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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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67<br />

Tab.40: Beanstandungen bezüglich <strong>tierschutzrechtlicher</strong> Bestimmungen bei Zirkusunternehmen<br />

im Zuständigkeitsbereich<br />

alte B<strong>und</strong>esländer<br />

neue B<strong>und</strong>esländer<br />

Summe<br />

Anzahl der 1995 kontrollierten Zirkusse im Zuständigkeitsbereich<br />

gesamt 536 279 815<br />

Anzahl der auswertbaren Antworten 105 57 162<br />

durchschnittliche Anzahl der kontrollierten Zirkusse<br />

pro Amt bezogen auf die Anzahl der auswertbaren<br />

Antworten 5,1 4,9 5,0<br />

durchschnittliche Anzahl der Beanstandungen pro<br />

Jahr gesamt 216 63 279<br />

Anzahl der auswertbaren Antworten 86 48 134<br />

durchschnittliche Anzahl der Beanstandungen pro<br />

Amt bezogen auf die Anzahl der auswertbaren<br />

Antworten 2,5 1,3 2,1<br />

<strong>Probleme</strong> bei der Durchsetzung von Auflagen:<br />

Häufigkeit:<br />

- Betrieb zieht weg <strong>und</strong> ist nicht mehr auffindbar 117<br />

- Wegnahme der Tiere nicht möglich, da geeignete Unterbringungsmöglichkeiten<br />

fehlen 91<br />

- fehlende Rechtsverordnungen 29<br />

- andere <strong>Probleme</strong> 44<br />

4.5.3. <strong>Probleme</strong> mit gefährlichen H<strong>und</strong>en<br />

Zu diesem Punkt äußerten sich insgesamt 65 Amtstierärzte.<br />

Die Verordnungen zum Halten von H<strong>und</strong>en bzw. von gefährlichen H<strong>und</strong>en sind zum Schutz<br />

des Menschen erlassen worden. Das Führen von H<strong>und</strong>en soll nach diesen Verordnungen nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein <strong>und</strong> ungeeigneten Personen verboten werden<br />

können, um die Anzahl der durch Aggressivität von H<strong>und</strong>en bedingten Unfälle einzuschränken.<br />

Die Sachk<strong>und</strong>e, die für das Halten von gefährlichen H<strong>und</strong>en notwendig ist, kann bei einem<br />

Halter, dessen Tier durch Aggression auffällig geworden ist, geprüft werden.<br />

Folgende Durchführung des Sachk<strong>und</strong>enachweises wurde von den Amtstierärzten angegeben:<br />

a) in dafür zugelassenen H<strong>und</strong>evereinen 18<br />

b) durch den Amtstierarzt 29<br />

c) durch amtlich anerkannte Sachverständige 23

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