13.05.2014 Aufrufe

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

Möglichkeiten und Probleme beim Vollzug tierschutzrechtlicher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

96<br />

Saarland eingestellten Fällen fand man den Verweis „Einstellung mangels Nachweis“. Aber<br />

auch „fehlendes öffentliches Interesse“ oder „ungenügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen<br />

Klage“ wurden aufgeführt.<br />

BEYER (1995) stellt fest, daß das von ihr beobachtete Veterinäramt „nur an 31% der Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

beteiligt“ war. BENNING (1995) untersuchte die Bearbeitung<br />

von Ordnungswidrigkeiten nach § 18 TierSchG in drei Behörden mit unterschiedlichem Aufbau<br />

<strong>und</strong> Hierarchie. Die Verfolgung von angezeigten Tierschutzwidrigkeiten war bei häufigerer<br />

Zuziehung des Amtstierarztes als Sachverständiger „erfolgreicher“, d.h. es erging als Folge<br />

der Anzeige anstatt einer Einstellung des Verfahrens ein Bußgeldbescheid, eine Anordnung<br />

wurde verfügt oder ein Verwarnungsgeld wurde festgelegt. In einem Amt wurde durchgesetzt,<br />

daß alle Tierschutzfälle erst vom beamteten Tierarzt begutachtet werden, bevor die Tierschutzabteilung<br />

des Ordnungsamtes sie weiterbearbeitet.<br />

Eine Bearbeitung von tierschutzrelevanten Anzeigen sollte nicht ohne Hinzuziehung des<br />

Amtstierarztes erfolgen, denn die Feststellung, ob ein Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden<br />

erdulden muß, kann oftmals nur vom Fachmann, also vom Tierarzt, getroffen werden. LORZ<br />

(1992, S. 89) spricht in diesem Zusammenhang Leiden von Tieren an, welche in Verhaltensstörungen<br />

<strong>und</strong> -anomalien ihren Ausdruck finden <strong>und</strong> von Laien kaum zu beurteilen sind.<br />

Als Beispiel aus eigener Erfahrung in der Praxis seien hier Reptilien aufgeführt: Fehlerhafte<br />

Versorgung mit Vitaminen, Mineralstoffen <strong>und</strong>/oder UV-Licht wirkt sich beispielsweise bei<br />

betroffenen Leguanen, die immer häufiger von Privatpersonen gehalten werden, oft in unterbrochenem<br />

Wachstum aus. Es kommt vor, daß dies von den Besitzern jahrelang nicht bemerkt<br />

wird, weil ihnen der Vergleich mit anderen Tieren fehlt, bis an dem Tier weitere, meist irreversible<br />

Schäden auftreten. Aber auch bei weit verbreiteten Stubenvögeln wie Wellensittichen<br />

werden Patienten nicht selten vom Besitzer mit den Worten vorgestellt, das Tier sei erst seit<br />

ein paar Tagen erkrankt, wenn der Ernährungszustand aber wochenlange ungenügende Aufnahme<br />

bzw. Verstoffwechselung von Nährstoffen beweist. Oft wird Abmagerung eben nur<br />

deutlich, wenn man das Tier in die Hand nimmt.<br />

Eine Begutachtung aller tierschutzrelevanten Vergehen durch den beamteten Tierarzt ist also<br />

zu fordern. Dies könnte durch entsprechende Änderungen der rechtlichen Bestimmungen bewirkt<br />

werden. So könnte in § 15 Abs.2 TierSchG vorgeschrieben werden, daß die zuständigen<br />

Behörden den beamteten Tierarzt nicht nur beteiligen ,,sollen“ sondern ,,müssen“. Auch bei<br />

der Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG sollte der beamtete Tierarzt hinzugezogen<br />

werden müssen.<br />

BENNING (1995) vermerkte in dem von ihr untersuchten Veterinäramt, welches ordnungsbehördliche<br />

Befugnisse besitzt, einen regen Austausch von Meinungen <strong>und</strong> Erfahrungen zwischen<br />

beamteten Tierärzten <strong>und</strong> Sachbearbeitern in persönlichen Gesprächen. In den anderen<br />

beiden Fällen war das Veterinäramt eine Unterabteilung des Ordnungsamtes ohne eigene ordnungsbehördliche<br />

Befugnisse. Vom Veterinäramt wurden Gutachten auf dem Schriftweg eingeholt,<br />

nur selten fanden telefonische Gespräche statt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!