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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Nicht nur im Zoofachhandel, sondern ebenfalls <strong>beim</strong> Verkauf von landwirtschaftlichen Nutztieren<br />

muß auf deren Anforderungen für eine artgerechte Haltung hingewiesen werden. Betreiber<br />

von sogenannten Robusthaltungen meinen oft, die Tiere sich selbst überlassen zu können,<br />

wodurch häufig Tiere verhungern oder durch übermäßigen Parasitenbefall zugr<strong>und</strong>e gehen.<br />

Hier ist auch die Bevölkerung gefragt, solche Fälle der Polizei oder dem zuständigen<br />

Veterinäramt zu melden.<br />

Nach der Neufassung des Tierschutzgesetzes können auf Gr<strong>und</strong>lage von § 2a Verordnungen<br />

erlassen werden, die Anforderungen an Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten von Personen, die Tiere<br />

halten, sowie an den Nachweis dieser Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten bei Personen, die gewerbsmäßig<br />

Tiere halten, zum Gegenstand haben. Zusätzlich wurde § 2 TierSchG entsprechend<br />

erweitert: Es werden bei einem Tierhalter erforderliche Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten bezüglich<br />

einer angemessenen Ernährung, Pflege <strong>und</strong> verhaltensgerechten Unterbringung vorausgesetzt.<br />

Ähnliches könnte auch durch eine Heimtierhaltungsverordnung, wie sie RIETZE (1998) fordert,<br />

erreicht werden.<br />

Auf Nachfrage erschien den meisten Amtstierärzten ein genereller Nachweis der Sachk<strong>und</strong>e<br />

bei Tierhaltern, der von den Behörden überwacht werden sollte, sinnvoll, mangels Personal<br />

jedoch nicht durchführbar. Eine Pflicht des Zoofachhandels, die Käufer von Heimtieren ausreichend<br />

über die Bedürfnisse ihrer Pfleglinge zu informieren, wurde deshalb in der Regel<br />

begrüßt.<br />

Bei bloßer Aushändigung von Informationen an den Tierbesitzer stellt sich jedoch die Frage,<br />

ob dieser sich ausreichend damit beschäftigt. Als effektiver ist daher die Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

anzusehen, da durch diese einzuschätzen ist, ob der Tierbesitzer sich genügend mit der Materie<br />

auseinandergesetzt hat. Die Möglichkeit sollte erwogen werden, solche Sachk<strong>und</strong>eprüfungen<br />

kostendeckend durchzuführen <strong>und</strong> auf diese Weise die hierfür notwendige Aufstockung<br />

des tierärztlichen Personals der Veterinärämter zu finanzieren.<br />

Wie die eigene Erfahrung zeigt, werden exotische Tiere wie besonders Reptilien am häufigsten<br />

mit haltungsbedingten Erkrankungen in der Praxis vorgestellt.<br />

Eine Verringerung der Fälle, bei denen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Haltung<br />

von Tieren aus Unwissenheit verletzt werden, wäre daher auch zu erwarten, wenn die unter<br />

anderem von den Oppositionsparteien SPD <strong>und</strong> BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (1993) sowie<br />

von den Naturschutzverbänden geforderte „Positivliste“ (NATURSCHUTZBUND<br />

DEUTSCHLAND e.V., KREISVERBAND GIFHORN, 1995) durchgesetzt werden könnte.<br />

Diese Liste soll eine Aufstellung derjenigen Tiere enthalten, deren Einfuhr in die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

aus artenschutzrechtlichen Gründen unbedenklich ist (PETER u. KURSAWA-STUCKE,<br />

1995). Hierdurch könnte nicht nur dem Massenimport gefährdeter Tiere aus Ländern der<br />

Dritten Welt wirksam Einhalt geboten werden, sondern es könnten auch weniger Tiere, die<br />

hohe Haltungsanforderungen stellen, in Privathaushalte gelangen.

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