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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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wirtschaftlichen Nutztierhaltung <strong>und</strong> der Verwaltung sowie, wie gerade beschrieben, in unterschiedlichen<br />

tierschutzrechtlichen Bestimmungen <strong>und</strong> in der gesellschaftspolitischen Bewertung<br />

vor der Wiedervereinigung lagen, wurden in der Auswertung neue <strong>und</strong> alte B<strong>und</strong>esländer<br />

bei bestimmten Themenbereichen vergleichend nebeneinander gestellt.<br />

Bei den erfragten Daten, vor allem tierschutzrelevante Verstöße betreffend, konnte nicht überprüft<br />

werden, ob die Angaben den Akten entnommen worden waren oder ob es sich um<br />

Schätzwerte handelte.<br />

Eine zuverlässige Auswertung ist nur möglich, wenn Angaben vor Ort überprüft bzw. Daten<br />

persönlich gesammelt werden. Dies ist jedoch nur unter einem erheblichen Zeitaufwand realisierbar,<br />

weshalb sich vorangegangene Dissertationen meist auf die Untersuchung an wenigen<br />

Ämtern oder sogar nur an einem Amt beschränken. Auch dann aber ist das erlangte Datenmaterial<br />

nicht völlig unangreifbar, denn ob die Person, welche für die Erstellung des Materials<br />

verantwortlich war, korrekt gearbeitet hat, kann nicht nachvollzogen werden. Wenn beispielsweise<br />

ein Amtstierarzt die Bearbeitung von einer bestimmten Anzahl tierschutzrelevanter<br />

Anzeigen angibt, so kann nicht nachgeprüft werden, von welcher Zahl von Anzeigen er<br />

Kenntnis erlangt hat, wie vielen er davon dann nachgegangen ist <strong>und</strong> sie weitergegeben hat;<br />

auch dann nicht, wenn vom Amtstierarzt vor Ort bereitgestelltes Material gesichtet wird.<br />

Um eine möglichst große Anzahl von Informationen miteinander vergleichen zu können, wurde<br />

bewußt in der vorliegenden Arbeit auf eine detaillierte Recherche vor Ort verzichtet.<br />

Bei der Beurteilung des entstandenen Arbeitsaufwandes der Amtstierärzte ist zu bedenken,<br />

daß der Anteil der übrigen Aufgaben stark variieren kann. Je nach landwirtschaftlicher Struktur<br />

des Einzugsgebietes können lebensmittel- <strong>und</strong> tierseuchenrechtliche Aufgaben viel Zeit in<br />

Anspruch nehmen. Zudem konnte nicht erfaßt werden, in welchen Ämtern beispielsweise die<br />

Fleischbeschau durchgeführt oder aber ganz oder teilweise an Tierärzte außerhalb des Amtes<br />

delegiert wurde.<br />

Anonyme Anzeigen werden von den Amtstierärzten unterschiedlich behandelt. Vielfach wird<br />

auch solchen Anzeigen nachgegangen. Dort erhöhen sich der Arbeitsaufwand <strong>und</strong> die Zahl der<br />

angegebenen Verdachtsfälle.<br />

Bei der Frage, wie häufig 1995 der Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen<br />

<strong>beim</strong> Veterinäramt eingegangen ist, konnte die Arbeit des örtlichen Tierschutzvereins<br />

nicht in die Untersuchung mit einbezogen werden. Die Mitglieder der Tierschutzvereine<br />

überprüfen nämlich oft - sofern sie als erste davon Kenntnis erlangen - Verdachtsfälle<br />

<strong>und</strong> leiten einen Teil davon nicht an das Veterinäramt weiter.<br />

Dieser Umstand sollte bei der Bewertung der Ergebnisse berücksichtigt werden.

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