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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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55<br />

Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der bezüglich tierschutzrelevanter Verstöße<br />

zusammenarbeitenden Behörden<br />

In vier Veterinärämtern ohne ordnungsbehördliche Befugnisse äußerten sich die Amtstierärzte<br />

zu diesem Punkt nicht.<br />

Von 30 Amtstierärzten, d.h. 37% der 82 Amtstierärzte ohne ordnungsbehördliche Befugnisse,<br />

wurde überwiegend mündliche Kommunikation mit der zuständigen Behörde angegeben, von<br />

25 Amtstierärzten, d.h. 30%, überwiegend schriftliche. In 23 Veterinärämtern, d.h. 28%, bestand<br />

mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Kontakt zu gleichen Anteilen.<br />

Dauer zwischen Aufnahme der Anzeige <strong>und</strong> Eingang <strong>beim</strong> Veterinäramt<br />

An 23 Veterinärämter, d.h. 28%, wurden innerhalb von ein bis eineinhalb Tagen die Anzeigen<br />

zur Bearbeitung weitergeleitet (Abb.5). Acht Tage war der längste Zeitraum, der zwischen der<br />

Aufgabe einer Anzeige <strong>und</strong> deren Eingang <strong>beim</strong> Veterinäramt verging.<br />

Acht Amtstierärzte in den alten B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> vier Amtstierärzte in den neuen B<strong>und</strong>esländern<br />

beantworteten diese Frage nicht, also konnten 70 Antworten ausgewertet werden.<br />

25<br />

20<br />

Anzahl der Ämter<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

0-0,5 1-1,5 2-2,5 3-3,5 4-4,5 >=5<br />

Anzahl der Tage<br />

Abb.5: Durchschnittliche Dauer von der Anzeige über einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche<br />

Bestimmungen bis zu deren Eingang <strong>beim</strong> Veterinäramt<br />

Hinzuziehung des Amtstierarztes durch Mitarbeiter anderer Behörden im Zuständigkeitsbereich<br />

Eine Sensibilisierung anderer Behörden für die Belange des Tierschutzes <strong>und</strong> ihre Zusammenarbeit<br />

mit den Amtstierärzten ist ratsam, besonders auf dem Gebiet der Heimtierhaltung<br />

(HEIDRICH-JOSWIG u. GRAPENTIN, 1991). Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte ein Überblick gewonnen<br />

werden, wie häufig Amtstierärzte in Fragen des Tierschutzes von anderen Behörden<br />

zu Rate gezogen werden (Tab.25).<br />

Von zehn Amtstierärzten gab es keine Angaben zu dieser Frage.<br />

Das Bauamt wurde insgesamt auf 158 Fragebögen (88%) genannt. Auch die Mitarbeiter der<br />

unteren Naturschutzbehörde zogen oft den Amtstierarzt hinzu (bei 145 Ämtern (81%)).<br />

Mitarbeiter anderer Ämter nahmen in 78 Fällen den Kontakt zum Amtstierarzt auf (43%).

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