elmar Borer Roland F. Bortoluzzi Toni Brönnimann Andreas Brunner Toni Büchel Roland Rino<br />
Büchler Jakob Bugnon André Dunant Jean Henri Estermann Yvette Favre Laurent Fehr Hans<br />
FlückigerBäni Sylvia Föhn Peter Freysinger Oskar Füglistaller Lieni Geissbühler Andrea Martina<br />
Giezendanner Ulrich GlauserZufferey Alice Glur Walter Gobbi Norman Graber JeanPierre<br />
Graf Maya Grin JeanPierre Hassler Hansjörg Heer Alfred Hurter Thomas Kaufmann Hans<br />
Killer Hans Kunz Josef Mörgeli Christoph Müri Felix Nidegger Yves Parmelin Guy Perrin Yvan<br />
Pfister Theophil Reymond André Rickli Natalie Simone Rime JeanFrançois Rutschmann Hans<br />
Schenk Simon Scherer Marcel Schibli Ernst Schlüer Ulrich Schmidt Roberto Schwander Pirmin<br />
Stahl Jürg Stamm Luzi Veillon PierreFrançois von Rotz Christoph von Siebenthal Erich<br />
Walter Hansjörg Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Handel mit Agrarerzeugnissen Freihandelsabkommen internationale Verhandlungen Vertrag mit der EU<br />
Erhaltung der Landwirtschaft landwirtschaftliches Einkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55;10<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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145
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3558 – Motion<br />
Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl und Ausländerbereich koppeln<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Fraktion der <strong>Schweizer</strong>ischen Volkspartei<br />
FlückigerBäni Sylvia<br />
18.06.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten<br />
bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird<br />
aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere<br />
Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei<br />
der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.<br />
Begründung<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Aussenpolitik und auch die darunterfallende Entwicklungshilfe muss in erster Linie im Interesse<br />
der Schweiz sein. Es ist daher unabdingbar, dass Entwicklungsbeiträge und Schuldenerlasse vom guten Willen<br />
der Empfängerländer abhängig gemacht werden, abgewiesene Asylsuchende wieder aufzunehmen. Um<br />
abgewiesene Asylbewerber und sonstige Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten, in ihre<br />
Heimatländer zurückzuführen, ist die Schweiz auf die Mithilfe der Empfängerländer angewiesen. Im Sinne einer<br />
gegenseitigen Unterstützung ist es unentbehrlich, dass auch Länder, welche von uns Hilfe in jeglicher Form<br />
erhalten, bereit sind, auch der Schweiz bei ihren Problemen zu helfen, in diesem Fall: abgewiesene<br />
Asylbewerber aufzunehmen. In der heutigen Zeit der weltweiten Interessenspolitik können wir es nicht länger<br />
dulden, Länder zu unterstützen, die nicht bereit sind, im Gegenzug auch die Schweiz zu unterstützen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 08.09.2010<br />
Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionären, dass eine starke und zielgerichtete Entwicklungshilfe auch im<br />
wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz liegt, wie er das in der Botschaft über die Weiterführung der<br />
technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer vom 14. März 2008<br />
festhält. Es ist wichtig, die von den Motionären aufgeworfene Frage nicht ausschliesslich auf die Asylpolitik zu<br />
beschränken, sondern die allgemeinen Migrationsflüsse aus armen Ländern im Zusammenhang mit der<br />
Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten. Aufgrund des Migrationsphänomens gewinnt die internationale<br />
Migrationspolitik an Bedeutung und stellt auch die Aussen und Entwicklungspolitik vor neue<br />
Herausforderungen.<br />
Die Schweiz will die negativen Folgen der Migration beheben und die Chancen der Migration fördern.<br />
Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" trägt dazu bei, dass Flüchtlinge<br />
möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren Herkunftsregionen finden und Erstaufnahmeländer<br />
unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Im Jemen leistet die Schweiz<br />
beispielsweise einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Schutzes der Flüchtlinge aus<br />
146
dem Horn von Afrika, indem sie die nationalen Behörden beim Aufbau von fairen und effizienten Asylverfahren<br />
unterstützt und Projekte für die medizinische Versorgung finanziert. Zudem fördert sie aktiv die freiwillige<br />
Rückkehr von asylsuchenden Personen.<br />
Die Schweiz will auch die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich fördern, indem sie sich auf<br />
internationaler Ebene für dieses Thema einsetzt. Wie unser Land in den Herkunftsländern der Migrantinnen und<br />
Migranten wahrgenommen wird und inwiefern diese Länder bereit sind, an Lösungen bezüglich illegaler<br />
Migration mitzuarbeiten, hängt auch vom Engagement der Schweiz in den entsprechenden UnoOrganisationen<br />
und anderen internationalen Foren wie dem Globalen Forum für Migration und Entwicklung ab.<br />
Ein weiteres wichtiges Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind die mit den Herkunfts und<br />
Transitstaaten abgeschlossenen Migrationspartnerschaften. Mit diesen Migrationspartnerschaften, die im<br />
Januar 2008 in das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 100 Abs. 1) aufgenommen<br />
wurden, sollen die Interessen aller Partner besser berücksichtigt und die Migration aus einer globalen<br />
Perspektive betrachtet werden. Dabei geht es sowohl um die Herausforderungen und Chancen der Migration<br />
als auch um die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung. Eine Migrationspartnerschaft soll dazu<br />
beitragen, in verschiedenen Bereichen gemeinsame Projekte zu fördern: Migration und Entwicklung, Einbezug<br />
der Diaspora, Bekämpfung des Menschenhandels, Prävention der illegalen Migration, Rückübernahme und<br />
Reintegration, Stärkung der zuständigen Migrationsbehörden. Eine solche Migrationspolitik wird in enger<br />
Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDA sowie weiteren zuständigen Bundesstellen umgesetzt.<br />
Als Beispiel soll hier die angestrebte Partnerschaft mit Nigeria genannt werden, die u. a. Projekte zur<br />
Prävention irregulärer Migration in der Schweiz wie auch Berufsbildungsprojekte für nigerianische Migrantinnen<br />
und Migranten vorsieht.<br />
Die Frage der von den Motionären aufgeworfenen Rückübernahme ist ein wesentliches Element dieser<br />
Migrationspartnerschaften und der Migrationspolitik der Schweiz. Bisher wurden 44 Rückübernahmeabkommen<br />
abgeschlossen. Ausserdem sind formelle Verhandlungen mit verschiedenen Ländern im Gang. Aber die<br />
Verhandlungen und die Umsetzung dieser Abkommen setzen einen Dialog und den Einbezug der Interessen<br />
des Partnerlandes voraus.<br />
Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine rigide und gesetzliche Verkoppelung der Weiterführung der<br />
Entwicklungshilfe mit der Kooperation der Staaten bei der Rückübernahme nicht sinnvoll wäre und<br />
kontraproduktiv sein könnte. Er verweist diesbezüglich auf seinen Bericht vom 25. August 2010 in Erfüllung des<br />
Postulates Leuthard 02.3591 zu Erfahrungen mit der Anwendung der Konditionalität. Ausserdem wäre dieses<br />
Mittel bei jenen Staaten nicht anwendbar, für welche die Schweiz keine oder nur marginale Entwicklungshilfe<br />
leistet, mit welchen aber Probleme bei der Rückübernahme bestehen können. Der Bundesrat ist überzeugt,<br />
dass die Kooperation in der Rückübernahme in erster Linie durch die geschilderten Instrumente und Anreize<br />
gefördert werden soll. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass es Situationen gibt, in welchen die Sistierung oder<br />
Reduktion der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio sinnvoll ist und angewendet werden soll, soweit dies rechtlich<br />
möglich ist. Dies kann der Bundesrat jedoch in Einzelfällen innerhalb seiner bestehenden Kompetenzen<br />
beschliessen, weshalb sich keine Gesetzesänderung aufdrängt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 08.09.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
147
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
08.03.2012 SR Beginn der Diskussion<br />
12.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Entwicklungszusammenarbeit Aussetzung der Hilfe Verwendung der Hilfe Ausschaffung Rückwanderung<br />
Ausweisung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811;08<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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148
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3558 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl und<br />
Ausländerbereich koppeln<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2012 die von der SVP Fraktion am 18. Juni 2010 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 28. September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen<br />
Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um staatlichen Beiträge und<br />
Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen die Motion anzunehmen.<br />
Eine Minderheit (Berberat, Fournier, Recordon, Seydoux) der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Karin KellerSutter (d)<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 8. September 2010<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen<br />
Asylbewerbern und illegalen Ausländern zu koppeln. Er wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die staatlichen Beiträge (insbesondere<br />
Entwicklungshilfe, ausgenommen Katastrophenhilfe) und Schuldenerlässe an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern<br />
und illegalen Ausländern nicht kooperativ verhalten.<br />
1. 2. Begründung<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Aussenpolitik und auch die darunterfallende Entwicklungshilfe muss in erster Linie im Interesse der Schweiz sein. Es ist daher unabdingbar, dass<br />
Entwicklungsbeiträge und Schuldenerlasse vom guten Willen der Empfängerländer abhängig gemacht werden, abgewiesene Asylsuchende wieder aufzunehmen. Um<br />
abgewiesene Asylbewerber und sonstige Ausländer, die sich illegal in unserem Land aufhalten, in ihre Heimatländer zurückzuführen, ist die Schweiz auf die Mithilfe<br />
der Empfängerländer angewiesen. Im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung ist es unentbehrlich, dass auch Länder, welche von uns Hilfe in jeglicher Form<br />
erhalten, bereit sind, auch der Schweiz bei ihren Problemen zu helfen, in diesem Fall: abgewiesene Asylbewerber aufzunehmen. In der heutigen Zeit der weltweiten<br />
Interessenspolitik können wir es nicht länger dulden, Länder zu unterstützen, die nicht bereit sind, im Gegenzug auch die Schweiz zu unterstützen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 8. September 2010<br />
Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionären, dass eine starke und zielgerichtete Entwicklungshilfe auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz liegt,<br />
wie er das in der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer vom 14. März 2008<br />
festhält. Es ist wichtig, die von den Motionären aufgeworfene Frage nicht ausschliesslich auf die Asylpolitik zu beschränken, sondern die allgemeinen<br />
Migrationsflüsse aus armen Ländern im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten. Aufgrund des Migrationsphänomens gewinnt die<br />
internationale Migrationspolitik an Bedeutung und stellt auch die Aussen und Entwicklungspolitik vor neue Herausforderungen.<br />
Die Schweiz will die negativen Folgen der Migration beheben und die Chancen der Migration fördern.<br />
Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" trägt dazu bei, dass Flüchtlinge möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren<br />
Herkunftsregionen finden und Erstaufnahmeländer unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Im Jemen leistet die Schweiz<br />
beispielsweise einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Schutzes der Flüchtlinge aus dem Horn von Afrika, indem sie die nationalen<br />
Behörden beim Aufbau von fairen und effizienten Asylverfahren unterstützt und Projekte für die medizinische Versorgung finanziert. Zudem fördert sie aktiv die<br />
freiwillige Rückkehr von asylsuchenden Personen.<br />
Die Schweiz will auch die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich fördern, indem sie sich auf internationaler Ebene für dieses Thema einsetzt. Wie unser<br />
Land in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten wahrgenommen wird und inwiefern diese Länder bereit sind, an Lösungen bezüglich illegaler Migration<br />
mitzuarbeiten, hängt auch vom Engagement der Schweiz in den entsprechenden UnoOrganisationen und anderen internationalen Foren wie dem Globalen Forum für<br />
Migration und Entwicklung ab.<br />
Ein weiteres wichtiges Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind die mit den Herkunfts und Transitstaaten abgeschlossenen<br />
Migrationspartnerschaften. Mit diesen Migrationspartnerschaften, die im Januar 2008 in das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 100 Abs. 1)<br />
aufgenommen wurden, sollen die Interessen aller Partner besser berücksichtigt und die Migration aus einer globalen Perspektive betrachtet werden. Dabei geht es<br />
sowohl um die Herausforderungen und Chancen der Migration als auch um die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung. Eine Migrationspartnerschaft<br />
soll dazu beitragen, in verschiedenen Bereichen gemeinsame Projekte zu fördern: Migration und Entwicklung, Einbezug der Diaspora, Bekämpfung des<br />
Menschenhandels, Prävention der illegalen Migration, Rückübernahme und Reintegration, Stärkung der zuständigen Migrationsbehörden. Eine solche<br />
Migrationspolitik wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDA sowie weiteren zuständigen Bundesstellen umgesetzt. Als Beispiel soll hier die<br />
angestrebte Partnerschaft mit Nigeria genannt werden, die u. a. Projekte zur Prävention irregulärer Migration in der Schweiz wie auch Berufsbildungsprojekte für<br />
nigerianische Migrantinnen und Migranten vorsieht.<br />
Die Frage der von den Motionären aufgeworfenen Rückübernahme ist ein wesentliches Element dieser Migrationspartnerschaften und der Migrationspolitik der<br />
Schweiz. Bisher wurden 44 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Ausserdem sind formelle Verhandlungen mit verschiedenen Ländern im Gang. Aber die<br />
Verhandlungen und die Umsetzung dieser Abkommen setzen einen Dialog und den Einbezug der Interessen des Partnerlandes voraus.<br />
Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine rigide und gesetzliche Verkoppelung der Weiterführung der Entwicklungshilfe mit der Kooperation der Staaten bei der<br />
Rückübernahme nicht sinnvoll wäre und kontraproduktiv sein könnte. Er verweist diesbezüglich auf seinen Bericht vom 25. August 2010 in Erfüllung des Postulates<br />
149
Leuthard 02.3591 zu Erfahrungen mit der Anwendung der Konditionalität. Ausserdem wäre dieses Mittel bei jenen Staaten nicht anwendbar, für welche die Schweiz<br />
keine oder nur marginale Entwicklungshilfe leistet, mit welchen aber Probleme bei der Rückübernahme bestehen können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die<br />
Kooperation in der Rückübernahme in erster Linie durch die geschilderten Instrumente und Anreize gefördert werden soll. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass es<br />
Situationen gibt, in welchen die Sistierung oder Reduktion der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio sinnvoll ist und angewendet werden soll, soweit dies rechtlich<br />
möglich ist. Dies kann der Bundesrat jedoch in Einzelfällen innerhalb seiner bestehenden Kompetenzen beschliessen, weshalb sich keine Gesetzesänderung<br />
aufdrängt.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 104 zu 80 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Berichterstattung erfolgt mündlich.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
150
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3818 – Motion<br />
Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar und<br />
Lebensmittelbereich stoppen<br />
Eingereicht von<br />
Darbellay Christophe<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
01.10.2010<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über ein<br />
Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich unverzüglich zu stoppen. Der Bundesrat soll keine<br />
weiteren Verhandlungen führen, solange ein Abschluss der DohaRunde der WTO nicht zustande kommt.<br />
Begründung<br />
Vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlusses der DohaRunde der WTO hat der Bundesrat im Herbst<br />
2008 Verhandlungen mit der EU über ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar und<br />
Lebensmittelbereich aufgenommen. Ein Abschluss der Verhandlungen ist in der Zwischenzeit in die Ferne<br />
gerückt. Ohne Abschluss der DohaRunde besteht keine Notwendigkeit mehr für ein<br />
Agrarfreihandelsabkommen mit der EU (FHAL). Ein solches Abkommen würde den bestehenden Grenzschutz<br />
abbauen und die Produzentenpreise weiter unter Druck setzen. Dies hat Auswirkungen auf die Einkommen der<br />
Bäuerinnen und Bauern in unserem Land zur Folge. Die Landwirte sprechen sich auch in ihrer grossen<br />
Mehrheit gegen das FHAL aus.<br />
Die laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich<br />
sind deshalb unverzüglich zu stoppen. Unter Einbezug der Landwirtschaft sind neue Verhandlungen erst beim<br />
tatsächlichen Abschluss der DohaRunde wieder aufzunehmen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 24.11.2010<br />
In den WTOVerhandlungen im Rahmen der DohaRunde sind momentan wenige Fortschritte zu verzeichnen.<br />
Im Agrarbereich sind sich die WTOMitglieder aber bereits grösstenteils einig, und die zu erwartenden<br />
Resultate sind bekannt. Bei einem politischen Impuls könnten sich die Verhandlungen zudem rasch wieder<br />
beschleunigen, ein Abschluss im Jahr 2011 kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Weil sich der<br />
Abschluss der DohaRunde verzögert hat, haben im Gegenzug bilaterale und regionale Freihandelsabkommen<br />
international weiter Auftrieb erhalten. So hat beispielsweise die EU im Mai 2010 die Verhandlungen über ein<br />
Freihandelsabkommen mit den MercosurStaaten wieder aufgenommen. Um in den für sie wichtigen<br />
Exportmärkten konkurrenzfähig zu bleiben, hat auch die Schweiz ein grosses Interesse daran, weitere bilaterale<br />
Abkommen abzuschliessen. Dabei werden Zugeständnisse im Agrarbereich unumgänglich sein. Aufgrund<br />
weiterer Aspekte (z. B. des Einkaufstourismus, der aufgrund der Währungsverhältnisse wieder zunimmt, und<br />
des vermehrten Zugriffs auf den aktiven Veredelungsverkehr) gerät der hohe Grenzschutz im Agrarbereich<br />
zusätzlich unter Druck.<br />
151
Unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses der DohaRunde hat der Bundesrat Verhandlungen über ein<br />
Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und<br />
öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) aufgenommen. Damit werden für die Land und Ernährungswirtschaft<br />
neue Absatzmärkte geöffnet, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche wird erhöht, und es können<br />
langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor und nachgelagerten Sektoren gesichert werden.<br />
Auch in den anderen drei Bereichen profitiert die Schweiz von einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU.<br />
Der Bundesrat hat für alle vier Bereiche ein einziges, zusammenhängendes Verhandlungsmandat<br />
verabschiedet. Die EU hat ebenfalls betont, dass die Verhandlungen ein Ganzes bilden.<br />
Mit einem Verhandlungsstopp würde die Schweiz ein äusserst negatives Signal an die EU senden. Es ist<br />
zudem fraglich, ob die EU einen Unterschied zwischen Verhandlungsstopp und Verhandlungsabbruch machen<br />
würde. Die bis anhin erzielten, für die Schweiz positiven Ergebnisse würden damit aufs Spiel gesetzt. Mit der<br />
Fortführung der Verhandlungen zuzuwarten, bis die DohaRunde der WTO abgeschlossen ist, würde die<br />
Verhandlungsposition der Schweiz zudem nachhaltig verschlechtern. Erstens müssten dann die<br />
Verhandlungen mit der EU unter Zeitdruck erfolgen. Zweitens könnte das Interesse der EU nach einem<br />
Abschluss der DohaRunde sinken, mit der Schweiz ein entsprechendes Abkommen auszuhandeln. Drittens<br />
käme die Öffnung gegenüber der EU, welche im Unterschied zu den zu erwartenden DohaErgebnissen<br />
wesentliche neue Exportmöglichkeiten schaffen würde, zu spät, um die Auswirkungen der DohaRunde<br />
rechtzeitig abfedern zu können. Sind Marktanteile im Ausland aber einmal durch Konkurrenten besetzt, wird es<br />
für die <strong>Schweizer</strong> Land und Ernährungswirtschaft umso schwieriger, sie zu erobern.<br />
Tatsächlich kommen die Verhandlungen mit der EU langsamer voran als geplant. Dies liegt einerseits daran,<br />
dass die Verhandlungsmandate der Schweiz und der EU nicht deckungsgleich sind. Andererseits gibt es<br />
offene Fragen über die institutionelle Ausgestaltung der künftigen Abkommen. Die laufenden Gespräche mit<br />
der EU sollen dazu dienen, diese Fragen zu klären. Ein Verhandlungsstopp ist nicht angebracht, da nicht<br />
abschätzbar ist, wie lange die Verhandlungen überhaupt noch dauern werden. Aus heutiger Sicht ist damit zu<br />
rechnen, dass der Bundesrat das Abkommen frühestens im Jahr 2012 dem <strong>Parlament</strong> vorlegen wird. Es ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass die Verhandlungen noch länger dauern.<br />
Die Auswirkungen eines Abbruchs der Verhandlungen im Agrar und Lebensmittelbereich auf die anderen<br />
Verhandlungsbereiche sowie auf den bilateralen Weg im Allgemeinen hat der Bundesrat bereits in seiner<br />
Antwort auf die Motion Joder 10.3473 (Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit<br />
der EU) ausführlich dargelegt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 24.11.2010<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
09.06.2011 NR Annahme.<br />
07.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
152
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (18)<br />
Aebi Andreas Amherd Viola Bader Elvira Barthassat Luc EggerWyss Esther Favre Laurent<br />
GlanzmannHunkeler Ida HäberliKoller Brigitte Hassler Hansjörg Lustenberger Ruedi<br />
MeyerKaelin Thérèse Müller Thomas Robbiani Meinrado Roux PaulAndré Schmidt Roberto<br />
SimoneschiCortesi Chiara Walter Hansjörg Zemp Markus<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
bilaterale Verhandlungen Freihandelsabkommen Europäische Union Handel mit Agrarerzeugnissen Nahrungsmittel<br />
Verhandlungsrunde WTO<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
10;55<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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153
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.3953 – Motion<br />
Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder<br />
Eingereicht von<br />
MeyerKaelin Thérèse<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
13.12.2010<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Positionsnummer 25.01.01.00.1 wieder in das Kapitel 25, "Sehhilfen", der<br />
Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) nach der KrankenpflegeLeistungsverordnung (KLV) aufzunehmen.<br />
Damit wird gegen augenärztliches Rezept eine jährliche Höchstvergütung von 180 Franken für Brillengläser und<br />
Kontaktlinsen bis zum vollendeten 18. Altersjahr ermöglicht.<br />
Begründung<br />
Meiner Ansicht nach ist es gefährlich, diese Leistung zu streichen. Kinder, die eine Sehkorrektur benötigen,<br />
müssen diese mithilfe der Krankenkasse erhalten können. Gutes Sehen ist die Grundlage für gutes Lernen in<br />
der Schule. Es wäre katastrophal, wenn Eltern auf eine notwendige Sehkorrektur für ihr Kind verzichten<br />
müssten, nur weil sie nicht die nötigen Mittel haben. Die Sehkorrekturen müssen während der gesamten<br />
Schulzeit kontrolliert werden, was während des Wachstums häufige Brillenwechsel bedeutet.<br />
Der Bundesrat hat zu meinem Bedauern alle Sehhilfen aus der MiGeL gestrichen. Ich fordere ihn auf, die<br />
Sehhilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder aufzunehmen. Das Risiko kann nicht in Kauf<br />
genommen werden, dass das harmonische Lernen von Kindern, deren Sehvermögen ohne Sehhilfe nicht gut<br />
genug ist, gefährdet wird. Oft leiden mehrere Kinder einer Familie unter Fehlsichtigkeit, was für die Eltern hohe<br />
Kosten verursacht.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 04.03.2011<br />
Bei der Streichung der Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen handelt es sich um eine Änderung des Anhangs 2<br />
(Liste der kassenpflichtigen Mittel und Gegenstände, MiGeL) der Verordnung des Eidgenössischen<br />
Departements des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV, SR<br />
832.112.31).<br />
Die MiGeL entstand 1995. Sie bedarf gewisser Anpassungen. Bei den Änderungen handelt es sich unter<br />
anderem um eine Aktualisierung der Liste in zwei verschiedenen Bereichen: Zum einen geht es um die Mittel<br />
und Gegenstände, die der Untersuchung und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, und zum<br />
anderen um Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen usw.), die lediglich beeinträchtigte Körperfunktionen<br />
kompensieren.<br />
Im Zuge einer ersten Bereinigungsetappe hat das EDI am 2. Dezember 2010 unter anderem entschieden, die<br />
Beiträge für die Sehhilfen in denjenigen Fällen, in denen die Fehlsichtigkeit nicht Folge einer anderen<br />
Primärkrankheit ist, zu streichen. Hier dienen die Sehhilfen nicht der Behandlung einer Krankheit und ihrer<br />
154
Folgen, sondern einzig der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion. Müssen eine Brille oder<br />
Linsen infolge einer Krankheit getragen werden, so werden die Kosten von der obligatorischen<br />
Krankenversicherung im bisherigen Rahmen übernommen. Bei den sogenannten Spezialfällen werden also<br />
weiterhin abgestufte Beiträge von 180 Franken, 270 Franken und 630 Franken gewährt.<br />
Das EDI lässt sich bei Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge stets von Fachkommissionen beraten und<br />
entscheidet gestützt auf Empfehlungen dieser Kommissionen. Diese Kommissionen beurteilen die<br />
Anpassungen jeweils auf die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin und<br />
berücksichtigen dabei auch rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte. Die am 2. Dezember 2010<br />
beschlossene Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen wurde vorgängig von der<br />
Eidgenössischen Analysen, Mittel und GegenständeKommission, Ausschuss Mittel und Gegenstände<br />
(EAMGKMiGeL) beraten und dem EDI zur Annahme empfohlen.<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen für<br />
Familien mit mehreren Kindern zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen kann, insbesondere wenn<br />
keine Zusatzversicherung vorhanden ist oder keine Leistungen der Sozialhilfe beansprucht werden können.<br />
Insgesamt scheint aber dem Bundesrat die Belastung für die Familien vertretbar zu sein. Das EDI ist zurzeit<br />
daran, für Härtefälle eine Lösung für eine gezielte Unterstützung einzelner Familien zu suchen.<br />
Die Streichung der Beiträge für die Sehhilfen ist lediglich Teil eines ganzen Massnahmenpakets, mit dem die<br />
Kosten der Krankenversicherung in verschiedenen Bereichen gesenkt werden sollen. Diese Massnahmen<br />
wurden vom Bundesrat und vom EDI Ende 2010 insbesondere beschlossen, nachdem das <strong>Parlament</strong> die<br />
sogenannten dringlichen Massnahmen in der Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 abgelehnt hatte. Der<br />
Bundesrat erachtet es als nötig, rasch und bestimmt zu handeln, um das Kostenwachstum in diesem<br />
Gesundheitsbereich zu bremsen.<br />
Diese Massnahmen betreffen vor allem die Medikamentenpreise, die Kosten der Laboranalysen und die<br />
Verwaltungskosten der Versicherer. Der Bundesrat verfügt über eine Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die<br />
Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich besser in den Griff zu bekommen. Durch Kombination dieser kurzund<br />
mittelfristigen Massnahmen können je nach Jahr Einsparungen in der Höhe von etwa 800 Millionen bis zu 1<br />
Milliarde Franken pro Jahr erzielt werden. Dies entspricht etwa 4 Prozentpunkten der Prämien der<br />
Grundversicherung. Diese wirkungsvollen Massnahmen kommen der ganzen Bevölkerung und besonders den<br />
Familien zugute. Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) wird dadurch um rund 400 Franken<br />
pro Jahr entlastet.<br />
Der von der Motion aufgegriffene Entscheid ist nur eines von vielen Elementen dieser Gesamtstrategie. Diese<br />
kurz und mittelfristigen Aktionen werden ergänzt durch längerfristige Massnahmen, von denen zurzeit mehrere<br />
diskutiert werden: integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich, Aufsicht der Krankenversicherung,<br />
Präventionsgesetz (für nähere Angaben steht auf www.edi.admin.ch eine Tabelle zur Gesamtstrategie des EDI<br />
zur Verfügung).<br />
Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass die Streichung der Beiträge für Sehhilfen bereits nach<br />
wenigen Monaten für Bewegung auf dem Brillenmarkt gesorgt und die Preise unter Druck gesetzt hat. Das ist<br />
ein positiver Nebeneffekt, der allen Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt.<br />
Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vom EDI getroffene Massnahme als sachlich gerechtfertigt<br />
und sozial vertretbar. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab.<br />
Antrag des Bundesrates vom 04.03.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
155
23. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
19.09.2011 NR Annahme.<br />
27.02.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (54)<br />
Allemann Evi Amherd Viola Aubert Josiane Bader Elvira Bänziger Marlies Barthassat Luc<br />
BirrerHeimo Prisca Bischof Pirmin Bruderer Wyss Pascale Darbellay Christophe<br />
de Buman Dominique FässlerOsterwalder Hildegard Fehr HansJürg Gadient Brigitta M. Gilli Yvonne<br />
Girod Bastien GlanzmannHunkeler Ida Goll Christine Graf Maya HäberliKoller Brigitte<br />
Haller Vannini Ursula Hany Urs Hassler Hansjörg Heim Bea Hodgers Antonio Ingold Maja<br />
Jositsch Daniel Kiener Nellen Margret Lang Josef Leuenberger Ueli Lumengo Ricardo Marra Ada<br />
Moser Tiana Angelina Neirynck Jacques PreliczHuber Katharina Rielle JeanCharles<br />
Robbiani Meinrado Rossini Stéphane RothBernasconi Maria Roux PaulAndré Schelbert Louis<br />
Schmidt Roberto SchneiderSchneiter Elisabeth SimoneschiCortesi Chiara StreiffFeller Marianne<br />
Stump Doris Teuscher Franziska Thanei Anita van Singer Christian Vischer Daniel<br />
WeberGobet MarieThérèse Wehrli Reto Weibel Thomas Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Krankenversicherung Versicherungsleistung optische Industrie Medizinprodukt Kind<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
156
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.3953 n Mo. Nationalrat (Meyer Thérèse). Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die Motion geprüft, die Nationalrätin Thérèse<br />
MeyerKaelin am 13. Dezember 2010 eingereicht und der Nationalrat am 19. September 2011 angenommen hatte.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Anfang 2011 aufgehobenen Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an Brillen und<br />
Kontaktlinsen für Kinder wieder einzuführen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: EgerszegiObrist<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 4. März 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Positionsnummer 25.01.01.00.1 wieder in das Kapitel 25, "Sehhilfen", der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) nach der<br />
KrankenpflegeLeistungsverordnung (KLV) aufzunehmen. Damit wird gegen augenärztliches Rezept eine jährliche Höchstvergütung von 180 Franken für Brillengläser<br />
und Kontaktlinsen bis zum vollendeten 18. Altersjahr ermöglicht.<br />
1. 2. Begründung<br />
Meiner Ansicht nach ist es gefährlich, diese Leistung zu streichen. Kinder, die eine Sehkorrektur benötigen, müssen diese mithilfe der Krankenkasse erhalten<br />
können. Gutes Sehen ist die Grundlage für gutes Lernen in der Schule. Es wäre katastrophal, wenn Eltern auf eine notwendige Sehkorrektur für ihr Kind verzichten<br />
müssten, nur weil sie nicht die nötigen Mittel haben. Die Sehkorrekturen müssen während der gesamten Schulzeit kontrolliert werden, was während des Wachstums<br />
häufige Brillenwechsel bedeutet.<br />
Der Bundesrat hat zu meinem Bedauern alle Sehhilfen aus der MiGeL gestrichen. Ich fordere ihn auf, die Sehhilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder<br />
aufzunehmen. Das Risiko kann nicht in Kauf genommen werden, dass das harmonische Lernen von Kindern, deren Sehvermögen ohne Sehhilfe nicht gut genug ist,<br />
gefährdet wird. Oft leiden mehrere Kinder einer Familie unter Fehlsichtigkeit, was für die Eltern hohe Kosten verursacht.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 4. März 2011<br />
Bei der Streichung der Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen handelt es sich um eine Änderung des Anhangs 2 (Liste der kassenpflichtigen Mittel und Gegenstände,<br />
MiGeL) der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV, SR<br />
832.112.31).<br />
Die MiGeL entstand 1995. Sie bedarf gewisser Anpassungen. Bei den Änderungen handelt es sich unter anderem um eine Aktualisierung der Liste in zwei<br />
verschiedenen Bereichen: Zum einen geht es um die Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, und<br />
zum anderen um Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen usw.), die lediglich beeinträchtigte Körperfunktionen kompensieren.<br />
Im Zuge einer ersten Bereinigungsetappe hat das EDI am 2. Dezember 2010 unter anderem entschieden, die Beiträge für die Sehhilfen in denjenigen Fällen, in denen<br />
die Fehlsichtigkeit nicht Folge einer anderen Primärkrankheit ist, zu streichen. Hier dienen die Sehhilfen nicht der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen,<br />
sondern einzig der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion. Müssen eine Brille oder Linsen infolge einer Krankheit getragen werden, so werden die<br />
Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung im bisherigen Rahmen übernommen. Bei den sogenannten Spezialfällen werden also weiterhin abgestufte<br />
Beiträge von 180 Franken, 270 Franken und 630 Franken gewährt.<br />
Das EDI lässt sich bei Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge stets von Fachkommissionen beraten und entscheidet gestützt auf Empfehlungen dieser<br />
Kommissionen. Diese Kommissionen beurteilen die Anpassungen jeweils auf die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin und<br />
berücksichtigen dabei auch rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte. Die am 2. Dezember 2010 beschlossene Streichung der Beiträge für Brillengläser und<br />
Kontaktlinsen wurde vorgängig von der Eidgenössischen Analysen, Mittel und GegenständeKommission, Ausschuss Mittel und Gegenstände (EAMGKMiGeL)<br />
beraten und dem EDI zur Annahme empfohlen.<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen für Familien mit mehreren Kindern zu einer zusätzlichen<br />
finanziellen Belastung führen kann, insbesondere wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist oder keine Leistungen der Sozialhilfe beansprucht werden können.<br />
Insgesamt scheint aber dem Bundesrat die Belastung für die Familien vertretbar zu sein. Das EDI ist zurzeit daran, für Härtefälle eine Lösung für eine gezielte<br />
Unterstützung einzelner Familien zu suchen.<br />
Die Streichung der Beiträge für die Sehhilfen ist lediglich Teil eines ganzen Massnahmenpakets, mit dem die Kosten der Krankenversicherung in verschiedenen<br />
Bereichen gesenkt werden sollen. Diese Massnahmen wurden vom Bundesrat und vom EDI Ende 2010 insbesondere beschlossen, nachdem das <strong>Parlament</strong> die<br />
sogenannten dringlichen Massnahmen in der Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 abgelehnt hatte. Der Bundesrat erachtet es als nötig, rasch und bestimmt zu<br />
handeln, um das Kostenwachstum in diesem Gesundheitsbereich zu bremsen.<br />
Diese Massnahmen betreffen vor allem die Medikamentenpreise, die Kosten der Laboranalysen und die Verwaltungskosten der Versicherer. Der Bundesrat verfügt<br />
über eine Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich besser in den Griff zu bekommen. Durch Kombination dieser kurz und<br />
mittelfristigen Massnahmen können je nach Jahr Einsparungen in der Höhe von etwa 800 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken pro Jahr erzielt werden. Dies entspricht<br />
etwa 4 Prozentpunkten der Prämien der Grundversicherung. Diese wirkungsvollen Massnahmen kommen der ganzen Bevölkerung und besonders den Familien<br />
zugute. Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) wird dadurch um rund 400 Franken pro Jahr entlastet.<br />
Der von der Motion aufgegriffene Entscheid ist nur eines von vielen Elementen dieser Gesamtstrategie. Diese kurz und mittelfristigen Aktionen werden ergänzt durch<br />
157
längerfristige Massnahmen, von denen zurzeit mehrere diskutiert werden: integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich, Aufsicht der Krankenversicherung,<br />
Präventionsgesetz (für nähere Angaben steht auf www.edi.admin.ch eine Tabelle zur Gesamtstrategie des EDI zur Verfügung).<br />
Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass die Streichung der Beiträge für Sehhilfen bereits nach wenigen Monaten für Bewegung auf dem Brillenmarkt gesorgt<br />
und die Preise unter Druck gesetzt hat. Das ist ein positiver Nebeneffekt, der allen Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt.<br />
Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vom EDI getroffene Massnahme als sachlich gerechtfertigt und sozial vertretbar. Der Bundesrat lehnt die Motion<br />
deshalb ab.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat nahm die Motion an seiner Sitzung vom 19. September 2011 diskussionslos mit 109 zu 71 Stimmen an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bereit sei, gestützt auf die Ergebnisse einer neuen<br />
Expertise die Wiederaufnahme von Brillengläsern und Kontaktlinsen für Kinder in die Liste der kassenpflichtigen Mittel und Gegenstände (MiGeL) zu prüfen. Der vom<br />
EDI beigezogene Experte sei zum Schluss gekommen, dass eine Fehlsichtigkeit im Kindesalter behandelt werden sollte, auch wenn sie nicht durch eine andere<br />
Primärkrankheit verursacht worden sei. Eine unbehandelte Fehlsichtigkeit könne nämlich zu Schwachsichtigkeit (Amblyopie) führen, die später im Leben nicht mehr<br />
rückgängig gemacht werden könne. Zudem sei es sehr wahrscheinlich, dass die kumulativen Kosten für Kinderbrillen tiefer lägen als jene für die Therapie einer<br />
Schwachsichtigkeit und/oder eine operative Schielbehandlung. Die Korrektur einer Fehlsichtigkeit im Kindesalter sei demnach als Behandlung einer Krankheit und<br />
ihrer Folgen und nicht als die Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion zu betrachten.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
158
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.409 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Für familienfreundlichere Taxis<br />
Eingereicht von<br />
Sommaruga Carlo<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
10.03.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 57 Absatz 6 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) soll wie folgt geändert werden:<br />
In Taxis, die Kundschaft befördern, müssen keine Kinderrückhaltesysteme verwendet werden. Diese<br />
Ausnahme gilt nur für Stadtgebiete. Die Gebiete werden durch die Kantone festgelegt.<br />
Begründung<br />
1. Nach Artikel 3a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen erwachsene Fahrzeuginsassinnen und <br />
insassen in Motorfahrzeugen während der Fahrt die Sicherheitsgurten tragen, und Kinder müssen in geprüften<br />
Kindersitzen gesichert sein. Dank dieser Sicherheitsmassnahme werden Fahrzeuginsassinnen und insassen <br />
Kinder wie Erwachsene wirksam geschützt, und so kann Verletzungen vorgebeugt werden.<br />
Gemäss demselben Artikel sind Fahrerinnen und Fahrer sowie Passagiere von konzessionierten öffentlichen<br />
Strassentransportunternehmen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahme hat praktische Gründe: Es<br />
wäre absurd, von den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere in den Städten, zu verlangen,<br />
dass sie ihre Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten und Kindersitzen ausrüsten, da nur wenig Platz zur Verfügung<br />
steht und nicht wenige Passagiere während der Fahrt ohnehin stehen.<br />
Für Taxis hingegen gilt die in der VRV festgelegte Pflicht. Folglich dürfen Taxis Kinder nicht ohne den<br />
vorgeschriebenen Kindersitz transportieren.<br />
Am 14. Oktober 2009 hat der Bundesrat Artikel 3a Absätze 1 und 4 der VRV geändert und die Kindersitzpflicht<br />
ausgeweitet. Neu müssen alle Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergrösse unter 150 Zentimeter<br />
während der Fahrt in Kindersitzen gesichert sein.<br />
2. Damit ein Taxi Kinder transportieren kann, muss es zwei und schon bald drei verschiedene<br />
Sicherheitssysteme für Kinder zur Verfügung haben. Mit den entsprechenden Reservesitzen im Kofferraum<br />
kann das Taxi sicherlich kein Gepäck mehr mitführen, wenn kein Kind mitfährt.<br />
3. Mitgliedstaaten der Europäischen Union können gemäss der Richtlinie 2003/20/EG darauf verzichten, in<br />
Taxis ein Sicherheitssystem für Kinder zu verlangen (Art. 2 der Richtlinie 2003/20/EG). Frankreich, Italien,<br />
Grossbritannien, Belgien, Spanien und Österreich haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Somit<br />
besteht in diesen Ländern keine Pflicht, Kinder in Taxis durch ein Sicherheitssystem zu sichern.<br />
159
4. Anlässlich der Fragestunde vom 29. November 2009 hat der Bundesrat auf die Frage 09.5463, die Auskunft<br />
über die Anzahl Unfälle von Taxis verlangte, bei denen Kinder betroffen waren, folgendermassen geantwortet:<br />
"Das Bundesamt für Statistik kann über Unfälle mit Taxis lediglich Daten aus den Jahren 2000, 2003, 2005,<br />
2007 und 2008 liefern. Gemäss diesen Daten wurden in diesen fünf Jahren in Taxis keine Kinder unter 7<br />
Jahren verletzt oder getötet." Dies zeigt, dass das Unfallrisiko relativ klein ist. Denn bislang wurden in Taxis<br />
kaum systematisch Kindersitze verwendet, da die kantonale Polizei häufig ein Auge zugedrückt hat.<br />
5. Unter diesen Umständen scheint eine zumindest teilweise Lockerung der Vorschriften in Bezug auf<br />
Kindersitze gerechtfertigt, damit das Leben der Familien erleichtert wird, die Taxis benützen, sei es als<br />
Touristinnen und Touristen insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen, sei es, weil sie auf ein eigenes Auto<br />
grundsätzlich verzichten, oder sei es im Notfall, um beispielsweise zum Kinderarzt oder ins Spital zu fahren.<br />
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt die Lockerung der Kindersitzpflicht in Stadtgebieten, denn<br />
dort ist der Bedarf an Taxis am grössten. Gleichzeitig sind dort auch die Gefahren im Zusammenhang mit dem<br />
Strassenverkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer beziehungsweise 30<br />
Stundenkilometer am kleinsten.<br />
Da die kantonalen Behörden die Strassenverhältnisse der Städte vor allem die schnellen und gefährlichen<br />
Strassen besser kennen als das Bundesamt für Strassen, ist es angebracht, den Kantonen die Kompetenz<br />
für die Festlegung der Gebiete zu verleihen, in denen die Kindersitzpflicht nicht gelten soll.<br />
Da der Bundesrat auf die Interpellation 09.3588, "Familienfreundliche Taxis", geantwortet hat, dass er nicht<br />
beabsichtigt, die VRV zu ändern, kann eine solche Ausnahme nur eingeführt werden, indem das SVG<br />
dementsprechend geändert wird. Folglich schlägt diese parlamentarische Initiative die Änderung des SVG vor.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
31. Oktober 2011 Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR Nationalrat<br />
2. Februar 2012 Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
24.05.2011 KVFNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
05.09.2011 KVFSR Keine Zustimmung<br />
12.12.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
15.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR (KVFSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (KVFNR)<br />
Antrag: Folge geben<br />
Behandlungskategorie NR<br />
160
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (106)<br />
Abate Fabio Aebi Andreas Aeschbacher Ruedi Allemann Evi AmackerAmann Kathrin Amherd Viola<br />
Amstutz Adrian Aubert Josiane Bänziger Marlies Barthassat Luc Baumann J. Alexander<br />
Bäumle Martin Binder Max Bourgeois Jacques Brélaz Daniel Brunschwig Graf Martine Büchler Jakob<br />
Bugnon André Carobbio Guscetti Marina Cassis Ignazio Cathomas Sep ChopardAcklin Max<br />
Daguet André FässlerOsterwalder Hildegard Favre Charles Favre Laurent Fehr Jacqueline<br />
Fehr Mario Fluri Kurt Freysinger Oskar Frösch Therese Füglistaller Lieni Germanier JeanRené<br />
Gilli Yvonne Gobbi Norman Graber JeanPierre Grin JeanPierre Grunder Hans Gysin Hans Rudolf<br />
HäberliKoller Brigitte Haller Vannini Ursula Hämmerle Andrea Hassler Hansjörg Heim Bea<br />
Hiltpold Hugues Hodgers Antonio Humbel Ruth Ineichen Otto Joder Rudolf JohnCalame Francine<br />
Kaufmann Hans Kiener Nellen Margret Lang Josef Leuenberger Ueli Leutenegger Filippo<br />
Leutenegger Oberholzer Susanne Levrat Christian Lumengo Ricardo Lüscher Christian<br />
Maire JacquesAndré Markwalder Christa Marra Ada MeierSchatz Lucrezia MeyerKaelin Thérèse<br />
Moser Tiana Angelina Müller Geri Müller Philipp Müller Thomas Müller Walter Neirynck Jacques<br />
Nidegger Yves Nordmann Roger Nussbaumer Eric Pedrina Fabio Perrinjaquet Sylvie<br />
PreliczHuber Katharina Rechsteiner Rudolf Reimann Lukas Rennwald JeanClaude<br />
Rielle JeanCharles Riklin Kathy Robbiani Meinrado Rossini Stéphane RothBernasconi Maria<br />
Roux PaulAndré Schelbert Louis Schenker Silvia SchmidFederer Barbara Schmidt Roberto<br />
Schwander Pirmin Segmüller Pius SimoneschiCortesi Chiara Stamm Luzi Steiert JeanFrançois<br />
Stöckli Hans Stump Doris Thanei Anita Tschümperlin Andy van Singer Christian Vischer Daniel<br />
Voruz Eric Wasserfallen Christian Wehrli Reto Widmer Hans Wyss Ursula Zisyadis Josef<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Auto Sicherheit im Strassenverkehr Fahrzeugausrüstung Kind Ortsverkehr Aufhebung einer Bestimmung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48<br />
Konnexe Geschäfte<br />
10.3892<br />
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161
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.409 n Pa.Iv. Sommaruga Carlo. Für familienfreundlichere Taxis<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 2. Februar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2012 die von Carlo Sommaruga am 10. März 2010 eingereichte und vom Nationalrat am 12. Dezember 2011<br />
angenommene Initiative vorgeprüft.<br />
Die Initiative verlangt, dass in Taxis keine Rückhaltesysteme für Kinder verwendet werden müssen, wenn sie sich in Stadtgebieten bewegen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Hêche<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Claude Hêche<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Artikel 57 Absatz 6 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) soll wie folgt geändert werden:<br />
In Taxis, die Kundschaft befördern, müssen keine Kinderrückhaltesysteme verwendet werden. Diese Ausnahme gilt nur für Stadtgebiete. Die Gebiete werden durch<br />
die Kantone festgelegt.<br />
1. 2. Begründung<br />
1. Nach Artikel 3a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen erwachsene Fahrzeuginsassinnen und insassen in Motorfahrzeugen während der Fahrt die<br />
Sicherheitsgurten tragen, und Kinder müssen in geprüften Kindersitzen gesichert sein. Dank dieser Sicherheitsmassnahme werden Fahrzeuginsassinnen und <br />
insassen Kinder wie Erwachsene wirksam geschützt, und so kann Verletzungen vorgebeugt werden.<br />
Gemäss demselben Artikel sind Fahrerinnen und Fahrer sowie Passagiere von konzessionierten öffentlichen Strassentransportunternehmen von dieser Pflicht<br />
ausgenommen. Diese Ausnahme hat praktische Gründe: Es wäre absurd, von den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere in den Städten, zu<br />
verlangen, dass sie ihre Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten und Kindersitzen ausrüsten, da nur wenig Platz zur Verfügung steht und nicht wenige Passagiere während<br />
der Fahrt ohnehin stehen.<br />
Für Taxis hingegen gilt die in der VRV festgelegte Pflicht. Folglich dürfen Taxis Kinder nicht ohne den vorgeschriebenen Kindersitz transportieren.<br />
Am 14. Oktober 2009 hat der Bundesrat Artikel 3a Absätze 1 und 4 der VRV geändert und die Kindersitzpflicht ausgeweitet. Neu müssen alle Kinder unter 12 Jahren<br />
und mit einer Körpergrösse unter 150 Zentimeter während der Fahrt in Kindersitzen gesichert sein.<br />
2. Damit ein Taxi Kinder transportieren kann, muss es zwei und schon bald drei verschiedene Sicherheitssysteme für Kinder zur Verfügung haben. Mit den<br />
entsprechenden Reservesitzen im Kofferraum kann das Taxi sicherlich kein Gepäck mehr mitführen, wenn kein Kind mitfährt.<br />
3. Mitgliedstaaten der Europäischen Union können gemäss der Richtlinie 2003/20/EG darauf verzichten, in Taxis ein Sicherheitssystem für Kinder zu verlangen (Art. 2<br />
der Richtlinie 2003/20/EG). Frankreich, Italien, Grossbritannien, Belgien, Spanien und Österreich haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Somit besteht in<br />
diesen Ländern keine Pflicht, Kinder in Taxis durch ein Sicherheitssystem zu sichern.<br />
4. Anlässlich der Fragestunde vom 29. November 2009 hat der Bundesrat auf die Frage 09.5463, die Auskunft über die Anzahl Unfälle von Taxis verlangte, bei denen<br />
Kinder betroffen waren, folgendermassen geantwortet: "Das Bundesamt für Statistik kann über Unfälle mit Taxis lediglich Daten aus den Jahren 2000, 2003, 2005,<br />
2007 und 2008 liefern. Gemäss diesen Daten wurden in diesen fünf Jahren in Taxis keine Kinder unter 7 Jahren verletzt oder getötet." Dies zeigt, dass das Unfallrisiko<br />
relativ klein ist. Denn bislang wurden in Taxis kaum systematisch Kindersitze verwendet, da die kantonale Polizei häufig ein Auge zugedrückt hat.<br />
5. Unter diesen Umständen scheint eine zumindest teilweise Lockerung der Vorschriften in Bezug auf Kindersitze gerechtfertigt, damit das Leben der Familien<br />
erleichtert wird, die Taxis benützen, sei es als Touristinnen und Touristen insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen, sei es, weil sie auf ein eigenes Auto<br />
grundsätzlich verzichten, oder sei es im Notfall, um beispielsweise zum Kinderarzt oder ins Spital zu fahren.<br />
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bezweckt die Lockerung der Kindersitzpflicht in Stadtgebieten, denn dort ist der Bedarf an Taxis am grössten. Gleichzeitig<br />
sind dort auch die Gefahren im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer beziehungsweise 30<br />
Stundenkilometer am kleinsten.<br />
Da die kantonalen Behörden die Strassenverhältnisse der Städte vor allem die schnellen und gefährlichen Strassen besser kennen als das Bundesamt für<br />
Strassen, ist es angebracht, den Kantonen die Kompetenz für die Festlegung der Gebiete zu verleihen, in denen die Kindersitzpflicht nicht gelten soll.<br />
Da der Bundesrat auf die Interpellation 09.3588, "Familienfreundliche Taxis", geantwortet hat, dass er nicht beabsichtigt, die VRV zu ändern, kann eine solche<br />
Ausnahme nur eingeführt werden, indem das SVG dementsprechend geändert wird. Folglich schlägt diese parlamentarische Initiative die Änderung des SVG vor.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die nationalrätliche Kommission hat die Initiative an ihren Sitzungen vom 15. November 2010 und 23. Mai 2011 vorgeprüft und ihr mit grossem Mehr Folge gegeben.<br />
Trotz der negativen Stellungnahme der ständerätlichen KVF vom 5. September 2011 hat die KVFN<br />
am 31. Oktober 2011 mit 15 zu 8 Stimmen an ihrem positiven Vorprüfungsentscheid festgehalten. Am 12. Dezember 2011 hat der Nationalrat mit 147 zu 20 Stimmen<br />
der Initiative auf Antrag seiner Kommission Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission hat indessen auch bei der zweiten Beratung am 2. Februar 2012<br />
beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
162
In der Wintersession 2011 hat der Nationalrat der Initiative mit grossem Mehr Folge gegeben.<br />
Aus praktischen Gründen sollen Taxis auf Rückhaltesysteme für Kinder verzichten können, wenn sie sich in Stadtgebieten bewegen. Die ständerätliche Kommission<br />
hingegen bewertet die Argumente für die Sicherheit der Kinder höher als den zusätzlichen Aufwand der Taxifahrer. Deshalb möchte sie nicht auf Kindersitze<br />
verzichten und ist überzeugt, dass auch das Mitführen von Sitzerhöhern in Taxis zumutbar ist, insbesondere auch deshalb, weil zusammenfaltbare und platzsparende<br />
Sitzerhöher angeboten werden und zu relativ tiefen Preisen erhältlich sind. Auch in städtischen Gebieten sollen Kinder vorschriftsgemäss gesichert werden. Zudem<br />
sieht die Kommission Schwierigkeiten für die Kantone, Ausnahmegebiete festzulegen. Bereits im Mai 2011 hatte die ständerätliche KVF eine inhaltlich ähnliche<br />
Motion (10.3892) einstimmig zur Ablehnung empfohlen, und der Ständerat ist ihr in der Herbstsession 2011 mit 19 zu 9 Stimmen gefolgt.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
163
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.4158 – Motion<br />
Christenverfolgung. Genozid in Irak stoppen<br />
Eingereicht von<br />
Reimann Lukas<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
17.12.2010<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf bi und multinationaler Ebene gegen religiöse Intoleranz in Irak<br />
einzusetzen. Minderheiten sind vor Übergriffen zu schützen. Zu prüfen sind speziell Massnahmen, um:<br />
den Schutz religiöser Minoritäten und die Förderung von religiöser Toleranz als wesentliches Element für die<br />
nationale Stabilität in Irak zu fördern;<br />
im Rahmen des bereits laufenden humanitären Engagements die irakische Regierung mit Massnahmen beim<br />
Aufbau von dezidiert nicht religiös gebundenen, demokratischen Institutionen zu unterstützen;<br />
auf multinationaler Ebene eine öffentliche Aufklärung über die Tötung/Vertreibung von Christen und weiteren<br />
Minderheiten anzustreben;<br />
auf UnoEbene eine Resolution einzubringen, die Regierung und alle in Irak anwesenden Koalitionskräfte<br />
verpflichtet, umgehend Massnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten zu ergreifen und eine Schutzzone für<br />
die besonders bedrohte christliche Minderheit in der nordirakischen NiniveEbene einzurichten. Anzustreben ist<br />
die Anerkennung eines Autonomiegebietes für das Volk der Suryoye (Aramäer/Assyrer/Chaldäer).<br />
Begründung<br />
Vor Beginn des Irakkrieges lebten etwa 1,5 Millionen Christen in Irak. Nach Verfolgungswellen durch<br />
islamische Fundamentalisten ist ihre Zahl mehr als halbiert. Angesichts des jüngsten grausamen Massakers an<br />
Christen in Irak dürfen wir nicht länger wegsehen. Hunderte Menschen wurden getötet oder verletzt. Es ist eine<br />
systematische Christenvertreibung. In Irak und im gesamten Mittleren Osten droht eine ethnische Säuberung.<br />
Eine Stabilisierung Iraks liegt im Interesse der Weltgemeinschaft, auch der Schweiz. Ein wesentliches Element<br />
der Instabilität in Irak ist die religiöse Intoleranz. Die Situation wird zunehmend von gewaltbereiten religiösen<br />
Extremisten bestimmt. Irak wird zum Lackmustest, ob es gelingt, diesen Kräften Einhalt zu gebieten. Indem die<br />
Schweiz praktische Beiträge zum Schutz von religiösen Minoritäten in Irak leistet, geben wir ein klares Signal<br />
von aussen, dass die Weltgemeinschaft sich terroristischen Aktivitäten nicht beugt und den Opfern zur Seite<br />
steht. Unter den Minderheiten in Irak ist die christliche Bevölkerung speziell unter Druck. Sie zu unterstützen,<br />
zeigt, dass die Weltöffentlichkeit einer schleichenden ethnischen Säuberung nicht tatenlos zuschaut. Die<br />
Gründung einer autonomen Region ist eine dauerhafte Lösung für die Sicherheit der Christen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 16.09.2011<br />
Der Bundesrat ist besorgt über die anhaltende Gewalt in Irak, welche sehr oft religiöse und ethnische<br />
164
Minderheiten betrifft. Der Bundesrat verurteilt deshalb auch das Massaker vom 31. Oktober 2010, bei dem<br />
über 50 Menschen gestorben sind, in aller Schärfe. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)<br />
engagiert sich seit Jahren für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Irak. Das EDA hat zahlreiche<br />
irakische Beamte, <strong>Parlament</strong>arier und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft im Bereich<br />
Menschenrechte ausgebildet. Diese Massnahmen dienten dem Aufbau eines demokratischen, religiös nicht<br />
gebundenen Staates, wie dies der Motionär fordert. Zahlreiche Christen sind zudem bereits in den kurdischen<br />
Norden umgesiedelt, wo sie in relativer Sicherheit leben können.<br />
Die Schweiz beteiligt sich auf multilateraler Ebene aktiv in den Gremien internationaler Organisationen wie der<br />
Uno und der OSZE. Sie unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der<br />
Generalversammlung der Vereinten Nationen. Mit dieser Politik sollen nicht nur die Religionsfreiheit und der<br />
Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten gefördert werden. Auch jede Form religiöser Intoleranz soll<br />
damit bekämpft werden. Dieser Ansatz schliesst somit auch die Christen in Ländern mit einer muslimischen<br />
Bevölkerungsmehrheit ein. Eine alleinige Fokussierung auf die Christen birgt dagegen das Risiko eines<br />
politischen Grabenkampfes, bei welchem einerseits Christen in islamischen Ländern und andererseits die<br />
Islamophobie in westlichen Staaten im Zentrum stünden, was dem Schutz von Minderheitenrechten nicht<br />
förderlich wäre. Zudem sind nicht nur die Christen von der Gewalt in Irak betroffen, sondern die gesamte<br />
Bevölkerung. Insofern betrachtet der Bundesrat die Errichtung einer Schutzzone für nur einen Teil der<br />
irakischen Bevölkerung weder als angemessen noch als realistisch. Der Bundesrat verzichtet unter diesen<br />
Umständen auf die Prüfung einer Resolution in diesem Bereich.<br />
Der Schutz von Minderheitenrechten und damit auch der Rechte von Christen in der islamischen Welt bleibt ein<br />
zentrales Thema bei der Neuausrichtung der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Wie der Bundesrat in<br />
seiner Botschaft 20122016 über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und<br />
Stärkung der Menschenrechte deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in<br />
sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt werden. Um den Wert dieses universellen Ziels<br />
zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als<br />
auch auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Deshalb ist der Bundesrat bereit, die Motion teilweise<br />
anzunehmen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 16.09.2011<br />
Der Bundesrat beantragt den Teil der Motion abzulehnen, der die Einbringung einer UNOResolution fordert,<br />
die die Regierung und alle im Irak anwesenden Koalitionskräfte verpflichten würde, umgehend Massnahmen<br />
zum Schutz religiöser Minderheiten zu ergreifen und eine Schutzzone für die besonders bedrohte christliche<br />
Minderheit in der nordirakischen Niniveebene einzurichten. Für die restlichen Forderungen der Motion beantragt<br />
der Bundesrat Annahme.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
30.09.2011 NR Punkte 1 bis 3 angenommen, Punkt 4 abgelehnt.<br />
08.03.2012 SR Punkte 13: angenommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
165
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Christentum religiöse Diskriminierung religiöse Gruppe Irak Verbrechen gegen die Menschlichkeit Religionsfreiheit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08;12<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
166
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.4158 n Mo. Nationalrat (Reimann Lukas). Christenverfolgung. Genozid in Irak stoppen<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2012 die von Lukas Reimann am 17. Dezember 2010 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 30. September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf bi und multinationaler Ebene gegen religiöse Intoleranz in Irak einzusetzen. Minderheiten sind vor Übergriffen zu schützen.<br />
Hierfür sind spezielle Massnahmen zu prüfen: 1.) Schutz der religiösen Minderheiten und Förderung von religiöser Toleranz, 2.) Unterstützung beim Aufbau von<br />
dezidiert nicht religiös gebundenen, demokratischen Institutionen, 3.) auf multinationaler Ebene eine öffentliche Aufklärung über die Tötung/Vertreibung von Christen<br />
und weiteren Minderheiten anstreben, 4.) Einbringung einer UnoResolution, die die Regierung und alle in Irak anwesenden Koalitionskräfte verpflichtet, umgehend<br />
Massnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten zu ergreifen und eine Schutzzone für die besonders bedrohte christliche Minderheit in der nordirakischen Ninive<br />
Ebene einzurichten. Anzustreben ist die Anerkennung eines Autonomiegebietes für das Volk der Suryoye.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimmen, die Motion anzunehmen (Punkte 1 bis 3 annehmen; Punkt 4 ablehnen).<br />
Berichterstattung: Luc Recordon (f)<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 16. September 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf bi und multinationaler Ebene gegen religiöse Intoleranz in Irak einzusetzen. Minderheiten sind vor Übergriffen zu schützen. Zu<br />
prüfen sind speziell Massnahmen, um:<br />
1. den Schutz religiöser Minoritäten und die Förderung von religiöser Toleranz als wesentliches Element für die nationale Stabilität in Irak zu fördern;<br />
2. im Rahmen des bereits laufenden humanitären Engagements die irakische Regierung mit Massnahmen beim Aufbau von dezidiert nicht religiös gebundenen,<br />
demokratischen Institutionen zu unterstützen;<br />
3. auf multinationaler Ebene eine öffentliche Aufklärung über die Tötung/Vertreibung von Christen und weiteren Minderheiten anzustreben;<br />
4. auf UnoEbene eine Resolution einzubringen, die Regierung und alle in Irak anwesenden Koalitionskräfte verpflichtet, umgehend Massnahmen zum Schutz<br />
religiöser Minderheiten zu ergreifen und eine Schutzzone für die besonders bedrohte christliche Minderheit in der nordirakischen NiniveEbene einzurichten.<br />
Anzustreben ist die Anerkennung eines Autonomiegebietes für das Volk der Suryoye (Aramäer/Assyrer/Chaldäer).<br />
1. 2. Begründung<br />
Vor Beginn des Irakkrieges lebten etwa 1,5 Millionen Christen in Irak. Nach Verfolgungswellen durch islamische Fundamentalisten ist ihre Zahl mehr als halbiert.<br />
Angesichts des jüngsten grausamen Massakers an Christen in Irak dürfen wir nicht länger wegsehen. Hunderte Menschen wurden getötet oder verletzt. Es ist eine<br />
systematische Christenvertreibung. In Irak und im gesamten Mittleren Osten droht eine ethnische Säuberung. Eine Stabilisierung Iraks liegt im Interesse der<br />
Weltgemeinschaft, auch der Schweiz. Ein wesentliches Element der Instabilität in Irak ist die religiöse Intoleranz. Die Situation wird zunehmend von gewaltbereiten<br />
religiösen Extremisten bestimmt. Irak wird zum Lackmustest, ob es gelingt, diesen Kräften Einhalt zu gebieten. Indem die Schweiz praktische Beiträge zum Schutz<br />
von religiösen Minoritäten in Irak leistet, geben wir ein klares Signal von aussen, dass die Weltgemeinschaft sich terroristischen Aktivitäten nicht beugt und den<br />
Opfern zur Seite steht. Unter den Minderheiten in Irak ist die christliche Bevölkerung speziell unter Druck. Sie zu unterstützen, zeigt, dass die Weltöffentlichkeit einer<br />
schleichenden ethnischen Säuberung nicht tatenlos zuschaut. Die Gründung einer autonomen Region ist eine dauerhafte Lösung für die Sicherheit der Christen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 16. September 2011<br />
Der Bundesrat ist besorgt über die anhaltende Gewalt in Irak, welche sehr oft religiöse und ethnische Minderheiten betrifft. Der Bundesrat verurteilt deshalb auch das<br />
Massaker vom 31. Oktober 2010, bei dem über 50 Menschen gestorben sind, in aller Schärfe. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) engagiert sich<br />
seit Jahren für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Irak. Das EDA hat zahlreiche irakische Beamte, <strong>Parlament</strong>arier und Vertreterinnen und Vertreter der<br />
Zivilgesellschaft im Bereich Menschenrechte ausgebildet. Diese Massnahmen dienten dem Aufbau eines demokratischen, religiös nicht gebundenen Staates, wie<br />
dies der Motionär fordert. Zahlreiche Christen sind zudem bereits in den kurdischen Norden umgesiedelt, wo sie in relativer Sicherheit leben können.<br />
Die Schweiz beteiligt sich auf multilateraler Ebene aktiv in den Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE. Sie unterstützt in diesem Kontext<br />
Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Mit dieser Politik sollen nicht nur die Religionsfreiheit und der Schutz<br />
religiöser und ethnischer Minderheiten gefördert werden. Auch jede Form religiöser Intoleranz soll damit bekämpft werden. Dieser Ansatz schliesst somit auch die<br />
Christen in Ländern mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit ein. Eine alleinige Fokussierung auf die Christen birgt dagegen das Risiko eines politischen<br />
Grabenkampfes, bei welchem einerseits Christen in islamischen Ländern und andererseits die Islamophobie in westlichen Staaten im Zentrum stünden, was dem<br />
Schutz von Minderheitenrechten nicht förderlich wäre. Zudem sind nicht nur die Christen von der Gewalt in Irak betroffen, sondern die gesamte Bevölkerung. Insofern<br />
betrachtet der Bundesrat die Errichtung einer Schutzzone für nur einen Teil der irakischen Bevölkerung weder als angemessen noch als realistisch. Der Bundesrat<br />
verzichtet unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Resolution in diesem Bereich.<br />
Der Schutz von Minderheitenrechten und damit auch der Rechte von Christen in der islamischen Welt bleibt ein zentrales Thema bei der Neuausrichtung der<br />
schweizerischen Menschenrechtspolitik. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft 20122016 über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und<br />
Stärkung der Menschenrechte deutlich gemacht hat, muss die Respektierung der Menschenrechte in sämtlichen Aktivitäten der Schweiz im Ausland berücksichtigt<br />
werden. Um den Wert dieses universellen Ziels zu steigern, wurde beschlossen, dass Menschenrechtsfragen künftig systematischer sowohl auf bilateraler als auch<br />
auf multilateraler Ebene aufgenommen werden. Deshalb ist der Bundesrat bereit, die Motion teilweise anzunehmen.<br />
Der Bundesrat beantragt den Teil der Motion abzulehnen, der die Einbringung einer UNOResolution fordert, die die Regierung und alle im Irak anwesenden<br />
Koalitionskräfte verpflichten würde, umgehend Massnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten zu ergreifen und eine Schutzzone für die besonders bedrohte<br />
167
christliche Minderheit in der nordirakischen Niniveebene einzurichten. Für die restlichen Forderungen der Motion beantragt der Bundesrat Annahme.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion gemäss Antrag des Bundesrates ohne Gegenstimmen angenommen (Punkte 1 bis 3 angenommen; Punkt 4 abgelehnt).<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Berichterstattung erfolgt mündlich.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
168
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.443 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Rechtsfragen SR<br />
20.05.2010<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen und<br />
Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Alters und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und<br />
eventuell das Strafgesetzbuch (StGB) sind in denjenigen Bestimmungen, die Gegenstand der Volksinitiative<br />
(MinderInitiative) sind, zu revidieren.<br />
Die Revision hat sich an den Forderungen dieser Initiative und am direkten Gegenentwurf des Nationalrates zu<br />
orientieren. Diese eingeschränkte Revision hat zum Ziel, als indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe,<br />
einen Rückzug der MinderInitiative, welche auch Details auf Verfassungsstufe regelt, zu ermöglichen.<br />
Dabei sind für börsenkotierte Aktiengesellschaften folgende Punkte zu regeln (nicht abschliessend und<br />
anpassbar):<br />
1. Die Generalversammlung beschliesst jährlich den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates<br />
und der Geschäftsleitung.<br />
2. Die Generalversammlung genehmigt ein Vergütungsreglement, welches (auch) Regelungen über Boni,<br />
deren Voraussetzungen, deren nachhaltige Ausrichtung auf den langfristigen Geschäftserfolg und deren<br />
Rückerstattung bei offensichtlicher Unverhältnismässigkeit der Leistungen zu enthalten hat.<br />
3. Die Generalversammlung wählt den Verwaltungsratspräsidenten und den Verwaltungsrat einzeln für die<br />
Dauer von einem Jahr, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen. Ist eine längere, im Maximum drei Jahre<br />
dauernde Amtsperiode vorgesehen, müssen auch die Vergütungen von der Generalversammlung im Voraus<br />
festgelegt sein.<br />
4. Transparenz und Ermittlung des Aktionärswillens mit Bezug auf die institutionelle Stimmrechtsvertretung,<br />
elektronische Fernabstimmungen und die Stimmabgabe durch öffentliche Vorsorgeinrichtungen an der<br />
Generalversammlung sind zu gewährleisten.<br />
5. Mandate, Kredite und Darlehen der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind offenzulegen.<br />
6. Generalversammlung oder Statuten regeln die Dauer von Arbeitsverhältnissen der Geschäftsleitung.<br />
7. Abgangsentschädigungen sind generell zu verbieten; Vorauszahlungen und andere Sondervergütungen,<br />
soweit sie missbräuchlich sind, ebenfalls.<br />
8. Keine Organ und Depotstimmrechtsvertretung.<br />
9. Es sind angemessene Strafbestimmungen vorzusehen.<br />
169
Dokumente<br />
Stellungnahme des Bundesrates 17.11.10 (BBl 2010 8323)<br />
Bericht RKSR 25.10.10 (BBl 2010 8253)<br />
Stellungnahme des Bundesrates 03.12.10 (BBl 2011 243)<br />
Zusatzbericht RKSR 22.11.10 (BBl 2011 209)<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
20.05.2010 RKSR Beschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.<br />
02.06.2010 RKNR Zustimmung.<br />
Entwurf 1<br />
Obligationenrecht (Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften sowie weitere Änderungen im<br />
Aktienrecht)<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2010 SR Beginn der Beratung<br />
14.12.2010 SR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.<br />
09.03.2011 NR Eintreten; geht zurück an die Kommission.<br />
01.06.2011 NR Abweichend.<br />
12.09.2011 SR Abweichend.<br />
07.12.2011 NR Abweichend.<br />
05.03.2012 SR Abweichend.<br />
06.03.2012 NR Abweichend.<br />
14.03.2012 SR Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.<br />
15.03.2012 NR Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Dieses Gesetz ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald die Volksinitiative "Gegen die<br />
Abzockerei" zurückgezogen oder abgelehnt worden oder in der Stichfrage unterlegen ist<br />
(BBl 2012 3859).<br />
Entwurf 2<br />
Obligationenrecht (Tantiemen)<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.12.2010 SR Beginn der Beratung<br />
16.12.2010 SR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.<br />
09.03.2011 NR Nichteintreten.<br />
12.09.2011 SR Eintreten.<br />
07.12.2011 NR Nichteintreten (= erledigt).<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
170
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Aktiengesellschaft Lohn Führungskraft Verwaltungsrat Gehaltsprämie Gegenvorschlag Volksinitiative<br />
Abgangsentschädigung zusätzliche Vergütung höhere Führungskraft Arbeitsentgelt Aktienrecht Obligationenrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;Bonus;Boni;<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
08.011<br />
08.080<br />
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171
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.484 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung<br />
Eingereicht von<br />
Müller Philipp<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.09.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich<br />
folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Personen, denen Asyl gewährt wird, sollen die Niederlassungsbewilligung nach den gleichen Kriterien und<br />
Voraussetzungen erhalten wie Ausländerinnen und Ausländer aus NichtEU/EftaStaaten, die nicht über den<br />
Asylbereich eingewandert sind. Dabei ist insbesondere Artikel 60 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG)<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Begründung<br />
Gemäss Artikel 60 Absatz 2 AsylG haben Personen, denen Asyl gewährt worden ist, bereits nach fünf Jahren<br />
einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Damit werden sie wesentlich besser gestellt als<br />
Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die nicht über den Asylbereich eingewandert sind. Diese<br />
erhalten im Grundsatz gemäss Artikel 34 Absatz 2 AuG die Niederlassungsbewilligung erst nach zehn Jahren<br />
Aufenthalt in der Schweiz. Zudem haben sie keinen Rechtsanspruch darauf.<br />
Nach geltendem Gesetz erleichtert der Besitz einer Niederlassungsbewilligung den Familiennachzug. Auch in<br />
diesem Bereich sind also Personen aus dem Asylbereich besser gestellt als die übrigen Ausländerinnen und<br />
Ausländer aus Drittstaaten.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
19. August 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
172
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
04.02.2011 SPKNR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
25.03.2011 SPKSR Keine Zustimmung<br />
12.09.2011 NR Der Initiative wird Folge gegeben.<br />
06.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Folge geben<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Differenzbereinigung<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (34)<br />
Bugnon André Caviezel Tarzisius EggerWyss Esther EichenbergerWalther Corina Engelberger Edi<br />
Fehr Hans Fiala Doris Fluri Kurt Föhn Peter Geissbühler Andrea Martina Gysin Hans Rudolf<br />
Hiltpold Hugues Hochreutener Norbert Humbel Ruth Ineichen Otto Joder Rudolf Kaufmann Hans<br />
Leutenegger Filippo Loepfe Arthur Lustenberger Ruedi Moret Isabelle Müller Thomas Müller Walter<br />
Perrin Yvan Pfister Gerhard Riklin Kathy Rime JeanFrançois Rutschmann Hans Scherer Marcel<br />
Schibli Ernst Schmidt Roberto Triponez Pierre Wasserfallen Christian Wobmann Walter<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
anerkannter Flüchtling Niederlassung von Ausländern/innen Niederlassungsrecht Familienwanderung<br />
Gleichheit vor dem Gesetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
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173
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
10.484 n Pa.Iv. Müller Philipp. Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der<br />
Niederlassungsbewilligung<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Der Nationalrat hatte am 12. September 2011 der am 23. September 2010 von Nationalrat Philipp Müller (RL/AG) eingereichten parlamentarischen Initiative Folge<br />
gegeben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte somit am 12. Januar 2012 darüber Beschluss zu fassen, ob sie dem Beschluss des Nationalrates<br />
zustimmt oder ob sie dem Rat Antrag stellt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.<br />
Die Initiative fordert, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien gewährt wird wie Personen aus NichtEU/EftaStaaten,<br />
die nicht aufgrund eines Asylgesuchs in die Schweiz eingewandert sind.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit (Föhn, Comte, Minder)<br />
beantragt, der Initiative Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Berberat<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Personen, denen Asyl gewährt wird, sollen die Niederlassungsbewilligung nach den gleichen Kriterien und Voraussetzungen erhalten wie Ausländerinnen und<br />
Ausländer aus NichtEU/EftaStaaten, die nicht über den Asylbereich eingewandert sind. Dabei ist insbesondere Artikel 60 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG)<br />
entsprechend zu ändern.<br />
1. 2. Begründung<br />
Gemäss Artikel 60 Absatz 2 AsylG haben Personen, denen Asyl gewährt worden ist, bereits nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf eine<br />
Niederlassungsbewilligung. Damit werden sie wesentlich besser gestellt als Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die nicht über den Asylbereich<br />
eingewandert sind. Diese erhalten im Grundsatz gemäss Artikel 34 Absatz 2 AuG die Niederlassungsbewilligung erst nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz.<br />
Zudem haben sie keinen Rechtsanspruch darauf.<br />
Nach geltendem Gesetz erleichtert der Besitz einer Niederlassungsbewilligung den Familiennachzug. Auch in diesem Bereich sind also Personen aus dem<br />
Asylbereich besser gestellt als die übrigen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten.<br />
2. Stand der Vorprüfung<br />
Die von Nationalrat Philipp Müller (RL/AG) am 23. September 2010 eingereichte parlamentarische Initiative wurde von der Staatspolitischen Kommission (SPK) des<br />
Nationalrates am 4. Februar 2011 vorgeprüft. Die Kommission gab der Initiative mit 16 zu 9 Stimmen Folge und ersuchte daraufhin die SPK des Ständerates um<br />
Zustimmung zu diesem Beschluss. Die Ständeratskommission behandelte die Initiative am 25. März 2011 und verweigerte der Nationalratskommission mit 6 zu 6<br />
Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten die Zustimmung. Die SPK des Nationalrates beschloss in der Folge am 19. Mai 2011, an ihrem Beschluss<br />
festzuhalten. Sie beantragte dem Rat mit 11 zu 8 Stimmen und 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte am<br />
12. September 2011 diesem Antrag mit 85 zu 54 Stimmen zu. Die Ständeratskommission hatte somit am 12. Januar 2012 darüber zu entscheiden, ob sie dem<br />
Beschluss des Nationalrates zustimmt oder ob sie ihrem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates hätte<br />
zur Folge gehabt, dass die Nationalratskommission die rechtliche Umsetzung hätte vornehmen müssen. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat jedoch mit 6<br />
zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Stimmt der Ständerat diesem Antrag zu, so ist die Initiative gemäss Artikel 109 Absatz 3 des<br />
<strong>Parlament</strong>sgesetzes endgültig abgelehnt.<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission lehnt die Initiative ab, weil sie bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen eine Gleichbehandlung der anerkannten Flüchtlinge und der<br />
Ausländer aus Drittstaaten nicht für sinnvoll erachtet. Die Anpassung der betreffenden Bestimmung im Asylgesetz würde für die Flüchtlinge eine Verdoppelung der<br />
Wartefrist von 5 auf 10 Jahre bedeuten. Die Situation der anerkannten Flüchtlinge ist jedoch nicht mit derjenigen anderer Ausländer vergleichbar. Während Letztere<br />
nach freiem Ermessen in ihre Heimatländer zurückkehren können, ist Flüchtlingen diese Möglichkeit grundsätzlich verwehrt. Da sie sich auf einen dauerhaften<br />
Aufenthalt in der Schweiz einrichten müssen, sollen sie rasch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und mit ihm den Anreiz für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt<br />
und in die Gesellschaft erhalten. Im Übrigen ist festzuhalten, dass Bürgerinnen und Bürger aus EUStaaten bezüglich der Regelung ihres Niederlassungsrechts<br />
gegenüber Ausländerinnen und Ausländern aus NichtEU/EftaStaaten ebenfalls eine Vorzugsbehandlung geniessen.<br />
Die Minderheit der Kommission erachtet es als Gebot der Gleichbehandlung, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien<br />
gewährt wird wie Ausländerinnen und Ausländern aus NichtEU/EftaStaaten, die mit einer Kurzaufenthalts oder Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz eingewandert<br />
sind.<br />
174
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
175
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
10.505 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Richterverordnung. Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Rechtsfragen NR<br />
14.10.2010<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, zur Verbesserung des Lohnsystems für<br />
Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht sowie für die ordentlichen<br />
Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes einen Entwurf zu einer entsprechenden Änderung der<br />
Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten. Dabei soll insbesondere die Lohnentwicklung an die für das<br />
Bundespersonal geltenden Regeln angepasst und die Vertrauensarbeitszeit nach dem Modell der<br />
Bundesverwaltung eingeführt werden.<br />
Dokumente<br />
Stellungnahme des Bundesrates 30.11.11 (BBl 2011 9013)<br />
Bericht RKNR 13.10.11 (BBl 2011 8995)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (AS 2012 1461)<br />
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 3449)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
14.10.2010 RKNR Beschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.<br />
01.02.2011 RKSR Zustimmung.<br />
Entwurf 1<br />
Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und<br />
Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sowie der<br />
hauptamtlichen Richter und Richterinnen des Bundespatentgerichts (Richterverordnung)<br />
Datum<br />
Rat<br />
20.12.2011 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.<br />
176
Datum Rat<br />
29.02.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2012 1461<br />
Entwurf 2<br />
Bundesgesetz über die Änderung des Höchstalters für Richter und Richterinnen des<br />
Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts<br />
Datum<br />
Rat<br />
20.12.2011 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.<br />
29.02.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3449; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Richter/in Arbeitszeit Lohnpolitik Lohn Bundesstrafgericht Bundesverwaltungsgericht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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177
