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Gemeinde Palfau

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S E I T E 2<br />

Liebe <strong>Palfau</strong>erinnen und <strong>Palfau</strong>er! Liebe Jugend<br />

Ergebnis-<br />

Nationalratswahl<br />

2013<br />

in <strong>Palfau</strong><br />

In einem Schreiben der steirischen Landesregierung wurde der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Palfau</strong> die Gesetzesnovelle zur steiermärkischen <strong>Gemeinde</strong>landschaft<br />

bekannt gegeben. In dieser ist vorgesehen die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Gams bei Hieflau, Hieflau, Landl und <strong>Palfau</strong> zu fusionieren.<br />

Im nächsten Schritt liegt es nun am steirischen Landtag das Gesetz zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>strukturreform zu beschließen. Ich gehe davon aus, dass dies<br />

bereits im November durchgeführt wird und auch „nichtgewollte“ Fusionierungen<br />

vollzogen werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Palfau</strong> ist mit einen Beschluss<br />

der freiwilligen Fusionierung vom 27.06.2013, bereits mitten in<br />

der Umsetzungsphase angekommen.<br />

So wurde von LH Voves auch die Aufstockung der Fusionierungsmittel<br />

in Form von Bedarfszuweisungen genehmigt. Insgesamt konnte sich die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Palfau</strong> eine finanzielle Zuwendung in der Höhe von € 90.000,-<br />

sichern. Auch die <strong>Gemeinde</strong>n Hieflau und Landl konnten sich bei einer gemeinsamen<br />

Gesprächsrunde mit den <strong>Gemeinde</strong>referenten eine höhere<br />

Förderung als die vorgesehenen € 50.000,- sichern. Alle <strong>Gemeinde</strong>n, die<br />

bis dato keinen Beschluss fassen wollten oder konnten verzichten auf dieses<br />

Geld.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Palfau</strong> wird diese zusätzlichen Mittel ganz sicher mit Bedacht<br />

für die Zukunft unserer Region einsetzen.<br />

Die Bürgermeister der drei <strong>Gemeinde</strong>n treten dafür ein, vordringlich Altlasten<br />

abzubauen und in die vorhandene Infrastruktur zu investieren! <strong>Gemeinde</strong>straßensanierungen,<br />

Wasserleitungsmodernisierungen und vieles mehr<br />

sind notwendige und wichtige Investitionen in die Strukturen unserer Region.<br />

Mit Stolz können wir behaupten mit diesen Arbeiten bereits begonnen zu<br />

haben und Ende 2014 eine erste Etappe als erledigt zu betrachten.<br />

Einen sonnigen Herbst wünscht<br />

Bgm Andreas Danner e.H.<br />

A U S G A B E O K T O B E R 2 0 1 3<br />

Heizkostenzuschuß<br />

des Landes Steiermark 2013/2014<br />

Antragstellung im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Palfau</strong><br />

zwischen 14. Okt. und 13. Dez. 2013 von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

S E I T E 7<br />

Für den kommenden Winter 2013/2014 gewährt das Land Steiermark, auf Antrag von Landeshauptmann<br />

-Stv. Siegfried Schrittwieser wieder einen Heizkostenzuschuss. Um die Abwicklung für die Betroffenen<br />

möglichst einfach zu gestalten, wurde mit dem <strong>Gemeinde</strong>bund vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong>n die Anträge<br />

entgegennehmen und die weiteren Veranlassungen getroffen werden.<br />

Berechtigten wird bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,-- für Ölheizungen und<br />

€ 100,-- für Heizungen mit sonstigen Brennstoffen angewiesen.<br />

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.10. 2013 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark<br />

haben, keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen (=anrechenbares<br />

Einkommen aller im Haushalt gemeldeter Personen) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt ( der 13.<br />

und 14. Bezug wird eingerechnet ):<br />

Alleinstehende Personen: € 977,50<br />

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.465,50<br />

Alleinerzieher € 977,50<br />

Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 151,00<br />

Denken Sie bitte daran, folgende Unterlagen mitzubringen:<br />

letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkunftsnachweis, bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug<br />

der Familienbeihilfe; bei KontoinhaberInnen die Kontonummer;<br />

Bei Ölheizungen:<br />

Nachweis der Heizungsart (baubehördlicher Bewilligungsbescheid, oder Bestätigung des Öllieferanten,<br />

oder Bestätigung der Hausverwaltung/des Hauseigentümers) sowie Brennstoffrechnung oder Heizkostenrechnung.<br />

Der Heizkostenzuschuß kann ausschließlich beim <strong>Gemeinde</strong>amt beantragt werden.<br />

G E M E I N D E P A L F A U

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