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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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4.1.3. Nichttierärztliches Dienstpersonal für den Tierschutz<br />

Nichttierärztliches Dienstpersonal ist in Veterinärämtern angestellt, um beispielsweise Verwaltungsarbeit<br />

zu erledigen. Hierdurch kann der Umfang der Arbeit für die Tierärzte gesenkt<br />

werden.<br />

Insgesamt war in 86 Veterinärämtern nichttierärztliches Dienstpersonal vorhanden.<br />

In 67 Ämtern wurden die Amtstierärzte durch Verwaltungsangestellte bzw. -beamte unterstützt,<br />

die als Sachbearbeiter oder Schreibkräfte ihren Dienst taten.<br />

Der in Tab.8 aufgeführte Veterinärhelfer war ein Spezialberuf mit Fachschulausbildung in der<br />

ehemaligen DDR (WIESNER, 1991). Ein Beruf mit ähnlichen Schwerpunkten ist der tiermedizinisch<br />

ausgebildete Tierges<strong>und</strong>heitshelfer. Dieses Dienstpersonal wurde vorwiegend in<br />

Ämtern der neuen B<strong>und</strong>esländer beschäftigt.<br />

Als weitere den Amtstierarzt im Bereich Tierschutz unterstützende Personen wurden unter<br />

anderem genannt:<br />

- Beamte der Polizeih<strong>und</strong>estaffel (viermal)<br />

- ehrenamtliche Tierschutzmitarbeiter<br />

- Tierpfleger im Tierheim<br />

- Fachzoologen der unteren Naturschutzbehörde<br />

Von einem Amtstierarzt wurde erwähnt, daß zwar kein Dienstpersonal im Veterinäramt zur<br />

Verfügung stehe, aber eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes<br />

möglich sei. Auch in einem weiteren Amt konnte bei Bedarf auf das Personal des Ordnungsamtes<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Tab.8: Berufsbezeichnungen des nichttierärztlichen Dienstpersonals in den Veterinärämtern<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Anzahl der Ämter:<br />

Berufsbezeichnungen alte B<strong>und</strong>esländer neue B<strong>und</strong>esländer<br />

Summe<br />

Verwaltungsangestellte bzw. -beamte 56 11 67<br />

Veterinärhelfer, -ingenieure oder Tierges<strong>und</strong>heitshelfer<br />

1 9 10<br />

sonstiges Personal 5 7 12<br />

Um grob abschätzen zu können, in welchem Ausmaß auf zusätzliches Personal zurückgegriffen<br />

wird - hierbei muß bedacht werden, daß die angegebenen Personen in der Regel nicht ausschließlich<br />

für den Tierschutz zur Verfügung stehen - wurde die Anzahl des Personals auf die<br />

jeweilige Anzahl der Tierärzte im Amt bezogen. Eine Teilzeitstelle wurde dabei als eine halbe<br />

Vollzeitstelle berücksichtigt.<br />

Die Angaben von 75 Ämtern konnten für die folgende Auswertung verwendet werden.<br />

55% der Veterinärämter ist nichttierärztliches Personal bis zu einer vollen Stelle zugeteilt,<br />

31% der Veterinärämter stehen 1½ bis 2 volle Stellen zur Verfügung.<br />

Wie aus Abb.2 ersichtlich ist, erhöht sich die Anzahl der Stellen für das Dienstpersonal nicht<br />

gleichzeitig mit einem Anstieg der Anzahl der Tierärzte eines Amtes. Bei den Ämtern mit

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