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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Beim Tierschutzverein B, in dessen Tierheim ein jährlicher Durchlauf von etwa 3.000 Tieren<br />

zu verzeichnen war, gingen 1995 415 Hinweise zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein.<br />

31 Fälle wurden an das Veterinäramt abgegeben; 14 davon wurden von diesem als Strafanzeigen<br />

an die Staatsanwaltschaft abgegeben <strong>und</strong> 8 als Ordnungswidrigkeiten weiter bearbeitet.<br />

Zum Vergleich: Von den beiden unter anderem für diesen Bereich zuständigen Veterinärämtern<br />

wurde eine annähernd gleiche Anzahl, nämlich 424 bearbeitete Hinweise, davon 31<br />

Straftaten <strong>und</strong> 21 Ordnungswidrigkeiten, angegeben. Nach deren Angaben war eine leicht<br />

steigende Tendenz der tierschutzrelevanten Fälle zu verzeichnen, <strong>beim</strong> Tierschutzverein dagegen<br />

ließ sich eine rückläufige Tendenz feststellen (1994 waren noch 562 Hinweise eingegangen<br />

<strong>und</strong> bearbeitet worden).<br />

Im Tierheim des Vereines B wurde an Mitarbeitern der Polizei kritisiert, daß diese in Unkenntnis<br />

der Rechtslage Tiere ohne Einweisung durch das Veterinäramt in das Tierheim<br />

brächten. Auf diese Art fühlte sich die Gemeinde nicht für die Übernahme der Kosten für die<br />

Haltung zuständig. Um diese <strong>und</strong> ähnliche Mißstände möglichst gering zu halten, wurde von<br />

einem der beiden zuständigen Veterinärämter beschlossen, bei der Polizei Vorträge über relevante<br />

Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu halten.<br />

Bei den im Tierschutzverein B arbeitenden Tierschutzberatern handelte es sich um vier ehemalige<br />

Polizeibeamte, die halbtags angestellt waren. Der vorher ausgeübte Beruf erwies sich<br />

als bedeutender Vorteil bei der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz;<br />

zum einen nutzte die Erfahrung im Umgang mit Personen, die gegen ein Gesetz<br />

verstoßen haben oder dessen verdächtig sind; zum anderen wurde durch bestehende Kontakte<br />

die Zusammenarbeit mit der Polizei erleichtert.<br />

4.7.2. Sondergruppen der Polizei<br />

In einem B<strong>und</strong>esland sind in einigen Bereichen Sondergruppen gebildet worden, deren Aufgabengebiet<br />

der Umweltschutz ist. Dieser beinhaltet unter anderem auch den Jagdschutz, den<br />

Artenschutz <strong>und</strong> den Tierschutz.<br />

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wird teilweise selbständig ermittelt, die Veterinärbehörde<br />

aber in der Regel verständigt <strong>und</strong> um Überprüfung gebeten.<br />

Drei Polizeisondergruppen wurden persönlich besucht. Von diesen wurden 1995 insgesamt<br />

28, 12 bzw. 30 Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Von der ersten Behörde<br />

konnte zur Gesamtzahl der Verdachtsfälle, denen nachgegangen wurde, keine Angaben gemacht<br />

werden. Bei der zweiten wurden auf diese Frage 600, bei der dritten sogar 900 Fälle<br />

genannt. Ein Vergleich mit dem zuständigen Veterinäramt war nicht möglich, da keine Übereinstimmung<br />

der Einzugsbereiche vorlag.<br />

Vor der Bildung solcher Sondergruppen wurden diese Fälle von dem Revier bearbeitet, in<br />

dessen Bereich der Verstoß fiel.

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