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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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wiegendere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige kamen als bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren<br />

bzw. daß tierschutzrelevante Sachverhalte bei landwirtschaftlichen Nutztieren erst<br />

dann zur Kenntnis gebracht werden, wenn sie schwerwiegend sind. Dies könnte unter anderem<br />

darin begründet sein , daß die Mehrzahl der Anzeigen bei landwirtschaftlichen Nutztieren<br />

direkt durch den Amtstierarzt erfolgt, welcher ohnehin nur bei relevanten Fällen eingreift.<br />

Bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren wurden bereits geringfügigere Sachverhalte weitergeleitet. Dies<br />

wird auch durch die hohe Anzahl der durch Tierschutzvereine <strong>und</strong> Amtstierärzte nicht weiter<br />

verfolgten Anzeigen bestätigt. Eine denkbare Ursache ist, daß die Anzeigen zu einem Großteil<br />

von Privatpersonen gestellt werden, die häufig aufgr<strong>und</strong> ihrer mangelnden Sachk<strong>und</strong>e die Situation<br />

verkennen oder aber durch ihre Anzeige nicht Tieren helfen, sondern dem Angezeigten<br />

schaden wollen.<br />

Bezüglich der Haltung der Tiere konnte sowohl bei landwirtschaftlichen Nutztieren als auch<br />

bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren in mehr als einem Drittel der angezeigten Fälle allein durch eine<br />

mündliche Belehrung eine Verbesserung erreicht werden.<br />

Zu diesem Punkt wurde bemerkt, daß erfahrungsgemäß mündliche Belehrungen mit möglichst<br />

häufiger Nachkontrolle mehr als eine mehrseitige Verfügung bewirkten, da es sich meistens<br />

um soziale Randgruppen mit Lese- <strong>und</strong> Schreibproblemen handele. Auch wären durch die<br />

soziale Stellung der Beschuldigten Bußgelder oft wirkungslos. Wenn überhaupt Geld vorhanden<br />

sei, wurde es für sinnvoller gehalten, dieses für eine Verbesserung der Haltung verwenden<br />

zu lassen.<br />

Auf einem anderen Bogen dagegen konnte man die Notiz finden, daß auf diese Frage nicht<br />

geantwortet werden könne, da auf mündliche Belehrungen in der Regel keine Nachkontrollen<br />

folgen würden.<br />

In manchen Ämtern wurden gr<strong>und</strong>sätzlich bei relevanten Fällen keine mündlichen Belehrungen<br />

als alleinige Maßnahme durchgeführt.<br />

Die Beurteilung der Situation durch den Amtstierarzt erfordert bei der Entscheidung, ob eine<br />

mündliche Belehrung ausreichend bzw. sinnvoller ist, ein besonderes Geschick <strong>und</strong> viel Menschenkenntnis.<br />

Nachkontrollen sollten auch bei mündlichen Belehrungen zur Routine werden, da diese in den<br />

meisten Fällen die Motivation der Tierhalter zur Verbesserung der Tierhaltung beträchtlich<br />

erhöhen.<br />

Bei den Strafanzeigen betrug die durchschnittliche Zahl von Einwohnern pro Anzeige in den<br />

neuen B<strong>und</strong>esländern bei den landwirtschaftlichen Nutztieren 341.605 <strong>und</strong> bei den Heim- <strong>und</strong><br />

Hobbytieren 82.704. Die anhand der Angaben errechneten Zahlen bei den alten B<strong>und</strong>esländern<br />

lauten 250.021 <strong>und</strong> 158.797, ähnliche Relationen also wie bei den Verdachtsfällen.<br />

In Abb.11 ist die Anzahl der Einwohner in Relation zur Gesamtzahl der Strafanzeigen dargestellt.

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