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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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5.5. Besonderer Problembereich der Amtstierärzte: Wanderzirkusse<br />

Bei der Überwachung kleiner Wanderzirkusse werden häufig Mängel festgestellt. Diese betreffen<br />

die Haltung der Tiere, das Vorhandensein eines geeigneten Winterquartiers <strong>und</strong> die<br />

Regulierung <strong>und</strong> Unterbringung der Nachzucht. Wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen<br />

wird, ist es aufgr<strong>und</strong> des Umherziehens der Zirkusse oft schwer, behördliche Maßnahmen<br />

durchzusetzen, wie von 117 Amtstierärzten, d.h. 65% festgestellt wurde. Verhängen von Bußgeldern<br />

ist nicht immer sinnvoll, da sich die Zirkusunternehmen nicht selten in einer finanziellen<br />

Notlage befinden, so daß auf diese Weise keine Verbesserung der Situation der Tiere<br />

zu erlangen ist. Bei der Wegnahme insbesondere exotischer Tiere stößt man auf Grenzen, da<br />

die Möglichkeiten zu ihrer tiergerechten Unterbringung sehr begrenzt sind (siehe auch 5.1.2.).<br />

Diese Situation bemängelten 91 Amtstierärzte, d.h. 51% der Gesamtzahl der befragten<br />

Amtstierärzte. Nach Meinung von 29 Amtstierärzten, d.h. 16%, sind die geltenden Rechtsverordnungen<br />

unzureichend.<br />

In neun Städten trat als weiteres Problem auf, daß Mitarbeiter der Ordnungsämter nicht an das<br />

Veterinäramt weitergaben, wenn sich ein Zirkus bei ihnen gemeldet hatte.<br />

Sowohl in den alten als auch den neuen B<strong>und</strong>esländern wurde pro Amt annähernd die gleiche<br />

Anzahl von Zirkussen kontrolliert, die durchschnittliche Anzahl der Beanstandungen pro Amt<br />

in den neuen B<strong>und</strong>esländern lag jedoch nur bei etwa der Hälfte der Zahl der alten B<strong>und</strong>esländer.<br />

Möglicherweise ist dies unter anderem dadurch zu begründen, daß vor der Vereinigung eine<br />

Überwachung der Zirkusse nach BUSCH <strong>und</strong> KRAMER (1995) „kaum <strong>Probleme</strong>“ mit sich<br />

brachte; „sie war ausschließlich auf die Verhinderung der Einschleppung <strong>und</strong> Ausbreitung<br />

von Tierseuchen ausgerichtet“.<br />

Die Haltung von exotischen Tieren in Wanderzirkussen ist aus verschiedenen Gründen problematisch.<br />

Unbeweglichen Einrichtungen wie zoologischen Gärten ist es möglich, auch Tiere<br />

mit speziellen Ansprüchen an Bewegungsraum <strong>und</strong> Umwelt artgerecht zu halten. Durch das<br />

Umherziehen der Zirkusse können solchen Tieren ihre Bedürfnisse dort jedoch nicht erfüllt<br />

werden. Nach MENNE (1988) kann „das vorliegende Gutachten über die tierschutzgerechte<br />

Haltung von Zootieren bei Zirkusbetrieben in aller Regel keine Anwendung finden, da diese<br />

aufgr<strong>und</strong> der im Gutachten festgesetzten Mindestnormen überhaupt keine Tiere mit sich führen<br />

könnten bzw. dürften.“ Auch auf der Ges<strong>und</strong>heitsministerkonferenz zur Verbesserung<br />

<strong>tierschutzrechtlicher</strong> <strong>Vollzug</strong>smaßnahmen bei Zirkustieren am 17./18. November 1994 wurde<br />

unter anderem beschlossen, „daß die Haltung von Exoten als Schautiere in Zirkussen in aller<br />

Regel nicht akzeptabel ist, weil die Platzverhältnisse nicht ausreichend sind“<br />

(BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN,<br />

1994).<br />

Viele zoologische Gärten haben den Anspruch, auf den Menschen durch das Zurschaustellen<br />

lebendiger exotischer Tiere erzieherisch einzuwirken <strong>und</strong> das Bedürfnis zu wecken, die beobachteten<br />

Tiere auch in ihrer natürlichen Umgebung schützen zu wollen. Da sie den Tieren<br />

bessere Umweltbedingungen bieten können als Zirkusse, sollten Zirkusse auf die Haltung von<br />

exotischen Tieren vollständig verzichten. Auch einheimische Tiere sollten nur mitgeführt

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