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Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

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Die Vorteile, die besonders in der besseren Durchsetzbarkeit von tierschutzverbessernden<br />

Forderungen zu sehen sind, überwiegen nach Ansicht der meisten Amtstierärzte.<br />

Der Erlaß weiterer Verordnungen sowie eine Verbesserung der bisher zur Haltung von Tieren<br />

bestehenden Verordnungen ist also dringend zu fordern.<br />

5.2.3.2. Umgang mit gefährlichen H<strong>und</strong>en<br />

In den meisten Verordnungen zur H<strong>und</strong>ehaltung werden H<strong>und</strong>e dann als gefährlich eingestuft,<br />

wenn sie wiederholt oder überhaupt Vieh oder Wild hetzen oder reißen, Menschen (oder Tiere)<br />

wiederholt oder überhaupt in gefahrdrohender Weise anspringen oder „bissig“ sind.<br />

Als „bissig“ werden in den Verordnungen H<strong>und</strong>e bezeichnet, die ohne Provokation Menschen<br />

oder Tiere beißen.<br />

Die Verordnungen bestehen meist aus Bestimmungen zum Halten <strong>und</strong> Führen von H<strong>und</strong>en<br />

bzw. von gefährlichen H<strong>und</strong>en; in diesen Bestimmungen wird unter anderem das Anleinen<br />

oder das Tragen eines Maulkorbes gefordert.<br />

Nur in einem der untersuchten Ämter konnte seit Inkrafttreten der entsprechenden Landesverordnung<br />

eine Verringerung der durch Aggressivität von H<strong>und</strong>en bedingten Vorfälle vermerkt<br />

werden.<br />

Nach den Untersuchungen des DEUTSCHEN STÄDTETAGES (1997), der für den Fünfjahreszeitraum<br />

von 1991 bis 1995 270 unmittelbare Mitgliedstädte zum Thema „Gefährlichkeit<br />

von H<strong>und</strong>en“ befragte, hatte sich dagegen im Vergleich mit dem ersten Erhebungszeitraum<br />

von 1987 bis 1990 die durchschnittliche Zahl der Zwischenfälle durch gefährliche H<strong>und</strong>e<br />

mehr als halbiert. Daher sind die in der vorliegenden Dissertation gewonnenen Daten über die<br />

Anzahl von Vorfällen durch aggressive H<strong>und</strong>e vorsichtig zu beurteilen, da die Ordnungsämter,<br />

die für den gleichen Bezirk wie die Veterinärämter zuständig sind, die entsprechenden<br />

Daten verwalten <strong>und</strong> nicht befragt wurden; die Amtstierärzte konnten häufig zu diesem Punkt<br />

keine Aussage treffen. Auch muß beachtet werden, daß zum Zeitpunkt der Untersuchung keine<br />

der Verordnungen länger als drei Jahre bestand.<br />

Die bisherigen rechtlichen Bestimmungen werden von REHAGE (1992) als „größtenteils unbefriedigend<br />

<strong>und</strong> unpraktikabel“ bezeichnet.<br />

Diese Tierärztin erklärt aufgr<strong>und</strong> der in ihrer tierärztlichen Praxis <strong>und</strong> im Austausch mit anderen<br />

Tierärzten gemachten Erfahrungen, daß H<strong>und</strong>e mit überhöhter Aggressivität „sich weniger<br />

nach bestimmten Rassen, sondern vielmehr nach der Motivation ihrer Besitzer, sie zu halten“<br />

einteilen lassen. Sowohl bei den Besitzern als auch bei den H<strong>und</strong>en waren immer wiederkehrende<br />

Verhaltensmuster auffällig. In der Regel handelte es sich um eine Unfähigkeit der oft<br />

gegenüber den H<strong>und</strong>en subdominanten Besitzer, das Verhalten ihres Tieres artgemäß zu interpretieren.<br />

Auch nach FEDDERSEN-PETERSEN (1991) sind Verhaltensabweichungen <strong>und</strong><br />

Verhaltensstörungen fast ausschließlich auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.<br />

Analog dazu wurde auf 76% der vom DEUTSCHEN STÄDTETAG (1997) untersuchten Fragebögen<br />

angegeben, daß die Ursachen für eine Gefährlichkeit von H<strong>und</strong>en in einem Fehlverhalten<br />

des H<strong>und</strong>ehalters gesehen werden.

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