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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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werden; der notwendige Kostenaufwand wird für nicht angemessen gehalten. Als Lösungsmöglichkeit<br />

wird eher eine schmerzlose Tötung für solche Tiere vorgeschlagen, die ihren<br />

Haltern aus tierschutzrechtlichen Gründen fortgenommen werden müssen.<br />

Thüringen:<br />

Es ist geplant, den Zoo in Erfurt daraufhin zu prüfen, ob hier die Aufnahme von Zirkustieren<br />

möglich wäre.<br />

Es wurde Geld für Tierheime bereitgestellt, um ausreichende Aufnahmekapazitäten für F<strong>und</strong>tiere<br />

<strong>und</strong> herrenlose Tiere zu schaffen. Dadurch ist auch eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten<br />

für Heimtiere, deren Wegnahme durch den Amtstierarzt gemäß § 16a<br />

verfügt wurde, zu erwarten.<br />

Es sind in der Vergangenheit verschiedene Zoos wegen dieses Problems in Thüringen angeschrieben<br />

worden. Diese würden zwar Tiere aufnehmen, aber, falls der Eigentümer eine tierartgerechte<br />

Haltung ermöglichen würde, diese nicht wieder herausgeben wollen, da bei der<br />

Aufnahme eines Tieres durch nötig werdende bauliche <strong>und</strong> ähnliche Veränderungen in der<br />

Regel Kosten anfallen.<br />

Landwirtschaftliche Nutztiere bereiten in dieser Hinsicht kaum <strong>Probleme</strong>; es treten nur wenige<br />

Fälle auf, in denen solche Tiere dem Halter entzogen werden müssen, <strong>und</strong> diese werden<br />

dann in der Regel von anderen Betrieben aufgenommen.<br />

Die Wegnahme von Tieren nach dem Tierschutzgesetz müßte mit weniger finanziellem,<br />

rechtlichen <strong>und</strong> organisatorischen Aufwand möglich gemacht werden.<br />

4.6.2. Regelung der Zusammenarbeit zwischen Polizei <strong>und</strong> Veterinärbehörden bezüglich<br />

der Überprüfung von Tiertransporten<br />

Baden-Württemberg:<br />

Es finden gemeinsame Kontrollen mit der Polizei statt. Wenn die Polizei im Rahmen von<br />

Verkehrskontrollen einen Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hegt, wird<br />

in der Regel ein Amtstierarzt hinzugezogen.<br />

Bayern:<br />

An Schwerpunkttagen werden von Polizei <strong>und</strong> Amtstierarzt gemeinsam stichprobenweise<br />

Kontrollen durchgeführt, sowohl an Autobahnen als auch an anderen Hauptverkehrsstraßen,<br />

die häufig von Tiertransporten passiert werden.<br />

Brandenburg:<br />

Durch einen Erlaß wurden die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Polizei <strong>und</strong><br />

Amtstierarzt bei der Überwachung von Tiertransporten festgelegt. Bestandteil des Erlasses ist<br />

eine Liste über die ständige Erreichbarkeit der Veterinärämter sowie eine Checkliste für tierschutzrechtliche<br />

Überprüfungen.<br />

Zum einen finden sporadische Kontrollen statt, die die Polizei alleine durchführt <strong>und</strong> bei Verdacht<br />

eines Verstoßes einen Sachverständigen hinzuzieht, zum anderen finden geplante Kontrollen<br />

zusammen mit Amtstierärzten statt. An der Außengrenze der Europäischen Union des<br />

Landes Brandenburg zu Polen befinden sich Grenzeinlaßstellen, an denen im großen Umfang

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