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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Tiertransporte tierseuchen- <strong>und</strong> tierschutzrechtlich kontrolliert werden müssen; jährlich werden<br />

etwa 2.500 Tiertransporte mit 300.000 Tieren überprüft.<br />

Bremen:<br />

Straßenkontrollen werden vom Amtstierarzt zusammen mit der Polizei durchgeführt.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die Zusammenarbeit wurde auch hier durch einen Erlaß über die Durchführung des Tierschutzes<br />

<strong>beim</strong> Transport geregelt.<br />

Es findet monatlich eine Planung der Kontrollen statt; dabei wird der Polizei auch mitgeteilt,<br />

wie ein Amtstierarzt außerhalb der Dienstzeiten des Veterinäramtes erreichbar ist.<br />

Niedersachsen:<br />

Die Veterinärbehörden wurden angehalten, zusammen mit der Polizei verstärkt Kontrollen<br />

durchzuführen. Die Auswertung dieser Kontrollen über mehrere Jahre zeigt, daß auch, wenn<br />

die Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge nicht sehr hoch ist, die präventive Wirkung der Kontrollen<br />

erheblich ist. Durch die Auswertung des in Niedersachsen durchgeführten Transportmonitorings<br />

wird deutlich, daß die Anzahl der Beanstandungen tierschutzrelevanter Mißstände<br />

bei Transporten kontinuierlich zurückgegangen ist.<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

Die Zusammenarbeit der Veterinärbehörden mit der Polizei wurde per Erlaß geregelt.<br />

Sachsen:<br />

Das B<strong>und</strong>esland beteiligt sich an einem Informationssystem von Brandenburg <strong>und</strong> Niedersachsen.<br />

An den Grenzen zu Polen <strong>und</strong> Tschechien gibt es drei Kontrollstellen.<br />

Vom November bis Dezember 1995 wurden einen Monat lang Straßenkontrollen an wichtigen<br />

Verkehrsstellen durchgeführt. Die Polizei überprüft Transporte nur im Rahmen anderer Kontrollen,<br />

bei Verdacht wendet sie sich an die zuständige Behörde.<br />

Sachsen-Anhalt:<br />

Ein Erlaß bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Amtstierärzten <strong>und</strong> Polizei bei Kontrollen<br />

wurde an die Veterinärämter weitergeleitet. Besonders wird bei landwirtschaftlichen Ausstellungen<br />

<strong>und</strong> auf Schlachthöfen kontrolliert. Es finden regelmäßige Kontrollen der Polizei zusammen<br />

mit fachlich ausgebildetem Personal statt; Tiertransporte sind jedoch bei Verstößen<br />

schwer aufzuspüren, da zwischen den Fahrern per Funk bzw. Mobiltelefon der Informationsaustausch<br />

gut funktioniert. Ergiebiger sind Kontrollen an festen Einrichtungen.<br />

1995 wurden etwa 5% der Tiertransporte beanstandet.<br />

In den gesetzlichen Bestimmungen Sachsen-Anhalts ist eine Ermächtigung für die Polizei<br />

enthalten, Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in Transportfahrzeugen<br />

überprüfen zu dürfen <strong>und</strong> bei Verdacht auf Verstoß einen Sachverständigen herbeizuholen.

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