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Modell einer Kommunalen Pflegeinfrastruktur

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Neugestaltung des Heimrechtes <br />

im LWTG seit 2010 <br />

§ Eigenständig betreute Wohngruppen (§ 5 LWTG) <br />

-­‐ Wahlfreiheit der Pflege-­‐, Teilhabe und <br />

Unterstützungsleistungen, <br />

-­‐ Gesamtorganisa[on durch einen Dienstleister <br />

-­‐ Für höchstens 12 PflegebedürSige oder <br />

8 Menschen mit Behinderung <br />

§ Selbstorganisierte WohngemeinschaSen (§ 6 LWTG) <br />

-­‐ Selbstbes[mmte Lebensführung <br />

-­‐ Ausübung des Hausrechts <br />

-­‐ Für nicht mehr als 8 Bewohner und Bewohnerinnen <br />

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-­‐Pfalz e.V. 5

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