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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Beanstandungen entgegengenommen <strong>und</strong> bearbeitet. Diese Einrichtung wurde von der Bevölkerung<br />

gut akzeptiert (ANON., 1993).<br />

Bayern:<br />

Um die Kontrollen bezüglich des Tierschutzes zu verbessern, werden gezielte Aktionen<br />

durchgeführt. Über einen gewissen Zeitraum sollen Betriebe nach § 16 TierSchG verstärkt<br />

kontrolliert werden. In der Vergangenheit waren es z.B. H<strong>und</strong>ezuchten, als nächster Bereich<br />

ist die Papageienhaltung vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen sollen an den Tierschutzreferenten<br />

im Ministerium geleitet werden.<br />

Auf örtlicher Ebene sind „R<strong>und</strong>e Tische Tierschutz“ geplant; diese sollen unter der Leitung<br />

des Landratsamtes stattfinden. Als Teilnehmer werden Mitarbeiter von Veterinäramt, Polizei,<br />

Naturschutzbehörde, Tierschutzverein, Tierhaltervereinen <strong>und</strong> Medien erwartet. Es sollen<br />

Maßnahmen einer besseren Zusammenarbeit besprochen <strong>und</strong> entsprechende Konzepte erarbeitet<br />

werden.<br />

Seit 1. Januar 1996 sind die bayrischen Veterinärämter sowie die bayrischen Ges<strong>und</strong>heitsämter in<br />

die Landratsämter eingegliedert, in der Regel als Abteilung, vereinzelt auch als Sachgebiet (Gesetz<br />

über die Eingliederung der staatlichen Ges<strong>und</strong>heitsämter <strong>und</strong> der staatlichen Veterinärämter in die<br />

Landratsämter vom 23. Dezember 1995; Mustergeschäftsverteilungsplan für die Landratsämter).<br />

Vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen waren sie als selbständige Sachverständigenbehörde<br />

ohne <strong>Vollzug</strong> angegliedert.<br />

Durch die Bündelung von Fach- <strong>und</strong> <strong>Vollzug</strong>saufgaben in einer Behörde ist auf Dauer ein<br />

effektiverer <strong>Vollzug</strong> auch der Tierschutzvorschriften vorstellbar.<br />

Brandenburg:<br />

Dem Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Flurneuordnung sind ähnliche Aufgaben<br />

übertragen wie dem Tierschutzdienst in Niedersachsen (siehe unten). Vom Veterinäramt können<br />

von dieser Behörde Sachverständige hinzugezogen werden, beispielsweise in den Bereichen<br />

Zoohandel <strong>und</strong> Zirkus. Es werden vom Landesamt Sachk<strong>und</strong>eprüfungen nach dem Tierschutzgesetz<br />

durchgeführt sowie Analysen <strong>und</strong> Erhebungen zu speziellen Aspekten des Tierschutzes.<br />

Die oberste Landesbehörde sieht die Notwendigkeit zum Erlaß einer Verordnung zum Halten<br />

gefährlicher Tiere, durch welche die Möglichkeit zum Betreten von Privatwohnungen auch<br />

zur Überprüfung der Einhaltung <strong>tierschutzrechtlicher</strong> Bestimmungen gegeben wäre.<br />

Zum Tierschutzlandesverband besteht eine gute Verbindung. Es finden regelmäßige Zusammenkünfte<br />

mit dem Ministerium statt, <strong>und</strong> gemeinsam mit den Veterinärämtern wurde eine<br />

Vorgehensweise zur Kastration von verwilderten Hauskatzen entwickelt. Auch findet eine<br />

Beratung zu regionalen <strong>Probleme</strong>n des Tierschutzes statt.<br />

Zur finanziellen Förderung gemeinnütziger Tierschutzvereine, insbesondere zum Bau sowie<br />

zur Ausstattung von Tierheimen, stellt das Land finanzielle Mittel (Lottomittel) zur Verfügung.<br />

Außerdem werden gemeinnützige Aktionen, wie die Kastration freilebender Katzen <strong>und</strong><br />

der Bau von Taubentürmen, finanziell gefördert. Zur Finanzierung der Pflege <strong>und</strong> Unterbrin-

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