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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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64<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Schweinepest 1995 bestand eine große Arbeitsbelastung eines Veterinäramtes,<br />

weshalb tierschutzrelevante <strong>Probleme</strong> nachrangiger behandelt werden mußten.<br />

In einem anderen Amt gab es verstärkt <strong>Probleme</strong> mit extensiven Tierhaltungen.<br />

Schwierigkeiten mit der Erlangung von Zeugenaussagen infolge einer Steigerung des Wunsches<br />

nach Anonymität im Vergleich zum Vorjahr um 50% bemängelte ein weiterer Amtstierarzt,<br />

dagegen verbesserte sich im Zuständigkeitsbereich eines Amtes die Versuchstierhaltung<br />

einer öffentlichen Einrichtung wegen Einsicht des zuständigen Personals.<br />

Des weiteren nahm die Fortnahme von Tieren nach § 16 TierSchG deutlich zu.<br />

Arbeit im Bereich Tierschutz 1995 im Vergleich:<br />

Anzahl der Ämter:<br />

1995 liegt im Durchschnitt 116<br />

1995 liegt nicht im Durchschnitt 50<br />

keine Angabe 14<br />

Summe 180<br />

4.5. Arbeitsgebiete mit spezifischer Relevanz für den <strong>Vollzug</strong> des Tierschutzgesetzes<br />

4.5.1. Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen im Zuständigkeitsbereich<br />

Bei der Auswertung der Frage zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen muß<br />

berücksichtigt werden, daß teilweise mehrere aktive Tierschutzvereine im Zuständigkeitsbereich<br />

ansässig waren, wodurch positive <strong>und</strong> negative Wertungen von ein <strong>und</strong> demselben<br />

Amtstierarzt vorgenommen wurden.<br />

In insgesamt 137 Veterinärämtern (Tab.39), d.h. 76% der Gesamtzahl der untersuchten Ämter,<br />

nahmen Tierschutzvereine dem Amtstierarzt im Bereich des Tierschutzes Arbeit ab.<br />

Als Erschwernis der Arbeit dagegen wurde die Mitwirkung von Tierschutzvereinen in 34, d.h.<br />

19% der Ämter angesehen.<br />

43 Amtstierärzte wollten sich für keine der beiden vorgegebenen Antworten entscheiden bzw.<br />

noch zusätzliche Sachverhalte anmerken, die dort nicht einzuordnen waren.<br />

Auf 69 Fragebögen wurden zu dieser Frage insgesamt 80 Bemerkungen gemacht.<br />

Eine gute Zusammenarbeit wurde in 24 Ämtern registriert, in vier Ämtern sogar eine sehr<br />

gute. Als Gr<strong>und</strong> wurde unter anderem angeführt, daß der Vorsitzende des Vereins Fachkollege<br />

sei. Eine mittelmäßig funktionierende Kooperation nannten sieben Amtstierärzte.<br />

In 18 Ämtern, in denen die Arbeit auf dem Gebiet des Tierschutzes durch die örtlichen Tierschutzvereine<br />

erschwert wurde, hielten die Amtstierärzte die Beurteilung von tierschutzrelevanten<br />

Verstößen durch die Tierschutzvereine teilweise aus rechtlichen Gründen für nicht<br />

vertretbar. Von neun Amtstierärzten wurde die Arbeitsweise des Tierschutzvereins als stärker<br />

emotional als fachlich geprägt eingeschätzt.<br />

Vier Amtstierärzte bemängelten, daß Tierbesitzer durch Mitarbeiter der Tierschutzvereine<br />

verärgert würden <strong>und</strong> dadurch ihre Bereitschaft zur Kooperation stark beeinträchtigt sei.

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