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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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7. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Angaben von deutschen Veterinärämtern zum <strong>Vollzug</strong> der Tierschutzgesetzgebung sollten<br />

ausgewertet werden, um herauszufinden, welche Hindernisse vorliegen, aber auch, unter welchen<br />

Umständen effektives Handeln möglich ist <strong>und</strong> welche Zusammenhänge mit unterschiedlichen<br />

Regelungen in den Ländern bzw. in den einzelnen Veterinärämtern bestehen.<br />

Schwerpunktmäßig wurde die personelle Situation <strong>und</strong> der Aufbau der Ämter analysiert. Zusätzlich<br />

wurden Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen hinsichtlich betroffener<br />

Tiergruppen <strong>und</strong> erfolgter Maßnahmen erfaßt.<br />

Die Tierschutzreferenten der Ministerien von zehn B<strong>und</strong>esländern erklärten sich bereit, die<br />

Untersuchungen zuzulassen.<br />

Es wurde ein Fragebogen erstellt, der an 347 Veterinärämter verschickt wurde.<br />

Von 155 Amtstierärzten wurden Antworten zurückgesandt, <strong>und</strong> in 25 Ämtern wurden die<br />

Amtstierärzte mündlich befragt, so daß 180 auswertbare Ergebnisse zur Verfügung standen.<br />

Im Durchschnitt waren die Veterinärämter mit drei Tierärzten besetzt, die r<strong>und</strong> 20% ihrer Arbeitszeit<br />

für Aufgaben aus dem Bereich Tierschutz benötigten. Offensichtlich ist die personelle<br />

Besetzung nicht immer ausreichend, da Kontrollen nach § 16 TierSchG in 8% der Ämter<br />

nicht durchgeführt wurden.<br />

In 53% der Ämter war den Amtstierärzten der <strong>Vollzug</strong> möglich. 126 Amtstierärzte, d.h. 70%<br />

hielten es für vorteilhaft, wenn sowohl Ermittlung, Entscheidung als auch Ahndung in der<br />

Hand des Amtstierarztes liegen; diese Situation ist also anzustreben.<br />

Die Amtstierärzte wurden um Angaben gebeten, welche <strong>Probleme</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vollzug</strong> <strong>tierschutzrechtlicher</strong><br />

Bestimmungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet als vorrangig anzusehen waren.<br />

Am häufigsten, nämlich von 76 Amtstierärzten, d.h. 42%, wurden Umsetzungsschwierigkeiten<br />

des § 16a TierSchG genannt. Eine Änderung der Gesetzeslage wurde gewünscht, aber es<br />

erschien auch eine Klärung notwendig, von welcher Seite die anfallenden Kosten übernommen<br />

werden können, wenn der Tierhalter diese nicht tragen kann.<br />

Zirkusbetriebe, Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen <strong>und</strong> Umgang mit gefährlichen<br />

H<strong>und</strong>en waren drei Problembereiche, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde.<br />

Es wurde deutlich, daß in den meisten Veterinärämtern bereits ein guter Kontakt zu den Tierschutzvereinen<br />

besteht, durch den die Arbeit im Bereich Tierschutz erleichtert werden kann.<br />

Von 159 Amtstierärzten wurden insgesamt 13.997 Verdachtsfälle angegeben, die sich überwiegend,<br />

nämlich zu 79% auf Heim- <strong>und</strong> Hobbytiere bezogen. In der Hauptsache betrafen<br />

diese Verstöße Bestimmungen zur Haltung von Tieren.<br />

Die durch die Studie erlangten Ergebnisse wurden mit den Tierschutzreferenten der zehn in<br />

die Untersuchung einbezogenen B<strong>und</strong>esländer durchgesprochen <strong>und</strong> mögliche Verbesserungen<br />

diskutiert.

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