Leseprobe zu Bestellfax 0221 / 9 37 38-943 - Verlag Dr. Otto Schmidt

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Rz. III 416 Teil III: Steuerrecht 416 417 418 Hieraus ergibt sich für den Fall, dass die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne voll ausschüttet, die nachfolgend dargestellte Steuerbelastung. Es wird dabei unterstellt, dass der Gewinn des Jahres 2007 im Jahr 2008 und der Gewinn des Jahres 2008 im Jahr 2009 ausgeschüttet wird. Der Gesellschafter vereinnahmtdie Dividende alternativ im Betriebsvermögen (BV) unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens oder im Privatvermögen (PV) unter Anwendung der Abgeltungsteuer. Steuerbelastung Kapitalgesellschaft Steuerbelastung Kapitalgesellschaft VZ 2007 VZ 2008 Gewinn vor Ertragsteuer 100,00 100,00 GewSt. (Hebesatz 400 %) 16,67 14,00 KSt. 20,83 15,00 SolZ 1,15 0,83 Steuerbelastung 38,65 29,83 Gewinn nach Steuern 61,35 70,17 Steuerbelastung Gesellschafter VZ 2008 VZ 2009 (BV) VZ 2009 (PV) Dividende 61,35 70,17 70,17 Steuern Gesellschafter 14,57 19,99 18,51 Ergebnis nach Steuern 46,78 50,18 51,66 Steuerbelastung gesamt 53,22 49,82 48,34 In der Saldobetrachtung wird deutlich, dass bei Kapitalgesellschaften die Gesamtsteuerbelastung der ausgeschütteten Gewinne im Vergleich zur Rechtslage bis 2007 ab 2008 nur unwesentlich gesunken ist. Die Systematik der Abgeltungsteuer auf Dividenden ist im Einzelnen unter Rz. III 713 ff. dargestellt. 4. Steuerliche Auswirkungen der Änderungen 2008/2009 in der Praxis a) Vergleich Gehaltszahlung /Thesaurierung/Ausschüttung Während es im früheren Anrechnungsverfahren regelmäßig steuerlich attraktiver war, hohe Leistungsvergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer zu zahlen, als hohe Gewinne in der Kapitalgesellschaft auszuweisen und zu thesaurieren, verschob sich dieses Verhältnis bereits mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (ab VZ 2002), denn die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden beim Gesellschafter höher besteuert als III 160 | Neumann

3. Laufende Ertragsbesteuerung Rz. III 419 Gewinne auf der Ebene einer Kapitalgesellschaft. Daran hat sich auch durch die Unternehmensteuerreform 2008 nichts geändert. In allen nachfolgenden Beispielen wird auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene der Veranlagungszeitraum 2009 unterstellt, weil die Abgeltungsteuer, anders als die übrigen Änderungen, die bereits ab 2008 wirken, erst ab 2009 Anwendung findet. Beispiel Die X-GmbH erzielt in 2007 und 2009 jeweils einen Gewinn vor Steuern von 100. Der Gesellschafter-Geschäftsführer Aerhält kein Gehalt. Der Gewinn wird in vollem Umfang thesauriert. GmbH VZ 2007 VZ 2009 Gewinn 100 und kein Gehalt 100,00 100,00 KSt. (2007 nach GewSt-Aufwand) 20,83 15,00 GewSt. (Hebesatz 400 %) 16,67 14,00 SolZ 1,15 0,83 Steuerbelastung bei der GmbH 38,65 29,83 Gesellschafter (Anteile im PV) VZ 2007 VZ 2009 Arbeitslohn §19EStG/Dividende 0,00 0,00 ESt. und SolZ 0,00 0,00 Steuerbelastung insgesamt 38,65 29,83 Abwandlung 1 Wie vorhergehendes Beispiel: GmbH zahlt kein Geschäftsführergehalt, tätigt aber eine Vollausschüttung des durch die unterlassene Gehaltszahlung entstandenen Gewinns nach Steuern. GmbH VZ 2007 VZ 2009 Gewinn 100 und kein Gehalt 100,00 100,00 KSt. (2007 nach GewSt.-Aufwand) 20,83 15,00 GewSt. (Hebesatz 400 %) 16,67 14,00 SolZ 1,15 0,83 Steuerbelastung bei der GmbH 38,65 29,83 Gesellschafter (Anteile im PV) VZ 2007 VZ 2009 Vollausschüttung 61,35 70,17 ESt. und SolZ 14,57 18,51 Steuerbelastung insgesamt 53,22 48,34 419 GH Lfg. 133 Juli 2010 Neumann | III 161

Rz. III 416<br />

Teil III: Steuerrecht<br />

416<br />

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418<br />

Hieraus ergibt sich für den Fall, dass die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne<br />

voll ausschüttet, die nachfolgend dargestellte Steuerbelastung. Es wird dabei<br />

unterstellt, dass der Gewinn des Jahres 2007 im Jahr 2008 und der Gewinn<br />

des Jahres 2008 im Jahr 2009 ausgeschüttet wird. Der Gesellschafter<br />

vereinnahmtdie Dividende alternativ im Betriebsvermögen (BV) unter Anwendung<br />

des Teileinkünfteverfahrens oder im Privatvermögen (PV) unter<br />

Anwendung der Abgeltungsteuer.<br />

Steuerbelastung Kapitalgesellschaft<br />

Steuerbelastung Kapitalgesellschaft VZ 2007 VZ 2008<br />

Gewinn vor Ertragsteuer 100,00 100,00<br />

GewSt. (Hebesatz 400 %) 16,67 14,00<br />

KSt. 20,83 15,00<br />

SolZ 1,15 0,83<br />

Steuerbelastung <strong>38</strong>,65 29,83<br />

Gewinn nach Steuern 61,35 70,17<br />

Steuerbelastung Gesellschafter VZ 2008 VZ 2009 (BV) VZ 2009 (PV)<br />

Dividende 61,35 70,17 70,17<br />

Steuern Gesellschafter 14,57 19,99 18,51<br />

Ergebnis nach Steuern 46,78 50,18 51,66<br />

Steuerbelastung gesamt 53,22 49,82 48,34<br />

In der Saldobetrachtung wird deutlich, dass bei Kapitalgesellschaften die<br />

Gesamtsteuerbelastung der ausgeschütteten Gewinne im Vergleich <strong>zu</strong>r<br />

Rechtslage bis 2007 ab 2008 nur unwesentlich gesunken ist.<br />

Die Systematik der Abgeltungsteuer auf Dividenden ist im Einzelnen<br />

unter Rz. III 713 ff. dargestellt.<br />

4. Steuerliche Auswirkungen der Änderungen 2008/2009 in der<br />

Praxis<br />

a) Vergleich Gehaltszahlung /Thesaurierung/Ausschüttung<br />

Während es im früheren Anrechnungsverfahren regelmäßig steuerlich attraktiver<br />

war, hohe Leistungsvergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

<strong>zu</strong> zahlen, als hohe Gewinne in der Kapitalgesellschaft aus<strong>zu</strong>weisen<br />

und <strong>zu</strong> thesaurieren, verschob sich dieses Verhältnis bereits mit der Einführung<br />

des Halbeinkünfteverfahrens (ab VZ 2002), denn die Einkünfte aus<br />

nichtselbständiger Arbeit werden beim Gesellschafter höher besteuert als<br />

III 160 |<br />

Neumann

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