178
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.011 – Geschäft des Bundesrates<br />
Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten.<br />
Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
04.06.2010<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Bericht vom 4. Juni 2010 zur Abschreibung der Motion 07.3281 der Kommission für Rechtsfragen des<br />
Nationalrats (BBl 2010 4095)<br />
Dokumente<br />
Bericht des Bundesrates 04.06.10 (BBl 2010 4095)<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
13. Oktober 2011 Kommission für Rechtsfragen NR Nationalrat<br />
16. Februar 2012 Kommission für Rechtsfragen SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
15.12.2011 NR Die Behandlung dieses Berichts wird ausgesetzt, bis der Entwurf für ein<br />
Souveränitätsschutzgesetz vorliegt, den der Bundesrat dem <strong>Parlament</strong> in Aussicht gestellt<br />
hat (vgl. Art. 87 Abs. 3 ParlG).<br />
14.03.2012 SR Der Sistierungsbeschluss des Nationalrates wird abgelehnt.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
179
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Rechtsanwalt/anwältin Rechtsbeistand Berufsgeheimnis Zeugnisverweigerungsrecht Strafprozessordnung<br />
Gerichtsverfahren Interessenkonflikt Gleichbehandlung Verfahrensrecht Strafverfahren Bericht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;Unternehmensjuristengesetz<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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180
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.011 n Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung<br />
mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten. Abschreibung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 16. Februar 2012<br />
Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2011 beschlossen, die Behandlung des Berichts 11.011 und des darin enthaltenen Antrags auf Abschreibung der Motion<br />
07.3281 auszusetzen, bis der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Entwurf für ein Souveränitätsschutzgesetz vorliegt. Da die Beratung für voraussichtlich mehr als<br />
ein Jahr ausgesetzt wird, ist die Zustimmung des anderen Rates erforderlich (vgl. Art. 87 Abs. 3 ParlG). Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat diese<br />
Angelegenheit an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 vorberaten.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, dem Sistierungsbeschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen.<br />
Berichterstattung: Präsidentin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Anne SeydouxChriste<br />
1. Ausgangslage<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
1. Ausgangslage<br />
Die Motion 07.3281 Pflichten und Rechte von rechtsberatend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten wurde<br />
im Juni 2008 an den Bundesrat überwiesen. Da sich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unter Umständen in einer problematischen Situation befinden, wenn sie in<br />
einen im Ausland geführten Zivilprozess verwickelt werden (der Bundesrat nennt in seiner Antwort die USA als Beispiel), verlangt die Motion, dass Personen, welche<br />
als Angestellte eines Unternehmens für dieses rechtsberatend oder forensisch tätig sind, hinsichtlich der Pflichten und Rechte den freiberuflichen Anwältinnen und<br />
Anwälten weitgehend gleichgestellt werden: Auch sie sollen das Berufsgeheimnis geltend machen können und so die Zeugenaussage oder die Herausgabe von<br />
Unterlagen an die Justizbehörden verweigern können.<br />
In Erfüllung dieser Motion schickte der Bundesrat im April 2009 einen Vorentwurf für ein Unternehmensjuristengesetz in die Vernehmlassung. Dieser Entwurf wurde<br />
unterschiedlich aufgenommen; insbesondere die Mehrheit der Kantone lehnte ihn ab. Die Vernehmlassung zeigte, welche Nachteile dieser neue Status schweizintern<br />
mit sich bringt (z. B. kompliziertere und langwierigere Verfahren), Vorteile brachte sie allerdings nicht so klar ans Licht. Was die Beziehungen zu ausländischen<br />
Behörden anbelangt, stellte sich heraus, dass die Problematik umfassender angegangen werden sollte. Deshalb beschloss der Bundesrat am 4. Juni 2010, die<br />
Gesetzgebungsarbeiten zum Status der Unternehmensjuristinnen und juristen einzustellen, dem <strong>Parlament</strong> die Abschreibung der Motion 07.3281, die Gegenstand<br />
des Berichts 11.011 ist, zu beantragen und auf ein Gesetz hinzuwirken, das die Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten und den Schutz der Souveränität der<br />
Schweiz im Allgemeinen regelt. Diese Arbeiten sind derzeit im Gange [1] mit dem Ziel, im ersten Halbjahr 2012 eine Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken.<br />
2. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
Am 13. Oktober 2011 beantragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit 11 zu 8 Stimmen, die Behandlung des Berichts 11.011 auszusetzen, bis<br />
der vom Bundesrat in Aussicht gestellte Entwurf für ein Souveränitätsschutzgesetz vorliegt. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, es müsse erst bekannt<br />
sein, was dieser Gesetzesentwurf genau beinhalte. Am 15. Dezember 2011 folgte der Nationalrat mit 97 zu 53 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Da<br />
die Beratung für voraussichtlich mehr als ein Jahr ausgesetzt wird, ist die Zustimmung des anderen Rates erforderlich (vgl. Art. 87 Abs. 3 ParlG).<br />
3. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates teilt die Ansicht des Bundesrates. Sie versteht, dass nachdem der Vorentwurf für ein<br />
Unternehmensjuristengesetz in der Vernehmlassung unterschiedlich aufgenommen worden ist eine umfassendere Lösung mit einem Gesetz gesucht wird, das die<br />
Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten und den Schutz der Souveränität der Schweiz im Allgemeinen regeln soll. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die<br />
entsprechenden Arbeiten im Gange sind und ist der Meinung, die Motion 07.3281 könne abgeschrieben werden. Deshalb beantragt sie ihrem Rat ohne Gegenstimme<br />
bei 1 Enthaltung, dem Sistierungsbeschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen. Sie hebt zudem hervor, dass die Räte dem Bundesrat demnächst die Motion<br />
11.3120 Schutz der Souveränität der Schweiz der FDPLiberalen Fraktion überweisen werden [2] , welche den Bundesrat mit der Ausarbeitung des erwähnten<br />
Gesetzesentwurfs beauftragt. Damit hat das <strong>Parlament</strong> die Gewissheit, dass es die Diskussion fortführen können wird.<br />
______________________________<br />
1) Vgl. Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 2011 zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden (Amtshilfe,<br />
Rechtshilfe, Souveränitätsschutz).<br />
2) Anmerkung des Sekretariats der Kommissionen für Rechtsfragen: Die Motion wurde am 29. Februar 2012 an den Bundesrat überwiesen.<br />
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181
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.014 – Geschäft des <strong>Parlament</strong>s<br />
<strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat. Bericht<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
31.01.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
15. Dezember 2011 Delegation beim Europarat V Vereinigte Bundesversammlung<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
05.03.2012 NR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
08.03.2012 SR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
NR / SR<br />
Deskriptoren: Hilfe<br />
Delegation der Bundesversammlung beim Europarat Jahresbericht Europarat <strong>Parlament</strong>sdelegation<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
182
0421;10<br />
Zuständig<br />
<strong>Parlament</strong> (Parl)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
12.014<br />
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183
Bundesversammlung<br />
Assemblée fédérale<br />
Assemblea federale<br />
Assamblea federala<br />
11.014 ns <strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat. Bericht<br />
français<br />
Bericht der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat vom 15. Dezember 2011<br />
Die <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat vertritt im Auftrag der Bundesversammlung die Schweiz in der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des<br />
Europarates.<br />
Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) unterbreitet sie hiermit den eidgenössischen Räten den Bericht über ihre<br />
Tätigkeit in den Jahren 2010 und 2011.<br />
Antrag der Delegation<br />
Wir bitten Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.<br />
Im Namen der Delegation<br />
Der Präsident: Theo Maissen<br />
1. Einleitende Informationen<br />
2. NordSüdZentrum des Europarates<br />
3. Überblick<br />
4. Vorsitz der Schweiz im Europarat<br />
5. Wahl einer Richterin am EGMR im Namen der Schweiz<br />
6. Reform der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
7. Statistische Angaben zur Beteiligung der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
8. Reisekosten<br />
9. Die Teilsessionen der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
9. 1. Erste Teilsession, 25. 29. Januar 2010<br />
9. 2. Zweite Teilsession, 26. 30. April 2010<br />
9. 3. Dritte Teilsession, 21. 25. Juni 2010<br />
9. 4. Vierte Teilsession, 4. 8. Oktober 2010<br />
9. 5. Erste Teilsession, 24. 28. Januar 2011<br />
9. 6. Zweite Teilsession, 11. 15. April 2011<br />
9. 7. Dritte Teilsession, 20. 24. Juni 2011<br />
9. 8. Vierte Teilsession, 3. 7. Oktober 2011<br />
10. Anhang<br />
1. Einleitende Informationen<br />
Die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung des Europarates (PVER) traf sich am 10. August 1949 zu ihrer ersten Sitzung in Strassburg. Sie ist die älteste internationale<br />
parlamentarische Versammlung, in welcher sich auf der Basis eines zwischenstaatlichen Vertrages demokratisch gewählte Abgeordnete regelmässig zu Beratungen<br />
treffen. Die Versammlung und das Ministerkomitee sind die beiden statutarischen Organe des Europarates. Die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung (zu Beginn noch als<br />
Beratende Versammlung" bezeichnet) setzt sich heute aus 636 Abgeordneten (318 Mitglieder und 318 Stellvertreterinnen und Stellvertreter) aus den nationalen<br />
<strong>Parlament</strong>en der heute 47 Mitgliedstaaten zusammen. Die Plenarversammlung tagt viermal jährlich während einer Woche im Palais de l'Europe in Strassburg. Dabei<br />
berät sie die von zehn ständigen Kommissionen vorbereiteten Berichte und beschliesst Resolutionen oder Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees bzw. der<br />
Mitgliedstaaten. Die Versammlung ist ferner für die Wahl der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie für die Wahl der höchsten<br />
Funktionäre des Europarates zuständig. Mitglieder der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung (PV) beteiligen sich im Weiteren an Monitoring und an<br />
Wahlbeobachtungsmissionen.<br />
Die Schweiz ist 1963 als siebzehntes Mitglied dem Europarat beigetreten. Seither ist sie mit einer Delegation der Bundesversammlung in der PVER vertreten. In den<br />
Jahren 2010/11 konstituierte sich die Delegation wie folgt (in eckiger Klammer die Fraktionszugehörigkeit in der PVER):<br />
Nationalrat<br />
Ständerat<br />
Bugnon André (VD, SVP) [ADLE]<br />
Fiala Doris (ZH, FDP) [ADLE]<br />
Gross Andreas (ZH, SP) [SOC]<br />
JohnCalame Francine (NE, GPS) [SOC]<br />
Loepfe Arthur (AI, CVP) [PPE/DC]<br />
Müri Felix (LU, SVP) [ADLE]<br />
Stump Doris (AG, SP) [SOC]<br />
Walter Hansjörg (TG, SVP) [ADLE]<br />
Maissen Theo, Präsident (GR, CVP) [PPE/DC]<br />
Marty Dick (TI, FDP) [ADLE]<br />
Maury Pasquier Liliane, Vizepräsidentin (GE, SP) [SOC]<br />
Reimann Maximilian (AG, SVP) [ADLE]<br />
Die Fraktionen der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates:<br />
ADLE: Alliance des démocrates et des libéraux pour l'Europe / Gruppe der Liberalen und Demokraten für Europa<br />
GDE: Groupe Démocrate Européen / Gruppe der Europäischen Demokraten<br />
GUE: Groupe Gauche Unitaire Européenne / Gruppe der Vereinigten Europäischen Linken<br />
PPE/DC:Groupe du Parti Populaire Européen / Gruppe der Europäischen Volkspartei<br />
SOC: Groupe Socialiste / Sozialistische Gruppe<br />
2. NordSüdZentrum des Europarates<br />
Das NordSüdZentrum des Europarates (mit vollständigem Namen Europäisches Zentrum für globale Interdependenz und Solidarität") ist eine Institution, die durch<br />
ein Teilabkommen 1989 von einem Teil der Mitgliedstaaten des Europarates errichtet wurde. Sein Sitz befindet sich in Lissabon. Dem Zentrum gehören derzeit 22<br />
Staaten an.<br />
Die Aufgaben des Zentrums bestehen darin, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch interkulturellen Dialog zu fördern, insbesondere unter den<br />
Jugendlichen in Europa und den Nachbarregionen von Europa. Es soll den Dialog, die Solidarität und die Kooperation zwischen Norden und Süden unterstützen und<br />
auf die Interdependenzen in der globalisierten Welt aufmerksam machen.<br />
184
Angesichts der Forderung, dass der Europarat sich vermehrt auf seine Kernaufgaben zu besinnen habe, stand zur Debatte, ob die Tätigkeit des Zentrums wirklich zu<br />
den unentbehrlichen Kernaufgaben des Europarates zähle und ob das Zentrum mit den begrenzten Mitteln, die zur Verfügung stehen, wirklich Wesentliches bewirken<br />
kann.<br />
Die Delegation befasste sich an zwei Sitzungen (14. April 2010 und 10. Juni 2010) mit der Frage, ob es ratsam sei, dass die Schweiz weiterhin Mitglied dieses<br />
Teilabkommens bleibe. Sie lud verschiedene Experten ein, so den Exekutivdirektor des Zentrums, Denis Huber, den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs des<br />
Europarates für Organisationsentwicklung und Reform, Gérard Stoudmann, eine Vertreterin der Organisation der Nichtregierungsorganisationen sowie einen Vertreter<br />
der Deza, aus deren Budget der jährliche Beitrag der Schweiz an das Zentrum entrichtet wird.<br />
Nach ausführlichen Diskussionen und reiflicher Überlegung kam die Delegation zum Schluss, dass dem Zentrum aus entwicklungspolitischer Sicht nur eine geringe<br />
Bedeutung zukomme. Beim Entscheid über eine weitere Mitgliedschaft bzw. einen Austritt standen Opportunitätserwägungen politischer Natur im Vordergrund. Ohne<br />
Gegenstimme, aber bei zwei Enthaltungen plädierte sie für einen Austritt der Schweiz aus dem NordSüdZentrum.<br />
Zuständig für die Weiterführung der Mitgliedschaft oder einen allfälligen Austritt aus der Trägerschaft für das Zentrum ist der Bundesrat, welcher am 11. März 1991<br />
den Beitritt beschlossen hatte.<br />
Die Delegation richtete ein Schreiben an den Bundesrat mit der Empfehlung, aus der Trägerschaft auszutreten. Sie wies zugleich darauf hin, dass dieser Entscheid<br />
nicht einfach als Sparmassnahme verstanden werden sollte. Sie empfahl, den dadurch eingesparten Betrag gezielt zur Unterstützung einer anderen Institution des<br />
Europarates zu verwenden, welche den Anliegen der Schweiz hinsichtlich Konzentration auf die zentralen Aufgaben und effiziente Verwendung der Mittel besser<br />
gerecht wird. Als Beispiel für eine solche Institution nannte die Delegation das Büro des Menschenrechtskommissars des Europarates.<br />
Für den Fall, dass sich der Bundesrat für eine weitere Mitgliedschaft entscheiden sollte, empfahl die Delegation, dies mit klar formulierten Erwartungen hinsichtlich<br />
der künftigen Aktivitäten und konkreter Programme des Zentrums zu verbinden.<br />
Der Bundesrat beschloss in der Folge am 28. September 2010 den Austritt der Schweiz aus dem NordSüdZentrum des Europarates per Ende 2010.<br />
3. Überblick<br />
Der Bericht der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation beim Europarat steht jeweils gemeinsam mit dem Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeit der Schweiz<br />
im Europarat zur Diskussion. Die gemeinsame Behandlung der beiden Berichte ermöglicht einmal pro Jahr eine Diskussion in den eidgenössischen Räten über das<br />
Engagement der Schweiz im Europarat. Seit 2009 wird der Bericht des Bundesrates in den aussenpolitischen Bericht integriert. Da die Verabschiedung dieses<br />
umfangreichen Berichtes durch den Bundesrat erst im Januar 2012 erfolgt, befasst er sich mit Tätigkeiten aus den Jahren 2010 und 2011. Der Bericht der<br />
<strong>Parlament</strong>arierdelegation vollzieht diesen Schritt nach und fasst im vorliegenden Bericht ausnahmsweise die Ereignisse von zwei Jahren zusammen.<br />
Als herausragendes Ereignis in der Berichtsperiode ist zunächst der Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates zu nennen, der am 18. November 2009<br />
begann und bis zum 11. Mai 2010 dauerte. Obwohl der Vorsitz sich auf das Ministerkomitee bezog und sich der Status der <strong>Schweizer</strong> Delegation in der<br />
<strong>Parlament</strong>arischen Versammlung dadurch nicht veränderte, nahm die <strong>Parlament</strong>arierdelegation dennoch engen Anteil an der Ausübung des Vorsitzes. Sie hatte<br />
gleich zu Beginn des Vorsitzes zu einer Sitzung der Ständigen Kommission der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung nach Bern eingeladen, an welcher<br />
Aussenministerin CalmyRey die Prioritäten der Schweiz für ihren Vorsitz erläuterte (siehe dazu den Bericht 10.023 sn). Auf Antrag der Delegation hin verfasste die<br />
<strong>Parlament</strong>arische Verwaltungskontrolle im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission einen Evaluationsbericht zum Vorsitz der Schweiz, welcher auch in der<br />
Delegation zur Diskussion stand.<br />
Im Rahmen der Diskussionen über Reformen für den Europarat stand immer wieder die Forderung nach einer Rückbesinnung und Konzentration auf die Kernaufgaben<br />
der Organisation im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, ob die Schweiz weiterhin der Trägerschaft des NordSüdZentrums des<br />
Europarates angehören wolle. Die <strong>Parlament</strong>arierdelegation befasste sich an zwei Sitzungen mit diesem Thema und empfahl schliesslich dem Bundesrat den Austritt<br />
aus diesem Teilabkommen des Europarates.<br />
Der Europarat insgesamt befindet sich in einem grossen Reformprozess, der insbesondere von Generalsekretär Jagland und seinem Sonderbeauftragten für<br />
Organisationsentwicklung und Reform, dem <strong>Schweizer</strong> Gérard Stoudmann, geleitet wird. In Ergänzung dazu hat sich aber auch die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung<br />
mit Reformen ihrer Arbeitsweise und Strukturen befasst, welche u. a. zu einer Reduktion der Fachkommissionen von bisher zehn auf acht Kommissionen führte.<br />
Aus den statistischen Erhebungen des Sekretariats der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates geht hervor, dass die <strong>Schweizer</strong> Delegation erneut ganz<br />
an der Spitze liegt hinsichtlich der Beteiligung an den Sessionen in Strassburg wie auch an den Sitzungen der Kommissionen, die in der Regel in Paris stattfinden.<br />
Was sich aufgrund dieser statistischen Daten über die Präsenz an Sessionen und Kommissionssitzungen sagen lässt, gilt jedoch ebenso für die inhaltliche<br />
Beteiligung und die Beiträge zu den Debatten. Wie aus den Zusammenfassungen zu den Teilsessionen der Versammlung und den Listen im Anhang des Berichtes<br />
hervorgeht, sind Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> Delegation überdurchschnittlich oft als Berichterstatterinnen und Berichterstatter in Erscheinung getreten, und dies nicht<br />
selten zu Themen, die im Zentrum der politischen Debatte standen.<br />
4. Vorsitz der Schweiz im Europarat<br />
Der Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates begann am 18. November 2009 und endete am 11. Mai 2010. Die <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation<br />
(ERD) war davon insofern direkt betroffen, als sie am 19./20. November 2009 im Nationalratssaal in Bern zu einer Sitzung der Ständigen Kommission der<br />
<strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates (PVER) einlud (siehe dazu den Bericht 10.023 der ERD). Die <strong>Schweizer</strong> Mitglieder in der PVER nahmen aber<br />
auch sonst in enger Weise Anteil an der Ausübung des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes, sei es durch den regelmässigen Austausch mit den verantwortlichen Personen im EDA<br />
und im EJPD, durch die Teilnahme an Konferenzen und Sonderanlässen im Rahmen des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes oder durch die Anregung an die<br />
Geschäftsprüfungskommission (GPK), einen Evaluationsbericht zum Vorsitz der Schweiz im Europarat zu verfassen. Die GPK beauftragte die <strong>Parlament</strong>arische<br />
Verwaltungskontrolle (PVK) mit der Erarbeitung eines solchen Evaluationsberichtes, welcher am 29. März 2011 zusammen mit dem zugehörigen Bericht der GPK<br />
veröffentlicht wurde. Diese Berichte standen in der Folge auch in der Delegation zur Diskussion.<br />
Die Leistungen von Bundesrätin Micheline CalmyRey als Präsidentin des Ministerkomitees wie auch des Mitarbeiterstabes aus der gesamten Bundesverwaltung, der<br />
an der Gestaltung des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes beteiligt war, werden insgesamt positiv gewürdigt. Über zwanzig verschiedene Bundesstellen inklusive Bundesgericht und<br />
<strong>Parlament</strong>sdienste und zusätzlich weitere Akteure aus den Kantonen waren in die Arbeiten rund um den Vorsitz involviert und überzeugten dabei durch eine gute<br />
Zusammenarbeit.<br />
Der Schweiz wird attestiert, dass sie einen respektablen Beitrag leisten konnte zur Weiterentwicklung des Europarates. Dies betrifft in erster Linie die Reform des<br />
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Herausragendes Ereignis war dabei die Ministerkonferenz zur Zukunft des Gerichtshofes in Interlaken (18.19.<br />
Februar 2010), an welcher die Weichen für die künftigen Reformarbeiten des Gerichtshofes gestellt wurden. Eine gemeinsam verabschiedete Erklärung enthielt u. a.<br />
einen Aktionsplan mit einem Katalog von kurz und mittelfristigen Massnahmen, welche dazu führen sollen, dass der Rückstand von weit über 100'000 pendenten<br />
Fällen abgebaut werden kann und dass neue Beschwerden in angemessener Frist erledigt werden können. Die innerstaatliche Umsetzung der Urteile des<br />
Gerichtshofs soll verbessert und die Überwachung dieser Umsetzung durch das Ministerkomitee sichergestellt werden. Diese positive Entwicklung erhielt zusätzlich<br />
Auftrieb durch die unmittelbar vor der Konferenz erfolgte Ratifizierung von Protokoll 14 durch Russland. Damit hatten sämtliche Mitgliedstaaten das Protokoll ratifiziert,<br />
und es konnte somit 1. Juni 2010 in Kraft treten.<br />
Die Ministerkonferenz von Interlaken kann auch deshalb als besonderer Erfolg gelten, weil sie einen Reformprozess in Gang setzte, der anhält und auch von den<br />
nachfolgenden Vorsitzländern weitergeführt wird. Interlaken" ist im Europarat zu einem stehenden Begriff geworden.<br />
Ein weiterer herausragender Sonderanlass des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes war die Internationale Konferenz über Demokratie und Dezentralisierung vom 3./4. Mai 2010 an<br />
der Universität St. Gallen.<br />
Politiker, Wissenschaftler und Studierende aus ganz Europa befassten sich während zwei Tagen mit Fragen zum Subsidiaritätsprinzip, zur Dezentralisierung in multiethnischen<br />
Staaten, zur Autonomie der Haushaltsführung dank eigenen Ressourcen und zu Referenden auf regionaler und lokaler Ebene. Mit Theo Maissen,<br />
Andreas Gross und Dick Marty engagierten sich auch Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation als Gastredner und Diskussionsleiter an dieser Konferenz.<br />
Weniger gut gelungen ist es allerdings, im Rahmen des <strong>Schweizer</strong> Vorsitzes den Europarat im eigenen Land einer breiteren Öffentlichkeit näherzubringen. Auch<br />
während dem erfolgreichen Präsidium der Schweiz im Ministerkomitee wurden Themen des Europarates kaum je zu einem dominierenden Thema der<br />
Medienberichterstattung oder der öffentlichen Diskussion in der Schweiz.<br />
Bundesrätin Micheline CalmyRey trat wiederholt als Vorsitzende des Ministerkomitees vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung in Strassburg auf, und auch<br />
Bundesrätin WidmerSchlumpf berichtete der Versammlung am 29. April 2010 über den InterlakenProzess. Beide hinterliessen bei ihren Auftritten vor der<br />
Versammlung und bei der Beantwortung von spontanen Fragen der Mitglieder der Versammlung einen überzeugenden Eindruck.<br />
Die ERD hat den Evaluationsbericht der PVK in einer Kurzfassung auf Englisch und Französisch den Mitgliedern der Versammlung in Strassburg zugänglich gemacht<br />
als Beispiel für die Begleitung der Arbeit der Exekutive im Europarat durch die Instanzen des nationalen <strong>Parlament</strong>s.<br />
5. Wahl einer Richterin am EGMR im Namen der Schweiz<br />
Am 12. April 2011 wurde Frau Helen Keller, Professorin für öffentliches Recht, Europa und Völkerrecht, von der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates<br />
zur Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt. Sie trat damit die Nachfolge von Giorgio Malinverni an, welcher von Januar 2007 bis zur<br />
Erreichung der Altersgrenze von 70 Jahren im Oktober 2011 als Richter im Namen der Schweiz am Gerichtshof in Strassburg tätig war. Frau Keller wird die Schweiz<br />
für die kommenden neun Jahre am EGMR vertreten. Protokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist, sieht u.<br />
185
a. vor, dass die Amtszeit der Richterinnen und Richter von bisher sechs Jahren auf neun Jahre erhöht wird. Dafür ist neu keine Wiederwahl mehr zulässig. Mit dieser<br />
Massnahme soll die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter gestärkt werden.<br />
Der Bundesrat hatte nach vorgängiger Konsultation der <strong>Parlament</strong>arierdelegation und der Gerichtskommission dem Europarat eine Dreierliste mit zwei Kandidatinnen<br />
und einem Kandidaten unterbreitet. Neben Helen Keller standen Ruth Herzog, Richterin am Verwaltungsgericht des Kantons Bern, und Robert Zimmermann, Richter<br />
am Kantonsgericht Waadt, auf der Dreierliste.<br />
Das absolute Mehr bei der Wahl durch die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung am 12. April 2011 betrug 78 Stimmen. Frau Keller erhielt im ersten Wahldurchgang 103<br />
Stimmen.<br />
Was den gesamten Ablauf von der Ausschreibung der Stelle über die Prüfung und Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten im nationalen Rahmen und später<br />
dann die Befragung durch Gremien des Europarates bis zur entscheidenden Wahl durch die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung betrifft, so hat sich dieser Prozess in<br />
den letzten Jahren stark weiterentwickelt und verfeinert.<br />
Die erhöhten Anforderungen an das nationale Auswahlverfahren kommen u. a. in der Empfehlung 1649 der PVER (Die Nominierung von Kandidaten/innen und die<br />
Wahl von Richter/innen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte") von 2009 zum Ausdruck. Darin wird hervorgehoben, dass sich das Auswahlverfahren<br />
durch die Einhaltung eines demokratischen Verfahrens, durch Transparenz und Nichtdiskriminierung auszeichnen muss. Es wird eine öffentliche Ausschreibung<br />
verlangt sowie eine Erläuterung des genauen Ablaufs des nationalen Selektionsprozesses zur Erstellung der Dreierliste von Kandidatinnen und Kandidaten, welche<br />
beim Europarat in Strassburg einzureichen ist.<br />
Der Bundesrat ging auf diese erhöhten Anforderungen insbesondere mit einem verbesserten Konsultationsverfahren der nationalen parlamentarischen Instanzen ein.<br />
Die Richterstelle wurde zunächst öffentlich ausgeschrieben. Der Bundesrat überwies nach einer ersten Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen die Dossiers einer<br />
engeren Auswahl von sechs Kandidierenden an die <strong>Parlament</strong>arierdelegation. Gemeinsam mit der Gerichtskommission (GK) empfing die ERD am 24. November 2010<br />
die sechs Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Anhörung. Die <strong>Parlament</strong>smitglieder gelangten zur Auffassung, dass alle der angehörten Kandidierenden den<br />
Erfordernissen für dieses hohe Richteramt gewachsen seien. Sie erstellten aber aufgrund der gewonnenen Eindrücke eine Rangliste mit ihren Prioritäten für die<br />
erforderliche Dreierliste. Diese Rangliste wurde dem Bundesrat als Empfehlung überwiesen.<br />
In Kenntnis der Empfehlungen der ERD und der GK entschied der Bundesrat schliesslich über die Zusammensetzung der Dreierliste zuhanden der <strong>Parlament</strong>arischen<br />
Versammlung des Europarates.<br />
Am 10. November 2010 beschloss das Ministerkomitee des Europarates eine weitere Massnahme zur Verbesserung des Selektionsverfahrens im Vorfeld der Wahl<br />
der Richterinnen und Richter. Es setzte einen siebenköpfigen Evaluierungsausschuss ein, welchem u. a. auch der frühere Präsident des EGMR, der <strong>Schweizer</strong><br />
Luzius Wildhaber, sowie weitere frühere Mitglieder des Gerichtshofes angehören. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die von den Mitgliedstaaten eingereichten<br />
Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten einer ersten Prüfung hinsichtlich ihrer Qualifikation für das hohe Richteramt zu unterziehen. Der Evaluierungsausschuss<br />
nahm im Vorfeld der Wahlen für die Neubesetzung der Richterstellen für die Schweiz, Norwegen und Frankreich anlässlich der Aprilsession 2011 erstmals eine<br />
solche Vorprüfung vor.<br />
Als nächste Etappe im Selektionsprozess findet eine Anhörung der Kandidierenden durch die für Richterwahlen zuständige Subkommission der Rechtskommission<br />
der Versammlung statt. Aufgrund der gewonnenen Eindrücke unterbreitet die Subkommission der Versammlung eine Wahlempfehlung. Gelangt sie zur Auffassung,<br />
dass nicht alle Kandidierenden auf einer nationalen Dreierliste den gesetzten Anforderungen entsprechen, dann kann sie der Versammlung beantragen, die Liste an<br />
das Mitgliedsland zurückzuweisen. So zog zum Beispiel Frankreich im April 2011 seine Kandidatenliste von sich aus zurück, nachdem sich im Rahmen der<br />
Vorprüfung gezeigt hatte, dass nicht alle Kandidierenden auf der Liste den Erfordernissen zu genügen vermochten. Die Versammlung wählte entsprechend in der<br />
Aprilsession vorerst nur die Richterin und den Richter für die Schweiz und Norwegen. Der neue Richter für Frankreich konnte erst an einer Folgesession gewählt<br />
werden, nachdem Frankreich eine neue, verbesserte Liste eingereicht hatte.<br />
6. Reform der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Parallel zum Reformprojekt von Generalsekretär Jagland für den Europarat als Gesamtinstitution hat sich auch die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung des Europarates<br />
einem selbstbestimmten Reformprozess verpflichtet. Sie setzte eine AdhocKommission ein, welche Reformvorschläge zuhanden der Versammlung erarbeitete. Der<br />
französische Abgeordnete JeanClaude Mignon forderte als Präsident dieser Spezialkommission alle Fraktionen, Kommissionen und nationalen Delegationen auf,<br />
Vorschläge und Anregungen für diesen Reformprozess einzureichen.<br />
Ziel der angestrebten Reform ist es, die politische Relevanz und die Wirksamkeit der Arbeit der Versammlung zu erhöhen. Die Beteiligung der Mitglieder und der<br />
Austausch mit den nationalen <strong>Parlament</strong>en sollen verbessert werden. Die Wahrnehmbarkeit und die Effizienz der Arbeit der Versammlung sollen durch die Reform<br />
erhöht werden.<br />
Auf der Basis der Auswertung aller eingegangenen Reformvorschläge hat die Spezialkommission schliesslich ein Paket von Reformvorschlägen ausgearbeitet. Dieses<br />
umfasst u. a. folgende Elemente:<br />
Die zehn ständigen Kommissionen der Versammlung sollen durch Neuordnung der thematischen Zuständigkeiten auf neu acht Kommissionen reduziert werden<br />
(siehe Liste der acht Kommissionen am Schluss von Kapitel 7);<br />
Mitglieder der Versammlung sollen maximal in zwei verschiedenen Kommissionen als Mitglied Einsitz nehmen können;<br />
Die Subkommission für die Wahl der Richter an den Gerichtshof soll künftig ihre Empfehlungen zugunsten eines/einer bestimmten Kandidaten/Kandidatin<br />
begründen;<br />
Strengere Selektion bei der Festlegung von Berichtsthemen;<br />
Änderung der Anforderungen für einen Antrag auf ein Monitoringverfahren (neu zwanzig Unterschriften von sechs verschiedenen Staaten und zwei verschiedenen<br />
politischen Fraktionen);<br />
Eine freie Aussprache" während jeder Teilsession;<br />
Modernisierung der Kommunikationsmittel, insbesondere durch benutzerfreundlichere und interaktive Gestaltung der Website der Versammlung;<br />
Durch Fundraising sollen aus externen Quellen ausserordentliche Mittel für Sonderaktivitäten der Versammlung aufgebracht werden;<br />
Bildung einer Beratergruppe für Wahlbeobachtungen, deren Aufgabe in der Zusammenfassung und Systematisierung der gemachten Erfahrungen besteht;<br />
Begrenzung der Redezeit im Plenum von aktuell fünf Minuten auf neu vier Minuten;<br />
Rednerlisten sollen nicht gekürzt werden.<br />
In einer lebhaften Debatte wurden die Reformvorschläge kontrovers diskutiert. Liliane Maury Pasquier als Präsidentin der Kommission für soziale Fragen,<br />
Gesundheit und Familie" bedauerte etwa die geplante Zusammenlegung dieser Kommission mit Zuständigkeitsbereichen anderer Kommissionen in eine neue<br />
Kommission mit dem Titel Kommission für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung". Sie plädierte für Beibehaltung des bisherigen<br />
Zuständigkeitsbereiches der Kommission, welcher Themen umfasse, die äusserst relevant seien für die Bürgerinnen und Bürger Europas und welche auch in enger<br />
Verbindung zu ihren Menschenrechten stünden. In den Abstimmungen über eingereichte Änderungsanträge wurden aber die ursprünglichen Reformvorschläge nur<br />
noch geringfügig modifiziert. Die Reformideen wurden im Wesentlichen unverändert gutgeheissen. Die Resolution 1822 wurde mit 104 gegen 7 Stimmen bei 7<br />
Enthaltungen angenommen.<br />
Die Reglementskommission wurde beauftragt, die erforderlichen Anpassungen des Ratsreglements zur Umsetzung der Resolution 1822 vorzubereiten und der<br />
Versammlung anlässlich der vierten Teilsession 2011 zum Entscheid zu unterbreiten. Andreas Gross und Egidijus Vareikis präsentierten am 7. Oktober 2011 als<br />
Berichterstatter der Reglementskommission die erforderlichen Änderungen des Ratsreglements, welche mit geringfügigen Anpassungen gutgeheissen wurden.<br />
Die Änderungen des Ratsreglements werden am 23. Januar 2012 anlässlich der Eröffnung der ersten Teilsession 2012 in Kraft treten. Verschiedene Änderungen<br />
werden unmittelbare Wirkung entfalten. Am Nachmittag des 23. Januar wird erstmals eine freie Aussprache" von maximal einer Stunde Dauer stattfinden. Der<br />
Präsident der Versammlung wird Mitgliedern der Versammlung das Wort erteilen, die zu einem Thema ihrer Wahl sprechen wollen, welches nicht auf der<br />
Traktandenliste der Session steht. Im Rahmen der freien Aussprache finden keine Abstimmungen statt.<br />
Die Redezeit für Mitglieder der Versammlung wird generell von fünf Minuten auf vier Minuten reduziert, und die acht Kommissionen, welche die bisherigen zehn<br />
Kommissionen ersetzen, werden gemäss den neuen Regeln neu zu konstituieren sein.<br />
Liste der acht neuen Kommissionen der PVER:<br />
1. Kommission für politische Angelegenheiten und Demokratie (84 Sitze);<br />
2. Kommission für Recht und Menschenrechte (84 Sitze);<br />
3. Kommission für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (84 Sitze);<br />
4. Kommission für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene (84 Sitze);<br />
5. Kommission für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (84 Sitze);<br />
6. Kommission für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (84 Sitze);<br />
7. Kommission für die Einhaltung der von Mitgliedsstaaten des Europarats eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen (MonitoringKommission) (84 Sitze);<br />
8. Kommission für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten (37 Sitze)."<br />
In den ersten sechs der aufgelisteten Kommission stehen der Schweiz zwei je zwei Plätze für Mitglieder und zwei Plätze für stellvertretende Mitglieder zu. Die<br />
Mitglieder der siebten und achten Kommission werden von den Fraktionen ernannt.<br />
186
7. Statistische Angaben zur Beteiligung der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Gestützt auf die Resolution 1583, Massnahmen zur Verbesserung der Beteiligung der Mitglieder der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung an den Sessionen und an<br />
Kommissionssitzungen" erhebt das Sekretariat der PVER seit 2007 Daten zur Teilnahme der Mitglieder an den Sessionen und Kommissionssitzungen.<br />
Dabei wird zum Beispiel die Präsenz an den vier Teilsession eines Amtsjahres aufgrund der Unterschriften im Teilnahmeregister erfasst. Die Schweiz liegt<br />
diesbezüglich im Jahr 2010 hinter Liechtenstein an zweiter Stelle unter den 47 nationalen Delegationen und erreicht eine Teilnahmequote von 93 Prozent. Im Jahr<br />
2011 belegt die <strong>Schweizer</strong> Delegation mit einem Durchschnittswert von 96,8 Prozent Platz eins.<br />
Wesentlich aussagekräftiger als diese Angabe ist jedoch die Erfassung der effektiven Teilnahme an sämtlichen Abstimmungen, die im Verlauf der vier<br />
Sessionswochen stattfinden. Diese Angabe lässt nicht nur wie der Eintrag im Teilnahmeregister auf die physische Anwesenheit in Strassburg schliessen, sondern<br />
auf die dauernde Präsenz und Teilnahme an den Beratungen in der Versammlungshalle. Hier liegt die <strong>Schweizer</strong> Delegation 2010 an erster Stelle (gefolgt von<br />
Liechtenstein, Schweden und Norwegen) und erreicht den Wert von 78 Prozent. Im Jahr 2011 erreicht die Schweiz mit 81,8 Prozent Rang vier hinter Norwegen,<br />
Schweden und Liechtenstein.<br />
Was die Teilnahme an den insgesamt 82 Sitzungen von Kommissionen der PVER im Jahr 2010 betrifft: 41 davon fanden im Verlauf der Sessionswochen in<br />
Strassburg statt, 33 ausserhalb der Sessionen in Paris und 8 an diversen andern Orten. Die <strong>Schweizer</strong> Delegation erreichte einen durchschnittlichen Beteiligungsgrad<br />
von 73 Prozent und liegt damit an dritter Stelle hinter Luxemburg (78) und Spanien (75). Im Jahr 2011 erreichte die <strong>Schweizer</strong> Delegation mit einem Beteiligungsgrad<br />
von 62,9 Prozent den siebten Platz unter den 47 Delegationen.<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Delegation fällt also in jeder Hinsicht durch eine hohe Präsenz und aktive Beteiligung auf. Diese statistischen Angaben beziehen sich nur auf die<br />
Anwesenheit und Beteiligung an Abstimmungen. Die <strong>Schweizer</strong> Delegation würde aber genauso positiv in Erscheinung treten, wenn man ihr inhaltliches Engagement<br />
untersuchen würde, sei es in Bezug auf das Engagement als Berichterstatterinnen und Berichterstatter oder in Bezug auf die regelmässigen Wortmeldungen in den<br />
Diskussionen im Plenum und in den Kommissionen.<br />
Einzelne Mitgliedstaaten erreichen sehr schlechte Beteiligungsquoten. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass eine Reihe von nationalen <strong>Parlament</strong>en<br />
insbesondere seit Beginn der Finanzkrise massive Reduktionen ihres Budgets hinnehmen musste. Das zwingt einzelne von ihnen dazu, die Teilnahme an<br />
Kommissionssitzungen zu reduzieren oder nur noch gezielt an einzelne Sitzungen, die aus ihrer nationalen Sicht besonders wichtig scheinen, Mitglieder ihres<br />
<strong>Parlament</strong>es zu entsenden. Es gilt dabei auch zu bedenken, dass die Reisekosten für <strong>Parlament</strong>smitglieder, die für jedes Treffen in Strassburg oder Paris aus der<br />
Kaukasusregion, aus dem Baltikum oder aus dem hohen Norden anreisen, sehr viel stärker ins Gewicht fallen als etwa für die Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> Delegation.<br />
Die Resolution 1583 verlangt im Übrigen, dass der Generalsekretär den Präsidenten der PVER, die Präsidentin oder den Präsidenten des betroffenen nationalen<br />
<strong>Parlament</strong>s und der betroffenen nationalen Delegation informieren soll, wenn die Beteiligungsquote einer Delegation an den Kommissionssitzungen im Verlauf eines<br />
Jahres unter 33 Prozent sinkt.<br />
8. Reisekosten<br />
Durch die Reisen der zwölf Delegationsmitglieder in Zusammenhang mit der Teilnahme an offiziellen Sitzungen und in Ausübung von formellen Mandaten der PVER<br />
entstanden zulasten der Bundesversammlung im Jahr 2010 Flug und Bahnkosten in der Höhe von 107'313 Franken.<br />
Im Jahr 2011 beliefen sich diese Auslagen auf 86'091 Franken.<br />
Anlässe für Aufgaben der Delegationsmitglieder im Ausland ergeben sich im Rahmen:<br />
der Teilnahme an den Sessionen in Strassburg (viermal jährlich, je eine Woche);<br />
der Teilnahme an den Sitzungen der zehn Kommissionen und ihrer Subkommissionen (in Paris oder einem der Mitgliedstaaten des Europarates);<br />
der Teilnahme an Sitzungen des Büros und der Ständigen Kommission (Sitzungsort gemäss Rotation des Vorsitzlandes);<br />
der Ausübung von Berichterstattermandaten und Monitoringaufgaben;<br />
der Teilnahme an Sitzungen von weiteren Institutionen des Europarates als Vertreter der PVER;<br />
der Teilnahme an internationalen Konferenzen als Vertreter der PVER;<br />
der Teilnahme an internationalen Wahlbeobachtungsmissionen mit Beteiligung der PVER.<br />
9. Die Teilsessionen der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Die Redebeiträge der Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation anlässlich der Debatten in der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung finden sich im Wortlaut für<br />
die vier Teilsessionen im Jahr 2010 unter: http://www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen2010/seiten/default.aspx<br />
bzw. für die vier Teilsessionen im Jahr 2011 unter: www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen%202011/seiten/default.aspx<br />
9. 1. Erste Teilsession, 25. 29. Januar 2010<br />
Beratungsgegenstände der ersten Teilsession 2010<br />
Anlässlich der Eröffnung der ersten Teilsession 2010 der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates stand zunächst die Wahl eines neuen Präsidenten der<br />
Versammlung auf der Traktandenliste. Die Amtsdauer des Präsidenten für die Jahre 2008/09, Luís María de Puig, war nach zwei Jahren zu Ende und konnte gemäss<br />
dem Reglement der Versammlung nicht verlängert werden. Die Sitzung der Versammlung am 25. Januar 2010 wurde durch das älteste anwesende Ratsmitglied<br />
eröffnet, im vorliegenden Fall war es der polnische Senator Ryszard Bender.<br />
Gemäss den Vereinbarungen zwischen den politischen Gruppen über die Rotation des Präsidiums lag es an der Gruppe der Europäischen Demokraten (EDG), eine<br />
Kandidatin oder einen Kandidaten für das Präsidium der Versammlung vorzuschlagen. Die EDG schlug den Präsidenten der türkischen Delegation bei der PVER und<br />
Vizepräsidenten der Gruppe der Europäischen Demokraten, Herrn Mevlüt Çavusoglu, vor. Da innert der gegebenen Frist keine weiteren Kandidaturen für das<br />
Präsidium eingereicht worden waren, galt Herr Çavusoglu ohne weiteres Wahlverfahren als gewählt.<br />
Die Beglaubigungsschreiben der Delegationen von Albanien und Armenien wurden zu Beginn der Teilsession infrage gestellt, da es zweifelhaft schien, ob sie die<br />
Zusammensetzung ihres <strong>Parlament</strong>es angemessen vertreten. Die Reglementskommission, welche mit einer vertieften Prüfung dieser Frage beauftragt wurde,<br />
entschied jedoch, dass die Beglaubigungsschreiben ratifiziert werden können.<br />
Angesichts der Nachrichten aus Haiti zu den Folgen des Erdbebens vom 12. Januar 2010 beschloss die Versammlung, eine Aktualitätsdebatte zum Thema "Was<br />
kann Europa für Haiti tun?" ins Sessionsprogramm aufzunehmen.<br />
Ein Antrag auf eine Debatte im Dringlichkeitsverfahren zum Thema Falsche Pandemien: eine Bedrohung für die Gesundheit" wurde aber gemäss der Empfehlung des<br />
Büros abgelehnt. Die Antragsteller wollten u. a. die staatlichen Kampagnen im Zusammenhang mit befürchteten Pandemien, welche sich schliesslich als weit<br />
weniger gefährlich erwiesen, kritisch zur Diskussion stellen.<br />
Ordentliche Traktanden des Sessionsprogramms<br />
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität; Berichterstatter Andreas Gross<br />
Die Situation im Nahen Osten<br />
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Bosnien und Herzegowina<br />
Der Kampf gegen Menschenhandel: die Konvention des Europarats fördern<br />
Justizkorruption<br />
Religionsfreiheit und andere Menschenrechte für nichtmuslimische Minderheiten in der Türkei und für die muslimische Minderheit in Thrakien (Griechenland)<br />
Respekt für die Freiheit der Medien<br />
Elektorale Schwellen und andere Aspekte von Wahlsystemen, welche Auswirkungen auf die Repräsentativität der <strong>Parlament</strong>e in den Mitgliedstaaten des<br />
Europarates haben<br />
Bessere Vertretung von Frauen in der Politik durch das Wahlsystem; Liliane MauryPasquier vertrat in der Diskussion den Mitbericht der Politischen Kommission<br />
zum Bericht der federführenden Kommission für Chancengleichheit für Männer und Frauen<br />
Die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern und illegalen Migranten in Europa<br />
Lösungen für Eigentumsfragen von Flüchtlingen und intern Vertriebenen<br />
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Albanien<br />
Fünfzehn Jahre nach dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
187
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Micheline CalmyRey, Vorsteherin des EDA, Vorsitzende des Ministerkomitees<br />
Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates<br />
Daniel Ayalon, stellvertretender Aussenminister von Israel<br />
Mohammad Shtayyeh, Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau der Palästinensischen Autonomiebehörde<br />
George A. Papandreou, Ministerpräsident von Griechenland<br />
Franco Frattini, Aussenminister von Italien<br />
Botschafter Wolfgang Petritsch, ehemaliger Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Liliane Maury Pasquier wird als Präsidentin der Kommission für soziale Fragen, Gesundheit und Familie gewählt.<br />
Dick Marty wird als Präsident der Kommission für die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten (Monitoringkommission) gewählt.<br />
Doris Fiala wird von der Kommission für Kultur, Wissenschaft und Erziehung zur Berichterstatterin für das Thema Zugang zum und Schutz des audiovisuellen<br />
Kulturgutes" ernannt.<br />
Andreas Gross wird gemeinsam mit György Frunda (Rumänien) als Berichterstatter der Monitoringkommission für Russland ernannt.<br />
9. 2. Zweite Teilsession, 26. 30. April 2010<br />
Obwohl die <strong>Schweizer</strong> Delegation in aller Regel zu den sehr aktiven Delegationen in der PVER zählt, gab es doch bislang selten eine Session, die derart stark von<br />
Beiträgen der Schweiz geprägt wurde wie diese. Stark ins Gewicht fiel natürlich der Umstand, dass es sich um die letzte Teilsession während der Dauer des<br />
<strong>Schweizer</strong> Vorsitzes im Ministerkomitee handelte. Bundesrätin CalmyRey trat somit als Präsidentin des Ministerkomitees vor der Versammlung auf, und<br />
Bundesrätin WidmerSchlumpf sprach zum Thema der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und zum InterlakenProzess zur Verbesserung der<br />
Situation am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Einen weiteren Höhepunkt der Teilsession bildete aber auch der Auftritt der <strong>Schweizer</strong><br />
Botschafterin Heidi Tagliavini. Sie präsentierte den im Auftrag der EU unter ihrer Leitung verfassten Bericht zum Konflikt zwischen Russland und Georgien. Im Übrigen<br />
fiel die Schweiz auch durch eine Ausstellung im Foyer des Palais de l'Europe auf, welche dem Thema Via Storia Kulturwege Schweiz" gewidmet war. Dazu kamen<br />
noch drei Berichte, für welche Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> Delegation verantwortlich zeichneten.<br />
Dominierendes Thema der Sessionswoche war der Konflikt zwischen Russland und Georgien. Ursprünglich war eine Diskussion über den Bericht der<br />
Monitoringkommission zu diesem Thema geplant. Da sich jedoch die beiden Berichterstatter der Monitoringkommission, Mátyás Eörsi und David Wilshire, nicht auf<br />
einen gemeinsamen Text einigen konnten, musste dieses wichtige Traktandum zunächst von der Tagesordnung abgesetzt werden. Es wurde schliesslich im Rahmen<br />
einer Aktualitätsdebatte (ohne schriftlichen Text und Beschlüsse) erneut auf die Tagesordnung gesetzt.<br />
Grosse Aufmerksamkeit fanden dabei die Ausführungen der <strong>Schweizer</strong> Botschafterin Heidi Tagliavini, welche die Resultate des Berichtes zum Konflikt zwischen<br />
Georgien und Russland der internationalen Untersuchungskommission präsentierte, der im Auftrag der EU unter ihrer Leitung verfasst worden war.<br />
Die Versammlung beschloss ferner je eine Dringlichkeitsdebatte zu den Themen:<br />
Die Situation in Belarus: neue Entwicklungen;<br />
Die dringende Notwendigkeit einer Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina.<br />
Einige Unruhe löste die Wahl einer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Namen der Ukraine aus. Überraschend wurde entgegen<br />
den Empfehlungen der Subkommission für Richterwahlen eine junge Kandidatin gewählt, deren bisheriger Leistungsausweis vielen zu dürftig erschien für das<br />
höchste Richteramt in Europa. Unter den drei Kandidaten für das Amt befand sich auch ein in der Versammlung bestens bekannter und geachteter früherer<br />
Justizminister der Ukraine, welcher u. a. die Rechtskommission der Versammlung präsidiert hatte. In den letzten Tagen vor der Wahl wurde jedoch eine intensive<br />
Kampagne zugunsten der bisher unbekannten jungen Kandidatin geführt. In der Tat sind Frauen bei der Besetzung von Richterposten am EGMR in Strassburg noch<br />
immer stark untervertreten.<br />
Die Wahl gab in der Folge viel zu reden, und es wurden Zweifel laut, ob die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung als Wahlkörper geeignet sei, wenn sie sich so leicht von<br />
kurzfristigen Kampagnen, die von unbekannten Gruppen aus dem Hintergrund geführt werden, beeinflussen lasse. Der Vorgang spielte mit eine Rolle, dass wenig<br />
später, im November 2010, das Ministerkomitee des Europarates beschloss, einen Evaluierungsausschuss für Richterkandidatinnen und kandidaten einzusetzen,<br />
welcher sicherstellen soll, dass die in Art. 21 EMRK aufgestellten Voraussetzungen für das Richteramt eingehalten werden.<br />
Beratungsgegenstände der zweiten Teilsession 2010<br />
Biologische Vielfalt und Klimawandel; Berichterstatterin Francine JohnCalame<br />
Migranten und Flüchtlinge: eine ständige Herausforderung für den Europarat; Berichterstatterin Doris Fiala<br />
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität; Berichterstatter Andreas Gross<br />
Die effektive Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention: der InterlakenProzess<br />
Der Schutz von Whistleblowern<br />
EuropaMittelmeerRegion: Forderung nach einer Strategie des Europarates<br />
Piraterie ein Verbrechen und eine Herausforderung für Demokratien<br />
Frauen und die Wirtschafts und Finanzkrise<br />
Gedenken an die Opfer der Grossen Hungersnot (Holodomor) in der ehemaligen UdSSR<br />
Die Notwendigkeit, zusätzliche rechtliche Massnahmen auf internationaler Ebene zu treffen, um der Piraterie auf hoher See zu begegnen<br />
Die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen von Montenegro<br />
In den familiären Zusammenhalt investieren als einen Entwicklungsfaktor in Zeiten der Krise<br />
Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise auf die Migration in Europa<br />
Frauen beiziehen bei der Verhütung und Lösung von ungelösten Konflikten in Europa<br />
Die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise<br />
Reichtum, Wohlergehen und Wohlbefinden: wie kann man sie in einem sich wandelnden Europa in Übereinstimmung bringen?<br />
PostMonitoringDialog mit Bulgarien<br />
Lobbying in einer demokratischen Gesellschaft (Europäischer Verhaltenskodex für Lobbying)<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Micheline CalmyRey, Vorsteherin des EDA, Vorsitzende des Ministerkomitees<br />
Eveline WidmerSchlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartements<br />
Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates<br />
Viktor Janukowitsch, Präsident der Ukraine<br />
Botschafterin Heidi Tagliavini, Leiterin der internationalen Untersuchungskommission, die im Auftrag der EU einen Bericht zum Konflikt zwischen Georgien und<br />
Russland verfasste<br />
Sergej Lawrow, Aussenminister der Russischen Föderation<br />
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Eröffnung der <strong>Schweizer</strong> Ausstellung via storia" mit Ansprachen des Präsidenten der Versammlung, der VizeGeneralsekretärin des Europarates, Frau Maud de<br />
BoerBuquicchio, und von Botschafter Paul Widmer mit anschliessendem Apéro.<br />
Auftritt von Bundesrätin Micheline CalmyRey vor der Versammlung, welcher sie als Präsidentin des Ministerkomitees Bericht erstattete, mit anschliessendem<br />
Besuch in den Räumen der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation.<br />
Präsentation des Berichtes einer internationalen Untersuchungskommission zum Konflikt zwischen Georgien und Russland durch Botschafterin Heidi Tagliavini.<br />
Ein Abendessen in der Residenz des <strong>Schweizer</strong> Botschafters bot der Delegation Gelegenheit, sich in engerem Rahmen mit Frau Tagliavini zu unterhalten.<br />
Treffen mit der Delegation von Mazedonien zur Besprechung eines DezaProjektes zum Aufbau einer <strong>Parlament</strong>sbibliothek in Mazedonien.<br />
Ansprache von Bundesrätin Eveline WidmerSchlumpf zum Thema Umsetzung der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der InterlakenProzess" mit<br />
einem anschliessenden Gespräch mit den Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation.<br />
Drei Berichte, welche von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation erarbeitet und vorgetragen wurden: Doris Fiala, Andreas Gross und Francine JohnCalame<br />
(siehe Liste der Beratungsgegenstände).<br />
Andreas Gross wird ausgezeichnet für die höchste Beteiligung an den Abstimmungen im Verlauf der Sessionswoche. Er hatte keine einzige Abstimmung verpasst.<br />
9. 3. Dritte Teilsession, 21. 25. Juni 2010<br />
In der dritten Sessionswoche 2010 fand die Grundsatzdebatte über den Stand der Demokratie in Europa statt, welche die Versammlung in einem<br />
Zweijahresrhythmus vorsieht.<br />
Nationalrat Andreas Gross legte dabei als Berichterstatter der Politischen Kommission einen Bericht vor, in welchem er u. a. den Vorschlag lancierte, ein<br />
188
Strassburger Demokratieforum zu gründen, welches die verschiedenen Initiativen und Projekte in diesem Bereich (wie etwa das Forum der Demokratie, die Venedig<br />
Kommission und die Sommeruniversität der Demokratie) bündelt und als Labor für neue Ideen und Vorschläge zur Entwicklung der Demokratie dienen soll. Als Leiter<br />
dieses Forums sollte ein Delegierter für Demokratie" bestimmt werden, der neben seinen Führungsaufgaben die Stellungnahmen des Europarates hinsichtlich Fragen<br />
der Demokratie in die öffentliche Debatte einbringt.<br />
Die Grundsatzdebatte zur Demokratie war diesmal speziell auch dem Thema Fortschritte im Bereich des Monitoringverfahrens der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung"<br />
gewidmet. Der Präsident der Monitoringkommission, Ständerat Dick Marty, präsentierte einen Bericht dazu, welcher sich zum Stand der aktuellen<br />
Monitoringverfahren in zehn Mitgliedstaaten und dem PostMonitoringDialog mit weiteren vier Staaten äusserte. Berichterstatter Marty erwähnte, dass es leider<br />
vorkomme, dass einzelne betroffene Länder das Monitoring als eine Form von Inquisition ablehnten. In Wirklichkeit sei das Monitoringverfahren aber vielmehr als<br />
konstruktiver Dialog zu verstehen, der darauf abziele, die Rechte der Bevölkerung in den betroffenen Ländern zu verbessern. Dafür seien kompetente, neutrale und um<br />
strikte Objektivität bemühte Berichterstatter erforderlich. Demokratie sei ein Entwicklungsprozess, der nie abgeschlossen sei. Das Monitoring sei darauf ausgerichtet,<br />
diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.<br />
Dringlichkeits und Aktualitätsdebatte<br />
Am 31. Mai 2010 hatte ein israelisches Militärkommando in internationalen Gewässern ein mit Hilfsgütern für Gaza beladenes türkisches Schiff angegriffen und dabei<br />
neun Personen getötet. Der Vorfall hatte starke internationale Reaktionen und Proteste ausgelöst. Die Versammlung beschloss eine Diskussion im<br />
Dringlichkeitsverfahren zum Thema Zunahme der Spannungen im Nahen Osten" und verabschiedete eine Resolution, in welcher die Versammlung ihr tiefes<br />
Bedauern über das erneute Aufflammen der Spannungen im Nahen Osten zum Ausdruck brachte und die israelische Militäraktion in internationalen Gewässern als<br />
illegalen Akt und unverhältnismässiges Vorgehen kritisierte.<br />
Am 11. Juni 2010 war es im Süden von Kirgistan zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Kirgisen und ethnischen Usbeken gekommen, in deren Folge<br />
mehrere Hundert Menschen den Tod fanden, Tausende verletzt wurden und nach Schätzungen der Uno bis 400'000 Menschen in die Flucht getrieben wurden, viele<br />
davon in Richtung Usbekistan. Die Versammlung befasste sich im Rahmen einer Aktualitätsdebatte mit der dramatischen Situation in Kirgistan.<br />
Weitere Beratungsgegenstände der dritten Teilsession 2010<br />
Rechtsmittel im Falle von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasusgebiet; Berichterstatter Dick Marty<br />
Die Bekämpfung sexistischer Rollenklischees in den Medien; Berichterstatterin Doris Stump<br />
Islam, Islamismus und Islamfeindlichkeit in Europa<br />
Menschenwürdige Renten für Frauen<br />
Ein Verbot des Vertriebs und der Verwendung des Gerätes Mosquito" zur Vertreibung Jugendlicher<br />
Wälder: die Zukunft unseres Planeten<br />
Der Umgang mit der Pandemie H1N1: Mehr Transparenzbedarf<br />
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Aserbaidschan<br />
Ausserinstitutionelle Akteure im demokratischen System<br />
Die politischen Konsequenzen der Wirtschaftskrise<br />
Die Lage in Kosovo und die Rolle des Europarates<br />
Die Lage der Roma in Europa und die diesbezüglichen Aktivitäten des Europarates<br />
Rückübernahmeabkommen: ein Mechanismus zur Rückführung von illegalen Zuwanderern<br />
Freiwillige Rückkehrprogramme: ein wirksamer, humanitärer und kostengünstiger Mechanismus zur Rückführung illegaler Zuwanderer<br />
Budget und Prioritäten des Europarates für das Geschäftsjahr 2011<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation:<br />
Berichte von <strong>Schweizer</strong> Berichterstattern:<br />
Wie bereits in den Ausführungen zur Grundsatzdebatte über den Stand der Demokratie in Europa erwähnt, spielten Andreas Gross und Dick Marty mit ihren<br />
Berichten (Krise und Chancen der Demokratie" und Fortschritte im Bereich des Monitoringverfahrens") eine zentrale Rolle in dieser Grundsatzdiskussion. Daneben<br />
standen aber in derselben Session noch zwei weitere Berichte von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation im Mittelpunkt des Interesses:<br />
Dick Marty: Rechtsmittel im Falle von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasusgebiet". Der Bericht stiess auf grosse Anerkennung und wurde<br />
insbesondere gelobt für seine Ausgewogenheit und Differenziertheit. Es gelang dem Berichterstatter, auch die russische Seite miteinzubinden, obwohl der Bericht die<br />
schockierenden Missstände schonungslos ansprach. Sowohl von den Organisationen, welche die Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus vertreten,<br />
als auch von Mitgliedern der russischen Delegation wurde der Bericht unterstützt und als ausgewogen und objektiv befunden.<br />
Doris Stump: Die Bekämpfung sexistischer Rollenklischees in den Medien". In den Medien sind noch immer stereotype Darstellungen von Frauen und<br />
Männern stark verbreitet, welche sie auf ihre traditionellen, gesellschaftlich geprägten Rollen einengen und dabei nicht den tatsächlichen Realitäten des Lebens<br />
gerecht werden. Männer erscheinen vorwiegend als Politiker, Macher und Berufsleute und selten nur als Väter oder Ehemänner. Frauen hingegen werden<br />
überdurchschnittlich oft als Mütter, Ehefrauen oder dann als Sexualobjekte dargestellt. Die Medien haben einen prägenden Einfluss auf die Wahrnehmung und das<br />
Weltbild der jungen Generation. Der Bericht zielt darauf ab, eine ausgewogenere und klischeefreie Darstellung von Frauen und Männern in den Medien zu erreichen.<br />
Es soll Bewusstsein bei Medienschaffenden, Medienkonzernen und Regulierungsbehörden geschaffen werden, dass den Medien eine grosse Verantwortung<br />
zukommt, dass sie die ganze Vielfalt der Rollen beider Geschlechter zum Ausdruck bringen, wie sie der Lebensrealität in der heutigen Gesellschaft entspricht. Die<br />
Medien können damit einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung von Hindernissen für eine Gleichstellung der Geschlechter leisten.<br />
Islam, Islamismus und Islamfeindlichkeit in Europa:<br />
Im Rahmen einer lebhaften Debatte stand ein weites Spektrum von Fragen in kontroverser Weise zur Diskussion: die umstrittenen Begriffe Islamismus" und<br />
Islamophobie"; die Rolle von Erziehung, Medien und politischen Parteien; die Stellung der Frau; Menschenrechtsverletzungen durch Religionen sowie<br />
Diskriminierungen innerhalb von Religionen, aber auch Kleiderverbote im Lichte der Religions und Meinungsfreiheit und im Verhältnis zum Diskriminierungsverbot.<br />
Kritische Bemerkungen fielen dabei auch zum Burkaverbot in Frankreich und zum Minarettverbot in der Schweiz. In der Berichterstattung von <strong>Schweizer</strong> Medien<br />
wurde dieser letzte Aspekt zum Teil ganz in den Mittelpunkt gerückt oder gar ausschliesslich nur darüber geschrieben. Dies wird allerdings weder dem Bericht noch<br />
der Diskussion gerecht, welche das Thema Islam, Islamismus und Islamfeindlichkeit" in sehr differenzierter und vielfältiger Weise angingen. Die Aufforderung an die<br />
Schweiz, das Minarettverbot zu überdenken, bildete dabei einen einzelnen Teilaspekt, der im Gesamtzusammenhang betrachtet von untergeordneter Bedeutung war.<br />
Andreas Gross wurde erneut ausgezeichnet für die höchste Beteiligung an den Abstimmungen im Verlauf der Sessionswoche. Er hatte keine einzige Abstimmung<br />
verpasst.<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Ivo Josipovic, Präsident von Kroatien<br />
Antonio Milooski, Aussenminister der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, als Präsident des Ministerkomitees<br />
JunusBek Jewkurow, Präsident der Republik Inguschetien (Russische Föderation)<br />
Milo Ðukanovic, Premierminister von Montenegro<br />
Jorge Sampaio, Hoher Vertreter der Vereinten Nationen für die Allianz der Zivilisationen<br />
Gjorge Ivanov, Präsident der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien<br />
9. 4. Vierte Teilsession, 4. 8. Oktober 2010<br />
Wahl eines neuen Generalsekretärs der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Da der bisherige Generalsekretär der Versammlung, Mateo Sorinas, das Pensionsalter erreicht hatte, war die Stelle neu zu besetzen. Zwei Kandidaten standen zur<br />
Wahl. Die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung wählte Wojciech Sawicki, den bisherigen Generaldirektor der PVER. Der Pole erreichte mit 151 Stimmen das absolute<br />
Mehr im ersten Wahlgang. Der zweite Kandidat, der Holländer Jan Kleijssen, erhielt 91 Stimmen.<br />
Dringlichkeitsdebatte<br />
Die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung widmete sich in einer Dringlichkeitsdebatte der Situation der Roma in Europa. In der Diskussion wurde davor gewarnt, eine ganze<br />
Gemeinschaft pauschal mit illegalen Aktivitäten in Verbindung zu bringen und dies als Begründung für stärkere Sicherheitsmassnahmen gegenüber dieser Gruppe ins<br />
Feld zu führen. Auch im politischen Diskurs müsse klar unterschieden werden zwischen Individuen, die eine Straftat begangen haben, und ethnischen Minderheiten<br />
oder Migrantengruppen. Die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung appellierte an lokale, nationale und regionale Autoritäten und Institutionen, die Situation der Roma in<br />
Europa zu verbessern und deren fundamentale Rechte zu respektieren. Ausdrücklich begrüsst wurde die Initiative des Generalsekretärs des Europarates, am 20.<br />
Oktober 2010 in Strassburg ein HighLevelMeeting zur Verbesserung der Situation der Roma in Europa durchzuführen.<br />
Weitere Beratungsgegenstände der vierten Teilsession 2010<br />
Wahl der Richter am EGMR im Namen von Estland, Griechenland und Portugal. Die Kandidatenliste für den portugiesischen Richterposten wurde zurückgewiesen,<br />
da die Kandidaturen nicht alle Erfordernisse erfüllten.<br />
Die Bekämpfung des Extremismus: Erfolge, Defizite und Misserfolge<br />
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Kindesmissbrauch in Einrichtungen: Sicherstellung des uneingeschränkten Schutzes der Opfer<br />
Die Notwendigkeit, bei der Arbeit des Europarates eine Doppelarbeit durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu vermeiden<br />
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in der Ukraine<br />
Menschenrechte und Wirtschaft<br />
Die Aktivitäten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den Jahren 20092010<br />
Die Aktivitäten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) im Jahr 2009: Förderung der wirtschaftlichen Integration in Europa<br />
Die Strategie, Führung und Funktionsweise der Entwicklungsbank des Europarates<br />
Lärm und Lichtbelästigung<br />
Gewährleistung des Rechts von kranken Kindern und Kindern mit Behinderungen auf Bildung<br />
Kinder ohne elterliche Fürsorge: dringender Handlungsbedarf<br />
Der Zugang von Frauen zu rechtmässiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter<br />
Behandlungen aus Gewissensgründen<br />
Nationale Verfahren für die Auswahl der Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />
Die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange bei Asylbegehren<br />
Förderung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Ostseeregion<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Guido Westerwelle, VizeBundeskanzler und Aussenminister von Deutschland<br />
Antonio Milooski, Aussenminister der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, als Präsident des Ministerkomitees<br />
Angel Gurría, Generalsekretär der OECD<br />
Nikola Gruevski, Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Andreas Gross wurde von der Politischen Kommission als Berichterstatter zum Thema Die Krise der Demokratie und die Rolle des Staates im heutigen Europa"<br />
ernannt.<br />
9. 5. Erste Teilsession, 24. 28. Januar 2011<br />
Der amtierende Präsident Mevlüt Çavusoglu wurde per Akklamation für ein zweites Amtsjahr gewählt.<br />
Dominierendes Geschäft der ersten Teilsession war der Bericht über Unmenschliche Behandlung von Menschen und illegaler Handel mit menschlichen<br />
Organen in Kosovo", welchen Dick Marty als Berichterstatter der Rechtskommission erarbeitet hatte.<br />
Der Bericht war eingebettet in ein Sessionsprogramm, welches sich mit verschiedenen Aspekten der Aufarbeitung der Kriegsereignisse beim Zerfall des ehemaligen<br />
Jugoslawien befasste. Dazu gehörte etwa das Thema Zeugenschutz als tragende Säule für Gerechtigkeit und Versöhnung auf dem Balkan", die Verpflichtung der<br />
Mitgliedstaaten des Europarates zur Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen" oder Versöhnung und politischer Dialog zwischen den Ländern des<br />
ehemaligen Jugoslawien", aber auch der Auftritt von Boris Tadic, dem Präsident von Serbien. Geplant war auch ein Auftritt als Gastredner von Sali Berisha, dem<br />
Ministerpräsidenten von Albanien, der kurz zuvor durch unflätige Äusserungen über den Bericht von Dick Marty aufgefallen war. Er musste seinen Auftritt in<br />
Strassburg allerdings angesichts von Unruhen im eigenen Land kurzfristig absagen. Albanien selbst wird im Bericht unkooperatives Verhalten vorgeworfen. Gemäss<br />
den Zeugenaussagen haben Mitglieder der KosovoBefreiungsarmee den Organhandel im Wesentlichen auf albanischem Boden abgewickelt.<br />
Die Fraktion der Europäischen Demokraten (EDG), die drittgrösste Fraktion in der PVER, wählte als neuen Fraktionsvorsitzenden den britischen Konservativen Robert<br />
Walter. Als stv. Vorsitzende der EDG wurden Konstantin Kosachev (Russische Föderation) und Karin Woldseth (Norwegen) gewählt.<br />
Die Beglaubigungsschreiben der Delegationen von Montenegro, San Marino und Serbien wurden infrage gestellt, weil sie ausschliesslich aus Vertretern eines<br />
Geschlechts bestehen. Falls bis zur kommenden Teilsession im April nicht beide Geschlechter in den betroffenen Delegationen vertreten sind, wird ihr Stimmrecht in<br />
der Versammlung suspendiert.<br />
Dringlichkeits und Aktualitätsdebatte<br />
Es wurden Dringlichkeitsdebatten durchgeführt zu drei verschiedenen Themen:<br />
Jüngste Gewaltausbrüche gegen Christen im Nahen Osten<br />
Die Situation in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen<br />
Die Situation in Tunesien<br />
Vor dem Hintergrund der Einführung eines neuen, umstrittenen Mediengesetzes in Ungarn fand eine Aktualitätsdebatte statt zum Thema Das Funktionieren der<br />
Demokratie in Ungarn".<br />
Weitere Beratungsgegenstände der ersten Teilsession 2011<br />
Wahl des Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Namen von Portugal<br />
Der Schutz der journalistischen Quellen<br />
Unmenschliche Behandlung von Menschen und illegaler Handel mit menschlichen Organen in Kosovo; Berichterstatter der Kommission für Recht und<br />
Menschenrechte: Dick Marty<br />
Die Weiterführung der Reform des Europarates<br />
Der Zeugenschutz als tragende Säule für Gerechtigkeit und Versöhnung auf dem Balkan<br />
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten des Europarates zur Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen<br />
Versöhnung und politischer Dialog zwischen den Ländern des ehemaligen Jugoslawien<br />
Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte<br />
Nachteile für Flüchtlinge und Migranten bei Ausweisungen und Abschiebungen verhindern: Hinweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel<br />
39<br />
Die Todesstrafe in den Mitglied und Beobachterstaaten des Europarates: ein Verstoss gegen die Menschenrechte<br />
Die Notwendigkeit der Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Berner Übereinkommens<br />
Die Überwachung der Verpflichtungen im Hinblick auf die sozialen Rechte<br />
Präventive Gesundheitspolitiken in den Mitgliedstaaten des Europarates; Berichterstatterin der Kommission für Soziales, Gesundheit und Familie: Liliane Maury<br />
Pasquier<br />
Förderung des aktiven Alterns Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Menschen<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Auf Einladung von Joachim Hörster, Präsident der deutschen <strong>Parlament</strong>arierdelegation, trafen sich die deutsche und die schweizerische Delegation am 25. Januar<br />
2011 zu einem gemeinsamen Nachtessen im Maison Kammerzell.<br />
Berichte von <strong>Schweizer</strong> Mitgliedern der Versammlung:<br />
Dick Marty: Unmenschliche Behandlung von Menschen und illegaler Handel mit menschlichen Organen in Kosovo". Der Bericht präsentiert, im<br />
Wesentlichen auf der Basis von Zeugenaussagen, Informationen über schwerste Straftaten bis hin zum Handel mit menschlichen Organen, welche während dem<br />
KosovoKrieg von Mitgliedern der KosovoBefreiungsarmee begangen wurden. Kritik richtet sich speziell auch gegen die in Kosovo tätigen internationalen<br />
Organisationen, welche zur Stärkung der kurzfristigen Stabilität kein Interesse daran zeigten, diese Kriegsverbrechen zu untersuchen, und stattdessen lieber auf<br />
Zusammenarbeit mit mutmasslichen Kriegsverbrechern setzen. Kritiker des Berichtes von Dick Marty verlangten nach unwiderlegbaren Beweisen für die behaupteten<br />
Gräueltaten. Allerdings ist klar, dass es nicht an einem Berichterstatter der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates liegen kann, strafrechtliche<br />
Ermittlungen durchzuführen. Die PVER ist weder Anklage noch Gerichtsbehörde. Dazu fehlen die Befugnisse wie auch die erforderlichen Ressourcen. Im Sinne des<br />
Berichtes und der Klärung und allfälligen strafrechtlichen Verfolgung appellierte daher die Versammlung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, an EULEX<br />
(die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo), an die serbischen Behörden, die Behörden von Albanien und die Verwaltung von Kosovo, alle<br />
notwendigen Massnahmen zur Klärung der vermuteten grausamen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zu unternehmen bzw. sie zu ermöglichen und<br />
zu unterstützen. Versöhnung ohne Gerechtigkeit und Aufarbeitung der Vergangenheit sei nicht möglich. Eine Reihe von Änderungsanträgen, welche darauf abzielten,<br />
die Resolution und die Empfehlung an das Ministerkomitee abzuschwächen, wurden abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die Resolution mit 169 gegen 8<br />
Stimmen bei 14 Enthaltungen deutlich angenommen.<br />
Liliane Maury Pasquier: Präventive Gesundheitspolitiken in den Mitgliedstaaten des Europarates". Die Berichterstatterin und Präsidentin der Gesundheitsund<br />
Sozialkommission, Liliane Maury Pasquier, legte dar, dass man durch Gesundheitsprävention wirtschaftliche Kosten und Produktivitätsverluste senken könnte.<br />
Es brauche den internationalen Austausch über neue Lösungsansätze, denn auch die besten Gesundheitssysteme kämen an ihre Grenzen. Ungleichheiten im<br />
Gesundheitssystem führten zu negativen Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung. Am stärksten betroffen seien aber die bereits benachteiligten<br />
190
Bevölkerungsschichten, welche höhere Krankheits und Sterberaten verzeichneten. Die ethische Frage des gleichen Zugangs zum Gesundheitssystem stelle sich<br />
auch in Industriestaaten. Eine Reihe von Indikatoren zeige auf, dass es in vielen Mitgliedstaaten des Europarates damit nicht zum Besten stehe. Es brauche ein<br />
Umdenken. Die Regierungen müssten manchmal auch gegen den Widerstand von Lobbygruppen die notwendigen Weichen stellen. Maury Pasquier plädierte für<br />
höhere Investitionen in die Prävention und den Gesundheitssektor. Das Sprichwort besser vorbeugen als heilen" gelte nicht nur für den Einzelnen, sondern für die<br />
gesamte Gesellschaft. Der Bericht stiess in der Versammlung auf grosse Zustimmung und Unterstützung. Die Empfehlung an das Ministerkomitee wurde ohne<br />
Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.<br />
Andreas Gross wurde gemeinsam mit drei andern Ratsmitgliedern ausgezeichnet für die höchste Beteiligung an den Abstimmungen im Verlauf der Sessionswoche.<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Ahmet Davutoglu, Aussenminister, Präsident des Ministerkomitees<br />
Abdullah Gül, Präsident der Türkei<br />
Boris Tadic, Präsident von Serbien<br />
Traian Basescu, Präsident von Rumänien<br />
9. 6. Zweite Teilsession, 11. 15. April 2011<br />
Dringlichkeits und Aktualitätsdebatte<br />
Thema für eine Diskussion im Dringlichkeitsverfahren: Der massive Zustrom von irregulären Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen an den Küsten<br />
Südeuropas"<br />
Die Aktualitätsdebatte war dem Thema Die Situation in Nordafrika" gewidmet. Andreas Gross leitete diese Debatte ein. Er verglich die Ereignisse in der<br />
arabischen Welt mit dem demokratischen Frühling" der Volksaufstände von 1848. Die Menschen in Nordafrika würden sich aus vergleichbaren Gründen wie damals<br />
gegen die despotischen Machthaber auflehnen. Es sei die Pflicht Europas, sie zu unterstützen in diesem Kampf für Demokratie und Menschenrechte. Drei<br />
Möglichkeiten böten sich an für diese Unterstützung: politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Massnahmen. Es liege im ureigenen Interesse von Europa,<br />
dass die Demokratie Wurzeln fasse in den arabischen Staaten. Maximilian Reimann erinnerte daran, wie in Libyen die Menschenrechte mit Füssen getreten<br />
wurden. Er erwähnte die bulgarischen Krankenschwestern, welche in einem dubiosen Prozess verurteilt worden waren, erinnerte an den Sprengstoffanschlag, der ein<br />
Flugzeug über dem schottischen Lockerbie zum Absturz gebracht und viele unschuldige Menschenleben gekostet hatte, und an zwei <strong>Schweizer</strong>, welche unschuldig<br />
in Libyen während zwei Jahren ihrer Freiheit beraubt worden waren. Diese Debatte solle dazu beitragen, dass die internationale Gemeinschaft Diktatoren das<br />
Handwerk lege und sie vor die zuständige internationale Gerichtsbarkeit ziehe. In diesem Sinne sei es richtig, dass sich der Europarat gelegentlich auch mit<br />
Angelegenheiten befasse, die sich ausserhalb Europas abspielten, insbesondere in der erweiterten Nachbarschaft.<br />
Weitere Beratungsgegenstände der zweiten Teilsession 2011<br />
Wahl der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreich, Norwegen und Schweiz<br />
Frauen in ländlichen Gebieten in Europa; Mitberichterstatterin der Kommission für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten:<br />
Francine JohnCalame<br />
Die Notwendigkeit der Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Berner Übereinkommens<br />
Die religiöse Dimension des interkulturellen Dialogs<br />
Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Georgien<br />
Bildung gegen Gewalt an Schulen<br />
Die Bekämpfung der Armut<br />
Tätigkeitsbericht 2010 des Kommissars für Menschenrechte des Europarates<br />
Stärkung der Demokratie durch Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre<br />
Die Überschuldung der Staaten: eine Gefahr für Demokratie und Menschenrechte<br />
Die Auswirkungen der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union auf die Regierungsführung und wirtschaftliche Entwicklung in Osteuropa<br />
Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Übergewicht und Diabetes, Typ 2<br />
Den Mechanismus zur Verhütung von Folter in Europa stärken<br />
Die Todesstrafe in den Mitglied und Beobachterstaaten des Europarates: ein Verstoss gegen die Menschenrechte<br />
Wasser, eine Konfliktquelle<br />
Unbegleitete Kinder in Europa: Fragen im Hinblick auf Ankunft, Aufenthalt und Rückkehr<br />
Der Schutz von Migrantinnen im Arbeitsmarkt<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Der bisherige Richter im Namen der Schweiz, Herr Giorgio Malinverni, tritt aus Altersgründen im Oktober 2011 zurück. Am 12. April 2011 wählte die <strong>Parlament</strong>arische<br />
Versammlung Frau Helen Keller als neue Richterin im Namen der Schweiz. Die Amtsdauer beträgt neun Jahre und ist nicht verlängerbar (siehe dazu Kapitel 6<br />
dieses Berichtes).<br />
Francine JohnCalame wies als Mitberichterstatterin zum Bericht Frauen in ländlichen Gebieten in Europa" darauf hin, dass die Situation von Frauen in<br />
ländlichen Gebieten nach wie vor in vieler Hinsicht prekär sei, da sie meist weder über einen garantierten Lohn noch über einen wirklichen Sozialversicherungsschutz<br />
verfügten. Ein besserer gesetzlicher Schutz sei entscheidend für diese Frauen, ganz besonders im Fall von Trennung und Scheidung. Ihre Arbeitsleistung müsse in<br />
angemessener Weise entlöhnt werden. Die berufliche Ausbildung sollte verbessert und ausgeweitet werden. Neue Entwicklungen wie AgroTourismus böten berufliche<br />
Chancen für Frauen in ländlichen Gebieten und erlaubten zugleich eine wirtschaftliche Verbindung zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Die<br />
Diskriminierung der Frauen bleibe ein wichtiges Thema, dem der Europarat grosse Aufmerksamkeit zuwenden müsse. Felix Müri betonte den entscheidenden<br />
Beitrag der Frauen zur Produktivität in der Landwirtschaft. In Asien und Afrika machten sie mehr als die Hälfte der Arbeitskraft aus. In Europa sei jede dritte<br />
Arbeitskraft weiblich. Frauen würden vieles zum Erfolg und zur Innovation in der Landwirtschaft beitragen, ohne indes entsprechende Gegenleistungen oder<br />
Anerkennung zu erhalten. Sie verfügten insbesondere kaum über Eigentumsrechte.<br />
Andante, eine Allianz von 19 katholischen Frauenverbänden aus zwölf europäischen Ländern, darunter auch der Schweiz, hatte sich um Aufnahme in die Konferenz<br />
der internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGO) beim Europarat bemüht. Ihr Antrag um Aufnahme wurde abgelehnt. Theo Maissen richtete daraufhin ein<br />
Wiedererwägungsgesuch an den Generalsekretär des Europarates, welches von rund dreissig Mitgliedern der Versammlung aus verschiedenen Staaten<br />
mitunterzeichnet wurde. Er legte in diesem Schreiben dar, dass Andante wertvolle Beiträge zur Verbreitung der Ideale des Europarates leisten könne und deshalb in<br />
die Konferenz der INGO aufgenommen werden sollte. Aufgrund dieses Wiedererwägungsgesuches wurde die Kommission für Kultur, Wissenschaft und Erziehung<br />
beauftragt, einen Bericht zur Frage der Aufnahme von Andante zu verfassen und eine Empfehlung an das Ministerkomitee des Europarates zu richten. Francine<br />
JohnCalame wurde von der Kommission als Berichterstatterin zur Frage der Gewährung des Teilnehmerstatus an die NGO Andante ernannt. Die Berichterstatterin<br />
kam zum Schluss, dass Andante alle Erfordernisse erfülle, um Mitglied der Konferenz der INGO zu werden. Zum gleichen Schluss kam auch ein Mitbericht der<br />
Kommission für gleiche Chancen für Frauen und Männer. Diese Berichte wurden in der Folge anlässlich der Sitzung der Ständigen Kommission der PVER am 25.<br />
November 2011 in Edinburgh einstimmig gutgeheissen und damit dem Ministerkomitee als Empfehlung übermittelt.<br />
Andreas Gross wurde gemeinsam mit drei andern Ratsmitgliedern ausgezeichnet für die höchste Beteiligung an den Abstimmungen im Verlauf der Sessionswoche.<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Ahmet Davutoglu, Aussenminister, Präsident des Ministerkomitees<br />
Recep Tayyip Erdogan, Ministerpräsident der Türkei<br />
Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates<br />
Anlässlich der Debatte zur religiösen Dimension des interkulturellen Dialogs beteiligten sich als Gastredner:<br />
Patriarch Daniel von Rumänien<br />
Kardinal JeanLouis Tauran, Präsident des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog<br />
Mehmet Görmez, Vorsitzender des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Türkei<br />
Berel Lazar, Oberrabbiner von Russland<br />
