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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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54<br />

Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit der zuständigen Ordnungsbehörde<br />

In 51 Ämtern wurden zu dieser Frage 55 Anmerkungen notiert.<br />

22 Amtstierärzte, d.h. 27% der 82 Amtstierärzte ohne ordnungsbehördliche Befugnisse,<br />

meinten, daß die Zusammenarbeit so gut funktioniere, daß keine Verbesserungen nötig seien.<br />

Zwölf dagegen, d.h. 15%, waren der Auffassung, daß auch die Mitarbeiter des Veterinäramtes<br />

ordnungsbehördliche Befugnisse innehaben sollten, gaben jedoch keine näheren Gründe hierfür<br />

an.<br />

In je sechs Fällen wurde eine Beschleunigung der Arbeit der anderen Behörde bzw. eine Verbesserung<br />

der Informationsweiterleitung gewünscht.<br />

<strong>Vollzug</strong>saufgaben, z.B. die Vorbereitung für anderweitige Unterbringung von Tieren <strong>und</strong><br />

Kontrolle des <strong>Vollzug</strong>es, sollten von der <strong>Vollzug</strong>s- <strong>und</strong> nicht von der Fachbehörde wahrgenommen<br />

werden (zweimal).<br />

Als weitere Verbesserungsvorschläge (insgesamt sechs) wurden unter anderem angegeben,<br />

daß die zusammenarbeitenden Behörden räumlich zu weit voneinander entfernt lägen <strong>und</strong> eine<br />

Annäherung stattfinden solle. Auch sollten Absprachen unter den Mitarbeitern der Ämter häufiger<br />

<strong>und</strong> umfassender als bisher vorgenommen werden.<br />

Weiterleitung von Informationen<br />

In den neuen B<strong>und</strong>esländern leiteten alle zuständigen Behörden mit ordnungsbehördlichen<br />

Befugnissen Informationen betreffs Entscheide über notwendige Maßnahmen bei Verstößen<br />

gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen <strong>und</strong> über den Ablauf des <strong>Vollzug</strong>es dieser Maßnahmen<br />

an die Veterinärämter zumindest teilweise weiter. In den alten B<strong>und</strong>esländern geschah<br />

dies bei zwölf Behörden in bezug auf Entscheide bzw. bei 16 Behörden in bezug auf<br />

den <strong>Vollzug</strong> überhaupt nicht.<br />

90<br />

80<br />

Anteil an der Gesamtzahl (%)<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

findet statt<br />

findet teilweise statt<br />

findet nicht statt<br />

keine Angabe<br />

0<br />

En ts ch e i de<br />

alte<br />

B<strong>und</strong>esländer<br />

En ts ch e i de<br />

neue<br />

B<strong>und</strong>esländer<br />

<strong>Vollzug</strong> alte<br />

B<strong>und</strong>esländer<br />

<strong>Vollzug</strong> neue<br />

B<strong>und</strong>esländer<br />

Abb.4: Weiterleitung von Informationen zwischen Behörden, die bei tierschutzrelevanten<br />

Verstößen zusammenarbeiten

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