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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Die Arbeit des ansässigen Tierschutzvereins (siehe 5.3.1.) kann dabei eine große Rolle spielen.<br />

Genießt dieser in der Öffentlichkeit Ansehen, werden viele Anzeigen dort aufgegeben <strong>und</strong><br />

nach Überprüfung ein unterschiedlich großer Anteil nicht an die Veterinärämter weitergeleitet.<br />

Auch die Haltung mancher Amtstierärzte, anonyme Anzeigen wie auch ihrer Meinung nach<br />

offensichtlich tierschutzrechtlich nicht relevante Anzeigen generell nicht zu beachten, hat einen<br />

Einfluß auf die Anzahl der Verdachtsfälle.<br />

Als ein Gr<strong>und</strong> für die zahlreicheren Verdachtsfälle bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren kann unter<br />

anderem angesehen werden, daß die Öffentlichkeit von Verstößen gegen tierschutzrechtliche<br />

Bestimmungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren wie bei den Versuchstieren nur durch Zufall<br />

Kenntnis erlangt. So wurde von einem Amtstierarzt angegeben, daß im Zuständigkeitsbereich<br />

seines Veterinäramtes bei landwirtschaftlichen Nutztieren Verstöße <strong>und</strong> Mängel fast<br />

ausschließlich bei Kontrollen der Bestände festgestellt würden.<br />

Ein weiterer Gr<strong>und</strong> ist, daß Heim- <strong>und</strong> Hobbytiere einen weitaus höheren subjektiven Stellenwert<br />

in der Öffentlichkeit besitzen als landwirtschaftliche Nutztiere, auf deren Wohlergehen<br />

also ein stärkeres Augenmerk gerichtet wird. In vielen Familien dient das Haustier als<br />

Kindersatz, dementsprechend kritisch wird teilweise auf den Umgang anderer Personen mit<br />

dem Tier reagiert <strong>und</strong> dieser als tierquälerisch bezeichnet, auch wenn aus fachlicher Sicht eine<br />

artgerechte Haltung vorliegt.<br />

Andererseits werden tierschutzrechtliche Anzeigen aber auch im Verlauf von Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

gestellt, um den Gegner zu verärgern oder sogar zu schädigen, obwohl kein<br />

rechtfertigender Sachverhalt vorliegt (SCHIER, 1995).<br />

Ein Zusammenhang mit der gehaltenen Anzahl der Tiere der beiden Gruppen ist unwahrscheinlich:<br />

Wie in Tab.3 ausgeführt, betrug 1994 im B<strong>und</strong>esland Bremen mit überwiegend städtischer<br />

Bevölkerung die Anzahl der Rinder <strong>und</strong> Schweine 23 pro 1.000 Einwohner, in den übrigen<br />

untersuchten B<strong>und</strong>esländern lag sie bei 275 bis 1.296 pro 1.000 Einwohner.<br />

Nach den Erhebungen des DEUTSCHEN STÄDTETAGES (1997) waren pro 1.000 Einwohner<br />

zwischen 13 <strong>und</strong> 85 H<strong>und</strong>e gemeldet.<br />

Die Mehrzahl der Verdachtsfälle, nämlich 96% bei landwirtschaftlichen Nutztieren <strong>und</strong> 90%<br />

bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren bezog sich auf die Haltung der Tiere.<br />

R<strong>und</strong> 93% dieser Verdachtsfälle wurde durch Inaugenscheinnahme vor Ort nachgegangen.<br />

Gründe dafür, daß auf Anzeigen keine lokalen Termine folgten, können in mangelndem Personal<br />

liegen oder darin, daß der Fall dem Amtstierarzt bereits bekannt war <strong>und</strong> er meinte, die<br />

Situation nicht ein weiteres Mal persönlich in Augenschein nehmen zu müssen.<br />

In manchen Ämtern wurde kein lokaler Termin abgemacht, wenn der Anzeigende nicht seine<br />

Identität preisgab.<br />

Anteilmäßig folgte auf Verdachtsfälle bei landwirtschaftlichen Nutztieren eine schärfere<br />

Ahndung. Hier schloß sich in 3,9% (alte B<strong>und</strong>esländer) bzw. 4,3% (neue B<strong>und</strong>esländer) der<br />

Verdachtsfälle eine Strafverfolgung an, bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren nur in 2,1%. bzw. 2,3%.<br />

Auch war die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren relativ gesehen höher: 12,1% bzw.<br />

7,2% bei landwirtschaftlichen Nutztieren <strong>und</strong> 8,8% bzw. 6,8% bei Heim- <strong>und</strong> Hobbytieren.<br />

Dieser Sachverhalt läßt die Vermutung zu, daß bei landwirtschaftlichen Nutztieren schwer-

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