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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen nach § 16 TierSchG pro Amt betrug 1995 in den<br />

neuen B<strong>und</strong>esländern durchschnittlich 110, in den alten B<strong>und</strong>esländern dagegen 77.<br />

Insgesamt wurden 4149 Betriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren kontrolliert (Tab.13),<br />

1280 Betriebe in 20 Ämtern der alten B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> 2869 Betriebe in 40 Ämtern der neuen<br />

B<strong>und</strong>esländer. An zweiter <strong>und</strong> dritter Stelle standen Schlachtbetriebe <strong>und</strong> Zoohandlungen.<br />

Die Angaben aus zwölf Ämtern bezüglich landwirtschaftlicher Betriebe wurden nicht in die<br />

Statistik mit aufgenommen, da dort einige dieser Kontrollen im Rahmen anderer Aufgaben<br />

wie z.B. Tierseuchenbekämpfung durchgeführt wurden, hier jedoch die Arbeitsbelastung aufgr<strong>und</strong><br />

tierschutzrelevanter Aufgaben erfaßt werden sollte.<br />

Von zwei Amtstierärzten wurde das Problem angegeben, daß Landwirte oft ihre Schweinehaltung<br />

nicht anmelden würden, wozu sie nach der Viehverkehrsverordnung vom 23. April<br />

1982 verpflichtet sind, <strong>und</strong> sich so einer Kontrolle entzögen. Eine verpflichtende Meldung<br />

landwirtschaftlicher Haltungen wurde vorgeschlagen.<br />

4.1.8. Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des Veterinäramtes auf dem Gebiet<br />

des Tierschutzes<br />

Es ist für den <strong>Vollzug</strong> des Tierschutzgesetzes von Vorteil, zum Erfahrungs- <strong>und</strong> Meinungsaustausch<br />

Schwierigkeiten <strong>beim</strong> <strong>Vollzug</strong> zu besprechen. Dies gilt im besonderen Maße für<br />

Neubesetzungen <strong>und</strong> Ämter, in denen viele Tierärzte beschäftigt sind.<br />

In 98 Ämtern, d.h. 57%, wurden <strong>Probleme</strong> ausschließlich dann besprochen, sobald sie anfielen<br />

(Tab.14).<br />

In den neuen B<strong>und</strong>esländern wurde in 56% der Ämter regelmäßig über tierschutzrelevante<br />

Fälle gesprochen, in den alten B<strong>und</strong>esländern in 30% der Veterinärämter.<br />

In 4% der Fälle besprachen die beschäftigten Tierärzte <strong>Probleme</strong> im Bereich Tierschutz nach<br />

eigenen Angaben überhaupt nicht.<br />

Tab.14: Dienstliche Besprechungen zu Fragen des Tierschutzes in den Veterinärämtern<br />

Regelmäßigkeit der Besprechungen<br />

Anzahl der Ämter:<br />

(Mehrfachnennungen möglich) absolut relativ<br />

(180=100%)<br />

a) keine Besprechungen über Tierschutzfragen 7 4%<br />

b) Besprechungen unter anderem zu Fragen des Tierschutzes 64 36%<br />

c) Besprechungen ausschließlich zu Fragen des Tierschutzes 4 2%<br />

d) <strong>Probleme</strong> werden besprochen, sobald sie anfallen 140 78%<br />

Anzahl der zu der Frage auswertbaren Fragebögen 170 94%<br />

Zur Häufigkeit der Zusammenkünfte äußerten sich insgesamt 36% der befragten Amtstierärzte<br />

(Tab.15).

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