Bernhard Felmberg, Vertreter des Rates der evangelischen Kirche in Deutschland und bei der EU<br />
9. 7. Dritte Teilsession, 20. 24. Juni 2011<br />
Diskussionen in Zusammenhang mit den Entwicklungen in Nordafrika und in den arabischen Staaten bildeten einen thematischen Schwerpunkt der dritten Teilsession<br />
2011. Dazu gehörte die Aktualitätsdebatte über die politischen und humanitären Folgen der Situation in Syrien und Libyen, aber auch die Aufnahme von Marokko als<br />
Partner für Demokratie". Tunesien, möglicher zukünftiger Kandidat für eine Partnerschaft mit dem Europarat, stand im Rahmen der Behandlung des Berichtes Die<br />
Lage in Tunesien" zur Diskussion. Und schliesslich stand auch die Erörterung der beiden Berichte zur Rettung von Flüchtlingen auf See" und zur gemeinsamen<br />
Verantwortung in Europa hinsichtlich der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen" in engem Zusammenhang mit den Entwicklungen in Nordafrika.<br />
191
Aktualitätsdebatte<br />
Die politischen und humanitären Folgen der Situation in Syrien und Libyen.<br />
Weitere Beratungsgegenstände der dritten Teilsession 2011<br />
Verleihung des Menschenrechtspreises der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung für das Jahr 2011: Den Preis erhielt die russische NGO NizhnyNovgorod<br />
Komitee gegen Folter" für ihr mutiges und herausragendes Engagement im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der Nordkaukasusregion und<br />
gegen Straflosigkeit für solche Vergehen.<br />
Bericht über das Zusammenleben im Europa des 21. Jahrhunderts". Im Auftrag des Generalsekretärs und des Vorsitzlandes Türkei hatte eine Gruppe von<br />
herausragenden Persönlichkeiten" unter Leitung des früheren deutschen Aussenministers Joschka Fischer einen Bericht erarbeitet. Dieser enthält eine<br />
Bestandsaufnahme der Herausforderungen und Bedrohungen, die durch das Wiederaufleben von Intoleranz und Diskriminierung in Europa entstehen. Er formuliert<br />
schliesslich 59 Handlungsvorschläge, wie die europäischen Werthaltungen, wie sie in der EMRK zum Ausdruck kommen, gegen die aktuellen Bedrohungen verteidigt<br />
werden können. Diese Empfehlungen richten sich an die europäischen Institutionen und ihre Mitgliedstaaten, aber auch an Medienschaffende, Erziehungsfachleute<br />
und andere gesellschaftliche Gruppen. Der Bericht wurde in der Versammlung eher verhalten aufgenommen. Man zeigte sich enttäuscht darüber, dass niemand aus<br />
der Kerngruppe der herausragenden Persönlichkeiten" erschienen war, um den Bericht vor der Versammlung zu vertreten.<br />
Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Namen von Frankreich<br />
Mehr Frauen in wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsgremien<br />
Reform der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung (siehe dazu Kapitel 7 des Berichtes)<br />
Budgets und Prioritäten des Europarates für die Haushaltsjahre 20122013<br />
Die Ausgaben der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung für die Haushaltsjahre 20122013<br />
Die Lage in Tunesien<br />
Aufbringung und Rettung auf See von Asylsuchenden, Flüchtlingen und illegalen Migranten<br />
Asylsuchende und Flüchtlinge: Teilen der Verantwortung in Europa<br />
Zu einem europäischen Rahmenübereinkommen über die Rechte junger Menschen<br />
Umkehr des deutlichen Rückgangs der Beschäftigung von Jugendlichen<br />
Antrag des marokkanischen <strong>Parlament</strong>s auf Erteilung des Partner für Demokratie"Status bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Fortgang des Überwachungsverfahrens der Versammlung<br />
Die Rolle der <strong>Parlament</strong>e bei der Konsolidierung und Entwicklung der sozialen Rechte in Europa<br />
Die nationalen <strong>Parlament</strong>e: Garanten der Menschenrechte in Europa<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Die Politische Kommission bestimmte Liliane Maury Pasquier zur Berichterstatterin für das Thema Ein parlamentarischer Beitrag zur Lösung des WestSahara<br />
Konfliktes".<br />
Einladung der Präsidentin der Delegation von Luxemburg, Madame Lydie Err, an die Delegationen der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Monacos zu einem<br />
gemeinsamen Nachtessen mit der Delegation von Luxemburg (Dienstag, 21. Juni 2011 im Restaurant Chut).<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Delegation legte in Strassburg für interessierte Mitglieder der Versammlung den Evaluationsbericht der <strong>Parlament</strong>arischen Verwaltungskontrolle zum<br />
Vorsitz der Schweiz im Europarat in englischer und französischer Fassung auf.<br />
Gemeinsam mit vier andern Ratsmitgliedern wurde Andreas Gross dafür ausgezeichnet, dass er an sämtlichen Abstimmungen im Verlauf der Sessionswoche<br />
teilgenommen hatte.<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Kostyantyn Gryshchenko, Aussenminister der Ukraine als Vorsitzender des Ministerkomitees<br />
Abdelwahed Radi, Präsident des Repräsentantenhauses von Marokko<br />
Mohamed Cheikh Biadillah, Präsident des Senats (Chambre des Conseillers) von Marokko<br />
Viktor Janukowitsch, Präsident der Ukraine<br />
Sersch Sarkissjan, Präsident von Armenien<br />
Nickolay Mladenov, Aussenminister von Bulgarien<br />
Sabine LeutheusserSchnarrenberger, Justizministerin von Deutschland<br />
Dominic Grieve, Generalstaatsanwalt für England und Wales<br />
9. 8. Vierte Teilsession, 3. 7. Oktober 2011<br />
Ein Highlight dieser Teilsession war der Auftritt von Mahmoud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, wenige Tage nachdem er vor der Uno<br />
Generalversammlung die Anerkennung von Palästina als unabhängiger Staat gefordert hatte. Anlässlich dieser Session wurde auch der Antrag des Palästinensischen<br />
Nationalrats auf den Status als Partner für Demokratie" behandelt. Die Versammlung stimmte diesem Antrag mit 110 gegen 5 Stimmen zu.<br />
Andreas Gross sah darin eine willkommene Gelegenheit für die <strong>Parlament</strong>arische Versammlung zu zeigen, dass sie zwei Staaten und zwei Demokratien sehen<br />
möchte. Maximilian Reimann begrüsste die Aufnahme als einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation in Palästina. Die Aufnahme sei verbunden mit zahlreichen<br />
Verpflichtungen, auf deren Einhaltung der Europarat achten werde. Damit verbunden sei die Hoffnung auf eine baldige Aussöhnung zwischen den verschiedenen<br />
palästinensischen Lagern.<br />
Dringlichkeits und Aktualitätsdebatte<br />
Dringlichkeitsdebatte: Die politische Situation auf dem Balkan<br />
Aktualitätsdebatte: Wie können die Mitgliedstaaten des Europarates Ländern Hilfe leisten, wenn sie von humanitären Katastrophen betroffen sind, wie dies in<br />
Ostafrika der Fall ist?<br />
Weitere Beratungsgegenstände der vierten Teilsession 2011<br />
Die pränatale Geschlechterauswahl; Berichterstatterin Doris Stump<br />
Der Missbrauch des Staatsgeheimnisses und der nationalen Sicherheit: Hindernisse für die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle von<br />
Menschenrechtsverletzungen; Berichterstatter Dick Marty<br />
Änderung verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung Umsetzung der Resolution 1822 (2011) über die Reform der<br />
<strong>Parlament</strong>arischen Versammlung; Berichterstatter Andreas Gross (siehe dazu Kapitel 7 dieses Berichtes)<br />
Nationale Souveränität und Staatlichkeit im gegenwärtigen internationalen Recht: bestehender Klärungsbedarf<br />
Antrag des Palästinensischen Nationalrats auf Gewährung des Partner für Demokratie"Status bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf den Europarat<br />
Die Aktivitäten der OECD in den Jahren 20102011.<br />
Maximilian Reimann erinnerte bei diesem Traktandum daran, dass die OECD in den vergangenen Jahren das für sie geltende Konsensprinzip in gravierender Weise<br />
verletzt hatte, als sie im Dienste der G20 hinter dem Rücken einiger OECDMitglieder graue und schwarze Listen von Ländern mit so genannten schädlichen<br />
nationalen Steuersystemen erstellte. Die OECD basiert auf dem Konsensprinzip. Sollte sie dieses erneut untergraben, dann würde sie sich selbst in Frage stellen.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass man bei der OECD die nötigen Lehren gezogen hat. Wünschbar wäre allerdings ein klärendes Wort zu dieser Frage im zur Diskussion<br />
stehenden Bericht gewesen.<br />
Die Bekämpfung von Darstellungen von Kindesmissbrauch" mithilfe entschlossener, bereichsübergreifender und international abgestimmter Massnahmen<br />
Brutale und extreme Pornografie<br />
Die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und den jungen Demokratien in der arabischen Welt<br />
Die Umsetzung der Resolution 1822 (2011) über die Reform der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Die Schattenwirtschaft: eine Gefahr für Demokratie, Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit<br />
Menschenrechte und die Bekämpfung des Terrorismus<br />
Das Funktionieren der demokratischen Institutionen in Armenien<br />
Achtung des Persönlichkeitsbereichs und der Schutz personenbezogener Daten im Internet und in den OnlineMedien<br />
Migrantenkinder ohne Ausweispapiere in einer Situation der Illegalität: ein echter Grund zur Sorge<br />
Besondere Ereignisse aus Sicht der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Dick Marty stellte als Berichterstatter den Fortschrittsbericht des Büros vor. Er kam dabei auch auf die Krisensituation in Europa zu sprechen. Zwar komme der<br />
<strong>Parlament</strong>arischen Versammlung des Europarates nur eine eng begrenzte Entscheidungskompetenz zu, aber ihre wirkliche Stärke liege in ihrer moralischen<br />
Autorität. In einer Zeit, da Gier, Spekulation und Korruption die Institutionen bedrohten, sei es umso wichtiger, dass die Versammlung in Strassburg ihre Stimme<br />
192
erhebe zur Verteidigung der fundamentalen Werte, auf denen die europäische Idee beruhe, der Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte.<br />
Im Anschluss an diese Rede wie auch im weiteren Verlauf der Sessionswoche dankten zahlreiche Redner Dick Marty, der nach mehr als 13 Jahren die<br />
Versammlung demnächst verlassen wird. Seine Verdienste für diese Institution als engagiertes Mitglied, als Präsident verschiedener Kommissionen und<br />
insbesondere als Berichterstatter seien einmalig. Sein Mut, seine Integrität und geistige Unabhängigkeit wurden hervorgehoben, und es wurde erinnert an die grossen<br />
Berichte, mit denen es ihm gelungen war, die Aufmerksamkeit der Versammlung und einer weiten Öffentlichkeit auf zentrale Fragen und Problemstellungen zu<br />
richten. Dazu gehören u. a. das Thema der Geheimgefängnisse und Gefangenentransporte in Europa , die schwarzen Listen der Uno und der EU, die<br />
Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus, der illegale Organhandel in Kosovo und schliesslich ganz aktuell der Missbrauch von Staatsgeheimnissen. Mit Dick<br />
Marty verliere die Versammlung einen Liberalen im ursprünglichen Sinne des Wortes und ein einzigartiges Mitglied.<br />
Berichte von <strong>Schweizer</strong> Mitgliedern der Versammlung:<br />
Doris Stump: Die pränatale Geschlechterauswahl".<br />
In den letzten Jahren ist auch in einzelnen Mitgliedstaaten des Europarates eine Verschiebung des natürlichen Geschlechterverhältnisses zu beobachten. So liegt<br />
etwa das Verhältnis von Jungen zu Mädchen in Albanien, Armenien und Aserbaidschan bei 112 zu 100, in Georgien sind es 111 zu 100. Das natürliche Verhältnis<br />
liegt bei 104 bis 106 zu 100. Die sozialen Folgen einer solchen pränatalen Geschlechterauswahl sind sehr bedrohlich. Die zunehmenden Schwierigkeiten für Männer,<br />
eine Partnerin zu finden, führen zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsprostitution, Menschenhandel zum Zweck der Zwangsheirat oder sexueller<br />
Ausbeutung, und sie verursachen soziale Unruhen. Dieser Entwicklung muss begegnet werden, indem zuverlässige Daten gesammelt und wissenschaftliche<br />
Untersuchungen über die Ursachen veranlasst werden. Mit Aufklärungskampagnen und wo nötig gesetzlichen Massnahmen muss darauf hingearbeitet werden, ein<br />
ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Allerdings ist auch auf die tiefere Ursache dieser Entwicklung einzugehen: Die Diskriminierung von Frauen und<br />
Mädchen muss beseitigt und der Status der Frauen in der Gesellschaft verbessert werden. In der Diskussion wurde vereinzelt versucht, die Problematik auf ein pro<br />
oder contra Abtreibung" zu reduzieren, was allerdings in keiner Weise den Intentionen des Berichtes entspricht. Die Resolution und die Empfehlung an das<br />
Ministerkomitee wurden mit überwältigendem Mehr angenommen (81 zu 3 bzw. 82 zu 3 Stimmen).<br />
Dick Marty: Der Missbrauch des Staatsgeheimnisses und der nationalen Sicherheit: Hindernisse für die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle<br />
von Menschenrechtsverletzungen". Der Bericht ist gewissermassen eine logische Fortsetzung früherer Arbeiten von Dick Marty über Entführungen,<br />
Geheimgefängnisse und Folter in staatlichem Auftrag. Er kritisiert ein Ungleichgewicht im Verhältnis zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, welches<br />
europäische Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte bedroht. Bei der Bekämpfung des Terrorismus berufen sich die Regierungen zunehmend<br />
auf Staatsgeheimnisse" und nationale Sicherheit", um die parlamentarische oder gerichtliche Kontrolle zu umgehen. Die parlamentarische Kontrolle der zivilen und<br />
militärischen Sicherheits und Nachrichtendienste ist in vielen Mitgliedstaaten des Europarates völlig unzureichend. Zwar ist die Zusammenarbeit von Geheimdiensten<br />
verschiedener Länder als unerlässliches Instrument zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu begrüssen. Sie muss aber durch eine<br />
gleichwertige Zusammenarbeit der Kontrollgremien begleitet werden. Dazu soll u. a. die internationale Zusammenarbeit zwischen nationalen Kontrollgremien in einem<br />
europäischen Kompetenznetz für die parlamentarische Kontrolle der Sicherheits und Nachrichtendienste dienen. Eine wichtige Rolle kommt auch den Medien zu.<br />
Journalisten und ihren Quellen ist deshalb ein angemessener Schutz zu garantieren. Dies gilt auch für Whistleblower. Der Bericht fand breite Unterstützung in der<br />
Plenardebatte, wurde aber von vereinzelten <strong>Parlament</strong>smitgliedern aus Ländern, die im Bericht namentlich kritisiert werden, wie Rumänien oder Litauen, auch zum<br />
Teil heftig angegriffen. Die Resolution wird mit einem überwältigenden Mehr von 106 gegen 3 Stimmen gutgeheissen.<br />
Andreas Gross: Änderung verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung Umsetzung der Resolution 1822 über die<br />
Reform der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung (siehe dazu Kapitel 7 dieses Berichtes).<br />
Andreas Gross wurde gemeinsam mit sechs andern Ratsmitgliedern ausgezeichnet für die höchste Beteiligung an den Abstimmungen im Verlauf der<br />
Sessionswoche.<br />
Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung<br />
Im Verlauf der Sessionswoche traten folgende Persönlichkeiten als Gastredner vor der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung auf:<br />
Kostyantyn Gryshchenko, Aussenminister der Ukraine als Vorsitzender des Ministerkomitees<br />
Mahmoud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde<br />
Salim Za'noun, Präsident des Palästinensischen Nationalrats<br />
Najat Maalla M'jid, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie<br />
Angel Gurría, Generalsekretär der OECD<br />
10. Anhang<br />
I. Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der PVER<br />
II. Sitzverteilung der Delegationsmitglieder in Kommissionen und Subkommissionen<br />
III. Spezielle Mandate der Delegationsmitglieder bei der PVER<br />
IV. Berichte von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
V. Vorstösse von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
VI. Teilnahme von Delegationsmitgliedern an Wahlbeobachtungen des Europarates<br />
VII. Besuchergruppen aus der Schweiz in Strassburg<br />
VIII. Wortlaut der Redebeiträge der Delegationsmitglieder in der PVER<br />
2010: www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen2010/seiten/default.aspx<br />
2011: www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen%202011/seiten/default.aspx<br />
I. Mitglieder der <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der PVER 2010 und 2011<br />
Theo MAISSEN SR/C [1] CE [2] Präsident Mitglied<br />
Liliane MAURY PASQUIER SR/CE, S Vizepräsidentin Stellvertreterin<br />
André BUGNON NR/CN, V Mitglied<br />
Doris FIALA NR/CN, RL Stellvertreterin<br />
Andreas GROSS NR/CN, S Mitglied<br />
Francine JOHNCALAME NR/CN, G Stellvertreterin<br />
Arthur LOEPFE NR/CN, CEg Stellvertreter<br />
Dick MARTY SR/CE, RL Mitglied<br />
Felix MÜRI NR/CN, V Mitglied<br />
Maximilian REIMANN SR/CE, V Stellvertreter<br />
Doris STUMP NR/CN, S Mitglied<br />
Hansjörg WALTER NR/CN, V Stellvertreter<br />
II. Sitzverteilung in Kommissionen und Subkommissionen<br />
Kommission Mitglied Stellvertreter/in<br />
Commission Permanente<br />
GROSS Andreas<br />
MARTY Dick<br />
MAURY PASQUIER Liliane<br />
MAISSEN Theo<br />
Comité Mixte<br />
GROSS Andreas<br />
MARTY Dick<br />
MAURY PASQUIER Liliane<br />
Bureau<br />
GROSS Andreas<br />
MARTY Dick<br />
MAURY PASQUIER Liliane<br />
Com ad hoc Réforme de l'Assemblée<br />
GROSS Andreas<br />
193
Com ad hoc Suivi résolution 1647<br />
Conseil des élections démocratiques<br />
Comité présidentiel<br />
GROSS Andreas<br />
GROSS Andreas<br />
GROSS Andreas<br />
Commission des questions politiques GROSS Andreas REIMANN M.<br />
MARTY Dick MAURY PASQUIER L.<br />
Souscommissions<br />
sur le ProcheOrient REIMANN Maximilian<br />
des relations extérieures GROSS Andreas MAURY PASQUIER L.<br />
ad hoc préparation Table ronde sur sit pol Tchétchénie GROSS Andreas<br />
ad hoc sur le Forum pour l'avenir de la démocratie GROSS A. / MARTY D.<br />
prévention des conflits par le dialogue et la réconciliation GROSS Andreas<br />
ad hoc suivi rés 1671 Bélarus GROSS Andreas<br />
Com. des questions juridiques et des droits de l'homme<br />
Souscommissions<br />
MARTY Dick<br />
MÜRI Felix<br />
GROSS Andreas<br />
MAURY PASQUIER L.<br />
ad hoc 4e congrès contre peine de mort GROSS Andreas<br />
sur le droit des minorités GROSS Andreas MÜRI Felix<br />
des droits de l'homme MARTY Dick MAURY PASQUIER L.<br />
sur l'élection des juges MARTY Dick<br />
sur les problèmes criminels et lutte contre le terrorisme MARTY Dick<br />
MÜRI Felix<br />
Com. des questions économiques et<br />
du développement<br />
Souscommissions<br />
LOEPFE Arthur<br />
REIMANN Maximilian<br />
BUGNON André<br />
MAISSEN Theo<br />
des relations éco. internationales LOEPFE Arthur MAISSEN Theo<br />
pour le développement du tourisme LOEPFE Arthur REIMANN Maximilian<br />
Com. des questions sociales, de la santé et de la famille<br />
Souscommissions<br />
MÜRI Felix<br />
MAURY PASQUIER L.<br />
LOEPFE Arthur<br />
STUMP Doris<br />
de l'enfant MÜRI Felix<br />
de la Charte sociale européenne et de l'emploi STUMP Doris MAURY PASQUIER L.<br />
de la santé MAURY PASQUIER L.<br />
Com. des migrations, des réfugiés et de la population<br />
Souscommissions<br />
BUGNON André<br />
FIALA Doris<br />
LOEPFE Arthur<br />
MARTY Dick<br />
des migrations BUGNON André FIALA Doris<br />
des réfugiés FIALA Doris BUGNON André<br />
Com. de la culture, de la science et de l'éducation<br />
Souscommissions<br />
JOHNCALAME Francine<br />
STUMP Doris<br />
FIALA Doris<br />
REIMANN Maximilian<br />
des médias STUMP Doris FIALA Doris<br />
de la jeunesse et du sport REIMANN Maximilian<br />
Com. de l'environnement, de l'agriculture et des questions territoriales<br />
Souscommissions<br />
MAISSEN Theo<br />
WALTER Hansjörg<br />
JOHNCALAME F.<br />
MÜRI Felix<br />
du développement durable JOHNCALAME Francine WALTER Hansjörg<br />
de la démocratie locale et régionale MAISSEN Theo MÜRI Felix<br />
de l'agriculture et de l'alimentation Dès janvier 2011 : de l'énergie WALTER Hansjörg / JOHNCALAME Francine<br />
du Prix de l'Europe MÜRI Felix WALTER Hansjörg<br />
Com. sur l'égalité des chances pour les femmes et les hommes JOHNCALAME Francine STUMP Doris GROSS Andreas MÜRI Felix<br />
Souscommissions<br />
sur participation paritaire des f et des h à la prise de décision JOHNCALAME Francine<br />
sur la traite des êtres humains STUMP Doris<br />
sur la violence à l'égard des femmes STUMP Doris JOHNCALAME F.<br />
Com. du règlement et des immunités<br />
GROSS Andreas<br />
BUGNON André<br />
Com. pour le respect des obligations et engagements des Etats membres<br />
(Commission de suivi)<br />
GROSS Andreas<br />
MARTY Dick<br />
194
III. Spezielle Mandate der Delegationsmitglieder bei der PVER<br />
Theo MAISSEN, SR (CEg/GR)<br />
Président de la délégation suisse<br />
Représentant de l'APCE à la Conférence Démocratie et Décentralisation organisée par les autorités suisses à SaintGall (Suisse) les 3 et 4 mai 2010<br />
Doris FIALA, NR (RL/ZH)<br />
Viceprésidente du Groupe ADLE<br />
Présidente de la souscommission des réfugiés<br />
Parlementaire de référence contre la violence sexuelle à l'égard des enfants<br />
Francine JOHNCALAME, NR (G/NE)<br />
Représentante de l'APCE à la 36ème session de l'Assemblée parlementaire de la Francophonie à Dakar (Sénégal) du 5 au 8 juillet 2010 et à la 37ème session de<br />
l'AP de la Francophonie à Kinshasa (République du Congo) du 5 au 8 juillet 2011<br />
Représentante de l'APCE à la Commission européenne contre le racisme et l'intolérance (ECRI) depuis avril 2011<br />
Membre de la commission ad hoc du Bureau pour participer à la Conférence Les femmes agentes de changements dans la région méditerranéenne, Rome 24<br />
25.10.2011<br />
Andreas GROSS, NR (S/ZH)<br />
Président du Groupe socialiste<br />
Président de la souscommission ad hoc sur la situation politique en Tchétchénie<br />
Représentant de l'APCE au Conseil des élections démocratiques (de la Commission de Venise) et président depuis 2011 de cet organe<br />
Membre de la commission ad hoc du Bureau pour participer au Forum de la démocratie Kiev (2010) et Limassol (2011)<br />
Représentant de l'APCE à la Conférence Démocratie et Décentralisation organisée par les autorités suisses à SaintGall (Suisse) les 3 et 4 mai 2010<br />
Représentant de l'APCE à la 5e université d'été pour la démocratie à Strasbourg (France) le 20 juin 2010<br />
Représentant de l'APCE à la 4e réunion annuelle sur la mise en oeuvre de la Déclaration de principes pour l'observation internationale d'élections à Atlanta (Etats<br />
Unis) les 13 et 14 octobre 2010<br />
Membre de la commission ad hoc pour promouvoir le dialogue entre les délégations géorgienne et russe auprès de l'APCE<br />
Membre de la commission ad hoc sur l'adhésion de l'UE au Conseil de l'Europe<br />
Dick MARTY, SR (RL/TI)<br />
Président de la commission de suivi<br />
Représentant de l'APCE au GRECO, Groupe d'états contre la corruption<br />
Membre de la commission ad hoc du Bureau pour participer au Forum de la démocratie Kiev (2010) et Limassol (2011)<br />
Représentant de l'APCE à la Conférence Démocratie et Décentralisation organisée par les autorités suisses à SaintGall (Suisse) les 3 et 4 mai 2010<br />
Liliane MAURY PASQUIER, SR (S/GE)<br />
Viceprésidente de la délégation suisse<br />
Présidente de la commission des questions sociales<br />
Doris STUMP, NR (S/AG)<br />
Parlementaire de référence contre la violence à l'égard des femmes<br />
IV. Berichte von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
Bureau<br />
Activités du Bureau et de la Commission permanente de l'Assemblée (25 juin 3 octobre 2011) Dick Marty<br />
Commission des questions politiques<br />
La démocratie en crise : suivi des résolutions 1547 et 1617 Andreas Gross<br />
De quel Etat et de combien d'Etat une société juste et démocratique atelle besoin ? Andreas Gross<br />
Commission des questions juridiques et des droits de l'homme<br />
Discrimination sur la base de l'orientation sexuelle et de l'identité de genre Andreas Gross<br />
Demande d'enquête afin d'élucider les circonstances suspectes du décès de l'ancien Président Boris Trajkovski de l'exRépublique yougoslave de Macédoine <br />
Andreas Gross<br />
La situation des habitants de Rhodes et de Kos de culture turque Andreas Gross<br />
Recours juridiques en cas de violations des droits de l'homme dans la région du Caucase du Nord Dick Marty<br />
Traitement inhumain de personnes et trafic illicite d'organes humains au Kosovo Dick Marty<br />
Recours abusifs au secret d'Etat et à la sécurité nationale : obstacles au contrôle parlementaire et judiciaire des violations des droits de l'homme Dick Marty<br />
Commission des questions économiques et du développement<br />
Tourisme pour les personnes âgées Maximilian Reimann<br />
Commission des Migrations, des réfugiés et de la population<br />
Migrants et réfugiés: un défi permanent pour le Conseil de l'Europe Doris Fiala<br />
Ce que l'Europe peut faire pour les enfants de régions ravagées par un désastre naturel et en situation de crise: les exemples d'Haïti et de l'Afghanistan André<br />
Bugnon<br />
Commission des questions sociales, de la santé et de la famille<br />
Les politiques de prévention en matière de santé dans les Etats membres du Conseil de l'Europe Liliane Maury Pasquier<br />
Commission pour l'égalité des chances pour les femmes et les hommes<br />
Combattre les représentations sexistes dans les médias Doris Stump<br />
La sélection prénatale en fonction du sexe Doris Stump<br />
Commission du Règlement<br />
Ouverture d'une procédure de suivi et dialogue postsuivi Andreas Gross<br />
Autoévaluation des parlements nationaux européens : lignes directrices procédurales Andreas Gross<br />
La modification de diverses dispositions du Règlement de l'Assemblée parlementaire mise en oeuvre de la Résolution 1822 (2011) sur la réforme de l'Assemblée<br />
parlementaire Andreas Gross<br />
Commission de suivi<br />
Situation de la démocratie en Europe et l'évolution de la procédure de suivi Dick Marty<br />
L'évolution de la procédure de suivi de l'Assemblée (juin 2010 mai 2011) Dick Marty<br />
Respect des obligations et engagements de la Fédération de Russie Andreas Gross<br />
Commission de l'environnement, de l'agriculture et des questions territoriales<br />
La véritable situation des femmes en milieu rural en Europe Francine JohnCalame<br />
La biodiversité et le changement climatique Francine JohnCalame<br />
Commission de la culture, de la science et de l'éducation<br />
Protection et mise à disposition du patrimoine culturel audiovisuel Doris Fiala<br />
Les femmes musulmanes en Europe : pour l'égalité des chances Doris Fiala<br />
Attribution du statut participatif à l'organisation internationale non gouvernementale Andante Francine JohnCalame<br />
V. Vorstösse von Mitgliedern der <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
195
Doc 12225 proposition de résolution (28 avril 2010) Médiation du Conseil de l'Europe dans les affaires d'enlèvement de ressortissants d'Etats membres du Conseil<br />
de l'Europe Felix Müri<br />
Doc 12230 proposition de résolution (28 avril 2010) Une plus grande parité hommes/femmes dans les fonctions au sein de l'Assemblée parlementaire Doris Stump<br />
Doc 12315 Proposition de résolution (23 juin 2010) La conduite des véhicule par les séniors : harmonisation transnationale en matière d'aptitude à la conduite <br />
Maximilian Reimann<br />
Doc 12338 Proposition de résolution (08 juillet 2010) De quel état et de combien d'Etat, une société juste et démocratique atelle besoin ? Andreas Gross<br />
Demande de reconsidération du refus du statut participatif à l'organisation internationale non gouvernementale ANDANTE (04.11.2010) Theo Maissen<br />
Doc 12442 Proposition de résolution (1 décembre 2010) Sécurité alimentaire et environnement Francine JohnCalame<br />
Doc 12444 Proposition de résolution (8 décembre 2010) Mettre fin aux stérilisations et castrations forcées Liliane Maury Pasquier<br />
Doc 12498 Proposition de résolution (26 janvier 2011) Intégration des immigrés : l'Europe en échec? Doris Fiala<br />
Doc. 12680 Proposition de résolution (30 juin 2011) Nouveaux efforts parlementaires pour créer un pacte de stabilité dans le Caucase Andreas Gross<br />
Doc. 12662 Proposition de résolution (22 juin 2011) L'érosion de la confiance dans la démocratie et les réponses pour y remédier Andreas Gross<br />
Doc. 12603 Proposition de résolution (19 avril 2011) Contribution parlementaire à la résolution du conflit du Sahara occidental Liliane Maury Pasquier<br />
VI. Teilnahme an Wahlbeobachtungen des Europarates<br />
Election présidentielle en Ukraine (17.01.2010 et 7.02.2010) Andreas Gross<br />
Référendum constitutionnel en Moldavie (05.09.2010) Andreas Gross, Doris Stump<br />
Elections législatives en Azerbaïdjan (07.11.2010) Andreas Gross, Francine JohnCalame, Maximilian Reimann<br />
Elections législatives en Moldavie (29.11.2010) Andreas Gross, Doris Stump<br />
Elections législatives anticipées en Macédoine (05.06.2011) Andreas Gross<br />
Elections législatives en Turquie (12.06.2011) Andreas Gross<br />
Election de l'assemblée nationale constituante en Tunisie (1417.09.2011 et 23.10.2011) Andreas Gross<br />
Elections législatives au Maroc (912.11.2011 et 25.11.2011) Francine JohnCalame<br />
Elections législatives en Fédération de Russie (4.12.2011) Andreas Gross<br />
VII. Besuchergruppen aus der Schweiz in Strassburg<br />
Erste Teilsession 2010<br />
26.01.2010: Real und Sekundarschule Aarberg Martin Hagi (45 Schüler) Hansjörg Walter<br />
28.01.2010 : Frauen aus dem Kanton Aargau (45 Personen) Doris Stump<br />
Zweite Teilsession 2010<br />
26.04.2010 Kantonsschule Lugano (20 Schüler) Dick Marty<br />
27.04.2010 Rotary Club Rheinfelden Udo Haas (43 Personen) Maximilian Reimann<br />
27.04.2010 Stadt und Kanton Luzern Hanspeter Furrer (30 Personen) Felix Müri<br />
27.04.2010 Schüler aus Burgdorf Pfarrer Manuel Dubach (16 Schüler) Theo Maissen<br />
28.04.2010 Töchterschule Zürich (30 Personen) Doris Fiala<br />
28.04.2010 SP Aargau (15 Personen) Doris Stump<br />
29.04.2010 Bildungszentrum Reinach und Schule von Altkirch (110 Studenten) Theo Maissen<br />
Dritte Teilsession 2010<br />
22.06.2010 Gymnasium Rämibühl Zürich (20 Studenten) Andreas Gross<br />
24.06.2010 Bäckerzunft Luzern (48 Personen) Felix Müri<br />
Vierte Teilsession 2010<br />
06.10.2010 Kiwanis Küssnacht (20 Personen) Doris Fiala<br />
06.10.2010 Lehrer aus Emmenbrücke (34 Personen) Felix Müri<br />
06.10.2010 LionsClub Zürich Altstadt (20 Personen) Doris Fiala<br />
07.10.2010 Businessclub Loorenkopf (36 Personen) Doris Fiala<br />
08.10.2010 Groupe Vert Sylvie Ricci (17 Personen) Francine JohnCalame<br />
08.10.2010 UBS Luzern (15 Personen) Felix Müri<br />
Erste Teilsession 2011<br />
26.01.2011 Real und Sekundarschule Aarberg Martin Hagi (40 Schüler) Hansjörg Walter<br />
26.01.2011 Kanti Alpenquai Luzern Bruno Kaufmann (50 Schüler) Felix Müri<br />
Zweite Teilsession 2011<br />
11.04.2011 Gruppe aus dem Kanton Luzern Claudia Estermann (15 Personen) Felix Müri<br />
11.04.2011 SVP Baselland Thomas de Courten (20 Personen) Maximilian Reimann<br />
14.04.2011 Bildungszentrum Reinach Andreas Leugger (70 Personen) Theo Maissen<br />
15.04.2011 Studenten aus Zürich M. Froelich (46 Studenten) Andreas Gross<br />
Dritte Teilsession 2011<br />
21.06.2011 Realgymnasium Rämibühl Andreas Gross<br />
22.06.2011 Textilverband Werner Hurter (15 Personen) Doris Fiala<br />
22.06.2011 Sekundarschule Isenlauf Bremgarten M. Dietrich (20 Personen) Andreas Gross<br />
23.06.2011 Quartierverein Alp Ruth HeimoDiem (35 Personen) Felix Müri<br />
Vierte Teilsession 2011<br />
03.10.2011 Senioren aus Luzern M. Riva (8 Personen) Felix Müri<br />
04.10.2011 Rotary Club Wil Richard Widmer (30 Personen) Hansjörg Walter<br />
04.10.2011 FDP aus Zürich Christoph Luchsinger (13 Personen) Doris Fiala<br />
05.10.2011 Club Kiwanis Zürich Ruedi Limacher (50 Personen) Doris Fiala<br />
06.10.2011 Lions Club K. Neuenschwander und Gruppe aus Zürich (25 Personen) Doris Fiala<br />
06.10.2011 Drehscheibe Emmen Jörg Schneider (48 Personen) Felix Müri<br />
07.10.2011 Studenten aus Zürich (20 Personen) Andreas Gross<br />
VIII. Wortlaut der Redebeiträge der Delegationsmitglieder in der PVER<br />
2010: http://www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen2010/seiten/default.aspx<br />
2011: http://www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/deler/sessionen%202011/seiten/default.aspx<br />
______________________________<br />
1) NR = Nationalrat / CN = Conseil national SR = Ständerat / CE = Conseil des Etats<br />
2) V = Fraktion der Schweiz. Volkspartei / Groupe de l'Union démocratique du centre S = Sozialdemokratische Fraktion / Groupe socialiste RL = FDPLiberale<br />
Fraktion / Groupe libéralradical CEg = CVP/EVP/glp Fraktion / Groupe PDC/PEV/PVL G = Grüne Fraktion / Groupe des Verts<br />
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Home<br />
196
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.025 – Geschäft des Bundesrates<br />
Schutz vor Passivrauchen. Volksinitiative<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
11.03.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 11. März 2011 zur Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" (BBl 2011 2809)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 11.03.11 (BBl 2011 2809)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3439)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»<br />
Datum<br />
Rat<br />
22.12.2011 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
12.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3439<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (SGKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
197
Behandlungskategorie NR<br />
I, Freie Debatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Tabakkonsum Nikotinsucht Volksgesundheit Gaststättengewerbe Gastronomieberuf öffentliches Gebäude<br />
Arbeitsstätte Schule Spital öffentlicher Verkehr Volksinitiative Gesundheitsrisiko<br />
Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;Nichtraucherschutz, Rauchverbot, Fumoir<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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198
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.027 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
06.04.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen (BBl 2011 3749). Zusatzbericht vom 8.<br />
August 2011 zur Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der <strong>Schweizer</strong>ischen<br />
Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen betreffend das<br />
Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten (BBl 2011 6663)<br />
Dokumente<br />
Zusatzbericht des Bundesrates 08.08.11 (BBl 2011 6663)<br />
Botschaft des Bundesrates 06.04.11 (BBl 2011 3749)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 9 (BBl 2012 167)<br />
Text des Erlasses 8 (BBl 2012 165)<br />
Text des Erlasses 7 (BBl 2012 163)<br />
Text des Erlasses 6 (BBl 2012 161)<br />
Text des Erlasses 5 (BBl 2012 159)<br />
Text des Erlasses 4 (BBl 2012 157)<br />
Text des Erlasses 3 (BBl 2012 155)<br />
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 153)<br />
Text des Erlasses 1 (BBl 2012 151)<br />
Text des Erlasses 10 (BBl 2012 3511)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
21.09.2011 SR Rückweisung an die APK.<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Dänemark<br />
199
Datum Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 151; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 2<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Finnland<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 153; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 3<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Frankreich<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 155; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 4<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und dem Vereinigten Königreich<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 157; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 5<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Katar<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 159; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 6<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Luxemburg<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
200
Datum<br />
Rat<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 161; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 7<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Mexiko<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 163; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 8<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Norwegen<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 165; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 9<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und Österreich<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Zustimmung.<br />
23.12.2011 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
23.12.2011 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 167; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012<br />
Entwurf 10<br />
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz<br />
und den Vereinigten Staaten von Amerika<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
29.02.2012 NR Beginn der Diskussion<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3511; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
201
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Personendaten Rechtshilfe OECD Dänemark<br />
Finnland Frankreich Katar Luxemburg Mexiko Norwegen Österreich Grossbritannien USA<br />
Steuerausweichung Steuerhinterziehung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
09.026<br />
09.091<br />
09.092<br />
09.093<br />
09.094<br />
10.012<br />
10.013<br />
10.014<br />
10.015<br />
10.016<br />
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202
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.036 – Geschäft des Bundesrates<br />
Übereinkommen über Streumunition. Kriegsmaterialgesetz. Änderung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
06.06.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 6. Juni 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer<br />
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (BBl 2011 5905)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 06.06.11 (BBl 2011 5905)<br />
Zusammenfassung Botschaft / Bericht und Beratungen<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 1 (BBl 2012 3451)<br />
Text des Erlasses 2 (BBl 2012 3509)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
15.09.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Eintreten. Rückweisung an die SiKN.<br />
05.03.2012 NR Abweichend.<br />
08.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3451; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Entwurf 2<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition<br />
Datum<br />
Rat<br />
15.09.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
21.12.2011 NR Eintreten. Rückweisung an die SiKN.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
203
Datum<br />
Rat<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3509; Ablauf dere Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Sicherheitspolitische Kommission SR (SiKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Sicherheitspolitische Kommission NR (SiKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Streubombe Opfer unter der Zivilbevölkerung Bewaffnung Rüstungsbegrenzung Munition<br />
internationales Übereinkommen Ratifizierung eines Abkommens Gesetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
09;Convention on Cluster Munitions CCM;Kanistergeschoss<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.3752<br />
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204
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.043 – Geschäft des Bundesrates<br />
Besteuerung nach dem Aufwand. Bundesgesetz<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
29.06.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Botschaft vom 29. Juni 2011 zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand (BBl 2011 6021)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 29.06.11 (BBl 2011 6021)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand<br />
Datum<br />
Rat<br />
06.03.2012 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
205
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Pauschalsteuer Ausländer/in Besteuerungsgrundlage Lebenshaltungskosten Steuererhöhung Vermögenssteuer<br />
Kanton Steuerharmonisierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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206
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.049 – Geschäft des Bundesrates<br />
Bundespersonalgesetz. Änderung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zu einer Änderung des Bundespersonalgesetzes (BBl 2011 6703)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 6703)<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundespersonalgesetz (BPG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.03.2012 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
207
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Bundespersonal Gesetz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Entlassung Arbeitnehmerschutz Rechtsschutz<br />
Erziehungsurlaub Vaterschaftsurlaub Adoption Berufliche Vorsorge<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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208
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.051 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Rumänien<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Rumänien (BBl 2011 6923)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 6923)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3515)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Rumänien<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3515; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
209
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Rumänien Kapitaleinkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.052<br />
11.053<br />
11.054<br />
11.055<br />
11.056<br />
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210
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.052 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Schweden<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden (BBl 2011 7155)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 7155)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3513)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Schweden<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3513; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
211
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Schweden Kapitaleinkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.051<br />
11.053<br />
11.054<br />
11.055<br />
11.056<br />
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212
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.053 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Singapur<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der<br />
Schweiz und Singapur (BBl 2011 8685)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 8685)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3523)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der<br />
Schweiz und Singapur<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3523; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
213
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Singapur Kapitaleinkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.051<br />
11.052<br />
11.054<br />
11.055<br />
11.056<br />
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214
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.054 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Malta<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der<br />
Schweiz und Malta(BBl 2011 6947)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 6947)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3519)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der<br />
Schweiz und Malta<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3519; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
215
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Malta Kapitaleinkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.051<br />
11.052<br />
11.053<br />
11.055<br />
11.056<br />
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216
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.055 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Slowakei<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Slowakei (BBl 2011 7189)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 7189)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3517)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Slowakei<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3517; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
217
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Slowakische Republik<br />
Kapitaleinkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.051<br />
11.052<br />
11.053<br />
11.054<br />
11.056<br />
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218
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.056 – Geschäft des Bundesrates<br />
Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Republik Korea<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
31.08.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 31. August 2011 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Korea (BBl 2011 7355)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 31.08.11 (BBl 2011 7355)<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3521)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Korea<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
05.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3521; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
219
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Doppelbesteuerung Steuerübereinkommen Informationsaustausch Rechtshilfe Südkorea Kapitaleinkommen<br />
Quellensteuer Lizenz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.051<br />
11.052<br />
11.053<br />
11.054<br />
11.055<br />
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220
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.058 – Geschäft des Bundesrates<br />
Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Bundesgesetz<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
07.09.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 7. September 2011 zum Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter<br />
Arten (BBl 2011 6985)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 07.09.11 (BBl 2011 6985)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3465)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES)<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3465; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
221
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Schutz der Tierwelt biologische Vielfalt internationaler Handel Meeressäugetier Gesetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;Artenschutzverordnung;Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei<br />
lebender Tiere und Pflanzen CITES;Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs ICRW<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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222
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.059 – Geschäft des Bundesrates<br />
Tierseuchengesetz. Änderung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
07.09.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 7. September 2011 zur Änderung des Tierseuchengesetzes (BBl 2011 7027)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 07.09.11 (BBl 2011 7027)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3457)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Tierseuchengesetz (TSG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Abweichend.<br />
13.03.2012 NR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3457; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
223
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Tierkrankheit Prävention Gesetz Hund Datenbasis Ausmerzbeiträge für Vieh<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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224
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11.060 – Geschäft des Bundesrates<br />
Tierschutzgesetz. Änderung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
07.09.2011<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Botschaft vom 7. September 2011 zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BBl 2011 7055)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 07.09.11 (BBl 2011 7055)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Tierschutzgesetz (TSchG)<br />
Datum<br />
Rat<br />
20.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
13.03.2012 NR Abweichend.<br />
14.03.2012 SR Abweichend.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
225
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Tierschutz Versuch am Tier Auskunftspflicht Haustier Tierhaut und Fell Pelz und Fellindustrie Handelsregelung<br />
Strafe<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52;15<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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226
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.061 – Geschäft des Bundesrates<br />
Freihandelsabkommen zwischen den EFTAStaaten und Hong Kong. Genehmigung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
16.09.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 16. September 2011 über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA<br />
Staaten und Hongkong, China, des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Hongkong, China,<br />
sowie des Abkommens über Arbeitsstandards zwischen den EFTAStaaten und Hongkong, China (BBl 2011<br />
7865)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 16.09.11 (BBl 2011 7865)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3525)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTAStaaten<br />
und Hongkong, China, des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Hongkong, China,<br />
sowie des Abkommens über Arbeitsstandards zwischen den EFTAStaaten und Hongkong, China<br />
Datum<br />
Rat<br />
13.12.2011 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
16.03.2012 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Bundesblatt 2012 3525; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
227
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Freihandelsabkommen EFTA Hongkong<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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228
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.064 – Geschäft des Bundesrates<br />
Kantonsverfassungen Uri, Zug, BaselLandschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura.<br />
Gewährleistung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
12.10.2011<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 12. Oktober 2011 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Zug,<br />
BaselLandschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura (BBl 2011 8059)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 12.10.11 (BBl 2011 8041)<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3861)<br />
Kommissionsberichte<br />
23. Februar 2012 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Zug,<br />
BaselLandschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
06.03.2012 NR Zustimmung.<br />
Bundesblatt 2012 3861<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
229
Behandlungskategorie NR<br />
V, Schriftliches Verfahren (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
SR / NR<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gewährleistung kantonaler Verfassungen Kantonsverfassung Uri Zug (Kanton) BaselLand Aargau Thurgau<br />
Waadt Genf (Kanton) Jura (Kanton)<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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230
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.067 – Geschäft des Bundesrates<br />
Anwaltliches Berufsgeheimnis. Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen.<br />
Bundesgesetz<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
26.10.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Botschaft vom 26. Oktober 2011 zum Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen<br />
Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis (BBl 2011 8181)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 26.10.11 (BBl 2011 8181)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen<br />
Berufsgeheimnis<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
231
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Rechtsanwalt/anwältin Berufsgeheimnis Korrespondenz Beschlagnahme Verfahrensrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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232
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.068 – Geschäft des Bundesrates<br />
Europäische Landschaftskonvention. Genehmigung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
02.11.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Botschaft von 2. November 2011 über die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention (BBl 2011<br />
8657)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 02.11.11 (BBl 2011 8657)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention<br />
Datum<br />
Rat<br />
15.03.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
Antrag: Nichteintreten<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
233
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Landschaftsschutz Europäische Konvention Ratifizierung eines Abkommens Schutzgebiet<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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234
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.071 – Geschäft des Bundesrates<br />
Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit Kolumbien<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
23.11.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Botschaft vom 23. November 2011 zur Genehmigung des Vertrages zwischen der Schweiz und Kolumbien<br />
über Rechtshilfe in Strafsachen (BBl 2011 9289)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 23.11.11 (BBl 2011 9289)<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Kolumbien über<br />
Rechtshilfe in Strafsachen<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
235
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Rechtshilfe Kolumbien eingezogene Vermögenswerte Beschlagnahme Informationsaustausch Strafrecht (allgemein)<br />
bilaterales Abkommen<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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236
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.1100 – Anfrage<br />
Atomfonds. Wertschriften als Beiträge<br />
Eingereicht von<br />
Fetz Anita<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Nach Artikel 10 der Stilllegungs und Entsorgungsfondsverordnung können Atomkraftwerkbetreiber ihrer<br />
Beitragspflicht für den Stilllegungs und den Entsorgungsfonds auch in Form von Wertschriften nachkommen.<br />
Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Gibt es analog zu den Versicherungsansprüchen oder Garantien, mit denen die Beiträge ebenfalls geleistet<br />
werden können eine anteilmässige Obergrenze für die Einlage von Wertschriften als Beiträge?<br />
2. Sind die Wertschriften in einem Reglement gesondert behandelt?<br />
3. In welchem Umfang haben die Atomkraftwerkbetreiber bisher von diesem Recht Gebrauch gemacht,<br />
Beiträge in Form von Wertschriften zu leisten?<br />
4. Befinden sich unter diesen Beiträgen Wertschriften von Unternehmen, die mit bis zu 20 Prozent an<br />
beitragspflichtigen Unternehmen beteiligt sind? Falls ja: Von welchen und in welchem Umfang?<br />
5. Verfügen beitragspflichtige Betreiber, die Beiträge in Form von Wertschriften leisten oder geleistet haben,<br />
bei allfälligen Rückzahlungen über die Pflicht oder das Recht, diese Wertschriften wieder zurückzunehmen?<br />
Antwort des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle wird in der<br />
Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den<br />
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die<br />
gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind. Die Berechnung der Stilllegungsund<br />
Entsorgungskosten sowie die Festlegung der Beiträge richten sich nach der Stilllegungs und<br />
Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17). Gemäss Artikel 10 SEFV können<br />
die Beiträge mit Zustimmung der Kommission in Form von Wertschriften geleistet werden. Zu den einzelnen<br />
Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<br />
1. Es gibt keine anteilsmässige Obergrenze für die Einlage von Wertschriften als Beiträge in die beiden Fonds.<br />
2. Das Reglement der Kommission für den Stilllegungs und Entsorgungsfonds für Kernanlagen vom 1.<br />
Dezember 2009 enthält ergänzend zur SEFV Anlagebestimmungen für die beiden Fonds. Diese gelten auch<br />
für Wertschriften.<br />
3.5. Die Mittel der Fonds dürfen gemäss Artikel 16 SEFV weder in die beitragspflichtigen Unternehmen noch<br />
237
in Unternehmen, deren Beteiligung an beitragspflichtigen Unternehmen 20 Prozent übersteigt, angelegt<br />
werden. Dies gilt auch für Wertschriften. Das gesamte Vermögen der Fonds wird nach den<br />
Anlagebestimmungen von externen Vermögensverwaltern bewirtschaftet. Würden Beiträge mittels<br />
Wertschriften beglichen und würden diese nicht in ein bestehendes Anlageportfolio passen, müssten sie<br />
verkauft und müsste der Erlös dem Beitragszahler gutgeschrieben werden. Andernfalls fliessen die<br />
Wertschriften zum offiziellen Tageskurs in das Fondsvermögen ein. Die Ansprüche der Betreiber richten sich<br />
nach Artikel 13 SEFV.<br />
Die Einzahlungen in die beiden Fonds sind in den Jahresberichten dokumentiert. Wie die Überprüfung der<br />
Jahresberichte ab 2002 (erstes ganzes Geschäftsjahr des Entsorgungsfonds) zeigt, wurden die<br />
Jahresbeiträge in diesem Zeitraum bar in die beiden Fonds einbezahlt. Da die Vermögensaufteilung durch die<br />
Anlagestrategie sowie die Anlagebeschränkungen vorgegeben ist, wurde auf eine Überprüfung der älteren<br />
Berichte des Stilllegungsfonds verzichtet.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk Fonds Wertpapier Anlagevorschrift Atomindustrie Lagerung radioaktiver Abfälle<br />
Finanzierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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238
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.2010 – Petition<br />
Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen in islamischen Ländern<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit<br />
29.06.2011<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
27. Juni 2011 Aussenpolitische Kommission NR Nationalrat<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
30.09.2011 NR Keine Folge geben<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Behandlungskategorie NR<br />
V, Schriftliches Verfahren (Art. 48 GRN)<br />
239
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Religionsfreiheit religiöse Diskriminierung Islam Ausland Christentum Gleichbehandlung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2831<br />
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240
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.2010 n Petition Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit. Volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung<br />
für Christen in islamischen Ländern<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APKS) hat an ihrer Sitzung vom 9. und 10. Januar 2012 die am 10. Dezember 2010 von der<br />
Arbeitsgemeinschaft Religionsfreiheit eingereichte Petition vorberaten.<br />
Die Petenten fordern von den islamischen Ländern volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen von Geburt oder ihrem Bekenntnis zum Christentum<br />
an. Zudem ersuchen sie die Bundesbehörden, dieses Anliegen bei ihren politischen Entscheiden gebührend zu berücksichtigen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Petenten fordern von den islamischen Ländern volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung für Christen von Geburt oder ihrem Bekenntnis zum Christentum<br />
an. Zudem ersuchen sie die Bundesbehörden, dieses Anliegen bei ihren politischen Entscheiden gebührend zu berücksichtigen.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat Verständnis für die Anliegen der Petenten. Die Wahrung der Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten gehören zur Förderung der<br />
Menschenrechte und sind Anliegen, für die sich die Schweiz entschieden einsetzt und einsetzen muss. Die APKS ist allerdings der Meinung, der globale Ansatz<br />
des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Religionsfragen, der die Christinnen und Christen mit einschliesst, sei zweckmässig<br />
und das Departement betreibe eine genügend aktive Politik.<br />
Da die Kommission nicht fördern möchte, dass sich die Schweiz nur auf die Situation der Christinnen und Christen in gewissen Ländern konzentriert, was sich<br />
letztlich kontraproduktiv auswirken könnte, ersucht sie das EDA, sein Engagement auf bilateraler wie multilateraler Ebene fortzuführen, damit die Länder, in denen<br />
religiöse Intoleranz herrscht, die Rechte aller religiösen und ethnischen Minderheiten anerkennen und die BlasphemieGesetze abschaffen.<br />
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241
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.2013 – Petition<br />
Jugendliche und die Wirtschaftskrise. Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und<br />
Praktikanten regeln<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Jugendsession 2009<br />
24.11.2009<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
5. Juli 2011 Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR Nationalrat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
30.09.2011 NR Keine Folge geben<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren: Hilfe<br />
Berufspraktikum Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz Arbeitsrecht<br />
242
Ergänzende Erschliessung:<br />
15<br />
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243
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.2013 n Petition Jugendsession 2009. Jugendliche und die Wirtschaftskrise. Arbeitsbedingungen von<br />
Praktikantinnen und Praktikanten regeln<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 20. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2012 die von der Jugendsession 2009 am 24. November 2009 eingereichte Petition vorberaten<br />
Die Petition fordert, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage für die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten analog zum Lehrvertrag schafft.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition ablehnt.<br />
Berichterstattung: Föhn<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Petition fordert vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten.<br />
Die Petenten begründen ihr Anliegen mit der im dritten Stabilisierungspaket angeregten Schaffung von neuen Praktikumsstellen. Um langfristige Lösungen garantieren<br />
zu können, brauche es ihrer Ansicht nach gesetzliche Grundlagen für Praktikumsstellen. Zur Ausarbeitung des Gesetzes sollen die Artikel betreffend den Lehrvertrag<br />
im Obligationenrecht dienen.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Mehrheit der Kommission lehnt die Petition ab, weil sie befürchtet, dass die Schaffung von spezifischen Regelungen negative Folgen für das Angebot von Praktika<br />
haben könnte. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Regeln des Obligationenrechts in Bezug auf Arbeitsverträge sowie die Bestimmungen des<br />
Arbeitsgesetzes auch für Praktika gelten. Dies gilt auch für Gesamtarbeitsverträge, in welchen die Sozialpartner der jeweiligen Branchen Pflichten, Bedingungen und<br />
Schutzbestimmungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegen. Praktikantinnen und Praktikanten sind somit durch die bestehenden Gesetze bereits<br />
umfassend geschützt. Eine zusätzliche, spezifische Regelung für Praktika ist aus der Sicht der Kommissionsmehrheit deshalb nicht angezeigt. Es ist sogar vor einer<br />
kontraproduktiven Wirkung zu warnen: Praktika werden in vielfältigen Kontexten angeboten. Die Modalitäten wie die Anstellungsdauer, der Lohn, aber auch allfällige<br />
im Praktikum integrierte Ausbildungsmöglichkeiten sind dementsprechend unterschiedlich. Eine rechtliche Fassung des Begriffs Praktikum" gestaltet sich<br />
entsprechend schwierig, und eine spezifische Regelung hätte unweigerlich einschränkende Auswirkungen auf die Breite des aktuellen Angebots. Aus diesen Gründen<br />
beantragt die Kommission, der Petition keine Folge zu geben.<br />
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244
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.2021 – Petition<br />
Stoppt die Wegweisung von Asylsuchenden aus Sri Lanka<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
GFBV<br />
31.10.2011<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
31. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
17. November 2011 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
23.12.2011 NR Keine Folge geben<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sri Lanka Asylbewerber/in Ausschaffung Kriegsverbrechen politische Verfolgung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
245
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246
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.2021 Petition GFBV. Stoppt die Wegweisung von Asylsuchenden aus Sri Lanka<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 31. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 31. Januar 2012 die von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GFBV) eingereichte Petition vorgeprüft.<br />
Die Petition fordert, die Praxisänderung des Bundesamtes für Migration rückgängig zu machen, wonach Asylsuchende aus Sri Lanka wieder aus der Schweiz<br />
weggewiesen werden können.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition ablehnt.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Am 26. Januar 2011 hat das Bundesamt für Migration (BFM) bekanntgegeben, dass die Sicherheitslage in Sri Lanka sich so weit verbessert habe, dass die<br />
Wegweisung von Asylsuchenden aus dem Norden und Osten des Bürgerkriegslandes Sri Lanka wieder zumutbar sei. Wir erachten diese Einschätzung des BFM als<br />
falsch. Sie steht im Widerspruch zu Lageberichten von Amnesty International, Human Rights Watch, International Crisis Group und anderen<br />
Menschenrechtsorganisationen, welche von anhaltenden Entführungen, Ermordungen, Vergewaltigungen, Erpressungen usw. in diesen Gebieten berichten. Davon ist<br />
insbesondere die tamilische Minderheit betroffen. Die Praxisänderung des BFM kommt verfrüht und bringt unzählige Menschenleben in Gefahr. Wir fordern vom<br />
Bundesrat und vom <strong>Parlament</strong> die sofortige Rücknahme des BFMEntscheids bezüglich Sri Lanka. Die Praxis der Asylgewährung und vorläufigen Aufnahme darf nicht<br />
geändert werden:<br />
bevor die srilankische Regierung eine internationale Untersuchung der Kriegsverbrechen aller Kriegsparteien zulässt und die Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt<br />
werden;<br />
bevor die srilankische Regierung den Ausnahmezustand im ganzen Land aufhebt;<br />
bevor das Internationale Rote Kreuz (IKRK) Zugang zu allen politischen Gefangenenlagern in Sri Lanka erhält.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
An ihrer Sitzung vom 31. Januar 2012 beriet die Staatspolitische Kommission des Ständerates das Anliegen der Petition. Auf Anfrage der erstberatenden<br />
Nationalratskommission an das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) hatte das zuständige Bundesamt dazu wie folgt Stellung genommen:<br />
Am 1. März 2011 hat das Bundesamt für Migration (BFM) seine Wegweisungspraxis in Bezug auf abgewiesene srilankische Asylsuchende nach einer umfassenden<br />
Beurteilung der Lage in Sri Lanka angepasst. Das BFM verfolgt die Entwicklung der Situation in Sri Lanka laufend sorgfältig und lässt seine Erkenntnisse in die<br />
Behandlung der Einzelfälle einfliessen. Es arbeitet dabei gemäss den EULeitlinien für die Bearbeitung von Informationen über Herkunftsländer (EU<br />
Qualitätsstandards) und stützt sich bei seinen Einschätzungen unter anderem auf Berichte und Analysen des Eidgenössischen Departements für auswärtige<br />
Angelegenheiten (EDA), auf die Richtlinien des UNHCR, auf Informationen europäischer Staaten und Partnerbehörden sowie auf Berichte internationaler<br />
Organisationen vor Ort. Das BFM ist somit in der Lage, die Situation in Sri Lanka fundiert und sorgfältig zu beurteilen und seine Asyl und Wegweisungspraxis situativ<br />
anzupassen.<br />
Heute ist die Bewegungsfreiheit in Sri Lanka praktisch im ganzen Land gewährleistet. In der Ostprovinz ging der bewaffnete Konflikt bereits 2007 zu Ende, und die<br />
Lebensumstände verbessern sich seither kontinuierlich. Im Norden des Landes sind die Lebensbedingungen gebietsweise sehr unterschiedlich. In den Gebieten, die<br />
bereits seit längerer Zeit unter Regierungskontrolle stehen, zum Beispiel auf der Halbinsel von Jaffna oder in den südlichen Teilen der Distrikte Vavuniya und Mannar,<br />
herrscht weitgehend ein normales Alltagsleben. Im ehemals von den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kontrollierten "Vanni"Gebiet hingegen sind die<br />
Lebensbedingungen nach wie vor als schwierig einzustufen. Lehnt das BFM ein Asylgesuch ab, prüft es, ob die Rückkehr nach Sri Lanka im Einzelfall zulässig,<br />
zumutbar und möglich ist. Individuellen Wegweisungshindernissen wird im Rahmen dieser Einzelfallprüfung Rechnung getragen. Im Jahre 2010 wurden rund 500<br />
Personen aus Sri Lanka wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs vorläufig aufgenommen, vom 1. Januar bis 31. August 2011 waren es 72 Personen.<br />
Personen, bei denen der Vollzug der Wegweisung als zulässig und zumutbar erachtet wird, sind nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen. Bereits vor der<br />
Praxisanpassung per 1. März 2011 wurde in den vergangenen Jahren (im Jahre 2010 bei rund 330 Personen) der Vollzug der Wegweisung nach Sri Lanka<br />
(Grossraum Colombo) als zumutbar erachtet. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Seit dem 1. März 2011<br />
wird die Rückkehr von abgewiesenen srilankischen Asylsuchenden auch in den Norden und Osten des Landes grundsätzlich als zumutbar erachtet. Vom 1. Januar<br />
bis 31. August 2011 wurde für insgesamt 440 abgewiesene srilankische Asylsuchende ein Wegweisungsvollzug angeordnet.<br />
Nicht betroffen von der per 1. März 2011 erfolgten Anpassung der Wegweisungspraxis ist die Praxis der Asylgewährung. Srilankische Asylsuchende, deren<br />
Sicherheit bedroht ist und die des Schutzes vor Übergriffen seitens der staatlichen Sicherheitskräfte bedürfen, werden nicht nach Sri Lanka weggewiesen, sondern in<br />
der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt. Diese Gefährdung wird im Rahmen der Gesuchsbehandlung für jede Person individuell abgeklärt. Gemäss aktueller<br />
Einschätzung des BFM müssen insbesondere regierungskritische Medienschaffende, Menschenrechtsaktivisten, Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen,<br />
Oppositionspolitiker oder ehemalige Aktivisten der LTTE Übergriffe oder willkürliche Festnahmen befürchten. Im Jahr 2010 wurden rund 200 Personen aus Sri Lanka<br />
als Flüchtlinge in der Schweiz anerkannt, vom 1. Januar bis 31. August 2011 waren es 61 Personen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Grundsatzentscheid vom<br />
27. Oktober 2011 die Praxis des BFM bestätigt.<br />
Was schliesslich die Forderung der Petenten anbelangt, die Asyl und Wegweisungspraxis des BFM mit politischen Forderungen an die srilankische Regierung zu<br />
verknüpfen, betont das Amt, dass eine solche Verknüpfung in grundlegender Art und Weise der vom BFM praktizierten Einzelfallprüfung von Asylgesuchen<br />
widerspricht.<br />
Die Kommission teilt diese Einschätzung des Bundesamtes für Migration und lehnt die Petition aus diesen Gründen ab.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
247
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.2027 – Petition<br />
Mehr Mittel für die Kinder und Jugendförderung<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Syndicom<br />
21.11.2011<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
18. November 2011 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR Nationalrat<br />
13. Januar 2012 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
23.12.2011 NR Keine Folge geben<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Behandlungskategorie NR<br />
V, Schriftliches Verfahren (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
248
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Jugendpolitik Jugendarbeit Kind Kindsrecht junger Mensch Finanzhilfe Kanton Beziehung BundKanton<br />
politische Mitbestimmung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
28<br />
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249
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.2027 n Petition Syndicom. Mehr Mittel für die Kinder und Jugendförderung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat die von Syndicom am 16. Juni 2011 eingereichte Petition an ihrer Sitzung vom 12./13. Januar 2012 geprüft.<br />
Mit der Petition wird verlangt, dass in Artikel 4 des Kinder und Jugendförderungsgesetzes (10.087) die Altersgrenze generell bei 30 Jahren belassen werden soll.<br />
Ausserdem soll der für Kinder und Jugendförderung eingesetzte Betrag verdoppelt werden, da nach dem neuen Gesetz mehr Organisationen gefördert und deshalb<br />
sonst die Beiträge für die einzelnen reduziert würden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: schriftlich<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Syndicom Jugendkommission wehrt sich zusammen mit der SGBJugendkommission und der SAJV gegen den jetzigen Entwurf des Jugendförderungsgesetzes.<br />
Es dürfen keine Sparmassnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Jugendarbeit geschehen.<br />
Unsere Forderungen:<br />
Die Altersgrenze bleibt bis 30 Jahre. Viele unserer Mitglieder, welche sich aktiv an der Jugendarbeit beteiligen, sind über 25 Jahre alt.<br />
Die Förderung der offenen Jugendarbeit ist ein gutes Anliegen. Damit die Hilfe aber nicht durch einen zu grossen Giesskannenkopf" verdampft, muss der<br />
vorgeschlagene <strong>Parlament</strong>skredit verdoppelt werden.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Das EDI hat am 10. November 2011 auf Nachsuchen der WBK des Nationalrates wie folgt zur Petition Stellung genommen:<br />
Das totalrevidierte Kinder und Jugendförderungsgesetz KJFG wurde in der Herbstsession 2011 von den eidgenössischen Räten genehmigt. Die mit der Petition<br />
gestellten Forderungen wurden bereits im Vernehmlassungsverfahren von verschiedenen Seiten gestellt und in den parlamentarischen Beratungen diskutiert.<br />
Herabsetzen der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre<br />
Entgegen den Ausführungen der Syndicom wird die Altersgrenze nicht generell auf 25 Jahre gesenkt, sondern nur für Kinder und Jugendliche, welche als<br />
Teilnehmende ein Angebot der ausserschulischen Arbeit in Anspruch nehmen. Jugendliche in leitender, beratender oder betreuender Funktion werden weiterhin bis<br />
zum 30. Altersjahr berücksichtigt. Diese Regelung gewährleistet, dass Gelder für die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen schwergewichtig für<br />
Kinder und Jugendliche verwendet werden, und nicht für junge Menschen zwischen 25 bis 30 Jahren, die in der Regel ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.<br />
Das <strong>Parlament</strong> hatte diese Frage diskutiert und ist dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt.<br />
Befürchtung, dass die Verbandsjugend weniger Subventionen erhält<br />
Die Befürchtung der Syndicom, dass die verbandliche Jugendarbeit in Zukunft weniger Geld erhalten wird, ist unbegründet. Die Mittel für die Unterstützung der offenen<br />
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
Forderung nach Verdoppelung des Kredites<br />
Der Bundesrat legt dem <strong>Parlament</strong> im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses jährlich die Kredite für die Jugendförderung vor. Will das <strong>Parlament</strong> die Mittel für<br />
die Kinder und Jugendförderung gemäss dem neuen Gesetz erhöhen, so kann es dies im Rahmen der ordentlichen Budgetberatung tun. Das Inkrafttreten des neuen<br />
KJFG ist für 2013 geplant. Damit würde diese Frage erstmals bei der Beratung des Budgets 2013 aktuell.<br />
Informationen zu den Finanzhilfen an die Syndicom<br />
Beide Jugendbereiche der Gewerkschaften Kommunikation und Comedia haben 2010 gestützt auf das Jugendförderungsgesetz Finanzhilfen des Bundes in Form von<br />
Jahrespauschalen erhalten. Sie werden mit dem neuen Gesetz Finanzhilfen in ähnlicher Grössenordnung erhalten können.<br />
Schlussfolgerung<br />
Das EDI ist der Ansicht, dass man sich auf die Kenntnisnahme der Petition beschränken kann, da das Kinder und Jugendförderungsgesetz in der Zwischenzeit vom<br />
<strong>Parlament</strong> genehmigt worden ist.<br />
Die WBKSR hält fest, dass die Forderungen bereits anlässlich der Beratung des KJFG diskutiert und aus den genannten Gründen nicht aufgenommen wurden. Die<br />
Forderung, die Altersgrenze generell bei 30 Jahren zu belassen, wurde ausserdem von einer Minderheit der WBKNR bis ins Plenum des Nationalrates getragen, dort<br />
aber ebenfalls abgelehnt. Die Kommission ist der Auffassung, dass den Anliegen der Syndicom mit dem neuen Gesetz Rechnung getragen wird. Sie nimmt deshalb<br />
ohne Folge von der Petition Kenntnis.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
250
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3006 – Motion<br />
Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Staatspolitische Kommission NR<br />
03.02.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung den Entwurf einer gesetzlichen Regelung zu<br />
unterbreiten, welche den Rechtsschutz gegen unmittelbar auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 und Art.<br />
185 Abs. 3 der Bundesverfassung) gestützte Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates und<br />
entsprechende Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung (Art. 173 Abs. 1<br />
Bst. c der Bundesverfassung) gewährleistet.<br />
Eine Minderheit (Joder, Baettig, Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt,<br />
die Motion abzulehnen.<br />
Begründung<br />
Artikel 29a der Bundesverfassung sowie die Artikel 6 und 13 EMRK verlangen, dass jede Person gegen eine<br />
sie unmittelbar betreffende Verfügung einer staatlichen Behörde bei einer unabhängigen richterlichen Behörde<br />
eine Beschwerde einlegen kann. Gemäss Artikel 189 Absatz 4 der Bundesverfassung können aber "Akte der<br />
Bundesversammlung und des Bundesrates" beim Bundesgericht nicht angefochten werden, ausser wenn das<br />
Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Die Gesetzgebung sieht heute keine Möglichkeit vor, Verfügungen des<br />
Bundesrates oder einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung, die sich auf Artikel 184 Absatz 3,<br />
Artikel 185 Absatz 3 oder Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung stützen, direkt gerichtlich<br />
anzufechten, obwohl derartige Massnahmen unter Umständen schwerwiegend in die Grundrechte von<br />
Betroffenen eingreifen können. Zwar besteht bei entsprechenden Verordnungen immerhin die Möglichkeit,<br />
einen späteren Anwendungsakt einer nachgeordneten Instanz anzufechten. Die Abgrenzung zwischen<br />
Verordnung und Verfügung ist aber in der Staatspraxis gelegentlich nicht eindeutig; zudem kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass eine Verordnung auch ohne Umsetzung durch Anwendungsakte unmittelbar in<br />
die Rechte von Personen eingreift.<br />
Das auf eine parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrates (09.402) zurückgehende Bundesgesetz<br />
über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen vom 17.<br />
Dezember 2010 (BBl 2010 8963) verhindert zwar wirksam, dass notrechtliche Massnahmen während einer<br />
unbestimmten Zeitdauer in Kraft bleiben können; die normale demokratische Kompetenzordnung muss so<br />
rasch wie möglich wiederhergestellt werden. Der fehlende Rechtsschutz von Personen, die durch notrechtliche<br />
Massnahmen direkt betroffen werden, bleibt aber ein noch ungelöstes Problem. Diese Lücke im<br />
demokratischen Rechtsstaat soll geschlossen werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 04.05.2011<br />
Der Bundesrat erachtet die heutige, mit der Justizreform vom 12. März 2000 und den Bundesgesetzen vom<br />
251
17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110) und über das Bundesverwaltungsgericht (VGG; SR<br />
173.32) geschaffene Rechtsschutzregelung auch hinsichtlich der Massnahmen nach den Artikeln 184 Absatz<br />
3, 185 Absatz 3 und 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung als genügend.<br />
Die Artikel 29a der Bundesverfassung sowie 6 und 13 EMRK geben keinen absoluten Anspruch darauf, dass<br />
staatliche Verfügungen bei einem Gericht angefochten werden können. Artikel 6 EMRK statuiert ein solches<br />
Recht nur für zivilrechtliche Ansprüche, wobei der Begriff "zivilrechtlich" allerdings weit verstanden wird. Artikel<br />
13 EMRK verlangt eine wirksame Beschwerde gegen Konventionsverletzungen bei einer innerstaatlichen<br />
Instanz; die Beschwerdeinstanz muss kein Gericht sein. Und Artikel 29a der Bundesverfassung erlaubt für<br />
Ausnahmefälle gesetzliche Abweichungen vom Anspruch auf gerichtliche Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten.<br />
Der Verfassunggeber dachte in erster Linie an Ausnahmen für Entscheide mit überwiegend politischem<br />
Charakter in den Bereichen der äusseren oder inneren Sicherheit und der auswärtigen Angelegenheiten (vgl.<br />
BBl 1997 I 524).<br />
Gesetzgebung und Rechtsprechung haben diese verfassungs und völkerrechtlichen Vorgaben wie folgt<br />
konkretisiert:<br />
1. Die Kompetenz des Bundesrates, Verfügungen zu treffen, geht von Gesetzes wegen auf das in der Sache<br />
zuständige Departement über, soweit nach dem VGG die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht<br />
zulässig ist (Art. 47 Abs. 6 des Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997; SR<br />
172.010). Unzulässig ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (und letztinstanzlich an das<br />
Bundesgericht) gegen Verfügungen auf dem Gebiet der inneren und äusseren Sicherheit des Landes, der<br />
