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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Mangelnde Kenntnis der Tierhalter als Gr<strong>und</strong> für den Verstoß<br />

Manche Amtstierärzte bemerkten hierzu, daß ihrer Meinung nach den meisten Landwirten die<br />

tierschutzrechtlichen Bestimmungen geläufig wären, also aus wirtschaftlichen Gründen oder<br />

Gleichgültigkeit dagegen verstoßen würde. Diese Einschätzung findet sich auch in Tab.37<br />

wieder.<br />

Nach dieser Auswertung war der Kenntnisstand der Tierhalter sowohl von landwirtschaftlichen<br />

Nutztieren als auch von Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren in den neuen B<strong>und</strong>esländern geringer<br />

als in den alten B<strong>und</strong>esländern.<br />

Tab.37: Mangelnde Kenntnis der Tierhalter als Ursache für einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche<br />

Bestimmungen (112 Ämter berücksichtigt)<br />

alte B<strong>und</strong>esländer neue B<strong>und</strong>esländer Summe<br />

landwirtschaftliche Nutztiere:<br />

relevante Fälle 1.020 (100%) 239 (100%) 1.259 (100%)<br />

mangelnde Kenntnis 201 (19,7%) 111 (46,4%) 312 (24,8%)<br />

Heim- <strong>und</strong> Hobbytiere:<br />

relevante Fälle 3.148 (100%) 1.485 (100%) 4.633 (100%)<br />

mangelnde Kenntnis 1.321 (42,0%) 956 (64,4%) 2.277 (49,2%)<br />

4.4.3. Verweigerung des Wohnungszutrittes<br />

Bei Beantwortung dieser Frage wurde teilweise hinzugefügt, daß sich bei entsprechendem<br />

Auftreten in der Regel keine <strong>Probleme</strong> zeigen würden, die Wohnung betreten zu dürfen. Sicherlich<br />

sei es eine Erleichterung, daß viele nicht darüber informiert seien, welche Rechte ein<br />

Amtstierarzt hat. Einem Amtstierarzt zufolge, der gut mit der Polizei zusammenarbeitete, reiche<br />

es oft schon aus, einen Polizeibeamten - auch ohne Durchsuchungsbefehl - mitzunehmen,<br />

um in die Wohnung gelassen zu werden. Bei guter Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden<br />

sei aber auch die Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls kein Problem.<br />

<strong>Probleme</strong> kann es geben, wenn der Tierhalter trotz mehrmaliger Versuche nicht anzutreffen<br />

oder eine falsche Adressenangabe erfolgt ist.<br />

115 Amtstierärzte, also 64%, gaben an, daß bei ihnen im Jahr 1995 die Verfolgung von tierschutzrelevanten<br />

Fällen deshalb scheiterte, weil Wohnungen nicht betreten werden konnten<br />

(Tab.38).<br />

In sieben Ämtern gab es häufiger als dreimal <strong>Probleme</strong>. Die angegebenen Zahlen der Häufigkeit<br />

des Auftretens von Problemfällen betrugen vier; drei (fünf Ämter); sieben; zehn sowie 45.<br />

In den neuen B<strong>und</strong>esländern wurde das Auftreten von Schwierigkeiten von relativ mehr<br />

Amtstierärzten festgestellt (37%) als in den alten B<strong>und</strong>esländern (24%).

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