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Leseprobe zu Bestellfax 0221 / 9 37 38-943 - Verlag Dr. Otto Schmidt

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3. Laufende Ertragsbesteuerung Rz. III 485<br />

zog. Deshalb konnten alle in einem Wirtschaftsjahr abgeflossenen Leistungen<br />

<strong>zu</strong>m Zwecke der Anwendung des §<strong>38</strong>KStG <strong>zu</strong>sammengefasst werden.<br />

Ob im Rahmen einer der vorstehend aufgeführten Verwendungsarten EK<br />

02 als ausgezahlt galt, richtete sich nach der in §<strong>38</strong>Abs. 1Satz 3KStG<br />

iVm. §27Abs. 1Satz 4KStG verankerten Verwendungsrechnung. Es<br />

galt letztlich immer der „ausschüttbare Gewinn“ <strong>zu</strong>m Schluss des vorangegangenen<br />

Wirtschaftsjahres als verwendet. Dabei entstanden immer<br />

dann Verwerfungen, wenn <strong>zu</strong>m Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres<br />

in der Steuerbilanz (noch) kein ausreichender ausschüttbarer Gewinn<br />

vorhanden war. Typische Problemfälle waren zB verdeckte Gewinnausschüttungen<br />

und organschaftliche Ausgleichszahlungen 1 .<br />

Die Verwendungsrechnung für das EK 02 folgte dem im nachstehenden<br />

Beispiel dargestellten Schema:<br />

Beispiel<br />

Die A-GmbH hatte <strong>zu</strong>m 31.12.2005 ein Steuerbilanzkapital von 7000 TE; das Stammkapital<br />

belief sich auf 1000 TE.Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos <strong>zu</strong>m 31.12.<br />

2005 betrug 1100 TE,der <strong>zu</strong>m 31.12.2005 festgestellte Restbestand an EK 02 =750 TE.<br />

Die Gesellschaft schüttet im Jahr2006 einen Betrag von 5500 TE an ihre Gesellschafter<br />

aus.<br />

Berechnung des ausschüttbaren Gewinns in TE<br />

Beträge in TE<br />

Steuerbilanzkapital <strong>zu</strong>m Schluss des vorangegangenen Wj. 7000<br />

./. Stammkapital ./. 1000<br />

= Eigenkapital ohne Stammkapital <strong>zu</strong>m 31.12.2005 6000<br />

./. Bestand des steuerlichen Einlagekontos <strong>zu</strong>m 31.12.2005 ./. 1100<br />

= ausschüttbarer Gewinn iS des §27 Abs. 1Satz 4KStG 4900<br />

./. Bestand EK 02 ./. 750<br />

= ausschüttbarer Gewinn vor Verwendung des EK 02 iS des §<strong>38</strong><br />

Abs. 1Satz 4KStG 4150<br />

Berechnung der Verwendung von EK 02 im Rahmen der Ausschüttung<br />

in 2006<br />

Summe der Leistungen (Ausschüttungen) im lfd. Wirtschaftsjahr 2006 ./. 5500<br />

./. ausschüttbarer Gewinn vor Verwendung des EK 02 iS des §<strong>38</strong><br />

Abs. 1Satz 4KStG 4150<br />

= überschießende Ausschüttung 1350<br />

./. Bestand des EK 02 <strong>zu</strong>m Schluss des vorangegangenen Wj. 750<br />

484<br />

485<br />

1S.da<strong>zu</strong> Bauschatz in Gosch, KStG, 2. Aufl. 2009, §<strong>38</strong>Rz. <strong>37</strong> f.; Krebs, BB2002, 433.<br />

GH Lfg. 133 Juli 2010<br />

Neumann |<br />

III 181

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