13.05.2014 Aufrufe

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

122<br />

(KÖNIGS, 1994). Im Zuge der notwendigen Änderungen sollte auch eine Einbeziehung von<br />

Zirkussen möglich sein.<br />

Weitere Verbesserungen der Effektivität der Kontrollen können erreicht werden, wenn dem<br />

Zirkus vorgeschrieben wird, seine geplante Gastspielroute darzulegen <strong>und</strong> über die bereits<br />

besuchten Orte Auskunft zu geben, wie es auch SCHMIDDUNSER (1995) fordert. In Verbindung<br />

mit einer Intensivierung des Informationsaustausches unter den Veterinärbehörden<br />

könnten dann Auflagen vermehrt durchgesetzt werden, auch wenn die Gemeinden nicht zu<br />

einer Kooperation bereit wären.<br />

Um Maßnahmen in Zirkussen durchsetzen zu können, muß in den Ämtern ausreichend Personal<br />

mit dem notwendigen Spezialwissen vorhanden sein, denn häufig fehlt den Amtstierärzten<br />

die spezielle Ausbildung <strong>und</strong> Erfahrung (GOLDHORN, 1988; KRAMER u. BUSCH, 1995).<br />

Dies ist gerade in kleineren Ämtern problematisch. Deshalb ist die Zirkusüberwachung ein<br />

Bereich, in dem verstärkt überregionale Sachverständige eingesetzt werden sollten.<br />

SCHMIDDUNSER (1995) schlägt vor, eine rechtliche Ermächtigung zu schaffen, eine nach<br />

§ 11 TierSchG für das Betreiben des Zirkusses erteilte Erlaubnis widerrufen <strong>und</strong> hierüber sofort<br />

alle für den Tierschutz zuständigen Behörden informieren zu können. Auch über ein nach<br />

§ 16a TierSchG ausgesprochenes Tierhalteverbot sollten die anderen Behörden informiert<br />

werden, damit der betroffene Tierhalter nicht an einem neuen oder anderen Wohnsitz erneut<br />

eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragt <strong>und</strong> erhält, obwohl er die Bedingungen nicht<br />

erfüllt. Nach SCHMIDDUNSER (1995) gibt es bedauerlicherweise „keine rechtliche Handhabe,<br />

einen Zirkus an der Weiterreise zu hindern“. Wenn er von einem Zuständigkeitsbereich in<br />

einen anderen zieht, müssen von der dortigen Behörde die zuvor getroffenen Verfügungen<br />

nicht durchgesetzt werden. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere länderübergreifend,<br />

unter den Veterinärbehörden ist notwendig, um Maßnahmen effektiver durchzusetzen.<br />

Weitere Mißstände, die von den Amtstierärzten genannt wurden, könnten durch Bestimmungen<br />

der Neufassung des Tierschutzgesetzes verbessert werden.<br />

In einer Erweiterung des § 11 TierSchG kann die Erlaubnis zum Betreiben eines Zirkusses,<br />

soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, nur unter Befristungen, Bedingungen <strong>und</strong><br />

Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere<br />

sowie zur Führung eines Tierbestandsbuches, zur regelmäßigen Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung wie<br />

auch eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung <strong>und</strong> Zahl angeordnet werden. Hierdurch<br />

ist eine Vereinfachung der Überwachung der Zirkusse zu erwarten.<br />

Ein im Fragebogen nicht direkt angesprochenes, aber in diesen Bereich gehörendes Thema ist<br />

das Betteln mit Zirkustieren in der Stadt um Futtergeld im Winter. In einigen Ämtern wurde<br />

es als Problem gesehen, dies zu verbieten, da eine Erlaubnis direkt vom Veterinäramt nicht<br />

nötig sei <strong>und</strong> daher von diesem auch kein Verbot ausgesprochen werden könne. Auch existieren<br />

keine Gutachten, die aussagen, daß das Betteln mit Tieren gegen das Tierschutzgesetz<br />

verstößt, obwohl auf der Ges<strong>und</strong>heitsministerkonferenz zur Verbesserung tierschutzrechtli-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!