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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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3. MATERIAL UND METHODIK<br />

3.1. Voraussetzungen<br />

In der vorliegenden Arbeit sollte eine möglichst große Anzahl von Veterinärämtern im gleichen<br />

Zeitraum unter der gleichen Fragestellung miteinander verglichen werden. Eine Wertung<br />

der Ergebnisse zwischen den einzelnen B<strong>und</strong>esländern erschien zum Erreichen dieses Zieles<br />

zwar interessant, wurde jedoch von den Tierschutzreferenten nicht gewünscht, auch wäre<br />

dann möglicherweise ein Rückschluß auf einzelne Ämter möglich gewesen. Deshalb wurde<br />

auf eine Aufteilung der Ergebnisse nach B<strong>und</strong>esländern verzichtet.<br />

Es wurden Fragebögen erstellt, die dem Erfassen von Datenmaterial dienen sollten. Zudem<br />

sollte ein Überblick über <strong>Probleme</strong> aus der Sicht der Amtstierärzte gewonnen werden.<br />

Die Fragebögen wurden Ende des Jahres 1995 mit der Bitte um kritische Durchsicht an die<br />

Tierschutzreferenten der B<strong>und</strong>esländer verschickt, da diese den Veterinärämtern übergeordnet<br />

sind <strong>und</strong> die Zustimmung der Referenten für das Projekt erlangt werden sollte.<br />

Es wurden einige Veterinärämter in Niedersachsen besucht <strong>und</strong> mit den zuständigen Tierärzten<br />

die Fragen durchgesprochen. Hierbei stellte sich heraus, daß das Ausfüllen des Fragebogens<br />

in weniger als einer St<strong>und</strong>e möglich war. Bei den Angaben, die den <strong>Vollzug</strong> betreffen,<br />

war es vorteilhaft, daß überwiegend Vorgänge aus dem zurückliegenden Jahr 1995 erfragt<br />

wurden. Die in dieser Zeit bearbeiteten Fälle waren den Befragten häufig noch im Gedächtnis.<br />

Dennoch haben leider nicht alle Tierschutzreferenten der Länder eine Untersuchung mittels<br />

des Fragebogens unterstützt, teilweise auch die Mitarbeiter der Veterinärämter ihres Landes<br />

angewiesen, den Fragebogen nicht zu beantworten.<br />

Die Gründe dafür waren unterschiedlich.<br />

In zwei B<strong>und</strong>esländern wurde der Bogen von den Tierschutzreferenten abgelehnt, da Bedenken<br />

bezüglich Arbeitsbelastung, Amtsverschwiegenheit, Datenschutz <strong>und</strong> Personalvertretungsrecht<br />

bestanden. Es wurde mir aus einem dieser Länder mitgeteilt, daß auch bei einer<br />

Umgestaltung des Fragebogens keine Änderung der Entscheidung erwartet werden könne.<br />

Eine weitere Ablehnung wurde damit begründet, daß für eine Ausfüllung des Fragebogens<br />

unabweisbare Dienstaufgaben vernachlässigt werden müßten, da die Arbeitszeit der Amtstierärzte<br />

ohnehin knapp bemessen sei.<br />

Von zwei Ländern wurden die schriftlichen Anfragen nicht beantwortet.<br />

In einem anderen Land wurde mitgeteilt, aus dienstrechtlichen Gründen könne der Fragenkatalog<br />

vom Ministerium nicht empfohlen werden. Die Entscheidung zu antworten läge bei den<br />

Behörden selbst. Als ich in diesem B<strong>und</strong>esland Termine vereinbaren wollte, blieb ich bei den<br />

Veterinärämtern eines Regierungsbezirkes ohne Erfolg, mit der Begründung, daß ein Schreiben<br />

ergangen wäre, auf meine Fragen keine Auskunft zu geben.<br />

Nach Recherchen ergab sich, daß der Landkreistag die Durchführung der Erhebung nicht befürwortet<br />

hatte. Der Vorstand habe empfohlen, nur noch solche Umfragen zu beantworten,<br />

deren Erledigung nur einen geringen Verwaltungsaufwand verursache <strong>und</strong> die ganz überwiegend<br />

im kommunalen Interesse lägen.

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