Leseprobe zu Bestellfax 0221 / 9 37 38-943 - Verlag Dr. Otto Schmidt
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Rz. III 424<br />
Teil III: Steuerrecht<br />
425<br />
426<br />
Die steuerliche Gesamtbelastung hat sich in diesem Fall im Vergleich <strong>zu</strong>r alten Rechtslage<br />
erhöht, weil bei der GmbH unabhängig von der Sachbehandlung beim Gesellschafter<br />
eine Hin<strong>zu</strong>rechnung iH von 16,25 %der Miet- und Pachtzinsen erfolgt. Dadurch<br />
wirkt sich die Betriebsaufspaltung letztlich ungünstiger aus. Mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum<br />
2010 wurde der Finanzierungsanteil in Immobilienmieten (§ 8Nr. 1<br />
Buchst. eGewStG) allerdings von 65 %auf 50 %abgesenkt. Dies führt <strong>zu</strong> einer Hin<strong>zu</strong>rechnung<br />
iH von nur noch 12,5 %der Miet- und Pachtzinsen und eine Steuerbelastung<br />
der Miet- und Pachtzinsen von 1,75 %statt der bisherigen 2,27 % 1 .Die Gesamtsteuerbelastung<br />
beläuft sich damit im Jahr 2010 statt auf 50,77 auf 50,25 Punkte.<br />
Das Blatt wendet sich allerdings, wenn man unterstellt, dass der Gesellschafter<br />
in Be<strong>zu</strong>g auf die GmbH-Beteiligung Finanzierungskosten aufwendet.<br />
Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft Betriebsvermögen<br />
des Besit<strong>zu</strong>nternehmens darstellen, findet zwingend das Teileinkünfteverfahren<br />
Anwendung. Infolge dessen sind die Finanzierungskosten hier nicht<br />
nach §20Abs. 9EStG vom Ab<strong>zu</strong>g ausgeschlossen, sondern <strong>zu</strong> 60 %abziehbar.<br />
Dies ist aber nur dann ein Vorteil der Betriebsaufspaltung, wenn<br />
der Gesellschafter nicht ohnehin nach §32d Abs. 2Nr. 3EStG <strong>zu</strong>m Teileinkünfteverfahren<br />
optieren will oder kann (<strong>zu</strong>r Option s. Rz. III 752ff.).<br />
Beispiel 3<br />
Die GmbH mietet das Betriebsgrundstück für 100 per anno vom Gesellschafter an. Es<br />
liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Der Gesellschafter hat im Zusammenhang mit den<br />
Anteilen Finanzierungskosten von 60 per anno.<br />
GmbH VZ 2007 VZ 2009<br />
Gewinn nach Mietaufwand 0,00 0,00<br />
KSt. (2007 nach GewSt.-Aufwand) 0,00 0,00<br />
SolZ 0,00 0,00<br />
GewSt.-Hebesatz (400 %)<br />
GewSt.-Ertrag 0,00 0,00<br />
GewSt.-Ertrag nach Hin<strong>zu</strong>rechnung 16,25 2,27<br />
Steuerbelastung bei der GmbH 0,00 2,27<br />
1Bei einem Hebesatz von 400 %.<br />
III 164 |<br />
Neumann