13.05.2014 Aufrufe

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

111<br />

schah dies in 15 Ämtern. Die Ursachen könnten in einer unterschiedlichen Organisation der<br />

Verwaltung liegen.<br />

Unter anderem kann die Polizei sich an der Kontrolle von Tiertransporten beteiligen, indem<br />

sie im Rahmen von Verkehrskontrollen Transporter anhält <strong>und</strong> bei Verdacht auf Verstöße<br />

gegen das Tierschutzgesetz den Amtstierarzt hinzuzieht. Die Tierschutzreferenten der B<strong>und</strong>esländer<br />

berichteten, daß gemeinsame Kontrollen der Tiertransporte durch Amtstierarzt <strong>und</strong><br />

Polizei bereits stattfänden. Häufig war die Durchführung dieser Kontrollen durch einen Erlaß<br />

geregelt.<br />

Anregungen für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Polizei <strong>und</strong> beamteten Tierarzt gibt<br />

GUMBRECHT (1994). Er schlägt z.B. als Maßnahmen zur Beweissicherung bei Tiertransporten<br />

ein als Checkliste vorgedrucktes Protokoll, Fotografieren, amtliche Wägungen <strong>und</strong><br />

Messungen sowie Überprüfung des Fahrtenschreibers vor.<br />

Es wäre von Vorteil, auch die Polizei rechtlich in die Lage zu versetzen, Tiertransporte nicht<br />

nur auf Einhaltung der verkehrsrechtlichen, sondern auch der tierschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

zu kontrollieren <strong>und</strong> die Begleitpapiere eines Tiertransporters einzusehen. Die Einsatzfahrzeuge<br />

der Polizeibehörden hätten bei ihren täglichen Kontrollfahrten besser Gelegenheit,<br />

Tiertransporte zu überwachen, als der Amtstierarzt; dies ist allerdings als zusätzliche<br />

Maßnahme zu sehen <strong>und</strong> nicht als Ersatz für Kontrollen durch den Amtstierarzt.<br />

Dieser Meinung ist ebenfalls HENNER (1993), die Mehrzahl der Tierschutzreferenten konnte<br />

sich jedoch nicht anschließen. Es wurde befürchtet, daß von der Polizei Aufgaben übernommen<br />

würden, für die sie nicht sachk<strong>und</strong>ig sei.<br />

In den gesetzlichen Bestimmungen Sachsen-Anhalts dagegen ist in der Zuständigkeitsverordnung<br />

des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

eine solche Ermächtigung bereits für die Polizei enthalten. Die Erfahrungen mit dieser Ermächtigung<br />

wurden vom Tierschutzreferenten als durchweg positiv empf<strong>und</strong>en.<br />

Von großer Bedeutung ist, daß die Polizeibeamten, die im Rahmen von Verkehrskontrollen<br />

auch Tiertransporte überwachen, genügend Sachk<strong>und</strong>e besitzen, um zu entscheiden, ob die<br />

vorgef<strong>und</strong>enen Sachverhalte als unbedenklich zu bezeichnen sind oder ob der Amtstierarzt als<br />

Sachverständiger zugezogen werden muß. Diese Sachk<strong>und</strong>e sollte den Polizeibeamten durch<br />

entsprechende Fortbildungen vermittelt werden. Eine rechtliche Ermächtigung zur Aufnahme<br />

des notwendigen Beweismaterials kann sich dann als Erleichterung der Kontrollen herausstellen.<br />

Teilweise werden Hinweise auf tierschutzrelevante Vergehen, die bei einem Polizeirevier eingehen,<br />

von den Mitarbeitern dieses Reviers bearbeitet. Eine umfassende Kenntnis der rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen durch die Polizei kann jedoch kaum vorausgesetzt werden.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurden in einem der untersuchten B<strong>und</strong>esländer Sondergruppen der Polizei<br />

gebildet, zu deren Aufgaben unter anderem die Bearbeitung von tierschutzrelevanten<br />

Hinweisen gehört (siehe 4.7.2.).<br />

Die Spezialisierung in den Sondergruppen wurde von allen befragten Beamten als Vorteil<br />

empf<strong>und</strong>en. Durch diese Bündelung sei eine Konzentration von Wissen <strong>und</strong> bessere Zusammenarbeit<br />

möglich, auch sei bei vielen <strong>Probleme</strong>n auf diese Weise ein möglicher Ansprechpartner<br />

bekannt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!