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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 1996 wurden Fragebögen an 347 Ämter in folgenden<br />

zehn B<strong>und</strong>esländern verschickt:<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen.<br />

Nach Absprache mit dem zuständigen Tierschutzreferenten in Thüringen wurde an die dortigen<br />

Ämter ein um die Fragen I.1,2,3,4 <strong>und</strong> 8, II.1a, 1b, 2 <strong>und</strong> 3 sowie III.5 gekürzter Fragebogen<br />

verschickt.<br />

Um einzelnen Fragestellungen detaillierter nachgehen zu können, wurden parallel dazu persönlich<br />

Mitarbeiter einiger Veterinärämter, aber auch anderer Institutionen, nämlich Tierschutzverbände,<br />

Polizeibehörden <strong>und</strong> eines zoologischen Gartens befragt.<br />

In Niedersachsen wurden 14 Ämter, in Nordrhein-Westfalen vier Ämter, in Bayern drei Ämter,<br />

in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen je ein Amt besucht. Die Auswahl<br />

geschah zufällig <strong>und</strong> nach der Bereitschaft der zuständigen Amtstierärzte.<br />

Während sowie nach Abschluß der Auswertung wurde ein Gespräch mit den Tierschutzreferenten<br />

der Länder gesucht, um die <strong>Probleme</strong>, die nach den Ergebnissen als vorrangig zu betrachten<br />

waren, zu diskutieren <strong>und</strong> einen Einblick über die unterschiedlichen Maßnahmen der<br />

Länder im Bereich Tierschutz zu bekommen.<br />

Zusätzlich zu 155 zurückgesandten Fragebögen wurden die Gespräche in den 25 Veterinärämtern<br />

<strong>und</strong> mit den Tierschutzreferenten protokolliert <strong>und</strong> in die Auswertung einbezogen.<br />

In der Regel wurden die Fragen vom Leiter des Veterinäramtes oder dem für den Tierschutz<br />

zuständigen Amtstierarzt beantwortet.<br />

Die rechnerische Auswertung der Ergebnisse wurde auf dem Computer mit dem Programm<br />

EXCEL For Windows 5,0 durchgeführt.<br />

3.2. Der Fragebogen<br />

Das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz vom 20. Dezember 1990, zuletzt geändert durch das Postneuordnungsgesetz<br />

vom 14. September 1994, gilt für die Erhebung, Verarbeitung <strong>und</strong> Nutzung<br />

personenbezogener Daten. Zur Beantwortung der im Fragebogen gestellten Fragen ist in keinem<br />

Falle die Nennung von Daten mit Bezug auf Personen nötig. Eine Verletzung des Gesetzes<br />

kann also nur erfolgen, wenn Sachverhalte über den Inhalt der Fragen hinaus von den<br />

Amtstierärzten erwähnt werden.<br />

Zur Amtsverschwiegenheit heißt es in der Mehrzahl der Beamtengesetze, daß der Beamte<br />

auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Verschwiegenheit zu bewahren hat.<br />

Dies gilt nicht<br />

- für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder<br />

- für Tatsachen, die - offenk<strong>und</strong>ig sind oder<br />

- ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.<br />

Dabei hat der Beamte jeweils unter Auflegung strenger Maßstäbe selbst zu prüfen, ob eine<br />

Angelegenheit ihrer Bedeutung nach der Geheimhaltung bedarf oder nicht (STRUNK, 1986).

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