Neutralität, des diplomatischen Schutzes und der übrigen auswärtigen Angelegenheiten nur dann, wenn der<br />
Verfügungsinhalt vorwiegend durch politische Überlegungen bestimmt ist und wenn das Völkerrecht<br />
(insbesondere Art. 6 EMRK) keinen Anspruch auf gerichtliche Beurteilung einräumt (Art. 32 Abs. 1 Bst. a VGG;<br />
Art. 83 Bst. a BGG; BGE 132 II 342 E. 1). Verfügt der Bundesrat aus politischen Gründen dennoch selber<br />
Eingriffe in zivilrechtliche Ansprüche im Sinne von Artikel 6 EMRK, so muss das Bundesverwaltungsgericht<br />
trotz Fehlens einer gesetzlichen Grundlage im innerstaatlichen Recht auf die Beschwerde einer betroffenen<br />
Person eintreten (die Praxis gemäss BGE 130 I 312 E. 1.1 wäre heute vom Bundesverwaltungsgericht<br />
anzuwenden).<br />
2. In Fällen, in denen zwar kein zivilrechtlicher Anspruch nach Artikel 6 EMRK vorliegt, in denen aber eine<br />
materielle Konventionsverletzung und damit das Vorhandensein eines Anspruches auf eine wirksame<br />
Beschwerde nach Artikel 13 EMRK nicht klarerweise zu verneinen ist, obliegt es dem Bundesrat, auf die<br />
Ausübung der ihm verfassungsunmittelbar eingeräumten Verfügungskompetenz zu verzichten und den<br />
erstinstanzlichen Entscheid dem von der Sache her zuständigen Departement zu überlassen (BGE 129 II 193<br />
E. 4.2.2). Die Departementsverfügung kann nach Massgabe der Gesetzgebung über die Bundesrechtspflege<br />
entweder beim Bundesrat oder beim Bundesverwaltungsgericht/Bundesgericht angefochten werden.<br />
3. Verordnungen sind von den rechtsanwendenden Behörden im konkreten Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit<br />
dem übergeordneten Recht zu prüfen. Wirkt eine Verordnung wie eine Verfügung, d. h., greift sie unmittelbar in<br />
die Rechte konkreter Personen ein, so können die Betroffenen Rechtsschutz verlangen, ohne dass noch ein<br />
Anwendungsakt abgewartet werden müsste (VPB 2007.6 E. II 4; BGE 133 II 450 E. 2.1).<br />
4. Betreffend einfache Bundesbeschlüsse nach Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung gibt<br />
es keine Rechtsprechung. Die Gefahr, dass die Bundesversammlung einen Beschluss fasst, der nach Artikel 6<br />
oder Artikel 13 EMRK anfechtbar sein müsste, schätzt der Bundesrat als eher gering ein. Gegebenenfalls<br />
müsste das Bundesgericht oder das Bundesverwaltungsgericht lückenfüllend auf eine Beschwerde eintreten<br />
(in Analogie zu BGE 125 II 417 E. 4a, d).<br />
Eine gesetzliche Ausdehnung des gerichtlichen Rechtsschutzes auf alle unmittelbar gestützt auf die<br />
Verfassung erlassenen Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates und der Bundesversammlung ist<br />
nicht erforderlich. Ausserdem würde sie den Besonderheiten der "ausserordentlichen Lagen" nicht gerecht und<br />
in Bezug auf Verordnungen eine abstrakte Normenkontrolle einführen, die es für bundesrechtliche Erlasse<br />
sonst nicht gibt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 04.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
252
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.12.2011 NR Annahme.<br />
29.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Rechtsschutz Verordnung Bundesverfassung Verfassungsmässigkeit der Gesetze Bundesbeschluss<br />
Verfahrensrecht Dringlichkeitsrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
253
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3006 n Mo. Nationalrat (SPKNR). Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 15. Dezember 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf einer gesetzlichen Regelung zu unterbreiten, welche den Rechtsschutz gegen unmittelbar auf die<br />
Bundesverfassung gestützte Notrechtsverordnungen und Notrechtsverfügungen des Bundesrates oder der Bundesversammlung gewährleistet.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen.<br />
Eine Kommissionsminderheit (Föhn, Engler, Minder, Niederberger) beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Stöckli<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 4. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung den Entwurf einer gesetzlichen Regelung zu unterbreiten, welche den Rechtsschutz gegen unmittelbar auf<br />
die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung) gestützte Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates und entsprechende<br />
Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung (Art. 173 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung) gewährleistet.<br />
Eine Minderheit (Joder, Baettig, Fehr Hans, Geissbühler, Perrin, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Artikel 29a der Bundesverfassung sowie die Artikel 6 und 13 EMRK verlangen, dass jede Person gegen eine sie unmittelbar betreffende Verfügung einer staatlichen<br />
Behörde bei einer unabhängigen richterlichen Behörde eine Beschwerde einlegen kann. Gemäss Artikel 189 Absatz 4 der Bundesverfassung können aber "Akte der<br />
Bundesversammlung und des Bundesrates" beim Bundesgericht nicht angefochten werden, ausser wenn das Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Die Gesetzgebung<br />
sieht heute keine Möglichkeit vor, Verfügungen des Bundesrates oder einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung, die sich auf Artikel 184 Absatz 3, Artikel<br />
185 Absatz 3 oder Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung stützen, direkt gerichtlich anzufechten, obwohl derartige Massnahmen unter Umständen<br />
schwerwiegend in die Grundrechte von Betroffenen eingreifen können. Zwar besteht bei entsprechenden Verordnungen immerhin die Möglichkeit, einen späteren<br />
Anwendungsakt einer nachgeordneten Instanz anzufechten. Die Abgrenzung zwischen Verordnung und Verfügung ist aber in der Staatspraxis gelegentlich nicht<br />
eindeutig; zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verordnung auch ohne Umsetzung durch Anwendungsakte unmittelbar in die Rechte von Personen<br />
eingreift.<br />
Das auf eine parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrates (09.402) zurückgehende Bundesgesetz über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und<br />
Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen vom 17. Dezember 2010 (BBl 2010 8963) verhindert zwar wirksam, dass notrechtliche Massnahmen während einer<br />
unbestimmten Zeitdauer in Kraft bleiben können; die normale demokratische Kompetenzordnung muss so rasch wie möglich wiederhergestellt werden. Der fehlende<br />
Rechtsschutz von Personen, die durch notrechtliche Massnahmen direkt betroffen werden, bleibt aber ein noch ungelöstes Problem. Diese Lücke im demokratischen<br />
Rechtsstaat soll geschlossen werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 4. Mai 2011<br />
Der Bundesrat erachtet die heutige, mit der Justizreform vom 12. März 2000 und den Bundesgesetzen vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110)<br />
und über das Bundesverwaltungsgericht (VGG; SR 173.32) geschaffene Rechtsschutzregelung auch hinsichtlich der Massnahmen nach den Artikeln 184 Absatz 3,<br />
185 Absatz 3 und 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung als genügend.<br />
Die Artikel 29a der Bundesverfassung sowie 6 und 13 EMRK geben keinen absoluten Anspruch darauf, dass staatliche Verfügungen bei einem Gericht angefochten<br />
werden können. Artikel 6 EMRK statuiert ein solches Recht nur für zivilrechtliche Ansprüche, wobei der Begriff "zivilrechtlich" allerdings weit verstanden wird. Artikel<br />
13 EMRK verlangt eine wirksame Beschwerde gegen Konventionsverletzungen bei einer innerstaatlichen Instanz; die Beschwerdeinstanz muss kein Gericht sein.<br />
Und Artikel 29a der Bundesverfassung erlaubt für Ausnahmefälle gesetzliche Abweichungen vom Anspruch auf gerichtliche Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten. Der<br />
Verfassunggeber dachte in erster Linie an Ausnahmen für Entscheide mit überwiegend politischem Charakter in den Bereichen der äusseren oder inneren Sicherheit<br />
und der auswärtigen Angelegenheiten (vgl. BBl 1997 I 524).<br />
Gesetzgebung und Rechtsprechung haben diese verfassungs und völkerrechtlichen Vorgaben wie folgt konkretisiert:<br />
1. Die Kompetenz des Bundesrates, Verfügungen zu treffen, geht von Gesetzes wegen auf das in der Sache zuständige Departement über, soweit nach dem VGG<br />
die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig ist (Art. 47 Abs. 6 des Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997; SR<br />
172.010). Unzulässig ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (und letztinstanzlich an das Bundesgericht) gegen Verfügungen auf dem Gebiet der<br />
inneren und äusseren Sicherheit des Landes, der Neutralität, des diplomatischen Schutzes und der übrigen auswärtigen Angelegenheiten nur dann, wenn der<br />
Verfügungsinhalt vorwiegend durch politische Überlegungen bestimmt ist und wenn das Völkerrecht (insbesondere Art. 6 EMRK) keinen Anspruch auf gerichtliche<br />
Beurteilung einräumt (Art. 32 Abs. 1 Bst. a VGG; Art. 83 Bst. a BGG; BGE 132 II 342 E. 1). Verfügt der Bundesrat aus politischen Gründen dennoch selber Eingriffe<br />
in zivilrechtliche Ansprüche im Sinne von Artikel 6 EMRK, so muss das Bundesverwaltungsgericht trotz Fehlens einer gesetzlichen Grundlage im innerstaatlichen<br />
Recht auf die Beschwerde einer betroffenen Person eintreten (die Praxis gemäss BGE 130 I 312 E. 1.1 wäre heute vom Bundesverwaltungsgericht anzuwenden).<br />
2. In Fällen, in denen zwar kein zivilrechtlicher Anspruch nach Artikel 6 EMRK vorliegt, in denen aber eine materielle Konventionsverletzung und damit das<br />
Vorhandensein eines Anspruches auf eine wirksame Beschwerde nach Artikel 13 EMRK nicht klarerweise zu verneinen ist, obliegt es dem Bundesrat, auf die<br />
Ausübung der ihm verfassungsunmittelbar eingeräumten Verfügungskompetenz zu verzichten und den erstinstanzlichen Entscheid dem von der Sache her<br />
254
zuständigen Departement zu überlassen (BGE 129 II 193 E. 4.2.2). Die Departementsverfügung kann nach Massgabe der Gesetzgebung über die Bundesrechtspflege<br />
entweder beim Bundesrat oder beim Bundesverwaltungsgericht/Bundesgericht angefochten werden.<br />
3. Verordnungen sind von den rechtsanwendenden Behörden im konkreten Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht zu prüfen. Wirkt eine<br />
Verordnung wie eine Verfügung, d. h., greift sie unmittelbar in die Rechte konkreter Personen ein, so können die Betroffenen Rechtsschutz verlangen, ohne dass<br />
noch ein Anwendungsakt abgewartet werden müsste (VPB 2007.6 E. II 4; BGE 133 II 450 E. 2.1).<br />
4. Betreffend einfache Bundesbeschlüsse nach Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung gibt es keine Rechtsprechung. Die Gefahr, dass die<br />
Bundesversammlung einen Beschluss fasst, der nach Artikel 6 oder Artikel 13 EMRK anfechtbar sein müsste, schätzt der Bundesrat als eher gering ein.<br />
Gegebenenfalls müsste das Bundesgericht oder das Bundesverwaltungsgericht lückenfüllend auf eine Beschwerde eintreten (in Analogie zu BGE 125 II 417 E. 4a, d).<br />
Eine gesetzliche Ausdehnung des gerichtlichen Rechtsschutzes auf alle unmittelbar gestützt auf die Verfassung erlassenen Verordnungen und Verfügungen des<br />
Bundesrates und der Bundesversammlung ist nicht erforderlich. Ausserdem würde sie den Besonderheiten der "ausserordentlichen Lagen" nicht gerecht und in<br />
Bezug auf Verordnungen eine abstrakte Normenkontrolle einführen, die es für bundesrechtliche Erlasse sonst nicht gibt.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 15. Dezember 2011 mit 90 zu 52 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission schliesst sich der Begründung ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission an. Die Einwände des Bundesrates vermochten die Kommission nicht<br />
vollständig zu überzeugen.<br />
Das Problem des fehlenden Rechtsschutzes gegen auf Notrecht gestützte Verfügungen des Bundesrates kann nach Ansicht des Bundesrates gelöst werden, indem<br />
der Bundesrat derartige Verfügungen an Departemente delegiert: Gegen Verfügungen von Departementen würde Rechtsschutz bestehen. Die Kommission geht aber<br />
davon aus, dass die Verfassung nur eine verfassungsunmittelbare Notrechtskompetenz des Bundesrates vorsieht. Der Bundesrat will sich für die Delegation an ein<br />
Departement auf eine Bestimmung des Regierungs und Verwaltungsorganisationsgesetzes stützen, welche das normale Verhältnis zwischen Bundesrat und<br />
Verwaltung regelt. In den Materialien findet sich aber kein Hinweis, dass damit auch eine Notrechtskompetenz der Departemente begründet werden sollte.<br />
Der Bundesrat geht von der Annahme aus, das Bundesverwaltungsgericht würde auch ohne gesetzliche Grundlage auf eine Beschwerde gegen eine Verfügung des<br />
Bundesrates eintreten. Wenn es um die Garantie des Rechtsschutzes geht, so genügen der Kommission blosse Annahmen nicht; nötig sind gesetzliche Garantien.<br />
Es trifft zwar zu, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass die von der Verfassung vorgesehene Kompetenz der Bundesversammlung zum Erlass von<br />
Notrechtsverfügungen in der Form eines Bundesbeschlusses praktische Anwendung findet. Das ändert nichts am Umstand, dass auch bei seltenen, aber dennoch<br />
möglichen Konstellationen Klarheit betreffend Rechtsschutz und Beschwerdeweg bestehen sollte.<br />
Die Stellungnahme des Bundesrates zeigt Unsicherheiten auf, wie das Rechtsschutzproblem in Notrechtssituationen gelöst werden soll. Das muss Grund genug<br />
sein, der Motion zuzustimmen. Der Rechtsschutz des Bürgers gegen unter Umständen schwerwiegende Eingriffe in seine persönlichen Rechte muss in einem<br />
Rechtsstaat in jedem Fall ernst genommen und klar geregelt werden. Auch Notrecht darf nie zur Willkür werden.<br />
Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber wie der Bundesrat der Ansicht, dass sich die erwähnten Probleme in der Praxis lösen lassen und dass daher kein<br />
genügender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
255
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3021 – Motion<br />
Statistische Erfassung der Immobilienpreise<br />
Eingereicht von<br />
Landolt Martin<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
01.03.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die schweizerische Preisstatistik mit den Immobilienpreisen zu ergänzen.<br />
Begründung<br />
Der Bund, namentlich das Bundesamt für Statistik, bewirtschaftet heute breites und vielfältiges Datenmaterial<br />
rund um das Bau und Wohnungswesen. Trotz ihrer makroökonomischen Bedeutung fehlen aber die<br />
Immobilienpreise. Es gibt in der schweizerischen Preisstatistik keinen Index der Immobilienpreise. Im<br />
Landesindex wird den Immobilienpreisen die gleiche Preisentwicklung wie den Mietpreisen unterstellt. Dies<br />
soll korrigiert werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.05.2011<br />
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Immobilienpreise eine grosse makroökonomische Bedeutung<br />
haben. Sie sind auch ein wichtiger Konjunkturindikator, dessen Einfluss gerade in den letzten Jahren noch<br />
zugenommen hat.<br />
Die Erstellung eines Immobilienpreisindexes ist eine komplexe Aufgabe, da Immobilien sehr heterogene Güter<br />
sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren wie Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung, räumliche<br />
Lage, Zonenzugehörigkeit, Immissionen, Erschliessungsgrad, Steuerkraft der Gemeinde usw. bestimmt<br />
werden. Bei einer Statistik über Immobilienpreise ist zudem zu unterscheiden zwischen den<br />
Anschaffungspreisen für eine Immobilie als Investitionsgut und den Preisen für die Nutzung selbstgenutzten<br />
Wohneigentums als Konsumgut. Die Preisentwicklung für selbstgenutztes Wohneigentum könnte in Zukunft in<br />
den Landesindex der Konsumentenpreise integriert werden, dies anstelle der bisher unterstellten<br />
Mietpreisentwicklung. Die Revision des Landesindexes 2015 wird unter anderem die Frage prüfen, ob und wie<br />
sich ein spezifischer Index für das selbstgenutzte Wohneigentum in den Landesindex integrieren lässt.<br />
Schon in den Neunzigerjahren nahm das Bundesamt für Statistik aufgrund einer im Jahr 1986 eingereichten<br />
Motion Ruffy die Arbeiten zur Erstellung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik auf. Nachdem 1996 das<br />
Detailkonzept vorlag, wurden die Arbeiten im Dezember 1997 aufgrund einer Interpellation Bonny<br />
abgebrochen.<br />
Der Bundesrat ist bereit, im Hinblick auf die Erstellung eines Immobilienpreisindexes in einem ersten Schritt<br />
eine Machbarkeitsstudie bis Mitte 2012 durchzuführen. Diese soll den konkreten Bedarf der potenziellen<br />
Nutzergruppen prüfen, die methodischen und erhebungstechnischen Fragen sowie den Finanzbedarf für eine<br />
solche Erhebung klären. Zudem soll die Studie den aktuellen internationalen Stand bezüglich Methode und<br />
256
Erhebungspraxis berücksichtigen, insbesondere die Entwicklung von Immobilienpreisindizes im Rahmen des<br />
harmonisierten Verbraucherpreisindexes durch das Statistische Amt der EU (Eurostat). Das Ergebnis der<br />
Machbarkeitsstudie wird die nötigen Informationen liefern, um über das weitere Vorgehen zu befinden.<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
13. Januar 2012 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
19.09.2011 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (14)<br />
Bäumle Martin Caviezel Tarzisius EichenbergerWalther Corina Fluri Kurt Gadient Brigitta M.<br />
Grunder Hans HäberliKoller Brigitte Haller Vannini Ursula Hany Urs Hassler Hansjörg Loepfe Arthur<br />
Markwalder Christa SchneiderSchneiter Elisabeth Wasserfallen Christian<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Statistik Bodenmarkt Immobilieneigentum Preisindex Marktpreis Veröffentlichung der Preise<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
257
Konnexe Geschäfte<br />
12.3003<br />
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258
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3021 n Mo. Nationalrat (Landolt). Statistische Erfassung der Immobilienpreise<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission hat die im Titel erwähnte Motion an ihrer Sitzung vom 12./13. Januar 2012 beraten.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die schweizerische Preisstatistik mit den Immobilienpreisen zu ergänzen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen, und reicht an deren Stelle ein Kommissionspostulat ein (vgl. Punkt 5).<br />
Berichterstattung: Gutzwiller<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
5. Kommissionspostulat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die schweizerische Preisstatistik mit den Immobilienpreisen zu ergänzen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Der Bund, namentlich das Bundesamt für Statistik, bewirtschaftet heute breites und vielfältiges Datenmaterial rund um das Bau und Wohnungswesen. Trotz ihrer<br />
makroökonomischen Bedeutung fehlen aber die Immobilienpreise. Es gibt in der schweizerischen Preisstatistik keinen Index der Immobilienpreise. Im Landesindex<br />
wird den Immobilienpreisen die gleiche Preisentwicklung wie den Mietpreisen unterstellt. Dies soll korrigiert werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 2011<br />
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Immobilienpreise eine grosse makroökonomische Bedeutung haben. Sie sind auch ein wichtiger Konjunkturindikator,<br />
dessen Einfluss gerade in den letzten Jahren noch zugenommen hat.<br />
Die Erstellung eines Immobilienpreisindexes ist eine komplexe Aufgabe, da Immobilien sehr heterogene Güter sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren<br />
wie Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung, räumliche Lage, Zonenzugehörigkeit, Immissionen, Erschliessungsgrad, Steuerkraft der Gemeinde usw. bestimmt<br />
werden. Bei einer Statistik über Immobilienpreise ist zudem zu unterscheiden zwischen den Anschaffungspreisen für eine Immobilie als Investitionsgut und den<br />
Preisen für die Nutzung selbstgenutzten Wohneigentums als Konsumgut. Die Preisentwicklung für selbstgenutztes Wohneigentum könnte in Zukunft in den<br />
Landesindex der Konsumentenpreise integriert werden, dies anstelle der bisher unterstellten Mietpreisentwicklung. Die Revision des Landesindexes 2015 wird unter<br />
anderem die Frage prüfen, ob und wie sich ein spezifischer Index für das selbstgenutzte Wohneigentum in den Landesindex integrieren lässt.<br />
Schon in den Neunzigerjahren nahm das Bundesamt für Statistik aufgrund einer im Jahr 1986 eingereichten Motion Ruffy die Arbeiten zur Erstellung einer<br />
schweizerischen Bodenpreisstatistik auf. Nachdem 1996 das Detailkonzept vorlag, wurden die Arbeiten im Dezember 1997 aufgrund einer Interpellation Bonny<br />
abgebrochen.<br />
Der Bundesrat ist bereit, im Hinblick auf die Erstellung eines Immobilienpreisindexes in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie bis Mitte 2012 durchzuführen.<br />
Diese soll den konkreten Bedarf der potenziellen Nutzergruppen prüfen, die methodischen und erhebungstechnischen Fragen sowie den Finanzbedarf für eine solche<br />
Erhebung klären. Zudem soll die Studie den aktuellen internationalen Stand bezüglich Methode und Erhebungspraxis berücksichtigen, insbesondere die Entwicklung<br />
von Immobilienpreisindizes im Rahmen des harmonisierten Verbraucherpreisindexes durch das Statistische Amt der EU (Eurostat). Das Ergebnis der<br />
Machbarkeitsstudie wird die nötigen Informationen liefern, um über das weitere Vorgehen zu befinden.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
Der Nationalrat nahm die Motion am 19. September 2011 diskussionslos mit 149 zu 28 Stimmen an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt einhellig das Vorgehen des Bundesrates, der zunächst bis Mitte Jahr eine Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Erhebung der<br />
Immobilienpreise durchführen will. Sie teilt ebenfalls vollumfänglich die Meinung des Motionärs, dass den Immobilienpreisen eine grosse makroökonomische und<br />
konjunkturpolitische Bedeutung zukomme. Jedoch sind Immobilien sehr heterogene Güter und deren korrekte Erfassung komplex. Die Kommission ist daher<br />
mehrheitlich der Auffassung, weitere Schritte sollten erst nach Vorliegen der Resultate aus der Machbarkeitsstudie ins Auge gefasst werden. Ein Antrag, die<br />
Beratung der Motion daher bis Mitte Jahr zu sistieren, wurde jedoch mit 7 zu 5 Stimmen ebenso abgelehnt wie die Motion. Mit dem einstimmig verabschiedeten<br />
Kommissionspostulat soll dem Bundesrat nun aber der Auftrag für die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie erteilt werden.<br />
5. Kommissionspostulat<br />
12.3003 s Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise<br />
Der Bundesrat wird ersucht, eine Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines Immobilienpreisindexes bis Mitte 2012 zu erstellen.<br />
259
Begründung:<br />
Den Immobilienpreisen kommt eine grosse makroökonomische Bedeutung zu. Sie sind auch ein wichtiger Indikator für den Konjunkturverlauf. Die Machbarkeitsstudie<br />
soll den konkreten Bedarf der potenziellen Nutzergruppen prüfen, die methodischen und erhebungstechnischen Fragen sowie den Finanzbedarf für eine solche<br />
Erhebung klären. Zudem soll die Studie den aktuellen internationalen Stand bezüglich Methode und Erhebungspraxis widergeben. Sie soll die Entwicklung von<br />
Immobilienpreisindizes im Rahmen des harmonisierten Verbraucherpreisindexes durch das Statistische Amt der EU (Eurostat) berücksichtigen. Das Ergebnis der<br />
Machbarkeitsstudie wird die nötigen Informationen liefern, um über das weitere Vorgehen zu befinden.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
260
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.303 – Standesinitiative<br />
Transparenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Jura<br />
20.02.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Jura folgende Standesinitiative ein:<br />
Die eidgenössischen Räte und der Bundesrat werden aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen<br />
für eine nationale und für alle von den Kantonen anerkannten Versicherer und Leistungserbringer obligatorische<br />
Datenbank, die vom BAG geführt wird und öffentlich zugänglich ist. Diese Datenbank soll die Steuerung der<br />
Kostenentwicklung anhand von zuverlässigen Daten, die Überprüfung der Tarife auf die Einhaltung des<br />
gesetzlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit sowie eine nachträgliche Kontrolle der Prämien ermöglichen.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
16. Februar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
27.02.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (SGKNR)<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
261
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kosten des Gesundheitswesens Krankenversicherung Datenbasis Transparenz Krankenkassenprämie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
262
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.303 s Kt.Iv. JU. Transparenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 16. Februar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 die vom Kanton Jura am 20. Februar 2011<br />
eingereichte Standesinitiative vorgeprüft.<br />
Die Standesinitiative verlangt, dass die eidgenössischen Räte und der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen für eine von den Kantonen anerkannte<br />
nationale Datenbank, die vom BAG geführt wird; sie soll für alle Versicherer sowie Leistungserbringer obligatorisch und öffentlich zugänglich sein. Damit sollen eine<br />
bessere Steuerung der Kostenentwicklung dank zuverlässiger Daten, die Überprüfung der Tarife auf die Einhaltung des gesetzlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit und<br />
die nachträgliche Kontrolle der Prämien ermöglicht werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Egerszegi<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Jura folgende Standesinitiative ein:<br />
Die eidgenössischen Räte und der Bundesrat werden aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für eine nationale und für alle von den Kantonen<br />
anerkannten Versicherer und Leistungserbringer obligatorische Datenbank, die vom BAG geführt wird und öffentlich zugänglich ist. Diese Datenbank soll die<br />
Steuerung der Kostenentwicklung anhand von zuverlässigen Daten, die Überprüfung der Tarife auf die Einhaltung des gesetzlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit<br />
sowie eine nachträgliche Kontrolle der Prämien ermöglichen.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass bereits heute genügend Krankenversicherungsdaten zur Verfügung stehen und eine neue Datenbank wohl weder<br />
mehr Transparenz noch Einsparungen in diesem Bereich herbeiführen würde. Sie hielt zudem fest, dass die bundesrätliche Vorlage zur Aufsicht über die soziale<br />
Krankenversicherung der Kommission eine bessere Gelegenheit bieten wird, hier für mehr Transparenz zu sorgen.<br />
Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen, der Initiative Folge zu geben. Ihrer Meinung nach kann mit dieser Datenbank auf die in gewissen Kantonen<br />
unbefriedigende Situation reagiert werden, dass die verfügbaren Daten von Versicherern und Leistungserbringern nicht übereinstimmen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
263
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3034 – Motion<br />
Förderung und Beschleunigung von EHealth<br />
Eingereicht von<br />
GrafLitscher Edith<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
02.03.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung und Förderung von EHealth folgende Massnahmen zu prüfen<br />
und gegebenfalls dem <strong>Parlament</strong> schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Grundlagen und<br />
Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen:<br />
a. Anschubfinanzierung der IKTInfrastruktur für Arztpraxen;<br />
b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und<br />
auszutauschen;<br />
c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;<br />
d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.<br />
Begründung<br />
Ohne EHealth ist die mit der ManagedCareVorlage angestrebte integrierte Versorgung nicht möglich. Damit<br />
aber EHealth zum Tragen kommt, braucht es in Arztpraxen eine EDVBasisinfrastruktur, damit Ärztinnen und<br />
Ärzte Daten elektronisch dokumentieren und austauschen können. Heute sollen weniger als 20 Prozent der<br />
Ärzte die Informationen elektronisch dokumentieren. Untersuchungen in verschiedenen Ländern haben<br />
gezeigt, dass die Einführung von EHealth ohne Anschubfinanzierung, ohne Anreize und ohne klare staatlich<br />
vorgegebene Standards nur schleppend vorwärtsgeht. Das hat die OECD dazu bewogen, den Mitgliedstaaten<br />
zu empfehlen, die Einführung mit finanziellen Anreizen (Anschubfinanzierung sowie Anreize bei der<br />
Einzelleistungsvergütung) zu beschleunigen. EHealth kann nur funktionieren, wenn klare und verbindliche IT<br />
Standards zur Sicherung der Interoperabilität sowie der Migrierbarkeit festgelegt werden. Der Bund und die<br />
Kantone müssen die Regeln der Standardisierung unter Einbezug der Fachpersonen aus der Praxis festlegen.<br />
Zu überlegen sind auch Sanktionen bei der Nichteinhaltung von Standards. In der Schweiz leidet die<br />
Entwicklung von EHealth unter anderem daran, dass bisher die Ärzte zu wenig in den Prozess mit einbezogen<br />
wurden. Die Studien und Versuche von fachübergreifenden Lösungen sollen deshalb durch die öffentliche<br />
Hand, darunter auch der Bund, unterstützt werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 18.05.2011<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie EHealth Schweiz hat der Bundesrat am 3. Dezember 2010 das<br />
Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis September 2011 einen vernehmlassungsfähigen<br />
Entwurf einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten.<br />
264
Der Bundesrat teilt somit im Grundsatz das Anliegen der Motionärin. Welche Massnahmen zur Förderung und<br />
Beschleunigung der Umsetzung der Strategie EHealth Schweiz ergriffen werden sollen, wird im Rahmen des<br />
erwähnten Gesetzgebungsvorhabens zu entscheiden sein. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die<br />
Annahme der Motion.<br />
Antrag des Bundesrates vom 18.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
23. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
17.06.2011 NR Annahme.<br />
12.03.2012 SR Punkt a: agbelehnt; Punkte b, c und d: angenommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (16)<br />
Aubert Josiane BirrerHeimo Prisca Carobbio Guscetti Marina Cassis Ignazio ChopardAcklin Max<br />
FässlerOsterwalder Hildegard Fehr HansJürg Fehr Jacqueline Heim Bea Kiener Nellen Margret<br />
Maire JacquesAndré Noser Ruedi Nussbaumer Eric Pedrina Fabio Riklin Kathy Stöckli Hans<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Datenverarbeitung in der Medizin Durchführung eines Projektes Subvention Arzt/Ärztin<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
265
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© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
266
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3034 n Mo. Nationalrat (GrafLitscher). Förderung und Beschleunigung von EHealth<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die Motion geprüft, die Nationalrätin Edith Graf<br />
Litscher am 2. März 2011 eingereicht und der Nationalrat am 17. Juni 2011 angenommen hatte.<br />
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Einführung von EHealth in den Arztpraxen mit vier Massnahmen zu fördern: a) Anschubfinanzierung, b) Anreize bei<br />
den Taxpunkten, c) verbindliche Standards sowie d) Studien und Versuche.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Punkt a der Motion abzulehnen und die Punkte b, c sowie d anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Kuprecht<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung und Förderung von EHealth folgende Massnahmen zu prüfen und gegebenfalls dem <strong>Parlament</strong> schnellstmöglich<br />
entsprechende gesetzliche Grundlagen und Finanzierungsbeschlüsse vorzulegen:<br />
a. Anschubfinanzierung der IKTInfrastruktur für Arztpraxen;<br />
b. Anreize bei den Taxpunkten für Ärztinnen und Ärzte, die Patientendaten elektronisch zu dokumentieren und auszutauschen;<br />
c. Festlegung der Regeln für verbindliche Standards;<br />
d. Unterstützung von Studien und Versuchen von fachübergreifenden Lösungen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Ohne EHealth ist die mit der ManagedCareVorlage angestrebte integrierte Versorgung nicht möglich. Damit aber EHealth zum Tragen kommt, braucht es in<br />
Arztpraxen eine EDVBasisinfrastruktur, damit Ärztinnen und Ärzte Daten elektronisch dokumentieren und austauschen können. Heute sollen weniger als 20 Prozent<br />
der Ärzte die Informationen elektronisch dokumentieren. Untersuchungen in verschiedenen Ländern haben gezeigt, dass die Einführung von EHealth ohne<br />
Anschubfinanzierung, ohne Anreize und ohne klare staatlich vorgegebene Standards nur schleppend vorwärtsgeht. Das hat die OECD dazu bewogen, den<br />
Mitgliedstaaten zu empfehlen, die Einführung mit finanziellen Anreizen (Anschubfinanzierung sowie Anreize bei der Einzelleistungsvergütung) zu beschleunigen. E<br />
Health kann nur funktionieren, wenn klare und verbindliche ITStandards zur Sicherung der Interoperabilität sowie der Migrierbarkeit festgelegt werden. Der Bund und<br />
die Kantone müssen die Regeln der Standardisierung unter Einbezug der Fachpersonen aus der Praxis festlegen. Zu überlegen sind auch Sanktionen bei der<br />
Nichteinhaltung von Standards. In der Schweiz leidet die Entwicklung von EHealth unter anderem daran, dass bisher die Ärzte zu wenig in den Prozess mit<br />
einbezogen wurden. Die Studien und Versuche von fachübergreifenden Lösungen sollen deshalb durch die öffentliche Hand, darunter auch der Bund, unterstützt<br />
werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Mai 2011<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie EHealth Schweiz hat der Bundesrat am 3. Dezember 2010 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis<br />
September 2011 einen vernehmlassungsfähigen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Der<br />
Bundesrat teilt somit im Grundsatz das Anliegen der Motionärin. Welche Massnahmen zur Förderung und Beschleunigung der Umsetzung der Strategie EHealth<br />
Schweiz ergriffen werden sollen, wird im Rahmen des erwähnten Gesetzgebungsvorhabens zu entscheiden sein. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die<br />
Annahme der Motion.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 17. Juni 2011 diskussions und oppositionslos angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt eine zügige Einführung von EHealth, die den Informationsaustausch unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen sowie die<br />
Behandlungsqualität für die Patienten verbessere und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden helfe. Zwei Massnahmen, welche die Motion verlangt, könnten mit<br />
dem geplanten Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier umgesetzt werden: verbindliche Standards, mit denen die Interoperabilität zwischen den<br />
verschiedenen EHealthAnwendungen sichergestellt werden solle (Punkt c der Motion), und die Förderung der nationalen Zusammenarbeit durch Wissenstransfer<br />
und Erfahrungsaustausch (Punkt d der Motion). Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf dem <strong>Parlament</strong> im vierten Quartal 2012 unterbreitet<br />
werden soll.<br />
Skeptisch beurteilt die Kommission die Forderung nach finanziellen Anreizen. Jede Branche müsse die Investitionen, die für eine zeitgemässe Arbeitsweise sinnvoll<br />
seien, selber machen, ohne vom Staat subventioniert zu werden. Zudem hätten Erfahrungen in Holland und Österreich gezeigt, dass Anschubfinanzierungen für E<br />
267
Health nicht die erhofften Resultate gebracht hätten. Entscheidend werde sein, dass jüngere Ärztinnen und Ärzte ohnehin in EHealth hineinwachsen würden. Wenn<br />
finanzielle Anreize geschaffen werden sollten, dann sollte dies über die Taxpunkte (Punkt b der Motion) geschehen, für die aber primär die Tarifpartner zuständig<br />
seien. Eine staatliche Anschubfinanzierung (Punkt a der Motion) lehnt die Kommission hingegen ab.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
268
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3082 – Motion<br />
Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns im VBS<br />
Eingereicht von<br />
Niederberger Paul<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
10.03.2011<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen. Dieser stammt aus der<br />
Miliz und bekleidet den Grad eines Brigadiers.<br />
Begründung<br />
In der Armee kommt es wie in anderen grossen Organisationen zu zwischenmenschlichen Spannungen und<br />
Konflikten, welche die Akzeptanz und die Leistungsfähigkeit der Institution erheblich beeinträchtigen können.<br />
Es kommt hinzu, dass die gesellschaftlichen Veränderungen zur Folge haben, dass die hierarchischen<br />
Autoritäten und der Anspruch des unbedingten Gehorsams bei der jungen Generation zunehmend hinterfragt<br />
werden. Besonders spürbar wird dies, wenn Vorgesetzte ihre funktionsbezogenen Positionen auf Kosten ihrer<br />
Untergebenen missbrauchen. Die frühe Kaderselektion in der Rekrutenschule sowie mangelnde Lebens und<br />
Führungserfahrung junger Kader in der Armee XXI erhöhen diese Gefahr. Überforderte Vorgesetzte neigen<br />
zuweilen dazu, die persönlichen Defizite mit Respektlosigkeiten und Ehrverletzungen zu kompensieren. Sie<br />
sind Gift für ein gutes Einvernehmen in der Truppe, die Kameradschaft und die Arbeitsatmosphäre. Sie<br />
verhindern gute Leistungen und bringen die Armee in Verruf. Viele Wehrpflichtige sind von der Armee<br />
enttäuscht, wenden sich von ihr ab und motivieren ihre gleichaltrigen Kollegen, dasselbe zu tun. Wie die<br />
Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates bei ihren Besuchen bei Zivildienstleistenden feststellen<br />
konnte, haben sich viele weniger aus Gewissensgründen als vielmehr aufgrund negativer Erfahrungen für den<br />
Zivildienst entschieden.<br />
Aufgrund dieser Situation gehen zunehmend hochqualifizierte junge Menschen der Armee als Angehörige und<br />
potenzielle Kader verloren. Nimmt diese Entwicklung überhand, so läuft die Armee Gefahr, dass ungeeignete<br />
und weniger qualifizierte Personen als Vorgesetzte rekrutiert werden müssen. Dies führt zu einem Teufelskreis,<br />
aus dem die Armee nur mehr schwer herausfinden könnte. Deshalb sind hier rechtzeitig und vor dem nächsten<br />
Armeereformschritt geeignete Massnahmen zu treffen. Die Schaffung einer Truppenombudsstelle kann eine<br />
Möglichkeit sein. Ombudsstellen sind in unserer Gesellschaft ein modernes Führungsinstrument und haben<br />
sich für öffentliche Dienstleistungen (Gesundheitswesen, Versicherungen, Service public, Verwaltungen und<br />
Behörden) und in grossen Unternehmen bewährt.<br />
Der Bundesrat soll in einer Verordnung die Tätigkeit der Truppenombudsstelle regeln. Eckwerte könnten sein:<br />
Intervention bei zwischenmenschlichen Konflikten zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auf Anregung<br />
und Aufforderung eines bzw. einer Armeeangehörigen;<br />
offensichtliche Mängel bei der Truppe (Unterkunft, Verpflegung, Ausrüstung);<br />
269
Festlegen der Position der Truppenombudsstelle innerhalb der Militärorganisationen (u. a. Truppenverband,<br />
Militärjustiz), der militärischen Ausbildung und der Kommandos;<br />
Kompetenzen, Zugangsrechte, Geheimhaltungspflichten, Informationsrechte und Informationspflichten;<br />
Integration in der Armeestruktur;<br />
Rechenschaftspflicht gegenüber dem Chef des VBS.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es in der Armee wie in anderen grossen<br />
Organisationen auch zu zwischenmenschlichen Spannungen und Konflikten kommen kann und dass solche<br />
sowohl Akzeptanz wie Leistungsfähigkeit der Institution beeinträchtigen. Wenn sich Angehörige der Armee aus<br />
Gründen der Unzufriedenheit oder Frustration dem Zivildienst zuwenden oder auf eine Kaderlaufbahn<br />
verzichten, belastet dies die Armee.<br />
Dem Angehörigen der Armee steht die Dienstbeschwerde zur Verfügung, wenn er sich ungerecht behandelt<br />
fühlt. Es handelt sich um ein einfaches, kostenloses Verfahren. Mit weiteren Massnahmen wie z. B. dem Institut<br />
der Ombudsperson könnten der Kadernachwuchsproblematik wie auch dem massiven Abfluss von<br />
Angehörigen der Armee in den Zivildienst entgegengewirkt werden. Das Projekt der Weiterentwicklung der<br />
Armee ist darauf angelegt, diese Herausforderungen in einen Gesamtkontext zu stellen und mit abgestimmten<br />
Reformmassnahmen anzugehen.<br />
Der Bundesrat erachtet es hingegen als verfrüht, Form und Ansiedelung dieser Ombudsstelle bereits zum<br />
jetzigen Zeitpunkt festlegen zu wollen. Insbesondere kann die wichtige Frage, ob die Ombudsperson als zivile<br />
oder militärische Stelle realisiert werden soll und, im zweiten Fall, welchen militärischen Grad sie bekleiden<br />
sollte, erst im Rahmen der Militärgesetzrevision entschieden werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass<br />
eine Ombudsstelle mit den weiteren Reformmassnahmen abgestimmt ist.<br />
Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion, muss sie aber aus den dargelegten Gründen ablehnen.<br />
Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat würde er im Zweitrat einen Abänderungsantrag stellen, mit<br />
dem Ziel, die Ausgestaltung als zivile oder militärische Stelle und den allfälligen militärischen Grad der<br />
Ombudsperson vorerst noch offenzulassen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Juni 2011 Sicherheitspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
16. Januar 2012 Sicherheitspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
31.05.2011 SR Annahme.<br />
05.12.2011 NR Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt,<br />
die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen.“ (Zweiten Satz streichen).<br />
29.02.2012 SR Zustimmung.<br />
270
Behandelnde Kommissionen<br />
Sicherheitspolitische Kommission SR (SiKSR)<br />
Sicherheitspolitische Kommission NR (SiKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (7)<br />
Bieri Peter Bischofberger Ivo Fournier JeanRené Graber Konrad Imoberdorf René Schwaller Urs<br />
SeydouxChriste Anne<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
VBS Armee Ombudsstelle Konfliktregelung Personalverwaltung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
09;04<br />
Zuständig<br />
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />
(VBS)<br />
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271
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3082 s Mo. Ständerat (Niederberger). Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns im VBS<br />
français<br />
Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 16. Januar 2012<br />
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2012 die von Ständerat Paul Niederberger am 10. März 2011 eingereichte<br />
und vom Ständerat am 31. Mai 2011 angenommene sowie vom Nationalrat am 5. Dezember 2011 abgeänderte Motion beraten.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen. Der zweite Satz (Dieser stammt aus der Miliz und bekleidet<br />
den Grad eines Brigadiers.") wird in der abgeänderten Motion gestrichen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Hans Hess<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hans Hess<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstund des Zweitrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen. Dieser stammt aus der Miliz und bekleidet den Grad eines Brigadiers.<br />
1. 2. Begründung<br />
In der Armee kommt es wie in anderen grossen Organisationen zu zwischenmenschlichen Spannungen und Konflikten, welche die Akzeptanz und die<br />
Leistungsfähigkeit der Institution erheblich beeinträchtigen können. Es kommt hinzu, dass die gesellschaftlichen Veränderungen zur Folge haben, dass die<br />
hierarchischen Autoritäten und der Anspruch des unbedingten Gehorsams bei der jungen Generation zunehmend hinterfragt werden. Besonders spürbar wird dies,<br />
wenn Vorgesetzte ihre funktionsbezogenen Positionen auf Kosten ihrer Untergebenen missbrauchen. Die frühe Kaderselektion in der Rekrutenschule sowie<br />
mangelnde Lebens und Führungserfahrung junger Kader in der Armee XXI erhöhen diese Gefahr. Überforderte Vorgesetzte neigen zuweilen dazu, die persönlichen<br />
Defizite mit Respektlosigkeiten und Ehrverletzungen zu kompensieren. Sie sind Gift für ein gutes Einvernehmen in der Truppe, die Kameradschaft und die<br />
Arbeitsatmosphäre. Sie verhindern gute Leistungen und bringen die Armee in Verruf. Viele Wehrpflichtige sind von der Armee enttäuscht, wenden sich von ihr ab und<br />
motivieren ihre gleichaltrigen Kollegen, dasselbe zu tun. Wie die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates bei ihren Besuchen bei Zivildienstleistenden<br />
feststellen konnte, haben sich viele weniger aus Gewissensgründen als vielmehr aufgrund negativer Erfahrungen für den Zivildienst entschieden.<br />
Aufgrund dieser Situation gehen zunehmend hochqualifizierte junge Menschen der Armee als Angehörige und potenzielle Kader verloren. Nimmt diese Entwicklung<br />
überhand, so läuft die Armee Gefahr, dass ungeeignete und weniger qualifizierte Personen als Vorgesetzte rekrutiert werden müssen. Dies führt zu einem<br />
Teufelskreis, aus dem die Armee nur mehr schwer herausfinden könnte. Deshalb sind hier rechtzeitig und vor dem nächsten Armeereformschritt geeignete<br />
Massnahmen zu treffen. Die Schaffung einer Truppenombudsstelle kann eine Möglichkeit sein. Ombudsstellen sind in unserer Gesellschaft ein modernes<br />
Führungsinstrument und haben sich für öffentliche Dienstleistungen (Gesundheitswesen, Versicherungen, Service public, Verwaltungen und Behörden) und in grossen<br />
Unternehmen bewährt.<br />
Der Bundesrat soll in einer Verordnung die Tätigkeit der Truppenombudsstelle regeln. Eckwerte könnten sein:<br />
Intervention bei zwischenmenschlichen Konflikten zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auf Anregung und Aufforderung eines bzw. einer Armeeangehörigen;<br />
offensichtliche Mängel bei der Truppe (Unterkunft, Verpflegung, Ausrüstung);<br />
Festlegen der Position der Truppenombudsstelle innerhalb der Militärorganisationen (u. a. Truppenverband, Militärjustiz), der militärischen Ausbildung und der<br />
Kommandos;<br />
Kompetenzen, Zugangsrechte, Geheimhaltungspflichten, Informationsrechte und Informationspflichten;<br />
Integration in der Armeestruktur;<br />
Rechenschaftspflicht gegenüber dem Chef des VBS.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2011<br />
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es in der Armee wie in anderen grossen Organisationen auch zu zwischenmenschlichen Spannungen und<br />
Konflikten kommen kann und dass solche sowohl Akzeptanz wie Leistungsfähigkeit der Institution beeinträchtigen. Wenn sich Angehörige der Armee aus Gründen<br />
der Unzufriedenheit oder Frustration dem Zivildienst zuwenden oder auf eine Kaderlaufbahn verzichten, belastet dies die Armee.<br />
Dem Angehörigen der Armee steht die Dienstbeschwerde zur Verfügung, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Es handelt sich um ein einfaches, kostenloses<br />
Verfahren. Mit weiteren Massnahmen wie z. B. dem Institut der Ombudsperson könnten der Kadernachwuchsproblematik wie auch dem massiven Abfluss von<br />
Angehörigen der Armee in den Zivildienst entgegengewirkt werden. Das Projekt der Weiterentwicklung der Armee ist darauf angelegt, diese Herausforderungen in<br />
einen Gesamtkontext zu stellen und mit abgestimmten Reformmassnahmen anzugehen.<br />
Der Bundesrat erachtet es hingegen als verfrüht, Form und Ansiedelung dieser Ombudsstelle bereits zum jetzigen Zeitpunkt festlegen zu wollen. Insbesondere kann<br />
die wichtige Frage, ob die Ombudsperson als zivile oder militärische Stelle realisiert werden soll und, im zweiten Fall, welchen militärischen Grad sie bekleiden sollte,<br />
erst im Rahmen der Militärgesetzrevision entschieden werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Ombudsstelle mit den weiteren Reformmassnahmen<br />
abgestimmt ist.<br />
Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion, muss sie aber aus den dargelegten Gründen ablehnen. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat<br />
würde er im Zweitrat einen Abänderungsantrag stellen, mit dem Ziel, die Ausgestaltung als zivile oder militärische Stelle und den allfälligen militärischen Grad der<br />
Ombudsperson vorerst noch offenzulassen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
272
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstund des Zweitrats<br />
Der Ständerat hat am 31. Mai 2011 die Motion mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. In seinem Votum unterstrich der Motionär nochmals die Vorzüge der Stelle eines<br />
Truppenombudsmanns. Gleichzeitig räumte er ein, dass die Forderungen im zweiten Satz seiner Motion den Bogen etwas überspannten. Deshalb wies der Motionär<br />
schliesslich darauf hin, dass im Zweitrat die Motion abgeändert und der fragliche zweite Satz gestrichen werden könne. Am 5. Dezember 2012 hat der Nationalrat den<br />
Änderungsantrag der SiKN und die Motion mit 88 zu 77 Stimmen ohne den zweiten Satz angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat sich einstimmig für die vom Nationalrat abgeänderte Motion ausgesprochen und teilt die vom Motionär angeführten Argumente. Sie begrüsst die<br />
Änderung, dass der Truppenombudsmann nicht unbedingt den Rang eines Brigadiers innehaben muss. Das Grundbegehren ist aber damit nicht bestritten. Wie der<br />
Nationalrat will auch die SiKS einen einfachen Zugang zum Truppenombudsmann ermöglichen, weshalb sie nun auf Vorgaben zum Grad verzichtet. Dadurch soll die<br />
Anlaufstelle für Beschwerden, Konflikte und Schlichtungen besser gewährleistet und genutzt werden. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass der<br />
Truppenombudsmann Militärdienst leistet oder Militärdienst geleistet haben sollte, damit er die Beschwerden und die Probleme der Militärangehörigen besser<br />
verstehen kann und ihm die Abläufe der Armee bekannt sind. Zudem nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat der vom Nationalrat abgeänderten<br />
Motion zustimmen kann.<br />
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273
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.309 – Standesinitiative<br />
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Aargau<br />
14.06.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative<br />
ein:<br />
Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung<br />
dahingehend zu ändern, dass die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines<br />
Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
16. Februar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
27.02.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (SGKNR)<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
274
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Krankenversicherung Vertrag des Privatrechts Krankenkassenprämie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
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275
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.309 s Kt.Iv. AG. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 16. Februar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2012 die vom Kanton Aargau am 14. Juni 2011 eingereichte<br />
Standesinitiative vorgeprüft.<br />
Die kantonale Initiative will das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung dahingehend ändern, dass die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur<br />
an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der kantonalen Initiative keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Diener Lenz<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:<br />
Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung dahingehend zu ändern, dass die Erfüllung der<br />
Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission weist darauf hin, dass die von der Initiative angesprochene Änderung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) erst<br />
am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. In den Augen der Kommission sollten zuerst die Auswirkungen dieser letzten Änderung abgewartet werden, bevor man neue<br />
Modifikationen des Artikels beschliesst. Ausserdem macht die Kommission geltend, dass es sich beim jetzt gültigen Artikel 64a um einen Kompromiss zwischen<br />
Krankenversicherern und Kantonen handelt, welchen man nun nicht einseitig rückgängig machen sollte.<br />
Sie beantragt ihrem Rat deshalb ohne Gegenstimme, der kantonalen Initiative keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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276
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.310 – Standesinitiative<br />
Energiewende<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Bern<br />
06.07.2011<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:<br />
Die Gesetzgebung des Bundes ist so zu ändern, dass folgende Anliegen umgesetzt werden:<br />
Die Schweiz verzichtet auf den Bau neuer Atomkraftwerke;<br />
die Schweiz fördert ab sofort sämtliche Möglichkeiten zur nachhaltigen, erneuerbaren Energiegewinnung, zu<br />
Energieeffizienz und zum Energiesparen;<br />
die Schweiz bemüht sich zusammen mit jenen Staaten, die den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen<br />
haben, um die Standortsuche nach sicheren atomaren Endlagern, die auch in ferner Zukunft weder Mensch<br />
noch Umwelt gefährden können.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
13. Februar 2012 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.02.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
277
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Ausstieg aus der Atomenergie sanfte Energie Lagerung radioaktiver Abfälle<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
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278
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.310 s Kt.Iv. BE. Energiewende<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 13. Februar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2012 die vom Kanton Bern am 6. Juli 2011 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft.<br />
Die Initiative verlangt, auf den Bau neuer Atomkraftwerke zu verzichten sowie erneuerbare Energien, Energieeffizienz und das Energiesparen zu fördern. Zudem fordert<br />
sie internationale Zusammenarbeit bei der Standortsuche nach sicheren atomaren Endlagern.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Berberat<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:<br />
Die Gesetzgebung des Bundes ist so zu ändern, dass folgende Anliegen umgesetzt werden:<br />
Die Schweiz verzichtet auf den Bau neuer Atomkraftwerke;<br />
die Schweiz fördert ab sofort sämtliche Möglichkeiten zur nachhaltigen, erneuerbaren Energiegewinnung, zu Energieeffizienz und zum Energiesparen;<br />
die Schweiz bemüht sich zusammen mit jenen Staaten, die den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen haben, um die Standortsuche nach sicheren atomaren<br />
Endlagern, die auch in ferner Zukunft weder Mensch noch Umwelt gefährden können.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Nach dem schweren Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi vom 11. März 2011 hat der Bundesrat am 25. Mai 2011 im Rahmen der neuen Energiestrategie den<br />
schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue<br />
Kernkraftwerke ersetzt werden. Damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, werden die erneuerbaren Energien ausgebaut, der sparsame Umgang mit Energie<br />
gefördert und die Energieeffizienzmassnahmen verstärkt. Um diese Ziele zu erreichen, soll auch die Energieforschung gefördert werden. National und Ständerat<br />
haben sich in der Sommer und Herbstsession dem Grundsatzentscheid angeschlossen. Unter der Führung des UVEK wird gegenwärtig die konkrete Ausgestaltung<br />
der neuen Energiestrategie vorangetrieben; Ende Sommer 2012 plant der Bundesrat, eine Vorlage für die Vernehmlassung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund stellt<br />
die Kommission fest, dass die Anliegen der beiden ersten Punkte der Standesinitiative in der Umsetzung begriffen sind. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.<br />
Hinsichtlich des dritten Anliegens verweist die Kommission darauf, dass die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), welche von den<br />
Verursachern mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen beauftragt ist, im Rahmen ihrer Forschung bereits intensiv mit internationalen Partnern zusammen arbeitet.<br />
Der Informations und Erfahrungsaustausch ist mittels bilateraler Abkommen mit Partnerorganisationen im Ausland, aber auch durch die Mitwirkung der Nagra in<br />
internationalen Organisationen (z. B. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, der Internationalen AtomenergieOrganisation<br />
IAEA oder der Nuclear Energy Agency NEA) sichergestellt. Forschungsarbeit mit internationaler Beteiligung wird von der Nagra beispielsweise im GrimselFelslabor<br />
durchgeführt. Schliesslich erinnert die Kommission daran, dass die Schweiz gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet ist, ihre radioaktiven Abfälle im Inland zu<br />
entsorgen (KEG Art. 30 Abs. 2; SR 732.1). Sie stellt auch hinsichtlich des dritten Anliegens der Initiative keinen Handlungsbedarf fest.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
279
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3120 – Motion<br />
Schutz der Souveränität der Schweiz<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDPLiberale Fraktion<br />
Lüscher Christian<br />
16.03.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verstärkung der <strong>Schweizer</strong> Souveränität einen Entwurf eines<br />
"Souveränitätsschutzgesetzes" auszuarbeiten.<br />
Begründung<br />
Der Bundesrat hat anlässlich seines Berichts vom 4. Juni 2010 zur Motion 07.3281 auf eine Lücke in der<br />
<strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung aufmerksam gemacht: Es gibt tatsächlich kein besonderes rechtliches Mittel gegen<br />
einseitige Akte ausländischer Staaten, die die Souveränität der Schweiz verletzen.<br />
Wenn ausländische Staaten etwa Massnahmen gegen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörige oder <strong>Schweizer</strong><br />
Unternehmen ergreifen und diese damit zu einer Verletzung einer Norm der <strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung zwingen<br />
(z. B. verbotene Handlungen für einen fremden Staat, Art. 271 StGB), gibt es kein gesetzliches Mittel, das<br />
einem solchen Ansinnen entgegengehalten werden könnte. Solche unilateralen Massnahmen bergen das<br />
Risiko, die <strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung auszuhöhlen.<br />
Ein solches Gesetz würde folglich zu einem besseren Schutz der staatlichen Hoheitssphäre beitragen:<br />
Rechtsverletzungen könnten präventiv verhindert und müssten nicht nachträglich strafrechtlich verfolgt werden.<br />
Eine solche gesetzliche Regelung vermöchte nicht nur die schweizerische Souveränität besser zu schützen,<br />
sondern würde auch die Rechtssicherheit erhöhen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
23. Januar 2012 Kommission für Rechtsfragen SR Ständerat<br />
280
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
17.06.2011 NR Annahme.<br />
29.02.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen SR (RKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Staatssouveränität Verteidigung Rechtssicherheit Staatsschutz Gesetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
09;04<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
281
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3120 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Schutz der Souveränität der Schweiz<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 23. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die am 16. März 2011 eingereichte und vom Nationalrat am 17. Juni 2011 angenommene Motion<br />
vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, zur Verstärkung der Souveränität der Schweiz einen Entwurf für ein Souveränitätsgesetz auszuarbeiten.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Seydoux<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Anne SeydouxChriste<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verstärkung der <strong>Schweizer</strong> Souveränität einen Entwurf eines Souveränitätsschutzgesetzes auszuarbeiten.<br />
1. 2. Begründung<br />
Der Bundesrat hat anlässlich seines Berichts vom 4. Juni 2010 zur Motion 07.3281 [11.011] auf eine Lücke in der <strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung aufmerksam gemacht:<br />
Es gibt tatsächlich kein besonderes rechtliches Mittel gegen einseitige Akte ausländischer Staaten, die die Souveränität der Schweiz verletzen.<br />
Wenn ausländische Staaten etwa Massnahmen gegen <strong>Schweizer</strong> Staatsangehörige oder <strong>Schweizer</strong> Unternehmen ergreifen und diese damit zu einer Verletzung einer<br />
Norm der <strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung zwingen (z. B. verbotene Handlungen für einen fremden Staat, Art. 271 StGB), gibt es kein gesetzliches Mittel, das einem<br />
solchen Ansinnen entgegengehalten werden könnte. Solche unilateralen Massnahmen bergen das Risiko, die <strong>Schweizer</strong> Rechtsordnung auszuhöhlen.<br />
Ein solches Gesetz würde folglich zu einem besseren Schutz der staatlichen Hoheitssphäre beitragen: Rechtsverletzungen könnten präventiv verhindert und müssten<br />
nicht nachträglich strafrechtlich verfolgt werden. Eine solche gesetzliche Regelung vermöchte nicht nur die schweizerische Souveränität besser zu schützen, sondern<br />
würde auch die Rechtssicherheit erhöhen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Mai 2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat nahm die Motion am 17. Juni 2011 diskussionslos an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission ist wie National und Bundesrat der Ansicht, dass die laufenden Arbeiten [1] zum Vorentwurf für ein Souveränitätsschutzgesetz abgeschlossen<br />
werden sollten und dem <strong>Parlament</strong> eine Vorlage zu unterbreiten sei. Damit könne den Problemen abgeholfen werden, welche sich in den letzten Jahren in der<br />
Schweiz bzw. für die Schweiz in den Beziehungen mit gewissen Staaten gestellt haben, namentlich im Steuerstreit mit den USA (UBSAffäre).<br />
Souveränitätsschutz ist ein neuer Begriff. Gegenstand des einschlägigen Gesetzes wird u. a. die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den<br />
fremden Staaten sein. Das Gesetz wird gewissermassen einen Allgemeinen Teil beinhalten, der die Sonderbestimmungen der sektoriellen Gesetze ergänzt. Zudem<br />
sollen damit die Voraussetzungen festgelegt werden, unter welchen ausländischen Amtsträgern bewilligt werden kann, auf schweizerischem Gebiet Handlungen<br />
vorzunehmen, welche die Souveränität ihres Staates betreffen (vgl. Art. 271 StGB: ohne Bewilligung). Schliesslich soll dieses Gesetz sich in der Schweiz befindlichen<br />
Personen Schutz gewähren vor Anordnungen und Verboten ausländischer Behörden, mit welchen diese Personen <strong>Schweizer</strong> Recht verletzen könnten.<br />
______________________________<br />
1) Vgl. Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 2011 zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden (Amtshilfe,<br />
Rechtshilfe, Souveränitätsschutz).<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
282
283
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3260 – Motion<br />
Expo 2015 als Schaufenster für die <strong>Schweizer</strong> Landwirtschaft<br />
Eingereicht von<br />
Schibli Ernst<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
18.03.2011<br />
Nationalrat<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der schweizerischen Landwirtschaft im Rahmen der <strong>Schweizer</strong> Teilnahme an<br />
der Weltausstellung 2015 in Mailand einen prominenten Auftritt zu garantieren.<br />
Begründung<br />
Im Jahr 2015 findet in Mailand die Weltausstellung zum Thema "die Welt ernähren" statt. Die SVP ist der<br />
Ansicht, dass es zu diesem Themenbereich keine geeignetere Botschafterin als die produzierende<br />
schweizerische Landwirtschaft mit ihren hochwertigen Produkten gibt, welche nach strengsten<br />
Qualitätsanforderungen und im Einklang mit der Natur der Nahrungsmittelproduktion nachgeht. Es ist deshalb<br />
vom Bundesrat sicherzustellen, dass die produzierende schweizerische Landwirtschaft in die weitere Planung<br />
mit einbezogen wird und dadurch sichergestellt wird, dass ihr an der Expo ein prominenter Auftritt zuteilwird.<br />
Die Weltausstellung 2015 in Mailand bietet eine einzigartige Möglichkeit, der Welt wie auch den europäischen<br />
Nachbarländern, welche einen starken Handelsaustausch mit der Schweiz aufweisen, die Produktionsweise,<br />
die Traditionen, die hohen Qualitätsanforderungen und die qualitativ herausragenden Produkte der Schweiz<br />
und ihrer Bauern zu präsentieren und näherzubringen.<br />
Aus diesen Gründen verlangt die SVP, dass der Bundesrat ein entsprechendes Konzept ausarbeitet, welches<br />
einen entsprechenden Auftritt der schweizerischen Landwirtschaft und ihrer Produkte im Rahmen der<br />
<strong>Schweizer</strong> Teilnahme an der Weltausstellung 2015 in den Vordergrund stellt oder mindestens mit einbezieht<br />
und ihr einen Auftritt garantiert, welcher den ausserordentlichen Errungenschaften gerecht wird.<br />
Zudem wird der Bundesrat damit beauftragt, dass bei der Planung und der Durchführung allfälliger spezieller<br />
Rahmenveranstaltungen (Eröffnung, <strong>Schweizer</strong> Tag usw.) wie auch bezüglich der regulären Präsenz<br />
sichergestellt wird, dass ausschliesslich schweizerische Erzeugnisse offeriert werden. Dies betrifft nicht nur<br />
den Ausschank von Wein und Mineralwasser, sondern auch Erzeugnisse wie Brot, Käse, Fleisch und<br />
Wurstwaren, Gemüse usw. grundsätzlich betrifft diese Regelung sämtliche Erzeugnisse, welche in der<br />
Schweiz produziert werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Auftritte der Schweiz an Weltausstellungen sind eine gute Plattform für die Darstellung der Vielfalt und Stärken<br />
unseres Landes. Dazu gehören auch die landwirtschaftlichen Produkte. An den jüngsten Pavillons in Shanghai<br />
2010, Zaragoza 2008 und Aichi 2005 wurden daher in den Restaurants wo immer möglich <strong>Schweizer</strong><br />
Nahrungsmittel und Getränke serviert. Dies gilt noch in verstärktem Mass für die Houses of Switzerland an<br />
284
Olympischen Spielen, beispielsweise in Kanada 2010 oder in China 2008.<br />
Diese bewährte Praxis soll auch an der Weltausstellung 2015 in Mailand gelten. Angesichts des Themas der<br />
Expo, "Nutrire il pianeta, energia per la vita", kommt der schweizerischen Landwirtschaft und ihren Produkten an<br />
dieser Weltausstellung eine noch grössere Rolle zu: Bei den Vorbereitungsarbeiten hat das dafür zuständige<br />
EDA, Präsenz Schweiz, darum bereits Kontakt aufgenommen mit den entsprechenden Branchenverbänden<br />
Agro Marketing Suisse, zuständig für die Förderung des Absatzes von schweizerischen<br />
Landwirtschaftsprodukten, und Bio Suisse, dem Dachverband der <strong>Schweizer</strong> BiolandbauOrganisationen.<br />
Dieses Jahr noch wird das EDA, Präsenz Schweiz, einen Ideenwettbewerb veranstalten und auf der Basis des<br />
Siegerprojekts die Finanzierungsbotschaft ausarbeiten, die dem <strong>Parlament</strong> voraussichtlich im Jahr 2012<br />
unterbreitet wird. Im Herbst 2011 wird eine Steuerungsgruppe gebildet, die Konzeption und Umsetzung des<br />
Auftritts der Schweiz in Mailand begleiten wird. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für<br />
Landwirtschaft wird Präsenz Schweiz dafür besorgt sein, dass die Land und Ernährungswirtschaft in dieser<br />
Steuerungsgruppe angemessen vertreten sein wird. Für eine bestmögliche Integration der interessierten<br />
Organisationen, unter anderem aus der Landwirtschaft, in den Pavillon sollen zudem Partnerschaften<br />
abgeschlossen werden. Schliesslich bietet sich die Möglichkeit einer aktiven Partizipation an der<br />
Kommunikationskampagne, die den Auftritt der Schweiz an der Weltausstellung in Mailand optimal vorbereiten<br />
und umrahmen soll.<br />
Antrag des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
17.06.2011 NR Annahme.<br />
08.03.2012 SR Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: "… zu garantieren. Dieser Auftritt<br />
soll auch das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Tourismus aufzeigen."<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (25)<br />
Aebi Andreas Bigger Elmar Binder Max Bortoluzzi Toni Bourgeois Jacques Estermann Yvette<br />
Fehr Hans FlückigerBäni Sylvia Geissbühler Andrea Martina Giezendanner Ulrich<br />
GlauserZufferey Alice Graber JeanPierre Graf Maya Grin JeanPierre Heer Alfred Joder Rudolf<br />
285
Killer Hans Kunz Josef Mörgeli Christoph Perrin Yvan Rime JeanFrançois Spuhler Peter<br />
Walter Hansjörg Wandfluh Hansruedi Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Weltausstellung Agrarproduktion und Agrarstrukturen Agrarstrukturpolitik Agrarproduktionspolitik Nahrungsmittel<br />
Schweiz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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286
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3260 n Mo. Nationalrat (Schibli). Expo 2015 als Schaufenster für die <strong>Schweizer</strong> Landwirtschaft<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 20. Januar 2012<br />
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2012 die am 18. März 2011 von NR Schibli eingereichte und am<br />
17. Juni 2011 vom Nationalrat angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, der schweizerischen Landwirtschaft im Rahmen der <strong>Schweizer</strong> Teilnahme an der Weltausstellung 2015 in Mailand einen<br />
prominenten Auftritt zu garantieren.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag (vgl. Punkt 4 des Berichtes) anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Föhn<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Änderungsantrag der Kommission<br />
5. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der schweizerischen Landwirtschaft im Rahmen der <strong>Schweizer</strong> Teilnahme an der Weltausstellung 2015 in Mailand einen prominenten<br />
Auftritt zu garantieren.<br />
1. 2. Begründung<br />
Im Jahr 2015 findet in Mailand die Weltausstellung zum Thema "die Welt ernähren" statt. Die SVP ist der Ansicht, dass es zu diesem Themenbereich keine<br />
geeignetere Botschafterin als die produzierende schweizerische Landwirtschaft mit ihren hochwertigen Produkten gibt, welche nach strengsten<br />
Qualitätsanforderungen und im Einklang mit der Natur der Nahrungsmittelproduktion nachgeht. Es ist deshalb vom Bundesrat sicherzustellen, dass die produzierende<br />
schweizerische Landwirtschaft in die weitere Planung mit einbezogen wird und dadurch sichergestellt wird, dass ihr an der Expo ein prominenter Auftritt zuteilwird.<br />
Die Weltausstellung 2015 in Mailand bietet eine einzigartige Möglichkeit, der Welt wie auch den europäischen Nachbarländern, welche einen starken<br />
Handelsaustausch mit der Schweiz aufweisen, die Produktionsweise, die Traditionen, die hohen Qualitätsanforderungen und die qualitativ herausragenden Produkte<br />
der Schweiz und ihrer Bauern zu präsentieren und näherzubringen.<br />
Aus diesen Gründen verlangt die SVP, dass der Bundesrat ein Konzept ausarbeitet, welches einen entsprechenden Auftritt der schweizerischen Landwirtschaft und<br />
ihrer Produkte im Rahmen der <strong>Schweizer</strong> Teilnahme an der Weltausstellung 2015 in den Vordergrund stellt oder mindestens mit einbezieht und ihr einen Auftritt<br />
garantiert, welcher den ausserordentlichen Errungenschaften gerecht wird.<br />
Zudem wird der Bundesrat damit beauftragt, dass bei der Planung und der Durchführung allfälliger spezieller Rahmenveranstaltungen (Eröffnung, <strong>Schweizer</strong> Tag usw.)<br />
wie auch bezüglich der regulären Präsenz sichergestellt wird, dass ausschliesslich schweizerische Erzeugnisse offeriert werden. Dies betrifft nicht nur den<br />
Ausschank von Wein und Mineralwasser, sondern auch Erzeugnisse wie Brot, Käse, Fleisch und Wurstwaren, Gemüse usw. grundsätzlich betrifft diese Regelung<br />
sämtliche Erzeugnisse, welche in der Schweiz produziert werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2011<br />
Auftritte der Schweiz an Weltausstellungen sind eine gute Plattform für die Darstellung der Vielfalt und Stärken unseres Landes. Dazu gehören auch die<br />
landwirtschaftlichen Produkte. An den jüngsten Pavillons in Shanghai 2010, Zaragoza 2008 und Aichi 2005 wurden daher in den Restaurants wo immer möglich<br />
<strong>Schweizer</strong> Nahrungsmittel und Getränke serviert. Dies gilt noch in verstärktem Mass für die Houses of Switzerland an Olympischen Spielen, beispielsweise in<br />
Kanada 2010 oder in China 2008.<br />
Diese bewährte Praxis soll auch an der Weltausstellung 2015 in Mailand gelten. Angesichts des Themas der Expo, "Nutrire il pianeta, energia per la vita", kommt der<br />
schweizerischen Landwirtschaft und ihren Produkten an dieser Weltausstellung eine noch grössere Rolle zu: Bei den Vorbereitungsarbeiten hat das dafür zuständige<br />
EDA, Präsenz Schweiz, darum bereits Kontakt aufgenommen mit den entsprechenden Branchenverbänden Agro Marketing Suisse, zuständig für die Förderung des<br />
Absatzes von schweizerischen Landwirtschaftsprodukten, und Bio Suisse, dem Dachverband der <strong>Schweizer</strong> BiolandbauOrganisationen.<br />
Dieses Jahr noch wird das EDA, Präsenz Schweiz, einen Ideenwettbewerb veranstalten und auf der Basis des Siegerprojekts die Finanzierungsbotschaft ausarbeiten,<br />
die dem <strong>Parlament</strong> voraussichtlich im Jahr 2012 unterbreitet wird. Im Herbst 2011 wird eine Steuerungsgruppe gebildet, die Konzeption und Umsetzung des Auftritts<br />
der Schweiz in Mailand begleiten wird. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft wird Präsenz Schweiz dafür besorgt sein, dass die Land und<br />
Ernährungswirtschaft in dieser Steuerungsgruppe angemessen vertreten sein wird. Für eine bestmögliche Integration der interessierten Organisationen in den<br />
Pavillons, unter anderem aus der Landwirtschaft, sollen zudem Partnerschaften abgeschlossen werden. Schliesslich bietet sich die Möglichkeit einer aktiven<br />
Partizipation an der Kommunikationskampagne, die den Auftritt der Schweiz an der Weltausstellung in Mailand optimal vorbereiten und umrahmen soll.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Am 17. Juni 2011 nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.<br />
4. Änderungsantrag der Kommission<br />
287
Die Kommission beantragt, die Motion wie folgt zu formulieren:<br />
...zu garantieren. Dieser Auftritt soll auch das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Tourismus aufzeigen.<br />
5. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, das Schaufenster der Weltausstellung 2015 in Mailand zur Darstellung der Stärken der <strong>Schweizer</strong><br />
Landwirtschaft zu nutzen. Die Kommission ist überdies der Meinung, dass bei dieser Gelegenheit auch das gute Zusammenspiel zwischen Tourismus und<br />
Landwirtschaft aufgezeigt werden soll. Somit könnte die Expo 2015 nicht zuletzt dazu genutzt werden, dem <strong>Schweizer</strong> Tourismus einen sichtbaren Auftritt zu<br />
verschaffen. Die Kommission beantragt deshalb, die vorliegende Motion entsprechend zu ergänzen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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288
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3281 – Motion<br />
Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern<br />
Eingereicht von<br />
Grin JeanPierre<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
18.03.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des<br />
Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen.<br />
Begründung<br />
Bei der Einführung der zweiten Säule wurde beschlossen, zur Deckung des Alterskapitals einen progressiven<br />
Beitragssatz einzuführen. Je näher die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Rentenalter kommen, desto<br />
höhere anteilmässige Beiträge entrichten sie wie auch der Arbeitgeber. So gibt es vier Altersklassen zu je zehn<br />
Jahren, in denen der Beitragssatz angegeben in Prozent des versicherten Einkommens 7, 10, 15 oder 18<br />
Prozent beträgt.<br />
Dieses System wurde geschaffen, damit diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der<br />
Einführung der zweiten Säule kurz vor der Pensionierung standen, höhere Beiträge entrichteten, um bei<br />
Rentenantritt eine angemessene Rente beziehen zu können. Heutzutage hat aber die Mehrheit der<br />
Versicherten bei Rentenantritt bereits während langen Jahren Beiträge geleistet; es ist deshalb nicht mehr zu<br />
rechtfertigen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Beiträge einbezahlen als jüngere<br />
Beitragszahlerinnen und zahler. Der gegenwärtig praktizierte Ansatz ist unsozial, und er kann Unternehmen<br />
davon abhalten, ältere Personen anzustellen. Diesem Missstand ist zu begegnen, indem ein vom Alter der<br />
betroffenen Person unabhängiger, mittlerer Beitragssatz geschaffen wird.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im September 2006<br />
hiess er einen Bericht gut, der den Postulaten Polla 02.3208, "BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über<br />
55Jährigen", und der CVPFraktion 05.3651, "Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften<br />
im BVG", Folge leistete (http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msgid=7320). Der Bericht<br />
zeigte auf, dass eine andere Staffelung der BVGAltersgutschriften die Stellung älterer Arbeitnehmender auf<br />
dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ganz allgemein würde eine Senkung der Altersgutschriften für<br />
ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge haben. Und auch eine Erhöhung der<br />
Altersgutschriften für jüngere Arbeitnehmende wäre nicht zweckmässig, da diese Gruppe mit Abstand die<br />
grössten Schwierigkeiten hat, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten.<br />
Damit bei einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45jährigen Versicherten aufrechterhalten<br />
bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur Anwendung gelangen. Es wäre also<br />
eine lange Übergangsfrist erforderlich (20 Jahre), was wiederum mit Kosten verbunden wäre, denn für die<br />
jüngeren Versicherten käme parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung. Die effektiven Mehrkosten<br />
289
könnten bis 1 Milliarde Franken jährlich betragen, und das während 20 Jahren. Der Bundesrat äusserte sich<br />
auch im Rahmen der Motion Meyer Thérèse 07.3201, "Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmern unterstützen", zu diesem Thema und verwies in seiner Stellungnahme auf die<br />
Schlussfolgerungen des Berichtes. Die Motion wurde abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang hängig<br />
gewesen war.<br />
Der Nationalrat teilte die Auffassung des Bundesrates und folgte bei der Behandlung der parlamentarischen<br />
Initiativen Beck 07.425, "Berufliche Vorsorge. Lineare Altersgutschriften während der gesamten<br />
Berufstätigkeit", und Robbiani 07.489, "Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen", den<br />
Schlussfolgerungen des Berichtes. Im September 2009 entschied der Nationalrat, den Initiativen keine Folge<br />
zu geben. Bei den Kommissionsberatungen wurden ausserdem zusätzliche Argumente gegen ein alternatives<br />
Modell zur Staffelung der BVGAltersguthaben vorgebracht. So ist beispielsweise die Zahl der<br />
Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten, und die Familienlasten sind insgesamt<br />
kleiner als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht<br />
abwegig. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die administrativen Probleme, welche die Umsetzung eines<br />
neuen Modells mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel<br />
geführt werden müssten. Zudem wären zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen allenfalls gezwungen, ihr<br />
Finanzierungsmodell komplett zu überdenken. Dies könnte als Eingriff in ihre Organisationsfreiheit aufgefasst<br />
werden und dürfte für Unmut bei den Akteuren der zweiten Säule sorgen.<br />
Schliesslich ist hervorzuheben, dass die BVGAltersgutschriften sowie die Beiträge der Arbeitgebenden und<br />
der Versicherten einen komplexen Mechanismus innerhalb der Organisation einer Vorsorgeeinrichtung bilden.<br />
Wird eine Komponente abgeändert, wirkt sich dies unweigerlich auf andere, genauso wichtige Faktoren aus.<br />
Folglich würde ein Systemwechsel gleichzeitig weitere, vermutlich weniger wünschenswerte Auswirkungen<br />
nach sich ziehen. Da sich die Ausgangslage seit diesen jüngsten Untersuchungen nicht geändert hat, besteht<br />
für den Bundesrat kein Anlass, dieses Thema erneut zu behandeln.<br />
Antrag des Bundesrates vom 11.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
24. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
19.09.2011 NR Annahme.<br />
27.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
290
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (7)<br />
Baettig Dominique Brönnimann Andreas Bugnon André Graber JeanPierre Kunz Josef Perrin Yvan<br />
Reymond André<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Berufliche Vorsorge Sozialabgabe ältere/r Arbeitnehmer/in Kampf gegen die Diskriminierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
28<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
291
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3281 n Mo. Nationalrat (Grin). Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 24. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die von Nationalrat Grin am 18. März 2011 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 19. September 2011 angenommene Motion geprüft.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu<br />
schaffen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Präsidentin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Bei der Einführung der zweiten Säule wurde beschlossen, zur Deckung des Alterskapitals einen progressiven Beitragssatz einzuführen. Je näher die<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Rentenalter kommen, desto höhere anteilmässige Beiträge entrichten sie wie auch der Arbeitgeber. So gibt es vier<br />
Altersklassen zu je zehn Jahren, in denen der Beitragssatz angegeben in Prozent des versicherten Einkommens 7, 10, 15 oder 18 Prozent beträgt.<br />
