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Leseprobe zu Bestellfax 0221 / 9 37 38-943 - Verlag Dr. Otto Schmidt

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Rz. III 424<br />

Teil III: Steuerrecht<br />

425<br />

426<br />

Die steuerliche Gesamtbelastung hat sich in diesem Fall im Vergleich <strong>zu</strong>r alten Rechtslage<br />

erhöht, weil bei der GmbH unabhängig von der Sachbehandlung beim Gesellschafter<br />

eine Hin<strong>zu</strong>rechnung iH von 16,25 %der Miet- und Pachtzinsen erfolgt. Dadurch<br />

wirkt sich die Betriebsaufspaltung letztlich ungünstiger aus. Mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum<br />

2010 wurde der Finanzierungsanteil in Immobilienmieten (§ 8Nr. 1<br />

Buchst. eGewStG) allerdings von 65 %auf 50 %abgesenkt. Dies führt <strong>zu</strong> einer Hin<strong>zu</strong>rechnung<br />

iH von nur noch 12,5 %der Miet- und Pachtzinsen und eine Steuerbelastung<br />

der Miet- und Pachtzinsen von 1,75 %statt der bisherigen 2,27 % 1 .Die Gesamtsteuerbelastung<br />

beläuft sich damit im Jahr 2010 statt auf 50,77 auf 50,25 Punkte.<br />

Das Blatt wendet sich allerdings, wenn man unterstellt, dass der Gesellschafter<br />

in Be<strong>zu</strong>g auf die GmbH-Beteiligung Finanzierungskosten aufwendet.<br />

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft Betriebsvermögen<br />

des Besit<strong>zu</strong>nternehmens darstellen, findet zwingend das Teileinkünfteverfahren<br />

Anwendung. Infolge dessen sind die Finanzierungskosten hier nicht<br />

nach §20Abs. 9EStG vom Ab<strong>zu</strong>g ausgeschlossen, sondern <strong>zu</strong> 60 %abziehbar.<br />

Dies ist aber nur dann ein Vorteil der Betriebsaufspaltung, wenn<br />

der Gesellschafter nicht ohnehin nach §32d Abs. 2Nr. 3EStG <strong>zu</strong>m Teileinkünfteverfahren<br />

optieren will oder kann (<strong>zu</strong>r Option s. Rz. III 752ff.).<br />

Beispiel 3<br />

Die GmbH mietet das Betriebsgrundstück für 100 per anno vom Gesellschafter an. Es<br />

liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Der Gesellschafter hat im Zusammenhang mit den<br />

Anteilen Finanzierungskosten von 60 per anno.<br />

GmbH VZ 2007 VZ 2009<br />

Gewinn nach Mietaufwand 0,00 0,00<br />

KSt. (2007 nach GewSt.-Aufwand) 0,00 0,00<br />

SolZ 0,00 0,00<br />

GewSt.-Hebesatz (400 %)<br />

GewSt.-Ertrag 0,00 0,00<br />

GewSt.-Ertrag nach Hin<strong>zu</strong>rechnung 16,25 2,27<br />

Steuerbelastung bei der GmbH 0,00 2,27<br />

1Bei einem Hebesatz von 400 %.<br />

III 164 |<br />

Neumann

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