13.05.2014 Aufrufe

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

35<br />

89 Amtstierärzte gaben die Anzahl der Sachk<strong>und</strong>eprüfungen nach Betrieben bzw. Prüfungsgebieten<br />

an, 38 Amtstierärzte beantworteten die Frage nur mit der Gesamtzahl der Sachk<strong>und</strong>eprüfungen.<br />

Im Untersuchungszeitraum wurde in 47 Veterinärämtern, d.h. 26%, keine Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

durchgeführt; in sechs Ämtern wurde die Frage offen gelassen.<br />

Weiter wurde erfragt, wie häufig Sachverständige speziell bei Sachk<strong>und</strong>eprüfungen hinzugezogen<br />

werden.<br />

127 (71%) Amtstierärzte gaben an, Sachk<strong>und</strong>eprüfungen nach § 11 TierSchG durchgeführt zu<br />

haben (Tab.11). 91 Amtstierärzte, also 72% zogen bei den Prüfungen keinen Sachverständigen<br />

hinzu. In den neuen B<strong>und</strong>esländern betrug dieser Anteil 83% gegenüber 66% in den alten<br />

B<strong>und</strong>esländern. Oft wurde angemerkt, der Amtstierarzt selber sei der Sachverständige.<br />

Tab.11: Hinzuziehung eines Sachverständigen bei den Sachk<strong>und</strong>eprüfungen nach<br />

§ 11 TierSchG<br />

Ämter, in denen mindestens eine Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

durchgeführt wurde<br />

- davon Ämter, in denen kein Sachverständiger<br />

zugezogen wurde<br />

- davon Ämter, in denen Sachverständige<br />

zugezogen wurden<br />

Anzahl der Ämter:<br />

alte B<strong>und</strong>esländer<br />

neue B<strong>und</strong>esländer<br />

gesamt<br />

85 42 127<br />

56 (66%) 35 (83%) 91 (72%)<br />

29 (34%) 7 (17%) 36 (28%)<br />

Der Anteil der Prüfungen im einzelnen Amt, bei denen ein Sachverständiger beteiligt wurde,<br />

lag zwischen 5% <strong>und</strong> 100%, im Durchschnitt bei 62% (alte B<strong>und</strong>esländer 61%, neue B<strong>und</strong>esländer<br />

64%). Diese Angaben beziehen sich nur auf die Ämter, in denen Sachverständige zugezogen<br />

wurden.<br />

4.1.7. Kontrollen nach § 16 TierSchG<br />

Nach § 16 TierSchG unterliegen bestimmte Betriebe, unter anderem Nutztierhaltungen,<br />

Schlachthöfe, zoologische Gärten etc. der Aufsicht durch die zuständige Behörde.<br />

In den neuen B<strong>und</strong>esländern wurde im Untersuchungszeitraum in jedem Amt kontrolliert, in<br />

den alten B<strong>und</strong>esländern gaben 13% der Amtstierärzte an, keine Kontrollen durchgeführt zu<br />

haben (Tab.12). Insgesamt wurden von 8% der Amtstierärzte im Befragungszeitraum keine<br />

Kontrollen unternommen.<br />

Ein Amtstierarzt schrieb, daß aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl der Verdachtsfälle relativ wenige Routinekontrollen<br />

nach § 16 TierSchG abgelaufen seien; es werde versucht, stärker beratend tätig<br />

zu werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!