Dieses System wurde geschaffen, damit diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Einführung der zweiten Säule kurz vor der Pensionierung<br />
standen, höhere Beiträge entrichteten, um bei Rentenantritt eine angemessene Rente beziehen zu können. Heutzutage hat aber die Mehrheit der Versicherten bei<br />
Rentenantritt bereits während langen Jahren Beiträge geleistet; es ist deshalb nicht mehr zu rechtfertigen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere<br />
Beiträge einbezahlen als jüngere Beitragszahlerinnen und zahler. Der gegenwärtig praktizierte Ansatz ist unsozial, und er kann Unternehmen davon abhalten, ältere<br />
Personen anzustellen. Diesem Missstand ist zu begegnen, indem ein vom Alter der betroffenen Person unabhängiger, mittlerer Beitragssatz geschaffen wird.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2011<br />
Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im September 2006 hiess er einen Bericht gut, der den Postulaten Polla<br />
02.3208, "BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55Jährigen", und der CVPFraktion 05.3651, "Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften<br />
im BVG", Folge leistete (http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msgid=7320). Der Bericht zeigte auf, dass eine andere Staffelung der BVG<br />
Altersgutschriften die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ganz allgemein würde eine Senkung der Altersgutschriften<br />
für ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge haben. Und auch eine Erhöhung der Altersgutschriften für jüngere Arbeitnehmende wäre nicht<br />
zweckmässig, da diese Gruppe mit Abstand die grössten Schwierigkeiten hat, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Damit bei<br />
einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45jährigen Versicherten aufrechterhalten bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur<br />
Anwendung gelangen. Es wäre also eine lange Übergangsfrist erforderlich (20 Jahre), was wiederum mit Kosten verbunden wäre, denn für die jüngeren Versicherten<br />
käme parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung. Die effektiven Mehrkosten könnten bis 1 Milliarde Franken jährlich betragen, und das während 20<br />
Jahren. Der Bundesrat äusserte sich auch im Rahmen der Motion Meyer Thérèse 07.3201, "Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
unterstützen", zu diesem Thema und verwies in seiner Stellungnahme auf die Schlussfolgerungen des Berichtes. Die Motion wurde abgeschrieben, nachdem sie zwei<br />
Jahre lang hängig gewesen war.<br />
Der Nationalrat teilte die Auffassung des Bundesrates und folgte bei der Behandlung der parlamentarischen Initiativen Beck 07.425, "Berufliche Vorsorge. Lineare<br />
Altersgutschriften während der gesamten Berufstätigkeit", und Robbiani 07.489, "Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen", den<br />
Schlussfolgerungen des Berichtes. Im September 2009 entschied der Nationalrat, den Initiativen keine Folge zu geben. Bei den Kommissionsberatungen wurden<br />
ausserdem zusätzliche Argumente gegen ein alternatives Modell zur Staffelung der BVGAltersguthaben vorgebracht. So ist beispielsweise die Zahl der<br />
Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten, und die Familienlasten sind insgesamt kleiner als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind<br />
höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht abwegig. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die administrativen Probleme, welche die Umsetzung eines<br />
neuen Modells mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel geführt werden müssten. Zudem wären zahlreiche<br />
Vorsorgeeinrichtungen allenfalls gezwungen, ihr Finanzierungsmodell komplett zu überdenken. Dies könnte als Eingriff in ihre Organisationsfreiheit aufgefasst werden<br />
und dürfte für Unmut bei den Akteuren der zweiten Säule sorgen.<br />
Schliesslich ist hervorzuheben, dass die BVGAltersgutschriften sowie die Beiträge der Arbeitgebenden und der Versicherten einen komplexen Mechanismus<br />
innerhalb der Organisation einer Vorsorgeeinrichtung bilden. Wird eine Komponente abgeändert, wirkt sich dies unweigerlich auf andere, genauso wichtige Faktoren<br />
aus. Folglich würde ein Systemwechsel gleichzeitig weitere, vermutlich weniger wünschenswerte Auswirkungen nach sich ziehen. Da sich die Ausgangslage seit<br />
diesen jüngsten Untersuchungen nicht geändert hat, besteht für den Bundesrat kein Anlass, dieses Thema erneut zu behandeln.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrates<br />
292
Der Nationalrat hat die Motion am 19. September 2011 mit 93 zu 70 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass das BVG ein Rahmengesetz ist und die Kassen heute schon gleiche<br />
Altersgutschriften für jede Altersklasse festlegen können. Allerdings machen nur wenige Pensionskassen davon Gebrauch. Weiter macht sie geltend, dass man bei<br />
der Behandlung früherer Vorstösse zu diesem Thema schon mehrfach festgestellt habe, dass eine andere Staffelung der BVGAltersgutschriften die Stellung älterer<br />
Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ausserdem sind die höheren Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende in den Augen der<br />
Kommission aufgrund der Familienlasten bei jüngeren Arbeitnehmenden nicht abwegig. Schliesslich gibt die Kommission zu bedenken, dass die Umsetzung eines<br />
neuen Modells auch administrative Probleme mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel geführt werden müssten.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
293
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3357 – Motion<br />
Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV<br />
Eingereicht von<br />
GrafLitscher Edith<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
13.04.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:<br />
Die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, klassischen Homöopathie, Neuraltherapie,<br />
Phytotherapie und traditionellen chinesischen Arzneimitteltherapie sind von der Invalidenversicherung wieder<br />
zu vergüten. Der Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom 1. November 2005, die<br />
Kosten nicht mehr zu vergüten, ist aufzuheben.<br />
Begründung<br />
Das BSV hat per 1. November 2005 mit einem Kreisschreiben verfügt, dass die ärztlichen Leistungen der<br />
Komplementärmedizin nicht mehr von der Invalidenversicherung vergütet werden, da sie seinerzeit aus dem<br />
Leistungskatalog der Grundversicherung (KVG) gestrichen wurden. Der Ausschluss aus der<br />
Invalidenversicherung erfolgte ohne genügende Rechtsgrundlage. Mehrere Kantone haben die Leistungen<br />
weiter vergütet. Für die betroffenen Eltern und invalide Personen ist es stossend, wenn einzelne Kantone das<br />
Kreisschreiben umsetzen, während andere Kantone die Leistungen der Komplementärmedizin weiterhin<br />
bezahlen, weil die Rechtsgrundlage für den Entscheid des BSV fehlt.<br />
Der Gesundheitsminister hat mit Beschluss vom 14. Januar 2011 die fünf ärztlichen Leistungen<br />
anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle<br />
chinesische Arzneimitteltherapie befristet in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen.<br />
Der Entscheid des BSV ist deshalb rückgängig zu machen, und die fünf Methoden sind von der<br />
Invalidenversicherung zu vergüten, um die unzulässige Einschränkung der Therapiefreiheit zu beseitigen und<br />
um in allen Kantonen für Rechtsgleichheit zu sorgen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 06.06.2011<br />
Das Eidgenössische Departement des Innern wird die KrankenpflegeLeistungsverordnung (KLV; SR<br />
832.112.31) per 1. Januar 2012 derart anpassen, dass die fünf komplementärmedizinischen Methoden<br />
anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle<br />
chinesische Arzneimitteltherapie unter bestimmten Bedingungen und befristet bis Ende 2017 wieder in den<br />
Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufgenommen werden. Das<br />
Bundesamt für Sozialversicherungen wird das Kreisschreiben über die medizinischen<br />
Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME; SR 318.507.06) im Nachgang zur Änderung<br />
der KLV ebenfalls anpassen, sodass die Invalidenversicherung ab 1. Januar 2012 für die fünf Methoden der<br />
294
Komplementärmedizin unter den gleichen Bedingungen wieder leistungspflichtig sein wird wie die OKP.<br />
Antrag des Bundesrates vom 06.06.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
24. Januar 2012 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
17.06.2011 NR Bekämpft; Diskussion verschoben.<br />
30.09.2011 NR Annahme.<br />
27.02.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (SGKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (27)<br />
Aubert Josiane BirrerHeimo Prisca Carobbio Guscetti Marina Daguet André<br />
FässlerOsterwalder Hildegard Fehr HansJürg Fehr Jacqueline Heim Bea Jans Beat<br />
Kiener Nellen Margret Lumengo Ricardo Maire JacquesAndré Marra Ada Nussbaumer Eric<br />
Pedrina Fabio PreliczHuber Katharina Rechsteiner Paul RothBernasconi Maria Schelbert Louis<br />
Schenker Silvia Steiert JeanFrançois Stöckli Hans Teuscher Franziska Tschümperlin Andy<br />
Voruz Eric WeberGobet MarieThérèse Weibel Thomas<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
alternative Medizin Invalidenversicherung Versicherungsleistung Vollzug von Beschlüssen<br />
Aufhebung einer Bestimmung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841;28<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
295
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296
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3357 n Mo. Nationalrat (GrafLitscher). Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV<br />
français<br />
Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 24. Januar 2012<br />
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die von Nationalrätin Edith GrafLitscher am 13.<br />
April 2011 eingereichte und vom Nationalrat am 30. September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 1. November 2005 aufzuheben und die ärztlichen Leistungen der<br />
anthroposophischen Medizin, klassischen Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionellen chinesischen Arzneimitteltherapie von der<br />
Invalidenversicherung wieder vergüten zu lassen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: EgerszegiObrist<br />
Im Namen der Kommission<br />
Die Präsidentin: Christine EgerszegiObrist<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 6. Juni 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:<br />
Die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, klassischen Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionellen chinesischen<br />
Arzneimitteltherapie sind von der Invalidenversicherung wieder zu vergüten. Der Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom 1. November 2005,<br />
die Kosten nicht mehr zu vergüten, ist aufzuheben.<br />
1. 2. Begründung<br />
Das BSV hat per 1. November 2005 mit einem Kreisschreiben verfügt, dass die ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin nicht mehr von der<br />
Invalidenversicherung vergütet werden, da sie seinerzeit aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung (KVG) gestrichen wurden. Der Ausschluss aus der<br />
Invalidenversicherung erfolgte ohne genügende Rechtsgrundlage. Mehrere Kantone haben die Leistungen weiter vergütet. Für die betroffenen Eltern und invalide<br />
Personen ist es stossend, wenn einzelne Kantone das Kreisschreiben umsetzen, während andere Kantone die Leistungen der Komplementärmedizin weiterhin<br />
bezahlen, weil die Rechtsgrundlage für den Entscheid des BSV fehlt.<br />
Der Gesundheitsminister hat mit Beschluss vom 14. Januar 2011 die fünf ärztlichen Leistungen anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie,<br />
Phytotherapie und traditionelle chinesische Arzneimitteltherapie befristet in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen.<br />
Der Entscheid des BSV ist deshalb rückgängig zu machen, und die fünf Methoden sind von der Invalidenversicherung zu vergüten, um die unzulässige Einschränkung<br />
der Therapiefreiheit zu beseitigen und um in allen Kantonen für Rechtsgleichheit zu sorgen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 6. Juni 2011<br />
Das Eidgenössische Departement des Innern wird die KrankenpflegeLeistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) per 1. Januar 2012 derart anpassen, dass die fünf<br />
komplementärmedizinischen Methoden anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische<br />
Arzneimitteltherapie unter bestimmten Bedingungen und befristet bis Ende 2017 wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)<br />
aufgenommen werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird das Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der<br />
Invalidenversicherung (KSME; SR 318.507.06) im Nachgang zur Änderung der KLV ebenfalls anpassen, sodass die Invalidenversicherung ab<br />
1. Januar 2012 für die fünf Methoden der Komplementärmedizin unter den gleichen Bedingungen wieder leistungspflichtig sein wird wie die OKP.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat nahm die Motion am 30. September 2011 mit 115 zu 79 Stimmen an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Invalidenversicherung die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, klassischen<br />
Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionellen chinesischen Arzneimitteltherapie wieder vergüten muss, da diese fünf komplementärmedizinischen<br />
Methoden am 1. Januar 2012 wieder (mit einer Befristung bis Ende 2017) in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen<br />
worden sind.<br />
297
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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298
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3383 – Motion<br />
Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F<br />
Eingereicht von<br />
FlückigerBäni Sylvia<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.04.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, den Missbrauch unseres Gastrechtes durch vorläufig aufgenommene<br />
Ausländer zu unterbinden, indem er:<br />
a. die frühere Regelung betreffend Reisetätigkeit von Flüchtlingen mit Status F wieder einführt und<br />
Auslandreisen nur in bestimmten Fällen bewilligt;<br />
b. in den Fällen, in denen solche Reisen unbewilligt oder unter falschen Angaben von Gründen stattfinden, die<br />
vorläufige Aufnahme unverzüglich aufhebt.<br />
Begründung<br />
Seit die revidierte Verordnung vom 1. März 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische<br />
Personen in Kraft gesetzt wurde, sind vorläufig aufgenommene Personen mit dem Ausweis F vom Nachweis<br />
spezifischer Reisegründe befreit. Sie müssen jetzt auch keine Reisegründe mehr angeben, wenn sie ein<br />
Rückreisevisum für die Rückkehr von Auslandreisen beantragen.<br />
Es wurde nun festgestellt, dass Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme immer mehr Reisen ins<br />
Herkunftsland unternehmen, die Anträge dafür explodierten förmlich, rund 2600 Auslandreisen wurden alleine<br />
im Jahr 2010 bewilligt.<br />
Das stösst in der Bevölkerung auf grosses Unverständnis. Unser Land soll weiterhin Hilfe und Schutz für echte<br />
Flüchtlinge anbieten, die an Leib und Leben in ihrem Herkunftsland bedroht sind, und keine Scheinflüchtlinge<br />
unterstützen und aufnehmen.<br />
Diese Missbräuche sind strikte zu verbieten. Entweder man ist tatsächlich berechtigt, Asyl zu beantragen und<br />
sich unter den Schutz der Schweiz zu stellen, wegen Verfolgung und Bedrohung an Leib und Leben im<br />
Herkunftsland. Wenn dort Ferien gemacht werden können, dann stimmt der Status nicht, und es besteht keine<br />
Berechtigung, in der Schweiz um Asyl nachzusuchen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 17.08.2011<br />
Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage bereits in der Stellungnahme zum Postulat Haller 11.3047, "Reisen in<br />
den Herkunftsstaat von vorläufig Aufgenommenen", geäussert. Es wird auf die darin enthaltenen Ausführungen<br />
verwiesen. Die Analyse des Bundesamtes für Migration (BFM) hat ergeben, dass Schwachstellen in der<br />
revidierten Verordnung vom 1. März 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische<br />
Personen (RDV) vorhanden sind, welche behoben werden sollten. Ein erläuternder Bericht zu den Resultaten<br />
299
wird zurzeit erarbeitet. Dieser Bericht wird im Herbst 2011 vorliegen.<br />
In der Motion wird nicht klar zwischen vorläufig aufgenommenen Personen mit Flüchtlingseigenschaft und<br />
vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft unterschieden. Diese Unterscheidung ist<br />
jedoch für die rechtliche Umsetzung dieser Motion massgebend.<br />
Vorläufig aufgenommene Personen mit Flüchtlingseigenschaft dürfen gemäss dem Abkommen über die<br />
Rechtstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention, FK; SR 0.142.30) reisen. Die Flüchtlingseigenschaft wird<br />
ihnen jedoch nach Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) aberkannt, wenn sie<br />
in ihr Herkunftsland zurückkehren.<br />
Vorläufig aufgenommene Personen ohne Flüchtlingseigenschaft sind seit der letzten Revision der Verordnung<br />
über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV; SR 143.5) vom Nachweis<br />
spezifischer Reisegründe befreit. Es hat sich gezeigt, dass in dieser Regelung eine mögliche Ursache für die<br />
heute aufgetretenen und in der Motion zu Recht aufgeführten Probleme liegt. Das BFM prüft derzeit mögliche<br />
Varianten für eine allfällige Verordnungsanpassung. Der Bundesrat wird darüber noch in diesem Jahr befinden.<br />
Die Anliegen der Motion sind damit erfüllt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 17.08.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (33)<br />
Bigger Elmar Borer Roland F. Bortoluzzi Toni Brunner Toni Büchel Roland Rino Estermann Yvette<br />
Fehr Hans Föhn Peter Geissbühler Andrea Martina Giezendanner Ulrich GlauserZufferey Alice<br />
Glur Walter Graber JeanPierre Killer Hans Kunz Josef Lustenberger Ruedi Miesch Christian<br />
Müller Thomas Nidegger Yves Pfister Theophil Reimann Lukas Reymond André Rime JeanFrançois<br />
Rutschmann Hans Schenk Simon Scherer Marcel Schibli Ernst Schlüer Ulrich Spuhler Peter<br />
Stamm Luzi von Rotz Christoph von Siebenthal Erich Wobmann Walter<br />
300
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Flüchtling politisches Asyl Aufenthalt von Ausländern/innen Reise Ausland Missbrauch<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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301
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3383 n Mo. Nationalrat (Flückiger Sylvia). Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von Nationalrätin Sylvia Flückiger (V/AG) eingereichte und vom Nationalrat am 28.<br />
September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die frühere Regelung zur Reisetätigkeit von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit Status F wieder einführt und<br />
Auslandreisen nur noch in Ausnahmefällen bewilligt. Missbräuche sollen durch die Aberkennung der vorläufigen Aufnahme sanktioniert werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Egerszegi<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 17. August 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, den Missbrauch unseres Gastrechtes durch vorläufig aufgenommene Ausländer zu unterbinden, indem er:<br />
a. die frühere Regelung betreffend Reisetätigkeit von Flüchtlingen mit Status F wieder einführt und Auslandreisen nur in bestimmten Fällen bewilligt;<br />
b. in den Fällen, in denen solche Reisen unbewilligt oder unter falschen Angaben von Gründen stattfinden, die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufhebt.<br />
1. 2. Begründung<br />
Seit die revidierte Verordnung vom 1. März 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen in Kraft gesetzt wurde, sind vorläufig<br />
aufgenommene Personen mit dem Ausweis F vom Nachweis spezifischer Reisegründe befreit. Sie müssen jetzt auch keine Reisegründe mehr angeben, wenn sie ein<br />
Rückreisevisum für die Rückkehr von Auslandreisen beantragen.<br />
Es wurde nun festgestellt, dass Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme immer mehr Reisen ins Herkunftsland unternehmen, die Anträge dafür<br />
explodierten förmlich, rund 2600 Auslandreisen wurden alleine im Jahr 2010 bewilligt.<br />
Das stösst in der Bevölkerung auf grosses Unverständnis. Unser Land soll weiterhin Hilfe und Schutz für echte Flüchtlinge anbieten, die an Leib und Leben in ihrem<br />
Herkunftsland bedroht sind, und keine Scheinflüchtlinge unterstützen und aufnehmen.<br />
Diese Missbräuche sind strikte zu verbieten. Entweder man ist tatsächlich berechtigt, Asyl zu beantragen und sich unter den Schutz der Schweiz zu stellen, wegen<br />
Verfolgung und Bedrohung an Leib und Leben im Herkunftsland. Wenn dort Ferien gemacht werden können, dann stimmt der Status nicht, und es besteht keine<br />
Berechtigung, in der Schweiz um Asyl nachzusuchen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 17. August 2011<br />
Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage bereits in der Stellungnahme zum Postulat Haller 11.3047, "Reisen in den Herkunftsstaat von vorläufig Aufgenommenen",<br />
geäussert. Es wird auf die darin enthaltenen Ausführungen verwiesen. Die Analyse des Bundesamtes für Migration (BFM) hat ergeben, dass Schwachstellen in der<br />
revidierten Verordnung vom 1. März 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) vorhanden sind, welche behoben werden<br />
sollten. Ein erläuternder Bericht zu den Resultaten wird zurzeit erarbeitet. Dieser Bericht wird im Herbst 2011 vorliegen.<br />
In der Motion wird nicht klar zwischen vorläufig aufgenommenen Personen mit Flüchtlingseigenschaft und vorläufig aufgenommenen Personen ohne<br />
Flüchtlingseigenschaft unterschieden. Diese Unterscheidung ist jedoch für die rechtliche Umsetzung dieser Motion massgebend.<br />
Vorläufig aufgenommene Personen mit Flüchtlingseigenschaft dürfen gemäss dem Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention, FK; SR<br />
0.142.30) reisen. Die Flüchtlingseigenschaft wird ihnen jedoch nach Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b des Asylgesetzes (AsylG; SR 143.5) aberkannt, wenn sie in ihr<br />
Herkunftsland zurückkehren.<br />
Vorläufig aufgenommene Personen ohne Flüchtlingseigenschaft sind seit der letzten Revision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für<br />
ausländische Personen (RDV; SR 143.5) vom Nachweis spezifischer Reisegründe befreit. Es hat sich gezeigt, dass in dieser Regelung eine mögliche Ursache für die<br />
heute aufgetretenen und in der Motion zu Recht aufgeführten Probleme liegt. Das BFM prüft derzeit mögliche Varianten für eine allfällige Verordnungsanpassung. Der<br />
Bundesrat wird darüber noch in diesem Jahr befinden. Die Anliegen der Motion sind damit erfüllt.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 114 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission bedauert im Falle dieser Motion das Fehlen einer spezifischen Argumentation, die den Nationalrat in der ausserordentlichen Session zur<br />
Migrationspolitik im Rahmen der Herbstsession 2011 zu deren Annahme bewogen hat. Dennoch unterstützt sie das Anliegen der Motion, weil sie es grundsätzlich<br />
302
ablehnt, dass vorläufig aufgenommene Ausländer für die Bewilligung von Auslandreisen vom Nachweis spezifischer Reisegründe befreit sind. Indem sie ihrem Rat die<br />
Motion zur Annahme beantragt, will sie die aktuellen Bestrebungen des Bundesrates unterstützen, die Reisedokumentenverordnung entsprechend zu korrigieren.<br />
Die Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, weil das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement bereits daran ist, die fragliche Verordnungsbestimmung<br />
zu korrigieren, und im Hinblick auf die Wiedereinführung der alten Regelung bis Mitte März 2012 ein Anhörungsverfahren durchführt.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
303
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3464 – Motion<br />
Bilaterale III ohne Agrarfreihandel<br />
Eingereicht von<br />
Favre Laurent<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
14.04.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Vorbereitung allfälliger Bilateraler III das Kapitel "Marktzugang für<br />
Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es die <strong>Schweizer</strong> Normen zur Herstellung von<br />
Zigaretten tangiert, vom künftigen Verhandlungsmandat auszuschliessen.<br />
Begründung<br />
Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, mit der EU die Zweckmässigkeit und den Verhandlungsrahmen für<br />
allfällige Bilaterale III zu prüfen. Neben dem institutionellen Rahmen könnten auch die Dossiers Reach,<br />
Agrarfreihandel, Elektrizität und Steuerfragen betroffen sein.<br />
Die Verhandlungen mit der EU zu einem Freihandelsabkommen im Agrarbereich sind seit mehr als zwei Jahren<br />
im Gange. Das Mandat umfasst den Marktzugang für Agrarprodukte, die Produktesicherheit, die öffentliche<br />
Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit. Diese Verhandlungen sind aufgrund des Widerstands im<br />
<strong>Parlament</strong> und der Evaluation von Bilateralen III praktisch eingefroren.<br />
Im Landwirtschaftsbereich würde der Freihandel zum Verschwinden von Tausenden von Stellen im Agrar und<br />
Lebensmittelsektor führen. Auf die Landwirtschaft kommt wohl zudem mittelfristig ein WTOAbkommen zu, was<br />
an sich schon eine grosse Herausforderung ist. Solche Freihandelsabkommen würden die Nachhaltigkeit der<br />
<strong>Schweizer</strong> Landwirtschaft gefährden. Hingegen wäre die Aktivierung der Evolutivklausel eine gute Gelegenheit,<br />
prioritär unsere weiteren Schritte mit der EU im Agrarbereich zu prüfen.<br />
Die Übernahme des Acquis communautaire im Dossier öffentliche Gesundheit in Bezug auf die Herstellung<br />
von Zigaretten würde die geltende Regelung zur 10110Norm und damit die Produktion auf <strong>Schweizer</strong> Boden,<br />
komplett infrage stellen. Die Kantone Neuenburg, Jura, Waadt, Genf und Luzern sind direkt betroffen, über die<br />
Produktion und auch weil der internationale Sitz der betroffenen Unternehmen in ihrem Kantonsgebiet liegt.<br />
Erstaunlicherweise war es die Schweiz, die Verhandlungen in diesen zwei Gebieten verlangt hat. Wie in<br />
anderen Bereichen möchte die EU auch hier den Acquis communautaire durchsetzen. Der Bundesrat hat nun in<br />
dieser Übergangsphase die Gelegenheit, das Verhandlungsmandat zu überprüfen. Damit die Stellen in der<br />
heimischen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft und in der Tabakindustrie gesichert werden können, muss<br />
der Bundesrat das Thema "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es unsere<br />
Tabakindustrie betrifft, von den Verhandlungen zu allfälligen Bilateralen III ausnehmen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 25.05.2011<br />
304
Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 11.3020 vom 4. Mai 2011<br />
ausführte, könnte der vom Bundesrat verfolgte gesamtheitliche und koordinierte Ansatz grundsätzlich alle<br />
aktuellen bilateralen Dossiers umfassen. Welche Dossiers aus schweizerischer Sicht zu diesem Ansatz<br />
gehören sollen und welche nicht, wird der Bundesrat nach Konsultation der interessierten Kreise <br />
Aussenpolitische Kommissionen von National und Ständerat, Kantone, Wirtschaftsdachverbände und<br />
Gewerkschaften festlegen. Der gesamtheitliche und koordinierte Ansatz hat zum Zweck, die <strong>Schweizer</strong><br />
Interessen in den laufenden Dossiers SchweizEU optimal zu wahren. Der Bundesrat wird keine neuen<br />
bilateralen Abkommen abschliessen, die nicht im Interesse unseres Landes sind.<br />
Der Bundesrat hat für die Verhandlungen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit,<br />
Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit ein gemeinsames Mandat für alle vier Verhandlungsbereiche<br />
verabschiedet, da diese eng miteinander zusammenhängen. Ein Herauslösen einzelner Teile wäre deshalb<br />
nicht sinnvoll.<br />
Gerade im Bereich des Marktzugangs, eines zentralen Elements der Verhandlungen, sind für die Schweiz<br />
schon positive Resultate erzielt worden. Zurzeit sind die Verhandlungen insbesondere wegen den laufenden<br />
Diskussionen mit der EU über institutionelle Fragen verlangsamt. Technische Gespräche werden mit der EU<br />
aber weitergeführt. Die Schweiz wie auch die EU sind weiterhin an einem möglichst schnellen Abschluss der<br />
Verhandlungen in allen Bereichen interessiert.<br />
Für detaillierte Ausführungen über die Haltung des Bundesrates zur Weiterführung der Verhandlungen verweist<br />
der Bundesrat auch auf seine Antworten auf die Motionen Joder 10.3473 und Darbellay 10.3818.<br />
Die Frage, inwiefern im Gesundheitsbereich auch die Exportbestimmungen für den Tabakhandel mit<br />
Drittländern betroffen sind, ist Bestandteil der laufenden Diskussionen mit der EU. Für die EU sind die<br />
Vorschriften für Tabakprodukte schon seit Beginn der Verhandlungen Teil des Acquis im Bereich der<br />
öffentlichen Gesundheit. Wie der Bundesrat dem Motionär in der Antwort auf eine frühere Motion (10.3195)<br />
bereits dargelegt hat, kann der zu übernehmende EURechtsbestand aber nicht von einer Verhandlungspartei<br />
einseitig bestimmt werden. Der Bundesrat ist sich der volkswirtschaftlichen und regionalpolitischen Bedeutung<br />
der schweizerischen Tabakindustrie durchaus bewusst. Wirtschafts und gesundheitspolitische Aspekte<br />
werden stets in ausgewogener Weise in die Verhandlungsziele eingebaut.<br />
Ein allfälliges bilaterales Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Produktesicherheit,<br />
Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit unterliegt in jedem Fall der Genehmigung durch die<br />
eidgenössischen Räte.<br />
Antrag des Bundesrates vom 25.05.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
09.06.2011 NR Annahme.<br />
07.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
305
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (33)<br />
Aebi Andreas Baettig Dominique Barthassat Luc Binder Max Bourgeois Jacques Büchler Jakob<br />
Bugnon André Cathomas Sep Darbellay Christophe Français Olivier Girod Bastien<br />
GlanzmannHunkeler Ida Graber JeanPierre Graf Maya Grin JeanPierre Hassler Hansjörg<br />
Hiltpold Hugues Hurter Thomas Joder Rudolf Lüscher Christian Lustenberger Ruedi Müller Walter<br />
Parmelin Guy Perrin Yvan Perrinjaquet Sylvie Rime JeanFrançois Roux PaulAndré Schmidt Roberto<br />
von Siebenthal Erich Voruz Eric Walter Hansjörg Zemp Markus Zuppiger Bruno<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Vertrag mit der EU bilaterales Abkommen Handel mit Agrarerzeugnissen Freihandelsabkommen Tabak<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55;10<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
306
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3468 – Motion<br />
Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Staatspolitische Kommission NR<br />
19.05.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das<br />
Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es<br />
sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen erarbeitet werden:<br />
1. Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor<br />
Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden.<br />
2. Der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative soll erweitert werden, z. B.<br />
mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts<br />
der EMRK.<br />
Eine Minderheit (Joder, Fehr Hans, Geissbühler, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion<br />
abzulehnen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 24.08.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
20.12.2011 NR Annahme.<br />
307
Datum Rat<br />
29.02.2012 SR Punkt 1: überwiesen (siehe Mo. 11.3751); Punkt 2: angenommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Volksinitiative Kontrolle Gültigkeit einer Volksinitiative Beziehung VölkerrechtStaatsrecht Verfassungsrecht<br />
formelle Prüfung von Volksbegehren Recht des Einzelnen Europäische Menschenrechtskonvention<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.3751<br />
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308
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3468 n Mo. Nationalrat (SPKNR). Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit<br />
den Grundrechten<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat am 12. Januar 2012 die von der SPK des Nationalrates am 19. Mai 2011 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 20. Dezember 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Ziffer 1 der Motion ist bereits angenommen und steht nicht mehr zur Diskussion, da beide Räte einer gleichlautenden Motion (11.3751 Mo. SPKSR. Massnahme zur<br />
besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten) zugestimmt haben.<br />
Ziffer 2 der Motion verlangt eine Erweiterung des Katalogs der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen, z. B. mit dem Gebot der Beachtung<br />
des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, Ziffer 2 der Motion anzunehmen.<br />
Eine Kommissionsminderheit (Comte, Diener Lenz, Engler, Föhn, Minder, Niederberger) beantragt, Ziffer 2 der Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. August 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine<br />
Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen erarbeitet werden:<br />
1. Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden.<br />
2. Der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative soll erweitert werden, z. B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der<br />
Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.<br />
Eine Minderheit (Joder, Fehr Hans, Geissbühler, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. August 2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 20. Dezember 2011 mit 99 zu 59 Stimmen angenommen. Gleichzeitig hat er auch der Motion des Ständerates 11.3751 (Mo. SPK<br />
SR. Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten) zugestimmt. Der Text dieser Motion des Ständerates ist identisch mit Ziffer 1<br />
der vorliegenden Motion 11.3468. Ziffer 1 dieser Motion (Einführung einer nichtbindenden materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor der<br />
Unterschriftensammlung) ist somit von beiden Räten beschlossen und an den Bundesrat überwiesen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Zur Diskussion in der Kommission stand nur noch Ziffer 2 der vorliegenden Motion, wonach der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer<br />
Volksinitiative ergänzt werden soll, z. B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.<br />
Die knappe Mehrheit der Kommission (Stichentscheid des Präsidenten) ist der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht. Es kommt immer häufiger vor, dass<br />
Volksinitiativen eingereicht werden, welche Grundrechte tangieren. Die Kommission erachtet es nicht als sinnvoll, wenn Volk und Ständen Volksinitiativen zur<br />
Abstimmung vorgelegt werden, deren Umsetzung nicht oder nicht vollständig möglich ist. Das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in die Volksrechte<br />
geht so verloren. Die Kommission erachtet es als sinnvoller, wenn die Bundesversammlung eine Volksinitiative für ungültig erklärt, als wenn sie eine angenommene<br />
Volksinitiative nicht umsetzt.<br />
Wenn Volksinitiativen neu den Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung beachten müssen, dann bedeutet dies eine äusserst moderate Einschränkung der<br />
Volksrechte. Es geht darum, zentrale und über Jahrzehnte errungene Werte unserer Verfassung zu schützen. Der Kerngehalt der Grundrechte" bindet im Übrigen<br />
gemäss Artikel 36 Absatz 4 der Bundesverfassung auch den Gesetzgeber.<br />
Für die Kommissionsminderheit hingegen ist der Begriff Kerngehalt der Grundrechte" nicht hinreichend klar bestimmt, als dass er als Kriterium für die<br />
Ungültigerklärung von Volksinitiativen dienen könnte. Ihrer Ansicht nach sollte aus der Verfassung klar hervorgehen, wann eine Initiative gültig ist und wann nicht; der<br />
Bundesversammlung sollte hier nicht zu viel Handlungsspielraum zukommen. Die Minderheit stellt auch die Frage, ob mit dem Vorschlag die erwartete Wirkung<br />
erzielt werden könne: Auch mit dem neuen Kriterium hätten die in den letzten Jahren behandelten Volksinitiativen, welche in einem Spannungsfeld zu gewissen<br />
Grundrechten standen, nicht für ungültig erklärt werden können.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
309
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3510 – Motion<br />
Nötige Hilfe an Nordafrika mit Flüchtlingspolitik verbinden<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
FDPLiberale Fraktion<br />
Müller Philipp<br />
09.06.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird dazu beauftragt, bestehende und zusätzliche Finanz und Entwicklungshilfe für die von<br />
einem politischen Umbruch betroffenen Staaten in Nordafrika an den Abschluss von Rückübernahmeverträgen<br />
für abgewiesene Asylsuchende zu knüpfen. Er wird zudem dazu beauftragt, bei multilateralen Organisationen<br />
darauf zu pochen, dass Finanz, Wirtschafts und Entwicklungshilfe an die Sicherung der Grenzen durch diese<br />
Länder und die Verhinderung von Flüchtlingsströmen sowie die Rücknahme von abgewiesenen<br />
Asylsuchenden geknüpft wird.<br />
Begründung<br />
In Nordafrika sind politische Umbrüche im Gange. Der Umbruch war stark von der wirtschaftlichen<br />
Aussichtslosigkeit der jungen Generation geprägt. Viele dieser Personen versuchen nun ihr Glück durch eine<br />
Flucht nach Europa. Es handelt sich dabei um Wirtschaftsflüchtlinge, die die Schweiz nicht aufnehmen kann<br />
und soll. Der G8Gipfel hat diesen Ländern massive Finanzhilfen versprochen. Auch die Schweiz wird wohl<br />
früher oder später wieder mit Unterstützungsforderungen konfrontiert werden. Sollte es so weit kommen, ist<br />
eine allfällige Hilfe an die Einhaltung von Bedingungen zu knüpfen. So haben diese Länder mit der Schweiz<br />
Rückübernahmeabkommen abzuschliessen und diese auch umzusetzen. Auch bei multilateralen<br />
Organisationen ist die Hilfe an die Sicherung der Grenzen gegen Transitflüchtlinge, den Kampf gegen<br />
Schlepper und die rasche Rücknahme eigener Landsleute zu knüpfen. Auf diese Bedingungen hat die Schweiz<br />
bei den internationalen Organisationen entschlossen hinzuwirken.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 07.09.2011<br />
Die Schweiz hat ein grosses Interesse an stabilen demokratischen Verhältnissen in Nordafrika und im Nahen<br />
Osten. Der Bundesrat unterstützt den Transitionsprozess in der Region mit einem Programm, das den<br />
sicherheits, migrations, wirtschafts und energiepolitischen Anliegen der Schweiz Rechnung trägt. Die<br />
Massnahmen konzentrieren sich neben der humanitären Hilfe auf drei Bereiche: (1) Demokratische<br />
Transition, (2) Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze sowie (3) Schutz und Migration. Damit erfüllt der<br />
Bundesrat mit dem NordafrikaProgramm auch den aussenpolitischen Verfassungsauftrag.<br />
Bezüglich Wirtschaftsentwicklung und Armutsminderung konzentriert die Schweiz ihre Anstrengungen auf<br />
verbesserte Berufsbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, insbesondere für arbeitslose junge<br />
Frauen und Männer, die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Verbesserung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit und der makroökonomischen Stabilität sowie öffentliche Infrastrukturen, insbesondere<br />
im Wasserbereich. Entsprechende Programme und Projekte sind bei Deza und Seco in Abklärung und werden<br />
zum Teil bereits umgesetzt.<br />
310
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort ist unabdingbar, um Alternativen zu einer Migration<br />
nach Europa anzubieten. Eine nachhaltige Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />
Verhältnisse kann Jugendlichen vor Ort am ehesten eine Lebensperspektive geben.<br />
Die Unterstützung der Schweiz im Bereich Schutz und Migration konzentriert sich nicht allein auf die Prävention<br />
von irregulärer Migration, sondern auch auf verschiedene Migrations und Schutzaspekte. Geplant ist, im<br />
Hinblick auf einen Migrationsdialog mit den zuständigen Behörden schrittweise das Gespräch bezüglich<br />
Migrationsfragen aufzunehmen. Voraussetzung für den Abschluss von Rückübernahmeabkommen ist ein<br />
Dialog, der den Interessen aller beteiligten Partner Rechnung trägt. Dazu gehören neben der Frage der<br />
Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden auch der wirksame Schutz der Flüchtlinge in den<br />
Herkunftsregionen ("protection in the region") und die Unterstützung von Erstaufnahmeländern, denn ein<br />
grosser Teil der Menschen, die geflüchtet sind, ist in der Region verblieben.<br />
Die Anwendung einer "negativen Konditionalität" im Sinne einer Durchsetzung der Forderungen per<br />
Zwangseinwirkung ist in der Unterstützung der Transitionsprozesse in Nordafrika und in den aussenpolitischen<br />
Beziehungen generell wenig zielführend und liegt nicht im Interesse der Schweiz. Die Wirkung solcher<br />
Massnahmen wird stark überschätzt. Der Bundesrat hat diese Position im Bericht vom 25. August 2010 zur<br />
Erfüllung des Postulates Leuthard 02.3591 bekräftigt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Konditionalität<br />
nicht einheitlich und systematisch umgesetzt werden kann, dass sie aber vom Grundsatz her ein<br />
grundlegendes Element unserer Aussenpolitik bleibt. Dabei setzt der Bundesrat auf einen differenzierten und<br />
positiven Ansatz bei der Anwendung von Konditionalität. Er ist überzeugt, dass gerade in Bezug auf die<br />
Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden eine "positive Konditionalität" und die Ausarbeitung von<br />
gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung der Migrationsprobleme bessere Resultate erbringen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 07.09.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
08.03.2012 SR Beginn der Diskussion<br />
12.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
311
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Entwicklungszusammenarbeit Finanzhilfe Ausschaffung Nordafrika Koordination Flüchtling<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08;2811<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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312
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3510 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Nötige Hilfe an Nordafrika mit Flüchtlingspolitik verbinden<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2012 die von der Fraktion FDPLiberalen am 9. Juni 2011 eingereichte und vom<br />
Nationalrat am 28. September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat bestehende und zusätzliche Finanz und Entwicklungshilfe für die von einem politischen Umbruch betroffenen Staaten in<br />
Nordafrika an den Abschluss von Rückübernahmeverträgen für abgewiesene Asylsuchende zu knüpfen und bei multilateralen Organisationen darauf zu pochen, dass<br />
Finanz, Wirtschafts und Entwicklungshilfe an die Sicherung der Grenzen und die Verhinderung von Flüchtlingsströmen sowie die Rücknahme von abgewiesenen<br />
Asylsuchenden geknüpft wird.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion anzunehmen.<br />
Eine Minderheit (Berberat, Recordon, Seydoux) der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Karin KellerSutter (d)<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 7. September 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird dazu beauftragt, bestehende und zusätzliche Finanz und Entwicklungshilfe für die von einem politischen Umbruch betroffenen Staaten in<br />
Nordafrika an den Abschluss von Rückübernahmeverträgen für abgewiesene Asylsuchende zu knüpfen. Er wird zudem dazu beauftragt, bei multilateralen<br />
Organisationen darauf zu pochen, dass Finanz, Wirtschafts und Entwicklungshilfe an die Sicherung der Grenzen durch diese Länder und die Verhinderung von<br />
Flüchtlingsströmen sowie die Rücknahme von abgewiesenen Asylsuchenden geknüpft wird.<br />
1. 2. Begründung<br />
In Nordafrika sind politische Umbrüche im Gange. Der Umbruch war stark von der wirtschaftlichen Aussichtslosigkeit der jungen Generation geprägt. Viele dieser<br />
Personen versuchen nun ihr Glück durch eine Flucht nach Europa. Es handelt sich dabei um Wirtschaftsflüchtlinge, die die Schweiz nicht aufnehmen kann und soll.<br />
Der G8Gipfel hat diesen Ländern massive Finanzhilfen versprochen. Auch die Schweiz wird wohl früher oder später wieder mit Unterstützungsforderungen konfrontiert<br />
werden. Sollte es so weit kommen, ist eine allfällige Hilfe an die Einhaltung von Bedingungen zu knüpfen. So haben diese Länder mit der Schweiz<br />
Rückübernahmeabkommen abzuschliessen und diese auch umzusetzen. Auch bei multilateralen Organisationen ist die Hilfe an die Sicherung der Grenzen gegen<br />
Transitflüchtlinge, den Kampf gegen Schlepper und die rasche Rücknahme eigener Landsleute zu knüpfen. Auf diese Bedingungen hat die Schweiz bei den<br />
internationalen Organisationen entschlossen hinzuwirken.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 7. September 2011<br />
Die Schweiz hat ein grosses Interesse an stabilen demokratischen Verhältnissen in Nordafrika und im Nahen Osten. Der Bundesrat unterstützt den<br />
Transitionsprozess in der Region mit einem Programm, das den sicherheits, migrations, wirtschafts und energiepolitischen Anliegen der Schweiz Rechnung trägt.<br />
Die Massnahmen konzentrieren sich neben der humanitären Hilfe auf drei Bereiche: (1) Demokratische Transition, (2) Wirtschaftliche Entwicklung und<br />
Arbeitsplätze sowie (3) Schutz und Migration. Damit erfüllt der Bundesrat mit dem NordafrikaProgramm auch den aussenpolitischen Verfassungsauftrag.<br />
Bezüglich Wirtschaftsentwicklung und Armutsminderung konzentriert die Schweiz ihre Anstrengungen auf verbesserte Berufsbildung und die Schaffung von<br />
Arbeitsplätzen vor Ort, insbesondere für arbeitslose junge Frauen und Männer, die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Verbesserung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit und der makroökonomischen Stabilität sowie öffentliche Infrastrukturen, insbesondere im Wasserbereich. Entsprechende Programme und<br />
Projekte sind bei Deza und Seco in Abklärung und werden zum Teil bereits umgesetzt.<br />
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort ist unabdingbar, um Alternativen zu einer Migration nach Europa anzubieten. Eine nachhaltige<br />
Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse kann Jugendlichen vor Ort am ehesten eine Lebensperspektive geben.<br />
Die Unterstützung der Schweiz im Bereich Schutz und Migration konzentriert sich nicht allein auf die Prävention von irregulärer Migration, sondern auch auf<br />
verschiedene Migrations und Schutzaspekte. Geplant ist, im Hinblick auf einen Migrationsdialog mit den zuständigen Behörden schrittweise das Gespräch bezüglich<br />
Migrationsfragen aufzunehmen. Voraussetzung für den Abschluss von Rückübernahmeabkommen ist ein Dialog, der den Interessen aller beteiligten Partner<br />
Rechnung trägt. Dazu gehören neben der Frage der Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden auch der wirksame Schutz der Flüchtlinge in den<br />
Herkunftsregionen ("protection in the region") und die Unterstützung von Erstaufnahmeländern, denn ein grosser Teil der Menschen, die geflüchtet sind, ist in der<br />
Region verblieben.<br />
Die Anwendung einer "negativen Konditionalität" im Sinne einer Durchsetzung der Forderungen per Zwangseinwirkung ist in der Unterstützung der<br />
Transitionsprozesse in Nordafrika und in den aussenpolitischen Beziehungen generell wenig zielführend und liegt nicht im Interesse der Schweiz. Die Wirkung solcher<br />
Massnahmen wird stark überschätzt. Der Bundesrat hat diese Position im Bericht vom 25. August 2010 zur Erfüllung des Postulates Leuthard 02.3591 bekräftigt. Der<br />
Bericht kommt zum Schluss, dass die Konditionalität nicht einheitlich und systematisch umgesetzt werden kann, dass sie aber vom Grundsatz her ein<br />
grundlegendes Element unserer Aussenpolitik bleibt. Dabei setzt der Bundesrat auf einen differenzierten und positiven Ansatz bei der Anwendung von Konditionalität.<br />
Er ist überzeugt, dass gerade in Bezug auf die Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden eine "positive Konditionalität" und die Ausarbeitung von<br />
gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung der Migrationsprobleme bessere Resultate erbringen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
313
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 120 zu 67 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Berichterstattung erfolgt mündlich.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
314
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3732 – Motion<br />
Neustrukturierung des Asylbereichs statt Asylchaos<br />
Eingereicht von<br />
Müller Philipp<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
17.06.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Beschleunigungsmassnahmen im Asylwesen wesentlich schneller<br />
umzusetzen als angekündigt. Die Botschaft für die Vernehmlassung soll bis im Herbst 2011 vorgelegt werden.<br />
Begründung<br />
Am 9. Mai 2011 hat die SPKSR bei der Beratung des Asylgesetzes den Bericht des EJPD über<br />
Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zur Kenntnis genommen und Option 1 (Neustrukturierung des<br />
Asylbereichs durch die Schaffung von Verfahrenszentren) beschlossen. Dabei hat Bundesrätin Sommaruga<br />
kommuniziert, dass die vollständige Umsetzung und Implementierung des Systems sechs Jahre dauert.<br />
Angesichts der explodierenden Asylzahlen und der gravierenden Vollzugsprobleme ist es erforderlich, dass<br />
die Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs wesentlich schneller erfolgt als von der Bundesrätin<br />
angekündigt. Eine konsequente und funktionierende Asylpolitik ist dringend nötig, um die Akzeptanz der<br />
schweizerischen Migrationspolitik in der Bevölkerung und die Personenfreizügigkeit und den erfolgreichen<br />
bilateralen Weg nicht weiter aufs Spiel zu setzen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 07.09.2011<br />
Die Begründung der vorliegenden Motion ist praktisch gleichlautend mit derjenigen der Motion Gutzwiller<br />
11.3650, "Zügige Neustrukturierung des Asylbereichs". Die Motion Gutzwiller verlangt eine<br />
Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2011; gemäss Motion Müller soll der Bundesrat bereits im Herbst 2011<br />
eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten. Die Antwort des Bundesrates fällt für beide Vorstösse gleich aus.<br />
Die aktuelle Situation im Asylbereich zeigt, dass die Verfahrensdauer von der Einreichung des Asylgesuches<br />
bis zur Ausreise aus der Schweiz oder bis zu einer Aufenthaltsregelung für abgewiesene Asylsuchende heute<br />
rund 1400 Tage beträgt. Dies ist zu lang und steht einer glaubwürdigen Asylpolitik entgegen. Der Asylbereich<br />
soll in den nächsten Jahren deshalb grundlegend neu strukturiert werden. Asylverfahren sollen rasch und in<br />
Bundeszentren durchgeführt werden. Dies bedingt auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes. Die<br />
Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPKSR) hat einen entsprechenden Bericht des EJPD am 9.<br />
Mai 2011 einstimmig gutgeheissen und ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vorgeschlagen: die Ausarbeitung<br />
einer Zusatzbotschaft zur laufenden Revision des Asylgesetzes (AsylG) mit kurzfristig realisierbaren<br />
Änderungen bis Ende September 2011 sowie die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage mit den<br />
vorbereitungsintensiveren grundlegenden Neuerungen bis Ende 2012.<br />
Der Bundesrat ist dem Vorschlag der Kommission am 6. Juni 2011 gefolgt. Das EJPD wird ihm die<br />
Zusatzbotschaft bis Ende September 2011 unterbreiten. Die SPKSR ihrerseits will im Oktober 2011 wieder<br />
315
über das Geschäft beraten.<br />
Mit der Zusatzbotschaft ergänzt der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des AsylG, die er dem <strong>Parlament</strong> im<br />
Mai 2010 überwiesen hat. Es werden vier Neuerungen vorgeschlagen: die Schaffung einer<br />
Vorbereitungsphase vor dem eigentlichen Asylverfahren, eine medizinische Untersuchung in den bestehenden<br />
Empfangs und Verfahrenszentren, punktuelle Verbesserungen des Rechtsschutzes und ein<br />
Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht zur Vereinfachung der<br />
administrativen Abläufe. Diese Neuerungen sind auch erste Schritte in Richtung der langfristig geplanten<br />
Neustrukturierung des Asylbereichs.<br />
Zu diesen Änderungsvorschlägen fand vom 7. Juli 2011 bis zum 4. August 2011 ein Anhörungsverfahren statt.<br />
Neben den direkt betroffenen Fachgremien (z. B. Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen<br />
und direktoren, KKJPD; Bundesverwaltungsgericht, BVGer; UnoHochkommissariat für Flüchtlinge, UNHCR;<br />
<strong>Schweizer</strong>ische Flüchtlingshilfe, SFH; Verbindung der <strong>Schweizer</strong>ischen Ärztinnen und Ärzte, FMH) haben sich<br />
weitere Organisationen und politische Parteien geäussert. Zurzeit werden die Stellungnahmen vom Bundesamt<br />
für Migration (BFM) ausgewertet.<br />
Punktuelle Verbesserungen, zu denen auch organisatorische Massnahmen gehören, werden mit oberster<br />
Priorität angegangen. Sie vermögen das grundlegende Problem der zu langen Verfahren im Asylbereich aber<br />
nicht zu lösen. Deshalb soll der Asylbereich langfristig grundlegend neu ausgestaltet werden, um die<br />
Asylverfahren markant zu verkürzen. Zu diesem Zweck sollen Verfahrenszentren des Bundes eingerichtet<br />
werden, in denen die erstinstanzlichen Verfahren rasch abgeschlossen werden.<br />
Bei diesen langfristigen Massnahmen handelt es sich nicht um Korrekturen einzelner Aspekte, sondern um<br />
eine grundlegende und umfassende Reform des schweizerischen Asylsystems durch eine zeitliche und<br />
räumliche Konzentration von personellen und finanziellen Ressourcen. Eine solche setzt unter anderem voraus,<br />
dass die Kantone von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einbezogen werden. Es stellen sich wichtige<br />
Fragen, namentlich bei der Aufgabenverteilung und Unterbringung, die mit den Kantonen diskutiert und bei<br />
denen gemeinsam nach geeigneten Lösungen gesucht werden muss. Bei der Umsetzung ist zudem<br />
zahlreichen organisatorischen, finanziellen, personellen, rechtlichen und strukturellen Aspekten Rechnung zu<br />
tragen.<br />
Die von den Motionären verlangte Frist für die Umsetzung ist bei einer solch grundlegenden Neuerung des<br />
Asylsystems und angesichts der dargelegten Komplexität nicht realisierbar.<br />
Antrag des Bundesrates vom 07.09.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.09.2011 NR Annahme.<br />
05.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
316
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (2)<br />
Fluri Kurt Hiltpold Hugues<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Asylverfahren Asylrecht Vereinfachung von Verfahren<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
317
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3732 n Mo. Nationalrat (Müller Philipp). Neustrukturierung des Asylbereichs statt Asylchaos<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von Nationalrat Philipp Müller (RL/AG) eingereichte und vom Nationalrat am 28.<br />
September 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die in Aussicht genommenen Beschleunigungsmassnahmen im Asylwesen wesentlich schneller umzusetzen<br />
als angekündigt.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 7. September 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Beschleunigungsmassnahmen im Asylwesen wesentlich schneller umzusetzen als angekündigt. Die Botschaft für die<br />
Vernehmlassung soll bis im Herbst 2011 vorgelegt werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Am 9. Mai 2011 hat die SPKSR bei der Beratung des Asylgesetzes den Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zur Kenntnis<br />
genommen und Option 1 (Neustrukturierung des Asylbereichs durch die Schaffung von Verfahrenszentren) beschlossen. Dabei hat Bundesrätin Sommaruga<br />
kommuniziert, dass die vollständige Umsetzung und Implementierung des Systems sechs Jahre dauert. Angesichts der explodierenden Asylzahlen und der<br />
gravierenden Vollzugsprobleme ist es erforderlich, dass die Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs wesentlich schneller erfolgt als von der Bundesrätin<br />
angekündigt. Eine konsequente und funktionierende Asylpolitik ist dringend nötig, um die Akzeptanz der schweizerischen Migrationspolitik in der Bevölkerung und die<br />
Personenfreizügigkeit und den erfolgreichen bilateralen Weg nicht weiter aufs Spiel zu setzen.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 7. September 2011<br />
Die Begründung der vorliegenden Motion ist praktisch gleichlautend mit derjenigen der Motion Gutzwiller 11.3650, "Zügige Neustrukturierung des Asylbereichs". Die<br />
Motion Gutzwiller verlangt eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2011; gemäss Motion Müller soll der Bundesrat bereits im Herbst 2011 eine<br />
Vernehmlassungsvorlage unterbreiten. Die Antwort des Bundesrates fällt für beide Vorstösse gleich aus.<br />
Die aktuelle Situation im Asylbereich zeigt, dass die Verfahrensdauer von der Einreichung des Asylgesuches bis zur Ausreise aus der Schweiz oder bis zu einer<br />
Aufenthaltsregelung für abgewiesene Asylsuchende heute rund 1400 Tage beträgt. Dies ist zu lang und steht einer glaubwürdigen Asylpolitik entgegen. Der<br />
Asylbereich soll in den nächsten Jahren deshalb grundlegend neu strukturiert werden. Asylverfahren sollen rasch und in Bundeszentren durchgeführt werden. Dies<br />
bedingt auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPKSR) hat einen entsprechenden Bericht des EJPD am<br />
9. Mai 2011 einstimmig gutgeheissen und ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vorgeschlagen: die Ausarbeitung einer Zusatzbotschaft zur laufenden Revision des<br />
Asylgesetzes (AsylG) mit kurzfristig realisierbaren Änderungen bis Ende September 2011 sowie die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage mit den<br />
vorbereitungsintensiveren grundlegenden Neuerungen bis Ende 2012.<br />
Der Bundesrat ist dem Vorschlag der Kommission am 6. Juni 2011 gefolgt. Das EJPD wird ihm die Zusatzbotschaft bis Ende September 2011 unterbreiten. Die SPK<br />
SR ihrerseits will im Oktober 2011 wieder über das Geschäft beraten.<br />
Mit der Zusatzbotschaft ergänzt der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des AsylG, die er dem <strong>Parlament</strong> im Mai 2010 überwiesen hat. Es werden vier<br />
Neuerungen vorgeschlagen: die Schaffung einer Vorbereitungsphase vor dem eigentlichen Asylverfahren, eine medizinische Untersuchung in den bestehenden<br />
Empfangs und Verfahrenszentren, punktuelle Verbesserungen des Rechtsschutzes und ein Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem<br />
Bundesverwaltungsgericht zur Vereinfachung der administrativen Abläufe. Diese Neuerungen sind auch erste Schritte in Richtung der langfristig geplanten<br />
Neustrukturierung des Asylbereichs.<br />
Zu diesen Änderungsvorschlägen fand vom 7. Juli 2011 bis zum 4. August 2011 ein Anhörungsverfahren statt. Neben den direkt betroffenen Fachgremien (z. B.<br />
Konferenz der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren, KKJPD; Bundesverwaltungsgericht, BVGer; UnoHochkommissariat für Flüchtlinge,<br />
UNHCR; <strong>Schweizer</strong>ische Flüchtlingshilfe, SFH; Verbindung der <strong>Schweizer</strong>ischen Ärztinnen und Ärzte, FMH) haben sich weitere Organisationen und politische<br />
Parteien geäussert. Zurzeit werden die Stellungnahmen vom Bundesamt für Migration (BFM) ausgewertet.<br />
Punktuelle Verbesserungen, zu denen auch organisatorische Massnahmen gehören, werden mit oberster Priorität angegangen. Sie vermögen das grundlegende<br />
Problem der zu langen Verfahren im Asylbereich aber nicht zu lösen. Deshalb soll der Asylbereich langfristig grundlegend neu ausgestaltet werden, um die<br />
Asylverfahren markant zu verkürzen. Zu diesem Zweck sollen Verfahrenszentren des Bundes eingerichtet werden, in denen die erstinstanzlichen Verfahren rasch<br />
abgeschlossen werden.<br />
Bei diesen langfristigen Massnahmen handelt es sich nicht um Korrekturen einzelner Aspekte, sondern um eine grundlegende und umfassende Reform des<br />
schweizerischen Asylsystems durch eine zeitliche und räumliche Konzentration von personellen und finanziellen Ressourcen. Eine solche setzt unter anderem<br />
voraus, dass die Kantone von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einbezogen werden. Es stellen sich wichtige Fragen, namentlich bei der Aufgabenverteilung<br />
und Unterbringung, die mit den Kantonen diskutiert und bei denen gemeinsam nach geeigneten Lösungen gesucht werden muss. Bei der Umsetzung ist zudem<br />
zahlreichen organisatorischen, finanziellen, personellen, rechtlichen und strukturellen Aspekten Rechnung zu tragen.<br />
Die von den Motionären verlangte Frist für die Umsetzung ist bei einer solch grundlegenden Neuerung des Asylsystems und angesichts der dargelegten Komplexität<br />
nicht realisierbar.<br />
318
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 28. September 2011 mit 112 zu 68 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission lehnt die Motion ab, weil die geforderte Frist zur Vorlage einer Vernehmlassungsvorlage bis zum Herbst 2011 bereits verstrichen und die Motion<br />
somit zeitlich nicht erfüllbar ist. Im Frühjahr 2011 hat das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement im Rahmen der Beratung des Asylgesetzes (10.052,<br />
Asylgesetz. Änderung") im Auftrag der Kommission den Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich" erarbeitet. Bei dessen Behandlung durch die<br />
SPK wurde mit der Departementsvorsteherin auch über die Fristen bis zur Verabschiedung einer entsprechenden, neuen Gesetzesvorlage zuhanden des <strong>Parlament</strong>es<br />
diskutiert. Dabei hat die SPK erwirkt, dass das EJPD bis Ende 2012 einen vernehmlassungsreifen Entwurf ausarbeiten will. Die Kommission erachtet diese Frist für<br />
realistisch und hält es nicht für notwendig, mit einer Motion zusätzlichen Druck auszuüben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
319
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3758 – Motion<br />
Mehr Transparenz bei der Herkunft der Brennstoffe für die <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke<br />
Eingereicht von<br />
Sprecher / in<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR<br />
Nussbaumer Eric<br />
22.08.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, weitere Abklärungen zur Herstellung und Herkunft der Kernmaterialien, die in<br />
schweizerischen Kernkraftwerken eingesetzt werden, vorzunehmen. Dabei untersucht er insbesondere<br />
Möglichkeiten zu erhöhter Transparenz und zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit in der Kette der Brennelement<br />
Lieferung vom Rohstoffabbau bis zum Verbrauch. Zudem prüft er die Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung<br />
für Auflagen bei der Einführung von Kernmaterialien im Zusammenhang mit dem Umwelt und<br />
Gesundheitsschutz bei Gewinnung und Herstellung. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse legt der<br />
Bundesrat einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat ist sich der Problematik der Frage betreffend die Herkunft der Kernmaterialien und die<br />
Herstellung von Brennelementen bewusst und misst den Nachhaltigkeitskriterien grösste Bedeutung bei. Der<br />
Bundesrat hat bereits bei verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dargelegt, welches Vorgehen er<br />
zurzeit als angebracht erachtet (u. a. Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die<br />
Nuklearmaterialien", Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in<br />
Russland", Motion Jans 10.4112, "Einhaltung internationaler Umweltstandards bei der Beschaffung von<br />
nuklearen Brennelementen", Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit",<br />
Frage ChopardAcklin 10.5476, "Unsaubere Atombrennstäbe in <strong>Schweizer</strong> AKW", Motion Müller Geri 11.3343,<br />
"Deklarationspflicht für Uranimporte" usw.).<br />
Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) sieht eine Bewilligungs und Buchhaltungspflicht<br />
für alle Kernmaterialien (Plutonium, Thorium und Uran), die sich in der Schweiz befinden, vor. Darüber hinaus<br />
müssen nach Artikel 11 Absatz 3 KEG und Artikel 16 der Safeguardsverordnung vom 18. August 2004 (SR<br />
732.12) <strong>Schweizer</strong> Firmen, die Besitzer von Kernmaterialien im Ausland sind, ihre Bestände dem Bundesamt<br />
für Energie (BFE) melden. Das BFE veröffentlicht diese Bestände einmal jährlich, und zwar die<br />
Gesamtmengen. Mit der bestehenden Regelung werden sämtliche Kernmaterialien, die sich im Besitz von<br />
<strong>Schweizer</strong> Kernanlagen befinden, sowohl im In als auch im Ausland lückenlos erfasst.<br />
Aufsichts, Kontroll und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das BFE. Dieses wird<br />
laufend von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen<br />
Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. So kann es weder Bestände von Kernmaterialien im<br />
Ausland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke ausländische<br />
Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des<br />
jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.<br />
320
Die Schweiz kann somit die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Sie muss<br />
die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die<br />
Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.<br />
Die Buchhaltungs und Meldepflicht für Kernmaterialien im Ausland war während der parlamentarischen<br />
Debatte eingefügt worden. Anlässlich der Debatte hat die Verwaltung mehrmals darauf hingewiesen, dass mit<br />
diesen Bestimmungen eine Vollständigkeit der Buchhaltung im Ausland und eine lückenlose Kontrolle von<br />
Kernmaterialien im Ausland und damit eine Rückverfolgung der Herkunft nicht gewährleistet werden kann. Das<br />
heisst, dass der Zweck der im <strong>Parlament</strong> eingefügten Regelung, nämlich eine Verfolgung des Weges der<br />
Kernmaterialien, nicht erreicht wird. Diese Erkenntnis gilt heute noch.<br />
Unter anderem aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte in Artikel 106 Absatz 4 KEG festgelegt,<br />
dass abgebrannte Brennelemente während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur<br />
Wiederaufarbeitung ausgeführt werden dürfen. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch<br />
einen einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.<br />
Das BFE ist daran, weitere Informationsgrundlagen einzuholen, insbesondere auch bei den zuständigen<br />
internationalen Organisationen (vor allem IAEA in Wien und Nukleare Energieagentur, NEA, in Paris). Ferner<br />
klärt es ab, ob es zivile und militärische Kernanlagen in Russland, in denen Kernmaterialien verarbeitet werden,<br />
besuchen kann.<br />
Das BFE wird die ihm zugänglichen Informationen darauf hin überprüfen, ob die Herkunft der Kernmaterialien<br />
lückenlos nachvollziehbar ist. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass allfällige weitere Massnahmen, die<br />
neu rechtlich verankert würden, umsetzbar sind. Massnahmen sind insbesondere dann nicht umsetzbar, wenn<br />
die Souveränität fremder Staaten tangiert wird. Zudem könnten eine allfällige Definition und die Durchsetzung<br />
internationaler Umweltstandards wohl nur über einen internationalen Ansatz erreicht werden.<br />
Erst gestützt auf diese Abklärungen lässt sich feststellen, ob eine Verschärfung der heutigen<br />
Rechtsgrundlagen, die über eine nicht überprüfbare Selbstdeklaration der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerkbetreiber<br />
hinausgeht, sinnvoll und möglich wäre.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
13. Februar 2012 Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
06.12.2011 NR Annahme.<br />
28.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (UREKNR)<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
321
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kernbrennstoff Ursprungsbezeichnung Produktionskontrolle Uran Transparenz Umweltverträglichkeit<br />
Sozialverträglichkeit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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322
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3758 n Mo. Nationalrat (UREKNR). Mehr Transparenz bei der Herkunft der Brennstoffe für die<br />
<strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 13. Februar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2012 die von der UREKN am 22. August 2011 eingereichte Motion vorgeprüft. Die Motion wurde am 6.<br />
Dezember 2011 vom Nationalrat angenommen.<br />
Die Motion verlangt vom Bundesrat Massnahmen für eine erhöhte Transparenz bei der Herkunft der Kernmaterialien, die in schweizerischen Kernkraftwerken<br />
eingesetzt werden. Auch soll er rechtliche Auflagen bei der Einführung von Kernmaterialien im Zusammenhang mit dem Umwelt und Gesundheitsschutz bei<br />
Gewinnung und Herstellung prüfen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, die Motion abzulehnen.<br />
Eine Minderheit (Bruderer, Berberat, Comte, Cramer, Diener Lenz, Jenny) beantragt, die Motion anzunehmen.<br />
Berichterstattung: Freitag<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Didier Berberat<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. November 2011<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, weitere Abklärungen zur Herstellung und Herkunft der Kernmaterialien, die in schweizerischen Kernkraftwerken eingesetzt werden,<br />
vorzunehmen. Dabei untersucht er insbesondere Möglichkeiten zu erhöhter Transparenz und zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit in der Kette der Brennelement<br />
Lieferung vom Rohstoffabbau bis zum Verbrauch. Zudem prüft er die Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung für Auflagen bei der Einführung von Kernmaterialien im<br />
Zusammenhang mit dem Umwelt und Gesundheitsschutz bei Gewinnung und Herstellung. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse legt der Bundesrat einen<br />
Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. November 2011<br />
Der Bundesrat ist sich der Problematik der Frage betreffend die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen bewusst und misst den<br />
Nachhaltigkeitskriterien grösste Bedeutung bei. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dargelegt, welches Vorgehen er zurzeit<br />
als angebracht erachtet (u. a. Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107,<br />
"Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland", Motion Jans 10.4112, "Einhaltung internationaler Umweltstandards bei der Beschaffung von nuklearen<br />
Brennelementen", Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit", Frage ChopardAcklin 10.5476, "Unsaubere Atombrennstäbe in<br />
<strong>Schweizer</strong> AKW", Motion Müller Geri 11.3343, "Deklarationspflicht für Uranimporte" usw.).<br />
Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) sieht eine Bewilligungs und Buchhaltungspflicht für alle Kernmaterialien (Plutonium, Thorium und Uran),<br />
die sich in der Schweiz befinden, vor. Darüber hinaus müssen nach Artikel 11 Absatz 3 KEG und Artikel 16 der Safeguardsverordnung vom 18. August 2004 (SR<br />
732.12) <strong>Schweizer</strong> Firmen, die Besitzer von Kernmaterialien im Ausland sind, ihre Bestände dem Bundesamt für Energie (BFE) melden. Das BFE veröffentlicht diese<br />
Bestände einmal jährlich, und zwar die Gesamtmengen. Mit der bestehenden Regelung werden sämtliche Kernmaterialien, die sich im Besitz von <strong>Schweizer</strong><br />
Kernanlagen befinden, sowohl im In als auch im Ausland lückenlos erfasst.<br />
Aufsichts, Kontroll und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das BFE. Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)<br />
kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. So kann es weder Bestände von Kernmaterialien im<br />
Ausland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im<br />
Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.<br />
Die Schweiz kann somit die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Sie muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren.<br />
Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.<br />
Die Buchhaltungs und Meldepflicht für Kernmaterialien im Ausland war während der parlamentarischen Debatte eingefügt worden. Anlässlich der Debatte hat die<br />
Verwaltung mehrmals darauf hingewiesen, dass mit diesen Bestimmungen eine Vollständigkeit der Buchhaltung im Ausland und eine lückenlose Kontrolle von<br />
Kernmaterialien im Ausland und damit eine Rückverfolgung der Herkunft nicht gewährleistet werden kann. Das heisst, dass der Zweck der im <strong>Parlament</strong> eingefügten<br />
Regelung, nämlich eine Verfolgung des Weges der Kernmaterialien, nicht erreicht wird. Diese Erkenntnis gilt heute noch.<br />
Unter anderem aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte in Artikel 106 Absatz 4 KEG festgelegt, dass abgebrannte Brennelemente während einer Zeit von<br />
zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden dürfen. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch einen<br />
einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern.<br />
Das BFE ist daran, weitere Informationsgrundlagen einzuholen, insbesondere auch bei den zuständigen internationalen Organisationen (vor allem IAEA in Wien und<br />
Nukleare Energieagentur, NEA, in Paris). Ferner klärt es ab, ob es zivile und militärische Kernanlagen in Russland, in denen Kernmaterialien verarbeitet werden,<br />
besuchen kann.<br />
Das BFE wird die ihm zugänglichen Informationen darauf hin überprüfen, ob die Herkunft der Kernmaterialien lückenlos nachvollziehbar ist. Der Bundesrat legt<br />
grossen Wert darauf, dass allfällige weitere Massnahmen, die neu rechtlich verankert würden, umsetzbar sind. Massnahmen sind insbesondere dann nicht<br />
umsetzbar, wenn die Souveränität fremder Staaten tangiert wird. Zudem könnten eine allfällige Definition und die Durchsetzung internationaler Umweltstandards wohl<br />
nur über einen internationalen Ansatz erreicht werden.<br />
Erst gestützt auf diese Abklärungen lässt sich feststellen, ob eine Verschärfung der heutigen Rechtsgrundlagen, die über eine nicht überprüfbare Selbstdeklaration<br />
der <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerkbetreiber hinausgeht, sinnvoll und möglich wäre.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Beschluss des Erstrats<br />
323
Am 6. Dezember 2011 hat der Nationalrat die Motion mit 103 gegen 77 Stimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission anerkennt, dass der Bundesrat die Problematik der Herkunft von Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen erkannt hat.<br />
Brennstoffbezüge für die <strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerke aus der in die Schlagzeilen geratenen UranVerarbeitungsanlage Majak in Russland hätten in der Öffentlichkeit für<br />
Aufmerksamkeit gesorgt und im <strong>Parlament</strong> Anlass zur verschiedenen Vorstössen gegeben (vgl. Stellungnahme des Bundesrates). Die Kommission unterstützt denn<br />
auch die in der Motion geforderte Transparenz. Jedoch zeigte das BFE der Kommission in seiner Auskunft zu laufenden Abklärungen über die Herkunft der in den<br />
<strong>Schweizer</strong> Kernkraftwerken eingesetzten Brennstoffe, mit welchen Schwierigkeiten dies verbunden ist. Das Bundesamt lud einerseits die Kraftwerksbetreiber ein,<br />
freiwillig die Herkunft ihrer Kernmaterialien zu deklarieren, erkundigte sich andererseits bei den zuständigen internationalen Organisationen, um die geforderte<br />
Transparenz herzustellen. Viele Informationen zu den Produktionsanlagen insbesondere im Zusammenhang mit Majak, das in einem MilitärSperrgebiet liegt <br />
unterliegen allerdings der Geheimhaltung. Auch ein Gesuch des BFE beim staatlichen russischen Energiekonzern Rosatom für einen Besuch in Majak ist nach wie<br />
vor hängig. Angesichts der trotz aller Anstrengungen unbefriedigenden Resultate ist das BFE der Ansicht, dass eine Umsetzung von allfälligen gesetzlich geforderten<br />
Massnahmen äusserst schwierig und eine lückenlose Transparenz nicht möglich sein würde.<br />
Eine Mehrheit der Kommission unterstützt diese Einschätzung. Sowohl der Bund wie die Betreiber der Kernanlagen bemühten sich redlich um eine erhöhte<br />
Transparenz, doch seien die begrenzten Möglichkeiten dazu offensichtlich. Zusätzliche gesetzliche Vorschriften seien nicht zielführend, da sie an der Umsetzung<br />
scheitern würden. Die Kommissionsmehrheit lehnt deshalb die Motion ab.<br />
Eine Minderheit hingegen beantragt, die Motion anzunehmen. Sie ist der Meinung, Auflagen an die nachhaltige Beschaffung von Kernmaterialien seien durchaus<br />
gesetzlich möglich und auch nötig. Für viele, in anderen Bereichen tätige Unternehmen seien strenge Auflagen bereits Massgabe für ihre Geschäfte, argumentiert die<br />
Minderheit, jene erzielten auch die erhoffte Wirkung. Es sei unverständlich, warum dies beim Handel mit Kernmaterialien nicht möglich sein sollte. Ausserdem hätten<br />
die Stromkonsumenten ein Recht darauf zu erfahren, woher die Kernbrennstoffe stammten und wie sie hergestellt würden. Die erfolglosen Bemühungen des BFE<br />
zeigten, dass die in der Motion geforderten Abklärungen und rechtliche Umsetzungen nunmehr nötig seien, um der Forderung nach Transparenz nachzukommen.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
324
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.3950 – Motion<br />
Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer<br />
Eingereicht von<br />
Graber JeanPierre<br />
Übernommen von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Amstutz Adrian<br />
29.09.2011<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Entwurf vorzulegen, der die Beherbergungsleistungen für<br />
das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung soll mit einem dringlichen Bundesbeschluss der<br />
Bundesversammlung erfolgen.<br />
Begründung<br />
Der starke Franken hat zur Folge, dass die <strong>Schweizer</strong> Hotellerie immer mehr auf einen Wendepunkt zusteuert.<br />
Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung des Frankenkurses gegenüber dem Euro, dem Dollar oder<br />
anderen Währungen ist die Zahl der Übernachtungen ausländischer Touristinnen und Touristen deutlich<br />
zurückgegangen. Zudem verbringen immer mehr <strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong> ihre Ferien im Ausland. Bei<br />
den Logiernächten beträgt der Anteil an ausländischen Gästen rund 60 Prozent. Der Tourismus und die<br />
Hotellerie sind damit offensichtlich Exportbranchen. Die Frankenaufwertung wirkt sich vor allem auf die<br />
preissensible Nachfrage in der Ferienhotellerie aus. Damit die <strong>Schweizer</strong> Hotellerie überleben kann, muss sie<br />
die Preise vermehrt senken und verzeichnet folglich einen Rückgang ihrer Margen, auch bei Hotelbetrieben,<br />
die wirtschaftlich gesund sind. In einer Studie, die 2011 durchgeführt wurde, stellt die<br />
Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) fest, dass die Wechselkurse sich noch stärker auf<br />
Übernachtungen ausländischer Gäste auswirken als auf andere Sektoren der Exportindustrie.<br />
Eine Senkung der Mehrwertsteuer wäre ein äusserst wirksames Instrument zur Abfederung der Frankenstärke.<br />
Eine vorübergehende Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer würde der <strong>Schweizer</strong><br />
Hotellerie mehr Handlungsspielraum bei der Preisfestsetzung geben. Eine solche Massnahme würde sich<br />
direkt und positiv auswirken. Sie würde es der Hotellerie ermöglichen, die Preise zu senken, die den Kunden<br />
für Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Da über 50 Prozent der Gäste aus dem Ausland kommen,<br />
wäre dies ein wirksames Instrument, um die Auswirkungen des starken Frankens zu bekämpfen. Parallel dazu<br />
könnte der Exodus der <strong>Schweizer</strong> Touristinnen und Touristen ins Ausland eingedämmt werden. Gemäss dem<br />
Konjunkturartikel der Bundesverfassung kann der Bund zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf<br />
bundesrechtlichen Abgaben Rabatte gewähren (Art. 100 Abs. 5). Angesichts der düsteren Aussichten für die<br />
Hotellerie muss diese Bestimmung angewendet werden, um der <strong>Schweizer</strong> Tourismusbranche ein starkes<br />
Zeichen der Unterstützung zu geben. Zu diesem Zweck müssen die Beherbergungsleistungen für das Jahr<br />
2012 von der Mehrwertsteuer befreit werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
325
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der NettoAllphasensteuer mit<br />
Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland<br />
(Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Eine Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen verstiesse gegen das Prinzip der<br />
Allgemeinheit der Steuer. Es würde sich zudem um eine Giesskannensubvention handeln, denn es würden alle<br />
Beherbergungsbetriebe davon profitieren, ungeachtet davon, ob sie auf in oder ausländische Touristen oder<br />
auf Geschäftsleute ausgerichtet sind und ob sie einen befristeten Rückgang der Nachfrage und/oder der<br />
Preise verkraften können oder nicht.<br />
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) würde lediglich eine Senkung<br />
der Übernachtungspreise um knapp 4 Prozent erlauben.<br />
Steuersatzänderungen sind immer mit einigem administrativen Aufwand verbunden. Die Unternehmen müssen<br />
ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung befristet<br />
anpassen. Für die bisherigen Steuersatzänderungen wurde vonseiten der Wirtschaft jeweils ein Vorlauf von<br />
mindestens einem Jahr verlangt, um sämtliche erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Innerhalb<br />
eines Jahres würde der Umstellungsaufwand zudem zweimal anfallen. Auch die administrative Abwicklung der<br />
Mehrwertsteuer würde bei Annahme dieser Motion nicht vereinfacht, denn die Hotels müssten unverändert mit<br />
drei Steuersätzen abrechnen.<br />
Die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke beschlossene Aufstockung des Bundesdarlehens für die<br />
<strong>Schweizer</strong>ische Gesellschaft für Hotelkredit um 100 Millionen Franken ist besser geeignet, unter der<br />
Frankenstärke leidende Betriebe gezielt zu unterstützen.<br />
