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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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5. DISKUSSION<br />

In der vorliegenden Arbeit sollten Möglichkeiten <strong>und</strong> Schwierigkeiten <strong>beim</strong> <strong>Vollzug</strong> des Tierschutzgesetzes<br />

unter Zuhilfenahme von Erfahrungen <strong>und</strong> Überlegungen von Amtstierärzten<br />

untersucht werden. So scheint durch Bestimmungen des Tierschutzgesetzes eine Verbesserung<br />

des Tierschutzes erreichbar zu sein, sie erweisen sich jedoch in der Praxis oft als nicht oder<br />

nur schwer durchsetzbar.<br />

Es wurden 180 Fragebögen ausgewertet.<br />

Die Umfrage wurde vorwiegend schriftlich durchgeführt <strong>und</strong> ließ den Amtstierärzten teilweise<br />

in der Gestaltung der Antworten großen Freiraum. Dies führte dazu, daß manche sehr ausführlich<br />

antworteten, andere jedoch nur in Stichworten, die zum Teil bei der Auswertung nicht<br />

nachzuvollziehen waren. Teilweise wurden die Bögen auch oberflächlich, unkorrekt oder widersprüchlich<br />

ausgefüllt. So bestanden laut Antwort von vier Amtstierärzten auf die entsprechende<br />

direkte Frage keine <strong>Probleme</strong> durch fehlende finanzielle Mittel, bei einem anderem<br />

Punkt nannten die gleichen Amtstierärzte jedoch Beispiele für solche <strong>Probleme</strong> in ihrem Zuständigkeitsbereich.<br />

Die Meinung der Amtstierärzte zeigt in ihrer Gesamtheit deutliche Tendenzen. So sind z.B.<br />

einige rechtliche Vorschriften sehr häufig kritisiert worden, andere überhaupt nicht. Ebenso<br />

wurden bestimmte Verwaltungsformen überwiegend als erfolgreich, andere überwiegend als<br />

weniger erfolgreich empf<strong>und</strong>en. Aus diesen Tendenzen lassen sich Veränderungsvorschläge<br />

ableiten.<br />

Auf eine gesonderte Darstellung <strong>und</strong> Diskussion der Ergebnisse nach einzelnen B<strong>und</strong>esländern<br />

wurde verzichtet.<br />

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die tierschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen der alten B<strong>und</strong>esländer in den neuen B<strong>und</strong>esländern übernommen. „Während<br />

in den vier Jahrzehnten zuvor der Tierschutzgedanke deutlich vernachlässigt <strong>und</strong> insbesondere<br />

bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere ökonomischen Zwängen bewußt untergeordnet<br />

wurde, erforderte der nunmehr gestiegene Stellenwert des Tierschutzes von jedem Bürger eine<br />

völlig neue Betrachtungs- <strong>und</strong> Handlungsweise“ (THÜRINGER MINISTERIUM FÜR<br />

SOZIALES UND GESUNDHEIT, 1996). Eine wichtige Änderung war unter anderem, daß<br />

ein Wirbeltier nicht mehr ohne vernünftigen Gr<strong>und</strong> getötet werden durfte. Bis zum Inkrafttreten<br />

des neuen Tierschutzrechts konnte sich ein Tierbesitzer, wie es das Thüringer Ministerium<br />

weiterhin in seinem Tierschutzbericht 1996 beschreibt, „wesentlich einfacher von seinem Tier<br />

trennen <strong>und</strong>, aus welchen Gründen auch immer, die schmerzlose Tötung seines Tieres verlangen“.<br />

Behörden <strong>und</strong> Bevölkerung der alten B<strong>und</strong>esländer dagegen sind in die derzeitige Rechtslage<br />

„hineingewachsen“. Diese unterschiedlichen Ausgangssituationen sind bei der Bewertung der<br />

Ergebnisse in dieser Studie zu berücksichtigen.<br />

Da sich Differenzen zwischen den alten <strong>und</strong> neuen B<strong>und</strong>esländern ergaben, deren Ursachen<br />

unter anderem in unterschiedlichen Strukturen bezüglich der Bevölkerungsdichte, der land-

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