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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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1. EINLEITUNG<br />

„Tierschutz ist ein zentrales Problem, das breite Bevölkerungskreise beschäftigt. Auch wenn<br />

[...] viele ungelöste <strong>Probleme</strong> existieren, [...] so muß die Gesellschaft ihre Verantwortung den<br />

Tieren gegenüber bewußt wahrnehmen. Wenn dies erst dann geschehen sollte, wenn alle <strong>Probleme</strong><br />

der menschlichen Gesellschaft gelöst sind, so bliebe der Tierschutz auf der Strecke.“<br />

(ZIMMERMANN, 1995)<br />

Die Amtstierärzte sind diejenigen, welche den theoretischen Tierschutz in den praktischen<br />

umsetzen sollen. Ihnen obliegt die Überprüfung der Einhaltung <strong>tierschutzrechtlicher</strong> Bestimmungen.<br />

Häufig wird den Amtstierärzten von Tierschützern unzureichende Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten<br />

vorgeworfen.<br />

<strong>Probleme</strong> bei der Verfolgung von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen sind<br />

jedoch vielfach nicht von den Amtstierärzten zu verantworten, die selbst eine Verbesserung<br />

der bestehenden Situation begrüßen würden <strong>und</strong> oftmals entsprechende Vorschläge äußern.<br />

Die Erfahrungen der Amtstierärzte sind von Bedeutung für eine Weiterentwicklung des Tierschutzes.<br />

Dies betrifft besonders eine Änderung rechtlicher Bestimmungen.<br />

Bisherige Ausarbeitungen zum Thema des <strong>Vollzug</strong>es <strong>tierschutzrechtlicher</strong> Bestimmungen<br />

befaßten sich überwiegend mit der detaillierten Untersuchung von Tierschutzvergehen, die<br />

entweder an Gerichten oder an einzelnen Veterinärämtern recherchiert wurden.<br />

In der vorliegenden Arbeit dagegen soll eine möglichst große Anzahl von Amtstierärzten zu<br />

Wort kommen.<br />

Daher wurden Amtstierärzte in zehn verschiedenen B<strong>und</strong>esländern befragt.<br />

Es wurde untersucht, welche <strong>Probleme</strong> bei der Verfolgung von Verstößen gegen tierschutzrechtliche<br />

Bestimmungen aus Sicht der Amtstierärzte als vorrangig einzustufen sind.<br />

Die Regelung der Zuständigkeiten für den <strong>Vollzug</strong> des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1993 obliegt den Landesregierungen<br />

<strong>und</strong> ist daher von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>esland verschieden. Durch voneinander abweichende<br />

Verwaltungsstrukturen ergeben sich in unterschiedlichem Ausmaß Hemmnisse der Arbeit des<br />

Amtstierarztes. Es eröffnen sich ihm andererseits jedoch auch verschiedene Möglichkeiten für<br />

einen effektiven <strong>Vollzug</strong> des Tierschutzgesetzes.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurden die jeweiligen Verwaltungsstrukturen zu den Ergebnissen in Beziehung<br />

gebracht.<br />

Die Einbeziehung anderer Institutionen wie Tierschutzverein <strong>und</strong> Polizei ist in diesem Zusammenhang<br />

zu diskutieren. Um eine Vorstellung vom Arbeitsaufwand der Amtstierärzte zu<br />

bekommen, erschien es angebracht, einen Überblick über Art <strong>und</strong> Umfang tierschutzrelevanter<br />

Verstöße zu gewinnen.<br />

Die sich aus diesen Untersuchungen ergebenden Kenntnisse sollen helfen, die tierschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen stärker durchzusetzen sowie die verwaltungsrechtlich bedingten <strong>Probleme</strong><br />

<strong>beim</strong> <strong>Vollzug</strong> der Bestimmungen zu verringern.

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