Die Befreiung der Beherbergungsleistungen im Jahr 2012 hätte Mindereinnahmen für die Bundeskasse von<br />
150 bis 160 Millionen Franken zur Folge.<br />
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen widerspricht zudem dem Ziel des Bundesrates, die<br />
Mehrwertsteuer zu vereinfachen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 23.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
14. Februar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
08.12.2011 NR Der Vorstoss wird übernommen durch Herr Amstutz.<br />
21.12.2011 NR Annahme.<br />
13.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
326
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Mitunterzeichnende (16)<br />
Baettig Dominique Brönnimann Andreas Büchel Roland Rino FlückigerBäni Sylvia Frehner Sebastian<br />
Freysinger Oskar Fuchs Thomas Grin JeanPierre Kaufmann Hans Perrin Yvan Pfister Theophil<br />
Quadri Lorenzo Reimann Lukas Reymond André Schwander Pirmin von Siebenthal Erich<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Steuerbefreiung Mehrwertsteuer Hotellerie Moratorium sektorale Beihilfe <strong>Schweizer</strong> Franken<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24;15<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
327
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.3950 n Mo. Nationalrat (Graber JeanPierre). Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von<br />
der Mehrwertsteuer<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 14. Februar 2012<br />
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 14. Februar 2012 die von Nationalrat JeanPierre Graber eingereichte und von<br />
Nationalrat Amstutz übernommene Motion vorberaten. Der Nationalrat nahm die Motion am 21. Dezember 2011 an.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem <strong>Parlament</strong> einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, der die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der<br />
Mehrwertsteuer befreit.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit (Föhn, Baumann, Engler, Germann, Schmid Martin) beantragt, die Motion<br />
anzunehmen.<br />
Berichterstattung: der Präsident<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. November 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> einen Entwurf vorzulegen, der die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit. Die<br />
Befreiung soll mit einem dringlichen Bundesbeschluss der Bundesversammlung erfolgen.<br />
1. 2. Begründung<br />
Der starke Franken hat zur Folge, dass die <strong>Schweizer</strong> Hotellerie immer mehr auf einen Wendepunkt zusteuert. Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung des<br />
Frankenkurses gegenüber dem Euro, dem Dollar oder anderen Währungen ist die Zahl der Übernachtungen ausländischer Touristinnen und Touristen deutlich<br />
zurückgegangen. Zudem verbringen immer mehr <strong>Schweizer</strong>innen und <strong>Schweizer</strong> ihre Ferien im Ausland. Bei den Logiernächten beträgt der Anteil an ausländischen<br />
Gästen rund 60 Prozent. Der Tourismus und die Hotellerie sind damit offensichtlich Exportbranchen. Die Frankenaufwertung wirkt sich vor allem auf die preissensible<br />
Nachfrage in der Ferienhotellerie aus. Damit die <strong>Schweizer</strong> Hotellerie überleben kann, muss sie die Preise vermehrt senken und verzeichnet folglich einen Rückgang<br />
ihrer Margen, auch bei Hotelbetrieben, die wirtschaftlich gesund sind. In einer Studie, die 2011 durchgeführt wurde, stellt die Konjunkturforschungsstelle der ETH<br />
Zürich (KOF) fest, dass die Wechselkurse sich noch stärker auf Übernachtungen ausländischer Gäste auswirken als auf andere Sektoren der Exportindustrie.<br />
Eine Senkung der Mehrwertsteuer wäre ein äusserst wirksames Instrument zur Abfederung der Frankenstärke. Eine vorübergehende Befreiung der<br />
Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer würde der <strong>Schweizer</strong> Hotellerie mehr Handlungsspielraum bei der Preisfestsetzung geben. Eine solche Massnahme<br />
würde sich direkt und positiv auswirken. Sie würde es der Hotellerie ermöglichen, die Preise zu senken, die den Kunden für Dienstleistungen in Rechnung gestellt<br />
werden. Da über 50 Prozent der Gäste aus dem Ausland kommen, wäre dies ein wirksames Instrument, um die Auswirkungen des starken Frankens zu bekämpfen.<br />
Parallel dazu könnte der Exodus der <strong>Schweizer</strong> Touristinnen und Touristen ins Ausland eingedämmt werden. Gemäss dem Konjunkturartikel der Bundesverfassung<br />
kann der Bund zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf bundesrechtlichen Abgaben Rabatte gewähren (Art. 100 Abs. 5). Angesichts der düsteren<br />
Aussichten für die Hotellerie muss diese Bestimmung angewendet werden, um der <strong>Schweizer</strong> Tourismusbranche ein starkes Zeichen der Unterstützung zu geben. Zu<br />
diesem Zweck müssen die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit werden.<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 23. November 2011<br />
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der NettoAllphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung<br />
des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Eine Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen verstiesse gegen das Prinzip der<br />
Allgemeinheit der Steuer. Es würde sich zudem um eine Giesskannensubvention handeln, denn es würden alle Beherbergungsbetriebe davon profitieren, ungeachtet<br />
davon, ob sie auf in oder ausländische Touristen oder auf Geschäftsleute ausgerichtet sind und ob sie einen befristeten Rückgang der Nachfrage und/oder der Preise<br />
verkraften können oder nicht.<br />
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) würde lediglich eine Senkung der Übernachtungspreise um knapp 4 Prozent<br />
erlauben.<br />
Steuersatzänderungen sind immer mit einigem administrativen Aufwand verbunden. Die Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und<br />
Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung befristet anpassen. Für die bisherigen Steuersatzänderungen wurde vonseiten der Wirtschaft jeweils ein Vorlauf von<br />
mindestens einem Jahr verlangt, um sämtliche erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Innerhalb eines Jahres würde der Umstellungsaufwand zudem<br />
zweimal anfallen. Auch die administrative Abwicklung der Mehrwertsteuer würde bei Annahme dieser Motion nicht vereinfacht, denn die Hotels müssten unverändert<br />
mit drei Steuersätzen abrechnen.<br />
Die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke beschlossene Aufstockung des Bundesdarlehens für die <strong>Schweizer</strong>ische Gesellschaft für Hotelkredit um 100<br />
Millionen Franken ist besser geeignet, unter der Frankenstärke leidende Betriebe gezielt zu unterstützen.<br />
Die Befreiung der Beherbergungsleistungen im Jahr 2012 hätte Mindereinnahmen für die Bundeskasse von 150 bis 160 Millionen Franken zur Folge.<br />
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen widerspricht zudem dem Ziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen.<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
328
Der Nationalrat nahm die Motion in der ausserordentlichen Session zum starken Franken vom 21. Dezember 2011 mit 93 zu 92 Stimmen an.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat diese Motion zusammen mit einem von ihrer Schwesterkommission ausgearbeiteten Entwurf vorberaten, der vorsieht, die<br />
Beherbergungsleistungen ab 1. April 2012 für ein Jahr von der Mehrwertsteuer auszunehmen.<br />
Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, diese Motion gleicherweise abzulehnen wie den Gesetzentwurf der Schwesterkommission.<br />
Diesem Entscheid liegen verschiedene Argumente zugrunde. Erstens würde von dieser Befreiung ungeachtet der unterschiedlichen Gegebenheiten die gesamte<br />
Hotellerie profitieren, ist doch dieses Gewerbe in den Bergregionen vom hohen Frankenkurs stärker betroffen als in den städtischen Gebieten. Zweitens handelt es<br />
sich hier lediglich um eine konjunkturpolitische Massnahme, die weder strukturell wirkt noch zur Qualitätssteigerung in diesem Sektor beiträgt. Drittens ist eine<br />
Steuerbefreiung verfassungsmässig problematisch, da Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung eine Besteuerung der Beherbergungsleistungen zwischen dem<br />
Normalsatz und dem reduzierten Satz vorsieht.<br />
Die Minderheit der Kommission befürwortet diese Massnahme, weil sie sich in ihren Augen positiv auf den gesamten Hotelleriesektor auswirken würde. Gleichzeitig<br />
betont sie, dass die Hotellerie damit gegenüber dem Ausland und den Zweitwohnungen konkurrenzfähig bliebe.<br />
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Home<br />
329
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4038 – Motion<br />
Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Aussenpolitische KommissionNR (11.2017)<br />
31.10.2011<br />
Nationalrat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz in allen zuständigen internationalen<br />
Organisationen und Behörden aktiv für die Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen<br />
Minderheit in Syrien einsetzt.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 30.11.2011<br />
Der Bundesrat hat Kenntnis von den Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien. Im<br />
Zuge des "arabischen Frühlings" fordern seit März 2011 auch in Syrien weite Teile der Bevölkerung die<br />
Respektierung der Menschenrechte und ein Ende der Diktatur. Die syrischen Behörden haben auf die anfangs<br />
friedliche Oppositionsbewegung mit brutaler Repression reagiert, welcher schätzungsweise mehr als<br />
dreitausend Menschen zum Opfer gefallen sind. Eine alleinige Fokussierung auf die Situation der kurdischen<br />
Minderheit würde deshalb der aktuellen Situation nicht gerecht werden, da die gesamte Bevölkerung unter der<br />
Spirale von Gewalt und Gegengewalt leidet. Die Schweiz hat sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der<br />
Generalversammlung der Uno Resolutionen zur Menschenrechtslage in Syrien aktiv unterstützt. Der Bundesrat<br />
nimmt diese Motion grundsätzlich an, wobei sie inhaltlich weiter gefasst werden sollte: Die Schweiz wird sich in<br />
den internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die Menschenrechte aller Bürgerinnen und Bürger<br />
Syriens einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf religiöse und ethnische Minderheiten richten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 30.11.2011<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
330
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
21.12.2011 NR Annahme.<br />
08.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Annahme<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Nationalrat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Syrien ethnische Diskriminierung ethnische Gruppe KurdistanFrage<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;08;2811<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.2017<br />
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331
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.4038 n Mo. Nationalrat (APKNR (11.2017)). Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der<br />
kurdischen Minderheit in Syrien<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihren Sitzungen vom 9. Januar 2012 die von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 31.<br />
Oktober 2011 eingereichte und vom Nationalrat am 21. Dezember 2011 angenommene Motion vorberaten.<br />
Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz in allen zuständigen internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die<br />
Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien einsetzt.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.<br />
Berichterstattung: Hannes Germann (d)<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 30. November 2011<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz in allen zuständigen internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die Beseitigung<br />
aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien einsetzt.<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 30. November 2011<br />
Der Bundesrat hat Kenntnis von den Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien. Im Zuge des "arabischen Frühlings" fordern seit März 2011<br />
auch in Syrien weite Teile der Bevölkerung die Respektierung der Menschenrechte und ein Ende der Diktatur. Die syrischen Behörden haben auf die anfangs<br />
friedliche Oppositionsbewegung mit brutaler Repression reagiert, welcher schätzungsweise mehr als dreitausend Menschen zum Opfer gefallen sind. Eine alleinige<br />
Fokussierung auf die Situation der kurdischen Minderheit würde deshalb der aktuellen Situation nicht gerecht werden, da die gesamte Bevölkerung unter der Spirale<br />
von Gewalt und Gegengewalt leidet. Die Schweiz hat sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der Generalversammlung der Uno Resolutionen zur<br />
Menschenrechtslage in Syrien aktiv unterstützt. Der Bundesrat nimmt diese Motion grundsätzlich an, wobei sie inhaltlich weiter gefasst werden sollte: Die Schweiz<br />
wird sich in den internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die Menschenrechte aller Bürgerinnen und Bürger Syriens einsetzen und dabei ein besonderes<br />
Augenmerk auf religiöse und ethnische Minderheiten richten.<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats<br />
Der Nationalrat hat die Motion am 21. Dezember 2011 ohne Gegenstimmen angenommen.<br />
4. Erwägungen der Kommission<br />
Die Berichterstattung erfolgt mündlich.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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332
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4044 – Postulat<br />
Reformbedarf betreffend das Zusammenwirken von Bund und Kantonen im Bereich der<br />
Aussenpolitik<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Aussenpolitische Kommission SR<br />
10.11.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der<br />
Bundesversammlung betreffend das Zusammenwirken von Bund und Kantonen im Bereich der Aussenpolitik<br />
vorzulegen sei, welcher:<br />
a. das Verfahren bei abweichenden Entscheiden des Bundes im Rahmen seiner aussenpolitischen<br />
Kompetenz gemäss Artikel 54 Absatz 1 BV klar definiert;<br />
b. die Schranken und Grenzen für die Vertragsschlusskompetenz des Bundes gemäss Artikel 184 BV besser<br />
definiert und die Durchsetzung dieser Schranken und Grenzen garantiert;<br />
c. das Verfahren zur Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden gemäss Artikel 55 BV,<br />
insbesondere in Krisensituationen, klar definiert.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein offener und ehrlicher Dialog mit den Kantonen über die Aussenpolitik<br />
nicht nur ein verfassungsrechtliches Gebot ist, sondern auch ein für die Schweiz vorteilhaftes Element darstellt,<br />
welches ihr erlaubt, eine einheitlichere und dadurch wirksamere Aussenpolitik zu führen.<br />
In diesem Sinn hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2012 beschlossen, den Kantonen die<br />
Einrichtung und Formalisierung eines "nationalen Dialogs über die Europapolitik" vorzuschlagen. Es ist vor<br />
allem der Bereich der Europapolitik, in welchem die Kantone betroffen sind und zu welchem sie in den letzten<br />
Monaten den Wunsch geäussert haben, stärker in die Diskussionen und Vorbereitungen einbezogen zu<br />
werden.<br />
Dieser dauernde und institutionalisierte Dialog zwischen Bund und Kantonen hat drei Ziele:<br />
1. die Anliegen der Kantone betreffend Information und Teilnahme im Zusammenhang mit der Europapolitik<br />
der Schweiz aufzunehmen;<br />
2. regelmässiger Meinungs und Informationsaustausch;<br />
3. Begleitung der laufenden Verhandlungen und Diskussionen mit der EU.<br />
Die Form dieses Dialogs wird in einem gemeinsamen Papier festzuhalten sein, das mit den Kantonen diskutiert<br />
werden wird, sobald diese ihre formelle Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen haben.<br />
Der Dialog wird zwischen einem oder mehreren Mitgliedern des Bundesrates einerseits und Vertretern der<br />
333
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) andererseits durchzuführen sein. Diese Treffen werden, sofern<br />
erforderlich, auch Vertreterinnen interkantonaler Direktorenkonferenzen offenstehen.<br />
Andere wichtige aussenpolitische Themen könnten ebenfalls anlässlich dieser Sitzungen oder im Rahmen der<br />
bereits regelmässig zwischen dem Bundesrat und der KdK stattfindenden Treffen ("Föderalistischer Dialog")<br />
diskutiert werden.<br />
Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Schlüssel zu einer gleichzeitig notwendigen, wünschbaren und<br />
konstruktiven Teilnahme der Kantone an der schweizerischen Aussenpolitik im direkten Dialog zwischen den<br />
Bundes und den kantonalen Behörden liegt, welcher in einem klaren, aber nicht durch übermässige<br />
gesetzliche Regulierung eingeschränkten Rahmen stattfindet. In diesem Sinn erachtet er die Ausarbeitung<br />
einer spezifischen gesetzlichen Grundlage, wie sie das vorliegende Postulat in Betracht zieht, mit den<br />
Einschränkungen, die eine solche mit sich bringen würde, nicht als den erfolgversprechendsten Weg.<br />
Antrag des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
08.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Beziehung BundKanton internationale Politik (allgemein) Kompetenzregelung politische Mitbestimmung Kanton<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04;08<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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334
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4046 – Motion<br />
Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Rechtsfragen SR<br />
15.11.2011<br />
Ständerat<br />
Motion an 2. Rat<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 264ff. ZGB und Artikel 28 des Bundesgesetzes über die<br />
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (SR 211.231) dahingehend zu ändern, dass alle<br />
Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des<br />
Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung<br />
darstellt.<br />
Begründung<br />
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RKSR) hat die Petition 11.2012, "Gleiche Chancen für<br />
alle Familien", am 20. Oktober 2011 behandelt und ihr Folge gegeben. Die Petition verlangt eine<br />
Ausgestaltung des Adoptionsrechtes, die im Interesse und Wohl des Kindes ist und nicht auf dem Zivilstand<br />
und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare beruht. Im Weiteren verlangt sie die<br />
rechtliche Gleichstellung von Kindern, die in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern, die in<br />
Ehegemeinschaften aufwachsen, und damit die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren<br />
in Bezug auf Elternrechte und die Adoption. Die RKSR bejaht einen Handlungsbedarf, da zahlreiche<br />
sogenannte Regenbogenfamilien mit einem geregelten und stabilen Familiensystem eine gesellschaftliche<br />
Realität sind und eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung sein kann. Eine Adoption durch den<br />
Partner bzw. die Partnerin ermöglicht die Gleichstellung von Kindern vor allem dann, wenn der andere Elternteil<br />
nicht (mehr) vorhanden, d. h. verstorben oder verschollen, ist oder sich der Verantwortung gegenüber seinem<br />
Kind entzieht.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG; SR 211.231)<br />
wurde vom <strong>Parlament</strong> am 18. Juni 2004 verabschiedet. Dagegen wurde erfolglos das Referendum ergriffen,<br />
sodass das PartG am 1. Januar 2007 in Kraft treten konnte. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die breite<br />
Akzeptanz des PartG in der Schweiz wesentlich damit zu tun hatte, dass mit ihm zwar die Diskriminierung<br />
gleichgeschlechtlich veranlagter Personen beseitigt werden konnte, ohne jedoch eingetragenen Paaren<br />
gleichzeitig den Weg zur Adoption und zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung zu öffnen. Vor diesem<br />
Hintergrund hält der Bundesrat die von der Motion verlangte uneingeschränkte Öffnung der Adoption für<br />
gleichgeschlechtliche Paare zum heutigen Zeitpunkt nicht für opportun.<br />
Dagegen erachtet es der Bundesrat für angebracht, im Interesse des Kindes die Stiefkindadoption (Art. 264a<br />
Abs. 3 ZGB) auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen: Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer<br />
vorangegangenen Einzeladoption (Art. 264b ZGB) sollen durch die eingetragene Partnerin der Mutter oder den<br />
eingetragenen Partner des Vaters adoptiert werden können. Damit würde dem Umstand Rechnung getragen<br />
335
werden, dass bereits heute viele Kinder in solchen Partnerschaften aufwachsen. Nach geltendem Recht<br />
können diese Kinder jedoch rechtlich nicht im gleichen Mass abgesichert werden wie Kinder in ehelichen<br />
Gemeinschaften. Würde eingetragenen Paaren die Stiefkindadoption ermöglicht, wären Kinder in<br />
eingetragenen Partnerschaften und Kinder in ehelichen Gemeinschaften einander inskünftig rechtlich<br />
gleichgestellt. Wie bei jeder Adoption müsste auch bei einer solchen Adoption im Einzelfall geprüft werden, ob<br />
nach den gesamten Umständen zu erwarten ist, dass sie dem Kindeswohl dient (Art. 264 ZGB).<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
14.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Rechtsfragen NR (RKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Adoption adoptiertes Kind gleichgeschlechtliches Paar Bewilligung Sorgerecht Gleichbehandlung Kindsrecht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;28<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.2012<br />
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336
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337
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4047 – Motion<br />
Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Sicherheitspolitische Kommission SR<br />
21.11.2011<br />
Ständerat<br />
Motion an 2. Rat<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Konferenz<br />
der kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und direktoren einzuleiten und allenfalls die gesetzlichen<br />
Grundlagen zu schaffen:<br />
damit bei erfolgten Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen durch die Polizei<br />
bzw. durch die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschlagnahmt werden;<br />
um die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf<br />
Ebene Bund und Kantone zu verbessern.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Die Strafprozessordung (Art. 263; SR 312) und das Strafgesetzbuch (Art. 69; SR 311) ermächtigen die Polizei<br />
dazu, im Rahmen eines Strafverfahrens Tatmittel wie Waffen zu beschlagnahmen und einzuziehen. Ferner<br />
kann die Polizei auch ausserhalb eines Strafverfahrens gestützt auf Artikel 31 des Waffengesetzes Waffen bei<br />
Personen beschlagnahmen, bei denen es Anlass zur Annahme gibt, dass sie sich selbst oder Dritte mit der<br />
Waffe gefährden. Dies wird beispielsweise angenommen bei Personen, die an einer Alkohol oder<br />
Drogensucht leiden oder bereits jemanden mit einer Waffe bedroht haben. Ebenso sind Waffen bei Personen<br />
zu beschlagnahmen, die wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung<br />
bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind.<br />
Auch das militärische Recht (Art. 7 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen;<br />
SR 514.10) sieht vor, dass die persönliche Waffe bei drohendem Missbrauch vorsorglich abzunehmen ist. Der<br />
Bundesrat ist der Auffassung, dass den Strafverfolgungsbehörden wie der Polizei taugliche rechtliche<br />
Instrumente zur Verfügung stehen, um bei erfolgten Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und<br />
militärischen Waffen unverzüglich beschlagnahmen zu können.<br />
Der Bundesrat ist aber wie die Motionären der Auffassung, dass die in verschiedenen Erlassen geregelte<br />
Zusammenarbeit zwischen den involvierten militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf Ebene Bund<br />
und Kantone verbessert werden könnte. Er ist gewillt, die Gespräche mit den involvierten kantonalen und<br />
Bundesbehörden in diesem Bereich weiterzuführen, zu intensivieren und allenfalls geeignete Massnahmen<br />
einzuleiten. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ("Arbeitsgruppe Armeewaffen") der Logistikbasis der Armee,<br />
in der auch kantonale Stellen vertreten sind, ist derzeit im Rahmen einer umfassenden Untersuchung daran,<br />
insbesondere Schwachstellen bei der Abgabe und Rücknahme von Waffen zu eruieren und erforderliche<br />
Massnahmen einzuleiten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
338
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Sicherheitspolitische Kommission SR (SiKSR)<br />
Sicherheitspolitische Kommission NR (SiKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Waffenbesitz Gewalt Drohung Beschlagnahme Feuerwaffe Polizei Beziehung BundKanton<br />
Zusammenarbeit der Verwaltungen Koordination<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
339
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4054 – Interpellation<br />
Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung über die<br />
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge<br />
Eingereicht von<br />
Janiak Claude<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
06.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Aufgrund des Wortlautes von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung über die<br />
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV; SR 831.411) hat das Eidgenössische<br />
Amt für Boden und Grundbuchrecht des Bundesamtes für Justiz in seinen Weisungen vom 29. Dezember<br />
1994 festgehalten, dass ein anderes Gesamteigentum als jenes zwischen den in dieser Bestimmung<br />
erwähnten Parteien (Ehegatte bzw. eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin der versicherten<br />
Person) nicht zulässig sei. Gestützt auf diese Weisung weigern sich die Grundbuchämter, eine Anmerkung<br />
bezüglich eines Wohneigentums zu gesamter Hand mit einer anderen Person als in der Verordnung aufgeführt<br />
einzutragen. Somit können weitere Personen auch dann nicht Gesamteigentümer des betreffenden<br />
Wohnobjektes der versicherten Person werden, wenn sie diese Person beim Erwerb dieses Wohneigentums<br />
finanziell unterstützen bzw. dem Kreis der gesetzlich zulässigen Begünstigten angehören.<br />
In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<br />
1. Teilt er die Auffassung, dass die Auslegung streng nach Wortlaut den vom Gesetz vorgesehenen Anspruch<br />
auf Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge stark einschränkt?<br />
2. Teilt er die Auffassung, dass der Hauptzweck der Wohneigentumsförderung darin besteht, mit Hilfe der der<br />
versicherten Person in ihrer Vorsorgeeinrichtung zum Zeitpunkt der Geltendmachung zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln die Finanzierung des Erwerbs bzw. der Erhaltung von selbst benutztem Wohneigentum zu<br />
ermöglichen?<br />
3. Teilt er die Auffassung, dass Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c WEFV jedenfalls bei einer wörtlichen<br />
Auslegung den Vorgaben von Artikel 30c Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 30g Buchstabe a des<br />
Bundesgesetzes über die berufliche Alters, Hinterlassenen, und Invalidenvorsorge (BVG) zuwiderläuft?<br />
4. Teilt er die Auffassung, dass Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c WEFV jedenfalls bei einer wörtlichen<br />
Auslegung im Widerspruch steht zu der in den Artikeln 18 bis 20a BVG vorgesehenen Möglichkeit, auch<br />
Personen zu begünstigen, mit denen die versicherte Person weder verheiratet ist noch in eingetragener<br />
Partnerschaft lebt?<br />
5. Ist er bereit, die WEFV in dem Sinne abzuändern bzw. zu präzisieren, dass Wohneigentum zu gesamter<br />
Hand nicht auf mit der versicherten Personen verheiratet bzw. mit ihr in eingetragener Partnerschaft lebende<br />
Personen eingeschränkt wird?<br />
6. Ist er der Meinung, dass eine entsprechende Ausweitung eine Gesetzesrevision voraussetzt? Welche wäre<br />
340
dies gegebenenfalls?<br />
Antwort des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
1. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Artikel 2 Absatz 2 WEFV lässt für alle Versicherten neben dem<br />
Alleineigentum auch das Miteigentum und dessen besonders ausgestaltete Form, das Stockwerkeigentum, zu.<br />
Einzig das Gesamteigentum ist auf Ehegatten bzw. eingetragene Partner beschränkt. Diese Ausnahme<br />
begründet sich damit, dass diese beiden Rechtsformen im Zivilstandsregister einzutragen sind und ihr Bestand<br />
somit für Dritte, also auch für die Vorsorgeeinrichtungen und Grundbuchämter, rechtlich klar festgestellt werden<br />
kann. Diese Feststellung ist für die Beurteilung der Voraussetzungen zur Wohneigentumsförderung<br />
erforderlich. Bei der Auflösung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft wird gerichtlich über die Auflösung<br />
des Güterstands bzw. das Schicksal des Eigentums zur gesamten Hand entschieden. Die Auflösung eines<br />
Konkubinats ist hingegen formlos und ohne offizielle Regelung der Eigentumsverhältnisse möglich. Bei einer<br />
Zulassung des Gesamteigentums mit Konkubinatspartnern wäre daher nicht gesichert, dass die<br />
Vorsorgeeinrichtung über die Auflösung eines Konkubinats informiert wird. Die Vorschriften des BVG über die<br />
Rückzahlung des WEFVVorbezugs auf dem Wohneigentum zur gesamten Hand könnten somit in solchen<br />
Fällen nicht durchgesetzt werden. Dasselbe Problem stellt sich auch bezüglich einer gesicherten Abwicklung<br />
des Eigentums bei der Auflösung einer solchen Beziehung. Die Erhaltung des Vorsorgeschutzes wäre also<br />
gefährdet, und der Zweck des BVG könnte nicht mehr erfüllt werden. Dieser systematische Unterschied<br />
zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Partnern und anderen Personen kommt auch in der Voraussetzung<br />
der Zustimmung des Ehe oder eingetragenen Partners zur Verwendung der Mittel der beruflichen Vorsorge<br />
für das Wohneigentum zum Tragen (vgl. Art. 30c Abs. 5 BVG), während die Zustimmung des<br />
Konkubinatspartners nicht notwendig ist. Eine Gleichstellung der erwähnten Beziehungsformen in diesem<br />
Punkt ist daher nicht sinnvoll.<br />
2. Der Bundesrat teilt diese Auffassung unter dem Vorbehalt, dass das selbst genutzte Wohneigentum keinen<br />
Selbstzweck bildet, sondern letztlich auch der Erhaltung des Vorsorgeschutzes dienen sollte. Die<br />
Eigentumsförderung entspricht insofern dem Ziel der beruflichen Vorsorge, als die Wohnkosten auch für die<br />
Pensionierten eine der Hauptausgaben darstellen. Die Wohneigentumsförderung ist vor diesem Hintergrund<br />
gesehen eine zweckmässige Form der Vorsorge.<br />
3. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass er beim Erlass der Ausführungsbestimmungen von Artikel 2<br />
Absatz 2 WEFV den Willen des Gesetzgebers respektiert hat. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c WEFV läuft den<br />
Artikeln 30c und 30g Buchstabe a BVG nicht zuwider, sondern ist notwendig, um den Willen des Gesetzgebers<br />
durchzusetzen.<br />
4. Die Beschränkung des Eigentums zu gesamter Hand stellt nicht auf den Kreis der möglichen Begünstigten<br />
nach Artikel 20a BVG ab, zu dem auch in erheblichem Masse unterstützte Personen, erwachsene Kinder oder<br />
sogar die übrigen gesetzlichen Erben gehören können (vgl. auch Antwort zur Frage 1). Es handelt sich hier um<br />
zwei unterschiedliche Situationen.<br />
5./6. Der Bundesrat ist nicht bereit, die WEFV im vorgeschlagenen Sinne abzuändern, weil die Überprüfbarkeit<br />
durch Dritte einem Zivilstandsregister entsprechend und eine gesicherte Abwicklung bei der Auflösung der<br />
Beziehung nicht gegeben sind. Die vom Interpellanten gewünschte Ausweitung würde Gesetzesänderungen<br />
auch in diesem Punkt bedingen, zumal hierzu eine Institutionalisierung des Konkubinats auf Gesetzesebene<br />
und somit eine gewichtige Änderung des Zivilgesetzbuches vorausgesetzt wären.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
27.02.2012 SR Erledigt.<br />
341
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Auslegung des Rechts Wohneigentum Berufliche Vorsorge Konkubinat<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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342
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4061 – Interpellation<br />
Truppenunterkünfte für Asylbewerber<br />
Eingereicht von<br />
HäberliKoller Brigitte<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
12.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Momentan fehlen zur Unterbringung von Asylsuchenden geeignete Unterkünfte. Bereits wurde mehrfach auf<br />
leerstehende Truppenunterkünfte und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden hingewiesen.<br />
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br />
1. Wie schätzt er die Eignung von Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von<br />
Asylsuchenden ein?<br />
2. Wurden bezüglich der Unterbringung von Asylsuchenden in Truppenunterkünften bereits konkrete Schritte<br />
unternommen? Wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben?<br />
3. Wie gross sind die Kapazitäten von leerstehenden Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen?<br />
4. Wie wird das VBS bei der Suche nach Unterkünften einbezogen?<br />
5. Wie werden die Interessen der Kantone, der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Unterbringung von<br />
Asylsuchenden berücksichtigt?<br />
Begründung<br />
Steigende Asylgesuche aus den nordafrikanischen Staaten, zahlreiche Langzeitbezüger von Nothilfe sowie<br />
fehlende Unterkünfte sorgen dafür, dass das Thema Asyl wiederum aktuell ist und Bund, Kantone und<br />
Gemeinden vor grosse Herausforderungen stellt. Auf der Suche nach geeigneten Unterkünften erwächst<br />
vonseiten der Gemeinden und der Bevölkerung immer öfter Widerstand gegen geplante Inbetriebnahmen von<br />
Unterkünften. Die Lösung dieser Angelegenheiten muss deshalb zur Bundessache erklärt werden. Namentlich<br />
ist auch das VBS aktiv einzubeziehen. Dies betrifft in erster Linie die Zurverfügungstellung von Infrastrukturen<br />
(Truppenunterkünften).<br />
Antwort des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Die Frage der Unterbringung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Der Bund kann die Kantone in<br />
diesem Bereich nur entlasten, wenn diese bei der Suche nach neuen Bundesunterkünften Hand bieten.<br />
Infolge der Ereignisse in Nordafrika stieg die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz deutlich an. Das<br />
Bundesamt für Migration (BFM) und die Kantone haben deshalb Engpässe bei der Unterbringung<br />
Asylsuchender zu bewältigen. Um dem Anliegen der Kantone nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen<br />
nachzukommen und um die Asylverfahren rasch durchführen zu können, hat der Bund im Frühling 2011 die<br />
343
Eröffnung von 2000 zusätzlichen Bundesplätzen in Armeeunterkünften bis Ende 2011 in Aussicht gestellt.<br />
Dadurch könnte verhindert werden, dass die betreffenden Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden<br />
müssen. Das BFM und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />
(VBS) haben zweckdienliche, verfügbare militärische Anlagen evaluiert und entsprechende Armeeunterkünfte<br />
besichtigt.<br />
1. Einleitend ist festzuhalten, dass das VBS einen Grossteil seiner Unterkünfte für sich selber beansprucht. Der<br />
Bundesrat hat zudem schon bei der Antwort auf die Motion Müller Philipp 11.3868, "Exorbitante Mietkosten der<br />
Asylsuchenden reduzieren", darauf hingewiesen, dass sich bei den vom VBS angebotenen Unterkünften<br />
immer wieder gezeigt hat, dass mit langwierigen Bewilligungs, Einsprache und Beschwerdeverfahren<br />
gerechnet werden muss. Zudem sind oft umfangreiche Umbauarbeiten notwendig, sodass rasche Lösungen<br />
kaum realisiert werden können. Auch Widerstände der Bevölkerung erschweren häufig eine rasche Eröffnung<br />
der Unterkünfte.<br />
2.4. Wie bereits in seiner Antwort auf die erwähnte Motion festgehalten, erachtet der Bundesrat die Erhöhung<br />
der Unterbringungskapazitäten des Bundes als eine der zentralen Voraussetzungen, um die angestrebte<br />
Beschleunigung der Asylverfahren zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat diese Motion zur<br />
Annahme empfohlen. Eine umfassende Evaluation der Unterkunftssituation in den Militärunterkünften wird im<br />
Rahmen der möglichen Umsetzung dieser Motion erfolgen.<br />
Zwischen April und Oktober 2011 hat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitarbeitenden des VBS und des BFM<br />
zusammensetzte, eine Anzahl Standorte mit ungefähr 6000 Unterbringungsplätzen, aufgeteilt auf 25<br />
militärische Unterkünfte, geprüft. Diese Auswahl wurde nach einer ersten Evaluation bereits eingeschränkt, weil<br />
die Unterbringungskapazität bei einer zivilen Nutzung aufgrund unterschiedlicher sicherheitstechnischer<br />
Vorschriften weit unter derjenigen einer Nutzung zu militärischen Zwecken liegt. Zusätzlich ergaben sich<br />
technische Schwierigkeiten (beispielsweise auf den Sommer eingeschränkter Zugang, mangelndes<br />
Sicherheitssystem für eine zivile Nutzung, beschränkte Kapazität) oder Hindernisse rechtlicher Natur (fehlende<br />
Zonenkonformität). Hinsichtlich der restlichen infragekommenden Infrastrukturen wurde bereits bzw. wird mit<br />
den betroffenen Kantonen und Gemeinden das Gespräch über die Modalitäten ihrer Inbetriebnahme<br />
aufgenommen. Zudem finden regelmässig interdepartementale Sitzungen statt.<br />
Was die Zivilschutzanlagen betrifft, so sind sie Eigentum der Kantone bzw. der Gemeinden. Das BFM<br />
konzentriert sich nun auf die bundeseigenen Anlagen.<br />
5. Eine erfolgreiche Suche nach geeigneten Unterkünften ist nur möglich, wenn alle betroffenen Kreise<br />
zusammenarbeiten. Deshalb ist das BFM bestrebt, diese Kreise von Anfang an mit einzubeziehen. Stellt sich<br />
eine VBSAnlage als geeignet für die Unterbringung von Asylsuchenden heraus, nimmt das BFM mit dem<br />
betroffenen Kanton das Gespräch über die Einzelheiten der Inbetriebnahme auf. Sobald diese Aspekte mit<br />
dem Kanton besprochen worden sind, wird das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden aufgenommen, um<br />
sie in den Planungsprozess einzubeziehen. In der Regel vor der Eröffnung findet eine<br />
Informationsveranstaltung für die Wohnbevölkerung des Ortes statt. Um den Befürchtungen der<br />
Wohnbevölkerung zu begegnen und ihren Erwartungen zu entsprechen, wird in jeder betroffenen Gemeinde<br />
eine Begleitgruppe gebildet (Bürger, Wirtschafts und Gemeindevertreterinnen und vertreter).<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
29.02.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
344
Mitunterzeichnende (1)<br />
Eberle Roland<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Flüchtlingsbetreuung Truppenunterkunft Zivilschutz politische Mitbestimmung Kanton Gemeinde<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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345
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4090 – Interpellation<br />
Energiestrategie zur Ausschöpfung des Potenzials der Geothermie<br />
Eingereicht von<br />
Hess Hans<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
21.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Unter Experten ist unbestritten, dass die Geothermie in der Schweiz mittel bis langfristig, d. h. etwa ab 2035,<br />
substanziell zum Abbau der sich anbahnenden Stromlücke beitragen könnte. Das vorhandene geothermische<br />
Potenzial wird als relativ gross eingeschätzt. Strom aus einheimischer Geothermie ist zudem besonders<br />
geeignet als dezentraler Grundlaststromlieferant und reduziert die Abhängigkeit von Schwankungen, wie sie mit<br />
Solar und Windenergie verbunden sind. Im Weiteren kann die Restwärme mit Fernwärmenetzen genutzt<br />
werden. Um diese Chancen nutzen und die GeothermieTechnologie bis zur Anwendung entwickeln zu können,<br />
sind angewandte Forschung und Entwicklung und insbesondere Pilot und Demonstrationsanlagen notwendig.<br />
Letztere sind allerdings sehr kostenintensiv. Die nötigen Mittel z. B. für eine Produktions und eine<br />
Verpressbohrung in 3 Kilometern Tiefe belaufen sich auf 40 bis 50 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken und sind eine<br />
der grössten Barrieren für die Nutzung der Geothermie. Gleichzeitig sind in der Schweiz gut verankerte<br />
Unternehmen wie Alstom mit dieser Technologie in anderen Regionen der Welt, etwa in Mexiko und in<br />
Neuseeland, bereits kommerziell tätig.<br />
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<br />
1. Was gedenkt er im Rahmen seiner neuen Energiestrategie zur Ausschöpfung des Potenzials der<br />
Geothermie konkret zu unternehmen?<br />
2. Wie gedenkt er vorzugehen, damit zusammen mit Kantonen und insbesondere der Privatwirtschaft über<br />
PublicPrivatePartnership lokale Pilot und Demonstrationsprojekte zustandekommen und effektiv realisiert<br />
werden?<br />
3. Wie beabsichtigt er die dafür notwendigen Finanzen zu mobilisieren, wenn diese ausserhalb der BFI<br />
Botschaft bewilligt werden müssen?<br />
4. Wie gedenkt er, die Anstrengungen in der damit notwendigerweise verbundenen, komplementären<br />
Forschung und Entwicklung etwa bezüglich der Exploration oder der effizienten Energieumwandlung zu<br />
unterstützen?<br />
Antwort des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
1. Der Bundesrat prüft im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie 2050 eine Massnahme für die<br />
Tiefengeothermie, "Förderprogramm zur Entwicklung der Tiefengeothermie", welche die Rahmenbedingungen<br />
schaffen soll, damit die Energiewirtschaft das Geothermiepotenzial in absetzbare Produkte, allen voran Strom,<br />
konvertieren kann. Da der tiefe Untergrund der Schweiz quasi unbekannt ist, werden die kommenden ersten<br />
346
Jahrzehnte der Nutzung der Tiefengeothermie als eine Pilot und Demonstrationsphase aufgefasst. Die<br />
angesprochene Massnahme setzt sich aus technischen, ökonomischen und gesellschaftlichpolitischen<br />
Teilmassnahmen zusammen, die individuell anpassbar, auf Wirksamkeit überprüfbar und von zeitlicher<br />
Begrenzung sind.<br />
2. PrivatePublicPartnership ist nach Ermessen des Bundesrates dann ein geeignetes Vehikel, wenn<br />
öffentliche Aufgaben oder eine Bereitstellung von wirtschaftlichen Leistungen durch eine gemeinsame<br />
Verantwortung der Partner, einer Bündelung von Ressourcen und durch eine optimale Risikoallokation<br />
vorgenommen werden sollen.<br />
Der Bund hat keine besonderen technischen oder organisatorischen Kompetenzen, um Pilot und<br />
Demonstrationsprojekte im Bereich der Geothermie durchzuführen. In vielen Kantonen und Gemeinden der<br />
Schweiz ist die öffentliche Hand allerdings durch Beteiligungen und Betrieb der<br />
Energieversorgungsunternehmen stark in Geschäftsbereichen zur Kommerzialisierung von Produkten (Strom,<br />
Wärme, Emissionszertifikate) aus der Nutzung der Tiefengeothermie engagiert. Zudem gibt es bereits heute<br />
kompetente kommerzielle Unternehmungen, die sich im gesamten Bereich der Wertschöpfungskette der<br />
Tiefengeothermie engagieren.<br />
Es besteht jedoch aufgrund der wenig ausgereiften Tiefengeothermie noch ein Bedarf an geeigneten<br />
Rahmenbedingungen, um ein dynamisches und eigenfinanziertes Wachstum zu ermöglichen. Diese<br />
Rahmenbedingungen werden innerhalb der Arbeiten an der Konkretisierung der Energiestrategie 2050 geprüft.<br />
3./4. Zur Frage der Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich Geothermie hat sich der<br />
Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Riklin 11.4027, "Aktionsplan für die Geothermie", eingehend<br />
geäussert. Über das Energieforschungsprogramm Geothermie des Bundesamtes für Energie unterstützt der<br />
Bund bereits komplementäre Forschungsprojekte subsidiär, wobei die verfügbaren Mittel allerdings beschränkt<br />
sind. Im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Energie", die der Bundesrat im Anschluss an die<br />
Havarie in Fukushima einberufen hat, erarbeitet das Staatssekretariat für Bildung und Forschung einen<br />
Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz", in welchem auch Vorschläge zur Geothermie und der<br />
dazu komplementären Forschungsgebiete diskutiert werden. In diesem Aktionsplan werden auch die<br />
notwendigen Finanzmittel beziffert sowie die Finanzierung aufgezeigt. Basierend auf dem Aktionsplan wird der<br />
Bundesrat eine Botschaft zur Förderung der Energieforschung und von Pilot und Demonstrationsanlagen<br />
verabschieden, die er noch im laufenden Jahr ohne eine Vernehmlassung zuhanden der eidgenössischen<br />
Räte überweisen wird (vgl. Bundesratsbeschluss vom 30. Novemner 2011). Davon getrennt wird die<br />
energiepolitische Botschaft des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und<br />
Kommunikation in eine Vernehmlassung gehen.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.02.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
geothermische Energie Energieprogramm Energieszenarien Energieforschung Finanzierung<br />
gemischtwirtschaftliches System<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
347
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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348
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4091 – Motion<br />
Phosphatmanagement im Brienzersee<br />
Eingereicht von<br />
Luginbühl Werner<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
21.12.2011<br />
Ständerat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen teilweisen oder vollständigen Verzicht der Phosphatfällung in den<br />
Abwasserreinigungsanlagen am Brienzersee im Sinne eines Pilotversuches zu ermöglichen.<br />
Begründung<br />
Eine im Auftrag des Kantons Bern durchgeführte Zustandsanalyse hat aufgezeigt, dass heute kaum noch<br />
Nährstoffe in den Brienzersee gelangen, dass der wichtigste Algennährstoff Phosphor in den letzten Jahren<br />
stark abgenommen hat und dass dadurch die Wasserflöhe (Daphnien) fast vollständig verschwunden sind.<br />
Das Fehlen dieser für die Felchen existentiellen Futterorganismen hat insbesondere bei der Felchenart<br />
Brienzlig zu einem verlangsamten Wachstum geführt. Während vierjährige Fische früher eine Länge von rund<br />
26 Zentimetern aufwiesen, erreichen sie jetzt noch ungefähr 18 Zentimeter.<br />
Der Brienzersee weist heute mit 1 bis 2 Kilogramm pro Hektare den mit Abstand tiefsten Jahresfangertrag aller<br />
grösseren <strong>Schweizer</strong>seen auf. In der Folge ist seit 1995 die Zahl der Berufsfischer am Brienzersee von fünf<br />
auf zwei gesunken, wobei auch diese nicht mehr von der Fischerei leben können.<br />
Hinzu kommt, dass im Brienzersee seit 2008 vermehrt Felchen ohne Geschlechtsorgane auftreten. In den<br />
Sommermonaten 2009 und 2010 waren über die Hälfte der Brienzlig steril. Inwieweit die Sterilität dieser Fische<br />
in einem Zusammenhang mit der zeitgleich aufgetretenen Futterknappheit steht, ist unklar.<br />
Gefährdet sind somit am Brienzersee sowohl die Berufsfischerei als auch die Biodiversität.<br />
Der Fisch ist eines der ältesten und beliebtesten Nahrungsmittel des Menschen. Fische sind gesund, weil sie<br />
Fettsäuren enthalten, welche die Entstehung von Herzkreislauferkrankungen vermindern. Auch aus diesem<br />
Grund ist eine langfristige Erhaltung der schweizerischen Berufsfischerei angezeigt.<br />
Die BrienzerseeFischerei hat zudem eine nicht zu unterschätzende touristische und kulinarische Bedeutung.<br />
Nachdem auch in anderen Seen (Thunersee, Walensee, Vierwaldstättersee) infolge markanter Unterschreitung<br />
des gesetzlichen Grenzwertes der Phosphorkonzentrationen von 30 Milligramm pro Kubikmeter sinkende<br />
Fangerträge verzeichnet werden, haben Fischereifachleute ein Phosphatmanagement angeregt, bei welchem<br />
auf die Phosphatfällung in den Abwasserreinigungsanlagen ganz oder teilweise verzichtet würde.<br />
Angesichts der alarmierenden Situation im Brienzersee ist die Forderung der Fischereiorganisationen, einen<br />
wissenschaftlich zu begleitenden Pilotversuch durchzuführen, verständlich und sollte ermöglicht werden.<br />
349
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Wasserqualität der <strong>Schweizer</strong> Seen vor allem hinsichtlich der<br />
Belastung mit Nährstoffen deutlich verbessert. Dieser Erfolg wurde massgeblich durch grosse Investitionen in<br />
die Abwasserinfrastruktur und durch das Phosphatverbot in Waschmitteln ermöglicht. Noch nicht überall ist<br />
diese Verbesserung nachhaltig. Verschiedene Mittellandseen weisen noch zu hohe Phosphorkonzentrationen<br />
auf, einige müssen sogar noch belüftet werden.<br />
Gewisse Seen, wie z. B. auch der Brienzersee, nähern sich heute punkto Phosphoreintrag wieder einem<br />
naturnahen Zustand. Ein sinkender Nähstoffgehalt führt in der Regel zu einer verminderten Produktion von<br />
Biomasse und damit auch zu geringeren Fischfangerträgen. Natürlicherweise nährstoffarme, karge Gewässer<br />
wie der Brienzersee weisen allerdings schon von Natur aus einen tiefen Fischfangertrag auf. Insgesamt sind in<br />
der Schweiz dagegen die Fangerträge der Berufsfischerei im Rahmen einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten<br />
Nutzung über die Jahre hinweg stabil. Zwar ist die Anzahl der Berufsfischerinnen und fischer rückläufig, diese<br />
sind aber immer besser ausgerüstet. Der jährliche Fangertrag beträgt in den <strong>Schweizer</strong> Seen etwa 1700<br />
Tonnen Fisch.<br />
Limnologische Untersuchungen zeigen überdies, dass der sinkende Phosphatgehalt zu einer höheren<br />
Biodiversität im See führt. So konnte etwa im Zürichsee parallel zur Verminderung des Phosphatgehaltes seit<br />
den Siebzigerjahren mehr als eine Verdoppelung der Planktonarten nachgewiesen werden.<br />
Die Limitierung des Phosphorgehaltes in unseren Gewässern ist und bleibt aus Gründen des Umweltschutzes<br />
ein wichtiges Anliegen. Die Massnahmen des Gewässerschutzes haben insbesondere einen möglichst<br />
naturnahen Zustand der Gewässer und den Erhalt von deren Artenvielfalt, u. a. an einheimischen Fischen, zum<br />
Ziel. Die nachhaltige Nutzung der Fisch und Krebsbestände ist ebenfalls ein Ziel der<br />
Umweltschutzgesetzgebung. Eine künstliche Zugabe von Phosphor im einseitigen Interesse von höheren<br />
Fischerträgen durch einen teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Phosphatfällung in den<br />
Abwasserreinigungsanlagen würde im Hinblick auf die Gewässerschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte<br />
falsche Signale setzen, die bisherigen Anstrengungen und Investitionen für den Gewässerschutz infrage<br />
stellen und der Zielsetzung der Umweltschutzgesetzgebung widersprechen. Dies gilt auch für ein schrittweises<br />
Vorgehen mit Pilotversuchen in einzelnen Seen.<br />
Im Übrigen zeigen Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Grossversuche an Ökosystemen aufgrund<br />
unvorhersehbarer Vorgänge in der Natur in der Regel scheitern. Welche Auswirkungen die bei einem<br />
teilweisen oder kompletten Verzicht auf die Phosphatfällung zusätzlich in den See gelangenden<br />
Phosphormengen auf das Ökosystem des Brienzersees hätten, ist schwierig vorauszusagen. Insbesondere<br />
würde damit keineswegs zwingend der gleiche Bestand und Ertrag an Felchen im Brienzersee erreicht wie in<br />
einem früheren Zustand mit vergleichbarer Phosphorkonzentration.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Überweisung an die UREKS zur Vorprüfung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
350
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
See Phosphat Phosphor Fischer/in Süsswasserfischerei Gewässerschutz biologische Vielfalt Süsswasserfisch<br />
Fischfang Bern (Kanton)<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
351
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4133 – Interpellation<br />
Sanierung des GotthardStrassentunnels. Auswirkungen auf den Kanton Graubünden<br />
Eingereicht von<br />
Engler Stefan<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Von der Variantenwahl für die Gesamterneuerung des GotthardStrassentunnels ist auch der Kanton<br />
Graubünden durch den zu erwartenden Umwegverkehr auf der SanBernardinoAchse betroffen. Die daraus<br />
resultierenden Risiken und Beeinträchtigungen erwiesen sich in der Vergangenheit im Nachgang zum<br />
Brandereignis in den Jahren 2001/02 als erheblich und unzumutbar.<br />
1. Beurteilt der Bundesrat vergleichbare Auswirkungen des Umwegverkehrs ebenfalls als unzumutbar?<br />
2. Mit welchen Massnahmen sollen bei einer Totalsperrung des Gotthardtunnels die Risiken für den Verkehr<br />
und die Beeinträchtigungen des lokalen und regionalen Verkehrs sowie der Lebensqualität (Lärm und Luft)<br />
minimiert werden?<br />
Antwort des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des<br />
Ständerates einen Bericht zur Sanierung des GotthardStrassentunnels übergeben. Dieser Bericht enthält u. a.<br />
detaillierte Angaben, wie der Schwer und der Personenverkehr während der Sperrzeit geführt werden kann.<br />
Der Bericht ist auf der Homepage des Bundesamtes für Strassen (Astra) (www.astra.admin.ch) publiziert.<br />
Ergänzend dazu wurde ein Synthesebericht vom 18. Oktober 2011 zu den regionalwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen von Varianten zur Sanierung des GotthardStrassentunnels basierend auf dem Bericht des<br />
Bundesrates vom 17. Dezember 2010 veröffentlicht. Dieser Bericht enthält u. a. auch Angaben zu den<br />
regionalwirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kanton Graubünden. Bei den Auswirkungen einer Vollsperrung<br />
des GotthardStrassentunnels auf Ausweichstrecken, insbesondere auf die SanBernardinoRoute, zeigt sich<br />
gemäss Synthesebericht ein gemischtes Bild: Einerseits könnten Detailhandel, Gastronomie, Tankstellen und<br />
Autowerkstätten entlang der A13 vom Mehrverkehr profitieren. Andererseits wäre aufgrund des Mehrverkehrs<br />
mit negativen Folgen (Immissionen, Lärm) zu rechnen. Auch dieser Bericht ist auf der Homepage des Astra<br />
publiziert.<br />
Im Bericht vom 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat dargelegt, dass während der sanierungbedingten<br />
Sperrung des GotthardStrassentunnels eine sogenannte KurzRola durch den GotthardBasistunnel betrieben<br />
werden soll. Da das Funktionieren dieses Alternativangebotes von zentraler Bedeutung ist, wurden<br />
diesbezüglich Zusatzabklärungen vorgenommen. Der Synthesebericht vom 30. Dezember 2011 zur Rollenden<br />
Landstrasse (Rola) wurde ebenfalls auf der Homepage des Astra veröffentlicht. Die Zusatzabklärungen<br />
bestätigen die Kernaussagen des Berichtes vom 17. Dezember 2010. Eine KurzRola ist technisch machbar<br />
und kann die geforderten Kapazitäten zur Verfügung stellen.<br />
352
Die konkreten Auswirkungen des Umwegverkehrs auf den Kanton Graubünden und die entsprechenden<br />
Gegenmassnahmen hängen insbesondere von der Wahl der Sanierungsvariante ab.<br />
Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:<br />
1. Gemäss den obenerwähnten Berichten sind die Auswirkungen des Umwegverkehrs bei keiner<br />
Sanierungsvariante als unzumutbar einzustufen. Die Sanierung und die damit verbundenen Massnahmen zur<br />
Verkehrsführung können von langer Hand geplant werden. Die Auswirkungen auf den Kanton Graubünden<br />
lassen sich deshalb nicht mit den Folgen des Brandereignisses im Jahr 2001 vergleichen.<br />
2. Bei einer Sanierung mit längerer Vollsperrung des GotthardStrassentunnels sollen insbesondere ein<br />
Bahnverlad für Personenwagen und ein Bahnverlad für Lastwagen eingerichtet werden (KurzRola). Die<br />
getroffenen Zusatzabklärungen bestätigen, dass eine KurzRola die geforderten Kapazitäten zur Verfügung<br />
stellen kann. Ferner bleiben die Gesamtreisezeiten via KurzRola unter denjenigen einer strassenseitigen<br />
Umfahrung der GotthardRoute. Damit kann der Druck des Ausweichverkehrs auf Alternativrouten massgeblich<br />
reduziert werden. Ergänzend sind zahlreiche flankierende Massnahmen geplant (z. B. normentechnische<br />
Nachrüstung der Ausweichrouten, Verkürzung der Wintersperre auf der GotthardPassstrasse,<br />
Verkehrsinformation, Verkehrsmanagementpläne, frühzeitige Information der Europäischen Union und ihrer<br />
Mitgliedstaaten).<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
15.03.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (1)<br />
Schmid Martin<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Strassentunnel Autobahn Strassenunterhalt Verkehrsbeeinflussung Graubünden Lärmbelästigung<br />
Luftverunreinigung Lebensqualität<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
48;52<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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353
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354
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4134 – Postulat<br />
Für Mindeststandards bei der Ausrichtung von Nothilfe<br />
Eingereicht von<br />
SeydouxChriste Anne<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird gebeten, im Hinblick auf die Einführung von Mindeststandards, die bei der Umsetzung des<br />
Nothilferegimes zu erfüllen sind, zu prüfen, ob Weisungen zuhanden der Kantone erlassen werden können.<br />
Diese Weisungen sollten in besonderem Masse die speziellen Bedürfnisse verletzlicher Personen wie Kinder,<br />
alleinstehende oder alleinerziehende Frauen, ältere Menschen, Behinderte und Kranke berücksichtigen. Die<br />
Mindeststandards müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen und die einschlägigen<br />
völkerrechtlichen Anforderungen, insbesondere das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989,<br />
erfüllen.<br />
Begründung<br />
Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde oder die einen Nichteintretensentscheid erhielten, haben<br />
keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe, können aber Nothilfe beantragen, deren Ausgestaltung kantonal geregelt<br />
ist.<br />
Da es diesbezüglich keine Weisungen gibt, wird der Begriff Nothilfe von den Kantonen sehr unterschiedlich<br />
interpretiert, was nicht selten zu einer Ungleichbehandlung führt. Oft reichen die getroffenen Massnahmen auch<br />
nicht aus, um den Betroffenen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.<br />
Es ist deshalb notwendig, dass der Bundesrat mittels Richtlinien Mindeststandards festlegt, welche die<br />
Kantone erfüllen müssen, damit namentlich das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der<br />
Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eingehalten werden.<br />
Die Schweiz hat diese Übereinkommen ratifiziert und ist somit verpflichtet, deren Einhaltung durch regionale<br />
oder kantonale Behörden, denen sie die Umsetzung übertragen hat, zu gewährleisten.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Für die Unterstützung bedürftiger Personen in der Schweiz sind die Kantone zuständig (Art. 115 der<br />
Bundesverfassung). Aus der Bundesverfassung kann keine Befugnis des Bundes zum Erlass von<br />
Rahmenvorgaben betreffend die Unterstützungsleistungen abgeleitet werden. Somit fehlt es an einer<br />
Verfassungsgrundlage, um die von der Antragstellerin geforderten Weisungen erlassen zu können.<br />
Eine gewisse Harmonisierung der Nothilfegewährleistung erfolgt durch die im Jahr 2007 von der Konferenz der<br />
kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren verabschiedeten Empfehlungen zur Nothilfe für<br />
ausreisepflichtige Personen. Der Bundesrat begrüsst diese Bestrebungen der Kantone sehr und erachtet<br />
355
diese Empfehlungen in einem sensiblen Bereich als ein wichtiges und hilfreiches Arbeitsinstrument für die<br />
kantonalen Behörden.<br />
Die Kantone dürfen sich in keinem Fall auf Nothilfeleistungen beschränken, welche den verfassungsrechtlich<br />
garantierten Mindeststandard unterschreiten (vgl. Art. 12 der Bundesverfassung). Mit diesen Minimalleistungen<br />
wird sichergestellt, dass alle sich in einer Notlage befindenden Personen diejenigen materiellen Mittel erhalten,<br />
die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Damit schaffen bereits Artikel 12 der<br />
Bundesverfassung und die dazu ergangene, konkretisierende Rechtsprechung des Bundesgerichtes einen<br />
immer einzuhaltenden Minimalstandard im Bereich der Nothilfe. Diese verfassungsrechtliche Minimalgarantie<br />
ist für alle Kantone verbindlich.<br />
Gewähren die Kantone über diese Minimalgarantie hinausgehende Leistungen, ist eine föderalistisch bedingte<br />
ungleiche gesetzliche Regelung oder eine unterschiedliche Praxis der Kantone mit der Rechtsgleichheit<br />
vereinbar.<br />
Bei der Gewährung von Leistungen nach Artikel 12 der Bundesverfassung ist in jedem Fall der<br />
Individualisierungsgrundsatz zu beachten, wonach den besonderen Bedürfnissen von verletzlichen Personen<br />
Rechnung zu tragen ist. Die Kantone sind bei der Ausrichtung der Nothilfe im Übrigen auch an die<br />
internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wie z. B. die Kinderrechtskonvention und den Internationalen<br />
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, gebunden.<br />
Sollte ein Bedürftiger, der bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch um Nothilfe gestellt hat, eine<br />
ablehnende Antwort erhalten oder der Auffassung sein, die ausgerichtete Nothilfe entspreche nicht den<br />
rechtlichen Vorgaben, kann er die Verfügung durch kantonale Gerichte und letztinstanzlich durch das<br />
Bundesgericht überprüfen lassen. Die Kontrolle der Einhaltung aller Rechtsnormen, inklusive<br />
verfassungsmässig oder völkerrechtlich garantierter Rechte, im Bereich der Nothilfe erfolgt in der Schweiz <br />
entsprechend dem Gewaltenteilungsprinzip also ausschliesslich über die Gerichte. Der Bundesrat und die<br />
Bundesverwaltung haben in diesem Bereich gegenüber den Kantonen keine Aufsichtsbefugnisse.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2012 SR Ablehnung.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Berberat Didier Comte Raphaël Cramer Robert Fournier JeanRené Gutzwiller Felix Hêche Claude<br />
Imoberdorf René Janiak Claude Maury Pasquier Liliane Recordon Luc<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Sozialhilfe Richtlinie Kind Asylrecht Nichteintretensentscheid Rechte des Kindes Beziehung BundKanton<br />
Sozialstandard Lebensstandard Flüchtlingsbetreuung Asylbewerber/in<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
28;2811<br />
356
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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357
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4136 – Motion<br />
Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit<br />
Eingereicht von<br />
Gutzwiller Felix<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.12.2011<br />
Ständerat<br />
Motion an 2. Rat<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dem <strong>Parlament</strong> im Rahmen der BFIBotschaft 20132016 ein neues<br />
Finanzierungskonzept für die Fördertätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI)<br />
vorzuschlagen, das es erlaubt, die staatlichen Fördermittel im Sinne der Nachhaltigkeit über die ganze<br />
Projektlaufzeit der bewilligten Projekte und konjunkturunabhängig verbindlich zu verpflichten.<br />
Begründung<br />
Die Förderung der KTI spielt im Kontext der wirtschaftlichen Bedeutung hoher Innovationsleistungen für die<br />
Schweiz auch ausserhalb von Sondermassnahmen eine herausragende Rolle. Die von der KTI bewilligten<br />
Projekte haben in aller Regel Laufzeiten von über einem Jahr. Die geltenden gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen wie das Jährlichkeitsprinzip in der Kreditführung sowie die fehlende Möglichkeit,<br />
Rückstellungen zu bilden, erschweren eine verlässliche und längerfristig planbare KTIFörderung. Dies liegt<br />
weder im Interesse der Vertragspartner von Forschungs und Entwicklungsprojekten aus Wirtschaft und<br />
Hochschulen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen) noch in jenem einer nachhaltigen Förderung von<br />
Forschung und Innovation gemäss Forschungs und Innovationsförderungsgesetz.<br />
Es geht darum, das Finanzierungskonzept zu optimieren, damit die KTI ihre Funktion künftig nicht nur als<br />
unabhängige Behördenkommission, sondern auch als verlässliche, berechenbare Förderagentur<br />
(beispielsweise analog dem Nationalfonds) wahrnehmen kann. Im Vordergrund des neuen Konzepts soll der<br />
über die ganze Kreditperiode zuzusichernde Mittelfluss stehen, der konjunkturunabhängig sicherzustellen ist<br />
und für antizyklische Sondermassnahmen Reserven bereithält. Damit können häufige Änderungen der<br />
Rechtsgrundlagen vermieden und kann die Nachhaltigkeit der Innovationsförderung erhöht werden.<br />
Die beschriebene Verstetigung der Fördertätigkeit der KTI ist als integrierender Bestandteil in die<br />
Wachstumsstrategie des Bundes aufzunehmen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) unterstützt als Förderagentur des Bundes<br />
Innovationsvorhaben der Unternehmen und den Wissens und Technologietransfer aus den <strong>Schweizer</strong><br />
Hochschulen und Forschungsstätten. Damit stärkt sie den Wirtschaftsstandort Schweiz und trägt zum<br />
zukünftigen Wachstum bei.<br />
Das <strong>Parlament</strong> bewilligt für die Innovationsförderung jeweils im Rahmen der BFIBotschaft einen<br />
Verpflichtungskredit für eine mehrjährige Periode. Der Verpflichtungskredit erlaubt es der KTI, über das<br />
358
laufende Voranschlagsjahr bzw. über die laufende Beitragsperiode hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen<br />
verbindlich einzugehen. Den Mittelbedarf aus den eingegangenen Verpflichtungen unterbreitet der Bundesrat<br />
dem <strong>Parlament</strong> mit dem jeweiligen Voranschlag zur Bewilligung. Sollten sich wegen Projektverzögerungen<br />
Auszahlungen über das Voranschlagsjahr hinaus verschieben, so kann der Bundesrat die nicht vollständig<br />
beanspruchten Mittel aus dem Voranschlag in das Folgejahr übertragen (Kreditübertragung, Art. 36 FHG). Die<br />
Steuerung über einen Verpflichtungskredit sowie die Möglichkeit der Kreditübertragung ermöglichen es der<br />
KTI bereits heute, die vom Motionär geforderte flexible und langfristige Planung in der Innovationsförderung<br />
sicherzustellen. Das Instrument hat sich bewährt, musste doch in den vergangenen Jahren kein<br />
Nachtragskredit beantragt werden. Dank der Möglichkeit, langfristig Verpflichtungen eingehen zu können, ist die<br />
KTI ein verlässlicher Partner für die Privatwirtschaft und die Hochschulen.<br />
Die Erfahrungen aus den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit (BBl 2011 6749) zeigen darüber hinaus, dass die KTI mit dem aktuellen<br />
Finanzierungsmodell auch in Ausnahmesituationen rasch und effizient reagieren kann.<br />
Ein Finanzierungskonzept für die KTI, welches die Möglichkeit zur Bildung von Reserven oder der Äufnung<br />
eines Innovationsförderungsfonds vorsieht, lehnt der Bundesrat daher ab. Das Finanzhaushaltgesetz schliesst<br />
die Bildung von Reserven für Verwaltungseinheiten des Bundes aus. In seinem finanzpolitischen Leitbild hält<br />
der Bundesrat zudem fest, dass bei der Finanzierung von staatlichen Aufgaben auf "Fondslösungen" zu<br />
verzichten ist, weil dadurch Transparenz verlorengeht, das Jährlichkeitsprinzip umgangen und die<br />
parlamentarische Budgethoheit untergraben wird.<br />
Eine Auslagerung der KTI aus der Bundesverwaltung und eine Verselbstständigung als Stiftung analog zum<br />
<strong>Schweizer</strong>ischen Nationalfonds hat der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision des Forschungs und<br />
Innovationsförderungsgesetzes im Jahr 2008 geprüft (BBl 2009 469). Dabei ist er zum Schluss gekommen,<br />
dass eine Auslagerung gemäss den Leitlinien des CorporateGovernanceBerichtes sowie aufgrund der<br />
Grösse der KTI nicht sinnvoll ist. Das <strong>Parlament</strong> hat sich dieser Schlussfolgerung angeschlossen. Da sich in<br />
der Zwischenzeit an den Entscheidungsgrundlagen nichts geändert hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass<br />
eine erneute Überprüfung des Status der KTI nicht notwendig ist.<br />
Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat die Forderungen des Motionärs für eine nachhaltige,<br />
konjunkturunabhängige und flexible Innovationsförderung als erfüllt. Es erübrigt sich daher, dem <strong>Parlament</strong> in<br />
der vom Bundesrat bereits verabschiedeten BFIBotschaft 20132016 ein neues Finanzierungskonzept zu<br />
unterbreiten.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
07.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
359
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (9)<br />
Abate Fabio Comte Raphaël Eder Joachim EgerszegiObrist Christine Freitag Pankraz Hess Hans<br />
KellerSutter Karin Schmid Martin Theiler Georges<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Forschungsförderung ausserparlamentarische Kommission Verpflichtungskredit Finanzplanung BudgetingSystem<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
36<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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360
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4137 – Motion<br />
BFIBotschaft 20132016. Jährliche Krediterhöhung von mindestens 6 Prozent<br />
Eingereicht von<br />
Fetz Anita<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
22.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der BFIBotschaft 20132016, bezogen auf das Budget 2012,<br />
dem <strong>Parlament</strong> eine jährliche Krediterhöhung von mindestens 6 Prozent vorzulegen.<br />
Ein Teil der Erhöhung soll eingesetzt werden, um mit finanziellen Anreizen notwendige Strukturreformen<br />
voranzutreiben, namentlich bei der Kooperation von teuren Fächern, bei der Schwerpunktbildung zu<br />
Kompetenzzentren sowie für den Ausbau der klinischen Forschung und die Nachwuchsförderung in den Mint<br />
Fächern.<br />
Begründung<br />
Es ist unbestritten, dass der Wohlstand der Schweiz von ihren klugen Köpfen und geschulten Händen abhängt.<br />
Bildung, Forschung und Innovation sind die Haupttreiber der wirtschaftlichen Prosperität. Doch die Konkurrenz<br />
im internationalen Feld schläft nicht. Deshalb ist es wichtig, mehr in den BFIBereich zu investieren und<br />
gleichzeitig das System zu optimieren.<br />
Die Erhöhung soll nicht einfach tel quel ins System einfliessen, sondern zu einem Teil für finanzielle Anreize zur<br />
Unterstützung von fälligen Strukturreformen gebraucht werden. Diese sind sowohl in der Bildungsverfassung<br />
als auch in mehreren Berichten verschiedener BFIAkteure aufgezeigt worden. Sowohl die Kooperation bei<br />
den teuren Fächern als auch die Schwerpunktbildung zu Kompetenzzentren (u. a. Energieforschung für die<br />
Energiewende usw.) stehen dabei im Vordergrund. Einen grossen Bedarf gibt es überdies bei der<br />
Nachwuchsförderung in den MintFächern. Ebenso wichtig ist der Nachholbedarf bei der klinischen Forschung.<br />
Da droht die Schweiz den internationalen Anschluss zu verlieren.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) im Hinblick auf den<br />
Wohlstand der Schweiz eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb räumt er ihm im Finanzplan für die<br />
kommenden Jahre eine prioritäre Stellung ein. Der Bundesrat hat sich denn auch bereits für eine deutliche<br />
Erhöhung der Aufwendungen des Bundes für den BFIBereich ausgesprochen. Die Finanzierung des BFI<br />
Bereichs hat jedoch im Rahmen eines ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort<br />
Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Durch eine langfristig realistische Planung der Kredite kann verhindert<br />
werden, dass finanzielle Mittel, die im Zuge einer allzu ambitionierten Botschaft eingeplant werden, bei der<br />
Erarbeitung der nachfolgenden Budgets nachträglich unter dem Druck der Schuldenbremse wieder gekürzt<br />
werden müssen (Stopandgo).<br />
361
Der Bundesrat sieht für die Förderperiode 20132016 ein nominales jährliches Wachstum der BFIKredite von<br />
durchschnittlich 3,7 Prozent vor (4,2 Prozent ohne Berücksichtigung der vom <strong>Parlament</strong> 2012 beschlossenen<br />
Kredite). Für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung wird gemäss heutigen Perspektiven das nominale<br />
Wachstum im Zeitraum 20082016 über der im Rahmen der Aufgabenüberprüfung 20082015 festgelegten<br />
Zielwachstumsrate von jährlich 4,5 Prozent liegen, obwohl die effektive Teuerung deutlich schwächer<br />
ausgefallen ist, als zum damaligen Zeitpunkt erwartet wurde. Das starke Wachstum der vergangenen Jahre<br />
ermöglichte namentlich eine deutliche Verstärkung der kompetitiven Forschungsförderung (SNF, KTI,<br />
europäische Forschungsprogramme), eine verstärkte Unterstützung der Fachhochschulen sowie eine<br />
Erhöhung der Bundesbeiträge für die Berufsbildung mit dem Ziel, den gesetzlichen Verpflichtungen zu<br />
entsprechen.<br />
Im Übrigen würde eine jährliche Krediterhöhung von mindestens 6 Prozent, wie dies von der Motionärin<br />
beantragt wird, in der Periode 20132016 zu zusätzlichen Ausgaben in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken<br />
führen (lineare Erhöhung auf der Grundlage des Budgets 2012). Alleine für das Jahr 2016 würden über 600<br />
Millionen Franken benötigt. Angesichts der neuesten Konjunkturprognosen ist der Finanzhaushalt ab 2014<br />
bereits defizitär, einer der Gründe, weshalb das Konsolidierungs und Armeefinanzierungsprogramm 2014 in<br />
Erarbeitung steht. Zusätzliche Ausgaben für den BFIBereich müssten daher vollständig durch weitere<br />
Sparmassnahmen in anderen Gebieten wie etwa Verkehr, Landwirtschaft, soziale Wohlfahrt kompensiert<br />
werden.<br />
Der Bundesrat stimmt den von der Motionärin genannten Prioritäten zu und misst ihnen in seiner Botschaft über<br />
die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013 bis 2016 eine grosse Bedeutung<br />
bei. So hat er zur Unterstützung dieser Anliegen bereits 2011 zweimal beschlossen, den für die Botschaft<br />
beantragten Gesamtkredit im Rahmen der verfügbaren Mittel aufzustocken. Die im Bereich Bildung, Forschung<br />
und Innovation erforderlichen Vorgaben, Massnahmen und Ressourcen sind bereits geplant und werden in der<br />
Botschaft, die der Bundesrat dem <strong>Parlament</strong> in diesem Jahr unterbreitet, näher erläutert.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
12.03.2012 SR Zurückgezogen.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (7)<br />
Bischofberger Ivo Eder Joachim Gutzwiller Felix HäberliKoller Brigitte Luginbühl Werner<br />
Savary Géraldine Zanetti Roberto<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Forschungsförderung Haushaltsausgabe Forschungspolitik medizinische Forschung<br />
Naturwissenschaften und angewandte Wissenschaften Nachwuchsförderung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
36;32<br />
362
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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363
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4210 – Postulat<br />
Kosten für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Rahmen eines Strafverfahrens<br />
Eingereicht von<br />
Recordon Luc<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie mit Alternativen zur jetzigen Situation in Auftrag zu geben, um die<br />
Kosten für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Rahmen eines Strafverfahrens, die den<br />
Untersuchungsbehörden in Rechnung gestellt werden, drastisch zu reduzieren.<br />
Begründung<br />
Die Kosten für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Rahmen eines Strafverfahrens stellen immer<br />
wieder ein Problem dar: Sie sind oft prohibitiv. Sind aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche<br />
Massnahme einmal erfüllt, so kann es nicht angehen, dass deren Umsetzung durch exzessive Kosten<br />
erschwert wird. Hinzu kommt, dass einer angeschuldigten Person massiv und grundlos erhöhte<br />
Verfahrenskosten aufgebürdet werden können. Auch lässt sich nicht rechtfertigen, dass die betroffenen<br />
Unternehmen mehr als die marginalen Kosten verlangen können, die ihnen durch diese Massnahmen<br />
verursacht werden. So flexibel und angenehm das Kommunizieren vor allem dank Mobiltelefonie und Internet<br />
ist, so klar steht auch fest, dass diese Techniken für die öffentliche Sicherheit mit höheren Risiken verbunden<br />
sind. Es ist deshalb nicht mehr als recht, dass die Konzessionärinnen, die als einzige vom lukrativen Geschäft<br />
der Nachrichtenübermittlung profitieren, sich am Kampf der Polizei gegen die so entstandenen Risiken<br />
beteiligen. Die neue Gebührenverordnung, die 2012 in Kraft tritt, hat praktisch keine Auswirkungen auf die<br />
Tarifstruktur der Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Die Überwachung des Antennensuchlaufs ist viel zu<br />
teuer, da nicht nur die Kosten von 2200 Franken nach CS 5 anfallen, um zu bestimmen, welche Antennen und<br />
Funkzellen in die Überwachung einbezogen werden, sondern auch die Kosten für Nachforschungen in den<br />
Datenbanken, wobei diese Tätigkeit von der Anzahl Funkzellen abhängig ist, die in den Städten sehr hoch ist.<br />
Damit belaufen sich die Kosten einer solchen Überwachung oft auf mehrere zehntausend Franken. In einem<br />
Fall sollen es kürzlich fast 60 000 Franken gewesen sein. Die Berechnung pro Funkzelle ist jedoch willkürlich.<br />
Die Daten befinden sich nämlich oft in ein und derselben Datenbank. Die Anzahl Funkzellen hat deshalb nur<br />
einen geringen Einfluss auf den Arbeitsaufwand. Kommt hinzu, dass es sich um eine reine Dienstleistung der<br />
Informatik handelt. Solch hohe Beträge lassen sich damit wirtschaftlich nicht ernsthaft rechtfertigen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat ist sich der Kosten und Interessenproblematik bei der Überwachung des Post und<br />
Fernmeldeverkehrs bewusst. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der<br />
Strafverfolgungsbehörden und den Interessen der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) sowie dem<br />
gesetzlichen Auftrag des Bundes. Der Bundesrat hat in Beantwortung der Interpellation Müller 11.3063 eine<br />
Kosten und Prozessanalyse in Aussicht gestellt.<br />
364
Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs<br />
(Büpf; SR 780.1) bestimmt, dass die für eine Überwachung notwendigen Einrichtungen zulasten der FDA<br />
gehen. Diese erhalten von den anordnenden Strafverfolgungsbehörden für erbrachte Aufwendungen eine<br />
angemessene Entschädigung für die Kosten der einzelnen Überwachungsmassnahmen. Entsprechend sieht<br />
Artikel 31 der Verordnung über die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (Vüpf; SR 780.11) vor,<br />
dass der Dienst ÜPF den Strafverfolgungsbehörden für die erbrachten Dienstleistungen gemäss der<br />
Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs<br />
(GebVÜPF; SR 780.115.1) Rechnung stellt.<br />
Die Kostenanalyse soll dazu beitragen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Totalrevision des BÜPF die<br />
Struktur der Kostenverteilung mittels Entschädigungen und Gebühren neu beurteilen kann. Die detaillierten<br />
Ergebnisse der Kostenanalyse können darüber hinaus auch für die Festlegung einer angemessenen<br />
Entschädigung an die FDA im Rahmen der Revisionen der Vüpf und GebVÜPF dienen. Die per 1. Januar<br />
2012 in Kraft gesetzte Revision der GebVÜPF hatte nicht zum Ziel, die Höhe der Gebühren anzupassen,<br />
sondern diente lediglich dazu, die in jahrelanger Praxis entstandenen Überwachungsmassnahmen in die<br />
Verordnung aufzunehmen.<br />
Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Büpf hat der Gesetzgeber die Gelegenheit, über eine Anpassung<br />
des bestehenden Gebühren und Entschädigungssystems zu befinden. Hierbei ist den verschiedenen<br />
Interessen Rechnung zu tragen: Die Strafverfolgungsbehörden fordern eine qualitativ hochstehende und<br />
lückenlose Überwachung, währenddem die FDA die Deckung sämtlicher ihnen aus<br />
Überwachungsmassnahmen entstehenden Kosten wünschen. Der Bund seinerseits ist bei der Überwälzung<br />
der aus den Überwachungsmassnahmen entstehenden Kosten an das Kostendeckungs und Äquivalenzprinzip<br />
gebunden.<br />
In der Botschaft wird der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse der Analyse zuhanden des <strong>Parlament</strong>es einen<br />
Regelungsvorschlag über die gesamte Kostenverteilung der Überwachungsmassnahmen im Post und<br />
Fernmeldeverkehr unter Abwägung der divergierenden Interessen der beteiligten Akteure einbringen. Der<br />
Bundesrat ist bereit, die Anliegen des vorliegenden Postulates in die Abklärungen einzubeziehen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (5)<br />
Comte Raphaël Hess Hans Janiak Claude Schwaller Urs Zanetti Roberto<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
polizeiliche Ermittlung verdeckte Ermittlung Fernmeldegerät Mobiltelefon Internet Kostenrechnung Höchstpreis<br />
Brief, Post und Fernmeldegeheimnis Telefonüberwachung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
34;12<br />
365
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
366
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4211 – Interpellation<br />
Medienplatz Schweiz<br />
Eingereicht von<br />
Bieri Peter<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Medienplatz Schweiz befindet sich in einem starken Wandel. Informationen werden vermehrt über das<br />
Internet via PC und Smartphones unabhängig von Ort und Zeit konsumiert. Die vorher klar getrennten<br />
Distributoren Fernsehen, Radio und Zeitungen nutzen neu alle gemeinsam das Internet als<br />
Kommunikationskanal. Dies birgt zum einen inhaltliche Herausforderungen; die Medienhäuser der Schweiz<br />
(private und SRG) müssen multimedial arbeiten (Video, Interview, Interaktion usw.), um im zunehmenden<br />
internationalen Markt der Informationsvermittlung zu bestehen. Zum anderen hat dieser Trend zur Folge, dass<br />
die Werbegelder neu verteilt werden:<br />
Im Werbemarkt buhlen neu internationale Akteure wie Google und Facebook um die Werbegelder und<br />
erhöhen stetig ihren Marktanteil.<br />
Bei den <strong>Schweizer</strong> Printmedien nehmen die Inserateneinnahmen tendenziell ab, da immer mehr<br />
Werbefranken ins Ausland fliessen. Auch ist das Potenzial bei der OnlineWerbung zu klein (zu wenig<br />
Werbeflächen), um diese Ausfälle zu kompensieren.<br />
Bei der Fernsehwerbung nimmt aufgrund der sprachlichen Nähe zu Deutschland, Frankreich, Österreich und<br />
Italien der Anteil der ausländischen Werbefenster (RTL, Sat1, Pro7, TF1, M6) massiv zu. Dieses Angebot<br />
