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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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außer Kiwis vom 10. Juni 1994 sowie über die Mindestanforderungen an die Haltung von<br />

Papageien vom 10. Januar 1995 zu nennen.<br />

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 10. November<br />

1995 sind vom BML herausgegeben worden. Die TIERÄRZTLICHE VEREINI-<br />

GUNG FÜR TIERSCHUTZ e.V. (1995a) hat zudem ein Merkblatt mit Empfehlungen zur<br />

Haltung von Hauskatzen fertiggestellt.<br />

2.4. Verwaltungs- <strong>und</strong> ordnungsrechtliche Spezifik der B<strong>und</strong>esländer<br />

Nach § 15 TierSchG obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden die Durchführung<br />

des Tierschutzgesetzes <strong>und</strong> der auf Gr<strong>und</strong> des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.<br />

In den B<strong>und</strong>esländern sind die Zuständigkeiten per Verordnung geregelt.<br />

Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Tierversuchen ist den Mittelbehörden (Bezirksregierungen,<br />

Regierungspräsidien), den obersten Landesbehörden oder den Kreisbehörden<br />

zugeordnet.<br />

DRAWER <strong>und</strong> ENNULAT (1977) stellten die Regelungen in den B<strong>und</strong>esländern bezüglich<br />

der Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz von 1972 zusammen. Seitdem haben sich<br />

einige Änderungen ergeben.<br />

So ist in Baden-Württemberg die Zuständigkeit für den Tierhandel von der unteren Verwaltungsbehörde<br />

auf das Regierungspräsidium übergegangen.<br />

In Niedersachsen gab es „Regierungsveterinäre“, die die Einhaltung der Vorschriften bei der<br />

Durchführung von Tierversuchen, bei der Einfuhr von Tieren <strong>und</strong> in Einrichtungen, in denen<br />

mit Tieren gehandelt, Tiere gehalten oder Tierversuche durchgeführt werden, überwachten.<br />

Diese Aufgaben werden jetzt von Landkreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten übernommen.<br />

In Rheinland-Pfalz lag die allgemeine Zuständigkeit bei der Kreispolizeibehörde <strong>und</strong> ist nun<br />

der Kreis- bzw. Stadtverwaltung übertragen.<br />

In Schleswig-Holstein überwachte die örtliche Polizeibehörde Tierhaltungen, wofür jetzt die<br />

Kreisordnungsbehörden verantwortlich sind.<br />

Die Polizeibehörde ist nach den derzeit geltenden Regelungen nur noch in Bremen für die<br />

Einhaltung von Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zuständig.<br />

Veterinärämter können aus den Kreisverwaltungen ausgegliedert oder in diese eingegliedert<br />

sein <strong>und</strong> als staatliche oder kommunale Behörden fungieren. Zum Teil müssen ausschließlich<br />

Lebensmittel tierischer Herkunft kontrolliert werden, zum Teil obliegt den Amtstierärzten<br />

ebenfalls die Überwachung nichttierischer Lebensmittel. Nicht selten ist die Aufgabenzuteilung<br />

innerhalb eines B<strong>und</strong>eslandes unterschiedlich.<br />

Der Amtstierarzt ist in unterschiedlicher Weise in den <strong>Vollzug</strong> eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Teilweise hat er nur eine fachlich-gutachterliche Funktion, teilweise sind ihm ordnungsrechtliche<br />

<strong>Vollzug</strong>saufgaben übertragen, d.h. er kann bei der Entscheidung über tierschutzrelevante<br />

Fälle mitwirken oder diese sogar eigenverantwortlich fällen, solange es sich um Ordnungs-

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