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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Brandenburg:<br />

Um die <strong>Probleme</strong>, die in diesen Zusammenhang durch Wanderzirkusse entstehen, zu verringern,<br />

wurde die Vorschrift einer Registrierung von Wanderzirkussen in den Entwurf zur Änderung<br />

des Tierschutzgesetzes eingebracht.<br />

Möglichkeiten zur Unterbringung von Tieren sollten b<strong>und</strong>esweit erfaßt <strong>und</strong> diese Liste den<br />

Amtstierärzten an die Hand gegeben werden.<br />

Mit Unterstützung des Landes ist eine Station zur Unterbringung von Reptilien <strong>und</strong> Vögeln<br />

fertiggestellt worden. Dort können auch Tiere, welche aus artenschutzrechtlichen Gründen<br />

beschlagnahmt wurden, untergebracht werden.<br />

Einrichtungen von Vogelschutzwarten können zur Unterbringung von Vögeln mitbenutzt<br />

werden.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Bei Einzeltieren konnte bisher auch bei Exoten eine Möglichkeit zu deren Unterbringung gef<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

Durch eine Umfrage sollen Informationen darüber erlangt werden, an welchen Orten für welche<br />

Tierarten bei Bedarf Aussicht auf eine Aufnahme bei artgerechter Haltung bestünde.<br />

Niedersachsen:<br />

Entsprechende Einrichtungen wie Tiergärten oder Zoos wurden angeschrieben, ob dort eine<br />

Möglichkeit der Unterbringung von solchen Tieren gesehen würde. Einige Tiergärten waren<br />

durchaus bereit, beschlagnahmte Tiere aufzunehmen. Erfahrungen haben jedoch gezeigt, daß<br />

nach wie vor Schwierigkeiten bestehen, z.B. beschlagnahmte Bären aus Kleinzirkussen unterzubringen.<br />

Hier muß nach weiteren Möglichkeiten der Unterbringung von beschlagnahmten<br />

Tieren mit besonderen Haltungsanforderungen gesucht werden.<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

In diesem B<strong>und</strong>esland wurde die Einrichtung <strong>und</strong> Erweiterung von Tierheimen mit einer hohen<br />

Geldsumme gefördert. Bisher konnten nach § 16 TierSchG fortgenommene Tiere in den<br />

Tierheimen oder anderen Einrichtungen untergebracht werden.<br />

Sachsen:<br />

Als erstes B<strong>und</strong>esland ist in Sachsen im Mai 1995 eine „Kommission zur tierschutzrechtlichen<br />

Beurteilung von Wildtierhaltung“ gegründet worden. Aufgabe der Kommission ist es,<br />

Wildtierhaltungen auf die Einhaltung von Mindestanforderungen an die Haltung der entsprechenden<br />

Tierarten zu untersuchen. Es werden solche Haltungen nicht untersucht, in denen<br />

Tiere ausschließlich zum Zwecke der Fleischgewinnung oder sonstigen Nutzung gehalten<br />

bzw. in denen Tiere nicht zur Schau gestellt werden.<br />

Durch die Besuche von gewerblichen <strong>und</strong> privaten Wildtierhaltungen durch diese Kommission<br />

kann ein Eindruck gewonnen werden, welche Möglichkeiten es gibt, aufgr<strong>und</strong> des Tierschutzgesetzes<br />

fortgenommene Tiere dort unterzubringen.<br />

Sachsen-Anhalt:<br />

Manche zoologische Gärten in Sachsen-Anhalt nehmen Tiere geschützter Arten vorübergehend<br />

auf. Wollte man Übernahmezentren einrichten, so müßten diese vom Staat finanziert

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