steht in Konkurrenz zu den nationalen Fernsehkanälen und den <strong>Schweizer</strong> Printmedien.<br />
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:<br />
Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, um den Medienplatz Schweiz integral zu fördern? Integral in dem<br />
Sinne, dass die schweizerische Berichterstattung in den privaten Medien wie auch bei SRG gefördert werden<br />
soll und wir in der Schweiz eine qualitativ hochstehende und konkurrenzfähige Medienlandschaft Schweiz<br />
haben.<br />
Antwort des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat ist sich der zentralen Bedeutung des Medienstandortes Schweiz bewusst und hat viel<br />
Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Nur gut funktionierende, qualitativ hochstehende und auch<br />
konkurrenzfähige Medien sind imstande, ihre staats und gesellschaftspolitisch wichtigen Funktionen<br />
wahrzunehmen.<br />
Die Medien unterliegen gegenwärtig einem tiefgreifenden Strukturwandel. Vor allem die Digitalisierung und die<br />
Möglichkeiten des Internets verändern die medialen Kommunikationsbedingungen grundlegend. Dazu gehört<br />
auch, dass neue Akteure auf dem Markt auftreten und die traditionellen Medien im Kampf um die<br />
367
Publikumsaufmerksamkeit konkurrieren. Wenn Presse sowie Radio und Fernsehen ihre Aufgaben auch künftig<br />
erfüllen wollen, müssen sie diesen Entwicklungen Rechnung tragen und im Internet in geeigneter Weise<br />
präsent sein.<br />
Vor diesem Hintergrund sieht das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) vor,<br />
dass die SRG auch im Internet gebührenfinanzierte publizistische Angebote machen kann, sofern diese zur<br />
Erfüllung des Programmauftrags notwendig sind (Art. 25 Abs. 3 Bst. b RTVG). Hinter dieser Regelung steht<br />
die Überzeugung, dass die SRG namentlich gegenüber den grossen internationalen TVStationen, die mit<br />
Erfolg in der Schweiz präsent sind, konkurrenzfähig bleiben muss. Wenn diese ihre Programmangebote durch<br />
Internetauftritte flankieren und dadurch ihre Markenstärke auf dem Markt verbessern, muss dies auch der SRG<br />
möglich sein (Botschaft zur Totalrevision des RTVG vom 18. Dezember 2002; BBl 2003 1690).<br />
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gebührenfinanzierte Angebote der SRG im Internet zu einer<br />
Konkurrenzierung privater Marktteilnehmer in der Schweiz führen können. Im Interesse der publizistischen<br />
Vielfalt geht es darum, ein sinnvolles Verhältnis zwischen den Interessen und Aufgaben der privaten<br />
Medienunternehmen und jenen der SRG zu finden. Dies gilt sowohl für den publizistischen Bereich als auch für<br />
die kommerzielle Nutzung neuer medialer Möglichkeiten. Der Bundesrat erwartet, dass im Rahmen des<br />
geltenden Rechtes primär die beteiligten schweizerischen Akteure kooperativ nach Lösungen suchen, welche<br />
es allen Beteiligten erlauben, sich im Internet publizistisch und wirtschaftlich erfolgreich zu entwickeln.<br />
In Bezug auf die erwähnten schweizerischen Werbefenster auf ausländischen TVKanälen beurteilt der<br />
Bundesrat den Handlungsspielraum der Schweiz als sehr eng. Diese Fenster, die in der Tat zu einem<br />
erheblichen Abfluss von Werbemitteln ins Ausland führen, werden aufgrund internationaler Abkommen der<br />
Schweiz beim grenzüberschreitenden Fernsehen ermöglicht. Der Bundesrat hat diese Rechtslage in seiner<br />
Antwort vom 23. November 2011 auf die Interpellation Berberat 11.3936, "<strong>Schweizer</strong> Werbefenster für<br />
ausländische Fernsehsender. Ein grandioses Eigentor für die <strong>Schweizer</strong> Medien", eingehend dargelegt.<br />
In seinem Postulatsbericht vom 29. Juni 2011, "Pressevielfalt sichern"<br />
(http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23504.pdf), hat sich der Bundesrat<br />
ausführlich zu Fragen und Aspekten des Medienstandortes Schweiz allgemein geäussert. Der Bericht, der in<br />
Erfüllung der Postulate Fehr HansJürg 09.3629 und der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates<br />
09.3980 erstellt worden ist, skizziert den gegenwärtig in den Medien ablaufenden Strukturwandel und zeigt<br />
Tendenzen auf, die unter dem Gesichtswinkel der Medienvielfalt und der Medienqualität mittel bis langfristig<br />
problematisch werden könnten. Der Bundesrat wird in vier Jahren eine neue Standortbestimmung über den<br />
Zustand des Medienstandortes Schweiz vornehmen. Er will sich erst dann eigene Schritte vorbehalten, wenn<br />
bis dahin die Anstrengungen der Marktteilnehmer nicht ausreichen, um die staats und demokratiepolitisch<br />
notwendigen Leistungen der Medien auch in Zukunft zu sichern.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kommunikationspolitik Massenmedium Berichterstattung durch die Medien Qualitätssicherung privates Massenmedium<br />
SRG<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
368
34<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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369
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4212 – Interpellation<br />
Oligotherapeutische Produkte von der Arzneimittelkontrolle ausnehmen<br />
Eingereicht von<br />
Recordon Luc<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br />
1. Kann er bestätigen, dass oligotherapeutische Produkte nicht Bestandteil der Pharmakopöe sind?<br />
2. Ist es zutreffend, dass oligotherapeutische Produkte keine Zulassung als Medikament benötigen, falls die<br />
Konzentration der verwendeten Oligoelemente gering ist und der Hersteller oder die Vertriebsfirma nicht<br />
öffentlich vorbringt, dass das Produkt eine Heilwirkung habe?<br />
Begründung<br />
Die Oligotherapie beruht auf der Wirkung von Spuren oder Oligoelementen, die in geringer Konzentration<br />
vorhanden sind. Damit ist die Oligotherapie eher im Umfeld einer schlichten und gesunden Ernährung<br />
anzusiedeln, als dass es sich dabei um eine medikamentöse Therapie handelt. Lange Zeit ging man davon<br />
aus, dass oligotherapeutische Produkte, in der Regel handelt es sich dabei um traditionelle Präparate, nicht<br />
Bestandteil der Pharmakopöe sind. Da die Konzentration der Elemente nur gering ist und da Hersteller und<br />
Vertriebsfirmen nicht behaupteten, dass ihre Produkte eine Heilwirkung hätten, benötigten oligotherapeutische<br />
Produkte keine Zulassung als Medikament. Negative gesundheitlichen Auswirkungen waren bisher keine zu<br />
verzeichnen. Aber seit wenigen Jahren ist in einigen Kantonen eine Tendenz hin zu mehr Bürokratie und zu<br />
strikteren Kontrollen zu verzeichnen, ohne dass dafür der geringste Anlass besteht; diese Tendenz steht in<br />
völligem Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz, die Komplementärmedizin zu fördern (Art. 118a der<br />
Bundesverfassung). Die parlamentarische Initiative Kleiner 07.424, "Heilmittelgesetz. Vereinfachte Zulassung<br />
der Heilmittel der Komplementärmedizin konkretisieren", hätte zur Klärung der Lage beitragen können; aber<br />
obwohl der Initiative Folge gegeben wurde, ist die Frist zu ihrer Beantwortung bis zur Herbstsession 2012<br />
verlängert worden. Weil eine relativ grosse rechtliche Unsicherheit herrscht, die sich auf oligotherapeutische<br />
Produkte auswirkt, ist es wichtig, eine Klärung der Lage zu bewirken.<br />
Antwort des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
1. Die Pharmakopöe bestehend aus der Europäischen und der <strong>Schweizer</strong>ischen Pharmakopöe ist eine<br />
Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen<br />
Medizinprodukten. Sie enthält keine spezifischen Vorschriften zu oligotherapeutischen Produkten.<br />
2. Für die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel ist in erster Linie seine Zweckbestimmung wesentlich.<br />
Produkte, die in der Oligotherapie eingesetzt werden, sind grundsätzlich als Heilmittel einzustufen, da sie<br />
einem medizinischen Verwendungszweck dienen. Es ist aber richtig, dass Zubereitungen mit sehr geringen<br />
370
Konzentrationen an Oligo oder Spurenelementen nicht als Arzneimittel einzustufen und somit auch nicht<br />
zulassungspflichtig sind, wenn sie den Vorgaben für Lebensmittel entsprechen. Insbesondere müssen die<br />
Produkte nachfolgende Anforderungen erfüllen:<br />
Für die Produkte werden keinerlei Heilanpreisungen gemacht. Sie dürfen dabei weder auf den<br />
Packungstexten noch im Rahmen von Informationsveranstaltungen, separaten Broschüren, Anpreisungen im<br />
Internet, Flugblättern usw. sowie zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen<br />
und Behinderungen angepriesen werden.<br />
Die im Produkt enthaltenen Oligo und/oder Spurenelemente liegen in einer Konzentration vor, welche<br />
aufgrund des aktuellen Wissensstandes keine therapeutische und insbesondere auch keine toxikologische<br />
Wirkung im Körper entfaltet.<br />
Solche Produkte müssen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben bezüglich Kennzeichnung und<br />
Zusammensetzung erfüllen. Als Nahrungsergänzungsmittel müssen sie mindestens 15 Prozent der für<br />
Erwachsene zugelassenen Tagesdosis in der empfohlenen Tagesration enthalten (Verordnung des EDI über<br />
Speziallebensmittel; SR 817.022.104).<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
27.02.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Arzneimittelrecht Medikament Spurenelement Nahrungsmittel Rechtssicherheit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2841<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
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371
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4213 – Motion<br />
Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen<br />
Eingereicht von<br />
Fetz Anita<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Im Plenum noch nicht behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für<br />
Kernanlagen (SEFV; SR 732.17) dahingehend anzupassen, dass:<br />
Rückzahlungen an einen beitragspflichtigen Anlagebetreiber grundsätzlich erst möglich werden, wenn sein<br />
Werk endgültig ausser Betrieb genommen ist und er allen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Stilllegungsund<br />
Entsorgungsfonds nachgekommen ist;<br />
die Bandbreite im Sinn von Artikel 9 Absatz 3 SEFV im Minusbereich nicht grösser sein darf als 5 Prozent;<br />
Abweichungen des angesammelten Kapitals unterhalb dieser Minusbandbreite im Sinn von Artikel 9 Absatz 3<br />
SEFV innerhalb des Folgejahres ausgeglichen werden müssen.<br />
Begründung<br />
Die beitragspflichtigen Atomkraftwerkbetreiber können in beiden Atomfonds über Jahre hinweg zu tiefe<br />
Beiträge bezahlen, solange ihr angesammeltes Kapital nicht zwei Jahre in Folge mehr als 15 Prozent unterhalb<br />
des Veranlagungszielwerts liegt (Art. 9 Abs. 3 SEFV; die von der Kommission festgelegte Bandbreite beträgt<br />
derzeit offenbar 15 Prozent). Tritt ein solcher Fall ein, so legt die Kommission die Jahresbeiträge lediglich für<br />
den Rest der Veranlagungsperiode neu fest. Mit anderen Worten: Man lässt sich Zeit. So lagen beim<br />
Stilllegungsfonds per Ende 2010 das AKW Leibstadt mit 20 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken im Minus, Mühleberg<br />
mit 30 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken; beim Entsorgungsfonds resultierte für Leibstadt sogar eine Unterdeckung<br />
von 47 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken, bei Mühleberg von 6 Millionen <strong>Schweizer</strong>franken.<br />
Deutlich flotter geht es hingegen, wenn der Veranlagungszielwert übertroffen wird. In einem solchen Fall kann<br />
der Atomkraftwerkbetreiber im Folgejahr eine Rückzahlung beantragen.<br />
Bekanntlich besteht für die öffentliche Hand sowohl beim Stilllegungs als auch beim Entsorgungsfonds ein<br />
Finanzrisiko (Art. 80 Abs. 4 KEG; SR 732.1). Unterdessen haben neue Berechnungen ergeben, dass die<br />
Stilllegungs und Entsorgungskosten rund 10 Prozent höher ausfallen dürften als bisher angenommen.<br />
Als zusätzliche Massnahme zur Verkleinerung des Risikos der öffentlichen Hand sollen deshalb eingebrachte<br />
Beiträge grundsätzlich bis nach der Ausserbetriebnahme eines Atomkraftwerks im Fonds verbleiben und<br />
Nachzahlungen zügig geleistet werden müssen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
372
Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem<br />
Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere die Artikel 31 und 77 bis 82, sowie<br />
aus der Stilllegungs und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor.<br />
Die Kostenberechnung und Beitragsfestlegung sind in der SEFV so ausgelegt, dass die geschuldeten<br />
Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks in die Fonds einbezahlt sind und die<br />
Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsvermögen<br />
und der Kapitalabflüsse gedeckt sind.<br />
Die Beiträge in die beiden Fonds werden jeweils für eine Veranlagungsperiode von fünf Jahren festgelegt.<br />
Liegt das angesammelte Kapital aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten während zwei<br />
Bilanzstichtagen per 31. Dezember unterhalb einer von der Verwaltungskommission festgelegten Bandbreite,<br />
so werden die Jahresbeiträge während der Veranlagungsperiode in einer Zwischenveranlagung neu berechnet<br />
und korrigiert. Die untere Bandbreite beträgt gemäss Reglement der Kommission für den Stilllegungs und<br />
Entsorgungsfonds für Kernanlagen vom 1. Dezember 2009 15 Prozent. Die Festlegung der Beiträge zu<br />
Beginn einer Veranlagungsperiode erfolgt so, dass die bis zur Ausserbetriebnahme anfallenden Beiträge<br />
möglichst gleichmässig anfallen (Art. 8 Abs. 1 SEFV). Ist das angesammelte Kapital grösser als zur Deckung<br />
der voraussichtlichen Stilllegungs oder Entsorgungskosten erforderlich, so wird dieser Beitrag innert<br />
angemessener Frist unter Berücksichtigung der Anlagestruktur zurückerstattet (Art. 13 Abs. 4 SEFV).<br />
Die Motion fordert, dass Rückzahlungen aus den Fonds an die Betreiber bei Überkapitalisierung erst möglich<br />
sind, wenn die Entsorgungspflicht erfüllt ist (d. h. beim Entscheid zum Verschluss in 100 oder mehr Jahren),<br />
dass die Bandbreite im Minusbereich nicht grösser als 5 Prozent sein dürfe (heute 15 Prozent) und, falls das<br />
Kapital der Fonds diese Bandbreite unterschreitet, die fehlenden Beiträge innerhalb des Folgejahrs<br />
ausgeglichen werden müssen (heute erfolgt der Ausgleich bei einer Unterschreitung von 15 Prozent;<br />
andernfalls werden die Beiträge bei der nächsten Veranlagungsperiode so neu festgelegt, dass am Ende<br />
dieser Periode der Sollwert wieder erreicht ist).<br />
Die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist in der Schweiz umfassend geregelt. Aufgrund der<br />
aktuellen energiepolitischen sowie wirtschaftspolitischen Entwicklungen im In und Ausland ist der Bundesrat<br />
jedoch bereit, eine Revision der SEFV zu prüfen. Insbesondere folgende Punkte werden aus heutiger Sicht<br />
Gegenstand der Prüfung sein: Dauer der zu finanzierenden Beobachtungsphase von geologischen<br />
Tiefenlagern, Anlagerendite von 5 Prozent, Kostenteuerung von 3 Prozent und die daraus resultierende<br />
Nettorendite von 2 Prozent, die Bandbreiten der Fondsbestände und die Ausgleichsmechanismen bei Unterbzw.<br />
Überschreitung der Bandbreite sowie die Form der Beiträge in die Fonds inklusive des Währungsmix. Die<br />
absoluten Forderungen der Motion werden jedoch abgelehnt.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.02.2012 SR Überweisung an die UREK zur Vorprüfung.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR (UREKSR)<br />
Antrag: Ablehnung<br />
373
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (5)<br />
Bruderer Wyss Pascale Cramer Robert Janiak Claude Maury Pasquier Liliane Zanetti Roberto<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Kraftwerksstilllegung Kernkraftwerk Fonds Vollzug von Beschlüssen Atomindustrie Rückzahlung<br />
Lagerung radioaktiver Abfälle<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
66<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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374
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4214 – Interpellation<br />
Unterschiedliche Risikogewichtung für <strong>Schweizer</strong> Wohnbauhypotheken<br />
Eingereicht von<br />
Zanetti Roberto<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gemäss einer Meldung der "NZZ" Nr. 297 vom 20. Dezember 2011 sollen für die Berechnung der<br />
Risikogewichtung von schweizerischen Wohnbauhypotheken für die beiden schweizerischen Grossbanken<br />
andere Modelle zur Anwendung kommen als für die anderen Institute.<br />
Dies könne dazu führen, dass die benötigten Eigenmittel der Grossbanken im Hypothekargeschäft um zwei<br />
Drittel bis drei Viertel tiefer ausfallen als die benötigten Eigenmittel anderer Institute.<br />
Gestützt auf die erwähnte Meldung in der "NZZ" Nr. 297 vom 20. Dezember ersuche ich den Bundesrat um die<br />
Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Treffen die Aussagen im genannten "NZZ"Artikel in den Kernpunkten zu?<br />
2. Falls ja, wie hoch schätzt er die zusätzlichen Kosten der höheren Eigenmittelanforderung für Nicht<br />
Grossbanken im Verhältnis zur Bruttomarge im Hypothekargeschäft ein?<br />
3. Erachtet er die allfälligen zusätzlichen Kosten für NichtGrossbanken aufgrund höherer<br />
Eigenmittelanforderungen im Hypothekargeschäft nicht auch als beträchtliche Wettbewerbsverzerrung zulasten<br />
der NichtGrossbanken?<br />
4. Wie beurteilt er die Wirkung massiv tieferer Eigenmittelanforderungen für schweizerische<br />
Wohnbauhypotheken der Grossbanken auf den hiesigen Hypothekar und Immobilienmarkt?<br />
5. Kann er im dargelegten Sachverhalt ein zusätzliches Risikopotenzial für eine Immobilienblase<br />
ausschliessen?<br />
6. Wie beurteilt er den dargelegten Sachverhalt mit Blick auf die vom <strong>Parlament</strong> verabschiedete "Too big to<br />
fail"Vorlage, die doch ganz ausdrücklich insbesondere auch höhere Eigenmittelanforderungen für<br />
Grossbanken zum Ziel hat?<br />
7. Was kann und will er unternehmen, um dem in der "Too big to fail"Vorlage manifestierten eindeutigen Willen<br />
des Gesetzgebers bezüglich Eigenmittelanforderungen an die Grossbanken auch im schweizerischen<br />
Wohnbauhypothekarbereich zum Durchbruch zu verhelfen?<br />
8. Sieht er allenfalls zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Möglichkeit deutlich tieferer<br />
Eigenmittelanforderungen an die Grossbanken für schweizerische Wohnbauhypotheken aus der Welt zu<br />
schaffen (z. B. Festlegung einer nicht risikogewichteten Leverage Ratio)?<br />
375
Antwort des Bundesrates vom 15.02.2012<br />
Die Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite sind zurzeit deutlich niedriger bei Banken, welche interne<br />
Modelle anwenden, die auf einen auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) abstellen. Der IRB ist aber<br />
keine auf Grossbanken beschränkte Regelung, sondern steht allen Banken offen, die anstelle des<br />
Standardansatzes ein in der Umsetzung und Anwendung aufwendigeres, jedoch weniger kapitalintensives IRB<br />
Modell wählen.<br />
Die Finma ist zum Schluss gekommen, dass die heute bei den IRBModellen gerade bei Wohnliegenschaften<br />
angewandte Kalibrierung zu deutlich zu geringen Eigenmittelanforderungen führt. Sie wird deshalb die<br />
Einführung einer Untergrenze sowie eines Multiplikators, welcher die Problematik der tiefen Kalibrierung<br />
entschärft, prüfen. Hauptziel dieser Massnahme ist es, die Eigenmittelunterlegung von Banken, welche IRB<br />
Modelle anwenden, so auszugestalten, dass die Unterlegung der Kreditrisiken auf Gesamtbankstufe im<br />
Vergleich zum Standardansatz nicht deutlich tiefer zu liegen kommt.<br />
Die Entwicklung einer Immobilienblase hängt von vielen zusammenspielenden Faktoren ab. Insofern werden<br />
auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen eine Blase nicht in jedem Fall verhindern können. Sie<br />
erschweren jedoch, dass Banken gerade in jenen Hypothekensegmenten wachsen, welche unabhängig von<br />
der makroökonomischen Situation als risikoreicher einzustufen sind. Banken mit einer bisher vorsichtigeren<br />
Kreditvergabe werden von der geplanten Risikogewichtung deutlich weniger betroffen sein als Banken mit<br />
einer weniger straffen Risikopolitik.<br />
Die geplante Anpassung der Risikogewichtung von Wohnhypotheken betrifft die Eigenmittelanforderungen<br />
aller Banken und erfolgt unabhängig von der "Too big to fail"Regulierung. Im Rahmen der "Too big to fail"<br />
Regulierung wird demgegenüber die Eigenmittelanforderung für alle Positionen einer systemrelevanten Bank<br />
erhöht, wovon daher auch die Hypothekarkredite erfasst werden.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
06.03.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Hypothek Hypothekenbank Grossbank Eigenkapital Preisspanne Wohneigentum Wettbewerbsbeschränkung<br />
Gleichbehandlung Wohnungsmarkt<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24;2846<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
376
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377
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.4215 – Postulat<br />
Vertretung der sprachlichen Minderheiten und regionales Gleichgewicht im Bundesrat<br />
Eingereicht von<br />
Comte Raphaël<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
23.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Mitteln:<br />
1. die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten, namentlich der italienischsprachigen<br />
Minderheit, im Bundesrat besser gewährleistet werden kann;<br />
2. die angemessene Vertretung der verschiedenen Landesregionen besser gewährleistet werden kann.<br />
Begründung<br />
Die letzten Bundesratswahlen haben neben der Frage der Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Parteien<br />
insbesondere zwei Probleme aufgeworfen: zum einen die Vertretung der sprachlichen Minderheiten und ganz<br />
besonders die Vertretung der Italienischsprachigen im Bundesrat, zum anderen das Gleichgewicht zwischen<br />
den Regionen.<br />
In Bezug auf die Vertretung der sprachlichen Minderheiten muss festgehalten werden, dass die<br />
französischsprachige Minderheit zwar immer gut vertreten war, dass dies aber für die Italienischsprachigen<br />
nicht zutrifft: Seit dem Rücktritt von Flavio Cotti im Jahr 1999 ist das Tessin in der Exekutive nicht mehr<br />
vertreten. Dies schadet dem nationalen Zusammenhalt. Ein Staat, der tatsächlich kulturell vielfältig ist, darf den<br />
Kanton Tessin nicht auf Dauer aus der Regierung ausschliessen.<br />
In Bezug auf das regionale Gleichgewicht im Bundesrat schreibt Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung<br />
vor, dass "darauf Rücksicht zu nehmen" ist, "dass die Landesgegenden ... angemessen vertreten sind". Diese<br />
Bestimmung ersetzte die Kantonsklausel, die verhindert hatte, dass gleichzeitig zwei Mitglieder aus dem<br />
gleichen Kanton in den Bundesrat gewählt werden, eine Regelung, die namentlich wegen ihrer Starrheit und der<br />
Umgehungsmöglichkeiten infrage gestellt worden war. Die Zusammensetzung des neuen Bundesrates wird<br />
nun von verschiedenen Seiten kritisiert: Vier Mitglieder des Bundesrates stammen aus einem Umkreis von 25<br />
Kilometern um Bern, während wichtige Landesgegenden in der Regierung nicht vertreten sind.<br />
Auch wenn es unmöglich ist, in einem Gremium mit sieben Mitgliedern alle wünschbaren Kriterien einzuhalten<br />
(Parteizusammensetzung, regionales Gleichgewicht, Vertretung der sprachlichen Minderheiten, Vertretung der<br />
Geschlechter usw.), und auch wenn die Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten selbstverständlich das<br />
Hauptkriterium sein müssen, ist es dennoch wichtig, die Frage der angemessenen Vertretung der sprachlichen<br />
Minderheiten und des regionalen Gleichgewichts im Bundesrat ernsthaft anzugehen: Es geht um den<br />
nationalen Zusammenhalt und das Gefühl der Zugehörigkeit jedes einzelnen Landesteils zu unserem<br />
Bundesstaat.<br />
378
Der Bericht des Bundesrates soll namentlich folgende Fragen behandeln:<br />
1. Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung der Kantonsklausel auf die Vertretung der Landesgegenden und<br />
der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat?<br />
2. Ist es möglich und sinnvoll, in der Bundesverfassung festzulegen, dass die italienischsprachige Minderheit<br />
Anrecht auf einen Sitz im Bundesrat hat?<br />
3. Ist es möglich und sinnvoll, in der Bundesverfassung eine Regionenklausel zu verankern, mit der die<br />
angemessene Vertretung der verschiedenen Landesgegenden im Bundesrat sichergestellt wird?<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Nach Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung ist bei der Zusammensetzung des Bundesrates "darauf<br />
Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind". Bereits<br />
heute gebietet somit die Verfassung, regionalen und sprachlichen Aspekten bei Wahlen in den Bundesrat<br />
Rechnung zu tragen.<br />
In der Geschichte des Bundesstaates waren die verschiedenen Landesgegenden und sprachlichen<br />
Minderheiten insgesamt gut in der Regierung vertreten. Dies gilt auch für die italienischsprachige Schweiz. Als<br />
Wahlbehörde des Bundesrates hat es die Vereinigte Bundesversammlung in der Hand, dafür zu sorgen, dass<br />
dies auch künftig so bleiben wird.<br />
Von einer Untersuchung der Konsequenzen der Abschaffung der vor dem 7. Februar 1999 in der<br />
Bundesverfassung enthaltenen Kantonsklausel verspricht sich der Bundesrat nicht viel. Diese an den Wohnsitz<br />
anknüpfende Klausel könnte keine ausgeglichenere Vertretung der Regionen und Sprachgemeinschaften im<br />
Bundesrat garantieren. Seit ihrer Abschaffung wurden teilweise zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem<br />
gleichen Kanton in den Bundesrat gewählt. Insgesamt jedoch ergaben sich keine grundlegenden<br />
Veränderungen bei der sprachlichen und regionalen Zusammensetzung des Kollegiums. Ohne Verletzung der<br />
Klausel könnten z. B. vier Bundesrätinnen oder Bundesräte gewählt werden, die in St. Blaise (Kanton<br />
Neuenburg), Ins (Kanton Bern), Murten (Kanton Freiburg) und Bellerive (Kanton Waadt) wohnhaft sind. Diese<br />
vier Orte liegen maximal fünfzehn Kilometer (Luftlinie) auseinander.<br />
Eine verfassungsmässige Verankerung eines Anspruchs der italienischsprachigen Minderheit auf einen Sitz im<br />
Bundesrat wäre nach Ansicht des Bundesrates zwar möglich, aber zumindest bei der derzeitigen<br />
Zusammensetzung nicht sinnvoll. Je mehr Wahlkriterien festgelegt werden, desto stärker wird die Möglichkeit<br />
der Vereinigten Bundesversammlung eingeschränkt, die für das Regierungsamt am besten geeigneten<br />
Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
29.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (3)<br />
379
Abate Fabio Cramer Robert Lombardi Filippo<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Regierung Zusammensetzung der Regierung sprachliche Gruppe italienische Sprache Region<br />
sprachliche Diskriminierung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04;2831<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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380
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.448 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Lobbyismus im <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>. Transparenz und Regulierung<br />
Eingereicht von<br />
Berberat Didier<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
15.06.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das <strong>Parlament</strong>sgesetz und die Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räte sind dahingehend zu ändern,<br />
dass:<br />
1. Lobbyisten, die Zutritt zum <strong>Parlament</strong>sgebäude haben möchten, unter bestimmten, noch festzulegenden<br />
Voraussetzungen akkreditiert werden;<br />
2. die <strong>Parlament</strong>sdienste ein öffentliches Register dieser Akkreditierungen anlegen und laufend aktualisieren;<br />
3. die Lobbyisten verpflichtet werden, in diesem Register ihr Mandat und/oder ihren Arbeitgeber anzugeben;<br />
4. bei Verstoss gegen diese Regeln Massnahmen getroffen werden.<br />
Begründung<br />
Lobbyismus an sich ist legitim und ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie.<br />
Dennoch ist die jetzige Situation bezüglich der Transparenz des Lobbyismus absolut nicht zufriedenstellend.<br />
Tatsächlich sind Personen, die diese Tätigkeit ausüben, nicht offiziell anerkannt und erhalten in den meisten<br />
Fällen nur über <strong>Parlament</strong>sabgeordnete, die ihre dauerhaften Zutrittsausweise für Gäste an Lobbyisten<br />
vergeben, Zugang zum Bundeshaus.<br />
Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Lobbyismus transparenter gemacht werden, wie es bereits bei<br />
den Medienschaffenden geschehen ist. Zu unserem demokratischen und parlamentarischen System gehört,<br />
dass Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent gegenüber den Mitgliedern des <strong>Parlament</strong>es und der<br />
<strong>Parlament</strong>sdienste ausüben.<br />
In diesem Sinne sollen Lobbyisten eine dauerhafte oder vorübergehende Akkreditierung erhalten, die ihnen<br />
eine Ausübung ihrer Tätigkeit im <strong>Parlament</strong> unter noch festzulegenden Voraussetzungen ermöglicht. Jedoch<br />
sollen die Voraussetzungen die Ausübung der Tätigkeit nicht erschweren oder zu stark bürokratisieren. Eine<br />
Folge wäre auch, dass Lobbyisten die den <strong>Parlament</strong>sabgeordneten zur Verfügung stehenden<br />
Zutrittsausweise nicht mehr nutzen dürfen. Zudem müssen die <strong>Parlament</strong>sdienste ein für jedermann frei<br />
zugängliches Register anlegen und laufend aktualisieren.<br />
Sind die Lobbyisten selbsterwerbend, müssen im Register die Mandate verzeichnet werden, die sie als<br />
381
Lobbyisten ausüben. Sind die Lobbyisten angestellt, muss deren Arbeitgeber verzeichnet werden.<br />
Wird gegen diese Regelungen verstossen, können Sanktionen verhängt werden. Dabei ist natürlich das<br />
Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Die Sanktionen können bis zum Verweis aus dem <strong>Parlament</strong><br />
reichen.<br />
Diese Form von Reglementierung ist keineswegs neu; sie existiert bereits in einigen Ländern wie in Kanada<br />
oder in der kanadischen Provinz Québec. Dort gibt es einen LobbyismusBeauftragten und sehr strenge<br />
Regelungen, die nicht nur für das <strong>Parlament</strong>, sondern auch für die Regierung und die Verwaltung gelten, und<br />
zwar auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Berset Alain Comte Raphaël Fetz Anita Hêche Claude Marty Dick Maury Pasquier Liliane<br />
Recordon Luc Savary Géraldine SeydouxChriste Anne Zanetti Roberto<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Interessenvertretung Verzeichnis Transparenz Informationsverbreitung Offenlegung der Interessenbindungen<br />
parlamentarisches Verfahren Gesetz<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
0421<br />
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382
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383
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.448 s Pa.Iv. Berberat. Lobbyismus im <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>. Transparenz und Regulierung<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von Ständerat Didier Berberat (S, NE) am 15. Juni 2011 eingereichte<br />
parlamentarische Initiative vorgeprüft.<br />
Die Initiative verlangt, dass Lobbyisten, die Zutritt zum <strong>Parlament</strong>sgebäude haben möchten, akkreditiert werden müssen. Die Liste der Akkreditierten ist zu<br />
veröffentlich, wobei ihr Mandat und/oder ihr Arbeitgeber anzugeben ist.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.<br />
Eine Kommissionsminderheit (Comte, Berberat, Minder, Stöckli) beantragt, der Initiative Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Cramer<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das <strong>Parlament</strong>sgesetz und die Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räte sind dahingehend zu ändern, dass:<br />
1. Lobbyisten, die Zutritt zum <strong>Parlament</strong>sgebäude haben möchten, unter bestimmten, noch festzulegenden Voraussetzungen akkreditiert werden;<br />
2. die <strong>Parlament</strong>sdienste ein öffentliches Register dieser Akkreditierungen anlegen und laufend aktualisieren;<br />
3. die Lobbyisten verpflichtet werden, in diesem Register ihr Mandat und/oder ihren Arbeitgeber anzugeben;<br />
4. bei Verstoss gegen diese Regeln Massnahmen getroffen werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
Lobbyismus an sich ist legitim und ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie.<br />
Dennoch ist die jetzige Situation bezüglich der Transparenz des Lobbyismus absolut nicht zufriedenstellend. Tatsächlich sind Personen, die diese Tätigkeit ausüben,<br />
nicht offiziell anerkannt und erhalten in den meisten Fällen nur über <strong>Parlament</strong>sabgeordnete, die ihre dauerhaften Zutrittsausweise für Gäste an Lobbyisten vergeben,<br />
Zugang zum Bundeshaus.<br />
Mit dieser parlamentarischen Initiative soll der Lobbyismus transparenter gemacht werden, wie es bereits bei den Medienschaffenden geschehen ist. Zu unserem<br />
demokratischen und parlamentarischen System gehört, dass Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent gegenüber den Mitgliedern des <strong>Parlament</strong>es und der<br />
<strong>Parlament</strong>sdienste ausüben.<br />
In diesem Sinne sollen Lobbyisten eine dauerhafte oder vorübergehende Akkreditierung erhalten, die ihnen eine Ausübung ihrer Tätigkeit im <strong>Parlament</strong> unter noch<br />
festzulegenden Voraussetzungen ermöglicht. Jedoch sollen die Voraussetzungen die Ausübung der Tätigkeit nicht erschweren oder zu stark bürokratisieren. Eine<br />
Folge wäre auch, dass Lobbyisten die den <strong>Parlament</strong>sabgeordneten zur Verfügung stehenden Zutrittsausweise nicht mehr nutzen dürfen. Zudem müssen die<br />
<strong>Parlament</strong>sdienste ein für jedermann frei zugängliches Register anlegen und laufend aktualisieren.<br />
Sind die Lobbyisten selbsterwerbend, müssen im Register die Mandate verzeichnet werden, die sie als Lobbyisten ausüben. Sind die Lobbyisten angestellt, muss<br />
deren Arbeitgeber verzeichnet werden.<br />
Wird gegen diese Regelungen verstossen, können Sanktionen verhängt werden. Dabei ist natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Die Sanktionen<br />
können bis zum Verweis aus dem <strong>Parlament</strong> reichen.<br />
Diese Form von Reglementierung ist keineswegs neu; sie existiert bereits in einigen Ländern wie in Kanada oder in der kanadischen Provinz Québec. Dort gibt es<br />
einen LobbyismusBeauftragten und sehr strenge Regelungen, die nicht nur für das <strong>Parlament</strong>, sondern auch für die Regierung und die Verwaltung gelten, und zwar<br />
auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission stellt fest, dass mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Transparenz bezüglich der Personen, welche uneingeschränkten Zutritt zum<br />
<strong>Parlament</strong>sgebäude haben, wesentlich verbessert wurde: Neu wird die Liste der Personen, welche aufgrund von Artikel 69 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes über<br />
eine Zutrittskarte verfügen, auf dem Internet veröffentlicht. Somit kann sich auch eine breite Öffentlichkeit rasch und unkompliziert darüber informieren, welchen<br />
Personen die Ratsmitglieder ihre zwei Gästekarten zur Verfügung stellen. Die Kommission begrüsst diesen Schritt zur Verbesserung der Transparenz und ist der<br />
Auffassung, dass damit ein Teil des Anliegens des Initianten erfüllt ist.<br />
Der Initiant verlangt nun aber zusätzlich, dass Lobbyisten akkreditiert werden müssen. Gemäss seinen Ausführungen sollen Lobbyisten nicht mittels Gästekarten von<br />
Ratsmitgliedern Zugang zum <strong>Parlament</strong>sgebäude erhalten, sondern wer als Lobbyist Zutritt will, soll sich an einer dafür bezeichneten Stelle registrieren lassen<br />
müssen. Die Akkreditierung soll nach gewissen, zu bestimmenden Kriterien erfolgen.<br />
Die Kommission möchte jedoch daran festhalten, dass die Ratsmitglieder an zwei Personen nach freiem Ermessen Zutrittsausweise abgeben können. Es liegt in der<br />
Verantwortung des einzelnen Ratsmitglieds, wem es diesen Zutritt gewähren will. Bei Konsultation der entsprechenden Listen kann festgestellt werden, dass viele<br />
Ratsmitglieder die Ausweise Familienangehörigen oder persönlichen Mitarbeitern geben. Haben Lobbyisten Gelegenheit, sich als solche akkreditieren zu lassen,<br />
ohne dass ein Ratsmitglied ihnen Zutritt gewährt, dann könnte die Zahl der Lobbyisten in der Wandelhalle und in den Vorzimmern vielleicht sogar noch steigen.<br />
Möchte man die Zahl aufgrund von strengen Kriterien gering halten, wie dies dem Initianten vorschwebt, dann stellt sich die Frage, wie diese Kriterien zu formulieren<br />
wären. In der Praxis würden sich hier kaum überwindbare Abgrenzungsprobleme stellen: Wann ist eine Person als Lobbyist" zu bezeichnen? Welche Lobbyisten<br />
sollen Zugang haben und welche nicht? Es müsste eine Stelle bezeichnet werden, bei welcher die Akkreditierungen vorgenommen werden. Diese Stelle müsste bei<br />
jedem Gesuchsteller überprüfen, ob er die Zulassungskriterien erfüllt, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen würde.<br />
Die Kommissionsminderheit erachtet es nicht als befriedigend, dass Lobbyisten heute quasi getarnt als Gäste von Ratsmitgliedern uneingeschränkten Zugang zum<br />
384
<strong>Parlament</strong>sgebäude erhalten. Der Lobbyist oder die Lobbyistin komme offiziell als Gast eines bestimmten Ratsmitglieds in das <strong>Parlament</strong>sgebäude, suche aber in<br />
seiner Lobbyistenfunktion Kontakt zu verschiedenen Ratsmitgliedern. Das Ratsmitglied könne kaum kontrollieren, was die Person, welche über seine Gästekarte<br />
verfügt, im <strong>Parlament</strong>sgebäude tut. Aus dem publizierten Register gehe zudem bisweilen die Lobbyistenfunktion nicht klar hervor, indem solche Personen als<br />
persönliche Mitarbeiter" bezeichnet würden.<br />
Im Übrigen ist sich die Kommission einig, dass sich in den Vorzimmern des Ständeratssaals zeitweise eine zu grosse Zahl von Personen aufhält, welche nicht in<br />
Begleitung eines Ratsmitglieds sind. Sie hat daher ein Schreiben an den Präsidenten des Ständerates gerichtet mit der Bitte um Prüfung, ob er gestützt auf Artikel<br />
47 Absatz 5 GRS Massnahmen für eine Beschränkung des Zutritts ergreifen könnte.<br />
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385
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.450 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
Eingereicht von<br />
Berberat Didier<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.06.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im<br />
Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
Begründung<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl<br />
der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist<br />
verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht nachvollziehbar,<br />
warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen<br />
Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre<br />
es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des<br />
Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im<br />
Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss,<br />
und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das<br />
Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des Einkommensverlusts vorsieht.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
19. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
386
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
06.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (2)<br />
Comte Raphaël Recordon Luc<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Entlassungsgeld Einkommenssteuer Steuersenkung Entlassung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;24<br />
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387
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.450 s Pa.Iv. Berberat. Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
français<br />
11.451 s Pa.Iv. Comte. Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 19. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2012 die von den Ständeräten Berberat und Comte am 16. Juni 2011 eingereichten parlamentarischen Initiativen<br />
gestützt auf Artikel 109 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes vorgeprüft.<br />
Die beiden gleichlautenden Initiativen verlangen, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer dahingehend zu ändern sei, dass Entschädigungen, die im<br />
Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 2 Stimmen, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Schmid Martin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[11.450]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem<br />
ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
[11.451]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem<br />
ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
[11.450]<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese<br />
Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht<br />
nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem<br />
ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten<br />
Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und<br />
natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des<br />
Einkommensverlusts vorsieht.<br />
[11.451]<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese<br />
Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht<br />
nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem<br />
ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten<br />
Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und<br />
natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des<br />
Einkommensverlusts vorsieht.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit Abgangsentschädigungen bereits heute unter bestimmten Umständen ein reduzierter Steuersatz<br />
angewendet wird. Dies ist der Fall, wenn Abgangsentschädigungen Vorsorgelücken schliessen und überwiegend Vorsorgecharakter aufweisen. Auch<br />
Kapitalzahlungen des Arbeitgebers, die zum Ausgleich von zu tiefen Löhnen in der Vergangenheit dienen oder geschuldete Löhne für eine zukünftige Zeitperiode<br />
darstellen, werden nur zu einem Fünftel der normalen Steuertarife besteuert. Gänzlich steuerfrei sind Genugtuungsleistungen und Zahlungen, welche der Empfänger<br />
innert Jahresfrist zum Einkauf in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice verwendet.<br />
Alle übrigen Zahlungen stellen Ersatzeinkommen dar und werden zum ordentlichen Satz besteuert. Die Kommission weist darauf hin, dass jede Abweichung von<br />
diesem Prinzip eine Diskriminierung der übrigen Arbeitnehmenden oder aber auch Arbeitslosengeldempfänger darstellen würde, welche ihr Einkommen vollumfänglich<br />
versteuern müssen. Eine unterschiedliche Behandlung von hohen und tiefen Abgangsentschädigungen, wie dies die beiden Initianten überdies fordern, wäre willkürlich<br />
388
und würde ebenfalls zu Ungleichbehandlungen führen. Schliesslich weist die Kommission darauf hin, dass es die Kantone dank ihrer Tarifkompetenz in der Hand<br />
haben, dafür zu sorgen, dass tiefe Saläre und damit auch entsprechende Abgangsentschädigungen steuerlich nicht zu sehr belastet werden. Aufgrund dieser<br />
Überlegungen empfiehlt die Kommission, den vorliegenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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389
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.451 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
Eingereicht von<br />
Comte Raphaël<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
16.06.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche<br />
ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im<br />
Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
Begründung<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl<br />
der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist<br />
verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht nachvollziehbar,<br />
warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen<br />
Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre<br />
es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des<br />
Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im<br />
Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss,<br />
und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das<br />
Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des Einkommensverlusts vorsieht.<br />
Dokumente<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
19. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
390
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
06.03.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (2)<br />
Berberat Didier Recordon Luc<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Entlassungsgeld Einkommenssteuer Steuersenkung Entlassung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15;24<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
391
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
11.450 s Pa.Iv. Berberat. Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
français<br />
11.451 s Pa.Iv. Comte. Abgangsentschädigung. Für eine gerechte Besteuerung<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 19. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2012 die von den Ständeräten Berberat und Comte am 16. Juni 2011 eingereichten parlamentarischen Initiativen<br />
gestützt auf Artikel 109 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes vorgeprüft.<br />
Die beiden gleichlautenden Initiativen verlangen, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer dahingehend zu ändern sei, dass Entschädigungen, die im<br />
Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt mit 7 zu 2 Stimmen, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Schmid Martin<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
1. 2. Begründung<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Text und Begründung<br />
1. 1. Text<br />
[11.450]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem<br />
ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
[11.451]<br />
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des <strong>Parlament</strong>sgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<br />
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist dahingehend zu ändern, dass Entschädigungen, die im Falle einer Entlassung ausgerichtet werden, zu einem<br />
ermässigten Steuersatz besteuert werden.<br />
1. 2. Begründung<br />
[11.450]<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese<br />
Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht<br />
nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem<br />
ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten<br />
Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und<br />
natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des<br />
Einkommensverlusts vorsieht.<br />
[11.451]<br />
Bei Entlassungen wird in manchen Fällen eine Entschädigung ausgerichtet, die beispielsweise an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt ist. Zurzeit wird diese<br />
Entschädigung wie normales Einkommen besteuert. Es ist verständlich, dass auf einem "goldenen Fallschirm" Steuern erhoben werden, jedoch ist nicht<br />
nachvollziehbar, warum sehr niedrige Entschädigungen ebenfalls vom Fiskus besteuert werden, und zwar zum vollen Steuersatz.<br />
Wenngleich eine völlige Steuerbefreiung von Abgangsentschädigungen nicht unbedingt angemessen ist, wäre es denkbar, eine solche Entschädigung zu einem<br />
ermässigten Satz zu besteuern. Einem Kreisschreiben des Bundes zufolge scheint dies bereits möglich zu sein, jedoch unter stark eingeschränkten<br />
Voraussetzungen.<br />
Selbstverständlich ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Unterscheidung zu machen zwischen dem Lohn, der im Falle einer Entlassung weiterhin ausgezahlt und<br />
natürlich als normales Einkommen besteuert werden muss, und der Abgangsentschädigung, die den Verlust des Arbeitsplatzes gewissermassen kompensieren soll.<br />
Schliesslich wäre eine Lockerung in diesem Bereich auch dadurch gerechtfertigt, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine vollständige Kompensation des<br />
Einkommensverlusts vorsieht.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit Abgangsentschädigungen bereits heute unter bestimmten Umständen ein reduzierter Steuersatz<br />
angewendet wird. Dies ist der Fall, wenn Abgangsentschädigungen Vorsorgelücken schliessen und überwiegend Vorsorgecharakter aufweisen. Auch<br />
Kapitalzahlungen des Arbeitgebers, die zum Ausgleich von zu tiefen Löhnen in der Vergangenheit dienen oder geschuldete Löhne für eine zukünftige Zeitperiode<br />
darstellen, werden nur zu einem Fünftel der normalen Steuertarife besteuert. Gänzlich steuerfrei sind Genugtuungsleistungen und Zahlungen, welche der Empfänger<br />
innert Jahresfrist zum Einkauf in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice verwendet.<br />
Alle übrigen Zahlungen stellen Ersatzeinkommen dar und werden zum ordentlichen Satz besteuert. Die Kommission weist darauf hin, dass jede Abweichung von<br />
diesem Prinzip eine Diskriminierung der übrigen Arbeitnehmenden oder aber auch Arbeitslosengeldempfänger darstellen würde, welche ihr Einkommen vollumfänglich<br />
versteuern müssen. Eine unterschiedliche Behandlung von hohen und tiefen Abgangsentschädigungen, wie dies die beiden Initianten überdies fordern, wäre willkürlich<br />
392
und würde ebenfalls zu Ungleichbehandlungen führen. Schliesslich weist die Kommission darauf hin, dass es die Kantone dank ihrer Tarifkompetenz in der Hand<br />
haben, dafür zu sorgen, dass tiefe Saläre und damit auch entsprechende Abgangsentschädigungen steuerlich nicht zu sehr belastet werden. Aufgrund dieser<br />
Überlegungen empfiehlt die Kommission, den vorliegenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.<br />
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Home<br />
393
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
11.468 – <strong>Parlament</strong>arische Initiative<br />
Teuerungsausgleich für die Einkommen und Vorsorge der Ratsmitglieder<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Büro SR<br />
26.08.2011<br />
Ständerat<br />
Von beiden Räten behandelt<br />
Eingereichter Text<br />
Gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des <strong>Parlament</strong>sressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein<br />
Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit insbesondere jene Einkommen, Entschädigungen und Beiträge<br />
angemessen der Teuerung angepasst werden können, die am ausgeprägtesten von den teuerungsbedingten<br />
Einbussen betroffen sind.<br />
Weiter sind die Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, damit die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder moderat<br />
ausgebaut und aufgrund des tatsächlich erzielten <strong>Parlament</strong>ariereinkommens individuell ausgerichtet werden<br />
kann.<br />
Dokumente<br />
Stellungnahme des Bundesrates 09.12.11 (BBl 2012 393)<br />
Bericht BüroSR 18.11.11 (BBl 2012 383)<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
26.08.2011 BüSR Beschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.<br />
12.09.2011 BüNR Zustimmung.<br />
Entwurf 1<br />
Verordnung der Bundesversammlung zum <strong>Parlament</strong>sressourcengesetz<br />
Datum<br />
Rat<br />
22.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Büros.<br />
05.03.2012 NR Nichteintreten.<br />
14.03.2012 SR Festhalten (= Eintreten).<br />
394
Entwurf 2<br />
Verordnung der Bundesversammlung über den Teuerungsausgleich für die Einkommen und<br />
Entschädigungen der Ratsmitglieder<br />
Datum<br />
Rat<br />
22.12.2011 SR Beschluss nach Entwurf des Büros.<br />
05.03.2012 NR Nichteintreten.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Büro NR (BüNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Büro SR (BüSR)<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Entschädigung der <strong>Parlament</strong>smitglieder<br />
Teuerungsausgleich<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
0421<br />
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395
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.004 – Geschäft des <strong>Parlament</strong>s<br />
Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
11.01.2012<br />
Nationalrat<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
07.03.2012 NR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
14.03.2012 SR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Geschäftsprüfungskommission NR (GPKNR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Geschäftsprüfungskommission SR (GPKSR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
NR / SR<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
GPK Jahresbericht parlamentarische Kontrolle <strong>Parlament</strong>arische Verwaltungskontrollstelle<br />
Geschäftsprüfungsdelegation Nachrichtendienst Informationsrecht Grossbank Bankeinlage Informationsaustausch<br />
396
USA<br />
Krankenversicherung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
0421;04;ISIS;RütliBomber<br />
Zuständig<br />
<strong>Parlament</strong> (Parl)<br />
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397
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.009 – Geschäft des <strong>Parlament</strong>s<br />
<strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der Nato. Bericht<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
19.12.2011<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
31. Dezember 2011 Delegation bei der parlamentarischen Versammlung des nordatlantischen<br />
Verteidigungsbündnisses (NATO) V Vereinigte Bundesversammlung<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
29.02.2012 SR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
15.03.2012 NR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Delegation bei der parlamentarischen Versammlung des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO)<br />
V (NATOV)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
SR / NR<br />
Deskriptoren: Hilfe<br />
<strong>Parlament</strong>sdelegation NATO EuroAtlantischer Partnerschaftsrat Jahresbericht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
398
0421;09<br />
Zuständig<br />
<strong>Parlament</strong> (Parl)<br />
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399
Bundesversammlung<br />
Assemblée fédérale<br />
Assemblea federale<br />
Assamblea federala<br />
12.009 sn <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der Nato. Bericht<br />
français<br />
Bericht der <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der NATO vom 31. Dezember 2011<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der NATO (NATOPV) nimmt im Auftrag der Bundesversammlung an den beiden jährlichen<br />
Tagungen sowie an Seminaren und Arbeitstreffen der NATOPV teil.<br />
Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) unterbreitet die NATOPVDelegation den eidgenössischen Räten jährlich<br />
einen schriftlichen Bericht über die wesentlichen Elemente ihrer Tätigkeit.<br />
Antrag der Delegation<br />
Wir beantragen Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.<br />
Im Namen der Delegation<br />
Der Präsident 2010/11: Hans Altherr<br />
1. Einleitung<br />
2. Konferenzen, Seminare und weitere Treffen<br />
3. Reisekosten<br />
4. Hauptdiskussionspunkte 2011<br />
5. Würdigung der Tätigkeit der NATOPV im Jahr 2011<br />
6. Ausblick<br />
1. Einleitung<br />
Die Schweiz gehört der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der NATO (NATOPV) [1] seit dem 31. März 1999 als assoziiertes Mitglied an. Die <strong>Schweizer</strong> Delegation<br />
kann somit an fast allen Tätigkeiten der Ausschüsse und Unterausschüsse, an allen thematischen Seminaren sowie an den Vollversammlungen teilnehmen. An<br />
Letzteren können auch die assoziierten Mitglieder Entschliessungsentwürfe vorlegen und Änderungsanträge zu Entschliessungen einreichen; allerdings können sie<br />
sich weder an Abstimmungen noch an Wahlen beteiligen.<br />
Als neutrales Land kann und will die Schweiz nicht Vollmitglied der Versammlung werden.<br />
Die <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong>arierdelegation bei der NATOPV hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung der Bundesversammlung über ihre Delegationen in<br />
internationalen parlamentarischen Versammlungen und zur Pflege der Beziehungen mit <strong>Parlament</strong>en anderer Staaten (Verordnung über parlamentarische<br />
Delegationen, VpDel). Wie auch die anderen parlamentarischen Delegationen bei internationalen Organisationen hat sich die NATOPVDelegation ein Reglement<br />
gegeben, das den Umfang ihrer Tätigkeiten festschreibt. Dieses Reglement trat am 3. September 2010 in Kraft.<br />
Zusammensetzung der <strong>Schweizer</strong> Delegation 2011:<br />
Präsident: Hans Altherr, Ständerat<br />
Vizepräsident: Bruno Zuppiger, Nationalrat<br />
Mitglieder: Bruno Frick, Ständerat, und Jakob Büchler, Nationalrat<br />
Ersatzmitglieder: Claude Hêche, Ständerat, und Eduard Engelberger, Nationalrat<br />
2. Konferenzen, Seminare und weitere Treffen<br />
Im Jahre 2011 nahmen die Vertreter der <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der NATOPV an folgenden Anlässen teil:<br />
Frühjahrstagung in Varna, Bulgarien (27.30. Mai 2011; SR Hans Altherr, SR Bruno Frick und NR Eduard Engelberger);<br />
Jahrestagung in Bukarest, Rumänien (7.10. Oktober 2011; SR Hans Altherr, SR Bruno Frick, NR Jakob Büchler und NR Eduard Engelberger);<br />
Programm für neue <strong>Parlament</strong>arier in Brüssel (10.13. Juli 2011, SR Hans Hess und NR Geri Müller).<br />
Die beiden Tagungen waren Gegenstand eines Delegationsberichts an die Sicherheitspolitischen Kommissionen. Im Berichtsjahr überschnitten sich die Daten der<br />
thematischen Seminare (der sogenannten RoseRothSeminare) sowie vieler Ausschuss und Unterausschusssitzungen mit Sessionen oder Kommissionssitzungen<br />
der eidgenössischen Räte und blieben folglich ohne <strong>Schweizer</strong> Beteiligung.<br />
3. Reisekosten<br />
Durch die Reisetätigkeit der NATOPVDelegation entstanden 2011 für die Bundesversammlung Bahn und Flugreisekosten in Höhe von insgesamt 6950 Franken.<br />
4. Hauptdiskussionspunkte 2011<br />
Die aktuelle Entwicklung der NATO und ihre Einsätze in Libyen und Afghanistan bildeten 2011 die beiden Hauptthemen der NATOPV. Weitere zentrale Themen<br />
waren der Cyberkrieg, das Raketenabwehrsystem sowie die Beziehungen zwischen der NATO und China. Die Themen, die 2010 im Mittelpunkt standen (das neue<br />
strategische Konzept, Abrüstung und Atomwaffen sowie die Beziehungen zwischen der NATO und Russland und der NATO und der EU), wurden 2011 nur am Rande<br />
behandelt. Andere Themen sind nahezu gänzlich aus den Debatten der NATOPV verschwunden, namentlich die Situation im Kosovo, die Erweiterung der Allianz und<br />
die strategische Bedeutung der Arktisregion.<br />
Das Jahr 2011 stellte eine Rückkehr zur Normalität dar, da sich die amerikanische Delegation wieder stärker beteiligte und auch NATOGeneralsekretär Anders Fogh<br />
Rasmussen wieder an der Jahrestagung der NATOPV teilnahm. Sein Fehlen bei der Tagung im November 2009 war stark kritisiert worden. Darüber hinaus zeigte<br />
sich die russische Delegation, die in der Vergangenheit in verschiedenen Punkten eine ganz andere Position vertrat als viele andere Delegationen, in ihren<br />
Äusserungen versöhnlicher.<br />
400
Die Jahrestagung in Bukarest bot dem Präsidenten der NATOPV, dem Deutschen Karl Lamers, die Gelegenheit, nach einem Jahr Präsidentschaft Zwischenbilanz zu<br />
ziehen. Lamers wies auf die Fortschritte in den Bereichen hin, die bei seinem Amtsantritt im November 2010 als prioritär erklärt worden waren. So seien namentlich<br />
das Konzept der kollektiven Verteidigung gestärkt, die Cyberverteidigung verbessert, Partnerschaften vertieft und mit dem Ziel, die Rolle der NATO besser zu erklären,<br />
die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut worden. In Lamers Augen werden die zwei folgenden Ereignisse, die das Jahr 2010 entscheidend geprägt haben, einen<br />
nachhaltigen Einfluss auf die NATO haben: zum einen die Finanz und Wirtschaftskrise, die einen Einfluss auf die Verteidigungsbudgets der Mitgliedsländer hat, und<br />
zum andern das Erwachen der Demokratie in mehreren Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, das die NATO vor die Herausforderung stellt, bei der<br />
Konsolidierung der entstehenden pluralistischen politischen Strukturen zu helfen.<br />
Die institutionelle Ebene betreffend ist zu erwähnen, dassdie Tagungen im Jahr 2011 erstmals in einer gekürzten Form während nur vier Tagen stattfanden. Mit<br />
dieser Verkürzung soll das Budget der Versammlung entlastet werden. Inflationsbereinigt bewegt sich das Budget 2012 der NATOPV in der Grössenordnung der<br />
vorangegangenen Jahre und liegt bei knapp über 3,75 Millionen Euro. Die NATOPV hat für das Budget 2012 den gleichen Verteilschlüssel angewendet wie zur<br />
Berechnung des zivilen NATOBudgets. Dieser berücksichtigt die Grösse und die Kapazitäten der gegenwärtig 28 Mitgliedstaaten. Hierbei sei erwähnt, dass der<br />
Gesamtbetrag der von den Mitgliedsländern geforderten Beiträge gleich hoch ist wie 2011 und dass die NATO ihren Beitrag zum Budget der Versammlung um 3400<br />
von insgesamt 55 000 Euro gekürzt hat. Die Schweiz ist als assoziiertes Mitglied nicht beitragspflichtig, leistet aber über das Zentrum für die demokratische Kontrolle<br />
der Streitkräfte (DCAF) in Genf und über das VBS trotzdem einen indirekten finanziellen Beitrag, mit dem die thematischen Seminare und die Ausbildungsprogramme<br />
für Abgeordnete und <strong>Parlament</strong>sverwaltungen (namentlich in mehreren Balkanländern) finanziert werden.<br />
An den von der <strong>Schweizer</strong> Delegation besuchten Anlässen standen folgende Themen zur Diskussion [2] :<br />
Zustand der NATO<br />
Eines der zentralen Diskussionsthemen der Versammlung waren die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Verteidigungsbudgets. In den Augen mehrerer<br />
Rednerinnen und Redner nimmt mit dem steigenden Haushaltsdruck auch das Risiko der Rückkehr zu nationalistischen Politiken zu. Um an den bisherigen<br />
ehrgeizigen Zielen festhalten zu können, müsse mit immer weniger Mitteln immer mehr geleistet werden. Es gebe dazu aber keine Alternative, da Europa sonst<br />
ernsthaft Gefahr laufe, an strategischer Bedeutung zu verlieren. In diesem Zusammenhang sei das Konzept der smart defense ein erster Schritt in die richtige<br />
Richtung. Dieses Ende 2010 lancierte Konzept zielt angesichts der technologischen Kluft zwischen den beiden Seiten des Atlantiks und den Budgetschwierigkeiten<br />
der meisten NATOMitglieder darauf ab, Prioritäten bei der Rüstungsbeschaffung zu setzen, eine Arbeitsteilung vorzunehmen und einen multinationalen Ansatz zu<br />
bevorzugen. Der bulgarische Aussenminister Nikolaj Mladenov rief in Varna dazu auf, einen europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu schaffen. Der NATO<br />
Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen nannte an der Tagung in Bukarest mehrere Beispiele für die Umsetzung des Konzepts der smart defense:<br />
Flugzeuge der Allianz sichern die Überwachung des Luftraums der baltischen Staaten. Anstelle einer Investition in diesen Bereichen haben die baltischen Staaten<br />
ihr Engagement in Afghanistan verstärkt.<br />
Zehn NATOMitgliedstaaten haben zusammen mit zwei Partnerländern drei C17Transportflugzeuge erworben; keines der zwölf Länder wäre alleine dazu imstande<br />
gewesen.<br />
Dänemark hat beschlossen, seine UBootFlotte stillzulegen und in andere Bereiche zu investieren.<br />
Einige, darunter der Leiter der britischen Delegation, Menzies Campbell, sehen darin ein bekanntes Problem. Es werde bereits seit Jahren von der Notwendigkeit,<br />
einsatzfähige militärische Kapazitäten aufzubauen, von einer gemeinsamen Rüstungspolitik, der Spezialisierung der Streitkräfte und von Interoperabilität gesprochen;<br />
jedoch seien in diesen Bereichen kaum Fortschritte erzielt worden. Campbell äusserte die Befürchtung, dass die NATO mittelfristig nicht mehr in der Lage ist, ihren<br />
militärischen Auftrag zu erfüllen. Für Rasmussen besteht das Ziel des Konzepts der smart defense weder in der Gewährleistung der Sicherheit zu einem möglichst<br />
tiefen Preis (low cost security) noch in der Senkung der Verteidigungsausgaben, sondern vielmehr in der Investitionsoptimierung. Sicherheit habe ihren Preis, und<br />
dieser sei geringer als derjenige der Unsicherheit, stellte er abschliessend fest.<br />
An der Tagung in Bukarest wurde ausserdem die Entwicklung der Verteidigungsausgaben nach der Wirtschaftskrise thematisiert. Die von Franck Boland, dem<br />
Planungsleiter beim internationalen Sekretariat der NATO, verfasste Analyse zu diesem Thema zeigt, dass 18 der 28 NATOMitgliedsländer seit 2008 ihr<br />
Verteidigungsbudget gekürzt haben. De facto erfüllen lediglich drei Länder das von der Allianz festgelegte Kriterium, mindestens 2 Prozent des BIP für die<br />
Verteidigung auszugeben. In 17 NATOMitgliedstaaten lag dieser Prozentsatz 2011 lediglich bei 1,5 Prozent oder weniger. Noch besorgniserregender ist der<br />
Umstand, dass der von den USA getragene Anteil an den Verteidigungsausgaben der NATO in den letzten zehn Jahren von 61 auf 77 Prozent angestiegen ist. Dieses<br />
wachsende Ungleichgewicht bei den NATOAusgaben ist für Boland unerfreulich und stellt in seinen Augen ein ernsthaftes Problem dar, umso mehr, als die Zahl der<br />
NATOEinsätze stetig zunehme. Die Französin Nicole Ameline erklärte bei der Vorstellung ihres Berichts vor dem Ausschuss für Verteidigung und Sicherheit, dass<br />
es deshalb unabdingbar sei, Prioritäten zu setzen. Dieser Ansatz müsse jedoch in eine globale Strategie eingebettet werden und mache zudem eine Verstärkung der<br />
Krisenpräventionsinstrumente erforderlich. Das neue strategische Konzept sei als Werkzeugkasten konzipiert worden, der unter anderem eine Vielzahl militärischer,<br />
ziviler und dem Wiederaufbau dienender Instrumente umfasse, die allerdings nicht isoliert betrachtet werden könnten. Ameline plädierte für die Einrichtung einer<br />
Einheit zur Gesamtplanung aller Einsätze, einschliesslich jener des zivilen Wiederaufbaus, und lud die NATO ein, die diesbezüglichen Erfahrungen der EU zu nutzen.<br />
Afghanistaneinsatz<br />
Der NATOEinsatz in Afghanistan blieb auch im Berichtsjahr eines der beherrschenden Themen der Versammlung. So verfasste 2011 jeder Ausschuss der NATOPV<br />
einen Bericht, und mehrere Unterausschüsse besuchten Afghanistan. Zudem organisierte die Versammlung ein Seminar zu diesem Thema.<br />
Der Präsident der NATOPV, Karl Lamers, hatte Anfang 2011 erklärt, dass er im laufenden Jahr eine Wende erwarte und sich nun zeigen werde, ob die Strategie des<br />
Westens, afghanische Sicherheitskräfte auszubilden, ihre ersten Früchte trägt. Zeigte er sich in seiner Zwischenbilanz an der Frühjahrstagung in Varna noch<br />
vorsichtig optimistisch, so gestaltet sich das Gesamtbild inzwischen deutlich düsterer. Zwar sind einige Erfolge erzielt worden: Der Aufbau der Afghanischen<br />
Nationalen Sicherheitskräfte schreitet voran, die Zahl ihrer Mitglieder steigt und die Qualität wird besser. Sie übernehmen inzwischen in mehreren Provinzen die<br />
Sicherheitsaufgaben und haben die Lage weitgehend unter Kontrolle. Die westliche Strategie, bei Einsätzen direkt auf die Talibanführer abzuzielen, wirkt sich<br />
nachweislich auf die Führungsfähigkeit der Taliban aus. An der Tagung in Bukarest bilanzierte der Leiter der estnischen Delegation und Generalberichterstatter des<br />
Ausschusses für Verteidigung und Sicherheit für dieses Dossier, Sven Mikser, dennoch, dass die grundlegenden Probleme weiter bestehen. Aufgrund der niedrigen<br />
Löhne verliessen zahlreiche ausgebildete Soldaten und Polizisten ihre Einheit und kehrten in ihre Provinzen zurück. Ausserdem herrschten bei den Polizeikräften<br />
hohe Abwesenheitsquoten, und die Zusammensetzung der Sicherheitskräfte stellte angesichts der Untervertretung der Paschtunen weiterhin ein Problem dar.<br />
Ebenfalls sehr problematisch seien die hohe Analphabetenrate und die Drogenmissbrauchsfälle. Korruption sei nach wie vor weit verbreitet, und das Fehlen<br />
glaubwürdiger Institutionen zur Ablösung der NATO drohe deren Bemühungen zunichte zu machen. Darüber hinaus hätten die Taliban aufgrund der Angriffe auf ihre<br />
Führer ihre Taktik angepasst und ihre Aktivitäten in die Städte verlegt, wo sie nun Anschläge auf hochwertige Ziele verübten. Die Zahl der zivilen Opfer sei dadurch<br />
angestiegen, und die Ermordung hoher Persönlichkeiten stelle den gesamten Demokratisierungsprozess infrage. Dieser stehe dadurch nach wie vor auf schwachen<br />
Füssen und sei absolut nicht gefestigt. In den Augen vieler Tagungsteilnehmer sind die Ziele, die sich die westlichen Länder vor zehn Jahren gesetzt haben, nicht<br />
erreicht worden. Der Versöhnungsprozess sei auf dem Nullpunkt angelangt, und das Land befinde sich in einer Phase der Stagnation, die nach dem Abzug der<br />
westlichen Mächte 2014 rasch in einen Bürgerkrieg umschlagen könne. Diese hätten im Übrigen ihre Ziele bereits beträchtlich korrigiert, es gehe ihnen in erster Linie<br />
darum, den Aufbau der Afghanischen Nationalen Sicherheitskräfte voranzutreiben, in der Hoffnung, dass diese in der Lage sind, ab 2015 wenigstens ein Mindestmass<br />
an Sicherheit zu gewährleisten. In den Augen von Sven Mikser ist die Fortsetzung des Aufbaus der afghanischen Sicherheitskräfte der einzige gangbare Weg. NATO<br />
Generalsekretär Rasmussen äusserte sich als einziger Teilnehmer der Debatte optimistisch über die Entwicklung der Lage in Afghanistan und insbesondere den<br />
Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte.<br />
Wie 2010 widmete die Versammlung einen Teil ihrer Arbeiten der regionalen Dimension dieses Konflikts. Es zeichnete sich rasch ein Konsens dahingehend ab, dass<br />
die NATO ihre Beziehungen zu den Nachbarländern verbessern muss, um für mehr Stabilität in der Region zu sorgen. Verschiedentlich, unter anderem von dem<br />
Briten Lord Bates, wurde die zweideutige Rolle des afghanischen Präsidenten Karzai kritisiert, der keine Gelegenheit auslasse, antiwestliche Äusserungen<br />
anzuprangern. Auch die Haltung Pakistans wurde thematisiert. So erklärte der Deutsche Johannes Pflug in Varna, die Tatsache, dass Osama Bin Laden in Pakistan<br />
Zuflucht fand, habe endgültig gezeigt, dass ein Teil der pakistanischen Armee und des Nachrichtendienstes die Taliban unterstützen. Malik Amad Khan,<br />
Abgeordneter der pakistanischen Nationalversammlung, rief in Bukarest in Erinnerung, dass Pakistan bei der Bekämpfung von AlQaida einen hohen Tribut an<br />
Menschenleben, sowohl bei den Sicherheitskräften als auch in der Zivilbevölkerung, gezollt habe. Die Beteiligung am Krieg gegen den Terrorismus sei in Pakistan<br />
äusserst unpopulär. Zudem sei die Beteiligung von 150 000 pakistanischen Soldaten an den Einsätzen nicht ohne Auswirkungen für die Volkswirtschaft des Landes.<br />
Khan betonte, sein Land kämpfe mit eigenen Schwierigkeiten und sei finanziell ausgeblutet. Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der NATOPV räumten ein, dass<br />
auch Pakistan Opfer sei, bezeichneten die pakistanische Politik jedoch als äusserst ambivalent, insbesondere in Bezug auf den Willen, das Talibanproblem<br />
anzugehen.<br />
Schliesslich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie auf der Grundlage des Berichts des Kanadiers Pierre Nolin mit dem Thema der<br />
improvisierten Sprengsätze (IED). Gemäss diesem Bericht hat sich von 2008 bis 2010 die Zahl der durch IED verursachten Unfälle verdreifacht. Diese Sprengsätze<br />
seien in Afghanistan die häufigste Ursache für den Tod sowohl von Soldaten als auch von Zivilisten. Ungefähr 60 Prozent der in diesem Zeitraum verzeichneten Opfer<br />
bei den NATOStreitkräften in Afghanistan gingen auf das Konto von IED. Nolin warnte, dass die Bedrohung durch IED ständig zunehme und immer komplexer werde,<br />
und appellierte an die NATOMitgliedstaaten, ihre Bemühungen in diesem Bereich nicht zu verringern.<br />
Libyeneinsatz<br />
401
Die parlamentarische Versammlung befasste sich im Berichtsjahr auch mit dem NATOEinsatz in Libyen. Bei der Operation Unified Protector wurde erstmals das<br />
neue strategische Konzept angewendet. Obwohl der NATOEinsatz in Libyen noch nicht abgeschlossen war, bot die Tagung in Bukarest dem Vorsitzenden des<br />
NATOMilitärausschusses, dem italienischen Admiral Giampaolo di Paola, die Gelegenheit, eine erste Bilanz des Einsatzes zu ziehen. In seinen Augen können auf<br />
operationeller Ebene folgende Lehren gezogen werden:<br />
Die NATO ist funktionsfähig. Sie hat in Rekordzeit dem Aufruf der UNO Folge geleistet. Sie benötigte lediglich sieben Tage zur Planung der Operation, zur Aufstellung<br />
militärischer Streitkräfte und zur Einleitung des Einsatzes. Er erinnerte daran, dass es in der Balkankrise mehrere Monate gedauert habe, bis ein Entscheid gefällt<br />
wurde.<br />
Kein anderes Militärbündnis verfügt über die erforderlichen Kapazitäten, um bei einer ernsten Krise so rasch reagieren zu können, und allein die NATO kann einen<br />
Einsatz mit vergleichbarer militärischer Präzision und mit der erforderlichen politischen Kontrolle organisieren. Dabei wies er darauf hin, dass die Operation in einem<br />
klar definierten Rechtsrahmen stattgefunden habe.<br />
Die Entwicklung des Sicherheitsumfelds ist nicht vorhersehbar. Es sei deshalb an der Zeit, eine Strategie zu entwickeln, wie auf diesen Umstand reagiert werden<br />
kann.<br />
Eine Operation wie diese wäre ohne die Unterstützung der arabischen Länder, wie zum Beispiel von Marokko, Jordanien, Katar, den Arabischen Emiraten und<br />
Bahrain, nicht möglich gewesen. Letztere standen der NATO ursprünglich sehr skeptisch gegenüber. Unified Protector habe letztlich jedoch die volle Unterstützung<br />
der Arabischen Liga erhalten, was für die NATOStrukturen spreche.<br />
Der militärische Weg ist nur einer von vielen, wenn es darum geht, in einem bestimmten Kontext zu handeln. Notwendig ist ein globaler Ansatz. Die diplomatischen,<br />
wirtschaftlichen und nachrichtendienstlichen Bemühungen gekoppelt mit dem militärischen Einsatz haben die humanitäre Hilfe und die Wiederherstellung der<br />
Grundversorgung für die libysche Bevölkerung erst ermöglicht.<br />
Viele entscheidende Mittel sind von einem einzelnen Verbündeten, den USA, geliefert worden. Diese Situation, die insbesondere die Luftbetankung und die ISR<br />
Systeme (globale Nachrichten, Überwachungs und Aufklärungssysteme) betrifft, ist äusserst unbefriedigend. Diese Systeme sind unabdingbar für die Identifizierung<br />
der Ziele und deren Anvisierung. Aufgrund des Mangels an europäischen Laserpointern hat die NATO auf USPersonal zurückgreifen müssen. Für einen Einsatz<br />
dieser Art ist generell eine Reihe von Spezialisten erforderlich; diese sind aber nicht ausreichend verfügbar gewesen. Die Präzisionsmunition, die bei solchen<br />
Einsätzen von essenzieller Bedeutung ist, war allzu rasch aufgebraucht. Zudem hat sich während des Einsatzes herausgestellt, dass die von einigen NATOLändern<br />
gelieferte Munition in den Kampfflugzeugen anderer Nationen nicht verwendet werden kann.<br />
Di Paola rief die anwesenden Delegierten dazu auf, das Konzept der smart defense so schnell wie möglich umzusetzen. Dieser Aufruf wurde von den meisten<br />
Rednerinnen und Rednern unterstützt. Der Leiter der britischen Delegation, Menzies Campbell, wies seinerseits darauf hin, dass es schwierig sei, auf militärischer<br />
Ebene Lehren aus dem Einsatz in Libyen zu ziehen, weil die Bedingungen einzigartig seien (totale Kontrolle über den Luftraum, Oberherrschaft der Marine, keine<br />
Bodenoffensive, totale Isolierung von Libyen). In seinen Augen hätte die Operation schlichtweg nicht stattfinden können, hätten sich Frankreich, Grossbritannien und<br />
die USA nicht beteiligt. Schliesslich gab er zu bedenken, dass die Operation in Libyen die Ressourcen der Allianz praktisch ausgeschöpft habe, weshalb die NATO<br />
nicht imstande wäre, bei Bedarf anderswo einzugreifen. Di Paola nahm zu diesen Bemerkungen Stellung und warnte die Anwesenden, sie sollten bei ihren<br />
Entscheiden vorsichtig sein. Abgebaute militärische Kapazitäten liessen sich weder innerhalb eines Jahres noch innerhalb von fünf Jahren wiederaufbauen.<br />
Abschliessend verabschiedete die Versammlung eine Entschliessung zur Unterstützung des libyschen Volkes [3] . Der Entwurf zuhanden der Vollversammlung<br />
erforderte eine fast dreistündige Diskussion im Ausschuss für Verteidigung und Sicherheit, bei der 37 eingereichte Änderungsvorschläge debattiert wurden. Im<br />
Zentrum der Debatte standen die Rolle der verschiedenen europäischen NATOLänder im Lybienkonflikt sowie die Kapazitätsunterschiede zwischen den Mitgliedern.<br />
Insbesondere die italienische, die spanische, die deutsche und die türkische Delegation hatten vergeblich versucht, den Wortlaut der Entschliessung etwas<br />
abzumildern.<br />
Cyberkrieg<br />
In Varna wies Kenneth Geers, USVertreter im Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität in Tallinn, darauf hin, dass es nicht neu sei, die klassische<br />
Kriegsführung mit dem Cyberkrieg zu verbinden. Diese Kombination bestehe bereits seit dem ersten Golfkrieg und habe auch 2008 im Konflikt zwischen Georgien<br />
und Russland sowie 2009 bei einem israelischen Luftangriff auf syrische Anlagen, in denen Nuklearinfrastrukturen vermutet wurden, Anwendung gefunden. In seinen<br />
Augen ist die Identifikation der Urheber von Cyberangriffen von zentraler Bedeutung für eine effiziente Verteidigung. Die NATO verfüge zweifellos über die erforderlichen<br />
Kapazitäten und Technologien in diesem Bereich.<br />
Sowohl in Varna als auch in Bukarest wurde darüber diskutiert, ob Artikel 5 des Washingtoner Vertrags auch für Cyberangriffe gelten soll. Die einen waren der<br />
Ansicht, dass die Umstände definiert werden sollten, unter denen Artikel 5 zur Anwendung kommen soll. Andere waren der Meinung, dass es besonders schwierig<br />
sein dürfte, die Bedingungen festzulegen, unter denen ein Gegenangriff gerechtfertigt wäre. Laut dem russischen Vertreter Nikolaj Levitschev schliesslich könnte die<br />
Berufung auf Artikel 5 bei Cyberangriffen auch deshalb problematisch sein, weil es schwierig ist, die Urheber von Cyberangriffen festzustellen. Dazu kommt, dass es<br />
selbst dann, wenn der Urheber identifiziert und der Entscheid für einen Vergeltungsschlag getroffen worden ist, aufgrund der asymmetrischen Natur von Cyberangriffen<br />
nicht möglich ist, die Verhältnismässigkeit des Gegenschlags zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang gab Lord Jopling zu bedenken, dass die jüngste<br />
Entwicklung von Cyberwaffen wie zum Beispiel der StuxnetVirus, der erstmals im Juli 2010 gegen iranische Industrie und Militäranlagen eingesetzt worden war <br />
Schäden verursachen kann, die von vergleichbarem Ausmass wie bei einem konventionellen Militärangriff sind. Bei der Präsentation seines Berichts vor dem<br />
Ausschuss Zivile Dimension der Sicherheit plädierte Jopling für eine flexible Strategie. Seiner Auffassung nach darf bei einem grösseren Cyberangriff die Anwendung<br />
von Artikel 5 des Washingtoner Vertrags nicht ausgeschlossen werden, doch sollte die Allianz sich davor hüten, Grenzwerte festzulegen, jenseits derer ein<br />
Cyberangriff automatisch als Kriegshandlung zu betrachten wäre. In Bukarest wurde erstmals eine Entschliessung zu diesem Thema verabschiedet [4] .<br />
Raketenabwehrsystem<br />
Die Tagung in Bukarest bot Gelegenheit, Bilanz über die Fortschritte beim Raketenschutzschildprojekt zu ziehen. Bogdan Aurescu, Staatssekretär im rumänischen<br />
Aussenministerium, präsentierte das am 19. September 2011 von Rumänien und den USA unterzeichnete Abkommen über die Aufstellung von Komponenten des<br />
NATORaketenabwehrsystems auf rumänischem Boden. Dabei präzisierte er, dass das System aus technischen und juristischen Gründen ausschliesslich zu<br />
Verteidigungszwecken genutzt werden könne. Die Abfangstation des Abwehrsystems werde auf dem ehemaligen Luftstützpunkt Deveselu installiert. Die Militärbasis<br />
bleibe dabei unter rumänischem Kommando, während die USA die Hoheit über die Systeme behalten würden. Das Abkommen sehe bei durchschnittlich 150<br />
Soldaten die Möglichkeit einer Stationierung von bis zu 500 USSoldaten auf diesem Stützpunkt vor, wobei der Luftstützpunkt bis 2015 in Betrieb genommen werden<br />
soll und neben der polnischen Basis den zweiten Pfeiler im Raketenabwehrprojekt darstellen werde. Innert Kürze sollten weitere Länder folgen. Aurescu kündigte<br />
abschliessend an, das System werde beim kommenden NATOGipfel im Frühjahr in Chicago vorläufig funktionsfähig sein.<br />
Der Franzose JeanMichel Boucheron brachte in der Debatte seine Skepsis zum Ausdruck. Er wollte wissen, weshalb die USA so viel Druck auf andere Länder<br />
ausüben, sich diesem System anzuschliessen. Zu einem Zeitpunkt, in dem die Tendenz nach einer Kürzung der Verteidigungsbudgets bestehe, täte man gut daran,<br />
in andere Bereiche zu investieren, stellte er abschliessend fest. Aurescu wies in seiner Antwort darauf hin, dass es sich hier um ein reines Verteidigungssystem<br />
handle, dessen politischer Vorteil auf der Hand liege: Der eigentliche Hauptzweck der NATO sei ja die kollektive Notwehr, womit die Errichtung eines solchen<br />
Verteidigungssystems die richtige Reaktion auf eine existierende Bedrohung sei. Auf die während der Vollversammlung in verschiedenen Wortmeldungen gestellten<br />
Fragen nach der Effizienz des Raketenabwehrsystems antwortete NATOGeneralsekretär Rasmussen, jüngste Tests hätten vielversprechende Resultate geliefert.<br />
Das System verfüge über eine offene Architektur. Mobile Abfangraketen könnten auf Schiffen eingesetzt werden. Aus europäischer Sicht sei diese Entwicklung<br />
grossartig. Die Amerikaner würden ein Raketenabwehrsystem liefern, an das die Europäer ihren Raketenabwehrschirm anschliessen könnten, der ursprünglich für die<br />
Verteidigung von Militäreinheiten vorgesehen war. Diese Vernetzung ermögliche den Schutz sowohl militärischer Anlagen und Truppeneinheiten als auch der<br />
Zivilbevölkerung. Der Abgeordnete Victor Ozerov, Leiter der russischen Delegation, stellte diese Integration des europäischen Raketenabwehrsystems in das US<br />
System infrage.<br />
Beziehungen zwischen der NATO und China<br />
Die Beziehungen zwischen der NATO und China wurden erstmals im Rahmen der Arbeiten der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung thematisiert. Der Bulgare Assen<br />
Agov hob bei der Präsentation seines Berichts über den Aufstieg Chinas und seine möglichen Auswirkungen auf die NATO vor dem politischen Ausschuss hervor,<br />
dass China die zweitgrösste Volkswirtschaft und das grösste Exportland der Welt ist. Seiner Meinung nach wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen China und<br />
der NATO in gewissen Bereichen vorstellbar. Ebenfalls denkbar wäre ein periodischer Austausch von Offizieren. Die Diskussion im Anschluss an die Präsentation war<br />
kontrovers. Agov wurde von mehreren Rednern unterstützt, so u. a. vom Franzosen Français Loïc Bouvard sowie vom Deutschen Johannes Pflug, in dessen Augen<br />
China ein rationaler Akteur ist, dessen Handlungen durchaus vorhersehbar sind. Es gebe nicht wenige Bereiche, wo die Interessen Europas und der NATO mit jenen<br />
Chinas konkurrieren. In mehreren dieser Bereiche sollte der Dialog mit China eröffnet werden. Auf der anderen Seite stand die stellvertretende Leiterin der<br />
norwegischen Delegation, Marit Nybakk, die den Dialog zwischen der NATO und China ablehnt, weil sie ihn als verfrüht erachtet. Unterstützt wurde sie vom<br />
Amerikaner Joe Wilson, laut dem die chinesische Politik widersprüchlich ist, vor allem was die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen<br />
anbelangt. Diese Kritik teilte auch der Leiter der Delegation des Europäischen <strong>Parlament</strong>s, der Pole Jacek SaryuskWolski, für den die Haltung Chinas im Bereich<br />
der Menschenrechte wie auch seine Einflussnahme in Afrika problematisch sind. Abschliessend wies der Brite Michael Gapes darauf hin, dass mehrere NATO<br />
Mitglieder bilaterale Militärbeziehungen mit China aufgenommen hätten. Er rief die Mitglieder der Versammlung zur Koordination ihrer Politiken in diesem Bereich auf,<br />
damit Peking nicht die einen gegen die anderen ausspielen kann. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass eine Delegation des Ausschusses für Verteidigung<br />
und Sicherheit vom 12. bis 16. September 2011 in China weilte. Sie traf sich zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der Regierung und der Kommunistischen<br />
Partei sowie mit unabhängigen Experten und besuchte ausserdem eine Einheit der chinesischen Armee.<br />
Frauen in der Sicherheitspolitik<br />
Die im Frühling 2007 von Barbara Haering, damaliges Mitglied der <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der NATOPV, initiierte Debatte über die Rolle der Frau in der<br />
402
Sicherheitspolitik wurde mit einem Rundtischgespräch zum Thema Frauen und Sicherheit fortgesetzt, an dem Samira Hamadi, die Leiterin des Netzwerks<br />
afghanischer Frauen, sowie Generalmajor Karl Engelbrektson, der militärische Vertreter Schwedens bei der EU, teilnahmen.<br />
5. Würdigung der Tätigkeit der NATOPV im Jahr 2011<br />
Es mag auf den ersten Blick überraschen, dass die Umsetzung des neuen strategischen Konzepts im Berichtsjahr nur kurz thematisiert wurde. Dies ist jedoch<br />
dadurch bedingt, dass die konkreten Umsetzungsmassnahmen derzeit analysiert werden und die ersten Ergebnisse nicht vor dem NATOGipfel von Ende Mai 2012 in<br />
Chicago zu erwarten sind. Somit bleibt eine ganze Reihe von Fragen weiterhin offen: Wie lässt sich der innere Zusammenhalt der Allianz stärken? Wie sollen<br />
Aufwand und Lasten besser verteilt werden? Welche Prioritäten soll die Allianz bei den Operationen setzen? Wie kann dafür gesorgt werden, dass das<br />
Konsensprinzip die Allianz nicht lähmt? Wie sollen Notfallpläne erstellt werden? Welche Rolle soll den Atomwaffen zukommen? Wie kann das Gleichgewicht<br />
zwischen der kollektiven Verteidigung und dem Schutz vor Gefahren wie Cyberangriffen oder der Gefährdung der Energieversorgung gewahrt werden? All diese Fragen<br />
und viele mehr werden an den nächsten Tagungen der NATOPV mit Sicherheit erneut thematisiert werden.<br />
Was die Ressourcen anbelangt, so stellen die grossen Unterschiede zwischen den NATOBündnisländern (lediglich drei Länder wenden mindestens 2 Prozent ihres<br />
BIP für Verteidigungsausgaben auf) ein zunehmendes Problem dar. Die USA, Kanada und Grossbritannien finanzieren den Grossteil der laufenden Einsätze. Der<br />
Anteil der USA an den Verteidigungsausgaben der Allianz hat 71 Prozent erreicht, und die Kluft zwischen beiden Seiten des Atlantiks hat sich sowohl in finanzieller<br />
als auch in technologischer Hinsicht vertieft. Zahlreiche Stimmen wurden laut, die vor einer strategischen Marginalisierung Europas warnten. Während manche<br />
erkannt zu haben scheinen, dass die gegenwärtige Situation nicht tragbar ist, lässt die endlose Diskussion der Europäer über die Rolle der einzelnen Länder im<br />
Libyenkrieg wenig Hoffnung auf eine baldige Besserung. Die Operation in Libyen kann aus militärischer Sicht zwar als Erfolg verbucht werden, doch sind sich die<br />
europäischen Delegationen untereinander alles andere als einig, wem die Lorbeeren dafür zustehen.<br />
Die militärische Intervention in Libyen war von Erfolg gekrönt. Für einige beweist dies, dass die Allianz imstande ist, sich den geostrategischen Entwicklungen<br />
anzupassen; für andere ist der Fall Libyen zu spezifisch, um daraus wirklich Lehren ziehen zu können. Einig sind sich jedoch alle darüber, dass die Europäer Lücken<br />
bei der strategischen Ausrüstung haben (Luftbetankung, Nachrichtendienste, Überwachung und Rekognoszierung, Präzisionswaffen, Spezialkräfte usw.). Auch wenn<br />
dies nicht neu ist, so hat der Einsatz in Libyen doch sehr grosse Unterschiede innerhalb der europäischen NATOLänder zutage gebracht. Mit dem Konzept der<br />
smart defense soll dieser Entwicklung zwar Einhalt geboten werden, doch ist dessen effektive Umsetzung angesichts des zunehmenden Spardruckes mehr als<br />
fraglich. Das Problem könnte sich vor diesem Hintergrund sogar noch verschärfen und auch die letzten Hoffnungen gewisser europäischer Staaten auf ein<br />
ausschliesslich europäisches Militärinstrument endgültig zu Grabe tragen. Zudem könnte der Einsatz in Libyen einen Vorgeschmack darauf gegeben haben, was aus<br />
der NATO in naher Zukunft werden könnte, nämlich eine Allianz der zwei Geschwindigkeiten.<br />
Die NATO hat mit der Zahl der gegenwärtigen Einsätze die Grenze ihrer operativen Kapazitäten erreicht, wovor die militärische Führung nach Beginn des<br />
Libyeneinsatzes auch gewarnt hatte. Mit diesem Einsatz wurden die Ressourcen der NATO praktisch aufgebraucht, weshalb die NATO nicht imstande gewesen<br />
wäre, bei Bedarf anderswo einzugreifen. Interessant wird sein, inwiefern diesen Warnungen Beachtung geschenkt wird und welche Prioritäten gegebenenfalls gesetzt<br />
werden.<br />
In Bezug auf die laufenden Einsätze ist festzuhalten, dass sich bezüglich der Lage in Afghanistan keine Fortschritte abzeichnen. Im Gegenteil: Zum ersten Mal<br />
herrscht Einigkeit darüber, dass die zu Beginn festgelegten Ziele nicht erreicht werden können und dass es nunmehr lediglich darum geht, einen Status quo ante<br />
nach dem Abzug der westlichen Truppen zu verhindern. Offiziell ist zwar die Rede von Fortschritten beim Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte, doch scheinen<br />
weiterhin gewaltige Probleme und grosse Zweifel an der Durchführbarkeit der angewandten Strategie zu bestehen. Diese Probleme könnten sich durch die fehlenden<br />
Fortschritte bei der Errichtung einer Zivilgesellschaft noch verstärken.<br />
Der Balkaneinsatz der NATO wurde nur an der Tagung in Varna kurz thematisiert. Dank deterrent presence gingen die NATOBestände von 15 000 auf rund 5000<br />
Armeeangehörige zurück. Der Übergang zu einem Bestand von 3000 Armeeangehörigen wurde allerdings aufgrund der angespannten Lage nördlich von Mitrovica<br />
verschoben. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie sich der Dialog zwischen den serbischen und kosovarischen Behörden entwickelt. Derzeit ist es aber<br />
wahrscheinlich, dass die Präsenz der NATO und somit auch des <strong>Schweizer</strong> Truppenkontingents noch mehrere Jahre erforderlich sein wird.<br />
Das Thema Raketenabwehr führte nicht mehr zu so hitzigen Debatten wie auch schon. In Bukarest wurde lange über dieses Thema diskutiert, dies ist jedoch<br />
hauptsächlich auf die Rolle Rumäniens in dieser Frage zurückzuführen. Die Ankündigung, das System am kommenden NATOGipfel in Chicago für teilweise<br />
einsatzbereit zu erklären, rief aber keinen grossen Widerstand hervor. Die russische Delegation, die diesem System zunächst sehr negativ gegenüberstand, scheint<br />
sich damit abgefunden zu haben und zeigt nun vielmehr Interesse an den Modalitäten einer möglichen Zusammenarbeit. Die Spannungen zwischen Russland und der<br />
NATO, die auch im Rahmen der Arbeiten der NATOPV spürbar gewesen waren, konnten weitgehend beseitigt werden.<br />
Die NATOPV setzte sich im Berichtsjahr vermehrt mit der Bedrohung durch Cyberangriffe auseinander. Mit der Verwendung von Cyberwaffen in der klassischen<br />
Kriegsführung ist diese Art der Bedrohung sichtbarer geworden. Die Versammlung hat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und die im Juni 2011 verabschiedete<br />
überarbeitete NATOPolitik betreffend Cyberverteidigung und der dazugehörige Aktionsplan rasch umgesetzt werden sollten. Wahrscheinlich kann dadurch, dass man<br />
sich der Gefahr der Bedrohung durch Cyberangriffe bewusst geworden ist, nun auch die NATO Computer Incident Response Capability (NCIRC) leichter verwirklicht<br />
werden. Die NATOPV wird sich in Zukunft wohl vermehrt mit diesem Thema befassen.<br />
Schliesslich erreichten die auf Initiative der <strong>Schweizer</strong> Delegation lancierten Diskussionen über die Rolle der Frau in der Sicherheitspolitik mit der Organisation eines<br />
runden Tisches an der Tagung in Bukarest eine neue Dimension. Die NATOPV scheint dieser Frage in Zukunft grössere Beachtung schenken zu wollen.<br />
6. Ausblick<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Delegation bleibt davon überzeugt, dass ihre Teilnahme an den NATOPVAktivitäten einen signifikanten Mehrwert für unser <strong>Parlament</strong> darstellt: Dank<br />
dem Einblick in die laufenden Diskussionen dieses breiten internationalen Forums können die Grundzüge der künftigen innereuropäischen und transatlantischen<br />
Diskussionen im sicherheitspolitischen Bereich erkannt und soweit für ein assoziiertes Mitglied möglich mitgestaltet werden. Die NATOPV bietet einen idealen<br />
Rahmen für den Meinungs und Gedankenaustausch zu sicherheitspolitischen Themen mit Mitgliedern der Verteidigungsausschüsse der NATOStaaten und der<br />
Partnerländer sowie mit ausländischen Expertinnen und Experten.<br />
Viele gegenwärtig in der NATOPV behandelte Themen von der Entwicklung der NATO bis hin zur Reform der Streitkräfte und der Abwehr von Cyberangriffen <br />
können sich direkt oder indirekt auf die Sicherheit unseres Landes auswirken. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Entwicklungen u. a. im Rahmen der NATOPV eng<br />
zu begleiten. In den Augen der Delegation liegt es ganz im Interesse der Schweiz, die Entwicklung der Sicherheitspolitik und der Sicherheitsinstrumente von NATO<br />
und EU mit grösster Aufmerksamkeit zu verfolgen. Zentral dabei ist die Frage, wie sich die Schweiz in einem sich wandelnden sicherheitspolitischen Umfeld in<br />
Europa zu positionieren hat.<br />
Für die NATO als Organisation dürften ihre eigene Reform, die Einsätze in Kosovo und Afghanistan sowie die Umsetzung des neuen strategischen Konzepts in naher<br />
Zukunft die Kernanliegen bleiben. Eine weitere grosse Aufgabe dürfte sein, neu zu beurteilen, welche Streitkräfte der Allianz effektiv zur Verfügung stehen. Diese<br />
Fragen haben zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik unseres Landes, sind letztlich aber auch für die Schweiz von Interesse.<br />
Die <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der NATO wird aufgrund der kürzlich erfolgten eidgenössischen Wahlen neu zusammengesetzt.<br />
Sie wird ihre Aktivitäten jedoch im Rahmen des für ein assoziiertes Mitglied Möglichen fortsetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei erneut die Frühjahrs und die<br />
Jahrestagung. Zudem wird die Delegation wenn möglich an dem einen oder anderen thematischen RoseRothSeminar sowie an regionen bzw. themenbezogenen<br />
Aktivitäten der Ausschüsse und Unterausschüsse teilnehmen, die für die Schweiz und ihre Sicherheitspolitik von besonderem Interesse sind.<br />
______________________________<br />
1) Informationen zur <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der NATO (NATOPV) finden Sie auf der Website der Delegation: http://www.parlament.ch/d/organemitglieder/delegationen/natopv/seiten/default.aspx.<br />
2) Die von der NATOPV 2011 verabschiedeten Entschliessungen und Berichte können beim Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommissionen bezogen oder<br />
direkt auf http://www.natopa.int/default.asp?SHORTCUT=2622 konsultiert werden.<br />
3) Entschliessung Nr. 388 zur Unterstützung des libyschen Volkes.<br />
4) Entschliessung Nr. 387 zur CyberSecurity<br />
403
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404
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.010 – Geschäft des Bundesrates<br />
Aussenwirtschaftspolitik 2011. Bericht<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
12.01.2012<br />
Erledigt<br />
Bericht des Bundesrates vom 11. Januar 2012 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 und Botschaften zu<br />
Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2011 (BBl 2012 827)<br />
Dokumente<br />
Berichte und Botschaften des Bundesrates 11.01.12 (BBl 2012 827)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses 6 (BBl 2012 3863)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
29.02.2012 NR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
07.03.2012 SR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTAStaaten<br />
und Montenegro sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Entwurf 2<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und<br />
Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
405
Datum<br />
Rat<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Entwurf 3<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kosovo über<br />
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Entwurf 4<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens über Handel und wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tadschikistan<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Entwurf 5<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der<br />
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Entwurf 6<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Bundesblatt 2012 3863<br />
Entwurf 7<br />
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen der Liste LIXSchweizLiechtenstein im<br />
Bereich Informationstechnologieprodukte<br />
Datum<br />
Rat<br />
29.02.2012 NR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
07.03.2012 SR Zustimmung.<br />
Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des<br />
Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
406
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
NR / SR<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Aussenwirtschaft Wirtschaftsabkommen multilaterale Beziehungen bilaterale Beziehungen Wirtschaftsbeziehungen<br />
Bericht WTO OECD EFTA IWF Förderung des Handels Zolltarif Zolltarifpolitik Wirtschaftssanktion<br />
Ausfuhrbeschränkung Entwicklungszusammenarbeit Jahresbericht UNCTAD IAO Freihandelsabkommen<br />
Investitionsschutz internationales Übereinkommen Montenegro Trinidad und Tobago Kosovo Tadschikistan<br />
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Mittelmeerraum Nordafrika Liechtenstein<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08;15;Aussenwirtschaftsbericht<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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407
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
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12.013 – Geschäft des Bundesrates<br />
Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der <strong>Schweizer</strong> Vertretung in Tripolis<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
18.01.2012<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 18. Januar 2012 über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der<br />
<strong>Schweizer</strong> Botschaft in Tripolis (BBl 2012 1195)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 18.01.12 (BBl 2012 1195)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (BBl 2012 3865)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der<br />
<strong>Schweizer</strong> Botschaft in Tripolis<br />
Datum<br />
Rat<br />
08.03.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
15.03.2012 NR Zustimmung.<br />
Bundesblatt 2012 3865<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Sicherheitspolitische Kommission SR (SiKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Sicherheitspolitische Kommission NR (SiKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Behandlungskategorie NR<br />
408
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
SR / NR<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Libyen Assistenzdienst Armeeeinsatz öffentliche Ordnung Botschaft im Ausland Sicherheitsfirma<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
09;Tripolis;Aegis<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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409
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
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12.014 – Geschäft des Bundesrates<br />
Aussenpolitischer Bericht 2011<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
18.01.2012<br />
Erledigt<br />
Aussenpolitischer Bericht 2011 vom 18. Januar 2012 (BBl 2012 2897)<br />
Dokumente<br />
Bericht des Bundesrates 18.01.12 (BBl 2012 2897)<br />
Medienmitteilungen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
05.03.2012 NR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
08.03.2012 SR Vom Bericht wird Kenntnis genommen.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Kenntnis nehmen<br />
Behandlungskategorie NR<br />
IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
NR / SR<br />
410
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
internationale Politik (allgemein) Bericht internationales humanitäres Recht multilaterale Beziehungen<br />
Entwicklungszusammenarbeit bilaterale Beziehungen Europäische Union Vereinte Nationen<br />
Internationaler Strafgerichtshof Nordafrika Europarat Gerichtshof für Menschenrechte EDA Konsulat<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08;10;Konsularische Direktion;Anhang: Ergänzende Angaben zum Europarat (Juni 2010–2011)<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.014<br />
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411
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
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12.015 – Geschäft des Bundesrates<br />
Bundesgesetz zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
18.01.2012<br />
Erledigt<br />
Botschaft vom 18. Januar 2012 zum Bundesgesetz zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung<br />
(BBl 2012 665)<br />
Dokumente<br />
Botschaft des Bundesrates 18.01.12 (BBl 2012 665)<br />
Medienmitteilungen<br />
Anträge, Fahnen<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Text des Erlasses (AS 2012 1469)<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Entwurf 1<br />
Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung<br />
Datum<br />
Rat<br />
07.03.2012 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.<br />
13.03.2012 NR Zustimmung.<br />
14.03.2012 SR Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.<br />
15.03.2012 NR Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.<br />
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.<br />
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2012 1469<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Eintreten<br />
412
Behandlungskategorie NR<br />
IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)<br />
Behandlung in der gleichen Session<br />
SR / NR<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Weiterbildung Vereinigung Finanzhilfe Finanzierung Erwachsenenbildung Übergangsbestimmung<br />
dringliches Bundesgesetz Subvention<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
32<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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413
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
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12.2000 – Petition<br />
Engagement der Schweiz zur Wahrung des Friedens in der Demokratischen Republik<br />
Kongo<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Kalala JeanClaude<br />
10.01.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Demokratische Republik Kongo Krieg Menschenrechte Kriegsverbrechen Kriegsopfer Burundi Ruanda Uganda<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08<br />
414
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415
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2000 s Petition Kalala JeanClaude. Engagement der Schweiz zur Wahrung des Friedens in der<br />
Demokratischen Republik Kongo<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APKS) hat an ihrer Sitzung vom 9. und 10. Januar 2012 die am 28. November 2011 von JeanClaude Kalala vom<br />
Collectif des Congolais de Suisse eingereichte Petition vorberaten.<br />
Die Petition fordert die <strong>Schweizer</strong> Behörden auf, auf die Besetzung der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu reagieren und sich gegen die Gewalt und für<br />
die Einhaltung der Menschenrechte in dieser Region einzusetzen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Petition fordert die <strong>Schweizer</strong> Behörden auf:<br />
darauf hinzuwirken, dass Burundi, Uganda und Rwanda die Genfer Konventionen einhalten und die territoriale Integrität der DR Kongo achten, dass sie fortan<br />
auf jegliche Drohung und Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung verzichten und ihren nach Kongo geflüchteten Staatsangehörigen die freie<br />
Rückkehr in ihr Land ermöglichen;<br />
auf internationaler Ebene ihren Einfluss geltend zu machen, um andere Nationen für die Situation in der DR Kongo zu sensibilisieren und sie zur<br />
Friedensförderung und zur Einhaltung der Menschenrechte in dieser Region zu bewegen;<br />
auf ein internationales Gerichtsverfahren hinzuwirken, um den in der DR Kongo verübten Verbrechen Einhalt zu gebieten und die Täter zu verurteilen;<br />
ihre Guten Dienste anzubieten, um eine friedliche Beilegung der Konflikte in der Region herbeizuführen;<br />
die Asylgesuche von Staatsangehörigen der DR Kongo besonders sorgfältig und eingehend zu prüfen.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission teilt die Besorgnis des Petenten über die Situation in der Region der Grossen Seen. Sie hält allerdings fest, dass sich die Schweiz bereits seit<br />
mehreren Jahren in der DR Kongo und insbesondere im Osten des Landes für die Bevölkerung, die Friedensförderung und die Einhaltung der Menschenrechte<br />
starkmacht. Zudem hält die APKS fest, dass das Engagement der Schweiz auch in den kommenden Jahren fortgesetzt wird und auf zahlreichen Partnerschaften mit<br />
verschiedenen internationalen Organisationen beruht.<br />
Ferner erinnert die Kommission daran, dass sich die <strong>Schweizer</strong> Delegation bei der <strong>Parlament</strong>arischen Versammlung der Frankophonie (APF) unlängst, d. h. im<br />
Rahmen der 37. APFTagung vom Juli 2011 in Kinshasa, für die Verabschiedung einer Resolution gegen sexuelle Gewalt eingesetzt hat, ein Thema, das der Schweiz<br />
besonders am Herzen liegt.<br />
Angesichts dessen, dass sich die Schweiz sowohl auf Regierungs wie auch auf <strong>Parlament</strong>sebene und in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Akteuren in<br />
der DR Kongo einsetzt, beantragt die Kommission, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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416
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2001 – Petition<br />
Achtung des Volksentscheides bei den Präsidentschaftswahlen von November 2011 im<br />
Kongo<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Conseil National des Congolais acquis au changement<br />
10.01.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Demokratische Republik Kongo Präsidentschaftswahl Präsident/in eines Staates Wahlbetrug<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08<br />
417
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418
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2001 s Petition Conseil National des Congolais acquis au changement. Achtung des<br />
Volksentscheids bei den Präsidentschaftswahlen von November 2011 in Kongo<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APKS) hat an ihrer Sitzung vom 9. und 10. Januar 2012 die am 5. Dezember 2011 von Conac (Conseil National<br />
des Congolais acquis au changement) eingereichte Petition vorberaten.<br />
Die Petenten, die der Ansicht sind, dass die Präsidentschaftswahlen von November 2011 in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) von<br />
Unregelmässigkeiten begleitet waren, fordern die <strong>Schweizer</strong> Behörden auf, ihren Einfluss mit sämtlichen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln geltend zu machen,<br />
um den bisherigen Präsidenten Joseph Kabila zur Anerkennung seiner Wahlniederlage zu bewegen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Nach Meinung der Petenten waren die Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2011 intransparent und von zahlreichen Unregelmässigkeiten begleitet, was<br />
Etienne Tshisekedi den Wahlsieg gekostet und neue Menschenrechtsverletzungen in der DR Kongo zur Folge gehabt haben soll. Deshalb fordern sie die <strong>Schweizer</strong><br />
Behörden auf, ihren Einfluss mit sämtlichen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln geltend zu machen, um den bisherigen Präsidenten Joseph Kabila zur<br />
Anerkennung der Wahlergebnisse und somit seiner Wahlniederlage zu bewegen.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat von den Informationen des Departementes für auswärtige Angelegenheiten betreffend Ablauf und Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom 28.<br />
November 2011 in der DR Kongo sowie von den Eindrücken der verschiedenen Wahlbeobachtungsmissionen Kenntnis genommen.<br />
Die APKS weist darauf hin, dass sich die Schweiz nicht zu Wahlen im Ausland zu äussern pflegt, und beantragt deshalb, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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419
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2002 – Petition<br />
Für eine politische Intervention nach den Wahlen von November 2011 in der<br />
Demokratischen Republik Kongo<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Conseil National des Congolais acquis au changement<br />
10.01.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
9. Januar 2012 Aussenpolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Aussenpolitische Kommission NR (APKNR)<br />
Aussenpolitische Kommission SR (APKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Demokratische Republik Kongo Präsidentschaftswahl Präsident/in eines Staates Wahlbetrug<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08<br />
420
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421
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2002 s Petition Conseil National des Congolais acquis au changement. Für eine politische<br />
Intervention nach den Wahlen von November 2011 in der Demokratischen Republik Kongo<br />
français<br />
Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 9. Januar 2012<br />
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APKS) hat an ihrer Sitzung vom 9. und 10. Januar 2012 die am 10. Dezember 2011 von der schweizerischkongolesischen<br />
Plattform von Conac (Conseil National des Congolais acquis au changement) eingereichte Petition vorberaten.<br />
Die Petition fordert die eidgenössischen Räte auf, eine Informationssitzung zur Wahlkrise in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu organisieren und den<br />
Bundesrat zu Massnahmen anzuhalten, die auf die Anerkennung des Sieges von Etienne Tshisekedi bei den Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2011<br />
abzielen.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Hannes Germann<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Petition fordert die eidgenössischen Räte auf, eine Informationssitzung zur Wahlkrise in der DR Kongo zu organisieren und den Bundesrat zu Massnahmen<br />
anzuhalten, die auf die Anerkennung des Sieges von Etienne Tshisekedi bei den Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2011 abzielen. Folgende Massnahmen<br />
werden vorgeschlagen:<br />
Kein Zugang für von Joseph Kabila ernannte Diplomatinnen und Diplomaten zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der DR Kongo;<br />
Anerkennung und Unterstützung der Regierung von Etienne Tshisekedi sowie der von ihm ernannten Diplomatinnen und Diplomaten sowie Gesandten;<br />
Aufforderung an den UNOSicherheitsrat, mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Joseph Kabila zur Anerkennung der Wahlergebnisse und somit seiner<br />
Wahlniederlage zu bewegen;<br />
Aufforderung an den UNOSicherheitsrat, Joseph Kabila mitzuteilen, welche Sanktionen ihm drohen, wenn sein Machtanspruch weitere<br />
Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht;<br />
Aufforderung an die Mitgliedsländer des UNOSicherheitsrates, Gesandte in diplomatischer Mission nach Kongo zu entsenden, die Joseph Kabila davon<br />
überzeugen, sich ab sofort als künftiger Präsidentschaftskandidat zu betrachten;<br />
Empfehlung an die UNOMitgliedstaaten, zu prüfen, ob die Vermögenswerte von Joseph Kabila und seinen Angehörigen eingefroren und ihnen keine Einreisevisa<br />
mehr ausgestellt werden können;<br />
eindringliche Empfehlung an die UNOMitgliedstaaten, zu prüfen, ob die von Joseph Kabila ernannten Diplomatinnen und Diplomaten des Landes verwiesen werden<br />
können, wenn sich dieser nicht dem Willen seines Volkes beugt;<br />
Durchführung einer internationalen Konferenz über die Wahlkrise in der DR Kongo.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat von den Informationen des Departementes für auswärtige Angelegenheiten betreffend Ablauf und Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom 28.<br />
November 2011 in der DR Kongo sowie von den Eindrücken der verschiedenen Wahlbeobachtungsmissionen Kenntnis genommen.<br />
Die APKS weist darauf hin, dass sich die Schweiz nicht zu Wahlen im Ausland zu äussern pflegt, und beantragt deshalb, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
422
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2003 – Petition<br />
Völkerrecht bei Volksinitiativen<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Jugendsession 2011<br />
16.01.2012<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Januar 2012 Staatspolitische Kommission NR Nationalrat<br />
12. Januar 2012 Staatspolitische Kommission SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
16.03.2012 NR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Staatspolitische Kommission SR (SPKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Volksinitiative Kontrolle Gültigkeit einer Volksinitiative Beziehung VölkerrechtStaatsrecht Verfassungsrecht<br />
formelle Prüfung von Volksbegehren<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
423
04<br />
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424
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2003 Pet. Jugendsession 2011. Völkerrecht bei Volksinitiativen<br />
français<br />
Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 12. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die von der Jugendsession 2011 am<br />
4. September 2011 eingereichte Petition vorgeprüft.<br />
Die Petition verlangt eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen vor der Unterschriftensammlung.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt, der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition als erfüllt betrachtet.<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Robert Cramer<br />
1. Gegenstand der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Gegenstand der Petition<br />
Die von der Jugendsession eingereichte Petition verlangt, dass das EJPD und die Direktion für Völkerrecht vor Beginn der Sammelfrist Volksinitiativen auf ihre<br />
Vereinbarkeit mit dem Kerngehalt der Grundrechte und dem zwingenden Völkerrecht vorprüfen. Das Resultat dieser Vorprüfung soll auf den Unterschriftenbögen<br />
vermerkt werden.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission stellt fest, dass der Nationalrat am 20. Dezember 2011 die Motion 11.3751 s, "Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den<br />
Grundrechten", angenommen hat. Die von der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates am 28. Juni 2011 eingereichte und vom Ständerat am 20.<br />
September 2011 angenommen Motion ist somit an den Bundesrat überwiesen. Sie verlangt eine rechtlich nichtbindende, materielle Vorprüfung von Volksinitiativen<br />
bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung. Im Weiteren hat der Nationalrat, ebenfalls am 20. Dezember 2011, eine von seiner SPK am 19. Mai<br />
2011 eingereichte Motion angenommen, wonach zusätzlich der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative erweitert werden soll, z.<br />
B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte (11.3468 n, "Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den<br />
Grundrechten").<br />
Gemäss Artikel 127 ParlG gibt die vorprüfende Kommission einer Petition Folge, indem sie einen entsprechenden Vorstoss oder eine entsprechende<br />
parlamentarische Initiative einreicht. Dies ist hier offensichtlich schon geschehen, womit die Petition erfüllt ist und ihr keine Folge mehr gegeben werden muss.<br />
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425
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2004 – Petition<br />
Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion nein danke!<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
VIER PFOTEN, Stiftung für Tierschutz, Zürich<br />
17.01.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Dossier<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
12. Januar 2012 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Tierhaut und Fell Indonesien Tierschutz Einfuhrbeschränkung Tierwelt Lederwaren und Handschuhindustrie<br />
Schuhindustrie<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
426
52;15<br />
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427
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2004 s Petition VIER PFOTEN, Stiftung für Tierschutz, Zürich. Reptilienhäute aus tierquälerischer<br />
Produktion Nein Danke!<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 12. Januar 2012<br />
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 12./13. Januar 2012 die im Titel genannte Petition geprüft. Diese<br />
wurde am 20. September 2011 von der Organisation VIER PFOTEN mit 34'340 Unterschriften eingereicht.<br />
Die Petenten verlangen, dass die Einfuhr von Reptilienhäuten aus Indonesien in die Schweiz unverzüglich gestoppt und dass ein Importverbot für Reptilienhäute und<br />
für Produkte aus Reptilienhäuten, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, auf Gesetzesebene verankert wird.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: schriftlich<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Unterzeichneten fordern den Bundesrat und das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> auf, unverzüglich die Einfuhr von Reptilienhäuten aus Indonesien in die Schweiz zu<br />
stoppen. Ausserdem soll in der Gesetzgebung ein Importverbot für Reptilienhäute und für Produkte aus Reptilienhäuten, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen<br />
oder getöteten Tieren stammen, festgeschrieben werden.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Petition ist an den Bundesrat und die Bundesversammlung gerichtet. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verweist in seiner Stellungnahme zur Petition<br />
auf die Antwort des Bundesrates zur Motion Teuscher 10.4104, "Keine Reptilienhäute aus tierquälerischer Produktion in der Schweiz". Das mit der Motion verfolgte<br />
Anliegen entspricht den Forderungen der Petenten. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Motion beantragt, diese aus folgenden Gründen abzulehnen:<br />
Die Welttiergesundheitsorganisation (OIE) wurde über die Zustände in Indonesien informiert und gebeten, weltweit gültige Tierschutznormen beim Transport<br />
und bei der Schlachtung von Reptilien zu erlassen. Die OIE hat dem BVET bestätigt, dass sie sich dieser Thematik annehmen.<br />
Das CITESSekretariat (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) wurde bereits ersucht, die indonesischen Behörden<br />
zu einer Stellungnahme aufzufordern.<br />
Das CITESSekretariat und das BVET werden demnächst an einem internationalen Workshop zum Thema Handel mit Schlangen in Asien diese Thematik<br />
aufgreifen und Lösungsvorschläge erarbeiten.<br />
Anlässlich einer Informationsveranstaltung hat das BVET die betroffene Branche (v. a. die Uhrenindustrie) in der Schweiz über die Problematik bei der<br />
Verwendung von Reptilienleder aus Indonesien informiert. Der Verband der <strong>Schweizer</strong> Uhrenindustrie empfiehlt heute seinen Mitgliedern, die Bezugsquellen von<br />
Tierledern vor Ort überprüfen zu lassen.<br />
Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) sind internationale Bestrebungen im Gange, um diese Problematik<br />
mit der Branche und den Ursprungsländern zu erörtern und um Verbesserungen zu erwirken.<br />
Die Kommission nimmt Kenntnis von diesen eingeleiteten Massnahmen und teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach die laufenden Bestrebungen den Bedürfnissen<br />
der Tiere, aber auch der lokalen Bevölkerung, welche von der nachhaltigen Nutzung ihrer Ressourcen lebt, besser nachkommen als ein Importstopp. Ein Einfuhrverbot<br />
würde der Problematik der Transport und Tötungsmethoden für Reptilien in Indonesien nicht gerecht werden. Zudem hat der Bundesrat bereits heute die Kompetenz,<br />
aus Gründen des Tierschutzes und des Artenschutzes die Einfuhr von Tierprodukten an Bedingungen zu knüpfen, einzuschränken oder zu verbieten (Art. 14 Abs. 1<br />
des Tierschutzgesetzes; SR 455). Die Kommission beantragt daher einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
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428
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2005 – Petition<br />
Verbot des Handels mit Delfinen und Walen und keine Neubauten von Delfinarien<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Ocean Care und weitere Organisationen<br />
17.01.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
13. Januar 2012 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBKNR)<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR (WBKSR)<br />
Antrag: Keine Folge geben<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Einfuhrbeschränkung Meeressäugetier Tierschutz Freizeitpark<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
52<br />
429
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430
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2005 s Petition Ocean Care und weitere Organisationen. Handelsverbot mit Delphinen und Walen<br />
und keine Neubauten von Delphinarien<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 13. Januar 2012<br />
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 12./13. Januar 2012 die im Titel genannte Petition geprüft. Diese<br />
wurde am 17. November 2011 mit 77'776 Unterschriften eingereicht.<br />
Die vorliegende Petition fordert einen sofortigen Stopp für Neubauten von Delphinarien sowie ein Handelsverbot mit Walen und Delphinen in der Schweiz.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die Kommission beantragt einstimmig, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: schriftlich<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Felix Gutzwiller<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Wale und Delphine können in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden. Die Unterzeichnenden fordern deshalb einen sofortigen Stopp für Neubauten von<br />
Delphinarien sowie ein Handelsverbot mit Walen und Delphinen in der Schweiz, der Europäischen Union, den EU Beitrittsländern und der Türkei.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Die Kommission hat im Vorfeld der Beratung beim zuständigen Departement eine Stellungnahme erbeten. Das EVD nahm am 20. Dezember 2011 wie folgt Stellung:<br />
Neben dieser Petition befasste sich auch die Motion Gadient 11.3850, Importverbot für Cetacea" mit Walen und Delphinen. Der Bundesrat sollte mit der Motion<br />
beauftragt werden, ein sofortiges Importverbot für Wale und Delphine zu erlassen.<br />
Der Bundesrat beantragte am 30. November 2011 die Ablehnung der Motion Gadient. Er hat seinen Entscheid wie folgt begründet:<br />
Die Haltung von Wildtieren wie Wale und Delphine ist äusserst anspruchsvoll. Laufend werden neue Erkenntnisse dazugewonnen, welche Voraussetzungen erfüllt<br />
sein müssen, um diese Tiere angemessen zu halten. Die Tierschutzvorschriften werden nötigenfalls den neuen Erkenntnissen angepasst.<br />
Für den Bundesrat ist der Schutz von Walen und Delphinen von grosser Bedeutung. So wurden in der neuen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR<br />
455.1) die Voraussetzungen zur Bewilligungserteilung für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege verschärft. Ebenso wurden die<br />
Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren teilweise deutlich angehoben (Anhang 2 TSchV). Auch für die Haltung von Walen und Delphinen wurden die<br />
Mindestanforderungen den neusten Erkenntnissen angepasst und verschärft (Anhang 2 Tabelle 3 TSchV). Aus Sicht des Tierschutzes genügen diese strengen<br />
Regelungen. Der Bundesrat wird aber aufmerksam verfolgen, ob die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von in der Schweiz gehaltenen Delphinen im<br />
November 2011 weiteren Handlungsbedarf nahelegen. Auch aus Artenschutzgründen drängt sich kein generelles Importverbot für Wale und Delphine auf. So werden<br />
beispielsweise die in der Schweiz gehaltenen Grossen Tümmler (Tursiops truncatus) durch das CITESÜbereinkommen (SR 0.453) erfasst. Dank diesem<br />
Übereinkommen ist der Handel mit Walen und Delphinen streng geregelt und kontrolliert. Letztmals wurden im Übrigen in den Jahren 1989 und 1992 Grosse Tümmler<br />
in die Schweiz eingeführt. Schliesslich ist anzufügen, dass auch die EU für Wale und Delphine kein generelles Importverbot erlassen hat."<br />
Aus den gleichen Gründen besteht aus Sicht des EVD auch kein Anlass für einen sofortigen Stopp für Neubauten von Delphinarien oder ein Handelsverbot mit Walen<br />
und Delphinen.<br />
Die Kommission hat von diesen Erwägungen Kenntnis genommen. Auch den Kommissionsmitgliedern liegt das Tierwohl am Herzen, und sie ist sich der<br />
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Haltung von Wildtieren durchaus bewusst. Sie ist jedoch aufgrund der oben angeführten Erläuterungen zur Überzeugung<br />
gelangt, dass für sie kein Handlungsbedarf bestehe. Sie sieht der Tierschutzgesetzgebung Genüge getan, die zum Ziel hat, Anforderungen zu definieren anstatt<br />
Verbote auszusprechen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission die Ablehnung der Petition.<br />
Rückkehr zum Seitenbeginn<br />
Home<br />
431
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.2008 – Petition<br />
Jugendliche und die Wirtschaftskrise. Steuerliche Anreize für Unternehmungen, die die<br />
Beschäftigung von Jugendlichen fördern<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Stand der Beratung<br />
Jugendsession 2009<br />
01.02.2012<br />
Behandelt vom Ständerat<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Kommissionsberichte<br />
20. Januar 2012 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Ständerat<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Keine Folge geben<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR (WAKSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Jugendarbeitslosigkeit junge/r Arbeitnehmer/in Schaffung von Arbeitsplätzen Erwerbsleben Einstellung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15<br />
432
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
433
Ständerat<br />
Conseil des Etats<br />
Consiglio degli Stati<br />
Cussegl dals stadis<br />
12.2008 s Petition Jugendsession 2009. Jugendliche und die Wirtschaftskrise. Steuerliche Anreize für<br />
Unternehmungen, die die Beschäftigung von Jugendlichen fördern<br />
français<br />
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 20. Januar 2012<br />
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2012 die von der Jugendsession 2009 am 24. November 2009 eingereichte Petition vorberaten.<br />
Die Petition will, dass die Bundesversammlung steuerliche Anreize für die Weiterbeschäftigung von<br />
Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern schafft.<br />
Antrag der Kommission<br />
Die WAKS beantragt mit 8 zu 2 Stimmen, der Petition keine Folge zu geben.<br />
Berichterstattung: Engler<br />
Im Namen der Kommission<br />
Der Präsident: Konrad Graber<br />
1. Inhalt der Petition<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
1. Inhalt der Petition<br />
Die Petition fordert vom Bund die Schaffung von steuerlichen Anreizen für die Weiterbeschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern.<br />
Um die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen, sollen steuerliche Anreize für KMU geschaffen werden, ihre Lehrabgänger weiter zu beschäftigen. Durch<br />
die Steuerreduktion werden die Unternehmen hinsichtlich ihres zusätzlichen Lohnaufwandes entlastet.<br />
Davon profitiert die Öffentlichkeit, da eine Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verminderte Sozialausgaben nach sich zieht. Dies ermöglicht es den<br />
Lehrabgängern, früh Berufserfahrung zu<br />
sammeln und vermindert die Gefahr des Abdriftens in die Langzeitarbeitslosigkeit.<br />
2. Erwägungen der Kommission<br />
Eine steuerliche Förderung der Weiterbeschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern entspricht einer ausserfiskalischen Zielsetzung. Folgende drei<br />
Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit das Steuersystem aufgrund einer ausserfiskalischen Zielsetzung angepasst werden kann:<br />
Handlungsbedarf: Es muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts, sozial und/ oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen.<br />
Effektivität der Massnahme: Der Einsatz des steuerpolitischen Instruments muss dieses Problem zumindest teilweise beseitigen.<br />
Effizienz der Massnahme: Das steuerpolitische Instrument muss einen günstigeren Wirkungsgrad aufweisen als andere wirtschaftspolitische Instrumente wie<br />
z.B. Ausgabenpolitik oder Regulierung.<br />
Die Kommission kommt zum Schluss, dass diese Voraussetzungen bei einer steuerlichen Förderung der Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und<br />
Lehrabgängerinnen nicht erfüllt sind.<br />
Bezüglich Handlungsbedarf stellt sich die Frage, ob es für die Weiterbeschäftigung<br />
von Lehrabgängern und Lehrabgängerinnen überhaupt steuerlicher Anreize bedarf. KostenNutzenStudien haben ergeben, dass für rund zwei Drittel der ausbildenden<br />
<strong>Schweizer</strong> Betriebe ein Nettonutzen bereits während der Ausbildung von Lernenden entsteht. Bei den restlichen Lehrverhältnissen rechnet sich in den meisten Fällen<br />
die Investition, wenn Lernende nach der Ausbildung weiterbeschäftigt werden.<br />
Auch bezüglich Effektivität der Massnahme bestehen Vorbehalte. So entfalten zusätzliche<br />
Steuererleichterungen bei Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaften, keine Wirkung. Eine steuerlich begünstigte Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und<br />
Lehrabgängerinnen könnte auch dazu führen, dass Unternehmen auf die Neuanstellung von Lernenden verzichten, womit per saldo nichts gewonnen wäre.<br />
Schliesslich ist bezüglich Effizienz der Massnahme davon auszugehen, dass die derzeitigen direkten Förderinstrumente einer indirekten steuerlichen Förderung klar<br />
überlegen sind. Eine direkte Förderung beispielsweise über die Berufsbildung oder über arbeitsmarktliche Massnahmen, die auf Jugendliche zugeschnitten sind, wirkt<br />
gezielter als generelle Steuererleichterungen. Steuererleichterungen müssten allen ausbildenden Betrieben gewährt werden, was zu einem hohen Mitnahmeeffekt<br />
führt. Der grösste Teil der für Steuererleichterungen aufgewendeten Mittel würde somit an Betriebe fliessen, die auch ohne solche Massnahmen dieselbe Zahl an<br />
Lehrabgängerinnen und Lehrabgängen weiterbeschäftigt hätten.<br />
Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt die Kommission, auf steuerliche Anreize für KMU für die Weiterbeschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern zu<br />
verzichten.<br />
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434
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.202 – Geschäft des <strong>Parlament</strong>s<br />
Ständerat. Mitteilungen des Kantons Zürich<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
11.01.2012<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.02.2012 SR Der Rat nimmt von der Wiederwahl von Frau Diener Lenz und Herrn Gutzwiller Kenntnis.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Büro SR (BüSR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Zuständig<br />
<strong>Parlament</strong> (Parl)<br />
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435
436
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3000 – Postulat<br />
Verstärktes Engagement der Schweiz in der Demokratischen Republik Kongo<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Aussenpolitische Kommission SR<br />
09.01.2012<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten über die Massnahmen, die in Absprache mit anderen<br />
Ländern und internationalen Organisationen zu treffen sind, um das Engagement der Schweiz zur Erhaltung<br />
des zivilen Friedens, zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Aufrechterhaltung der Demokratie und zur<br />
Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Demokratischen Republik Kongo weiterzuverfolgen und zu<br />
verstärken.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Die Demokratische Republik Kongo (DRK) bildet gemeinsam mit Burundi und Rwanda das Zentrum der<br />
Region der afrikanischen Grossen Seen. Nach den tragischen Ereignissen der Neunzigerjahre<br />
(Völkermord/Kriege) ist sich die Situation langsam wieder am Stabilisieren. Über die Strategie Grosse Seen<br />
20092012 des EDA unterhält die Schweiz in diesem Gebiet ein Regionalprogramm.<br />
Im Rahmen der Ausarbeitung der neuen Strategie Grosse Seen 20132016 soll die Weiterführung bzw.<br />
Ausdehnung der Tätigkeitsbereiche in der DRK, in denen die Schweiz bereits über anerkanntes Knowhow<br />
verfügt, evaluiert werden. Diese Strategie wird gestützt auf die Botschaft über die internationale<br />
Zusammenarbeit 20132016 (Deza/Seco) und den Rahmenkredit Frieden und menschliche Sicherheit 2012<br />
2015 (AMS) entwickelt. Nicht nur die Schweiz überprüft ihr Engagement in der DRK, sondern auch andere<br />
Staaten, internationale Organisationen und multilaterale Geber, die in dieser Region aktiv sind.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
08.03.2012 SR Annahme.<br />
437
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Demokratische Republik Kongo Friedenspolitik Menschenrechte Demokratie nachhaltige Entwicklung<br />
Entwicklungszusammenarbeit<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
08<br />
Zuständig<br />
Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />
(EDA)<br />
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438
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3002 – Postulat<br />
Einreisesperren und ihre Aufhebung<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Staatspolitische Kommission SR<br />
13.01.2012<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über:<br />
a. die Zahl der pro Jahr verfügten Einreisesperren in den letzten Jahren, mit Angabe der verschiedenen<br />
Gründe;<br />
b. die Zahl der pro Jahr verfügten vorübergehenden und vollständigen Aufhebungen von Einreisesperren<br />
(Suspensionsverfügungen) in den letzten Jahren, mit Angabe der Dauer der Aufhebungen und der<br />
verschiedenen Gründe der Verfügungen;<br />
c. den möglichen Missbrauch von Suspensionsverfügungen und mögliche Massnahmen auf der Basis des<br />
geltenden Rechtes gegen diesen Missbrauch;<br />
d. die Folgen einer Abschaffung der Suspensionsverfügungen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
05.03.2012 SR Annahme.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
439
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Einreise von Ausländern/innen Statistik Personenkontrolle an der Grenze Aufhebung einer Bestimmung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2811<br />
Zuständig<br />
Justiz und Polizeidepartement<br />
(EJPD)<br />
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440
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3003 – Postulat<br />
Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung der Immobilienpreise<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und KulturSR (11.3021)<br />
13.01.2012<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird ersucht, eine Machbarkeitsstudie für die Erstellung eines Immobilienpreisindexes bis Mitte<br />
2012 zu erstellen.<br />
Begründung<br />
Den Immobilienpreisen kommt eine grosse makroökonomische Bedeutung zu. Sie sind auch ein wichtiger<br />
Indikator für den Konjunkturverlauf. Die Machbarkeitsstudie soll den konkreten Bedarf der potenziellen<br />
Nutzergruppen prüfen, die methodischen und erhebungstechnischen Fragen sowie den Finanzbedarf für eine<br />
solche Erhebung klären. Zudem soll die Studie den aktuellen internationalen Stand bezüglich Methode und<br />
Erhebungspraxis wiedergeben. Sie soll die Entwicklung von Immobilienpreisindizes im Rahmen des<br />
harmonisierten Verbraucherpreisindexes durch das Statistische Amt der EU (Eurostat) berücksichtigen. Das<br />
Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird die nötigen Informationen liefern, um über das weitere Vorgehen zu<br />
befinden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Immobilienpreise eine grosse makroökonomische Bedeutung<br />
haben. Sie sind auch ein wichtiger Konjunkturindikator, dessen Einfluss gerade in den letzten Jahren noch<br />
zugenommen hat. Er unterstützt das Anliegen, Abklärungen für eine mögliche Schliessung der zurzeit<br />
bestehenden Informationslücken und den dazu erforderlichen Finanzbedarf durchzuführen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
441
Datum Rat<br />
12.03.2012 SR Annahme.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Statistik Bodenmarkt Immobilieneigentum Preisindex Marktpreis Veröffentlichung der Preise Evaluation Bericht<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
2846<br />
Zuständig<br />
Departement des Innern<br />
(EDI)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.3021<br />
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442
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3009 – Motion<br />
Förderung der Mehrsprachigkeit<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Staatspolitische Kommission SR<br />
31.01.2012<br />
Ständerat<br />
Motion an 2. Rat<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Bestimmung in die Bundespersonalverordnung aufzunehmen.<br />
Abs. 1<br />
Das EFD ist das strategische Steuerungs und Controllingorgan des Bundesrates für die Förderung der<br />
Mehrsprachigkeit.<br />
Abs. 2<br />
Der Bundesrat, auf Antrag des EFD:<br />
a. legt die strategischen Schwerpunktziele der nächsten Legislaturperiode fest und überprüft deren<br />
Umsetzung;<br />
b. sorgt für eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften in jedem Departement, insbesondere<br />
bei den Führungskräften;<br />
c. sorgt dafür, dass die Führungskräfte eine zweite Amtssprache aktiv und eine dritte passiv beherrschen;<br />
d. sorgt dafür, dass die für die Funktion erforderliche Sprachausbildung vollständig vom Arbeitgeber bezahlt<br />
wird, der auch die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung stellt;<br />
e. ernennt eine/n für die Umsetzung der Massnahmen verantwortliche/n Mehrsprachigkeitsbeauftragte/n.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat interpretiert Absatz 2 Buchstabe b so, dass die ausgewogene Vertretung der<br />
Sprachgemeinschaften, insbesondere bei den Führungskräften (mittleres und höheres Kader), ein langfristiges<br />
Ziel darstellt, dessen Erreichung in einigen Departementen mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als in anderen.<br />
Dasselbe gilt für die Bestimmung in Absatz 2 Buchstabe c.<br />
Bezüglich Absatz 2 Buchstaben c und d behält sich der Bundesrat vor, eine finanzielle oder zeitliche<br />
Beteiligung der betroffenen Mitarbeitenden zu verlangen. Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist auch dem<br />
Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Da der Bundeshaushalt zukünftig mit signifikanten Mehrbelastungen<br />
konfrontiert sein wird, können Massnahmen, welche die aktive Beherrschung der zweiten Landessprache bzw.<br />
die passive Beherrschung der dritten Landessprache zum Ziel haben, nur im Rahmen der finanziellen<br />
Möglichkeiten ergriffen werden. Schliesslich wird damit auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die<br />
Sprachkompetenzen (gemäss Bst. c) zur erwarteten Ausbildung gehören.<br />
443
Der Bundesrat wird ebenfalls die Sprachenverordnung (SR 441.11) entsprechend anpassen.<br />
Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme von Absatz 2 Buchstaben a, b und e;<br />
Ablehnung von Absatz 2 Buchstaben c und d.<br />
Antrag des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat beantragt, die Motion teilweise anzunehmen: Annahme des Absatzes 2 Bst. a, b und e;<br />
Ablehnung von Absatz 2 Bst. c und d.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
13.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Staatspolitische Kommission NR (SPKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
EFD Leistungsauftrag Mehrsprachigkeit Bundespersonal leitende/r Bundesangestellte/r Bundespersonalrecht<br />
Sprache<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
04;2831<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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444
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3010 – Motion<br />
Finanzierungsbeschluss für die Kommission für Technologie und Innovation<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Wissenschaft, Bildung und KulturSR (11.069)<br />
31.01.2012<br />
Ständerat<br />
Überwiesen<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem <strong>Parlament</strong> einen Finanzierungsbeschluss zu unterbreiten, um im<br />
laufenden Jahr zusätzliche Mittel ohne Kompensation im Bildungsbereich bereitzustellen, mit welchen die<br />
besten der heute nichtberücksichtigten rund 80 Prozent der bei der Kommission für Technologie und<br />
Innovation (KTI) im Rahmen der konjunkturellen Sondermassnahmen 2011 eingereichten Projekte finanziert<br />
werden sollen.<br />
Begründung<br />
Die 2011 im Rahmen der Konjunkturmassnahmen des Bundes beschlossenen Sondermassnahmen für<br />
Technologie und Innovation (KTIMassnahmen) haben innert kürzester Zeit zu einem grossen Erfolg geführt:<br />
Wirtschaft und Hochschulen haben rund 1000 qualitativ hochwertige Projekte für einen Gesamtbetrag von 550<br />
Millionen Franken eingereicht. Damit wurde die vom Bund gewünschte Dynamik gefördert, gute<br />
Innovationsprojekte dank eines finanziellen Anschubs bis zum Markteintritt zu fördern, um<br />
Wettbewerbsnachteile aus der Frankenstärke zu kompensieren. Leider reicht der vom Bund zur Verfügung<br />
gestellte Zusatzbeitrag von 100 Millionen Franken für die Finanzierung dieser Projekte bei Weitem nicht aus.<br />
Mangels ausreichender Mittel droht die so angestossene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der<br />
Innovationskraft abzuflachen, bevor sie richtig in Gang gekommen ist und dies zu einem Zeitpunkt, wo die<br />
wirtschaftlichen Aussichten alles andere als vielversprechend sind.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Um dem Anliegen der Kommission zu entsprechen, wird der Bundesrat dem <strong>Parlament</strong> die Zusatzfinanzierung<br />
bereits im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2012 unterbreiten. So bleibt der Kommission für<br />
Technologie und Innovation im Jahr 2012 genügend Zeit, um die besten Projekte aus den<br />
Sondermassnahmen 2011, welche eingereicht wurden, jedoch nicht berücksichtigt werden konnten, zu<br />
unterstützen.<br />
Bei einer Annahme der Motion könnte das Anliegen dem <strong>Parlament</strong> erst in einem ordentlichen Verfahren im<br />
Nachtrag II zum Voranschlag 2012 unterbreitet werden. Dies wäre zu spät. Mit der Annahme des<br />
Nachtragskredits I kann dem Anliegen der Motion entsprochen werden.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
445
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
07.03.2012 SR Annahme.<br />
14.03.2012 NR Annahme der gleichlautenden Motion WBKNR, Nummer 12.3005.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Forschungsförderung Forschungspolitik Finanzierung Bildungspolitik Innovation Haushaltsausgabe<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
36;32<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
Konnexe Geschäfte<br />
11.069<br />
12.3005<br />
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446
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3011 – Motion<br />
Verzicht auf doppelte Bestrafung der Verkehrssünder<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR<br />
02.02.2012<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die<br />
Sanktionierung von Verstössen gegen die Strassenverkehrsvorschriften durch eine einzige Behörde vorsieht.<br />
Begründung<br />
Nach verkehrsgefährdenden Widerhandlungen werden Verkehrstäter heute einerseits durch das Strafgericht<br />
am Tatort mit Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft, andererseits durch die Verwaltungsbehörde am<br />
Wohnsitz in den meisten Kantonen das Strassenverkehrsamt mit einem befristeten Führerausweisentzug<br />
belegt. Diese Ahndung durch zwei Behörden, die auch noch zweimal Gebühren für ihre Tätigkeiten erheben,<br />
stösst in der Bevölkerung auf Unverständnis. Deshalb sollen alle infragekommenden Sanktionen künftig nur<br />
noch durch eine Behörde, diejenige am Tatort, ausgesprochen werden. Davon ausgenommen sind<br />
Sicherungsmassnahmen, namentlich unbefristete Führerausweisentzüge wegen fehlender Fahreignung. Sie<br />
sollen weiterhin durch die Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons angeordnet werden.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Nach Verkehrsdelikten ist heute das Strafgericht zuständig für Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die<br />
Verwaltungsbehörde für Führerausweisentzüge. Eine Änderung des heutigen Verfahrens wurde in den<br />
vergangenen Jahren zweimal zur Debatte gestellt:<br />
Im Rahmen der Totalrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurde diskutiert, ob der<br />
Massnahmenkatalog der Strafgerichte nicht um die Massnahme "Fahrverbot" erweitert werden sollte. Das<br />
Vorhaben scheiterte, weil der erwartete Nutzen bei den involvierten Behörden nicht ersichtlich war bzw. sogar<br />
von einem Mehraufwand ausgegangen werden musste. Den Strafgerichten können nicht alle<br />
Verwaltungsmassnahmen übertragen werden, sondern nur jene mit Strafcharakter, also die<br />
Führerausweisentzüge und die Verwarnungen. Alle übrigen Massnahmen müssen weiterhin durch die<br />
spezialisierte Verwaltungsbehörde verfügt werden. Dadurch entstehen neue Schnittstellen zwischen<br />
Strafgerichten und Verwaltungsbehörden. Umgekehrt wurde der erwartete Nutzen bei den<br />
Verkehrsdelinquenten als klein erachtet.<br />
Im Rahmen von Via sicura wurde die Bildung von spezialisierten Verkehrsgerichten vorgeschlagen, die alle<br />
Strafen, Massnahmen und Sanktionen aus einer Hand hätten anordnen können. Dieser Vorschlag wurde von<br />
den Kantonen als zu grosser Eingriff in ihre Organisationsautonomie kritisiert und in der Vernehmlassung<br />
entsprechend bekämpft. Der Bundesrat gab das Vorhaben auf, weil er nicht gegen den Willen der Kantone ein<br />
Instrument einführen wollte.<br />
An diesen Beurteilungen hat sich nichts geändert. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass am heutigen<br />
447
Verfahren festgehalten werden soll.<br />
Schliesslich hat auch das Bundesgericht in seinem Urteil 1C_105/2011 vom 26. September 2011<br />
festgehalten, dass das Bestehen sowohl eines Straf als auch eines Administrativverfahrens bei<br />
Verkehrsdelikten den Grundsatz "ne bis in idem" also das Verbot, dieselbe Tat zweimal zu bestrafen nicht<br />
verletze und im Einklang mit der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und<br />
Grundfreiheiten (SR 0.101) stehe.<br />
Antrag des Bundesrates vom 22.02.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
28.02.2012 SR Ablehnung.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Strassenverkehrsordnung Strafe gerichtliche Zuständigkeit Kompetenzregelung Behörde Geldstrafe Führerschein<br />
Koordination<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
12;48<br />
Zuständig<br />
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(UVEK)<br />
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448
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3014 – Motion<br />
Kontrollierte Öffnung im Agrarbereich statt Verhandlungsverbot<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR<br />
14.02.2012<br />
Ständerat<br />
Motion an 2. Rat<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende September 2012 eine Standortbestimmung über die Verhandlungen<br />
für ein Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich mit der EU und deren Ergebnisse<br />
vorzunehmen. Dazu gehören die Abstimmung mit der Agrarpolitik 20142017 und eine Evaluation des<br />
Käsefreihandels. Der Bundesrat zeigt mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz auf, mit dem<br />
Ziel einer schrittweisen und kontrollierten Einführung des Agrar und Lebensmittelfreihandels mit der EU.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Eine Abschottung des <strong>Schweizer</strong> Agrar und Lebensmittelmarktes ist weder für den Sektor selbst noch<br />
volkswirtschaftlich sinnvoll. Dies zeigen momentan der wachsende Einkaufstourismus und der<br />
Wettbewerbsdruck in den nachgelagerten Bereichen, beispielsweise Tourismus und Gastronomie. Eine<br />
schrittweise erfolgende stärkere Vernetzung mit den EUMärkten macht deshalb Sinn.<br />
Das geplante Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit,<br />
Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit soll für die Land und Ernährungswirtschaft neue Absatzmärkte<br />
öffnen, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche erhöhen und langfristig Arbeitsplätze in der<br />
Landwirtschaft sowie in den vor und nachgelagerten Sektoren sichern. Auch in den anderen drei Bereichen<br />
profitieren insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten von einer verstärkten Zusammenarbeit mit<br />
der EU.<br />
Der Bundesrat steht zu einer produzierenden, auf hohe Qualität ausgerichteten Landwirtschaft und nimmt die<br />
Bedenken der betroffenen Kreise ernst. Er unterstützt deshalb das Anliegen, dass eine Öffnung kontrolliert und<br />
begleitet erfolgen soll. Der Bundesrat ist bereit, gemäss vorliegendem Auftrag eine Standortbestimmung über<br />
die Verhandlungen vorzunehmen und Wege zu einer schrittweisen und kontrollierten Öffnung der Agrar und<br />
Lebensmittelmärkte aufzuzeigen.<br />
Antrag des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.<br />
Dokumente<br />
Dossier<br />
Medienmitteilungen<br />
449
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
07.03.2012 SR Annahme.<br />
Behandelnde Kommissionen<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR (WAKNR)<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Handel mit Agrarerzeugnissen Nahrungsmittel Freihandelsabkommen internationale Verhandlungen Vertrag mit der EU<br />
Evaluation<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
55;10<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
Sie sind hier: Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> > Suche > Geschaefte<br />
© Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong> / CH 3003 Bern, Impressum, Disclaimer<br />
450
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3015 – Postulat<br />
Funktionierende Aufsicht im Bereich der <strong>Schweizer</strong>ischen Nationalbank<br />
Eingereicht von<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR<br />
14.02.2012<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, welcher die Aufsichtsstruktur innerhalb und zur<br />
<strong>Schweizer</strong>ischen Nationalbank (SNB) analysiert und allfällige Verbesserungsvorschläge aufzeigt, mit dem Ziel,<br />
eine funktionierende Aufsicht unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB sicherzustellen.<br />
Begründung<br />
Die Ereignisse, welche zum Rücktritt des ehemaligen SNBPräsidenten Philipp Hildebrand führten, haben<br />
gezeigt, dass es angebracht ist, die Aufsichtsstruktur zur und innerhalb der SNB einer Prüfung zu unterziehen.<br />
Die entsprechenden Kompetenzen und Schnittstellen sind zu überprüfen und zu klären. Es ist zu erläutern,<br />
welche Funktionen dabei dem Bankrat der SNB, dem Bundesrat und allenfalls dem <strong>Parlament</strong> und weiteren<br />
Organen zuzuweisen sind, um eine funktionierende Aufsicht zu garantieren und gleichzeitig die Unabhängigkeit<br />
der SNB zu wahren. Der Bericht soll den diesbezüglichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers aufzeigen<br />
und Verbesserungsvorschläge machen.<br />
Stellungnahme des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der <strong>Schweizer</strong>ischen Nationalbank (SNB),<br />
Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat am 25. Januar 2012 verschiedene Folgearbeiten in Auftrag gegeben.<br />
Unter anderem hat er Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu<br />
erstellen. Das "Rechtsgutachten zur heutigen Regelung der Aufsicht über die <strong>Schweizer</strong>ische Nationalbank<br />
sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit"<br />
(http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msgid=43508) liegt bereits vor und enthält eine sehr<br />
umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung. Es zeigt unter anderem auf, dass die<br />
geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf<br />
Unabhängigkeit der SNB entspricht. Die SNB ist in Bezug auf die Führung der Geld und Währungspolitik<br />
gegenüber den Weisungen des <strong>Parlament</strong>es und der Bundesbehörden ungebunden. Deren<br />
Aufsichtskompetenzen dürfen einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB erfassen.<br />
Das Gutachten sieht auch bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung, dem <strong>Parlament</strong> und der<br />
SNBinternen Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen<br />
Lösungsmöglichkeiten. In Bezug auf die Aufsicht des Bundesrates besteht gegebenenfalls die Möglichkeit,<br />
dass dieser nicht nur das Organisationsreglement, sondern sämtliche durch den Bankrat zu erlassenden<br />
Reglemente genehmigen muss, wie dies in früheren Fassungen des Nationalbankgesetzes (NBG) bereits<br />
einmal geregelt war. Weiteren Anpassungsspielraum sieht das Gutachten einzig innerhalb der SNB, indem<br />
dem Bankrat weitere Entscheid oder Kontrollaufgaben zugewiesen werden könnten, wobei der Gutachter<br />
empfiehlt, an der seit 1905 im NBG bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich<br />
451
festzuhalten.<br />
Mit dem Gutachten sind die im Postulat aufgeworfenen Fragen bereits beantwortet. Der Bundesrat schliesst<br />
sich den Schlussfolgerungen des Gutachtens an. Weitere Abklärungen erachtet er im heutigen Zeitpunkt als<br />
nicht notwendig.<br />
Antrag des Bundesrates vom 02.03.2012<br />
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum Rat<br />
15.03.2012 SR Zurückgezogen.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
<strong>Schweizer</strong>ische Nationalbank Bankenaufsicht Kontrolle Kompetenzregelung<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
24<br />
Zuständig<br />
Finanzdepartement<br />
(EFD)<br />
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452
Die Bundesversammlung Das <strong>Schweizer</strong> <strong>Parlament</strong><br />
Curia Vista Geschäftsdatenbank<br />
12.3031 – Dringliche Interpellation<br />
Keine schleichende Ausdehnung von Gesamtarbeitsverträgen auf andere Branchen<br />
Eingereicht von<br />
Germann Hannes<br />
Einreichungsdatum<br />
Eingereicht im<br />
Stand der Beratung<br />
28.02.2012<br />
Ständerat<br />
Erledigt<br />
Eingereichter Text<br />
Die neue Praxis des Seco und des Bundesrates dehnt Gesamtarbeitsverträge (GAV) mittels<br />
Allgemeinverbindlicherklärung auf Arbeitsverhältnisse ausserhalb der betreffenden Branche aus. Dies geschah<br />
am 13. Dezember 2011 beim LandesGesamtarbeitsvertrag (LGAV) über den Personalverleih. Derzeit<br />
anhängig ist der LGAV Gastro, dessen Auswirkungen weit gravierender sind, weil ihm zahlreiche fremde<br />
Branchen unterstellt werden sollen. Weil nach heutigem Recht der Bundesrat abschliessend entscheidet und<br />
dies noch vor der Sommersession geschehen soll, ist aufgrund der grossen Tragweite die Dringlichkeit der<br />
Interpellation nötig.<br />
Der Bundesrat darf GAV nur allgemeinverbindlich erklären, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes (Aveg)<br />
erfüllt sind. Unter anderem schreibt Artikel 2 Aveg vor, dass<br />
die Interessen anderer Wirtschaftsgruppen nicht beeinträchtigt werden dürfen;<br />
den Minderheitsinteressen Rechnung zu tragen ist;<br />
mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf die der Geltungsbereich ausgedehnt werden soll,<br />
am Vertrag beteiligt sein müssen;<br />
die Verbandsfreiheit der Arbeitgeber nicht beeinträchtigt werden darf.<br />
Die neue Praxis des Bundesrates spricht die Allgemeinverbindlichkeit auf Antrag des Seco zu leichtfertig aus.<br />
Massive Kritik erwuchs, als er am 13. Dezember 2011 den LGAV über den Personalverleih<br />
allgemeinverbindlich erklärte und seine Anwendbarkeit weit über die Branche hinaus ausdehnte.<br />
Die Situation um den LGAV Gastro ist noch gravierender: Er kam mit knapper Mehrheit der Arbeitgeber der<br />
Gastro und HotelBranche zustande. Nun soll er mittels Allgemeinverbindlichkeit weit über die Branche<br />
ausgedehnt werden, und zwar auf jeden Betrieb, der eine "gastgewerbliche Leistung" anbietet. Bisher galt der<br />
GAV nur für "gastgewerbliche Betriebe". Damit würde er u. a. auch gelten für Einkaufsgeschäfte mit kleiner<br />
Cafeteria, Altersheime, Spitäler, Kantinen, Museen, Tankstellenshops, Bäckereien, Besenbeizen, ja sogar<br />
PizzaKuriere und KebabStände. Angestrebt wird einerseits, die Strukturen der traditionellen Gastronomie zu<br />
schützen und unliebsame Konkurrenten an die Leine zu nehmen, und anderseits sollen die Zwangsabgaben an<br />
Verbände ausgeweitet werden (Vollzugskostenbeiträge); Tausende von Unternehmen und Betrieben hätten<br />
diese neu abzuliefern. In zahlreichen Betrieben wären neu zwei verschiedene GAV anwendbar: einer für<br />
Mitarbeitende, welche gastgewerbliche Leistungen erbringen, und ein anderer für die übrigen eine<br />
unmögliche Situation!<br />
453
Damit wird nicht nur die Verbandsfreiheit ausgehöhlt. Das Verfahren ist auch rechtstaatlich und demokratisch<br />
nicht haltbar: Die massive Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit findet ohne politische Diskussion statt, die<br />
Akteneinsicht wird verweigert, und Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Überdies werden grundlegende<br />
Verfahrensrechte der EMRK, der Bundesverfassung und des Verfahrensrechtes betreffend Akteneinsicht und<br />
rechtliches Gehör durch das Seco nicht gewährt, weil gegen AVEEntscheide kein Rechtsmittel gegeben sei.<br />
Der Bundesrat ist gebeten, die nachstehenden Fragen zu beantworten:<br />
1. Was unternimmt er, damit den gesetzlichen Vorgaben des Aveg künftig konsequent nachgelebt wird?<br />
2. Was kehrt er vor, damit auch im Verfahren um die Allgemeinverbindlicherklärung von LGAV die<br />
rechtsstaatlichen Verfahrensregeln eingehalten werden (EMRK, BV, Öffentlichkeitsgesetz)?<br />
3. Teilt er die Ansicht, dass<br />
ein GAV sich grundsätzlich an eine bestimmte Branche richten und nicht auf weitere Branchen ausgedehnt<br />
werden soll;<br />
dabei im Interesse der Rechtssicherheit die "Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige" (Noga,<br />
Bundesamt für Statistik) massgebend bleiben muss?<br />
4. Schliesst er sich der Auffassung an, dass die AVE von derartiger Tragweite ist, dass sie nicht bloss im<br />
Verwaltungsverfahren ohne Rechtsmittel zu entscheiden ist?<br />
Antwort des Bundesrates vom 09.03.2012<br />
Gesamtarbeitsverträge spielen in den sozialpartnerschaftlichen Beziehungen und zur Regelung der<br />
Arbeitsbedingungen eine grosse Rolle. Mit der Personenfreizügigkeit hat dieses Instrument und insbesondere<br />
die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) an Bedeutung gewonnen. An der Interpretation und Anwendung der<br />
entsprechenden rechtlichen Bestimmungen hat sich jedoch nichts geändert.<br />
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 hat der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den<br />
Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Diese AVE regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen<br />
Verleihbetrieben und ihren Arbeitnehmenden, die in Einsatzbetriebe verliehen werden. Diese AVE ist nur auf<br />
die Verleihbranche anwendbar und dehnt den GAV nicht auf andere Branchen aus.<br />
Das Verfahren um Änderung des Geltungsbereichs der AVE des LandesGesamtarbeitsvertrages (LGAV) für<br />
das Gastgewerbe ist zurzeit hängig. Gegen das AVEGesuch sind zahlreiche Einsprachen eingegangen,<br />
welche das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Parteien des LGAV zur schriftlichen Stellungnahme<br />
weitergeleitet hat.<br />
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<br />
1. Der Bundesrat berücksichtigt bei seinen Entscheiden die Vorgaben des Bundesgesetzes über die<br />
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg, SR 221.215.311) und dehnt einen GAV<br />
nicht auf Branchen aus, die vom GAV nicht abgedeckt sind. Es ist diesbezüglich keine neue Praxis entstanden.<br />
2. Das Verfahren um AVE eines GAV ist eine besondere Art des Rechtsetzungsverfahrens, auf welches das<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG, SR 172.021) und auch der verfassungsrechtliche Anspruch auf<br />
rechtliches Gehör nicht anwendbar ist. So hat das Bundesgericht in einem Entscheid aus dem Jahre 1990<br />
festgehalten, dass das Aveg in abschliessender Weise die Rechte enthält, die mitinteressierten Personen im<br />
Verfahren auf AVE eines GAV zustehen. Das Gesetz gibt ihnen die Möglichkeit, eine schriftliche und<br />
begründete Einsprache zu erheben. Ein Anspruch, in weitergehender Weise am Verfahren teilzunehmen,<br />
besteht jedoch nicht (Urteil BGer vom 15. Juni 1990, in Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung ARV 1990<br />
S. 69ff.). Zudem lässt sich aus dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ, SR 152.3) kein Anspruch auf Zugang zu<br />
Akten während der Dauer eines AVEVerfahrens ableiten, da nach Artikel 8 Absatz 2 BGÖ amtliche<br />
Dokumente erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid getroffen<br />
wurde, für den sie die Grundlage darstellen. Nach dem Entscheid gelten subsidiär die Ausnahmen nach Artikel<br />
7 BGÖ.<br />
3.a. Das Aveg schliesst aus, dass ein GAV auf andere als von den GAVParteien vertretene Wirtschaftszweige<br />
ausgedehnt wird. Dagegen ist es grundsätzlich zulässig, dass die AVE auf einen Betriebsteil eines<br />
Unternehmens zur Anwendung gelangt, wenn dieser Betriebsteil dem von den GAVParteien vertretenen<br />
Wirtschaftszweig angehört und zu den GAVBetrieben in Konkurrenz steht.<br />
454
3.b. Die "Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige" (Noga) kann bei der Festlegung des betrieblichen<br />
Geltungsbereichs einer AVE hilfreich sein. Sie kann jedoch hierbei nicht ein alleiniges Kriterium darstellen, da<br />
sich der betriebliche Anwendungsbereich eines GAV häufig nach den gewachsenen Strukturen der GAV<br />
Parteien richtet, insbesondere nach dem Spektrum der von den Arbeitgeberverbänden vertretenen Betriebe.<br />
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses nicht immer deckungsgleich mit den Definitionen der Noga ist.<br />
4. Wie vorne ausgeführt wird, ist die AVE eine besondere Art der Rechtsetzung. Beim Beschluss über die<br />
AVE handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der keine Verfügung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 VwVG<br />
darstellt, weil er gegenüber der (unbestimmten und variablen) Anzahl Personen, auf die ein GAV ausgedehnt<br />
wird, eine generelle und abstrakte Wirkung hat. Es handelt sich somit beim AVEBeschluss nicht um eine<br />
Verfügung, die anfechtbar ist. Mit der Möglichkeit, gegen ein AVEGesuch Einsprache zu erheben, erhalten die<br />
von einer AVE Betroffenen jedoch Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen ähnlich wie bei einer<br />
Vernehmlassung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat nimmt in den Erwägungen zu<br />
den von den Einsprechern vorgetragenen Argumenten Stellung.<br />
Dokumente<br />
Amtliches Bulletin die Wortprotokolle<br />
Chronologie / Wortprotokolle<br />
Datum<br />
Rat<br />
14.03.2012 SR Erledigt.<br />
Erstbehandelnder Rat<br />
Ständerat<br />
Mitunterzeichnende (10)<br />
Eberle Roland Föhn Peter Graber Konrad Hess Hans Imoberdorf René Kuprecht Alex<br />
Lombardi Filippo Luginbühl Werner Minder Thomas Schmid Martin<br />
Deskriptoren:<br />
Hilfe<br />
Gesamtarbeitsvertrag Allgemeinverbindlichkeitserklärung Interessenkonflikt Arbeitsrecht Branchenvereinbarung<br />
Verfahrensrecht Rechtsschutz Gaststättengewerbe wirtschaftliche Rechte<br />
Ergänzende Erschliessung:<br />
15<br />
Zuständig<br />
Volkswirtschaftsdepartement<br />
(EVD)<br />
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